Gipsplatten und Gipsfaserplatten

Produktgruppeninformation

Gipsplattenstoß
Gipsplattenstoß 7

Begriffsdefinition

Gipsplatten (früher: Gipskartonplatten) sind Bauplatten des Innenausbaus. Sie bilden mit den Gipsfaserplatten und Gipsplatten mit Vliesarmierung die Grundlage des Trockenbaus, mit leichten Ständerwänden und abgehängten Decken. Gipsfaserplatten werden auch als Fertigteilestrich eingesetzt.

Sofern die Gipsplatten werkmäßig weiter bearbeitet werden (gelocht, geschlitzt, kaschiert, beschichtet), werden sie als werkmäßig bearbeitete Gipsplatten, sonst als bandgefertigte Gipsplatten bezeichnet. 1

Wesentliche Bestandteile

Gipsplatten bestehen aus einem Gipskern, der mit einem festhaftenden, dem Verwendungszweck entsprechenden Karton ummantelt ist. Der kartonummantelte Gipskern kann Zusätze zur Erzielung bestimmter Eigenschaften enthalten (z. B. Feuerschutzplatten, imprägnierte Platten). 

Gipsfaserplatten  bestehen aus Gips und recycelten Papierfasern. Diese beiden natürlichen Rohstoffe werden gemischt und nach Zugabe von Wasser, ohne weitere Bindemittel, zu Platten geformt und getrocknet. Aufgrund der Materialzusammensetzung sind die Platten sowohl universell als auch als Bau- und Feuerschutzplatte und in häuslichen Feuchträumen einsetzbar.

Gipsplatten mit Vliesarmierung bestehen aus einem abgebundenen Gipskern, verstärkt mit Matten aus gewebten oder vliesförmig angeordneten anorganischen und/oder organischen Fasern. Der Gipskern kann aufgeport sein und Zusätze zur Erzielung bestimmter Eigenschaften enthalten. Es dürfen auch Zusatzmittel, Füllstoffe und im Kern verteilte Fasern vorhanden sein. 2

Charakteristik

Wesentliche Platteneigenschaften der Gipsplatten und Gipsplatten mit Vliesarmierung resultieren aus der Verbundwirkung von Gipskern und Kartonummantelung / Vliesummantelung, wobei der Karton / das Vlies als Armierung der Zugzone wirkt und in Verbindung mit dem Gipskern den Gipsplatten die erforderliche Festigkeit und Biegesteifigkeit verleiht. 

Bei Gipsfaserplatten bindet der Gips durch das Wasser ab, durchdringt und umhüllt die Zellulosefasern. Das bewirkt die hohe Stabilität von Gipsfaserplatten. Die mechanischen Eigenschaften werden durch den Verbund von Fasern und Gips erzielt, es ist im Gegensatz zur Gipsplatte keine Kartonummantelung aufgebracht.

Sowohl Gipsplatten als auch Gipsfaserplatten sind nicht brennbar, Baustoffklasse A2, s1 (kein Rauch), d0 (kein brennendes Abtropfen) nach DIN EN 520.
Mit Glasfaservlies armierte Gipsplatten gehören der Baustoffklasse A1 (nicht brennbar) nach DIN EN 13501-1 an.3

Besonders wichtige Eigenschaft hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz

Einsatz von REA-Gips (= Gips aus Rauchgasentschwefelungsanlagen) statt Naturgips?

Genaue Erläuterungen zur Entstehung von REA-Gips siehe Gips

Für die industrielle Anwendung des REA-Gipses bestanden anfangs erhebliche Akzeptanzprobleme, da Entschwefeln gedanklich mit Entgiften verbunden wurde. Nach dem Ergebnis einer mehrjährigen Studie (Beckert-Studie) ist REA-Gips ein naturidentischer Stoff und kann nach heutigem Kenntnisstand gefahrlos zur Herstellung, Verarbeitung und Anwendung von Baustoffen verwendet werden.

Diese und weitere Untersuchungen zu Nutzung und Entsorgungsmöglichkeiten haben dazu beigetragen, dass der Rohstoff REA-Gips von der OECD-Abfallliste und aus dem Europäischen Abfallkatalog gestrichen und im Rahmen der von der EU-Kommission zur Novellierung der Abfallrahmen-Richtlinie untersuchten Beispiele als Produkt anerkannt wurde.

Der Gesamtgipsbedarf kann derzeit weder mit Natur- noch rein mit REA-Gips gedeckt werden. Die künftige Verfügbarkeit von REA-Gips steht in engem Zusammenhang mit der Zukunft der Kohlekraftwerke, aus denen er im Wesentlichen stammt.

Nach Herstellerangabe wird so viel REA-Gips wie möglich verarbeitet. Zur wirtschaftlichen Verarbeitung und um Transportkosten einzusparen, wurden bereits Gipswerke in der Nähe von Kraftwerken errichtet. Die meisten bestehenden Gipswerke befinden sich aus denselben Gründen in Naturgipsabbaugebieten.
Zwangsläufig wird ein Teil der Bauplatten aus Gips zu 100% aus REA-Gips, ein Teil zu 100% aus Naturgips, ein Teil aus gemischten Anteilen hergestellt.
Da aus diesem Grund kein Hersteller von Bauplatten aus Gips garantieren kann, welcher Rohstoff im Einzelfall eingesetzt wird, kann eine Forderung nach Naturgips-freien Bauplatten nach derzeitigem Stand der Technik nicht erfüllt werden. (Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Berlin, 2013)

Seitens verschiedener Umweltzeichen und Labels wird trotzdem für eine Auszeichnung ein Nachweis für einen überwiegenden Anteil an REA-Gips in den Bauplatten aus Gips gefordert. Diese Forderung begründet beispielsweise natureplus e.V. damit, dass die REA-Gips und Sekundärgipsquellen derzeit nicht vollständig ausgenutzt werden und der Abbau von Naturgips Steinbruch / Tagebau im Einzelfall erhebliche Eingriffe in die Landschaft nach sich ziehen und wertvolle Biotope zerstören kann. (natureplus e.V., Fakten u. Hintergründe z. Thema Naturgipsabbau und Artenschutz)

Seitens der Gipsindustrie wird dagegen angeführt, dass die Eingriffe nur temporär sind und die Abbauflächen nach der Nutzung renaturiert oder rekultiviert werden. Zukünftig soll ein Biodiversitätsmanagement für die Betriebsphase der Steinbrüche entwickelt werden. Es wird zudem auf einen positiven Effekt auf die Artenvielfalt innerhalb der in Deutschland vorherrschenden Kulturlandschaft durch die Abbauflächen in Form von Steinbrüche verwiesen. (Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Berlin, 2013)

Lieferzustand

Gipsplatten - Standardabmessungen [mm]:
Dicke 9,5 - 25, Länge 2000 - 4000, Breite 625 bzw. 1250

Bandgefertigte Gipsplatten haben kartonummantelte Längskanten, die je nach Einsatzgebiet und Verspachtelungstechnik unterschiedlich profiliert ausgebildet werden können. Die Querkanten der Platten sind nicht mit Karton ummantelt.

Gipsfaserplatten - Standardabmessungen [mm]:
Dicke 10 - 42 (abhängig vom Produktionsverfahren), Länge 1500 - 3100, Breite 1000 - 1250
Die Kanten der Gipsfaserplatten sind vollkantig oder profiliert ausgebildet.

Gipsplatten mit Vliesarmierung - Standardabmessungen [mm]:
Dicke 12,5 - 30 (mehrlagig bis 70), Länge 2000, Breite 1250 4

Anwendungsbereiche (Besonderheiten)

Gipsplatten werden vorwiegend im trockenen Innenausbau verwendet. Gipsplatten bilden die Beplankung für nicht tragende Innenwände, Vorsatzschalen, Schachtwände, Dachschrägen und abgehängte Decken. Viele Konstruktionen mit Gipsplatten erfüllen Schall- und Brandschutzanforderungen.  Konstruktionen mit gelochten und geschlitzten Gipsplatten dienen der Regelung der Raumakustik.

Mit Gipsfaserplatten lassen sich im Bereich Wand und Decke Beplankung von Außen-, Gebäudeabschluss-, Innen- und Wohnungstrennwänden in Holztafelbauart, Beplankung von Wänden mit Metall- und Holzunterkonstruktionen, Bestandteile von Decken- und Dachscheiben und im Dachgeschossausbau, Bekleidung von Bauteilen (Stützen, Träger, Schächte …) und Verbundplatten zur Wärmedämmung herstellen.
Gipsfaserplatten sind als Boden für die Systeme Fertigteil-/Trockenestriche, Hohlböden und Doppelböden besonders geeignet und können mit allen üblichen Bodenbelägen belegt werden. Systeme mit Gipsfaserplatten können verschiedensten Brand- und Schallschutzanforderungen erfüllen.

Gipsplatten mit Vliesarmierung sind besonders für Bereiche im Trockenbau geeignet, für die erhöhte Anforderungen an den Brandschutz bestehen oder werden in besonders geringer Plattendicke in geschwungenen Konstruktionen eingesetzt.5

Einteilungssystematik

Gipsplatten Typ A nach DIN EN 520 bzw. Typ GKB nach DIN 18180 sind Gipsplatten, die nach DIN als „Bauplatte“ bezeichnet wird, für alle Standardanwendungen.
Eine Kombination mit anderen Typbezeichnungen ist hier nicht möglich.

Gipsplatten Typ F (Gipsplatte mit verbessertem Gefügezusammenhalt des Kerns bei hohen Temperaturen) nach DIN EN 520 sind Feuerschutzplatten, bei denen zur Verbesserung des Gefügezusammenhalts bei hohen Temperaturen (Brandfall) der Gipskern dieser Platten mineralische Fasern und/oder andere Zusätze enthält.

Gipsplatten Typ H (Gipsplatte mit reduzierter Wasseraufnahmefähigkeit) nach DIN EN 520 beschreibt die Plattenart mit imprägnierenden Zusätzen zur Reduzierung der Wasseraufnahmefähigkeit;
Sie kann für Anwendungszwecke geeignet sein, bei denen die Reduzierung der Wasseraufnahmefähigkeit zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Platte erforderlich ist.

