Produktgruppeninformation
Begriffsdefinition
Unter die Produktgruppe der Imprägniermittel für mineralische Bodenbeläge fallen alle imprägnierenden, nicht filmbindenden Oberflächenbeschichtungen für polierte, geschliffene Bodenbeläge aus Naturstein oder Betonwerkstein.
Bodenbeläge aus Naturstein werden selten versiegelt. Versiegelungen kommen eher bei unpolierter Ware, Tischplatten, Küchenplatten oder Assecoires zur Anwendung. Bei Versiegelungen handelt es sich um filmbildende Beschichtungen, die in WECOBIS an anderen Stellen beschrieben sind.
Die Versiegelungsmittel basieren meist auf Epoxy-, Polyurethan- oder Acrylatharzen vergleichbar mit Fließbeschichtungen auf Estrich und Betonoberflächen.
Zur Versiegelung von Naturstein werden außerdem stark lösemittelhaltige Beschichtungssysteme (Informationen in WECOBIS dazu siehe Lackfarben lösemittelverdünnbar) oder auch Polyesterbeschichtungen eingesetzt.
Bei wenig beanspruchten Bodenbelägen (z.B. mit Hausschuhen begangene Bereich in Privathaushalten) kann die Behandlung mit Polymeremulsionen eine Alternative sein. Im Gegensatz zur Imprägnierung dringen diese nicht so tief in den Bodenbelag ein, sondern bilden einen dünnen Schutzfilm aus (Informationen in WECOBIS dazu siehe Bauschlussreinigung und Erstpflege von harten Bodenbelägen).
Wesentliche Bestandteile
Imprägnierungen für Natur- und Betonwerkstein basieren meist auf Alkoxysilanen und/oder Alkoxysiloxanen. Zum Teil werden sie mit organischen Harzen (Copolymeren) kombiniert. Als Copolymere bzw. Wirkstoffe sind häufig organische Fluorverbindungen anzutreffen.
Viele Imprägniermittel enthalten sehr hohe Lösemittelgehalte in der Größenordnung von 90%. Üblicherweise eingesetzte Lösemittel sind Naphtha oder andere Destillatfraktionen des Erdöls mit verschieden langen Kohlenstoffketten, unterschiedlicher aromatischer Zusammensetzung und variablem Benzolgehalt. Sie werden häufig mit geringeren Anteilen an Butylacetat oder Alkoholen kombiniert. Als Hilffstoffe werden neben dem Lösemittel noch Katalysatoren benötigt.
Neben den lösemittelhaltigen gibt es auch wasserbasierte Produkte, deren VOC-Gehalt (meist in Form von Alkoholen und / oder Glykolen) unter 10 % liegt. Wasserbasierte Imprägnierungen enthalten Topfkonservierungsmittel (meist in Form von Isothiazolinonen) und Emulgatoren als Hilfsstoffe. Es gibt die unterschiedlichsten Typen von Emulgatoren bis hin zu siliziumorganischen Verbindungen.
Naturfarbenhersteller bieten für Steinböden auch Imprägnierungen auf Basis von Pflanzenölen wie Leinöl an (zu den umweltrelevanten Eigenschaften dieser Produkte siehe Öle und Wachse für Holzoberflächen).
Charakteristik
Die wasserabstoßenden Molekülteile (Kohlenwasserstoffketten) der Alkoxysilane bzw. Alkoxysiloxane dringen in den freien Porenraum ein, während die Siliconharzmoleküle chemisch fest auf der Bodenoberfläche gebunden werden. Die Saugfähigkeit des Steins wird reduziert, Flüssigkeiten ziehen dadurch nicht so stark und rasch ein. So schützt die Imprägnierung die Oberfläche des Steins vor Schmutz und anderen Verunreinigungen.
Farbe und Oberflächenstruktur des Steins ändern sich normalerweise nicht durch die Imprägnierung, ein Glanzeffekt wie bei der Versiegelung stellt sich nicht ein. Bei manchen Gesteinsarten kann sich die Farbe vertiefen.
Die Imprägnierung kann durch Pflegemittel immer wieder aufgefrischt werden.
Besonders wichtige Eigenschaft hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz
Alkoxy-Silikone spalten bei der Vernetzung Alkohole (Methanol, Ethanol) ab und sind weitgehend geruchlos. Der Trend geht zu Ethoxysilanen, da Ethanol aus arbeitshygienischer Sicht weniger problematisch als Methanol ist. Da die Arbeitsplatzgrenzwerte für Ethanol, aber auch für Methanol relativ hoch liegen, ist nicht zu erwarten, dass sie bei der Verarbeitung überschritten werden, wenn ausreichend gelüftet wird.
Lange Zeit galten Silane und Siloxane als ungefährlich für Mensch und Umwelt, da man sie für inert hielt. In den letzten Jahren mehren sich jedoch die Hinweise, dass dem nicht unbedingt so ist. Für einige Siloxane konnten bei Ratten Gesundheitseffekte beobachtet werden. -> Schadstoffinformationen Umweltbundesamt Österreich
Bei der Verarbeitung sollten daher aus Vorsorgegründen Vorkehrungen getroffen werden, damit Hautkontakt und Einatmung von hohen Dosen vermieden werden.
Während der Verarbeitung und der Trocknung entweichen die enthaltenen Lösungsmittel in die Raumluft. Die Lösemittel können einen milden bis stechenden Geruch aufweisen. Naphtha ist als aspirationstoxisch (H304), wenn Benzol enthalten ist, auch als krebserregend eingestuft. Hier sollte deshalb immer mindestens auf einen Benzolgehalt < 0,1% geachtet werden. Entsprechende Informationen sind im Sicherheitsdatenblatt zu finden (z.B.: "Benzol (benzene, CAS 71-43-2) < 0,1%").
Von den organischen Fluorverbindungen (PFC) werden Perfluoroktansulfonsäure (PFOS) und Perfluoroktansäure (PFOA) als am problematischsten angesehen. Sie sind giftig für die Leber, können Krebs erzeugen und es gibt Hinweise auf fortpflanzungsgefährdende Eigenschaften. Während PFOS für die meisten Anwendungen inzwischen verboten ist, wird PFOA noch in beträchtlichem Umfang eingesetzt. Ob und in welchem Umfang die von der Industrie propagierten „Ersatzstoffe“ eine Lösung darstellen, bleibt zu beantworten, da auch die Ersatzstoffe sehr langlebig sind. Gemäß BUND (2015) wurden in einem Imprägniermittel für Naturstein-Bodenbeläge Perfluoroktansäure (PFOA), Perfluorheptansäure (PFHpA) und Perfluorhexansäure (PFHxA) in nicht unbeträchtlichen Konzentrationen als Verunreinigung gefunden.
