Materialökologische Anforderungen: Holzwerkstoffe
Informationen zu den Anforderungen an Holzwerkstoffe
Besondere Hinweise und Hintergrundinformationen zu den Anforderungen an Holzwerkstoffe Inhalt aufklappen | |
Im Rahmen der Bewertung nach BNB_BN_1.1.6 (Risiken für die lokale Umwelt, Erläuterungen s.u. "Allgemeine Informationen ..." + "Lokale Umwelt") werden Anforderungen in Bezug auf 6 Schadstoffgruppen formuliert. Für Holzwerkstoffe in Innenräumen sind demnach die hervorgehobenen Schadstoffgruppen zu bewerten: 1 Gefährliche und besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) Planungshinweis hinsichtlich InnenraumluftqualitätSoll ein Gebäude nach BNB zertifiziert werden, ist es im Rahmen von Kriteriensteckbrief 3.1.3 (Innenraumlufthygiene, Erläuterungen s.u. "Allgemeine Informationen" + "Innenraumluft") u.a. erforderlich, eine Raumluftmessung durchzuführen. Auch ohne Gebäudezertifizierung ist es inzwischen bei vielen öffentlichen Auftraggebern üblich, vor Aufnahme der Gebäudenutzung eine sog. "Freimessung" durchzuführen. Erfahrungsgemäß lassen sich die geforderten Raumluftwerte dann erreichen, wenn die Auswahl und Verwendung der eingesetzten Materialien auf einem ganzheitlichen Konzept zur Vermeidung von Emissionen aus Bauprodukten basiert. In der Regel wird dies mit den Anforderungen unter "Lokale Umwelt" / QN5 umgesetzt. Für eine höhere Planungssicherheit bezüglich der gewünschten Raumluftqualität kann es aber auch sinnvoll sein, höhere Anforderungen an die Produktauswahl zu stellen. Infos und ggf. zusätzliche Anforderungen finden sich im Reiter "Innenraumluft". Im Fall der Holzwerkstoffe ist es möglich, dass abhängig von Raumbeladung und Lüftungssituation die alleinige Einhaltung der gesetzlichen Mindestanforderungen in Europa (E1-Platten mit max. 0,1ppm Formaldehyd) nicht zum gewünschten Ergebnis bei der Messung / Raumluftqualität führt. Neben den maßgeblich für mögliche Formaldehydemissionen verantwortlichen Bindemitteln und Leimen können aus Holzwerkstoffen wie auch aus Naturholz zudem diverse flüchtige organische Substanzen (VOC) freigesetzt werden, die über E1 nicht geregelt sind. In den Anforderungen unter "Lokale Umwelt" müssen ab QN5 höhere Anforderungen entsprechend den Grenzwerten des Blauen Engels DE-UZ 76 für Formaldehyd-, VOC- und SVOC-Emissionen eingehalten werden. Insbesondere bei hohen Raumbeladungen empfehlen sich jedoch zusätzliche Anforderungen siehe → Reiter Innenraumluft Aktueller Hinweis zu bauaufsichtlichen Anforderungen an kunstharzgebundene Spanplatten und OSB!Gemäß Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVVTB 2019/1 / A 3.2.1 in Verbindung mit Anhang 8) müssen kunstharzgebundene Spanplatten und OSB bei Verwendung in Aufenthaltsräumen u.a. eine Emissionsprüfung zur quantitativen Bestimmung und Bewertung flüchtiger (VOC) und schwer flüchtiger (SVOC) Verbindungen auf Basis und mit Einhaltung des AgBB-Bewertungsschemas nachweisen. Aktueller Hinweis zu E1 in Deutschland!Zum 01.01.2020 hat sich in Deutschland das Referenzverfahren für die Emissionsmessung zum Nachweis von E1 mit max. 0,1 ppm Formaldehyd gemäß Chemikalien-Verbotsverordnung geändert (→ Bundesanzeiger v. 11/18), was dazu führt, dass die Formaldehydergebnisse von Platten, die nach dem "alten" Verfahren (EN 717-1) gemessen werden, verdoppelt werden müssen und trotzdem nur maximal 0,1 ppm betragen dürfen. Die tatsächlichen Formaldehyd-Konzentrationen im Gebäude werden durch die gesamte Einbausituation (Raumbeladung, evtl. Lochung der Platten) und den Luftwechsel beeinflußt. Es können daher auch bei der Verwendung zugelassener Werkstoffe entsprechend der Emissionsklasse E1, bei entsprechend ungünstigen Einbaubedingungen durchaus erhebliche Formaldehydkonzentrationen auftreten. Folgen der Änderung des Referenzverfahrens für E1 in der deutschen Chemikalien-Verbotsverordnung für die Anforderungen ab QN3Gemessen nach EN 717-1 dürfen Holzwerkstoffe für die Erreichung von E1 in Deutschland nun nicht mehr max. 0,1 ppm, sondern nur noch max. 0,05 ppm Formaldehyd emittieren, da der Messwert verdoppelt werden muss. Ein nach EN 717-1 erreichter Wert von 0,065 ppm, wie in QN3 aktuell noch gefordert, wäre demnach in Deutschland gar nicht mehr zulässig, die in QN4 geforderten max. 0,05 ppm entsprechen nun der gesetzlichen Mindestanforderung E1. Eine einfache Halbierung auch dieser Grenzwerte ist denkbar, wäre dann aber in QN4 hinsichtlich Formaldehyd bereits strenger als derzeit im Blauen Engel, der wiederum in QN5 gefordert wird und für Formaldehyd gemessen nach EN 717-1 max. 0,03 ppm zulässt. Wie verhält sich E1 nun zu den Anforderungen im Blauen Engel DE-UZ 76?Zunächst ist wichtig zu beachten, dass E1 nur das Verhalten hinsichtlich Formaldehydemissionen beschreibt. Der Blaue Engel oder andere Umweltzeichen regeln nicht nur Formaldehydemissionen, sondern auch andere VOC-Emissionen und gefährliche Inhaltsstoffe. | |
Wo finde ich weitere Hilfestellung und Informationen zur Umwelt- und Gesundheitsrelevanz von Holzwerkstoffen? Gibt es auch eine Übersicht mit Umweltzeichen (z.B. Blauer Engel) oder anderen Deklarationen (z.B. GISCODE, EPD)? Inhalt aufklappen | |
Weitere ausführliche Informationen zu Holzwerkstoffen finden sich in WECOBIS z.B. in den Reitern Ausschreibung, Bewertungssysteme, Zeichen & Deklarationen oder Lebenszyklus des Datenblatts. Im Reiter Zeichen & Deklarationen findet sich eine Übersichtstabelle z.B. mit Umweltzeichen, GISCODES oder Umweltproduktdeklarationen für die jeweilige Produktgruppe. Unter Service / Sonderthemen finden sich zudem folgende Fachartikel: |
Allgemeine Informationen + FAQ zu den Anforderungen und Textbausteinen
Worauf basieren die materialökologischen Anforderungen und Textbausteine für Planung und Ausschreibung in WECOBIS? Inhalt aufklappen | |
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren derzeit im Wesentlichen auf den Kriteriensteckbriefen zu "Risiken für die lokale Umwelt" (BNB_BN_1.1.6), zur "Innenraumlufthygiene" (BNB_BN_3.1.3), zu "Rückbau, Trennung und Verwertung" (BNB_BN_4.1.4) sowie gegebenenfalls zu anderen baustoffrelevanten Einzelaspekten des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMI) / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau. In den Reitern "Innenraumluft" oder "Rückbau, Klima ... " (Erläuterung s.u.) werden ggf. auch mögliche weitergehende Anforderungen zur Emissions- und Schadstoffminderung dargestellt. Grundlage dafür bilden allgemeine Nachhaltigkeitsaspekte (z.B. Förderung nachwachsender Rohstoffe, Ressourcenschonung, kreislaufgerechtes Bauen / Cradle-to-Cradle) Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt"Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6 zielt auf die Reduktion bzw. Vermeidung von Bauprodukten, die aufgrund ihrer Schadstoffgehalte oder Schadstofffreisetzungen ein Risikopotenzial für die Umweltmedien Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft sowie gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Anreicherung in den Nahrungsketten oder Verunreinigung der Innenraumluft verursachen können. Dies bezieht sich auf die Verarbeitung auf der Baustelle und auf die Nutzungsphase sowohl innen als auch außen liegender Produkte. Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 "Innenraumlufthygiene"Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 zielt auf die Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten, damit es zu keinen negativen Effekten hinsichtlich der Befindlichkeit und gesundheitlichen Beeinträchtigung der Raumnutzer aufgrund verunreinigter Innenraumluft kommt. Kriteriensteckbrief BNB_BN_4.1.4 "Rückbau, Trennung, Verwertung"Kriteriensteckbrief BNB_BN 4.1.4 "Rückbau, Trennung und Verwertung" zielt auf die Einsparung von Deponieraum, Rohstoffen und Produktionsenergie. Im Rahmen der Bewertung des Kriteriensteckbriefs werden die Bauelemente eines Gebäudes deshalb eingestuft bezüglich ihrer
Die Bauprodukte müssen außerdem so beschaffen sein, dass beim Abriss keine gefährlichen Abfälle anfallen. Hinweis zur Bewertung nach BNB: Tipp für die PlanungIm Reiter "BNB-Kriterien" der Standard-Datenblätter in WECOBIS wird die jeweilige Bauproduktgruppe (z.B. Dispersionslackfarben) hinsichtlich BNB-Kriterien eingeordnet. Damit lassen sich z.B. folgende Fragen beantworten: Welche Einzelkriterien kann eine Produktgruppe, z.B. Dispersionslackfarben, i.d.R. erfüllen oder auch nicht erfüllen? Welche Einschränkungen bestehen für eine Produktgruppe? | |
Was hat es mit "QNG" und dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude auf sich? Warum sind manche Anforderungen damit markiert? Inhalt aufklappen | |
BEG + KFN - Förderung für Nachhaltigkeits-Klasse und Klimafreundlichen Neubau mit dem QNGDer Bund fördert im Rahmen der "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) seit 1. Juli 2021 Nachhaltigkeitszertifizierungen bei Neubauten (= Klimafreundlicher Neubau mit QNG) und bei der Sanierung von Nichtwohngebäuden (NH-Klasse). Der erforderliche Nachweis für die Förderung erfolgt über die Vergabe des gebäudebezogenen QNG. Das QNG („Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“) ist ein staatliches Qualitätssiegel für Gebäude. Voraussetzung für die Vergabe des Qualitätssiegels ist ein Nachweis der Erfüllung allgemeiner und besonderer Anforderungen an die ökologische, soziokulturelle und ökonomische Qualität von Gebäuden. Anforderungen an die Schadstoffvermeidung in BaumaterialienDazu gehören auch materialökologische Anforderungen, die auf den Anforderungen in Kriteriensteckbrief BNB_1.1.6 (s.o.) basieren. Eine Übersichtstabelle zu den "Qualitätsanforderungen an die Schadstoffvermeidung in Baumaterialien" findet man im QNG-Anforderungskatalog / Anhangdokument 313. In der Regel folgen diese besonderen QNG-Anforderungen einem mittleren Niveau in BNB_1.1.6.. Markierung der QNG-Anforderungen in WECOBISDa die Anforderungen an Baumaterialien im QNG mit bestimmten BNB-Anforderungen (i.d.R. QN3) übereinstimmen, sind die jeweiligen QNG-Anforderungen im Reiter "Lokale Umwelt" produktgruppenspezifisch markiert, zum einen in der Bezeichnung des Unterreiters (z.B. QN3 = QNG), zum anderen im Unterreiter "Übersicht" in der Übersichtstabelle. | |
Ich will mein Gebäude gar nicht zertifizieren. Was nützen mir dann materialökologische Anforderungen nach BNB? Inhalt aufklappen | |
Auch wenn ein Gebäude nicht im Rahmen eines Bewertungssystems zertifiziert werden soll, bilden die einzelnen Kriteriensteckbriefe eine gute Grundlage, Orientierung und Hilfestellung für die Umsetzung ökologischer Aspekte in der Gebäudeplanung. Das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMI) ist ein öffentlich zugängliches und transparentes Instrument. Alle Kriteriensteckbriefe können auch einzeln abgerufen und frei verwendet werden. In den WECOBIS Planungs- und Ausschreibungshilfen gibt es deshalb Anforderungen und Textbausteine, die sich an materialrelevanten Einzelkriterien des Bewertungssystems orientieren (z.B. Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt" und Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 "Innenraumlufthygiene"). Die verschiedenen Qualitätsniveaus in den Kriteriensteckbriefen bieten zudem die Möglichkeit, sich - abhängig von den projektspezifischen Anforderungen und Möglichkeiten - für ein Anforderungsniveau zu entscheiden. Es wird jedoch empfohlen, soweit möglich ein hohes Anforderungsniveau anzustreben. Denn um die Risiken für die lokale Umwelt möglichst gering zu halten bzw. eine gute Luftqualität sicherzustellen, ist eine sorgfältige Auswahl schadstoff-und emissionsarmer Bauprodukte erforderlich. Tipp für die Planung: | |
Welche Informationen findet man in den Reitern "Lokale Umwelt", "Innenraumluft", "Rückbau, Klima ..."? Warum sieht man nicht immer alle Reiter? Inhalt aufklappen | |
Die in WECOBIS dargestellten materialökologischen Anforderungen sind in verschiedene Themenbereiche untergliedert. Diese sind derzeit "Lokale Umwelt", "Innenraumluft" und "Rückbau, Klima ...". | |
Wo finde ich Textbausteine? Wie sind die Textbausteine aufgebaut? Inhalt aufklappen | |
Textbausteine finden sich in den jeweiligen Themenreitern (z.B. "Lokale Umwelt", "Innenraumluft", "Rückbau, Klima ..."). Dort wird nach Anwählen des Reiters zunächst eine Übersicht aufgerufen, die alle ggf. folgenden Anforderungen als Kurztext mit den wichtigsten Nachweismöglichkeiten darstellt. Über den Button "Textbaustein kopieren" besteht die Möglichkeit, die einfach formatierte kurze Leistungsbeschreibung in die Zwischenablage zu kopieren und anschließend direkt in ein Ausschreibungsprogramm einzufügen. | |
Wie können die Textbausteine konkret genutzt werden? Inhalt aufklappen | |
Anwendungsmöglichkeiten der Textbausteine
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Allgemeine Hinweise zu Dokumentation und Nachweisen, sowie zu Nachweisen über geeignete Umweltzeichen oder Gütesiegel Inhalt aufklappen | |
Allgemeine Hinweise zu Dokumentation und NachweisenIn Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6 finden sich Informationen zur Dokumentation und den erforderlichen Nachweisen. In Abhängigkeit von Produkt- und Schadstoffgruppe können das zum Beispiel Herstellerauskunft nach REACH, Leistungserklärung zur CE-Kennzeichnung,allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ), PDB (Produktdatenblatt), TM (technisches Merkblatt), SDB (Sicherheitsdatenblatt), begründete Herstellererklärung oder EPDs (Umwelt-Produktdeklaration) sein. Unter anderem sind dort auch der Umfang der Dokumentationspflicht, die einzelnen Nachweisdokumente und geeignete Analysemethoden erläutert. Zu beachten ist immer, dass bei freiwilligen Unterlagen, die nicht gesetzlich oder durch Verordnung vorgeschriebenen sind, die Angaben zu relevanten Schadstoffen unterschiedlich oder eventuell auch gar nicht enthalten sein können. Das bedeutet, dass beispielsweise PDB oder TM nur zum Nachweis durch den Hersteller dienen können, wenn hier auch hinreichende Angaben zu einer bestimmten Schadstoffgruppe gemacht werden. Das Fehlen von Angaben zu einer Schadstoffgruppe in diesen oder ähnlichen Dokumenten stellt keinesfalls sicher, dass diese in dem Produkt nicht enthalten sind, da es keine verbindlichen Vorgaben zu diesen Dokumenten gibt. Auch ein Sicherheitsdatenblatt unterliegt keiner Regelung über seinen Inhalt, wenn es für eine Produktgruppe nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Leistungserklärung, abZ und Sicherheitsdatenblatt werden in WECOBIS i.d.R. nur als Nachweismöglichkeit angegeben, wenn sie gesetzlich vorgeschrieben sind. Hinweise zur Nachweisführung über geeignete Umweltzeichen oder DeklarationenEin Konformitätsnachweis kann auch durch geeignete Umweltzeichen oder Gütesiegel, z. B. Blauer Engel, natureplus-Qualitätszeichen, Österreichisches Umweltzeichen oder andere Produktdeklarationen erfolgen. Bekannte Nachweismöglichkeiten über Umweltzeichen und Gütesiegel sind jeweils am Ende der stofflichen Anforderungen aufgeführt. Sie haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Daher kann es durchaus weitere Umweltzeichen oder Gütesiegel geben, die als Konformitätsnachweis geeignet sind. | |
Rechtliche Hinweise für die Verwendung der Textbausteine Inhalt aufklappen | |
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren derzeit im Wesentlichen auf den Kriteriensteckbriefen zu "Risiken für die lokale Umwelt" (BNB_BN_1.1.6), zur "Innenraumlufthygiene" (BNB_BN_3.1.3), zu "Rückbau, Trennung und Verwertung" (BNB_BN_4.1.4) sowie gegebenenfalls zu anderen baustoffrelevanten Einzelaspekten des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMI) / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau. Die gestellten Anforderungen zur Reduktion von problematischen Stoffen in Bauprodukten beziehen sich auf Maßnahmen, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Die Einhaltung aller gesetzlichen Regelungen im Hinblick auf Schadstoffe wird vorausgesetzt. Werden die Textbausteine einer Angebotseinholung oder Ausschreibung zugrunde gelegt und in die Leistungsbeschreibung eingearbeitet, hat der Ersteller der Leistungsbeschreibung und / oder die ausschreibende Stelle die Rechtssicherheit und die Aktualität der Texte eigenverantwortlich zu prüfen. Die Texte müssen der Struktur und dem Aufbau der jeweiligen Leistungsbeschreibung angepasst werden. Sowohl die inhaltlichen Grundlagen der Textbausteine als auch die Rechtslage sind in einer ständigen Entwicklung. Die Betreiber und die Geschäftsstelle von WECOBIS lehnen daher jede Verantwortung für die Aktualität und die Rechtssicherheit ab. Bei vollständiger Verwendung der Textbausteine wird empfohlen, den Planungs- bzw. den Ausschreibungsunterlagen ggf. die jeweiligen Kriteriensteckbriefe als Anlage beizufügen oder zumindest auf diese zu verweisen. |
Infos zum Reiter "Lokale Umwelt"
Worum geht es im Reiter "Lokale Umwelt"? Inhalt aufklappen | |
