Asbest
Asbest ist eine Sammelbezeichnung für verschiedene natürlich vorkommende, faserförmige Silikat-Minerale. Die Faser des Magnesioriebeckits oder Krokydoliths ist bläulich, die Faser des Chrysotils ist weiß oder grün. Weitere zum Asbest zählende Minerale sind Grunerit, Anthophyllit und Aktinolith.
Chrysotil, auch als Weißasbest bezeichnet, wurde am häufigsten eingesetzt, zum größten Teil als Armierungsfaser in Asbestzement.
Asbest besitzt eine große Festigkeit, ist hitze- sowie säurebeständig und dämmt hervorragend. Außerdem können Asbestfasern zu Garnen versponnen und diese dann verwebt werden.
Obwohl die krebserzeugende Wirkung von Asbest seit langem bekannt ist, wurde dieses Material bis in die 1970er und 1980er Jahre vor allem als Baumaterial häufig verwendet, da es für viele Einsatzzwecke sehr gut geeignet ist. Seither schränkte der Gesetzgeber die Verwendung von Asbest immer stärker ein. Bereits eingebaute Materialien wurden in der Regel nur bei akuter Gefährdung sofort entfernt. Daher findet man auch heute noch asbesthaltige Materialien, die bei der Renovierung besonders sorgfältig behandelt werden müssen, um Gesundheitsgefährdungen zu vermeiden.
Gefährdungseinstufung und Toxizität für Asbest
nach ChemG : T (Giftig)
nach GefstoffV: R 45 Kann Krebs erzeugen, R 48/23 Auch giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch einatmen
Bei Asbest in Bauprodukten wird wie folgt unterschieden.
Fest gebundene Asbestprodukte, Asbestanteil bis 15 Gew.-%, Raumgewicht i. d. Regel über 1500 kg/m3, aber stets über 1.000 kg/m3. Die Asbestfasern sind relativ fest gebunden.
Schwach gebundener Asbest, Asbestanteil ab 60 Gew.-%, Raumgewicht i. d. Regel unter 1000 kg/m3.
Besondere Gefährdung geht dabei von schwach gebundenem Asbest aus.
Wenn asbesthaltige Baustoffe bearbeitet oder entfernt werden sind Schutzmassnahmen gemäss gemäß TRGS 519 vorzusehen. Unbedenkliche, fest gebundene asbesthaltige Bauprodukte können eventuell unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen im Baukörper verbleiben.
Sofern schwachgebundene asbesthaltige Baustoffe festgestellt werden, ist die „Richtlinie für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden" (Asbestrichtlinie) zu beachten.
externe Links und Quellen
- Umwelt Wissen - Praxis Asbest, Bayerisches Landesamt für Umweltschutz (LfU) (Online-Quelle, abgerufen am 23.04.2021)
- Informationsblatt 501 - Asbest (Download), Online-Quelle abgerufen am 04.12.2014
- ASBEST, Informationen über Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten, BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, Download
23.04.2021 / LK