Alternativen
Viele Firmen bieten als Alternative bereits wasserbasierte Imprägnierungen an (Lösemittelgehalt < 10 %). Zu beachten ist, dass wasserbasierende Produkte andere Eigenschaften als lösemittelhaltige Produkte besitzen. Der Anwendungsbereich und die Verarbeitung sind an die veränderten Eigenschaften anzupassen.
Besondere Gesundheitsgefahren gehen von aromatenreichen Lösemitteln aus. Wenn schon der Einsatz lösemittelhaltiger Imprägnierungen erforderlich ist, sollte auf entaromatisierte Mittel (z.B. Produkte mit GISCODE GH10) zurürckgegriffen werden.
Aus ökologischer Sicht sind Steinimprägnierungen auf Pflanzenölbasis (z.B. Leinöl) eine interessante Alternative zu den synthetischen Produkten. Sie sind in der Regel frei von problematischen synthetischen Inhaltsstoffen. Auch bei diesen Produkten ist auf möglichst geringen Lösemittelgehalt zu achten. Ggf. sind Inhaltsstoffe mit sensibilisierenden Eigenschaften enthalten.
Lieferzustand
Meist in flüssiger Form in Gebinden.
Anwendungsbereiche (Besonderheiten)
Imprägnierungen werden auf Bodenbelägen aus Naturstein oder Betonwerkstein aufgebracht, um Verschmutzungen zu reduzieren und die laufende Reinigung und Pflege zu erleichtern.
Bodenbeläge aus Naturstein oder Betonwerkstein können imprägniert oder versiegelt werden. Eine Versiegelung schützt die Oberfläche durch Ausbildung einer Schicht (filmbildend). Eine Imprägnierung tritt dagegen in die offenen Poren ein, ohne die Oberfläche zu verschließen (nicht filmbildend). Der Boden bleibt dadurch diffusionsoffen. Eine versiegelten Natur- oder Kunststeinfläche ist zwar weniger aufwendig in der Pflege, sie wird mit der Zeit jedoch abgelaufen und es bilden sich Laufspuren. Bodenbeläge aus Naturstein oder Betonwerkstein werden daher bevorzugt imprägniert.
Quellen
Andrea Glatthor: Hintergrundwissen zu Hydrophobierungsmitteln; Website Baustoffchemie / Hydrophobierung mineralischer Baustoffe, Zugriff: 28.12.2016
Website Umweltbundesamt Österreich / Umweltsituation / Schadstoffe / Siloxane , Zugriff: 28.12.2016
BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland), Fluor: Praktisch, langlebig und giftig; Berlin 2015 (Download)
Zugriff: 28.12.2016
Planungs- und Ausschreibungshilfen
WECOBIS informiert produktneutral. An verschiedenen Stellen bietet WECOBIS jedoch auch Unterstützung dazu, wie sich Produkte innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer ökologischen Eigenschaften unterscheiden lassen.
Informationen hier im Reiter Planungsgrundlagen:
- Links zu materialökologischen Anforderungen und Textbausteinen für Planung und Ausschreibung im WECOBIS-Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen,
- Hinweise auf mögliche Quellen und Nachweisdokumente zu Planungs- und Ausschreibungskriterien,
- Hinweise zu möglichen Verwendungseinschränkungen hinsichtlich Gefahrstoffverordnung und zu Alternativen
Übersicht Planungs- und Ausschreibungshilfen: Imprägnierungen
Stand 12/2018
Öle und Wachse für Holzoberflächen |
Imprägniermittel für mineralische Bodenbeläge |
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Material- ökologische Anforderungen |
Im neuen Modul "Planungs- & Ausschreibungshilfen" bietet WECOBIS eine Übersicht zu möglichen materialökologischen Anforderungen und Textbausteine für Planung und Ausschreibung. Inhalt aufklappen | ||
Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS |
Öle und Wachse zur Behandlung von Holzoberflächen
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Mögliche Quellen | Die hier genannten Quellen, insbesondere BNB, bilden die Grundlage für Planungs- und Ausschreibungshilfen bzw. materialökologische Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS. Inhalt aufklappen | ||
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) des BMI / Kriterium 1.1.6 (Risiken für die lokale Umwelt) |
Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) des BMI steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung. Auch wenn ein Gebäude nicht zertifiziert werden soll, bilden die einzelnen Kriteriensteckbriefe eine gute Grundlage, Orientierung und Hilfestellung für die Umsetzung ökologischer Aspekte in der Gebäudeplanung. Einordung der Imprägnierungen hinsichtlich verschiedener Kriteriensteckbriefe siehe Reiter BNB-Kriterien in WECOBIS |
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Umweltbundesamt (UBA) |
Auf den Internet-Seiten des Umweltbundesamtes (UBA) befindet sich der „Informationsdienst für umweltfreundliche Beschaffung“. Die Seiten werden gerade überarbeitet, sodass sich dort derzeit aus dem Baubereich nur Ausschreibungsempfehlungen zu Elastischen und Hölzernen Bodenbelägen, Tapeten und Raufaser finden. | ||
baubook ökologisch ausschreiben |
Die Plattform baubook ökologisch ausschreiben bietet eine Sammlung von Kriterien, die derzeit vor allem in Österreich für die ökologische Ausschreibung verwendet werden. |
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Für Öle und Wachse finden sich Kriterien unter "Beschichtungen und Imprägnierungen". | Zu "Beschichtungen für mineralische Bodenbeläge" gibt es derzeit keine Kriterien. | ||
natureplus Ausschreibungstexte | + | + | |
Mögliche Nachweis- dokumente |
weitere Nachweismöglichkeiten neben den folgend genannten sind Produktdatenblätter, Technische Merkblätter, sowie Herstellererklärungen oder ggf. ein Anhang mit Nachhaltigkeitsmerkmalen zur bauaufsichtlichen Zulassung (abZ+). Inhalt aufklappen | ||