Im Reiter "Lokale Umwelt" wird das von Bauprodukten ausgehende Risiko für die Umweltmedien Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft sowie für gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Anreicherung in den Nahrungsketten oder für Verunreinigung der Innenraumluft behandelt. Die Anforderungen basieren auf Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt" des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des BMI / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau. Der Steckbrief teilt die Anforderungen in 5 Qualitätsniveaus (QN1 – QN5) ein, wobei QN5 das höchste Qualitätsniveau mit den strengsten Anforderungen darstellt. Tipp für die PlanungIm Reiter "Bewertungssysteme" der Standard-Datenblätter in WECOBIS wird die jeweilige Bauproduktgruppe (z.B. Elastomer-Bodenbeläge) hinsichtlich BNB-Kriterien eingeordnet. Damit lassen sich z.B. folgende Fragen beantworten: Welche Einzelkriterien kann eine Produktgruppe, z.B. Elastomer-Bodenbeläge, i.d.R. erfüllen oder auch nicht erfüllen? Welche Einschränkungen bestehen für eine Produktgruppe? | |
Was helfen mir die Übersichtstabellen? Was bedeutet BNB, QNG, QN1, QN2 usw.? Warum fehlt manchmal ein QN? Welche Bedeutung haben die Icons in der Mitte der detaillierten Übersichtstabelle? Inhalt aufklappen | |
Die Übersichtstabellen im Reiter "Lokale Umwelt" zeigen die materialökologischen Einzelanforderungen des Kriteriensteckbriefs BNB_BN_1.1.6 „Risiken für die lokale Umwelt" des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des BMI. Der Kriteriensteckbrief teilt die Anforderungen in 5 Qualitätsniveaus (QN1 – QN5) ein. QN5 ist dabei das höchste Qualitätsniveau mit den strengsten Anforderungen. QN1 betrifft ausschließlich die Produktdokumentation und -deklaration und gilt als Mindestanforderung. Die qualitative Bewertung der Bauprodukte erfolgt erst ab QN2 bis QN5. Voraussetzung für QN2 bis QN5 ist immer auch die Erfüllung der Mindestanforderungen gemäß QN1. Es wird nicht empfohlen, allein QN1 als Ziel für die Bauproduktauswahl zu definieren. Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)Erläuterungen zum QNG siehe oben "Allgemeine Informationen" / zweite Frage "Fehlende" QNsIn einigen Fällen gibt es keinen Unterschied in den Anforderungen von verschiedenen Qualitätsniveaus. Das lässt sich auch in den Übersichtstabellen ablesen. Textbausteine finden sich dann nur für das jeweils höchste QN (z.B. nur QN5 und kein QN4, wenn die Anforderungen von QN4 und QN5 gleich sind). Erläuterung der Tabellenstruktur der "Detaillierten Übersichtstabelle"In der Vertikalen teilt sich die Tabelle in 2 Hauptbereiche. In der linken Hälfte der Tabelle finden sich die materialökologischen Anforderungen. Neben der Anforderung selbst gibt die Tabelle noch Auskunft darüber, für welches Qualitätsniveau die jeweilige Anforderung besteht und welches Schutzziel damit angestrebt wird. Die rechte Hälfte der Tabelle gibt darüber Auskunft, wie der Nachweis für die jeweilige Einzelanforderung erbracht werden kann. Dabei wird zunächst der Standardnachweis entsprechend der Anforderung genannt. Das kann auch der Blaue Engel sein, wenn dieser als Anforderung genannt ist. Anschließend folgen Hinweise auf weitere Nachweismöglichkeiten wie z.B. weitere Umweltzeichen, andere Produktdeklarationen oder chem. Analysen. In der Horizontalen gliedert sich die Tabelle in sinnvolle Abschnitte, die den ansteigenden Qualitätsniveaus im Kriteriensteckbrief 1.1.6 folgen. IconsDie Icons in der Spalte "Hauptziel der Anforderung" verdeutlichen übersichtlich, welches Schutzziel mit einer Anforderung angesprochen wird (siehe Legende unter der Übersichtstabelle). Letztlich ist es fast nie so, dass mit einer Anforderung nur ein Schutzziel angestrebt wird. Meist sind mehrere Bereiche oft auch indirekt betroffen. Die Icons dürfen deshalb nur zur Orientierung dienen - ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Ausschließlichkeit. Auch die sorgfältige Dokumentation der verwendeten Baumaterialien und Stoffe leistet einen indirekten Beitrag und ist deshalb grundsätzlich mit dem Baum für "lokale Umwelt" markiert. Nachweismöglichkeiten über geeignete Umweltzeichen oder DeklarationenZum Teil werden in Kriteriensteckbrief 1.1.6. freiwillige Produktkennzeichnungen, z.B. der „Blaue Engel" genannt (s. ggf. Spalte "Standardnachweise entsprechend Anforderung"). Gleichwertige Produkte, d.h. Produkte, welche die Anforderungen erfüllen, aber nicht mit dem „Blauen Engel" gekennzeichnet sind, sind hier zugelassen. Der Nachweis der Gleichwertigkeit ist dabei nur für die in Kriteriensteckbrief 1.1.6 genannten Schadstoffgruppen erforderlich. Aus diesem Grund werden für die Anforderung „Blauer Engel" hier die relevanten Einzelanforderungen aus den jeweiligen Vergaberichtlinien genannt. Produkte mit dem „Blauen Engel" erfüllen diese Einzelanforderungen automatisch. Wenn auch andere Zeichen oder Deklarationen bekannt sind, die diese Anforderungen erfüllen, sind sie bei der jeweiligen Einzelanforderung in der Spalte "Umweltzeichen" aufgeführt. Sie haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Daher kann es durchaus weitere Umweltzeichen oder Gütesiegel geben, die als Konformitätsnachweis geeignet sind. Tipp für die PlanungEine umfangreiche Übersicht zu Umweltzeichen und Deklarationen mit vielen Erklärungen findet sich in jeder Produktgruppe im Reiter Zeichen & Deklarationen. | |
Wo finde ich die Textbausteine? Inhalt aufklappen | |
Die Übersichtstabellem zeigen alle Anforderungen zum Thema "Lokale Umwelt" in Kurzform. Im Reiter "Erläuterung" finden sich neben allgemeinen Hinweisen zur Verwendung der Anforderungen und Textbausteine auch besondere Hinweise und Hintergrundinformationen zur jeweiligen Produktgruppe. QN1 betrifft ausschließlich die Produktdokumentation und -deklaration und gilt als Mindestanforderung. Die qualitative Bewertung der Bauprodukte erfolgt erst ab QN2 bis QN5. Werden in mehreren aufeinanderfolgenden QNs dieselben Anforderungen gestellt, ist nur das höchste dieser QNs dargestellt (z.B. bei gleichen Anforderungen in QN2-4 nur QN4). Voraussetzung für QN2 bis QN5 ist immer auch die Erfüllung der Mindestanforderungen gemäß QN1. Es wird nicht empfohlen, allein QN1 als Ziel für die Bauproduktauswahl zu definieren. BeispielIm Reiter QN5 finden sich die Textbausteine für alle Anforderungen, die zur Erfüllung von Qualitätsniveau 5 gemäß Kriteriensteckbrief 1.1.6 erforderlich sind, einschließlich der Mindestanforderungen aus QN1. "Fehlende" QNsIn einigen Fällen gibt es keinen Unterschied in den Anforderungen von verschiedenen Qualitätsniveaus. Das lässt sich auch in der Übersichtstabelle ablesen. Textbausteine finden sich dann nur für das jeweils höchste QN (z.B. nur QN5 und kein QN4, wenn die Anforderungen von QN4 und QN5 gleich sind). | |
Warum können die Textbausteine zu den einzelnen QNs nicht kürzer gefasst werden? Inhalt aufklappen | |
In Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt"(BNB_BN_1.1.6) des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) wird oft ersatzweise für Einzelanforderungen auf freiwillige Produktkennzeichnungen wie Umweltzeichen (z.B. Blauer Engel) als Hauptanforderung verwiesen. Diese stellen meist umfangreiche materialökologische Anforderungen an das Produkt. Im Rahmen der Zertifizierung nach BNB ist es zulässig, vergleichbare Nachweise heranzuziehen. Dieser Konformitätsnachweis kann z.B. direkt über andere Produktkennzeichnungen mit denselben Anforderungen erfolgen. (Hilfe dazu s. Reiter Übersicht und Nachweis in den Textbausteinen). Hat das Produkt jedoch keine passende Produktkennzeichnung, muss jede relevante Einzelanforderung der ursprünglich geforderten Produktkennzeichnung nachgewiesen werden. Einem privaten Auftraggeber steht es u.U. frei, ein Produkt zu fordern, das über die entsprechende Produktkennzeichnung verfügt, ohne dass er hierzu auch den gesamten Anforderungskatalog aufzählen muss. Er kann dann die Textbausteine mit den materialökologischen Anforderungen, mit Bezugnahme auf die entsprechende Produktkennzeichnung, erheblich verkürzen. Sind solche Produktkennzeichnungen den Anforderungen zugrunde gelegt, so werden diese zu Beginn der Textbausteine benannt. Tipps für weitere Informationen zum Thema
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Infos zum Reiter "Innenraumluft"
Worum geht es im Reiter "Innenraumluft"? Inhalt aufklappen | |
Der Reiter "Innenraumluft" soll darüber Auskunft geben, inwieweit Anforderungen an die jeweilige Bauproduktgruppe hinsichtlich Innenraumluftqualität bereits in den Anforderungen zur "Lokalen Umwelt" berücksichtigt sind. Gegebenenfalls werden hier zusätzliche produktgruppenspezifische Anforderungen an besonders emissionsarme Produkte genannt, die zur weitergehenden Absicherung eines hohen Erfüllungsgrades bei der Bewertung der Raumluftqualität beitragen können. Die Anforderungen an Bauprodukte hinsichtlich Innenraumluftqualität sollen zur Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten beitragen, damit es zu keinen negativen Effekten hinsichtlich der Befindlichkeit und gesundheitlichen Beeinträchtigung der Raumnutzer aufgrund verunreinigter Innenraumluft kommt. In WECOBIS wird nur die Raumluftmessung auf den Formaldehyd- und TVOC-Gehalt des Kriteriensteckbriefs 3.1.3 betrachtet, da diese materialrelevant ist. Kriteriensteckbrief 3.1.3 selbst stellt keine direkten Materialanforderungen. Der Erfüllungsnachweis erfolgt über die Ergebniskontrolle. Erfahrungsgemäß lassen sich die Referenz- und Zielwerte aber dann erreichen, wenn die Auswahl und Verwendung der eingesetzten Materialien auf einem ganzheitlichen Konzept zur Vermeidung von Emissionen aus Bauprodukten basiert. In der Regel lassen die Anforderungen des höchsten Qualitätsniveaus QN5 des Kriteriensteckbriefs BNB_BN_1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt" (siehe Reiter "Lokale Umwelt") in Bezug auf VOC und Formaldehyd-Emissionen auch einen hohen Erfüllungsgrad für Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 erwarten. Zum Teil werden aber auch weitergehende Produktanforderungen genannt, die über die Anforderungen in QN5 hinausgehen. Diese werden dann im Reiter "Innenraumluft" als zusätzliche Anforderungen / Textbausteine TBplusi dargestellt. Im Unterreiter "Anforderungen / Textbausteine" findet man den vollständigen Textbaustein (TBplusi = QN5 + empfohlene Zusatzanforderung). Ein Textbaustein, mit dem Planungs- und Baubeteiligte gewerkeübergreifend über die geplante Raumluftmessung informiert werden können, findet sich unter "Planungsziele Innenraumluft". Hinweis zur Bewertung nach BNB: Tipp für produktgruppenspezifische HintergrundinfosIm Reiter "Erläuterung" finden sich neben allgemeinen Hinweisen zur Verwendung der Anforderungen und Textbausteine auch besondere Hinweise und ggf. wichtige Hintergrundinformationen zur jeweiligen Produktgruppe. Diese können z.B. auch die Innenraumluftqualität betreffen. | |
Was helfen mir die Übersichtstabellen? Welche Bedeutung haben die Icons in der Mitte der detaillierten Übersichtstabelle? Inhalt aufklappen | |
Die Übersichtstabellen im Reiter "Innenraumluft" zeigen die materialökologischen Anforderungen in Anlehnung an Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 „Innenraumlufthygiene" des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des BMI. Erläuterung der Tabellenstruktur der detaillierten ÜbersichtstabelleIn der Vertikalen teilt sich die Tabelle in 2 Hauptbereiche. In der linken Hälfte der Tabelle finden sich die materialökologischen Anforderungen. Neben der Anforderung selbst gibt die Tabelle noch Auskunft darüber, welches Schutzziel damit angestrebt wird. Die rechte Hälfte der Tabelle gibt darüber Auskunft, wie der Nachweis für die jeweilige Einzelanforderung erbracht werden kann. Dabei werden zunächst ggf. vorhandene Umweltzeichen genannt, die einen einfachen Konformitätsnachweis ermöglichen. Anschließend folgen Hinweise auf weitere Nachweismöglichkeiten wie z.B. andere Produktdeklarationen oder chem. Analysen. In der Horizontalen gliedert sich die Tabelle in 2 Abschnitte. Zwischen den Anforderungen unter "Lokale Umwelt" (gemäß BNB_BN_1.1.6) und unter "Innenraumluft" (gemäß BNB_BN_3.1.3) besteht ein enger Zusammenhang. Im ersten Abschnitt werden daher ggf. Anforderungen genannt, die unter "Lokale Umwelt" zu finden sind und bereits zu einem höheren Erfüllungsgrad bei der Bewertung der Raumluftqualität nach BNB_BN_3.1.3 beitragen. IconsDie Icons in der Spalte "Hauptziel der Anforderung" verdeutlichen übersichtlich, welches Schutzziel mit einer Anforderung angesprochen wird (siehe Legende unter der Übersichtstabelle). Letztlich ist es fast nie so, dass mit einer Anforderung nur ein Schutzziel angestrebt wird. Meist sind mehrere Bereiche oft auch indirekt betroffen. Die Icons dürfen deshalb nur zur Orientierung dienen - ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Ausschließlichkeit. Auch die sorgfältige Dokumentation der verwendeten Baumaterialien und Stoffe leistet einen indirekten Beitrag und ist deshalb grundsätzlich mit dem Baum für "lokale Umwelt" markiert. | |
Wann und wo finde ich Textbausteine im Reiter "Innenraumluft"? Inhalt aufklappen | |
Die Übersichtstabellen zeigen alle Anforderungen zum Thema "Innenraumluft" in Kurzform. | |
Wie sind die Textbausteine zur Innenraumlufthygiene aufgebaut? Was bedeutet Textbausteine Teil 1 (Planungsziele Innenraumluft) und Textbausteine Teil 2 (Produktanforderungen zur Innenraumlufthygiene)? Inhalt aufklappen | |
In WECOBIS werden Empfehlungen zu Material- und Produktanforderungen gegeben, die zu einer guten Luftqualität und damit zu einem guten Ergebnis der Raumluftmessung der VOC- und Formaldehyd-Konzentration im Innenraum gemäß Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 "Innenraumlufthygiene" des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) beitragen sollen. Die Textbausteine werden in 2 separaten Textteilen angeboten:
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Wie können die Textbausteine Teil 1 "Planungsziele Innenraumluft" verwendet werden? Inhalt aufklappen | |
Hinweis: Bei Textbaustein Teil 1 handelt es sich um einen gewerkeübergreifenden Textbaustein. Er befindet sich in einem eigenen Datenblatt. Textbausteine Teil 1 - Allgemeine Standardbeschreibung und Ankündigung RaumluftmessungDer Textbaustein kann verwendet werden, um sämtliche Planungs- und Baubeteiligte über die Bewertung und Sicherstellung der Innenraumlufthygiene durch Raumluftmessung in Bezug auf flüchtige organische Verbindungen (VOC) und Formaldehyd gemäß Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 "Innenraumlufthygiene" des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) in Kenntnis zu setzen. Gemessen werden die flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) und Formaldehyd. Die Planungs- und Baubeteiligten werden durch die Beschreibung und Ankündigung der Raumluftmessung über ihre Durchführung, die Zielvorgaben und die etwaigen Auswirkungen bei Nichteinhaltung der damit verbundenen relevanten Produktanforderung informiert. Der Textbaustein kann zur allgemeinen Beschreibung der Planungs- und Qualitätssicherungsstandards sowie als Teil der allgemeinen Beschreibung der Bauaufgabe, als Hinweistext oder als Vorbemerkung in Leistungsverzeichnissen verwendet werden. Zu den Anforderungen von Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 in Bezug auf Kohlendioxidgehalt (Außenluftvolumenstrom) und mikrobiologische Situation werden in WECOBIS keine Angaben gemacht, da es sich nicht um materialspezifische Eigenschaften handelt, siehe hierzu auch oben stehende "Allgemeine Informationen und Hinweise zu den Textbausteinen". In Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 wird die Raumluftmessung zu VOC und Formaldehyd im Innenraum wie folgt bewertet: Wichtiger Hinweis zum Formaldehyd-Richtwert: Auch wenn ein Gebäude nicht nach BNB zertifiziert werden soll, sollten Planungsziele zugrunde gelegt werden, die sich z.B. an diesen Qualitätsniveaus orientieren können. In Textbausteine Teil 1 werden daher die Anforderungen für alle 3 Qualitätsniveaus angegeben. Der Anwender soll dabei eine Auswahl treffen, welches Ziel (QN) für das Projekt als Zielvorgabe festgelegt ist. | |
Wie können die Textbausteine Teil 2 "Produktanforderungen zur Innenraumlufthygiene" verwendet werden? Inhalt aufklappen | |
Textbausteine Teil 2 - Produktanforderungen InnenraumlufthygieneDie Textbausteine enthalten Empfehlungen für bauproduktgruppenspezifische Materialanforderungen, die geeignet sind - unter gleichzeitiger Beachtung der Anforderungen an den Kohlendioxidgehalt und die mikrobiologische Situation - eine gute Luftqualität im Innenraum sicherzustellen und die Erfüllung eines hohen Anforderungsniveaus (hohe Punktezahl) gemäß Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3, Teilkriterium " Flüchtige organische Stoffe (VOC) und Formaldehyd" zu ermöglichen. Mit Hilfe der Textbausteine können die Materialanforderungen in Entwurfs- / Ausführungs- und Detailplanung sowie in den Leistungsverzeichnissen des Bauvertrages beschrieben werden. Die Anforderung, möglichst emissionsarme Baumaterialien zu verwenden, wird häufig bereits durch die höheren Qualitätsniveaus des Kriteriensteckbriefs BNB_BN_1.1.6 "Lokale Umwelt" vorgegeben. Bei einzelnen Bauprodukten und Anwendungen können aber weitergehende Spezifikationen oder zusätzliche Anforderungen sinnvoll sein. Im Rahmen des Kriteriensteckbriefs BNB_BN_3.1.3 "Innenraumlufthygiene" werden Raumluftmessungen in exemplarischen Räumen bewertet. Es bestimmt daher immer die Summe der Emissionen aller hierfür relevanten Materialien und Bauprodukte insgesamt das Ergebnis. |
Infos zum Reiter "Rückbau, Klima ..."
