Produktgruppeninformation
Begriffsdefinition
Dampfsperren oder Dampfbremsen sind fast vollständig dampfdichte Folien und lassen somit keinen Wasserdampf durch die Folie dringen. Im Gebäude werden sie eingesetzt, um eine Kondensation von Wasserdampf in der Dämmschicht der Außenwand oder des Daches zu verhindern. Falls Wasserdampf aus dem Innern des Gebäudes oder der Trocknung von Massivbaustoffen in die Dämmung diffundieren kann, kondensiert er bei tiefen Außentemperaturen durch das Temperaturgefälle in der Dämmschicht und durchfeuchtet den Dämmstoff.
Bei Kunststoff-Dampfsperren handelt es sich meistens um geschlossene Kunststofffolien, die meist aus Polyethylen, jedoch auch aus Polypropylen, Polyester oder Elastomeren hergestellt werden, wobei auch unterschiedliche Kunststoffe oder Kunststoffe und Aluminiumfolien miteinander kombiniert werden können.
Dampfsperren aus Polyamid haben einen variablen Diffusionswiderstand. Diese feuchteadaptiven Folien sind im feuchten Zustand deutlich wasserdurchlässiger als im trockenen. Ihr sd-Wert sinkt also mit zunehmender Umgebungsfeuchte. Somit kann Feuchte aus einem feuchten Bauteil entweichen, während nur wenig Feuchte aus der relativ trockenen Raumluft in die Dämmschicht eindringen kann.
Die kapillar-aktive Dampfsperre hingegen besteht aus einem stark wassersaugenden Vlies, welches eine einseitige oder wechselseitige Polymerbeschichtung besitzt. Das Vlies nimmt die anfallende Feuchtigkeit auf und gibt sie langsam an die Raumluft ab.
Gelegentlich wird eine Unterscheidung in Dampfsperren und Dampfbremsen vorgenommen. Nach dieser Nomenklatur sollen Dampfsperren vollständig dichte Folien bezeichnen, während Dampfbremsen nur "ausreichend" dichte Folien bezeichnen. Diese begriffliche Trennung ist in der Praxis praktisch bedeutungslos, da eine Dampfsperre im eingebauten Zustand immer in gewissem Masse undicht sein wird, und sie findet auch in der Sprachpraxis im Bau keine Anwendung. Die Begriffe Dampfsperre und Dampfbremse werden weitgehend synonym verwendet und bieten keinen Anhaltspunkt über den sd-Wert eines Produkts.
Wesentliche Bestandteile
Die wesentlichen Bestandteile von Kunststoff-Dampfsperren sind Kunststoffe und ggf. Aluminium. Zudem enthalten die Kunststofffolien Flammschutzmittel, Stabilisatoren und Pigmente.
Viele der auf dem Markt verfügbaren Kunststoff-Dampfsperren sind aus LDPE (von engl. low density polyethylene: Polyethylen kleiner Dichte) und/oder HDPE (von engl. high density polyethylene: Polyethylen hoher Dichte) gefertigt. Manche Produkte sind im Aufbau mehrlagig in Kombination mit einer Aluminiumfolie für eine erhöhte Dampfsperrwirkung und/oder aufkaschierten Vliesen, die zur Erhöhung der Festigkeit beitragen sollen. Bei anderen Bahnen wird diese Festigkeitssteigerung dadurch erzeugt, dass vorgefertigte Kunststoffgitter bei der Produktion mit in den Film eingelegt werden.
Charakteristik
Dampfsperren aus Kunststoff sind in der Regel zwischen 0,2 mm und 0,6 mm dick und weisen im Vergleich zu Bitumen-Dampfsperren ein geringeres Flächengewicht auf. Bei Systemen ohne Alukaschierung ist die diffusionsäquivalente Lufschichtdicke (sd-Wert) deutlich kleiner als bei Systemen mit Alukaschierung. Im eingebauten Zustand ist jedoch nicht alleine die diffusionsäquivalente Lufschichtdicke der Folie entscheidend für die Abdichtung. Von großer Bedeutung sind auch Durchdringungen, undichte Überlappungen und Anschlüsse an andere Bauteile.
Lieferzustand
In Rollen mit unterschiedlichen Breiten (1 m bis 5 m)
Anwendungsbereiche (Besonderheiten)
Kunststoff-Dampfsperren werden hauptsächlich in Steildächern und in der Holzskelettbauweise verarbeitet. Sie werden auf der dem Innenraum zugewandten Raumseite auf den Sparren oder Holzständern angebracht.
Quellen
Künzel, Hartwig M. (2001): Problemlösungen für schwierige bauphysikalische Sanierungen: Variable Dampfbremse - Fallbeispiele, Vortrag zur 10. Baufachtagung Hannover, Fraunhofer-Institut für Bauphysik
Planungs- und Ausschreibungshilfen
WECOBIS informiert produktneutral. An verschiedenen Stellen bietet WECOBIS jedoch auch Unterstützung dazu, wie sich Produkte innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer ökologischen Eigenschaften unterscheiden lassen.
Informationen hier im Reiter Planungsgrundlagen:
- Links zu materialökologischen Anforderungen und Textbausteinen für Planung und Ausschreibung im WECOBIS-Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen,
- Hinweise auf mögliche Quellen und Nachweisdokumente zu Planungs- und Ausschreibungskriterien,
- ggf. weitere planungs- und ausschreibungsrelevante Informationen, z.B. Hinweise zu Verwendungseinschränkungen hinsichtlich Gefahrstoffverordnung (bei Stoffen / Gemischen), zu Alternativen oder zu besonderen Eigenschaften hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz.
