Produktgruppeninformation
Begriffsdefinition
Zu den Zement- und Kalkzementputzen zählen Putze der Mörtelgruppe P II (Mörtel mit hochhydraulischem Kalk, mit Putz- und Mauerbinder, Kalkzementmörtel) und Putze der Mörtelgruppe P III (Zementmörtel mit Zusatz von Kalkhydrat, Zementmörtel).
Die Verwendung von Zementputzen ist in den letzten Jahren zugunsten der Mörtel der Putzmörtelgruppe II rückläufig. Weiterhin bewirkt die Energieeinsparverordnung mit den gestiegenen bauphysikalischen und technischen Anforderungen eine Abnahme des Einsatzes von Normalputzen zugunsten von Leicht- und Wärmedämmputzen.
Wesentliche Bestandteile
- Bindemittel (Zement, z. T. Kalk)
- Gesteinskörnung
- Ggf. Zusatzstoffe und Zusatzmittel
Charakteristik
Zementmörtel sind druckfeste Mörtel und wirken feuchtigkeitsregulierend. Aufgrund ihrer sehr harten und belastbaren Oberfläche, können Zementputze Mauerwerksspannungen nicht gut abfedern, weshalb es leicht zu Rissbildung und Abplatzungen kommt.
Besonders wichtige Eigenschaft hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz
Da Zementputze Zement und ggf. zu kleineren Anteilen Kalk als Bindemittel enthalten, sind sie nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) kennzeichnungspflichtig mit den GHS-Symbolen für „Gefahr“ GHS05 und GHS07.
Es gelten folgende H-Sätze zur Gesundheitsgefährdung:
- H318 Verursacht schwere Augenschäden.
- H335 Kann die Atemwege reizen.
- H315 Verursacht Hautreizungen.
Diese Angaben gelten für den trockenen pulverförmigen Putzmörtel und den frischen Putzmörtel. Im abgebundenen, das heißt ausgehärteten Zustand, gehen keine Gesundheitsgefahren von Putzmörteln aus.
Alternativen hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz
Im Gegensatz zu Fassadenputzen mit organischen Anteilen (Kunstharzputze, Siliconharzputze, z.T. Silikatputze) sind Kalk-Zementputze in der Regel biozidfrei.
Biozidhaltige Fassadenputze kann man z.B. an dem Zusatz „filmgeschützt", „enthält Filmschutzmittel", „Schutz gegen Algen und Pilze" erkennen.
Biozide verhindern den Befall der Fassade mit Mikroorganismen nicht (sie werden über kurz oder lang ausgewaschen), sondern zögern ihn nur hinaus.
Für die Umwelt bedeutet die Freisetzung der Biozide ein öko- und humantoxikologisches Risiko. Dünnschichtige Beschichtungssysteme mit hohem Anteil an organischen Bestandteilen können die Neigung zur Bildung von Mikroorganismen fördern.
siehe auch Biozide - Strategien zur Vermeidung an Gebäuden und UBA - Biozideinsatz an Fassaden - Merkblatt 1-5
Lieferzustand
- Pulverförmig als Trockenputzmörtel
- Plastische Konsistenz als Frischmörtel
Anwendungsbereiche (Besonderheiten)
- Außenputz (auf einschaliger Wand) auf Mauerwerk oder rauhgeschaltem Beton
Zementputze sind besonders geeignet für:
- Sockelbereiche
- Kellerwandaußenputz
- Putzflächen mit hoher mechanischer Beanspruchung
Planungs- und Ausschreibungshilfen
WECOBIS informiert produktneutral. An verschiedenen Stellen bietet WECOBIS jedoch auch Unterstützung dazu, wie sich Produkte innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer ökologischen Eigenschaften unterscheiden lassen.