Worum geht es im Reiter "Rückbau, Klima ..."? Inhalt aufklappen | |
Der Reiter "Rückbau, Klima ..." soll darüber Auskunft geben, inwieweit neben "Lokale Umwelt" und "Innenraumluft" Anforderungen hinsichtlich weiterer Nachhaltigkeitsaspekte (z.B. Förderung nachwachsender Rohstoffe, Ressourcenschonung, kreislaufgerechtes Bauen / Cradle-to-Cradle) für die jeweilige Produktgruppe auf Baustoffebene relevant sein und ggf. zusätzlich berücksichtigt werden können. Mögliche Themen sind hier z.B.
Rückbau, Trennung, VerwertungDie Anforderungen zum Thema "Rückbau" dienen der
Ziele sind somit die Einsparung von Deponieraum, Rohstoffen und Produktionsenergie. WECOBIS orientiert sich hier an den Anforderungen von Kriteriensteckbrief BNB_BN 4.1.4 "Rückbau, Trennung und Verwertung" des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des BMI / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau. Gemäß Kriteriensteckbrief 4.1.4 werden die Bauelemente eines Gebäudes eingestuft bezüglich ihrer
Die Bauprodukte müssen außerdem so beschaffen sein, dass beim Abriss keine gefährlichen Abfälle anfallen. Anforderungen zur Verwertbarkeit in WECOBIS Aussagen zur Trennbarkeit in WECOBIS Keine Aussagen zur Rückbaufähigkeit in WECOBIS Hinweis zur Bewertung nach BNB: | |
Was helfen mir die Übersichtstabellen? Welche Bedeutung haben die Icons in der Mitte der detaillierten Übersichtstabelle? Inhalt aufklappen | |
Die Übersichtstabellen im Reiter "Rückbau, Klima ..." zeigen materialökologische Anforderungen in Anlehnung an Kriteriensteckbrief BNB_BN 4.1.4 "Rückbau, Trennung und Verwertung" des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des BMI, sowie ggf. weitere Nachhaltigkeitsaspekte betreffende Anforderungen. (genaue Erläuterung siehe oben "Worum geht es im Reiter "Rückbau"?) Erläuterung der Tabellenstruktur der detaillierten ÜbersichtstabelleIn der Vertikalen teilt sich die Tabelle in 2 Hauptbereiche. In der linken Hälfte der Tabelle finden sich die materialökologischen Anforderungen. Neben der Anforderung selbst gibt die Tabelle noch Auskunft darüber, welches Schutzziel damit angestrebt wird. Die rechte Hälfte der Tabelle gibt darüber Auskunft, wie der Nachweis für die jeweilige Einzelanforderung erbracht werden kann. Dabei werden zunächst ggf. vorhandene Umweltzeichen genannt, die einen einfachen Konformitätsnachweis ermöglichen. Anschließend folgen Hinweise auf weitere Nachweismöglichkeiten wie z.B. andere Produktdeklarationen oder chem. Analysen. In der Horizontalen gliedert sich die Tabelle in 2 Abschnitte. Zwischen den Anforderungen unter "Lokale Umwelt" (gemäß BNB_BN_1.1.6) und unter "Rückbau" (gemäß BNB_BN 4.1.4) besteht bereits ein Zusammenhang. Im ersten Abschnitt werden daher Anforderungen genannt, die unter "Lokale Umwelt" zu finden sind und bereits zu einem höheren Erfüllungsgrad bei der Bewertung der Verwertbarkeit nach BNB_BN 4.1.4 beitragen. IconsDie Icons in der Spalte "Hauptziel der Anforderung" verdeutlichen übersichtlich, welches Schutzziel mit einer Anforderung angesprochen wird (siehe Legende unter der Übersichtstabelle). Letztlich ist es fast nie so, dass mit einer Anforderung nur ein Schutzziel angestrebt wird. Meist sind mehrere Bereiche oft auch indirekt betroffen. Die Icons dürfen deshalb nur zur Orientierung dienen - ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Ausschließlichkeit. | |
Wann und wo finde ich Textbausteine im Reiter "Rückbau, Klima ..."? Inhalt aufklappen | |
Die Übersichtstabellen zeigen Anforderungen zum Thema "Rückbau, Klima ..." in Kurzform. |
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", verwendete Version / Stand Stand 24.11.2019: Version V 2015 (Textteil)
Die Angaben zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) beziehen sich auf
- QNG-Anforderungskatalog / Anhangdokument 3.1.3 / Schadstoffvermeidung in Baumaterialien Version 1.3 vom 18.04.2023
RAL Vergabegrundlage für Umweltzeichen: Blauer Engel (DE-UZ 76) - Emissionsarme plattenförmige Werkstoffe (Bau- und Möbelplatten) für den Innenausbau
Ausgabe Februar 2016 (Zugriff am 22.06.2017)
Übersicht Qualitätsniveau - Anforderungen - Nachweismöglichkeiten
Holzwerkstoffe nach BNB_BN_1.1.6, Anlage 1, Pos. 41+46a + QNG-313, Pos. 9.1, 9.2
QN | Anforderungen | typische Nachweise |
QN1 = QNG | Dokumentation + Deklaration SVHC; | PDB, TM, LE, E1 + PCP Nachweis3,4 (s. Det. Übersicht) , z.T. ETA / DIBt-Gutachen3 |
QN2 | Ausschluss reproduktionstoxischer Borverbindungen. | Herstellerauskunft nach REACH |
QN3 | Beschränkung der Emissionen von Formaldehyd < 0,065 ppm 3,4 (s. Det. Übersicht); | Emissionsprüfbericht, |
QN4 = QNG | Beschränkung der Emissionen von Formaldehyd < 0,05 ppm 3,4 (s. Det. Übersicht); | Emissionsprüfbericht, |
QN5 | Produkte gemäß Blauer Engel DE-UZ 76 oder gleichwertig. | Umweltzeichen DE-UZ 76 oder glw. |
QN = Qualitätsniveau / QNG = Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude / SVHC = besonders besorgniserregende Stoffe nach REACH / PDB = Produktdatenblatt / TM = Technisches Merkblatt / SDB = Sicherheitsdatenblatt / abZ = allgemeine bauaufsichtliche Zulassung / LE = Leistungerklärung
Die Übersicht zeigt die unterschiedlichen Anforderungen zu den Qualitätsniveaus (QN) gemäß Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) / Kriterium 1.1.6 (Risiken für die lokale Umwelt) an die jeweilige Bauproduktgruppe, sowie (mögliche) typische Nachweisdokumente, die üblicherweise zu Dokumentation und Nachweis dienen. Je nach Bauproduktgruppe gelten die gleichen Anforderungen ggf. für mehrere Qualitätsniveaus, siehe Übersichtstabelle. Textbausteine finden sich dann nur für das jeweils höchste QN (z.B. nur QN5 und kein QN4, wenn die Anforderungen von QN4 und QN5 gleich sind).
Die Mindestanforderungen an die Dokumentation und Deklaration aus QN1 sind grundsätzlich, d.h. auch in höheren QNs, einzuhalten.
QNs mit Hyperlinkfunktion verweisen direkt auf die entsprechenden Textbausteine, aktive Anforderungen mit Hyperlinkfunktion auf Seiten zur Produktrecherche.
Bei der mit "= QNG" markierten Anforderung handelt es sich auch um die für diese Produktgruppe relevante Qualitätsanforderung an die Schadstoffvermeidung in Baumaterialien für das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG) entsprechend QNG-Anforderungskatalog / Anhangdokument 313. Auch hierfür gelten immer zusätzlich die Dokumentations- und Deklarationsanforderungen aus QN1. Weitere Informationen siehe → Reiter Erläuterung
Der Planer kann anhand der kurzen Übersicht entscheiden, welche Anforderungsqualität (QN) Planungsziel sein soll. Dabei ist zu prüfen, ob geeignete Produkte am Markt verfügbar sind, die auch die weiteren Planungsanforderungen erfüllen. Soweit Anforderungen mit Verweis auf Umweltzeichen oder Labels definiert sind, kann über diese nach geeigneten Produkten recherchiert werden.
Die Textbausteine / Leistungsschreibung der Anforderungen und detaillierte Anforderungsbeschreibungen findet man in den Reitern
Übersichtstabelle | Textbausteine Qualitätsniveau QN1 (mindestens) | QN2 | QN3 | QN4 | QN5.
Nachstehende detaillierte Übersichtstabelle zeigt die Einzelanforderung sowie ggf. weitere mögliche Nachweisdokumente zu diesen auf.
Das Icon kennzeichnet dabei Anforderungen, welche die Innenraumluftqualität massgeblich verbessern können.
Besondere Hinweise + Hintergrundinformationen zu den spezifischen Anforderungen, sowie weitere grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung, FAQ) siehe oben → Reiter Erläuterung und
→ Muster-Leistungsverzeichnis mit Beispielen bzw. Fußnoten unter der Übersichtstabelle.
Detaillierte Übersichtstabelle
anzeigen . . .
Materialökologische Anforderungen Holzwerkstoffplatten nach EN 13986 im Innenausbau (beschichtet oder unbeschichtet) Stand 11/2020 | Nachweismöglichkeiten gemäß Anforderungen | ||||||||
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Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6 | |||||||||
Kurztext | Anforderungen gemäß Pos. 41 + 46a in Qualitätsniveau (QN) | Hauptziel der Anforderung | Standardnachweise entsprechend Anforderung | Umweltzeichen (sofern nicht Standardnachweis) | Sonstige | ||||
QN1 | QN2 | QN3 | QN4 | QN5 | |||||
Mindestanforderungen (in allen QNs gültig) | |||||||||
Allgemeine Produktdokumentation Hinweis zu Spanplatten + OSB: Nachweis AgBB-Schema3 | + | + | + | + | + | Produktdatenblatt (PDB), Technisches Merkblatt (TM), Nachweis E1 + PCP < 5ppm 3, Spanplatten + OSB: ETA / DIBt-Gutachten3 | ./. | EPD (wenn vorh.) | |
Deklaration besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) > 0,1% * Hinweis: SVHC sind ab QN5 ausgeschlossen. | + | + | + | + | -* | Leistungserklärung (kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage) | Blauer Engel (DE-UZ 76), natureplus Qualitätszeichen RL0200ff, Österr. UZ 07 (SVHC dürfen nicht enthalten sein) | EPD, PDB/TM mit Einschränkung1 | |
Anforderungen ab QN2 | |||||||||
Ausschluss Reproduktionstoxischer Borverbindungen > 0,1 % *Hinweis: Ab QN5 über Blauen Engel ausgeschlossen. | - | + | + | + | +* | Herstellerauskunft nach REACH, Leistungserklärung (kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage) zur CE-Kennzeichnung, ggf. Anlayseergebnisse | Blauer Engel (DE-UZ 76), natureplus Qualitätszeichen RL0200ff, Österr. UZ 07 (SVHC dürfen nicht enthalten sein) | EPD, Herstellererklärung, PDB/TM mit Einschränkung1 | |
weitere Anforderungen ab QN3 | |||||||||
Beschränkung der Emissionen von Formaldehyd < 0,065 ppm nach EN 717-1 (0,080 mg/m3) entsprechend Klasse E1plus Wichtiger aktueller Hinweis: Die Prüfbedingungen für E1 haben sich in Deutschland zum 01.01.2020 geändert, siehe 3+4 0,065 ppm nach EN 717 ist nicht mehr ausreichend und liegt über der gesetzlichen Mindestanforderung! | +3,4 | +3,4 | +3,4 | - | - | Emissionsprüfbericht zu Formaldehyd | Blauer Engel (DE-UZ 76), Blauer Engel (DE-UZ 38), natureplus Qualitätszeichen RL0200ff, Österr. UZ 07 | EPD mit Einschränkung1, Prüfzeugnis zur Einhaltung QDF-Richtlinie A-01 (s. auch QDF-Positivliste) | |
weitere Anforderungen ab QN4 | |||||||||
Beschränkung der Emissionen von Formaldehyd < 0,05 ppm nach EN 717-1 (0,062 mg/m3) Wichtiger aktueller Hinweis: Die Prüfbedingungen für E1 haben sich in Deutschland zum 01.01.2020 geändert, siehe 3+4 0,05ppm nach EN 717 gilt nun für E1 (gesetzliche Mindestanforderung)! | +3,4 | +3,4 | +3,4 | +3,4 | - | Emissionsprüfbericht zu Formaldehyd | Blauer Engel (DE-UZ 76), Blauer Engel (DE-UZ 38), natureplus Qualitätszeichen RL0200ff, Österr. UZ 07 | EPD mit Einschränkung1, Prüfzeugnis zur Einhaltung QDF-Richtlinie A-01 (s. auch QDF-Positivliste) | |
weitere Anforderungen ab QN5: Blauer Engel (DE-UZ 76) Ausgabe Februar 20162 | oder gleichwertig2 hinsichtlich der Anforderungen zu gefährlichen Stoffen und SVHC, sowie VOC und Formaldehyd | ||||||||
Ausschluss besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) | - | - | - | - | + | Blauer Engel (DE-UZ 76) | Blauer Engel (DE-UZ 38), natureplus Qualitätszeichen | EPD, Herstellererklärung, PDB/TM mit Einschränkung1 | |
Ausschluss von CMR-Stoffen der EU-Kat. 1+2 nach TRGS 905 bzw. Kat. 1A, 1B gemäß EG-VO 1272/2008 | - | - | - | - | + | Blauer Engel (DE-UZ 76) | Blauer Engel (DE-UZ 38), natureplus Qualitätszeichen RL0200ff, Österr. UZ 07 mit Einschränkung5 | EPD mit Einschränkung1, Herstellererklärung, PDB/TM mit Einschränkung1 | |
Ausschluss bestimmter gefährlicher Stoffe mit toxischen und akut toxischen Eigenschaften | - | - | - | - | + | Blauer Engel (DE-UZ 76) | Blauer Engel (DE-UZ 38), natureplus Qualitätszeichen RL0200ff , Österr. UZ 07 | EPD mit Einschränkung1, Herstellererklärung, PDB/TM mit Einschränkung1 | |
Ausschluss bestimmter umweltgefährdender Stoffe mit gewässergefährdenden Eigenschaften | - | - | - | - | + | Blauer Engel (DE-UZ 76) | Blauer Engel (DE-UZ 38), natureplus Qualitätszeichen RL0200ff, Österr. UZ 07 mit Einschränkung5 | EPD mit Einschränkung1, Herstellererklärung, PDB/TM mit Einschränkung1 | |
Ausschluss halogenierter organischer Verbindungen | - | - | - | - | + | Blauer Engel (DE-UZ 76) | Blauer Engel (DE-UZ 38), natureplus Qualitätszeichen RL0200ff | EPD mit Einschränkung1, Herstellererklärung, PDB/TM mit Einschränkung1 | |
Beschränkung der Flammschutzmittel auf Ammoniumphosphate, wasserabspaltende Minerale oder Blähgrafit | - | - | - | - | + | Blauer Engel (DE-UZ 76) | Blauer Engel (DE-UZ 38), natureplus Qualitätszeichen RL0200ff, mit Einschränkung5, Österr. UZ 07 | EPD mit Einschränkung1, Herstellererklärung, PDB/TM mit Einschränkung1 | |
Ausschluss von Bioziden (mit Ausnahme bestimmter Topfkonservierer bei Beschichtungen) | - | - | - | - | + | Blauer Engel (DE-UZ 76) | Blauer Engel (DE-UZ 38), natureplus Qualitätszeichen RL0200ff, Österr. UZ 07 | EPD mit Einschränkung1, Herstellererklärung, PDB/TM mit Einschränkung1 | |
Beschränkung verschiedener Emissionen (u.a. VOC, SVOC) | - | - | - | - | + | Blauer Engel (DE-UZ 76) Hinweis: Blauer Engel DE-UZ 38 hier nicht direkt vergleichbar. | natureplus Qualitätszeichen RL0200ff mit Einschränkung5 | Emissionsprüfbericht, EPD mit Einschränkung1 | |
Beschränkung der Emissionen von Formaldehyd4 < 0,03 ppm nach EN 717 (0,037 mg/m3) | - | - | - | - | + | Blauer Engel (DE-UZ 76) Hinweis: Blauer Engel DE-UZ 38 hier nicht ausreichend. | natureplus Qualitätszeichen RL0200ff mit Einschränkung5 | Emissionsprüfbericht, EPD mit Einschränkung1, Prüfzeugnis zur Einhaltung QDF-Richtlinie A-01 (s. auch QDF-Positivliste) |
Diese Anforderung dient dem Schutz der lokalen Umwelt (Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft). Inhaltlich eingeschlossen ist auch der Gesundheitsaspekt Arbeitshygiene und im Prinzip auch die Innenraumluft. Diese wird allerdings mit einem eigenen Icon zusätzlich markiert. | |
Diese Anforderung dient der Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten. Sie trägt damit auch zu einem höheren Erfüllungsgrad bei der Bewertung der Raumluftqualität nach BNB_BN_3.1.3 bei. | |
Mit dieser Anforderung werden auch Umwelt- und Gesundheitsaspekte im Zuge von Rückbau und Verwertung berücksichtigt. |
EPD: die angeführten Kriterien sind auch keine standardisierten Parameter einer EPD (Umweltproduktdeklaration) gemäß EN 15804 Grundregeln für die Produktkategorie Bauprodukte. In der Regel werden solche Informationen - wenn überhaupt - dann auch nur bei Produktdeklarationen und nicht bei Branchendeklarationen zu finden sein. 2 Sofern innerhalb der Qualitätsniveaus auf aggregierte Produktkennzeichnungen verwiesen wird (Giscode, Emicode, Blauer Engel etc.), ist es zulässig vergleichbare Nachweise (weitere Umweltzeichen, Angaben in Sicherheits- oder Produktdatenblättern etc.) heranzuziehen. Dabei bezieht sich die Vergleichbarkeit nur auf die Anforderungen hinsichtlich der jeweiligen Schadstoffgruppen gemäß Anlage 1 + 2 / BNB Kriterium 1.1.6.. Bei den Einzelanforderungen werden deshalb nur die für die Vergleichbarkeit notwendigen Anforderungen genannt. 3 Für QN 1 besteht seitens BNB_BN_1.1.6 keine Anforderung in Bezug auf Formaldehyd oder Stoffausschlüsse. Allerdings sind aufgrund der Chemikalien-Verbotsverordnung in Deutschland nur Platten entsprechend E1 (max. 0,1 ppm Formaldehyd) und mit weniger als 5 ppm PCP-Gehalt zugelassen.