gesetzlich vorgeschrieben: | Welche Nachweisdokumente müssen vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden? Welcher Nachweis kann damit erbracht werden? | ||
REACH / CLP: Sicherheitsdatenblatt (SDB) |
Produkte für die Imprägnierung werden als Gemische eingestuft. Für sie muss daher ein SDB gemäß den Anforderungen in Art.31 REACH-VO in Verbindung mit Anhang II erstellt werden. (Nachweis gefährliche Stoffe, Nachweis SVHC >= 0,1 Gew.-%). | ||
Leistungserklärung gemäß BauPVO mit Angaben zu SVHC | - | - | |
allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) aus Gesundheits- schutzgründen |
Beschichtungen für Parkette und Holzfußböden sowie für elastische Bodenbeläge benötigen bei der Verwendung in Aufenthaltsräumen einschließlich zugehöriger Nebenräume eine abZ aus Gesundheitsschutzgründen. Sie umfasst eine Emissionsprüfung zur quantitativen Bestimmung und Bewertung von Formaldehyd, sowie flüchtiger (VOC) und schwer flüchtiger (SVOC) Verbindungen auf Basis des AgBB-Bewertungsschemas. abZ der Gruppen |
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freiwillige Produktkenn-zeichnungen / -deklarationen | Für einige Bauproduktgruppen existieren freiwillige Produktkennzeichnungen oder -deklarationen wie z.B. Umweltzeichen oder Umweltproduktdeklarationen, die als Nachweis für materialökologische Anforderungen dienen können. Eine Übersichtstabelle dazu mit detaillierten Informationen findet sich im Reiter Zeichen & Deklarationen. |
Gefahrstoffverordnung
Gemäß Minimierungs- und Substitutionsgebot der GefStoffV ist grundsätzlich das Produkt mit den geringstmöglichen Belastungen zu verwenden. So muss nach TRGS 617 der Einsatz lösemittelhaltiger Produkte technisch begründet sein. Typische Gefahrenhinweise in Zusammenhang mit lösemittelhaltigen Imprägnierungsmitteln für Bodenbeläge aus Naturstein oder Betonwerkstein sind:
- Flüssigkeit und Dampf entzündbar. (H226)
- Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. (H302+H312+H332)
- Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. (H304)
- Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. (H336)
- Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. (H411)
- Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. (EUH066)
siehe auch "Besondere Eigenschaften hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz" im Reiter Übersicht
Alternativen hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz
Bei Imprägnierungmitteln für Natur- und Betonwerkstein-Bodenbeläge lassen sich Unterschiede innerhalb der Produktgruppe ggf. an den GISBAU Produkt-Codes oder GISCODES GH10, GH20 und GH30 für Holz- und Steinpflegemittel feststellen (s. Reiter Zeichen & Deklarationen). Es sind allerdings nur wenige Imprägnierungen nach diesen GISCODES gekennzeichnet. Alle nach diesen GISCODES eingestuften Produkte sind außerdem lösemittelhaltig (bis zu 90 %). Sie unterschieden sich im Aromatengehalt. Besondere Gesundheitsgefahren gehen von aromatenreichen Lösemitteln aus. Wenn schon der Einsatz lösemittelhaltiger Imprägnierungen erforderlich ist, sollte zumindest auf entaromatisierte Mittel (z.B. Produkte mit GISCODE GH10) zurürckgegriffen werden.
Viele Firmen bieten als Alternative bereits wasserbasierte Imprägnierungen an (Lösemittelgehalt < 10 %), die nicht mit den o.g. GISCODES GH10 bis GH30 für kohlenwasserstoffhaltige Holz- und Steinpflegemittel gekennzeichnet sind. Zu beachten ist, dass wasserbasierende Produkte andere Eigenschaften als lösemittelhaltige Produkte besitzen. Der Anwendungsbereich und die Verarbeitung sind an die veränderten Eigenschaften anzupassen.
Aus ökologischer Sicht sind Steinimprägnierungen auf Pflanzenölbasis (z.B. Leinöl) eine interessante Alternative zu den synthetischen Produkten. Sie sind in der Regel frei von problematischen synthetischen Inhaltsstoffen. Auch bei diesen Produkten ist auf möglichst geringen Lösemittelgehalt zu achten. Ggf. sind Inhaltsstoffe mit sensibilisierenden Eigenschaften enthalten.
Weitere planungs- und ausschreibungsrelevante Informationen in WECOBIS
- Anwendungsbereiche Farben, Lacke und Lasuren
- Reiter Zeichen & Deklarationen / Erläuterung + Links der wichtigsten Deklarationen zur jeweiligen Produktgruppe
- Reiter BNB-Kriterien / Einordnung der jeweiligen Produktgruppe gemäß Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) des BMI
Allgemeine Unterstützung zum Umgang mit Nachhaltigkeitsaspekten in Planung und Ausschreibung sowie Hinweise auf Leitfäden, Arbeitshilfen und Veröffentlichungen zum Nachhaltigen Bauen bietet das neue WECOBIS-Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen unter Allgemeine Infos.
Quellen
www.wingis-online.de – GISBAU-Information zu Holz- und Steinpflegemitteln, Zugriff am 28.12.2016
Umweltdeklarationen
Die folgende Tabelle liefert eine Übersicht zu Zeichen & Deklarationen aus dem Bereich der Imprägnierungen für Natur- und Betonwerkstein-Bodenbeläge. Neben Herstellererklärungen, Informationen in Sicherheitsdatenblättern (SDB) oder allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) können diese den Nachweis für umwelt- und gesundheitsrelevante Kriterien in Planung und Ausschreibung (s. Reiter Planungsgrundlagen) ermöglichen. Detaillierte Informationen finden sich außerdem in den einzelnen Produktgruppen.