Der ggf. noch ergänzend verwendete Zusatz D weist Gipsplatten mit einer definierten Dichte von mindestens 800 kg/m³ aus,
der Zusatz E eine spezielle Eignung für Beplankungen
der Zusatz I eine erhöhte Oberflächenhärte,

der Zusatz R  eine erhöhte (Biegezug-) Festigkeit

Die Ökobilanzen dieser Produkte richten sich weitgehend nach der Zuordnung zum Typ F bzw. H

Gipsplatten mit Vliesarmierung nach DIN EN 15283 -1 erhalten zu Kennzeichnungszwecken die Bezeichnung GM. Die Typenzusätze F / H / I / R bei Gipsplatten mit Vliesarmierung entsprechen den gleichen Eigenschaften, wie bei den Gipsplatten (z.B. GM - I = Gipsplatte mit Vliesarmierung mit erhöhter Oberflächenhärte). 6

Gipsfaserplatten nach DIN EN 15238-2 erhalten zu Kennzeichnungszwecken die Bezeichnung GF. Die Typenzusätze H / D / I / R bei Gipsplatten mit Vliesarmierung entsprechen den gleichen Eigenschaften, wie bei den Gipsplatten (z.B. GF - I = Gipsplatte mit Vliesarmierung mit erhöhter (Biegezug-) Festigkeit). Die Typenzusätze W1 / W2 kommen nur bei Gipsfaserplatten vor und definiert eine verringerte Wasseraufnahme der Plattenoberfläche. Vorgefertigte Elemente aus zwei Schichten Gipsfaserplatten werden als Trockenestrichelemente angeboten.

Quellen

1,2,3,5,6,7  Bundesverband der Gipsindustrie e. V, Berlin, 2013, s.a. gips.de

Gipsplatten und Gipsfaserplatten
Gipsplatten und Gipsfaserplatten

Planungs- und Ausschreibungshilfen

WECOBIS informiert produktneutral. An verschiedenen Stellen bietet WECOBIS jedoch auch Unterstützung dazu, wie sich Produkte innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer ökologischen Eigenschaften unterscheiden lassen.

Informationen hier im Reiter Planungsgrundlagen:

  • Links zu materialökologischen Anforderungen und Textbausteinen für Planung und Ausschreibung im WECOBIS-Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen,
  • Hinweise auf mögliche Quellen und Nachweisdokumente zu Planungs- und Ausschreibungskriterien,
  • ggf. weitere planungs- und ausschreibungsrelevante Informationen, z.B. Hinweise zu Verwendungseinschränkungen hinsichtlich Gefahrstoffverordnung (bei Stoffen / Gemischen), zu Alternativen oder zu besonderen Eigenschaften hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz.

Übersicht Planungsgrundlagen: Bauplatten

Stand 02/2022

    Gipsplatten und Gipsfaserplatten Gips-Wandbauplatten Hochdruck-Schichtpressstoff-
platten
Faserzement-Tafeln Silikat-Brandschutz-
platten
Bauplatten aus Holz → Holzwerkstoffe
               
  Material-
ökologische Anforderungen
Im Modul "Planung & Ausschreibung" bietet WECOBIS eine Übersicht zu möglichen materialökologischen Anforderungen und Textbausteine für Planung und Ausschreibung. Inhalt aufklappen
   
Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS

Textbausteine in WECOBIS basieren auf Kriteriensteckbrief 1.1.6 des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB). Dieser stellt derzeit keine Anforderungen an Bauplatten aus Gips, Zement oder Kunststoff.
Holzwerkstoffe in HPL-Mehrschicht-Verbundplatten → Holzwerkstoffe in Innenräumen

Holzwerkstoffe in Innenräumen
  Quellen für material-
ökologische Anforderungen
Die hier genannten Quellen, insbesondere BNB, bilden die Grundlage für Planungs- und Ausschreibungshilfen bzw. materialökologische Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS. Inhalt aufklappen
   
Bewertungssystem
Nachhaltiges Bauen

(BNB) /
Kriterium 1.1.6 (Risiken für die lokale Umwelt)

Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung.
Das BNB zeichnet sich durch einen Kriterienkatalog aus, mit dem Gebäude nach ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Qualitäten, sowie den technischen und prozessualen Aspekten bewertet werden. Im Rahmen des Bewertungssystems gibt es auch einige Kriteriensteckbriefe, die sich direkt oder indirekt auf Baustoffe beziehen. Die o.g. Textbausteine und materialökologischen Anforderungen in WECOBIS basieren derzeit auf Kriteriensteckbrief 1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt. Dieser steht in engem Zusammehang mit Kriteriensteckbrief 3.1.3 Innenraumhygiene.

Auch wenn ein Gebäude nicht zertifiziert werden soll, bilden die einzelnen Kriteriensteckbriefe eine gute Grundlage, Orientierung und Hilfestellung für die Umsetzung ökologischer Aspekte in der Gebäudeplanung.

Einordung der jeweiligen Bauplatten hinsichtlich verschiedener Kriteriensteckbriefe siehe Reiter BNB-Kriterien in WECOBIS

Umweltbundesamt
(UBA)
Auf den Internet-Seiten des Umweltbundesamtes (UBA) befindet sich der „Informationsdienst für umweltfreundliche Beschaffung“. Man findet dort auch Empfehlungen für die Ausschreibung u.a. für die Gebäudeinnenausstattung (z.B. Bodenbeläge, Bodenbelagsklebstoffe, Tapeten).
baubook ÖkoBauKriterien Die Plattform baubook ÖkoBauKriterien bietet eine Sammlung von Kriterien, die derzeit vor allem in Österreich für die ökologische Ausschreibung verwendet werden. Für Bauplatten finden sich Produktdeklarationen in der Gruppe der Bauplatten.
natureplus Ausschreibungshilfen Auf den Internet-Seiten von natureplus finden sich derzeit Ausschreibungshilfen zu Oberflächenbeschichtungen, Holzwerkstoffen, Wandfarben, Dämmstoffen sowie zu Putzen.
  Mögliche Nachweis-
dokumente
Mithilfe von Nachweisdokumenten müssen die gestellten materialökologischen Anforderungen geprüft und dokumentiert werden. Zum Teil sind diese auch gesetzlich vorgeschrieben. Neben den folgend genannten gehören auch Produktdatenblätter, Technische Merkblätter, sowie Herstellererklärungen zu möglichen Dokumentationsunterlagen. Inhalt aufklappen
   
gesetzlich vorgeschrieben:  
REACH / CLP:
Sicherheitsdatenblatt (SDB)
Bauplatten werden als Erzeugnis eingestuft. Für Erzeugnisse ist kein Sicherheitsdatenblatt (SDB) vorgeschrieben. Die pflichtgemäße Leistungserklärung zur CE-Kennzeichnung für Bauprodukte, die unter den Geltungsbereich der BauPVO fallen, muss Angaben über SVHC > 0,1 Gew.-% enthalten oder mitliefern (kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage). Für alle Bauprodukte (Erzeugnisse), also auch solche, die nicht im Geltungsbereich der BauPVO liegen, besteht ein Auskunftsrecht für SVHC.
Informationen und Unterstützung zu den Auskunftsrechten findet man beim Umweltbundesamt / REACH / Auskunftspflichten. Für die Anfrage an den Hersteller steht dort auch ein Musterbrief zum Download zur Verfügung.
Leistungserklärung gemäß BauPVO mit Angaben zu SVHC (kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage)  + + + + + +

Nachweis bauaufsichtlicher Anforderungen aus Gesundheits-
schutzgründen

HPL sowie Spanplatten und OSB benötigen lt. MVVTB / A 3.2.1 in Verbindung mit Anhang 8 aus Gesundheitsschutzgründen einen Nachweis hins. gefährlicher Stoffe und Emissionen (früher: abZ). Dieser enthält u.a. eine Emissionsprüfung zur quantitativen Bestimmung und Bewertung flüchtiger (VOC) und schwer flüchtiger (SVOC) Verbindungen auf Basis des AgBB-Bewertungsschemas.

-  -

HPL (Kompakt- + Mehrschicht-Verbundplatten) nach EN 438

 -  - Spanplatten und OSB nach DIN EN 13986
freiwillige Produktkenn-zeichnungen / -deklarationen;
Emissionsprüfberichte
Für einige Bauproduktgruppen existieren freiwillige Produktkennzeichnungen oder -deklarationen wie z.B. Umweltzeichen oder Umweltproduktdeklarationen, die als Nachweis für materialökologische Anforderungen dienen können. Eine Übersichtstabelle dazu mit detaillierten Informationen zu Bauplatten findet sich im Reiter Zeichen & Deklarationen. Emissionsprüfberichte (ohne Umweltzeichenzertifizierung) können zwar hilfreich sein, sind aber oft nicht leicht zu interpretieren. Insbesondere ist auf die Rahmenbedingungen zu achten, die der Prüfung zugrunde lagen und ob diese mit denen der Anforderung übereinstimmen.

Besonders wichtige Eigenschaft hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz

Einsatz von REA-Gips (= Gips aus Rauchgasentschwefelungsanlagen) statt Naturgips?

Genaue Erläuterungen zur Entstehung von REA-Gips siehe Gips

Für die industrielle Anwendung des REA-Gipses bestanden anfangs erhebliche Akzeptanzprobleme, da Entschwefeln gedanklich mit Entgiften verbunden wurde. Nach dem Ergebnis einer mehrjährigen Studie (Beckert-Studie) ist REA-Gips ein naturidentischer Stoff und kann nach heutigem Kenntnisstand gefahrlos zur Herstellung, Verarbeitung und Anwendung von Baustoffen verwendet werden.

Diese und weitere Untersuchungen zu Nutzung und Entsorgungsmöglichkeiten haben dazu beigetragen, dass der Rohstoff REA-Gips von der OECD-Abfallliste und aus dem Europäischen Abfallkatalog gestrichen und im Rahmen der von der EU-Kommission zur Novellierung der Abfallrahmen-Richtlinie untersuchten Beispiele als Produkt anerkannt wurde.

Der Gesamtgipsbedarf kann derzeit weder mit Natur- noch rein mit REA-Gips gedeckt werden. Die künftige Verfügbarkeit von REA-Gips steht in engem Zusammenhang mit der Zukunft der Kohlekraftwerke, aus denen er im Wesentlichen stammt.

