Gips-Wandbauplatten

Produktgruppeninformation


Gipswandbauplatten 6

Begriffsdefinition

Gips-Wandbauplatten für nichttragende innere Trennwände sind massive Gipsfertigelemente ohne Kartonummantelung (im Unterschied zu Gipsplatten bzw. Gipsfaserplatten). Eigenschaften und Leistungsmerkmale sind in der harmonisierten Norm DIN EN 12859 festgelegt. In Deutschland werden die Platten ohne vorgeformte Hohlräume hergestellt (massive Gips-Wandbauplatten). Ihre Stoß- und Lagerflächen sind mit Nut und Feder ausgebildet, ihre Ansichtsflächen sind hochglatt. Bauteile aus Gips-Wandbauplatten werden mit Gipskleber verklebt und nach dem Wandaufbau nur im Fugenbereich oder ganzflächig verspachtelt; diese nahezu trockene Bauweise wird durch den Entfall von Putzarbeiten begünstigt. Die oftmals gebräuchliche Bezeichnung „Gipsdiele“ ist aus historischer wie aus technischer nicht korrekt. 1

Wesentliche Bestandteile

Gips-Wandbauplatten bestehen aus Gips und Wasser. Die Platten dürfen Füll- und Zuschlagstoffe enthalten, z.B. Hydrophobierungsmittel. Zur Visualisierung ihrer technischen und konstruktiv-bauphysikalischen Eigenschaften dürfen sie mit Pigmenten eingefärbt sein, z.B. rötlich für hohe Rohdichte.

Charakteristik

Gips-Wandbauplatten zählen zu den klassischen Brandschutzbaustoffen. Aufgrund ihres bekannten und stabilen Brandverhaltens sind sie nach DIN 4102-4 als klassifizierte nichtbrennbare Baustoffe der Baustoffklasse A1 nachgewiesen. Sie werden auch auf europäischer Ebene ohne weitere Prüfung in die höchste Klasse A1 eingestuft (gypsum blocks gemäß 96/603/EG). Neben Wandkonstruktionen mit hohen Anforderungen an den Brandschutz ermöglichen die massiven Platten aufgrund ihrer geringen Wandquerschnitte eine grundflächenminimierte Raumbildung. 2

Besonders wichtige Eigenschaft hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz

Einsatz von REA-Gips (= Gips aus Rauchgasentschwefelungsanlagen) statt Naturgips?

Genaue Erläuterungen zur Entstehung von REA-Gips siehe Gips

Für die industrielle Anwendung des REA-Gipses bestanden anfangs erhebliche Akzeptanzprobleme, da Entschwefeln gedanklich mit Entgiften verbunden wurde. Nach dem Ergebnis einer mehrjährigen Studie (Beckert-Studie) ist REA-Gips ein naturidentischer Stoff und kann nach heutigem Kenntnisstand gefahrlos zur Herstellung, Verarbeitung und Anwendung von Baustoffen verwendet werden.

Diese und weitere Untersuchungen zu Nutzung und Entsorgungsmöglichkeiten haben dazu beigetragen, dass der Rohstoff REA-Gips von der OECD-Abfallliste und aus dem Europäischen Abfallkatalog gestrichen und im Rahmen der von der EU-Kommission zur Novellierung der Abfallrahmen-Richtlinie untersuchten Beispiele als Produkt anerkannt wurde.

Der Gesamtgipsbedarf kann derzeit weder mit Natur- noch rein mit REA-Gips gedeckt werden. Die künftige Verfügbarkeit von REA-Gips steht in engem Zusammenhang mit der Zukunft der Kohlekraftwerke, aus denen er im Wesentlichen stammt.

Nach Herstellerangabe wird so viel REA-Gips wie möglich verarbeitet. Zur wirtschaftlichen Verarbeitung und um Transportkosten einzusparen, wurden bereits Gipswerke in der Nähe von Kraftwerken errichtet. Die meisten bestehenden Gipswerke befinden sich aus denselben Gründen in Naturgipsabbaugebieten.
Zwangsläufig wird ein Teil der Bauplatten aus Gips zu 100% aus REA-Gips, ein Teil zu 100% aus Naturgips, ein Teil aus gemischten Anteilen hergestellt.
Da aus diesem Grund kein Hersteller von Bauplatten aus Gips garantieren kann, welcher Rohstoff im Einzelfall eingesetzt wird, kann eine Forderung nach Naturgips-freien Bauplatten nach derzeitigem Stand der Technik nicht erfüllt werden. (Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Berlin, 2013)

Seitens verschiedener Umweltzeichen und Labels wird trotzdem für eine Auszeichnung ein Nachweis für einen überwiegenden Anteil an REA-Gips in den Bauplatten aus Gips gefordert. Diese Forderung begründet beispielsweise natureplus e.V. damit, dass die REA-Gips und Sekundärgipsquellen derzeit nicht vollständig ausgenutzt werden und der Abbau von Naturgips Steinbruch / Tagebau im Einzelfall erhebliche Eingriffe in die Landschaft nach sich ziehen und wertvolle Biotope zerstören kann. (natureplus e.V., Fakten u. Hintergründe z. Thema Naturgipsabbau und Artenschutz)

Seitens der Gipsindustrie wird dagegen angeführt, dass die Eingriffe nur temporär sind und die Abbauflächen nach der Nutzung renaturiert oder rekultiviert werden. Zukünftig soll ein Biodiversitätsmanagement für die Betriebsphase der Steinbrüche entwickelt werden. Es wird zudem auf einen positiven Effekt auf die Artenvielfalt innerhalb der in Deutschland vorherrschenden Kulturlandschaft durch die Abbauflächen in Form von Steinbrüche verwiesen. (Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Berlin, 2013)

Lieferzustand

Standardabmessungen [mm]:

Vorzugsmaße [mm]: Dicke 60, 80, 100 / Länge 400, 500, 666 / Höhe 500

Hochkranlogistik folienverpackter Pakete auf Euro-Paletten.

Gips-Wandbauplatten haben umlaufend profilierte Stoß- und Lagerflächen im Nut- und Feder- System.

Anwendungsbereiche (Besonderheiten)

Massive Gips-Wandbauplatten dienen überwiegend der Herstellung einschaliger nichttragender innerer Trennwände. Bemessung und Ausführung sind in DIN 4103-2 geregelt. Bei entsprechender Planung und Ausbildung erfüllen die Wände Anforderungen an den Brand-, Schall- und Strahlenschutz innerhalb von Bauwerken des Hochbaus. Ihre vergleichsweise geringe flächenbezogene Masse ermöglicht statische Vorteile. In der Modernisierung werden Gips-Wandbauplatten u.a. als freistehende Vorsatzschalen genutzt. Als Schachtwände sowie als Bekleidungen von Stahl- und Holzstützen ermöglichen sie die Umsetzung brandschutztechnischer Ziele. Bariumsulfathaltige Platten mit der zusätzlichen Eigenschaft Strahlenschutz werden in Gesundheitsbauten eingesetzt: Hierbei wird der Strahlenschutz in Form von abschirmenden raumabschließenden Konstruktionen ohne Blei gewährleistet. 5

Einteilungssystematik

Die Maße von massiven Gips-Wandbauplatten nach DIN EN 12859 werden durch Dicke, Länge und Höhe bestimmt. Das Vorzugsplattenmaß beträgt für die Länge 666 mm und die Höhe 500 mm (drei Platten ergeben einen Quadratmeter Wand). Im Wohnungsbau werden bevorzugt 80 und 100 mm dicke Platten verwendet (Plattendicke entspricht Wanddicke). Zur Erfüllung von Aufgaben in der Modernisierung, z.B. als Vorsatzschalen, werden 60 mm dicke Platten angewendet. In Deutschland werden Gips-Wandbauplatten in den Rohdichteklassen M (medium, ca. 850 kg/m³, naturweiß) und D (dense/hoch, ca. 1.200 bzw. 1.400 kg/m³, rötlich eingefärbt) sowie in den Wasseraufnahmeklassen H2 (Wasseraufnahme ≤ 5 % bei zweistündiger vollständiger Wasserlagerung, bläulich eingefärbt) und H3 (keine Anforderung an die Wasseraufnahme) hergestellt.

Quellen

1,2,3,4,5,6  Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Berlin, 2013, s.a. gips.de

Gips-Wandbauplatten
Gips-Wandbauplatten

Planungs- und Ausschreibungshilfen

WECOBIS informiert produktneutral. An verschiedenen Stellen bietet WECOBIS jedoch auch Unterstützung dazu, wie sich Produkte innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer ökologischen Eigenschaften unterscheiden lassen.

