Symbol Lupe für die Suche
Naturfaser-Teppichböden

Produktgruppeninformation

Begriffsdefinition

Textile Bodenbeläge sind „definiert als ein Erzeugnis mit einer Nutzschicht aus textilen Faserstoffen, das im Allgemeinen zum Belegen des Fußbodens benutzt wird“ (DIN ISO 2424).

Die wichtigsten Arten von Textilen Bodenbelägen sind Polbeläge und Nadelvliesbeläge, wobei es Nadelvliesbeläge nur aus Chemiefaser gibt. Die wichtigsten Vertreter der Polbeläge sind Tuftingbeläge und Webwaren, beide sind auch in Naturfaser-Ausführung erhältlich.

Naturfaser-Tuftingbeläge bestehen aus Naturfasern pflanzlicher oder tierischer Herkunft, die mit einem Rückengewebe verwoben werden. Zusätzlich kann eine Rückenschicht aus (Natur)latex aufgebracht werden.

Vor allem bei Wollteppichen können auch größere Mengen an Chemiefasern enthalten sein. Informationen zu Chemiefasern sind im Datenblatt ⇒Textile Bodenbeläge aus Chemiefasern zu finden.

Wesentliche Bestandteile

Ca. 30 % der Textilen Bodenbeläge aus Naturfaser werden heute aus Wolle (hauptsächlich Schafschurwolle) und ca. 70 % aus anderen Naturfasern (hauptsächlich Kokos, Sisal, Jute) gefertigt. In geringeren Mengen kommen noch Seegras, Baumwolle, Seide oder Ziegenhaare vor.

Die Naturfasern werden mit einer Baumwoll- oder Jutekette als Trägergewebe verwoben. Als Rückenschicht wird Natur-Latex verwendet.

Charakteristik

Am gebräuchlichsten ist die Schafwolle, aber auch Ziegenhaar wird vor allem wegen seiner antistatischen Wirkung und großen Widerstandsfähigkeit eingesetzt.

Die wichtigsten Eigenschaften von Teppichbodenbelägen aus Naturfasern sind die guten wärme- und schalltechnischen Eigenschaften und der hohe Anteil von Bestandteilen aus nachwachsenden Rohstoffen. Die natürlichen Fasern sind dampfdiffusionsoffen. Ausrüstungen (Additive) zur Erzielung spezifischer technischer Eigenschaften kommen auch bei Teppichen aus Naturfasern zum Einsatz.

Besonders wichtige Eigenschaft hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz

Textile Bodenbeläge aus Naturfaser bestehen fast ausschließlich aus erneuerbaren (nachwachsenden) Rohstoffen. Nachwachsende Rohstoffe benötigen relativ wenig Energie zu ihrer Gewinnung, da die Rohstoffe weitestgehend solar generiert sind. Der Wasserverbrauch kann allerdings beträchtlich sein, was z. B. in einigen Anbauländern bei Baumwolle problematisch ist. Die soziale und ökologische Nachhaltigkeit der Rohstoffgewinnung hängt stark von den konkreten Rahmenbedingungen ab. Für Jute, Sisal, Schafwolle aus Neuseeland etc. sind weite Rohstoffanlieferungen erforderlich, es gibt aber auch Teppiche aus heimischen Rohstoffen.

  • Teppiche haben oft nur eine relativ kurze Lebensdauer und sind nur mit einem großen Reinigungsaufwand hygienisch zu halten.
  • Wenn möglich sollte man zur Vermeidung von Transportbelastungen Teppiche aus heimischen Rohstoffen wählen.
  • Wollteppiche können als Teppichbodenbeläge aus Naturfasern angepriesen werden, obwohl sie größere Mengen an Chemiefasern enthalten. Eine internationale Schutzmarke für Artikel aus 100 % reiner Schurwolle ist das Wollsiegel.
  • Einige Ausrüstungen (z.B. flüchtige Mottenschutzmittel) können problematisch sein.
  • Manche Naturfasern weisen einen charakteristischen Geruch auf, den man als angenehm empfinden sollte.

Da die Bodenbeläge großflächig in Innenräumen verlegt werden, ist es von großer Bedeutung, auf Emissionsarmut zu achten. Hierzu gehört die Auswahl emissionsarmer textiler Bodenbeläge (⇒Zeichen und Deklarationen) als auch die fachgerechte Verlegung und die Verwendung emissionsarmer Spachtelmassen, Bodenbelagsklebstoffe und Vorstriche (EMICODE EC1, Blauer Engel DE-UZ 113). Wann immer möglich sollte auf eine vollflächige Verklebung der Bodenbeläge verzichtet werden. Für Textile Bodenbeläge bieten sich eine Reihe von alternativen Verlegeverfahren an (⇒ Technische Hinweise / Verarbeitungsempfehlungen).

Für die Rückenbeschichtung ist ein Textilrücken aus Jutenetzen oder Polypropylengewebe empfehlenswert. Schaumrücken sollten wegen möglicher gesundheitsrelevanter Ausgasungen nicht eingesetzt werden. Auf PVC-Rücken sollte wegen der vielfachen Risiken für Umwelt und Gesundheit, die von PVC ausgehen, ebenfalls verzichtet werden.

Lieferzustand

Naturfaserteppiche gelangen vor allem als Auslegeware (Bahnen) in Dicken von 5-12 mm in den Handel.

Anwendungsbereiche (Besonderheiten)

Teppichbodenbeläge aus Naturfasern eignen sich für viele Anwendungsbereiche. Jute- und Wollteppiche kommen hauptsächlich im Wohnbereich zum Einsatz. Sisal und Kokosteppiche eignen sich auch für den Einsatz in gewerblichen Bereichen (z. B. Verkaufsräume, Messehallen, Schulen, Büroräume).

Textile Bodenbeläge können in Beanspruchungsklassen unterteilt werden. Die Unterteilung erfolgt auf Basis der DIN EN ISO 10874 zusammen mit der jeweiligen Bodenbelagsnorm - also DIN EN 1307/1470 für textile Beläge. Für jede Beanspruchungsklasse sind Raumbeispiele angegeben.

EN 1470 für Nadelvlies- und EN 13297 für Polvlies-Bodenbeläge teilen die möglichen Beanspruchungen für einen Bodenbelag in vier Klassen auf:

  • Klasse 1: "leichte Beanspruchung" (z. B. häusliches Schlafzimmer)
  • Klasse 2: "normale Beanspruchung" (z. B. normaler Wohnbereich)
  • Klasse 3: "starke Beanspruchung" (z. B. intensiv genutzter Wohnbereich oder normal beanspruchter Geschäftsbereich)
  • Klasse 4: "extreme Beanspruchung" (z. B. stark beanspruchter Geschäftsbereich)
Wohnbereich Geschäftsbereich  
Klasse Beanspruchung Klasse Beanspruchung Beispiel
21 mäßig / gering     W: Schlafzimmer
22 normal / mittel 31 mäßig W: Wohnräume, Eingangsbereich
22+ normal 32 normal W: Wohnräume, Eingangsbereich
G: Einzelbüros
23 stark 33 stark W: Wohnräume, Eingangsbereich,
G: Arztpraxen
        G: Kaufhäuser, Großraumbüros

Die Einstufung richtet sich nach drei Kriterien: Verschleiß, Aussehensveränderung und "allgemeine Widerstandsfähigkeit".

Nadelvlies-Beläge erreichen in Sachen Beanspruchung konstruktionsbedingt in der Regel deutlich höhere Einstufungen als beispielsweise Tufting-Teppichböden. Mehrschichtige Nadelvliesbeläge erreichen meist problemlos die höchste Beanspruchungsklasse.

Quelle: raumausstattung.de

Textile Bodenbeläge können fünf Komfortklassen (LC1 bis LC5) zugeteilt werden. Für Nadelvlies-Bodenbeläge, die einen niedrigen Komfortwert haben, sieht die EN 1470 keine Komfortwerteinstufung vor. Für Polvlies-Beläge sind nach EN 13297 vier Komfortklassen von LC1 bis LC4 definiert. Die anspruchsvolle Komfortklasse LC5 ist nur für Polteppichböden vorgesehen.

Neben der grundsätzlichen Einstufung textiler Bodenbeläge in Beanspruchungs- und Komfortklassen können auch Zusatzeigenschaften von Textilen Bodenbelägen wie die Eignung für Feuchträume, Fußbodenheizung, Stuhlrollen, Treppen, antistatische Eigenschaften beschrieben werden. Diese Zusatzeigenschaften können durch Zusammensetzung, Materialwahl und Verarbeitung erreicht werden.

In Gebäuden mit erhöhten hygienischen Anforderungen (Krankenhäuser, Operationsräume, Laboratorien, Halbleiterfertigung etc.) werden textile Beläge nicht verlegt. Hier kommen die elastischen Beläge zum Einsatz (meist PVC und Kautschuk), weil sie eine geschlossene Oberfläche besitzen und leicht zu reinigen sind.

Marktentwicklung

Textile Bodenbeläge aus Naturfasern haben eine langjährige Tradition. Mitte der sechziger Jahre verloren sie in Deutschland durch die Entwicklung des Tuftingverfahrens und das Aufkommen der Polyamidfaser stark an Bedeutung.

Rund 80 Prozent der im Tuftingverfahren produzierten textilen Bodenbeläge bestehen aus Polyamid (⇒Textile Bodenbeläge aus Chemiefasern), ca. 6-8 aus Schurwolle. Trägermaterialien sind meist Polypropylen- oder Polyestervliese.

Marktsituation Bodenbeläge Deutschland

 

Naturfaser-Teppichböden
Naturfaser-Teppichböden

Planungs- und Ausschreibungshilfen

WECOBIS informiert produktneutral. An verschiedenen Stellen bietet WECOBIS jedoch auch Unterstützung dazu, wie sich Produkte innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer ökologischen Eigenschaften unterscheiden lassen.

Informationen hier im Reiter Planungsgrundlagen:

  • Links zu materialökologischen Anforderungen und Textbausteinen für Planung und Ausschreibung im WECOBIS-Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen,
  • Hinweise auf mögliche Quellen und Nachweisdokumente zu Planungs- und Ausschreibungskriterien,
  • ggf. weitere planungs- und ausschreibungsrelevante Informationen, z.B. Hinweise zu Verwendungseinschränkungen hinsichtlich Gefahrstoffverordnung (bei Stoffen / Gemischen), zu Alternativen oder zu besonderen Eigenschaften hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz.

