Materialökologische Anforderungen: Spachtelmassen, staubbindende Beschichtungen
Informationen zu den Anforderungen an Spachtelmassen
Besondere Hinweise zu den Anforderungen an Spachtelmassen, staubbindende Beschichtungen in Kriteriensteckbrief 1.1.6 (→ Reiter Lokale Umwelt) Inhalt aufklappen | |
Im Rahmen der Bewertung nach Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6 werden Anforderungen in Bezug auf 6 Schadstoffgruppen formuliert. Für Spachtelmassen + staubbindende Beschichtungen sind die hervorgehobenen Schadstoffgruppen zu bewerten: 1 Gefährliche und besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) Die folgenden materialökologischen Anforderungen betreffen Vor-Ort verarbeitete Spachtelmassen (inkl. Q-Spachteln), staubbindende Beschichtungen / Grundierungen (entspr. Decopaint-RL Kat. G+H), Betonschutzbeschichtungen (ölfest, säurefest, wasserfest etc.) in Innenräumen für Oberflächenbeschichtungen auf überwiegend mineralischen Untergründen (z.B. Beton, Mauerwerk, Mörtel, Spachtel (auch Dispersionspachtel), Putze, Vliese, Gipskartonplatten, etc.). | |
Wo finde ich weitere Hilfestellung und Informationen zur Umwelt- und Gesundheitsrelevanz von Spachtelmassen + staubbindenden Beschichtungen? Gibt es auch eine Übersicht mit Umweltzeichen (z.B. Blauer Engel) oder anderen Deklarationen (z.B. GISCODE, EPD)? Inhalt aufklappen | |
Für im Wesentlichen mineralische Spachtelmassen (inkl. Q-Spachteln), staubbindende Beschichtungen / Grundierungen (entspr. Decopaint-RL Kat. G+H), Betonschutzbeschichtungen (ölfest, säurefest, wasserfest etc.), wie sie hier in den materialökologischen Anforderungen adressiert sind, gibt es derzeit noch keine passenden WECOBIS-Baustoffinformationen zur Umwelt- und Gesundheitsrelevanz im Lebenszyklus. Häufig werden für Schutzbeschichtungen auf mineralischen Untergründen jedoch auch 2-komponentige Kunstharzbeschichtungen (EP oder PU-basiert) verwendet. Für sie gibt es eigene materialökologische Anforderungen. Baustoffinformationen (z.B. Zeichen & Deklarationen, Lebenszyklusinformationen):-> Kunstharzbodenbeläge auf Reaktionsharzbasis Planungs- & Ausschreibungshilfen / Materialökologische Anforderungen:-> Kunstharzbodenbeläge (Fließbeschichtungen) |
Allgemeine Informationen + FAQ zu den Anforderungen und Textbausteinen
Worauf basieren die materialökologischen Anforderungen und Textbausteine für Planung und Ausschreibung in WECOBIS? Inhalt aufklappen | |
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren derzeit im Wesentlichen auf den Kriteriensteckbriefen zu "Risiken für die lokale Umwelt" (BNB_BN_1.1.6), zur "Innenraumlufthygiene" (BNB_BN_3.1.3), zu "Rückbau, Trennung und Verwertung" (BNB_BN_4.1.4) sowie gegebenenfalls zu anderen baustoffrelevanten Einzelaspekten des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMI) / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau. Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt"Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6 zielt auf die Reduktion bzw. Vermeidung von Bauprodukten, die aufgrund ihrer Schadstoffgehalte oder Schadstofffreisetzungen ein Risikopotenzial für die Umweltmedien Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft sowie gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Anreicherung in den Nahrungsketten oder Verunreinigung der Innenraumluft verursachen können. Dies bezieht sich auf die Verarbeitung auf der Baustelle und auf die Nutzungsphase sowohl innen als auch außen liegender Produkte. Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 "Innenraumlufthygiene"Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 zielt auf die Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten, damit es zu keinen negativen Effekten hinsichtlich der Befindlichkeit und gesundheitlichen Beeinträchtigung der Raumnutzer aufgrund verunreinigter Innenraumluft kommt. Kriteriensteckbrief BNB_BN_4.1.4 "Rückbau, Trennung, Verwertung"Kriteriensteckbrief BNB_BN 4.1.4 "Rückbau, Trennung und Verwertung" zielt auf die Einsparung von Deponieraum, Rohstoffen und Produktionsenergie. Im Rahmen der Bewertung des Kriteriensteckbriefs werden die Bauelemente eines Gebäudes deshalb eingestuft bezüglich ihrer
Die Bauprodukte müssen außerdem so beschaffen sein, dass beim Abriss keine gefährlichen Abfälle anfallen. Hinweis zur Bewertung nach BNB: Tipp für die PlanungIm Reiter "BNB-Kriterien" der Standard-Datenblätter in WECOBIS wird die jeweilige Bauproduktgruppe (z.B. Dispersionslackfarben) hinsichtlich BNB-Kriterien eingeordnet. Damit lassen sich z.B. folgende Fragen beantworten: Welche Einzelkriterien kann eine Produktgruppe, z.B. Dispersionslackfarben, i.d.R. erfüllen oder auch nicht erfüllen? Welche Einschränkungen bestehen für eine Produktgruppe? | |
Ich will mein Gebäude gar nicht zertifizieren. Was nützen mir dann materialökologische Anforderungen nach BNB? Inhalt aufklappen | |
Auch wenn ein Gebäude nicht im Rahmen eines Bewertungssystems zertifiziert werden soll, bilden die einzelnen Kriteriensteckbriefe eine gute Grundlage, Orientierung und Hilfestellung für die Umsetzung ökologischer Aspekte in der Gebäudeplanung. Das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMI) ist ein öffentlich zugängliches und transparentes Instrument. Alle Kriteriensteckbriefe können auch einzeln abgerufen und frei verwendet werden. In den WECOBIS Planungs- und Ausschreibungshilfen gibt es deshalb Anforderungen und Textbausteine, die sich an materialrelevanten Einzelkriterien des Bewertungssystems orientieren (z.B. Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt" und Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 "Innenraumlufthygiene"). Die verschiedenen Qualitätsniveaus in den Kriteriensteckbriefen bieten zudem die Möglichkeit, sich - abhängig von den projektspezifischen Anforderungen und Möglichkeiten - für ein Anforderungsniveau zu entscheiden. Es wird jedoch empfohlen, soweit möglich ein hohes Anforderungsniveau anzustreben. Denn um die Risiken für die lokale Umwelt möglichst gering zu halten bzw. eine gute Luftqualität sicherzustellen, ist eine sorgfältige Auswahl schadstoff-und emissionsarmer Bauprodukte erforderlich. Tipp für die Planung: | |
Welche Informationen findet man in den Reitern "Lokale Umwelt", "Innenraumluft", "Rückbau, Klima ..."? Warum sieht man nicht immer alle Reiter? Inhalt aufklappen | |
Die in WECOBIS dargestellten materialökologischen Anforderungen sind in verschiedene Themenbereiche untergliedert. Diese sind derzeit "Lokale Umwelt", "Innenraumluft" und "Rückbau, Klima ...". | |
Wo finde ich Textbausteine? Wie sind die Textbausteine aufgebaut? Inhalt aufklappen | |
Textbausteine finden sich in den jeweiligen Themenreitern (z.B. "Lokale Umwelt", "Innenraumluft"). Dort wird nach Anwählen des Reiters zunächst eine Übersicht aufgerufen, die alle ggf. folgenden Anforderungen als Kurztext mit den wichtigsten Nachweismöglichkeiten darstellt. | |
Wie können die Textbausteine konkret genutzt werden? Inhalt aufklappen | |
Anwendungsmöglichkeiten der Textbausteine
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Allgemeine Hinweise zu Dokumentation und Nachweisen, sowie zu Nachweisen über geeignete Umweltzeichen oder Gütesiegel Inhalt aufklappen | |
Allgemeine Hinweise zu Dokumentation und NachweisenIn Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6 finden sich Informationen zur Dokumentation und den erforderlichen Nachweisen. In Abhängigkeit von Produkt- und Schadstoffgruppe können das zum Beispiel Herstellerauskunft nach REACH, Leistungserklärung zur CE-Kennzeichnung,allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ), PDB (Produktdatenblatt), TM (technisches Merkblatt), SDB (Sicherheitsdatenblatt), begründete Herstellererklärung oder EPDs (Umwelt-Produktdeklaration) sein. Unter anderem sind dort auch der Umfang der Dokumentationspflicht, die einzelnen Nachweisdokumente und geeignete Analysemethoden erläutert. Zu beachten ist immer, dass bei freiwilligen Unterlagen, die nicht gesetzlich oder durch Verordnung vorgeschriebenen sind, die Angaben zu relevanten Schadstoffen unterschiedlich oder eventuell auch gar nicht enthalten sein können. Das bedeutet, dass beispielsweise PDB oder TM nur zum Nachweis durch den Hersteller dienen können, wenn hier auch hinreichende Angaben zu einer bestimmten Schadstoffgruppe gemacht werden. Das Fehlen von Angaben zu einer Schadstoffgruppe in diesen oder ähnlichen Dokumenten stellt keinesfalls sicher, dass diese in dem Produkt nicht enthalten sind, da es keine verbindlichen Vorgaben zu diesen Dokumenten gibt. Auch ein Sicherheitsdatenblatt unterliegt keiner Regelung über seinen Inhalt, wenn es für eine Produktgruppe nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Leistungserklärung, abZ und Sicherheitsdatenblatt werden in WECOBIS i.d.R. nur als Nachweismöglichkeit angegeben, wenn sie gesetzlich vorgeschrieben sind. Hinweise zur Nachweisführung über geeignete Umweltzeichen oder DeklarationenEin Konformitätsnachweis kann auch durch geeignete Umweltzeichen oder Gütesiegel, z. B. Blauer Engel, natureplus-Qualitätszeichen, Österreichisches Umweltzeichen oder andere Produktdeklarationen erfolgen. Bekannte Nachweismöglichkeiten über Umweltzeichen und Gütesiegel sind jeweils am Ende der stofflichen Anforderungen aufgeführt. Sie haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Daher kann es durchaus weitere Umweltzeichen oder Gütesiegel geben, die als Konformitätsnachweis geeignet sind. | |
Rechtliche Hinweise für die Verwendung der Textbausteine Inhalt aufklappen | |
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren derzeit im Wesentlichen auf den Kriteriensteckbriefen zu "Risiken für die lokale Umwelt" (BNB_BN_1.1.6), zur "Innenraumlufthygiene" (BNB_BN_3.1.3), zu "Rückbau, Trennung und Verwertung" (BNB_BN_4.1.4) sowie gegebenenfalls zu anderen baustoffrelevanten Einzelaspekten des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMI) / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau. Die gestellten Anforderungen zur Reduktion von problematischen Stoffen in Bauprodukten beziehen sich auf Maßnahmen, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Die Einhaltung aller gesetzlichen Regelungen im Hinblick auf Schadstoffe wird vorausgesetzt. Werden die Textbausteine einer Angebotseinholung oder Ausschreibung zugrunde gelegt und in die Leistungsbeschreibung eingearbeitet, hat der Ersteller der Leistungsbeschreibung und / oder die ausschreibende Stelle die Rechtssicherheit und die Aktualität der Texte eigenverantwortlich zu prüfen. Die Texte müssen der Struktur und dem Aufbau der jeweiligen Leistungsbeschreibung angepasst werden. Sowohl die inhaltlichen Grundlagen der Textbausteine als auch die Rechtslage sind in einer ständigen Entwicklung. Die Betreiber und die Geschäftsstelle von WECOBIS lehnen daher jede Verantwortung für die Aktualität und die Rechtssicherheit ab. Bei vollständiger Verwendung der Textbausteine wird empfohlen, den Planungs- bzw. den Ausschreibungsunterlagen ggf. die jeweiligen Kriteriensteckbriefe als Anlage beizufügen oder zumindest auf diese zu verweisen. |