Übersicht Planungsgrundlagen: Dampfsperrren
Stand 07/2024
Bitumen-Dampfsperren | Kunststoff-Dampfsperren | ||
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Material- ökologische Anforderungen |
Im Modul "Planung & Ausschreibung" bietet WECOBIS eine Übersicht zu möglichen materialökologischen Anforderungen und Textbausteine für Planung und Ausschreibung. Inhalt aufklappen | ||
Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS | Textbausteine in WECOBIS basieren derzeit auf dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) / Kriterium 1.1.6 (Risiken für die lokale Umwelt). Kriteriensteckbrief 1.1.6 stellt derzeit keine Anforderungen an Dampfsperren. | ||
Quellen für material- ökologische Anforderungen |
Die hier genannten Quellen, insbesondere BNB, bilden die Grundlage für Planungs- und Ausschreibungshilfen bzw. materialökologische Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS. Inhalt aufklappen | ||
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) / Kriterium 1.1.6 (Risiken für die lokale Umwelt) |
Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung. Auch wenn ein Gebäude nicht zertifiziert werden soll, bilden die einzelnen Kriteriensteckbriefe eine gute Grundlage, Orientierung und Hilfestellung für die Umsetzung ökologischer Aspekte in der Gebäudeplanung. Einordung der jeweiligen Dampfsperren hinsichtlich verschiedener Kriteriensteckbriefe siehe Reiter BNB-Kriterien in WECOBIS. |
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baubook BNB/QNG Produktinformationen | baubook bietet u.a. eine Plattform mit Produktinformationen zu BNB und QNG. Man findet dort Produkte, die den Anforderungen von BNB 1.1.6 und QNG 313 entsprechen. Hersteller können ihre Produkte in der Plattform deklarieren und die Nachweisdokumente hinterlegen. Durch baubook erfolgt eine Prüfung der Einhaltung der Anforderungen vor Freischaltung. → baubook Produktinformationen zu BNB und QNG | ||
Umweltbundesamt (UBA) |
Auf den Internet-Seiten des Umweltbundesamtes (UBA) befindet sich der „Informationsdienst für umweltfreundliche Beschaffung“. Man findet dort auch Empfehlungen für die Ausschreibung u.a. für die Gebäudeinnenausstattung(z.B. div. Bodenbeläge, Bodenbelagsklebstoffe, Innenputze + -wandfarben, Tapeten). | ||
baubook ÖkoBauKriterien | Mit der Plattform ÖkoBauKriterien bietet baubook eine Sammlung von Kriterien, die derzeit vor allem in Österreich, insbesondere in der Stadt Wien, für die ökologische Ausschreibung verwendet werden.Für Dampfsperren finden sich Produktdeklarationen in der Gruppe der Dichtungsbahnen, Dampfsperren, Folien & Vliese. | ||
Mögliche Nachweis- dokumente |
Mithilfe von Nachweisdokumenten müssen die gestellten materialökologischen Anforderungen geprüft und dokumentiert werden. Zum Teil sind diese auch gesetzlich vorgeschrieben. Neben den folgend genannten gehören auch Produktdatenblätter, Technische Merkblätter, sowie Herstellererklärungen zu möglichen Dokumentationsunterlagen. Inhalt aufklappen | ||
gesetzlich vorgeschrieben: | |||
REACH / CLP: Sicherheitsdatenblatt (SDB) |
Dampfsperren werden als Erzeugnis eingestuft. Für Erzeugnisse ist kein SDB vorgeschrieben. Die pflichtgemäße Leistungserklärung zur CE-Kennzeichnung für Bauprodukte, die unter den Geltungsbereich der BauPVO fallen, muss Angaben über SVHC enthalten. Für alle Bauprodukte (Erzeugnisse), also auch solche, die nicht im Geltungsbereich der BauPVO liegen, besteht ein Auskunftsrecht für SVHC. Für die Anfrage an den Hersteller steht auf dem Informationsportal des Umweltbundesamtes zu REACH ein Musterbrief zum Download zur Verfügung. | ||
Leistungserklärung gemäß BauPVO mit Angaben zu SVHC | + | + | |
freiwillige Produktkenn-zeichnungen / -deklarationen; Emissionsprüfberichte |
Für einige Bauproduktgruppen existieren freiwillige Produktkennzeichnungen oder -deklarationen wie z.B. Umweltzeichen oder Umweltproduktdeklarationen, die als Nachweis für materialökologische Anforderungen dienen können. Eine Übersichtstabelle dazu mit detaillierten Informationen zu Dampfsperren findet sich im Reiter Zeichen & Deklarationen. Emissionsprüfberichte (ohne Umweltzeichenzertifizierung) können zwar hilfreich sein, sind aber oft nicht leicht zu interpretieren. Insbesondere ist auf die Rahmenbedingungen zu achten, die der Prüfung zugrunde lagen und ob diese mit denen der Anforderung übereinstimmen. |
Weitere planungs- und ausschreibungsrelevante Informationen in WECOBIS
- Reiter Übersicht / Anwendungsbereiche
- Reiter Zeichen & Deklarationen / Erläuterung + Links der wichtigsten Deklarationen zur jeweiligen Produktgruppe
- Reiter BNB-Kriterien / Einordnung der jeweiligen Produktgruppe gemäß Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Allgemeine Unterstützung zum Umgang mit Nachhaltigkeitsaspekten in Planung und Ausschreibung sowie Hinweise auf Leitfäden, Arbeitshilfen und Veröffentlichungen zum Nachhaltigen Bauen bietet das neue WECOBIS-Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen unter Allgemeine Infos.
Umweltdeklarationen
Die folgende Tabelle liefert eine Übersicht zu Zeichen & Deklarationen, die für die Produktgruppe relevant sind. Neben Herstellererklärungen, Informationen in Sicherheitsdatenblättern (SDB) oder allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) können diese den Nachweis für umwelt- und gesundheitsrelevante Kriterien in Planung und Ausschreibung (s. Reiter Planungsgrundlagen) ermöglichen. Detaillierte Informationen finden sich außerdem in den einzelnen Produktgruppen.
Übersicht Umweltdeklarationen: Dampfsperren
Stand 07/2024
Bitumen-Dampfsperren | Kunststoff-Dampfsperren | ||
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Umweltzeichen | Umweltzeichen gehören zu den freiwilligen Produktkennzeichnungen. Sie bieten die Möglichkeit, Unterschiede von Produkten innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer Umwelt- und Gesundheitsrelevanz festzustellen, auch wenn sie keine allgemeinverbindlichen Gebote oder Verbote aufstellen können. Inhalt aufklappen | ||
Blauer Engel | - | - | |
Österreichisches Umweltzeichen | - | - | |
EU Ecolabel (Blume) | - | - | |
Nordic Swan Ecolabel | - | - | |
natureplus Umweltzeichen (nur für Produkte aus nachwachsenden und/oder umweltverträglich gewonnenen mineral. Rohstoffen / mind. 85 Masse%) |
x |
x |
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Cradle to Cradle2 / Built Environment and Furnishings |
- |
- |
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GISBAU Klassifizierungs-system |
Das GISBAU Klassifizierungssystem ermöglicht es durch den GISCODE oder GISBAU Produktcode, Produkte von denen die gleichen Gesundheitsgefahren ausgehen, in einer Gruppe zusammenzufassen. Die Klassifizierung ist auf den Arbeitsschutz ausgerichtet. Gemäß Minimierungs- und Substitutionsgebot der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist grundsätzlich das Produkt mit den geringstmöglichen Belastungen zu verwenden. (siehe unten: Ersatzproduktgruppe prüfen?) Inhalt aufklappen |
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Dampfsperren sind nicht im GISBAU-System klassifiziert. Informationen zu arbeitshygienischen Risiken siehe Reiter Verarbeitung. |
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Umweltprodukt-deklaration (EPD) |
Die Umweltproduktdeklaration (EPD = Environmental Product Declaration) eines Produktes macht Aussagen zum Energie- und Ressourceneinsatz und in welchem Ausmaß ein Produkt zu Treibhauseffekt, Versauerung, Überdüngung, Zerstörung der Ozonschicht und Smogbildung beiträgt. Außerdem werden Angaben zu technischen Eigenschaften gemacht, die für die Einschätzung der Performance des Bauproduktes im Gebäude benötigt werden, wie Lebensdauer, Wärme- und Schallisolierung oder den Einfluss auf die Qualität der Innenraumluft.1 Inhalt aufklappen |
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EPD1 | - | - | |
Branchen-EPD1 | - | - | |
Umweltindikatoren |
Einheitliche Werte zu Umweltindikatoren wie z.B Primärenergieaufwand, Abfall, Abiotischer Ressourcenverbrauch, Ozonabbaupotential, Treibhauspotential usw. liefert die Datenbank ÖKOBAUDAT des Informationsportals Nachhaltiges Bauen. Inhalt aufklappen |
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ÖKOBAUDAT-Datensätze |
- |
6.6.02 Dampfbremse / Dampfsperre | |
Hinweis: |
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Sonstige freiwillige Produkt- Deklaration |
Die Plattform baubook beispielsweise bietet für Händler und Hersteller von Bauprodukten die Möglichkeit einer online-Deklaration z.B. anhand der deutschen BNB/QNG-Kriterien oder der österreichischen ÖkoBauKriterien. Inhalt aufklappen | ||
baubook BNB/QNG Produktinformationen | Unter "BNB und QNG Produktinfos" findet man Produkte, die den Anforderungen von BNB 1.1.6 und QNG 313 entsprechen. Hersteller können ihre Produkte in der Plattform deklarieren und die Nachweisdokumente hinterlegen. Durch baubook erfolgt eine Prüfung der Einhaltung der Anforderungen vor Freischaltung. siehe baubook Produktinformationen zu BNB und QNG |
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baubook ÖkoBauKriterien | Unter "ÖkoBauKriterien" findet man eine Sammlung von Kriterien und Produkten, die derzeit vor allem in Österreich, insbesondere in der Stadt Wien, für die ökologische Ausschreibung verwendet werden. siehe baubook ÖkoBauKriterien / Produkte / Dichtungsbahnen, Dampfsperren, Folien |
+ | Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe vorhanden |
(+) | derzeit kein Produkt aus dieser Produktgruppe zertifiziert |
- | Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe nicht vorhanden |
./. | Zeichen / Label für diese Produktgruppe nicht relevant |
x | Produkte aus dieser Produktgruppe können die Kriterien des Zeichens/Labels definitionsgemäß nicht erfüllen |
1 Die hier als vorhanden markierten EPDs und Branchen-EPDs sind als Auswahl ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu verstehen und finden sich z.B. auf den Seiten der ÖKOBAUDAT Datenlieferanten. 2 Bei Cradle to Cradle-Zertifizierungen gibt es insgesamt 4 Bewertungsstufen von Bronze bis Platin in 5 Kategorien. Zur Einordnung der Qualität gehört also immer auch das tatsächlich erreichte Bewertungsniveau, was z.B. bei Bronze (insbesondere in Material Health) noch relativ niedrig ist!
