Metalle im Bestand

Produktgruppeninformation

   
  Welche Inhalte findet man in den Datenblättern zum Bestand in WECOBIS? Was ist der Unterschied zu den Standard-Datenblättern? Inhalt aufklappen
 

In den Standard-Datenblättern in WECOBIS findet man Informationen zu aktuell am Markt befindlichen Bauprodukten. Da es sich bei diesen aktuellen Produkten für den Neubau in aller Regel nicht um dieselben handelt, die man im zur Renovierung anstehenden Bestand vorfindet und die z.B. einem Schadstoffkataster gemäß BNB-Kriteriensteckbrief BK_1.1.6 zugeordnet werden müssen, wurde die Trennung der Materialgruppen Neubau - Bestand in WECOBIS vorgenommen. Die Darstellung in WECOBIS folgt hier jedoch nicht der üblichen Darstellung mit Lebenszyklus, sondern beschränkt sich auf die für Renovierungsmaßnahmen relevanten Informationen.

Im Bestand können sich unterschiedliche ältere Baumaterialien befinden, die nicht mehr auf dem Markt sind, aber nach wie vor mit Schadstoffen belastet sind. Diese können bereits durch ihr Vorhandensein, aber insbesondere bei unsachgemäßer Bearbeitung, Rückbau (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) und bei der Beförderung bis zur Annahmestelle (Entsorgungsanlage) sowohl die Gesundheit als auch die Umwelt gefährden.
In WECOBIS beschränken sich die Informationen an dieser Stelle auf Hinweise zu solchen Schadstoffen, die in der jeweiligen Produktgruppe in der Bausubstanz auftreten können. Dies soll als Orientierungshilfe dienen, kann jedoch eine fachliche Abklärung vor Ort durch einen entsprechenden Sachverständigen nicht ersetzen.

Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) stellt auf seiner Website bereits eine sehr gute Arbeitshilfe für den kontrollierten Rückbau kontaminierter Bausubstanz, den Schadstoffratgeber Gebäuderückbau, zur Verfügung. Das kostenlose Online-Informationssystem bietet zahlreiche Informationen zur Erkundung, Bewertung und Entsorgung von schadstoffhaltigen Baustoffen. Auf die dort geführte umfangreiche Sammlung von Datenblättern wird an den jeweiligen Stellen verwiesen.

  Übersicht zur allgemeinen Vorgehensweise bei Verdachtsmomenten. Inhalt aufklappen
 

1. Gebäudebegehung durch sachkundige Personen
2. Repräsentative Probenahme und Analyse verdächtiger Materialien, des Hausstaubs
    und/oder der Raumluft
3. Erstellung eines Schadstoffkatasters und eines Sanierungskonzepts
4. Durchführung der Sanierung und Kontrolle des Sanierungserfolgs
5. Entsorgung des schadstoffbelasteten Materials

  Infos zur Schadstoffanalyse des Bestandes. Inhalt aufklappen
  Da eine Unterscheidung schadstoffhaltiger und schadstofffreier Baustoffe in der Regel schwierig sein wird, muss im Zweifel von einer Schadstoffbelastung ausgegangen werden und die (eventuell) kontaminierten Bauteile untersucht und beprobt werden.

Einen ersten Anhaltspunkt, ob schadstoffhaltige Baustoffe verwendet worden sind, liefert das Baujahr des Gebäudes und die Zeiträume, in denen Umbauten, Sanierungen und Einbauten vorgenommen worden sind, da die gesundheitsgefährdenden und inzwischen verbotenen Schadstoffe jeweils in bestimmten Zeiträumen verbaut wurden.

Eine Bestandsanalyse mit qualifizierten Beprobungen und Beurteilungen kontaminierter Gebäudeteile durch eine sachverständige Person gibt genauere Auskunft und sollte frühzeitig vor der Bearbeitung, dem Rückbau bzw. der Entsorgung alter Baumaterialien durchgeführt werden.
Broschüre "Schadstopp" des Gesamtverbands Schadstoffsanierung e.V. mit Basisinformationen zu den häufigsten Gebäudeschadstoffen
  Liste von Schadstoffen, deren Einsatz für Neubauten und bei der Sanierung des Bestandes bereits verboten ist oder in absehbarer Zeit in der Bundesrepublik Deutschland verboten sein wird. Inhalt aufklappen
   