Infos zum Reiter "Lokale Umwelt"
Worum geht es im Reiter "Lokale Umwelt"? Inhalt aufklappen | |
Im Reiter "Lokale Umwelt" wird das von Bauprodukten ausgehende Risiko für die Umweltmedien Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft sowie für gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Anreicherung in den Nahrungsketten oder für Verunreinigung der Innenraumluft behandelt. Die Anforderungen basieren auf Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt" des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des BMI / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau. Der Steckbrief teilt die Anforderungen in 5 Qualitätsniveaus (QN1 – QN5) ein, wobei QN5 das höchste Qualitätsniveau mit den strengsten Anforderungen darstellt. Tipp für die PlanungIm Reiter "Bewertungssysteme" der Standard-Datenblätter in WECOBIS wird die jeweilige Bauproduktgruppe (z.B. Elastomer-Bodenbeläge) hinsichtlich BNB-Kriterien eingeordnet. Damit lassen sich z.B. folgende Fragen beantworten: Welche Einzelkriterien kann eine Produktgruppe, z.B. Elastomer-Bodenbeläge, i.d.R. erfüllen oder auch nicht erfüllen? Welche Einschränkungen bestehen für eine Produktgruppe? | |
Was helfen mir die Übersichtstabellen? Was bedeutet BNB, QN1, QN2 usw.? Warum fehlt manchmal ein QN? Welche Bedeutung haben die Icons in der Mitte der detaillierten Übersichtstabelle? Inhalt aufklappen | |
Die Übersichtstabellen im Reiter "Lokale Umwelt" zeigen die materialökologischen Einzelanforderungen des Kriteriensteckbriefs BNB_BN_1.1.6 „Risiken für die lokale Umwelt" des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des BMI. Der Kriteriensteckbrief teilt die Anforderungen in 5 Qualitätsniveaus (QN1 – QN5) ein. QN5 ist dabei das höchste Qualitätsniveau mit den strengsten Anforderungen. QN1 betrifft ausschließlich die Produktdokumentation und -deklaration und gilt als Mindestanforderung. Die qualitative Bewertung der Bauprodukte erfolgt erst ab QN2 bis QN5. Voraussetzung für QN2 bis QN5 ist immer auch die Erfüllung der Mindestanforderungen gemäß QN1. Es wird nicht empfohlen, allein QN1 als Ziel für die Bauproduktauswahl zu definieren. "Fehlende" QNsIn einigen Fällen gibt es keinen Unterschied in den Anforderungen von verschiedenen Qualitätsniveaus. Das lässt sich auch in den Übersichtstabellen ablesen. Textbausteine finden sich dann nur für das jeweils höchste QN (z.B. nur QN5 und kein QN4, wenn die Anforderungen von QN4 und QN5 gleich sind). Erläuterung der Tabellenstruktur der "Detaillierten Übersichtstabelle"In der Vertikalen teilt sich die Tabelle in 2 Hauptbereiche. In der linken Hälfte der Tabelle finden sich die materialökologischen Anforderungen. Neben der Anforderung selbst gibt die Tabelle noch Auskunft darüber, für welches Qualitätsniveau die jeweilige Anforderung besteht und welches Schutzziel damit angestrebt wird. Die rechte Hälfte der Tabelle gibt darüber Auskunft, wie der Nachweis für die jeweilige Einzelanforderung erbracht werden kann. Dabei wird zunächst der Standardnachweis entsprechend der Anforderung genannt. Das kann auch der Blaue Engel sein, wenn dieser als Anforderung genannt ist. Anschließend folgen Hinweise auf weitere Nachweismöglichkeiten wie z.B. weitere Umweltzeichen, andere Produktdeklarationen oder chem. Analysen. In der Horizontalen gliedert sich die Tabelle in sinnvolle Abschnitte, die den ansteigenden Qualitätsniveaus im Kriteriensteckbrief 1.1.6 folgen. IconsDie Icons in der Spalte "Hauptziel der Anforderung" verdeutlichen übersichtlich, welches Schutzziel mit einer Anforderung angesprochen wird (siehe Legende unter der Übersichtstabelle). Letztlich ist es fast nie so, dass mit einer Anforderung nur ein Schutzziel angestrebt wird. Meist sind mehrere Bereiche oft auch indirekt betroffen. Die Icons dürfen deshalb nur zur Orientierung dienen - ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Ausschließlichkeit. Auch die sorgfältige Dokumentation der verwendeten Baumaterialien und Stoffe leistet einen indirekten Beitrag und ist deshalb grundsätzlich mit dem Baum für "lokale Umwelt" markiert. Nachweismöglichkeiten über geeignete Umweltzeichen oder DeklarationenZum Teil werden in Kriteriensteckbrief 1.1.6. freiwillige Produktkennzeichnungen, z.B. der „Blaue Engel" genannt (s. ggf. Spalte "Standardnachweise entsprechend Anforderung"). Gleichwertige Produkte, d.h. Produkte, welche die Anforderungen erfüllen, aber nicht mit dem „Blauen Engel" gekennzeichnet sind, sind hier zugelassen. Der Nachweis der Gleichwertigkeit ist dabei nur für die in Kriteriensteckbrief 1.1.6 genannten Schadstoffgruppen erforderlich. Aus diesem Grund werden für die Anforderung „Blauer Engel" hier die relevanten Einzelanforderungen aus den jeweiligen Vergaberichtlinien genannt. Produkte mit dem „Blauen Engel" erfüllen diese Einzelanforderungen automatisch. Wenn auch andere Zeichen oder Deklarationen bekannt sind, die diese Anforderungen erfüllen, sind sie bei der jeweiligen Einzelanforderung in der Spalte "Umweltzeichen" aufgeführt. Sie haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Daher kann es durchaus weitere Umweltzeichen oder Gütesiegel geben, die als Konformitätsnachweis geeignet sind. Tipp für die PlanungEine umfangreiche Übersicht zu Umweltzeichen und Deklarationen mit vielen Erklärungen findet sich in jeder Produktgruppe im Reiter Zeichen & Deklarationen. | |
Wo finde ich die Textbausteine? Inhalt aufklappen | |
Die Übersichtstabellem zeigen alle Anforderungen zum Thema "Lokale Umwelt" in Kurzform. Im Reiter "Erläuterung" finden sich neben allgemeinen Hinweisen zur Verwendung der Anforderungen und Textbausteine auch besondere Hinweise und Hintergrundinformationen zur jeweiligen Produktgruppe. QN1 betrifft ausschließlich die Produktdokumentation und -deklaration und gilt als Mindestanforderung. Die qualitative Bewertung der Bauprodukte erfolgt erst ab QN2 bis QN5. Werden in mehreren aufeinanderfolgenden QNs dieselben Anforderungen gestellt, ist nur das höchste dieser QNs dargestellt (z.B. bei gleichen Anforderungen in QN2-4 nur QN4). Voraussetzung für QN2 bis QN5 ist immer auch die Erfüllung der Mindestanforderungen gemäß QN1. Es wird nicht empfohlen, allein QN1 als Ziel für die Bauproduktauswahl zu definieren. BeispielIm Reiter QN5 finden sich die Textbausteine für alle Anforderungen, die zur Erfüllung von Qualitätsniveau 5 gemäß Kriteriensteckbrief 1.1.6 erforderlich sind, einschließlich der Mindestanforderungen aus QN1. "Fehlende" QNsIn einigen Fällen gibt es keinen Unterschied in den Anforderungen von verschiedenen Qualitätsniveaus. Das lässt sich auch in der Übersichtstabelle ablesen. Textbausteine finden sich dann nur für das jeweils höchste QN (z.B. nur QN5 und kein QN4, wenn die Anforderungen von QN4 und QN5 gleich sind). | |
Warum können die Textbausteine zu den einzelnen QNs nicht kürzer gefasst werden? Inhalt aufklappen | |
In Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt"(BNB_BN_1.1.6) des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) wird oft ersatzweise für Einzelanforderungen auf freiwillige Produktkennzeichnungen wie Umweltzeichen (z.B. Blauer Engel) als Hauptanforderung verwiesen. Diese stellen meist umfangreiche materialökologische Anforderungen an das Produkt. Im Rahmen der Zertifizierung nach BNB ist es zulässig, vergleichbare Nachweise heranzuziehen. Dieser Konformitätsnachweis kann z.B. direkt über andere Produktkennzeichnungen mit denselben Anforderungen erfolgen. (Hilfe dazu s. Reiter Übersicht und Nachweis in den Textbausteinen). Hat das Produkt jedoch keine passende Produktkennzeichnung, muss jede relevante Einzelanforderung der ursprünglich geforderten Produktkennzeichnung nachgewiesen werden. Einem privaten Auftraggeber steht es u.U. frei, ein Produkt zu fordern, das über die entsprechende Produktkennzeichnung verfügt, ohne dass er hierzu auch den gesamten Anforderungskatalog aufzählen muss. Er kann dann die Textbausteine mit den materialökologischen Anforderungen, mit Bezugnahme auf die entsprechende Produktkennzeichnung, erheblich verkürzen. Sind solche Produktkennzeichnungen den Anforderungen zugrunde gelegt, so werden diese zu Beginn der Textbausteine benannt. Tipps für weitere Informationen zum Thema
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Infos zum Reiter "Innenraumluft"
Worum geht es im Reiter "Innenraumluft"? Inhalt aufklappen | |
Im Reiter "Innenraumluft" finden sich Anforderungen, die zur Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten beitragen sollen, damit es zu keinen negativen Effekten hinsichtlich der Befindlichkeit und gesundheitlichen Beeinträchtigung der Raumnutzer aufgrund verunreinigter Innenraumluft kommt. In WECOBIS wird nur die Raumluftmessung auf den Formaldehyd- und TVOC-Gehalt des Kriteriensteckbriefs 3.1.3 betrachtet, da diese materialrelevant ist. Der Kriteriensteckbrief selbst stellt keine direkten Materialanforderungen. Der Erfüllungsnachweis erfolgt über die Ergebniskontrolle. Erfahrungsgemäß lassen sich die Referenz- und Zielwerte aber dann erreichen, wenn die Auswahl und Verwendung der eingesetzten Materialien auf einem ganzheitlichen Konzept zur Vermeidung von Emissionen aus Bauprodukten basiert. In der Regel lassen die Anforderungen des höchsten Qualitätsniveaus QN5 des Kriteriensteckbriefs BNB_BN_1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt" (siehe Reiter "Lokale Umwelt") in Bezug auf VOC und Formaldehyd-Emissionen auch einen hohen Erfüllungsgrad für Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 erwarten. Zum Teil werden aber auch weitergehende Produktanforderungen empfohlen. Diese werden dann im Reiter "Innenraumluft" als QN5plus dargestellt. Ein Textbaustein, mit dem Planungs- und Baubeteiligte gewerkeübergreifend über die geplante Raumluftmessung informiert werden können, findet sich unter "Planungsziele Innenraumluft". Hinweis zur Bewertung nach BNB: Tipp für HintergrundinfosIm Reiter "Erläuterung" finden sich neben allgemeinen Hinweisen zur Verwendung der Anforderungen und Textbausteine auch besondere Hinweise und ggf. wichtige Hintergrundinformationen, die z.B. auch die Innenraumluftqualität betreffen können, zur jeweiligen Produktgruppe. | |
Was helfen mir die Übersichtstabellen? Welche Bedeutung haben die Icons in der Mitte der detaillierten Übersichtstabelle? Inhalt aufklappen | |
