Bauschlussreinigung und Erstpflege von harten Bodenbelägen

Produktgruppeninformation

Begriffsdefinition

Die Bauschlussreinigung ist abhängig von der Bauverschmutzung und der Flächengröße des Bodenbelags. In der Regel reicht eine Nassreinigung mit Zusatz eines Unterhaltsreinigers im Wischwasser aus.

Elastische Bodenbeläge sind heute häufig bereits werkseitig dauerhaft beschichtet. Dieses werkseitige Pflegefinish sollte durch die Bauschlussreinigung nicht entfernt oder beschädigt werden. Kleine Verkratzungen oder andere geringfügige mechanische Beschädigungen können durch Polieren des Belags egalisiert werden. Eine Grundreinigung des elastischen Bodenbelags ist nur mehr bei zerstörter Oberfläche notwendig. Nach der Grundreinigung wird ein Erstpflegemittel aufgebracht, das dem Boden wieder den gewünschten Glanz und Schutz gibt.

Bei mineralischen Bodenbelägen müssen ggf. starke Verunreinigungen mittels Grundreiniger entfernt werden. Bei stärker beanspruchten Böden (öffentliche, halböffentliche Bereiche, Küche) wird nach der Bauschlussreinigung / Grundreinigung eine Imprägnierung aufgebracht (Informationen in WECOBIS dazu siehe Imprägniermittel für mineralische Bodenbeläge). Bei weniger beanspruchten Flächen kann man ggf. auch mit einem Steinpflegemittel auskommen.
Bei der Reinigung und Pflege mineralischer Bodenbelägen ist darauf zu achten, dass die verschiedenen Stein- und Fliesenarten unterschiedlich empflindlich gegenüber Reinigungsmitteln und Chemikalien (säurehaltige Lebensmittel, etc.) sind. Säureempflindliche Materialien sind z.B. Betonwerkstein, Kalkstein, Marmor oder Terrazzo. Für diese Bodenbeläge sind nur Mittel mit einem pH-wert von 7 bis 10 geeignet. Zu den säureunempflindlichen Materialien zählen z.B. Cotto, Feinsteinzeug, Fliesen oder Granit. Reinigungs- und Pflegemittel dürfen hier einen ph-Wert von 3 bis 10 aufweisen. Die Eignung von Reinigungs- und Pflegemittel sollte im Zweifelsfall an einer Musterfläche überprüft werden.
Vor der Bauschlussreinigung muss der Verlege- und Fugmörtel genügend ausgehärtet sein.

Wesentliche Bestandteile

Grundreinigungsmittel

Grundreiniger für elastische Bodenbeläge sind alkalische Reinigungsmittel mit einem hohen pH-Wert von 11 bis 14 (Ausnahme: Linoleumbeläge). Sie enthalten Alkalien wie Natrium- bzw. Kaliumhydroxid oder -silikaten, Ammoniak, Aminoethanol und Triethanolamin. Einen niedrigeren Alkaligehalt weisen Grundreiniger für Linoleumbeläge (pH-Wert unter 9, ca. 7,6) und  Grundreiniger für mineralische Bodenbeläge (ph-Wert unter 10) auf.
Als Lösemittel werden in Grundreinigern vor allem Alkohole (Ethanol, Isopropanol) und Glykolether (Butyldiglykol, Butylglykol) eingesetzt. Als Zusatzstoffe sind anionische, kationische und nichtionische Tenside, in geringen Mengen Lösungsvermittler, Entschäumer, Komplexbildner sowie Farb-, Duft-, Gerüst- und Hilfsstoffe vorzufinden.
Als Grundreiniger zum Entfernen von starken Verschmutzungen und alten Wachsbeschichtungen auf Linoleumböden eignen sich auch Flüssigseifen aus natürlichen Rohstoffen. Beispielrezeptur eines Herstellers: Wasser, kaliverseifte Kokos- und Sojaölfettsäure 5-15%, Lavandinöl.

