MAK-Wert
Am 1. Januar 2005 wurde der MAK-Wert durch den AGW-Wert abgelöst. Seit Inkrafttreten der deutschen Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) definiert diese den gesundheitsbasierten Arbeitsplatzgrenzwert (AGW).
Die Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (MAK-Kommission) veröffentlichte jährlich eine Liste der Maximalen Arbeitsplatzkonzentrationen (MAK-Wert-Liste). Die in der MAK-Wert-Liste genannten stoffbezogenen Werte und Einstufungen waren zunächst nur eine Empfehlung bzw. Bewertung der MAK-Kommission für die höchstzulässige Konzentration eines Arbeitsstoffes als Gas, Dampf oder Schwebstoff in der Luft am Arbeitsplatz, die im allgemeinen die Gesundheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigt.
externe Links
- Über die Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) können alle Vorschriften und Richtlinien im Zusammenhang mit Gefahrstoffen heruntergeladen werden: www.baua.de
15.12.2021 / LK