Asbest 1877 Beginn der industriellen Verwendung
1969 (DDR) und 1979 (BRD) Verbot von Spritzasbest

1982 Herstellungs- und Verwendungsverbot von asbesthaltigen Bodenbelägen
1984 Verbot schwachgebundener Asbestprodukte im Baubereich und in Nachtspeichergeräten
1992 Verbot von Asbestzementplatten im Hochbau

1995 endgültiges Herstellungs-, Inverkehrbringens- und Verwendungsverbot in Deutschland
2005 Herstellungs- und Verwendungsverbot von asbesthaltigen Materialien in Europa
PCB 1955 Beginn der Anwendung im Bauwesen (nur BRD)
1978 Verwendungsverbot in offenen Systemen
1989 Verbot der Verwendung und des Inverkehrbringens PCB-haltiger Produkte
PCP 1930er Jahre Verwendung als Fungizid
1989 Herstellungs-, und Verwendungsverbot
Lindan 1940er Jahre Verwendung als Fungizid
1984 (BRD) und 1989 (DDR) Herstellungsstopp
2008 EU-weites Verbot
DDT 1939 Verwendung als Holzschutzmittel
1972 (BRD) und 1990 (DDR) Herstellungs- und Verwendungsverbot
PAK 1838 Erster Einsatz von Teerölen als Holzschutzmittel
1991 Verbot zur Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung von Teerölen (Teerölverordnung)
2009 Verbot des Inverkehrbringens und der Verwendung  von Teerölen in der EU
„Alte“ KMF 1930er Jahre erster Einsatz in Deutschland
2000 Herstellungs- und Verwendungsverbot
Blei

Verwendung seit der Antike
1973 Verwendungsverbot von Bleirohren (ab 1.12.2013 verschärfter Grenzwert für Trinkwasser: Trinkwasserverordnung 2013)
1989 Verbot von Bleiweiß
2012 Verbot Bleimennige als Rostschutz
2015 Verbot von Blei bei der PVC-Produktion

2023 Verbot von Inverkehrbringen bleihaltiger PVC-Produkte in der EU
FCKW

1930er Jahre Einsatz von FCKW als Kältemittel

2000 Inverkehrbringungs- und Verwendungsverbot für FCKW
2001 Verwendungsverbot für teilhalogenierte FCKW in allen Kälte- und Klimaanlagen, ab 2002 in allen fest eingebauten Klimaanlagen < 100 kW
bzw. ab 2004 in allen kombinierten Klimaanlagen- und Wärmepumpensystemen
2010 Verwendungsverbot für unverarbeitete teilhalogenierte FCKW zur Instandhaltung / Wartung bereits existierender Kälte- und Klimaanlagen
2015 Verbot aller teilhalogenierten FCKW
HBCD Ca. seit den 1970er Jahren Einsatz als Flammschutzmittel
2017 als Flammschutzmittel in EPS/XPS-Dämmstoffen
→ LFU Bayern, Schadstoffratgeber Gebäuderückbau, Suchregister, Stoffdaten
  Übersicht zu den Risiken durch schadstoffbelastete Bauprodukte. Inhalt aufklappen
 

Risiken durch das Vorhandensein von schadstoffbelasteten Bauprodukten

Je nach Art der Schadstoffbelastung kann die Innenraumluft durch lungengängige Fasern oder gas- bzw. dampfförmige Chemikalien Auswirkungen auf das Wohlbefinden und die Gesundheit haben.

Ob die Innenraumluft belastet ist, kann durch eine Innenraumluftmessung festgestellt werden. Die ermittelten Innenraumluftwerte können mit den vom Umweltbundesamt im Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) festgelegten Werten verglichen werden und so eine gesundheitliche Beurteilung von Konzentrationen einer Chemikalie in der Innenraumluft ermöglichen.

Risiken bei der Bearbeitung und dem Rückbau von schadstoffbelasteten Bauprodukten

Bei Abbruch- und Rückbauarbeiten oder auch beim Bearbeiten von Bauteilen (schleifen, fräsen o.ä.) sind inhalative Gefahren von großer Bedeutung. Neben hoher gesundheitsgefährdender Staubentwicklung kommt es bei schadstoffbelasteten Bauprodukten noch zu einem zusätzlichen Gefährdungspotenzial durch stofflich oder biologische Kontaminationen. Bei Tätigkeiten mit solchen Kontaminationen kann sich für den Bearbeiter ohne Einhaltung der erforderlichen Schutzmaßnahmen ein hohes Gesundheitsrisiko ergeben.