Die Übersichtstabellen im Reiter "Innenraumluft" zeigen die materialökologischen Anforderungen in Anlehnung an Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 „Innenraumlufthygiene" des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des BMI. Erläuterung der Tabellenstruktur der detaillierten ÜbersichtstabelleIn der Vertikalen teilt sich die Tabelle in 2 Hauptbereiche. In der linken Hälfte der Tabelle finden sich die materialökologischen Anforderungen. Neben der Anforderung selbst gibt die Tabelle noch Auskunft darüber, welches Schutzziel damit angestrebt wird. Die rechte Hälfte der Tabelle gibt darüber Auskunft, wie der Nachweis für die jeweilige Einzelanforderung erbracht werden kann. Dabei werden zunächst ggf. vorhandene Umweltzeichen genannt, die einen einfachen Konformitätsnachweis ermöglichen. Anschließend folgen Hinweise auf weitere Nachweismöglichkeiten wie z.B. andere Produktdeklarationen oder chem. Analysen. In der Horizontalen gliedert sich die Tabelle in 2 Abschnitte. Zwischen den Anforderungen unter "Lokale Umwelt" (gemäß BNB_BN_1.1.6) und unter "Innenraumluft" (gemäß BNB_BN_3.1.3) besteht ein enger Zusammenhang. Im ersten Abschnitt werden daher ggf. Anforderungen genannt, die unter "Lokale Umwelt" zu finden sind und bereits zu einem höheren Erfüllungsgrad bei der Bewertung der Raumluftqualität nach BNB_BN_3.1.3 beitragen. IconsDie Icons in der Spalte "Hauptziel der Anforderung" verdeutlichen übersichtlich, welches Schutzziel mit einer Anforderung angesprochen wird (siehe Legende unter der Übersichtstabelle). Letztlich ist es fast nie so, dass mit einer Anforderung nur ein Schutzziel angestrebt wird. Meist sind mehrere Bereiche oft auch indirekt betroffen. Die Icons dürfen deshalb nur zur Orientierung dienen - ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Ausschließlichkeit. Auch die sorgfältige Dokumentation der verwendeten Baumaterialien und Stoffe leistet einen indirekten Beitrag und ist deshalb grundsätzlich mit dem Baum für "lokale Umwelt" markiert. | |
Wann und wo finde ich Textbausteine im Reiter "Innenraumluft"? Inhalt aufklappen | |
Die Übersichtstabellen zeigen alle Anforderungen zum Thema "Innenraumluft" in Kurzform. | |
Wie sind die Textbausteine zur Innenraumlufthygiene aufgebaut? Was bedeutet Textbausteine Teil 1 (Planungsziele Innenraumluft) und Textbausteine Teil 2 (Produktanforderungen zur Innenraumlufthygiene)? Inhalt aufklappen | |
In WECOBIS werden Empfehlungen zu Material- und Produktanforderungen gegeben, die zu einer guten Luftqualität und damit zu einem guten Ergebnis der Raumluftmessung der VOC- und Formaldehyd-Konzentration im Innenraum gemäß Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 "Innenraumlufthygiene" des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) beitragen sollen. Die Textbausteine werden in 2 separaten Textteilen angeboten:
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Wie können die Textbausteine Teil 1 "Planungsziele Innenraumluft" verwendet werden? Inhalt aufklappen | |
Hinweis: Bei Textbaustein Teil 1 handelt es sich um einen gewerkeübergreifenden Textbaustein. Er befindet sich in einem eigenen Datenblatt. Textbausteine Teil 1 - Allgemeine Standardbeschreibung und Ankündigung RaumluftmessungDer Textbaustein kann verwendet werden, um sämtliche Planungs- und Baubeteiligte über die Bewertung und Sicherstellung der Innenraumlufthygiene durch Raumluftmessung in Bezug auf flüchtige organische Verbindungen (VOC) und Formaldehyd gemäß Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 "Innenraumlufthygiene" des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) in Kenntnis zu setzen. Gemessen werden die flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) und Formaldehyd. Die Planungs- und Baubeteiligten werden durch die Beschreibung und Ankündigung der Raumluftmessung über ihre Durchführung, die Zielvorgaben und die etwaigen Auswirkungen bei Nichteinhaltung der damit verbundenen relevanten Produktanforderung informiert. Der Textbaustein kann zur allgemeinen Beschreibung der Planungs- und Qualitätssicherungsstandards sowie als Teil der allgemeinen Beschreibung der Bauaufgabe, als Hinweistext oder als Vorbemerkung in Leistungsverzeichnissen verwendet werden. Zu den Anforderungen von Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 in Bezug auf Kohlendioxidgehalt (Außenluftvolumenstrom) und mikrobiologische Situation werden in WECOBIS keine Angaben gemacht, da es sich nicht um materialspezifische Eigenschaften handelt, siehe hierzu auch oben stehende "Allgemeine Informationen und Hinweise zu den Textbausteinen". In Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 wird die Raumluftmessung zu VOC und Formaldehyd im Innenraum wie folgt bewertet: Wichtiger Hinweis zum Formaldehyd-Richtwert: Auch wenn ein Gebäude nicht nach BNB zertifiziert werden soll, sollten Planungsziele zugrunde gelegt werden, die sich z.B. an diesen Qualitätsniveaus orientieren können. In Textbausteine Teil 1 werden daher die Anforderungen für alle 3 Qualitätsniveaus angegeben. Der Anwender soll dabei eine Auswahl treffen, welches Ziel (QN) für das Projekt als Zielvorgabe festgelegt ist. | |
Wie können die Textbausteine Teil 2 "Produktanforderungen zur Innenraumlufthygiene" verwendet werden? Inhalt aufklappen | |
Textbausteine Teil 2 - Produktanforderungen InnenraumlufthygieneDie Textbausteine enthalten Empfehlungen für bauproduktgruppenspezifische Materialanforderungen, die geeignet sind - unter gleichzeitiger Beachtung der Anforderungen an den Kohlendioxidgehalt und die mikrobiologische Situation - eine gute Luftqualität im Innenraum sicherzustellen und die Erfüllung eines hohen Anforderungsniveaus (hohe Punktezahl) gemäß Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3, Teilkriterium " Flüchtige organische Stoffe (VOC) und Formaldehyd" zu ermöglichen. Mit Hilfe der Textbausteine können die Materialanforderungen in Entwurfs- / Ausführungs- und Detailplanung sowie in den Leistungsverzeichnissen des Bauvertrages beschrieben werden. Die Anforderung, möglichst emissionsarme Baumaterialien zu verwenden, wird in der Regel bereits durch die höheren Qualitätsniveaus des Kriteriensteckbriefs BNB_BN_1.1.6 "Lokale Umwelt" vorgegeben. Bei einzelnen Bauprodukten und Anwendungen können aber weitergehende Spezifikationen oder zusätzliche Anforderungen sinnvoll sein. Im Rahmen des Kriteriensteckbriefs BNB_BN_3.1.3 "Innenraumlufthygiene" werden Raumluftmessungen in exemplarischen Räumen bewertet. Es bestimmt daher immer die Summe der Emissionen aller hierfür relevanten Materialien und Bauprodukte insgesamt das Ergebnis. |
Infos zum Reiter "Rückbau, Klima ..."
Worum geht es im Reiter "Rückbau, Klima ..."? Inhalt aufklappen | |
Der Reiter "Rückbau, Klima ..." soll darüber Auskunft geben, inwieweit neben "Lokale Umwelt" und "Innenraumluft" Anforderungen hinsichtlich weiterer ökologischer Aspekte für die jeweilige Produktgruppe relevant sind und berücksichtigt werden können, wie z.B.
Rückbau, Trennung, VerwertungDie Anforderungen zum Thema "Rückbau" dienen der
Ziele sind somit die Einsparung von Deponieraum, Rohstoffen und Produktionsenergie. WECOBIS orientiert sich hier an den Anforderungen von Kriteriensteckbrief BNB_BN 4.1.4 "Rückbau, Trennung und Verwertung" des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des BMI / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau. Gemäß Kriteriensteckbrief 4.1.4 werden die Bauelemente eines Gebäudes eingestuft bezüglich ihrer
Die Bauprodukte müssen außerdem so beschaffen sein, dass beim Abriss keine gefährlichen Abfälle anfallen. Anforderungen zur Verwertbarkeit in WECOBIS Aussagen zur Trennbarkeit in WECOBIS Keine Aussagen zur Rückbaufähigkeit in WECOBIS Hinweis zur Bewertung nach BNB: | |
Was helfen mir die Übersichtstabellen? Welche Bedeutung haben die Icons in der Mitte der detaillierten Übersichtstabelle? Inhalt aufklappen | |
Die Übersichtstabellen im Reiter "Rückbau, Klima ..." zeigen materialökologische Anforderungen in Anlehnung an Kriteriensteckbrief BNB_BN 4.1.4 "Rückbau, Trennung und Verwertung" des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des BMI, sowie ggf. weitere Nachhaltigkeitsaspekte betreffende Anforderungen. (genaue Erläuterung siehe oben "Worum geht es im Reiter "Rückbau"?) Erläuterung der Tabellenstruktur der detaillierten ÜbersichtstabelleIn der Vertikalen teilt sich die Tabelle in 2 Hauptbereiche. In der linken Hälfte der Tabelle finden sich die materialökologischen Anforderungen. Neben der Anforderung selbst gibt die Tabelle noch Auskunft darüber, welches Schutzziel damit angestrebt wird. Die rechte Hälfte der Tabelle gibt darüber Auskunft, wie der Nachweis für die jeweilige Einzelanforderung erbracht werden kann. Dabei werden zunächst ggf. vorhandene Umweltzeichen genannt, die einen einfachen Konformitätsnachweis ermöglichen. Anschließend folgen Hinweise auf weitere Nachweismöglichkeiten wie z.B. andere Produktdeklarationen oder chem. Analysen. In der Horizontalen gliedert sich die Tabelle in 2 Abschnitte. Zwischen den Anforderungen unter "Lokale Umwelt" (gemäß BNB_BN_1.1.6) und unter "Rückbau" (gemäß BNB_BN 4.1.4) besteht bereits ein Zusammenhang. Im ersten Abschnitt werden daher Anforderungen genannt, die unter "Lokale Umwelt" zu finden sind und bereits zu einem höheren Erfüllungsgrad bei der Bewertung der Verwertbarkeit nach BNB_BN 4.1.4 beitragen. IconsDie Icons in der Spalte "Hauptziel der Anforderung" verdeutlichen übersichtlich, welches Schutzziel mit einer Anforderung angesprochen wird (siehe Legende unter der Übersichtstabelle). Letztlich ist es fast nie so, dass mit einer Anforderung nur ein Schutzziel angestrebt wird. Meist sind mehrere Bereiche oft auch indirekt betroffen. Die Icons dürfen deshalb nur zur Orientierung dienen - ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Ausschließlichkeit. | |
Wann und wo finde ich Textbausteine im Reiter "Rückbau, Klima ..."? Inhalt aufklappen | |
Die Übersichtstabellen zeigen alle Anforderungen zum Thema "Rückbau, Klima ..." in Kurzform. |
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 4.1.4 "Rückbau, Trennung und Verwertung", verwendete Version / Stand 01.03.2017: BNB_BN_414 Version V 2015
VdL-Richtlinie 01: "VdL-Richtlinie Deklaration Beschichtungsstoffe" - Richtlinie zur Deklaration von Lacken, Farben, Lasuren, Putzen, Spachtelmassen, Grundbeschichtungsstoffen und verwandten Produkten, Stand Mai 2019 (7. Revision)
Übersicht Qualitätsniveau - Anforderungen - Nachweismöglichkeiten
Spachtelmassen, staubbindende Beschichtungen nach BNB_BN_1.1.6, Anlage 1, Pos. 4
QN | Anforderung | typische Nachweise |
QN1 | Dokumentation + Deklaration SVHC | PDB, TM, SDB |
QN2 | Nur wasserbasierte Produkte und Beschränkung des VOC-Gehalts auf max. 30 g/l. | Herstellererklärung, PDB, TM, SDB |
QN3 | ||
QN4 | Lösemittelfreie und weichmacherfreie Produkte nach VdL-RL 01 oder gleichwertig. | Herstellererklärung zur Konformität mit VdL-RL 01 |
QN5 |
QN = Qualitätsniveau / SVHC = besonders besorgniserregende Stoffe nach REACH / PDB = Produktdatenblatt / TM = Technisches Merkblatt / SDB = Sicherheitsdatenblatt / abZ = allgemeine bauaufsichtliche Zulassung / LE = Leistungerklärung
Die Übersicht zeigt die unterschiedlichen Anforderungen zu den Qualitätsniveaus (QN) gemäß Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) / Kriterium 1.1.6 (Risiken für die lokale Umwelt) an die jeweilige Bauproduktgruppe, sowie (mögliche) typische Nachweisdokumente, die üblicherweise zu Dokumentation und Nachweis dienen. QNs mit Hyperlinkfunktion verweisen direkt auf die entsprechenden Textbausteine, aktive Anforderungen mit Hyperlinkfunktion auf Seiten zur Produktrecherche.