Informationen hier im Reiter Planungsgrundlagen:

  • Links zu materialökologischen Anforderungen und Textbausteinen für Planung und Ausschreibung im WECOBIS-Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen,
  • Hinweise auf mögliche Quellen und Nachweisdokumente zu Planungs- und Ausschreibungskriterien,
  • ggf. weitere planungs- und ausschreibungsrelevante Informationen, z.B. Hinweise zu Verwendungseinschränkungen hinsichtlich Gefahrstoffverordnung (bei Stoffen / Gemischen), zu Alternativen oder zu besonderen Eigenschaften hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz.

Übersicht Planungsgrundlagen: Bauplatten

Stand 02/2022

    Gipsplatten und Gipsfaserplatten Gips-Wandbauplatten Hochdruck-Schichtpressstoff-
platten
Faserzement-Tafeln Silikat-Brandschutz-
platten
Bauplatten aus Holz → Holzwerkstoffe
               
  Material-
ökologische Anforderungen
Im Modul "Planung & Ausschreibung" bietet WECOBIS eine Übersicht zu möglichen materialökologischen Anforderungen und Textbausteine für Planung und Ausschreibung. Inhalt aufklappen
   
Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS

Textbausteine in WECOBIS basieren auf Kriteriensteckbrief 1.1.6 des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB). Dieser stellt derzeit keine Anforderungen an Bauplatten aus Gips, Zement oder Kunststoff.
Holzwerkstoffe in HPL-Mehrschicht-Verbundplatten → Holzwerkstoffe in Innenräumen

Holzwerkstoffe in Innenräumen
  Quellen für material-
ökologische Anforderungen
Die hier genannten Quellen, insbesondere BNB, bilden die Grundlage für Planungs- und Ausschreibungshilfen bzw. materialökologische Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS. Inhalt aufklappen
   
Bewertungssystem
Nachhaltiges Bauen

(BNB) /
Kriterium 1.1.6 (Risiken für die lokale Umwelt)

Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung.
Das BNB zeichnet sich durch einen Kriterienkatalog aus, mit dem Gebäude nach ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Qualitäten, sowie den technischen und prozessualen Aspekten bewertet werden. Im Rahmen des Bewertungssystems gibt es auch einige Kriteriensteckbriefe, die sich direkt oder indirekt auf Baustoffe beziehen. Die o.g. Textbausteine und materialökologischen Anforderungen in WECOBIS basieren derzeit auf Kriteriensteckbrief 1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt. Dieser steht in engem Zusammehang mit Kriteriensteckbrief 3.1.3 Innenraumhygiene.

Auch wenn ein Gebäude nicht zertifiziert werden soll, bilden die einzelnen Kriteriensteckbriefe eine gute Grundlage, Orientierung und Hilfestellung für die Umsetzung ökologischer Aspekte in der Gebäudeplanung.

Einordung der jeweiligen Bauplatten hinsichtlich verschiedener Kriteriensteckbriefe siehe Reiter BNB-Kriterien in WECOBIS

Umweltbundesamt
(UBA)
Auf den Internet-Seiten des Umweltbundesamtes (UBA) befindet sich der „Informationsdienst für umweltfreundliche Beschaffung“. Man findet dort auch Empfehlungen für die Ausschreibung u.a. für die Gebäudeinnenausstattung (z.B. Bodenbeläge, Bodenbelagsklebstoffe, Tapeten).
baubook ÖkoBauKriterien Die Plattform baubook ÖkoBauKriterien bietet eine Sammlung von Kriterien, die derzeit vor allem in Österreich für die ökologische Ausschreibung verwendet werden. Für Bauplatten finden sich Produktdeklarationen in der Gruppe der Bauplatten.
natureplus Ausschreibungshilfen Auf den Internet-Seiten von natureplus finden sich derzeit Ausschreibungshilfen zu Oberflächenbeschichtungen, Holzwerkstoffen, Wandfarben, Dämmstoffen sowie zu Putzen.
  Mögliche Nachweis-
dokumente
Mithilfe von Nachweisdokumenten müssen die gestellten materialökologischen Anforderungen geprüft und dokumentiert werden. Zum Teil sind diese auch gesetzlich vorgeschrieben. Neben den folgend genannten gehören auch Produktdatenblätter, Technische Merkblätter, sowie Herstellererklärungen zu möglichen Dokumentationsunterlagen. Inhalt aufklappen
   
gesetzlich vorgeschrieben:  
REACH / CLP:
Sicherheitsdatenblatt (SDB)
Bauplatten werden als Erzeugnis eingestuft. Für Erzeugnisse ist kein Sicherheitsdatenblatt (SDB) vorgeschrieben. Die pflichtgemäße Leistungserklärung zur CE-Kennzeichnung für Bauprodukte, die unter den Geltungsbereich der BauPVO fallen, muss Angaben über SVHC > 0,1 Gew.-% enthalten oder mitliefern (kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage). Für alle Bauprodukte (Erzeugnisse), also auch solche, die nicht im Geltungsbereich der BauPVO liegen, besteht ein Auskunftsrecht für SVHC.
Informationen und Unterstützung zu den Auskunftsrechten findet man beim Umweltbundesamt / REACH / Auskunftspflichten. Für die Anfrage an den Hersteller steht dort auch ein Musterbrief zum Download zur Verfügung.
Leistungserklärung gemäß BauPVO mit Angaben zu SVHC (kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage)  + + + + + +

Nachweis bauaufsichtlicher Anforderungen aus Gesundheits-
schutzgründen

HPL sowie Spanplatten und OSB benötigen lt. MVVTB / A 3.2.1 in Verbindung mit Anhang 8 aus Gesundheitsschutzgründen einen Nachweis hins. gefährlicher Stoffe und Emissionen (früher: abZ). Dieser enthält u.a. eine Emissionsprüfung zur quantitativen Bestimmung und Bewertung flüchtiger (VOC) und schwer flüchtiger (SVOC) Verbindungen auf Basis des AgBB-Bewertungsschemas.

-  -

HPL (Kompakt- + Mehrschicht-Verbundplatten) nach EN 438

 -  - Spanplatten und OSB nach DIN EN 13986
freiwillige Produktkenn-zeichnungen / -deklarationen;
Emissionsprüfberichte
Für einige Bauproduktgruppen existieren freiwillige Produktkennzeichnungen oder -deklarationen wie z.B. Umweltzeichen oder Umweltproduktdeklarationen, die als Nachweis für materialökologische Anforderungen dienen können. Eine Übersichtstabelle dazu mit detaillierten Informationen zu Bauplatten findet sich im Reiter Zeichen & Deklarationen. Emissionsprüfberichte (ohne Umweltzeichenzertifizierung) können zwar hilfreich sein, sind aber oft nicht leicht zu interpretieren. Insbesondere ist auf die Rahmenbedingungen zu achten, die der Prüfung zugrunde lagen und ob diese mit denen der Anforderung übereinstimmen.

Besonders wichtige Eigenschaft hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz

Einsatz von REA-Gips (= Gips aus Rauchgasentschwefelungsanlagen) statt Naturgips?

Genaue Erläuterungen zur Entstehung von REA-Gips siehe Gips

Für die industrielle Anwendung des REA-Gipses bestanden anfangs erhebliche Akzeptanzprobleme, da Entschwefeln gedanklich mit Entgiften verbunden wurde. Nach dem Ergebnis einer mehrjährigen Studie (Beckert-Studie) ist REA-Gips ein naturidentischer Stoff und kann nach heutigem Kenntnisstand gefahrlos zur Herstellung, Verarbeitung und Anwendung von Baustoffen verwendet werden.

Diese und weitere Untersuchungen zu Nutzung und Entsorgungsmöglichkeiten haben dazu beigetragen, dass der Rohstoff REA-Gips von der OECD-Abfallliste und aus dem Europäischen Abfallkatalog gestrichen und im Rahmen der von der EU-Kommission zur Novellierung der Abfallrahmen-Richtlinie untersuchten Beispiele als Produkt anerkannt wurde.

Der Gesamtgipsbedarf kann derzeit weder mit Natur- noch rein mit REA-Gips gedeckt werden. Die künftige Verfügbarkeit von REA-Gips steht in engem Zusammenhang mit der Zukunft der Kohlekraftwerke, aus denen er im Wesentlichen stammt.