Reinigungsmittel für die Bauschlussreinigung

Als Hauptbestandteile der Reinigungsmittel werden anionische, kationische und nichtionische Tenside eingesetzt. Bei den Alkoholreinigern ist der Tensidanteil zugunsten eines höheren Anteils an Lösemitteln (Ethanol, Isopropanol, Glykolether) verringert. An Zusatzstoffen sind geringe Mengen an Duft-, Farb-, Gerüst- und Konservierungsstoffen sowie pH-regulierende Substanzen wie Ammoniak, Amine, Natriumcarbonat oder Säuren enthalten.

Pflegemittel für die Erstpflege (Einpflege) nach der Grundreinigung

Bei diesen Pflegemitteln handelt es sich um filmbildende Polymerdispersionen bzw. Pflegeemulsionen. Den Hauptbestandteil bilden wasserunlösliche Polymere.  Daneben können in geringen Mengen anionische und nichtionische Tenside, Lösemittel (z.B. Ethanol, Isopropanol), Lösungsvermittler, Konservierungsmittel sowie Farb-, Duft- und Hilfsstoffe enthalten sein.

Reinigungsmittel enthalten häufig einen vergleichsweise hohen Lösemittelanteil. Eine Orientierung zum Lösemittelgehalt bietet der GISCODE:

  • GG10, GG40, GG70; GU40, GU70, GU73: lösemittelfrei
  • GG20, GG50, GG60, GG80, GG90; GU50, GU55, GU80, GU83, GU85: bis zu 30 % wasserlösliche Lösemittel

Die Pflegemittel enthalten tendenziell eher geringere Lösemittelanteile. Der GISCODE unterscheidet hier zwischen:

  • GE10: weniger als 5 % Lösemittel 
  • GE20: 5-15 % wasserlösliche Lösemittel

Quellen: BG Bau, Herstellerinformationen

Besonders wichtige Eigenschaft hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz

Reinigungs- und Pflegemittel enthalten problematische Inhaltsstoffe (nicht ionische Tenside wie APEO1, Fluor- und Silikontenside, EDTA2, NTA3, Phosphate, etc.), die ins Abwasser gelangen und so die Umwelt oder die menschliche Gesundheit belasten können. In der Datenbank für Inhaltsstoffe von Detergenzien („Detergent Ingredient Database“ - DID-Liste 2014) sind die in Reinigungsmitteln am häufigsten verwendeten Stoffe aufgeführt. Die Datenbank enthält Daten zur Toxizität gegenüber Wasserorganismen (kritisches Verdünnungsvolumens) und zur biologischen Abbaubarkeit der Stoffe. Alle im Endprodukt enthaltenen Tenside sollten aerob biologisch leicht abbaubar und unter anaeroben Bedingungen abbaubar sein. Produkte mit dem Blauen Engel oder dem Österreichischen Umweltzeichen erfüllen diese Anforderungen.

Gesundheitsgefahren können außerdem von den enthaltenen Lösemitteln ausgehen. Zudem können Reinigungs- und Pflegemittel gesundheitsschädliche Stoffe wie allergene Duftstoffe und Konservierungsmittel beeinhalten. Problematische Duftstoffe sind z.B. Nitromoschus- oder polycyclische Moschusverbindungen.

Die in Grundreinigern enthaltenen Alkalien können Verätzungen hervorrufen (Vorsorge durch mildalkalische Produkte - siehe Alternativen).

In vielen Pflege- und Reinigungsmittel können kleinste Kunststoffpartikel, auch "Mikroplastik“ genannt, enthalten sein, welche in das Abwasser und in weiterer Folge in die Nahrungskette gelangen können.Viele Hersteller verzichten bereits freiwillig auf den Einsatz von Mikroplastik, ein Verbot wurde bsiher noch von keinem Land ausgesprochen.

Alternativen

Für die Bauschlussreinigung sind nach Möglichkeit lösemittelfreie, nicht reizend eingestufte Produkte mit GISCODE GU40 einzusetzen. Falls die Anwendung lösemittelhaltiger Produkte notwendig ist, sollten bevorzugt nicht entzündliche Produkte (GISCODE GU50) eingesetzt werden.