Aktueller Hinweis zu E1 in Deutschland:
Zum 01.01.2020 hat sich in Deutschland das Referenzverfahren für die Emissionsmessung zum Nachweis von E1 mit max. 0,1 ppm Formaldehyd gemäß Chemikalien-Verbotsverordnung geändert (→ Bundesanzeiger v. 11/18), was dazu führt, dass die Formaldehydergebnisse von Platten, die nach dem "alten" Verfahren (EN 717-1) gemessen werden, verdoppelt werden müssen und trotzdem nur maximal 0,1 ppm betragen dürfen.
→ detaillierte aktuelle Infos dazu siehe auch Umweltbundesamt / FAQ zu Regelungen von Formaldehyd in Holzwerkstoffen und Möbeln Aktueller Hinweis zu bauaufsichtlichen Anforderungen an kunstharzgebundene Spanplatten und OSB:
Gemäß Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVVTB 2019/1 / A 3.2.1 in Verbindung mit Anhang 8) müssen kunstharzgebundene Spanplatten und OSB bei Verwendung in Aufenthaltsräumen u.a. eine Emissionsprüfung zur quantitativen Bestimmung und Bewertung flüchtiger (VOC) und schwer flüchtiger (SVOC) Verbindungen auf Basis und mit Einhaltung des AgBB-Bewertungsschemas nachweisen.
→ Mitteilung DIBt zu VOC Emissionsmessungen von OSB und kunstharzgebundenen Spanplatten / Juli 2020
→ DIBt / Flyer Technische Nachweise 4 Der hier in der Übersichtstabelle angegebene Grenzwert für Formaldehyd bezieht sich auf Messungen nach EN 717-1, was u.a. eine Raumbeladung von 1,0 m2/m3 und einen Luftwechsel von 1/h voraussetzt. Der Blaue Engel geht inzwischen von der neueren CEN/TS 16516 (bzw. der nachfolgenden EN) aus, in Anlehnung an das AgBB-Bewertungsschema. U.a. muss mit einer höheren Raumbeladung von 1,4 m2/m3 und mit geringerem Luftwechsel von 0,5/h gemessen werden. Der Grenzwert für Formaldehyd unter diesen strengeren Bedingungen liegt bei max. 0,08 mg/m3 (0,065 ppm), was aber den Eindruck einer Abschwächung des Grenzwertes vermitteln würde. Die Grenzwerte für Formaldehyd in den niedrigeren QNs (wie z.B. E1, E1plus) basieren auf den Messbedingungen gemäß EN 717-1, weshalb in der WECOBIS-Übersichtstabelle auch in QN5 der mit den niedrigeren QNs besser vergleichbare Grenzwert gemäß EN 717-1 angegeben wird. Folgen der Änderung des Referenzverfahrens für E1 in der deutschen Chemikalien-Verbotsverordnung für die Anforderungen ab QN3
Gemessen nach EN 717-1 dürfen Holzwerkstoffe für die Erreichung von E1 in Deutschland nun nicht mehr max. 0,1 ppm, sondern nur noch max. 0,05 ppm Formaldehyd emittieren, da der Messwert verdoppelt werden muss (s.o. Hinweis zu E1). Ein nach EN 717-1 erreichter Wert von 0,065 ppm, wie in QN3 gefordert, wäre demnach in Deutschland gar nicht mehr zulässig, die in QN4 geforderten max. 0,05 ppm entsprächen nun der gesetzlichen Mindestanforderung. Eine einfache Halbierung auch dieser Grenzwerte ist denkbar, wäre dann aber in QN4 hinsichtlich Formaldehyd bereits strenger als im Blauen Engel, der in QN5 gefordert wird und für Formaldehyd gemessen nach EN 717-1 max. 0,03 ppm fordert. Die Anforderungen in BNB_BN_1.1.6 für Holzwerkstoffe in Innenräumen bedürfen in QN3+QN4 einer redaktionellen Anpassung hinsichtlich der gesetzlichen Mindestanforderung.
Wie verhält sich E1 nun zu den Anforderungen im Blauen Engel DE-UZ 76?
Zunächst ist wichtig zu beachten, dass E1 nur das Verhalten hinsichtlich Formaldehydemissionen beschreibt. Der Blaue Engel oder andere Umweltzeichen regeln nicht nur Formaldehydemissionen, sondern auch andere VOC-Emissionen und gefährliche Inhaltsstoffe.
Der Blaue Engel setzt als Grenzwert für eine Messung nach EN 717-1 max. 0,03 ppm Formaldehyd, ist also immer noch etwas strenger als E1 in Deutschland seit 01.01.2020, aber nicht mehr so deutlich.
5 Die als alternative Nachweismöglichkeiten genannten Umweltzeichen sind an den bezeichneten Stellen nicht ganz deckungsgleich mit den Anforderungen des Blauen Engels, auch wenn der jeweilige Bereich sehr ähnlich abgedeckt ist. Das Österreichische Umweltzeichen UZ 07 unterscheidet beispielsweise in seinen Stoffausschlüssen den maximal zulässigen Grenzwert, der zum Teil auch bei 1 Masse% (statt 0,1) liegen darf. Das Zeichen kann allerdings sowieso nicht als vollständiger Nachweis für QN5 verwendet werden, da die Emissionsgrenzwerte nicht mit dem BE übereinstimmen. Das natureplus Qualitätszeichen schließt Borverbindungen als Flammschutzmittel aus, macht aber keine Angabe, was verwendet werden darf, sodass die Anforderung nicht ganz vergleichbar ist. Man müsste hier ergänzend eine Deklaration der verwendeten Flammschutzmittel fordern. Die Prüfbedingungen für die Emissionsprüfung unterscheiden sich von denjenigen des BE, wenn auch der Grenzwert identisch ist. Die Unterschiede sind hier vermutlich sehr gering, weshalb das Zeichen mit geringen Einschränkungen auch als vollständiger Nachweis angegeben ist.
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", verwendete Version / Stand Stand 24.11.2019: Version V 2015 (Textteil)
Die Angaben zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) beziehen sich auf
- QNG-Anforderungskatalog / Anhangdokument 3.1.3 / Schadstoffvermeidung in Baumaterialien Version 1.3 vom 18.04.2023
RAL Vergabegrundlage für Umweltzeichen: Blauer Engel (DE-UZ 76) - Emissionsarme plattenförmige Werkstoffe (Bau- und Möbelplatten) für den Innenausbau
Ausgabe Februar 2016 (Zugriff am 22.06.2017)
Übersicht alternativer Textbausteine, allgemeine Produktdokumentation
nach BNB_BN_1.1.6, Anlage 1, Pos. 0, QN1 + QNG-313, Pos. 1.1 / BNB_BN_5.2.2 oder weitergehend
Textbaustein Dokumentation (Mindestanforderung)
Alternative 1 / Anforderungen an die Produktdokumentation für bestimmte Bauprodukte nach Anlage 1 des BNB-Kriteriums 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt" als Mindestanforderung für die Zertifizierung nach BNB, erforderlich auch für den Nachweis der QNG-Anforderungen.
Textbaustein Dokumentation für alle Bauprodukte
Alternative 2 / Produktdokumentation für alle Bauprodukte nach BNB-Kriterium 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", Seite B1, höchstes Anforderungsniveau
Textbaustein Dokumentation + Ausschluss von SVHC und Bioziden
Alternative 3 / Produktdokumentation für alle Bauprodukte, weitergehende Anforderung mit Ausschluss besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) und von Bioziden für alle Produktgruppen
Auswahl und Anpassung
In der Übersicht werden 3 alternative Textbausteine / Leistungsbeschreibungen für die Produktdokumentation angezeigt und über Links (Hrefs) zum download angeboten. Nachfolgend sind diese kurz beschrieben. Die Textbausteine sind durch den Nutzer zu vervollständigen und an seine eigenen Bedürfnisse anzupassen. Die Hinweise zu den einzelnen Textbausteinen sind dabei zu berücksichtigen.
Alternative 1 / Dokumentation (Mindestanforderung) für bestimmte Bauprodukte
Die Produktdokumentation und -deklaration (SVHC und ggf. Biozide) ist als Mindestanforderung (= QN1) für alle im Kriteriensteckbrief BNB 1.1.6 / Anlage 1 aufgeführten Bauproduktgruppen zu erbringen und gilt grundsätzlich, d.h. auch für höhere QNs. Fehlt diese, oder hat sie "Lücken", kann das Gebäude insgesamt nicht nach BNB zertifiziert werden! Die Dokumentation der eingesetzten Produkte und deren Eigenschaften dient dem vollständigen Nachweis der eingebauten Materialien und als Grundlage zur Bewertung der relevanten Bauprodukte. Die qualitative Bewertung der Bauprodukte erfolgt erst ab QN2 bis QN5. Es wird daher nicht empfohlen, allein QN1 als Ziel für die Bauproduktauswahl zu definieren. (produktgruppenspezifisch s.u.)
Die hier beschriebene Dokumentation und Deklaration gehört auch zu den Anforderungen zur Schadstoffvermeidung in Baumaterialien für das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG). weitere Infos zum QNG → Reiter Erläuterung
Alternative 2 / Dokumentation für alle Bauprodukte
Als weitergehende Anforderung wird eine umfassende Dokumentation für alle verbauten Materialien gefordert. Dies entspricht BNB-Kriterium 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", Seite B1 / höchstes Anforderungsniveau.
Alternative 3 / Dokumentation + Ausschluss SVHC + Ausschluss Biozide
Anstelle der Deklaration wird weitergehend und zusätzlich zur Dokumentation auch der Ausschluss aller SVHC (REACH Artikel 59) und Biozide (außer zur Topfkonservierung) verlangt.
Diese Anforderung entspricht in der Regel auch den bauproduktgruppenspezifischen Einzelanforderungen, die in höheren Qualitätsniveaus nach BNB_BN_1.1.6 jeweils für bestimmte Bauprodukte verlangt werden. Diese über BNB_BN_1.1.6 hinausgehende Anforderung erscheint im Sinne des Schutzes der (lokalen) Umwelt und einer Wiederverwertbarkeit der Baustoffe grundsätzlich sinnvoll.
Spezifische Anforderungsbeschreibung Dokumentation + Deklaration
anzeigen . . .
Abgrenzung Produktgruppe
Nachfolgende detaillierte Anforderungen an die Produkt-Dokumentation und -Deklaration sind für Holzwerkstoffe nach EN 13986 (beschichtet oder unbeschichtet) und Hochdruckschichtpressstoffplatten einzuhalten. Dazu zählen z.B. alle Holzwerkstoffplatten wie Span-, Tischler-, Faser-, mitteldichte Faser-, Furniersperrholz-, Massivholz-, OSB- sowie HPL-Platten.
Besonderheit Produktgruppe
Für QN 1 besteht seitens BNB_BN_1.1.6 keine Anforderung in Bezug auf Formaldehyd oder Stoffausschlüsse. Allerdings sind aufgrund der Chemikalien-Verbotsverordnung in Deutschland nur Platten entsprechend E1 (max. 0,1 ppm Formaldehyd) und mit weniger als 5 ppm PCP-Gehalt zugelassen.
Die tatsächlichen Formaldehyd-Konzentrationen im Gebäude werden durch die gesamte Einbausituation (Raumbeladung, evtl. Lochung der Platten) und den Luftwechsel beeinflußt. Es können daher auch bei der Verwendung zugelassener Werkstoffe entsprechend der Emissionsklasse E1, bei entsprechend ungünstigen Einbaubedingungen durchaus erhebliche Formaldehydkonzentrationen auftreten.
Aktueller Hinweis zu E1 in Deutschland:
Zum 01.01.2020 hat sich in Deutschland das Referenzverfahren für die Emissionsmessung zum Nachweis von E1 mit max. 0,1 ppm Formaldehyd gemäß Chemikalien-Verbotsverordnung geändert (→ Bundesanzeiger v. 11/18), was dazu führt, dass die Formaldehydergebnisse von Platten, die nach dem "alten" Verfahren (EN 717-1) gemessen werden, verdoppelt werden müssen und trotzdem nur maximal 0,1 ppm betragen dürfen.
→ detaillierte aktuelle Infos dazu siehe auch Umweltbundesamt / FAQ zu Regelungen von Formaldehyd in Holzwerkstoffen und Möbeln
Aktueller Hinweis zu bauaufsichtlichen Anforderungen an kunstharzgebundene Spanplatten und OSB:
Gemäß Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVVTB 2019/1 / A 3.2.1 in Verbindung mit Anhang 8) müssen kunstharzgebundene Spanplatten, OSB und HPL bei Verwendung in Aufenthaltsräumen u.a. eine Emissionsprüfung zur quantitativen Bestimmung und Bewertung flüchtiger (VOC) und schwer flüchtiger (SVOC) Verbindungen auf Basis und mit Einhaltung des AgBB-Bewertungsschemas nachweisen. Hinweis: Die Umsetzung erfolgt ggf. länderspezifisch.
→ Mitteilung DIBt zu VOC Emissionsmessungen von OSB und kunstharzgebundenen Spanplatten / Juli 2020
→ DIBt / Flyer Technische Nachweise
Produktdokumentation
Mindestens vorzulegen sind hierfür:
- Produktdatenblatt (PDB) / Technisches Merkblatt (TM) mit Herstellername und Produktbezeichnung
- Leistungserklärung
- Nachweis Emissionsklasse E1 + PCP-Gehalt < 5ppm (entsprechend Chemikalien-Verbotsverordnung)
- Spanplatten, OSB, HPL: ETA oder DIBt-Gutachten zum Nachweis Einhaltung AgBB-Bewertungsschema (entsprechend MVVTB)
Deklaration besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC)
Folgende Einsatzstoffe sind zu deklarieren, wenn sie im Produkt enthalten sind:
Stoffe, die unter der Chemikalienverordnung REACH (EG/1906/2006) als besonders besorgniserregend (SVHC) identifiziert und in die gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste (sogenannte „Kandidatenliste“) aufgenommen wurden (ab 0,1 Gewichtsprozenten pro Einzelstoff).
Nachweismöglichkeiten:
- Leistungserklärung (mit aussagekräftiger Information zu SVHC, kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage )
- Sind bei einem Produkt mit Umweltzeichen oder Gütesiegel (z. B.:Blauer Engel DE-UZ 76, natureplus Qualitätszeichen der Gruppe RL0200, Österr. UZ 07 ) SVHC ausgeschlossen, muss kein weiterer Nachweis für die Deklaration der SVHC erhoben werden.
- EPD
- PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", verwendete Version / Stand Stand 24.11.2019: Version V 2015 (Textteil)
Die Angaben zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) beziehen sich auf
- QNG-Anforderungskatalog / Anhangdokument 3.1.3 / Schadstoffvermeidung in Baumaterialien Version 1.3 vom 18.04.2023
RAL Vergabegrundlage für Umweltzeichen: Blauer Engel (DE-UZ 76) - Emissionsarme plattenförmige Werkstoffe (Bau- und Möbelplatten) für den Innenausbau
Ausgabe Februar 2016 (Zugriff am 22.06.2017)
Textbaustein / Leistungsbeschreibung
Holzwerkstoffe in Innenräumen nach BNB_BN_1.1.6, Anlage 1, Pos. 41, QN2
Ausschluss reproduktionstoxischer Borverbindungen (maximal zulässiger Grenzwert 0,1 Massenprozent).