Nach Herstellerangabe wird so viel REA-Gips wie möglich verarbeitet. Zur wirtschaftlichen Verarbeitung und um Transportkosten einzusparen, wurden bereits Gipswerke in der Nähe von Kraftwerken errichtet. Die meisten bestehenden Gipswerke befinden sich aus denselben Gründen in Naturgipsabbaugebieten.
Zwangsläufig wird ein Teil der Bauplatten aus Gips zu 100% aus REA-Gips, ein Teil zu 100% aus Naturgips, ein Teil aus gemischten Anteilen hergestellt.
Da aus diesem Grund kein Hersteller von Bauplatten aus Gips garantieren kann, welcher Rohstoff im Einzelfall eingesetzt wird, kann eine Forderung nach Naturgips-freien Bauplatten nach derzeitigem Stand der Technik nicht erfüllt werden. (Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Berlin, 2013)

Seitens verschiedener Umweltzeichen und Labels wird trotzdem für eine Auszeichnung ein Nachweis für einen überwiegenden Anteil an REA-Gips in den Bauplatten aus Gips gefordert. Diese Forderung begründet beispielsweise natureplus e.V. damit, dass die REA-Gips und Sekundärgipsquellen derzeit nicht vollständig ausgenutzt werden und der Abbau von Naturgips Steinbruch / Tagebau im Einzelfall erhebliche Eingriffe in die Landschaft nach sich ziehen und wertvolle Biotope zerstören kann. (natureplus e.V., Fakten u. Hintergründe z. Thema Naturgipsabbau und Artenschutz)

Seitens der Gipsindustrie wird dagegen angeführt, dass die Eingriffe nur temporär sind und die Abbauflächen nach der Nutzung renaturiert oder rekultiviert werden. Zukünftig soll ein Biodiversitätsmanagement für die Betriebsphase der Steinbrüche entwickelt werden. Es wird zudem auf einen positiven Effekt auf die Artenvielfalt innerhalb der in Deutschland vorherrschenden Kulturlandschaft durch die Abbauflächen in Form von Steinbrüche verwiesen. (Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Berlin, 2013)

Weitere planungs- und ausschreibungsrelevante Informationen in WECOBIS

Allgemeine Unterstützung zum Umgang mit Nachhaltigkeitsaspekten in Planung und Ausschreibung sowie Hinweise auf Leitfäden, Arbeitshilfen und Veröffentlichungen zum Nachhaltigen Bauen bietet das neue WECOBIS-Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen unter Allgemeine Infos.

Gips-Wandbauplatten

Umweltdeklarationen

Die folgende Tabelle liefert eine Übersicht zu Zeichen & Deklarationen, die für die Produktgruppe relevant sind. Neben Herstellererklärungen, Informationen in Sicherheitsdatenblättern (SDB) oder allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) können diese den Nachweis für umwelt- und gesundheitsrelevante Kriterien in Planung und Ausschreibung (s. Reiter Planungsgrundlagen) ermöglichen. Detaillierte Informationen finden sich außerdem in den einzelnen Produktgruppen.

Übersicht Umweltdeklarationen: Bauplatten

Stand 04/2022

   

Gipsplatten und Gipsfaserplatten

Gips-Wandbauplatten Hochdruck-Schichtpressstoff-
platten
Faserzement-Tafeln Silikat-Brandschutz-
platten
Bauplatten aus Holz → Holzwerkstoffe
               
  Umweltzeichen

Umweltzeichen gehören zu den freiwilligen Produktkennzeichnungen. Sie bieten die Möglichkeit, Unterschiede von Produkten innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer Umwelt- und Gesundheitsrelevanz festzustellen, auch wenn sie keine allgemeinverbindlichen Gebote oder Verbote aufstellen können. Inhalt aufklappen

   
Blauer Engel DE-UZ 76 / Emissionsarme plattenförmige Werkstoffe (Ausgabe 2016) -
-

+

- - +
Österreichisches Umweltzeichen - - - - - -
EU Ecolabel (Blume) -
- - - - -
Nordic Swan Ecolabel - - - - - -
natureplus Umweltzeichen / Trockenbauplatten RL1000 (nur für Produkte aus nachwachsenden und/oder umweltverträglich gewonnenen mineral. Rohstoffen / mind. 85 Masse%)

(+)

(+)

x - - +
eco-INSTITUT-Label:
Bauprodukte / Holzwerkstoffe und Ausbauplatten
+ (+) (+) +
(derzeit nur zement-
gebundene
Platte)
+ (+)
Cradle to Cradle2 / Building supply & Materials (derzeit noch geringe Produktverfügbarkeit) +2 (+) (+) (+) (+) +2
  GISBAU Klassifizierungs-system

Das GISBAU Klassifizierungssystem ermöglicht es durch den GISCODE oder GISBAU Produktcode, Produkte von denen die gleichen Gesundheitsgefahren ausgehen, in einer Gruppe zusammenzufassen. Die Klassifizierung ist auf den Arbeitsschutz ausgerichtet. Gemäß Minimierungs- und Substitutionsgebot der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist grundsätzlich das Produkt mit den geringstmöglichen Belastungen zu verwenden. (siehe unten: Ersatzproduktgruppe prüfen?) Inhalt aufklappen

   

GISBAU Produkt-Code / GISCODE

Bauplatten sind nicht im GISBAU-System klassifiziert. Informationen zu möglichen arbeitshygienischen Risiken (z.B. durch Staub beim Schneiden) siehe Reiter Verarbeitung.
  Umweltprodukt-deklaration (EPD)

Die Umweltproduktdeklaration (EPD = Environmental Product Declaration) eines Produktes macht Aussagen zum Energie- und Ressourceneinsatz und in welchem Ausmaß ein Produkt zu Treibhauseffekt, Versauerung, Überdüngung, Zerstörung der Ozonschicht und Smogbildung beiträgt. Außerdem werden Angaben zu technischen Eigenschaften gemacht, die für die Einschätzung der Performance des Bauproduktes im Gebäude benötigt werden, wie Lebensdauer, Wärme- und Schallisolierung oder den Einfluss auf die Qualität der Innenraumluft.1 Inhalt aufklappen

   
EPD1 - - - + -

+

z.B. für zementgebundene Spanplatten

Branchen-EPD1

+

Branchen-EPDs der Forschungsvereinigung der Gipsindutrie e.V. zu allen Platten und diversen Wandkonstruktionen (Systemdeklarationen für Metallständerwände incl. Mineralwolle-Dämmstoff und Zubehör wie Anschlussprofilen, Schrauben, Nägeln und Anschlussdichtungen) (Download)

+

EPD Decorative High Pressure Laminates

- -

+

für MDF, HDF und diverse Spanplatten

  Umweltindikatoren

Einheitliche Werte zu Umweltindikatoren wie z.B Primärenergieaufwand, Abfall, Abiotischer Ressourcenverbrauch, Ozonabbaupotential, Treibhauspotential usw. liefert die Datenbank ÖKOBAUDAT des Informationsportals Nachhaltiges Bauen. Inhalt aufklappen

   
ÖKOBAUDAT-Datensätze

1.3.13. Gipsplatten
1.3.14. Trockenestrich

- 1.3.12. Faserzement - 3.2. Holzwerkstoffe
Hinweis:
Da sich die verfügbare Datensatzanzahl regelmäßig ändert, werden an dieser Stelle nur die vorgesehenen Gliederungspunkte in den Kategorien der Datenbank genannt und keine Aussagen zur Verfügbarkeit von Datensätzen gemacht. Der Link ÖKOBAUDAT-Datensätze führt zur Datenbank, im "Kategorienbrowser" kann dann über die Gliederungspunkte nach aktuellen Datensätzen gesucht werden.
  Sonstige freiwillige Produkt-Deklarationen

Die Plattform baubook beispielsweise bietet für Händler und Hersteller von Bauprodukten die Möglichkeit einer online-Deklaration anhand von Kriterien, die derzeit vor allem in Österreich für die ökologische Ausschreibung verwendet werden. Inhalt aufklappen

   
baubook-Deklarationen

siehe baubook ÖkoBauKriterien / Produkte / Bauplatten

+
Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe vorhanden
(+)
derzeit kein Produkt aus dieser Produktgruppe zertifiziert
-
Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe nicht vorhanden bzw. Produktgruppe nicht im Geltungsbereich
./.
Zeichen / Label für diese Produktgruppe nicht relevant
x
Produkte aus dieser Produktgruppe können die Kriterien des Zeichens/Labels definitionsgemäß nicht erfüllen

1 Die hier als vorhanden markierten EPDs und Branchen-EPDs sind als Auswahl ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu verstehen und finden sich z.B. auf den Seiten des IBU Institut Bauen und Umwelt e.V.