Die Grundreinigung ist aus ökologischer Sicht möglichst selten anzuwenden. Die bestehende Bodenbeschichtung ist daher mit entsprechenden Reinigungstechniken und -mitteln möglichst lang zu erhalten, härtnäckige Verschmutzungen sind zu vermeiden (z.B. mit Hilfe von Schmutzschleusen). Ge­sund­heits­ge­fah­ren ge­hen nach heu­ti­ger Kennt­nis über­wie­gend von den in den Grundreinigern enthaltenen Alkalien (ätzend) und Lösemitteln - insbesondere von 2-Butoxyethanol (Gesundheitsschäden bei Hautkontakt) - aus. Grundreiniger mit GISCODE GG60, GG70, GG80 und GG90 sollten deswegen vermieden werden. Als Alternativen gibt es Grundreiniger ohne 2-Butoxyethanol und geringerer Alkalienkonzentration (GISCODES GG10 bis GG50) im Handel. Wenn technisch möglich, ist der Einsatz von Grundreinigern mit GISCODE GG10 (lösemittelfrei) bzw. falls erforderlich mit GISCODE GG20 (lösemittelhaltig) gegenüber den lösemittelhaltigen bzw. den stärker alkalischen Produkten zu bevorzugen. Falls mit natürlichen Flüssigseifen das Auslangen zu finden ist, sind solche Produkte zu empfehlen.

Es gibt außerdem eine Reihe von Produkten, welche mit dem Blauen Engel oder dem Österreichischen Umweltzeichen zertifiziert sind (siehe Reiter Zeichen & Deklarationen). In diesen Produkten sind besonders gesundheits- oder umweltgefährdenden Stoffe nicht enthalten oder zumindest begrenzt. Die Liste der beschränkten Substanzen ist in den jeweiligen Vergaberichtlinien zu finden (siehe Quellen).

1) APEO ... Alkylphenolethoxylate
2) EDTA ... Ethylendiamintetraessigsäure
3) NTA ... Nitrilotriessigsäure

Lieferzustand

Meist in flüssiger Form in Gebinden.

Quellen

BG BAU: Einstufungen nach dem GISCODE für Reinigungs- und Pflegemittel. Januar 2017.

Technische Merkblätter und Sicherheitsdatenblätter diverser Hersteller von elastischen Bodenbelägen sowie von Reinigungs- und Pflegemitteln

Blauer Engel, DE-UZ 194 Handgeschirrspülmittel, Allzweck-, Sanitär- und Glasreiniger. Ausgabe Januar 2015

Österreichisches Umweltzeichen, Richtlinie UZ 63 Bodenpflegemittel. Version 2.0. 1. Juli 2017

Österreichisches Umweltzeichen, Richtlinie UZ 30 Reinigungsmittel für harte Oberflächen

Bauschlussreinigung und Erstpflege von harten Bodenbelägen
Bauschlussreinigung und Erstpflege von harten Bodenbelägen

Planungs- und Ausschreibungshilfen

WECOBIS informiert produktneutral. An verschiedenen Stellen bietet WECOBIS jedoch auch Unterstützung dazu, wie sich Produkte innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer ökologischen Eigenschaften unterscheiden lassen.

Informationen hier im Reiter Planungsgrundlagen:

  • Links zu materialökologischen Anforderungen und Textbausteinen für Planung und Ausschreibung im WECOBIS-Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen,
  • Hinweise auf mögliche Quellen und Nachweisdokumente zu Planungs- und Ausschreibungskriterien,
  • ggf. weitere planungs- und ausschreibungsrelevante Informationen, z.B. Hinweise zu Verwendungseinschränkungen hinsichtlich Gefahrstoffverordnung (bei Stoffen / Gemischen), zu Alternativen oder zu besonderen Eigenschaften hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz.