Informationen hier im Reiter Planungsgrundlagen:
- Links zu materialökologischen Anforderungen und Textbausteinen für Planung und Ausschreibung im WECOBIS-Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen,
- Hinweise auf mögliche Quellen und Nachweisdokumente zu Planungs- und Ausschreibungskriterien,
- Hinweise zu möglichen Verwendungseinschränkungen hinsichtlich Gefahrstoffverordnung und zu Alternativen
Übersicht Planungs- und Ausschreibungshilfen: Putzmörtel
Stand 12/2017
Putzmörtel (WECOBIS: Gipsputz, Kalkputz, Kunstharzputz, Leichtputz, Siliconharzputz, Silikatputz, Zementputz) | ||
---|---|---|
Material- ökologische Anforderungen | Im neuen Modul "Planungs- & Ausschreibungshilfen" bietet WECOBIS eine Übersicht zu möglichen materialökologischen Anforderungen und Textbausteine für Planung und Ausschreibung. Inhalt aufklappen | |
Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS | verwandt: Außenwandfarben, Dämmstoffe in Wärmedämmverbundsystemen | |
Für Putzmörtel im Innenraum gibt es derzeit keine materialökologischen Anforderungen in WECOBIS. | ||
Mögliche Quellen | Die hier genannten Quellen, insbesondere BNB, bilden die Grundlage für Planungs- und Ausschreibungshilfen bzw. materialökologische Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS. Inhalt aufklappen | |
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) des BMI / Kriterium 1.1.6 (Risiken für die lokale Umwelt) | Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) des BMI steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung. Einordung der jeweiligen Putzmörtel hinsichtlich verschiedener Kriteriensteckbriefe siehe Reiter BNB-Kriterien in WECOBIS | |
Umweltbundesamt (UBA) | Auf den Internet-Seiten des Umweltbundesamtes (UBA) befindet sich der „Informationsdienst für umweltfreundliche Beschaffung“. Die Seiten werden gerade überarbeitet, sodass sich dort derzeit aus dem Baubereich nur Ausschreibungsempfehlungen zu Elastischen und Hözernen Bodenbelägen, Tapeten und Raufaser finden. | |
baubook ökologisch ausschreiben | Die Plattform baubook ökologisch ausschreiben bietet eine Sammlung von Kriterien, die derzeit vor allem in Österreich für die ökologische Ausschreibung verwendet werden. Für Putzmörtel finden sich Kriterien in der Gruppe "Mauer- und Putzmörtel → Außenputze" und "Mauer- und Putzmörtel → Innenputze". | |
natureplus Ausschreibungstexte | → Ausschreibungshilfen Putze | |
Mögliche Nachweis- dokumente | weitere Nachweismöglichkeiten neben den folgend genannten sind Produktdatenblätter, Technische Merkblätter, sowie Herstellererklärungen oder ggf. ein Anhang mit Nachhaltigkeitsmerkmalen zur bauaufsichtlichen Zulassung (abZ+). Inhalt aufklappen | |
gesetzlich vorgeschrieben: | Welche Nachweisdokumente müssen vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden? Welcher Nachweis kann damit erbracht werden? | |
REACH / CLP: Sicherheitsdatenblatt (SDB) | Putzmörtel werden als Gemisch eingestuft. Für sie muss daher ein SDB gemäß den Anforderungen in Art.31 REACH-VO in Verbindung mit Anhang II erstellt werden. (Nachweis gefährliche Stoffe, Nachweis SVHC >= 0,1 Gew.-%) | |
freiwillige Produktkenn-zeichnungen / -deklarationen | Für einige Bauproduktgruppen existieren freiwillige Produktkennzeichnungen oder -deklarationen wie z.B. Umweltzeichen oder Umweltproduktdeklarationen, die als Nachweis für materialökologische Anforderungen dienen können. Eine Übersichtstabelle dazu mit detaillierten Informationen zu Putzmörteln findet sich im Reiter Zeichen & Deklarationen. |
Gefahrstoffverordnung
Da Zementputze Zement und ggf. zu kleineren Anteilen Kalk als Bindemittel enthalten, sind sie nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) kennzeichnungspflichtig mit den GHS-Symbolen für „Gefahr“ GHS05 und GHS07.
Es gelten folgende H-Sätze zur Gesundheitsgefährdung:
- H318 Verursacht schwere Augenschäden.
- H335 Kann die Atemwege reizen.
- H315 Verursacht Hautreizungen.
Diese Angaben gelten für den trockenen pulverförmigen Putzmörtel und den frischen Putzmörtel. Im abgebundenen, das heißt ausgehärteten Zustand, gehen keine Gesundheitsgefahren von Putzmörteln aus.
Alternativen hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz
Im Gegensatz zu Fassadenputzen mit organischen Anteilen (Kunstharzputze, Siliconharzputze, z.T. Silikatputze) sind Kalk-Zementputze in der Regel biozidfrei.
Biozidhaltige Fassadenputze kann man z.B. an dem Zusatz „filmgeschützt", „enthält Filmschutzmittel", „Schutz gegen Algen und Pilze" erkennen.
Biozide verhindern den Befall der Fassade mit Mikroorganismen nicht (sie werden über kurz oder lang ausgewaschen), sondern zögern ihn nur hinaus.
Für die Umwelt bedeutet die Freisetzung der Biozide ein öko- und humantoxikologisches Risiko. Dünnschichtige Beschichtungssysteme mit hohem Anteil an organischen Bestandteilen können die Neigung zur Bildung von Mikroorganismen fördern.
siehe auch Biozide - Strategien zur Vermeidung an Gebäuden und UBA - Biozideinsatz an Fassaden - Merkblatt 1-5
Weitere planungs- und ausschreibungsrelevante Informationen in WECOBIS
- Reiter Zeichen & Deklarationen / Erläuterung + Links der wichtigsten Deklarationen zur jeweiligen Produktgruppe
- Reiter BNB-Kriterien / Einordnung der jeweiligen Produktgruppe gemäß Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) des BMI
Allgemeine Unterstützung zum Umgang mit Nachhaltigkeitsaspekten in Planung und Ausschreibung sowie Hinweise auf Leitfäden, Arbeitshilfen und Veröffentlichungen zum Nachhaltigen Bauen bietet das neue WECOBIS-Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen unter Allgemeine Infos.
Umweltdeklarationen
Die folgende Tabelle liefert eine Übersicht zu Zeichen & Deklarationen aus dem Bereich der Putzmörtel. Neben Herstellererklärungen, Informationen in Sicherheitsdatenblättern (SDB) oder allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) können diese den Nachweis für umwelt- und gesundheitsrelevante Kriterien in Planung und Ausschreibung (s. Reiter Planungsgrundlagen) ermöglichen. Detaillierte Informationen finden sich außerdem in den einzelnen Produktgruppen.