Bewertungssystem
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Wofür steht das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)? Inhalt aufklappen | |
Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung. |
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Welche Informationen liefert WECOBIS für BNB im Reiter BNB-Kriterien? Inhalt aufklappen | |
WECOBIS führt in den Datenblättern der Bauproduktgruppen umfangreiche Informationen zur Beantwortung der verschiedenen Fragestellungen im Hinblick auf Umwelt- und Gesundheitsaspekte. Im Reiter BNB-Kriterien bietet WECOBIS gezielt Antworten auf Fragestellungen baustoffrelevanter BNB-Kriteriensteckbriefe. Durch die Bündelung von Aspekten z.B. bzgl. der Risiken für die lokale Umwelt, Fragen zur Innenraumlufthygiene und der Thematik Rückbau, Trennung, Verwertung gibt WECOBIS gezielte Hilfestellung bei der Einordnung einzelner Baustoffe. Tiefergehende Informationen finden sich über die Verknüpfungen in den jeweiligen Datenblättern. |
BNB-Kriterium BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau)
Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_1.1.6 verfolgt? Inhalt aufklappen | |
BNB-Kriterium BN_1.1.6 zielt auf die Reduzierung bzw. Vermeidung von Stoffen und Produkten beim Neubau, die aufgrund ihrer stofflichen Eigenschaften oder Rezepturbestandteile ein Risikopotenzial für Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft (auch Innenraumluft) enthalten. Das Kriterium teilt die Anforderungen in 5 Qualitätsniveaus ein. Die Einordnung orientiert sich an Aufwand und Schwierigkeitsgrad der praktischen Umsetzung sowie an der ökologischen Bedeutung der Substitution eines Stoffes. Für den Umgang mit Materialien im Bestand und deren Einordnung ist Kriteriensteckbrief BK_1.1.6. heranzuziehen. |
Einordnung Dichtungsbahnen, Dachbahnen und Dampfsperren aus Kunststoff
Stand 05/2022 (Steckbriefversion V 2015)
Für Dichtungsbahnen, Dachbahnen oder Dampfsperren aus anderen Kunststoffen als PVC, z.B. aus FPO (Polyolefinen), EPDM, PE oder PP, gelten zur Zeit keine spezifischen Anforderungen hinsichtlich BNB-Kriterium 1.1.6. Es empfiehlt sich aber auch hier mindestens die gemäß Qualitätsniveau 1 geforderte Dokumentation der eingesetzten Produkte (s.u. Link zu Textbausteinen).
Die vollständige Dokumentation der verbauten Materialien ist ein wichtiger Baustein des kreislauffähigen Bauens. In BNB_5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung" wird damit das höchste Anforderungsniveau erfüllt.
Für Dichtungsbahnen, Dachbahnen oder Dampfsperren aus PVC gelten hingegen Anforderungen gemäß Pos. 29 "Bauprodukte aus PVC".
Übersicht 1.1.6-Positionen + WECOBIS-Produktgruppen | Qualitätsniveau erreichbar?1 | |||||
29 | Bauprodukte aus PVC → Erläuterungen s.u. |
QN1 | QN2 | QN3 | QN4 | QN5 |
Kunststoff-Dichtungsbahnen, Kunststoff-Dachbahnen, Kunststoff-Dampfsperren | ja | ja | ja | ja | ja | |
Mögliche Einschränkungen bei der Produktauswahl / Erläuterungen zu erreichbaren QNs | ||||||
Bauprodukte aus PVC Inhalt aufklappen | ||||||
Bauprodukte aus PVC dürfen bereits ab QN2 (und unverändert bis QN5) keine reproduktionstoxischen Phthalate und keine Cadmium- und Bleistabilisatoren enthalten, was bei der Auswahl entsprechender Produkte erfüllbar sein sollte. Als reproduktionstoxisch einzustufen sind die niedermolekularen Phthalate DEHP, DBP und BBP. DEHP wird gmäß EU Verordnung Nr. 143/2011 vom 17. Februar 2011 als reproduktionstoxisch klassifiziert und der 21. Januar 2015 wurde als Datum festgelegt, von dem ab das Inverkehrbringen und der Gebrauch der Substanz ohne Zulassung verboten ist. In den letzten Jahren hat ein schrittweiser Übergang von nieder- zu hochmolekularen Phthalaten (DINP, DIDP, DPHP) sowie – in einem geringeren Umfang - zu Nicht-Phthalat-Weichmachern stattgefunden. DINP und DIDP sind nicht als krebserregend, erbgutverändernd oder reproduktionstoxisch eingestuft. Auf hochmolekulare Phthalate entfallen heute mehr als 70 % des Weichmachermarkts in Europa (VINYL 2010). Cadmium in Kunstofferzeugnissen ist gemäß REACH, Annex XVII, Nr. 23 beschränkt (Grenzwert 0,01%, sofern das Erzeugnis Recyclingmaterial enthält 0,1%). Diese Beschränkung hat hohe Relevanz für Bauprodukte aus PVC, die vielfach im Bau eingesetzt werden (Rohre, Bodenbeläge, Folien, usw.). Der Verkauf von Cadmium-Stabilisatoren wurde in der EU-15 im Jahr 2001, in der EU-27 Ende 2007 eingestellt. Der Einsatz von Stabilisatoren auf Blei-Basis in PVC wurde von 2000 bis 2010 in der EU-27 um mehr als 70 % reduziert. |
Tabelle 1.5.3: Übersicht der erreichbaren Qualitätsniveaus / Dichtungsbahnen, Dachbahnen und Dampfsperren aus Kunststoff 1 Entsprechende Produkte vorausgesetzt, die die jeweiligen Einzelanforderungen erfüllen. Sofern nichts anderes vermerkt (s. ggf. Erläuterungen), ist eine ausreichende Produktverfügbarkeit gegeben.