Übersicht Planungsgrundlagen: Bauschlussreinigung und Erstpflege von harten Bodenbelägen

Stand 02/2022

    Grundreiniger / sonstige Mittel für Bauschlussreinigung / Erstpflegemittel
     
  Material-
ökologische Anforderungen
Im Modul "Planung & Ausschreibung" bietet WECOBIS eine Übersicht zu möglichen materialökologischen Anforderungen und Textbausteine für Planung und Ausschreibung. Inhalt aufklappen
   
Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS

Textbausteine in WECOBIS basieren auf Kriteriensteckbrief 1.1.6 des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB). Dieser stellt derzeit keine Anforderungen an Reinigungs- und Pflegemittel für die Bauschlussreinigung und Erstpflege.

  Quellen für material-
ökologische Anforderungen
Die hier genannten Quellen, insbesondere BNB, bilden die Grundlage für Planungs- und Ausschreibungshilfen bzw. materialökologische Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS. Inhalt aufklappen
   
Bewertungssystem
Nachhaltiges Bauen

(BNB) /
Kriterium 1.1.6 (Risiken für die lokale Umwelt)

Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung.
Das BNB zeichnet sich durch einen Kriterienkatalog aus, mit dem Gebäude nach ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Qualitäten, sowie den technischen und prozessualen Aspekten bewertet werden. Im Rahmen des Bewertungssystems gibt es auch einige Kriteriensteckbriefe, die sich direkt oder indirekt auf Baustoffe beziehen. Die o.g. Textbausteine und materialökologischen Anforderungen in WECOBIS basieren derzeit auf Kriteriensteckbrief 1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt. Dieser steht in engem Zusammehang mit Kriteriensteckbrief 3.1.3 Innenraumhygiene.

Auch wenn ein Gebäude nicht zertifiziert werden soll, bilden die einzelnen Kriteriensteckbriefe eine gute Grundlage, Orientierung und Hilfestellung für die Umsetzung ökologischer Aspekte in der Gebäudeplanung.

Einordung hinsichtlich verschiedener Kriteriensteckbriefe siehe Reiter BNB-Kriterien in WECOBIS.
Für Reinigungs- und Pflegemittel sind in BNB keine besonderen Anforderungen formuliert, sie können aber ggf. Einfluss nehmen auf die Qualität der Innenraumluft.

Umweltbundesamt
(UBA)
Auf den Internet-Seiten des Umweltbundesamtes (UBA) befindet sich der „Informationsdienst für umweltfreundliche Beschaffung“. Man findet dort auch Empfehlungen für die Ausschreibung u.a. für die Gebäudeinnenausstattung (z.B. Bodenbeläge, Bodenbelagsklebstoffe, Tapeten). Es gibt dort auch Infos zu Reinigung und Hygiene, was aber eher den laufenden Betrieb betrifft und weniger die Bauschlussreinigung.
baubook ÖkoBauKriterien

Die Plattform baubook ÖkoBauKriterien bietet eine Sammlung von Kriterien, die derzeit vor allem in Österreich für die ökologische Ausschreibung verwendet werden. Man findet dort derzeit zwar keine Produktdeklarationen, aber Kriterium 4.2.1 für emissionsarme Reinigungsmittel für die Baustelle

natureplus Ausschreibungstexte Auf den Internet-Seiten von natureplus finden sich derzeit Ausschreibungshilfen zu Oberflächenbeschichtungen, Holzwerkstoffen, Wandfarben, Dämmstoffen sowie zu Putzen.
  Mögliche Nachweis-
dokumente
Mithilfe von Nachweisdokumenten müssen die gestellten materialökologischen Anforderungen geprüft und dokumentiert werden. Zum Teil sind diese auch gesetzlich vorgeschrieben. Neben den folgend genannten gehören auch Produktdatenblätter, Technische Merkblätter, sowie Herstellererklärungen zu möglichen Dokumentationsunterlagen. Inhalt aufklappen
   
