Produktgruppeninformation
Begriffsdefinition
Naturharzfarben (auch: Naturharzdispersionen) sind Dispersionsfarben mit Naturharzen als Bindemittel. Das Bindemittel liegt fein verteilt in Wasser vor (= wasserbasiert).
Im allgemeinen Sprachgebrauch sind mit Dispersionsfarben meist Kunstharzdispersionen gemeint, weshalb in WECOBIS nur nach Naturharzfarben (= Naturharzdispersionsfarben) und Dispersionsfarben (= Kunstharzdispersionsfarben) unterschieden wird. Naturharzfarben enthalten teilweise geringe Mengen Lösemittel zur Filmbildung. Auf dem Markt sind jedoch auch Produkte ohne organische Lösemittel erhältlich.
Wesentliche Bestandteile
Naturharzfarben bestehen aus Füllstoffen/Pigmenten, Wasser, Naturharzen und -ölen als Bindemittel, ggf. Lösemittel und Hilfsstoffen. Als Bindemittel werden tierische und pflanzliche Öle, Harze und Wachse (z.B. Leinöl, Holzöl, Rizinusöl, Safloröl, Kopalharze, Balsamharze, Carnaubawachs, Bienenwachs) in verschiedenen Kombinationen untereinander verwendet.
Charakteristik
Die Bindemittel werden nur selten direkt in unveränderter Form verwendet. Um die technischen Eigenschaften zu verbessern werden sie in der Regel geringfügig physikalisch und chemisch aufbereitet (modifiziertes Naturharz/Öl). Werden durch die Aufbereitung die ursprünglichen Eigenschaften des Bindemittels stark verändert, kann man nicht mehr von Naturharzfarben sprechen. In seltenen Fällen ist die Zuordnung nicht eindeutig, normalerweise handelt es sich jedoch bei handelsüblichen Produkten, die als Naturfarben angepriesen werden, um geringfügig modifizierte Bindemittel.
Besonders wichtige Eigenschaft hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz
Lösemittelfreie Naturharzfarben gehören zu den wenig umwelt- und gesundheitsbelastenden Farbsystemen. Die meisten Naturharzfarben enthalten jedoch noch Biozide zur Topfkonservierung (z.B. Isothiazolinone), die trotz ihres geringen Anteils bei empfindlichen Personen bei der Verarbeitung zu Reizungen und allergischen Reaktionen führen können. Allergiker sollten eher auf konservierungsmittelfreie Alternativen, z.B. Kalkfarben, Silikatfarben oder Dispersionssilikatfarben (=1K-Silikatfarben) zurückgreifen.
weitere Informationen:
→ WECOBIS-Lexikon / Isothiazolinone
→ Reiter Planungsgrundlagen / Alternativen hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz
Lieferzustand
Naturharzfarben werden in Kunststoffgebinden geliefert.
Anwendungsbereiche (Besonderheiten)
grundsätzliche Anwendungsbereiche von Naturharzfarben im Vergleich zu anderen Farben, Lacken, Lasuren → Anwendungsbereiche Farben, Lacke, Lasuren.
Innen | Außen | ||
Beanspruchung | gering | stark | |
Putze | + | - | - |
Gips | +1) | - | |
Gipskarton, Papier, Tapeten | + | - | |
Beton | + | - | - |
Faserzement | + | - | - |
Massivholz | + | - | - |
Holzwerkstoffe | + | - | - |
Stahl | 0 1) | - | - |
Stahl verzinkt | 0 1) | - | - |
Aluminium | 0 1) | - | - |
+ | geeignet | x | möglich, aber nicht gebräuchlich |
- | nicht geeignet | 0 | bedingt geeignet |
1) | nur mit entsprechender Grundierung |
Die Hauptanwendungsbereiche von Naturharzfarben sind mineralische Wand- und Deckenuntergründe sowie Tapeten ohne starke Beanspruchung. Für Gipsplatten und stark saugende oder sandende Untergründe ist eine Grundierung erforderlich. Diese kann aus stark mit Wasser verdünnter Farbe (maximale Verdünnung 1:1) oder einer Naturharzgrundierung, zum Teil mit 10 - 20 % Farbe gemischt, bestehen.
ausführliche Erläuterungen zu Alternativen hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz
→ Reiter Planungsgrundlagen
Anstrichaufbau
Grundierung | 120 g/m² | ein Anstrich, keine Lösemittel, Pigmente und Füllstoffe |
Naturharzfarbe | 400 g/m² | Zwei Anstriche Standardrezeptur, erster Anstrich mit wenig Wasser verdünnt |
Beim angegebenen Anstrichaufbau handelt es sich um einen Standardaufbau auf einem mineralischen Untergrund. Die produktbedingten Abweichungen sind gering.
Quellen
Eigene Datensammlung, Büro für Umweltchemie
Planungs- und Ausschreibungshilfen
WECOBIS informiert produktneutral. An verschiedenen Stellen bietet WECOBIS jedoch auch Unterstützung dazu, wie sich Produkte innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer ökologischen Eigenschaften unterscheiden lassen.
Informationen hier im Reiter Planungsgrundlagen:
- Links zu materialökologischen Anforderungen und Textbausteinen für Planung und Ausschreibung im WECOBIS-Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen,
- Hinweise auf mögliche Quellen und Nachweisdokumente zu Planungs- und Ausschreibungskriterien,
- ggf. weitere planungs- und ausschreibungsrelevante Informationen, z.B. Hinweise zu Verwendungseinschränkungen hinsichtlich Gefahrstoffverordnung (bei Stoffen / Gemischen), zu Alternativen oder zu besonderen Eigenschaften hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz.
Übersicht Planungsgrundlagen: Wand- und Deckenfarben, innen und außen
Stand 07/2024
Polymerisatharz- farben |
Siliconharz- farben |
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Material- ökologische Anforderungen |
Im Modul "Planung & Ausschreibung" bietet WECOBIS eine Übersicht zu möglichen materialökologischen Anforderungen und Textbausteine für Planung und Ausschreibung. Inhalt aufklappen | |||||
Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS | Innenwand- / Deckenfarben --- nur Dispersionsfarben: Außenwandfarben |
Innenwand- / Deckenfarben |
Außenwandfarben |
Außenwandfarben |
Innenwand- / Deckenfarben --- Außenwandfarben |
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Quellen für material- ökologische Anforderungen |
Die hier genannten Quellen, insbesondere BNB, bilden die Grundlage für Planungs- und Ausschreibungshilfen bzw. materialökologische Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS. Inhalt aufklappen | |||||
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) / Kriterium 1.1.6 (Risiken für die lokale Umwelt) |
Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung. Einordung der jeweiligen Wand- und Deckenfarbe hinsichtlich verschiedener Kriteriensteckbriefe siehe Reiter BNB-Kriterien in WECOBIS. |
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baubook BNB/QNG Produktinformationen | baubook bietet u.a. eine Plattform mit Produktinformationen zu BNB und QNG. Man findet dort Produkte, die den Anforderungen von BNB 1.1.6 und QNG 313 entsprechen. Hersteller können ihre Produkte in der Plattform deklarieren und die Nachweisdokumente hinterlegen. Durch baubook erfolgt eine Prüfung der Einhaltung der Anforderungen vor Freischaltung. → baubook Produktinformationen zu BNB und QNG | |||||
Umweltbundesamt (UBA) |
Auf den Internet-Seiten des Umweltbundesamtes (UBA) befindet sich der „Informationsdienst für umweltfreundliche Beschaffung“. Man findet dort auch Empfehlungen für die Ausschreibung u.a. für die Gebäudeinnenausstattung (z.B. div. Bodenbeläge, Bodenbelagsklebstoffe, Innenputze + -wandfarben, Tapeten). | |||||
baubook ÖkoBauKriterien | Mit der Plattform ÖkoBauKriterien bietet baubook eine Sammlung von Kriterien, die derzeit vor allem in Österreich, insbesondere in der Stadt Wien, für die ökologische Ausschreibung verwendet werden. Für Wand- und Deckenfarben finden sich Produktdeklarationen in der Gruppe der Wandfarben. | |||||
Mögliche Nachweis- dokumente |
Mithilfe von Nachweisdokumenten müssen die gestellten materialökologischen Anforderungen geprüft und dokumentiert werden. Zum Teil sind diese auch gesetzlich vorgeschrieben. Neben den folgend genannten gehören auch Produktdatenblätter, Technische Merkblätter, sowie Herstellererklärungen zu möglichen Dokumentationsunterlagen. Inhalt aufklappen | |||||
gesetzlich vorgeschrieben: | ||||||
REACH / CLP: Sicherheitsdatenblatt (SDB) |
Wand- und Deckenfarben werden als Gemisch eingestuft. Für sie muss daher ein SDB gemäß den Anforderungen in Art.31 REACH-VO in Verbindung mit Anhang II erstellt werden. (Nachweis gefährliche Stoffe, Nachweis SVHC >= 0,1 Gew.-%). | |||||
Leistungserklärung gemäß BauPVO mit Angaben zu SVHC (kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage) | - | - | - | - | - | |
freiwillige Produktkenn-zeichnungen / -deklarationen; Emissionsprüfberichte |
Für einige Bauproduktgruppen existieren freiwillige Produktkennzeichnungen oder -deklarationen wie z.B. Umweltzeichen oder Umweltproduktdeklarationen, die als Nachweis für materialökologische Anforderungen dienen können. Eine Übersichtstabelle dazu mit detaillierten Informationen zu Wand- und Deckenfarben findet sich im Reiter Zeichen & Deklarationen. Emissionsprüfberichte (ohne Umweltzeichenzertifizierung) können zwar hilfreich sein, sind aber oft nicht leicht zu interpretieren. Insbesondere ist auf die Rahmenbedingungen zu achten, die der Prüfung zugrunde lagen und ob diese mit denen der Anforderung übereinstimmen. |
Gefahrstoffverordnung
Gemäß Minimierungs- und Substitutionsgebot der GefStoffV ist grundsätzlich das Produkt mit den geringstmöglichen Belastungen für die damit Beschäftigten zu verwenden. Werden für eine Produktgruppe GISBAU Produkt-Codes oder GISCODES vergeben, lassen sich dadurch Unterschiede innerhalb der Produktgruppe feststellen. Auch einen Hinweis zur Ersatztstoffsuche findet man dann ggf. in den jeweiligen GISBAU-Informationen unter "Ersatzstoffe - Ersatzprodukte - Ersatzverfahren".