Übersicht Umweltdeklarationen: Imprägniermittel für mineralische Bodenbeläge
Stand 12/2018
Imprägniermittel für Natur- und Betonwerkstein-Bodenbeläge |
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Umweltzeichen |
Umweltzeichen gehören zu den freiwilligen Produktkennzeichnungen. Sie bieten die Möglichkeit, Unterschiede von Produkten innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer Umwelt- und Gesundheitsrelevanz festzustellen, auch wenn sie keine allgemeinverbindlichen Gebote oder Verbote aufstellen können. Inhalt aufklappen |
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Blauer Engel weil emissionsarm / DE-UZ 12a Schadstoffarme Lacke |
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EU-Umweltzeichen (Blume) für Innen- und Außenfarben und –lacke |
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Österreichisches Umweltzeichen / Richtlinie UZ 01 für Lacke, Lasuren und Holzversiegelungslacke |
./. |
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natureplus- Qualitätszeichen |
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GISBAU Klassifizierungs-system |
Das GISBAU Klassifizierungssystem ermöglicht es durch den GISCODE oder GISBAU Produktcode, Produkte von denen die gleichen Gesundheitsgefahren ausgehen, in einer Gruppe zusammenzufassen. Die Klassifizierung ist auf den Arbeitsschutz ausgerichtet. Gemäß Minimierungs- und Substitutionsgebot der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist grundsätzlich das Produkt mit den geringstmöglichen Belastungen zu verwenden. (siehe unten: Ersatzproduktgruppe prüfen?) Inhalt aufklappen |
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GISBAU Produkt-Code / GISCODE |
GH10 Holz- und Steinpflegemittel, entaromatisiert GH20 Holz- und Steinpflegemittel, aromatenarm GH30 Holz- und Steinpflegemittel, aromatenreich (> 25 % Aromaten) GH40 Steinkristallisatoren, Basis Hexafluorosilikate |
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GefStoffV: Prüfung von Alternativen erforderlich? (Minimierungsgebot) |
Substitutionspflicht nach TRGS 617: immer erforderlich bei lösemittelhältigen Produkten (Einsatz muss technisch begründet sein) | |
geringstmögliche Belastung innerhalb der gleichen GISCODE-Produktgruppe (ggf. erst nach Prüfung von Alternativen) |
Verwendung von aromatenfreien Produkten (--> GH10) |
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Umweltproduktdeklaration (EPD) |
Die Umweltproduktdeklaration (EPD = Environmental Product Declaration) eines Produktes macht Aussagen zum Energie- und Ressourceneinsatz und in welchem Ausmaß ein Produkt zu Treibhauseffekt, Versauerung, Überdüngung, Zerstörung der Ozonschicht und Smogbildung beiträgt. Außerdem werden Angaben zu technischen Eigenschaften gemacht, die für die Einschätzung der Performance des Bauproduktes im Gebäude benötigt werden, wie Lebensdauer, Wärme- und Schallisolierung oder den Einfluss auf die Qualität der Innenraumluft.1 Inhalt aufklappen |
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EPD |
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Branchen-EPD | - | |
Umweltindikatoren |
Einheitliche Werte zu Umweltindikatoren wie z.B Primärenergieaufwand, Abfall, Abiotischer Ressourcenverbrauch, Ozonabbaupotential, Treibhauspotential usw. liefert die Datenbank ÖKOBAUDAT des Informationsportals Nachhaltiges Bauen des BMI. Inhalt aufklappen |
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ÖKOBAUDAT-Datensätze |
Datensätze zu Imprägniermittel für Natur- und Betonwerkstein-Bodenbeläge liegen noch nicht vor. |
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Sonstige Produkt-Deklarationen |
Die Plattform baubook beispielsweise bietet für Händler und Hersteller von Bauprodukten die Möglichkeit einer online-Deklaration anhand von Kriterien, die derzeit vor allem in Österreich für die ökologische Ausschreibung verwendet werden. Ein Modul zur Deklaration von BNB_BN_1.1.6-Kriterien ist in Vorbereitung. |
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baubook-Deklaration |
Für Imprägniermittel für Natur- und Betonwerkstein-Bodenbeläge finden sich derzeit keine Produktdeklarationen in baubook. Für filmbildende Beschichtungen (Verlsiegelungen) findet man Produktdeklarationen unter "Beschichtungen und Imprägnierungen" --> Beschichtungen für mineralische Bodenbeläge |
+ | Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe vorhanden |
- | Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe nicht vorhanden |
./. | Zeichen / Label für diese Produktgruppe nicht relevant |
x | Produkte aus dieser Produktgruppe können die Kriterien des Zeichens/Labels definitionsgemäß nicht erfüllen |
Bewertungssystem
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Wofür steht das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)? Inhalt aufklappen | |
Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) des BMI steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung. |
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Welche Informationen liefert WECOBIS für BNB im Reiter BNB-Kriterien? Inhalt aufklappen | |
WECOBIS führt in den Datenblättern der Bauproduktgruppen umfangreiche Informationen zur Beantwortung der verschiedenen Fragestellungen im Hinblick auf Umwelt- und Gesundheitsaspekte. Im Reiter BNB-Kriterien bietet WECOBIS gezielt Antworten auf Fragestellungen baustoffrelevanter Steckbriefe. Durch die Bündelung von Aspekten z.B. bzgl. der Risiken für die lokale Umwelt, Fragen zur Innenraumhygiene und der Thematik Rückbau, Trennung, Verwertung gibt WECOBIS gezielte Hilfestellung bei der Einordnung einzelner Baustoffe. Tiefergehende Informationen finden sich über die Verknüpfungen in den jeweiligen Datenblättern. |
BNB-Kriterium BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau)
Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_1.1.6 verfolgt? Inhalt aufklappen | |
BNB-Kriterium BN_1.1.6 zielt auf die Reduzierung bzw. Vermeidung von Stoffen und Produkten beim Neubau, die aufgrund ihrer stofflichen Eigenschaften oder Rezepturbestandteile ein Risikopotenzial für Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft (auch Innenraumluft) enthalten. Das Kriterium teilt die Anforderungen in 5 Qualitätsniveaus ein. Die Einordnung orientiert sich an Aufwand und Schwierigkeitsgrad der praktischen Umsetzung sowie an der ökologischen Bedeutung der Substitution eines Stoffes. Für den Umgang mit Materialien im Bestand und deren Einordnung ist Kriteriensteckbrief BK_1.1.6. heranzuziehen. |
Einordnung der Imprägniermittel für mineralische Bodenbeläge
Stand 12/2018
Für die Bewertung nach Kriterium BNB_BN_1.1.6 werden sechs potenzielle Schadstoffgruppen betrachtet. Für die Einordnung der Imprägniermittel für mineralische Bodenbeläge gemäß 1.1.6 sind die hervorgehobenen Schadstoffgruppen relevant:
1 Gefährliche und besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC)
2 Gefährliche Stoffe, die ausgelaugt werden können (für Anwendungen in Kontakt mit Boden oder Wasser)
3 Schwermetalle (evtl. Pigmente)
4 Flüchtige organische Verbindungen (VOC) einschließlich organische Lösemittel
5 Halogenierte Kälte- und Treibmittel
6 Biozide
Imprägniermittel für mineralische Bodenbeläge werden in 1.1.6 über folgende Einsatzbereiche adressiert (s. BNB_BN_1.1.6 Anlage 1 / Allgemeine Anforderungsliste, Anlage 2 / Anforderungen an Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften):
- Pos. 7 Vor-Ort verarbeitete Oberflächenbeschichtungen / nicht filmbildende Imprägnierungen im Innenraum auf Natur- und Betonwerkstein-Bodenbelägen
* für werkseitig verarbeitete Oberflächenbeschichtungen gelten dieselben Anforderungen wie für Vor-Ort-verarbeitete Oberflächenbeschichtungen, wenn Nachweise zur Einhaltung der 31.BIMSchV bzw. TA-Luft nicht in schriftl. Form vorgelegt werden können.