Der Planer kann anhand dieser Tabelle entscheiden, welche Anforderungsqualität (QN) Planungsziel sein soll. Dabei ist zu prüfen, ob geeignete Produkte am Markt verfügbar sind, die auch die weiteren Planungsanforderungen erfüllen. Soweit Anforderungen mit Verweis auf Umweltzeichen oder Labels definiert sind, kann über diese nach geeigneten Produkten recherchiert werden.
Die Textbausteine / Leistungsschreibung der Anforderungen und detaillierte Anforderungsbeschreibungen findet man in den Reitern
Übersichtstabelle | Textbausteine Qualitätsniveau QN1 (mindestens) | QN2 | QN3 | QN4 | QN5.
Je nach Bauproduktgruppe gelten die gleichen Anforderungen ggf. für mehrere Qualitätsniveaus, siehe Übersichtstabelle. Textbausteine finden sich dann nur für das jeweils höchste QN (z.B. nur QN5 und kein QN4, wenn die Anforderungen von QN4 und QN5 gleich sind).
Nachstehende detaillierte Übersichtstabelle zeigt die Einzelanforderung sowie ggf. weitere mögliche Nachweisdokumente zu diesen auf.
Das Icon kennzeichnet dabei Anforderungen, welche die Innenraumluftqualität massgeblich verbessern können.
Besondere Hinweise + Hintergrundinformationen zu den spezifischen Anforderungen, sowie weitere grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung, FAQ) siehe oben → Reiter Erläuterung und
→ Muster-Leistungsverzeichnis mit Beispielen bzw. Fußnoten unter der Übersichtstabelle.
Detaillierte Übersichtstabelle
anzeigen . . .
Materialökologische Anforderungen Vor-Ort verarbeitete Spachtelmassen (inkl. Q-Spachteln), staubbindende Beschichtungen/Grundierungen (entspr. Decopaint-RL Kat. G+H), Betonschutzbeschichtungen (ölfest, säurefest, wasserfest etc.) in Innenräumen (gilt nicht für EP- oder PU-Produkte, siehe hierzu eigene Anforderungen) Stand 10/2020 | Nachweismöglichkeiten entsprechend Anforderung | ||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6 | |||||||||
Kurztext | Anforderungen gemäß Pos. 4 in Qualitätsniveau (QN) | Hauptziel der Anforderung | Standardnachweise entsprechend Anforderung | Umweltzeichen (sofern nicht Standardnachweis) | Sonstige | ||||
QN1 | QN2 | QN3 | QN4 | QN5 | |||||
Mindestanforderungen QN1 - QN5 | |||||||||
Allgemeine Produktdokumentation | + | + | + | + | + | ![]() | Produktdatenblatt (PDB), Technisches Merkblatt (TM), Sicherheitsdaten-blatt (SDB) | ./. | EPD (wenn vorh.) |
Deklaration besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) > 0,1% | + | + | + | + | + | ![]() | Sicherheitsdatenblatt (SDB) | - | PDB/TM mit Einschränkung1, EPD (wenn vorh.) |
Anforderungen ab QN2: | |||||||||
wasserbasiert und VOC-Gehalt max. 30 g/l *Hinweis: ab QN4 gelten höhere Anforderungen | - | + | + | -* | -* | ![]() ![]() | Herstellererklärung, Sicherheitsdatenblatt (SDB) | - | PDB/TM mit Einschränkung1, EPD mit Einschränkung1 |
weitere Anforderungen ab QN4: | |||||||||
lösemittel- und weichmacherfrei nach VdL-RL 01 Dies umfasst auch folgende Anforderungen | - | - | + | + | ![]() | Herstellererklärung zur Konformität mit VdL-RL 01 | - | SDB, PDB/TM mit Einschränkung1 | |
Beschränkung des VOC-Gehalts und Weichmacheranteils je 700 mg/kg (ppm) | - | - | - | + | + | ![]() ![]() | Herstellererklärung zur Konformität mit VdL-RL 01 | - | SDB, PDB/TM mit Einschränkung1 |
Produkt darf nicht eingestuft sein in CMR- Kat. 1A, 1B gemäß EG-VO 1272/2008 (CLP-Verordnung) | - | - | - | + | + | ![]() ![]() | Herstellererklärung zur Konformität mit VdL-RL 01 | - | SDB, PDB/TM mit Einschränkung1 |
Produkt darf nicht eingestuft sein in bestimmte gefährliche Eigenschaften gemäß EG-VO 1272/2008 (CLP-Verordnung) | - | - | - | + | + | ![]() | Herstellererklärung zur Konformität mit VdL-RL 01 | - | SDB, PDB/TM/EPD mit Einschränkung1 |
Ausschluss bestimmter Schwermetalle | - | - | - | + | + | ![]() ![]() | Herstellererklärung zur Konformität mit VdL-RL 01 | - | PDB/TM/EPD mit Einschränkung1 |
Ausschluss bestimmter Weichmacher | - | - | - | + | + | ![]() ![]() | Herstellererklärung zur Konformität mit VdL-RL 01 | - | PDB/TM/EPD mit Einschränkung1 |
Ausschluss bestimmter perfluorierter Tenside | - | - | - | + | + | ![]() | Herstellererklärung zur Konformität mit VdL-RL 01 | - | PDB/TM/EPD mit Einschränkung1 |
![]() | Diese Anforderung dient dem Schutz der lokalen Umwelt (Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft). Inhaltlich eingeschlossen ist auch der Gesundheitsaspekt Arbeitshygiene und im Prinzip auch die Innenraumluft. Diese wird allerdings mit einem eigenen Icon zusätzlich markiert. |
![]() | Diese Anforderung dient der Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten. Sie trägt damit auch zu einem höheren Erfüllungsgrad bei der Bewertung der Raumluftqualität nach BNB_BN_3.1.3 bei. |
![]() | Mit dieser Anforderung werden auch Umwelt- und Gesundheitsaspekte im Zuge von Rückbau und Verwertung berücksichtigt. |
EPD: die angeführten Kriterien sind auch keine standardisierten Parameter einer EPD (Umweltproduktdeklaration) gemäß EN 15804 Grundregeln für die Produktkategorie Bauprodukte. In der Regel werden solche Informationen - wenn überhaupt - dann auch nur bei Produktdeklarationen und nicht bei Branchendeklarationen zu finden sein.
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 4.1.4 "Rückbau, Trennung und Verwertung", verwendete Version / Stand 01.03.2017: BNB_BN_414 Version V 2015
VdL-Richtlinie 01: "VdL-Richtlinie Deklaration Beschichtungsstoffe" - Richtlinie zur Deklaration von Lacken, Farben, Lasuren, Putzen, Spachtelmassen, Grundbeschichtungsstoffen und verwandten Produkten, Stand Mai 2019 (7. Revision)
Übersicht alternativer Textbausteine / allgemeine Produktdokumentation
nach BNB_BN_1.1.6 QN1 / BNB_BN_5.2.2 oder weitergehend
Textbaustein Dokumentation (Mindestanforderung)
Alternative 1 / Anforderungen an die Produktdokumentation für bestimmte Bauprodukte nach Anlage 1 des BNB-Kriteriums 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt" als Mindestanforderung für die Zertifizierung nach BNB.
Textbaustein Dokumentation für alle Bauprodukte
Alternative 2 / Produktdokumentation für alle Bauprodukte nach BNB-Kriterium 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", Seite B1, höchstes Anforderungsniveau
Textbaustein Dokumentation + Ausschluss von SVHC
Alternative 3 / Produktdokumentation für alle Bauprodukte, weitergehende Anforderung mit Ausschluss besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) für alle Produktgruppen
Auswahl und Anpassung
In der Übersicht werden 3 alternative Textbausteine / Leistungsbeschreibungen für die Produktdokumentation angezeigt und über Links (Hrefs) zum download angeboten. Nachfolgend sind diese kurz beschrieben. Die Textbausteine sind durch den Nutzer zu vervollständigen und an seine eigenen Bedürfnisse anzupassen. Die Hinweise zu den einzelnen Textbausteinen sind dabei zu berücksichtigen.
Dokumentation (Mindestanforderung) für bestimmte Bauprodukte
Die Produktdokumentation und -deklaration (SVHC und ggf. Biozide) ist als Mindestanforderung (= QN1) für alle im Kriteriensteckbrief BNB 1.1.6 / Anlage 1 aufgeführten Bauproduktgruppen zu erbringen. Fehlt diese, oder hat sie "Lücken", kann das Gebäude insgesamt nicht nach BNB zertifiziert werden! Die Dokumentation der eingesetzten Produkte und deren Eigenschaften dient dem vollständigen Nachweis der eingebauten Materialien und als Grundlage zur Bewertung der relevanten Bauprodukte. Die qualitative Bewertung der Bauprodukte erfolgt erst ab QN2 bis QN5. Es wird daher nicht empfohlen, allein QN1 als Ziel für die Bauproduktauswahl zu definieren. (produktgruppenspezifisch s.u.)
Dokumentation für alle Bauprodukte
Als weitergehende Anforderung wird eine umfassende Dokumentation für alle verbauten Materialien gefordert. Dies entspricht BNB-Kriterium 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", Seite B1 / höchstes Anforderungsniveau.
Dokumentation + Ausschluss SVHC
Anstelle der Deklaration wird weitergehend und zusätzlich zur Dokumentation auch der Ausschluss aller SVHC (REACH Artikel 59) verlangt.
Diese Anforderung entspricht in der Regel auch den bauproduktgruppenspezifischen Einzelanforderungen, die in höheren Qualitätsniveaus nach BNB_BN_1.1.6 jeweils für bestimmte Bauprodukte verlangt werden. Diese über BNB_BN_1.1.6 hinausgehende Anforderung erscheint im Sinne des Schutzes der (lokalen) Umwelt und einer Wiederverwertbarkeit der Baustoffe grundsätzlich sinnvoll.
Spezifische Anforderungsbeschreibung Dokumentation + Deklaration
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Abgrenzung Produktgruppe
Nachfolgende Anforderungen an die Produkt-Dokumentation und -Deklaration sind für Vor-Ort verarbeitete Spachtelmassen (inkl. Q-Spachteln), staubbindende Beschichtungen / Grundierungen (entspr. Decopaint-RL Kat. G+H), Betonschutzbeschichtungen (ölfest, säurefest, wasserfest etc.) in Innenräumen einzuhalten.