gesetzlich vorgeschrieben:  
REACH / CLP:
Sicherheitsdatenblatt (SDB)
Produkte für die Bauschlussreinigung und Erstpflege werden als Gemische eingestuft. Für sie muss daher ein SDB gemäß den Anforderungen in Art.31 REACH-VO in Verbindung mit Anhang II erstellt werden. → z.B. Nachweis zu gefährlichen Stoffen / Gefahreneinstufungen, SVHC >= 0,1 Gew.-%, VOC-Gehalt, Emissionen während der Verarbeitung
freiwillige Produktkenn-zeichnungen / -deklarationen; Emissionsprüfberichte Für einige Bauproduktgruppen existieren freiwillige Produktkennzeichnungen oder -deklarationen wie z.B. Umweltzeichen oder Umweltproduktdeklarationen, die als Nachweis für materialökologische Anforderungen dienen können. Eine Übersichtstabelle dazu mit detaillierten Informationen findet sich im Reiter Zeichen & Deklarationen. Emissionsprüfberichte (ohne Umweltzeichenzertifizierung) können zwar hilfreich sein, sind aber oft nicht leicht zu interpretieren. Insbesondere ist auf die Rahmenbedingungen zu achten, die der Prüfung zugrunde lagen und ob diese mit denen der Anforderung übereinstimmen.

Weitere planungs- und ausschreibungsrelevante Informationen in WECOBIS

Allgemeine Unterstützung zum Umgang mit Nachhaltigkeitsaspekten in Planung und Ausschreibung sowie Hinweise auf Leitfäden, Arbeitshilfen und Veröffentlichungen zum Nachhaltigen Bauen bietet das neue WECOBIS-Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen unter Allgemeine Infos.

Bauschlussreinigung und Erstpflege von harten Bodenbelägen

Umweltdeklarationen

Die folgende Tabelle liefert eine Übersicht zu Zeichen & Deklarationen, die für die Produktgruppe relevant sind. Neben Herstellererklärungen, Informationen in Sicherheitsdatenblättern (SDB) oder allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) können diese den Nachweis für umwelt- und gesundheitsrelevante Kriterien in Planung und Ausschreibung (s. Reiter Planungsgrundlagen) ermöglichen. Detaillierte Informationen finden sich außerdem in den einzelnen Produktgruppen.

Übersicht Umweltdeklarationen: Bauschlussreinigung und Erstpflege von harten Bodenbelägen

Stand 04/2022

   

Grundreiniger

Sonstige Mittel für die Bauschlussreinigung

Erstpflegemittel

         
  Umweltzeichen

Umweltzeichen gehören zu den freiwilligen Produktkennzeichnungen. Sie bieten die Möglichkeit, Unterschiede von Produkten innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer Umwelt- und Gesundheitsrelevanz festzustellen, auch wenn sie keine allgemeinverbindlichen Gebote oder Verbote aufstellen können. Inhalt aufklappen

   
Blauer Engel DE-UZ 194
Handgeschirrspülmittel und Reiniger für harte Oberflächen (Ausgabe 2018)

-

(Grundreiniger sind vom Geltungsbereich des DE-UZ 194 ausgenommen)

(+)

(Fußbodenreiniger als Untergruppe der Allzweckreiniger; derzeit keine Produkte für die Bauschlussreinigung zertifiziert)

-

(Fußbodenpflegemittel ohne Reinigungswirkung sind vom Geltungsbereich des DE-UZ 194 ausgenommen)

Österreichisches Umweltzeichen / Haushalt, Reinigung

+

Richtlinie UZ 63 Bodenpflegemittel

+

Richtlinie UZ 30 Reinigungsmittel für harte Oberflächen3

+

Richtlinie UZ 63 Bodenpflegemittel

EU-Ecolabel (Blume) /  Reinigungsmittel für harte Oberflächen*

-

(derzeit keine Vergaberichtlinie vorhanden)

+

-

(derzeit keine Vergaberichtlinie vorhanden)

Nordic Swan Ecolabel

 

-

+

(Nordic Ecolabelling of Cleaning Products, Produktverfügbarkeit nicht prüfbar)

-
natureplus Umweltzeichen

-

- -
eco-INSTITUT-Label / Reinigungsmittel für harte Fußböden

-

(+) -
EMICODE
/ Raumlufthygiene
- - -
Cradle to Cradle2 - - -
  GISBAU Klassifizierungs-system