Übersicht nach Produktgruppen → WECOBIS / Reiter Zeichen & Deklarationen / GISBAU-Klassifizierungssystem
GISCODES für Wand- und Deckenfarben, innen + außen
Details zum neuen GISCODE siehe Lexikon → GISCODE für Beschichtungsstoffe (Maler und Lackierer)
Aus rein arbeitshygienischer Sichtweise sollten wasserbasierte, nicht alkalische oder ätzende Produkte mit einem Lösemittelgehalt von max. 40g/l (BSW10 / BSW20), im Idealfall außerdem konservierungsmittelarm (BSW10) und ohne zusätzlichen Filmschutz bevorzugt werden.
In Frage kommen für BSW10 Dispersionsfarben, Naturharzfarben und aufgrund einer Sonderregelung Silikatfarben (s.u., eig. BSW40), für BSW 20 auch Leimfarben oder Siliconharzfarben. Polymerisatharzfarben sind lösemittelbasiert (BSL20, BSL30).
Die am wenigsten umweltbelastenden und immer lösemittel- und konservierungsmittelfreien Kalkfarben tragen hier jedoch aufgrund ihrer Alkalität (Arbeitshygiene) den höchsten GISCODE der Beschichtungsstoffe (BSW60). Ähnliches gilt für reine Silikatfarben (BSW60; früher: M-SK02) bzw. Dispersionssilikatfarben als Fassadenfarben (BSW40; früher: M-SK01). Eine Ersatzstoffsuche wird allerdings auch in den zugehörigen GISBAU-Datenblättern nicht als zwingend, sondern als "Kann-Regelung" bezeichnet. Eine Sonderregelung gibt es lt. Auskunft GISBAU für Dispersionssilikatfarben im Innenraum. Sie dürfen trotz Alkalität in BSW10 eingestuft werden, wenn sie nicht in EUH208 (kann allergische Reaktionen hervorrufen) eingestuft sind, was für die meisten Innensilikatfarben wohl zutrifft, und wenn nachweislich keine Reizwirkung auf Augen oder Haut besteht. Auf dem Markt sind die Produkte allerdings nicht durchgängig entsprechend codiert.
Alternativen hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz
Innenwand- und Deckenfarben
Bei den Innenwandfarben sollten möglichst emissionsarme, lösemittel- und konservierungsmittelfreie Produkte zur Anwendung kommen. Im Bereich der Innenwand- und Deckenfarben gibt es dafür zahlreiche emissions- und schadstoffgeprüfte Produkte mit Umweltzeichen (z.B. Blauer Engel DE-UZ 102, natureplus-Qualitätszeichen, eco-INSTITUT-Label) → Reiter Zeichen & Deklarationen
Die grundsätzlich lösemittelfreien Kalkfarben (auch Kalk-Kaseinfarben → Leimfarben), reine Silikatfarben (=2K-Silikatfarben) sind deutlich weniger umwelt- und gesundheitsbelastend als alle anderen Produktgruppen und gehören zu den aus ökologischer Sicht vorteilhaftesten Produkten. Aufgrund ihrer Alkalität (s.o. BSW60, arbeitshygienische Schutzmaßnahmen erforderlich) wirken sie zudem pilzhemmend und benötigen daher auch keine Konservierungsmittel, was für Allergiker relevant sein kann.
Dispersionsfarben und Naturharzfarben gehören zu den wenig umwelt- und gesundheitsbelastenden Farbsystemen. Es sollten jedoch lösemittelfreie und konservierungsmittelfreie Produkte (= ohne Topfkonservierung) bevorzugt werden. Als gleichwertige Alternative können Dispersionssilikatfarben (=1K-Silikatfarben) betrachtet werden. Sie sind i.d.R. lösemittelfrei und aufgrund ihrer Alkalität i.d.R. auch konservierungsmittelfrei. Leimfarben sind etwas weniger umweltbelastend, enthalten jedoch normalerweise Konservierungsmittel (außer Kalk-Kaseinfarben s.o. oder Leimfarben in Pulverform) und sind weniger beanspruchbar.
weitere Informationen zu Konservierungsmitteln in Wandfarben:
→ WECOBIS Artikel zu besonderen Themen / Isothiazolinone in Bauprodukten
Siliconharzfarben enthalten meistens geringe Mengen Lösemittel, der Hauptanwendungsbereich ist allerdings auch die Fassade und nicht der Innenraum. Lösemittelfreie Siliconharzprodukte für Innenwände und -decken sind nur wenige auf dem Markt. Sie enthalten aber meist noch Konservierungsmittel.
Polymerisatharzfarben enthalten Lösemittel (30-40%) sowie Weichmacher (1-8%) und sollten daher in Innenräumen vermieden werden. Ihre Verwendung ist dort aber auch nicht üblich.
Weitere planungs- und ausschreibungsrelevante Informationen in WECOBIS
- Reiter Übersicht / Anwendungsbereiche
- Reiter Zeichen & Deklarationen / Erläuterung + Links der wichtigsten Deklarationen zur jeweiligen Produktgruppe
- Reiter BNB-Kriterien / Einordnung der jeweiligen Produktgruppe gemäß Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Allgemeine Unterstützung zum Umgang mit Nachhaltigkeitsaspekten in Planung und Ausschreibung sowie Hinweise auf Leitfäden, Arbeitshilfen und Veröffentlichungen zum Nachhaltigen Bauen bietet das neue WECOBIS-Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen unter Allgemeine Infos.
Umweltdeklarationen
Die folgende Tabelle liefert eine Übersicht zu Zeichen & Deklarationen, die für die Produktgruppe relevant sind. Neben Herstellererklärungen, Informationen in Sicherheitsdatenblättern (SDB) oder allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) können diese den Nachweis für umwelt- und gesundheitsrelevante Kriterien in Planung und Ausschreibung (s. Reiter Planungsgrundlagen) ermöglichen. Detaillierte Informationen finden sich außerdem in den einzelnen Produktgruppen.