Nicht betrachtet werden Bodenflächen mit speziellen Beständigkeitsanforderungen (wie OS-Systeme) und Verkehrswege wie Tiefgaragen, Durchfahrten, etc.. Die Anforderungen gelten auch nicht für Kunstharzbeschichtungen wie z.B. EP- oder PU-Produkte. Für diese gibt es eigene Anforderungen:
-> Kunstharzschichtungen (Fließbeschichtungen)
-> Kunstharzbeschichtungen (Fließbeschichtungen) - OS8 und 11
Produktdokumentation
Die Dokumentation der eingesetzten Produkte und deren Eigenschaften dient dem vollständigen Nachweis der eingebauten Materialien und als Grundlage zur Bewertung der relevanten Bauprodukte.
Mindestens vorzulegen sind hierfür:
- Produktdatenblatt (PDB) / Technisches Merkblatt (TM) mit Herstellername und Produktbezeichnung
- Sicherheitsdatenblatt (SDB)
Deklaration besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC)
Deklaration von Stoffen, die unter der Chemikalienverordnung REACH (EG/1906/2006) als besonders besorgniserregend (SVHC) identifiziert und in die gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste (sogenannte „Kandidatenliste“) aufgenommen wurden, ab 0,1 Gewichtsprozenten pro Einzelstoff.
Nachweismöglichkeiten:
- Sicherheitsdatenblatt (SDB)
- EPD
- PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 4.1.4 "Rückbau, Trennung und Verwertung", verwendete Version / Stand 01.03.2017: BNB_BN_414 Version V 2015
VdL-Richtlinie 01: "VdL-Richtlinie Deklaration Beschichtungsstoffe" - Richtlinie zur Deklaration von Lacken, Farben, Lasuren, Putzen, Spachtelmassen, Grundbeschichtungsstoffen und verwandten Produkten, Stand Mai 2019 (7. Revision)
Textbaustein / Leistungsbeschreibung
Spachtelmassen, staubbindende Beschichtungen nach BNB_BN_1.1.6, Anlage 1, Pos. 4, QN3
Nur wasserbasierte Produkte und Beschränkung des VOC-Gehalts auf max. 30 g/l.
Im Abschnitt "Textbaustein / Leistungsbeschreibung ..." sind die Anforderungen als kurze Leistungsbeschreibung zusammengefasst.
Im Abschnitt "Detaillierte Anforderungsbeschreibung" werden die Anforderungen genauer erläutert und mögliche Nachweisdokumente benannt.
Die Textbausteine und Anforderungen können als PDF heruntergeladen und als Anhang zum Leistungsverzeichnis bereitgestellt werden, um damit dem Bieter die Kriterien zum Nachweis der Gleichwertigkeit mit dem geforderten Umwelt- / Gütezeichen zur Verfügung zu stellen.
Für die Erfüllung von QN3 werden im Fall der Spachtelmassen + staubbindenden Beschichtungen keine höheren Anforderungen gestellt als für QN2. Es finden sich deshalb nur unter QN3 Textbausteine, die die Anforderungen von QN2 automatisch mit erfüllen.
Die folgenden materialökologischen Anforderungen betreffen Vor-Ort verarbeitete Spachtelmassen (inkl. Q-Spachteln), staubbindende Beschichtungen / Grundierungen (entspr. Decopaint-RL Kat. G+H), Betonschutzbeschichtungen (ölfest, säurefest, wasserfest etc.) in Innenräumen für Oberflächenbeschichtungen auf überwiegend mineralischen Untergründen (z.B. Beton, Mauerwerk, Mörtel, Spachtel (auch Dispersionspachtel), Putze, Vliese, Gipskartonplatten, etc.).
Nicht betrachtet werden Bodenflächen mit speziellen Beständigkeitsanforderungen (wie OS-Systeme) und Verkehrswege wie Tiefgaragen, Durchfahrten, etc.. Die Anforderungen gelten auch nicht für Kunstharzbeschichtungen wie z.B. EP- oder PU-Produkte. Für diese gibt es eigene Anforderungen:
-> Kunstharzschichtungen (Fließbeschichtungen)
-> Kunstharzbeschichtungen (Fließbeschichtungen) - OS8 und 11
Besondere Hinweise + ggf. Hintergrundinformationen zu den spezifischen Anforderungen, sowie weitere grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung, FAQ) siehe auch → Reiter Erläuterung und → Muster-Leistungsverzeichnis mit Beispielen.
Detaillierte Anforderungsbeschreibung
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Nachfolgende detaillierte Anforderungen an die Produkt-Dokumentation und -Deklaration, sowie zusätzliche Anforderungen an die Inhaltsstoffe sind für Vor-Ort verarbeitete Spachtelmassen (inkl. Q-Spachteln), staubbindende Beschichtungen / Grundierungen (entspr. Decopaint-RL Kat. G+H), Betonschutzbeschichtungen (ölfest, säurefest, wasserfest etc.) in Innenräumen einzuhalten:
Produktdokumentation
gemäß Produktdokumentation BNB_BN_1.1.6, Textbausteine Qualitätsniveau QN1
Die spezifische Anforderungsbeschreibung zur Dokumentation, z.B. abZ oder ähnliches in Abhängigkeit von der jeweiligen Bauproduktgruppe, ist dabei zu beachten.
Deklaration besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC)
Deklaration von Stoffen, die unter der Chemikalienverordnung REACH (EG/1906/2006) als besonders besorgniserregend (SVHC) identifiziert und in die gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste (sogenannte „Kandidatenliste“) aufgenommen wurden, ab 0,1 Gewichtsprozenten pro Einzelstoff.
Nachweismöglichkeiten:
- Sicherheitsdatenblatt (SDB)
- EPD
- PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Nur wasserbasierte Produkte und Beschränkung des VOC-Gehalts auf 30 g/l
Es dürfen nur wasserbasierte Produkte entsprechend der Definition nach Decopaint Richtlinie (ChemVOCFarbV) eingesetzt werden. Der Gehalt an flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) darf maximal 30 Gramm pro Liter betragen.
Nachweismöglichkeiten:
- Sicherheitsdatenblatt (SDB) (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
- Produktdatenblatt (PDB) / Technisches Merkblatt (TM) (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
- Herstellererklärung
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 4.1.4 "Rückbau, Trennung und Verwertung", verwendete Version / Stand 01.03.2017: BNB_BN_414 Version V 2015
VdL-Richtlinie 01: "VdL-Richtlinie Deklaration Beschichtungsstoffe" - Richtlinie zur Deklaration von Lacken, Farben, Lasuren, Putzen, Spachtelmassen, Grundbeschichtungsstoffen und verwandten Produkten, Stand Mai 2019 (7. Revision)
Textbaustein / Leistungsbeschreibung
Spachtelmassen, staubbindende Beschichtungen nach BNB_BN_1.1.6, Anlage 1, Pos. 4, QN5
Lösemittelfreie und weichmacherfreie Produkte nach VdL-RL 01
oder gleichwertig hinsichtlich der Anforderungen zu gefährlichen Stoffen und SVHC, sowie VOC und Schwermetallen.
Im Abschnitt "Textbaustein / Leistungsbeschreibung ..." sind die Anforderungen als kurze Leistungsbeschreibung zusammengefasst.
Im Abschnitt "Detaillierte Anforderungsbeschreibung" werden die Anforderungen genauer erläutert und mögliche Nachweisdokumente benannt.
Die Textbausteine und Anforderungen können als PDF heruntergeladen und als Anhang zum Leistungsverzeichnis bereitgestellt werden, um damit dem Bieter die Kriterien zum Nachweis der Gleichwertigkeit mit dem geforderten Umwelt- / Gütezeichen zur Verfügung zu stellen.
Für die Erfüllung von QN5 werden im Fall der Spachtelmassen + staubbindenden Beschichtungen keine höheren Anforderungen gestellt als für QN4. Es finden sich deshalb nur unter QN5 Textbausteine, die die Anforderungen von QN4 automatisch mit erfüllen.
Die folgenden materialökologischen Anforderungen betreffen Vor-Ort verarbeitete Spachtelmassen (inkl. Q-Spachteln), staubbindende Beschichtungen / Grundierungen (entspr. Decopaint-RL Kat. G+H), Betonschutzbeschichtungen (ölfest, säurefest, wasserfest etc.) in Innenräumen für Oberflächenbeschichtungen auf überwiegend mineralischen Untergründen (z.B. Beton, Mauerwerk, Mörtel, Spachtel (auch Dispersionspachtel), Putze, Vliese, Gipskartonplatten, etc.).
Nicht betrachtet werden Bodenflächen mit speziellen Beständigkeitsanforderungen (wie OS-Systeme) und Verkehrswege wie Tiefgaragen, Durchfahrten, etc.. Die Anforderungen gelten auch nicht für Kunstharzbeschichtungen wie z.B. EP- oder PU-Produkte. Für diese gibt es eigene Anforderungen:
-> Kunstharzschichtungen (Fließbeschichtungen)
-> Kunstharzbeschichtungen (Fließbeschichtungen) - OS8 und 11
Besondere Hinweise + ggf. Hintergrundinformationen zu den spezifischen Anforderungen, sowie weitere grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung, FAQ) siehe auch → Reiter Erläuterung und → Muster-Leistungsverzeichnis mit Beispielen.
Detaillierte Anforderungsbeschreibung
anzeigen . . .
Nachfolgende detaillierte Anforderungen an die Produkt-Dokumentation und -Deklaration, sowie zusätzliche Anforderungen an die Inhaltsstoffe sind für Vor-Ort verarbeitete Spachtelmassen (inkl. Q-Spachteln), staubbindende Beschichtungen / Grundierungen (entspr. Decopaint-RL Kat. G+H), Betonschutzbeschichtungen (ölfest, säurefest, wasserfest etc.) in Innenräumen einzuhalten:
Produktdokumentation
gemäß Produktdokumentation BNB_BN_1.1.6, Textbausteine Qualitätsniveau QN1
Die spezifische Anforderungsbeschreibung zur Dokumentation, z.B. abZ oder ähnliches in Abhängigkeit von der jeweiligen Bauproduktgruppe, ist dabei zu beachten.
Deklaration besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC)
Deklaration von Stoffen, die unter der Chemikalienverordnung REACH (EG/1906/2006) als besonders besorgniserregend (SVHC) identifiziert und in die gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste (sogenannte „Kandidatenliste“) aufgenommen wurden, ab 0,1 Gewichtsprozenten pro Einzelstoff.
Nachweismöglichkeiten:
- Sicherheitsdatenblatt (SDB)
- EPD
- PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Verwendung weichmacherfreier und lösemittelfreier Produkte gemäß VdL-RL 01
Die verwendeten Produkte müssen lösemittelfrei und weichmacherfrei entsprechend VdL-Richtlinie 01 "VdL-Richtlinie Deklaration Beschichtungsstoffe" (Richtlinie zur Deklaration von Inhaltsstoffen in Lacken, Farben, Lasuren, Putzen,Spachtelmassen, Grundbeschichtungsstoffen und verwandten Produkten) des Verbandes der deutschen Lack und Druckfarbeninustrie e.V. sein.
Laut VdL-RL 01 / 3.5 ist die Lösemittelfreiheit gegeben, wenn der Gehalt an VOC (gemäß Richtlinie 2004/42/EG) im Beschichtungsstoff kleiner als 700 ppm (mg/kg) ist, bestimmt nach DIN EN ISO 17895 oder DIN EN ISO 11890-2 oder durch Berechnung anhand von Herstellerangaben.