Daher sollten Arbeiten an schadstoffbelasteten Bauprodukten nicht von Privatpersonen ohne die entsprechende Fachkenntnis zum Arbeits- und Gesundheitsschutz durchgeführt werden.

Risiken durch unsachgemäße Beförderung zur Abfallentsorgungsstelle

Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist primär derjenige Abfallerzeuger, durch dessen Tätigkeit die Abfälle erzeugt werden. Das kann der Bauunternehmer sein, der den Baustoff ausbaut. Aber auch der Bauherr kann als privater Abfallerzeuger auftreten, wenn er den Baustoff selbst ausbaut zur Entsorgungsstelle bringt oder den Bauunternehmer nicht damit beauftragt hat.

Der Abfallerzeuger haftet für die ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung von Abfällen. Er ist auch dafür verantwortlich, dass diese entsprechend der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) und dem dazu gehörigen Regelwerk richtig deklariert und seiner Schadstoffbelastung entsprechend eingestuft werden.

Für die korrekte Deklaration und Einstufung der Abfallarten stehen dem privaten Abfallerzeuger die Abfallberater der Städte und Kommunen zur Beratung zur Verfügung.

Verdachtsmomente für Metalle als Schadstoffe in der Altbausubstanz / Tabelle1

Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht darüber, welche der dort genannten Schadstoffgruppen in der Grundstoff-Gruppe der Metalle auftreten können.

Schadstoffgruppe:  möglich in1:
Blei

Anorganische Bleiverbindungen
in Korrosionsschutz-Beschichtungen (Bleimennige) und unterschiedlichen Farbbeschichtungen
in Kunstoffen und Produkten aus PVC

Bleirohre als
Wasserleitungen, Elektroleerrohre

Bleiblech als
Dach- oder Fassadenbekleidung
Anschlusstreifen in Dach und Fassade
Strahlenschutz in Wänden und Bauplatten

Verdachtsmomente für Schadstoffe in Zusammenhang mit Baustoffen aus Metall / Tabelle2

Schadstoffgruppe:  möglich in1:
Asbest

asbesthaltige Platten, Mörtel, Spachtelmassen als Brandschutzbekleidung oder Beschichtung tragender Stahlkonstruktionen
asbesthaltige Rohrisolierungen, Flanschdichtungen
Kabelkanäle aus Asbestzement

Polychlorierte Biphenyle (PCB) Kunstoffummantelung von E-Kabel und Rohren
PCB-haltige Öle in Starkstromkabel, Hydraulikleitungen, Transformatoren und Kondensatoren
Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) Muffen und Teerauskleidung von Gussrohren
teegetränke Ummantelungen von Strom- und Heizleitungen
Teerkork als Rohrdämmung
Alte Künstliche Mineralfasern (KMF) Brandschutzbekleidung tragender Stahlbauteilen
Dämmung von Metallrohren
Formaldehyd in Dämmungen von Rohrleitungen und Brandschutzbekleidungen 
eventuell in Beschichtungen
Fluorchlorkohlenwasserstoffe FCKW in Schaumdämmungen von Rohrleitungen und Lüftungs-Kanälen

Risiken aus Schadstoffen bei Abbruch und Rückbau

Der Bauherr ist der Erzeuger der Abfallprodukte aus einem Gebäudeabbruch, Teilabbruch oder Rückbau. Hieraus ergeben sich für ihn eine Reihe von Verpflichtungen in Bezug auf ordnungsgemäße Wiederverwendung oder Beseitigung, sowie der Dokumentation und des Nachweises. Es bestehen erhebliche haftgsrechtliche Risiken für den Bauherren,  Architekten, Planer und Ausfürhrende.2

Im Baubestand findet sich das Metall Blei in unterschiedlichen Verarbeitungsformen als Schadstoff, siehe vorstehende Tabelle 1. 
Des weiteren finden sich verschiedene Schadstoffe in Zusammenhang mit Bauteilen aus Metall,siehe vorstehende Tabelle 2. 
Im folgenden sind die Schadstoffe kurz beschrieben. Weiterführende, detailierte Angaben finden sich in WECOBIS, Grundstoffe / Metalle / Blei und unter den Links und Downloadlinks bei den Quellenangaben.
Da eine Unterscheidung schadstoffhaltiger und schadstoffreier Baustoffe in der Regel schwierig sein wird, muss im Zweifel von einer Schadstoffbelastung ausgegangen werden und die (eventuell) kontaminierten Bauteile untersucht und beprobt werden.