Nach Herstellerangabe wird so viel REA-Gips wie möglich verarbeitet. Zur wirtschaftlichen Verarbeitung und um Transportkosten einzusparen, wurden bereits Gipswerke in der Nähe von Kraftwerken errichtet. Die meisten bestehenden Gipswerke befinden sich aus denselben Gründen in Naturgipsabbaugebieten.
Zwangsläufig wird ein Teil der Bauplatten aus Gips zu 100% aus REA-Gips, ein Teil zu 100% aus Naturgips, ein Teil aus gemischten Anteilen hergestellt.
Da aus diesem Grund kein Hersteller von Bauplatten aus Gips garantieren kann, welcher Rohstoff im Einzelfall eingesetzt wird, kann eine Forderung nach Naturgips-freien Bauplatten nach derzeitigem Stand der Technik nicht erfüllt werden. (Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Berlin, 2013)

Seitens verschiedener Umweltzeichen und Labels wird trotzdem für eine Auszeichnung ein Nachweis für einen überwiegenden Anteil an REA-Gips in den Bauplatten aus Gips gefordert. Diese Forderung begründet beispielsweise natureplus e.V. damit, dass die REA-Gips und Sekundärgipsquellen derzeit nicht vollständig ausgenutzt werden und der Abbau von Naturgips Steinbruch / Tagebau im Einzelfall erhebliche Eingriffe in die Landschaft nach sich ziehen und wertvolle Biotope zerstören kann. (natureplus e.V., Fakten u. Hintergründe z. Thema Naturgipsabbau und Artenschutz)

Seitens der Gipsindustrie wird dagegen angeführt, dass die Eingriffe nur temporär sind und die Abbauflächen nach der Nutzung renaturiert oder rekultiviert werden. Zukünftig soll ein Biodiversitätsmanagement für die Betriebsphase der Steinbrüche entwickelt werden. Es wird zudem auf einen positiven Effekt auf die Artenvielfalt innerhalb der in Deutschland vorherrschenden Kulturlandschaft durch die Abbauflächen in Form von Steinbrüche verwiesen. (Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Berlin, 2013)

Weitere planungs- und ausschreibungsrelevante Informationen in WECOBIS

Allgemeine Unterstützung zum Umgang mit Nachhaltigkeitsaspekten in Planung und Ausschreibung sowie Hinweise auf Leitfäden, Arbeitshilfen und Veröffentlichungen zum Nachhaltigen Bauen bietet das neue WECOBIS-Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen unter Allgemeine Infos.

Gipsplatten und Gipsfaserplatten

Umweltdeklarationen

Die folgende Tabelle liefert eine Übersicht zu Zeichen & Deklarationen, die für die Produktgruppe relevant sind. Neben Herstellererklärungen, Informationen in Sicherheitsdatenblättern (SDB) oder allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) können diese den Nachweis für umwelt- und gesundheitsrelevante Kriterien in Planung und Ausschreibung (s. Reiter Planungsgrundlagen) ermöglichen. Detaillierte Informationen finden sich außerdem in den einzelnen Produktgruppen.

Übersicht Umweltdeklarationen: Bauplatten

Stand 04/2022

   

Gipsplatten und Gipsfaserplatten

Gips-Wandbauplatten Hochdruck-Schichtpressstoff-
platten
Faserzement-Tafeln Silikat-Brandschutz-
platten
Bauplatten aus Holz → Holzwerkstoffe
               
  Umweltzeichen

Umweltzeichen gehören zu den freiwilligen Produktkennzeichnungen. Sie bieten die Möglichkeit, Unterschiede von Produkten innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer Umwelt- und Gesundheitsrelevanz festzustellen, auch wenn sie keine allgemeinverbindlichen Gebote oder Verbote aufstellen können. Inhalt aufklappen

   
Blauer Engel DE-UZ 76 / Emissionsarme plattenförmige Werkstoffe (Ausgabe 2016) -
-

+

- - +
Österreichisches Umweltzeichen - - - - - -
EU Ecolabel (Blume) -
- - - - -
Nordic Swan Ecolabel - - - - - -
natureplus Umweltzeichen / Trockenbauplatten RL1000 (nur für Produkte aus nachwachsenden und/oder umweltverträglich gewonnenen mineral. Rohstoffen / mind. 85 Masse%)

(+)

(+)

x - - +
eco-INSTITUT-Label:
Bauprodukte / Holzwerkstoffe und Ausbauplatten
+ (+) (+) +
(derzeit nur zement-
gebundene
Platte)
+ (+)
Cradle to Cradle2 / Building supply & Materials (derzeit noch geringe Produktverfügbarkeit) +2 (+) (+) (+) (+) +2
  GISBAU Klassifizierungs-system

Das GISBAU Klassifizierungssystem ermöglicht es durch den GISCODE oder GISBAU Produktcode, Produkte von denen die gleichen Gesundheitsgefahren ausgehen, in einer Gruppe zusammenzufassen. Die Klassifizierung ist auf den Arbeitsschutz ausgerichtet. Gemäß Minimierungs- und Substitutionsgebot der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist grundsätzlich das Produkt mit den geringstmöglichen Belastungen zu verwenden. (siehe unten: Ersatzproduktgruppe prüfen?) Inhalt aufklappen

   

GISBAU Produkt-Code / GISCODE

Bauplatten sind nicht im GISBAU-System klassifiziert. Informationen zu möglichen arbeitshygienischen Risiken (z.B. durch Staub beim Schneiden) siehe Reiter Verarbeitung.
  Umweltprodukt-deklaration (EPD)

Die Umweltproduktdeklaration (EPD = Environmental Product Declaration) eines Produktes macht Aussagen zum Energie- und Ressourceneinsatz und in welchem Ausmaß ein Produkt zu Treibhauseffekt, Versauerung, Überdüngung, Zerstörung der Ozonschicht und Smogbildung beiträgt. Außerdem werden Angaben zu technischen Eigenschaften gemacht, die für die Einschätzung der Performance des Bauproduktes im Gebäude benötigt werden, wie Lebensdauer, Wärme- und Schallisolierung oder den Einfluss auf die Qualität der Innenraumluft.1 Inhalt aufklappen

   
EPD1 - - - + -

+

z.B. für zementgebundene Spanplatten

Branchen-EPD1

+

Branchen-EPDs der Forschungsvereinigung der Gipsindutrie e.V. zu allen Platten und diversen Wandkonstruktionen (Systemdeklarationen für Metallständerwände incl. Mineralwolle-Dämmstoff und Zubehör wie Anschlussprofilen, Schrauben, Nägeln und Anschlussdichtungen) (Download)

+

EPD Decorative High Pressure Laminates

- -

+

für MDF, HDF und diverse Spanplatten

  Umweltindikatoren

Einheitliche Werte zu Umweltindikatoren wie z.B Primärenergieaufwand, Abfall, Abiotischer Ressourcenverbrauch, Ozonabbaupotential, Treibhauspotential usw. liefert die Datenbank ÖKOBAUDAT des Informationsportals Nachhaltiges Bauen. Inhalt aufklappen

   
ÖKOBAUDAT-Datensätze

1.3.13. Gipsplatten
1.3.14. Trockenestrich

- 1.3.12. Faserzement - 3.2. Holzwerkstoffe
Hinweis:
Da sich die verfügbare Datensatzanzahl regelmäßig ändert, werden an dieser Stelle nur die vorgesehenen Gliederungspunkte in den Kategorien der Datenbank genannt und keine Aussagen zur Verfügbarkeit von Datensätzen gemacht. Der Link ÖKOBAUDAT-Datensätze führt zur Datenbank, im "Kategorienbrowser" kann dann über die Gliederungspunkte nach aktuellen Datensätzen gesucht werden.
  Sonstige freiwillige Produkt-Deklarationen

Die Plattform baubook beispielsweise bietet für Händler und Hersteller von Bauprodukten die Möglichkeit einer online-Deklaration anhand von Kriterien, die derzeit vor allem in Österreich für die ökologische Ausschreibung verwendet werden. Inhalt aufklappen

   
baubook-Deklarationen

siehe baubook ÖkoBauKriterien / Produkte / Bauplatten

+
Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe vorhanden
(+)
derzeit kein Produkt aus dieser Produktgruppe zertifiziert
-
Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe nicht vorhanden bzw. Produktgruppe nicht im Geltungsbereich
./.
Zeichen / Label für diese Produktgruppe nicht relevant
x
Produkte aus dieser Produktgruppe können die Kriterien des Zeichens/Labels definitionsgemäß nicht erfüllen

1 Die hier als vorhanden markierten EPDs und Branchen-EPDs sind als Auswahl ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu verstehen und finden sich z.B. auf den Seiten des IBU Institut Bauen und Umwelt e.V.

2 Bei Cradle to Cradle-Zertifizierungen gibt es insgesamt 4 Bewertungsstufen von Bronze bis Platin in 5 Kategorien. Zur Einordnung der Qualität gehört also immer auch das tatsächlich erreichte Bewertungsniveau, was z.B. bei Bronze (insbesondere in Material Health) noch relativ niedrig ist! Die Produktverfügbarkeit ist noch sehr gering!

Gipsplatten und Gipsfaserplatten

Bewertungssystem

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)

   
  Wofür steht das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)? Inhalt aufklappen
 

Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung.
Das BNB zeichnet sich durch einen Kriterienkatalog aus, mit dem Gebäude nach ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Qualitäten, sowie den technischen und prozessualen Aspekten bewertet werden. Im Rahmen des Bewertungssystems gibt es auch einige Kriteriensteckbriefe, die sich direkt oder indirekt auf Baustoffe beziehen.
Ausführliche Informationen zum BNB-System siehe www.bnb-nachhaltigesbauen.de

  Welche Informationen liefert WECOBIS für BNB im Reiter BNB-Kriterien? Inhalt aufklappen
 

WECOBIS führt in den Datenblättern der Bauproduktgruppen umfangreiche Informationen zur Beantwortung der verschiedenen Fragestellungen im Hinblick auf Umwelt- und Gesundheitsaspekte. Im Reiter BNB-Kriterien bietet WECOBIS gezielt Antworten auf Fragestellungen baustoffrelevanter BNB-Kriteriensteckbriefe. Durch die Bündelung von Aspekten z.B. bzgl. der Risiken für die lokale Umwelt, Fragen zur Innenraumlufthygiene und der Thematik Rückbau, Trennung, Verwertung gibt WECOBIS gezielte Hilfestellung bei der Einordnung einzelner Baustoffe. Tiefergehende Informationen finden sich über die Verknüpfungen in den jeweiligen Datenblättern.
Hinweis: Eine abschließende Beurteilung im Rahmen des Bewertungssystems und der genannten Kriterien erfolgt jedoch grundsätzlich in Abhängigkeit weiterer baulicher Gegebenheiten (z.B. eingebaute Menge).