Übersicht Umweltdeklarationen: Putzmörtel
Stand 02/2018
Gipsputz | Kalkputz | Kunstharzputz | Leichtputz | Siliconharzputz | Silikatputz | Zementputz | ||
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Umweltzeichen | Umweltzeichen gehören zu den freiwilligen Produktkennzeichnungen. Sie bieten die Möglichkeit, Unterschiede von Produkten innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer Umwelt- und Gesundheitsrelevanz festzustellen, auch wenn sie keine allgemeinverbindlichen Gebote oder Verbote aufstellen können. Inhalt aufklappen | |||||||
Blauer Engel weil emissionsarm / DE-UZ 198 Emissionsarme Putze für den Innenraum (Ausgabe 2015) | x (Gipsputze sind im Geltungs- bereich ausge- schlossen) | + | + | + | + | + | + | |
Blauer Engel weil umweltgerechter Wärmeschutz / DE-UZ 140 Wämedämm- verbundsysteme | ./. (keine Anwendung im WDVS) | + | + | ./. | + | + | + | |
EU-Umweltzeichen (Blume) | - | - | - | - | - | - | - | |
Österreichisches Umweltzeichen | - | - | - | - | - | - | - | |
natureplus- Qualitätszeichen / RL 0800ff | - (RL0802 in Planung) | + +
| x | + | x (RL 0805 schreibt mineralische Bindemittel vor) | + + | + - | |
GISBAU Klassifizierungs-system | Das GISBAU Klassifizierungssystem ermöglicht es durch den GISCODE oder GISBAU Produktcode, Produkte von denen die gleichen Gesundheitsgefahren ausgehen, in einer Gruppe zusammenzufassen. Die Klassifizierung ist auf den Arbeitsschutz ausgerichtet. Gemäß Minimierungs- und Substitutionsgebot der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist grundsätzlich das Produkt mit den geringstmöglichen Belastungen zu verwenden. (siehe unten: Ersatzproduktgruppe prüfen?) Inhalt aufklappen | |||||||
GISBAU Produkt-Code / GISCODE | CP1 Spachtel- falls Zement enthalten: | falls Zement enthalten: ZP1 Zement- haltige Produkte, chromatarm | M-DF01 Dispersions- M-DF02 Dispersions-
| falls Zement enthalten: | M-SF01 | M-SK01 1K-Silikatfarben gelegentlich auch | ZP1 Zementhaltige Produkte, chromatarm | |
Umweltprodukt-deklaration (EPD) | Die Umweltproduktdeklaration (EPD = Environmental Product Declaration) eines Produktes macht Aussagen zum Energie- und Ressourceneinsatz und in welchem Ausmaß ein Produkt zu Treibhauseffekt, Versauerung, Überdüngung, Zerstörung der Ozonschicht und Smogbildung beiträgt. Außerdem werden Angaben zu technischen Eigenschaften gemacht, die für die Einschätzung der Performance des Bauproduktes im Gebäude benötigt werden, wie Lebensdauer, Wärme- und Schallisolierung oder den Einfluss auf die Qualität der Innenraumluft.1 Inhalt aufklappen | |||||||
EPD1 | + | + | + | + | + | + | + | |
Branchen-EPD1 | + | + | + | + | + | - | + | |
Umweltindikatoren | Einheitliche Werte zu Umweltindikatoren wie z.B Primärenergieaufwand, Abfall, Abiotischer Ressourcenverbrauch, Ozonabbaupotential, Treibhauspotential usw. liefert die Datenbank ÖKOBAUDAT des Informationsportals Nachhaltiges Bauen des BMI. Bei den Produkten sind auch Angaben zu technischen Eigenschaften, wie Anwendungsgebiete oder technische Kennwerte, zu finden, die für die Einschätzung der Performance des Bauproduktes im Gebäude benötigt werden. Die produktspezfischen Werte entstammen Umweltproduktdeklarationen (EPD = Environmental Product Declaration). Inhalt aufklappen | |||||||
ÖKOBAUDAT-Datensätze | -> 1. Mineralische Baustoffe -> 1.4 Mörtel und Betone -> 1.4.04 Putz und Putzmörtel: | |||||||
+ | + | + | + | - | - | - | ||
Sonstige Produkt- Deklarationen | Die Plattform baubook beispielsweise bietet für Händler und Hersteller von Bauprodukten die Möglichkeit einer online-Deklaration anhand von Kriterien, die derzeit vor allem in Österreich für die ökologische Ausschreibung verwendet werden. Ein Modul zur Deklaration von BNB_BN_1.1.6-Kriterien ist in Vorbereitung. Inhalt aufklappen | |||||||
baubook-Deklaration | siehe baubook / "Mauer- und Putzmörtel → Außenputze" und "Mauer- und Putzmörtel → Innenputze" |
+ | Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe vorhanden |
- | Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe nicht vorhanden |
./. | Zeichen / Label für diese Produktgruppe nicht relevant |
x | Produkte aus dieser Produktgruppe können die Kriterien des Zeichens/Labels definitionsgemäß nicht erfüllen |
Bewertungssystem
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Wofür steht das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)? Inhalt aufklappen | |
Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) des BMI steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung. | |
Welche Informationen liefert WECOBIS für BNB im Reiter BNB-Kriterien? Inhalt aufklappen | |