Schadstoffanalyse des Bestandes

Die Qualität der Bestandsanalyse ist grundsätzlich von entscheidender Bedeutung für den weiteren Planungs- und Bauprozess bei Baumaßnahmen an Bestandsgebäuden. Dabei ist die Analyse der Schadstoffe eines Gebädes ist ein wesentlicher Teil der Baudiagnostik.19 
Für eine qualifizierte Beprobung und Beurteilung kontaminierter Gebäude ist es unumgänglich, bereits frühzeitig, also im Rahmen der Grundlagenermittlung für die Rückbauplanung, vorhandene Schadstoffe zu erkunden und möglichst schon vor dem eigentlichen Rückbau zu separieren.3
Zum einen müssen die Schadstoffe gesondert beseitigt werden, zum anderen lassen sich durch früzeitige Separierung aufwendige Schutzmassnahmen beim weiteren Gebäuderückbau und Abbruch reduzieren.

Blei 

Blei (Pb)
Häufigste Verbreitung im Bauwesen findet Blei in Form von Pigmenten in Rostschutzanstrichen
und in Malerfarben (weiß und gelb). Zur Dacheindeckung wurden Einblechungen mit hohem Bleianteil für Kamin- bzw. Gebäudeanschlüsse verwendet. Nur noch selten anzutreffen sind Blei-Rohre und -Kabel.12

Insbesondere durch vorort aufgebrachte Beschichtungen können unterschiedlichste Baumaterialien wie Stahlbauteile, Putze, Holzwerkstoffe und Bauplatten durch Blei belastet sein. Bei Abbruch, Rückbau insbesondere beim Anschleifen für Neubeschichtungen kann entsprechend bleihaltiger Staub frei gesetzt werden.
In Bereichen mit Röntgendiagnostik und Strahlentherapie, insbesondere in Krankenhäuser, Ärztehäuser und Praxen werden Bleibleche oder Bauplatten mit Bleikaschierung verwendet, um den Strahlenschutz von Wänden und Decken sicherzustellen. Bei gleicher Nutzung wird hier auch weiterhin Blei in den Bauteilen verbleiben. Eventuell kann bei Rückbau, Umbau oder verschiedenen Arbeiten an den Bauteilen Bleistaub freigesetzt werden.

Gefährdungseinstufung und Toxizität für Blei und seine anorganischen Verbindungen nach TRGS 505 13:
Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen.
Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken.
Gefahr kumulativer Wirkung (langer Verbleib im Körper).

Falls mit Blei belastete Baustoffe bearbeitet oder entfernt werden müssen ist die TRGS 505 "Blei" der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zu beachten und entsprechende Schutzmassnahmen vorzusehen.

Asbest

Obwohl die krebserzeugende Wirkung von Asbest seit langem bekannt ist, wurde dieses Material bis in die 1970er und 1980er Jahre vor allem als Baumaterial häufig verwendet, da es für viele Einsatzzwecke sehr gut geeignet ist. Seither schränkte der Gesetzgeber die Verwendung von Asbest immer stärker ein. Bereits eingebaute Materialien wurden in der Regel nur bei akuter Gefährdung sofort entfernt. Daher findet man auch heute noch asbesthaltige Materialien, die bei der Renovierung besonders sorgfältig behandelt werden müssen, um Gesundheitsgefährdungen zu vermeiden.4

Gefährdungseinstufung und Toxizität für Asbest 5
nach ChemG : T (Giftig)
nach GefstoffV: R 45 Kann Krebs erzeugen, R 48/23 Auch giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch einatmen

Bei Asbest in Bauprodukten wird unterschieden in 5:
Fest gebundene Asbestprodukte, Asbestanteil bis 15  Gew.-%, Raumgewicht i. d. Regel über 1500 kg/m3, aber stets über  1.000 kg/m3. Die Asbestfasern sind relativ fest gebunden.
Schwach gebundener Asbest, Asbestanteil ab 60 Gew.-%, Raumgewicht i. d. Regel unter 1000 kg/m3.
Besondere Gefährdung geht dabei von schwach gebundenem Asbest aus.