→ Planungs- und Ausschreibungshilfen mit Textbausteinen
Tabellarische Übersichten mit allen Einzelanforderungen sind im WECOBIS Modul Planung & Ausschreibung (P&A) zu finden. Man findet dort auch detaillierte Informationen zu den Nachweismöglichkeiten (z.B. über andere Produktkennzeichnungen) und damit zur Prüfung der angebotenen Produkte, außerdem ausführliche Erläuterungen zu den Anforderungen und die zugehörigen Textbausteine (auch als PDF-Download):
→ Bauprodukte aus PVC
BNB-Kriterium BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung)
Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BK_1.1.6 verfolgt? Inhalt aufklappen | |
Im Falle einer Sanierungsmaßnahme wird BN_1.1.6 ergänzt durch das BNB-Kriterium BK_1.1.6. Dieses zielt auf die Adressierung und Ausschleusung von Materialien in der bestehenden Bausubstanz, die ein Risikopotenzial für Mensch und Umwelt darstellen. Die Bewertung erfolgt anhand einer Einstufung der Baumaterialien in ein vorgegebenes Schadstoffkataster mit 14 Schadstoffgruppen aufgrund ihres Schädigungspotentials und der jeweiligen Sanierungsmaßnahmen. Das Kriterium teilt die Anforderungen in 4 Qualitätsniveaus ein. Die Einordnung orientiert sich an Aufwand und Schwierigkeitsgrad der praktischen Umsetzung sowie an der ökologischen Bedeutung er Substitution eines Stoffes. Weitere Informationen zu den Einzelkriterien im Bestand siehe BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung). Für den Einbau von neuen Materialien gilt BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau). |
Die in den WECOBIS-Baustoffinformationen beschriebenen Produktgruppen behandeln nur aktuell am Markt befindliche Baustoffe. Dabei handelt es sich in aller Regel nicht mehr um dieselben Produkte, die z.B. einem Schadstoffkataster gemäß BNB-Kriteriensteckbrief BK_1.1.6 zugeordnet werden müssen.
Eine Einordnung hinsichtlich BK_1.1.6 erfolgt daher in WECOBIS in eigenen Datenblättern zum Bestand. Dort findet man Informationen zu Materialien, die in der Regel nicht mehr auf dem Markt sind, jedoch bei Umbau- oder Renovierungsmaßnahmen als Rückbaumaterial anfallen können.
Einordnung Dichtungen, Abdichtungen im Bestand
Für Abdichtungsbahnen, Abdichtungsanstriche und Dampfsperren findet man die entsprechenden Informationen gesammelt für die ganze Obergruppe unter Dichtungen, Abdichtungen im Bestand.
Neue Oxidationsbitumen-Dichtungsbahnen enthalten kein Teer (PAK) mehr, bis 1980 war dies teilweise der Fall. Auch alte Polymerbitumen-Dichtungsbahnen enthalten nach derzeitigem Kenntnisstand keine Schadstoffe, welche in der bestehenden Bausubstanz relevant sein könnten.
Kunststoff-Dichtungsbahnen können Weichmacher auf Phtalatbasis (DEHP) enthalten. Gemäß EU Verordnung Nr. 143/2011 vom 17. Februar 2011 wird DEHP als reproduktionstoxisch klassifiziert. Seit dem 21. Januar 2015 ist das Inverkehrbringen und der Gebrauch der Substanz ohne Zulassung verboten.
Bei Flüssigfolien als Bauprodukte handelt es sich um eine relativ neue Entwicklung. Sie enthalten keine der für BNB_BK_1.1.6 relevanten Schadstoffe.
BNB-Kriterium BN_3.1.3 - Innenraumhygiene
Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_3.1.3 verfolgt? Inhalt aufklappen | |
Ziel des BNB-Kriteriums 3.1.3 ist die Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten, die zu keinen negativen Effekten hinsichtlich der Befindlichkeit der Raumnutzer führt, die hygienische Sicherheit garantiert und somit möglichst auch eine empfundene hohe olfaktorische Luftqualität gewährleistet. |
An dieser Stelle findet man eine grobe Übersicht zu den in BNB_BN_3.1.3 adressierten Emissionen. Sofern relevant, finden sich ausführlichere Informationen in anderen WECOBIS-Reitern:
→ Reiter Planungsgrundlagen / ggf. Infos zu Alternativen hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz
→ Reiter Verarbeitung, Nutzung, Nachnutzung / lebenszyklusspezifische Informationen
Hinweis:
Neben der inhaltlichen Zusammensetzung kann für die Wirkung eines Baustoffes immer auch die Einbausituation vor Ort (eingebaute Menge, Raumgröße, Klima, Temperaturen etc.), sowie die Verarbeitung und Wechselwirkung mit anderen Materialien entscheidend sein.
Einordnung Dichtungen, Abdichtungen
Produktgruppe | Zu erwartende VOC-Emissionen | Zu erwartende Formaldehyd-Emissionen |
bituminöse Voranstriche1 | möglich | keine |
Flüssigfolien2 | möglich | keine |
Gussasphalt und Asphaltmastix3 | möglich | keine |
Oxidationsbitumen-Dichtungsbahnen4 | keine | keine |
Polymerbitumen-Dichtungsbahnen4 |
keine |
keine |
Kunststoff-Dichtungsbahnen5 | möglich | keine |
Bitumen-Dachbahnen | keine | keine |
Kunststoff-Dachbahnen | keine | keine |
Bitumen-Dampfsperren6 | keine | keine |
Kunststoff-Dampfsperren6 | keine | keine |
|
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keine | Die Produktgruppe enthält kein Formaldehyd oder keine VOC. | ||
möglich | Die Produkte der Produktgruppe unterscheiden sich bezüglich der zu erwartenden VOC- oder Formaldehyd-Emissionen. | ||
hoch | Die Produktgruppe verursacht grundsätzlich hohe VOC-Emissionen oder Formaldehyd-Emissionen. Alternativen sind vorzugsweise in der Wahl funktional gleichwertiger Baustoffe anderer Produktgruppen oder anderer Konstruktionen zu suchen. |
1 Bituminöse Voranstriche werden in der Regel außen und nicht in bewohnten Innenräumen eingesetzt. Aus diesem Grund spielen sie für die Bewertung nach BNB 3.1.3 in der Regel keine Rolle. Sollte ein derartiger Voranstrich trotzdem in einem beheizten Innenraum vorhanden sein, sind VOC-Emissionen grundsätzlich möglich. Es sollten dann zumindest, sofern technisch möglich, immer lösemittelarme Bitumenemulsionen gemäß GISCODE BBP10 verwendet werden.