Laut VdL-RL 01 / 3.6 ist die Weichmacherfreiheit gegeben, wenn der Gehalt an äußeren Weichmachern (im Sinne der VdL-Richtlinie 01, bestimmt nach DIN EN ISO 11890-2) oder durch Berechnung anhand von Herstellerangaben im Beschichtungsstoff kleiner als 700 ppm (mg/kg) ist.
Weichmacher im Sinne dieser Richtlinie sind Substanzen, die einem Beschichtungsstoff zugesetzt werden, um die Verformbarkeit der Beschichtung zu verbessern. (DIN EN ISO 4618). Es wird unterschieden zwischen äußeren und inneren Weichmachern. Im Gegensatz zu inneren Weichmachern sind äußere Weichmacher nicht fest (kovalent) in das Polymer eingebunden, sie werden nicht zu einem festen Bestandteil der Beschichtung. Sie können daher unter Umständen aus dem Beschichtungsstoff freigesetzt werden oder sehr langsam ausdiffundieren.
Nachweismöglichkeiten:
- Herstellerklärung, dass das Produkt die genannten Anforderungen gemäß Definition VdL-RL01 einhält
- EPD , PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Ausschluss bestimmter Einstufungen nach CLP
Die Produkte dürfen folgende Einstufung und Kennzeichnung nach CLP - Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 nicht aufweisen:
- Akute Toxizität Kat. 1 - 3: H300, H310, H330, H301, H311, H331
- Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) Kat. 1, 2: H370, H371
- Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition) Kat. 1: H372
- Sensibilisierung der Atemwege Kat. 1, 1A, 1B; H334
- Karzinogenität Kat. 1A, 1B: H350
- Keimzell-Mutagenität Kat. 1A, 1B: H340
- Reproduktionstoxizität Kat. 1A, 1B: H360
Nachweismöglichkeiten:
- Herstellerklärung, dass das Produkt die genannten Anforderungen gemäß Definition VdL-RL01 einhält
- Sicherheitsdatenblatt (SDB) zur Prüfung der Einstufung nach CLP (die genannten H-Sätze dürfen bei der Einstufung nicht aufgeführt sein)
- EPD , PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Ausschluss bestimmter Schwermetalle
Den Produkten dürfen keine Stoffe oder Zubereitungen zugesetzt werden, die folgende Schwermetalle enthalten: Cadmium, Blei, Chrom(VI), Quecksilber, Arsen. Eventuell auftretende Verunreinigungen durch diese Metalle dürfen jeweils höchstens 100 ppm (mg/kg) betragen.
Nachweismöglichkeiten:
- Herstellerklärung, dass das Produkt die genannten Anforderungen gemäß Definition VdL-RL01 einhält
- EPD , PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Ausschluss bestimmter Weichmacher
Weichmacher, die im Anhang der Bedarfsgegenständeverordnung §3, Anlage 1, laufende Nummer 7 und 8, aufgeführt sind, dürfen in Beschichtungsstoffen, die nach VdL-Richtlinie 01 deklariert werden, nicht eingesetzt werden.
Nachweismöglichkeiten:
- Herstellerklärung, dass das Produkt die genannten Anforderungen gemäß Definition VdL-RL01 einhält
- EPD , PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Ausschluss perfluorierter Tenside
Folgende langkettige perfluorierte Tenside dürfen nicht verwendet werden: Perfluorcarbonsäuren mit Kohlenstoffkettenlängen ≥ C8 einschließlich Perfluoroctansäure (PFOA), Perfluoralkylsulfonate mit Kohlenstoffkettenlängen ≥ C6 einschließlich Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) und Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) und verwandte Verbindungen, die zu den zuvor genannten langkettigen perfluorierten Tensiden abgebaut werden können.
Nachweismöglichkeiten:
- Herstellerklärung, dass das Produkt die genannten Anforderungen gemäß Definition VdL-RL01 einhält
- EPD , PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 4.1.4 "Rückbau, Trennung und Verwertung", verwendete Version / Stand 01.03.2017: BNB_BN_414 Version V 2015
VdL-Richtlinie 01: "VdL-Richtlinie Deklaration Beschichtungsstoffe" - Richtlinie zur Deklaration von Lacken, Farben, Lasuren, Putzen, Spachtelmassen, Grundbeschichtungsstoffen und verwandten Produkten, Stand Mai 2019 (7. Revision)
Allgemeine Informationen und Hinweise zum Reiter "Innenraumluft"
Worum geht es im Reiter "Innenraumluft"? Inhalt aufklappen | |
Im Reiter "Innenraumluft" finden sich Anforderungen, die zur Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten beitragen sollen, damit es zu keinen negativen Effekten hinsichtlich der Befindlichkeit und gesundheitlichen Beeinträchtigung der Raumnutzer aufgrund verunreinigter Innenraumluft kommt. In WECOBIS wird nur die Raumluftmessung auf den Formaldehyd- und TVOC-Gehalt des Kriteriensteckbriefs 3.1.3 betrachtet, da diese materialrelevant ist. Der Kriteriensteckbrief selbst stellt keine direkten Materialanforderungen. Der Erfüllungsnachweis erfolgt über die Ergebniskontrolle. Erfahrungsgemäß lassen sich die Referenz- und Zielwerte aber dann erreichen, wenn die Auswahl und Verwendung der eingesetzten Materialien auf einem ganzheitlichen Konzept zur Vermeidung von Emissionen aus Bauprodukten basiert. In der Regel lassen die Anforderungen des höchsten Qualitätsniveaus von Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt" (siehe Reiter "Lokale Umwelt") in Bezug auf VOC und Formaldehyd-Emissionen auch einen hohen Erfüllungsgrad für Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 erwarten. Zum Teil werden aber auch weitergehende Produktanforderungen empfohlen. Diese werden dann hier im Reiter "Innenraumluft" dargestellt. Hinweis zur Bewertung nach BNB: | |
Was hilft mir die folgende Übersichtstabelle? Welche Bedeutung haben die Icons in der Mitte? Inhalt aufklappen | |
Die folgende Übersichtstabelle zeigt materialökologische Anforderungen in Anlehnung an Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 „Innenraumlufthygiene" des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des BMI. Erläuterung der TabellenstrukturIn der Vertikalen teilt sich die Tabelle in 2 Hauptbereiche. In der linken Hälfte der Tabelle finden sich die materialökologischen Anforderungen. Neben der Anforderung selbst gibt die Tabelle noch Auskunft darüber, welches Schutzziel damit angestrebt wird. Die rechte Hälfte der Tabelle gibt darüber Auskunft, wie der Nachweis für die jeweilige Einzelanforderung erbracht werden kann. Dabei werden zunächst ggf. vorhandene Umweltzeichen genannt, die einen einfachen Konformitätsnachweis ermöglichen. Anschließend folgen Hinweise auf weitere Nachweismöglichkeiten wie z.B. andere Produktdeklarationen oder chem. Analysen. In der Horizontalen gliedert sich die Tabelle in 2 Abschnitte. Zwischen den Anforderungen unter "Lokale Umwelt" (gemäß BNB_BN_1.1.6) und unter "Innenraumluft" (gemäß BNB_BN_3.1.3) besteht ein enger Zusammenhang. Im ersten Abschnitt werden daher ggf. Anforderungen genannt, die unter "Lokale Umwelt" zu finden sind und bereits zu einem höheren Erfüllungsgrad bei der Bewertung der Raumluftqualität nach BNB_BN_3.1.3 beitragen. IconsDie Icons in der Spalte "Hauptziel der Anforderung" verdeutlichen übersichtlich, welches Schutzziel mit einer Anforderung angesprochen wird (siehe Legende unter der Übersichtstabelle). Letztlich ist es fast nie so, dass mit einer Anforderung nur ein Schutzziel angestrebt wird. Meist sind mehrere Bereiche oft auch indirekt betroffen. Die Icons dürfen deshalb nur zur Orientierung dienen - ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Ausschließlichkeit. Auch die sorgfältige Dokumentation der verwendeten Baumaterialien und Stoffe leistet einen indirekten Beitrag und ist deshalb grundsätzlich mit dem Baum für "lokale Umwelt" markiert. | |
Wo finde ich die Textbausteine? Inhalt aufklappen | |
Die Übersichtstabelle zeigt alle Anforderungen zum Thema "Innenraumluft" in Kurzform. Im Reiter "Erläuterung" finden sich allgemeine Hinweise zur Verwendung aller Anforderungen und Textbausteine. Die Textbausteine zur "Innenraumluft" sind im Reiter "Anforderungen" zu finden. Die Texte sind einfach formatiert, um möglichst unkompliziert auch in Ausschreibungsprogrammen verwendet werden zu können. |
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 4.1.4 "Rückbau, Trennung und Verwertung", verwendete Version / Stand 01.03.2017: BNB_BN_414 Version V 2015
VdL-Richtlinie 01: "VdL-Richtlinie Deklaration Beschichtungsstoffe" - Richtlinie zur Deklaration von Lacken, Farben, Lasuren, Putzen, Spachtelmassen, Grundbeschichtungsstoffen und verwandten Produkten, Stand Mai 2019 (7. Revision)
Allgemeine Informationen und Hinweise zum Reiter "Innenraumluft"
Worum geht es im Reiter "Innenraumluft"? Inhalt aufklappen | |
Im Reiter "Innenraumluft" finden sich Anforderungen, die zur Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten beitragen sollen. In WECOBIS wird nur die Raumluftmessung auf den Formaldehyd- und TVOC-Gehalt des Kriteriensteckbriefs 3.1.3 betrachtet, da diese materialrelevant ist. Der Kriteriensteckbrief selbst stellt keine direkten Materialanforderungen. Der Erfüllungsnachweis erfolgt über die Ergebniskontrolle. Erfahrungsgemäß lassen sich die Referenz- und Zielwerte aber dann erreichen, wenn die Auswahl und Verwendung der eingesetzten Materialien auf einem ganzheitlichen Konzept zur Vermeidung von Emissionen aus Bauprodukten basiert. In der Regel lassen die Anforderungen des höchsten Qualitätsniveaus von Kriteriensteckbrief 1.1.6 (s. Reiter "Lokale Umwelt") in Bezug auf VOC und Formaldehyd-Emissionen auch einen hohen Erfüllungsgrad für Kriteriensteckbrief 3.1.3 erwarten. Zum Teil werden aber auch weitergehende Produktanforderungen empfohlen. Diese werden dann hier im Reiter "Innenraumluft" dargestellt. Hinweis zur Bewertung nach BNB: |
Textbausteine Teil 2 / Produktanforderungen zur Innenraumlufthygiene (BNB_BN_3.1.3) für Spachtelmassen + staubbindende Beschichtungen
Hinweise:
Textbaustein Teil 1 siehe Raumluftmessung Hinweistext, BNB_BN_3.1.3 Teil 1 (Erläuterung siehe oben)
Die folgenden materialökologischen Anforderungen betreffen Vor-Ort verarbeitete Spachtelmassen (inkl. Q-Spachteln), staubbindende Beschichtungen / Grundierungen (entspr. Decopaint-RL Kat. G+H), Betonschutzbeschichtungen (ölfest, säurefest, wasserfest etc.) in Innenräumen für Oberflächenbeschichtungen auf überwiegend mineralischen Untergründen (z.B. Beton, Mauerwerk, Mörtel, Spachtel (auch Dispersionspachtel), Putze, Vliese, Gipskartonplatten, etc.).
