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Bituminöse Voranstriche

Produktgruppeninformation

Abdichtungsanstrich Fenster

Begriffsdefinition

Voranstriche sind Stoffgemische mit Bitumen als Bindemittel. Sie werden kalt angewendet und können grundsätzlich zwei verschiedene Funktionen einnehmen:

  • Sie können eine Haftbrücke zwischen dem mineralischen oder metallischen Untergrund und einer bituminösen Abdichtungsbahn darstellen. Der Voranstrich dringt bis zu einem gewissen Grad in den mineralischen Untergrund ein. Der Voranstrich verbindet die Dichtungsbahn besser mit dem Untergrund als eine Dichtungsbahn, welche ohne Voranstrich auf den Untergrund aufgebracht wird. Insbesondere deshalb, weil eine selbstklebende Dichtungsbahn keinen Staub auf der Unterlage binden kann.

  • Voranstriche können auch ohne aufliegende Dichtungsbahn eine gewisse Wasserabdichtungsfunktion einnehmen. Allerdings werden sie in der heutigen Baupraxis praktisch ausschließlich als Hilfsstoffe (Haftbrücken) für die bituminösen Dichtungsbahnen verwendet.

Wesentliche Bestandteile

Bitumenmassen, häufig auch als Bitumenlack oder Bitumenlösungen bezeichnet, sind der klassische Voranstrich auf Lösemittelbasis. Die Bitumenemulsion ist die Alternative, die vor allem auch aus lufthygienischen Gründen entwickelt wurde. Durch chemische Hilfsstoffe wird das an sich wasserunlösliche Bitumen in eine kolloide Form von mikroskopisch kleinen Tröpfchen gebracht, mit denen sich eine homogene wässrige Lösung herstellen lässt. Die heutigen Bitumenemulsionen sind in bauphysikalischer und verarbeitungstechnischer Hinsicht den Bitumenmassen praktisch gleichwertig.

Charakteristik

Bitumenvoranstriche werden kalt angewendet und trocknen innerhalb von Stunden nach der Anwendung aus. Bei niedrigen Temperaturen um den oder unter dem Gefrierpunkt und bei hoher Feuchtigkeit können bituminöse Voranstriche nur eingeschränkt oder gar nicht angewendet werden.

Lieferzustand

Gebinde mit flüssiger Emulsion, Masse gebrauchsfertig oder zur Verdünnung mit Wasser.

Anwendungsbereiche (Besonderheiten)

Grundsätzlich sind beide Arten von bituminösen Voranstrichen (Bitumenmassen und Bitumenemulsionen) überall dort anzuwenden, wo bituminöse Dichtungsbahnen, Dampfbremsen, Dampfsperren, Gussasphalt oder andere bituminöse Baustoffe gut auf dem Untergrund haften sollen. Dies kann insbesondere bei Dampfsperren auf dem Flachdach und Abdichtungen auf Beton unter Terrain und im Tiefbau gelten. Während früher für metallische Untergründe nur Bitumenlack empfohlen wurde, sind die heutigen Bitumenemulsionen auch für Kupfer, Aluminium oder Chromstahlbleche geeignet.

Alternativen hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz

Aus luft- und arbeitshygienischen Gründen sowie gemäß Minimierungsgebot der Gefahrstoffverordnung sollten heute ausschließlich Bitumenemulsionen verwendet werden. Die Anwendung von Bitumenemulsionen erfordert jedoch eine weitsichtige Planung und Erfahrung. Bei niedrigen Temperaturen und hoher Feuchtigkeit sind Bitumenemulsionen nur eingeschränkt anwendbar.

Quellen

Technische Merkblätter und Sicherheitsdatenblätter deutscher Hersteller und Händler.

Bituminöse Voranstriche
Bituminöse Voranstriche

Planungs- und Ausschreibungshilfen

WECOBIS informiert produktneutral. An verschiedenen Stellen bietet WECOBIS jedoch auch Unterstützung dazu, wie sich Produkte innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer ökologischen Eigenschaften unterscheiden lassen.

Informationen hier im Reiter Planungsgrundlagen:

  • Links zu materialökologischen Anforderungen und Textbausteinen für Planung und Ausschreibung im WECOBIS-Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen,
  • Hinweise auf mögliche Quellen und Nachweisdokumente zu Planungs- und Ausschreibungskriterien,
  • ggf. weitere planungs- und ausschreibungsrelevante Informationen, z.B. Hinweise zu Verwendungseinschränkungen hinsichtlich Gefahrstoffverordnung (bei Stoffen / Gemischen), zu Alternativen oder zu besonderen Eigenschaften hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz.

Übersicht Planungsgrundlagen: Abdichtungsanstriche und -beläge

Stand 07/2024

    Bituminöse Voranstriche
Flüssigfolien Gussasphalt und Asphaltmastix
         
  Material-
ökologische Anforderungen
Im Modul "Planung & Ausschreibung" bietet WECOBIS eine Übersicht zu möglichen materialökologischen Anforderungen und Textbausteine für Planung und Ausschreibung. Inhalt aufklappen
   
Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS Bitumenbeschichtungen, kalt verarbeitet

Flüssigabdichtungen auf EP, PU-, Dispersions-, PMMA-Basis in Innenräumen

-

  Quellen für material-
ökologische Anforderungen
Die hier genannten Quellen, insbesondere BNB, bilden die Grundlage für Planungs- und Ausschreibungshilfen bzw. materialökologische Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS. Inhalt aufklappen
   
Bewertungssystem
Nachhaltiges Bauen

(BNB)  /
Kriterium 1.1.6 (Risiken für die lokale Umwelt) 

Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung.
Das BNB zeichnet sich durch einen Kriterienkatalog aus, mit dem Gebäude nach ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Qualitäten, sowie den technischen und prozessualen Aspekten bewertet werden. Im Rahmen des Bewertungssystems gibt es auch einige Kriteriensteckbriefe, die sich direkt oder indirekt auf Baustoffe beziehen. Die o.g. Textbausteine und materialökologischen Anforderungen in WECOBIS basieren derzeit auf Kriteriensteckbrief 1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt. Dieser steht in engem Zusammehang mit Kriteriensteckbrief 3.1.3 Innenraumhygiene.

Auch wenn ein Gebäude nicht zertifiziert werden soll, bilden die einzelnen Kriteriensteckbriefe eine gute Grundlage, Orientierung und Hilfestellung für die Umsetzung ökologischer Aspekte in der Gebäudeplanung.

Einordung der jeweiligen Abdichtungsanstriche hinsichtlich verschiedener Kriteriensteckbriefe siehe Reiter BNB-Kriterien in WECOBIS.

baubook BNB/QNG Produktinformationen baubook bietet u.a. eine Plattform mit Produktinformationen zu BNB und QNG. Man findet dort Produkte, die den Anforderungen von BNB 1.1.6 und QNG 313 entsprechen. Hersteller können ihre Produkte in der Plattform deklarieren und die Nachweisdokumente hinterlegen. Durch baubook erfolgt eine Prüfung der Einhaltung der Anforderungen vor Freischaltung. → baubook Produktinformationen zu BNB und QNG
Umweltbundesamt
(UBA)
Auf den Internet-Seiten des Umweltbundesamtes (UBA) befindet sich der „Informationsdienst für umweltfreundliche Beschaffung“. Man findet dort auch Empfehlungen für die Ausschreibung u.a. für die Gebäudeinnenausstattung (z.B. div. Bodenbeläge, Bodenbelagsklebstoffe, Innenputze + -wandfarben, Tapeten).
baubook ÖkoBauKriterien Mit der Plattform ÖkoBauKriterien bietet baubook eine Sammlung von Kriterien, die derzeit vor allem in Österreich, insbesondere in der Stadt Wien, für die ökologische Ausschreibung verwendet werden. Für Bituminöse Voranstriche und Flüssigfolien finden sich Produktdeklarationen in der Gruppe der Abdichtstoffe und Klebemassen. Für Gussasphalt und Asphaltmastix gibt es dort derzeit keine Deklarationen.
  Mögliche Nachweis-
dokumente
Mithilfe von Nachweisdokumenten müssen die gestellten materialökologischen Anforderungen geprüft und dokumentiert werden. Zum Teil sind diese auch gesetzlich vorgeschrieben. Neben den folgend genannten gehören auch Produktdatenblätter, Technische Merkblätter, sowie Herstellererklärungen zu möglichen Dokumentationsunterlagen. Inhalt aufklappen 
   
gesetzlich vorgeschrieben:  
REACH / CLP:
Sicherheitsdatenblatt (SDB)
Abdichtungsanstriche werden als Gemisch eingestuft. Für sie muss daher ein SDB gemäß den Anforderungen in Art.31 REACH-VO in Verbindung mit Anhang II erstellt werden. (Nachweis gefährliche Stoffe, Nachweis SVHC >= 0,1 Gew.-%).
freiwillige Produktkenn-zeichnungen / -deklarationen;
Emissionsprüfberichte
Für einige Bauproduktgruppen existieren freiwillige Produktkennzeichnungen oder -deklarationen wie z.B. Umweltzeichen oder Umweltproduktdeklarationen, die als Nachweis für materialökologische Anforderungen dienen können. Eine Übersichtstabelle dazu mit detaillierten Informationen zu Abdichtungsanstrichen findet sich im Reiter Zeichen & Deklarationen. Emissionsprüfberichte (ohne Umweltzeichenzertifizierung) können zwar hilfreich sein, sind aber oft nicht leicht zu interpretieren. Insbesondere ist auf die Rahmenbedingungen zu achten, die der Prüfung zugrunde lagen und ob diese mit denen der Anforderung übereinstimmen.