2 Bei Cradle to Cradle-Zertifizierungen gibt es insgesamt 4 Bewertungsstufen von Bronze bis Platin in 5 Kategorien. Zur Einordnung der Qualität gehört also immer auch das tatsächlich erreichte Bewertungsniveau, was z.B. bei Bronze (insbesondere in Material Health) noch relativ niedrig ist! Die Produktverfügbarkeit ist noch sehr gering!

Gips-Wandbauplatten

Bewertungssystem

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)

   
  Wofür steht das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)? Inhalt aufklappen
 

Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung.
Das BNB zeichnet sich durch einen Kriterienkatalog aus, mit dem Gebäude nach ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Qualitäten, sowie den technischen und prozessualen Aspekten bewertet werden. Im Rahmen des Bewertungssystems gibt es auch einige Kriteriensteckbriefe, die sich direkt oder indirekt auf Baustoffe beziehen.
Ausführliche Informationen zum BNB-System siehe www.bnb-nachhaltigesbauen.de

  Welche Informationen liefert WECOBIS für BNB im Reiter BNB-Kriterien? Inhalt aufklappen
 

WECOBIS führt in den Datenblättern der Bauproduktgruppen umfangreiche Informationen zur Beantwortung der verschiedenen Fragestellungen im Hinblick auf Umwelt- und Gesundheitsaspekte. Im Reiter BNB-Kriterien bietet WECOBIS gezielt Antworten auf Fragestellungen baustoffrelevanter BNB-Kriteriensteckbriefe. Durch die Bündelung von Aspekten z.B. bzgl. der Risiken für die lokale Umwelt, Fragen zur Innenraumlufthygiene und der Thematik Rückbau, Trennung, Verwertung gibt WECOBIS gezielte Hilfestellung bei der Einordnung einzelner Baustoffe. Tiefergehende Informationen finden sich über die Verknüpfungen in den jeweiligen Datenblättern.
Hinweis: Eine abschließende Beurteilung im Rahmen des Bewertungssystems und der genannten Kriterien erfolgt jedoch grundsätzlich in Abhängigkeit weiterer baulicher Gegebenheiten (z.B. eingebaute Menge).

BNB-Kriterium BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau)

   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_1.1.6 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

BNB-Kriterium BN_1.1.6 zielt auf die Reduzierung bzw. Vermeidung von Stoffen und Produkten beim Neubau, die aufgrund ihrer stofflichen Eigenschaften oder Rezepturbestandteile ein Risikopotenzial für Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft (auch Innenraumluft) enthalten. Das Kriterium teilt die Anforderungen in 5 Qualitätsniveaus ein. Die Einordnung orientiert sich an Aufwand und Schwierigkeitsgrad der praktischen Umsetzung sowie an der ökologischen Bedeutung der Substitution eines Stoffes.

Für den Umgang mit Materialien im Bestand und deren Einordnung ist Kriteriensteckbrief BK_1.1.6. heranzuziehen.
Weitere Informationen zu den Einzelkriterien siehe BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau) und BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung)

Einordnung Bauplatten (ohne Holzwerkstoffe)

Stand 05/2021 (Steckbriefversion V 2015)

Für Bauplatten aus Gips, Hochdruck-Schichtpressstoffplatten ohne Holzwerkstoff (reine Kunststoffplatten / HPL-Kompaktplatten), Faserzementplatten und Silikat-Brandschutzplatten gelten zur Zeit keine spezifischen Anforderungen hinsichtlich BNB-Kriterium 1.1.6. Es empfiehlt sich aber auch hier mindestens die gemäß Qualitätsniveau 1 geforderte Dokumentation der eingesetzten Produkte (s.u. Link zu Textbausteinen).
Die vollständige Dokumentation der verbauten Materialien ist ein wichtiger Baustein des kreislauffähigen Bauens. In BNB_5.2.2 "Qualitässicherung der Bauausführung" wird damit das höchste Anforderungsniveau erfüllt.

Für alle Holzwerkstoffe, einschließlich zementgebundener Spanplatten und einschließlich der Holzwerkstoffe in HPL-Mehrschicht-Verbundplatten gelten die Anforderungen für "Holzwerkstoffe in Innenräumen" (s.u.).

→ Planungs- und Ausschreibungshilfen mit Textbausteinen

Tabellarische Übersichten mit allen Einzelanforderungen sind im WECOBIS Modul Planung & Ausschreibung (P&A) zu finden. Man findet dort auch detaillierte Informationen zu den Nachweismöglichkeiten (z.B. über andere Produktkennzeichnungen) und damit zur Prüfung der angebotenen Produkte, außerdem ausführliche Erläuterungen zu den Anforderungen und die zugehörigen Textbausteine (auch als PDF-Download):
QN1 Produktdokumentation als übergeordnete Anforderung
Holzwerkstoffe in Innenräumen

BNB-Kriterium BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung)

 
   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BK_1.1.6 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

Im Falle einer Sanierungsmaßnahme wird BN_1.1.6 ergänzt durch das BNB-Kriterium BK_1.1.6. Dieses zielt auf die Adressierung und Ausschleusung von Materialien in der bestehenden Bausubstanz, die ein Risikopotenzial für Mensch und Umwelt darstellen. Die Bewertung erfolgt anhand einer Einstufung der Baumaterialien in ein vorgegebenes Schadstoffkataster mit 14 Schadstoffgruppen aufgrund ihres Schädigungspotentials und der jeweiligen Sanierungsmaßnahmen. Das Kriterium teilt die Anforderungen in 4 Qualitätsniveaus ein. Die Einordnung orientiert sich an Aufwand und Schwierigkeitsgrad der praktischen Umsetzung sowie an der ökologischen Bedeutung er Substitution eines Stoffes.

Weitere Informationen zu den Einzelkriterien im Bestand siehe BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung). Für den Einbau von neuen Materialien gilt BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau).

Die in den WECOBIS-Baustoffinformationen beschriebenen Produktgruppen behandeln nur aktuell am Markt befindliche Baustoffe. Dabei handelt es sich in aller Regel nicht mehr um dieselben Produkte, die z.B. einem Schadstoffkataster gemäß BNB-Kriteriensteckbrief BK_1.1.6 zugeordnet werden müssen.
Eine Einordnung hinsichtlich BK_1.1.6 erfolgt daher in WECOBIS in eigenen Datenblättern zum Bestand. Dort findet man Informationen zu Materialien, die in der Regel nicht mehr auf dem Markt sind, jedoch bei Umbau- oder Renovierungsmaßnahmen als Rückbaumaterial anfallen können.

Einordnung Bauplatten im Bestand

Die Einordnung von Materialien im Bestand erfolgt in WECOBIS jeweils gesammelt für die ganze Obergruppe. Für Bauplatten siehe dazu Bauplatten im Bestand.

BNB-Kriterium BN_3.1.3 - Innenraumhygiene

   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_3.1.3 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

Ziel des BNB-Kriteriums 3.1.3 ist die Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten, die zu keinen negativen Effekten hinsichtlich der Befindlichkeit der Raumnutzer führt, die hygienische Sicherheit garantiert und somit möglichst auch eine empfundene hohe olfaktorische Luftqualität gewährleistet.
Die Bewertung erfolgt anhand der Berechnung der personenbezogenen Luftwechselrate sowie anhand von Raumluftmessungen auf den Formaldehyd- und TVOC-Gehalt.
Erfahrungsgemäß lassen sich die Referenz- und Zielwerte dann erreichen, wenn die Auswahl und Verwendung der eingesetzten Materialien auf einem ganzheitlichen Konzept zur Vermeidung von Emissionen aus Bauprodukten basiert und der Einsatz emissionsarmer Materialien die Bauphase begleitend dokumentiert wird. BNB-Kriterium 3.1.3 steht deshalb in engem Zusammenhang mit der Erfüllung der Einzelkriterien für BNB-Kriterium 1.1.6.
Weitere Informationen zu den Einzelkriterien siehe BN_3.1.3 Innenraumhygiene (Neubau)

An dieser Stelle findet man eine grobe Übersicht zu den in BNB_BN_3.1.3 adressierten Emissionen. Sofern relevant, finden sich ausführlichere Informationen in anderen WECOBIS-Reitern:
→ Reiter Planungsgrundlagen / ggf. Infos zu Alternativen hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz
→ Reiter Verarbeitung, Nutzung, Nachnutzung / lebenszyklusspezifische Informationen
Hinweis:
Neben der inhaltlichen Zusammensetzung kann für die Wirkung eines Baustoffes immer auch die Einbausituation vor Ort (eingebaute Menge, Raumgröße, Klima, Temperaturen etc.), sowie die Verarbeitung und Wechselwirkung mit anderen Materialien entscheidend sein.