2 Sofern Flüssigfolien als Alternative zu konventionellen Abdichtungen im Außenraum eingesetzt werden, sind sie für die Beurteilung von BNB 3.1.3 nicht relevant. Bei Flüssigfolien, die im Innenraum eingesetzt werden, sind VOC-Emissionen möglich. Insbesondere in Folge von unsachgemäßer Verarbeitung sind Emissionen zu erwarten. Eine möglichst geringe Belastung kann z. B. durch die Verwendung von Produkten mit dem EMICODE EC1plus "sehr emissionsarm" erreicht werden.
3 Sofern Gussasphalt und Asphaltmastix als Abdichtung im Außenraum eingesetzt werden, spielen sie für die Bewertung nach BNB 3.1.3 keine Rolle. Bei Gussasphaltestrichen im Innenraum können VOC-Emissionen nicht ausgeschlossen werden.
4 Sofern Bitumendichtungsbahnen gemäß ihrer vorgesehenen Anwendung im Außenraum eingesetzt werden, spielen sie für die Bewertung nach BNB 3.1.3 keine Rolle.
5 Polyolefin-/EPDM-Dichtungsbahnen: Aufgrund der Zusammensetzung sind keine relevanten Emissionen zu erwarten.
PVC-/ EVA-Dichtungsbahnen: Der in PVC- und EVA-Bahnen möglicherweise eingesetzte Weichmacher DEHP (Di(ethylhexyl)phthalat) kann über längere Zeit abgebaut werden. Das Reaktionsprodukt 2-Ethylhexanol ist ein VOC und kann in die Raumluft gelangen. Messungen für PVC-Beläge älteren Datums [Zellweger et al., 1997] zeigen, dass diese erhebliche VOC-Emissionen aufweisen können. Für neu eingebaute PVC-Dichtungsbahnen sind messbare VOC-Emissionen zu erwarten.
6 Bitumen- und Kunststoff-Dampfsperren werden bei Ständerkonstuktionen in der Regel zwischen der Wärmedämmung und der Innenverkleidung der Aussenwände eingesetzt. Bei massiven Wänden oder Decken liegen sie zwischen der Wand, bzw. Decke und der Wärmedämmung. Sie bilden die dampfundurchlässige Trennschicht zwischen Innen- und Aussenraum. Sie können je nach Konstruktion mit der Innenraumluft in Kontakt stehen. Als Quelle relevanter Innenraumbelastungen sind Dampfsperren jedoch wenig wahrscheinlich. Bei unsachgemässer Verarbeitung könnten höchstens die Verklebungen zu Emissionen führen.
BNB-Kriterium BN_4.1.4 - Rückbau, Trennung, Verwertung
Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_4.1.4 verfolgt? Inhalt aufklappen | |
Im BNB Kriteriensteckbrief 4.1.4 werden Konstruktionen nach ihrer Rückbaubarkeit, Trennbarkeit und Verwertbarkeit eingestuft. |
Für die Bewertung der Rückbaubarkeit wirkt sich der Einsatz abfallarmer Konstruktionen, die die Möglichkeit eines sortenreines Rückbaus erlauben, günstig aus. Die Rückbaubarkeit beschreibt den Aufwand, der für Demontage oder Abbruch eines Bauteils aus dem Gebäudeverband nötig ist. Die Sortenreinheit beschreibt den Aufwand, der für die sortenreine Trennung mehrschichtiger und / oder inhomogener Bauteile anfällt.
Für die Bewertung der Verwertbarkeit der Baustofffraktionen gelten die zur Zeit der Bewertung am Markt aktuell verfügbaren technischen Verfahren. Eine bessere Verwertbarkeit / höherwertige Verwertung führt tendenziell zu einer Aufwertung. Eine theoretische aber nicht realisierte Verwertbarkeit führt tendenziell zu einer Abwertung. Alternativ können bei Bauteilen mit langer zu erwartender Nutzungsdauer Forschungsvorhaben, die praktikable Lösungsmöglichkeiten in absehbarer Zeit zur Verfügung stellen können, positiv bewertet werden.
Weitere Informationen z.B. zu den Verwertungsmöglichkeiten, Deponieverhalten, Abfallschlüssel → Reiter Nachnutzung
Einordnung Dampfsperren
Rückbaubarkeit und Sortenreinheit
Bitumen-Dampfsperren werden nur an den Nähten verklebt und punktuell mechanisch fixiert oder vollflächig verklebt. In Falle der mechanischen Fixierung ist der Rückbau mit einem mittleren Aufwand verbunden. Falls die Dampfsperren vollflächig verklebt werden, so ist die Trennung aufwändig bis unmöglich.
Bitumen-Dampfsperren bestehen aus einem Trägermaterial (Vlies, Gewebe) mit Deckschichten aus Polymerbitumen und einer mineralischen Bestreuung oder Abdeckung mit einem Kunststofffaservlies. Sie sind somit ein Stoffgemisch und lassen sich nur mit erheblichen Aufwand in sortenreine Fraktionen auftrennen.
Rückbaubarkeit | Geringer Rückbauaufwand => hoher Rückbauaufwand | ||
Konstruktionsweise | lose Verlegung | mechanische Fixierung | (vollflächige) Verklebung |
Bitumen-Dampfsperren | X | X | |
Kunststoff-Dampfsperren | X | X |
Verwertbarkeit
Bitumen-Dampfsperren werden in der Regel energetisch verwertet. Eine stoffliche Verwertung ist gegenwärtig nicht wirtschaftlich. Die Deponierung ist nicht zulässig.
Verwertungs-/ Beseitigungswege | Hochwertige Verwertung | Minderwertige Verwertung | Energetische Verwertung | Deponierung |
Bitumen-Dampfsperren | nicht möglich | nicht möglich | momentan der übliche Beseitigungsweg | nicht zulässig |
Kunststoff-Dampfsperren | nicht möglich | nicht möglich | momentan der übliche Beseitigungsweg | nicht zulässig |
Hochwertige Verwertung | Die Produktgruppe wird zur Herstellung gleichwertiger Produkte als wesentlicher Bestandteil des Endprodukts eingesetzt. |
Minderwertige Verwertung | Die Produktgruppe wird zur Herstellung untergeordneter Produkte als wesentlicher Bestandteil des Endprodukts eingesetzt. |
Energetische Verwertung | Die Produktgruppe wird in einer Verbrennungsanlage energetisch verwertet. |
Deponierung | Die Porduktgruppe wird ggf. nach thermischer Vorbehandlung deponiert |
1) Nur möglich sofern frei von Schadstoffen (PAK). Gegenwärtig ist jedoch Bitumen als Nebenprodukt der Erdöldestillation relativ kostengünstig und das Angebot an Asphaltabbruch aus dem Straßenbau groß, so dass für eine Verwertung von Gussasphalt und Asphaltmastix kein ökonomischer Anreiz besteht.
2) Für Polymerbitumenbahnen sind derzeit nur kleinere Anlagen in Betrieb. Ein Rücknahmesystem welches von Herstellern angeboten wird, ist derzeit noch nicht vorhanden.