Das GISBAU Klassifizierungssystem ermöglicht es durch den GISCODE oder GISBAU Produktcode, Produkte von denen die gleichen Gesundheitsgefahren ausgehen, in einer Gruppe zusammenzufassen. Die Klassifizierung ist auf den Arbeitsschutz ausgerichtet. Gemäß Minimierungs- und Substitutionsgebot der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist grundsätzlich das Produkt mit den geringstmöglichen Belastungen zu verwenden. (siehe unten: Ersatzproduktgruppe prüfen?) Inhalt aufklappen

  
   
GISBAU Produkt-Code / GISCODE

GG10 Grundreiniger, nicht gekennzeichnet, lösemittelfrei

GG20 Grundreiniger, nicht gekennzeichnet, lösemittelhaltig

GG40 Grundreiniger, reizend (inklusive schwere Augenschäden), lösemittelfrei

GG50 Grundreiniger, reizend (inklusive schwere Augenschäden), lösemittelhaltig

GG60 Grundreiniger, reizend (inklusive schwere Augen
schäden), lösemittelhaltig mit 2-Butoxyethanol

GG70 Grundreiniger, ätzend, lösemittelfrei 

GG80 Grundreiniger, ätzend, lösemittelhaltig 

GG90 Grundreiniger, ätzend, lösemittelhaltig mit 2-Butoxyethanol

GG0 Grundreiniger, sonstige 

In der Gruppe der Unterhaltsreiniger gibt es 14 verschiedene GISCODES (nur zum Teil lösemittelfrei) von GU10 - GU85, die hier nicht alle einzeln aufgeführt werden.
siehe Wingis-Online / Suchmaske / GU

GE10 Emulsionen / Dispersionen

GE20 Emulsionen / Dispersionen, lösemittelhaltig

GE0 Emulsionen / Dispersionen, sonstige

GefStoffV: Prüfung von Alternativen erforderlich? (Minimierungsgebot)

Substitutionspflicht nach TRGS 617: immer erforderlich bei lösemittelhältigen Produkten (Einsatz muss technisch begründet sein) 

geringstmögliche Belastung innerhalb der gleichen GISCODE-Produktgruppe (ggf. erst nach Prüfung von Alternativen)

Verwendung von lösemittelfreien Produkten (--> GG10) bzw. von zumindest nicht gekennzeichneten Produkten (--> GG20). Grundreinigung nach Möglichkeit vermeiden.

Verwendung von lösemittelfreien, nicht als reizend eingestuften Produkten (--> GU40)

Falls die Anwendung lösemittelhaltiger Produkte notwendig ist, sollten bevorzugt nicht entzündliche Produkte (GISCODE GU50) eingesetzt werden.

Verwendung von lösemittelfreien Produkten (--> GE10)
  Umweltproduktdeklaration (EPD)

Die Umweltproduktdeklaration (EPD = Environmental Product Declaration) eines Produktes macht Aussagen zum Energie- und Ressourceneinsatz und in welchem Ausmaß ein Produkt zu Treibhauseffekt, Versauerung, Überdüngung, Zerstörung der Ozonschicht und Smogbildung beiträgt. Außerdem werden Angaben zu technischen Eigenschaften gemacht, die für die Einschätzung der Performance des Bauproduktes im Gebäude benötigt werden, wie Lebensdauer, Wärme- und Schallisolierung oder den Einfluss auf die Qualität der Innenraumluft.1 Inhalt aufklappen

   
EPD
- -  -
Branchen-EPD - -  -
  Umweltindikatoren

Einheitliche Werte zu Umweltindikatoren wie z.B Primärenergieaufwand, Abfall, Abiotischer Ressourcenverbrauch, Ozonabbaupotential, Treibhauspotential usw. liefert die Datenbank ÖKOBAUDAT des Informationsportals Nachhaltiges Bauen. Inhalt aufklappen