Gefahrstoffverordnung

Gemäß Minimierungs- und Substitutionsgebot der GefStoffV ist grundsätzlich das Produkt mit den geringstmöglichen Belastungen für die damit Beschäftigten zu verwenden. Werden für eine Produktgruppe GISBAU Produkt-Codes oder GISCODES vergeben, lassen sich dadurch Unterschiede innerhalb der Produktgruppe feststellen. Auch einen Hinweis zur Ersatztstoffsuche findet man dann ggf. in den jeweiligen GISBAU-Informationen unter "Ersatzstoffe - Ersatzprodukte - Ersatzverfahren".
Übersicht nach Produktgruppen → WECOBIS / Reiter Zeichen & Deklarationen / GISBAU-Klassifizierungssystem

GISCODES für Bituminöse Voranstriche

Werden für eine Produktgruppe GISBAU Produkt-Codes oder GISCODES vergeben, lassen sich z.B. dadurch Unterschiede innerhalb der Produktgruppe feststellen (s. Reiter Zeichen & Deklarationen). Aus luft- und arbeitshygienischen Gründen sollten innerhalb der Gruppe der bituminösen Voranstriche falls technisch möglich immer Bitumenemulsionen mit dem GISBAU Produkt-Code BBP10 verwendet werden. (→ Verarbeitung).

Alternativen hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz

Die Anwendung von Bitumenemulsionen erfordert gegebenenfalls eine längerfristige (Termin-)Planung aufgrund von Verwendungseinschränkungen bei niedrigen Temperaturen und hoher Feuchtigkeit.

Weitere planungs- und ausschreibungsrelevante Informationen in WECOBIS

Allgemeine Unterstützung zum Umgang mit Nachhaltigkeitsaspekten in Planung und Ausschreibung sowie Hinweise auf Leitfäden, Arbeitshilfen und Veröffentlichungen zum Nachhaltigen Bauen bietet das neue WECOBIS-Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen unter Allgemeine Infos.

Bituminöse Voranstriche

Umweltdeklarationen

Die folgende Tabelle liefert eine Übersicht zu Zeichen & Deklarationen, die für die Produktgruppe relevant sind. Neben Herstellererklärungen, Informationen in Sicherheitsdatenblättern (SDB) oder allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) können diese den Nachweis für umwelt- und gesundheitsrelevante Kriterien in Planung und Ausschreibung (s. Reiter Planungsgrundlagen) ermöglichen. Detaillierte Informationen finden sich außerdem in den einzelnen Produktgruppen.

Übersicht Umweltdeklarationen: Abdichtungsanstriche und -beläge

Stand 08/2024

    Bituminöse Voranstriche
 Flüssigfolien Gussasphalt und Asphaltmastix
         
  Umweltzeichen

Umweltzeichen gehören zu den freiwilligen Produktkennzeichnungen. Sie bieten die Möglichkeit, Unterschiede von Produkten innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer Umwelt- und Gesundheitsrelevanz festzustellen, auch wenn sie keine allgemeinverbindlichen Gebote oder Verbote aufstellen können. Inhalt aufklappen

   
Blauer Engel DE-UZ 178 / Biologisch abbaubare Schmierstoffe und Hydraulikflüssigkeiten (Ausgabe 2022) - - -
Blauer Engel DE-UZ 233 / Bauwerksabdichtungen aus Flüssigkunststoffen (Ausgabe 2023) - + -
Österreichisches Umweltzeichen   -    - -
EU Ecolabel (Blume) - -
Nordic Swan Ecolabel    -    - -
natureplus Umweltzeichen
(nur für Produkte aus nachwachsenden und/oder umweltverträglich gewonnenen mineral. Rohstoffen / mind. 85 Masse%)

x

x

x

EMICODE /
EC1plus (sehr emissionsarm) bis
EC2 (emissionsarm)
/ Raumlufthygiene (nur lösemittelfrei möglich)
 - + -
Cradle to Cradle2Built Environment and Furnishings  - -
  GISBAU Klassifizierungs-system

Das GISBAU Klassifizierungssystem ermöglicht es durch den GISCODE oder GISBAU Produktcode, Produkte von denen die gleichen Gesundheitsgefahren ausgehen, in einer Gruppe zusammenzufassen. Die Klassifizierung ist auf den Arbeitsschutz ausgerichtet. Gemäß Minimierungs- und Substitutionsgebot der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist grundsätzlich das Produkt mit den geringstmöglichen Belastungen zu verwenden. (siehe unten: Ersatzproduktgruppe prüfen?) Inhalt aufklappen

   

GISBAU Produkt-Code / GISCODE

kaltverarbeitbare Bitumenprodukte in der Bauwerksabdichtung:

BBP10 Bitumenemulsionen
BBP20 - Bitumenmassen, aromatenarm, lösemittelhaltig
BBP30 - Bitumenmassen, aromatenarm, lösemittelreich
BBP40 - Bitumenmassen, aromatenarm, gesundheitschädlich, lösemittelhaltig
BBP50 - Bitumenmassen, aromatenarm, gesundheitschädlich, lösemittelreich
BBP60 - Bitumenmassen, aromatenreich, gesundheitschädlich, lösemittelhaltig
BBP70 - Bitumenmassen, aromatenreich, gesundheitschädlich, lösemittelreich

Die Einteilung in Gruppen orientiert sich bei den Flüssigfolien am eingesetzten Kunststoff:

Giscodes PU10 bis PU60, PU-Systeme;
Giscodes RE0 bis RE3,
Epoxidharz-Beschichtungsstoffe;
 
Giscodes RMA10 bis RMA20, Methylmethacrylat-Beschichtungsstoffe;
Giscodes SB-STY10 bis SB-STY30, UP-Systeme

Es gibt auch dispersionsbasierte Produkte (z.B. für Wände und Böden in Nassräumen), die dann den GISCODES D1 - D3 (Verlegewerkstoffe) zugeordnet werden können.

-

GefStoffV: Prüfung von Alternativen erforderlich? (Minimierungsgebot)

Nur bei lösemittelarmen (Lösemittel <= 3%) Bitumenemulsionen (GISCODE BBP10) nicht erforderlich. Falls der Einsatz von lösemittelhaltigen Bitumenmassen technisch begründet ist, ist zumindest die Verwendung  aromatenarmer Produkte (GISCODE BBP20) gegenüber den gesundheitsschädlichen bzw. lösemittelreichen Produkten vorzuziehen. außer bei D1 immer erforderlich (Einsatz muss technisch begründet sein) -

geringstmögliche Belastung innerhalb der gleichen GISCODE-Produktgruppe (ggf. erst nach Prüfung von Alternativen)

BBP10 Bitumenemulsionen

Falls technisch möglich, ist der Einsatz von lösemittelarmen Bitumenemulsionen grundsätzlich dem Einsatz von lösemittelhaltigen Bitumenmassen sowie der Heißverarbeitung von Bitumen vorzuziehen.

In der Regel sind die Systeme mit der niedrigsten numerischen Bezeichnung zumindest diejenigen mit den wenigsten / geringsten Gesundheitsgefahren innerhalb einer Produktgruppe. Können dispersionsbasierte Systeme eingesetzt werden, so sind diese zu bevorzugen, D2 ist noch lösemittelarm und aromatenfrei. -
  Umweltprodukt-deklaration (EPD)

Die Umweltproduktdeklaration (EPD = Environmental Product Declaration) eines Produktes macht Aussagen zum Energie- und Ressourceneinsatz und in welchem Ausmaß ein Produkt zu Treibhauseffekt, Versauerung, Überdüngung, Zerstörung der Ozonschicht und Smogbildung beiträgt. Außerdem werden Angaben zu technischen Eigenschaften gemacht, die für die Einschätzung der Performance des Bauproduktes im Gebäude benötigt werden, wie Lebensdauer, Wärme- und Schallisolierung oder den Einfluss auf die Qualität der Innenraumluft.1 Inhalt aufklappen

 

   
EPD1 + + -
Branchen-EPD1 - - -
  Umweltindikatoren

Einheitliche Werte zu Umweltindikatoren wie z.B Primärenergieaufwand, Abfall, Abiotischer Ressourcenverbrauch, Ozonabbaupotential, Treibhauspotential usw. liefert die Datenbank ÖKOBAUDAT des Informationsportals Nachhaltiges Bauen. Inhalt aufklappen

 

   
ÖKOBAUDAT-Datensätze

5.3.01 Bitumenbeschichtungen
6.7.04 Bitumen Emulsion und Bitumen Kaltkleber

5.8.03 Reaktionsharze auf Methacrylatbasis 1.5.02 Gussassphalt

Hinweis:
Da sich die verfügbare Datensatzanzahl regelmäßig ändert, werden an dieser Stelle nur die vorgesehenen Gliederungspunkte in den Kategorien der Datenbank genannt und keine Aussagen zur Verfügbarkeit von Datensätzen gemacht. Der Link ÖKOBAUDAT-Datensätze führt zur Datenbank, im "Kategorienbrowser" kann dann über die Gliederungspunkte nach aktuellen Datensätzen gesucht werden.

