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Textile Bodenbeläge im Bestand

Produktgruppeninformation

   
  Welche Inhalte findet man in den Datenblättern zum Bestand in WECOBIS? Was ist der Unterschied zu den Standard-Datenblättern? Inhalt aufklappen
 

In den Standard-Datenblättern in WECOBIS findet man Informationen zu aktuell am Markt befindlichen Bauprodukten. Da es sich bei diesen aktuellen Produkten für den Neubau in aller Regel nicht um dieselben handelt, die man im zur Renovierung anstehenden Bestand vorfindet und die z.B. einem Schadstoffkataster gemäß BNB-Kriteriensteckbrief BK_1.1.6 zugeordnet werden müssen, wurde die Trennung der Materialgruppen Neubau - Bestand in WECOBIS vorgenommen. Die Darstellung in WECOBIS folgt hier jedoch nicht der üblichen Darstellung mit Lebenszyklus, sondern beschränkt sich auf die für Renovierungsmaßnahmen relevanten Informationen.

Im Bestand können sich unterschiedliche ältere Baumaterialien befinden, die nicht mehr auf dem Markt sind, aber nach wie vor mit Schadstoffen belastet sind. Diese können bereits durch ihr Vorhandensein, aber insbesondere bei unsachgemäßer Bearbeitung, Rückbau (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) und bei der Beförderung bis zur Annahmestelle (Entsorgungsanlage) sowohl die Gesundheit als auch die Umwelt gefährden.
In WECOBIS beschränken sich die Informationen an dieser Stelle auf Hinweise zu solchen Schadstoffen, die in der jeweiligen Produktgruppe in der Bausubstanz auftreten können. Dies soll als Orientierungshilfe dienen, kann jedoch eine fachliche Abklärung vor Ort durch einen entsprechenden Sachverständigen nicht ersetzen.

Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) stellt auf seiner Website bereits eine sehr gute Arbeitshilfe für den kontrollierten Rückbau kontaminierter Bausubstanz, den Schadstoffratgeber Gebäuderückbau, zur Verfügung. Das kostenlose Online-Informationssystem bietet zahlreiche Informationen zur Erkundung, Bewertung und Entsorgung von schadstoffhaltigen Baustoffen. Auf die dort geführte umfangreiche Sammlung von Datenblättern wird an den jeweiligen Stellen verwiesen.

  Übersicht zur allgemeinen Vorgehensweise bei Verdachtsmomenten. Inhalt aufklappen
 

1. Gebäudebegehung durch sachkundige Personen
2. Repräsentative Probenahme und Analyse verdächtiger Materialien, des Hausstaubs
und/oder der Raumluft
3. Erstellung eines Schadstoffkatasters und eines Sanierungskonzepts
4. Durchführung der Sanierung und Kontrolle des Sanierungserfolgs
5. Entsorgung des schadstoffbelasteten Materials

  Infos zur Schadstoffanalyse des Bestandes. Inhalt aufklappen
  Da eine Unterscheidung schadstoffhaltiger und schadstofffreier Baustoffe in der Regel schwierig sein wird, muss im Zweifel von einer Schadstoffbelastung ausgegangen werden und die (eventuell) kontaminierten Bauteile untersucht und beprobt werden.

Einen ersten Anhaltspunkt, ob schadstoffhaltige Baustoffe verwendet worden sind, liefert das Baujahr des Gebäudes und die Zeiträume, in denen Umbauten, Sanierungen und Einbauten vorgenommen worden sind, da die gesundheitsgefährdenden und inzwischen verbotenen Schadstoffe jeweils in bestimmten Zeiträumen verbaut wurden.