Übersicht Planungsgrundlagen: Textile Bodenbeläge

Stand 07/2024

    Textile-Bodenbeläge aus Chemiefaser Naturfaser-Teppichböden
       
  Material-
ökologische Anforderungen
Im Modul "Planung & Ausschreibung" bietet WECOBIS eine Übersicht zu möglichen materialökologischen Anforderungen und Textbausteine für Planung und Ausschreibung Inhalt aufklappen
   
Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS Textile Bodenbeläge und damit in Zusammenhang Verlegewerkstoffe für Boden- und Wandbeläge.
  Quellen für material-
ökologische Anforderungen
Die hier genannten Quellen, insbesondere BNB, bilden die Grundlage für Planungs- und Ausschreibungshilfen bzw. materialökologische Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS. Inhalt aufklappen
   
Bewertungssystem
Nachhaltiges Bauen

(BNB) /
Kriterium 1.1.6 (Risiken für die lokale Umwelt)

Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung.
Das BNB zeichnet sich durch einen Kriterienkatalog aus, mit dem Gebäude nach ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Qualitäten, sowie den technischen und prozessualen Aspekten bewertet werden. Im Rahmen des Bewertungssystems gibt es auch einige Kriteriensteckbriefe, die sich direkt oder indirekt auf Baustoffe beziehen. Die o.g. Textbausteine und materialökologischen Anforderungen in WECOBIS basieren derzeit auf Kriteriensteckbrief 1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt. Dieser steht in engem Zusammehang mit Kriteriensteckbrief 3.1.3 Innenraumhygiene.

Auch wenn ein Gebäude nicht zertifiziert werden soll, bilden die einzelnen Kriteriensteckbriefe eine gute Grundlage, Orientierung und Hilfestellung für die Umsetzung ökologischer Aspekte in der Gebäudeplanung.

Einordung der jeweiligen textilen Bodenbeläge hinsichtlich verschiedener Kriteriensteckbriefe siehe Reiter BNB-Kriterien in WECOBIS.

baubook BNB/QNG Produktinformationen baubook bietet u.a. eine Plattform mit Produktinformationen zu BNB und QNG. Man findet dort Produkte, die den Anforderungen von BNB 1.1.6 und QNG 313 entsprechen. Hersteller können ihre Produkte in der Plattform deklarieren und die Nachweisdokumente hinterlegen. Durch baubook erfolgt eine Prüfung der Einhaltung der Anforderungen vor Freischaltung. → baubook Produktinformationen zu BNB und QNG
Umweltbundesamt
(UBA)
Auf den Internet-Seiten des Umweltbundesamtes (UBA) befindet sich der „Informationsdienst für umweltfreundliche Beschaffung“. Man findet dort auch Empfehlungen für die Ausschreibung u.a. für die Gebäudeinnenausstattung(z.B. div. Bodenbeläge, Bodenbelagsklebstoffe, Innenputze + -wandfarben, Tapeten).
baubook ÖkoBauKriterien Mit der Plattform ÖkoBauKriterien bietet baubook eine Sammlung von Kriterien, die derzeit vor allem in Österreich, insbesondere in der Stadt Wien, für die ökologische Ausschreibung verwendet werden. Für textile Bodenbeläge finden sich Produktdeklarationen in der Gruppe der Boden- und Wandbeläge.
  Mögliche Nachweis-
dokumente
Mithilfe von Nachweisdokumenten müssen die gestellten materialökologischen Anforderungen geprüft und dokumentiert werden. Zum Teil sind diese auch gesetzlich vorgeschrieben. Neben den folgend genannten gehören auch Produktdatenblätter, Technische Merkblätter, sowie Herstellererklärungen zu möglichen Dokumentationsunterlagen. Inhalt aufklappen
   
gesetzlich vorgeschrieben:  
REACH / CLP:
Sicherheitsdatenblatt (SDB)
Textile Bodenbeläge werden als Erzeugnis eingestuft. Für Erzeugnisse ist kein SDB vorgeschrieben. Die pflichtgemäße Leistungserklärung zur CE-Kennzeichnung für Bauprodukte, die unter den Geltungsbereich der BauPVO fallen, muss Angaben über SVHC enthalten oder mitliefern (kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage). Für alle Bauprodukte (Erzeugnisse), also auch solche, die nicht im Geltungsbereich der BauPVO liegen, besteht ein Auskunftsrecht für SVHC. Für die Anfrage an den Hersteller steht auf dem Informationsportal des Umweltbundesamtes zu REACH ein Musterbrief zum Download zur Verfügung.
Die meisten Bodenbeläge fallen in den Geltungsbereich der BauPVO (s. Listung in Bauregelliste B Teil 1 / 1.18).
Leistungserklärung gemäß BauPVO mit Angaben zu SVHC (kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage) + +
Nachweis bauaufsichtlicher Anforderungen1 aus Gesundheits-
schutzgründen
ehemals abZ der Gruppe Z-156.601 (textile Bodenbeläge)
1Textile Bodenbeläge benötigen lt. MVVTB / A 3.2.1 in Verbindung mit Anhang 9 aus Gesundheitsschutzgründen einen Nachweis hinsichtlich gefährlicher Stoffe und Emissionen (früher: abZ). Dieser enthält u.a. eine Emissionsprüfung zur quantitativen Bestimmung und Bewertung flüchtiger (VOC) und schwer flüchtiger (SVOC) Verbindungen auf Basis des AgBB-Bewertungsschemas.
Detaillierte Erläuterungen zum bauaufsichtlichen Rahmen und zu den möglichen Technischen Nachweisen:
→ DIBt / Bauprodukte und Bauarten / Elastische, textile und Laminatbodenbeläge
→ DIBt / Flyer Technische Nachweise
freiwillige Produktkenn-zeichnungen / -deklarationen;
Emissionsprüfberichte

Für einige Bauproduktgruppen existieren freiwillige Produktkennzeichnungen oder -deklarationen wie z.B. Umweltzeichen oder Umweltproduktdeklarationen, die als Nachweis für materialökologische Anforderungen dienen können. Eine Übersichtstabelle dazu mit detaillierten Informationen zu textilen Bodenbelägen findet sich im Reiter Zeichen & Deklarationen. Emissionsprüfberichte (ohne Umweltzeichenzertifizierung) können zwar hilfreich sein, sind aber oft nicht leicht zu interpretieren. Insbesondere ist auf die Rahmenbedingungen zu achten, die der Prüfung zugrunde lagen und ob diese mit denen der Anforderung übereinstimmen.

Übersicht Lebenszyklusinformationen: Textile Bodenbeläge

    Textile-Bodenbeläge aus Chemiefaser Naturfaser-Teppichböden
       
  Rohstoffe Inhalt aufklappen (detailliertere Informationen siehe Reiter Rohstoffe)
   
Hauptbestandteile nach Rohstoffherkunft (gemäß Beispielrezeptur)
Anteil fossiler Rohstoffe 39 M-% 5 M-%
Anteil mineralischer Rohstofffe 61 M-% 40 M-%
Anteil erneuerbarer Rohstoffe 0 M-% 55 M-%
Charakteristische Inhaltsstoffe
Nutzschicht zum überwiegenden Anteil Polyamid, häufig auch Polypropylen, selten Polyacrylnitril, Polyester und Polyacryl Wolle (hauptsächlich Schafschurwolle) Kokos, Sisal oder Jute; in geringeren Mengen auch Seegras, Baumwolle, Seide oder Ziegenhaare
Trägergewebe meist Polypropylen (PP) oder Polyester (PES), selten Jute Baumwoll- oder Jutekette
Beschichtung/Bindemittel Synthese-Kautschuk Natur- oder Synthese-Kautschuk
Problematische Inhaltsstoffe
Potenziell gefährliche Inhaltsstoffe Bestimmte Farbstoffe, Weichmacher, Biozide, Flammschutzmittel, sonstige Ausrüstungen wie Antistatika oder Antisoilings Bestimmte Ausrüstungen (z. B. flüchtige Mottenschutzmittel) können problematisch sein.
Sonstige Textile Bodenbeläge mit Schaumrücken aus SBR-Kautschuk oder PVC-Schicht vermeiden. -
Sonstiges
Verwendung von erneuerbaren und Sekundär-Rohstoffen

Die Nutzschicht von Polteppichen kann aus bis zu 100 % PA6 Recyclingfaser bestehen. In der Träger- und Rückenschicht von Polteppichen kann PET aus recyclierten Flaschen eingesetzt werden.
Für die Grundschicht von mehrschichtigen Nadelvliesbelägen können Recyclingfasern eingesetzt werden.

Naturfaser-Teppichböden bestehen häufig ausschließlich aus erneuerbaren Rohstoffen. Der Einsatz von Recyclingfasern ist grundsätzlich möglich.
Anfallende Reste bei der Produktion werden eher zu weniger anspruchsvollen Textilien (Filzmatten) verarbeitet.
  Herstellung Inhalt aufklappen (detailliertere Informationen siehe Reiter Herstellung)
  ÖKOBAUDAT-Datensätze siehe 6.2.02 Kunststoffe / Bodenbeläge / Textile Bodenbeläge
Derzeit keine Ökobau.dat-Datensätze vorhanden. Nachwachsende Rohstoffe benötigen relativ wenig Energie zu ihrer Gewinnung, da die Rohstoffe weitestgehend solar generiert sind. Der Wasserverbrauch kann allerdings beträchtlich sein.
  Verarbeitung Inhalt aufklappen (detailliertere Informationen siehe Reiter Verarbeitung, zu ggf. vorhandenen verarbeitungsspezifischen Produktkennzeichnungen wie z.B. Giscode, siehe Reiter Zeichen & Deklarationen)
  Arbeitshygienische Risiken

Arbeitshygienische Risiken können durch VOC-Emissionen aus dem Klebstoff verursacht werden. Textile Bodenbeläge können aber auch lose verlegt oder mittels Nagelleisten verspannt werden.