WECOBIS führt in den Datenblättern der Bauproduktgruppen umfangreiche Informationen zur Beantwortung der verschiedenen Fragestellungen im Hinblick auf Umwelt- und Gesundheitsaspekte. Im Reiter BNB-Kriterien bietet WECOBIS gezielt Antworten auf Fragestellungen baustoffrelevanter Steckbriefe. Durch die Bündelung von Aspekten z.B. bzgl. der Risiken für die lokale Umwelt, Fragen zur Innenraumhygiene und der Thematik Rückbau, Trennung, Verwertung gibt WECOBIS gezielte Hilfestellung bei der Einordnung einzelner Baustoffe. Tiefergehende Informationen finden sich über die Verknüpfungen in den jeweiligen Datenblättern. |
BNB-Kriterium BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau)
Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_1.1.6 verfolgt? Inhalt aufklappen | |
BNB-Kriterium BN_1.1.6 zielt auf die Reduzierung bzw. Vermeidung von Stoffen und Produkten beim Neubau, die aufgrund ihrer stofflichen Eigenschaften oder Rezepturbestandteile ein Risikopotenzial für Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft (auch Innenraumluft) enthalten. Das Kriterium teilt die Anforderungen in 5 Qualitätsniveaus ein. Die Einordnung orientiert sich an Aufwand und Schwierigkeitsgrad der praktischen Umsetzung sowie an der ökologischen Bedeutung der Substitution eines Stoffes. Für den Umgang mit Materialien im Bestand und deren Einordnung ist Kriteriensteckbrief BK_1.1.6. heranzuziehen. |
Einordnung der Putzmörtel
Stand 12/2017
Für Putzmörtel im Innenraum gibt es derzeit in BNB_BN_1.1.6 keine materialökologischen Anforderungen, adressiert sind jedoch Fassadenputze.
Für die Bewertung nach Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6 werden sechs potenzielle Schadstoffgruppen betrachtet. Für Fassadenputze sind die hervorgehobenen Schadstoffgruppen relevant:
1 Gefährliche und besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC)
2 Gefährliche Stoffe, die ausgelaugt werden können
3 Schwermetalle (bei Bodenbelägen als Stabilisatoren in Kunststoffen)
4 Flüchtige organische Verbindungen (VOC) 1 einschließlich organische Lösemittel
5 Halogenierte Kälte- und Treibmittel
6 Biozide
Putzmörtel werden in 1.1.6 über folgende Einsatzbereiche adressiert (s. BNB_BN_1.1.6 Anlage 1 / Allgemeine Anforderungsliste; Anlage 2 / Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften)
- Pos.36a Fassadenputze
Im Folgenden werden die Anforderungen an die Verwendung von Fassadenputzen dargestellt.
Qualitätsniveau (QN) | Anforderungen an Fassadenputze (Pos. 36a) |
---|---|
1 (= Mindestanforderung) | Produktdokumentation1 incl. Deklaration von SVHC der Kandidatenliste > 0,1 Gew.-% Deklaration biozider Wirkstoffe |
2 (zusätzlich zu QN1) | |
3 (zusätzlich zu QN1) | Ausschluss biozider Wirkstoffe außer Topfkonservierern |
4 (zusätzlich zu QN1) | |
5 (zusätzlich zu QN1) | |
Kommentierung Bis QN2 gibt es keine technischen Einschränkungen bei der Erfüllung der Anforderungen für Fassadenputze. Es bestehen lediglich Dokumentations- und Deklarationspflichten, die jeder erfüllen kann. Biozidhaltige Fassadenputze kann man z.B. an dem Zusatz „filmgeschützt", „enthält Filmschutzmittel", „Schutz gegen Algen und Pilze" erkennen. |
1 Die Produktdokumentation (z.B. über Produktdatenblätter, Technische Merkblätter, Sicherheitsdatenblätter) ist die Mindestanforderung, die für alle durch BNB 1.1.6 betroffenen Produktgruppen erfüllt sein muss. Zusätzlich ist für alle diese Produktgruppen immer auch die Deklaration von SVHC der Kandidatenliste nach REACH (z.B. über Sicherheitsdatenblätter, Herstellererklärung) erforderlich.
Planungs- und Ausschreibungshilfen mit Textbausteinen
Eine tabellarische Übersicht mit allen Einzelkriterien für Planung und Ausschreibung ist im neuen Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen für Fassadenputze zu finden. Die Tabellen dort enthalten auch detaillierte Informationen zu den Nachweismöglichkeiten (z.B. über andere Produktkennzeichnungen) und damit zur Prüfung der angebotenen Produkte. Außerdem finden sich dort auch die für die verschiedenen Qualitätsniveaus zugehörigen Textbausteine.
BNB-Kriterium BN_4.1.4 - Rückbau, Trennung, Verwertung
Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_4.1.4 verfolgt? Inhalt aufklappen | |
Im BNB Kriteriensteckbrief 4.1.4 werden Konstruktionen nach ihrer Rückbaubarkeit, Trennbarkeit und Verwertbarkeit eingestuft. |
Putzmörtel werden für die in BNB-Kriterium 4.1.4 genannten Bauelemente Keller-Außenwände, Außen- und Innenwände eingesetzt. Zu beachten sind in diesem Zusammenhang die Massivbaustoffe Beton, Kalksandsteine, Lehmbaustoffe, Porenbeton und Ziegel. Ein weiterer Einsatzbereich sind Wärmedämmbverbundsysteme.