3) Für Kunststoff-Dichtungsbahnen existiert ein europäisches Rücknahmesystem, das derzeit jedoch nur für PVC- und EVA-Bahnen ein kostenlose Rücknahme anbietet. Angesichts der hohen Anteile Weichmacher und Stabilisatoren ist das PVC-Recycling jedoch aus ökologischer Sicht mit Vorbehalt zu betrachten. Es gibt gute Gründe dafür, die umweltgefährdenden Bestandteile zu vernichten resp. kontrolliert abzulagern (Filterstaub) als sie einer weiteren Nutzung zuzuführen. Bei homogenen Kunststoff-Dichtungsbahnen ist im besten Fall eine minderwertige Verwertung möglich. Sofern dies nicht möglich ist, können sie einer energetischen Verwertung zugeführt werden.
Weitere Informationen zur energetischen Verwertung von Bitumen-Dampfsperren finden sich im Reiter Nachnutzung.
Quellen
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Kriterium 1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt, abrufbar unter BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Online-Quelle)
Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Version 2011_1, Kriterium 3.1.3 Innenraumhygiene, abrufbar unter BNB_BN2011-1_313 (Online-Quelle)
Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Version 2011_1, Kriterium 4.1.4 Rückbau, Trennung und Verwertung, abrufbar unter BNB_BN2011-1_414 (Online-Quelle)
Technisches
Technische Daten
Nachfolgende Tabelle stellt die Eigenschaften von Polyethylen-Dampfsperren mit und ohne Aluminiumkaschierung gegenüber.
|
PE-Dampfsperre
|
PE-Dampfsperre mit Alukaschierung
|
Aufbau
|
einlagig
|
mehrlagig
|
Flächengewicht [g/m2]
|
200 - 400
|
700
|
Bahndicke [mm]
|
0,2 - 0,4
|
0,6
|
Diffusionsäquivalänte Luftschichtdicke sd-Wert [m]
|
150 - 400
|
1800
|
Temperaturbeständigkeit [°C]
|
-50/+50
|
-50/+50
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Brandverhalten (Klassifizierung gemäß EN 13501-1)
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Technische Baubestimmung
Die allgemeinen Anforderungen an bauliche Anlagen und die Verwendung von Bauprodukten werden in den Landesbauordnungen geregelt. Bei Bedarf können diese allgemeinen Vorgaben durch Technische Baubestimmungen konkretisiert werden. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) macht im Auftrag der Länder die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) bekannt, die als Grundlage für die Umsetzung in Landesrecht dient.
Weitere Informationen dazu bzw. produkt- und bauartspezifische Informationen siehe
→ DIBt / Informationsportal Bauprodukte und Bauarten
→ DIBt / Zulassungs- und Genehmigungsverzeichnisse
Technische Regeln (DIN, EN)
DIN EN 13984 Abdichtungsbahnen – Kunststoff- und Elastomer-Dampfsperrbahnen
Literaturtipps
Künzel, Hartwig M. (2001): Problemlösungen für schwierige bauphysikalische Sanierungen: Variable Dampfbremse - Fallbeispiele, Vortrag zur 10. Baufachtagung Hannover, Fraunhofer-Institut für Bauphysik
Steben, P. (2005): Vergleichsuntersuchungen zur Wasserdampfdurchlässigkeit von Unterdeck-, Unterspannbahnen und Dampfsperren, TU Braunschweig
Zentralverbandes des Deutschen Dachdeckerhandwerks (2010): Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen
Rohstoffe / Ausgangsstoffe
Hauptbestandteile
Kunststoff-Dampfsperren bestehen häufig zu 100% aus Kunststoffen (Polyethylen, Polypropylen, Polyamid, oder Polyester). Bei Systemen mit Aluminium-Kaschierung beträgt der Aluminiumanteil zwischen 10 – 30 Massen-%. Bei der Produktion von Kunststoff-Dampfsperren werden auch Flammschutzmittel (ca. 3 – 5 Massen-%) eingesetzt, welche die Brennbarkeit des Kunststoffs verringern. Es werden bromierte oder chlorierte Verbindungen sowie Aluminiumhydrat verwendet. Die mengenmäßig relevantesten Flammschutzmittel bei der Polyolefinverarbeitung sind die Aluminiumoxidhydrate. Hinzu kommen bei manchen Bahnen Pigmente und Stabilisatoren in geringen Gewichtsanteilen.
Erläuterungen zu den Ausgangsstoffen Polyethylen, Polypropylen, Polyamid, Polyester und Aluminium sind in den entsprechenden Grundstoff-Kapiteln einsehbar.
Umwelt- und Gesundheitsrelevanz
Gewinnung der Primärrohstoffe
Kunststoffe werden ausschließlich aus fossilen Rohstoffen hergestellt. Die Gewinnung der fossilen Rohstoffe aus Erdöl, Erdgas und Kohle ist mit Umweltrisiken verbunden. Aluminium wird aus dem Mineral Bauxit im Tagebau gewonnen. Siehe dazu auch die Informationen zu Aluminium.
Verfügbarkeit
Die Rohstoffverfügbarkeit von Kunststoffen ist an die Erdölförderung gekoppelt. Mit der allmählichen Erschöpfung der Erdölvorräte vermindert sich auch das Potential zur Gewinnung von Kunststoffen in wenigen Jahrzehnten. Allerdings könnten die Rohstoffe zur Herstellung von Kunststoffen auch aus Kohle hergestellt werden, was jedoch mit einem größeren Energieaufwand verbunden wäre.
Radioaktivität
Kunststoffe weisen keine erhöhte Radioaktivität auf. Da Dachbahnen nicht zur Abdichtung gegen das Erdreich eingesetzt werden, spielen sie für die Abdichtung des Gebäudes gegen eindringendes Radon keine Rolle. Über die Entstehung von Radon im Untergrund und die damit einhergehende Radonproblematik informiert der Lexikonbegriff natürliche Strahlenexposition ausführlich.
Weitere Informationen zur Radioaktivität sind auf der Webseite des Bundesamts für Strahlenschutz abrufbar.
Landinanspruchnahme (Landuse)
Die Erdölgewinnung für die Kunststoffherstellung ist mit geringem Flächenverbrauch für die Erdölgewinnung und die Raffineriestandorte verbunden. Durch Leckagen während der Erdöl-Förderung oder des Erdöl-Transports können allerdings die Ökosysteme beträchtlicher Flächen längerfristig geschädigt werden.
Herstellung
Prozesskette
Herstellungsprozess
Ein wesentlicher Teil des Produktionsaufwands wird durch die Herstellung der Kunststoffe verursacht. Näheres dazu findet sich in den zugehörigen Informationen zu den Kunststoffen. Der Herstellungsprozess für Dampfsperren besteht bei einschichtigen Folien lediglich aus der Folienherstellung. Auf mehrschichtigen Folien können Vliese aufkaschiert oder Aluminiumfolien aufgeklebt werden. Zur Herstellung der Vliese werden die zwei Verfahren Nassvlies- und Spinnvliesverfahren verwendet.
Kunststoff-Folienherstellung
Die Kunststoffbahnen werden im so genannten Extrusionsverfahren hergestellt. Dabei wird der thermoplastische Kunststoff in einem Extruder durch Hitzeeinwirkung und unter erhöhtem Druck verflüssigt. Erforderliche Additive wie z. B. Flammhemmer werden bereits im Extruder beigemischt. Aus dem Extruder wird der Kunststoff durch eine Schlitzdüse gepresst, auf ein Laufband abgelegt und abgekühlt. Eine erhöhte Reißfestigkeit kann durch eine Gitterarmierung aus Kunststoff oder aufkaschierte Vliese erzielt werden.