  Nutzung Inhalt aufklappen (detailliertere Informationen siehe Reiter Nutzung, zur Innenraumhygiene nach BNB siehe siehe Reiter BNB-Kriterien, zu ggf. vorhandenen innenraumrelevanten Produktkennzeichnungen wie z.B. Blauer Engel, siehe Reiter Zeichen & Deklarationen)
   
Emissionen

Textile Bodenbeläge können flüchtige organische Verbindungen (VOC) und schwer flüchtiger (SVOC) Verbindungen emittieren. In Deutschland war bis 16.10.2016 die Emissionsprüfung zur quantitativen Bestimmung und Bewertung auf Basis des AgBB-Bewertungsschemas Teil der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (genaue Erläuterung siehe Lexikon abZ). Eine Reihe von textilen Bodenbelägen ist mit Umweltzeichen (z.B. GuT-Gütesiegel), welche in der Regel die VOC- und Formaldehydemissionen aus textilen Bodenbelägen überprüfen, ausgezeichnet.

Geruch

Textile Bodenbeläge aus Chemiefaser haben oft einen charakteristischen Neugeruch, die Geruchsintensität hat jedoch in den letzten Jahren tendenziell abgenommen.

Manche Naturfasern weisen einen charakteristischen Geruch auf.

  Nachnutzung Inhalt aufklappen (detailliertere Informationen siehe Reiter Nachnutzung)
   
Rückbaubarkeit / Trennbarkeit Lose verlegte, verspannte oder fixierte textile Bodenbeläge können problemlos wiederverwendet werden. Bei Verklebung mit dem Untergrund ist die saubere Trennung aufwändig oder gar nicht möglich.
Verwertbarkeit / Recyclingfähigkeit

Es gibt recyclierbare textile Bodenbeläge, Recycling wird bereits von einzelnen Herstellern praktiziert. Ein niederländischer Hersteller bietet z.B. eine internationale Sammlung und Rücknahme aller Arten von Teppichabfällen mit Ausnahme von PVC-haltigen Teppichen an.

Recycling von Naturfaser-Bodenbelägen findet eher nicht statt, da Verunreinigungen und die geringe Zahl an Produktions-stätten hohen technischen und logistischen Aufwand verursachen.

Typischer Entsorgungsweg Verbrennung Verbrennung
Energiegewinnung möglich?  ja (in dafür zugelassenen Anlagen)  ja (in dafür zugelassenen Anlagen)

Alternativen hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz

Textile Bodenbeläge aus Naturfaser bestehen fast ausschließlich aus erneuerbaren (nachwachsenden) Rohstoffen. Nachwachsende Rohstoffe benötigen relativ wenig Energie zu ihrer Gewinnung, da die Rohstoffe weitestgehend solar generiert sind. Der Wasserverbrauch kann allerdings beträchtlich sein, was z. B. in einigen Anbauländern bei Baumwolle problematisch ist. Die soziale und ökologische Nachhaltigkeit der Rohstoffgewinnung hängt stark von den konkreten Rahmenbedingungen ab. Für Jute, Sisal, Schafwolle aus Neuseeland etc. sind weite Rohstoffanlieferungen erforderlich, es gibt aber auch Teppiche aus heimischen Rohstoffen.

  • Teppiche haben oft nur eine relativ kurze Lebensdauer und sind nur mit einem großen Reinigungsaufwand hygienisch zu halten.
  • Wenn möglich sollte man zur Vermeidung von Transportbelastungen Teppiche aus heimischen Rohstoffen wählen.
  • Wollteppiche können als Teppichbodenbeläge aus Naturfasern angepriesen werden, obwohl sie größere Mengen an Chemiefasern enthalten. Eine internationale Schutzmarke für Artikel aus 100 % reiner Schurwolle ist das Wollsiegel.
  • Einige Ausrüstungen (z.B. flüchtige Mottenschutzmittel) können problematisch sein.
  • Manche Naturfasern weisen einen charakteristischen Geruch auf, den man als angenehm empfinden sollte.

Da die Bodenbeläge großflächig in Innenräumen verlegt werden, ist es von großer Bedeutung, auf Emissionsarmut zu achten. Hierzu gehört die Auswahl emissionsarmer textiler Bodenbeläge (⇒Zeichen und Deklarationen) als auch die fachgerechte Verlegung und die Verwendung emissionsarmer Spachtelmassen, Bodenbelagsklebstoffe und Vorstriche (EMICODE EC1, Blauer Engel DE-UZ 113). Wann immer möglich sollte auf eine vollflächige Verklebung der Bodenbeläge verzichtet werden. Für Textile Bodenbeläge bieten sich eine Reihe von alternativen Verlegeverfahren an (⇒ Technische Hinweise / Verarbeitungsempfehlungen).

Für die Rückenbeschichtung ist ein Textilrücken aus Jutenetzen oder Polypropylengewebe empfehlenswert. Schaumrücken sollten wegen möglicher gesundheitsrelevanter Ausgasungen nicht eingesetzt werden. Auf PVC-Rücken sollte wegen der vielfachen Risiken für Umwelt und Gesundheit, die von PVC ausgehen, ebenfalls verzichtet werden.

Weitere planungs- und ausschreibungsrelevante Informationen in WECOBIS

Allgemeine Unterstützung zum Umgang mit Nachhaltigkeitsaspekten in Planung und Ausschreibung sowie Hinweise auf Leitfäden, Arbeitshilfen und Veröffentlichungen zum Nachhaltigen Bauen bietet das neue WECOBIS-Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen unter Allgemeine Infos.

Naturfaser-Teppichböden

Umweltdeklarationen

Die folgende Tabelle liefert eine Übersicht zu Zeichen & Deklarationen, die für die Produktgruppe relevant sind. Neben Herstellererklärungen, Informationen in Sicherheitsdatenblättern (SDB) oder allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) können diese den Nachweis für umwelt- und gesundheitsrelevante Kriterien in Planung und Ausschreibung (s. Reiter Planungsgrundlagen) ermöglichen. Detaillierte Informationen finden sich außerdem in den einzelnen Produktgruppen.

Übersicht Umweltdeklarationen: Textile Bodenbeläge

Stand 07/2024

    Textile-Bodenbeläge aus Chemiefaser
Naturfaser-Teppichböden
       
  Umweltzeichen

Umweltzeichen gehören zu den freiwilligen Produktkennzeichnungen. Sie bieten die Möglichkeit, Unterschiede von Produkten innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer Umwelt- und Gesundheitsrelevanz festzustellen, auch wenn sie keine allgemeinverbindlichen Gebote oder Verbote aufstellen können.
Inhalt aufklappen

   

Blauer Engel DE-UZ 128 Emissionsarme textile Bodenbeläge
(Ausgabe 2016)

+ +
Österreichisches Umweltzeichen / Richtlinie UZ 35 Textile Fußbodenbeläge (+) (+)
EU Ecolabel (Blume) - -
Nordic Swan Ecolabel / Floor coverings(Bodenbeläge: mind. 50% erneuerbare Rohstoffe) x

(Bodenbeläge: mind. 50% erneuerbare Rohstoffe)

(+)
Produktverfügbarkeit nicht prüfbar
natureplus Umweltzeichen / Textile Bodenbeläge RL1400 (nur für Produkte aus nachwachsenden und/oder umweltverträglich gewonnenen mineral. Rohstoffen / mind. 85 Masse%) x (+)
eco-INSTITUT-Label

-

-
GUT-Label / PRODIS für Teppiche und Teppichböden + +
Cradle to Cradle2Built Environment and Furnishings - -
  GISBAU Klassifizierungs-system

Das GISBAU Klassifizierungssystem ermöglicht es durch den GISCODE oder GISBAU Produktcode, Produkte von denen die gleichen Gesundheitsgefahren ausgehen, in einer Gruppe zusammenzufassen. Die Klassifizierung ist auf den Arbeitsschutz ausgerichtet. Gemäß Minimierungs- und Substitutionsgebot der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist grundsätzlich das Produkt mit den geringstmöglichen Belastungen zu verwenden.
Inhalt aufklappen

   

GISBAU Produkt-Code / GISCODE

Textile Bodenbeläge sind nicht im GISBAU-System klassifiziert. Informationen zu möglichen arbeitshygienischen Risiken siehe Reiter Verarbeitung.

  Umweltprodukt-deklaration (EPD)

Die Umweltproduktdeklaration (EPD = Environmental Product Declaration) eines Produktes macht Aussagen zum Energie- und Ressourceneinsatz und in welchem Ausmaß ein Produkt zu Treibhauseffekt, Versauerung, Überdüngung, Zerstörung der Ozonschicht und Smogbildung beiträgt. Außerdem werden Angaben zu technischen Eigenschaften gemacht, die für die Einschätzung der Performance des Bauproduktes im Gebäude benötigt werden, wie Lebensdauer, Wärme- und Schallisolierung oder den Einfluss auf die Qualität der Innenraumluft.1 
Inhalt aufklappen

   
EPD1 + +
Branchen-EPD1 + -
  Umweltindikatoren

Einheitliche Werte zu Umweltindikatoren wie z.B Primärenergieaufwand, Abfall, Abiotischer Ressourcenverbrauch, Ozonabbaupotential, Treibhauspotential usw. liefert die Datenbank ÖKOBAUDAT des Informationsportals Nachhaltiges Bauen.
Inhalt aufklappen

