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Lph 5-6 - Detail, Leistungsbeschreibung, Schnittstellen

Welche Hilfsmittel bietet WECOBIS für Ausführungsplanung + Ausschreibung?

(HOAI Lph 5/6 gemäß Ausführungsplanung nach RBBau)

Material, Baustoffe und ihre Anforderungen werden in Lph 5+6 ...

... im Detail festgelegt

... in der Leistungsbeschreibung erfasst

... in Verträge geschrieben

 

   

 

   

Werk- und Detailplanung

Alle zur Ausführung notwendigen Angaben,
auch Materialien und Baustoffe mit allen materialspezifischen Angaben,
somit auch allen materialökologischen Anforderungen
sind (spätestens!) hier festzulegen. 

Es muss dabei sichergestellt sein,
das Produkte mit den geforderten Eigenschaften auch auf dem Markt verfügbar sein.

Leistungsbeschreibung

Alle Anforderungen an Material- und Bauprodukte sind
in eine allgemein verständliche, rechtssichere
Bau- und Leistungsbeschreibung zu fassen.
 

Schnittstellen

Architekt - Fachplaner
Werkplaner - Ausschreiber
Architekt - Ausschreiber
Ausschreiber - Bauunternehmer / Handwerker
Bauherr - Bauunternehmer / Handwerker

 

 

 

Welche materialrelevanten und stoffrelevanten Planungsleistungen sind jeweils notwendig ?

 

  • Umsetzung materialökologischer Anforderungen in die Detailplanung
  • Zielkonflikte erkennen und Lösungen herbeiführen
  • Machbarkeit sicherstellen, Schadensrisiko minimieren 
  • erreichbare Qualitäten durch Produkte mit Umweltzeichen, wiez.B. Blauer Engel, in Planung berücksichtigen
 
 
  •  (Leit-)Produkte entsprechend den Anforderungskriterien filtern, Produktverfügbarkeit prüfen ?
  • Planung und Planungsziele in eine unmissverständliche Leistungsbeschreibung und einen rechtssicheren Bauvertrag fassen
  • Materialökologischer Anforderungskatalog und Nachweismöglichkeiten bauvertragsgerecht in die Leistungsbeschreibung integrieren
  • Nachweise von den Produktherstellern und Bietern einfordern
 
 
  •  Daten - und Informationsaustausch zwischen Detailplaner und Ersteller der Leistungsverzeichnisse organisieren
  • Information zwischen Planer und Fachplaner austauschen, Anforderungen übergeben
  • Informationsaustausch zwischen Planer und Ausführende Firmen organisieren.
 

Welche Hilfsmittel bietet WECOBIS hierzu?

Bauproduktgruppenspezifische Informationen in jedem Datenblatt

  • Benennung relevanter Informationsquellen für Planung und Ausschreibung, z. B. Verfügbarkeit von WECOBIS-Textbausteinen, UBA-Ausschreibungshilfen u.a.
  • Darstellung von Nachweismöglichkeiten für materialökologische Anforderungen
  • Darstellung von möglichen Alternativen anhand von tabellarischen Übersichten

jeweils im Reiter Planungsgrundlagen bzw. Reiter Zeichen & Deklarationen in jedem Datenblatt, z.B.
→ Dispersions-Klebstoffe / Reiter Planungsgrundlagen
→ Dispersions-Klebstoffe / Reiter Zeichen & Deklarationen
→ Elastomer-Bodenbeläge / Reiter Planungsgrundlagen
→ Elastomer-Bodenbeläge / Reiter Zeichen & Deklarationen

Materialökologische Anforderungen im Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen

  • Materialökologische Anforderungen als tabellarische Übersicht entsprechend den Qualitätsniveaus (QN) nach BNB-Kriterium BN_1.1.6 (Risiken für die lokale Umwelt), jeweils im Reiter Übersicht
  • Erläuterungen zur Verwendung der Textbausteine, jeweils im Reiter Erläuterung
  • Textbausteine als einfach formatierter HTML-Text, ohne Tabellen und Sonderzeichen, jeweils in den Reitern QN1-QN5
  • Download der Textbausteine als einfach formatierter Text, ohne Tabellen und Sonderzeichen, z. B. als

    → rtf-Textdatei, Download jeweils zu Beginn der Textbausteine in jedem QN

    → Gaeb-xml-Datei (geplant)
    (auch als Gesamtverzeichnis geplant in Stufe 2)

Beispiele siehe jeweils im Reiter Übersicht, Reiter Erläuterung, Reiter QN1 - QN5:
Klebstoffe für Bodenbeläge
Elastische Bodenbeläge

Stolpersteine

Schnittstelle Werkplanung - Ausschreibung

  • Die materialökologischen Anforderungen werden bis auf Produktebene von der Planung vorgegeben. Der Ersteller der Leistungsverzeichnisse setzt diese Vorgaben in unmissverständlichen Text um. Insbesondere bei der Aufteilung von Planung und Ausschreibung auf verschiedene Büros ist die Datenübergabe von entscheidender Bedeutung. Werden Materialentscheidungen erst beim Erstellen der Ausschreibung getroffen, ist die Qualitätssicherung insbesondere hinsichtlich Einhaltung der materialökologischen Planungsziele kaum möglich. Die Entscheidungen, welches Material verwendet wird, muss in der (Werk-)Planung, nicht bei der Ausschreibung getroffen werden, da sonst keine in sich schlüssigen Planung sichergestellt ist.

Umweltzeichen und Vergaberecht

  • Grundsätzlich können Umweltzeichen, Gütesiegel oder Labels die Beschreibung der Leistung erheblich vereinfachen. Aus vergaberechtlichen Gründen kann aber bei öffentlichen Auftraggebern / Vergaben nach VOB A nur die Spezifikation des Umweltzeichens zugrunde gelegt werden. Dabei ist es nicht zulässig, in der Leistungsbeschreibung ein bestimmtes Umweltzeichen zu fordern oder pauschal auf die Anforderungen des jeweiligen Umweltzeichens zu verweisen. Es darf dem Bieter also nicht selbst überlassen bleiben, herauszufinden, welches die geforderten Spezifikationen im Einzelnen sind. Die Anforderungen, die das Umweltzeichen aufstellt und die die Beschaffungsstelle übernehmen möchte, müssen vielmehr in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich benannt werden. Das Umweltzeichen selbst ist als Nachweis für die Einhaltung der übernommenen Umweltanforderungen zugelassen. Daneben muss jedoch ausdrücklich der Nachweis durch jedes andere geeignete Beweismittel zugelassen werden1.
    Das Umweltbundesamt hat für öffentliche Auftraggeber Schulungsskripte für die Beschaffung umweltfreundlicher Produkte (auch Bauprodukte) herausgegeben. Skript 3 enthält ausführliche Informationen zum Umgang mit Produktkriterien aus Umweltzeichen.

Linksammlung relevanter / hilfreicher Dokumente und Quellen

weiter zur Planungs- & Ausschreibungshilfe Lph 7 - 9