   
ÖKOBAUDAT-Datensätze

-

  Sonstige freiwillige Produkt-Deklarationen

Die Plattform baubook beispielsweise bietet für Händler und Hersteller von Bauprodukten die Möglichkeit einer online-Deklaration anhand von Kriterien, die derzeit vor allem in Österreich für die ökologische Ausschreibung verwendet werden. Inhalt aufklappen

   
baubook-Deklaration -
+
Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe vorhanden
(+) derzeit kein Produkt aus dieser Produktgruppe zertifiziert
-
Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe nicht vorhanden bzw. Produktgruppe nicht im Geltungsbereich
./.
Zeichen / Label für diese Produktgruppe nicht relevant
x
Produkte aus dieser Produktgruppe können die Kriterien des Zeichens/Labels definitionsgemäß nicht erfüllen

1 Die hier als vorhanden markierten EPDs und Branchen-EPDs sind als Auswahl ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu verstehen und finden sich z.B. auf den Seiten des IBU Institut Bauen und Umwelt e.V..
2 Bei Cradle to Cradle-Zertifizierungen gibt es insgesamt 4 Bewertungsstufen von Bronze bis Platin in 5 Kategorien. Zur Einordnung der Qualität gehört also immer auch das tatsächlich erreichte Bewertungsniveau, was z.B. bei Bronze (insbesondere in Material Health) noch relativ niedrig ist! Die Produktverfügbarkeit ist noch sehr gering!
3 Die Kriterien der Österreichischen Umweltzeichen-Richtlinie UZ 30 sind mit jenen des EU Ecolabels (Beschluss (EU) 2017/1217 der Kommission vom 23. Juni 2017) harmonisiert. Ausnahme: Gebrauchsfertige Allzweckreiniger wurden nicht in die Produktgruppendefinition für das Österreichische Umweltzeichen übernommen.

Bauschlussreinigung und Erstpflege von harten Bodenbelägen

Bewertungssystem

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)

   
  Wofür steht das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)? Inhalt aufklappen
 

Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) des BMI steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung.
Das BNB zeichnet sich durch einen Kriterienkatalog aus, mit dem Gebäude nach ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Qualitäten, sowie den technischen und prozessualen Aspekten bewertet werden. Im Rahmen des Bewertungssystems gibt es auch einige Kriteriensteckbriefe, die sich direkt oder indirekt auf Baustoffe beziehen.
Ausführliche Informationen zum BNB-System siehe www.nachhaltigesbauen.de

  Welche Informationen liefert WECOBIS für BNB im Reiter BNB-Kriterien? Inhalt aufklappen
 

WECOBIS führt in den Datenblättern der Bauproduktgruppen umfangreiche Informationen zur Beantwortung der verschiedenen Fragestellungen im Hinblick auf Umwelt- und Gesundheitsaspekte. Im Reiter BNB-Kriterien bietet WECOBIS gezielt Antworten auf Fragestellungen baustoffrelevanter Steckbriefe. Durch die Bündelung von Aspekten z.B. bzgl. der Risiken für die lokale Umwelt, Fragen zur Innenraumhygiene und der Thematik Rückbau, Trennung, Verwertung gibt WECOBIS gezielte Hilfestellung bei der Einordnung einzelner Baustoffe. Tiefergehende Informationen finden sich über die Verknüpfungen in den jeweiligen Datenblättern.
Hinweis: Eine abschließende Beurteilung im Rahmen des Bewertungssystems und der genannten Kriterien erfolgt jedoch grundsätzlich in Abhängigkeit weiterer baulicher Gegebenheiten (z.B. eingebaute Menge).

BNB-Kriterium BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau)

   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_1.1.6 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

BNB-Kriterium BN_1.1.6 zielt auf die Reduzierung bzw. Vermeidung von Stoffen und Produkten beim Neubau, die aufgrund ihrer stofflichen Eigenschaften oder Rezepturbestandteile ein Risikopotenzial für Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft (auch Innenraumluft) enthalten. Das Kriterium teilt die Anforderungen in 5 Qualitätsniveaus ein. Die Einordnung orientiert sich an Aufwand und Schwierigkeitsgrad der praktischen Umsetzung sowie an der ökologischen Bedeutung der Substitution eines Stoffes.