Im Folgenden werden die Anforderungen an die Verwendung von Imprägniemittel für mineralische Bodenbeläge dargestellt.
Qualitätsniveau (QN) |
Anforderungen an Imprägniermittel für mineralische Bodenbeläge als Vor-Ort verarbeitete Oberflächenbeschichtungen auf Natur- und Betonwerkstein-Bodenbelägen (gem. Pos. 7) |
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1 (= Mindestanforderung) |
Produktdokumentation1 inkl. Deklaration von SVHC der Kandidatenliste > 0,1 Gew.-% |
2 (zusätzlich zu QN1) |
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3 (zusätzlich zu QN1) |
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4 (zusätzlich zu QN1) |
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5 (zusätzlich zu QN1) |
GISCODE GH10 (entaromatisiert) und Lösemittelgehalt < 5% |
KommentierungDie Anforderungen ab QN2 können nur aromatenfreie Imprägnierungen (Aromaten < 1 %) erfüllen. Solche Produkte können mit dem GISCODE GH10 "Holz- und Steinpflegemittel, entaromatisiert" gekennzeichnet werden. Es sind allerdings nur wenige Imprägnierungen für mineralische Bodenbeläge nach dem GISCODE-System für Holz- und Steinpflegemittel gekennzeichnet. |
Tabelle: Anforderungen an die Verwendung von Imprägniermitteln für mineralische Bodenbeläge
1 Die Produktdokumentation (z.B. über Produktdatenblätter, Technische Merkblätter, Sicherheitsdatenblätter) ist die Mindestanforderung, die für alle durch BNB 1.1.6 betroffenen Produktgruppen erfüllt sein muss. Zusätzlich ist für alle diese Produktgruppen immer auch die Deklaration von SVHC der Kandidatenliste nach REACH (z.B. über Sicherheitsdatenblätter, Herstellererklärung) erforderlich.
Planungs- und Ausschreibungshilfen mit Textbausteinen
Eine tabellarische Übersicht mit allen Einzelkriterien für Planung und Ausschreibung ist im neuen Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen für Beschichtungen von Natur- und Betonwerkstein-Bodenbeläge zu finden. Die Tabellen dort enthalten auch detaillierte Informationen zu den Nachweismöglichkeiten (z.B. über andere Produktkennzeichnungen) und damit zur Prüfung der angebotenen Produkte. Außerdem finden sich dort auch die für die verschiedenen Qualitätsniveaus zugehörigen Textbausteine (auch als pdf-Download).
BNB-Kriterium BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung)
Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BK_1.1.6 verfolgt? Inhalt aufklappen | |
Im Falle einer Sanierungsmaßnahme wird BN_1.1.6 ergänzt durch das BNB-Kriterium BK_1.1.6. Dieses zielt auf die Adressierung und Ausschleusung von Materialien in der bestehenden Bausubstanz, die ein Risikopotenzial für Mensch und Umwelt darstellen. Die Bewertung erfolgt anhand einer Einstufung der Baumaterialien in ein vorgegebenes Schadstoffkataster mit 14 Schadstoffgruppen aufgrund ihres Schädigungspotentials und der jeweiligen Sanierungsmaßnahmen. Das Kriterium teilt die Anforderungen in 4 Qualitätsniveaus ein. Die Einordnung orientiert sich an Aufwand und Schwierigkeitsgrad der praktischen Umsetzung sowie an der ökologischen Bedeutung er Substitution eines Stoffes. Weitere Informationen zu den Einzelkriterien im Bestand siehe BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung). Für den Einbau von neuen Materialien gilt BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau). |
Die Einordnung von Materialien im Bestand erfolgt in WECOBIS jeweils gesammelt für die ganze Obergruppe der Oberflächenbehandlungen. Siehe dazu Oberflächenbehandlungen im Bestand.
Die an dieser Stelle beschriebenen Imprägniermittel für mineralische Bodenbeläge (= aktuell am Markt verfügbare Produktgruppen) enthalten keine Problemstoffe, welche bei der Sanierung relevant sind.
Auch in bestehender Bausubstanz ist im Zusammenhang mit Imprägniermitteln für mineralische Bodenbeläge kein Risikopotenzial zu erwarten.
BNB-Kriterium BN_3.1.3 - Innenraumhygiene
Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_3.1.3 verfolgt? Inhalt aufklappen | |
Ziel des BNB-Kriteriums 3.1.3 ist die Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten, die zu keinen negativen Effekten hinsichtlich der Befindlichkeit der Raumnutzer führt, die hygienische Sicherheit garantiert und somit möglichst auch eine empfundene hohe olfaktorische Luftqualität gewährleistet. |
Imprägnierungen für mineralische Bodenbeläge können hohe Lösemittelemissionen verursachen, die vor allem während der Verarbeitungsphase relevant sind. Es kann sich dabei auch um Aromaten handeln, welche gesundheitsgefährdende Eigenschaften aufweisen.
Produktgruppe | Zu erwartende VOC-Emissionen | Zu erwartende Formaldehyd-Emissionen |
Alkydharzlackfarben | hoch | keine |
Ölfarben und Naturharzlacke | möglich | keine |
Polyurethanharze lösemittelhaltig | hoch | keine |
Dispersionslackfarben | möglich | keine |
Polyurethanharze wasserverdünnbar | möglich | keine |
Öle und Wachse | möglich | keine |
Imprägniermittel für mineralische Bodenbeläge | hoch | keine |
keine | Die Produktgruppe enthält kein Formaldehyd oder keine VOC. |
möglich | Die Produkte der Produktgruppe unterscheiden sich bezüglich der zu erwartenden VOC- oder Formaldehyd-Emissionen. Bei der Produktwahl ist auf geeignete Zeichen und Deklarationen zu achten. Siehe dazu die Informationen im Reiter "Zeichen & Deklarationen". |
hoch | Die Produktgruppe verursacht grundsätzlich hohe VOC-Emissionen oder Formaldehyd-Emissionen. Alternativen sind vorzugsweise in der Wahl funktional gleichwertiger Baustoffe anderer Produktgruppen oder anderer Konstruktionen zu suchen. |
BNB-Kriterium BN_4.1.4 - Rückbau, Trennung, Verwertung
Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_4.1.4 verfolgt? Inhalt aufklappen | |
Im BNB Kriteriensteckbrief 4.1.4 werden Konstruktionen nach ihrer Rückbaubarkeit, Trennbarkeit und Verwertbarkeit eingestuft. |
Rückbaubarkeit
Für die Bewertung wirkt sich der Einsatz abfallarmer Konstruktionen, die die Möglichkeit eines sortenreines Rückbaus erlauben, günstig aus. Die Rückbaubarkeit beschreibt den Aufwand, der für Demontage oder Abbruch eines Bauteils aus dem Gebäudeverband nötig ist. Die Rückbaubarkeit von Oberflächenbehandlungen ist bedingt durch ihre Funktion prinzipiell nicht gegeben.
