Heizwert
Neben oder an Stelle des Brennwertes verwendetes Maß für die bei der vollkommenen Verbrennung (unter genormten Bedingungen) eines Brennstoffs gebildete Wärmemenge.
Eine wesentliche Rolle spielt der Heizwert gemäß KrW-/AbfG bei der Zuordnung von Abfällen zur energetischen Verwertung. Abfälle mit einem Heizwert von mindestens 11.000 kJ/ kg (unter Berücksichtigung weiterer Faktoren) können dann als Ersatzbrennstoffe verwertet werden.
siehe auch Verwertung, Beseitigung, KrW-/AbfG