Eine Bestandsanalyse mit qualifizierten Beprobungen und Beurteilungen kontaminierter Gebäudeteile durch eine sachverständige Person gibt genauere Auskunft und sollte frühzeitig vor der Bearbeitung, dem Rückbau bzw. der Entsorgung alter Baumaterialien durchgeführt werden.
Broschüre "Schadstopp" des Gesamtverbands Schadstoffsanierung e.V. mit Basisinformationen zu den häufigsten Gebäudeschadstoffen
  Liste von Schadstoffen, deren Einsatz für Neubauten und bei der Sanierung des Bestandes bereits verboten ist oder in absehbarer Zeit in der Bundesrepublik Deutschland verboten sein wird. Inhalt aufklappen
   
Asbest 1877 Beginn der industriellen Verwendung
1969 (DDR) und 1979 (BRD) Verbot von Spritzasbest

1982 Herstellungs- und Verwendungsverbot von asbesthaltigen Bodenbelägen
1984 Verbot schwachgebundener Asbestprodukte im Baubereich und in Nachtspeichergeräten
1992 Verbot von Asbestzementplatten im Hochbau

1995 endgültiges Herstellungs-, Inverkehrbringens- und Verwendungsverbot in Deutschland
2005 Herstellungs- und Verwendungsverbot von asbesthaltigen Materialien in Europa
PCB 1955 Beginn der Anwendung im Bauwesen (nur BRD)
1978 Verwendungsverbot in offenen Systemen
1989 Verbot der Verwendung und des Inverkehrbringens PCB-haltiger Produkte
PCP 1930er Jahre Verwendung als Fungizid
1989 Herstellungs-, und Verwendungsverbot
Lindan 1940er Jahre Verwendung als Fungizid
1984 (BRD) und 1989 (DDR) Herstellungsstopp
2008 EU-weites Verbot
DDT 1939 Verwendung als Holzschutzmittel
1972 (BRD) und 1990 (DDR) Herstellungs- und Verwendungsverbot
PAK 1838 Erster Einsatz von Teerölen als Holzschutzmittel
1991 Verbot zur Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung von Teerölen (Teerölverordnung)
2009 Verbot des Inverkehrbringens und der Verwendung von Teerölen in der EU
„Alte“ KMF 1930er Jahre erster Einsatz in Deutschland
2000 Herstellungs- und Verwendungsverbot
Blei

Verwendung seit der Antike
1973 Verwendungsverbot von Bleirohren (ab 1.12.2013 verschärfter Grenzwert für Trinkwasser: Trinkwasserverordnung 2013)
1989 Verbot von Bleiweiß
2012 Verbot Bleimennige als Rostschutz
2015 Verbot von Blei bei der PVC-Produktion

2023 Verbot von Inverkehrbringen bleihaltiger PVC-Produkte in der EU
FCKW

1930er Jahre Einsatz von FCKW als Kältemittel

2000 Inverkehrbringungs- und Verwendungsverbot für FCKW
2001 Verwendungsverbot für teilhalogenierte FCKW in allen Kälte- und Klimaanlagen, ab 2002 in allen fest eingebauten Klimaanlagen < 100 kW
bzw. ab 2004 in allen kombinierten Klimaanlagen- und Wärmepumpensystemen
2010 Verwendungsverbot für unverarbeitete teilhalogenierte FCKW zur Instandhaltung / Wartung bereits existierender Kälte- und Klimaanlagen
2015 Verbot aller teilhalogenierten FCKW
HBCD ca. seit den 1970er Jahren Einsatz als Flammschutzmittel
2013 Verbot mit Übergangsregelung bzw. Ausnahmen bis 2018 als Flammschutzmittel in EPS/XPS-Dämmstoffen
→ LFU Bayern, Schadstoffratgeber Gebäuderückbau, Suchregister, Stoffdaten
  Übersicht zu den Risiken durch schadstoffbelastete Bauprodukte. Inhalt aufklappen
 

Risiken durch das Vorhandensein von schadstoffbelasteten Bauprodukten

Je nach Art der Schadstoffbelastung kann die Innenraumluft durch lungengängige Fasern oder gas- bzw. dampfförmige Chemikalien Auswirkungen auf das Wohlbefinden und die Gesundheit haben.

Ob die Innenraumluft belastet ist, kann durch eine Innenraumluftmessung festgestellt werden. Die ermittelten Innenraumluftwerte können mit den vom Umweltbundesamt im Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) festgelegten Werten verglichen werden und so eine gesundheitliche Beurteilung von Konzentrationen einer Chemikalie in der Innenraumluft ermöglichen.