Im Abschnitt "Textbaustein / Leistungsbeschreibung" sind die Anforderungen als kurze Leistungsbeschreibung zusammengefasst.
Im Abschnitt "Detaillierte Anforderungsbeschreibung" werden die Anforderungen genauer erläutert und mögliche Nachweisdokumente benannt.
Die Textbausteine und Anforderungen können als PDF heruntergeladen und als Anhang zum Leistungsverzeichnis bereitgestellt werden, um damit dem Bieter die Einzelkriterien mit Nachweismöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.
Besondere Hinweise + ggf. Hintergrundinformationen zu den spezifischen Anforderungen, sowie weitere grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung, FAQ) siehe auch → Reiter Erläuterung und → Muster-Leistungsverzeichnis mit Beispielen.
Detaillierte Anforderungsbeschreibung
anzeigen . . .
Nachfolgende detaillierte Anforderungen an die Produkt-Dokumentation und -Deklaration sowie an die Inhaltsstoffe sind für Holzwerkstoffe nach EN 13986 (beschichtet oder unbeschichtet) einzuhalten. Zu diesen Holzwerkstoffen zählen z.B. alle Holzwerkstoffplatten im Innenausbau wie Span-, Tischler-, Faser-, mitteldichte Faser-, Furniersperrholz-, Massivholz- und OSB-Platten:
Produktdokumentation
gemäß Produktdokumentation BNB_BN_1.1.6, Textbausteine Qualitätsniveau QN1
Die spezifische Anforderungsbeschreibung zur Dokumentation, z.B. abZ oder ähnliches in Abhängigkeit von der jeweiligen Bauproduktgruppe, ist dabei zu beachten.
Deklaration besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC)
Folgende Einsatzstoffe sind zu deklarieren, wenn sie im Produkt enthalten sind:
Stoffe, die unter der Chemikalienverordnung REACH (EG/1906/2006) als besonders besorgniserregend (SVHC) identifiziert und in die gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste (sogenannte „Kandidatenliste“) aufgenommen wurden (ab 0,1 Gewichtsprozenten pro Einzelstoff).
Nachweismöglichkeiten:
- Leistungserklärung (mit aussagekräftiger Information zu SVHC, kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage )
- Sind bei einem Produkt mit Umweltzeichen oder Gütesiegel (z. B.:Blauer Engel DE-UZ 76, natureplus Qualitätszeichen der Gruppe RL0200, Österr. UZ 07 ) SVHC ausgeschlossen, muss kein weiterer Nachweis für die Deklaration der SVHC erhoben werden.
- EPD
- PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Ausschluss bestimmter gefährlicher Einzelstoffe (reproduktionstoxische Borverbindungen)
Bei der Herstellung der Holzwerkstoffe dürfen keine reproduktionstoxischen Borate eingesetzt werden. Dies umfasst folgende Einzelstoffe:
- Borsäure
- Dibortrioxid
- Tetrabordinatriumheptaoxid,
- Dinatriumtetraborat
Hinweise: Borate werden in Holzwerkstoffen ggf. als Flammschutzmittel eingesetzt. Alle genannten Borate sind SVHC.
CAS-Nummern: 10043-35-3, 11113-50-1 (Borsäure) 1303-86-2 (Dibortrioxid,) 12267-73-1 (Tetrabordinatriumheptaoxid) 1303-96-4, 1330-43-4, 12179-04-3 (Dinatriumtetraborat).
Als Verunreinigungen dürfen nicht mehr als 0,1 Massenprozent Borate im Holzwerkstoff enthalten sein.
Nachweismöglichkeiten:
- Leistungserklärung (wenn in/mit dieser keine Borate benannt sind; kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage)
- Herstellererklärung, ggf. zusätzlich Analysenergebnisse
- Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B.: Blauer Engel DE-UZ 76, natureplus Qualitätszeichen der Gruppe RL0200, Österr. UZ 07)
- EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", verwendete Version / Stand Stand 24.11.2019: Version V 2015 (Textteil)
RAL Vergabegrundlage für Umweltzeichen: Blauer Engel (DE-UZ 76) - Emissionsarme plattenförmige Werkstoffe (Bau- und Möbelplatten) für den Innenausbau
Ausgabe Februar 2016 (Zugriff am 22.06.2017)
Textbaustein / Leistungsbeschreibung
Holzwerkstoffe in Innenräumen nach BNB_BN_1.1.6, Anlage 1, Pos. 41, QN3
Formaldehydemissionen maximal 0,065 ppm;
Ausschluss reproduktionstoxischer Borverbindungen (maximal zulässiger Grenzwert 0,1 Massenprozent).
Im Abschnitt "Textbaustein / Leistungsbeschreibung" sind die Anforderungen als kurze Leistungsbeschreibung zusammengefasst.
Im Abschnitt "Detaillierte Anforderungsbeschreibung" werden die Anforderungen genauer erläutert und mögliche Nachweisdokumente benannt.
Die Textbausteine und Anforderungen können als PDF heruntergeladen und als Anhang zum Leistungsverzeichnis bereitgestellt werden, um damit dem Bieter die Einzelkriterien mit Nachweismöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.
zum Formaldehydgrenzwert und E1:
Zum 01.01.2020 hat sich in Deutschland das Referenzverfahren für die Emissionsmessung zum Nachweis von E1 mit max. 0,1 ppm Formaldehyd gemäß Chemikalien-Verbotsverordnung geändert (→ Bundesanzeiger v. 11/18), was dazu führt, dass die Formaldehydergebnisse von Platten, die nach dem "alten" Verfahren (EN 717-1) gemessen werden, verdoppelt werden müssen und trotzdem nur maximal 0,1 ppm betragen dürfen. Werte größer 0,05ppm gemessen nach EN 717-1 sind demnach nicht mehr zulässig.
Die hier genannte Anforderung (max. 0,065ppm auf Basis EN 717-1) wird bereits durch die gesetzliche Mindestanforderung E1 (über-)erfüllt.
Besondere Hinweise + ggf. Hintergrundinformationen zu den spezifischen Anforderungen, sowie weitere grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung, FAQ) siehe auch → Reiter Erläuterung und → Muster-Leistungsverzeichnis mit Beispielen.
Detaillierte Anforderungsbeschreibung
anzeigen . . .
Nachfolgende detaillierte Anforderungen an die Produkt-Dokumentation und -Deklaration sowie an die Inhaltsstoffe und Emissionen sind Holzwerkstoffe nach EN 13986 (beschichtet oder unbeschichtet) einzuhalten. Zu diesen Holzwerkstoffen zählen z.B. alle Holzwerkstoffplatten im Innenausbau wie Span-, Tischler-, Faser-, mitteldichte Faser-, Furniersperrholz-, Massivholz- und OSB-Platten:
Produktdokumentation
gemäß Produktdokumentation BNB_BN_1.1.6, Textbausteine Qualitätsniveau QN1
Die spezifische Anforderungsbeschreibung zur Dokumentation, z.B. abZ oder ähnliches in Abhängigkeit von der jeweiligen Bauproduktgruppe, ist dabei zu beachten.
Deklaration besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC)
Folgende Einsatzstoffe sind zu deklarieren, wenn sie im Produkt enthalten sind:
Stoffe, die unter der Chemikalienverordnung REACH (EG/1906/2006) als besonders besorgniserregend (SVHC) identifiziert und in die gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste (sogenannte „Kandidatenliste“) aufgenommen wurden (ab 0,1 Gewichtsprozenten pro Einzelstoff).
Nachweismöglichkeiten:
- Leistungserklärung (mit aussagekräftiger Information zu SVHC, kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage )
- Sind bei einem Produkt mit Umweltzeichen oder Gütesiegel (z. B.:Blauer Engel DE-UZ 76, natureplus Qualitätszeichen der Gruppe RL0200, Österr. UZ 07 ) SVHC ausgeschlossen, muss kein weiterer Nachweis für die Deklaration der SVHC erhoben werden.
- EPD
- PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Ausschluss bestimmter gefährlicher Einzelstoffe (reproduktionstoxische Borverbindungen)
Bei der Herstellung der Holzwerkstoffe dürfen keine reproduktionstoxischen Borate eingesetzt werden. Dies umfasst folgende Einzelstoffe:
- Borsäure
- Dibortrioxid
- Tetrabordinatriumheptaoxid,
- Dinatriumtetraborat
Hinweise: Borate werden in Holzwerkstoffen ggf. als Flammschutzmittel eingesetzt. Alle genannten Borate sind SVHC.
CAS-Nummern: 10043-35-3, 11113-50-1 (Borsäure) 1303-86-2 (Dibortrioxid,) 12267-73-1 (Tetrabordinatriumheptaoxid) 1303-96-4, 1330-43-4, 12179-04-3 (Dinatriumtetraborat).
Als Verunreinigungen dürfen nicht mehr als 0,1 Massenprozent Borate im Holzwerkstoff enthalten sein.
Nachweismöglichkeiten:
- Leistungserklärung (wenn in/mit dieser keine Borate benannt sind; kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage)
- Herstellererklärung, ggf. zusätzlich Analysenergebnisse
- Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B.: Blauer Engel DE-UZ 76, natureplus Qualitätszeichen der Gruppe RL0200, Österr. UZ 07)
- EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Beschränkung der Emissionen von Formaldehyd auf maximal 0,065 ppm
Für die Produkte darf die Formaldehyd-Ausgleichskonzentration in der Luft eines Prüfraums, bestimmt über ein Prüfkammerverfahren nach EN 717-1, folgenden Grenzwert nicht überschreiten:
- Formaldehyd maximal 0,065 ppm (0,065 ml/m3 / 0,080 mg/m3) nach 28 Tagen (Endwert),
entsprechend der neuen Emissionklasse E1 plus
Hinweis:
Zum 01.01.2020 hat sich in Deutschland das Referenzverfahren für die Emissionsmessung zum Nachweis von E1 mit max. 0,1 ppm Formaldehyd gemäß Chemikalien-Verbotsverordnung geändert (→ Bundesanzeiger v. 11/18), was dazu führt, dass die Formaldehydergebnisse von Platten, die nach dem "alten" Verfahren (EN 717-1) gemessen werden, verdoppelt werden müssen und trotzdem nur maximal 0,1 ppm betragen dürfen. Werte größer 0,05ppm gemessen nach EN 717-1 sind demnach nicht mehr zulässig.
Die hier genannte Anforderung (max. 0,065ppm auf Basis EN 717-1) wird bereits durch die gesetzliche Mindestanforderung E1 (über-)erfüllt.
Nachweismöglichkeiten:
- Leistungserklärung (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
- Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B.: Blauer Engel DE-UZ 76, natureplus Qualitätszeichen der Gruppe RL0200, Österr. UZ 07 )
- EPD (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
- Prüfgutachten gemäß dem vor beschriebenen Prüfverfahren
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", verwendete Version / Stand Stand 24.11.2019: Version V 2015 (Textteil)
RAL Vergabegrundlage für Umweltzeichen: Blauer Engel (DE-UZ 76) - Emissionsarme plattenförmige Werkstoffe (Bau- und Möbelplatten) für den Innenausbau
Ausgabe Februar 2016 (Zugriff am 22.06.2017)
Textbaustein / Leistungsbeschreibung
Holzwerkstoffe nach BNB_BN_1.1.6, Anlage 1, Pos. 41, QN4 + QNG-313, Pos. 9.1, 9.2
Einhaltung des AgBB-Bewertungsschemas für Spanplatten, OSB und HPL (bauaufsichtliche Mindestanforderung, ggf. länderspezifisch);
Formaldehydemissionen maximal 0,05 ppm bzw. für QNG maximal 0,04 ppm [nicht zutreffendes streichen, Erläuterung siehe Hinweise];
Ausschluss reproduktionstoxischer Borverbindungen (maximal zulässiger Grenzwert 0,1 Massenprozent).
Im Abschnitt "Textbaustein / Leistungsbeschreibung" sind die Anforderungen als kurze Leistungsbeschreibung zusammengefasst.
Im Abschnitt "Detaillierte Anforderungsbeschreibung" werden die Anforderungen genauer erläutert und mögliche Nachweisdokumente benannt.
Die Textbausteine und Anforderungen können als PDF heruntergeladen und als Anhang zum Leistungsverzeichnis bereitgestellt werden, um damit dem Bieter die Einzelkriterien mit Nachweismöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.
zum Formaldehydgrenzwert und E1:
Zum 01.01.2020 hat sich in Deutschland das Referenzverfahren für die Emissionsmessung zum Nachweis von E1 mit max. 0,1 ppm Formaldehyd gemäß Chemikalien-Verbotsverordnung geändert (→ Bundesanzeiger v. 11/18), was dazu führt, dass die Formaldehydergebnisse von Platten, die nach dem "alten" Verfahren (EN 717-1) gemessen werden, verdoppelt werden müssen und trotzdem nur maximal 0,1 ppm betragen dürfen. Werte größer 0,05 ppm gemessen nach EN 717-1 sind demnach nicht mehr zulässig.
Die hier genannte Anforderung (max. 0,05 ppm auf Basis EN 717-1) wird daher inzwsichen bereits durch die gesetzliche Mindestanforderung E1 erfüllt.
Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)
Bei dieser Anforderung handelt es sich auch um die für diese Produktgruppe relevante Qualitätsanforderungen an die Schadstoffvermeidung in Baumaterialien für das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG) entsprechend QNG-Anforderungskatalog / Anhangdokument 313. Hinzu kommen auch hier die Anforderungen an Dokumentation und Deklaration gemäß QN1.
Im Fall der Holzwerkstoffe in Innenräumen besteht derzeit die Besonderheit, dass der Grenzwert im QNG mit maximal 0,08ppm, jedoch für das neue Referenzverfahren (Erl. s.o.) angegeben ist. Da die Anforderungen in BNB sich aber noch auf EN 717-1 beziehen, entspricht der QNG-Grenzwert von 0,08ppm nach dem neuen Referenzverfahren einem Grenzwert von 0,04 ppm nach EN 717-1. Die QNG-Anforderung liegt im Moment irgendwo zwischen den Anforderungsniveaus von QN4 und QN5 in BNB und wird deshalb hilfsweise in QN4 mit angegeben bis eine Aktualisierung von Kriteriensteckbrief BNB_1.1.6 erfolgt ist.
Weitere Informationen siehe → Reiter Erläuterung
Besondere Hinweise + ggf. Hintergrundinformationen zu den spezifischen Anforderungen, sowie weitere grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung, FAQ) siehe auch → Reiter Erläuterung und → Muster-Leistungsverzeichnis mit Beispielen.
Detaillierte Anforderungsbeschreibung
anzeigen . . .
Nachfolgende detaillierte Anforderungen an die Produkt-Dokumentation und -Deklaration sowie an die Inhaltsstoffe und Emissionen sind für Holzwerkstoffe nach EN 13986 (beschichtet oder unbeschichtet) und Hochdruckschichtpressstoffplatten einzuhalten. Zu diesen Holzwerkstoffen zählen z.B. alle Holzwerkstoffplatten wie Span-, Tischler-, Faser-, mitteldichte Faser-, Furniersperrholz-, Massivholz-, OSB-, sowie HPL-Platten:
Produktdokumentation
gemäß Produktdokumentation BNB_BN_1.1.6, Textbausteine Qualitätsniveau QN1
Die spezifische Anforderungsbeschreibung zur Dokumentation, z.B. abZ oder ähnliches in Abhängigkeit von der jeweiligen Bauproduktgruppe, ist dabei zu beachten.
Deklaration besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC)
Folgende Einsatzstoffe sind zu deklarieren, wenn sie im Produkt enthalten sind:
Stoffe, die unter der Chemikalienverordnung REACH (EG/1906/2006) als besonders besorgniserregend (SVHC) identifiziert und in die gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste (sogenannte „Kandidatenliste“) aufgenommen wurden (ab 0,1 Gewichtsprozenten pro Einzelstoff).
Nachweismöglichkeiten:
- Leistungserklärung (mit aussagekräftiger Information zu SVHC, kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage )
- Sind bei einem Produkt mit Umweltzeichen oder Gütesiegel (z. B.: Blauer Engel DE-UZ 76, natureplus Qualitätszeichen der Gruppe RL0200, Österr. UZ 07) SVHC ausgeschlossen, muss kein weiterer Nachweis für die Deklaration der SVHC erhoben werden.
- EPD
- PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Ausschluss bestimmter gefährlicher Einzelstoffe (reproduktionstoxische Borverbindungen)
Bei der Herstellung der Holzwerkstoffe dürfen keine reproduktionstoxischen Borate eingesetzt werden. Dies umfasst folgende Einzelstoffe:
- Borsäure
- Dibortrioxid
- Tetrabordinatriumheptaoxid,
- Dinatriumtetraborat
Hinweise: Borate werden in Holzwerkstoffen ggf. als Flammschutzmittel eingesetzt. Alle genannten Borate sind SVHC.
CAS-Nummern: 10043-35-3, 11113-50-1 (Borsäure) 1303-86-2 (Dibortrioxid,) 12267-73-1 (Tetrabordinatriumheptaoxid) 1303-96-4, 1330-43-4, 12179-04-3 (Dinatriumtetraborat).
Als Verunreinigungen dürfen nicht mehr als 0,1 Massenprozent Borate im Holzwerkstoff enthalten sein.