Nicht betrachtet werden Bodenflächen mit speziellen Beständigkeitsanforderungen (wie OS-Systeme) und Verkehrswege wie Tiefgaragen, Durchfahrten, etc.. Die Anforderungen gelten auch nicht für Kunstharzbeschichtungen wie z.B. EP- oder PU-Produkte. Für diese gibt es eigene Anforderungen:
-> Kunstharzschichtungen (Fließbeschichtungen)
-> Kunstharzbeschichtungen (Fließbeschichtungen) - OS8 und 11
Produktanforderung
Lösemittelfreie und weichmacherfreie Produkte nach VdL-RL 01
oder gleichwertig hinsichtlich der Anforderungen zu gefährlichen Stoffen und SVHC, sowie VOC
Hinweise:
Die Anforderungen entsprechen denjenigen gemäß BNB_BN_1.1.6 „Risiken für die lokale Umwelt" / QN 5. Die Produkte dürfen bestimmte Einstufungen nicht aufweisen und müssen lösemittelfrei und weichmacherfrei sein. Da hier keine Reaktionsharze wie Epoxidharz- oder Polyurethanharzbeschichtungen, sondern eher mineralische Beschichtungen adressiert sind, werden keine weitergehenden Anforderungen zur Verbesserung der Qualität der Innenraumluft (BNB_BN 3.1.3) an Spachtelmassen und staubbindende Beschichtungen gestellt.
Die einzelnen Anforderungen werden hier nicht mehr im Detail aufgeführt. Der entsprechende Textbaustein findet sich im Reiter "Lokale Umwelt" / Unterreiter QN5:
Link zum Textbaustein "Lokale Umwelt / QN5"
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 4.1.4 "Rückbau, Trennung und Verwertung", verwendete Version / Stand 01.03.2017: BNB_BN_414 Version V 2015
VdL-Richtlinie 01: "VdL-Richtlinie Deklaration Beschichtungsstoffe" - Richtlinie zur Deklaration von Lacken, Farben, Lasuren, Putzen, Spachtelmassen, Grundbeschichtungsstoffen und verwandten Produkten, Stand Mai 2019 (7. Revision)
Allgemeine Informationen und Hinweise zum Reiter Rückbau
Worum geht es im Reiter "Rückbau"? Inhalt aufklappen | |
Die Anforderungen im Reiter "Rückbau" dienen der
Ziele sind somit die Einsparung von Deponieraum, Rohstoffen und Produktionsenergie. WECOBIS orientiert sich hier an den Anforderungen von Kriteriensteckbrief BNB_BN 4.1.4 "Rückbau, Trennung und Verwertung" des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des BMI / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau. Gemäß diesem Kriteriensteckbrief werden die Bauelemente eines Gebäudes eingestuft bezüglich ihrer
Die Bauprodukte müssen außerdem so beschaffen sein, dass beim Abriss keine gefährlichen Abfälle anfallen. Anforderungen zur Verwertbarkeit in WECOBIS Aussagen zur Trennbarkeit in WECOBIS Keine Aussagen zur Rückbaufähigkeit in WECOBIS Hinweis zur Bewertung nach BNB: | |
Was hilft mir die folgende Übersichtstabelle? Welche Bedeutung haben die Icons in der Mitte? Inhalt aufklappen | |
Die folgende Übersichtstabelle zeigt materialökologische Anforderungen in Anlehnung an Kriteriensteckbrief BNB_BN 4.1.4 "Rückbau, Trennung und Verwertung" des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des BMI. (genaue Erläuterung siehe oben "Worum geht es im Reiter "Rückbau"?) Erläuterung der TabellenstrukturIn der Vertikalen teilt sich die Tabelle in 2 Hauptbereiche. In der linken Hälfte der Tabelle finden sich die materialökologischen Anforderungen. Neben der Anforderung selbst gibt die Tabelle noch Auskunft darüber, welches Schutzziel damit angestrebt wird. Die rechte Hälfte der Tabelle gibt darüber Auskunft, wie der Nachweis für die jeweilige Einzelanforderung erbracht werden kann. Dabei werden zunächst ggf. vorhandene Umweltzeichen genannt, die einen einfachen Konformitätsnachweis ermöglichen. Anschließend folgen Hinweise auf weitere Nachweismöglichkeiten wie z.B. andere Produktdeklarationen oder chem. Analysen. In der Horizontalen gliedert sich die Tabelle in 2 Abschnitte. Zwischen den Anforderungen unter "Lokale Umwelt" (gemäß BNB_BN_1.1.6) und unter "Rückbau" (gemäß BNB_BN 4.1.4) besteht bereits ein Zusammenhang. Im ersten Abschnitt werden daher Anforderungen genannt, die unter "Lokale Umwelt" zu finden sind und bereits zu einem höheren Erfüllungsgrad bei der Bewertung der Verwertbarkeit nach BNB_BN 4.1.4 beitragen. IconsDie Icons in der Spalte "Hauptziel der Anforderung" verdeutlichen übersichtlich, welches Schutzziel mit einer Anforderung angesprochen wird (siehe Legende unter der Übersichtstabelle). Letztlich ist es fast nie so, dass mit einer Anforderung nur ein Schutzziel angestrebt wird. Meist sind mehrere Bereiche oft auch indirekt betroffen. Die Icons dürfen deshalb nur zur Orientierung dienen - ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Ausschließlichkeit. | |
Wo finde ich die Textbausteine? Inhalt aufklappen | |
Die Übersichtstabelle zeigt alle Anforderungen zum Thema "Rückbau" in Kurzform. Im Reiter Erläuterung finden sich allgemeine Hinweise zur Verwendung aller Anforderungen und Textbausteine. Die Textbausteine zum "Rückbau" sind im Reiter Anforderungen zu finden. Die Texte sind einfach formatiert, um möglichst unkompliziert auch in Ausschreibungsprogrammen verwendet werden zu können. |
Übersicht möglicher Einzelanforderungen (Kurztext) für Spachtelmassen + staubbindende Beschichtungen
Materialökologische Anforderungen Vor-Ort verarbeitete Spachtelmassen (inkl. Q-Spachteln), staubbindende Beschichtungen/Grundierungen (entspr. Decopaint-RL Kat. G+H), Betonschutzbeschichtungen (ölfest, säurefest, wasserfest etc.) in Innenräumen (gilt nicht für EP- oder PU-Produkte, siehe hierzu eigene Anforderungen) Stand 10/2020 | Nachweismöglichkeiten | ||
---|---|---|---|
Kriteriensteckbrief BNB_BN_4.1.4 Rückbau, Trennung, Verwertung | |||
Kurztext | Hauptziel der Anforderung | Umweltzeichen | Sonstige |
tendenzielle Aussage zur Trennbarkeit als Planungshinweis | |||
Die mit Spachtelmassen oder Betonschutzbeschichtungen behafteten mineralischen Baustoffe können in ihrer Recyclingfähigkeit beeinträchtigt werden. Dies gilt vor allem für Beschichtungen auf Kunstharzbasis z.B. Epoxidharz oder Polyurethanharz, die an dieser Stelle allerdings nicht adressiert sind. | ![]() | ./. | ./. |
Anforderungen mit dem Ziel einer besseren Verwertbarkeit gemäß den Anforderungen aus BNB_BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt | |||
Anforderungen gemäß QN1 (Mindestanforderung): Dokumentation Erläuterung: Die Dokumentation selbst trägt zwar noch nicht zu einer besseren Verwertbarkeit bei, bildet aber später die Grundlage zur Beurteilung der Verwertbarkeit. | Zertifizierungsnachweis sofern vorhanden | Produktdatenblatt (PDB), Technisches Merkblatt (TM), Sicherheitsdatenblatt (SDB) + ggf. Nachweise / Herstellererklärungen für weitere Anforderungen, EPD (wenn vorh.) | |
Alternative 1 / Anforderungen gemäß QN5: lösemittel- und weichmacherfrei nach VdL-RL 01 Erläuterung: Zumindest ein Teil besonders besorgniserregender Stoffe ist über diese Anforderung ausgeschlossen. | ![]() ![]() ![]() | Herstellererklärung zur Konformität mit VdL-RL 01 | SDB, PDB/TM mit Einschränkung1 |
weitergehende Anforderungen im Sinne einer besseren Verwertbarkeit | |||
Alternative 2 / lösemittel- und weichmacherfrei nach VdL-RL 01 + Ausschluss besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) | ![]() ![]() ![]() | Herstellererklärung zur Konformität mit VdL-RL 01 + Sicherheitsdatenblatt (SDB) | PDB/TM mit Einschränkung1 |
![]() | Diese Anforderung dient dem Schutz der lokalen Umwelt (Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft). Inhaltlich eingeschlossen ist auch der Gesundheitsaspekt Arbeitshygiene und im Prinzip auch die Innenraumluft. Diese wird allerdings mit einem eigenen Icon zusätzlich markiert. |
![]() | Diese Anforderung dient der Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten. Sie trägt damit auch zu einem höheren Erfüllungsgrad bei der Bewertung der Raumluftqualität nach BNB_BN_3.1.3 bei. |
![]() | Mit dieser Anforderung werden auch Umwelt- und Gesundheitsaspekte im Zuge von Rückbau und Verwertung berücksichtigt. |
1 Produktdatenblätter (PDB) oder Technische Merkblätter (TM) folgen keinerlei Regeln und können nur als Nachweis herangezogen werden, wenn die erforderlichen Informationen auch prüfbar (d.h. z.B. das Fehlen von ausgeschlossenen Stoffen muss genannt sein) enthalten sind.
EPD: die angeführten Kriterien sind auch keine standardisierten Parameter einer EPD (Umweltproduktdeklaration) gemäß EN 15804 Grundregeln für die Produktkategorie Bauprodukte. In der Regel werden solche Informationen - wenn überhaupt - dann auch nur bei Produktdeklarationen und nicht bei Branchendeklarationen zu finden sein.
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 4.1.4 "Rückbau, Trennung und Verwertung", verwendete Version / Stand 01.03.2017: BNB_BN_414 Version V 2015
VdL-Richtlinie 01: "VdL-Richtlinie Deklaration Beschichtungsstoffe" - Richtlinie zur Deklaration von Lacken, Farben, Lasuren, Putzen, Spachtelmassen, Grundbeschichtungsstoffen und verwandten Produkten, Stand Mai 2019 (7. Revision)
Allgemeine Informationen und Hinweise zum Reiter Rückbau
Worum geht es im Reiter "Rückbau"? Inhalt aufklappen | |
Die Anforderungen im Reiter "Rückbau" dienen der
Ziele sind somit die Einsparung von Deponieraum, Rohstoffen und Produktionsenergie. WECOBIS orientiert sich hier an den Anforderungen von Kriteriensteckbrief BNB_BN 4.1.4 "Rückbau, Trennung und Verwertung" des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des BMI / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau. Gemäß diesem Kriteriensteckbrief werden die Bauelemente eines Gebäudes eingestuft bezüglich ihrer
Die Bauprodukte müssen außerdem so beschaffen sein, dass beim Abriss keine gefährlichen Abfälle anfallen. Anforderungen zur Verwertbarkeit in WECOBIS Aussagen zur Trennbarkeit in WECOBIS Keine Aussagen zur Rückbaufähigkeit in WECOBIS Hinweis zur Bewertung nach BNB: |
Textbausteine Rückbau, Trennung, Verwertung für Spachtelmassen + staubbindende Beschichtungen
Hinweise:
Die folgenden materialökologischen Anforderungen betreffen Vor-Ort verarbeitete Spachtelmassen (inkl. Q-Spachteln), staubbindende Beschichtungen / Grundierungen (entspr. Decopaint-RL Kat. G+H), Betonschutzbeschichtungen (ölfest, säurefest, wasserfest etc.) in Innenräumen für Oberflächenbeschichtungen auf überwiegend mineralischen Untergründen (z.B. Beton, Mauerwerk, Mörtel, Spachtel (auch Dispersionspachtel), Putze, Vliese, Gipskartonplatten, etc.).