Risiken bei der Bearbeitung und dem Rückbau von schadstoffbelasteten Bauprodukten

Bei Abbruch- und Rückbauarbeiten oder auch beim Bearbeiten von Bauteilen (schleifen, fräsen o.ä.) sind inhalative Gefahren von großer Bedeutung. Neben hoher gesundheitsgefährdender Staubentwicklung kommt es bei schadstoffbelasteten Bauprodukten noch zu einem zusätzlichen Gefährdungspotenzial durch stofflich oder biologische Kontaminationen. Bei Tätigkeiten mit solchen Kontaminationen kann sich für den Bearbeiter ohne Einhaltung der erforderlichen Schutzmaßnahmen ein hohes Gesundheitsrisiko ergeben.

Daher sollten Arbeiten an schadstoffbelasteten Bauprodukten nicht von Privatpersonen ohne die entsprechende Fachkenntnis zum Arbeits- und Gesundheitsschutz durchgeführt werden.

Risiken durch unsachgemäße Beförderung zur Abfallentsorgungsstelle

Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist primär derjenige Abfallerzeuger, durch dessen Tätigkeit die Abfälle erzeugt werden. Das kann der Bauunternehmer sein, der den Baustoff ausbaut. Aber auch der Bauherr kann als privater Abfallerzeuger auftreten, wenn er den Baustoff selbst ausbaut zur Entsorgungsstelle bringt oder den Bauunternehmer nicht damit beauftragt hat.

Der Abfallerzeuger haftet für die ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung von Abfällen. Er ist auch dafür verantwortlich, dass diese entsprechend der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) und dem dazu gehörigen Regelwerk richtig deklariert und seiner Schadstoffbelastung entsprechend eingestuft werden.

Für die korrekte Deklaration und Einstufung der Abfallarten stehen dem privaten Abfallerzeuger die Abfallberater der Städte und Kommunen zur Beratung zur Verfügung.

Verdachtsmomente für Schadstoffe in der Altbausubstanz

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Schadstoffen siehe jeweiliger Link zum WECOBIS-Lexikon.

Schadstoffgruppen möglicherweise schadstoffbelastete Baustoffe im Bestand im Bereich Textile Bodenbeläge
Asbest / fest gebunden

Textile Bodenbeläge aus Chemiefaser, Textile Bodenbeläge aus Naturfaser

Spachtel- und Ausgleichsmassen

Holzschutzmittel / Biozide:
Pentachlorphenol PCP, Lindan, DDT

Imprägnierungen von Wollteppichen

Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe PAK Textile Bodenbeläge aus Chemiefaser, Textile Bodenbeläge aus Naturfaser
Blei

Textile Bodenbeläge aus Chemiefaser, Textile Bodenbeläge aus Naturfaser

Schwermetallimprägnierungen oder- färbungen von Wollteppichen

Flammschutzmittel (TCEP + HBCD) Textil-Beschichtung
Formaldehyd Teppiche
Schimmelpilze

Teppiche

Tabelle 1.1.9: Übersicht Schadstoffgruppen und möglicherweise schadstoffbelastete Baustoffe im Bestand

Beschreibung

Textile Bodenbeläge können eine Reihe von Schadstoffen enthalten, die sich vorwiegend in der Tragschicht, d.h. in der Rückenschicht befinden oder als Zusatzausrüstung auf die Oberfläche aufgetragen oder darin eingearbeitet werden. Dazu zählen:

  • Asbest als Verstärkung in Teppichbodenrücken: Dabei handelt es sich um ein festgebundenes Asbestprodukt, da das Asbest in den hartelastischen Teppichrücken eingebunden ist [Bossemeyer]. In der Regel, d.h. sofern die Produkte unbeschädigt sind, geht von festgebundenen Asbestprodukten keine unmittelbare Gefahr aus. (→ Asbest)
  • Weichmacher in Kunststoffen der Rückenschicht (→ Weichmacher)
  • Rückseitige Schwerbeschichtungen wie z.B. von Textilfliesen können aus teerölhaltigem Bitumen bestehen und PAK emittieren. Heute wird nur noch reines Bitumen eingesetzt.
  • Schwermetallhaltige Verbindungen in Pigmenten
  • (Polybromierte) Flammschutzmittel wie Decabromdiphenylether (DeBDE), das im Brandfall die gesundheitsschädlichen Verbrennungsprodukte Dioxin und Furan bildet. (→ Flammschutzmittel)
  • Zusatzausrüstungen zum Schutz vor Verschmutzungen: Perfluortenside werden als Schutz vor Verschmutzungen, vorwiegend im Wohnbereich und weniger im Objektbereich, eingesetzt. Bis zum Jahr 2000 wurde vor allem Perfluoroctansulfonat verwendet, das inzwischen als langlebiger organischer Schadstoff (PoP) eingestuft [pops.int] und möglicherweise krebserzeugend und reproduktionstoxisch ist [Gestis]. [Zwiener/Mötzl]
  • Zusatzausrüstungen zum Schutz vor Insektenbefall: Wollteppiche werden zum Schutz vor Insektenbefall mit einem Fraßschutz, dabei handelt es sich in der Regel um Pyrethroide, ausgerüstet. Insbesondere wurde und wird Permethrin verwendet, das partikelgebunden emittiert und sich so im Hausstaub ablagert. [Zwiener/Mötzl]

Verarbeitungsprodukte

Bei der Verlegung von textilen Bodenbelägen können auch asbest- und PAK-haltige Kleber eingesetzt worden sein. Details siehe → Klebstoffe und → Datenblatt 428 Kleber.

Verwendungszeitraum

Für schwach gebundenen Asbest besteht in Deutschland seit 1982 ein Verbot [Berg], welches mit der Gefahrstoffverordnung 1993 auf das Inverkehrbringen von Asbest und asbesthaltigen Materialien ausgeweitet wurde und seit 2005 auch auf europäischer Ebene gilt [dguv.de]. Siehe → Datenblatt 501 Asbest

Decabromdiphenylether (DeBDE) ist in der EU aktuell noch zugelassen, im Bereich deutscher bauaufsichtlicher Zulassungen von Bodenbelägen aber durch das DIBt seit 1986 verboten [Zwiener/Mötzl].

Seit Ende der 1940er Jahre hergestellt, wurde Perfluoroctansulfonat aufgrund der mit der Substanz verbundenen negativen Umwelt- und Gesundheitswirkungen als Bestandteil eines Verschmutzungsschutzes im Jahr 2000 vom Markt genommen [about.com]. Seit 2006 beschränkt das Europäische Parlament mit der Richtlinie 2006/122/EG den Einsatz von PFOS auf bestimmte Einsatzbereiche [europa.eu]. Seit 2009 zählen PFOS zu den persistenten organischen Schadstoffen nach dem Stockholmer Übereinkommen, für die Verbots- und Beschränkungsmaßnahmen gelten [pops.int].

Synthetische Pyrethroide wurden in den 1950er Jahren erstmalig, Permethrin wird seit 1973 hergestellt [gesundheitsamt.de].

Hinweise zur Entsorgung

Allgemeine Entsorgungshinweise enthalten → Datenblatt 701 Richtwerte zur Entsorgung und → Datenblatt 702 Abfallzuordnung für Rückbauabfälle.

Details und weiterführende Hinweise zum Ausbau und zur Entsorgung asbest- oder PAK-haltiger Materialien siehe → Asbest, → Datenblatt 501 Asbest und → Lexikon/PAK, → Datenblatt 502 Benzo(a)pyren (BaP) PAK (Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe)

Quellen

Hans-Dieter Bossemeyer in: Schadstoffe in Innenräumen und an Gebäuden, Gesamtverband Schadstoffsanierung (Hrsg.), Köln, Müller, 2010

Gerd Zwiener/Hildegund Mötzl, Ökologisches Baustofflexikon, C. F. Müller Verlag, Heidelberg, 2006

Perfluoroctansulfonsäure, GESTIS-Stoffdatenbank des IFA Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung , Online-Quelle abgerufen am 03.12.2014

Alexander Berg, Gesamtverband Schadstoffsanierung (Hrsg.), Schadstoffe in Innenräumen und an Gebäuden, Köln, Müller, 2010