   
ÖKOBAUDAT-Datensätze 6.2.05. Textile Bodenbeläge -
Hinweis:
Da sich die verfügbare Datensatzanzahl regelmäßig ändert, werden an dieser Stelle nur die vorgesehenen Gliederungspunkte in den Kategorien der Datenbank genannt und keine Aussagen zur Verfügbarkeit von Datensätzen gemacht. Der Link ÖKOBAUDAT-Datensätze führt zur Datenbank, im "Kategorienbrowser" kann dann über die Gliederungspunkte nach aktuellen Datensätzen gesucht werden.
  Sonstige freiwillige Produkt-Deklarationen Die Plattform baubook beispielsweise bietet für Händler und Hersteller von Bauprodukten die Möglichkeit einer online-Deklaration z.B. anhand der deutschen BNB/QNG-Kriterien oder der österreichischen ÖkoBauKriterien. Inhalt aufklappen
   
baubook BNB/QNG Produktinformationen Unter "BNB und QNG Produktinfos" findet man Produkte, die den Anforderungen von BNB 1.1.6 und QNG 313 entsprechen. Hersteller können ihre Produkte in der Plattform deklarieren und die Nachweisdokumente hinterlegen. Durch baubook erfolgt eine Prüfung der Einhaltung der Anforderungen vor Freischaltung.
siehe baubook Produktinformationen zu BNB und QNG
baubook ÖkoBauKriterien Unter "ÖkoBauKriterien" findet man eine Sammlung von Kriterien und Produkten, die derzeit vor allem in Österreich, insbesondere in der Stadt Wien, für die ökologische Ausschreibung verwendet werden. 
siehe baubook ÖkoBauKriterien / Produkte / Boden- und Wandbeläge
+
Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe vorhanden
(+)
derzeit kein Produkt aus dieser Produktgruppe zertifiziert
-
Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe nicht vorhanden bzw. Produktgruppe nicht im Geltungsbereich
./.
Zeichen / Label für diese Produktgruppe nicht relevant
x
Produkte aus dieser Produktgruppe können die Kriterien des Zeichens/Labels definitionsgemäß nicht erfüllen

1 Die hier als vorhanden markierten EPDs und Branchen-EPDs sind als Auswahl ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu verstehen und finden sich z.B. auf den Seiten der ÖKOBAUDAT Datenlieferanten.
2 Bei Cradle to Cradle-Zertifizierungen gibt es insgesamt 4 Bewertungsstufen von Bronze bis Platin in 5 Kategorien. Zur Einordnung der Qualität gehört also immer auch das tatsächlich erreichte Bewertungsniveau, was z.B. bei Bronze (insbesondere in Material Health) noch relativ niedrig ist!

Naturfaser-Teppichböden

Bewertungssystem

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)

   
  Wofür steht das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)? Inhalt aufklappen
 

Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung.
Das BNB zeichnet sich durch einen Kriterienkatalog aus, mit dem Gebäude nach ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Qualitäten, sowie den technischen und prozessualen Aspekten bewertet werden. Im Rahmen des Bewertungssystems gibt es auch einige Kriteriensteckbriefe, die sich direkt oder indirekt auf Baustoffe beziehen.
Ausführliche Informationen zum BNB-System siehe www.bnb-nachhaltigesbauen.de

  Welche Informationen liefert WECOBIS für BNB im Reiter BNB-Kriterien? Inhalt aufklappen
 

WECOBIS führt in den Datenblättern der Bauproduktgruppen umfangreiche Informationen zur Beantwortung der verschiedenen Fragestellungen im Hinblick auf Umwelt- und Gesundheitsaspekte. Im Reiter BNB-Kriterien bietet WECOBIS gezielt Antworten auf Fragestellungen baustoffrelevanter BNB-Kriteriensteckbriefe. Durch die Bündelung von Aspekten z.B. bzgl. der Risiken für die lokale Umwelt, Fragen zur Innenraumlufthygiene und der Thematik Rückbau, Trennung, Verwertung gibt WECOBIS gezielte Hilfestellung bei der Einordnung einzelner Baustoffe. Tiefergehende Informationen finden sich über die Verknüpfungen in den jeweiligen Datenblättern.
Hinweis: Eine abschließende Beurteilung im Rahmen des Bewertungssystems und der genannten Kriterien erfolgt jedoch grundsätzlich in Abhängigkeit weiterer baulicher Gegebenheiten (z.B. eingebaute Menge).

BNB-Kriterium BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau)

   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_1.1.6 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

BNB-Kriterium BN_1.1.6 zielt auf die Reduzierung bzw. Vermeidung von Stoffen und Produkten beim Neubau, die aufgrund ihrer stofflichen Eigenschaften oder Rezepturbestandteile ein Risikopotenzial für Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft (auch Innenraumluft) enthalten. Das Kriterium teilt die Anforderungen in 5 Qualitätsniveaus ein. Die Einordnung orientiert sich an Aufwand und Schwierigkeitsgrad der praktischen Umsetzung sowie an der ökologischen Bedeutung der Substitution eines Stoffes.

Für den Umgang mit Materialien im Bestand und deren Einordnung ist Kriteriensteckbrief BK_1.1.6. heranzuziehen.
Weitere Informationen zu den Einzelkriterien siehe BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau) und BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung)

Einordnung Textile Bodenbeläge

Stand 05/2022 (Steckbriefversion V 2015)

Übersicht 1.1.6-Positionen + WECOBIS-Produktgruppen Qualitätsniveau erreichbar?1
1 Textile Bodenbeläge → Erläuterungen s.u.
QN1 QN2 QN3 QN4 QN5
  Textile Bodenbeläge aus Chemiefasern
(* nur ohne PVC-Rückenschicht)
ja ja ja ja ja*
 

Naturfaser-Teppichböden
(* nur ohne PVC-Rückenschicht)

ja ja ja ja ja*
  Mögliche Einschränkungen bei der Produktauswahl / Erläuterungen zu erreichbaren QNs
  Textile Bodenbeläge Inhalt aufklappen
 

Die Verwendung von textilen Bodenbelägen mit PVC-Rückenschicht ist ab QN5 ausgeschlossen. Ansonsten ist es möglich, bei Verwendung der entsprechenden Produkte, mit allen anderen textilen Bodenbelägen die Anforderungen bis einschließlich QN5 (Blauer Engel DE-UZ 128 oder GuT-Gütesiegel oder gleichwertig) zu erfüllen. Es gibt eine große Anzahl von emissionsarmen textilen Bodenbelägen, die mit dem Blauen Engel DE-UZ 128 ausgezeichnet sind (Stand Mai 2022) und damit alle Anforderungen automatisch erfüllen. Es finden sich auch zahlreiche Produkte mit dem GuT-Gütesiegel, das PVC-Rückenschichten aber nicht grundsätzlich ausschließt, sodass dieser Nachweis hier noch zusätzlich erbracht werden muss. Produkte ohne eines dieser Labels müssen die entsprechenden Anforderungen einzeln nachweisen.
→ zu den Anforderungen und Textbausteinen

Tabelle 1.5.3: Übersicht der erreichbaren Qualitätsniveaus / Textile Bodenbeläge
1 Entsprechende Produkte vorausgesetzt, die die jeweiligen Einzelanforderungen erfüllen. Sofern nichts anderes vermerkt (s. ggf. Erläuterungen), ist eine ausreichende Produktverfügbarkeit gegeben.

→ Planungs- und Ausschreibungshilfen mit Textbausteinen

Tabellarische Übersichten mit allen Einzelanforderungen sind im WECOBIS Modul Planung & Ausschreibung (P&A) zu finden. Man findet dort auch detaillierte Informationen zu den Nachweismöglichkeiten (z.B. über andere Produktkennzeichnungen) und damit zur Prüfung der angebotenen Produkte, außerdem ausführliche Erläuterungen zu den Anforderungen und die zugehörigen Textbausteine (auch als PDF-Download):
Textile Bodenbeläge

BNB-Kriterium BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung)

 
   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BK_1.1.6 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

Im Falle einer Sanierungsmaßnahme wird BN_1.1.6 ergänzt durch das BNB-Kriterium BK_1.1.6. Dieses zielt auf die Adressierung und Ausschleusung von Materialien in der bestehenden Bausubstanz, die ein Risikopotenzial für Mensch und Umwelt darstellen. Die Bewertung erfolgt anhand einer Einstufung der Baumaterialien in ein vorgegebenes Schadstoffkataster mit 14 Schadstoffgruppen aufgrund ihres Schädigungspotentials und der jeweiligen Sanierungsmaßnahmen. Das Kriterium teilt die Anforderungen in 4 Qualitätsniveaus ein. Die Einordnung orientiert sich an Aufwand und Schwierigkeitsgrad der praktischen Umsetzung sowie an der ökologischen Bedeutung er Substitution eines Stoffes.

Weitere Informationen zu den Einzelkriterien im Bestand siehe BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung). Für den Einbau von neuen Materialien gilt BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau).

Die in den WECOBIS-Baustoffinformationen beschriebenen Produktgruppen behandeln nur aktuell am Markt befindliche Baustoffe. Dabei handelt es sich in aller Regel nicht mehr um dieselben Produkte, die z.B. einem Schadstoffkataster gemäß BNB-Kriteriensteckbrief BK_1.1.6 zugeordnet werden müssen.
Eine Einordnung hinsichtlich BK_1.1.6 erfolgt daher in WECOBIS in eigenen Datenblättern zum Bestand. Dort findet man Informationen zu Materialien, die in der Regel nicht mehr auf dem Markt sind, jedoch bei Umbau- oder Renovierungsmaßnahmen als Rückbaumaterial anfallen können.

Einordnung Bodenbeläge im Bestand

Die Einordnung von Materialien im Bestand erfolgt in WECOBIS jeweils gesammelt für die ganze Obergruppe der Bodenbeläge. Siehe dazu Bodenbeläge im Bestand.

BNB-Kriterium BN_3.1.3 - Innenraumhygiene

   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_3.1.3 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

Ziel des BNB-Kriteriums 3.1.3 ist die Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten, die zu keinen negativen Effekten hinsichtlich der Befindlichkeit der Raumnutzer führt, die hygienische Sicherheit garantiert und somit möglichst auch eine empfundene hohe olfaktorische Luftqualität gewährleistet.
Die Bewertung erfolgt anhand der Berechnung der personenbezogenen Luftwechselrate sowie anhand von Raumluftmessungen auf den Formaldehyd- und TVOC-Gehalt.
Erfahrungsgemäß lassen sich die Referenz- und Zielwerte dann erreichen, wenn die Auswahl und Verwendung der eingesetzten Materialien auf einem ganzheitlichen Konzept zur Vermeidung von Emissionen aus Bauprodukten basiert und der Einsatz emissionsarmer Materialien die Bauphase begleitend dokumentiert wird. BNB-Kriterium 3.1.3 steht deshalb in engem Zusammenhang mit der Erfüllung der Einzelkriterien für BNB-Kriterium 1.1.6.
Weitere Informationen zu den Einzelkriterien siehe BN_3.1.3 Innenraumhygiene (Neubau)

An dieser Stelle findet man eine grobe Übersicht zu den in BNB_BN_3.1.3 adressierten Emissionen. Sofern relevant, finden sich ausführlichere Informationen in anderen WECOBIS-Reitern:
→ Reiter Planungsgrundlagen / ggf. Infos zu Alternativen hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz
→ Reiter Verarbeitung, Nutzung, Nachnutzung / lebenszyklusspezifische Informationen
Hinweis:
Neben der inhaltlichen Zusammensetzung kann für die Wirkung eines Baustoffes immer auch die Einbausituation vor Ort (eingebaute Menge, Raumgröße, Klima, Temperaturen etc.), sowie die Verarbeitung und Wechselwirkung mit anderen Materialien entscheidend sein.