Nachweismöglichkeiten:
- Leistungserklärung (wenn in/mit dieser keine Borate benannt sind; kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage)
- Herstellererklärung, ggf. zusätzlich Analysenergebnisse
- Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B.: Blauer Engel DE-UZ 76, natureplus Qualitätszeichen der Gruppe RL0200, Österr. UZ 07)
- EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Beschränkung der Emissionen von Formaldehyd auf maximal 0,05 ppm bzw. für QNG maximal 0,04 ppm [nicht zutreffendes streichen]
Für die Produkte darf die Formaldehyd-Ausgleichskonzentration in der Luft eines Prüfraums, bestimmt über ein Prüfkammerverfahren nach EN 717-1, folgenden Grenzwert nicht überschreiten:
- Formaldehyd maximal 0,05 ppm (0,05 ml/m3 / 0,062 mg/m3) nach 28 Tagen (Endwert)
Für QNG gilt:
- Formaldehyd maximal 0,04 ppm (0,04 ml/m3 / 0,062 mg/m3) nach 28 Tagen (Endwert)
Hinweise:
Zum 01.01.2020 hat sich in Deutschland das Referenzverfahren für die Emissionsmessung zum Nachweis von E1 mit max. 0,1 ppm Formaldehyd gemäß Chemikalien-Verbotsverordnung geändert (→ Bundesanzeiger v. 11/18), was dazu führt, dass die Formaldehydergebnisse von Platten, die nach dem "alten" Verfahren (EN 717-1) gemessen werden, verdoppelt werden müssen und trotzdem nur maximal 0,1 ppm betragen dürfen. Werte größer 0,05ppm gemessen nach EN 717-1 sind demnach nicht mehr zulässig.
So wie hier im BNB-Kriteriensteckbrief formuliert, wird die genannte Anforderung auf Basis EN 717-1 bereits durch die gesetzliche Mindestanforderung E1 erfüllt.
Für QNG wird als Anforderung maximal 0,08 ppm, jedoch bereits für das neue Referenzverfahren angegeben. Da die Anforderungen in BNB sich aber noch auf EN 717-1 beziehen, entspricht der QNG-Grenzwert von 0,08ppm nach dem neuen Referenzverfahren einem Grenzwert von 0,04 ppm nach EN 717-1. Die QNG-Anforderung liegt im Moment irgendwo zwischen den Anforderungsniveaus von QN4 und QN5 in BNB und wird deshalb hilfsweise in QN4 mit angegeben bis eine Aktualisierung von Kriteriensteckbrief BNB_1.1.6 erfolgt ist.
Nachweismöglichkeiten:
- Leistungserklärung (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
- Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B.: Blauer Engel DE-UZ 76, natureplus Qualitätszeichen der Gruppe RL0200, Österr. UZ 07 )
- EPD (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
- Prüfgutachten gemäß dem vor beschriebenen Prüfverfahren
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", verwendete Version / Stand Stand 24.11.2019: Version V 2015 (Textteil)
Die Angaben zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) beziehen sich auf
- QNG-Anforderungskatalog / Anhangdokument 3.1.3 / Schadstoffvermeidung in Baumaterialien Version 1.3 vom 18.04.2023
RAL Vergabegrundlage für Umweltzeichen: Blauer Engel (DE-UZ 76) - Emissionsarme plattenförmige Werkstoffe (Bau- und Möbelplatten) für den Innenausbau
Ausgabe Februar 2016 (Zugriff am 22.06.2017)
Textbaustein / Leistungsbeschreibung
Holzwerkstoffe in Innenräumen nach BNB_BN_1.1.6, Anlage 1, Pos. 41, QN5
Produkte gemäß Blauer Engel DE-UZ 76
oder gleichwertig hinsichtlich der Anforderungen zu gefährlichen Stoffen und SVHC, sowie VOC und Formaldehyd.
Im Abschnitt "Textbaustein / Leistungsbeschreibung" sind die Anforderungen als kurze Leistungsbeschreibung zusammengefasst.
Im Abschnitt "Detaillierte Anforderungsbeschreibung" werden die Anforderungen genauer erläutert und mögliche Nachweisdokumente benannt.
Die Textbausteine und Anforderungen können als PDF heruntergeladen und als Anhang zum Leistungsverzeichnis bereitgestellt werden, um damit dem Bieter die Einzelkriterien zum Nachweis der Gleichwertigkeit mit dem geforderten Umwelt- / Gütezeichen zur Verfügung zu stellen.
Besondere Hinweise + ggf. Hintergrundinformationen zu den spezifischen Anforderungen, sowie weitere grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung, FAQ) siehe auch → Reiter Erläuterung und → Muster-Leistungsverzeichnis mit Beispielen.
Detaillierte Anforderungsbeschreibung
anzeigen . . .
Nachfolgende detaillierte Anforderungen an die Produkt-Dokumentation und -Deklaration sowie an die Inhaltsstoffe und Emissionen sind gemäß Blauer Engel DE- UZ 76 für Holzwerkstoffe nach EN 13986 (beschichtet oder unbeschichtet) einzuhalten. Zu diesen Holzwerkstoffen zählen z.B. alle Holzwerkstoffplatten im Innenausbau wie Span-, Tischler-, Faser-, mitteldichte Faser-, Furniersperrholz-, Massivholz- und OSB-Platten:
Produktdokumentation
gemäß Produktdokumentation BNB_BN_1.1.6, Textbausteine Qualitätsniveau QN1
Die spezifische Anforderungsbeschreibung zur Dokumentation, z.B. abZ oder ähnliches in Abhängigkeit von der jeweiligen Bauproduktgruppe, ist dabei zu beachten.
Ausschluss besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC)
Stoffe, die unter der Chemikalienverordnung REACH (EG/1906/2006) als besonders besorgniserregend (SVHC) identifiziert und in die gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste (sogenannte „Kandidatenliste“) aufgenommen wurden, dürfen nicht enthalten sein. Die Anforderung gilt für alle konstitutionellen Bestandteile (d.h. Stoffe, die im Endprodukt verbleiben und in diesem eine Funktion erfüllen). Es gilt die jeweils aktuelle Fassung der Kandidatenliste.
Nachweismöglichkeiten:
- Leistungserklärung (wenn dort keine SVHC deklariert sind)
- Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B.: Blauer Engel DE-UZ 76, natureplus Qualitätszeichen der Gruppe RL0200, Österr. UZ 07)
- EPD (wenn dort keine SVHC deklariert sind)
- PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Ausschluss krebserzeugender, erbgutverändernder, fortpflanzungsgefährdender (CMR-)Stoffe
Es dürfen keine Stoffe mit folgenden Eigenschaften als konstitutionelle Bestandteile (d.h. Stoffe, die im Endprodukt verbleiben und in diesem eine Funktion erfüllen) enthalten sein:
- Stoffe, die gemäß den Kriterien der EG-Verordnung 1272/2008 eingestuft sind als
karzinogen (krebserzeugend) der Kategorie Karc. 1A oder Karc. 1B, keimzellmutagen (erbgutverändernd) der Kategorie Muta. 1A oder Muta. 1B, reproduktionstoxisch (fortpflanzungsgefährdend) der Kategorie Repr. 1A oder Repr. 1B - Stoffe, die in der TRGS 905 eingestuft sind als:
- krebserzeugend (K1, K2)
- erbgutverändernd (M1, M2)
- fortpflanzungsgefährdend (RF1, RF2, RD1, RD2)
Diesen Gefahrenkategorien entsprechen folgende H-Sätze:
- H340: Kann genetische Defekte verursachen.
- H350: Kann Krebs erzeugen.
- H350i: Kann beim Einatmen Krebs erzeugen.
- H360D: Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
- H360F: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
- H360FD: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
- H360Fd: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
- H360Df: Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
Von dieser allgemeinen Anforderung ausgenommen ist:
- Formaldehyd, da für diese Substanz gesonderte Anforderungen gelten.
Nachweismöglichkeiten:
- Herstellererklärung, dass keine entsprechenden Stoffe enthalten sind
- Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B.: Blauer Engel DE-UZ 76, natureplus Qualitätszeichen der Gruppe RL0200, eingeschränkt auch Österr. UZ 07)
- EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Ausschluss toxischer und akut toxischer Stoffe
Es dürfen keine Stoffe mit folgenden Eigenschaften als konstitutionelle Bestandteile (d.h. Stoffe, die im Endprodukt verbleiben und in diesem eine Funktion erfüllen) enthalten sein:
- Stoffe, die gemäß den Kriterien der EG-Verordnung 1272/2008 eingestuft sind als akut toxisch (giftig) der Kategorie Acute Tox.1, Acute Tox.2 oder Acute Tox.3, toxisch für spezifische Zielorgane der Kategorie STOT SE.1, STOT SE.2, STOT RE.1 oder STOT RE.2.
Diesen Gefahrenkategorien entsprechen folgende H-Sätze (bzw. R-Sätze gemäß Richtlinie 67/548/EWG):
- H300: Lebensgefahr bei Verschlucken
- H301: Giftig bei Verschlucken
- H310: Lebensgefahr bei Hautkontakt
- H311: Giftig bei Hautkontakt
- H330: Lebensgefahr bei Einatmen
- H331: Giftig bei Einatmen
- H370: Schädigt die Organe.
- H371: Kann die Organe schädigen.
- H372: Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition.
- H373: Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
Nachweismöglichkeiten:
- Herstellererklärung, dass keine entsprechenden Stoffe enthalten sind
- Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B.: Blauer Engel DE-UZ 76, natureplus Qualitätszeichen der Gruppe RL0200, eingeschränkt auch Österr. UZ 07)
- EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Ausschluss bestimmter umweltgefährdender Stoffe
Es dürfen keine Stoffe mit folgenden Eigenschaften als konstitutionelle Bestandteile (d.h. Stoffe, die im Endprodukt verbleiben und in diesem eine Funktion erfüllen) enthalten sein:
- Stoffe, die gemäß den Kriterien der EG-Verordnung 1272/2008 eingestuft sind als gewässergefährdend der Kategorie Aquatic Acute 1, Aquatic Chronie 1 oder Aquatic Chronie 2
Diesen Gefahrenkategorien entsprechen folgende H-Sätze (bzw. R-Sätze gemäß Richtlinie 67/548/EWG):
- H400: Sehr giftig für Wasserorganismen
- H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung
- H411: Giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Nachweismöglichkeiten:
- Herstellererklärung, dass keine entsprechenden Stoffe enthalten sind
- Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B.: Blauer Engel DE-UZ 76, natureplus Qualitätszeichen der Gruppe RL0200, eingeschränkt auch Österr. UZ 07)
- EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Ausschluss von halogenierten organischen Verbindungen und Bioziden, Beschränkung von Flammschutzmitteln
Für die Produkte gelten folgende Stoffbeschränkungen:
- Bei der Herstellung der Werkstoffplatten einschließlich der für die Herstellung eingesetzten Materialien dürfen keine halogenierten organischen Verbindungen eingesetzt werden.
-
Der Einsatz von Bioziden gemäß Biozidverordnung ist nicht zulässig. Hiervon ausgenommen sind Biozide, die allein zur Topfkonservierung in wässrigen Beschichtungsstoffen und Leimen eingesetzt werden.
- Werden Flammschutzmittel eingesetzt, so sind nur anorganische Ammoniumphosphate (Diammoniumphosphat, Ammoniumpolyphosphat etc.), andere wasserabspaltende Minerale (Aluminiumhydroxid, Magnesiumhydroxid o.ä.) oder Blähgrafit zulässig.
Nachweismöglichkeiten:
- Herstellererklärung, dass keine entsprechenden Stoffe enthalten sind
- Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B. Blauer Engel DE-UZ 76, natureplus Qualitätszeichen der Gruppe RL0200 + Angabe Flammschutzmittel, Österr. UZ 07 nur für Biozide und Flammschutzmittel)
- EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
- Chemische Analysen (wenn vorhanden)
Grenzwerte für Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) und Formaldehyd
Die Holzwerkstoffplatten dürfen in Anlehnung an die vom Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB) erarbeitete „Vorgehensweise bei der gesundheitlichen Bewertung der Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC und SVOC) aus Bauprodukten“ folgende Emissionswerte in der Prüfkammer nicht überschreiten Die Messung der Emissionen erfolgt gemäß CEN/TS 16516.15 Die Beladung der Prüfkammer beträgt einheitlich 1,4 m²/m³:
- Summe flüchtiger organischer Verbindungen, Retentionsbereich C6 - C16 (TVOC):
maximal 1 mg je m3 nach 3 Tagen
maximal 0,8 mg je m3 nach 28 Tagen - Summe schwer flüchtiger organischer Verbindungen, Retentionsbereich > C16 - C26 (TSVOC):
maximal 0,1 mg je m3 nach 28 Tagen - krebserzeugende Stoffe (K1 und 2 nach Richtlinie 67/548/EWG bzw. Klassen 1A und 1B nach CLP-Verordnung 1272/2008):
maximal 0,01 mg je m3 nach 3 Tagen, maximal 0,001 mg je m3 nach 28 Tagen - Summe aller VOC ohne NIK: maximal 0,1 mg je m3 nach 28 Tagen
R-Wert: maximal 1 nach 28 Tagen - Formaldehyd: maximal 0,08 mg je m3 nach 28 Tagen
Die angegebenen Werte für Formaldehyd beziehen sich auf Messungen nach dem CEN/TS 16516 (bzw. der nachfolgenden EN). Formaldehyd darf auch weiterhin nach der EN 717-1 gemessen werden. Wird nach der EN 717-1 gemessen ist ein Wert von 0,03 ppm (0,0375 mg je m3) einzuhalten. (in Anlehnung an das WKI-Rechenmodell für Formaldehyd).
Nachweismöglichkeiten:
- Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B.: Blauer Engel DE-UZ 76, natureplus Qualitätszeichen der Gruppe RL0200 mit etwas anderen Prüfbedingungen)
- Prüfgutachten gemäß dem vor beschriebenen Prüfverfahren
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", verwendete Version / Stand Stand 24.11.2019: Version V 2015 (Textteil)
RAL Vergabegrundlage für Umweltzeichen: Blauer Engel (DE-UZ 76) - Emissionsarme plattenförmige Werkstoffe (Bau- und Möbelplatten) für den Innenausbau
Ausgabe Februar 2016 (Zugriff am 22.06.2017)
Übersicht - Anforderungen Innenraumlufthygiene - Nachweismöglichkeiten
Holzwerkstoffe in Innenräumen + Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3
QN / TB | Anforderungen | typische Nachweise |
QN5 | aus "Lokale Umwelt": Produkte gemäß Blauer Engel DE-UZ 76 oder gleichwertig. | Umweltzeichen DE-UZ 76 oder glw. |
weitergehende Anforderungen "Innenraumluft": | ||
TBplusi | + formaldeydfreie Bindemittel und/oder Leime. | Herstellererklärung |
- | gewerkeübergreifender Textbaustein → Planungsziele Innenraumluft | - |
QN5 = höchstes Qualitätsniveau aus BNB_BN_1.1.6 "Lokale Umwelt" / TB = Textbaustein / SVHC = besonders besorgniserregende Stoffe nach REACH / PDB = Produktdatenblatt / TM = Technisches Merkblatt / SDB = Sicherheitsdatenblatt / abZ = allgemeine bauaufsichtliche Zulassung / LE = Leistungerklärung /
TBplusi = mögliche weitergehende Anforderungen / Textbausteine hins. Innenraumluftqualität, die über die in QN5 ggf. bereits berücksichtigten Anforderungen hins. Innenraumluftqualität hinausgehen.
Der Reiter "Innenraumluft" soll darüber Auskunft geben, inwieweit Anforderungen hinsichtlich Innenraumluftqualität bereits in den Anforderungen zur "Lokalen Umwelt" berücksichtigt sind. Gegebenenfalls werden hier zusätzliche produktgruppenspezifische Anforderungen an besonders emissionsarme Produkte genannt, die zur weitergehenden Absicherung eines hohen Erfüllungsgrades bei der Bewertung der Raumluftqualität beitragen können. Diese erfolgt im Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) in Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 „Innenraumlufthygiene".
Darstellung der Ziele hinsichtlich Innenraumluftqualität für alle Projektbeteiligten:
→ gewerkeübergreifender Textbaustein Teil 1 / Planungsziele Innenraumluft
Der Bezug wird jeweils nur zum höchsten Qualitätsniveau QN5 aus BNB_BN_1.1.6 "Lokale Umwelt" hergestellt. Werden zusätzliche Anforderungen genannt, findet man wie unter "Lokale Umwelt" (mögliche) typische Nachweisdokumente und einen direkten Link zu den produktgruppenspezifischen Textbausteinen Teil 2 über den Link "TBplusi". Die Anforderungen zu QN5 / BNB_BN_1.1.6 sind in diesen Textbausteinen TBplusi vollständig enthalten, werden also miterfüllt:
TBplusi = QN5 + Zusatzanforderungen Innenraumluft
Der Planer kann anhand dieser Übersicht entscheiden, welche zusätzlichen Anforderungen ggf. Planungsziel sein sollen. Dabei ist zu prüfen, ob geeignete Produkte am Markt verfügbar sind, die auch die weiteren Planungsanforderungen erfüllen. Soweit Anforderungen mit Verweis auf Umweltzeichen oder Labels definiert sind, kann über diese nach geeigneten Produkten recherchiert werden.
Die Textbausteine / Leistungsschreibung der Anforderungen und detaillierte Anforderungsbeschreibungen findet man in den Reitern
Übersichtstabelle | Anforderungen / Textbausteine.
Werden keine weitergehenden Anforderungen empfohlen, gibt es keinen Unterreiter "Anforderungen / Textbausteine". In diesem Fall erfolgt lediglich ein Verweis auf die Textbausteine unter "Lokale Umwelt" / QN5.
Nachstehende detaillierte Übersichtstabelle zeigt etwas genauer die ggf. relevanten Einzelanforderung aus "Lokale Umwelt" sowie die ggf. genannten Zusatzanforderung mit Erläuterungen.
Das Icon kennzeichnet dabei Anforderungen, welche die Innenraumluftqualität massgeblich verbessern können.
Besondere Hinweise + Hintergrundinformationen zu den spezifischen Anforderungen und Produktgruppen, sowie weitere grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung, FAQ) siehe oben → Reiter Erläuterung und
→ Muster-Leistungsverzeichnis mit Beispielen bzw. Fußnoten unter der Übersichtstabelle.
Detaillierte Übersichtstabelle
anzeigen . . .