Einordnung Bauplatten (ohne Holzwerkstoffe)

Aus Bauplatten aus Gips oder Zement selbst ist produktionsbedingt keine relevante VOC- / Formaldehyd-Abgabe zu erwarten. Das gleiche gilt für mineralische Mörtel. Dies sind in der Regel Mörtel, Kleber, Spachtelmassen etc. die trocken, in Pulverform konfektioniert sind und mit Wasser angerührt werden. Es müssen aber auch die Hilfsstoffe, der gesamte Wandaufbau und alle unter diese Gruppe fallenden Produkte betrachtet werden. Insbesondere pasteuse Mörtel, Kleber, Spachtelmassen staubbindenden Anstrichen und Imprägnierungen enthalten in der Regel Kunstharzbindemittel. Hier kann die VOC- / Formaldehyd-Emission sehr unterschiedlich ausfallen.

Hochdruck-Schichtpressstoffplatten (HPL) nach EN 438-7 benötigen lt. MVVTB / A 3.2.1 in Verbindung mit Anhang 8 aus Gesundheitsschutzgründen einen Nachweis hinsichtlich gefährlicher Stoffe und Emissionen (früher: abZ). Dieser enthält u.a. eine Emissionsprüfung zur quantitativen Bestimmung und Bewertung flüchtiger (VOC) und schwer flüchtiger (SVOC) Verbindungen auf Basis des AgBB-Bewertungsschemas.

Produktgruppe Zu erwartende VOC-Emissionen Zu erwartende Formaldehyd-­Emissionen
Gipsplatten und Gipsfaserplatten keine keine
Gipsplatten mit Vliesarmierung keine1 im Einzelfall möglich1
Gips-Wandbauplatten keine keine
Hochdruck-Schichtpressstoffplatten keine keine
Faserzement-Tafeln keine keine
Silikat-Brandschutzbauplatten2 vermutlich keine vermutlich keine
Tabelle 1.5.8: Übersicht möglicher VOC- und Formaldehyd-Emissionen
keine
Die Produktgruppe enthält kein Formaldehyd oder keine VOC.
möglich
Die Produkte der Produktgruppe unterscheiden sich bezüglich der zu erwartenden VOC- oder Formaldehyd-Emissionen.
hoch
Die Produktgruppe verursacht grundsätzlich hohe VOC-Emissionen oder Formaldehyd-Emissionen. Alternativen sind vorzugsweise in der Wahl funktional gleichwertiger Baustoffe anderer Produktgruppen oder anderer Konstruktionen zu suchen.

1 Nach dem Handbuch Gebäudeschadstoffe und Gesunde Innenraumluft, Herausgeber Zwiener / Lange, Berlin 2012, können Glasfaser-Vliesumantelungen, Vliesarmierungen  oder Vliesauflagen aufgrund ihrer Bindemittel Formaldehyd abgeben. Entsprechend der Gipsprodukte - Umwelt-Produktdeklaration, Juni 2009,  Bundesverband der Gipsindustrie e.V. / Forschungsvereinigung der Gipsindustrie e. V.,  können aber alle hier angeführten Bauplatten aus Gips als sehr schadstoffarm in Bezug auf VOC und Formaldehyd angesehen werden.
2 Die Einordnung der Silikat-Brandschutzbauplatten ist unsicher, da keine Deklaration oder Dokumentation zu VOC- /Formaldehyd-Emissionen des führenden Herstellers zu finden ist. Aufgrund der nach Herstellerangaben verwendeten Grundstoffe und deren Verhalten im Nutzungszustand ist nach heutigem Kenntnisstand keine relevante VOC-Abgabe und Formaldehyd-Abgabe zu erwarten. siehe auch Hinweise zu Hilfsstoffen1

BNB-Kriterium BN_4.1.4 - Rückbau, Trennung, Verwertung

   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_4.1.4 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

Im BNB Kriteriensteckbrief 4.1.4 werden Konstruktionen nach ihrer Rückbaubarkeit, Trennbarkeit und Verwertbarkeit eingestuft.
WECOBIS kann eine aktuelle Information über mögliche Umwelt- und Gesundheitsgefährdungsaspekte im Zuge von Rückbau und Entsorgung auf Bauproduktgruppenebene geben. Eine Betrachtung von ganzen Konstruktionen kann derzeit in WECOBIS noch nicht erfolgen. Ein Bauteilmodul ist jedoch in planung. Ergänzend zu Leitfäden und Arbeitshilfen helfen die bauproduktgruppenspezifischen Aspekte dem Koordinator jedoch auch jetzt schon, die Komponenten Umwelt und Gesundheit für den Steckbrief 4.1.4 einzuordnen.
Weitere Informationen zu den Einzelkriterien siehe BN_4.1.4 – Rückbau, Trennung, Vewertung

Für die Bewertung der Rückbaubarkeit wirkt sich der Einsatz abfallarmer Konstruktionen, die die Möglichkeit eines sortenreines Rückbaus erlauben, günstig aus. Die Rückbaubarkeit beschreibt den Aufwand, der für Demontage oder Abbruch eines Bauteils aus dem Gebäudeverband nötig ist. Die Sortenreinheit beschreibt den Aufwand, der für die sortenreine Trennung mehrschichtiger und / oder inhomogener Bauteile anfällt.
Für die Bewertung der Verwertbarkeit der Baustofffraktionen gelten die zur Zeit der Bewertung am Markt aktuell verfügbaren technischen Verfahren. Eine bessere Verwertbarkeit / höherwertige Verwertung führt tendenziell zu einer Aufwertung. Eine theoretische aber nicht realisierte Verwertbarkeit führt tendenziell zu einer Abwertung. Alternativ können bei Bauteilen mit langer zu erwartender Nutzungsdauer Forschungsvorhaben, die praktikable Lösungsmöglichkeiten in absehbarer Zeit zur Verfügung stellen können, positiv bewertet werden.

Weitere Informationen z.B. zu den Verwertungsmöglichkeiten, Deponieverhalten, Abfallschlüssel → Reiter Nachnutzung

Einordnung Bauplatten (ohne Holzwerkstoffe)

Die Rückbaubarkeit  und die Sortenreinheit von Bauplatten hängt  von der Art der Gesamtkonstruktion des Bauteils ab. Trockenbau mit Bauplatten aus Gips oder verschraubte Konstruktionen, z.B. mit HPL oder Faserzementplatten, ermöglichen in der Regel einfache, wirtschaftliche Änderungen beim raumbildenden Ausbau und entsprechend einen einfachen Rückbau. Ständerwände und Deckenkonstruktionen lassen sich in der Regel weitgehend sortenrein trennen. Auch aufgeklebte Trockenputze lassen sich weitgehend von mineralischen Untergründen trennen, allerdings bleiben ggf. anhaftende Gips- oder Klebereste.

Vollflächig auf andere Trägerplatten aufgeklebte Hochdruck-Schichtpressstoffplatten werden sich von diesen nur aufwendig trennen lassen.

Rückbaubarkeit

Geringer Rückbauaufwand → hoher Rückbauaufwand

Konstruktion

ohne Unterkonst. homogenes Element

auf Unterkonst. 
verschraubt unver-
spachtelt

auf Unterkonst. verdeckt befestigt

auf Unterkonst.
verschraubt ver-
spachtelt

punktf.
verklebt + ver-
schraubt

im Dünnbett mineralisch 
verklebt + ver-
schraubt

vollflächig 
verklebt

Gipsplatten und Gipsfaserplatten, Gipsplatten mit Vliesarmierung

-

(x)1

 -

x

(x)2

Gips-Wandbau-
platten

x

- - - - - -

Hochdruck-Schichtpress-
stoff
platten

x
(Kompakt-
platten)

x

 x

-

 x

 -

x (Mehrschicht-Verbund)

Faserzement-
Tafeln

-

x

 x

x

 -

 -

(x)2

Silikat-Brandschutz-
platten

-

(x)1

 -

x

x

x

(x)2

Tabelle 1.5.10-1: Übersicht Rückbaubarkeit
1 Unübliche Konstruktion, beschränkt auf temporäre (Staub-) Schutzwände und ähnliches.
2 z. B. als Untergrund für aufgeklebte und auflaminierte dekorative Oberflächen. Der Rückbau des entstehenden Verbundwerkstoffes in seine einzelnen Bestandteile wird in der Regel wirtschaftlich kaum möglich sein.