Imprägnierungen für mineralische Bodenbeläge haften funktionsbedingt auf dem unterliegenden Bauteil und können nicht getrennt rückgebaut werden.
Sortenreinheit
Beschreibt den Aufwand, der für die sortenreine Trennung mehrschichtiger und / oder inhomogener Bauteile anfällt.
Imprägnierungen für mineralische Bodenbeläge können nicht sortenrein zurückgebaut werden. Sie treten im Rückbau als Anhaftungen an anderen Baustoffen in Erscheinung und können die Recyclingfähigkeit dieser Baustoffe vermindern.
Verwertbarkeit
Für die Bewertung der Verwertbarkeit der Baustofffraktionen gelten die zur Zeit der Bewertung am Markt aktuell verfügbaren technischen Verfahren. Alternativ können bei Bauteilen mit langer zu erwartender Nutzungsdauer Forschungsvorhaben, die praktikable Lösungsmöglichkeiten in absehbarer Zeit zur Verfügung stellen können, positiv bewertet werden.
Da Imprägnierungen immer mit anderen Baustoffen verbunden sind und ihre Funktion die möglichst starke und andauernde Haftung auf dem Untergrund bedingt, können sie nur als Anhaftung an anderen Baustoffen entsorgt werden.
- Eine stoffliche Verwertung ist nicht möglich.
- Die energetische Verwertung von imprägnierten Natur- oder Betonwerksteinen ist nicht möglich.
- Imprägnierungen für Natur- und Betonwerkstein-Bodenbeläge gelangen als Anhaftungen auf Bauteilen in die Deponie.
Quellen
Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 21.07.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information)
Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Version 2011_1, Kriterium 3.1.3 Innenraumhygiene, abrufbar unter BNB_BN_3.1.3 Version V 2015 (Online-Quelle)
Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Version 2011_1, Kriterium 4.1.4 Rückbau, Trennung und Verwertung, abrufbar unter BNB_BN 4.1.4 Version V2015 (Online-Quelle)
Literaturtipps
www.wingis-online.de – GISBAU-Information zu Holz- und Steinpflegemitteln, Zugriff am 28.12.2016
Andrea Glatthor: Hintergrundwissen zu Hydrophobierungsmitteln; Website Baustoffchemie / Hydrophobierung mineralischer Baustoffe, Zugriff: 28.12.2016
Rohstoffe / Ausgangsstoffe
Hauptbestandteile
Imprägnierungen für Natur- und Betonwerkstein basieren meist auf Alkoxysilanen und/oder Alkoxysiloxanen. Zum Teil werden sie mit organischen Harzen (Copolymeren) kombiniert. Als Copolymere bzw. Wirkstoffe sind häufig organische Fluorverbindungen anzutreffen.
Viele Imprägniermittel enthalten sehr hohe Lösemittelgehalte in der Größenordnung von 90%. Üblicherweise eingesetzte Lösemittel sind Naphtha oder andere Destillatfraktionen des Erdöls mit verschiedenlangen Kohlenstoffketten, unterschiedlicher aromatischer Zusammensetzung und variablem Benzolgehalt. Sie werden häufig mit geringeren Anteilen an Butylacetat oder Alkoholen kombiniert. Als Hilffstoffe werden neben dem Lösemittel noch Katalysatoren benötigt.
Neben den lösemittelhältigen gibt es auch wasserbasierte Produkte, deren VOC-Gehalt (meist in Form von Alkoholen und / oder Glykolen) unter 10 % liegt. Wasserbasierte Imprägnierungen enthalten Topfkonservierungsmittel (meist in Form von Isothiazolinonen) und Emulgatoren als Hilfsstoffe. Es gibt die unterschiedlichsten Typen von Emulgatoren bis hin zu siliziumorganischen Verbindungen.
Naturfarbenhersteller bieten für Steinböden auch Imprägnierungen auf Basis von Pflanzenölen wie Leinöl an (zu den umweltrelevanten Eigenschaften dieser Produkte siehe Öle und Wachse für Holzoberflächen).
Beispielhafte Zusammensetzung eines typischen Imprägniermittels für mineralische Bodenbeläge nach Funktionen
Funktion | Inhaltsstoff |
Lösemittel | z.B. 85,0% Naphtha |
Imprägnierstoffe | z.B. 14,0% Siloxane mit Fluorpolymeren |
Hilfsstoffe | z.B. < 1,0% Duftstoffe, Katalysatoren |
Umwelt- und Gesundheitsrelevanz
Beispielhafte Zusammensetzung eines typischen Imprägniermittels für mineralische Bodenbeläge nach Rohstoffherkunft
Rohstoffherkunft | Prozent |
fossil: | 100 |
mineralisch: | 0 |
nachwachsend: | 0 |
Gewinnung der Primärrohstoffe
Die eingesetzten Rohstofe sind sehr vom einzelnen Produkt abhängig. Die am meisten verwendeten Imprägnierstoffe (Siloxane und Fluorpolymere) und Lösemittel (Naphtha etc.) werden auf Basis von fossilen Rohstoffen gewonnen. Alternativ werden auch Imprägnierstoffe und Lösemittel (Leinöl, Terpentin, etc.) aus erneuerbaren Rohstoffen eingesetzt. Die Gewinnung der fossilen Rohstoffe ist tendenziell mit höheren Umweltrisiken als die Gewinnung von nachwachsenden Rohstoffe verbunden.
Verfügbarkeit
Mit der allmählichen Erschöpfung der Erdölvorräte vermindert sich auch das Potential zur Gewinnung von fossilen Rohstoffe in wenigen Jahrzehnten. Allerdings könnten die Rohstoffe auch aus Kohle hergestellt werden, was jedoch mit einem größeren Energieaufwand verbunden wäre.
Verwendung von Recyclingmaterialien / Produktionsabfällen
Bei der Herstellung von Steinimprägnierungen werden keine Reyclingmaterialien in relevantem Ausmaß eingesetzt.