  Sonstige freiwillige Produkt-Deklarationen

Die Plattform baubook beispielsweise bietet für Händler und Hersteller von Bauprodukten die Möglichkeit einer online-Deklaration z.B. anhand der deutschen BNB/QNG-Kriterien oder der österreichischen ÖkoBauKriterien. Inhalt aufklappen

   
baubook BNB/QNG Produktinformationen Unter "BNB und QNG Produktinfos" findet man Produkte, die den Anforderungen von BNB 1.1.6 und QNG 313 entsprechen. Hersteller können ihre Produkte in der Plattform deklarieren und die Nachweisdokumente hinterlegen. Durch baubook erfolgt eine Prüfung der Einhaltung der Anforderungen vor Freischaltung.
siehe baubook Produktinformationen zu BNB und QNG
baubook ÖkoBauKriterien Unter "ÖkoBauKriterien" findet man eine Sammlung von Kriterien und Produkten, die derzeit vor allem in Österreich, insbesondere in der Stadt Wien, für die ökologische Ausschreibung verwendet werden. 
siehe baubook ÖkoBauKriterien / Produkte / Abdichtstoffe und Klebmassen
+
Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe vorhanden
(+)
derzeit kein Produkt aus dieser Produktgruppe zertifiziert
-
Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe nicht vorhanden
./.
Zeichen / Label für diese Produktgruppe nicht relevant
x
Produkte aus dieser Produktgruppe können die Kriterien des Zeichens/Labels definitionsgemäß nicht erfüllen

1 Die hier als vorhanden markierten EPDs und Branchen-EPDs sind als Auswahl ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu verstehen und finden sich z.B. auf den Seiten der ÖKOBAUDAT Datenlieferanten.
2 Bei Cradle to Cradle-Zertifizierungen gibt es insgesamt 4 Bewertungsstufen von Bronze bis Platin in 5 Kategorien. Zur Einordnung der Qualität gehört also immer auch das tatsächlich erreichte Bewertungsniveau, was z.B. bei Bronze (insbesondere in Material Health) noch relativ niedrig ist!

Bituminöse Voranstriche

Bewertungssystem

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)

   
  Wofür steht das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)? Inhalt aufklappen
 

Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung.
Das BNB zeichnet sich durch einen Kriterienkatalog aus, mit dem Gebäude nach ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Qualitäten, sowie den technischen und prozessualen Aspekten bewertet werden. Im Rahmen des Bewertungssystems gibt es auch einige Kriteriensteckbriefe, die sich direkt oder indirekt auf Baustoffe beziehen.
Ausführliche Informationen zum BNB-System siehe www.bnb-nachhaltigesbauen.de

  Welche Informationen liefert WECOBIS für BNB im Reiter BNB-Kriterien? Inhalt aufklappen
 

WECOBIS führt in den Datenblättern der Bauproduktgruppen umfangreiche Informationen zur Beantwortung der verschiedenen Fragestellungen im Hinblick auf Umwelt- und Gesundheitsaspekte. Im Reiter BNB-Kriterien bietet WECOBIS gezielt Antworten auf Fragestellungen baustoffrelevanter BNB-Kriteriensteckbriefe. Durch die Bündelung von Aspekten z.B. bzgl. der Risiken für die lokale Umwelt, Fragen zur Innenraumlufthygiene und der Thematik Rückbau, Trennung, Verwertung gibt WECOBIS gezielte Hilfestellung bei der Einordnung einzelner Baustoffe. Tiefergehende Informationen finden sich über die Verknüpfungen in den jeweiligen Datenblättern.
Hinweis: Eine abschließende Beurteilung im Rahmen des Bewertungssystems und der genannten Kriterien erfolgt jedoch grundsätzlich in Abhängigkeit weiterer baulicher Gegebenheiten (z.B. eingebaute Menge).

BNB-Kriterium BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau)

   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_1.1.6 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

BNB-Kriterium BN_1.1.6 zielt auf die Reduzierung bzw. Vermeidung von Stoffen und Produkten beim Neubau, die aufgrund ihrer stofflichen Eigenschaften oder Rezepturbestandteile ein Risikopotenzial für Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft (auch Innenraumluft) enthalten. Das Kriterium teilt die Anforderungen in 5 Qualitätsniveaus ein. Die Einordnung orientiert sich an Aufwand und Schwierigkeitsgrad der praktischen Umsetzung sowie an der ökologischen Bedeutung der Substitution eines Stoffes.

Für den Umgang mit Materialien im Bestand und deren Einordnung ist Kriteriensteckbrief BK_1.1.6. heranzuziehen.
Weitere Informationen zu den Einzelkriterien siehe BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau) und BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung)

Einordnung Abdichtungsanstriche

Stand 05/2021 (Steckbriefversion V 2015)

Übersicht 1.1.6-Positionen + WECOBIS-Produktgruppen Qualitätsniveau erreichbar?1
21 + 22 Bitumenbeschichtungen, kalt verarbeitet → Erläuterungen s.u.
QN1 QN2 QN3 QN4 QN5
  Bituminöse Voranstriche ja ja ja ja ja
11 Flüssigabdichtungen auf EP-, PU-, Dispersions-, PMMA-Basis in Innenräumen → Erläuterungen s.u.
QN1 QN2 QN3 QN4 QN5
 

Flüssigfolien auf EP, Dispersions-, PMMA-Basis

ja ja ja ja ja
 

Flüssigfolien auf PU-Basis
(* aufgrund geänderter Einstufung s. Erläuterung)

ja nein* nein* nein* nein*
  Mögliche Einschränkungen bei der Produktauswahl / Erläuterungen zu erreichbaren QNs
  Bitumenbeschichtungen kalt verarbeitet Inhalt aufklappen
 

Mit entsprechenden Produkten aus der Gruppe der Bituminösen Voranstriche ist es möglich, die Anforderungen bis einschließlich QN5 zu erfüllen. In Verbundabdichtungen sind bis QN5 auch noch lösemittelreiche Produkte zulässig, sie müssen lediglich aromatenarm sein. Bei allen anderen Anwendungen sind ab QN4 nur noch lösemittelarme (max. 3%) und aromatenfreie Produkte gemäß Definition Giscode zugelassen.

→ zu den Textbausteinen

  Flüssigabdichtungen auf EP-, PU-, Dispersions-, PMMA-Basis in Innenräumen Inhalt aufklappen     
 

Flüssigabdichtungen auf PU-Basis:
Aufgrund der zwischenzeitlichen geänderten Einstufung der in PU-Beschichtungen i.d.R. enthaltenen polymeren Isocyanate, ist eine Einstufung in PU10 oder PU20 (Anforderung ab QN2) aufgrund der erforderlichen Gefahrenhinweise (u.a. H317, H351) nicht mehr möglich. Auf dem Markt befinden sich deshalb vermutlich keine (korrekt) in PU10 oder PU20 eingestuften PU-Beschichtungen mehr. Diese müssen inzwischen in PU40 bzw. PU50 eingestuft werden. Die Anforderung kann daher von Flüssigabdichtungen auf PU-Basis bereits ab QN2 nicht eingehalten werden. Der GISCODE Einstufungskatalog für Polyurethanharz-Produkte (Stand 08/2008) ist lt. Auskunft GISBAU derzeit noch in Überarbeitung (Stand 05/2021).

Flüssigabdichtungen / nicht auf PU-Basis:

Mit entsprechenden Produkten aus der Gruppe der Flüssigfolien ist es möglich, die Anforderungen bis einschließlich QN5 zu erfüllen. Es gibt einige Produkte, die das EMICODE-Siegel (Anforderung ab QN4) tragen.

Gemäß Minimierungs- und Substitutionsgebot der GefStoffV ist grundsätzlich das Produkt mit den geringstmöglichen Belastungen für die Verarbeiter zu verwenden. Mit den Anforderungen ab QN2 gemäß Pos. 11 ist das erfüllt, gilt aber ganz unabhängig von BNB z.B. auch für die Verarbeitung von Abdichtungen im Außenraum. Da die Einzelkomponenten nach dem Aufbringen reagieren, sind ausgasende Koppelprodukte unvermeidlich. Auch sind viele der flüssigen Komponenten reizend oder sensibilisierend. Gegen beide Gefahren sind bei der Verarbeitung persönliche Schutzvorkehrungen zu treffen. Der Einsatz von Flüssigfolien ist in der Regel technisch begründet.