Asbest an Arbeitsplätzen, IFA Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV, Online-Quelle abgerufen am 03.12.2014

Pyrethroide im Wohnbereich, Gesundheitsamt Dache, Quelle: UMB und BAGS/G5 Hamburg Stand 1994, Online-Quelle abgerufen am 03.12.2014

Schadstoffratgeber Gebäuderückbau, Bayerisches Landesamt für Umweltschutz (LfU)
Auf den Internetseiten des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz (LfU) findet sich der Schadstoffratgeber Gebäuderückbau, ein kostenloses Online-Informationssystem mit zahlreichen Informationen zur Erkundung, Bewertung und Entsorgung von schadstoffhaltigen Baustoffen. Im Text wird auf jeweils relevante Internetseiten und Informationsblätter zum Download verwiesen.

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akt. 2023

Textile Bodenbeläge im Bestand
Textile Bodenbeläge im Bestand
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Bewertungssystem

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)

   
  Wofür steht das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)? Inhalt aufklappen
 

Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung.
Das BNB zeichnet sich durch einen Kriterienkatalog aus, mit dem Gebäude nach ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Qualitäten, sowie den technischen und prozessualen Aspekten bewertet werden. Im Rahmen des Bewertungssystems gibt es auch einige Kriteriensteckbriefe, die sich direkt oder indirekt auf Baustoffe beziehen.
Ausführliche Informationen zum BNB-System siehe www.bnb-nachhaltigesbauen.de

  Welche Informationen liefert WECOBIS für BNB im Reiter BNB-Kriterien? Inhalt aufklappen
 

WECOBIS führt in den Datenblättern der Bauproduktgruppen umfangreiche Informationen zur Beantwortung der verschiedenen Fragestellungen im Hinblick auf Umwelt- und Gesundheitsaspekte. Im Reiter BNB-Kriterien bietet WECOBIS gezielt Antworten auf Fragestellungen baustoffrelevanter BNB-Kriteriensteckbriefe. Durch die Bündelung von Aspekten z.B. bzgl. der Risiken für die lokale Umwelt, Fragen zur Innenraumlufthygiene und der Thematik Rückbau, Trennung, Verwertung gibt WECOBIS gezielte Hilfestellung bei der Einordnung einzelner Baustoffe. Tiefergehende Informationen finden sich über die Verknüpfungen in den jeweiligen Datenblättern.
Hinweis: Eine abschließende Beurteilung im Rahmen des Bewertungssystems und der genannten Kriterien erfolgt jedoch grundsätzlich in Abhängigkeit weiterer baulicher Gegebenheiten (z.B. eingebaute Menge).

BNB + Materialien im Bestand in WECOBIS

Die Trennung der Materialgruppen Neubau - Bestand wurde vorgenommen, da es sich bei den am Markt befindlichen Produkten für den Neubau in aller Regel nicht um dieselben handelt, die z.B. einem Schadstoffkataster gemäß BNB-Kriteriensteckbrief BK_1.1.6 zugeordnet werden müssen.

Die Darstellung in WECOBIS beschränkt sich bei Bauproduktgruppen im Bestand im Reiter BNB-Kriterien auf die Einordnung hinsichtlich Kriteriensteckbrief BNB_BK_1.1.6. Dieser ist relevant für Materialien in der bestehenden Bausubstanz, die ein Risikopotenzial für Mensch und Umwelt darstellen können.

Die Einordnung von Materialien im Neubau mit Informationen zu weiteren Kriteriensteckbriefen (1.1.6, 3.1.3, 4.1.4) finden sich in den Standard-Datenblättern zur jeweiligen Produktgruppe (siehe auch rechter Navigationsbalken) im Reiter BNB-Kriterien.

BNB-Kriterium BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung)

 
   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BK_1.1.6 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

Im Falle einer Sanierungsmaßnahme wird BN_1.1.6 ergänzt durch das BNB-Kriterium BK_1.1.6. Dieses zielt auf die Adressierung und Ausschleusung von Materialien in der bestehenden Bausubstanz, die ein Risikopotenzial für Mensch und Umwelt darstellen. Die Bewertung erfolgt anhand einer Einstufung der Baumaterialien in ein vorgegebenes Schadstoffkataster mit 14 Schadstoffgruppen aufgrund ihres Schädigungspotentials und der jeweiligen Sanierungsmaßnahmen. Das Kriterium teilt die Anforderungen in 4 Qualitätsniveaus ein. Die Einordnung orientiert sich an Aufwand und Schwierigkeitsgrad der praktischen Umsetzung sowie an der ökologischen Bedeutung der Substitution eines Stoffes.