Wenn asbesthaltige Baustoffe bearbeitet oder entfernt werden sind Schutzmassnahmen gemäss gemäß TRGS 519  vorzusehen. Unbedenkliche, fest gebundene asbesthaltige Bauprodukte können eventuell unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen im Baukörper verbleiben.
Sofern schwachgebundene asbesthaltige Baustoffe festgestellt werden, ist die „Richtlinie für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden" (Asbestrichtlinie) zu beachten.

Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe PAK

PAK sind ein Bestandteil des Steinkohleteers. Sie finden sich in Dachbahnen, Teerpappen, Teerkorkplatten, Dichtungsschnüren und Rohrauskleidungen.

Gefährdungseinstufung und Toxizität für PAK 10
nach ChemG : T (sehr giftig), N (Umweltgefährlich)
nach GefstoffV:
R 45 kann Krebs erzeugen
R 46 kann vererbbare Schäden verursachen
R 60 kann die fortpflanzung beeinträchtigen
R 61 kann das Kind im Mutterleib schädigen
R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben
nach TRGS 905, Einstufung  krebserzeugender, erbgutverändernder, fortpflanzungsgefährdender Stoffe: K2 - Krebserzeugend EG-Kategorie 2

Falls PAK-belastete Baustoffe bearbeitet oder entfernt werden müssen oder in Arbeiten in PAK-belasteten Räumen auszuführen sind, sind Schutzmaßnahmen gemäss TRGS 524 "Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen" der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) vorzusehen.

Alte Mineralwolle / Künstliche Mineralfasern

Als Alte Mineralwolle wird gemäß TRGS 521 Mineralwolle bezeichnet, deren Stäube nach dem einatmen langfristig in der Lunge verbleiben können. Diese Faserstäube gelten als krebserregend. Seit Juni 2000 gilt in Deutschland das Herstellungs- und Verwendungsverbot für Alte Mineralwolle. Die Mineralwollefasern wurde durch die Hersteller so weiterentwickelt, dass ihre Stäube aus der Lunge ausgeschafft werden können. Diese auch als Neue Mineralwolle bezeichneten Fasern gelten nicht als krebserregend. Bereits ab 1996 stellten die Mineralwolle-Hersteller die Produktion um und kennzeichneten Ihre Produkte aus Neuer Mineralwolle mit dem RAL-Gütezeichen. Für Mineralwolledämmungen, die vor 1996 eingebaut wurden, ist in jedem Fall davon auszugehen, dass es sich um Alte Mineralwolle handelt.11

Gefährdungseinstufung nach TRGS 900 11,13  :
Künstliche Mineralfasern (KMF)
Geltungsbereich: Faserstäube, anorganische, krebserzeugend Kategorie 1, 2 und 3 (außer Asbest)

Bei Arbeit an oder Ausbau von Dämmungen aus alter Mineralwolle ist die TRGS 521 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin BAuA zu beachten.

Formaldehyd

Formaldehyd ist aufgrund seiner vielfältigen Anwendung im Bereich der Bauprodukte und Materialien der Innenausstattung in nahezu allen Innenräumen in höheren Konzentrationen als in der Außenluft nachweisbar.

Gefährdungseinstufung und Toxizität für Formaldhyd 17 als Stoff  T  (giftig),   Carc.Cat. 3, R40  Verdacht auf krebserzeugende Wirkung
in Abhängigkeit der Konzentration [C]
C > 25%  T; R23/24/25-34-40-43
25% > C > 5%  Xn;R20/21/22-36/37/38-40-43
5% > C > 1%  Xn;R40-43
1% > C > 0,2%  Xi; R43

Eine direkte Gefährdung bei Rückbau oder Umbau von Metallbauteilen mit formaldehydbelasteten Beschichtungen oder Bekleidungen scheint eher gering. Der Ausbau formaldehydhaltiger Bauteile kann aber in Abhängikeit der Planungsziele (Qualitätsanforderungen) und der Ergebnissse einer Luftanalytik, im Sinne der Innenraumhygiene bei der Sanierung notwendig sein.

FCKW (Fluorchlorkohlenwasserstoffe) in PUR/PIR und XPS - Dämmstoffen

Der Rückbau von FCKW-haltigen Dämmstoffen stellt kein Gesundheitsrisiko dar. Durch die Zerstörung oder Zerkleinerung der Kunststoffschäume können aber die umweltschädlichen Treibgase entweichen. Deshalb sollten die Dämmstoffe möglichst zerstörungsfrei ausgebaut werden und in einer Müllverbrennungsanlage entsorgt werden. In modernen Müllverbrennungsanlagen werden die FCKW bei der Verbrennung zerstört.