Verwertungs- / Beseitigungswege und -möglichkeiten Hochwertige Verwertung Minderwertige Verwertung Energetische Verwertung Deponierung

Gipsfaserplatten, Gipsplatten, Gipsplatten mit Vliesarmierung, Gips-Wandbauplatten

möglich (Recyclingsystem im Aufbau) eingeschränkt möglich (z.B. Rekultivierungsmaßnahmen) nicht möglich momentan der übliche Entsorgungsweg

Hochdruck-Schichtpressstoffplatten

möglich (aufwändig)  - momentan der übliche Entsorgungsweg nicht zulässig

Faserzement-Tafeln

möglich möglich nicht möglich möglich

Silikat-Brandschutzplatten1

(möglich) (möglich) nicht möglich momentan der übliche Entsorgungsweg
Tabelle 1.5.10-2: Übersicht Verwertbarkeit
Hochwertige Verwertung
Die Produktgruppe wird zur Herstellung gleichwertiger Produkte als wesentlicher Bestandteil des Endprodukts eingesetzt.
Minderwertige Verwertung
Die Produktgruppe wird zur Herstellung untergeordneter Produkte als wesentlicher Bestandteil des Endprodukts eingesetzt.
Energetische Verwertung
Die Produktgruppe wird in einer Verbrennungsanlage energetisch verwertet.
Deponierung
Die Produktgruppe wird ggf. nach thermischer Vorbehandlung deponiert.

1 Aufgrund der stofflichen Zusammensetzung erscheint die Verwertung möglich,  Aussagen des marktführenden Herstellers zur Verwertung fehlen derzeit.

 

Quellen

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Kriterium 1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt, abrufbar unter BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Online-Quelle)

Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Version 2011_1, Kriterium 3.1.3 Innenraumhygiene, abrufbar unter BNB_BN2011-1_313 (Online-Quelle)

Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Version 2011_1, Kriterium 4.1.4 Rückbau, Trennung und Verwertung, abrufbar unter BNB_BN2011-1_414 (Online-Quelle)

GIPS-Datenbuch 2013, Bundesverband der Gipsindustrie e. V., Berlin,  www.gips.de

Gebäudeschadstoffe und Gesunde Innenraumluft, Herausgeber Gerd Zwiener und Frank-Michael Lange, Erich Schmidt Verlag GmbH+Co, Berlin 2012

Gipsprodukte - Umwelt-Produktdeklaration, Juni 2009, Darmstadt, Bundesverband der Gipsindustrie e.V. / Forschungsvereinigung der Gipsindustrie e. V.

Gips-Wandbauplatten

Technisches

Technische Daten

Rohdichte [kg/m3]: 800 - 1.500
Masse / Fläche [kg/m2]: 58 - 150

Baustoffklasse nach DIN 4102-1

A1 (nicht brennbar)

Euroklasse nach DIN EN 13501-1

A1 (kein Beitrag zum Brand)

Technische Baubestimmung

Die allgemeinen Anforderungen an bauliche Anlagen und die Verwendung von Bauprodukten werden in den Landesbauordnungen geregelt. Bei Bedarf können diese allgemeinen Vorgaben durch Technische Baubestimmungen konkretisiert werden. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) macht im Auftrag der Länder die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) bekannt, die als Grundlage für die Umsetzung in Landesrecht dient.
Weitere Informationen dazu bzw. produkt- und bauartspezifische Informationen siehe
DIBt / Informationsportal Bauprodukte und Bauarten
DIBt / Zulassungs- und Genehmigungsverzeichnisse

Technische Regeln (DIN, EN)

DIN EN 12859 Gips-Wandbauplatten – Begriffe, Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 12860 Gipskleber für Gips-Wandbauplatten – Begriffe, Anforderungen und Prüfverfahren
DIN 4103-2 Nichttragende innere Trennwände – Teil 2: Trennwände aus Gips-Wandbauplatten

Quelle: https://www.beuth.de, Beuth Verlag GmbH, Berlin, Stand Februar 2020

Bundesverband der Gipsindustrie e.V.; Gips-Datenbuch; 2013 Berlin

Gips-Wandbauplatten

Literaturtipps

Website des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V.:

  • GIPS-Datenbuch, Bundesverband der Gipsindustrie e. V., Berlin 2013
  • Gips-Wandbauplatten - eine Klasse für sich, Bundesverband der Gipsindustrie e. V. Industriegruppe Wandbauplatten, Berlin 2012

Downloadbereich Gips.de

siehe auch  Bauplatten aus Gips

Gips-Wandbauplatten

Rohstoffe / Ausgangsstoffe

Hauptbestandteile

Wesentliche Rohstoffe in Masse-% und Stofferläuterung der Hauptbestandteile, ggf. von Hilfsstoffen und Zusatzmitteln

Bindemittel: > 85 % gebrannter Gips = Stuckgips (Naturgips oder REA-Gips)

davon Rezyklat:

REA-Gips in unterschiedlichen Anteilen, gipshaltige Produktionsrückstände
  Wasser

Umwelt- und Gesundheitsrelevanz

Gewinnung der Primärrohstoffe

Rohstoffe sind Naturgips und REA-Gips, siehe Gips + Bauplatten aus Gips

Verfügbarkeit

Die Hauptbestandteile Naturgips und REA-Gips (Gips aus Rauchgasentschwefelungsanlagen) sind nur begrenzt vorhanden. Der Einsatz von REA-Gips schont die natürlichen Gips-Ressourcen und verhindert die Deponierung des hochwertigen Materials.1

Verwendung von Recyclingmaterialien / Produktionsabfällen

REA-Gips siehe oben

Radioaktivität

Radionuklide in Baumaterialien

Natürlich Radionuklide in Baustoffen können vorkommen in Abhängigkeit von Material und Zuschlagstoffen. Zum Schutz der Bevölkerung vor Strahlenbelas­tungen werden in Deutschland seit mehr als 20 Jahren Untersuchungen und Bewertungen der radioaktiven Stoffe in Baumaterialien durchge­führt. Nach einer Studie des BfS wurden in Deutschland keine zu Bauzwecken verwendbaren Materialien festgestellt, die infol­ge erhöhter Uran- und Radiumkonzentrationen zu höhe­ren Konzentrationen des Radon-222 (Radon) in Räumen führen könnten. 2

Bei den derzeit handelsüblichen Bauproduktgruppen sind aus der Sicht des Strahlenschutzes keine Einschränkungen erforderlich. Allerdings ist auch weiterhin die vorgegebene Beschränkung des Anteils industrieller Rückstände als Zuschlag zu beachten, siehe ausführliche BfS-Informationen zu Baumaterialien.

Gips-Wandbauplatten tragen aufgrund ihrer möglichen Dosisbeiträge nur unwesentlich zur Strahlenexposition der Bewohner bei.

Landinanspruchnahme (Landuse)

Das Flächenäquivalent für Gips- und Anhydritsteinabbau für die gesamte Gipserzeugung in der BRD liegt unterhalb von 1% des Flächenäquivalents für  Bausand- und Baukiesabbaus, kann im Einzelfall aber einen erheblichen Eingriff in die Landschaft darstellen, siehe Bauplatten aus Gips. 3

Quellen

1          Bundesverband der Gipsindustrie e.V.
2          Bundesamt für Strahlenschutz, Fachbereich Strahlenschutz und Umwelt
3          Dr. Werner Gwosdz, Dr. Simone Röhling,
            Flächenbedarf für den Abbau von oberflächennahen Rohstoffen

Gips-Wandbauplatten

Herstellung

Herstellungsprozess

Nach Anlieferung von Naturgips / REA-Gips an das Gipswerk erfolgt zunächst die Herstellung von Calciumsulfat-beta-Halbhydrat (Stuckgips) durch Brennen des Rohgipses (Kalzinieren) unterhalb 180°C. Die Herstellung von Gips-Wandbauplatten erfolgt in automatisierten Produktionsanlagen. In Dosier-  und Mischaggregaten wird aus Stuckgips und Wasser eine homogene, fließfähige Masse hergestellt und in einen Edelstahlformkasten zur Herstellung der Platte eingebracht. Nach diesem Vorgang wird in einem Trockner die Überschussfeuchte thermisch entfernt und anschließend das Produkt in Plattenpakete verpackt. 1,2

Umweltindikatoren / Herstellung

Einheitliche Werte zu Umweltindikatoren (z.B. Primärenergieaufwand, Treibhauspotential) liefert die Online-Datenbank ÖKOBAUDAT des Informationsportals Nachhaltiges Bauen. Die Plattform ÖKOBAUDAT stellt Umweltprofile für Bauprodukte bereit, die als erforderliche Datengrundlage für die Ökobilanzierung (Lebenszyklusanalyse) von Gebäuden eingesetzt werden. Für Bauprodukte gibt es dort Herstellungs- und End-of-Live-Datensätze. → Datenbank der ÖKOBAUDAT
In der Herstellung von Bauprodukten ist ein großer Anteil der verursachten Umweltbelastungen auf den Verbrauch von nicht erneuerbaren Energieträgern zurückzuführen. Der in den Datensätzen geführte "kumulierte Primärenergieaufwand nicht erneuerbar" (Graue Energie, PENRT) ist daher ein wichtiger Umweltindikator für den Ressourcenverbrauch und i.d.R. gleichgerichtet mit dem Treibhauspotential (GWP), einem wichtigen Indikator der Umwelt(aus)wirkungen.
Informationen zu ÖKOBAUDAT-Datensätzen im Zusammenhang mit dieser Produktgruppe finden sich in WECOBIS unter Fachinformationen / Reiter Zeichen & Deklarationen → Übersicht Umweltdeklarationen / Umweltindikatoren.