Rückbaubarkeit
Für die Bewertung gemäß BNB 4.1.4 wirkt sich der Einsatz abfallarmer Konstruktionen, die die Möglichkeit eines sortenreinen Rückbaus erlauben, günstig aus. Die Rückbaubarkeit beschreibt den Aufwand, der für Demontage oder Abbruch eines Bauteils aus dem Gebäudeverband nötig ist.
Putze fallen mit Mauerwerk- oder Betonwänden oder Dämmstoffen als Verbundstoffe an. Eine Trennung von Putzschicht und Putzgrund ist aufwändig; diese zielt auf die Verwertung des Massivbaustoffes oder Dämmstoffes, nicht des Putzes, ab. In der Regel ist nicht von sortenreinem Rückbau auszugehen.
Weitere Informationen siehe Reiter Nachnutzung / Rückbaubarkeit und Sortenreinheit
Sortenreinheit
Beschreibt den Aufwand, der für die sortenreine Trennung mehrschichtiger und / oder inhomogener Bauteile anfällt. Eine hohe Sortenreinheit z. B. durch homogene Baustoffe und leicht trennbare Bauteilschichten führt tendenziell zur Aufwertung in der Bewertung nach Kriterium 4.1.4.
Putze werden als Bestandteil des mineralischen Bauschutts deponiert oder as Verunreinigungen auf den organischen Dämmstoffabfällen verbrannt, üblicherweise erfolgt keine sortenreine Trennung.
Weitere Informationen siehe Reiter Nachnutzung / Rückbaubarkeit und Sortenreinheit
Verwertbarkeit
Für die Bewertung der Verwertbarkeit der Baustofffraktionen gelten die zur Zeit der Bewertung am Markt aktuell verfügbaren technischen Verfahren. Eine bessere Verwertbarkeit / höherwertige Verwertung führt tendenziell zu einer Aufwertung. Eine theoretische aber nicht realisierte Verwertbarkeit führt tendenziell zu einer Abwertung. Alternativ können bei Bauteilen mit langer zu erwartender Nutzungsdauer Forschungsvorhaben, die praktikable Lösungsmöglichkeiten in absehbarer Zeit zur Verfügung stellen können, positiv bewertet werden.
Bei Putzen ist von der Deponierung auszugehen.
Für eine Wieder- und Weiterverwendung von verputztem Mauerwerk nach erfolgtem Rückbau fehlt derzeit die praktische Erfahrung.
Verwertungs- / Beseitigungswege | Hochwertige Verwertung | Minderwertige Verwertung | Energetische Verwertung | Deponierung |
Gipsputz | nicht möglich | bedingt möglich1 | nicht möglich | momentan der übliche Beseitigungsweg2 |
Kalkputz | nicht möglich | bedingt möglich4 | nicht möglich | momentan der übliche Beseitigungsweg2 |
Kunstharzputz | nicht möglich | nicht möglich | nicht möglich | momentan der übliche Beseitigungsweg2 3 |
Leichtputz | nicht möglich | bedingt möglich4 | nicht möglich | momentan der übliche Beseitigungsweg2 3 |
Siliconharzputz | nicht möglich | nicht möglich | nicht möglich | momentan der übliche Beseitigungsweg2 3 |
Silikatputz | nicht möglich | bedingt möglich4 | nicht möglich | momentan der übliche Beseitigungsweg2 |
Zementputz | nicht möglich | bedingt möglich4 | nicht möglich | momentan der übliche Beseitigungsweg2 |
Hochwertige Verwertung | Die Produktgruppe wird zur Herstellung gleichwertiger Produkte als wesentlicher Bestandteil des Endprodukts eingesetzt. |
Minderwertige Verwertung | Die Produktgruppe wird zur Herstellung untergeordneter Produkte als wesentlicher Bestandteil des Endprodukts eingesetzt. |
Energetische Verwertung | Die Produktgruppe wird in einer Verbrennungsanlage energetisch verwertet. |
Deponierung | Die Produktgruppe wird ggf. nach thermischer Vorbehandlung deponiert. |
2 als Bestandteil des Mauerwerks / mineralischen Dämmstoffs bzw. nach Trennung vom organischen Dämmstoff
3 ev. Vorbehandlung notwendig
4 Eine stoffliche Verwertung findet aus wirtschaftlichen Gründen nur in Form der Aufbereitung von gemischtem Mauerwerksabbruch/Bauschutt statt, wobei hier der Putz eine Verunreinigung darstellt und die Qualität vermindert.