Materialökologische Anforderungen Holzwerkstoffplatten nach EN 13986 im Innenausbau (beschichtet oder unbeschichtet) Stand 11/2020 | Nachweismöglichkeiten | ||
---|---|---|---|
Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 Innenraumlufthygiene | |||
Kurztext | Hauptziel der Anforderung | Umweltzeichen | Sonstige |
Anforderungen gemäß BNB_BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt, die bereits zu einer höheren Qualität der Innenraumluft beitragen. | |||
Anforderungen gemäß QN1 (Mindestanforderung): Dokumentation Erläuterung: Die Dokumentation selbst trägt zwar noch nicht zu einer höheren Qualität der Innenraumluft bei, erleichtert aber ggf. die Suche nach Verursachern von Raumluftproblemen und dient der Qualitätskontrolle. | Zertifizierungsnachweis sofern vorhanden | Produktdatenblatt (PDB), Technisches Merkblatt (TM), Nachweis E1 + PCP < 5ppm 3, Spanplatten + OSB: AgBB-Schema3, EPD (wenn vorh.) | |
Anforderungen gemäß QN3: Beschränkung der Emissionen von Formaldehyd < 0,065 ppm (0,080 mg/m3) entsprechend Klasse E1plus Wichtiger aktueller Hinweis: Die Prüfbedingungen für E1 haben sich in Deutschland zum 01.01.2020 geändert, siehe 3+4 0,065 ppm nach EN 717 ist nicht mehr ausreichend und liegt über der gesetzlichen Mindestanforderung! | Blauer Engel (DE-UZ 76) | EPD/PDB/TM mit Einschränkung1, div. Herstellererklärungen, Emissionsprüfbericht | |
über QN3 hinausgehende Anforderungen gemäß QN4: Beschränkung der Emissionen von Formaldehyd < 0,05 ppm (0,062 mg/m3) Wichtiger aktueller Hinweis: Die Prüfbedingungen für E1 haben sich in Deutschland zum 01.01.2020 geändert, siehe 3+4 0,05ppm nach EN 717 gilt nun für E1 (gesetzliche Mindestanforderung)! | Blauer Engel (DE-UZ 76) | EPD/PDB/TM mit Einschränkung1, div. Herstellererklärungen, Emissionsprüfbericht | |
über QN4 hinausgehende Anforderungen gemäß QN5: Produkte entsprechend Blauer Engel DE-UZ 76 Ausgabe Februar 20162, u.a. mit Beschränkung der Emissionen von Formaldehyd4 < 0,03 ppm (0,037 mg/m3) | Blauer Engel (DE-UZ 76) | EPD/PDB/TM mit Einschränkung1, div. Herstellererklärungen, Emissionsprüfbericht | |
weitergehende Anforderungen an besonders emissionsarme Produkte, die zu einer hohen Qualität der Innenraumluft beitragen. | |||
mögliche zusätzliche Anforderung über QN5 hinaus, sofern für den vorgesehenen Einsatzzweck und die Produktgruppe entsprechende Erzeugnisse auf dem Markt verfügbar sind: Produkte entsprechend Blauer Engel DE-UZ 76 Ausgabe Februar 20162 und mit formaldehydfreien Bindemitteln und/oder Leimen | Blauer Engel (DE-UZ 76) allein genügt nicht. | EPD/PDB/TM mit Einschränkung1, Herstellererklärung |
Diese Anforderung dient dem Schutz der lokalen Umwelt (Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft). Inhaltlich eingeschlossen ist auch der Gesundheitsaspekt Arbeitshygiene und im Prinzip auch die Innenraumluft. Diese wird allerdings mit einem eigenen Icon zusätzlich markiert. | |
Diese Anforderung dient der Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten. Sie trägt damit auch zu einem höheren Erfüllungsgrad bei der Bewertung der Raumluftqualität nach BNB_BN_3.1.3 bei. | |
Mit dieser Anforderung werden auch Umwelt- und Gesundheitsaspekte im Zuge von Rückbau und Verwertung berücksichtigt. |
1 Produktdatenblätter (PDB) oder Technische Merkblätter (TM) folgen keinerlei Regeln und können nur als Nachweis herangezogen werden, wenn die erforderlichen Informationen auch prüfbar (d.h. z.B. das Fehlen von ausgeschlossenen Stoffen muss genannt sein) enthalten sind.
EPD: die angeführten Kriterien sind auch keine standardisierten Parameter einer EPD (Umweltproduktdeklaration) gemäß EN 15804 Grundregeln für die Produktkategorie Bauprodukte. In der Regel werden solche Informationen - wenn überhaupt - dann auch nur bei Produktdeklarationen und nicht bei Branchendeklarationen zu finden sein.2 Sofern innerhalb der Qualitätsniveaus auf aggregierte Produktkennzeichnungen verwiesen wird (Giscode, Emicode, Blauer Engel etc.), ist es zulässig vergleichbare Nachweise (weitere Umweltzeichen, Angaben in Sicherheits- oder Produktdatenblättern etc.) heranzuziehen. Dabei bezieht sich die Vergleichbarkeit nur auf die Anforderungen hinsichtlich der jeweiligen Schadstoffgruppen gemäß Anlage 1 + 2 / BNB Kriterium 1.1.6.. Bei den Einzelanforderungen werden deshalb nur die für die Vergleichbarkeit notwendigen Anforderungen genannt.3 Für QN 1 besteht seitens BNB_BN_1.1.6 keine Anforderung in Bezug auf Formaldehyd oder Stoffausschlüsse. Allerdings sind aufgrund der Chemikalien-Verbotsverordnung in Deutschland nur Platten entsprechend E1 (max. 0,1 ppm Formaldehyd) und mit weniger als 5 ppm PCP-Gehalt zugelassen.
Aktueller Hinweis zu E1 in Deutschland:
Zum 01.01.2020 hat sich in Deutschland das Referenzverfahren für die Emissionsmessung zum Nachweis von E1 mit max. 0,1 ppm Formaldehyd gemäß Chemikalien-Verbotsverordnung geändert (→ Bundesanzeiger v. 11/18), was dazu führt, dass die Formaldehydergebnisse von Platten, die nach dem "alten" Verfahren (EN 717-1) gemessen werden, verdoppelt werden müssen und trotzdem nur maximal 0,1 ppm betragen dürfen.
→ detaillierte aktuelle Infos dazu siehe auch Umweltbundesamt / FAQ zu Regelungen von Formaldehyd in Holzwerkstoffen und MöbelnPlanungshinweis: Die tatsächlichen Formaldehyd-Konzentrationen im Gebäude werden durch die gesamte Einbausituation (Raumbeladung, evtl. Lochung der Platten) und den Luftwechsel beeinflußt. Es können daher auch bei der Verwendung zugelassener Werkstoffe entsprechend der Emissionsklasse E1, bei entsprechend ungünstigen Einbaubedingungen durchaus erhebliche Formaldehydkonzentrationen auftreten. Aktueller Hinweis zu baurechtlichen Anforderungen an kunstharzgebundene Spanplatten und OSB:Gemäß Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVVTB 2019/1 / A 3.2.1 in Verbindung mit Anhang 8) müssen kunstharzgebundene Spanplatten und OSB bei Verwendung in Aufenthaltsräumen u.a. eine Emissionsprüfung zur quantitativen Bestimmung und Bewertung flüchtiger (VOC) und schwer flüchtiger (SVOC) Verbindungen auf Basis und mit Einhaltung des AgBB-Bewertungsschemas nachweisen.
→ Mitteilung DIBt zu VOC Emissionsmessungen von OSB und kunstharzgebundenen Spanplatten / Juli 2020→ DIBt / Flyer Technische Nachweise4 Der hier angegebene Grenzwert für Formaldehyd bezieht sich auf Messungen nach EN 717-1, was u.a. eine Raumbeladung von 1,0 m2/m3 und einen Luftwechsel von 1/h voraussetzt. Der Blaue Engel geht inzwischen eigentlich von der neueren CEN/TS 16516 (bzw. der nachfolgenden EN) aus, in Anlehnung an das AgBB-Bewertungsschema. Hier wird unter anderen Bedingungen gemessen (u.a. höhere Raumbeladung 1,4 m2/m3 und geringerer Luftwechsel 0,5/h). Der Grenzwert unter diesen Bedingungen liegt bei 0,08 ppm, was in der Tabelle den Eindruck einer Abschwächung des Grenzwertes vermitteln würde, was so aber nicht stimmt. Die Grenzwerte für Formaldehyd in den niedrigeren QNs (wie z.B. E1, E1plus) basieren auf den Messbedingungen gemäß EN 717-1, weshalb in der Tabelle in QN5 der vergleichbare Grenzwert gemäß EN 717-1 angegeben wird.
Folgen der Änderung des Referenzverfahrens für E1 in der deutschen Chemikalien-Verbotsverordnung für die Anforderungen ab QN3
Gemessen nach EN 717-1 dürfen Holzwerkstoffe für die Erreichung von E1 in Deutschland nun nicht mehr max. 0,1 ppm, sondern nur noch max. 0,05 ppm Formaldehyd emittieren, da der Messwert verdoppelt werden muss (s.o. Hinweis zu E1). Ein nach EN 717-1 erreichter Wert von 0,065 ppm, wie in QN3 gefordert, wäre demnach in Deutschland gar nicht mehr zulässig, die in QN4 geforderten max. 0,05 ppm entsprächen nun der gesetzlichen Mindestanforderung. Eine einfache Halbierung auch dieser Grenzwerte ist denkbar, wäre dann aber in QN4 hinsichtlich Formaldehyd bereits strenger als im Blauen Engel, der in QN5 gefordert wird und für Formaldehyd gemessen nach EN 717-1 max. 0,03 ppm fordert.Die Anforderungen in BNB_BN_1.1.6 für Holzwerkstoffe in Innenräumen müssen daher überarbeitet werden.Wie verhält sich E1 nun zu den Anforderungen im Blauen Engel DE-UZ 76?
Zunächst ist wichtig zu beachten, dass E1 nur das Verhalten hinsichtlich Formaldehydemissionen beschreibt. Der Blaue Engel oder andere Umweltzeichen regeln nicht nur Formaldehydemissionen, sondern auch andere VOC-Emissionen und gefährliche Inhaltsstoffe.
Der Blaue Engel setzt als Grenzwert für eine Messung nach EN 717-1 max. 0,03 ppm Formaldehyd, ist also immer noch etwas strenger als E1 in Deutschland seit 01.01.2020, aber nicht mehr so deutlich.
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", verwendete Version / Stand Stand 24.11.2019: Version V 2015 (Textteil)
RAL Vergabegrundlage für Umweltzeichen: Blauer Engel (DE-UZ 76) - Emissionsarme plattenförmige Werkstoffe (Bau- und Möbelplatten) für den Innenausbau
Ausgabe Februar 2016 (Zugriff am 22.06.2017)
Textbausteine / Leistungsbeschreibung
Holzwerkstoffe in Innenräumen / Produktanforderungen Innenraumlufthygiene
Produkte gemäß Blauer Engel DE-UZ 76
oder gleichwertig hinsichtlich der Anforderungen zu gefährlichen Stoffen und SVHC, sowie VOC und Formaldehyd;
formaldehydfreie Bindemittel und/oder Leime.
Im Abschnitt "Textbaustein / Leistungsbeschreibung" sind die Anforderungen als kurze Leistungsbeschreibung zusammengefasst.
Im Abschnitt "Detaillierte Anforderungsbeschreibung" werden die Anforderungen genauer erläutert und mögliche Nachweisdokumente benannt.
Die Textbausteine und Anforderungen können als PDF heruntergeladen und als Anhang zum Leistungsverzeichnis bereitgestellt werden, um damit dem Bieter die Kriterien zum Nachweis der Gleichwertigkeit mit dem geforderten Umwelt- / Gütezeichen zur Verfügung zu stellen.
Die Anforderungen zu QN5 / BNB_BN_1.1.6 sind in den Textbausteinen vollständig enthalten, werden also miterfüllt.
Hinsichtlich formaldehydfreier Verleimung ist zu prüfen, ob für den gewünschten Holzwerkstoff und Einsatzzweck geeignete Produkte auf dem Markt verfügbar sind.
Besondere Hinweise + Hintergrundinformationen zu den spezifischen Anforderungen, sowie weitere grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung, FAQ) siehe auch → Reiter Erläuterung und → Muster-Leistungsverzeichnis mit Beispielen.
Detaillierte Anforderungsbeschreibung
anzeigen . . .
Nachfolgende detaillierte Anforderungen an die Produkt-Dokumentation und -Deklaration sowie an die Inhaltsstoffe sind gemäß Blauer Engel DE- UZ 76 für Holzwerkstoffe nach EN 13986 (beschichtet oder unbeschichtet) einzuhalten. Zu diesen Holzwerkstoffen zählen z.B. alle Holzwerkstoffplatten im Innenausbau wie Span-, Tischler-, Faser-, mitteldichte Faser-, Furniersperrholz-, Massivholz- und OSB-Platten:
Produktdokumentation
gemäß Produktdokumentation BNB_BN_1.1.6, Textbausteine Qualitätsniveau QN1
Die spezifische Anforderungsbeschreibung zur Dokumentation, z.B. abZ oder ähnliches in Abhängigkeit von der jeweiligen Bauproduktgruppe, ist dabei zu beachten.
Formaldehydfreie Bindemittel und/oder Leime
Die Bindemittel, Leime oder Zuschlagsstoffe der Holzwerkstoffe dürfen kein Formaldehyd enthalten oder freisetzen.
Ausschluss besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC)
Stoffe, die unter der Chemikalienverordnung REACH (EG/1906/2006) als besonders besorgniserregend (SVHC) identifiziert und in die gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste (sogenannte „Kandidatenliste“) aufgenommen wurden, dürfen nicht enthalten sein. Die Anforderung gilt für alle konstitutionellen Bestandteile (d.h. Stoffe, die im Endprodukt verbleiben und in diesem eine Funktion erfüllen). Es gilt die jeweils aktuelle Fassung der Kandidatenliste.
Nachweismöglichkeiten:
- Leistungserklärung (wenn dort keine SVHC deklariert sind)
- Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B.: Blauer Engel DE-UZ 76, natureplus Qualitätszeichen der Gruppe RL0200, Österr. UZ 07)
- EPD (wenn dort keine SVHC deklariert sind)
- PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Ausschluss krebserzeugender, erbgutverändernder, fortpflanzungsgefährdender (CMR-)Stoffe
Es dürfen keine Stoffe mit folgenden Eigenschaften als konstitutionelle Bestandteile (d.h. Stoffe, die im Endprodukt verbleiben und in diesem eine Funktion erfüllen) enthalten sein:
- Stoffe, die gemäß den Kriterien der EG-Verordnung 1272/2008 eingestuft sind als
karzinogen (krebserzeugend) der Kategorie Karc. 1A oder Karc. 1B, keimzellmutagen (erbgutverändernd) der Kategorie Muta. 1A oder Muta. 1B, reproduktionstoxisch (fortpflanzungsgefährdend) der Kategorie Repr. 1A oder Repr. 1B - Stoffe, die in der TRGS 905 eingestuft sind als:
- krebserzeugend (K1, K2)
- erbgutverändernd (M1, M2)
- fortpflanzungsgefährdend (RF1, RF2, RD1, RD2)
Diesen Gefahrenkategorien entsprechen folgende H-Sätze:
- H340: Kann genetische Defekte verursachen.
- H350: Kann Krebs erzeugen.
- H350i: Kann beim Einatmen Krebs erzeugen.
- H360D: Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
- H360F: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
- H360FD: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
- H360Fd: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
- H360Df: Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
Von dieser allgemeinen Anforderung ausgenommen ist:
- Formaldehyd, da für diese Substanz gesonderte Anforderungen gelten.
Nachweismöglichkeiten:
- Herstellererklärung, dass keine entsprechenden Stoffe enthalten sind
- Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B.: Blauer Engel DE-UZ 76, natureplus Qualitätszeichen der Gruppe RL0200, eingeschränkt auch Österr. UZ 07)
- EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Ausschluss toxischer und akut toxischer Stoffe
Es dürfen keine Stoffe mit folgenden Eigenschaften als konstitutionelle Bestandteile (d.h. Stoffe, die im Endprodukt verbleiben und in diesem eine Funktion erfüllen) enthalten sein:
- Stoffe, die gemäß den Kriterien der EG-Verordnung 1272/2008 eingestuft sind als akut toxisch (giftig) der Kategorie Acute Tox.1, Acute Tox.2 oder Acute Tox.3, toxisch für spezifische Zielorgane der Kategorie STOT SE.1, STOT SE.2, STOT RE.1 oder STOT RE.2.
Diesen Gefahrenkategorien entsprechen folgende H-Sätze (bzw. R-Sätze gemäß Richtlinie 67/548/EWG):
- H300: Lebensgefahr bei Verschlucken
- H301: Giftig bei Verschlucken
- H310: Lebensgefahr bei Hautkontakt
- H311: Giftig bei Hautkontakt
- H330: Lebensgefahr bei Einatmen
- H331: Giftig bei Einatmen
- H370: Schädigt die Organe.
- H371: Kann die Organe schädigen.
- H372: Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition.
- H373: Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
Nachweismöglichkeiten:
- Herstellererklärung, dass keine entsprechenden Stoffe enthalten sind
- Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B.: Blauer Engel DE-UZ 76, natureplus Qualitätszeichen der Gruppe RL0200, eingeschränkt auch Österr. UZ 07)
- EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Ausschluss bestimmter umweltgefährdender Stoffe
Es dürfen keine Stoffe mit folgenden Eigenschaften als konstitutionelle Bestandteile (d.h. Stoffe, die im Endprodukt verbleiben und in diesem eine Funktion erfüllen) enthalten sein:
- Stoffe, die gemäß den Kriterien der EG-Verordnung 1272/2008 eingestuft sind als gewässergefährdend der Kategorie Aquatic Acute 1, Aquatic Chronie 1 oder Aquatic Chronie 2
Diesen Gefahrenkategorien entsprechen folgende H-Sätze (bzw. R-Sätze gemäß Richtlinie 67/548/EWG):
- H400: Sehr giftig für Wasserorganismen
- H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung
- H411: Giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Nachweismöglichkeiten:
- Herstellererklärung, dass keine entsprechenden Stoffe enthalten sind
- Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B.: Blauer Engel DE-UZ 76, natureplus Qualitätszeichen der Gruppe RL0200, eingeschränkt auch Österr. UZ 07)
- EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Ausschluss von halogenierten organischen Verbindungen und Bioziden, Beschränkung von Flammschutzmitteln
Für die Produkte gelten folgende Stoffbeschränkungen:
- Bei der Herstellung der Werkstoffplatten einschließlich der für die Herstellung eingesetzten Materialien dürfen keine halogenierten organischen Verbindungen eingesetzt werden.