→ zu den Anforderungen und Textbausteinen

Tabelle 1.5.3: Übersicht der erreichbaren Qualitätsniveaus / Abdichtungsanstriche und -beläge
1 Entsprechende Produkte vorausgesetzt, die die jeweiligen Einzelanforderungen erfüllen. Sofern nichts anderes vermerkt (s. ggf. Erläuterungen), ist eine ausreichende Produktverfügbarkeit gegeben.

→ Planungs- und Ausschreibungshilfen mit Textbausteinen

Tabellarische Übersichten mit allen Einzelanforderungen sind im WECOBIS Modul Planung & Ausschreibung (P&A) zu finden. Man findet dort auch detaillierte Informationen zu den Nachweismöglichkeiten (z.B. über andere Produktkennzeichnungen) und damit zur Prüfung der angebotenen Produkte, außerdem ausführliche Erläuterungen zu den Anforderungen und die zugehörigen Textbausteine (auch als PDF-Download):
Bitumenbeschichtungen, kalt verarbeitet
Flüssigabdichtungen auf EP-, PU-, Dispersions-, PMMA-Basis in Innenräumen

BNB-Kriterium BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung)

 
   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BK_1.1.6 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

Im Falle einer Sanierungsmaßnahme wird BN_1.1.6 ergänzt durch das BNB-Kriterium BK_1.1.6. Dieses zielt auf die Adressierung und Ausschleusung von Materialien in der bestehenden Bausubstanz, die ein Risikopotenzial für Mensch und Umwelt darstellen. Die Bewertung erfolgt anhand einer Einstufung der Baumaterialien in ein vorgegebenes Schadstoffkataster mit 14 Schadstoffgruppen aufgrund ihres Schädigungspotentials und der jeweiligen Sanierungsmaßnahmen. Das Kriterium teilt die Anforderungen in 4 Qualitätsniveaus ein. Die Einordnung orientiert sich an Aufwand und Schwierigkeitsgrad der praktischen Umsetzung sowie an der ökologischen Bedeutung er Substitution eines Stoffes.

Weitere Informationen zu den Einzelkriterien im Bestand siehe BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung). Für den Einbau von neuen Materialien gilt BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau).

Die in den WECOBIS-Baustoffinformationen beschriebenen Produktgruppen behandeln nur aktuell am Markt befindliche Baustoffe. Dabei handelt es sich in aller Regel nicht mehr um dieselben Produkte, die z.B. einem Schadstoffkataster gemäß BNB-Kriteriensteckbrief BK_1.1.6 zugeordnet werden müssen.
Eine Einordnung hinsichtlich BK_1.1.6 erfolgt daher in WECOBIS in eigenen Datenblättern zum Bestand. Dort findet man Informationen zu Materialien, die in der Regel nicht mehr auf dem Markt sind, jedoch bei Umbau- oder Renovierungsmaßnahmen als Rückbaumaterial anfallen können.

Einordnung Dichtungen, Abdichtungen im Bestand

Für Abdichtungsbahnen, Abdichtungsanstriche und Dampfsperren findet man die entsprechenden Informationen gesammelt für die ganze Obergruppe unter Dichtungen, Abdichtungen im Bestand.

Neue Oxidationsbitumen-Dichtungsbahnen enthalten kein Teer (PAK) mehr, bis 1980 war dies teilweise der Fall. Auch alte Polymerbitumen-Dichtungsbahnen enthalten nach derzeitigem Kenntnisstand keine Schadstoffe, welche in der bestehenden Bausubstanz relevant sein könnten.
Kunststoff-Dichtungsbahnen können Weichmacher auf Phtalatbasis (DEHP) enthalten. Gemäß EU Verordnung Nr. 143/2011 vom 17. Februar 2011 wird DEHP als reproduktionstoxisch klassifiziert. Seit dem  21. Januar 2015 ist das Inverkehrbringen und der Gebrauch der Substanz ohne Zulassung verboten.
Bei Flüssigfolien als Bauprodukte handelt es sich um eine relativ neue Entwicklung. Sie enthalten keine der für BNB_BK_1.1.6 relevanten Schadstoffe.

BNB-Kriterium BN_3.1.3 - Innenraumhygiene

   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_3.1.3 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

Ziel des BNB-Kriteriums 3.1.3 ist die Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten, die zu keinen negativen Effekten hinsichtlich der Befindlichkeit der Raumnutzer führt, die hygienische Sicherheit garantiert und somit möglichst auch eine empfundene hohe olfaktorische Luftqualität gewährleistet.
Die Bewertung erfolgt anhand der Berechnung der personenbezogenen Luftwechselrate sowie anhand von Raumluftmessungen auf den Formaldehyd- und TVOC-Gehalt.
Erfahrungsgemäß lassen sich die Referenz- und Zielwerte dann erreichen, wenn die Auswahl und Verwendung der eingesetzten Materialien auf einem ganzheitlichen Konzept zur Vermeidung von Emissionen aus Bauprodukten basiert und der Einsatz emissionsarmer Materialien die Bauphase begleitend dokumentiert wird. BNB-Kriterium 3.1.3 steht deshalb in engem Zusammenhang mit der Erfüllung der Einzelkriterien für BNB-Kriterium 1.1.6.
Weitere Informationen zu den Einzelkriterien siehe BN_3.1.3 Innenraumhygiene (Neubau)

An dieser Stelle findet man eine grobe Übersicht zu den in BNB_BN_3.1.3 adressierten Emissionen. Sofern relevant, finden sich ausführlichere Informationen in anderen WECOBIS-Reitern:
→ Reiter Planungsgrundlagen / ggf. Infos zu Alternativen hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz
→ Reiter Verarbeitung, Nutzung, Nachnutzung / lebenszyklusspezifische Informationen
Hinweis:
Neben der inhaltlichen Zusammensetzung kann für die Wirkung eines Baustoffes immer auch die Einbausituation vor Ort (eingebaute Menge, Raumgröße, Klima, Temperaturen etc.), sowie die Verarbeitung und Wechselwirkung mit anderen Materialien entscheidend sein.

Einordnung Dichtungen, Abdichtungen

Produktgruppe Zu erwartende VOC-Emissionen Zu erwartende Formaldehyd-­Emissionen
bituminöse Voranstriche1 möglich keine
Flüssigfolien2 möglich keine
Gussasphalt und Asphaltmastix3 möglich keine
Oxidationsbitumen-Dichtungsbahnen4 keine keine
Polymerbitumen-Dichtungsbahnen4

keine

keine
Kunststoff-Dichtungsbahnen5 möglich keine
Bitumen-Dachbahnen keine keine
Kunststoff-Dachbahnen keine keine
Bitumen-Dampfsperren6 keine keine
Kunststoff-Dampfsperren6 keine keine
 
Tabelle 1.5.8: Übersicht möglicher VOC- und Formaldehyd-Emissionen
 
keine
Die Produktgruppe enthält kein Formaldehyd oder keine VOC.
möglich
Die Produkte der Produktgruppe unterscheiden sich bezüglich der zu erwartenden VOC- oder Formaldehyd-Emissionen.
hoch
Die Produktgruppe verursacht grundsätzlich hohe VOC-Emissionen oder Formaldehyd-Emissionen. Alternativen sind vorzugsweise in der Wahl funktional gleichwertiger Baustoffe anderer Produktgruppen oder anderer Konstruktionen zu suchen.