Weitere Informationen siehe Reiter Nachnutzung / Stoffliche Verwertung, Energetische Verwertung
Quellen
Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 21.07.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 3.1.3 "Innenraumlufthygiene", verwendete Version / Stand 01.03.2017: BNB_BN_3.1.3 Version V 2015
- Kriteriensteckbrief 4.1.4 "Rückbau, Trennung und Verwertung", verwendete Version / Stand 01.03.2017: BNB_BN 4.1.4 Version V2015
Literaturtipps
Institut Bauen und Umwelt e. V. / Service / Downloads von Broschüren / Produktgruppenregeln (PCR) / Umweltproduktdeklarationen (EPD)
Büro für Umweltchemie (Hrsg.): Graue Energie von Baustoffen, 1998, Zürich
Schubert P.; Heer B.; Institut für Bauforschung: Umweltverträgliche Verwertung von Mauerwerk-Baureststoffen, F 497, 1997, Aachen
Landesinstitut für Bauwesen+angewandte Bauschadensforschung: Umweltbewußte Bauteil- und Baustoffauswahl, LBB NRW (Hrsg.), 1993, Aachen
Rohstoffe / Ausgangsstoffe
Hauptbestandteile
Bindemittel
Kalk, Hochhydraulischer Kalk, Putz- und Mauerbinder (→ Putzmörtel), Zement
Gesteinskörnung
→ Naturliche Gesteinskörnungen z. B. Kalksteinsand, Quarzsand, Kalksteinmehl
Wasser
Ggf. Zusätze
→ Betonzusatzmittel, Betonzusatzstoffe
z. B. Blähglasgranulat, Methylcellulose, Luftporenbildner, Hydrophobierungsmittel
Tabelle 3 der DIN 18 550 Teil 2 gibt die Mischungsverhältnisse verschiedener Bindemittel mit Sand in Raumanteilen für Baustellenmörtel an. Weicht die Putzmörtelzusammensetzung von dieser Tabelle ab, so ist eine Eignungsprüfung erforderlich.
Mischungsverhältnisse in Raumteilen, nach Tab. 3, DIN 18 550 Teil 2
Mörtelgruppe | Mörtelart | Baukalke | Putz-u. Mauer- binder | Ze- ment | Baugipse | An- hydrit | Sand 1) | ||||||||
Luftkalk Wasser- kalk | Hydr. Kalk | Hoch hydr. Kalk | Stuck- gips | Putz- gips | |||||||||||
Kalk- teig | Kalk hydr. | ||||||||||||||
P II a | Mörtel mit hochhydrau- lischem Kalk oder Mörtel mit Putz- und Mauerbinder | 1,0 oder 1,0 | 3,0 bis 4,0 | ||||||||||||
P II b | Kalkzement- mörtel | 1,5 oder 2,0 | 1,0 | 9,0 bis11,0 | |||||||||||
P III a | Zementmörtel | ≤ 0,5 | 2,0 | 6,0 bis 8,0 | |||||||||||
P III b | Zementmörtel | 1,0 | 3,0 bis 4,0 |
1) | Die Werte dieser Tabelle gelten nur für mineralische Zuschläge mit dichtem Gefüge. |
Mischungsverhältnis der Rohstoffe einer Stellvertreterrezeptur (Werktrockenmörtel, Kalk-Zement-Außenputz leicht)
Kalk-Zement-Außenputz leicht | |||
Rohstoff | Anteil M.-[%] | ||
CEM 42,5 | 10 | ||
WKH | 5 | ||
Kalksteinsand | 66 | ||
Kalksteinmehl | 15 | ||
Blähglasgranulat | 4 | ||
Methylcellulose | 0,100 | ||
Luftporenbildner | 0,050 | ||
Hydrophobierung | 0,050 | ||
Stellmittel | 0,020 | ||
gesamt Rohstoffe | 100 |
Umwelt- und Gesundheitsrelevanz
Gewinnung der Primärrohstoffe
Zement
Die Rohstoffe (Kalkstein, Ton und Kalkmergel) werden ausschließlich im Tagebau gefördert:
Gesteinskörnung
Gesteinskörnungen werden ausschließlich im Tagebau (Abbau in Gruben oder Nassbaggerung in Seen) gewonnen. Damit verbunden sind Umweltbelastungen durch Eingriffe in Natur und Landschaft.
Verfügbarkeit
Zement
Die Rohstoffe sind (noch) in ausreichendem Maße vorhanden. Teilweise muss ein Teilrohstoff (Quarz, Kalk), der in den Abbaustätten nicht (mehr) vorhanden ist, aus der weiteren Umgebung angeliefert werden. Dies führt zu einer erhöhten Belastung der Umwelt (höherer Energieverbrauch, erhöhte Lärm- und Schadstoffemission, etc.). Teilweise werden auch Sekundärrohstoffe wie Kalkschlämme oder Gießerei-Altsande verwendet.
Gesteinskörnung
Natürliche Gesteinskörnungen sind (noch) in ausreichendem Maß vorhanden.
Verwendung von Recyclingmaterialien / Produktionsabfällen
Zement
Teilweise werden Sekundärrohstoffe wie Kalkschlämme oder Gießerei-Altsande verwendet. Statt des reinen Portlandzementes (CEM I) werden inzwischen standardmäßig Portlandkomposit- bzw. -hüttenzemente (CEM II bzw. CEM III) angeboten und verwendet, um Primärrohstoffe zu schonen.