Übersicht Umweltdeklarationen: Wand- und Deckenfarben, innen und außen
Stand 08/2024
Silikatfarben |
Leimfarben |
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Umweltzeichen |
Umweltzeichen gehören zu den freiwilligen Produktkennzeichnungen. Sie bieten die Möglichkeit, Unterschiede von Produkten innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer Umwelt- und Gesundheitsrelevanz festzustellen, auch wenn sie keine allgemeinverbindlichen Gebote oder Verbote aufstellen können. Inhalt aufklappen |
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Blauer Engel DE-UZ 102 / Emissionsarme Wandfarben (Ausgabe 2019) |
+ |
+ (nur 1K-Silikatfarben / Dispersionssilikatfarben im Geltungsbereich, keine 2K) |
x (nicht im Geltungsbereich)
|
x (aufgrund der Inhaltsstoffe / z.B. Lösemittelgehalt) |
x (Erfüllbarkeit unsicher) |
|
Österreichisches Umweltzeichen / Richtlinie UZ 17 für Wandfarben, innen |
+ | + |
(+) |
x (aufgrund der Inhaltsstoffe / z.B. Lösemittelgehalt) |
x (Erfüllbarkeit unsicher) |
|
EU Ecolabel (Blume) / Innen- und Außenfarben und -lacke |
+ | + |
+ |
x (aufgrund der Inhaltsstoffe / z.B. Lösemittelgehalt) |
x (Erfüllbarkeit unsicher, Produktverfügbarkeit nicht prüfbar) |
|
Nordic Swan Ecolabel / Indoor paints an varnishes |
(+) (Produktverfügbarkeit nicht prüfbar) |
(+) (Produktverfügbarkeit nicht prüfbar) |
(+) (Produktverfügbarkeit nicht prüfbar) |
x |
x | |
natureplus Umweltzeichen / Wandfarben (nur für Produkte aus nachwachsenden und/oder umweltverträglich gewonnenen mineral. Rohstoffen / mind. 85 Masse%) |
- (nicht im Geltungsbereich) |
+
|
Kalkfarben, auch leimvergütet: Naturharz-, Leimfarben: |
x
|
x
|
|
+ |
+ |
Kalkfarben, Lehmfarben: Naturharz- bzw. Leimfarben: |
x |
x |
||
EMICODE / Raumlufthygiene |
- |
- |
- |
- |
- |
|
Cradle to Cradle2 / Built Environment and Furnishings |
(+) |
(+) |
Kalkfarbe: Lehm-, Naturharz-, Leimfarbe: |
x |
x |
|
GISBAU Klassifizierungs-system |
Das GISBAU Klassifizierungssystem ermöglicht es durch den GISCODE oder GISBAU Produktcode, Produkte von denen die gleichen Gesundheitsgefahren ausgehen, in einer Gruppe zusammenzufassen. Die Klassifizierung ist auf den Arbeitsschutz ausgerichtet. Gemäß Minimierungs- und Substitutionsgebot der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist grundsätzlich das Produkt mit den geringstmöglichen Belastungen zu verwenden. (siehe unten: Ersatzproduktgruppe prüfen?) Inhalt aufklappen |
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GISBAU Produkt-Code / GISCODE |
BSW10 Beschichtungsstoffe, wasserbasiert, konservierungs- BSW20 Beschichtungsstoffe, wasserbasiert mit Bioziden gegen Algen und Pilze: |
1K-Silikatfarben: 2K-Silikatfarben: mit Bioziden gegen Algen und Pilze: |
Kalkfarben: Naturharzfarben: BSW20 Leimfarben: |
BSL20 BSL30 Hinweis: |
BSW20 mit Bioziden gegen Algen und Pilze: |
|
GefStoffV: Prüfung von Alternativen erforderlich? (Minimierungsgebot) |
Hinweis: |
|||||
geringstmögliche Belastung innerhalb der gleichen GISCODE-Produktgruppe (ggf. erst nach Prüfung von Alternativen) |
BSW10 Beschichtungsstoffe, wasserbasiert, konservierungs- mittelarm |
BSW40 Beschichtungsstoffe, wasserbasiert, alkalisch ggf. bei Innenwandfarben: BSW10 Beschichtungsstoffe, wasserbasiert, konservierungs- mittelarm |
Kalkfarben: Naturharzfarben: Leimfarben: |
BSL10 |
BSW10 Beschichtungsstoffe, wasserbasiert, konservierungs- mittelarm |
|
Umweltprodukt-deklaration (EPD) |
Die Umweltproduktdeklaration (EPD = Environmental Product Declaration) eines Produktes macht Aussagen zum Energie- und Ressourceneinsatz und in welchem Ausmaß ein Produkt zu Treibhauseffekt, Versauerung, Überdüngung, Zerstörung der Ozonschicht und Smogbildung beiträgt. Außerdem werden Angaben zu technischen Eigenschaften gemacht, die für die Einschätzung der Performance des Bauproduktes im Gebäude benötigt werden, wie Lebensdauer, Wärme- und Schallisolierung oder den Einfluss auf die Qualität der Innenraumluft.1 Inhalt aufklappen |
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EPD1 |
+ |
+ |
Kalk- / Leimfarben: - Silikatfarben: + |
+ | + | |
Branchen-EPD1 | - | - | - | - | - | |
Umweltindikatoren |
Einheitliche Werte zu Umweltindikatoren wie z.B Primärenergieaufwand, Abfall, Abiotischer Ressourcenverbrauch, Ozonabbaupotential, Treibhauspotential usw. liefert die Datenbank ÖKOBAUDAT des Informationsportals Nachhaltiges Bauen. Inhalt aufklappen |
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ÖKOBAUDAT-Datensätze |
5.4.01 Dispersion (Fassadenfarbe) |
5.4.02 Silikat-Dispersion (Fassadenfarbe) |
5.5.02 Innenfarben (Kalkfarbe) | - |
5.4.03 Silikonharz (Fassadenfarbe) |
|
Hinweis: |
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Sonstige freiwillige Produkt-Deklarationen |
Die Plattform baubook beispielsweise bietet für Händler und Hersteller von Bauprodukten die Möglichkeit einer online-Deklaration z.B. anhand der deutschen BNB/QNG-Kriterien oder der österreichischen ÖkoBauKriterien. Inhalt aufklappen |
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baubook BNB/QNG Produktinformationen | Unter "BNB und QNG Produktinfos" findet man Produkte, die den Anforderungen von BNB 1.1.6 und QNG 313 entsprechen. Hersteller können ihre Produkte in der Plattform deklarieren und die Nachweisdokumente hinterlegen. Durch baubook erfolgt eine Prüfung der Einhaltung der Anforderungen vor Freischaltung. siehe baubook Produktinformationen zu BNB und QNG |
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baubook ÖkoBauKriterien | Unter "ÖkoBauKriterien" findet man eine Sammlung von Kriterien und Produkten, die derzeit vor allem in Österreich, insbesondere in der Stadt Wien, für die ökologische Ausschreibung verwendet werden. siehe baubook ÖkoBauKriterien / Produkte / Wandfarben |
+ | Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe vorhanden |
(+) | derzeit kein Produkt aus dieser Produktgruppe zertifiziert |
- | Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe nicht vorhanden bzw. Produktgruppe nicht im Geltungsbereich |
./. | Zeichen / Label für diese Produktgruppe nicht relevant |
x | Produkte aus dieser Produktgruppe können die Kriterien des Zeichens/Labels definitionsgemäß nicht erfüllen |
1 Die hier als vorhanden markierten EPDs und Branchen-EPDs sind als Auswahl ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu verstehen und finden sich z.B. auf den Seiten der ÖKOBAUDAT Datenlieferanten. 2 Bei Cradle to Cradle-Zertifizierungen gibt es insgesamt 4 Bewertungsstufen von Bronze bis Platin in 5 Kategorien. Zur Einordnung der Qualität gehört also immer auch das tatsächlich erreichte Bewertungsniveau, was z.B. bei Bronze (insbesondere in Material Health) noch relativ niedrig ist!