Einordnung Textile Bodenbeläge

Textile Bodenbeläge benötigen lt. MVVTB / A 3.2.1 in Verbindung mit Anhang 9 aus Gesundheitsschutzgründen einen Nachweis hinsichtlich gefährlicher Stoffe und Emissionen (früher: abZ). Dieser enthält u.a. eine Emissionsprüfung zur quantitativen Bestimmung und Bewertung flüchtiger (VOC) und schwer flüchtiger (SVOC) Verbindungen auf Basis des AgBB-Bewertungsschemas.
Detaillierte Erläuterungen zum bauaufsichtlichen Rahmen und zu den möglichen Technischen Nachweisen:
→ DIBt / Bauprodukte und Bauarten / Elastische, textile und Laminatbodenbeläge
→ DIBt / Flyer Technische Nachweise

Bei den textilen Bodenbelägen gibt es viele emissions- und schadstoffgeprüfte Produkte mit Umweltzeichen (z.B. Blauer Engel DE-UZ 128), detaillierte Informationen siehe Reiter "Zeichen & Deklarationen".

Um das Risiko für Emissionen zu minimieren bzw. die Quelle für auftretende Emissionen zu finden, muss allerdings der gesamte Fußbodenaufbau betrachtet werden. Auch Verlegewerkstoffe können verschiedene Substanzen emittieren. Sofern technisch möglich ist aus öko- und humantoxikologischen Gründen die lose Verlegung oder das Verspannen textiler Bodenbeläge dem Fixieren oder vollflächigen Verkleben vorzuziehen. Falls vollflächiges Verkleben technisch erforderlich ist, sollten emissionsarme Dispersions-Klebstoffe mit Blauem Engel DE-UZ 113 oder EMICODE EC1plus verwendet werden.

Produktgruppe Zu erwartende VOC-Emissionen Zu erwartende Formaldehyd-­Emissionen
Textile Bodenbeläge aus Chemiefaser möglich möglich
Textile Bodenbeläge aus Naturfaser2 möglich keine
Tabelle 1.5.8: Übersicht möglicher VOC- und Formaldehyd-Emissionen
keine
Die Produktgruppe enthält kein Formaldehyd oder keine VOC.
möglich
Die Produkte der Produktgruppe unterscheiden sich bezüglich der zu erwartenden VOC- oder Formaldehyd-Emissionen.
hoch
Die Produktgruppe verursacht grundsätzlich hohe VOC-Emissionen oder Formaldehyd-Emissionen. Alternativen sind vorzugsweise in der Wahl funktional gleichwertiger Baustoffe anderer Produktgruppen oder anderer Konstruktionen zu suchen.

2 Teppichbodenbeläge aus Naturfasern können Zusatzstoffe wie Mottenschutzmittel (z. B. Permethrin) oder andere Biozide enthalten, deren Umweltrelevanz geprüft werden muss und die während der Nutzungsdauer auch an die Umwelt emittiert werden können.

BNB-Kriterium BN_4.1.4 - Rückbau, Trennung, Verwertung

   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_4.1.4 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

Im BNB Kriteriensteckbrief 4.1.4 werden Konstruktionen nach ihrer Rückbaubarkeit, Trennbarkeit und Verwertbarkeit eingestuft.
WECOBIS kann eine aktuelle Information über mögliche Umwelt- und Gesundheitsgefährdungsaspekte im Zuge von Rückbau und Entsorgung auf Bauproduktgruppenebene geben. Eine Betrachtung von ganzen Konstruktionen kann derzeit in WECOBIS noch nicht erfolgen. Ein Bauteilmodul ist jedoch in planung. Ergänzend zu Leitfäden und Arbeitshilfen helfen die bauproduktgruppenspezifischen Aspekte dem Koordinator jedoch auch jetzt schon, die Komponenten Umwelt und Gesundheit für den Steckbrief 4.1.4 einzuordnen.
Weitere Informationen zu den Einzelkriterien siehe BN_4.1.4 – Rückbau, Trennung, Vewertung

Für die Bewertung der Rückbaubarkeit wirkt sich der Einsatz abfallarmer Konstruktionen, die die Möglichkeit eines sortenreines Rückbaus erlauben, günstig aus. Die Rückbaubarkeit beschreibt den Aufwand, der für Demontage oder Abbruch eines Bauteils aus dem Gebäudeverband nötig ist. Die Sortenreinheit beschreibt den Aufwand, der für die sortenreine Trennung mehrschichtiger und / oder inhomogener Bauteile anfällt.
Für die Bewertung der Verwertbarkeit der Baustofffraktionen gelten die zur Zeit der Bewertung am Markt aktuell verfügbaren technischen Verfahren. Eine bessere Verwertbarkeit / höherwertige Verwertung führt tendenziell zu einer Aufwertung. Eine theoretische aber nicht realisierte Verwertbarkeit führt tendenziell zu einer Abwertung. Alternativ können bei Bauteilen mit langer zu erwartender Nutzungsdauer Forschungsvorhaben, die praktikable Lösungsmöglichkeiten in absehbarer Zeit zur Verfügung stellen können, positiv bewertet werden.

Weitere Informationen z.B. zu den Verwertungsmöglichkeiten, Deponieverhalten, Abfallschlüssel → Reiter Nachnutzung

Einordnung elastische, textile, mineralische, Laminat-, Holz-Bodenbeläge

Die Rückbaubarkeit von Bodenbelägen hängt stark von der Art der Verlegung ab.

Rückbaubarkeit

>> zunehmender Rückbauaufwand >>

Verlegeart

lose verlegt

verspannt

vernagelt

streifenweise verklebt

vermörtelt

vollflächig verklebt

Elastische Bodenbeläge 1,2

(x)
z.T. möglich als Fertigdielen

 

 

 

 

x

Textile Bodenbeläge 1,2

x

x

x

x

 

x

Mineralische
Bodenbeläge
2,3

 

 

 

 

x

x

Bodenbeläge aus Holz: Dielenboden

 

 

 x

 

 

 

Bodenbeläge aus Holz: Massivparkett

 

 

 x

x

 

x

Laminat-Bodenbeläge, Fertigparkett 2,4

x

 

 

x

 

x

Tabelle 1.5.10-1: Übersicht Rückbaubarkeit

1 Da Elastische Bodenbeläge i. d. R. vollflächig verklebt werden, ist deren Rückbau mit hohem Aufwand verbunden. Aufgrund der daraus resultierenden Beschädigung des Bodenbelags ist eine Weiterverwendung nicht möglich. Definierte Trennvliese können hier ggf. zu besserer Trennbarkeit beitragen.
2 Zu beachten ist hier allerdings die Lebensdauer der Beläge, die z.B. bei textilen Bodenbelägen mit ca. 10 Jahren, Laminat-Bodenbelägen mit ca. 20 Jahren, bei einem (verklebten) Massivholzparkett oder mineralischen Belägen hingegen mit über 50 Jahren veranschlagt wird.
3 Die Demontage von mineralischen Bodenbelägen ist mit hohem Aufwand verbunden. Ein Ausnahme bilden Lehmböden, die normalerweise sortenrein von den angrenzenden Schichten getrennt werden können.
4 Laminat-Bodenbeläge werden fast immer schwimmend verlegt. Bei verklebtem Laminat ist eine zerstörungsfreie Trennung und damit eine Wiederverwendung nicht möglich.

Verwertungs- / Beseitigungswege Hochwertige Verwertung Minderwertige Verwertung Energetische Verwertung Deponierung
Elastische Bodenbeläge
Elastomer-Bodenbeläge Nicht möglich wegen Verklebung Möglich Momentan der übliche Beseitigungsweg Nicht zulässig, Vorbehandlung nötig
Linoleum-Bodenbeläge  Nicht möglich wegen Verklebung Möglich, wirtschaftlich nicht attraktiv Momentan der übliche Verwertungsweg Nicht zulässig, Vorbehandlung nötig
Polyolefin-Bodenbeläge Nicht möglich wegen Verklebung Möglich, wirtschaftlich nicht attraktiv Momentan der übliche Verwertungsweg Nicht zulässig, Vorbehandlung nötig
PVC-Bodenbeläge Nicht möglich wegen Verklebung  Möglich, Rücknahmesysteme vorhanden, steigend1 wegen fehlender ökologischer Behandlungsalternativen Thermische bzw. mechanische Abfallbehandlung in mechanisch-biologischen Aufbereitungsanlagen momentan der übliche Beseitigungsweg2 Nicht zulässig, Vorbehandlung nötig
Textile Bodenbeläge
Textile Bodenbeläge aus Chemiefaser Bedingt möglich3 Möglich Momentan der übliche Verwertungsweg Nicht zulässig, Vorbehandlung nötig
Textile Bodenbeläge aus Naturfaser Bedingt möglich3 Möglich, wirtschaftlich nicht attraktiv Momentan der übliche Verwertungsweg Nicht zulässig, Vorbehandlung nötig
Mineralische Bodenbeläge
Keramik-Fliesen und
-Platten
Theoretisch möglich4 Möglich Nicht möglich Momentan der übliche Beseitigungsweg (Inertabfall)
Kunststein Theoretisch möglich4 Bedingt möglich5 Nicht möglich Momentan der übliche Beseitigungsweg6
Lehmböden möglich7 möglich7 nicht möglich Momentan der übliche Beseitigungsweg
Naturstein Theoretisch möglich4 Möglich Nicht möglich Momentan der übliche Beseitigungsweg (Inertabfall)
Holz und Laminat-Bodenbeläge
Bodenbeläge aus Holz Möglich, wenn vom Untergrund trennbar3 Bedingt möglich3 Momentan der übliche Verwertungsweg Nicht zulässig, Vorbehandlung nötig
Fertigpakett,
Laminat-Bodenbeläge
Möglich3 Bedingt möglich Momentan der übliche Verwertungsweg Nicht zulässig, Vorbehandlung nötig
 
Tabelle 1.5.10-2: Übersicht Verwertbarkeit
 
Hochwertige Verwertung
Die Produktgruppe wird zur Herstellung gleichwertiger Produkte als wesentlicher Bestandteil des Endprodukts eingesetzt.
Minderwertige Verwertung
Die Produktgruppe wird zur Herstellung untergeordneter Produkte als wesentlicher Bestandteil des Endprodukts eingesetzt.
Energetische Verwertung
Die Produktgruppe wird in einer Verbrennungsanlage energetisch verwertet.
Deponierung
Die Produktgruppe wird ggf. nach thermischer Vorbehandlung deponiert.