Vliesherstellung im Nassverfahren
Beim Nassverfahren werden Kunststoff-Fasern in Wasser dispergiert. Der Dispersion werden zusätzlich Bindemittel, Flammschutzmittel, UV-Stabilisatoren und weitere Additive zugegeben. Die Dispersion wird dann auf einem Förderband aufgeschwemmt, wobei das Wasser abfiltriert wird und nur die Fasern mit dem Bindemittel auf dem Förderband das Vlies formen. Die Morphologie der Vliese wird von der Fließbandgeschwindigkeit und der aufgelegten Polymermasse bestimmt.
Herstellung von Spinnvliesen
Bei der Produktion von Spinnvliesen wird zunächst das Kunststoff-Polymer in einem Extruder erhitzt und auf hohen Druck gebracht. Bereits im Extruder werden die Additive wie z. B. Flammschutzmittel oder UV-Stabilisatoren eingebracht. Das Gemisch wird anschließend in genauer Dosierung mittels Spinnpumpen durch eine Matrize, die so genannte Spinndüse gepresst. Das Polymer tritt aus der Düsenplatte als feiner Faden noch in geschmolzener Form aus. Durch einen Luftstrom wird es abgekühlt und noch aus der Schmelze gestreckt. Diese Fasern werden unter Einwirkung des Luftstroms in mehreren Schichten auf einem Förderband abgelegt, nachdem sie statisch entladen wurden. Das Förderband selbst ist als feines Sieb ausgebildet. Durch eine Luft-Absaugung unter dem Siebband werden die Fäden fixiert. Das mehrschichtige Fasergelege wird dann durch beheizte Walzen (Kalander) oder durch einen Dampfstrom unter Zufuhr thermischer Energie verbunden bzw. „verbacken“.
Alu-Folienherstellung
Alufolien werden aus Aluminium-Gussblöcken durch wiederholtes Walzen bis zur gewünschten Dicke hergestellt.
Umweltindikatoren / Herstellung
Einheitliche Werte zu Umweltindikatoren (z.B. Primärenergieaufwand, Treibhauspotential) liefert die Online-Datenbank ÖKOBAUDAT des Informationsportals Nachhaltiges Bauen. Die Plattform ÖKOBAUDAT stellt Umweltprofile für Bauprodukte bereit, die als erforderliche Datengrundlage für die Ökobilanzierung (Lebenszyklusanalyse) von Gebäuden eingesetzt werden. Für Bauprodukte gibt es dort Herstellungs- und End-of-Live-Datensätze. → Datenbank der ÖKOBAUDAT
In der Herstellung von Bauprodukten ist ein großer Anteil der verursachten Umweltbelastungen auf den Verbrauch von nicht erneuerbaren Energieträgern zurückzuführen. Der in den Datensätzen geführte "kumulierte Primärenergieaufwand nicht erneuerbar" (Graue Energie, PENRT) ist daher ein wichtiger Umweltindikator für den Ressourcenverbrauch und i.d.R. gleichgerichtet mit dem Treibhauspotential (GWP), einem wichtigen Indikator der Umwelt(aus)wirkungen.
Informationen zu ÖKOBAUDAT-Datensätzen im Zusammenhang mit dieser Produktgruppe finden sich in WECOBIS unter Fachinformationen / Reiter Zeichen & Deklarationen → Übersicht Umweltdeklarationen / Umweltindikatoren.
Graue Energie
Die Graue Energie von Kunststoff–Dampfsperren ist vor allem vom Rohmaterialeinsatz abhängig. Die Graue Energie berechnet sich im Wesentlichen aus den Bestandteilen. Die Verarbeitung (Extrusion) macht rund ein Viertel der gesamten Grauen Energie aus. Die Graue Energie von alukaschierten Kunststoffdampfsperren ist aufgrund des Einsatzes von Aluminium höher.
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[MJ/m2]
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Kunststoff-Dampfsperren [m2]
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20 - 35
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Kunststoff-Dampfsperren alukaschiert [m2]
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40 - 55
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Quelle: ecoinvent Centre (2010)
Charakteristische Emissionen
Die Herstellung von Kunststofffolien ist mit keinen bedeutenden Emissionen verbunden.
Maßnahmen Gesundheitsschutz
Die Endverarbeitung von Kunststoff-Dampfsperren ist nicht mit besonderen arbeitshygienischen Risiken verbunden.
Maßnahmen Umweltschutz
Die Endverarbeitung von Kunststoff-Dampfsperren ergibt keine besonderen Umweltprobleme.
Transport
Je nach eingesetzten Kunststoffen werden in der Herstellung Gefahrengüter transportiert. Näheres für bestimmte Kunststoffe findet sich in den entsprechenden Datenblättern.
Der Transport der Halbfertigprodukte Vliese und Folien unterliegt keinen Transporteinschränkungen.
Quellen
ecoinvent Centre (2010): ecoinvent data v2.2, Swiss Centre for Life Cycle Inventories, Dübendorf, Online-Quelle
Verarbeitung
Technische Hinweise / Verarbeitungsempfehlungen
Eine Dampfsperre kann ihre Funktion nur dann erfüllen, wenn sie fachgerecht – und das heißt vor allem luftdicht – verlegt wird. Ansonsten kann die Wärmedämmung durch die Kondensation der Raumluft durchfeuchtet werden. Die Kunststoffdampfsperren werden mit ca. 10 cm Längs- und Quernahtüberdeckung verlegt. Die Nahtverbindungen sind in allen Anwendungsbereichen mit geeigneten doppelseitig klebenden Bändern in der Überdeckung oder durch mittiges Überkleben mit Verbindungsbändern zu schließen. Dampfsperren sind an An- und Abschlüssen und Durchdringungen über die Dämmschicht hoch zu führen und dicht anzuschließen.
Arbeitshygienische Risiken
Allgemeines
Von den Kunststoff-Dampfsperren selbst gehen keine arbeitshygienischen Risiken aus. Zur Verlegung der Dampfsperren auf porösen Untergründern werden jedoch Primer eingesetzt um die Haftung der Klebebänder zu verbessern. Die Primer sind meist lösemittelhaltig um die Verarbeitung auf der Baustelle auch bei niedrigen Temperaturen zu gewährleisten. Bei der Verwendung von lösemittelhaltigen Produkten können je nach Situation Grenzwertüberschreitungen und die damit verbundenen Gesundheitsgefahren vorkommen.
AGW-Werte
Beim Einsatz lösemittelhaltiger Primer sind die anwendbaren Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) für Lösemittel zu beachten. Vor der Verarbeitung sollte das Sicherheitsdatenblatt des verwendeten Produkts konsultiert werden.
REACH / CLP - Informationspflicht zu SVHC
Bauprodukte wie z.B. Bauplatten, Bodenbeläge, Dämmstoffe, Mauersteine, Betonfertigteile oder Verglasungen werden als Erzeugnis eingestuft.
Die europäische Chemikalienverordnung REACH unterscheidet Produkte in Stoffe, Gemische und Erzeugnisse. Zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, dient die CLP-Verordnung (Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen).