Bewertungssystem
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Wofür steht das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)? Inhalt aufklappen | |
Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung. |
|
Welche Informationen liefert WECOBIS für BNB im Reiter BNB-Kriterien? Inhalt aufklappen | |
WECOBIS führt in den Datenblättern der Bauproduktgruppen umfangreiche Informationen zur Beantwortung der verschiedenen Fragestellungen im Hinblick auf Umwelt- und Gesundheitsaspekte. Im Reiter BNB-Kriterien bietet WECOBIS gezielt Antworten auf Fragestellungen baustoffrelevanter BNB-Kriteriensteckbriefe. Durch die Bündelung von Aspekten z.B. bzgl. der Risiken für die lokale Umwelt, Fragen zur Innenraumlufthygiene und der Thematik Rückbau, Trennung, Verwertung gibt WECOBIS gezielte Hilfestellung bei der Einordnung einzelner Baustoffe. Tiefergehende Informationen finden sich über die Verknüpfungen in den jeweiligen Datenblättern. |
BNB-Kriterium BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau)
Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_1.1.6 verfolgt? Inhalt aufklappen | |
BNB-Kriterium BN_1.1.6 zielt auf die Reduzierung bzw. Vermeidung von Stoffen und Produkten beim Neubau, die aufgrund ihrer stofflichen Eigenschaften oder Rezepturbestandteile ein Risikopotenzial für Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft (auch Innenraumluft) enthalten. Das Kriterium teilt die Anforderungen in 5 Qualitätsniveaus ein. Die Einordnung orientiert sich an Aufwand und Schwierigkeitsgrad der praktischen Umsetzung sowie an der ökologischen Bedeutung der Substitution eines Stoffes. Für den Umgang mit Materialien im Bestand und deren Einordnung ist Kriteriensteckbrief BK_1.1.6. heranzuziehen. |
Einordnung Wand- und Deckenfarben, innen + außen
Stand 05/2021 (Steckbriefversion V 2015)
Übersicht 1.1.6-Positionen + WECOBIS-Produktgruppen | Qualitätsniveau erreichbar?1 | |||||
5 | Innenwand- / Deckenfarben → Erläuterungen s.u. |
QN1 | QN2 | QN3 | QN4 | QN5 |
Dispersionsfarben, Silikat-/Dispersionssilikatfarben (1K) | ja | ja | ja | ja | ja | |
2K-Silikatfarben, Kalkfarben, Leimfarben (*jeweils mit Gleichwertigkeitsnachweis zum Blauen Engel) |
ja | ja | ja* | ja* | ja* | |
lösemittelfreie Siliconharzfarben (selten) | ja | ja | nein | nein | nein | |
Siliconharzfarben, Polymerisatharzfarben | ja | nein | nein | nein | nein | |
6a | Außenwandfarben → Erläuterungen s.u. |
QN1 | QN2 | QN3 | QN4 | QN5 |
Dispersionsfarben, Silikat-/Dispersionssilikatfarben, Kalkfarben, Siliconharzfarben | ja | ja | ja | ja | ja | |
Polymerisatharzfarben | ja | nein | nein | nein | nein | |
Mögliche Einschränkungen bei der Produktauswahl / Erläuterungen zu erreichbaren QNs | ||||||
Innenwand- / Deckenfarben Inhalt aufklappen | ||||||
Bereits ab QN2 müssen die Produkte lösemittel- und weichmacherfrei nach VdL-RL 01 sein. Damit verbunden sind auch diverse Stoffausschlüsse. Kalkfarben, Leimfarben und Silikat-/Dispersionssilikatfarben können diese Anforderungen leicht erfüllen. Auch bei den Dispersionsfarben sind die meisten Produkte lösemittelfrei. Die meisten Siliconharzfarben und viele Naturharzfarben enthalten hingegen Lösemittel, die Anzahl lösemittelfreier Produkte ist eher gering. Polymerisatzharzfarben enthalten Weichmacher (1-8%) und sind lösemittelbasiert. Sie können daher bereits die Anforderungen ab QN2 nicht mehr erfüllen. Ihr Einsatz im Innenraum ist allerdings auch eher unüblich. |
||||||
Außenwandfarben Inhalt aufklappen | ||||||
Hinweis: kein Anwendungsbereich für Naturharzfarben und Leimfarbe Mit steigendem QN wird der zulässige VOC-Gehalt von <40g/l ab QN2 stetig reduziert bis auf <20g/l in QN5. Die Farben müssen aber nicht lösemittelfrei (<0,1% bzw. <1g/l Lösemittel) sein. Ab QN2 sind außerdem schwermetallhaltige Pigmente und Sikkative ausgeschlossen und ab QN4 Biozide nur noch zur Topfkonservierung und nicht mehr zum Filmschutz gegen Algen und Pilze zulässig. |
Tabelle 1.5.3: Übersicht der erreichbaren Qualitätsniveaus / Wandfarben, innen + außen 1 Entsprechende Produkte vorausgesetzt, die die jeweiligen Einzelanforderungen erfüllen. Sofern nichts anderes vermerkt (s. ggf. Erläuterungen), ist eine ausreichende Produktverfügbarkeit gegeben.
→ Planungs- und Ausschreibungshilfen mit Textbausteinen
Tabellarische Übersichten mit allen Einzelanforderungen sind im WECOBIS Modul Planung & Ausschreibung (P&A) zu finden. Man findet dort auch detaillierte Informationen zu den Nachweismöglichkeiten (z.B. über andere Produktkennzeichnungen) und damit zur Prüfung der angebotenen Produkte, außerdem ausführliche Erläuterungen zu den Anforderungen und die zugehörigen Textbausteine (auch als PDF-Download):
→ Innenwand-/Deckenfarben
→ Außenwandfarben
BNB-Kriterium BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung)
Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BK_1.1.6 verfolgt? Inhalt aufklappen | |
Im Falle einer Sanierungsmaßnahme wird BN_1.1.6 ergänzt durch das BNB-Kriterium BK_1.1.6. Dieses zielt auf die Adressierung und Ausschleusung von Materialien in der bestehenden Bausubstanz, die ein Risikopotenzial für Mensch und Umwelt darstellen. Die Bewertung erfolgt anhand einer Einstufung der Baumaterialien in ein vorgegebenes Schadstoffkataster mit 14 Schadstoffgruppen aufgrund ihres Schädigungspotentials und der jeweiligen Sanierungsmaßnahmen. Das Kriterium teilt die Anforderungen in 4 Qualitätsniveaus ein. Die Einordnung orientiert sich an Aufwand und Schwierigkeitsgrad der praktischen Umsetzung sowie an der ökologischen Bedeutung er Substitution eines Stoffes. Weitere Informationen zu den Einzelkriterien im Bestand siehe BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung). Für den Einbau von neuen Materialien gilt BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau). |
Die in den WECOBIS-Baustoffinformationen beschriebenen Produktgruppen behandeln nur aktuell am Markt befindliche Baustoffe. Dabei handelt es sich in aller Regel nicht mehr um dieselben Produkte, die z.B. einem Schadstoffkataster gemäß BNB-Kriteriensteckbrief BK_1.1.6 zugeordnet werden müssen.
Eine Einordnung hinsichtlich BK_1.1.6 erfolgt daher in WECOBIS in eigenen Datenblättern zum Bestand. Dort findet man Informationen zu Materialien, die in der Regel nicht mehr auf dem Markt sind, jedoch bei Umbau- oder Renovierungsmaßnahmen als Rückbaumaterial anfallen können.
Einordnung Wand- und Deckenfarben im Bestand
Für Wand- und Deckenfarben findet man die entsprechenden Informationen gesammelt für die ganze Obergruppe unter Oberflächenbehandlungen im Bestand.
