Asbest

Asbest ist eine Sammelbezeichnung für verschiedene natürlich vorkommende, faserförmige Silikat-Minerale aus der Gruppe der

  • Kaolinit-Serpentine ((Klinochrysotil (Syn./veraltet: Chrysotil, Deweylit, Bergleder, Berghaut, Serpentin – weißer, brauner oder grüner Asbest), Orthochrysotil (Syn./veraltet: Chrysotil, Mitaxit - blaßbrauner bis grauer Asbest) sowie Parachrysotil (Syn./veraltet: Amianth, Chrysotil - gemeiner oder gewöhnlicher, meist grünlicher Asbest))
    und der
  • Amphibole ((Aktinolith (Syn./veraltet: Amianth, Strahlstein, Byssolith; e.g. Aktinolithasbest, Amphibolasbest), Anthophyllit, Ferro-Anthophyllit (e.g. Brauner Asbest), Grunerit (Syn./veraltet: Amosit), Magnesioriebeckit (Var.: Krokydolith - Blauer Abest) sowie Tremolit (Tremolithasbest))

Bei Asbest in Bauprodukten wird wie folgt unterschieden:

  • Fest gebundene Asbestprodukte, Asbestanteil bis 15  Gew.-%, Raumgewicht i. d. Regel über 1500 kg/m3, aber stets über 1.000 kg/m3. Die Asbestfasern sind relativ fest gebunden.
  • Schwach gebundener Asbest, Asbestanteil ab 60 Gew.-%, Raumgewicht i. d. Regel unter 1000 kg/m3.

Besondere Gefährdung geht dabei von schwach gebundenem Asbest aus. 

Da Asbest eine große Festigkeit besitzt, hitze- und säurebeständig ist und hervorragend dämmt sowie zu Garnen versponnen und verwebt werden kann, wurden asbestartige Mineralien schon vor 2000 Jahren für vielfältige Zwecke verwendet. Obwohl die krebserzeugende Wirkung von Asbest seit langem bekannt ist, wurde Asbest verstärkt seit den 1950ger Jahren bis in die 1970er und 1980er Jahre als Baumaterial verwendet, da es für viele Einsatzzwecke sehr gut geeignet war. Dabei kam überwiegend Weißasbest (Chrysotil), Blauasbest (Krokydolith), aber auch Braunasbest (Amosit) zur Weiterverarbeitung. Danach schränkte der Gesetzgeber die Verwendung von Asbest immer stärker ein. Bereits eingebaute Materialien wurden in der Regel nur bei akuter Gefährdung (i.d.R. schwach gebundene Asbestprodukte) sofort entfernt. Jedoch findet man auch heute noch asbesthaltige Materialien (meist fest gebundenes Asbest), die bei der Renovierung besonders sorgfältig durch speziell geschultes Fachpersonal behandelt und entfernt werden müssen, um Gesundheitsgefährdungen zu vermeiden.

Verwendung

Bis zum endgültigen Verbot im Jahr 1995 und vereinzelt danach muss von Asbest in vielen (Bau-) Produkten ausgegangen werden, z.B. in Spritzmassen, Gips-Spachtelmassen, Mörteln, Putzen und Zementklebern, in Schnüren und Geweben, in Leichtbauplatten, Asbestzementprodukten und Naturstein oder in Kunststoffbelägen, Kunstschäumen, Gießmassen, Kitten, Anstrichen, Leimklebern sowie Teer- Leinöl- und Gummiprodukten.

Gesundheitsgefährdung, Einstufungen

EU-GHS-Einstufung nach Verordnung (EG) 1272/2008, Geltungsbereich Asbest:
- Karzinogenität, Kategorie 1A; H350 (kann Krebs erzeugen)
- Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition), Kategorie 1; H372 (schädigt die Organe)
- Signalwort: "Gefahr"
TRGS 517, TRGS 519, TRGS 910

Die Gefahrstoffverordnung sieht vor, dass Arbeiten an Asbestprodukten nur von Firmen ausgeführt werden dürfen, die über die personellen (insbesondere Sachkundenachweis gemäß TRGS 519) und betrieblichen Voraussetzungen (Spezialstaubsauger, Unterdruckgeräte) für den Umgang mit Asbest verfügen.
Sofern schwachgebundene asbesthaltige Baustoffe festgestellt werden, ist die „Richtlinie für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden" (Asbest-Richtlinie / MVVTB; Anhang 16) zu beachten 

externe Links und Quellen

Links zu Richtlinien / Verordnungen

  • TRGS 517 - Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Gemischen und Erzeugnissen
  • TRGS 519 - Asbest -, Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten
  • TRGS 910 - Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen
  • MVVTB / Anhang 16 - Richtlinie für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden

02/2024