1 Der Anteil an Nachgebrauchsabfällen ("post-consumer") lag 2007 bei ca. 403.000. Davon wurden ca. 77.000 Tonnen werkstofflich und rohstofflich recycelt. Dies entspricht einer Recyclingquote von 19 % bei Gesamt-PVC. Aussagen zu PVC-Bodenbelägen liegen nicht vor.
2 Geringer Energiegewinn; hauptverantwortlich für Chloreintrag in Verbrennungsanlagen
3 Je nach Verlegungsart. Verunreinigungen durch Kleber oder Beschichtungen können auftreten.
4 Intakte Fliesen/Steine könnten gesäubert und wiederverwendet werden.
5 Zementgebundene Kunststeine können als Splittersatz stofflich verwertet werden. Die stoffliche Verwertbarkeit kunstharzgebundener Steine ist wegen der Kunstharzanteile begrenzt.
6
Zementgebundene Werksteine können als Inertabfall, kunstharzgebundene Steine je nach Erfüllung der Zuordnungskriterien in Deponien der Klasse I bis III bzw. erst nach Vorbehandlung deponiert werden.

7 Lehmböden haben hier deutliche Vorteile gegenüber herkömmlichen Estrichen:Lehmböden können normalerweise sortenrein von den angrenzenden Schichten getrennt werden.Sie können durch Wasserzugabe wiederaufbereitet und neu geformt werden. Die Polsterhölzer und Holzfußböden können sortenrein von der Lehmmischung getrennt werden. Voraussetzung für die hervorragende Recyclingfähigkeit der Lehmbaustoffe ist, dass der Lehm nicht mit anderen Bindemitteln wie z.B. Zement vermengt wird. Die Zugabe anderer Bindemittel ist in der traditionellen Stampflehmbauweise in Mitteleuropa nicht üblich, ist aber immer wieder Forschungsgegenstand.

Quellen

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Kriterium 1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt, abrufbar unter BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Online-Quelle)

Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Version 2011_1, Kriterium 3.1.3 Innenraumhygiene, abrufbar unter BNB_BN2011-1_313 (Online-Quelle)

Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Version 2011_1, Kriterium 4.1.4 Rückbau, Trennung und Verwertung, abrufbar unter BNB_BN2011-1_414 (Online-Quelle)

Mötzl, Pladerer et al.: Assessment of Buildings and Constructions (ABC) – Disposal. Maßzahlen für die Entsorgungseigenschaften von Gebäuden und Konstruktionen für die Lebenszyklusbewertung. Berichte aus Energie- und Umweltforschung, 30.12.2009.

Zwiener/Mötzl: Ökologisches Baustofflexikon 3. Auflage 2006

Naturfaser-Teppichböden

Technisches

Technische Daten

Anmerkung zu Euroklasse nach DIN EN 13501-1

Wenn der Hersteller keine Angaben über die Brandklasse machen kann, muss er sein Produkt mit dem Piktogramm Ffl (darf in Deutschland nicht eingesetzt werden) kennzeichnen.

Baustoffklasse nach DIN 4102-1

B1-B3

Euroklasse nach DIN EN 13501-1

Privater Bereich: Efl, Objektbereich: Bfl-s1, Cfl-s1

Technische Baubestimmung

Die allgemeinen Anforderungen an bauliche Anlagen und die Verwendung von Bauprodukten werden in den Landesbauordnungen geregelt. Bei Bedarf können diese allgemeinen Vorgaben durch Technische Baubestimmungen konkretisiert werden. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) macht im Auftrag der Länder die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) bekannt, die als Grundlage für die Umsetzung in Landesrecht dient.
Weitere Informationen dazu bzw. produkt- und bauartspezifische Informationen siehe
DIBt / Informationsportal Bauprodukte und Bauarten
DIBt / Zulassungs- und Genehmigungsverzeichnisse

Technische Regeln (DIN, EN)

 
DIN ISO 2424:1999
 
 

Textile Bodenbeläge - Begriffe (ISO 2424:1992) Norm 1999-01

ISO 2424
 
 
DIN ISO 2424:2007
 
 
Textile Bodenbeläge – Begriffe, Ausgabe 2007-02
Originalsprache: Englisch, Französisch
 
 
DIN EN 1307:2012 1)
 
 
Normentwurf: Textile Bodenbeläge - Einstufung; Deutsche Fassung prEN 1307:2012
 
 
DIN EN 1307 1)
 
 
Textile Bodenbeläge - Einstufung von Polteppichen; Deutsche Fassung EN 1307:2008
 
 
DIN EN 1470 1)
 
 
Textile Bodenbeläge - Einstufung von Nadelvlies-Bodenbelägen, ausgenommen Polvlies-Bodenbeläge; Deutsche Fassung EN 1470:2008
 
 
DIN EN 13297 1)
 
 
Textile Bodenbeläge - Einstufung von Polvlies-Bodenbelägen; Deutsche Fassung EN 13297:2007
 
 
DIN EN 13297 1)
 
 
Textile Bodenbeläge - Einstufung von Polvlies-Bodenbelägen; Deutsche Fassung EN 13297:2007, Berichtigung zu DIN EN 13297:2007-12; Deutsche Fassung EN 13297:2007/AC:2008
 
DIN EN 15114 1) Textile Bodenbeläge - Einstufung textiler Bodenbeläge ohne Pol; Deutsche Fassung EN 15114:2006+A1:2008
DIN EN 15114/A2 2) Normentwurf: DIN EN 15114/A2 Textile Bodenbeläge - Einstufung textiler Bodenbeläge ohne Pol; Deutsche Fassung EN 15114:2006+A1:2008/prA2:2011
DIN EN ISO 21868 Normentwurf: Textile Bodenbeläge - Richtlinien für die Pflege und Reinigung (ISO/DIS 21868:2009); Deutsche Fassung prEN ISO 21868:2009
DIN EN ISO 10874 Elastische, textile und Laminat-Bodenbeläge - Klassifizierung (ISO 10874:2009); Deutsche Fassung EN ISO 10874:2012
DIN EN 14041 Elastische, textile und Laminat-Bodenbeläge - Wesentliche Eigenschaften; Deutsche Fassung EN 14041:2004+AC:2005+AC:2006

1) Die DIN EN Textile Bodenbeläge liegt derzeit nur als Norm-Entwurf (prEN 1307, Ausgabe 2012-09) vor. Der Norm-Entwurf bezieht sich auf die Einteilung nach EN 685 und legt die Anforderungen an die Einstufung von Polteppich-Auslegeware und Polteppich-Fliesen in Gebrauchsklassen bezüglich Verschleiß und Aussehenserhalt sowie in Komfort-Klassen fest. Der Norm-Entwurf gilt nicht für Nadelvliese oder abgepasste Teppiche. Die DIN_EN 1307 soll folgende Normen ersetzen: DIN EN 1307:2008-08, DIN EN 1470:2009-02, DIN EN 13297:2007-12, DIN EN 13297 Berichtigung 1:2009-01 und DIN EN 15114:2008-11 (Quelle: http://www.fnk.din.de, 31.05.2013)

2) Die DIN EN 15114/A2 liegt derzeit nur als Norm-Entwurf (DIN EN 15114 prA2:2011, Ausgabe : 2011-11) vor. Der Norm-Entwurf bezieht sich auf Klassifizierung wie in EN 685 festgelegt und legt die Anforderungen an die Einstufung von textilen Bodenbelägen ohne Pol in Form von Platten, wie in ISO 2424 festgelegt, in Gebrauchsklassen in Bezug auf Verschleiß und Aussehensänderung fest. Diese Norm ist nicht anwendbar auf Fliesen, Nadelvliesbodenbeläge nach EN 1470, Polvlies- Bodenbeläge nach EN 13297 oder Polteppiche nach EN 1307. Diese Norm ist vorgesehen als Änderung von DIN EN 15114:2008-11 (Quelle: http://www.fnk.din.de, 31.05.2013)

Quellen

PECH, Anton; PÖHN, Christian: Bauphysik. Band 1 von Baukonstruktionen / Baukonstruktionen. Springer DE, 2004.

Naturfaser-Teppichböden

Literaturtipps

Gesundheits- und Umweltkriterien bei der Umsetzung der EG-Bauprodukten-Richtlinie (BPR), UFOPLAN 200 62 311, DIBt, 2004

König, H. : Wege zum Gesunden Bauen, Ökobuch-Verlag 1997

Stiftung Warentest, Heft 07/2007

ÖKO-TEST Ratgeber Bauen, Wohnen, Renovieren 7: 2005

Test: Fußbodenbeläge und -kleber, 11.04.2005

ÖKO-TEST Jahrbuch Bauen, Wohnen, Renovieren für 2004

Test: Gütezeichen/Prüfzeichen, Bodenbeläge, 12.01.2004

Stiftung Warentest 5/2003 „Bodenbeläge“ S. 70-74

Mötzl, H., Bauer, B., et al.: Planungsleitfaden: Ökologische Baustoffauswahl, Interreg III A - Projekt Ökologisches Bauen und Beschaffen für Kommunen in der Bodensee-Region, IBO - Österreichisches Institut für Baubiologie und -ökologie GmbH, 2007

Zellweger, C. et al: Schadstoffemissionsverhalten von Baustoffen. Methodik und Resultate, Bundesamt für Energiewirtschaft, 1995, Zürich

Naturfaser-Teppichböden

Rohstoffe / Ausgangsstoffe

Hauptbestandteile

Naturfaser-Teppichböden 2.1.1

Beispielhafte Zusammensetzung eines textilen Bodenbelags aus Naturfaser

Ca. 30 % der textilen Bodenbeläge aus Naturfaser werden heute aus Wolle (hauptsächlich Schafschurwolle) und ca. 70 % aus anderen Naturfasern (hauptsächlich Kokos, Sisal, Jute) gefertigt. In geringeren Mengen kommen noch Seegras, Baumwolle, Seide oder Ziegenhaare vor. Die Naturfasern werden mit einer Baumwoll- oder Jutekette als Trägergewebe verwoben. Als Rückenschicht wird Natur-Latex verwendet.