BNB-Kriterium BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau)

   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_1.1.6 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

BNB-Kriterium BN_1.1.6 zielt auf die Reduzierung bzw. Vermeidung von Stoffen und Produkten beim Neubau, die aufgrund ihrer stofflichen Eigenschaften oder Rezepturbestandteile ein Risikopotenzial für Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft (auch Innenraumluft) enthalten. Das Kriterium teilt die Anforderungen in 5 Qualitätsniveaus ein. Die Einordnung orientiert sich an Aufwand und Schwierigkeitsgrad der praktischen Umsetzung sowie an der ökologischen Bedeutung der Substitution eines Stoffes.

Für den Umgang mit Materialien im Bestand und deren Einordnung ist Kriteriensteckbrief BK_1.1.6. heranzuziehen.
Weitere Informationen zu den Einzelkriterien siehe BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau) und BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung)

Einordnung Bauplatten (ohne Holzwerkstoffe)

Stand 05/2021 (Steckbriefversion V 2015)

Für Bauplatten aus Gips, Hochdruck-Schichtpressstoffplatten ohne Holzwerkstoff (reine Kunststoffplatten / HPL-Kompaktplatten), Faserzementplatten und Silikat-Brandschutzplatten gelten zur Zeit keine spezifischen Anforderungen hinsichtlich BNB-Kriterium 1.1.6. Es empfiehlt sich aber auch hier mindestens die gemäß Qualitätsniveau 1 geforderte Dokumentation der eingesetzten Produkte (s.u. Link zu Textbausteinen).
Die vollständige Dokumentation der verbauten Materialien ist ein wichtiger Baustein des kreislauffähigen Bauens. In BNB_5.2.2 "Qualitässicherung der Bauausführung" wird damit das höchste Anforderungsniveau erfüllt.

Für alle Holzwerkstoffe, einschließlich zementgebundener Spanplatten und einschließlich der Holzwerkstoffe in HPL-Mehrschicht-Verbundplatten gelten die Anforderungen für "Holzwerkstoffe in Innenräumen" (s.u.).

→ Planungs- und Ausschreibungshilfen mit Textbausteinen

Tabellarische Übersichten mit allen Einzelanforderungen sind im WECOBIS Modul Planung & Ausschreibung (P&A) zu finden. Man findet dort auch detaillierte Informationen zu den Nachweismöglichkeiten (z.B. über andere Produktkennzeichnungen) und damit zur Prüfung der angebotenen Produkte, außerdem ausführliche Erläuterungen zu den Anforderungen und die zugehörigen Textbausteine (auch als PDF-Download):
QN1 Produktdokumentation als übergeordnete Anforderung
Holzwerkstoffe in Innenräumen

BNB-Kriterium BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung)

 
   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BK_1.1.6 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

Im Falle einer Sanierungsmaßnahme wird BN_1.1.6 ergänzt durch das BNB-Kriterium BK_1.1.6. Dieses zielt auf die Adressierung und Ausschleusung von Materialien in der bestehenden Bausubstanz, die ein Risikopotenzial für Mensch und Umwelt darstellen. Die Bewertung erfolgt anhand einer Einstufung der Baumaterialien in ein vorgegebenes Schadstoffkataster mit 14 Schadstoffgruppen aufgrund ihres Schädigungspotentials und der jeweiligen Sanierungsmaßnahmen. Das Kriterium teilt die Anforderungen in 4 Qualitätsniveaus ein. Die Einordnung orientiert sich an Aufwand und Schwierigkeitsgrad der praktischen Umsetzung sowie an der ökologischen Bedeutung er Substitution eines Stoffes.

Weitere Informationen zu den Einzelkriterien im Bestand siehe BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung). Für den Einbau von neuen Materialien gilt BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau).

Die in den WECOBIS-Baustoffinformationen beschriebenen Produktgruppen behandeln nur aktuell am Markt befindliche Baustoffe. Dabei handelt es sich in aller Regel nicht mehr um dieselben Produkte, die z.B. einem Schadstoffkataster gemäß BNB-Kriteriensteckbrief BK_1.1.6 zugeordnet werden müssen.
Eine Einordnung hinsichtlich BK_1.1.6 erfolgt daher in WECOBIS in eigenen Datenblättern zum Bestand. Dort findet man Informationen zu Materialien, die in der Regel nicht mehr auf dem Markt sind, jedoch bei Umbau- oder Renovierungsmaßnahmen als Rückbaumaterial anfallen können.

Einordnung Bauplatten im Bestand

Die Einordnung von Materialien im Bestand erfolgt in WECOBIS jeweils gesammelt für die ganze Obergruppe. Für Bauplatten siehe dazu Bauplatten im Bestand.

BNB-Kriterium BN_3.1.3 - Innenraumhygiene

   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_3.1.3 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

Ziel des BNB-Kriteriums 3.1.3 ist die Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten, die zu keinen negativen Effekten hinsichtlich der Befindlichkeit der Raumnutzer führt, die hygienische Sicherheit garantiert und somit möglichst auch eine empfundene hohe olfaktorische Luftqualität gewährleistet.
Die Bewertung erfolgt anhand der Berechnung der personenbezogenen Luftwechselrate sowie anhand von Raumluftmessungen auf den Formaldehyd- und TVOC-Gehalt.
Erfahrungsgemäß lassen sich die Referenz- und Zielwerte dann erreichen, wenn die Auswahl und Verwendung der eingesetzten Materialien auf einem ganzheitlichen Konzept zur Vermeidung von Emissionen aus Bauprodukten basiert und der Einsatz emissionsarmer Materialien die Bauphase begleitend dokumentiert wird. BNB-Kriterium 3.1.3 steht deshalb in engem Zusammenhang mit der Erfüllung der Einzelkriterien für BNB-Kriterium 1.1.6.
Weitere Informationen zu den Einzelkriterien siehe BN_3.1.3 Innenraumhygiene (Neubau)

An dieser Stelle findet man eine grobe Übersicht zu den in BNB_BN_3.1.3 adressierten Emissionen. Sofern relevant, finden sich ausführlichere Informationen in anderen WECOBIS-Reitern:
→ Reiter Planungsgrundlagen / ggf. Infos zu Alternativen hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz
→ Reiter Verarbeitung, Nutzung, Nachnutzung / lebenszyklusspezifische Informationen
Hinweis:
Neben der inhaltlichen Zusammensetzung kann für die Wirkung eines Baustoffes immer auch die Einbausituation vor Ort (eingebaute Menge, Raumgröße, Klima, Temperaturen etc.), sowie die Verarbeitung und Wechselwirkung mit anderen Materialien entscheidend sein.

Einordnung Bauplatten (ohne Holzwerkstoffe)

Aus Bauplatten aus Gips oder Zement selbst ist produktionsbedingt keine relevante VOC- / Formaldehyd-Abgabe zu erwarten. Das gleiche gilt für mineralische Mörtel. Dies sind in der Regel Mörtel, Kleber, Spachtelmassen etc. die trocken, in Pulverform konfektioniert sind und mit Wasser angerührt werden. Es müssen aber auch die Hilfsstoffe, der gesamte Wandaufbau und alle unter diese Gruppe fallenden Produkte betrachtet werden. Insbesondere pasteuse Mörtel, Kleber, Spachtelmassen staubbindenden Anstrichen und Imprägnierungen enthalten in der Regel Kunstharzbindemittel. Hier kann die VOC- / Formaldehyd-Emission sehr unterschiedlich ausfallen.

Hochdruck-Schichtpressstoffplatten (HPL) nach EN 438-7 benötigen lt. MVVTB / A 3.2.1 in Verbindung mit Anhang 8 aus Gesundheitsschutzgründen einen Nachweis hinsichtlich gefährlicher Stoffe und Emissionen (früher: abZ). Dieser enthält u.a. eine Emissionsprüfung zur quantitativen Bestimmung und Bewertung flüchtiger (VOC) und schwer flüchtiger (SVOC) Verbindungen auf Basis des AgBB-Bewertungsschemas.

Produktgruppe Zu erwartende VOC-Emissionen Zu erwartende Formaldehyd-­Emissionen
Gipsplatten und Gipsfaserplatten keine keine
Gipsplatten mit Vliesarmierung keine1 im Einzelfall möglich1
Gips-Wandbauplatten keine keine
Hochdruck-Schichtpressstoffplatten keine keine
Faserzement-Tafeln keine keine
Silikat-Brandschutzbauplatten2 vermutlich keine vermutlich keine
Tabelle 1.5.8: Übersicht möglicher VOC- und Formaldehyd-Emissionen
keine
Die Produktgruppe enthält kein Formaldehyd oder keine VOC.
möglich
Die Produkte der Produktgruppe unterscheiden sich bezüglich der zu erwartenden VOC- oder Formaldehyd-Emissionen.
hoch
Die Produktgruppe verursacht grundsätzlich hohe VOC-Emissionen oder Formaldehyd-Emissionen. Alternativen sind vorzugsweise in der Wahl funktional gleichwertiger Baustoffe anderer Produktgruppen oder anderer Konstruktionen zu suchen.

1 Nach dem Handbuch Gebäudeschadstoffe und Gesunde Innenraumluft, Herausgeber Zwiener / Lange, Berlin 2012, können Glasfaser-Vliesumantelungen, Vliesarmierungen  oder Vliesauflagen aufgrund ihrer Bindemittel Formaldehyd abgeben. Entsprechend der Gipsprodukte - Umwelt-Produktdeklaration, Juni 2009,  Bundesverband der Gipsindustrie e.V. / Forschungsvereinigung der Gipsindustrie e. V.,  können aber alle hier angeführten Bauplatten aus Gips als sehr schadstoffarm in Bezug auf VOC und Formaldehyd angesehen werden.
2 Die Einordnung der Silikat-Brandschutzbauplatten ist unsicher, da keine Deklaration oder Dokumentation zu VOC- /Formaldehyd-Emissionen des führenden Herstellers zu finden ist. Aufgrund der nach Herstellerangaben verwendeten Grundstoffe und deren Verhalten im Nutzungszustand ist nach heutigem Kenntnisstand keine relevante VOC-Abgabe und Formaldehyd-Abgabe zu erwarten. siehe auch Hinweise zu Hilfsstoffen1

BNB-Kriterium BN_4.1.4 - Rückbau, Trennung, Verwertung

   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_4.1.4 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