Herstellung
Prozesskette
Prozesskette siehe Putzmörtel
Herstellungsprozess
Der Herstellungsprozess besteht bei Putzmörtel, und somit auch bei Zementputzen, aus folgenden Verfahrensstufen:
- Antransport der Ausgangsstoffe
- Dosieren
- Mischen
- Fördern
- ggf. Zwischenlagern in Silos
- Verpacken als Sackware oder Abfüllen in einen Baustellensilo
Umweltindikatoren / Herstellung
Einheitliche Werte zu Umweltindikatoren in WECOBIS soll zukünftig ausschließlich die Datenbank Ökobau.dat des Informationsportals Nachhaltiges Bauen des BMI liefern.
Die Ökobau.dat stellt Umweltprofile für Bauprodukte bereit, die als erforderliche Datengrundlage für die Lebenszyklusanalyse eingesetzt werden. Für Bauprodukte gibt es Herstellungs- und End-of-Live- Datensätze. Weiterführende Informationen zur Ökobau.dat im Zusammenhang mit dieser Produktgruppe finden sich in WECOBIS unter Fachinformationen / Reiter Umweltdeklarationen → Ökobau.dat / Umweltindikatoren
Da in der Herstellung von Bauprodukten ein großer Anteil der verursachten Umweltbelastungen auf den Verbrauch von nicht erneuerbaren Energieträgern zurückzuführen ist, stellt die Graue Energie (kumulierter Primärenergieaufwand nicht erneuerbar) dafür einen guten Indikator dar.
Im Kapitel Energieaufwand finden sich ggf. allgemeine Informationen zum Thema, die die Produktgruppe prägen.
Energieaufwand
Bei der Verarbeitung von Zementputzen wird Energie beim Mischen verbraucht. Die Energiemenge ist abhängig von den verwendeten Mischaggregaten. Die Mischenergie ist im Vergleich zur Energie für die Herstellung und Aufbereitung der Ausgangsstoffe (z. B. Brennen und Mahlen des Bindemittels Zement) vergleichsweise gering.
Charakteristische Emissionen
Bei der Herstellung eines Trockenmörtels im Werk fallen aufgrund von Einhausungen und Filteranlagen etc. keine Emissionen an. Bei der Herstellung des frischen Putzmörtels durch Mischen von Trockenmörtel und Wasser direkt auf der Baustelle fallen Lärm- und Staubemission für die Umgebung an.
Maßnahmen Gesundheitsschutz
Es sollte persönliche Schutzausrüstung (Augen-, Atem- und Gehörschutz) getragen werden.
Maßnahmen Umweltschutz
Es liegen keine Informationen vor, dass auf der Baustelle besondere Umweltschutzmaßnahmen durchgeführt werden. Im Werk werden Emissionen durch Einhausung verringert.
Transport
Putzmörtel werden in Deutschland von diversen Unternehmen an verschiedenen Standorten hergestellt, so dass ein Transport auf nationaler Ebene mit relativ kurzen Transportwegen möglich ist.
Verarbeitung
Technische Hinweise / Verarbeitungsempfehlungen
Zement- und Kalkzementputze sind i. a. gut und einfach bauseitig verarbeitbar. Sie werden meist maschinell als Spritzputz aufgetragen.
Arbeitshygienische Risiken
Allgemeines
Gesundheitsgefahren gehen nach heutigem Kenntnisstand überwiegend von der stark alkalischen Lösung aus, die sich beim Anmachen des Zements mit Wasser bildet (pH-Wert 12,5 bis 13,5) und Reizungen verursacht.
Bei der Verarbeitung zementhaltiger Produkte sind persönliche Schutzmaßnahmen erforderlich (u. a. Augenschutz, Handschutz, Hautschutz, Körperschutz).
Allergische Hautreaktionen auf Chromat (sogenannte „Maurerkrätze“) sind heutzutage nicht mehr zu erwarten, da die Herstellung und Verwendung nicht chromatarmer zementhaltiger Produkte (GISCODE ZP2) seit dem 17. Januar 2005 verboten ist.
AGW-Werte
- Alveolengängige Fraktion: A – Staub 3 mg/ m³ (Feinstaub)
- Einatembare Fraktion: E – Staub 10 mg/ m³ (Gesamtstaub)
- Portlandzement (Staub) 5 mg/ m³ gemessen in der einatembaren Fraktion nach TRGS 900.
REACH / CLP
Die REACH-Verordnung regelt die Herstellung, das Inverkehrbringen und den Umgang mit Industriechemikalien. Zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, dient die CLP-Verordnung (Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen), um ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu gewährleisten.
Wird ein Produkt nicht als Stoff oder Gemisch, sondern als Erzeugnis eingestuft, ist kein Sicherheitsdatenblatt (SDB) erforderlich und Gefahrstoffbezeichnungen entfallen. Lediglich besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) müssen ausgewiesen werden.
Zementputze werden als Gemisch eingestuft. Produkt bezogene Informationen gemäß CLP-Verordnung müssen daher in den Sicherheitsdatenblättern (SDB) der jeweiligen Produkte ausgewiesen sein.
Lediglich besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) müssen ausgewiesen werden. Produkt bezogene Informationen hierzu finden sich dann in den Sicherheitsdatenblättern (SDB) des Herstellers.
Einstufungen und Gesundheitsgefahren nach GISBAU
ZP1 Zementhaltige Produkte, chromatarm
ZP2 Zementhaltige Produkte, nicht chromatarm
Die Herstellung und Verwendung nicht chromatarmer zementhaltiger Produkte (GISCODE ZP2) ist seit dem 17. Januar 2005 verboten.