Radioaktivität
Radioaktivität ist im Zusammenhang mit Steinimprägnierungen nicht relevant.
Herstellung
Herstellungsprozess
Silane werden durch Umsetzung von Chlorsilanen mit Alkoholen wie Methanol oder Ethanol hergestellt. Die häufigsten Silane sind Dimethyldichlorsilan, Methyltrichlorsilan, Tetrachlorsilan und Trimethylchlorsilan. Wenn Chlorsilane miteinander reagieren, können niedermolekulare (oligomere) Siloxane entstehen. Diese können ebenfalls zur Hydrophobierung von mineralischen Oberflächen herangezogen werden.
Die Verarbeitung zu fertigen Produkten beinhaltet das Einwägen und Mischen der Ausgangsstoffe gemäß Rezeptur. Anschließend werden die Komponenten in Gebinde eingefüllt und zur Auslieferung auf Paletten verpackt.
Umweltindikatoren / Herstellung
Einheitliche Werte zu Umweltindikatoren in WECOBIS soll zukünftig ausschließlich die Datenbank ÖKOBAUDAT des BMI liefern. Die ÖKOBAUDAT stellt Umweltprofile für Bauprodukte bereit, die als erforderliche Datengrundlage für die Lebenszyklusanalyse eingesetzt werden. Für Bauprodukte gibt es Herstellungs- und End-of-Life-Datensätze.
Weiterführende Informationen zur ÖKOBAUDAT im Zusammenhang mit dieser Produktgruppe finden sich in WECOBIS unter Fachinformationen / Reiter Zeichen & Deklarationen → ÖKOBAUDAT / Umweltindikatoren
Charakteristische Emissionen
Emissionen in der Herstellung von Bschichtungen sind von deren Zusammensetzung abhängig. Lösemittelemissionen müssen z. B. durch Absaugung aus geschlossenen Systemen kontrolliert werden.
Transport
Der Transport der Ausgangsstoffe ist generell mit längeren Transportwegen und größeren Umweltrisiken behaftet. In der Produktionskette werden auch Güter mit Gefahrstoffkennzeichnung transportiert.
Verarbeitung
Technische Hinweise / Verarbeitungsempfehlungen
Die Imprägnierung wird auf den trockenen, sauberen Steinboden aufgetragen, am besten nach dem Verlegen, aber vor dem Verfugen. Das Mittel zieht üblicherweise sofort in den Stein ein. Nach ca. 15 Minuten sind gegebenenfalls Streifen und Pfützen zu verreiben. Bei stark saugendem Untergrund oder bereits trockenen Stellen evtl. noch einmal Produkt auftragen. Überschüssiges Mittel muss noch im flüssigen Zustand rückstandsfrei abgenommen werden.
Flüssige Produktreste sollten bei einer Sammelstelle für Altfarben/Altlacke abgegeben oder nach den jeweils örtlichen gesetzlichen Bestimmungen entsorgt werden.
Arbeitshygienische Risiken
Allgemeines
Viele Produkte haben einen sehr hohen Lösemittelgehalt. Damit verbunden können folgende Gesundheitsgefährdungen einhergehen (Quelle: GISBAU-Informationen):
- Einatmen oder Aufnahme über die Haut kann zu Gesundheitsschäden führen.
- Kann die Atemwege, Augen und Haut reizen: z.B. Brennen, Augentränen, Jucken.
- Vorübergehende Beschwerden wie Kopfschmerzen, Übelkeit, Schwindel, Konzentrationsstörungen können auftreten.
- Kann Gesundheitsstörungen wie Blutbildveränderungen verursachen.
- Entfettet die Haut.
Durch aromatenhaltige Produkte können außerdem Nerven-, Leber- und Nierenschäden verursacht werden. Bei höheren Konzentrationen können Atem- und Herz-Kreislaufstillstand auftreten.
Aus luft- und arbeitshygienischen Gründen sollten daher möglichst entaromatisierte Lösemittel (z.B. Produkte mit GISCODE GH10) verwendet werden.
Es ist auf gute Belüftung der Arbeitsplätze zu achten.
AGW-Werte
Für Lösemittel existieren Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW). Diese sind je nach Lösemittel verschieden hoch. Für Imprägnierungen relevante Lösemittel weisen folgende AGW bzw. Gefahrstoffeinstufungen (Quellen: GISBAU-Informationen, TRGS 900, Details siehe dort):
Methoanol
- AGW: 270 mg/m³
Ethanol
- AGW: 960 mg/m³
Kohlenwasserstoffe aromatenfrei:
- AGW: 600 mg/m³
Kohlenwasserstoffe aromatenarm:
- AGW: 250 mg/m³
Kohlenwasserstoffe aromatenreich
- AGW: 100 mg/m³
Xylol
- AGW: 440 mg/m³
- Gefahr der Hautresorption (H)
Ethylbenzol
- AGW: 88 mg/m³
- Bemerkung Y
- Gefahr der Hautresorption (H)
Isopropylbenzol
- AGW: 50 mg/m³
- Bemerkung Y
- Gefahr der Hautresorption (H)
(2-Methoxymethylethoxy)Propanol
- AGW: 310 mg/m³
N-Butylacetat
- AGW: 300 mg/m³
- Bemerkung Y
REACH / CLP
Die REACH-Verordnung regelt die Herstellung, das Inverkehrbringen und den Umgang mit Industriechemikalien. Zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, dient die CLP-Verordnung (Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen), um ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu gewährleisten.
Wird ein Produkt nicht als Stoff oder Gemisch, sondern als Erzeugnis eingestuft, ist kein Sicherheitsdatenblatt (SDB) erforderlich und Gefahrstoffbezeichnungen entfallen. Lediglich besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) müssen ausgewiesen werden.
Imprägniermittel werden als Gemische eingestuft.
Produkt bezogene Informationen gemäß CLP-Verordnung müssen daher in den Sicherheitsdatenblättern (SDB) der jeweiligen Produkte ausgewiesen sein.
Einstufungen und Gesundheitsgefahren nach GISBAU
Holz- und Steinpflegemittel
GH10 Holz- und Steinpflegemittel, entaromatisiert
GH20 Holz- und Steinpflegemittel, aromatenarm
GH30 Holz- und Steinpflegemittel, aromatenreich (> 25 % Aromaten)
GH40 Steinkristallisatoren, Basis Hexafluorosilikate
Emissionen
Während der Bearbeitung können Lösemittel, Chlorsilane, Methanol oder Ethanol entweichen. Aus arbeitsrechtilicher Sicht sollte daher unbedingt auf eine ausreichende Lüftung geachtet werden.