Im BNB Kriteriensteckbrief 4.1.4 werden Konstruktionen nach ihrer Rückbaubarkeit, Trennbarkeit und Verwertbarkeit eingestuft.
WECOBIS kann eine aktuelle Information über mögliche Umwelt- und Gesundheitsgefährdungsaspekte im Zuge von Rückbau und Entsorgung auf Bauproduktgruppenebene geben. Eine Betrachtung von ganzen Konstruktionen kann derzeit in WECOBIS noch nicht erfolgen. Ein Bauteilmodul ist jedoch in planung. Ergänzend zu Leitfäden und Arbeitshilfen helfen die bauproduktgruppenspezifischen Aspekte dem Koordinator jedoch auch jetzt schon, die Komponenten Umwelt und Gesundheit für den Steckbrief 4.1.4 einzuordnen.
Weitere Informationen zu den Einzelkriterien siehe BN_4.1.4 – Rückbau, Trennung, Vewertung

Für die Bewertung der Rückbaubarkeit wirkt sich der Einsatz abfallarmer Konstruktionen, die die Möglichkeit eines sortenreines Rückbaus erlauben, günstig aus. Die Rückbaubarkeit beschreibt den Aufwand, der für Demontage oder Abbruch eines Bauteils aus dem Gebäudeverband nötig ist. Die Sortenreinheit beschreibt den Aufwand, der für die sortenreine Trennung mehrschichtiger und / oder inhomogener Bauteile anfällt.
Für die Bewertung der Verwertbarkeit der Baustofffraktionen gelten die zur Zeit der Bewertung am Markt aktuell verfügbaren technischen Verfahren. Eine bessere Verwertbarkeit / höherwertige Verwertung führt tendenziell zu einer Aufwertung. Eine theoretische aber nicht realisierte Verwertbarkeit führt tendenziell zu einer Abwertung. Alternativ können bei Bauteilen mit langer zu erwartender Nutzungsdauer Forschungsvorhaben, die praktikable Lösungsmöglichkeiten in absehbarer Zeit zur Verfügung stellen können, positiv bewertet werden.

Weitere Informationen z.B. zu den Verwertungsmöglichkeiten, Deponieverhalten, Abfallschlüssel → Reiter Nachnutzung

Einordnung Bauplatten (ohne Holzwerkstoffe)

Die Rückbaubarkeit  und die Sortenreinheit von Bauplatten hängt  von der Art der Gesamtkonstruktion des Bauteils ab. Trockenbau mit Bauplatten aus Gips oder verschraubte Konstruktionen, z.B. mit HPL oder Faserzementplatten, ermöglichen in der Regel einfache, wirtschaftliche Änderungen beim raumbildenden Ausbau und entsprechend einen einfachen Rückbau. Ständerwände und Deckenkonstruktionen lassen sich in der Regel weitgehend sortenrein trennen. Auch aufgeklebte Trockenputze lassen sich weitgehend von mineralischen Untergründen trennen, allerdings bleiben ggf. anhaftende Gips- oder Klebereste.

Vollflächig auf andere Trägerplatten aufgeklebte Hochdruck-Schichtpressstoffplatten werden sich von diesen nur aufwendig trennen lassen.

Rückbaubarkeit

Geringer Rückbauaufwand → hoher Rückbauaufwand

Konstruktion

ohne Unterkonst. homogenes Element

auf Unterkonst. 
verschraubt unver-
spachtelt

auf Unterkonst. verdeckt befestigt

auf Unterkonst.
verschraubt ver-
spachtelt

punktf.
verklebt + ver-
schraubt

im Dünnbett mineralisch 
verklebt + ver-
schraubt

vollflächig 
verklebt

Gipsplatten und Gipsfaserplatten, Gipsplatten mit Vliesarmierung

-

(x)1

 -

x

(x)2

Gips-Wandbau-
platten

x

- - - - - -

Hochdruck-Schichtpress-
stoff
platten

x
(Kompakt-
platten)

x

 x

-

 x

 -

x (Mehrschicht-Verbund)

Faserzement-
Tafeln

-

x

 x

x

 -

 -

(x)2

Silikat-Brandschutz-
platten

-

(x)1

 -

x

x

x

(x)2

Tabelle 1.5.10-1: Übersicht Rückbaubarkeit
1 Unübliche Konstruktion, beschränkt auf temporäre (Staub-) Schutzwände und ähnliches.
2 z. B. als Untergrund für aufgeklebte und auflaminierte dekorative Oberflächen. Der Rückbau des entstehenden Verbundwerkstoffes in seine einzelnen Bestandteile wird in der Regel wirtschaftlich kaum möglich sein.

Verwertungs- / Beseitigungswege und -möglichkeiten Hochwertige Verwertung Minderwertige Verwertung Energetische Verwertung Deponierung

Gipsfaserplatten, Gipsplatten, Gipsplatten mit Vliesarmierung, Gips-Wandbauplatten

möglich (Recyclingsystem im Aufbau) eingeschränkt möglich (z.B. Rekultivierungsmaßnahmen) nicht möglich momentan der übliche Entsorgungsweg

Hochdruck-Schichtpressstoffplatten

möglich (aufwändig)  - momentan der übliche Entsorgungsweg nicht zulässig

Faserzement-Tafeln

möglich möglich nicht möglich möglich

Silikat-Brandschutzplatten1

(möglich) (möglich) nicht möglich momentan der übliche Entsorgungsweg
Tabelle 1.5.10-2: Übersicht Verwertbarkeit
Hochwertige Verwertung
Die Produktgruppe wird zur Herstellung gleichwertiger Produkte als wesentlicher Bestandteil des Endprodukts eingesetzt.
Minderwertige Verwertung
Die Produktgruppe wird zur Herstellung untergeordneter Produkte als wesentlicher Bestandteil des Endprodukts eingesetzt.
Energetische Verwertung
Die Produktgruppe wird in einer Verbrennungsanlage energetisch verwertet.
Deponierung
Die Produktgruppe wird ggf. nach thermischer Vorbehandlung deponiert.

1 Aufgrund der stofflichen Zusammensetzung erscheint die Verwertung möglich,  Aussagen des marktführenden Herstellers zur Verwertung fehlen derzeit.

 

Quellen

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Kriterium 1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt, abrufbar unter BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Online-Quelle)

Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Version 2011_1, Kriterium 3.1.3 Innenraumhygiene, abrufbar unter BNB_BN2011-1_313 (Online-Quelle)

Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Version 2011_1, Kriterium 4.1.4 Rückbau, Trennung und Verwertung, abrufbar unter BNB_BN2011-1_414 (Online-Quelle)

GIPS-Datenbuch 2013, Bundesverband der Gipsindustrie e. V., Berlin,  www.gips.de

Gebäudeschadstoffe und Gesunde Innenraumluft, Herausgeber Gerd Zwiener und Frank-Michael Lange, Erich Schmidt Verlag GmbH+Co, Berlin 2012

Gipsprodukte - Umwelt-Produktdeklaration, Juni 2009, Darmstadt, Bundesverband der Gipsindustrie e.V. / Forschungsvereinigung der Gipsindustrie e. V.

Gipsplatten und Gipsfaserplatten

Technisches

Technische Daten

Gipsplatten

Rohdichte [kg/m3]: ca. 900
Masse / Fläche [kg/m2], Dicke 12,5mm: Typ A: 9,8
Typ DF: ca. 10 - 13
Wärmeleitfähigkeit λ [W/(m*K)] 0,25
Baustoffklasse nach DIN 4102-1 A2 (nicht brennbar)
Euroklasse nach DIN EN 13501-1 A2-s1,d0

Gipsfaserplatten

Rohdichte [kg/m3]: 1000 - 1250
Masse / Fläche [kg/m2], Dicke 12,5mm: ca. 15
Wärmeleitfähigkeit λ [W/(m*K)] 0,29 - 0,44*
Baustoffklasse nach DIN 4102-1 A2 (nicht brennbar)
Euroklasse nach DIN EN 13501-1 A2-s1,d0

* abhängig vom Produktionsverfahren

Gipsplatten mit Vliesarmierung

Rohdichte [kg/m3]: 800 - 900
Masse / Fläche [kg/m2], Dicke 15mm: ca. 12
Wärmeleitfähigkeit λ [W/(m*K)] 0,22
Baustoffklasse nach DIN 4102-1 A1 (nicht brennbar)
Euroklasse nach DIN EN 13501-1 A1

Technische Baubestimmung

Die allgemeinen Anforderungen an bauliche Anlagen und die Verwendung von Bauprodukten werden in den Landesbauordnungen geregelt. Bei Bedarf können diese allgemeinen Vorgaben durch Technische Baubestimmungen konkretisiert werden. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) macht im Auftrag der Länder die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) bekannt, die als Grundlage für die Umsetzung in Landesrecht dient.
Weitere Informationen dazu bzw. produkt- und bauartspezifische Informationen siehe
DIBt / Informationsportal Bauprodukte und Bauarten
DIBt / Zulassungs- und Genehmigungsverzeichnisse

Technische Regeln (DIN, EN)

DIN EN 520 Gipsplatten – Begriffe, Anforderungen und Prüfverfahren 
DIN 18181 Gipsplatten im Hochbau – Verarbeitung
DIN EN 15238-1 Faserverstärkte Gipsplatten – Begriffe, Anforderungen und Prüfverfahren – Teil 1: Gipsplatten mit Vliesarmierung
DIN EN 15238-2 Faserverstärkte Gipsplatten – Begriffe, Anforderungen und Prüfverfahren – Teil 2: Gipsfaserplatten

 

Gegenüberstellung der gebräuchlichsten Plattenbezeichnungen nach DN 18180 (alt) und DIN EN 520 (neu):

Gipsplattentyp: Kurzbezeichnung
nach DIN 18180
(alt)*:
Kurzbezeichnung
nach DIN EN 520
(neu):
Kartonfarbe: Aufdruckfarbe der Kennzeichnung:
Bauplatten

GKB

Typ A

Sichtseite weiß bis gelblich
Rückseite grau

blau

Feuerschutzplatten

GKF

Typ DF

Sichtseite weiß bis gelblich
Rückseite grau

rot

Bauplatten (imprägniert)

GKBI

Typ H2

grünlich

blau

Feuerschutzplatten (imprägniert)

GKFI

Typ DFH2

grünlich

rot

Putzträgerplatten

GKP

Typ P

grau

blau, rot

Quelle: Bundesverband der Gipsindustrie e.V.; Gips-Datenbuch; 2006; Darmstadt

*Die Koexistenzphase, während der DIN 18180 (Gipsplatten - Arten und Anforderungen) und DIN EN 520 gleichermaßen galten ist seit 01.03.2007 abgelaufen.