Umwelt- und Gesundheitsrelevanz

Naturfaser-Teppichböden 2.1.2

Beispielhafte Zusammensetzung eines Textilen Bodenbelags aus Naturfasern nach Rohstoffherkunft

Gewinnung der Primärrohstoffe

Unter Schurwolle versteht man die vom lebenden Schaf gewonnene Wolle. Sie stammt hauptsächlich aus Neuseeland und Australien.

Die pflanzlichen Fasern Jute, Sisal und Kokos stammen aus Indien, Brasilien und tropischen Küstenregionen.

Nachwachsende Rohstoffe benötigen relativ wenig Energie zu ihrer Gewinnung, da die Rohstoffe weitestgehend solar generiert sind. Der Wasserverbrauch kann allerdings beträchtlich sein, was insbesondere in den Anbauländern von Baumwolle problematisch ist, weil diese meistens über längere Perioden im Jahr sehr geringe Niederschläge haben.

Verfügbarkeit

Die Rohstoffe sind in ausreichendem Maße vorhanden.

Verwendung von Recyclingmaterialien / Produktionsabfällen

Anfallende Reste bei der Produktion können zu weniger anspruchsvollen Textilien (Filzmatten) verarbeitet werden.

Radioaktivität

Textile Bodenbeläge aus Naturfaser enthalten keine relevanten Rohstoffe mit radioaktiven Eigenschaften.

Landinanspruchnahme (Landuse)

Die Landinanspruchnahme für die Bereitstellung der biogenen Rohstoffe ist gering.

Naturfaser-Teppichböden

Herstellung

Prozesskette

Prozess-Webteppich-R

Herstellungsprozess

Für die Herstellung von Textilen Bodenbelägen aus Naturfasern sind zwei Technologien üblich. Das wichtigste Herstellungsverfahren ist die Tuftingtechnik, die für ca. 60 % der Textilen Bodenbeläge aus Naturfasern angewendet wird. Die Materialien der Nutzschicht werden in eine vorgefertigte Trägerschicht eingenadelt und die Schlingen auf der Rückseite durch einen Anstrich fixiert. Wollteppiche werden fast ausschließlich im Tuftingverfahren hergestellt.
Bei der Webtechnik, die bei ca. 40 % der Textilen Bodenbeläge aus Naturfasern angewendet wird, werden die Materialien der Nutzschicht auf Webstühlen hergestellt.
Bei beiden Verfahren wird nach Bedarf eine Rückenschicht aus Naturlatex oder aus textilen Fasern aufgebracht.

Daneben sind diverse weitere Herstellungsverfahren möglich, die mengenmäßig ohne Bedeutung sind. Die Vliestechnik wird bei der Herstellung von Naturfaserteppichen nicht angewandt.

Umweltindikatoren / Herstellung

Einheitliche Werte zu Umweltindikatoren (z.B. Primärenergieaufwand, Treibhauspotential) liefert die Online-Datenbank ÖKOBAUDAT des Informationsportals Nachhaltiges Bauen. Die Plattform ÖKOBAUDAT stellt Umweltprofile für Bauprodukte bereit, die als erforderliche Datengrundlage für die Ökobilanzierung (Lebenszyklusanalyse) von Gebäuden eingesetzt werden. Für Bauprodukte gibt es dort Herstellungs- und End-of-Live-Datensätze. → Datenbank der ÖKOBAUDAT
In der Herstellung von Bauprodukten ist ein großer Anteil der verursachten Umweltbelastungen auf den Verbrauch von nicht erneuerbaren Energieträgern zurückzuführen. Der in den Datensätzen geführte "kumulierte Primärenergieaufwand nicht erneuerbar" (Graue Energie, PENRT) ist daher ein wichtiger Umweltindikator für den Ressourcenverbrauch und i.d.R. gleichgerichtet mit dem Treibhauspotential (GWP), einem wichtigen Indikator der Umwelt(aus)wirkungen.
Informationen zu ÖKOBAUDAT-Datensätzen im Zusammenhang mit dieser Produktgruppe finden sich in WECOBIS unter Fachinformationen / Reiter Zeichen & Deklarationen → Übersicht Umweltdeklarationen / Umweltindikatoren.

Energieaufwand

Rohstoffgewinnung
Die nachwachsenden Rohstoffe verbrauchen wenig Herstellungsenergie. Diese besteht bei den meisten Materialien aus nicht-europäischen Ländern zu einem großen Teil aus Transportenergie. Einen großen Einfluss auf den kumulierten Primärenergieaufwand von Teppichbodenbelägen aus Naturfasern hat die Zusammensetzung der Rückenschicht. Ein hoher Anteil an Kunststoffen in der Rückenschicht erhöht den Energieaufwand. Auch Faseranteile und Trägermaterialien aus Kunststoffen spielen eine Rolle.

Herstellung
Für die Herstellung von Teppichbodenbelägen sind von verschiedenen Produktionsbetrieben Daten verfügbar. Sie bewegen sich für die verschiedenen Herstellungsverfahren in größeren Bereichen und sind wahrscheinlich relativ großen betriebsbedingten Schwankungen unterworfen. Es handelt sich dabei vor allem um Angaben zur Herstellung von Kunstfaserteppichen. Bei Teppichen aus Schurwolle ist der Energieaufwand für die Herstellung vergleichbar. Bei Naturfaserteppichen aus Kokos oder Sisal, die teilweise im Ursprungsland der Rohfasern mit einem hohen Anteil Handarbeit verarbeitet werden, dürfte die Herstellungsenergie deutlich niedriger sein.

Kumulierter Primräenergieaufwand
Der kumulierte Primärenergieaufwand von Teppichbodenbelägen aus Naturfasern ist hauptsächlich vom Anteil Kunststoffe abhängig. Bei vergleichbarer Dicke, vor allem bei Produkten ohne Kunststoffanteil, ist der Primärenergieaufwand von Naturfaserteppichen deutlich niedriger als bei Kunstfaserteppichen.

Charakteristische Emissionen

Die Fertigung von textilen Bodenbelägen aus Naturfaser ist in der Regel mit keinen Emissionen verbunden. Emissionen (v.a. in Wasser) können bei der Aufbereitung und bei der Färbung der Pflanzen- und Tierfasern auftreten.

Maßnahmen Gesundheitsschutz

Es gilt das Regelwerk der Berufsgenossenschaften.

Maßnahmen Umweltschutz

Ein kritischer Prozess bei der Fertigung von textilen Bodenbelägen aus Naturfasern ist das Färben. Es sind Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltbelastungen zu treffen.

Transport

Die Rohstoffe werden zum Teil über weite Transportwege geliefert.

Naturfaser-Teppichböden

Verarbeitung

Technische Hinweise / Verarbeitungsempfehlungen

Textile Bodenbeläge können auf verschiedene Arten verlegt werden.

Die lose Verlegung ist für kleine Räume (bis. ca. 20 m²) mit geringer Beanspruchung (Wohnbereich) möglich. Die Ränder und Schnittkanten können z.B. mit doppelseitigem Klebeband fixiert werden.

Das Verspannen erfolgt mittels Nagelleisten. Als Unterlage wird ein Filz oder eine Schaumstofffolie verwendet. Zum Verspannen eignen sich Teppiche mit flachem Rücken.

Das vollflächige Verkleben von textilen Bodenbelägen aus Naturfaser erfolgt vor allem bei erhöhter Beanspruchung (Objektbereich). Üblich sind Dispersions-Klebstoffe auf Natur- oder Kunstharzbasis. An stark beanspruchten Stellen wie im Bereich von Rundungen oder auf Treppen sind manchmal Lösemittel-Klebstoffe (30 bis 85 % Lösemittel) notwendig. Wann immer möglich, sollten emissionsarme Dispersions-Klebstoffe mit EMICODE EC1 oder zumindest GISCODE D1 verwendet werden.

Weitere Informationen zu Verlegewerkstoffen siehe ⇒ Datenblatt Bodenbeläge, Rubrik „Technische Hinweise / Verarbeitungsempfehlungen

Bei Sisal- und Kokosfaserteppichen ist darauf zu achten, dass diese mit Längen- und Breitenänderungen auf wechselnde Luftfeuchtigkeiten reagieren. Die zu verlegende Ware muss darum mindestens 24 Stunden im Voraus ausgelegt werden.

Arbeitshygienische Risiken

Allgemeines

Die Verarbeitung von Textilen Bodenbelägen ist nicht mit besonderen arbeitshygienischen Risiken verbunden. Solche bestehen allenfalls bei der Verwendung von Klebstoffen.⇒ Datenblatt Bodenbeläge, Rubrik „Technische Hinweise / Verarbeitungsempfehlungen

AGW-Werte

Bei der Bearbeitung von textilen Bodenbelägen ist allenfalls der allgemeine Staubgrenzwert zu beachten (TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“, §2.4):

  • 10 mg/m3 einatembare Fraktion (E-Staub)
  • 3 mg/m3 alveolengängige Fraktion (A-Staub)

wobei von einer geringen Staubexposition ausgegangen werden kann.

REACH / CLP - Informationspflicht zu SVHC

Bauprodukte wie z.B. Bauplatten, Bodenbeläge, Dämmstoffe, Mauersteine, Betonfertigteile oder Verglasungen werden als Erzeugnis eingestuft.