Abgesehen von Kalkfarben und den meisten Leimfarben können auch aktuelle Farben, Lacke oder Lasuren schwermetallhaltige Pigmente enthalten, die bei einem späteren Rückbau entsorgungsrelevant sein können. Bei Produkten mit Umweltzeichen (z.B. Blauer Engel DE-UZ 102, natureplus-Qualitätszeichen, eco-INSTITUT-Label) sind diese und andere Schadstoffe über den Anforderungskatalog ausgeschlossen. → Reiter Zeichen & Deklarationen
BNB-Kriterium BN_3.1.3 - Innenraumhygiene
Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_3.1.3 verfolgt? Inhalt aufklappen | |
Ziel des BNB-Kriteriums 3.1.3 ist die Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten, die zu keinen negativen Effekten hinsichtlich der Befindlichkeit der Raumnutzer führt, die hygienische Sicherheit garantiert und somit möglichst auch eine empfundene hohe olfaktorische Luftqualität gewährleistet. |
An dieser Stelle findet man eine grobe Übersicht zu den in BNB_BN_3.1.3 adressierten Emissionen. Sofern relevant, finden sich ausführlichere Informationen in anderen WECOBIS-Reitern:
→ Reiter Planungsgrundlagen / ggf. Infos zu Alternativen hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz
→ Reiter Verarbeitung, Nutzung, Nachnutzung / lebenszyklusspezifische Informationen
Hinweis:
Neben der inhaltlichen Zusammensetzung kann für die Wirkung eines Baustoffes immer auch die Einbausituation vor Ort (eingebaute Menge, Raumgröße, Klima, Temperaturen etc.), sowie die Verarbeitung und Wechselwirkung mit anderen Materialien entscheidend sein.
Einordnung Wand- und Deckenfarben
In den meisten Anwendungsfällen können lösemittelfreie Wandfarben zum Einsatz kommen, die eine deutlich geringere Umwelt- und Gesundheitsbelastung und geringere arbeitshygienische Risiken aufweisen als lösemittelhaltige Produkte.
Produktgruppe | Zu erwartende VOC-Emissionen | Zu erwartende Formaldehyd-Emissionen |
lösemittelfreie Produkte: Dispersionsfarben lösemittelfrei1, Naturharzfarben lösemittelfrei, Kalkfarben1, Leimfarben1, Silikat-/Dispersionssilikatfarben (1K) lösemittelfrei1, 2K-Silikatfarben |
keine | keine |
Produkte mit ggf. geringem Lösemittelgehalt (LM): Dispersionsfarben (0-2% LM), Naturharzfarben (0-7%LM), Siliconharzfarben (0-3%), Silikat-/Dispersionssilikatfarben (1K) (0-1,7%) |
möglich | keine |
lösemittelhaltige Produkte: Polymerisatharzfarben (30-40% LM) |
hoch | keine |
|
|||
keine | Die Produktgruppe enthält kein Formaldehyd oder keine VOC. | ||
möglich | Die Produkte der Produktgruppe unterscheiden sich bezüglich der zu erwartenden VOC- oder Formaldehyd-Emissionen. Bei der Produktwahl ist auf geeignete Zeichen und Deklarationen zu achten. Siehe dazu die Informationen im Reiter "Zeichen & Deklarationen". | ||
hoch | Die Produktgruppe verursacht grundsätzlich hohe VOC-Emissionen oder Formaldehyd-Emissionen. Alternativen sind vorzugsweise in der Wahl funktional gleichwertiger Baustoffe anderer Produktgruppen oder anderer Konstruktionen zu suchen. |
1 Im Bereich der Innenwand- und Deckenfarben gibt es auch zahlreiche emissions- und schadstoffgeprüfte Produkte mit Umweltzeichen (z.B. Blauer Engel DE-UZ 102, natureplus-Qualitätszeichen, eco-INSTITUT-Label)
BNB-Kriterium BN_4.1.4 - Rückbau, Trennung, Verwertung
Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_4.1.4 verfolgt? Inhalt aufklappen | |
Im BNB Kriteriensteckbrief 4.1.4 werden Konstruktionen nach ihrer Rückbaubarkeit, Trennbarkeit und Verwertbarkeit eingestuft. |
Für die Bewertung der Rückbaubarkeit wirkt sich der Einsatz abfallarmer Konstruktionen, die die Möglichkeit eines sortenreines Rückbaus erlauben, günstig aus. Die Rückbaubarkeit beschreibt den Aufwand, der für Demontage oder Abbruch eines Bauteils aus dem Gebäudeverband nötig ist. Die Sortenreinheit beschreibt den Aufwand, der für die sortenreine Trennung mehrschichtiger und / oder inhomogener Bauteile anfällt.
Für die Bewertung der Verwertbarkeit der Baustofffraktionen gelten die zur Zeit der Bewertung am Markt aktuell verfügbaren technischen Verfahren. Eine bessere Verwertbarkeit / höherwertige Verwertung führt tendenziell zu einer Aufwertung. Eine theoretische aber nicht realisierte Verwertbarkeit führt tendenziell zu einer Abwertung. Alternativ können bei Bauteilen mit langer zu erwartender Nutzungsdauer Forschungsvorhaben, die praktikable Lösungsmöglichkeiten in absehbarer Zeit zur Verfügung stellen können, positiv bewertet werden.
Weitere Informationen z.B. zu den Verwertungsmöglichkeiten, Deponieverhalten, Abfallschlüssel → Reiter Nachnutzung
Einordnung Farben, Lacke, Lasuren
Die Rückbaubarkeit von Oberflächenbehandlungen ist bedingt durch ihre Funktion prinzipiell nicht gegeben. Farben, Lacke und Lasuren haften funktionsbedingt auf dem damit beschichteten Bauteil, eine möglichst starke und andauernde Haftung auf dem Untergrund ist gewünscht. Sie können nicht getrennt und auch nicht sortenrein zurückgebaut werden.
Farben, Lacke und Lasuren können nicht sortenrein zurückgebaut werden (s.o.). Sie treten im Rückbau als Anhaftungen an anderen Baustoffen in Erscheinung und können die Recyclingfähigkeit dieser Baustoffe vermindern.
Da Farben, Lacke und Lasuren immer mit anderen Baustoffen verbunden sind und ihre Funktion die möglichst starke und andauernde Haftung auf dem Untergrund bedingt, können sie nur als Anhaftung an anderen Baustoffen entsorgt werden.
- Eine stoffliche Verwertung ist nicht möglich. Mit Farben und Lacken behandelte Baustoffe können in ihrer Recyclierbarkeit beeinträchtigt werden oder führen ggf. zu Qualitätseinbußen von Sekundärbaustoffen. Dies gilt z.B. für Holzbaustoffe, wenn die Beschichtungen halogenorganische Verbindungen enthalten. Keine besonderen Verwertungsprobleme bestehen bei beschichteten Metallbaustoffen, deren Beschichtung beim Einschmelzen vernichtet bzw. eventuell vorhandene Metalle in die Metallmatrix eingebunden werden.
- Die energetische Verwertung von Wandfarben, die nicht rein mineralisch sind (z.B. Kalkfarben), oder Lacken ist möglich und führt bei vorschriftsgemässer Rauchgasreinigung zu keinen relevanten Emissionen.
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Rückbaubarkeit
Die Rückbaubarkeit von Oberflächenbehandlungen ist bedingt durch ihre Funktion prinzipiell nicht gegeben. Farben, Lacke und Lasuren haften funktionsbedingt auf dem damit beschichteten Bauteil, eine möglichst starke und andauernde Haftung auf dem Untergrund ist gewünscht. Sie können nicht getrennt und auch nicht sortenrein zurückgebaut werden.
Sortenreinheit
Farben, Lacke und Lasuren können nicht sortenrein zurückgebaut werden (s.o.). Sie treten im Rückbau als Anhaftungen an anderen Baustoffen in Erscheinung und können die Recyclingfähigkeit dieser Baustoffe vermindern.
Verwertbarkeit
Da Farben, Lacke und Lasuren immer mit anderen Baustoffen verbunden sind und ihre Funktion die möglichst starke und andauernde Haftung auf dem Untergrund bedingt, können sie nur als Anhaftung an anderen Baustoffen entsorgt werden.
