Holzschutzmittel

Holzschutzmittel (Produktart 8) sind gemäß EU-Verordnung Nr. 528/2012 der Hauptgruppe 2 „Schutzmittel“ zugeordnet und werden wie folgt definiert:

  • Produkte zum Schutz von Holz, ab dem Einschnitt im Sägewerk, oder Holzerzeugnissen gegen Befall durch holzzerstörende oder die Holzqualität beeinträchtigende Organismen, Insekten einbegriffen.
  • Diese Produktart umfasst sowohl Präventivprodukte als auch Kurativprodukte.

 
siehe auch Holzschutz

15.12.2021 / LK