Kurzzeichen für Gipsplatten mit Vliesarmierung nach DIN EN 15238-1:

GM = Gipsplatte mit Vliesarmierung
GM-H1, GM-H2 = GM mit verringerter Wasseraufnahmefähigkeit
GM-F = GM mit verbessertem Gefügezusammenhalt bei hohen Temperaturen
GM-I = GM mit erhöhter Oberflächenhärte
GM-R = GM mit erhöhter Festigkeit

Kurzzeichen für Gipsfaserplatten nach DIN EN 15238-2

GF = Gipsfaserplatten
GF-H = GF mit verringerter Wasseraufnahmefähigkeit
GF-W1, GF-W2 = GF mit verringerter Wasseraufnahme der Plattenoberfläche
GF-D = GF mit erhöhter Dichte
GF-I = GF mit erhöhter Oberflächenhärte
GF-R1, GF-R2 = GF mit erhöhter Festigkeit
Gipsplatten und Gipsfaserplatten

Literaturtipps

Website des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V.:

  • GIPS-Datenbuch, Bundesverband der Gipsindustrie e. V., Berlin 2013
  • Gips-Wandbauplatten - eine Klasse für sich, Bundesverband der Gipsindustrie e. V. Industriegruppe Wandbauplatten, Berlin 2012

Downloadbereich Gips.de

siehe auch  Bauplatten aus Gips

Gipsplatten und Gipsfaserplatten

Rohstoffe / Ausgangsstoffe

Hauptbestandteile

Wesentliche Rohstoffe in Masse-% und Stofferläuterung der Hauptbestandteile, ggf. von Hilfsstoffen und Zusatzmitteln

Gipsplatten

Bindemittel: ca. 95% gebrannter Gips = Stuckgips (Naturgips oder REA-Gips)

davon Rezyklat:

REA-Gips in unterschiedlichen Anteilen, gipshaltige Produktionsrückstände
  Wasser
Ummantelung: ca. 5% Karton

davon Rezyklat:

100% Altpapier
Zusatzstoffe im Gipskern: Stärke

bei imprägnierten Platten:

wasserdispergierte Polysiloxane (auch: Silikone / elektrisch nicht leitend, wasserabstoßend) = vollsynthetische Kunststoffe oder Wachse
bei Feuerschutzplatten: Glasfasern zur Verbesserung des Gefügezusammenhalts im Brandfall

 

Gipsplatten mit Vliesarmierung

Bindemittel: ca. 95% gebrannter Gips = Stuckgips (Naturgips oder REA-Gips)

davon Rezyklat:

REA-Gips in unterschiedlichen Anteilen; gipshaltige Produktionsrückstände; z. T. auch saubere Baustellenabfälle (Reste, beschädigte Platten, Verschnitt)
  Wasser
Armierung: ca. 5% Glasvlies
davon Rezyklat: 100% Altpapier

ggf. im Gipskern:

Glasfasern

 

Gipsfaserplatten

Bindemittel: 80 - 85% gebrannter Gips = Stuckgips (Naturgips oder REA-Gips)

davon Rezyklat:

REA-Gips in unterschiedlichen Anteilen; gipshaltige Produktionsrückstände; z. T. auch saubere Baustellenabfälle (Reste, beschädigte Platten, Verschnitt)
Armierung: 15 - 20% Zellulosefasern

davon Rezyklat:

100% Altpapier
ggf. Leichtzuschlag: Blähperlit
  Wasser
Staubbindemittel: Stärke (Dextrin = Derivat der Kartoffelstärke)
Imprägnierung: wasserdispergierte Polysiloxane (auch: Silikone / elektrisch nicht leitend, wasserabstoßend) = vollsynthetische Kunststoffe
bzw. Kunststoffdispersion basierend auf einem Vinyl-Acetat-Copolymer

Umwelt- und Gesundheitsrelevanz

Gewinnung der Primärrohstoffe

Rohstoffe sind Naturgips und REA-Gips, siehe Gips + Bauplatten aus Gips

Verfügbarkeit

Die Hauptbestandteile Naturgips und REA-Gips (Gips aus Rauchgasentschwefelungsanlagen) sind nur begrenzt vorhanden. Der Einsatz von REA-Gips schont die natürlichen Gips-Ressourcen und verhindert die Deponierung des hochwertigen Materials.1

Verwendung von Recyclingmaterialien / Produktionsabfällen

Gipsbauplatten:

REA-Gips siehe oben
Der verwendete Karton besteht zu 100% aus Altpapier und wird nach Angabe von zwei marktführenden Herstellern nicht fungizid ausgestattet. Die grünliche Eigenfärbung dient lediglich der Kennzeichnung von imprägnierten Platten.
Gipshaltige Produktionsrückstände (Schleifstäube, Gipsschlamm) werden nach Herstellerangabe dem Fertigungsprozess zu 100% wieder zugeführt.

Gipsfaserplatten:

REA-Gips siehe oben
Ausgangsstoff für die Zellulosefaser ist zu 100% Altpapier aus Zeitungen und Illustrierten (i. d. R. von lokal tätigen Altpapiersammlern). Aus dem Einsatz von Altpapier ergibt sich zwangsläufig ein Gehalt an Schwermetallen, der nach Herstellerangabe jedoch unter bzw. knapp bei der Nachweisgrenze liegt.
Nach Angabe eines Herstellers werden bei der Fertigung von Gipsfaserplatten derzeit ca. 30% des Gipsanteils aus recycliertem Material zugeführt. Dabei handelt es sich um gipshaltige Produktionsrückstände (Schleifstäube, Gipsschlamm), die dem Fertigungsprozess vollständig wieder zugeführt werden, aber auch um zurückgebrachte Plattenabfälle.2

Radioaktivität

Radionuklide in Baumaterialien

Natürlich Radionuklide in Baustoffen können vorkommen in Abhängigkeit von Material und Zuschlagstoffen. Zum Schutz der Bevölkerung vor Strahlenbelas­tungen werden in Deutschland seit mehr als 20 Jahren Untersuchungen und Bewertungen der radioaktiven Stoffe in Baumaterialien durchge­führt. Nach einer Studie des BfS wurden in Deutschland keine zu Bauzwecken verwendbaren Materialien festgestellt, die infol­ge erhöhter Uran- und Radiumkonzentrationen zu höhe­ren Konzentrationen des Radon-222 (Radon) in Räumen führen könnten.

Bei den derzeit handelsüblichen Bauproduktgruppen sind aus der Sicht des Strahlenschutzes keine Einschränkungen erforderlich. Allerdings ist auch weiterhin die vorgegebene Beschränkung des Anteils industrieller Rückstände als Zuschlag zu beachten, siehe ausführliche BfS-Informationen zu Baumaterialien.

Die  verschiedenen Bauplatten aus Gips, somit auch die Gips-, Gipsplatten mit Vliesarmierung und Gipsfaserplatten tragen aufgrund ihrer möglichen Dosisbeiträge und ihrer geringen Gesamtschichtdicke  nur unwesentlich zur Strahlenexposition der Bewohner bei.3

Landinanspruchnahme (Landuse)

Das Flächenäquivalent für Gips- und Anhydritsteinabbau für die gesamte Gipserzeugung in der BRD liegt unterhalb von 1% des Flächenäquivalents für  Bausand- und Baukiesabbaus, kann im Einzelfall aber einen erheblichen Eingriff in die Landschaft darstellen, siehe Bauplatten aus Gips.4

Sonstiges

Glasfasern

Die bei den Gipsplatten mit Vliesarmierung eingelegten Glasvliese und die z.T. im Gipskern zugefügten Glasfasern bei Feuerschutzplatten verbessern den Gefügezusammenhalt im Brandfall.
Nach Angabe des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. handelt es sich hier grundsätzlich um Endlosfilamentfasern (auch Glasfaserrovings genannt), deren Durchmesser über 3 μm liegt (Nenndurchmesser 8, 10 und 13 μm) und deren Be- oder Verarbeitung auch keine Änderung dieses Durchmessers bewirkt.
Es handelt sich damit nach heutigem Kenntnisstand nicht um möglicherweise krebserregende Fasern.

Quellen

1,2       Bundesverband der Gipsindustrie e.V.
3          Bundesamt für Strahlenschutz, Fachbereich Strahlenschutz und Umwelt
4          Dr. Werner Gwosdz, Dr. Simone Röhling,
            Flächenbedarf für den Abbau von oberflächennahen Rohstoffen

Gipsplatten und Gipsfaserplatten

Herstellung

Prozesskette

Gipskartonplatte Prozesskette

Prozesskette Gipsplatte und Gipsplatte mit Vliesarmierung

 

 

Prozesskette Gipsfaserplatte

Herstellungsprozess

Gipsplatten werden auf großen Bandanlagen, die z. T. Produktionsleistungen von über 100 m / min aufweisen, im kontinuierlichen Betrieb als 1,25 m breites Endlosband hergestellt.
Der Stuckgips wird mit Wasser und Zusatzstoffen vermischt und stellt damit das Bindemittel für die Gipsplatten dar. Der Gipsbrei wird auf der Bandstraße zwischen zwei Kartonlagen aufgetragen und verteilt. Er erstarrt hier rasch unter Ausbildung eines stabilen Gipsgefüges. Daher können die Endlosplatten am Ende der Abbindestrecke bereits auf Länge geschnitten werden. Die Einzelplatten passieren schließlich noch einen Mehretagentrockner, in dem das Überschusswasser entfernt wird. In der Besäumanlage werden die Stirnseiten abgefräst und die Platte erhält die geforderte Abmessung. Anschließend sind die Platten einsetzbar.

Gipsplatten mit Vliesarmierung werden im gleichen Verfahren hergestellt wie Gipsplatten DF. Anstelle des Kartons wird das Glasvlies eingearbeitet.