Weitere Informationen zu den Einzelkriterien im Bestand siehe BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung). Für den Einbau von neuen Materialien gilt BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau).

Einordnung Textile Bodenbeläge im Bestand

Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht darüber, welche der gemäß BK_1.1.6 relevanten Schadstoffgruppen möglicherweise im Bereich Textile Bodenbeläge auftreten können.
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Schadstoffen siehe jeweiliger Link zum WECOBIS-Lexikon.

Schadstoffgruppen gemäß BNB_BK_1.1.6 ggf. schadstoffbelastete Baustoffe im Bestand im Bereich Textile Bodenbeläge
1. Asbest / schwach gebunden -
1. Asbest / fest gebunden

Textile Bodenbeläge aus Chemiefaser, Textile Bodenbeläge aus Naturfaser

Spachtel- und Ausgleichsmassen

2. Polychlorierte Biphenyle PCB -
3. Holzschutzmittel / Biozide:
Pentachlorphenol PCP, Lindan, DDT

Imprägnierungen von Wollteppichen

4. Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe PAK Textile Bodenbeläge aus Chemiefaser, Textile Bodenbeläge aus Naturfaser
5. Alte Künstliche Mineralfasern KMF  -
6. Blei

Textile Bodenbeläge aus Chemiefaser, Textile Bodenbeläge aus Naturfaser

Schwermetallimprägnierungen oder- färbungen von Wollteppichen

7. Fluorchlorkohlen-
wasserstoffe FCKW
-
8. Flammschutzmittel (TCEP + HBCD) Textil-Beschichtung
9. Weichmacher DEHP (zurückgestellt)1 (k.A. / Bewertung zurückgestellt)1
10. Formaldehyd Teppiche
11. Schimmelpilze

Teppiche

12. Radon aus Baustoffen (zurückgestellt)1 (k.A. / Bewertung zurückgestellt)1
13. Taubenkot (zurückgestellt)1 (k.A. / Bewertung zurückgestellt, aber auch konstruktionsabhängig)1
14. Feinstaub (zurückgestellt)1 (k.A. / Bewertung zurückgestellt)1
- = derzeit nichts bekannt für Bauplatten / Quellen s.u.

Tabelle 1.5.5: Übersicht Schadstoffgruppen nach BNB_BK_1.1.6 und möglicherweise schadstoffbelastete Baustoffe im Bestand

1Die Schadstoffgruppen 9. Weichmacher, 12. Radon, 13. Taubenkot, 14. Feinstaub sind für die Bewertung nach BK_1.1.6 derzeit zurückgestellt.

Quellen

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Komplettmodernisierung, Kriterium 1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt, abrufbar unter BNB_BK_1.1.6_V 2017 (Online-Quelle)

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Komplettmodernisierung, Kriterium 5.1.6 Bestandsanalyse, abrufbar unter BNB_BK_5.1.6_V 2017 (Online-Quelle)

Schadstoffratgeber - Gebäuderückbau
Auf den Internetseiten des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) findet man den Schadstoffratgeber Gebäuderückbau, ein kostenloses Online-Informationssystem mit zahlreichen Informationen zur Erkundung, Bewertung und Entsorgung von schadstoffhaltigen Baustoffen. 

Gesamtverband Schadstoffsanierung e.V. (GVSS), Schadstopp! Wissen Sie, was dahinter steckt?, 2018, Berlin, abgerufen 11/2023

Gesamtverband Schadstoffsanierung e.V. (GVSS), Schadstoffe in Innenräumen und an Gebäuden - Erfassen, bewerten, beseitigen, 2014, Berlin;
kostenloser Download von Kapitel 6 / Schadstoffe kompakt

Textile Bodenbeläge im Bestand
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