Quellen

1 Schadstoffratgeber Gebäuderückbau, Bayerisches Landesamt für Umweltschutz (LfU)

Suchregister 
Suchregister Gebäudeschnitt   insbesondere Bauteile - Dach - Decken - Wände
Informationsblatt 202 - Wände (Download)
Informationsblatt 203 - Decken (Download)
Informationsblatt 402 - Bauplatten (Download)
Informationsblatt 406 - Brandschutzverkleidungen (Download)
Informationsblatt 410  - Dachwellplatten (Download)
Informationsblatt 412  - Deckenplatten (Download)
Informationsblatt 416  - Fassadenverkleidungen (Download)
Informationsblatt 423  - Nutzungsbedingte Kondamination (Download)
Informationsblatt 439  - Spachtelmassen (Download)
Informationsblatt 441  - Teerkork (Download)
Informationsblatt 501  - Asbest (Download) 
Informationsblatt 512  - PCB (Download)
Informationsblatt 507  - Holzschutzmittel u. Pestizide (Download)
8  Informationsblatt 513  - PCP (Download)
Informationsblatt 506  - DDT (Download)
10Informationsblatt 502  - PAK (Download)
11Informationsblatt 508  - KMF (Download)
12Informationsblatt 515  - Schwermetall (Download)
13Informationsblatt 504  - Biologische Gefährdung (Download)

2   Brochüre Abbruch- Kein Problem, Bayerisches Landesamt für Umweltschutz (LfU) (Download)
3   Arbeitshilfe Kontrollierter Rückbau, Bayerisches Landesamt für Umweltschutz (LfU) (Download)
4   Umwelt Wissen – Asbest, Bayerisches Landesamt für Umweltschutz (LfU) (Download)
13 Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Technische Regeln für Gefahrstoffe,
      Liste aller TRGS mit Möglichkeit zum Download
17 Bundesministerium  für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, 
     Bewertung der Innenraumluftqualität  Formaldehyd, Formaldehyd-Endfassung.pdf (Download)
18 Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen, BNB-Kriterium BK 5.1.6  (Download)

Metalle im Bestand
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Bewertungssystem

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)

   
  Wofür steht das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)? Inhalt aufklappen
 

Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung.
Das BNB zeichnet sich durch einen Kriterienkatalog aus, mit dem Gebäude nach ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Qualitäten, sowie den technischen und prozessualen Aspekten bewertet werden. Im Rahmen des Bewertungssystems gibt es auch einige Kriteriensteckbriefe, die sich direkt oder indirekt auf Baustoffe beziehen.
Ausführliche Informationen zum BNB-System siehe www.bnb-nachhaltigesbauen.de

  Welche Informationen liefert WECOBIS für BNB im Reiter BNB-Kriterien? Inhalt aufklappen
 

WECOBIS führt in den Datenblättern der Bauproduktgruppen umfangreiche Informationen zur Beantwortung der verschiedenen Fragestellungen im Hinblick auf Umwelt- und Gesundheitsaspekte. Im Reiter BNB-Kriterien bietet WECOBIS gezielt Antworten auf Fragestellungen baustoffrelevanter BNB-Kriteriensteckbriefe. Durch die Bündelung von Aspekten z.B. bzgl. der Risiken für die lokale Umwelt, Fragen zur Innenraumlufthygiene und der Thematik Rückbau, Trennung, Verwertung gibt WECOBIS gezielte Hilfestellung bei der Einordnung einzelner Baustoffe. Tiefergehende Informationen finden sich über die Verknüpfungen in den jeweiligen Datenblättern.
Hinweis: Eine abschließende Beurteilung im Rahmen des Bewertungssystems und der genannten Kriterien erfolgt jedoch grundsätzlich in Abhängigkeit weiterer baulicher Gegebenheiten (z.B. eingebaute Menge).

BNB + Materialien im Bestand in WECOBIS

Die Trennung der Materialgruppen Neubau - Bestand wurde vorgenommen, da es sich bei den am Markt befindlichen Produkten für den Neubau in aller Regel nicht um dieselben handelt, die z.B. einem Schadstoffkataster gemäß BNB-Kriteriensteckbrief BK_1.1.6 zugeordnet werden müssen.