Wird ein Produkt nicht als Stoff oder Gemisch, sondern als Erzeugnis eingestuft, ist kein Sicherheitsdatenblatt (SDB) erforderlich und Gefahrstoffbezeichnungen entfallen. Lediglich besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) > 0,1 Gew.-% müssen ausgewiesen werden. Für diese Informationen besteht eine Auskunftspflicht, die allerdings für alle Bauprodukte (Gemische und Erzeugnisse) gilt, die unter den Geltungsbereich der Bauproduktenverordnung (BauPVO) fallen. Sie müssen für Erzeugnisse aber nicht in Form eines Sicherheitsdatenblattes nach den Kriterien des Anhangs II der REACH-Verordnung gegeben werden.
Für Verbraucher muss die Informationsweitergabe auch nur auf Anfrage beim Hersteller erfolgen. Informationen und Unterstützung zu den Auskunftsrechten findet man beim Umweltbundesamt / REACH / Auskunftspflichten.
Emissionen
Bei der Verarbeitung gehen von den Kunststoff-Dampfsperren selbst keine Emissionen aus. Je nach eingesetzten Primern können diese jedoch zu Lösemittel-Emissionen (VOC) führen.
Quellen
Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (2010): Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen
Nutzung
Umwelt- und Gesundheitsrisiken Neuzustand
Schadstoffabgabe / Emissionen in den Innenraum
Trocknende Primer zur Untergrundvorbehandlung können zu VOC-Emissionen führen.
Schadstoffabgabe / Emissionen in den Außenraum
Kunststoffdampfsperren führen zu keinen nennenswerten Emissionen in den Außenraum.
Umwelt- und Gesundheitsrisiken bei bestimmungsgemäßer Nutzung
Schadstoffabgabe / Emissionen in den Innenraum
Es liegen keine Daten zu Schadstoffemissionen aus Kunststoff-Dampfsperren vor. Aufgrund der Tatsache, dass Produkte aus Polyethylen oder Polyamid in der Regel keine Weichmacher enthalten, sind schädliche Emissionen aus Dampfbremsen eher unwahrscheinlich.
Schadstoffabgabe / Emissionen in den Außenraum
Kunststoff-Dampfsperren führen zu keinen nennenswerten Emissionen in den Außenraum.
Umwelt- und Gesundheitsrisiken im Schadensfall
Brandfall
Die Kunststoff-Dampfsperren sind oft aus Polyethylen gefertigt. Polyethylen ist sehr gut brennbar, lässt sich entzünden und brennt nach Entfernen der Zündquelle mit leuchtender Flamme weiter. Aus reinem Polyethylen entstehen aufgrund der vollständigen Verbrennung keine toxischen Brandgase. Da es sich bei Polyethylen um einen thermoplastischen Kunststoff handelt, besteht die Gefahr der Brandausbreitung durch herabtropfendes, brennendes Material. Gewisse Kunststoff-Dampfsperren enthalten deshalb Flammschutzmittel. Dabei handelt es sich u.a. um bromierte oder chlorierte Verbindungen, die giftige Brandgase bilden können. Auf Grund einer freiwilligen Selbstverpflichtung des Verbandes der kunststoffverarbeitenden Industrie und des Verbandes der Textilhilfsmittelhersteller wird auf polybromierte Diphenylether verzichtet und auf Ersatzstoffe ausgewichen. Die mengenmäßig relevantesten Flammschutzmittel bei der Polyolefinverarbeitung sind die Aluminiumoxidhydrate. Diese sind aus heutiger Sicht toxikologisch unbedenklich.
Wassereinwirkung
Aus Kunststoff-Dampfsperren können keine Schadstoffe ausgewaschen werden.
Beständigkeit Nutzungszustand
Kunststoff-Dampfsperren sind nur beschränkt UV-beständig und müssen im Gebrauchszustand funktionsgemäß abgedeckt werden.
Unter der Rubrik Baustoff- und Gebäudedaten / Nutzungsdauern von Bauteilen findet sich auf dem Informationsportal Nachhaltiges Bauen eine Datenbank mit Nutzungsdauerangaben von ausgewählten Bauteilen des Hochbaus für den Leitfaden „Nachhaltiges Bauen“.
Instandhaltung
Eine Instandsetzung defekter Dampfsperren ist nur durch Ersatz defekter Folien oder dichtes Überkleben von Rissen möglich.
Nachnutzung
Umwelt- und Gesundheitsrisiko Rückbau
Beim Ausbau von Kunststoff-Dampfsperren entstehen keine besonderen Gefahren.
Wiederverwendung
Praktische Hindernisse dürften einer Wiederverwendung von Kunststoff-Dampfbremsen im Wege stehen. Folien können im Rückbau nur umständlich zu erneut verarbeitungsfähigen Rollen aufgewickelt werden. Eine Verschmutzung ist kaum zu verhindern. Dampfbremsen dürfen zudem nicht verklebt oder durch Durchdringungen beschädigt sein. Diese Kriterien sind kaum alle zu erfüllen.
Stoffliche Verwertung
Eine stoffliche Verwertung von gebrauchten Kunststoff-Dampfsperren ist grundsätzlich möglich. Voraussetzung dafür ist ein einfacher Ausbau, der nur bei lose verlegten Dampfsperren problemlos möglich ist. Das Recycling von Kunststoff-Dampfsperren wird von den Herstellerverbänden angeboten und ist ökologisch sinnvoll.
Energetische Verwertung
Gemäß der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) sollen Abfälle aus Kunststoff-Dampfsperren mit den Kunststoffen gesammelt und einer thermischen Verwertung zugeführt werden. Falls die Abfälle gemischt erfasst werden, sind sie einer Vorbehandlungsanlage zuzuführen. Die Verwertung ist in beiden Fällen vorgeschrieben. Kunststoffdampfsperren weisen hohe Brennwerte um 100 MJ/kg aus und sind für die thermische Verwertung geeignet. Allenfalls enthaltene bromierte Flammhemmer können je nach installierter Rauchgasreinigung zu Luft- oder Wasseremissionen von Bromverbindungen aus der MVA führen. Die mineralischen Bestandteile bleiben in der Schlacke zurück und müssen deponiert werden. Besondere Schadstoffe in den Rückständen sind nicht zu erwarten. Das Verbrennen von Kunststoffen mit energetischer Nutzung wird heute als optimaler Entsorgungsweg angesehen, falls kein Recycling möglich ist.
Beseitigung / Verhalten auf der Deponie
Kunststoff-Dampfsperren sind keine besonders überwachungsbedürftigen Abfälle. Unter Deponiebedingungen werden Kunststoffe in geologischen Zeiträumen abgebaut. Detaillierte Erhebungen zum Abbau von Kunststoff-Dampfsperren sind allerdings nicht verfügbar. Kurzfristig stellt die wilde Ablagerung und Verfrachtung von Kunststoffen in diverse Ökosysteme an Land und zu Wasser das weitaus größere Problem als die kontrollierte Deponierung dar.
EAK-Abfallschlüssel
Die Zuordnung von Abfallschlüsseln kann in der Praxis je nach Bundesland unterschiedlich gehandhabt werden. Im konkreten Fall ist immer eine Abklärung der anzuwendenen EAK-Schlüssel notwendig.
Für Kunststoff-Dampfsperren können folgende EAK-Abfallschlüssel in Frage kommen:
20 02 03 | Kunststoff |
20 09 04 | gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen |
Quellen
Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung – AVV, zuletzt geändert am 24. Februar 2012). Online-Quelle abgerufen am 11.7.2012
LAGA (2003): Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung (Download)