Für Gipsfaserplatten wird in der Schnitzelmühle das Altpapier in kleine Stücke zerrissen und anschließend in einer Fasermühle fein gemahlen.
Der Gips, die zerkleinerten Papierfasern und evtl. Zuschlagstoffe werden vermischt und - ggf. 3-schichtig - als trockenes Gemisch über eine Streumaschine in einer Breite von ca. 2,60 m auf ein kontinuierlich laufendes Band (Formstation) getragen. Hier wird die erforderliche Materialmenge - je nach Plattendicke - abgewogen.
Danach gelangt das Gemisch in die Bewässerungsstrecke. Hier wird von oben Wasser aufgegeben.
In der daran anschließenden Presse wird die Matte unter hohem Druck als Endlosstrang auf die Fertigplattendicke gepresst und gleichzeitig entwässert. Nach dem Abbinden und Trocknen, sowie der Aufteilung in größere Teilstücke und Besäumung kommen die Platten in einen Etagentrockner, um die Restfeuchte zu entziehen. Zum Schluss werden die Oberflächen noch geschliffen, imprägniert, in Fertigplattenmaße aufgeteilt und abgestapelt.1

Umweltindikatoren / Herstellung

Einheitliche Werte zu Umweltindikatoren (z.B. Primärenergieaufwand, Treibhauspotential) liefert die Online-Datenbank ÖKOBAUDAT des Informationsportals Nachhaltiges Bauen. Die Plattform ÖKOBAUDAT stellt Umweltprofile für Bauprodukte bereit, die als erforderliche Datengrundlage für die Ökobilanzierung (Lebenszyklusanalyse) von Gebäuden eingesetzt werden. Für Bauprodukte gibt es dort Herstellungs- und End-of-Live-Datensätze. → Datenbank der ÖKOBAUDAT
In der Herstellung von Bauprodukten ist ein großer Anteil der verursachten Umweltbelastungen auf den Verbrauch von nicht erneuerbaren Energieträgern zurückzuführen. Der in den Datensätzen geführte "kumulierte Primärenergieaufwand nicht erneuerbar" (Graue Energie, PENRT) ist daher ein wichtiger Umweltindikator für den Ressourcenverbrauch und i.d.R. gleichgerichtet mit dem Treibhauspotential (GWP), einem wichtigen Indikator der Umwelt(aus)wirkungen.
Informationen zu ÖKOBAUDAT-Datensätzen im Zusammenhang mit dieser Produktgruppe finden sich in WECOBIS unter Fachinformationen / Reiter Zeichen & Deklarationen → Übersicht Umweltdeklarationen / Umweltindikatoren.

Energieaufwand

Der nicht erneuerbare Primärenergieaufwand für die Herstellung einer Gipsplatte liegt bei gleicher Schichtdicke in der Regel niedriger als bei Faserzementbauplatten, bei Gips-Wandbauplatten und bei Gipsfaserplatten. Es sollte aber immer der Primärenergieaufwand für die gesamte Bauteilkonstruktion betrachtet werden, da hier konstruktionsbedingt erhebliche Unterschiede auftreten können.

Der nicht erneuerbare Primärenergieaufwand für eine komplette Metallständerwand mit Mineralwollfüllung liegt bei Gipsfaserplatten bei gleichen Schichtstärken in der Beplankung ca. 10% - 25 % höher als bei Gipsplatten Typ A.2

Da aber die Gipsfaserplatten eine höhere Dichte und bessere Druck- und Zugfestigkeiten aufweisen, kann  je nach Bauteilanforderungen und Plattentyp die Schichtdicken der Beplankung bei Gipsfaserplatten um bis zu 25% geringer ausfallen. Somit ist der nicht erneuerbare Primärenergieaufwand beispielsweise für die Gesamtkonstruktion einer Wand vergleichbar und kann im Einzelfall auch günstiger ausfallen.

Graue Energie

Gipsplatte 4,7 MJ/kg (Rohdichte 900-950 kg/m³ = 4.230-4.465 MJ/m³)
Werte als Grobabschätzung für deutsche Produkte aus 50 % REA-Gips + 50 % Naturgipsstein, Kartonanteil 3,7 M-% = ca. 12,5 mm Plattendicke.

Gipsplatte mit Vliesarmierung 4,3 MJ/kg (Rohdichte 1.000 kg/m³ = 4.300 MJ/m³), Produkt Schweiz 3

Gipsfaserplatte 5,5 MJ/kg (Rohdichte 1.100-1.250 kg/m³ = 6.050-6.875 MJ/m³)
Werte als Grobabschätzung für deutsche Produkte aus 50 % REA-Gips + 50 %  Naturgipsstein, 82% Gips + 18% Altpapierfasern 4

Charakteristische Emissionen

Produktionsbedingte Staubentwicklung, die durch Filteranlagen reduziert werden muss. 

Insbesondere beim Schleifen der getrockneten Gipsfaserplatten kann es zu einer beträchtlichen Staubentwicklung kommen, die ebenfalls durch Filteranlagen reduziert werden muss.5

Maßnahmen Gesundheitsschutz

Der Transport des Gipses erfolgt im Regelfall über geschlossene Rohrleitungen. Zur Reduzierung von Staubemissionen werden Absauganlagen eingesetzt.6

Transport

Die Herstellerwerke sind in der Regel nahe an der Rohstoffquelle, bei den Abbaustellen von Naturgips / Gipsstein oder bei  Kraftwerken mit Rauchgasentschwefelungsanlagen angesiedelt um den Transportweg in der Herstellung kurz zu halten. REA-Gips wird aber zwischen den Kraftwerken in den neuen Bundesländern und Gipswerken in den alten Bundesländern transportiert, überwiegend mit dem Zug. Für die Bilanzierung wird angenommen, dass 1/3 des REA-Gipses über eine mittlere Distanz von ca. 275 km transportiert werden.7

Quellen

1,5,6 Bundesverband der Gipsindustrie e. V.
2       Umweltsystemdeklarationen (EPD) Metallständerwände mit Gipsplatten/Gipsfaserplatten und
           Nichttragende Trennwände aus Gips-Wandbauplatten, Bundesverband der Gipsindustrie e. V.
           Herausgeber Institut Bauen und Umwelt (IBU)

3         Kasser Ueli, Pöll Michael: Ökologische Bewertung mit Hilfe der Grauen Energie,
           Schriftenreihe Umwelt Nr. 307 Ökobilanzen, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft 
           (BUWAL) (Hrsg.), 1999

4        Büro  für Umweltchemie (Hrsg.): Graue Energie von Baustoffen, 1995, Zürich

       Projektbericht im Rahmen des Forschungsvorhabens FKZ 01 RN 0401 im Auftrag
          des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, PE INTERNATIONAL GmbH
          Herausgeber Netzwerk Lebenszyklusdaten, Forschungszentrum Karlsruhe GmbH

Gipsplatten und Gipsfaserplatten

Verarbeitung

Technische Hinweise / Verarbeitungsempfehlungen

Gips-, Gipsplatten mit Vliesarmierung und Gipsfaserplatten sind leicht zu bearbeiten, siehe Bauplatten aus Gips

Arbeitshygienische Risiken

Allgemeines

Die Verarbeitung von Gips- und Gipsplatten mit Vliesarmierung ist bei staubarmer Bearbeitung (Zuschneiden mit Absaugung) nicht mit arbeitshygienischen Risiken verbunden. Von dem enthaltenen faserförmigen Gips ist aufgrund der geringen Biobeständigkeit keine Gefährdung zu erwarten.
Bei hoher Staubentwicklung (z. B. beim wenig gebräuchlichen Zuschneiden mit stark rotierendem Gerät / Kreissäge) und zu erwartender Grenzwertüberschreitung wird eine Atemschutzmaske empfohlen (siehe auch Wingis-Stoffinformationen Gips).

Beim Zuschneiden von Gipsfaserplatten wurden Gesamtstaubkonzentrationen von bis zu 80 mg / m³ gemessen. Differenzierte Messungen auf Feinstaub und Fasern liegen nicht vor. Von dem enthaltenen faserförmigen Gips ist aufgrund seiner geringen Biobeständigkeit keine Gefährdung zu erwarten. Es wird geraten, nur Sägen mit Absaugung zu verwenden. Bei hoher Staubbelastung (z. B beim Zuschneiden der Platten mit stark rotierendem Gerät) und zu erwartender Grenzwertüberschreitung wird das Tragen einer Atemschutzmaske empfohlen (siehe auch Wingis-Stoffinformationen Gips).

AGW-Werte

Arbeitsplatzgrenzwert AGW (früher: MAK-Wert)
Calciumsulfat (Gips):

A-Staub: 6 mg/m³ (Alveolengängige Fraktion, früher: Feinstaub) 
Allgemeiner Staub-Grenzwert:
A-Staub: 3 mg/m³ (Alveolengängige Fraktion, früher: Feinstaub)
E-Staub: 10 mg/m³ (Einatembare Fraktion, früher: Gesamtstaub)1

REACH / CLP - Informationspflicht zu SVHC

Bauprodukte wie z.B. Bauplatten, Bodenbeläge, Dämmstoffe, Mauersteine, Betonfertigteile oder Verglasungen werden als Erzeugnis eingestuft.

Die europäische Chemikalienverordnung REACH unterscheidet Produkte in Stoffe, Gemische und Erzeugnisse. Zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, dient die CLP-Verordnung (Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen).
Wird ein Produkt nicht als Stoff oder Gemisch, sondern als Erzeugnis eingestuft, ist kein Sicherheitsdatenblatt (SDB) erforderlich und Gefahrstoffbezeichnungen entfallen. Lediglich besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) > 0,1 Gew.-% müssen ausgewiesen werden. Für diese Informationen besteht eine Auskunftspflicht, die allerdings für alle Bauprodukte (Gemische und Erzeugnisse) gilt, die unter den Geltungsbereich der Bauproduktenverordnung (BauPVO) fallen. Sie müssen für Erzeugnisse aber nicht in Form eines Sicherheitsdatenblattes nach den Kriterien des Anhangs II der REACH-Verordnung gegeben werden.

Für Verbraucher muss die Informationsweitergabe auch nur auf Anfrage beim Hersteller erfolgen. Informationen und Unterstützung zu den Auskunftsrechten findet man beim Umweltbundesamt / REACH / Auskunftspflichten.

Einstufungen und Gesundheitsgefahren nach GISBAU

Information zur Stoffgruppe Calciumsulfat (Gips) auf GISBAU
Calciumsulfat

Emissionen

Staubentwicklung ist bei der Verarbeitung möglich,
siehe auch  2.3.2.1 Allgemeines

Umweltrelevante Informationen

Energiebedarf

Bauteile in Trockenbauweise können in der Regel mit einfachen Handmaschinen mit geringem Energieaufwand erstellt werden, s. o. Technische Hinweise / Verarbeitungsempfehlungen.

Wassergefährdung

WGK1 nach Anhang 3 VwVwS, schwach wassergefährdend, siehe auch  Bauplatten aus Gips

Transport

siehe Bauplatten aus Gips

Quellen

1       Bundesverband der Gipsindustrie e.V.

Gipsplatten und Gipsfaserplatten

Nutzung

Umwelt- und Gesundheitsrisiken Neuzustand

Schadstoffabgabe / Emissionen in den Innenraum

Die Anforderungen nach dem AgBB-Bewertungsschema hinsichtlich aller dort aufgeführten Kriterien werden deutlich unterschritten, siehe Bauplatten aus Gips / Reiter Nutzung.