1 Bituminöse Voranstriche werden in der Regel außen und nicht in bewohnten Innenräumen eingesetzt. Aus diesem Grund spielen sie für die Bewertung nach BNB 3.1.3 in der Regel keine Rolle. Sollte ein derartiger Voranstrich trotzdem in einem beheizten Innenraum vorhanden sein, sind VOC-Emissionen grundsätzlich möglich. Es sollten dann zumindest, sofern technisch möglich, immer lösemittelarme Bitumenemulsionen gemäß GISCODE BBP10 verwendet werden.
2 Sofern Flüssigfolien als Alternative zu konventionellen Abdichtungen im Außenraum eingesetzt werden, sind sie für die Beurteilung von BNB 3.1.3 nicht relevant. Bei Flüssigfolien, die im Innenraum eingesetzt werden, sind VOC-Emissionen möglich. Insbesondere in Folge von unsachgemäßer Verarbeitung sind Emissionen zu erwarten. Eine möglichst geringe Belastung kann z. B. durch die Verwendung von Produkten mit dem EMICODE EC1plus "sehr emissionsarm" erreicht werden.
Sofern Gussasphalt und Asphaltmastix als Abdichtung im Außenraum eingesetzt werden, spielen sie für die Bewertung nach BNB 3.1.3 keine Rolle.
Bei Gussasphaltestrichen im Innenraum können VOC-Emissionen nicht ausgeschlossen werden.
4  Sofern Bitumendichtungsbahnen gemäß ihrer vorgesehenen Anwendung im Außenraum eingesetzt werden, spielen sie für die Bewertung nach BNB 3.1.3 keine Rolle.
5 Polyolefin-/EPDM-Dichtungsbahnen: Aufgrund der Zusammensetzung sind keine relevanten Emissionen zu erwarten.
PVC-/ EVA-Dichtungsbahnen: Der in PVC- und EVA-Bahnen möglicherweise eingesetzte Weichmacher DEHP (Di(ethylhexyl)phthalat) kann über längere Zeit abgebaut werden. Das Reaktionsprodukt 2-Ethylhexanol ist ein VOC und kann in die Raumluft gelangen. Messungen für PVC-Beläge älteren Datums [Zellweger et al., 1997] zeigen, dass diese erhebliche VOC-Emissionen aufweisen können. Für neu eingebaute PVC-Dichtungsbahnen sind messbare VOC-Emissionen zu erwarten.
6 Bitumen- und Kunststoff-Dampfsperren werden bei Ständerkonstuktionen in der Regel zwischen der Wärmedämmung und der Innenverkleidung der Aussenwände eingesetzt. Bei massiven Wänden oder Decken liegen sie zwischen der Wand, bzw. Decke und der Wärmedämmung. Sie bilden die dampfundurchlässige Trennschicht zwischen Innen- und Aussenraum. Sie können je nach Konstruktion mit der Innenraumluft in Kontakt stehen. Als Quelle relevanter Innenraumbelastungen sind Dampfsperren jedoch wenig wahrscheinlich. Bei unsachgemässer Verarbeitung könnten höchstens die Verklebungen zu Emissionen führen.

BNB-Kriterium BN_4.1.4 - Rückbau, Trennung, Verwertung

   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_4.1.4 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

Im BNB Kriteriensteckbrief 4.1.4 werden Konstruktionen nach ihrer Rückbaubarkeit, Trennbarkeit und Verwertbarkeit eingestuft.
WECOBIS kann eine aktuelle Information über mögliche Umwelt- und Gesundheitsgefährdungsaspekte im Zuge von Rückbau und Entsorgung auf Bauproduktgruppenebene geben. Eine Betrachtung von ganzen Konstruktionen kann derzeit in WECOBIS noch nicht erfolgen. Ein Bauteilmodul ist jedoch in planung. Ergänzend zu Leitfäden und Arbeitshilfen helfen die bauproduktgruppenspezifischen Aspekte dem Koordinator jedoch auch jetzt schon, die Komponenten Umwelt und Gesundheit für den Steckbrief 4.1.4 einzuordnen.
Weitere Informationen zu den Einzelkriterien siehe BN_4.1.4 – Rückbau, Trennung, Vewertung

Für die Bewertung der Rückbaubarkeit wirkt sich der Einsatz abfallarmer Konstruktionen, die die Möglichkeit eines sortenreines Rückbaus erlauben, günstig aus. Die Rückbaubarkeit beschreibt den Aufwand, der für Demontage oder Abbruch eines Bauteils aus dem Gebäudeverband nötig ist. Die Sortenreinheit beschreibt den Aufwand, der für die sortenreine Trennung mehrschichtiger und / oder inhomogener Bauteile anfällt.
Für die Bewertung der Verwertbarkeit der Baustofffraktionen gelten die zur Zeit der Bewertung am Markt aktuell verfügbaren technischen Verfahren. Eine bessere Verwertbarkeit / höherwertige Verwertung führt tendenziell zu einer Aufwertung. Eine theoretische aber nicht realisierte Verwertbarkeit führt tendenziell zu einer Abwertung. Alternativ können bei Bauteilen mit langer zu erwartender Nutzungsdauer Forschungsvorhaben, die praktikable Lösungsmöglichkeiten in absehbarer Zeit zur Verfügung stellen können, positiv bewertet werden.

Weitere Informationen z.B. zu den Verwertungsmöglichkeiten, Deponieverhalten, Abfallschlüssel → Reiter Nachnutzung

Einordnung Dichtungen, Abdichtungen

Rückbaubarkeit Geringer Rückbauaufwand => hoher Rückbauaufwand
Konstruktionsweise lose Verlegung mechanische Fixierung (vollflächige) Verklebung
Bituminöse Voranstriche1, Flüssigfolien2, Gussasphalt, Asphaltmastix     X
Oxidationsbitumen-Dichtungsbahnen     X
Polymerbitumen-Dichtungsbahnen  X X X
Bitumen-Dachbahnen, Kunststoff-Dachbahnen   X X
Bitumen-Dampfsperren3, Kunststoff-Dampfsperren    X  X

Tabelle 1.5.10-1: Übersicht Rückbaubarkeit
1Bituminöse Voranstriche haften bedingt durch ihre Funktion auf dem Untergrund. Die Rückbaubarkeit ist grundsätzlich nicht gegeben.
Bituminöse Voranstriche können nicht sortenrein zurückgebaut werden. Sie treten im Rückbau als Anhaftungen an anderen Baustoffen in Erscheinung und können die Recyclingfähigkeit dieser Baustoffe vermindern.
2 Flüssigfolien haften auf dem Untergrund, weshalb ihr Rückbau grundsätzlich mit einem besonders hohen Aufwand verbunden ist.
3 Bitumen-Dampfsperren werden nur an den Nähten verklebt und punktuell mechanisch fixiert oder vollflächig verklebt. In Falle der mechanischen Fixierung ist der Rückbau mit einem mittleren Aufwand verbunden. Falls die Dampfsperren vollflächig verklebt werden, so ist die Trennung aufwändig bis unmöglich. Bitumen-Dampfsperren bestehen zudem aus einem Trägermaterial (Vlies, Gewebe) mit Deckschichten aus Polymerbitumen und einer mineralischen Bestreuung oder Abdeckung mit einem Kunststofffaservlies. Sie sind somit ein Stoffgemisch und lassen sich nur mit erheblichen Aufwand in sortenreine Fraktionen auftrennen.

Verwertungs-/ Beseitigungswege Hochwertige Verwertung Minderwertige Verwertung Energetische Verwertung Deponierung
Flüssigfolien nicht möglich nicht möglich momentan der übliche Beseitigungsweg nicht zulässig
Gussasphalt, Asphaltmastix möglich 1 möglich 1 nicht möglich möglich
Oxidationsbitumen-Dichtungsbahnen nicht möglich nicht möglich  momentan der übliche Beseitigungsweg nicht zulässig
Polymerbitumen-Dichtungsbahnen nicht möglich in Ausnahmefällen 2 momentan der übliche Beseitigungsweg nicht zulässig
Kunststoff-Dichtungsbahnen nicht möglich möglich sofern Rücknahmesystem vorhanden 3 momentan der übliche Beseitigungsweg nicht zulässig
Bitumen-Dachbahnen nicht möglich  nicht möglich momentan der übliche Beseitigungsweg nicht zulässig
Kunststoff-Dampfsperren nicht möglich in Ausnahmefällen 4 momentan der übliche Beseitigungsweg nicht zulässig
 
Tabelle 1.5.10-2: Übersicht Verwertbarkeit
 
Hochwertige Verwertung
Die Produktgruppe wird zur Herstellung gleichwertiger Produkte als wesentlicher Bestandteil des Endprodukts eingesetzt.
Minderwertige Verwertung
Die Produktgruppe wird zur Herstellung untergeordneter Produkte als wesentlicher Bestandteil des Endprodukts eingesetzt.
Energetische Verwertung
Die Produktgruppe wird in einer Verbrennungsanlage energetisch verwertet.
Deponierung
Die Porduktgruppe wird ggf. nach thermischer Vorbehandlung deponiert

1 Nur möglich sofern frei von Schadstoffen (PAK). Gegenwärtig ist jedoch Bitumen als Nebenprodukt der Erdöldestillation relativ kostengünstig und das Angebot an Asphaltabbruch aus dem Straßenbau groß, so dass für eine Verwertung von Gussasphalt und Asphaltmastix kein ökonomischer Anreiz besteht.
2 Für Polymerbitumenbahnen sind derzeit nur kleinere Anlagen in Betrieb. Ein Rücknahmesystem welches von Herstellern angeboten wird, ist derzeit noch nicht vorhanden.
3 Für Kunststoff-Dichtungsbahnen existiert ein europäisches Rücknahmesystem, das derzeit jedoch nur für PVC- und EVA-Bahnen ein kostenlose Rücknahme anbietet. Angesichts der hohen Anteile Weichmacher und Stabilisatoren ist das PVC-Recycling jedoch aus ökologischer Sicht mit Vorbehalt zu betrachten. Es gibt gute Gründe dafür, die umweltgefährdenden Bestandteile zu vernichten resp. kontrolliert abzulagern (Filterstaub) als sie einer weiteren Nutzung zuzuführen. Bei homogenen Kunststoff-Dichtungsbahnen ist im besten Fall eine minderwertige Verwertung möglich. Sofern dies nicht möglich ist, können sie einer energetischen Verwertung zugeführt werden.
4 Nur für homogene Dachbahnen möglich (z.B. PE-Spinnvlies) und sofern eine Rücknahmesystem vorhanden ist.