- Eine stoffliche Verwertung ist nicht möglich. Mit Farben und Lacken behandelte Baustoffe können in ihrer Recyclierbarkeit beeinträchtigt werden oder führen ggf. zu Qualitätseinbußen von Sekundärbaustoffen. Dies gilt z.B. für Holzbaustoffe, wenn die Beschichtungen halogenorganische Verbindungen enthalten. Keine besonderen Verwertungsprobleme bestehen bei beschichteten Metallbaustoffen, deren Beschichtung beim Einschmelzen vernichtet bzw. eventuell vorhandene Metalle in die Metallmatrix eingebunden werden.
- Die energetische Verwertung von Wandfarben, die nicht rein mineralisch sind (z.B. Kalkfarben), oder Lacken ist möglich und führt bei vorschriftsgemässer Rauchgasreinigung zu keinen relevanten Emissionen.
Quellen
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Kriterium 1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt, abrufbar unter BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Online-Quelle)
Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Version 2011_1, Kriterium 3.1.3 Innenraumhygiene, abrufbar unter BNB_BN2011-1_313 (Online-Quelle)
Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Version 2011_1, Kriterium 4.1.4 Rückbau, Trennung und Verwertung, abrufbar unter BNB_BN2011-1_414 (Online-Quelle)
Technisches
Technische Daten
Naturharzfarben |
|
Rohdichte [kg/m³] |
1.300 - 1.500 |
Wasserdampfdiffusionswiderstandszahl µ | vermutlich hohe Dampfdurchlässigkeit < 100 |
Festkörpergehalt [%] |
45 – 65 |
Trocknungszeit [Std] |
2 – 3 |
Verbrauch [m2/kg] |
5 – 6 |
Technische Baubestimmung
Die allgemeinen Anforderungen an bauliche Anlagen und die Verwendung von Bauprodukten werden in den Landesbauordnungen geregelt. Bei Bedarf können diese allgemeinen Vorgaben durch Technische Baubestimmungen konkretisiert werden. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) macht im Auftrag der Länder die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) bekannt, die als Grundlage für die Umsetzung in Landesrecht dient.
Weitere Informationen dazu bzw. produkt- und bauartspezifische Informationen siehe
→ DIBt / Informationsportal Bauprodukte und Bauarten
→ DIBt / Zulassungs- und Genehmigungsverzeichnisse
Technische Regeln (DIN, EN)
Der Begriff Naturharz ist in DIN 55958 (Harze) definiert. Die DIN 13300 (Wasserhaltige Beschichtungsstoffe für Wände und Decken im Innenraum) definiert qualitative Eigenschaften wie Glanzgrad, maximale Korngröße, Kontrastverhältnis (Deckvermögen) und Nassabriebbeständigkeit
Quellen
Technische Merkblätter von diversen Herstellern
Rohstoffe / Ausgangsstoffe
Hauptbestandteile
Abb.1 / Zusammensetzung nach Funktionen - Naturharzfarben
Als Bindemittel wird eine Vielzahl von Naturharzen und -ölen mit durchschnittlich 10 % in der gebrauchsfertigen Farbe verwendet. Als Beimischungen können Casein, Naturlatex und Cellulosederivate in geringen Mengen enthalten sein. Der Gehalt an Pigmenten und Füllstoffen liegt zwischen 40 und 55 %, wobei in weißen Naturharzfarben wie in praktisch allen konventionellen Farbsystemen 5 bis 15 % Titandioxid als Weißpigment enthalten sind. Naturharzfarben enthalten Wasser im Bereich von 35 bis 50 % sowie organische Lösemittel (z.B. Terpene, Alkohole) bis maximal 7 %. Als Hilfsstoffe kommen hauptsächlich Borax oder ätherische Öle als Konservierungsmittel zum Einsatz.
Abb.2 / Zusammensetzung nach Funktionen - Naturharzfarben lösemittelfrei
In lösemittelfreien Naturharzfarben ist der Bindemittelanteil etwas geringer dafür die Anteile von Füllstoffen und Wasser etwas höher.
Umwelt- und Gesundheitsrelevanz
Abb. 3 / Zusammensetzung nach Rohstoffherkunft - Naturharzfarben
Abb. 4 / Zusammensetzung nach Rohstoffherkunft - Naturharzfarben lösemittelfrei
Gewinnung der Primärrohstoffe
Die Bindemittel, die Lösemittel und der größte Teil der Hilfsstoffe stammen praktisch ausschließlich aus nachwachsenden Rohstoffen. Das am meisten verwendete Bindemittel ist das Leinöl aus den Leinsamen, die weltweit fast überall angebaut werden, in Kombination mit Kolophonium, das aus Fichtenharz gewonnen wird. Die meisten Naturfarbenhersteller verwenden bei den Buntpigmenten wo möglich wenig verarbeitete Erdfarben. Diese ergeben die typischen Pastellfarbtöne. Bei den Weißpigmenten und gewissen Farbtönen wie Grün unterscheiden sich die Naturfarben nicht von den konventionellen Systemen. Die Weißpigmente bestehen in der Regel aus Titandioxid, das in den konventionellen, aufwendigen Titanerzaufbereitungsanlagen hergestellt wird. Als Füllstoffe werden Gesteinsmehle aus Kalk oder Feldspat eingesetzt.
Verfügbarkeit
Nachwachsende Rohstoffe sind definitionsgemäß unerschöpflich. Die benötigte Produktionsfläche steht jedoch in Konkurrenz zu Naturräumen und den Anbauflächen für Lebensmittel oder anderen technischen Produkten und ist nur begrenzt verfügbar. Die mineralischen Rohstoffe (Gesteinsmehl) sind auch langfristig nicht erschöpft, eine Knappheit ist nicht zu erwarten
Verwendung von Recyclingmaterialien / Produktionsabfällen
Die Verwendung von Sekundärrohstoffen in der Produktion von Naturharzfarben ist evtl. denkbar, wird jedoch in der Praxis gegenwärtig nicht umgesetzt. Produktionsabfälle werden in modernen Industriebetrieben wo möglich genutzt. Detaillierte Informationen für die Farbenproduktion liegen jedoch nicht vor.
Radioaktivität
Radioaktivität ist für Farben und Lacke nicht relevant.
Quellen
Eigene Datensammlung, Büro für Umweltchemie
Herstellung
Prozesskette
Herstellungsprozess
Der Naturfarbenherstellung liegt ein grundsätzlich anderes Verständnis der Stoffe zugrunde. Die Herstellung von Naturharzfarben erfolgt darum möglichst schonend unter weitestgehendem Verzicht auf die Verwendung von Gefahrstoffen. Wichtigste Produktionsprozesse sind die Destillation und die Extraktion. Kiefernharz (Balsamharz) beispielsweise wird durch Destillation in die Hauptbestandteile Kolophonium und Terpentinöl zerlegt. Rohe Pflanzenöle werden durch Kochen zu Standölen mit besseren technischen Eigenschaften veredelt. Die Herstellung der Füllstoffe ist nicht produktgruppenspezifisch. Bei den Farbpigmenten werden hauptsächlich mineralische Pigmente (Erdfarben) verwendet. Die Weißpigmente sowie stark leuchtende Buntpigmente stammen auch bei Naturharzfarben aus konventioneller Produktion.
Die Verarbeitung zu Farben beinhaltet das Einwägen und Mischen der Ausgangsstoffe gemäß Rezeptur. Anschließend werden die Farben in Gebinde eingefüllt und zur Auslieferung auf Paletten verpackt.
Umweltindikatoren / Herstellung
Einheitliche Werte zu Umweltindikatoren (z.B. Primärenergieaufwand, Treibhauspotential) liefert die Online-Datenbank ÖKOBAUDAT des Informationsportals Nachhaltiges Bauen. Die Plattform ÖKOBAUDAT stellt Umweltprofile für Bauprodukte bereit, die als erforderliche Datengrundlage für die Ökobilanzierung (Lebenszyklusanalyse) von Gebäuden eingesetzt werden. Für Bauprodukte gibt es dort Herstellungs- und End-of-Live-Datensätze. → Datenbank der ÖKOBAUDAT
In der Herstellung von Bauprodukten ist ein großer Anteil der verursachten Umweltbelastungen auf den Verbrauch von nicht erneuerbaren Energieträgern zurückzuführen. Der in den Datensätzen geführte "kumulierte Primärenergieaufwand nicht erneuerbar" (Graue Energie, PENRT) ist daher ein wichtiger Umweltindikator für den Ressourcenverbrauch und i.d.R. gleichgerichtet mit dem Treibhauspotential (GWP), einem wichtigen Indikator der Umwelt(aus)wirkungen.