-
Der Einsatz von Bioziden gemäß Biozidverordnung ist nicht zulässig. Hiervon ausgenommen sind Biozide, die allein zur Topfkonservierung in wässrigen Beschichtungsstoffen und Leimen eingesetzt werden.
- Werden Flammschutzmittel eingesetzt, so sind nur anorganische Ammoniumphosphate (Diammoniumphosphat, Ammoniumpolyphosphat etc.), andere wasserabspaltende Minerale (Aluminiumhydroxid, Magnesiumhydroxid o.ä.) oder Blähgrafit zulässig.
Nachweismöglichkeiten:
- Herstellererklärung, dass keine entsprechenden Stoffe enthalten sind
- Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B. Blauer Engel DE-UZ 76, natureplus Qualitätszeichen der Gruppe RL0200 + Angabe Flammschutzmittel, Österr. UZ 07 nur für Biozide und Flammschutzmittel)
- EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
- Chemische Analysen (wenn vorhanden)
Grenzwerte für Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) und Formaldehyd
Die Holzwerkstoffplatten dürfen in Anlehnung an die vom Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB) erarbeitete „Vorgehensweise bei der gesundheitlichen Bewertung der Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC und SVOC) aus Bauprodukten“ folgende Emissionswerte in der Prüfkammer nicht überschreiten Die Messung der Emissionen erfolgt gemäß CEN/TS 16516.15 Die Beladung der Prüfkammer beträgt einheitlich 1,4 m²/m³:
- Summe flüchtiger organischer Verbindungen, Retentionsbereich C6 - C16 (TVOC):
maximal 1 mg je m3 nach 3 Tagen
maximal 0,8 mg je m3 nach 28 Tagen - Summe schwer flüchtiger organischer Verbindungen, Retentionsbereich > C16 - C26 (TSVOC):
maximal 0,1 mg je m3 nach 28 Tagen - krebserzeugende Stoffe (K1 und 2 nach Richtlinie 67/548/EWG bzw. Klassen 1A und 1B nach CLP-Verordnung 1272/2008):
maximal 0,01 mg je m3 nach 3 Tagen, maximal 0,001 mg je m3 nach 28 Tagen - Summe aller VOC ohne NIK: maximal 0,1 mg je m3 nach 28 Tagen
R-Wert: maximal 1 nach 28 Tagen - Formaldehyd: maximal 0,08 mg je m3 nach 28 Tagen
Die angegebenen Werte für Formaldehyd beziehen sich auf Messungen nach dem CEN/TS 16516 (bzw. der nachfolgenden EN). Formaldehyd darf auch weiterhin nach der EN 717-1 gemessen werden. Wird nach der EN 717-1 gemessen ist ein Wert von 0,03 ppm (0,0375 mg je m3) einzuhalten. (in Anlehnung an das WKI-Rechenmodell für Formaldehyd).
Nachweismöglichkeiten:
- Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B.: Blauer Engel DE-UZ 76, natureplus Qualitätszeichen der Gruppe RL0200 mit etwas anderen Prüfbedingungen)
- Prüfgutachten gemäß dem vor beschriebenen Prüfverfahren
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", verwendete Version / Stand Stand 24.11.2019: Version V 2015 (Textteil)
RAL Vergabegrundlage für Umweltzeichen: Blauer Engel (DE-UZ 76) - Emissionsarme plattenförmige Werkstoffe (Bau- und Möbelplatten) für den Innenausbau
Ausgabe Februar 2016 (Zugriff am 22.06.2017)
Übersicht - weitergehende Anforderungen - Nachweismöglichkeiten
Holzwerkstoffe in Innenräumen und Rückbau, Klimaschutz, ...
QN / TB | Anforderungen | typische Nachweise |
QN5 | aus "Lokale Umwelt": | Umweltzeichen DE-UZ 76 oder glw. |
weitergehende Anforderungen "Innenraumluft": | ||
TBplusi | + formaldeydfreie Bindemittel und/oder Leime | Herstellererklärung |
- | gewerkeübergreifender Textbaustein → Planungsziele Innenraumluft | - |
weitergehende Anforderungen "Rückbau, Globale Umwelt": | ||
- | derzeit keine (Erl. s. Det. Übersicht) → QN5 / Lokale Umwelt oder TBplusi / Innenraumluft | - |
QN5 = höchstes Qualitätsniveau aus BNB_BN_1.1.6 "Lokale Umwelt" / TB = Textbaustein / SVHC = besonders besorgniserregende Stoffe nach REACH / PDB = Produktdatenblatt / TM = Technisches Merkblatt / SDB = Sicherheitsdatenblatt / abZ = allgemeine bauaufsichtliche Zulassung / LE = Leistungerklärung /
TBplus = mögliche weitergehende Anforderungen / Textbausteine hins. Rückbau, Klima ..., die über die in QN5 bereits berücksichtigten Anforderungen hinausgehen
Der Reiter "Rückbau, Klima ..." soll darüber Auskunft geben, inwieweit neben "Lokale Umwelt" und "Innenraumluft" Anforderungen hinsichtlich weiterer Nachhaltigkeitsaspekte (z.B. Förderung nachwachsender Rohstoffe, Ressourcenschonung, kreislaufgerechtes Bauen / Cradle-to-Cradle) für die jeweilige Produktgruppe auf Baustoffebene relevant sein und ggf. zusätzlich berücksichtigt werden können. Mögliche Themen sind hier z.B.
- Rückbau, Trennung, Verwertung (in Anlehnung an Kriteriensteckbrief BNB_BN_4.1.4 und darüber hinaus)
- Globale Umwelt / Klimaschutz
- Sozialstandards
- ...
Der Bezug wird jeweils nur zum höchsten Qualitätsniveau QN5 aus BNB_BN_1.1.6 "Lokale Umwelt" hergestellt. Werden zusätzliche materialökologische Anforderungen genannt, findet man wie unter "Lokale Umwelt" (mögliche) typische Nachweisdokumente und einen direkten Link zu den Textbausteinen über den Link "TBplus". Die Anforderungen zu QN5 / BNB_BN_1.1.6 sowie ggf. zur Innenraumlufthygiene (TBplusi) sind in den Textbausteinen vollständig enthalten, werden also miterfüllt:
TBplus = QN5 + ggf. TBplusi (Zusatzanforderungen Innenraumluft) + ggf. Zusatzanforderungen Rückbau, Klima ...
Der Planer kann anhand dieser Übersicht entscheiden, welche zusätzlichen Anforderungen ggf. Planungsziel sein sollen. Dabei ist zu prüfen, ob geeignete Produkte am Markt verfügbar sind, die auch die weiteren Planungsanforderungen erfüllen.
Die Produktverfügbarkeit kann hier ggf. eingeschränkt sein!
Soweit Anforderungen mit Verweis auf Umweltzeichen oder Labels definiert sind, kann über diese nach geeigneten Produkten recherchiert werden.
Werden zusätzliche materialökologische Anforderungen genannt, findet man die Textbausteine / Leistungsschreibung der Anforderungen und detaillierte Anforderungsbeschreibungen im Unterreiter "Anforderungen / Textbausteine".
Zum Teil - insbesondere bei Anforderungen, die den späteren Rückbau und die sortenreine Trennung ermöglichen sollen - handelt es sich um Planungsanforderungen, die entsprechend im Planungsprozess berücksichtigt und standardmäßig ausgeschrieben werden müssen.
Diese sind ggf. als "projektbezogen / Planungsanforderung" gekennzeichnet.
Werden ausschließlich Planungsanforderungen und / oder keine weitergehenden Anforderungen genannt, gibt es auch keinen Unterreiter "Anforderungen / Textbausteine". In diesem Fall erfolgt lediglich ein Verweis auf die Textbausteine unter "Lokale Umwelt" / QN5 bzw. sofern vorhanden TBplusi im Reiter "Innenraumluft".
Nachstehende detaillierte Übersichtstabelle zeigt etwas genauer die ggf. relevanten Einzelanforderung aus "Lokale Umwelt" sowie die ggf. genannten Zusatzanforderung mit Erläuterungen.
Besondere Hinweise + Hintergrundinformationen zu den spezifischen Anforderungen und zur Produktgruppe, sowie weitere grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung, FAQ) siehe oben → Reiter Erläuterung und
→ Muster-Leistungsverzeichnis mit Beispielen bzw. Fußnoten unter der Übersichtstabelle.
Detaillierte Übersichtstabelle
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Materialökologische Anforderungen Holzwerkstoffplatten nach EN 13986 im Innenausbau (beschichtet oder unbeschichtet) Stand 11/2020 | Nachweismöglichkeiten | ||
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Anforderungen zu Rückbau, Globale Umwelt, ... | |||
Kurztext | Hauptziel der Anforderung | Umweltzeichen | Sonstige |
Kriteriensteckbrief BNB_BN_4.1.4 Rückbau, Trennung, Verwertung | |||
tendenzielle Aussage zur Trennbarkeit als Planungshinweis: Die sortenreine Trennung beim Rückbau eines Gebäudes setzt einfach zu lösende (mechanische) Verbindungen von anderen Materialien voraus. Verbundelemente, insbesondere die Kombination mit organischen (Kunststoff-) Materialien schränken ggfs. eine hochwertige Nachnutzung ein. | ./. | ./. | |
tendenzielle Aussage zur Wiedervewendung als Planungshinweis: Holzwerkstoffe könnten bei einem selektiven Rückbau wieder- bzw. weiterverwendet werden. Derzeit erfolgt die direkte Wiederverwendung wegen des Aufwands für eine marktgerechte Sortierung, Lagerung und Vertriebsvorbereitung nur in Ausnahmefällen. | ./. | ./. | |
tendenzielle Aussage zur Verwertbarkeit als Planungshinweis Die Verwertung richtet sich u.a. nach hier relevanten Altholzkategorie A2, A3, A4 (nach Rückbau): | |||
A4 / Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Altholzkategorien A1 bis A3 zugeordnet werden kann, ausgenommen ist PCB-Altholz: Die Wiederverwertung ist nicht möglich, i.d. Regel thermische Verwertung mit Auflagen an die Anlagen. | ./. | ./. | |
A3 / Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung, jedoch ohne Holzschutzmittel: Die Wiederverwertung ist wenig wirtschaftlich,i.d. Regel thermische Verwertung mit Auflagen an die Anlagen. | ./. | ./. | |
A2 / verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz, ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel: Die Wiederverwertung ist nach Aufbereitung möglich und wirtschaftlich. → über QN5 mit abgedeckt. | ./. | ./. | |
Anforderungen gemäß BNB_BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt, die bereits zu einer besseren Verwertbarkeit beitragen. | |||
Anforderungen gemäß QN1 (Mindestanforderung): Dokumentation Erläuterung: Die Dokumentation selbst trägt zwar noch nicht zu einer besseren Verwertbarkeit bei, bildet aber später die Grundlage zur Beurteilung der Verwertbarkeit. | Zertifizierungsnachweis sofern vorhanden | Produktdatenblatt (PDB), Technisches Merkblatt (TM), Sicherheitsdatenblatt (SDB) + ggf. Nachweise / Herstellererklärungen für weitere Anforderungen, EPD (wenn vorh.) | |
Anforderungen gemäß QN 2,3,4: Ausschluss von Boraten, Begrenzung der Formaldehydemissionen | Blauer Engel (DE-UZ 76) Blauer Engel (DE-UZ 38), natureplus Qualitätszeichen RL0200ff | EPD/PDB/TM mit Einschränkung1, div. Herstellererklärungen, Emissionsprüfbericht | |
falls QN5 nicht vollständig umsetzbar: Ausschluss besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) und halogenorganischer Verbindungen, Ausschluss von Bioziden (Holzschutzmittel) = Altholzkategorie A2 (s.o.) | Blauer Engel (DE-UZ 76) Blauer Engel (DE-UZ 38), natureplus Qualitätszeichen RL0200ff | EPD/PDB/TM mit Einschränkung1, div. Herstellererklärungen | |
höhere Anforderungen gemäß QN 5: Blauer Engel (DE-UZ 76)2 Erläuterung: Über die Zeichenanforderungen des Blauen Engels werden neben SVHC und CMR-Stoffen noch weitere Stoffe mit gefährlichen oder umweltbelastenden Eigenschaften ausgeschlossen, das gilt auch für halogenorganische Verbindungen und Holzschutzmittel. | Blauer Engel (DE-UZ 76) natureplus Qualitätszeichen RL0200ff mit Einschränkung3 | EPD/PDB/TM mit Einschränkung1, div. Herstellererklärungen, Emissionsprüfbericht | |
weitergehende Anforderungen im Sinne einer besseren Verwertbarkeit | |||
keine weitergehenden Anforderungen4 | ./. | ./. | ./. |
weitergehende umweltorientierte Anforderungen über den Lebenszyklus | |||
keine weitergehenden Anforderungen4 | ./. | ./. | ./. |
Diese Anforderung dient dem Schutz der lokalen Umwelt (Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft). Inhaltlich eingeschlossen ist auch der Gesundheitsaspekt Arbeitshygiene und im Prinzip auch die Innenraumluft. Diese wird allerdings mit einem eigenen Icon zusätzlich markiert. | |
Diese Anforderung dient der Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten. Sie trägt damit auch zu einem höheren Erfüllungsgrad bei der Bewertung der Raumluftqualität nach BNB_BN_3.1.3 bei. | |
Mit dieser Anforderung werden auch Umwelt- und Gesundheitsaspekte im Zuge von Rückbau und Verwertung berücksichtigt. |
1 Produktdatenblätter (PDB) oder Technische Merkblätter (TM) folgen keinerlei Regeln und können nur als Nachweis herangezogen werden, wenn die erforderlichen Informationen auch prüfbar (d.h. z.B. das Fehlen von ausgeschlossenen Stoffen muss genannt sein) enthalten sind.
EPD: die angeführten Kriterien sind auch keine standardisierten Parameter einer EPD (Umweltproduktdeklaration) gemäß EN 15804 Grundregeln für die Produktkategorie Bauprodukte. In der Regel werden solche Informationen - wenn überhaupt - dann auch nur bei Produktdeklarationen und nicht bei Branchendeklarationen zu finden sein.2 Sofern innerhalb der Qualitätsniveaus auf aggregierte Produktkennzeichnungen verwiesen wird (Giscode, Emicode, Blauer Engel etc.), ist es zulässig vergleichbare Nachweise (weitere Umweltzeichen, Angaben in Sicherheits- oder Produktdatenblättern etc.) heranzuziehen. Dabei bezieht sich die Vergleichbarkeit nur auf die Anforderungen hinsichtlich der jeweiligen Schadstoffgruppen gemäß Anlage 1 + 2 / BNB Kriterium 1.1.6.. Bei den Einzelanforderungen werden deshalb nur die für die Vergleichbarkeit notwendigen Anforderungen genannt.3 Die als alternative Nachweismöglichkeiten genannten Umweltzeichen sind an den bezeichneten Stellen nicht ganz deckungsgleich mit den Anforderungen des Blauen Engels, auch wenn der jeweilige Bereich sehr ähnlich abgedeckt ist.Das natureplus Qualitätszeichen schließt Borverbindungen als Flammschutzmittel aus, macht aber keine Angabe, was verwendet werden darf, sodass die Anforderung nicht ganz vergleichbar ist. Man müsste hier ergänzend eine Deklaration der verwendeten Flammschutzmittel fordern. Die Prüfbedingungen für die Emissionsprüfung unterscheiden sich von denjenigen des BE, wenn auch der Grenzwert identisch ist. Die Unterschiede sind hier vermutlich sehr gering, weshalb das Zeichen mit geringen Einschränkungen auch als vollständiger Nachweis angegeben ist.4 Der Blaue Engel DE-UZ 76 stellt bereits strenge Anforderungen zur Vermeidung von SVHC, CMR-Stoffen und halogenorganischen Verbindungen. Es werden daher keine weitergehenden Anforderungen an Holzwerkstoffe gestellt.
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", verwendete Version / Stand Stand 24.11.2019: Version V 2015 (Textteil)
RAL Vergabegrundlage für Umweltzeichen: Blauer Engel (DE-UZ 76) - Emissionsarme plattenförmige Werkstoffe (Bau- und Möbelplatten) für den Innenausbau
Ausgabe Februar 2016 (Zugriff am 22.06.2017)
Links zur Produktgruppe
weitere P & A (Auswahl)
WECOBIS-Baustoffinformationen
Zeichen / Labels
- Blauer Engel (DE-UZ 76) - Emissionsarme plattenförmige Werkstoffe (Bau- und Möbelplatten) für den Innenausbau
- natureplus - Holz- und Holzwerkstoffplatten
- Österr. Umweltzeichen (UZ 07) - Holz, Holzwerkstoffe und Fußbodenbeläge aus Holz
Produktdeklarationen + -verzeichnisse
Hintergrundinfos
- UBA - FAQ zu Regelungen von Formaldehyd in Holzwerkstoffen
- VOC und Formaldehyd aus Holz und Holzwerkstoffen
- Formaldehyd - Eigenschaften, Verwendung, Regelung, Sanierung
- DIBt_Hinweis VOC Emissionsmessungen Spanplatten + OSB
- UBA - Schulungsskripten Umweltfreundliche Beschaffung