Quellen

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Kriterium 1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt, abrufbar unter BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Online-Quelle)

Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Version 2011_1, Kriterium 3.1.3 Innenraumhygiene, abrufbar unter BNB_BN2011-1_313 (Online-Quelle)

Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Version 2011_1, Kriterium 4.1.4 Rückbau, Trennung und Verwertung, abrufbar unter BNB_BN2011-1_414 (Online-Quelle)

Gesamtverband Schadstoffsanierung GbR (Hrsg.), Schadstoffe in Innenräumen und an Gebäuden, Rudolf Müller GmbH&Co. KG, Köln, 2010

Bituminöse Voranstriche

Technisches

Technische Daten

Daten in der Tabelle zitiert aus [Willems et al 2006]

 
 
 
 
Bitumenemulsion
 
 
Bitumenmassen
 
 
Flammpunkt
 
 
nicht entflammbar
 
 
> 21° C
 
 
Staubtrockenheit
 
 
≤ 5 Std.
 
 
≤ 3 Std.
 
 
Festkörpergehalt
 
 
≥ 30 %
 
 
30 - 50 %
 
 
Erweichungspunkt des Festkörpers
 
 
≥ 45° C
 
 
> 50° C
 

Der wesentliche Unterschied zwischen Bitumenmassen und Bitumenemulsionen ist die höhere Trocknungszeit des wässrigen Systems.

Baustoffklasse nach DIN 4102-1

B2

Beständigkeit

Beständig gegenüber wässrigen Laugen, Säuren und Salzen. Beschränkt beständig gegenüber organischen Lösemitteln, Benzinen und Mineralölen.

Technische Baubestimmung

Die allgemeinen Anforderungen an bauliche Anlagen und die Verwendung von Bauprodukten werden in den Landesbauordnungen geregelt. Bei Bedarf können diese allgemeinen Vorgaben durch Technische Baubestimmungen konkretisiert werden. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) macht im Auftrag der Länder die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) bekannt, die als Grundlage für die Umsetzung in Landesrecht dient.
Weitere Informationen dazu bzw. produkt- und bauartspezifische Informationen siehe
DIBt / Informationsportal Bauprodukte und Bauarten
DIBt / Zulassungs- und Genehmigungsverzeichnisse

Technische Regeln (DIN, EN)

DIN 18195 Bauwerksabdichtungen
DIN 18531 Dachabdichtungen - Abdichtungen für nicht genutzte Dächer
DIN EN 12597 Bitumen und bitumenhaltige Bindemittel - Terminologie

CE-Zeichen

seit 2005

Quellen

Willems, W. M., Schild, K., Dinter, S. (2006) Vieweg Handbuch Bauphysik, Hrsg: Friedr. Vieweg & Sohn Verlag, Wiesbaden, Teil 1

Bituminöse Voranstriche

Literaturtipps

Bucheli, Th., Müller, St.R., Vögelin, A. und Schwarzenbach, R.P. (1998): Bituminous Roof Sealing Membranes as Major Sources of the Herbicide (R,S)-Mecoprop in Runoff Waters: Potential Contamination of Groundwater and Surface Waters, Env. Science & Techn. Vol. 32, No 22, p. 3465, 1998, New York

Blaich, J. (1999): Bauschäden Analysen und Vermeidung, Fraunhofer IRB Verlag/EMPA, Stuttgart

Birkner, Ch., et. al. (2007): Technische Regeln für die Ausführung von Polymer- und Bitumenbahnen, vdd Industrieverband Bitumen-Dach- und Dichtungsbahnen e.V., Frankfurt/Main

Willems, W. M., Schild, K., Dinter, S. (2006) Vieweg Handbuch Bauphysik, Hrsg: Friedr. Vieweg & Sohn Verlag, Wiesbaden, Teil 1

Bituminöse Voranstriche

Rohstoffe / Ausgangsstoffe

Hauptbestandteile

Voranstriche bestehen hauptsächlich aus Bitumen, einem Bestandteil des Erdöls, der je nach Anforderung leicht modifiziert oder mit einem Kunststoff – meistens Elastomeren – vermischt wird. Die Lösemittel stammen ebenfalls aus der Erdöldestillation, während die erforderlichen Hilfsstoffe aus der chemischen Industrie stammen.

 

 

 
 
Bitumenemulsion
 
 
Bitumenmassen
 
    
> 30 % Oxidations- oder Hochvakuumbitumen
 
 
30 - 50 % Oxidations- oder Polymerbitumen
 
    
< 8 % organisch synthetische Lösemittel
 
50 - 60 % Wasser
 
 
50 - 80 % in der Regel Toluol oder andere aromatenreiche Lösemittel, chlorierte Lösemittel werden nicht mehr verwendet
 
 
Hilfsstoffe
 
 
< 3 % Emulgatoren, kationische Tenside
 
< 1 % Biozide
 
 
In der Regel keine
 
    
Gesteinsmehle möglich
 
 
Gesteinsmehle möglich
 

Umwelt- und Gesundheitsrelevanz

Gewinnung der Primärrohstoffe

Die Gewinnung der fossilen Rohstoffe aus Erdöl, Erdgas und Kohle ist mit Umweltrisiken verbunden.

Verfügbarkeit

Mit der allmählichen Erschöpfung der Erdölvorräte vermindert sich das Potential zur Gewinnung von Bitumen als Nebenprodukt der Ölförderung in wenigen Jahrzehnten. Aus Kohle kann nur stark aromatenhaltiges und somit krebserregendes Pech (Teer) gewonnen werden.  Jedoch werden die zusätzlich zu den heute genutzten Ölvorkommen vorhandenen Schweröl- und Bitumen-Lager auf rund 600 Milliarden Barrel geschätzt (Meyer et al. 2003). Diese werden im Falle einer zunehmenden Ölknappheit stärker ausgebeutet und auch zur Energiegewinnung genutzt werden.

Radioaktivität

Bituminöse Voranstriche enthalten keine radioaktiven Rohstoffe. Bituminöse Voranstriche sind zu dünnflächig aufgetragen, um als Radonsperre wirken zu können. Radon gelangt aus dem Untergrund zuerst in die Kellergeschosse eines Gebäudes und von dort in das restliche Gebäude. Über die Entstehung von Radon im Untergrund und die damit einhergehende Radonproblematik informiert der Lexikonbegriff natürliche Strahlenexposition ausführlich.

Weitere Informationen zur Radioaktivität sind auf der Webseite des Bundesamts für Strahlenschutz abrufbar.

Landinanspruchnahme (Landuse)

Die Erdölgewinnung für Bitumen ist mit geringem Flächenverbrauch für die Erdölgewinnung und die Raffineriestandorte verbunden. Durch Leckagen während der Erdöl-Förderung oder des -Transports können allerdings die Ökosysteme beträchtlicher Flächen langfristig geschädigt werden.

Quellen

GISBAU (2012): Produktgruppenbeschreibungen GISCODES BBP

Hoffmann, B. (2004): Experimentelle und theoretische Untersuchungen über die Emanation und Migration von Radon in Baustoffen und Bauwerksabdichtungen, Dissertation, Saarbrücken

Kasser, Ulrich (2012): Erfahrungswerte

Keller, G. et al (2001): Radon permeability and radon exhalation of building materials, in: The Science of the Total Environment 272, S. 85-89

Meyer, Richard F., Attanasi, Emil D. (2003): Heavy Oil and Natural Bitumen – Strategic Petroleum Resources, U.S. Geological Survey Fact Sheet 70-03
August 2003, Online Version 1.0, Online-Quelle

Bituminöse Voranstriche

Herstellung

Prozesskette

Prozesskette Bituminöse-Voranstriche

Herstellungsprozess

Die Herstellung der Voranstriche besteht im Wesentlichen aus dem Mischen der Komponenten im großen Rührwerk mit anschließendem Abfüllen des formulierten Produktes.

Bei der Herstellung von Bitumenmassen werden das BitumenLösemittel und die Additive wie z. B. Gesteinsmehle verrührt. Die Prozessbedingungen wie Temperatur und Druck müssen so gewählt werden, dass sich das Bitumen vollständig im Lösemittel auflöst.