Informationen zu ÖKOBAUDAT-Datensätzen im Zusammenhang mit dieser Produktgruppe finden sich in WECOBIS unter Fachinformationen / Reiter Zeichen & Deklarationen → Übersicht Umweltdeklarationen / Umweltindikatoren.
Energieaufwand
Die wichtigste Einflussgröße für den Energieaufwand von Naturharzfarben ist die Menge der Weißpigmente, die zwischen 80 und 90 % der Herstellungsenergie verursacht. Die in der Herstellung energiearmen Bindemittel, die Lösemittel sowie die Füll- und die Hilfsstoffe haben nur eine geringe Bedeutung.
Graue Energie
Leimfarben | Naturharzfarben | Dispersionsfarben | |
[MJ/m²] | 1 - 3 | 2.5 - 5.5 | 6.5 - 13 |
Die Bandbreite der Grauen Energie ergibt sich aus den produktbedingten Abweichungen in den Rezepturen und bezieht sich auf einen weißen Standardaufbau auf einem mineralischen Untergrund. Die leicht erhöhten Herstellungsenergiewerte lösemittelfreier Dispersionsfarben werden durch die Kunstharzbindemittel verursacht. Leimfarben weisen hingegen eine niedrigere Graue Energie als Naturharzfarben auf.
Charakteristische Emissionen
Emissionen in der Herstellung von Farben sind von deren Zusammensetzung abhängig. Lösemittelhaltige Farben führen in der Produktion typischerweise zu Lösemittelemissionen, die kontrolliert werden müssen, z. B. durch Absaugung aus geschlossenen Systemen. Mineralische Füllstoffe können zu Staubemissionen führen. Prozesswasser muss, soweit vorhanden, gemäß den Vorgaben der „Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer“ kontrolliert und behandelt werden.
Transport
Naturharzfarben enthalten keine fossilen Rohstoffe. Der Transport der Ausgangsstoffe welche auf erneuerbaren Rohstoffen basieren (Bindemittel und Hilfsstoffe) ist generell mit kürzeren Transportwegen und geringeren Umweltrisiken behaftet als der Transport von Ausgangsstoffen welche auf fossilen Rohstoffen basieren. Da jedoch Bindemittel sowie Hilfsstoffe in einer Vielzahl von verschiedenen Produkten verwendet werden (nicht nur in Naturharzfarben) ist die Umweltrelevanz des Transports nicht spezifisch für die Herstellung von Naturharzfarben.
Quellen
Umweltbundesamt: Schadstoffarme Lacke - Geltungsbereich und Anforderungen, Umweltbundesamt, 1997, Berlin
Verarbeitung
Technische Hinweise / Verarbeitungsempfehlungen
Naturharzfarben stellen keine besonderen Anforderungen an die Verarbeitung.
Arbeitshygienische Risiken
Allgemeines
Naturharzfarben können durch Einatmen der Dämpfe oder Aufnahme über die Haut zu Gesundheitschäden führen. Personen mit Kolophonium- oder Terpentinöl-Allergien sollten keinen weiteren Umgang mit diesen Stoffen haben, da sie bereits auf sehr niedrigen Konzentrationen reagieren.
Einige Inhaltsstoffe (z.B. Konservierungsmittel) können bei empfindlichen Personen zu Reizungen und allergischen Reaktionen führen. Biozide werden als Konservierungsmittel zur Topfkonservierung beigesetzt, um das Wachstum von Mikroorganismen wähend der Lagerung der Farben zu verhindern. Beim Aufbringen der Farbe werden diese Biozide freigesetzt. Ihr Gehalt in den Farben liegt normalerweise bei weniger als einem Promille.
AGW-Werte
Für Terpentinöl existieren weder AGW- noch MAK-Werte. Der DNEL-Wert (Dereived No Effect Level) beträgt 0.77 mg/m3. Dies ist eine aus Versuchs- und Beobachtungsdaten abgeleitete Konzentration unterhalb der der Stoff die menschliche Gesundheit nicht beeinträchtigen soll.
REACH / CLP - Informationspflicht zu SVHC
Flüssige, pastöse, pulvrige Bauprodukte oder deren Ausgangsstoffe (z.B. Dichtmassen, Klebstoffe, Beschichtungen, Farben, Mörtel + Estriche, Schüttungen, Frischbeton, Betonzusatzmittel, Bindemittel, Kunststoffe usw.) werden als Gemisch eingestuft.
Die europäische Chemikalienverordnung REACH unterscheidet Produkte in Stoffe, Gemische und Erzeugnisse. Zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, dient die CLP-Verordnung (Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen), um ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu gewährleisten.
Wird ein Produkt als Stoff oder Gemisch eingestuft, ist für Informationen zu Gefahrstoffen und Einstufungen nach CLP ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) erforderlich.
Produkt bezogene Informationen gemäß CLP-Verordnung (z.B. Nachweis gefährliche Stoffe, Nachweis besonders besorgniserregender Stoffe SVHC >= 0,1 Gew.-%) müssen hierfür in den Sicherheitsdatenblättern (SDB) der jeweiligen Produkte ausgewiesen sein.
Einstufungen und Gesundheitsgefahren nach GISBAU
BSW10
Beschichtungsstoffe, wasserbasiert, konservierungsmittelarm
BSW20
Beschichtungsstoffe, wasserbasiert
Nur Produkte ohne bzw. mit einem geringen Anteil an Konservierungsmitteln können in BSW10 eingeordnet werden. Alle anderen Naturharzfarben sind mit EUH208 (kann allergische Reaktionen hervorrufen) gekennzeichnet. Gemäß Minimierungs- und Substitutionsgebot der GefStoffV ist grundsätzlich das Produkt mit den geringstmöglichen Belastungen zu verwenden. Unter den Naturharzfarben sind die lösemittelfreien und konservierungsmittelfreien bzw. -armen Varianten jene mit den geringsten Belastungen.
Emissionen
Leimfarben | Naturharzfaben | Naturharzfarben lösemittelfrei |
Dispersionsfarben | Dispersionsfarben lösemittelfrei | |
[g/m²] | 0 | 4 - 27 | 0 |
12 - 13 | 0 |
Naturharzfarben verursachen verhältnismäßig geringe Lösemittelemissionen bei der Verarbeitung.
Umweltrelevante Informationen
Wassergefährdung
Naturharzfarben werden gemäß VwVwS (Einstufung aufgrund der Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe) meist als “schwach wassergefährdend“ eingestuft.
Entsorgung von Restmaterial
Reste müssen einer speziellen Behandlung unterzogen bzw. an den Sammelstellen abgegeben werden und dürfen nicht als Restmüll entsorgt werden.
Restentleerte Kunststoffgebinde können thermisch oder stofflich verwertet werden. Auf einer vorbildlichen Baustelle werden keine Gebinde in die Kanalisation ausgewaschen. Die umweltgerechten Entsorgungsleistungen beim Arbeiten mit Farben sind bereits in der Ausschreibung für alle Unternehmen festzulegen.
Transport
Naturharzfarben sind nicht als Gefahrgut gekennzeichnet. Für den Transport bestehen daher keine spezifischen Auflagen.
Quellen
Eigene Berechnungen und Daten, Büro für Umweltchemie
Datenbank für wassergefährdende Stoffe, Umweltbundesamt
Nutzung
Umwelt- und Gesundheitsrisiken Neuzustand
Schadstoffabgabe / Emissionen in den Innenraum
Der Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB) hat ein Bewertungsschema (AgBB-Bewertungsschema) zur gesundheitlichen Bewertung der Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC und SVOC) aus Bauprodukten entwickelt. Darin sind auch Anforderungen für Farben formuliert.
Manche Hersteller beziehen sich auf die Einhaltung dieses Schemas. Im Bereich der Innenwand- und Deckenfarben gibt es auch zahlreiche emissions- und schadstoffgeprüfte Produkte mit Umweltzeichen (z.B. Blauer Engel DE-UZ 102, natureplus-Qualitätszeichen, eco-INSTITUT-Label → Reiter Zeichen & Deklarationen). Produkte mit Umweltzeichen halten meist strengere Anforderungen als das AgBB-Schema ein.