Energieaufwand

Bei der Herstellung dominieren die mit dem Verbrauch fossiler Energieträger verbundene Kalzinierung des Rohgipses und die Plattentrocknung die Wirkungskategorien der Ökobilanz deshalb deutlich; so sind diese beiden Teilprozesse für rund 85% des globalen Erwärmungspotenzials (GWP) verantwortlich.

Graue Energie

Gips-Wandbauplatte 1m2 = 84 kg

Summe erneuerbare Primärenergie (PERT)  5,32 MJ / kg

Summe nicht erneuerbare Primärenergie (PENRT) 329,68 MJ / kg   3

Charakteristische Emissionen

Die Herstellung von Gips-Wandbauplatten erfolgt in emissionsschutzrechtlich genehmigten Anlagen nach den Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes.4

Transport

Die Herstellerwerke sind in der Regel nahe an der Rohstoffquelle, bei den Abbaustellen von Naturgips / Gipsstein oder bei  Kraftwerken mit Rauchgasentschwefelungsanlagen angesiedelt um den Transportweg in der Herstellung kurz zu halten.

Quellen

1              Bundesverband der Gipsindustrie e. V., Berlin
2,3,4      Umwelt-Produktdeklaration "Gips-Wandbauplatte nach DIN EN 12859", August 2014, Hrsg. IBU - Institut für Bauen und Umwelt e.V.

Gips-Wandbauplatten

Verarbeitung

Technische Hinweise / Verarbeitungsempfehlungen

Der Wandaufbau erfolgt auf der Grundlage von DIN 4103-2. Gips-Wandbauplatten werden mit Gipskleber verbunden und im Verband zusammengefügt. Ihre Standsicherheit erhalten die Wände durch den Plattenverbund und den Anschluss an den Baukörper. Sie ist ohne weitere Nachweise gegeben, wenn die tabellierten Werte für die zulässigen Wandmaße und die Wandanschlussarten nach DIN 4103-2 angewendet werden. Der Anschluss erfolgt in der Regel elastisch. Beim elastischen Anschluss werden am Boden, an den flankierenden Wänden und an der Decke Randanschlussstreifen angesetzt. Dadurch werden sowohl Zwängungskräfte infolge Verformungen von Gebäudeteilen kompensiert als auch die schalltechnische Qualität der Wände verbessert (schalltechnische Entkopplung). Wird eine stärkere Verformung der angrenzenden Bauteile erwartet, erfolgt der Anschluss gleitend.

Arbeitshygienische Risiken

Allgemeines

Die Verarbeitung von Gips-Wandbauplatten ist bei staubarmer Bearbeitung (Zusägen mit Absaugung) nicht mit arbeitshygienischen Risiken verbunden.
Bei hoher Staubentwicklung (z. B. beim Zuschneiden mit stark rotierendem Gerät / Kreissäge) und zu erwartender Grenzwertüberschreitung wird eine Atemschutzmaske empfohlen.
siehe auch Wingis-Stoffinformationen Gips

AGW-Werte

Arbeitsplatzgrenzwert  AGW (früher: MAK-Wert)
Calciumsulfat (Gips):

Deutschland (TRGS 900): A-Staub: 6 mg/m³ (Alveolengängige Fraktion, früher: Feinstaub)

TRGS 900 - Technischen Regeln für Gefahrstoffe - Arbeitsplatzgrenzwerte

REACH / CLP - Informationspflicht zu SVHC

Bauprodukte wie z.B. Bauplatten, Bodenbeläge, Dämmstoffe, Mauersteine, Betonfertigteile oder Verglasungen werden als Erzeugnis eingestuft.

Die europäische Chemikalienverordnung REACH unterscheidet Produkte in Stoffe, Gemische und Erzeugnisse. Zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, dient die CLP-Verordnung (Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen).
Wird ein Produkt nicht als Stoff oder Gemisch, sondern als Erzeugnis eingestuft, ist kein Sicherheitsdatenblatt (SDB) erforderlich und Gefahrstoffbezeichnungen entfallen. Lediglich besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) > 0,1 Gew.-% müssen ausgewiesen werden. Für diese Informationen besteht eine Auskunftspflicht, die allerdings für alle Bauprodukte (Gemische und Erzeugnisse) gilt, die unter den Geltungsbereich der Bauproduktenverordnung (BauPVO) fallen. Sie müssen für Erzeugnisse aber nicht in Form eines Sicherheitsdatenblattes nach den Kriterien des Anhangs II der REACH-Verordnung gegeben werden.

Für Verbraucher muss die Informationsweitergabe auch nur auf Anfrage beim Hersteller erfolgen. Informationen und Unterstützung zu den Auskunftsrechten findet man beim Umweltbundesamt / REACH / Auskunftspflichten.

Einstufungen und Gesundheitsgefahren nach GISBAU

Information zurStoffgruppen Calciumsulfat (Gips) auf GISBAU
Calciumsulfat

Emissionen

Staubentwicklung ist bei der Verarbeitung möglich, siehe auch  2.3.2.1 Allgemeines

Gips-Wandbauplatten

Nutzung

Umwelt- und Gesundheitsrisiken Neuzustand

Schadstoffabgabe / Emissionen in den Innenraum

Die Anforderungen nach dem AgBB-Bewertungsschema hinsichtlich aller dort aufgeführten Kriterien werden deutlich unterschritten. 1

Schadstoffabgabe / Emissionen in den Außenraum

Eingebaute Gips-Wandbauplatten stehen einsatzbedingt nicht in Kontakt zum Außenraum.2

Umwelt- und Gesundheitsrisiken bei bestimmungsgemäßer Nutzung

Schadstoffabgabe / Emissionen in den Innenraum

Schadstoffbelastungen / Emissionen in den Innenraum sind kaum nachweisbar.3

Umwelt- und Gesundheitsrisiken im Schadensfall

Brandfall

Gips-Wandbauplatten nach DIN EN 12859 sind nichtbrennbar (A1, kein Beitrag zum Brand).

Wassereinwirkung

Trennwände aus Gips-Wandbauplatten dürfen in Innenräumen angewendet werden, deren Flächen regelmäßig durch Spritz- und Brauchwasser beansprucht werden, z.B. in häuslich genutzten Küchen und Bädern. Ihre Anwendung in moderaten Feuchträumen ist in  DIN 18534-1 geregelt: Gips-Wandbauplatten sind in den Wassereinwirkungsklassen W0-I (nicht häufige Einwirkung) und W1-I (häufige Einwirkung) anwendbar. Eine hierbei erforderliche Abdichtung ist bauteilbezogen anzuordnen und nach Herstellerangaben im Verbund mit Fliesen und Platten auszuführen. Aus baupraktischen Gründen wird in offenen Rohbauten die Verwendung von hydrophobierten Gips-Wandbauplatten im Wandfuß empfohlen. In kritischen Bauvorhaben sollte die Trennung von der Rohdecke durch ein wasserdichtes, dimensionsstabiles Auflager in Erwägung gezogen werden (Hydrosockel).