Für den Umgang mit Materialien im Bestand und deren Einordnung ist Kriteriensteckbrief BK_1.1.6. heranzuziehen.
Weitere Informationen zu den Einzelkriterien siehe BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau) und BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung)

Einordnung der Reinigungs- und Pflegemittel für die Bauschlussreinigung und Erstpflege
Stand 12/2017

Für den Einsatz von Produkten aus der Gruppe der Reinigungs- und Pflegemittel für die Bauschlussreinigung und Erstpflege enthält BNB-Kriterium 1.1.6 zur Zeit keine spezifischen Anforderungen. Es empfiehlt sich aber auch hier die grundsätzlich für die Erfüllung der Anforderungen für Qualitätsniveau 1 geforderte Dokumentation der eingesetzten Produkte.

BNB-Kriterium BN_3.1.3 - Innenraumhygiene

   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_3.1.3 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

Ziel des BNB-Kriteriums 3.1.3 ist die Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten, die zu keinen negativen Effekten hinsichtlich der Befindlichkeit der Raumnutzer führt, die hygienische Sicherheit garantiert und somit möglichst auch eine empfundene hohe olfaktorische Luftqualität gewährleistet.
Die Bewertung erfolgt anhand der Berechnung der personenbezogenen Luftwechselrate sowie anhand von Raumluftmessungen auf den Formaldehyd- und TVOC-Gehalt.
Erfahrungsgemäß lassen sich die Referenz- und Zielwerte dann erreichen, wenn die Auswahl und Verwendung der eingesetzten Materialien auf einem ganzheitlichen Konzept zur Vermeidung von Emissionen aus Bauprodukten basiert und der Einsatz emissionsarmer Materialien die Bauphase begleitend dokumentiert wird. BNB-Kriterium 3.1.3 steht deshalb in engem Zusammenhang mit der Erfüllung der Einzelkriterien für BNB-Kriterium 1.1.6.
Weitere Informationen zu den Einzelkriterien siehe BN_3.1.3 Innenraumhygiene (Neubau)

Reinigungs- und Pflegemittel für die Bauschlussreinigung und Erstpflege können Lösemittelemissionen verursachen, die vor allem während der Verarbeitungsphase relevant sind. Es handelt sich dabei zumeist um Alkohole, Glykole und diverse organische Zusatzstoffe wie Konservierungsmittel oder Duftstoffe.

Produktgruppe Zu erwartende VOC-Emissionen Zu erwartende
Formaldehyd-­Emissionen
Grundreiniger hoch keine
Reinigungsmittel hoch keine
Pflegemittel möglich keine
keine
Die Produktgruppe enthält kein Formaldehyd oder keine VOC.
möglich
Die Produkte der Produktgruppe unterscheiden sich bezüglich der zu erwartenden VOC- oder Formaldehyd-Emissionen. Bei der Produktwahl ist auf geeignete Zeichen und Deklarationen zu achten. Siehe dazu die Informationen im Reiter "Zeichen & Deklarationen".
hoch
Die Produktgruppe verursacht grundsätzlich hohe VOC-Emissionen oder Formaldehyd-Emissionen. Alternativen sind vorzugsweise in der Wahl funktional gleichwertiger Baustoffe anderer Produktgruppen oder anderer Konstruktionen zu suchen.

Quellen

Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 21.07.2017: 
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information)

Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Version 2011_1, Kriterium 3.1.3 Innenraumhygiene, abrufbar unter BNB_BN_3.1.3 Version V 2015 (Online-Quelle)

Bauschlussreinigung und Erstpflege von harten Bodenbelägen
Bauschlussreinigung und Erstpflege von harten Bodenbelägen

Literaturtipps

BG BAU: Einstufungen nach dem GISCODE für Reinigungs- und Pflegemittel. Januar 2017.

Bauschlussreinigung und Erstpflege von harten Bodenbelägen
Bauschlussreinigung und Erstpflege von harten Bodenbelägen
Bauschlussreinigung und Erstpflege von harten Bodenbelägen
Bauschlussreinigung und Erstpflege von harten Bodenbelägen
Bauschlussreinigung und Erstpflege von harten Bodenbelägen