Naturharzfarben verursachen verhältnismäßig geringe Lösemittelemissionen während der Verarbeitung. Aus Farben (welche sich an Oberflächen befinden) verflüchtigen sich Lösemittel in der Regel relativ schnell, so dass sie meistens nur zu Beginn der Nutzungsphase noch geruchlich wahrnehmbar sind.
Umwelt- und Gesundheitsrisiken bei bestimmungsgemäßer Nutzung
Schadstoffabgabe / Emissionen in den Innenraum
TVOC: Geruchsintensive Abbau- oder Zersetzungsprodukte aus Naturharzfarben werden z.T. festgestellt. Es ist beispielsweise bekannt, dass ungesättigte Fettsäuren (aus Ölen) beim Trocknungsprozess Substanzen freisetzen, die sehr niedrige Geruchsschwellen aufweisen.
Schadstoffabgabe / Emissionen in den Außenraum
Umweltrelevante Bestandteile:
- enthalten keine Metallsikkative
- enthalten in der Regel 0.2 - 1.5 % Konservierungsmittel
- enthalten keine Weichmacher
Naturharzfarben enthalten Konservierungsmittel (Borate, Bergamottöl), die durch Versprödung, Diffusion oder bei der Renovierung (z.B. durch Schleifen) in die Umwelt gelangen können. Die Umweltrelevanz dieser Bestandteile ist allerdings sehr gering. Alle buntpigmentierten Naturharzfarben, insbesondere die kräftig leuchtenden Pigmente, können in seltenen Fällen und in geringen Mengen umweltrelevante Schwermetalle wie Chrom, Kobalt, oder Nickel enthalten.
Umwelt- und Gesundheitsrisiken im Schadensfall
Brandfall
Im Brandfall sind keine besonderen Risiken für Umwelt und Gesundheit zu erwarten.
Wassereinwirkung
Es sind keine besonderen Risiken für die Umwelt zu erwarten. Naturharzfarben enthalten keine gemäß Gefahrstoffverordnung kennzeichnungspflichtigen Bestandteile, welche wasserlöslich sind.
Beständigkeit Nutzungszustand
Mechanische Beständigkeit | |||
Abriebfestigkeit | Abwaschbar- und Scheuerbeständigkeit | Härte und Kratzfestigkeit | |
gut | mäßig (abhängig vom Bindemittelanteil) | gering | |
Alterungsverhalten | |||
Vergilbungsneigung | Witterungsbeständigkeit | ||
vorhanden | keine Außenanwendungen |
Naturharzfarben mit höherem Bindemittelanteil sind wasch- bis scheuerbeständig gemäß DIN 53778.
Unter der Rubrik Baustoff- und Gebäudedaten / Nutzungsdauern von Bauteilen findet sich auf dem Informationsportal Nachhaltiges Bauen eine Datenbank mit Nutzungsdauerangaben von ausgewählten Bauteilen des Hochbaus für den Leitfaden „Nachhaltiges Bauen“.
Instandhaltung
Intakte Farbfilme können mit Laugenwasser gereinigt und überstrichen werden. Der Aufwand für eine Totalrenovation ist hoch.
Quellen
Daten und eigene Berechnungen, Büro für Umweltchemie. Zürich
Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten, AgBB-Bewertungsschema 2012, Online-Quelle abgerufen am 10. Juli 2012.
DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) (2010), Grundsätze zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten in Innenräumen, Stand Oktober 2010, Online-Quelle abgerufen am 10. Juli 2012.
Nachnutzung
Umwelt- und Gesundheitsrisiko Rückbau
Farben, Lacke und Lasuren haften funktionsbedingt auf dem damit beschichteten Bauteil und werden normalerweise im Verbund rückgebaut. Sie selbst verursachen dann i.d.R. keine besonderen Umwelt- und Gesundheitsrisiken beim Rückbau. Beim Abschleifen vorhandener Farbschichten sind die üblichen Staubschutzmaßnahmen erforderlich, auch aufgrund evtl. enthaltener schwermetallhaltiger Pigmente.
→ siehe dazu auch Oberflächenbehandlungen im Bestand
Wiederverwendung
Eine Wiederverwendung von Farben, Lacken und Lasuren ist nicht möglich. Oberflächenbehandlungen von Bauteilen können die Wiederverwendung erschweren.
Stoffliche Verwertung
Eine stoffliche Verwertung von Farben, Lacken und Lasuren kommt aufgrund ihrer Verarbeitungsform (Anhaftung an anderen Baustoffen) grundsätzlich nicht in Frage.
Mit Farben behandelte Baustoffe können in ihrer Recyclierbarkeit beeinträchtigt werden, was zu Qualitätseinbußen von Sekundärbaustoffen führen kann. Dies gilt insbesondere für mineralische Baustoffe. Beschichtete Vollgipsplatten können beispielsweise nicht verwertet werden. Auch alle anderen mineralischen Baustoffe (z.B. Mauerwerk, Beton) können nur beschränkt als Recyclingbaustoffe verwertet werden, wenn sie in großem Maße insbesondere mit bunten Farben beschichtet sind.
Mit Beschichtungen behandelte Holzbaustoffe werden in der Regel in "A2 / verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz, ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel" mit guter Verwertbarkeit eingestuft. Sind den Anstrichen halogenorganische Verbindungen beigemengt, sind die rückgebauten Holzbaustoffe in "A3 / Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung, jedoch ohne Holzschutzmittel" einzustufen, welche in der Regel nicht stofflich verwertet werden.
Keine besonderen Verwertungsprobleme bestehen bei beschichteten Metallbaustoffe, deren Beschichtung beim Einschmelzen vernichtet bzw. eventuell vorhandene Metalle in die Metallmatrix eingebunden werden. Holzwerkstoffe werden i.d.R. energetisch verwertet, was durch die Beschichtung ebenfalls nicht beeinträchtigt wird.
Energetische Verwertung
Abgesehen von rein mineralischen Farben (z.B. Kalkfarben, 2K-Silikatfarben) können Farben, Lacke und Lasuren in Verbrennungsanlagen energetisch verwertet werden und führen bei vorschriftsmäßiger Rauchgasreinigung zu keinen relevanten Emissionen. Mit Farben und Lacken behandelte Baustoffe (z.B. Holzwerkstoffe) werden demnach auch nicht in ihrer energetischen Verwertbarkeit beeinträchtigt.
Beseitigung / Verhalten auf der Deponie
Reine Farben, Lacke und Lasuren (z.B. Farbreste) dürfen nicht deponiert werden. Da die Anstrichstoffe auf anderen Materialien anhaften, die je nach Material deponiert werden, können sie dennoch in Deponien gelangen. Abbauprodukte können eine Belastung für die Deponieabwässer darstellen. Die geringste Belastung wäre von rein mineralischen Farben (z.B. Kalkfarben, 2K-Silikatfarben) zu erwarten.
EAK-Abfallschlüssel
Unverarbeitete und unausgehärtete Farben, Lacke, Lasuren
08 01 | Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung und Entfernung von Farben und Lacken |
08 01 11* | Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten |
08 01 12 | Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11 fallen (rein mineralische Farben, z.B. Kalkfarben, 2K-Silikatfarben) |
Abfälle, die im EAK-Abfallschlüssel mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet sind, sind als gefährliche Abfälle gemäß §48 KrWG eingestuft.
Abgesehen von rein mineralischen Farben können in allen Produkten gesundheits-, luft- oder wassergefährdende Stoffe enthalten sein. Sie müssen einer speziellen Behandlung unterzogen bzw. an den entsprechenden Sammelstellen abgegeben werden und dürfen nicht als Restmüll entsorgt werden.
Ausgehärtete Produktreste
Ausgehärtete Produktreste gelten nicht mehr als Problemmüll und können mit dem Restmüll entsorgt werden.
Quellen
Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung – AVV, zuletzt geändert am 24. Februar 2012, Online-Quelle abgerufen am 11.7.2012