Beständigkeit Nutzungszustand

Unter der Rubrik Baustoff- und Gebäudedaten / Nutzungsdauern von Bauteilen findet sich auf dem Informationsportal Nachhaltiges Bauen eine Datenbank mit Nutzungsdauerangaben von ausgewählten Bauteilen des Hochbaus für den Leitfaden „Nachhaltiges Bauen“.
Datenbank als PDF

Quellen

1,2,3  Gips-Wandbauplatte nach DIN EN 12859 – Umwelt-Produktdeklaration, August 2014, Herausgeber der Deklaration: IBU Institut Bauen und Umwelt e.V. Berlin; Inhaber der Deklaration: Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Berlin

Gips-Wandbauplatten

Nachnutzung

Rückbau / Trennung

Eine Verunreinigung anderer mineralischer Abbruchfraktionen mit Gips (Calciumsulfat) beeinträchtigt deren Aufbereitung oder Vermarktung gegebenenfalls durch die Anreicherung mit Sulfat.2
Um den mineralischen Bauschutt von Gipsresten freizuhalten, ist daher eine möglichst weitgehende Trennung gipshaltiger Baustoffreste und Abbruchmaterialien von anderen  Materialien unbedingt notwendig. Dies ermöglicht zudem, den im Grundsatz gut wiederverwertbaren Gips dem Recycling zuzuführen oder ihn gesondert zu deponieren.

Verschnitt  von Gips-Wandbauplatten sowie Abbruchmaterial aus Gips-Massiv-Wänden stellen materialreine Wertstoffe aus Calciumsulfat-Dihydrat dar, die weder in Fraktionen getrennt noch aufwändig sortiert werden müssen.6

Umwelt- und Gesundheitsrisiko Rückbau

Bei Rückbau und Abbruch, insbesondere im laufenden Gebäudebetrieb können, wie bei anderen Baustoffen auch, Belastungen durch Staub, eventuell mit Schimmelpilzsporen entstehen.3
Für Materialien im derzeitigen Altbestand gilt ggf. weiteres → siehe dazu auch Bauplatten im Bestand

Wiederverwendung

Gipsplatten und Gipsfaserplatten lassen sich selten zerstörungsfrei entfernen, so dass eine Wiederverwendung als Platten selten in Frage kommt. Sie haben zudem in der Regel störende Altanstriche oder Beschichtungen anhaften. Gips-Wandbauplatten können gar nicht wiederverwendet werden, da der Rückbau von Gips-Massiv-Wänden nicht zerstörungsfrei möglich ist.

Stoffliche Verwertung

Prinzipiell können die Wertstoffe aus Calciumsulfat-Dihydrat der Kreislaufwirtschaft  wieder  zugeführt,  etwa  als  – chemisch betrachtet – originärer Rohstoff für die erneute Herstellung von Gipsprodukten, für Düngung und Bodenverbesserung in der Landwirtschaft oder für  bergbauliche Rekultivierungen oder Renaturierungen.6
Eine Wiederaufbereitung zur erneuten Produktion von Bauplatten aus Gips findet derzeit in der Regel aber nur für Produktionsabfälle und Verschnitte statt, da nach Herstellerangaben die Sammlung und Zwischenlagerung von Rückbauabfällen im Vergleich zum Preis des Massenproduktes Bauplatte aus Gips sehr aufwendig ist.  
Als problematisch erweist sich außerdem die meist fehlende Sortenreinheit von Rückbauabfällen. Für die Wiederaufbereitung zu Gipsbauplatten haben nach heutigem Stand der Technik Störstoffe wie Beton, Ziegel, Fliesen und Metalle Auswirkungen und müssen in speziellen Aufbereitungsanlagen zusammen mit dem Karton abgetrennt und gesondert verwertet oder beseitigt werden. Der aufgemahlene Gips aus dem Gipskern der Platten kann dagegen unter Einhaltung europäisch vereinbarter Qualitätsanforderungen wieder zur Plattenherstellung verwendet werden.4
Die Anforderungen an das Recyclat  bezüglich  Qualität und Reinheit sind hoch. Es muss in Deutschland zudem mit dem anfallenden REA-Gips als sekundären Gips konkurrieren. In anderen europäischen Ländern, insbesondere Holland gibt es bereits Erfahrungen im Recycling von ausgedienten Gipsplatten und ein flächendeckendes Sammelsystem.

Ein Recyclingsystem zur Verwertung von Abbruchgips, Gipsplatten und Baustellenabfälle befindet sich im Aufbau. Bislang werden in Deutschland mobile Gips-Recyclinganlagen eingesetzt. Derzeit wird aber die Errichtung von drei stationären Recyclingwerken  an zentralen Standorten in Deutschland geplant. Damit nimmt die deutsche Gipsindustrie Ihre Produktverantwortung nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz wahr.5
Nach Aussage des Bundesverband der Gipsindustrie e.V. können bis Ende 2014 circa die Hälfte der anfallenden Rückbauabfälle wiederverwertet werden.
In beschränktem Umfang besteht für weitgehend sortenreine und behandelte Gipsplattenabfälle auch eine Verwertungsmöglichkeit bei Rekultivierungsmaßnahmen im Bergbau. Für eine Verwertung als Deponieersatzstoff sind Gipsplatten nicht geeignet. Sie eignen sich im Gegensatz zu anderen Gipsarten, z. B. REA-Gips, auch nicht zum Bergversatz.1

Eine Wiederaufbereitung zur erneuten Produktion von Gipsplatten ist auch für Gipsplatten mit Vliesarmierung möglich, da das Glasvlies in den Aufbereitungsanlagen nicht zerkleinert wird und sich so mechanisch von Gipsanteilen trennen lässt. Hierzu wird eine Zuführung zu den Anlagen, die auch für Gipsplatten geeignet sind und Gips und Karton trennen, empfohlen.

An einer effizienten Rückführung von gebrauchten Gipsfaserplatten in Produktionsprozesse zur Herstellung von Gipsprodukten wird gearbeitet. Hierzu werden die Gipsfaserplatten in den Gipsplatten-Recyclinganlagen mit aufbereitet.

Gips-Wandbauplatten können in den gleichen Brech-  und Mahlanlagen verarbeitet werden, die auch für die Aufbereitung des Naturgipses vorgesehen sind. Wegen des logistischen und verfahrenstechnischen  Aufwandes muss hierbei  – trotz  des  ökologischen  Vorteils  –  immer  der  wirtschaftliche Nutzen mit betrachtet und bewertet werden. Eine der Problemlagen sind verlässliche und ausreichend hohe Abnahmemengen, die kontinuierlich und in gleicher Qualität für die Verwertung zusammengestellt werden müssen.6

Energetische Verwertung

Ist nicht möglich.

Beseitigung / Verhalten auf der Deponie

Ist eine stoffliche Verwertung nicht möglich, müssen Abfälle von Gipsplatten, Gipsplatten mit Vliesarmierung und Gips-Wandbauplatten auf Deponien der Klasse I und II gemäß Abfallablagerungsverordnung bzw. Deponievereinfachungsverordnung (derzeit im Gesetzgebungsverfahren) abgelagert werden. Gipsfaserplatten überschreiten i.d.R. durch ihren Anteil an Zellulosefasern (ca. 20%) die Zuordnungswerte des organischen Anteils für Deponieklasse I + II, was im Prinzip vor der Ablagerung eine thermische Behandlung notwendig macht.
Nach der Deponievereinfachungsverordnung besteht eine Ausnahme für den TOC- und den DOC-Gehalt, um Gipsabfälle weiterhin ohne vorherige thermische Behandlung zur Reduzierung des organischen Abfalls ablagern zu können.
Nach derzeitigem Kenntnisstand führen organische Bestandteile, die in einer überwiegend mineralischen (gesteinsähnlichen) Matrix eingebunden sind, i. d. R. kaum zu relevanten Emissionen.

EAK-Abfallschlüssel

10 13 Abfälle aus der Herstellung von Zement, Branntkalk, Gips und Erzeugnissen aus diesen
10 13 06 Teilchen und Staub
17 Bau- und Abbruchabfälle
17 08 02 Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 08 01 fallen

siehe auch Lexikon / Abfallschlüssel

Quellen

1,2,5,   Herstellung und Entsorgung von Gipsplatten, Bayerische Landesamt f. Umwelt, 20007 / 2009
3          Prof. Dr. Peter Heeg, Baustelle Krankenhaus, Hygiene und Umwelt Forum Siegen e. V.
4          Bundesverband der Gipsindustrie e.V, Berlin
6          Gips-Wandbauplatte nach DIN EN 12859 – Umwelt-Produktdeklaration, August 2014, Herausgeber der Deklaration:
            IBU Institut Bauen und Umwelt e.V.    Berlin; Inhaber der Deklaration: Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Berlin

Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung – AVV, zuletzt geändert am 24. Februar 2012, Online-Quelle abgerufen am 11.7.2012

LAGA (2003): Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung (Download)