Der entscheidende Schritt bei der Herstellung von Bitumenemulsionen ist die Herstellung der Emulsion. Das Bitumen soll mit festgelegter Tröpfchengröße in Wasser eingemischt werden. Da Bitumen nicht wasserlöslich ist, muss die Mischung durch die Beigabe von Emulgatoren aufrecht erhalten werden. Emulgatoren sind Moleküle mit einem wasserlöslichen und einem fettlöslichen Ende. Die fettlöslichen Enden lagern sich um die Bitumentröpfchen an, während die wasserlöslichen Enden im Wasser gelöst sind.  Als Emulgatoren können anionische und kationische Tenside zum Einsatz kommen. Zur Herstellung anionischer Emulsionen wird das Bitumen mit Fettsäuren gemischt und in Lauge eingerührt. Die Emulsion entsteht spontan im Verseifungsprozess. Kationische Emulsionen entstehen durch intensives einrühren des Bitumens in die bereits hergestellte Seife in Rotor-Stator-Maschinen. Ebenfalls zugemischt werden die weiteren Additive wie Gesteinsmehle, Biozide oder Lösemittel.

Umweltindikatoren / Herstellung

Einheitliche Werte zu Umweltindikatoren (z.B. Primärenergieaufwand, Treibhauspotential) liefert die Online-Datenbank ÖKOBAUDAT des Informationsportals Nachhaltiges Bauen. Die Plattform ÖKOBAUDAT stellt Umweltprofile für Bauprodukte bereit, die als erforderliche Datengrundlage für die Ökobilanzierung (Lebenszyklusanalyse) von Gebäuden eingesetzt werden. Für Bauprodukte gibt es dort Herstellungs- und End-of-Live-Datensätze. → Datenbank der ÖKOBAUDAT
In der Herstellung von Bauprodukten ist ein großer Anteil der verursachten Umweltbelastungen auf den Verbrauch von nicht erneuerbaren Energieträgern zurückzuführen. Der in den Datensätzen geführte "kumulierte Primärenergieaufwand nicht erneuerbar" (Graue Energie, PENRT) ist daher ein wichtiger Umweltindikator für den Ressourcenverbrauch und i.d.R. gleichgerichtet mit dem Treibhauspotential (GWP), einem wichtigen Indikator der Umwelt(aus)wirkungen.
Informationen zu ÖKOBAUDAT-Datensätzen im Zusammenhang mit dieser Produktgruppe finden sich in WECOBIS unter Fachinformationen / Reiter Zeichen & Deklarationen → Übersicht Umweltdeklarationen / Umweltindikatoren.

Energieaufwand

Bei gleichen Verbrauchsmengen und Randbedingungen sind Bitumenmassen in der Herstellung rund doppelt so energieintensiv wie Emulsionen.

Graue Energie

Daten über den kumulierten nicht erneuerbaren Primärenergieaufwand (Graue Energie) für die Herstellung von Anstrichen auf Bitumenbasis sind auf Ökobau.dat verfügbar. Der Verbrauch an Voranstrich ist für Bitumenemulsionen und Bitumenmassen etwa gleich und hängt stärker von der Saugfähigkeit des Untergrundes als von der Zusammensetzung des Produktes ab. Für Bitumenmassen kann stellvertretend der Datensatz für Bitumen-Kaltkleber aus Ökobau.dat verwendet werden.

Daten ÖKOBAUDAT Stand 11/2012

Bitumenemulsion

Bitumenmassen

(Bitumen-Kaltkleber)

Primärenergie nicht regenerierbar pro kg

19 MJ/kg

41 MJ/kg

Verbrauch

150 - 400 g/m²

150 - 400 g/m²

Primärenergieaufwand pro m²

3 - 8 MJ/m²

6 - 16 MJ/m²

Charakteristische Emissionen

Bei der Herstellung von Bitumenmassen stellen die Dämpfe der eingesetzten organischen Lösemittel eine mögliche Gesundheitsgefährdung dar.

Maßnahmen Gesundheitsschutz

Bei der Herstellung von Bitumenmassen ist auf die Gefährdung durch organische Lösemittel zu achten. Bei unzureichender Belüftung kann ein Atemschutz angebracht sein. Ebenfalls sind Handschuhe und Schutzbrillen zu tragen. Bei Kaltverarbeitung von Bitumen genügt ein Hautschutz. Für die Heißverarbeitung sind Schutzmaßnahmen gegen Dämpfe und Aerosole angezeigt.

Maßnahmen Umweltschutz

Von den eingesetzten Lösemitteln kann eine Wassergefährdung ausgehen.

Transport

Der Transport von fossilen Rohstoffen (Bindemittel, Lösemittel, Hilfsstoffe) ist generell mit langen Transportwegen und Umweltrisiken durch Leckagen behaftet. In der Produktionskette werden auch Güter mit Gefahrstoffkennzeichnung transportiert. Da jedoch Bindemittel, Lösemittel sowie Hilfsstoffe in einer Vielzahl von verschiedenen Produkten verwendet werden (nicht nur in bituminösen Voranstrichen) ist die Umweltrelevanz des Transports nicht spezifisch für die Herstellung von bituminösen Voranstrichen.

Bituminöse Voranstriche

Verarbeitung

Arbeitshygienische Risiken

Allgemeines

Bei der Verarbeitung von Bitumenmassen stellen die Dämpfe der eingesetzten organischen Lösemittel oder die Aufnahme derselben über die Haut eine mögliche Gesundheitsgefährdung dar.

AGW-Werte

Bitumen: kein Arbeitsplatzgrenzwert (Stand 2012)

Für Lösemittel existieren Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW). Diese sind je nach Lösemittel verschieden hoch. Informationen zu den vorhandenen Lösemitteln und geltenden Arbeitsplatzgrenzwerten sind den Sicherheitsdatenblättern der Produkte zu entnehmen. Eine detaillierte Aufstellung findet sich auch in den GISBAU Produktdatenblättern auf WINGIS online (s. GISBAU Produkt-Codes / Kategorie kaltverarbeitbare Bitumenprodukte in der Bauwerksabdichtung).

REACH / CLP - Informationspflicht zu SVHC

Flüssige, pastöse, pulvrige Bauprodukte oder deren Ausgangsstoffe (z.B. Dichtmassen, Klebstoffe, Beschichtungen, Farben, Mörtel + Estriche, Schüttungen, Frischbeton, Betonzusatzmittel, Bindemittel, Kunststoffe usw.) werden als Gemisch eingestuft.

Die europäische Chemikalienverordnung REACH unterscheidet Produkte in Stoffe, Gemische und Erzeugnisse. Zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, dient die CLP-Verordnung (Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen), um ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu gewährleisten.
Wird ein Produkt als Stoff oder Gemisch eingestuft, ist für Informationen zu Gefahrstoffen und Einstufungen nach CLP ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) erforderlich.
Produkt bezogene Informationen gemäß CLP-Verordnung (z.B. Nachweis gefährliche Stoffe, Nachweis besonders besorgniserregender Stoffe SVHC >=  0,1 Gew.-%) müssen hierfür in den Sicherheitsdatenblättern (SDB) der jeweiligen Produkte ausgewiesen sein.

Einstufungen und Gesundheitsgefahren nach GISBAU

Bituminöse Voranstriche werden gemäß GISBAU in sieben Produkt-Codes eingeteilt. Die erste Unterscheidung wird zwischen Bitumenemulsionen und Bitumenmassen getroffen. Bitumenemulsionen (BBP10) enthalten deutlich weniger organische Lösemittel als Bitumenmassen und sind in der Anwendung immer den Bitumenmassen vorzuziehen, falls technisch möglich (Minimierungs- und Substitutionsgebot der GefStoffV).

Die Bitumenmassen unterscheiden sich im Aromatengehalt der eingesetzten Lösemittel, dem Lösemittelgehalt und der Gesundheitsschädlichkeit. Aromaten sind Lösemittel, die besonders gut über die Haut aufgenommen werden. Als gesundheitsschädlich eingestufte Bitumenmassen (BBP40, BBP50, BBP60, BBP70) können bei unzureichender Belüftung und fehlenden Schutzmaßnahmen Gesundheitsschäden mit langanhaltender Wirkung verursachen, im Extremfall mit Todesfolge. Lösemittelhaltige Bitumenmassen (BBP20, BBP40, BBP60) enthalten bis zu 25% Lösemittel, lösemittelreiche Bitumenmassen (BBP30, BBP50, BBP70) bis zu 70%. Ihr Einsatz in Innenräumen sollte unterlassen werden. Auch im Außenraum ist auf ausreichende Frischluftzufuhr zu achten oder ein Atemschutz einzusetzen. Zudem ist der Umgang mit offenen Flammen zu unterlassen, bis sich die Lösemitteldämpfe verzogen haben. Es sind mehrere Fälle von Verpuffungen und Explosionen durch unsachgemäßen Umgang mit lösemittelhaltigen bituminösen Voranstrichen bekannt. [Rühl 2006]

GISCODEs kaltverarbeitbare Bitumenprodukte in der Bauwerksabdichtung
Bitumen­emulsionen Bitumenmassen
  aromatenarm aromatenreich

 

gesundheitsschädlich
BBP10 BBP20 BBP30 BBP40 BBP50 BBP60 BBP70

 

lösemittel­haltig
≤ 25% Lösemittel
lösemittel­reich
≤ 70% Lösemittel
lösemittel­haltig
≤ 25% Lösemittel
lösemittel­reich
≤ 70% Lösemittel
lösemittel­haltig
≤ 25% Lösemittel
lösemittel­reich
≤ 70% Lösemittel

Emissionen

In der nachfolgenden Zusammenstellung sind die Lösemittel- bzw. VOC-Emissionen der Voranstriche denjenigen des Heißbitumens (Bitumenklebemasse) gegenübergestellt, das in gewissen Fällen eine Alternative darstellt. Meistens wird jedoch bei der Anwendung von Heißbitumen vorgängig auf den mineralischen Untergrund ein Voranstrich appliziert. Die Lösemittelemissionen lassen sich aus den Lösemittelgehalten der Produkte ableiten, da das gesamte Lösemittel funktionsgemäß während und nach der Verarbeitung verdunstet. Bitumenmassen sind auch im Vergleich zu anderen Bauchemikalien oder zu Lacken und Farben außerordentlich emissionsintensiv.