Emissionen
Bei der Verarbeitung von trockenem Zementputz kann es zu einer Staubentwicklung kommen.
Es liegen keine Informationen vor, nach denen es bei der Verarbeitung von bereits mit Wasser angemischten Zementputzen zu Emissionen kommt.
Umweltrelevante Informationen
Energiebedarf
Bei der Verarbeitung von Zementputz wird Energie beim Mischen zu einem verarbeitbaren Mörtel, und zum Pumpen/ Spritzen verbraucht. Die Energiemenge ist abhängig von den verwendeten Mischaggregaten und Pumpen.
Wassergefährdung
Eindringen von verdünnter Zementsuspension (Waschwasser) in Boden, Gewässer und Kanalisation muss aufgrund Freisetzung basischer Bestandteile durch Auslaugen / Auswaschen vermieden werden (WGK 1: schwach wassergefährdend). Hierzu zählen keine Bodeninjektionen oder dergleichen, bei denen die Zemente bzw. Zementmörtel aufgrund ihrer Zusammensetzung und ihrer schnellen Erhärtung kaum eine lang andauernde Beeinträchtigung darstellen.
Nutzung
Umwelt- und Gesundheitsrisiken Neuzustand
Umwelt- und gesundheitsrelevante Beeinträchtigungen im Neuzustand und während der Nutzung sind nicht bekannt. Grundsätzlich besteht bei Mauerwerkbaustoffen - Mauersteine, Mauermörtel sowie Innen- und Außenputze auf Mauerwerk - die Möglichkeit, dass schädliche Salze und/oder Schwermetalle durch Einwirkung von Feuchtigkeit, wie z. B. Niederschlagswasser oder Grundwasser, ausgewaschen werden. Unter praxisrelevanten Bedingungen sind allerdings nur sehr geringe Auslaugraten zu erwarten, da die Inhaltsstoffe fest in die Bindermatrix eingebunden sind. Emissionen von Inhaltsstoffen sind nicht relevant.
Umwelt- und Gesundheitsrisiken im Schadensfall
Brandfall
Zementputze bergen in der Regel keine brandrelevante Gefährdung.
Wassereinwirkung
Es sind keine Umwelt- und Gesundheitsrisiken zu erwarten.
Beständigkeit Nutzungszustand
Die Dauerhaftigkeit eines Putzes hängt i. w. von folgenden Faktoren ab:
- Zusammensetzung
- Festigkeit
- Wassersaugvermögen
- Verformungsmodul
- Putzuntergrund und Vorbereitung
- Auftrag
- Kantenanschluss
- Nachbehandlung
- Wartung und Pflege
- u. a. m.
Die in Normen gestellten Anforderungen an wasserabweisende Putze werden von Putzen aus Werktrockenmörteln in der Praxis i. d. R. deutlich unterschritten.
Unter der Rubrik Baustoff- und Gebäudedaten / Nutzungsdauern von Bauteilen findet sich auf dem Informationsportal Nachhaltiges Bauen eine Datenbank mit Nutzungsdauerangaben von ausgewählten Bauteilen des Hochbaus für den Leitfaden „Nachhaltiges Bauen“.
→ Datenbank als PDF
Instandhaltung
Abplatzungen oder Fehlstellen von Putzen können instandgesetzt werden, indem der geschädigte (eventuelle mit Salzen belastete) Putz entfernt und die Wand neu verputzt wird. Gegebenenfalls müssen Salzgehalte erst durch Aufbringen eines Opferputzes/Entsalzungskompressen aus dem Mauerwerk entfernt werden. Darüber hinaus können auch nachträglich Hydrophobierungsmittel aufgebracht werden, um das Eindringen von Feuchtigkeit durch den Putz zu verhindern.
Nachnutzung
Umwelt- und Gesundheitsrisiko Rückbau
Beim Ausbau ist auf ausreichenden Staubschutz zu achten (s. Verarbeitung). Die Möglichkeit des Absaugens sollte geprüft werden.
Wiederverwendung
Eine Wiederverwendung von Zementputzen ist nicht möglich.
Stoffliche Verwertung
Eine stoffliche Verwertung im Rahmen der Aufbereitung von Bauschutt als rezyklierte Gesteinskörnung für Beton ist grundsätzlich möglich.
Bei Rückbau und Verwertung von Mörteln, die Dispergiermittel, Tenside, Entschäumer oder Hydrophobierungsmittel enthalten, sind aufgrund der geringen bzw. schwer eluierbaren Anteile keine umweltschädigenden Auswirkungen zu erwarten.
Beseitigung / Verhalten auf der Deponie
Zementputze müssen am Ende ihrer Lebensdauer auf einer Deponie abgelagert werden. Sie können als Bauschutt auf Deponieklasse I (hauptsächlich für mineralische Abfälle) abgelagert werden.
EAK-Abfallschlüssel
Bau- und Abbruchabfälle
170101 | Beton (Bau- und Abbruchabfälle) |
170701 | gemischte Bau- und Abbruchabfälle (gemäß KrW-/AbfG, BestüVAbfV, überwachungsbedürftige Abfälle zur Verwertung) |