Die Darstellung in WECOBIS beschränkt sich bei Bauproduktgruppen im Bestand im Reiter BNB-Kriterien auf die Einordnung hinsichtlich Kriteriensteckbrief BNB_BK_1.1.6. Dieser ist relevant für Materialien in der bestehenden Bausubstanz, die ein Risikopotenzial für Mensch und Umwelt darstellen können.

Die Einordnung von Materialien im Neubau mit Informationen zu weiteren Kriteriensteckbriefen (1.1.6, 3.1.3, 4.1.4) finden sich in den Standard-Datenblättern zur jeweiligen Produktgruppe (siehe auch rechter Navigationsbalken) im Reiter BNB-Kriterien.

BNB-Kriterium BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung)

 
   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BK_1.1.6 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

Im Falle einer Sanierungsmaßnahme wird BN_1.1.6 ergänzt durch das BNB-Kriterium BK_1.1.6. Dieses zielt auf die Adressierung und Ausschleusung von Materialien in der bestehenden Bausubstanz, die ein Risikopotenzial für Mensch und Umwelt darstellen. Die Bewertung erfolgt anhand einer Einstufung der Baumaterialien in ein vorgegebenes Schadstoffkataster mit 14 Schadstoffgruppen aufgrund ihres Schädigungspotentials und der jeweiligen Sanierungsmaßnahmen. Das Kriterium teilt die Anforderungen in 4 Qualitätsniveaus ein. Die Einordnung orientiert sich an Aufwand und Schwierigkeitsgrad der praktischen Umsetzung sowie an der ökologischen Bedeutung der Substitution eines Stoffes.

Weitere Informationen zu den Einzelkriterien im Bestand siehe BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung). Für den Einbau von neuen Materialien gilt BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau).

Einordnung Metalle im Bestand

Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht darüber, welche der dort genannten Schadstoffgruppen in der Grundstoff-Gruppe der Metalle auftreten können.

Schadstoffgruppen gemäß BNB_BK_1.1.6 ggf. schadstoffbelastete Metalle im Bestand
1. Asbest -
2. Polychlorierte Biphenyle (PCB) -
3. Holzschutzmittel / Biozide:
Pentachlorphenol (PCP), Lindan, DDT
-
4. Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) -
5. Alte Künstliche Mineralfasern (KMF) -
6. Blei Anorganische Bleiverbindungen 
in Korrosionsschutz-Beschichtungen (Bleimennige) und unterschiedlichen Farbbeschichtungen
in Kunstoffen und Produkten aus PVC

Bleirohre als 
Wasserleitungen, Elektroleerrohre

Bleiblech als
Dach- oder Fassadenbekleidung
Anschlusstreifen in Dach und Fassade
Strahlenschutz in Wänden und Bauplatten

7. Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) -
8. Flammschutzmittel (zurückgestellt)1 -
9. Weichmacher: DEHP (zurückgestellt)1 -
10. Formaldehyd -
11. Schimmelpilze -
12. Radon aus Baustoffen (zurückgestellt)1 -
13. Taubenkot (zurückgestellt)1 -
14. Feinstaub (zurückgestellt)1 -
- : nichts bekannt für Metalle

1Die Schadstofftgruppen 8 Flammschutzmittel, 12 Radon, 13 Taubenkot, 14 Feinstaub sind derzeit zurückgestellt.

Quellen

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Komplettmodernisierung, Kriterium 1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt, abrufbar unter BNB_BK_1.1.6_V 2017 (Online-Quelle)

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Komplettmodernisierung, Kriterium 5.1.6 Bestandsanalyse, abrufbar unter BNB_BK_5.1.6_V 2017 (Online-Quelle)

Schadstoffratgeber - Gebäuderückbau
Auf den Internetseiten des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) findet man den Schadstoffratgeber Gebäuderückbau, ein kostenloses Online-Informationssystem mit zahlreichen Informationen zur Erkundung, Bewertung und Entsorgung von schadstoffhaltigen Baustoffen. 

Gesamtverband Schadstoffsanierung e.V. (GVSS), Schadstopp! Wissen Sie, was dahinter steckt?, 2018, Berlin, abgerufen 11/2023

Gesamtverband Schadstoffsanierung e.V. (GVSS), Schadstoffe in Innenräumen und an Gebäuden - Erfassen, bewerten, beseitigen, 2014, Berlin;
kostenloser Download von Kapitel 6 / Schadstoffe kompakt

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