  Heißbitumen Voranstriche
Bitumenemulsion Bitumenmassen
Lösemittelemissionen [g/kg]  
1 - 2
 
 
0 - 80
 
 
250 - 500
 
 
Verbrauch
 
 
1 - 1.6 kg/m²
 
 
150 - 400 g/m²
 
 
150 - 400 g/m²
 
 
Lösemittelemissionen [g/m²]
 
 
2 - 3
 
 
0 - 35
 
 
40 - 200
 

Umweltrelevante Informationen

Wassergefährdung

Bei der Lagerung und bei der Anwendung von Voranstrichen ist eine gewisse Wassergefährdung durch Leckagen, durch den unsorgfältigen Umgang auf der Baustelle mit hohem Grundwasserspiegel oder in der Nähe von Gewässern vorhanden. Die Gefährdung ist nur bis zum Austrocknen der Anstriche gegeben.

  • Bitumenemulsionen, WGK 1 (schwach wassergefährdend)
  • Bitumenmassen, WGK 2 (wassergefährdend)

Wegen der Lösemittel sind Bitumenmassen wassergefährdender als Bitumenemulsionen. Bei den Bitumenemulsionen sind es eventuell vorhandene Hilfsstoffe, die eine gewisse Gefährdung verursachen können. Allerdings werden Bitumenemulsionen vor der Austrocknung durch Niederschläge viel leichter weggewaschen als Bitumenmassen auf Lösemittelbasis.

Quellen

GISBAU (2006): Gesprächskreis BITUMEN, Sachstandsbericht 2006, Hrsg.: R. Rühl (Red.)

Bituminöse Voranstriche

Nutzung

Umwelt- und Gesundheitsrisiken Neuzustand

Schadstoffabgabe / Emissionen in den Innenraum

Bei Innenanwendung von Bitumenemulsionen zum Beispiel in Tiefgaragen können die enthaltenen Lösemittel zu VOC-Emissionen führen.

Umwelt- und Gesundheitsrisiken bei bestimmungsgemäßer Nutzung

Schadstoffabgabe / Emissionen in den Innenraum

VOC: Die längerfristige Abgabe von Schadstoffen in die Luft ist bei Innenanwendungen zu beachten. Aufgrund von Einzelmessungen und aufgrund der chemischen Zusammensetzung ist eine Abgabe von Bestandteilen des Bitumens über größere Zeiträume in die Luft nicht auszuschließen. Bei Voranstrichen auf bituminöser Basis, die in der Regel mit mehreren anderen Schichten überdeckt sind und normalerweise nicht in beheizten Innenräumen angewendet werden, ist dieses Risiko als gering zu betrachten.

Schadstoffabgabe / Emissionen in den Außenraum

Die folgenden Hilfsstoffe, die in den Bitumenemulsionen als Emulgatoren eingesetzt werden (< 3 %) müssen zu den umweltgefährdenden Stoffen gezählt werden:

  • Fettsäuren, Naturharze, Harzsäuren (anionische Tenside) 
  • Fettamin, Quats, Imidazolidine (kationische Tenside)

Diese können im Prinzip über sehr lange Zeitperioden auch ausgewaschen werden. Voraussetzung dafür ist jedoch ein ständiger Kontakt mit Wasser. Da Voranstriche immer mit mehr oder weniger mächtigen Konstruktionen überdeckt sind, ist dieses Risiko einer Schadstoffabgabe ins Wasser sehr gering. Das Bitumen selbst enthält keine umweltrelevanten Bestandteile, bzw. eine Auswaschung eventueller toxischer Substanzen konnte bislang nicht beobachtet werden (WGK 0, nicht wassergefährdend).

Umwelt- und Gesundheitsrisiken im Schadensfall

Brandfall

Für bituminöse Voranstriche ist durch die Verbindung mit dem Untergrund kein spezifisches Brandrisiko vorhanden. Bitumen als solches sind schwer entzündbar. Sobald größere Bitumenmengen in Brand geraten, führen sie zu schwer löschbaren Bränden mit starker Rauchentwicklung.

Wassereinwirkung

Ausgehärtete bituminöse Voranstriche sind wasserbeständig.

Beständigkeit Nutzungszustand

Die Beständigkeit des Bitumens ist schon aufgrund seiner Entstehungsgeschichte über geologische Zeiträume in Erdöltiefenlagern relativ hoch. Jedoch sind die Bedingungen in den Erdöllagern nicht dieselben wie in den Anwendungsbereichen des Hochbaus. Insbesondere wirken während der Nutzung im Außenraum Sauerstoff und UV-Strahlung auf das Bitumen ein. In der Praxis ist eine Versprödung des Bitumens zu beobachten. Wahrscheinlich durch das allmähliche Verdunsten von Bestandteilen über größere Zeiträume zieht sich der Bitumenfilm zusammen und an der Oberfläche sind Rissbildungen festzustellen. Es entsteht die sogenannte Elefantenhaut.

Gegenüber wässrigen Laugen, Säuren und Salzen ist Bitumen beständig. Gegenüber organischen Lösemitteln, Benzinen und Mineralölen ist Bitumen im Gegensatz zu Steinkohleteer nur beschränkt beständig.

Unter der Rubrik Baustoff- und Gebäudedaten / Nutzungsdauern von Bauteilen findet sich auf dem Informationsportal Nachhaltiges Bauen eine Datenbank mit Nutzungsdauerangaben von ausgewählten Bauteilen des Hochbaus für den Leitfaden „Nachhaltiges Bauen“.

Datenbank als PDF

Bituminöse Voranstriche

Nachnutzung

Umwelt- und Gesundheitsrisiko Rückbau

Bituminöse Voranstriche verbleiben auf den Bauteilen, auf welche sie ursprünglich aufgebracht wurden. Von bituminösen Voranstrichen gehen bei gesetzeskonformer Entsorgung der Abfälle keine speziellen Umwelt- und Gesundheitsrisiken aus.

Wiederverwendung

Eine Wiederverwendung von bituminösen Voranstrichen ist nicht möglich.

Stoffliche Verwertung

Eine stoffliche Verwertung von reinem Bitumen ist grundsätzlich möglich. Er kann grundsätzlich in allen Anwendungsbereichen des Asphalt im Tiefbau verwertet werden. Bei Voranstrichen, die funktionsgemäß an beiden Schichten gut haften sollen, ist das Recycling jedoch keine Option.

Energetische Verwertung

Bituminöse Voranstriche fallen im Rückbau nicht getrennt an. Falls Sie auf organischen Materialien anhaften (z. B. Dachbahnen) ist eine energetische Verwertung denkbar.

Beseitigung / Verhalten auf der Deponie

→ auch Bitumen

Funktionsgemäß haften bituminöse Voranstriche vor allem auf mineralischen Abfällen an. Damit sind sie als organischer Anteil im mineralischen Abfall gemäß Gewerbeabfallverordnung anzusehen. Diese Abfälle dürfen nur auf Deponien abgelagert werden, wenn sie Grenzwerte für den organischen Anteil einhalten und wenn sie nicht verwertet werden können. Gemäß Anhang 3 der Deponie-Verordnung sind 3 Masse-% organisches Material erlaubt für Deponien der Deponieklasse I und 5 Masse-% für Deponien der Deponieklasse II.

Ein Abbau des Bitumen unter Deponiebedingungen wird höchstens in geologischen Zeiträumen erfolgen.

EAK-Abfallschlüssel

Für nicht ausgetrocknete Bitumenmassen:

08 04 09* Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder
andere gefährliche Stoffe enthalten

Für Bitumenemulsionen:

08 04 10 Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 09 fallen

Für gemischte Abfälle, die beim Rückbau anfallen, gilt der Abfallcode der Hauptkomponente. Voranstriche fallen im Rückbau typischerweise nicht getrennt an.

Quellen

Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung – AVV, zuletzt geändert am 24. Februar 2012). Online-Quelle abgerufen am 11.7.2012

LAGA (2003): Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung (Download)