Nicht betrachtet werden Bodenflächen mit speziellen Beständigkeitsanforderungen (wie OS-Systeme) und Verkehrswege wie Tiefgaragen, Durchfahrten, etc.. Die Anforderungen gelten auch nicht für Kunstharzbeschichtungen wie z.B. EP- oder PU-Produkte. Für diese gibt es eigene Anforderungen:
-> Kunstharzschichtungen (Fließbeschichtungen)
-> Kunstharzbeschichtungen (Fließbeschichtungen) - OS8 und 11
Planungshinweis zur Trennbarkeit:
Spachtelmassen oder Betonschutzbeschichtungen haften funktionsbedingt auf dem damit beschichteten Bauteil, eine möglichst starke und andauernde Haftung auf dem Untergrund ist gewünscht. Sie könnten nur mit sehr hohem Aufwand getrennt und sortenrein zurückgebaut werden. Die mit Spachtelmassen oder Betonschutzbeschichtungen behafteten mineralischen Baustoffe können in ihrer Recyclingfähigkeit beeinträchtigt werden. Dies gilt ggf. für alle Beschichtungen, die nicht rein mineralisch sind, aber in besonderem Maß für Beschichtungen auf Kunstharzbasis z.B. Epoxidharz oder Polyurethanharz, die in dieser Position allerdings nicht adressiert sind (s.o.).
Erläuterung der Anforderungen zur besseren Verwertbarkeit:
In der Regel wird es sich bei diesen Produkten um Stoffe handeln, die beim Rückbau nicht als eigene Schicht gesondert behandelt werden, sondern die an anderen Bauteilschichten, z.B. dem Estrich oder den Bodenbelägen anhaften. Sie stellen somit für die sortenreine Trennung und die Verwertbarkeit dieser Schichten eine Verunreinigung dar. Entsprechend sollten sie so beschaffen sein, dass die Verwertung der angrenzenden Schichten möglichst wenig beeinträchtigt wird (z.B. durch Vermeidung von Kunstharzbeschichtungen, die in dieser Position allerdings nicht adressiert sind s.o.)
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind Materialien mit möglichst geringen Risiken für die lokale Umwelt, somit entsprechend den Anforderungen eines möglichst hohen Qualitätsniveaus im Sinne des Kriteriums BNB_BN_1.1.6 zu wählen.
Alternative 1
Produktanforderung
Lösemittelfreie und weichmacherfreie Produkte nach VdL-RL 01
oder gleichwertig hinsichtlich der Anforderungen zu gefährlichen Stoffen und SVHC, sowie VOC
Hinweise:
Die Anforderungen entsprechen denjenigen gemäß BNB_BN_1.1.6 „Risiken für die lokale Umwelt" / QN 5. Die Produkte dürfen bestimmte Einstufungen nicht aufweisen und müssen lösemittelfrei und weichmacherfrei sein. Da hier keine Reaktionsharze wie Epoxidharz- oder Polyurethanharzbeschichtungen, sondern eher mineralische Beschichtungen adressiert sind, werden keine weitergehenden Anforderungen zur Verbesserung der Qualität der Innenraumluft (BNB_BN 3.1.3) an Spachtelmassen und staubbindende Beschichtungen gestellt.
Die einzelnen Anforderungen werden hier nicht mehr im Detail aufgeführt. Der entsprechende Textbaustein findet sich im Reiter "Lokale Umwelt" / Unterreiter QN5:
Link zum Textbaustein "Lokale Umwelt / QN5"
Alternative 2
Hinweise:
Die Anforderungen in Alternative 2 entsprechen weitgehend denjenigen gemäß BNB_BN_1.1.6 „Risiken für die lokale Umwelt" / QN5. Unterschied ist der Ausschluss von SVHC statt der Deklaration von SVHC. Diese Anforderung wird über die Einhaltung der VdL-RL01 nur in Teilen erfüllt, da es dort zum einen um die Einstufung des gesamten Produkts und nicht um die der einzelnen Inhaltsstoffe geht, zum anderen Stoffe mit PBT oder vPvB-Eigenschaften dort gar nicht adressiert sind.
weitergehende Produktanforderung für eine bessere Verwertbarkeit von Spachtelmassen + staubbindende Beschichtungen
Lösemittelfreie und weichmacherfreie Produkte nach VdL-RL 01
oder gleichwertig hinsichtlich der Anforderungen zu gefährlichen Stoffen und SVHC, sowie VOC
Ausschluss besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) nach REACH-Verordnung
nachfolgende detaillierte Anforderungen an die Produkt-Dokumentation und -Deklaration, sowie zusätzliche Anforderungen an die Inhaltsstoffe sind für Vor-Ort verarbeitete Spachtelmassen (inkl. Q-Spachteln), staubbindende Beschichtungen / Grundierungen (entspr. Decopaint-RL Kat. G+H), Betonschutzbeschichtungen (ölfest, säurefest, wasserfest etc.) in Innenräumen einzuhalten:
Produktdokumentation
gemäß Produktdokumentation BNB_BN_1.1.6, Textbausteine Qualitätsniveau QN1
Die spezifische Anforderungsbeschreibung zur Dokumentation, z.B. abZ oder ähnliches in Abhängigkeit von der jeweiligen Bauproduktgruppe, ist dabei zu beachten.
Ausschluss besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) nach REACH-Verordnung
Stoffe, die unter der Chemikalienverordnung REACH (EG/1906/2006) als besonders besorgniserregend identifiziert und in die gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste (sogenannte „Kandidatenliste“) aufgenommen wurden, dürfen nicht enthalten sein. Die Anforderung gilt für alle konstitutionellen Bestandteile (d.h. Stoffe, die im Endprodukt verbleiben und in diesem eine Funktion erfüllen). Es gilt die jeweils aktuelle Fassung der Kandidatenliste.
Nachweismöglichkeiten:
- SDB (wenn dort keine SVHC deklariert sind)
- EPD (wenn dort keine SVHC deklariert sind)
- PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Verwendung weichmacherfreier und lösemittelfreier Produkte gemäß VdL-RL 01
Die verwendeten Produkte müssen lösemittelfrei und weichmacherfrei entsprechend VdL-Richtlinie 01 "VdL-Richtlinie Deklaration Beschichtungsstoffe" (Richtlinie zur Deklaration von Inhaltsstoffen in Lacken, Farben, Lasuren, Putzen,Spachtelmassen, Grundbeschichtungsstoffen und verwandten Produkten) des Verbandes der deutschen Lack und Druckfarbeninustrie e.V. sein.
Laut VdL-RL 01 / 3.5 ist die Lösemittelfreiheit gegeben, wenn der Gehalt an VOC (gemäß Richtlinie 2004/42/EG) im Beschichtungsstoff kleiner als 700 ppm (mg/kg) ist, bestimmt nach DIN EN ISO 17895 oder DIN EN ISO 11890-2 oder durch Berechnung anhand von Herstellerangaben.
Laut VdL-RL 01 / 3.6 ist die Weichmacherfreiheit gegeben, wenn der Gehalt an äußeren Weichmachern (im Sinne der VdL-Richtlinie 01, bestimmt nach DIN EN ISO 11890-2) oder durch Berechnung anhand von Herstellerangaben im Beschichtungsstoff kleiner als 700 ppm (mg/kg) ist.
Weichmacher im Sinne dieser Richtlinie sind Substanzen, die einem Beschichtungsstoff zugesetzt werden, um die Verformbarkeit der Beschichtung zu verbessern. (DIN EN ISO 4618). Es wird unterschieden zwischen äußeren und inneren Weichmachern. Im Gegensatz zu inneren Weichmachern sind äußere Weichmacher nicht fest (kovalent) in das Polymer eingebunden, sie werden nicht zu einem festen Bestandteil der Beschichtung. Sie können daher unter Umständen aus dem Beschichtungsstoff freigesetzt werden oder sehr langsam ausdiffundieren.
Nachweismöglichkeiten:
- Herstellerklärung, dass das Produkt die genannten Anforderungen gemäß Definition VdL-RL01 einhält
- EPD , PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Ausschluss bestimmter Einstufungen nach CLP
Die Produkte dürfen folgende Einstufung und Kennzeichnung nach CLP - Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 nicht aufweisen:
- Akute Toxizität Kat. 1 - 3: H300, H310, H330, H301, H311, H331
- Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) Kat. 1, 2: H370, H371
- Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition) Kat. 1: H372
- Sensibilisierung der Atemwege Kat. 1, 1A, 1B; H334
- Karzinogenität Kat. 1A, 1B: H350
- Keimzell-Mutagenität Kat. 1A, 1B: H340
- Reproduktionstoxizität Kat. 1A, 1B: H360
Nachweismöglichkeiten:
- Herstellerklärung, dass das Produkt die genannten Anforderungen gemäß Definition VdL-RL01 einhält
- Sicherheitsdatenblatt (SDB) zur Prüfung der Einstufung nach CLP (die genannten H-Sätze dürfen bei der Einstufung nicht aufgeführt sein)
- EPD , PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Ausschluss bestimmter Schwermetalle
Den Produkten dürfen keine Stoffe oder Zubereitungen zugesetzt werden, die folgende Schwermetalle enthalten: Cadmium, Blei, Chrom(VI), Quecksilber, Arsen. Eventuell auftretende Verunreinigungen durch diese Metalle dürfen jeweils höchstens 100 ppm (mg/kg) betragen.
Nachweismöglichkeiten:
- Herstellerklärung, dass das Produkt die genannten Anforderungen gemäß Definition VdL-RL01 einhält
- EPD , PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Ausschluss bestimmter Weichmacher
Weichmacher, die im Anhang der Bedarfsgegenständeverordnung §3, Anlage 1, laufende Nummer 7 und 8, aufgeführt sind, dürfen in Beschichtungsstoffen, die nach VdL-Richtlinie 01 deklariert werden, nicht eingesetzt werden.
Nachweismöglichkeiten:
- Herstellerklärung, dass das Produkt die genannten Anforderungen gemäß Definition VdL-RL01 einhält
- EPD , PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Ausschluss perfluorierter Tenside
Folgende langkettige perfluorierte Tenside dürfen nicht verwendet werden: Perfluorcarbonsäuren mit Kohlenstoffkettenlängen ≥ C8 einschließlich Perfluoroctansäure (PFOA), Perfluoralkylsulfonate mit Kohlenstoffkettenlängen ≥ C6 einschließlich Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) und Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) und verwandte Verbindungen, die zu den zuvor genannten langkettigen perfluorierten Tensiden abgebaut werden können.
Nachweismöglichkeiten:
- Herstellerklärung, dass das Produkt die genannten Anforderungen gemäß Definition VdL-RL01 einhält
- EPD , PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 4.1.4 "Rückbau, Trennung und Verwertung", verwendete Version / Stand 01.03.2017: BNB_BN_414 Version V 2015
VdL-Richtlinie 01: "VdL-Richtlinie Deklaration Beschichtungsstoffe" - Richtlinie zur Deklaration von Lacken, Farben, Lasuren, Putzen, Spachtelmassen, Grundbeschichtungsstoffen und verwandten Produkten, Stand Mai 2019 (7. Revision)
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- Kunstharzbeschichtungen (Fließbeschichtungen) - OS 8 und 11
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Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen
- BNB-Startseite_Info
- BNB-Kriterium_BN_1.1.6_V2015 Risiken für die lokale Umwelt
- BNB-Kriterium_BN_3.1.3_V2015 Innenraumlufthygiene
- BNB-Kriterium_BN_4.1.4_V2015 Rückbau, Trennung, Verwertung