Umweltrelevante Informationen
Produktreste sind Sondermüll. EAK/AVV-Abfallschlüssel für lösemittelhältige Imprägnierungen:
070104* Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) organischer Grundchemikalien - andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
Quellen
GISBAU-Information zu Holz- und Steinpflegemittel, www.wingis-online.de, Letzter Zugriff am 28.12.2016
TRGS 900: www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/TRGS-900.html, Letzter Zugriff am 28.12.2016
Nutzung
Umwelt- und Gesundheitsrisiken Neuzustand
Schadstoffabgabe / Emissionen in den Innenraum
Die enthaltenen Lösemittel werden im Zuge des Trocknungsprozesses an die Raumluft abgegeben. Während der Verarbeitung und in den darauffolgenden Tagen sollte auf ausreichende Lüftung geachtet werden. Besondere Gesundheitsgefährdungen können von aromatenhaltigen Lösemitteln ausgehen.
Silane und Siloxane polymerisieren unter Abgabe von Methanol bzw. Ethanol. Niedermolekulare Silane sind flüchtig und können ebenfalls in die Innenraumluft entweichen. Daher sollte während der Bearbeitung und Trocknung unbedingt auf ausreiche Lüftung geachtet werden.
Schadstoffabgabe / Emissionen in den Außenraum
Viele Lösemittel (VOC) sind für die Bildung von bodennahem Ozon verantwortlich.
Umwelt- und Gesundheitsrisiken bei bestimmungsgemäßer Nutzung
Schadstoffabgabe / Emissionen in den Innenraum
Bei sachgerechter Verarbeitung und ausreichender Belüftung sollten die Lösemittel nach ein paar Tagen bis Wochen verdunstet sein. Nach vollständiger Vernetzung ist mit keinen relevanten Emissionen in die Innenraumluft mehr zu rechnen.
Schadstoffabgabe / Emissionen in den Außenraum
Aus ausgetrockneten Imprägnierungen auf Bodenbelägen aus Naturstein oder Betonwerkstein sollten keine relevante Schadstoffe an den Außenraum abgegeben werden.
Umwelt- und Gesundheitsrisiken im Schadensfall
Brandfall
Im Brandfall des imprägnierten Steinbodens sind keine besonderen Risiken für Umwelt und Gesundheit zu erwarten.
Wassereinwirkung
Während der Nutzungsphase sind keine besonderen Risiken für die Umwelt durch Wassereinwirkung zu erwarten.
Beständigkeit Nutzungszustand
Die Imprägnierung wird durch die laufende Nutzung der Oberfläche abgenutzt und muss deshalb regelmäßig erneuert werden. In stärker beanspruchten Bereichen wie dem Hauseingang, der Küche oder im Bad kann eine neuerliche Imprägnierung alle zwei bis drei Jahre angebracht sein.
Unter der Rubrik Baustoff- und Gebäudedaten / Nutzungsdauern von Bauteilen findet sich auf dem Informationsportal Nachhaltiges Bauen eine Datenbank mit Nutzungsdauerangaben von ausgewählten Bauteilen des Hochbaus für den Leitfaden „Nachhaltiges Bauen“.
Instandhaltung
Staub und Sand sollten regelmäßig mit einem Haarbesen, Mop oder Staubsauger, leichte Verschmutzungen durch Feuchtwischen entfernt werden. Für besondere Verschmutzungen - Kalkablagerungen, Fettflecken etc. - gibt es spezielle auf den Stein, die Beschichtung und die Fleckart abgestimmte Reiniger. Für mineralische Oberflächen werden in der Regel Neutralreiniger verwendet. Mit sauren Reinigern dürfen nur säureresistente Natursteine gesäubert werden, nicht jedoch Steinarten wie Marmor oder Kalkstein.
Die Imprägnierung kann durch spezielle Pflegemittel, die in die poröse Oberfläche des Steins eindringen, aufgefrischt werden. Die richtige Pflege variiert von Stein zu Stein sehr.
Mit Grundreinigern können alle alten Verschmutzungen und Pflegemittelschichten von der Steinoberfläche entfernt werden.
Viele Pflege- und Reinigungsmittel enthalten erhebliche Mengen Lösemittel. Zu oftmaliges Nachbehandeln bzw. Reinigen mit chemischen Produkten kann die gesamte Umweltbilanz des Bodenbelags deutlich herabsetzen.
Nachnutzung
Umwelt- und Gesundheitsrisiko Rückbau
Mit dem Rückbau sind keine besonderen Risiken für Umwelt und Gesundheit verbunden.
Wiederverwendung
Beschichtungen können nicht wiederverwendet werden. Die Beschichtung kann immer wieder erneuert werden. Eine Imprägnierung behindert in der Regel die Wiederverwendung des behandelten Steinbodens nicht, sofern dieser schadensfrei ausgebaut werden kann.
Stoffliche Verwertung
Eine stoffliche Verwertung von Beschichtungen kommt aufgrund ihrer Verarbeitungsform grundsätzlich nicht in Frage. Steinböden werden durch eine Imprägnierung in ihrer Recyclierbarkeit eher nicht beeinträchtigt.
Energetische Verwertung
Eine energetische Verwertung von imprägnierten Steinböden ist nicht möglich.
Beseitigung / Verhalten auf der Deponie
Imprägnierte Steinböden können deponiert werden. Mit einem problematischen Verhalten der Imprägnierung auf der Deponie ist nicht zu rechnen.
EAK-Abfallschlüssel
Ausgehärtete Imprägnierungen werden gemeinsam mit dem Bodenbelag entsorgt. Sie haben keinen Einfluss auf dessen EAK-Abfallschlüssel.
Unverarbeitete und unausgehärtete lösemittelhaltige Imprägnierungen:
07 01 | Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) organischer Grundchemikalie |
07 01 04* | andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen |
Unverarbeitete und unausgehärtete lösemittelfreie Imprägnierungen:
08 00 00 | Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Beschichtungen (Farben, Lacke, Email), Klebstoffen, Dichtmassen und Druckfarben |
08 04 00 |
Abfälle aus HZVA von Klebstoffen und Dichtmassen (einschließlich wasserabweisender Materialien) |
08 04 16 |
wässrige flüssige Abfälle, die Klebstoffe oder Dichtmassen enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 15 fallen |
Quellen
Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung – AVV, zuletzt geändert am 24. Februar 2012, Online-Quelle abgerufen am 28.12.2016