Schadstoffabgabe / Emissionen in den Außenraum

Eingebaute Bauplatten aus Gips stehen einsatzbedingt nicht in Kontakt zum Außenraum.

Umwelt- und Gesundheitsrisiken bei bestimmungsgemäßer Nutzung

Schadstoffabgabe / Emissionen in den Innenraum

Schadstoffbelastungen / Emissionen in den Innenraum sind nicht messbar, siehe Bauplatten aus Gips / Reiter Nutzung.

Schadstoffabgabe / Emissionen in den Außenraum

Eingebaute Bauplatten aus Gips stehen einsatzbedingt nicht in Kontakt zum Außenraum.

Umwelt- und Gesundheitsrisiken im Schadensfall

Brandfall

Gipsplatten nach DIN EN 520 sind hinsichtlich Brandverhalten in der Regel A2 (= nicht brennbar)-s1 (= kein Rauch), d0 (= kein brennendes Abtropfen) klassifiziert.

Gipsplatten mit Vliesarmierung  sind hinsichtlich Brandverhalten in der Regel A1 (= nicht brennbar).

Gipsfaserplatten nach DIN EN 15283 - 2 sind hinsichtlich Brandverhalten in der Regel A2 (= nicht brennbar)-s1 (= kein Rauch), d0 (= kein brennendes Abtropfen) klassifiziert.

Wassereinwirkung

Bei dauerhafter Feuchtigkeits- oder Wassereinwirkung können Konstruktionen aus Gipsplatten durch Wasseraufnahme geschädigt oder zerstört werden. Zum Gesundheitsrisiko in Folge von Schimmelbildung siehe Bauplatten aus Gips / Reiter Nutzung.

Beständigkeit Nutzungszustand

Unter der Rubrik Baustoff- und Gebäudedaten / Nutzungsdauern von Bauteilen findet sich auf dem Informationsportal Nachhaltiges Bauen eine Datenbank mit Nutzungsdauerangaben von ausgewählten Bauteilen des Hochbaus für den Leitfaden „Nachhaltiges Bauen“.
Datenbank als PDF

Quellen

siehe Bauplatten aus Gips und  Bauplatten aus Gips / Reiter Nutzung

Gipsplatten und Gipsfaserplatten

Nachnutzung

Rückbau / Trennung

Eine Verunreinigung anderer mineralischer Abbruchfraktionen mit Gips (Calciumsulfat) beeinträchtigt deren Aufbereitung oder Vermarktung gegebenenfalls durch die Anreicherung mit Sulfat.2
Um den mineralischen Bauschutt von Gipsresten freizuhalten, ist daher eine möglichst weitgehende Trennung gipshaltiger Baustoffreste und Abbruchmaterialien von anderen  Materialien unbedingt notwendig. Dies ermöglicht zudem, den im Grundsatz gut wiederverwertbaren Gips dem Recycling zuzuführen oder ihn gesondert zu deponieren.

Verschnitt  von Gips-Wandbauplatten sowie Abbruchmaterial aus Gips-Massiv-Wänden stellen materialreine Wertstoffe aus Calciumsulfat-Dihydrat dar, die weder in Fraktionen getrennt noch aufwändig sortiert werden müssen.6

Umwelt- und Gesundheitsrisiko Rückbau

Bei Rückbau und Abbruch, insbesondere im laufenden Gebäudebetrieb können, wie bei anderen Baustoffen auch, Belastungen durch Staub, eventuell mit Schimmelpilzsporen entstehen.3
Für Materialien im derzeitigen Altbestand gilt ggf. weiteres → siehe dazu auch Bauplatten im Bestand

Wiederverwendung

Gipsplatten und Gipsfaserplatten lassen sich selten zerstörungsfrei entfernen, so dass eine Wiederverwendung als Platten selten in Frage kommt. Sie haben zudem in der Regel störende Altanstriche oder Beschichtungen anhaften. Gips-Wandbauplatten können gar nicht wiederverwendet werden, da der Rückbau von Gips-Massiv-Wänden nicht zerstörungsfrei möglich ist.

Stoffliche Verwertung

Prinzipiell können die Wertstoffe aus Calciumsulfat-Dihydrat der Kreislaufwirtschaft  wieder  zugeführt,  etwa  als  – chemisch betrachtet – originärer Rohstoff für die erneute Herstellung von Gipsprodukten, für Düngung und Bodenverbesserung in der Landwirtschaft oder für  bergbauliche Rekultivierungen oder Renaturierungen.6
Eine Wiederaufbereitung zur erneuten Produktion von Bauplatten aus Gips findet derzeit in der Regel aber nur für Produktionsabfälle und Verschnitte statt, da nach Herstellerangaben die Sammlung und Zwischenlagerung von Rückbauabfällen im Vergleich zum Preis des Massenproduktes Bauplatte aus Gips sehr aufwendig ist.  
Als problematisch erweist sich außerdem die meist fehlende Sortenreinheit von Rückbauabfällen. Für die Wiederaufbereitung zu Gipsbauplatten haben nach heutigem Stand der Technik Störstoffe wie Beton, Ziegel, Fliesen und Metalle Auswirkungen und müssen in speziellen Aufbereitungsanlagen zusammen mit dem Karton abgetrennt und gesondert verwertet oder beseitigt werden. Der aufgemahlene Gips aus dem Gipskern der Platten kann dagegen unter Einhaltung europäisch vereinbarter Qualitätsanforderungen wieder zur Plattenherstellung verwendet werden.4
Die Anforderungen an das Recyclat  bezüglich  Qualität und Reinheit sind hoch. Es muss in Deutschland zudem mit dem anfallenden REA-Gips als sekundären Gips konkurrieren. In anderen europäischen Ländern, insbesondere Holland gibt es bereits Erfahrungen im Recycling von ausgedienten Gipsplatten und ein flächendeckendes Sammelsystem.

Ein Recyclingsystem zur Verwertung von Abbruchgips, Gipsplatten und Baustellenabfälle befindet sich im Aufbau. Bislang werden in Deutschland mobile Gips-Recyclinganlagen eingesetzt. Derzeit wird aber die Errichtung von drei stationären Recyclingwerken  an zentralen Standorten in Deutschland geplant. Damit nimmt die deutsche Gipsindustrie Ihre Produktverantwortung nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz wahr.5
Nach Aussage des Bundesverband der Gipsindustrie e.V. können bis Ende 2014 circa die Hälfte der anfallenden Rückbauabfälle wiederverwertet werden.
In beschränktem Umfang besteht für weitgehend sortenreine und behandelte Gipsplattenabfälle auch eine Verwertungsmöglichkeit bei Rekultivierungsmaßnahmen im Bergbau. Für eine Verwertung als Deponieersatzstoff sind Gipsplatten nicht geeignet. Sie eignen sich im Gegensatz zu anderen Gipsarten, z. B. REA-Gips, auch nicht zum Bergversatz.1

Eine Wiederaufbereitung zur erneuten Produktion von Gipsplatten ist auch für Gipsplatten mit Vliesarmierung möglich, da das Glasvlies in den Aufbereitungsanlagen nicht zerkleinert wird und sich so mechanisch von Gipsanteilen trennen lässt. Hierzu wird eine Zuführung zu den Anlagen, die auch für Gipsplatten geeignet sind und Gips und Karton trennen, empfohlen.

An einer effizienten Rückführung von gebrauchten Gipsfaserplatten in Produktionsprozesse zur Herstellung von Gipsprodukten wird gearbeitet. Hierzu werden die Gipsfaserplatten in den Gipsplatten-Recyclinganlagen mit aufbereitet.

Gips-Wandbauplatten können in den gleichen Brech-  und Mahlanlagen verarbeitet werden, die auch für die Aufbereitung des Naturgipses vorgesehen sind. Wegen des logistischen und verfahrenstechnischen  Aufwandes muss hierbei  – trotz  des  ökologischen  Vorteils  –  immer  der  wirtschaftliche Nutzen mit betrachtet und bewertet werden. Eine der Problemlagen sind verlässliche und ausreichend hohe Abnahmemengen, die kontinuierlich und in gleicher Qualität für die Verwertung zusammengestellt werden müssen.6

Energetische Verwertung

Ist nicht möglich.

Beseitigung / Verhalten auf der Deponie

Ist eine stoffliche Verwertung nicht möglich, müssen Abfälle von Gipsplatten, Gipsplatten mit Vliesarmierung und Gips-Wandbauplatten auf Deponien der Klasse I und II gemäß Abfallablagerungsverordnung bzw. Deponievereinfachungsverordnung (derzeit im Gesetzgebungsverfahren) abgelagert werden. Gipsfaserplatten überschreiten i.d.R. durch ihren Anteil an Zellulosefasern (ca. 20%) die Zuordnungswerte des organischen Anteils für Deponieklasse I + II, was im Prinzip vor der Ablagerung eine thermische Behandlung notwendig macht.
Nach der Deponievereinfachungsverordnung besteht eine Ausnahme für den TOC- und den DOC-Gehalt, um Gipsabfälle weiterhin ohne vorherige thermische Behandlung zur Reduzierung des organischen Abfalls ablagern zu können.
Nach derzeitigem Kenntnisstand führen organische Bestandteile, die in einer überwiegend mineralischen (gesteinsähnlichen) Matrix eingebunden sind, i. d. R. kaum zu relevanten Emissionen.

EAK-Abfallschlüssel

10 13 Abfälle aus der Herstellung von Zement, Branntkalk, Gips und Erzeugnissen aus diesen
10 13 06 Teilchen und Staub
17 Bau- und Abbruchabfälle
17 08 02 Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 08 01 fallen

siehe auch Lexikon / Abfallschlüssel

Quellen

1,2,5,   Herstellung und Entsorgung von Gipsplatten, Bayerische Landesamt f. Umwelt, 20007 / 2009
3          Prof. Dr. Peter Heeg, Baustelle Krankenhaus, Hygiene und Umwelt Forum Siegen e. V.
4          Bundesverband der Gipsindustrie e.V, Berlin
6          Gips-Wandbauplatte nach DIN EN 12859 – Umwelt-Produktdeklaration, August 2014, Herausgeber der Deklaration:
            IBU Institut Bauen und Umwelt e.V.    Berlin; Inhaber der Deklaration: Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Berlin

Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung – AVV, zuletzt geändert am 24. Februar 2012, Online-Quelle abgerufen am 11.7.2012

LAGA (2003): Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung (Download)