Die europäische Chemikalienverordnung REACH unterscheidet Produkte in Stoffe, Gemische und Erzeugnisse. Zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, dient die CLP-Verordnung (Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen).
Wird ein Produkt nicht als Stoff oder Gemisch, sondern als Erzeugnis eingestuft, ist kein Sicherheitsdatenblatt (SDB) erforderlich und Gefahrstoffbezeichnungen entfallen. Lediglich besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) > 0,1 Gew.-% müssen ausgewiesen werden. Für diese Informationen besteht eine Auskunftspflicht, die allerdings für alle Bauprodukte (Gemische und Erzeugnisse) gilt, die unter den Geltungsbereich der Bauproduktenverordnung (BauPVO) fallen. Sie müssen für Erzeugnisse aber nicht in Form eines Sicherheitsdatenblattes nach den Kriterien des Anhangs II der REACH-Verordnung gegeben werden.

Für Verbraucher muss die Informationsweitergabe auch nur auf Anfrage beim Hersteller erfolgen. Informationen und Unterstützung zu den Auskunftsrechten findet man beim Umweltbundesamt / REACH / Auskunftspflichten.

Einstufungen und Gesundheitsgefahren nach GISBAU

Für Textile Bodenbeläge gibt es keine GISBAU-Einstufung.

GISBAU-Einstufung für Verlegewerkstoffe sind im Datenblatt „Bodenbeläge“ in der Rubrik „Einstufungen und Gesundheitsgefahren nach GISBAU“ zu finden, nähere Informationen unter http://www.wingis-online.de/wingisonline/GISCodes.aspx?GGID=1.

Informationen zu Bodenbelagsarbeiten sind in www.wingis-online.de unter Bau-Bereich "Bodenbelagsarbeiten" zu finden. Das Kapitel enthält ua Informationen zu Verarbeitung von Estrichen, Klebstoffen, Reparatur- und Vergussmassen, Spachtelmassen sowie Vorstrichen / Grundierungen.

Emissionen

Arbeitshygienisch relevante Emissionen (VOC, SVOC) treten nur bei der Verklebung auf (siehe auch Technische Hinweise/Verarbeitungsempfehlungen).

Umweltrelevante Informationen

Der Energiebedarf für die Verarbeitung ist vernachlässigbar.

Transport

Textile Bodenbeläge aus Naturfaser sind an wenigen Produktionsorten hergestellte Beläge, mit weiten Transportwegen ist daher zu rechnen.

Naturfaser-Teppichböden

Nutzung

Umwelt- und Gesundheitsrisiken Neuzustand

Schadstoffabgabe / Emissionen in den Innenraum

Textile Bodenbeläge nach DIN EN 14041, die für die Verwendung in Aufenthaltsräumen in Deutschland vorgesehen sind, mussten bis 16.10.2016 zusätzlich zum CE-Zeichen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung aufweisen (genaue Erläuterung siehe Lexikon abZ). Grundlage für die Erteilung dieser Zulassung war aus Gründen des Gesundheits- und Umweltschutzes eine Emissionsprüfung zur quantitativen Bestimmung und Bewertung flüchtiger (VOC) und schwer flüchtiger (SVOC) Verbindungen auf Basis des AgBB-Bewertungsschemas. Durch eine vom DIBt anerkannte Prüfstelle wurde die Überwachung und Kontrolle der Produktspezifikation gewährleistet und mit dem Testat „Ü“ (steht für Übereinstimmung) bestätigt. 

Bei Teppichbodenbelägen mit dem GuT-Siegel oder Blauen Engel (DE-UZ 128) (s. Zeichen / Labels) sind die VOC-Emissionen noch stärker beschränkt. GuT-Produkte werden neben der chemisch-analytischen Prüfung durch neutrale Testpersonen auf Geruchsintensität überprüft.

Schadstoffabgabe / Emissionen in den Außenraum

Textile Bodenbeläge werden in Innenräumen angewandt.

Umwelt- und Gesundheitsrisiken bei bestimmungsgemäßer Nutzung

Schadstoffabgabe / Emissionen in den Innenraum

Teppichbodenbeläge aus Naturfasern können eine Reihe von Hilfsstoffen enthalten, deren Umweltrelevanz geprüft werden muss und die während der Nutzungsdauer auch an die Umwelt emittiert werden können. Als emissionsrelevante Bestandteile kommen v. a. Mottenschutzmittel (z. B. Permethrin) und andere Biozide in Frage.

Teppichsiegel wie das GUT-Signet (Gemeinschaft umweltfreundlicher Teppichboden) schreiben Mottenschutz für Naturfasern (Schafwolle) vor. Umstritten ist die Verwendung von Permethrin, das am häufigsten als Mottenschutzmittel eingesetzt wird. Zum einen zeigt Permethrin die Tendenz, sich an Feinstaub zu adsorbieren und zum anderen ist die chronische Wirkung von Permethrin auf das Nervensystem noch nicht restlos geklärt. Empfindliche Personen und Familien mit Krabbelkindern sollten wohl lieber auf mit Mottenschutz ausgerüstete Teppiche verzichten. Soll es stattdessen ein unbehandelter Wollteppich sein, muss er regelmäßig und intensiv auf Mottenbefall kontrolliert werden. Nicht mit Mottenschutz ausgerüstete Naturfaserteppiche erfordern eine besondere Pflege und Behandlung. Relativ gut geschützt sind Teppiche, die frei liegen und komplett gesaugt werden können.

Teppichbodenbeläge mit Kautschuk-Rücken können über einen längeren Zeitraum einen typischen Gummigeruch verbreiten, der auch bei naturkautschukhaltigen Rückenschichten lange andauern kann. 

Laut Deutschem Allergie- und Asthmabund ist in Räumen mit Teppich weniger Feinstaub in der Luft als bei Hartböden. Als besonders geeignet werden Teppiche mit dem Siegel "Allergiker geeignet" des TÜV Nord empfohlen.

Quelle: Stiftung Warentest, Heft 07/2007

Schadstoffabgabe / Emissionen in den Außenraum

Textile Bodenbeläge werden in Innenräumen angewandt.

Umwelt- und Gesundheitsrisiken im Schadensfall

Brandfall

Die Naturfasern sind üblicherweise frei von giftigen Substanzen wie Halogenen oder Schwermetallen. Solche können allenfalls über die Zusatzstoffe oder Rückenbeschichtungen in den textilen Bodenbelägen eingebracht werden.

Wassereinwirkung

Es bestehen keine Umwelt- oder Gesundheitsrisiken im Schadensfall durch Wassereinwirkung.

Beständigkeit Nutzungszustand

Teppichbodenbeläge haben ein relativ schlechtes Langzeitverhalten. Sie sind schmutzempfindlicher und stärker den modischen Trends unterworfen als die meisten anderen Bodenbeläge. Die Lebenserwartung ist abhängig von Farbe, Muster, Beanspruchung, Faser und der richtigen und regelmäßigen Pflege.

Unter der Rubrik Baustoff- und Gebäudedaten / Nutzungsdauern von Bauteilen findet sich auf dem Informationsportal Nachhaltiges Bauen eine Datenbank mit Nutzungsdauerangaben von ausgewählten Bauteilen des Hochbaus für den Leitfaden „Nachhaltiges Bauen“.
Datenbank als PDF

Textile Bodenbeläge fallen unter die Bauproduktgruppe Deckenbeläge (Code Nr. 352.611), für die eine Nutzungsdauer von 10 Jahren angegeben wird.

Instandhaltung

Grundsätzlich sollte das Reinigungskonzept an die Nutzung angepasst und Reinigungs- und Pflegeempfehlungen des Herstellers beachtet werden. Bei den Reinigungsmitteln ist die Ergiebigkeit zu berücksichtigen. Umweltzeichen können eine Orientierungshilfe über die Umweltverträglichkeit bieten. Zweckmäßig geplante Schmutzschleusen und die sofortige Behandlung von Flecken reduzieren den Reinigungsaufwand beträchtlich.

Die Unterhaltsreinigung von textilen Bodenbelägen erfolgt mit dem Staubsauger, mit oder ohne Bürstenvorsatz. Der Energieaufwand durch die Reinigung kann bei einer Nutzungsdauer von 10 Jahren den Herstellungsenergieaufwand übersteigen.
Die periodische Zwischenreinigung und die Grundreinigung (Shampoonieren, Trockenshampoonieren, Trockenpulverreinigen, Sprühextraktion) erhöhen in der Regel die Wiederanschmutzbarkeit. Die Fleckenentfernung ist aufwendig und führt oft zu unbefriedigenden Ergebnissen.

Kokos-, Sisal- und Juteteppiche dürfen nicht durchnässt werden, weshalb eine Reinigung im Sprühextraktionsverfahren nicht zu empfehlen ist.

Bei Wollteppichen sollte das Trockenshampoonieren angewendet werden.

Naturfaser-Teppichböden

Nachnutzung

Umwelt- und Gesundheitsrisiko Rückbau

Beim Rückbau heute hergestellter textiler Bodenbeläge ist mit keinem besonderen Umwelt- oder Gesundheitsrisiko zu rechnen.

Wiederverwendung

Lose verlegte, verspannte oder fixierte textile Bodenbeläge können problemlos wiederverwendet werden. Bei Verklebung mit dem Untergrund ist die Wiederverwendung praktisch nicht möglich.

Stoffliche Verwertung

Von einer stofflichen Verwertung von Naturfaser-Bodenbelägen ist nicht auszugehen, da Verunreinigungen und die geringe Zahl an Produktionsstätten hohen technischen und logistischen Aufwand verursachen.

Energetische Verwertung

Textile Bodenbeläge aus Naturfaser weisen einen relativ hohen Heizwert auf (z. B. ca. 20 MJ/kg Schafwolle) und können in dafür vorgesehenen Anlagen energetisch verwertet werden.

Beseitigung / Verhalten auf der Deponie

Nach der aktuellen Gesetzgebung dürfen Abfälle aus textilen Bodenbelägen nicht mehr abgelagert werden.

EAK-Abfallschlüssel

20

Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen), einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen

20 01

Getrennt gesammelte Fraktionen (außer 15 01) *

20 01 11

Textilien

* 15 01 Verpackungen
bzw.

17

Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten)

17 09 04

gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen,
die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen