Symbol Lupe für die Suche
Flüssigfolien

Produktgruppeninformation

Begriffsdefinition

Flüssigfolien sind Kunststoffe zur Bauwerksabdichtung. Flüssigfolien werden in flüssigem Zustand auf die abzudichtenden Bauteile aufgebracht und härten auf dem Bauteil aus. Ausgehärtete Flüssigfolien bilden einen fugenlosen, wasserdichten Belag. Je nach Haftung und Saugfähigkeit des Untergrunds werden unterschiedliche Grundierungen (Primer) eingesetzt.

Flüssigfolien zur Dachabdichtung werden auf der Basis verschiedener Kunststoffe angeboten:

  • Polyurethan (PUR)-Systeme sind als Ein- oder Zwei-Komponenten-Systeme erhältlich. Bei Ein-Komponenten-PUR-Systemen erfolgt die Aushärtung durch Reaktion mit der Luftfeuchtigkeit und bei Zwei-Komponenten-PUR-Systemen durch Polyadditions-Vernetzung der beiden reaktiven Komponenten, die unmittelbar vor der Verarbeitung gemischt werden.
  • Systeme auf Polymethylmethacrylat-Basis (PMMA) bestehen aus der Monomerenmischung und einem getrennt gelieferten Katalysator, der unmittelbar vor der Verarbeitung beigegeben wird.
  • Etwas länger auf dem Markt sind Flüssigfolien auf der Basis ungesättigter Polyester (UP) mit zwei flüssigen Komponenten und einem getrennt verpackten Katalysatorpulver.

Im Innenraum eingesetzte Flüssigfolien können ebenfalls aus unterschiedlichen Kunststoffen bestehen:

  • Zwei-Komponenten-Systeme auf Epoxidharz-Basis.
  • Ein- oder Zwei-Komponenten-Systeme auf PUR-Basis.
  • Produkte auf Butadien-Styrol-Basis werden auch als Latex-Farbe bezeichnet.

Chemisch verwandt mit den Flüssigfolien sind Fließbeläge auf PUR- oder Epoxid-Basis. Diese sind jedoch nicht Gegenstand dieser Produktgruppeninformation.

Wesentliche Bestandteile

PUR-Systeme

Die Hauptbestandteile von PUR-Beschichtungen sind Isocyanatpolymere. Bei Zwei-Komponenten-Systemen liegen Polyole und Isocyanat getrennt in den zwei Komponenten vor. Bei manchen Zwei-Komponenten-Systemen erfolgt die Härtung durch Reaktion mit einer Polyol-Amin Kombination. Für alle Zwei-Komponenten-Systeme gilt, dass die Aushärtungsreaktion unmittelbar nach dem zusammen mischen der Komponenten einsetzt. Bei Ein-Komponenten-Systemen ist das Polyisocyanat derart modifiziert, dass die Reaktion mit der Luftfeuchtigkeit erfolgt.

PMMA-Systeme

Die Hauptbestandteile von PMMA-Flüssigfolien sind die Monomere Methylmethacrylat und 2-Ethylhexylacrylat sowie Diisopropanol-p-toluidine als Härtungsbeschleuniger. Als Katalysator dienen organische Peroxide. Die beiden Monomere Methylmethacrylat und 2-Ethylhexylacrylat reagieren nach der Zugabe des Katalysators zu PMMA. Für die Applikation auf senkrechten Flächen kann Kieselsäure als Stellmittel zugemischt werden.

Epoxidharze

Epoxidharz-Systeme bestehen aus dem Epoxid-Präpolymer - meist Bisphenol-Epichlorhydrinharz - das die erste Komponente bildet und einem Polyamin als zweite Komponente. Als Lösemittel kommt oft Benzylalkohol zum Einsatz.

Polyesterharze

Die flüssigen Komponenten der Systeme aus ungesättigten Polyesterharzen bestehen zum einen hauptsächlich aus ungesättigten Polyester und zum anderen hauptsächlich aus Styrol. Der Katalysator ist ein organisches Peroxid.

Zusätzlich enthalten alle Flüssigfolien auch Füllstoffe, Pigmente, Hilfsstoffe und Lösemittel. Bei den gemäß GISBAU-Produktcodes als lösemittelfrei bezeichneten Produkten liegt der Lösemittelanteil unter 0,5%. Die Flüssigfolien, welche für die Anwendung in Flachdächern mit Anforderungen an den Brandschutz konzipiert sind, enthalten zudem Flammschutzmittel.

Charakteristik

Für Flachdachabdichtungen mit Flüssigfolien wird ein mehrschichtiger Aufbau eingesetzt. Zuerst wird eine Grundierung aufgebracht, dann folgt die erste Flüssigfolienschicht. In die noch flüssige Schicht wird ein Glasvlies eingebracht, das mit einer zweiten Flüssigfolienschicht überdeckt wird.
Korrekt ausgeführte Abdichtungen aus Flüssigfolien sind vollflächig haftend und weisen im Gegensatz zu Abdichtungs­bahnen keine Überlappungen, Nähte oder Stöße auf. Sie besitzen zudem gute mechanische sowie rissüberbrückende Eigenschaften.

Besonders wichtige Eigenschaft hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz

Alle Produkte aus der Gruppe der Flüssigfolien beinhalten wassergefährdende flüssige Komponenten. Unfälle in der Handhabung wie das Verschütten größerer Mengen nicht-reagierter Komponenten können zu Umweltbelastungen führen. Da die Einzelkomponenten nach dem Aufbringen reagieren, sind ausgasende Koppelprodukte unvermeidlich. Auch sind viele der flüssigen Komponenten reizend oder sensibilisierend. Gegen beide Gefahren sind bei der Verarbeitung persönliche Schutzvorkehrungen zu treffen.

Lieferzustand

In Gebinden

Anwendungsbereiche (Besonderheiten)

Flüssigfolien können im Außenraum zur Flachdach-, Balkon-, oder Parkplatzabdichtung, zur Abdichtung von Fundamenten, Schadstellen und bei schwierigen Anschlüssen in Kombination mit Abdichtungsbahnen eingesetzt werden. Im Innenraum kommen sie zur Abdichtung von Feucht- und Nassbereichen vor allem in Küche, Bad, Gewerbe und Industrie sowie der nachträglichen Fundamentabdichtung im Bestand zum Einsatz.

Maschinell verarbeitbare und spritzbare Zwei-Komponenten PUR-Beschichtungen sind hochreaktiv und können in der Regel auf horizontalen sowie vertikalen Untergründen ohne Verlaufen appliziert werden.

Ausführungshinweis

Die Verarbeitung von Flüssigfolien stellt hohe Anforderungen an die Fachkompetenz der Arbeiter und die einwandfreie Ausführung. Die relativ kurze Trocknungszeit verlangt zügiges Arbeiten. Die Umweltbedingungen dürfen nicht plötzlich wechseln, zum Beispiel darf die frische Beschichtung bis zu einige Stunden keinem Regen ausgesetzt sein. Der Untergrund muss vollflächig gemäß den Herstellervorgaben vorbereitet sein. Eine zu hohe Feuchtigkeit im frischen Beton kann später zu Ablösungen des Flüssigbelags und großflächiger Blasenbildung führen.

Flüssigfolien
Flüssigfolien

Planungs- und Ausschreibungshilfen

WECOBIS informiert produktneutral. An verschiedenen Stellen bietet WECOBIS jedoch auch Unterstützung dazu, wie sich Produkte innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer ökologischen Eigenschaften unterscheiden lassen.

Informationen hier im Reiter Planungsgrundlagen:

  • Links zu materialökologischen Anforderungen und Textbausteinen für Planung und Ausschreibung im WECOBIS-Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen,
  • Hinweise auf mögliche Quellen und Nachweisdokumente zu Planungs- und Ausschreibungskriterien,
  • ggf. weitere planungs- und ausschreibungsrelevante Informationen, z.B. Hinweise zu Verwendungseinschränkungen hinsichtlich Gefahrstoffverordnung (bei Stoffen / Gemischen), zu Alternativen oder zu besonderen Eigenschaften hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz.

Übersicht Planungsgrundlagen: Abdichtungsanstriche und -beläge

Stand 07/2024

    Bituminöse Voranstriche
Flüssigfolien Gussasphalt und Asphaltmastix
         
  Material-
ökologische Anforderungen
Im Modul "Planung & Ausschreibung" bietet WECOBIS eine Übersicht zu möglichen materialökologischen Anforderungen und Textbausteine für Planung und Ausschreibung. Inhalt aufklappen
   
Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS Bitumenbeschichtungen, kalt verarbeitet

Flüssigabdichtungen auf EP, PU-, Dispersions-, PMMA-Basis in Innenräumen

-

  Quellen für material-
ökologische Anforderungen
Die hier genannten Quellen, insbesondere BNB, bilden die Grundlage für Planungs- und Ausschreibungshilfen bzw. materialökologische Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS. Inhalt aufklappen
   
Bewertungssystem
Nachhaltiges Bauen

(BNB)  /
Kriterium 1.1.6 (Risiken für die lokale Umwelt) 

Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung.
Das BNB zeichnet sich durch einen Kriterienkatalog aus, mit dem Gebäude nach ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Qualitäten, sowie den technischen und prozessualen Aspekten bewertet werden. Im Rahmen des Bewertungssystems gibt es auch einige Kriteriensteckbriefe, die sich direkt oder indirekt auf Baustoffe beziehen. Die o.g. Textbausteine und materialökologischen Anforderungen in WECOBIS basieren derzeit auf Kriteriensteckbrief 1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt. Dieser steht in engem Zusammehang mit Kriteriensteckbrief 3.1.3 Innenraumhygiene.

Auch wenn ein Gebäude nicht zertifiziert werden soll, bilden die einzelnen Kriteriensteckbriefe eine gute Grundlage, Orientierung und Hilfestellung für die Umsetzung ökologischer Aspekte in der Gebäudeplanung.

Einordung der jeweiligen Abdichtungsanstriche hinsichtlich verschiedener Kriteriensteckbriefe siehe Reiter BNB-Kriterien in WECOBIS.

baubook BNB/QNG Produktinformationen baubook bietet u.a. eine Plattform mit Produktinformationen zu BNB und QNG. Man findet dort Produkte, die den Anforderungen von BNB 1.1.6 und QNG 313 entsprechen. Hersteller können ihre Produkte in der Plattform deklarieren und die Nachweisdokumente hinterlegen. Durch baubook erfolgt eine Prüfung der Einhaltung der Anforderungen vor Freischaltung. → baubook Produktinformationen zu BNB und QNG
Umweltbundesamt
(UBA)
Auf den Internet-Seiten des Umweltbundesamtes (UBA) befindet sich der „Informationsdienst für umweltfreundliche Beschaffung“. Man findet dort auch Empfehlungen für die Ausschreibung u.a. für die Gebäudeinnenausstattung (z.B. div. Bodenbeläge, Bodenbelagsklebstoffe, Innenputze + -wandfarben, Tapeten).
baubook ÖkoBauKriterien Mit der Plattform ÖkoBauKriterien bietet baubook eine Sammlung von Kriterien, die derzeit vor allem in Österreich, insbesondere in der Stadt Wien, für die ökologische Ausschreibung verwendet werden. Für Bituminöse Voranstriche und Flüssigfolien finden sich Produktdeklarationen in der Gruppe der Abdichtstoffe und Klebemassen. Für Gussasphalt und Asphaltmastix gibt es dort derzeit keine Deklarationen.
  Mögliche Nachweis-
dokumente
Mithilfe von Nachweisdokumenten müssen die gestellten materialökologischen Anforderungen geprüft und dokumentiert werden. Zum Teil sind diese auch gesetzlich vorgeschrieben. Neben den folgend genannten gehören auch Produktdatenblätter, Technische Merkblätter, sowie Herstellererklärungen zu möglichen Dokumentationsunterlagen. Inhalt aufklappen 
   
gesetzlich vorgeschrieben:  
REACH / CLP:
Sicherheitsdatenblatt (SDB)
Abdichtungsanstriche werden als Gemisch eingestuft. Für sie muss daher ein SDB gemäß den Anforderungen in Art.31 REACH-VO in Verbindung mit Anhang II erstellt werden. (Nachweis gefährliche Stoffe, Nachweis SVHC >= 0,1 Gew.-%).
freiwillige Produktkenn-zeichnungen / -deklarationen;
Emissionsprüfberichte
Für einige Bauproduktgruppen existieren freiwillige Produktkennzeichnungen oder -deklarationen wie z.B. Umweltzeichen oder Umweltproduktdeklarationen, die als Nachweis für materialökologische Anforderungen dienen können. Eine Übersichtstabelle dazu mit detaillierten Informationen zu Abdichtungsanstrichen findet sich im Reiter Zeichen & Deklarationen. Emissionsprüfberichte (ohne Umweltzeichenzertifizierung) können zwar hilfreich sein, sind aber oft nicht leicht zu interpretieren. Insbesondere ist auf die Rahmenbedingungen zu achten, die der Prüfung zugrunde lagen und ob diese mit denen der Anforderung übereinstimmen.

Gefahrstoffverordnung

Gemäß Minimierungs- und Substitutionsgebot der GefStoffV ist grundsätzlich das Produkt mit den geringstmöglichen Belastungen für die damit Beschäftigten zu verwenden. Werden für eine Produktgruppe GISBAU Produkt-Codes oder GISCODES vergeben, lassen sich dadurch Unterschiede innerhalb der Produktgruppe feststellen. Auch einen Hinweis zur Ersatztstoffsuche findet man dann ggf. in den jeweiligen GISBAU-Informationen unter "Ersatzstoffe - Ersatzprodukte - Ersatzverfahren".
Übersicht nach Produktgruppen → WECOBIS / Reiter Zeichen & Deklarationen / GISBAU-Klassifizierungssystem

GISCODES für Flüssigfolien

Werden für eine Produktgruppe GISBAU Produkt-Codes oder GISCODES vergeben, lassen sich z.B. dadurch Unterschiede innerhalb der Produktgruppe feststellen (s. Reiter Zeichen & Deklarationen). Innerhalb der Gruppe der Flüssigfolien gibt es unterschiedliche GISCODE-Klassifizierungen abhängig vom eingesetzten Kunststoff. Relevant sind GISCODES der Gruppen RE (Epoxidharz-Beschichtungsstoffe), PU (Polyurethan-Systeme), PMMA (Methylmethacrylat-Beschichtungsstoffe) und UP (Säureschutzbau). Auch dispersionsbasierte Systeme der Gruppe D werden als Flüssigfolien genannt (s. Reiter Zeichen & Deklarationen).. 
Da die Einzelkomponenten nach dem Aufbringen reagieren, sind ausgasende Koppelprodukte unvermeidlich. Auch sind viele der flüssigen Komponenten reizend oder sensibilisierend. Gegen beide Gefahren sind bei der Verarbeitung persönliche Schutzvorkehrungen zu treffen.
In der Regel sind die GISCODE-Systeme mit der niedrigsten numerischen Bezeichnung zumindest diejenigen mit den wenigsten / geringsten Gesundheitsgefahren innerhalb einer Produktgruppe (z.B. RE 0 /Epoxidharzdispersionen). Können dispersionsbasierte Systeme eingesetzt werden, so sind diese zu bevorzugen, D2 ist noch lösemittelarm und aromatenfrei. Alle UP-Produkte sind gesundheitsschädlich. PMMA-Systeme sind zwar weitgehend lösemittelfrei, aber mindestens reizend. (genaue Informationen zu den Gesundheitsgefahren siehe Lebenszyklus / Verarbeitung).

Alternativen hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz

Flüssigfolien beinhalten i.d.R. wassergefährdende flüssige Komponenten. Unfälle in der Handhabung wie das Verschütten größerer Mengen nicht-reagierter Komponenten können zu Umweltbelastungen führen.
Der Einsatz von Flüssigfolien ist in der Regel technisch begründet. Als Alternative sind konventionelle Abdichtungen mit einem Bitumenanstrich bei Fundamenten und mit Polymerbitumen- oder Kunststoffbahnen bei Flachdächern zu erwähnen.

Ausführungshinweis

Die Verarbeitung von Flüssigfolien stellt hohe Anforderungen an die Fachkompetenz der Arbeiter und die einwandfreie Ausführung. Die relativ kurze Trocknungszeit verlangt zügiges Arbeiten. Die Umweltbedingungen dürfen nicht plötzlich wechseln, zum Beispiel darf die frische Beschichtung bis zu einige Stunden keinem Regen ausgesetzt sein. Der Untergrund muss vollflächig gemäß den Herstellervorgaben vorbereitet sein. Eine zu hohe Feuchtigkeit im frischen Beton kann später zu Ablösungen des Flüssigbelags und großflächiger Blasenbildung führen.

Weitere planungs- und ausschreibungsrelevante Informationen in WECOBIS

Allgemeine Unterstützung zum Umgang mit Nachhaltigkeitsaspekten in Planung und Ausschreibung sowie Hinweise auf Leitfäden, Arbeitshilfen und Veröffentlichungen zum Nachhaltigen Bauen bietet das neue WECOBIS-Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen unter Allgemeine Infos.

Flüssigfolien

Umweltdeklarationen

Die folgende Tabelle liefert eine Übersicht zu Zeichen & Deklarationen, die für die Produktgruppe relevant sind. Neben Herstellererklärungen, Informationen in Sicherheitsdatenblättern (SDB) oder allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) können diese den Nachweis für umwelt- und gesundheitsrelevante Kriterien in Planung und Ausschreibung (s. Reiter Planungsgrundlagen) ermöglichen. Detaillierte Informationen finden sich außerdem in den einzelnen Produktgruppen.

Übersicht Umweltdeklarationen: Abdichtungsanstriche und -beläge

Stand 08/2024

    Bituminöse Voranstriche
 Flüssigfolien Gussasphalt und Asphaltmastix
         
  Umweltzeichen

Umweltzeichen gehören zu den freiwilligen Produktkennzeichnungen. Sie bieten die Möglichkeit, Unterschiede von Produkten innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer Umwelt- und Gesundheitsrelevanz festzustellen, auch wenn sie keine allgemeinverbindlichen Gebote oder Verbote aufstellen können. Inhalt aufklappen

   
Blauer Engel DE-UZ 178 / Biologisch abbaubare Schmierstoffe und Hydraulikflüssigkeiten (Ausgabe 2022) - - -
Blauer Engel DE-UZ 233 / Bauwerksabdichtungen aus Flüssigkunststoffen (Ausgabe 2023) - + -
Österreichisches Umweltzeichen   -    - -
EU Ecolabel (Blume) - -
Nordic Swan Ecolabel    -    - -
natureplus Umweltzeichen
(nur für Produkte aus nachwachsenden und/oder umweltverträglich gewonnenen mineral. Rohstoffen / mind. 85 Masse%)

x

x

x

EMICODE /
EC1plus (sehr emissionsarm) bis
EC2 (emissionsarm)
/ Raumlufthygiene (nur lösemittelfrei möglich)
 - + -
Cradle to Cradle2Built Environment and Furnishings  - -
  GISBAU Klassifizierungs-system

Das GISBAU Klassifizierungssystem ermöglicht es durch den GISCODE oder GISBAU Produktcode, Produkte von denen die gleichen Gesundheitsgefahren ausgehen, in einer Gruppe zusammenzufassen. Die Klassifizierung ist auf den Arbeitsschutz ausgerichtet. Gemäß Minimierungs- und Substitutionsgebot der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist grundsätzlich das Produkt mit den geringstmöglichen Belastungen zu verwenden. (siehe unten: Ersatzproduktgruppe prüfen?) Inhalt aufklappen

   

GISBAU Produkt-Code / GISCODE

kaltverarbeitbare Bitumenprodukte in der Bauwerksabdichtung:

BBP10 Bitumenemulsionen
BBP20 - Bitumenmassen, aromatenarm, lösemittelhaltig
BBP30 - Bitumenmassen, aromatenarm, lösemittelreich
BBP40 - Bitumenmassen, aromatenarm, gesundheitschädlich, lösemittelhaltig
BBP50 - Bitumenmassen, aromatenarm, gesundheitschädlich, lösemittelreich
BBP60 - Bitumenmassen, aromatenreich, gesundheitschädlich, lösemittelhaltig
BBP70 - Bitumenmassen, aromatenreich, gesundheitschädlich, lösemittelreich

Die Einteilung in Gruppen orientiert sich bei den Flüssigfolien am eingesetzten Kunststoff:

Giscodes PU10 bis PU60, PU-Systeme;
Giscodes RE0 bis RE3,
Epoxidharz-Beschichtungsstoffe;
 
Giscodes RMA10 bis RMA20, Methylmethacrylat-Beschichtungsstoffe;
Giscodes SB-STY10 bis SB-STY30, UP-Systeme

Es gibt auch dispersionsbasierte Produkte (z.B. für Wände und Böden in Nassräumen), die dann den GISCODES D1 - D3 (Verlegewerkstoffe) zugeordnet werden können.

-

GefStoffV: Prüfung von Alternativen erforderlich? (Minimierungsgebot)

Nur bei lösemittelarmen (Lösemittel <= 3%) Bitumenemulsionen (GISCODE BBP10) nicht erforderlich. Falls der Einsatz von lösemittelhaltigen Bitumenmassen technisch begründet ist, ist zumindest die Verwendung  aromatenarmer Produkte (GISCODE BBP20) gegenüber den gesundheitsschädlichen bzw. lösemittelreichen Produkten vorzuziehen. außer bei D1 immer erforderlich (Einsatz muss technisch begründet sein) -

geringstmögliche Belastung innerhalb der gleichen GISCODE-Produktgruppe (ggf. erst nach Prüfung von Alternativen)

BBP10 Bitumenemulsionen

Falls technisch möglich, ist der Einsatz von lösemittelarmen Bitumenemulsionen grundsätzlich dem Einsatz von lösemittelhaltigen Bitumenmassen sowie der Heißverarbeitung von Bitumen vorzuziehen.

In der Regel sind die Systeme mit der niedrigsten numerischen Bezeichnung zumindest diejenigen mit den wenigsten / geringsten Gesundheitsgefahren innerhalb einer Produktgruppe. Können dispersionsbasierte Systeme eingesetzt werden, so sind diese zu bevorzugen, D2 ist noch lösemittelarm und aromatenfrei. -
  Umweltprodukt-deklaration (EPD)

Die Umweltproduktdeklaration (EPD = Environmental Product Declaration) eines Produktes macht Aussagen zum Energie- und Ressourceneinsatz und in welchem Ausmaß ein Produkt zu Treibhauseffekt, Versauerung, Überdüngung, Zerstörung der Ozonschicht und Smogbildung beiträgt. Außerdem werden Angaben zu technischen Eigenschaften gemacht, die für die Einschätzung der Performance des Bauproduktes im Gebäude benötigt werden, wie Lebensdauer, Wärme- und Schallisolierung oder den Einfluss auf die Qualität der Innenraumluft.1 Inhalt aufklappen

 

   
EPD1 + + -
Branchen-EPD1 - - -
  Umweltindikatoren

Einheitliche Werte zu Umweltindikatoren wie z.B Primärenergieaufwand, Abfall, Abiotischer Ressourcenverbrauch, Ozonabbaupotential, Treibhauspotential usw. liefert die Datenbank ÖKOBAUDAT des Informationsportals Nachhaltiges Bauen. Inhalt aufklappen

 

   
ÖKOBAUDAT-Datensätze

5.3.01 Bitumenbeschichtungen
6.7.04 Bitumen Emulsion und Bitumen Kaltkleber

5.8.03 Reaktionsharze auf Methacrylatbasis 1.5.02 Gussassphalt

Hinweis:
Da sich die verfügbare Datensatzanzahl regelmäßig ändert, werden an dieser Stelle nur die vorgesehenen Gliederungspunkte in den Kategorien der Datenbank genannt und keine Aussagen zur Verfügbarkeit von Datensätzen gemacht. Der Link ÖKOBAUDAT-Datensätze führt zur Datenbank, im "Kategorienbrowser" kann dann über die Gliederungspunkte nach aktuellen Datensätzen gesucht werden.

  Sonstige freiwillige Produkt-Deklarationen

Die Plattform baubook beispielsweise bietet für Händler und Hersteller von Bauprodukten die Möglichkeit einer online-Deklaration z.B. anhand der deutschen BNB/QNG-Kriterien oder der österreichischen ÖkoBauKriterien. Inhalt aufklappen

   
baubook BNB/QNG Produktinformationen Unter "BNB und QNG Produktinfos" findet man Produkte, die den Anforderungen von BNB 1.1.6 und QNG 313 entsprechen. Hersteller können ihre Produkte in der Plattform deklarieren und die Nachweisdokumente hinterlegen. Durch baubook erfolgt eine Prüfung der Einhaltung der Anforderungen vor Freischaltung.
siehe baubook Produktinformationen zu BNB und QNG
baubook ÖkoBauKriterien Unter "ÖkoBauKriterien" findet man eine Sammlung von Kriterien und Produkten, die derzeit vor allem in Österreich, insbesondere in der Stadt Wien, für die ökologische Ausschreibung verwendet werden. 
siehe baubook ÖkoBauKriterien / Produkte / Abdichtstoffe und Klebmassen
+
Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe vorhanden
(+)
derzeit kein Produkt aus dieser Produktgruppe zertifiziert
-
Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe nicht vorhanden
./.
Zeichen / Label für diese Produktgruppe nicht relevant
x
Produkte aus dieser Produktgruppe können die Kriterien des Zeichens/Labels definitionsgemäß nicht erfüllen

1 Die hier als vorhanden markierten EPDs und Branchen-EPDs sind als Auswahl ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu verstehen und finden sich z.B. auf den Seiten der ÖKOBAUDAT Datenlieferanten.
2 Bei Cradle to Cradle-Zertifizierungen gibt es insgesamt 4 Bewertungsstufen von Bronze bis Platin in 5 Kategorien. Zur Einordnung der Qualität gehört also immer auch das tatsächlich erreichte Bewertungsniveau, was z.B. bei Bronze (insbesondere in Material Health) noch relativ niedrig ist!

Flüssigfolien

Bewertungssystem

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)

   
  Wofür steht das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)? Inhalt aufklappen
 

Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung.
Das BNB zeichnet sich durch einen Kriterienkatalog aus, mit dem Gebäude nach ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Qualitäten, sowie den technischen und prozessualen Aspekten bewertet werden. Im Rahmen des Bewertungssystems gibt es auch einige Kriteriensteckbriefe, die sich direkt oder indirekt auf Baustoffe beziehen.
Ausführliche Informationen zum BNB-System siehe www.bnb-nachhaltigesbauen.de

  Welche Informationen liefert WECOBIS für BNB im Reiter BNB-Kriterien? Inhalt aufklappen
 

WECOBIS führt in den Datenblättern der Bauproduktgruppen umfangreiche Informationen zur Beantwortung der verschiedenen Fragestellungen im Hinblick auf Umwelt- und Gesundheitsaspekte. Im Reiter BNB-Kriterien bietet WECOBIS gezielt Antworten auf Fragestellungen baustoffrelevanter BNB-Kriteriensteckbriefe. Durch die Bündelung von Aspekten z.B. bzgl. der Risiken für die lokale Umwelt, Fragen zur Innenraumlufthygiene und der Thematik Rückbau, Trennung, Verwertung gibt WECOBIS gezielte Hilfestellung bei der Einordnung einzelner Baustoffe. Tiefergehende Informationen finden sich über die Verknüpfungen in den jeweiligen Datenblättern.
Hinweis: Eine abschließende Beurteilung im Rahmen des Bewertungssystems und der genannten Kriterien erfolgt jedoch grundsätzlich in Abhängigkeit weiterer baulicher Gegebenheiten (z.B. eingebaute Menge).

BNB-Kriterium BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau)

   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_1.1.6 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

BNB-Kriterium BN_1.1.6 zielt auf die Reduzierung bzw. Vermeidung von Stoffen und Produkten beim Neubau, die aufgrund ihrer stofflichen Eigenschaften oder Rezepturbestandteile ein Risikopotenzial für Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft (auch Innenraumluft) enthalten. Das Kriterium teilt die Anforderungen in 5 Qualitätsniveaus ein. Die Einordnung orientiert sich an Aufwand und Schwierigkeitsgrad der praktischen Umsetzung sowie an der ökologischen Bedeutung der Substitution eines Stoffes.

Für den Umgang mit Materialien im Bestand und deren Einordnung ist Kriteriensteckbrief BK_1.1.6. heranzuziehen.
Weitere Informationen zu den Einzelkriterien siehe BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau) und BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung)

Einordnung Abdichtungsanstriche

Stand 05/2021 (Steckbriefversion V 2015)

Übersicht 1.1.6-Positionen + WECOBIS-Produktgruppen Qualitätsniveau erreichbar?1
21 + 22 Bitumenbeschichtungen, kalt verarbeitet → Erläuterungen s.u.
QN1 QN2 QN3 QN4 QN5
  Bituminöse Voranstriche ja ja ja ja ja
11 Flüssigabdichtungen auf EP-, PU-, Dispersions-, PMMA-Basis in Innenräumen → Erläuterungen s.u.
QN1 QN2 QN3 QN4 QN5
 

Flüssigfolien auf EP, Dispersions-, PMMA-Basis

ja ja ja ja ja
 

Flüssigfolien auf PU-Basis
(* aufgrund geänderter Einstufung s. Erläuterung)

ja nein* nein* nein* nein*
  Mögliche Einschränkungen bei der Produktauswahl / Erläuterungen zu erreichbaren QNs
  Bitumenbeschichtungen kalt verarbeitet Inhalt aufklappen
 

Mit entsprechenden Produkten aus der Gruppe der Bituminösen Voranstriche ist es möglich, die Anforderungen bis einschließlich QN5 zu erfüllen. In Verbundabdichtungen sind bis QN5 auch noch lösemittelreiche Produkte zulässig, sie müssen lediglich aromatenarm sein. Bei allen anderen Anwendungen sind ab QN4 nur noch lösemittelarme (max. 3%) und aromatenfreie Produkte gemäß Definition Giscode zugelassen.

→ zu den Textbausteinen

  Flüssigabdichtungen auf EP-, PU-, Dispersions-, PMMA-Basis in Innenräumen Inhalt aufklappen     
 

Flüssigabdichtungen auf PU-Basis:
Aufgrund der zwischenzeitlichen geänderten Einstufung der in PU-Beschichtungen i.d.R. enthaltenen polymeren Isocyanate, ist eine Einstufung in PU10 oder PU20 (Anforderung ab QN2) aufgrund der erforderlichen Gefahrenhinweise (u.a. H317, H351) nicht mehr möglich. Auf dem Markt befinden sich deshalb vermutlich keine (korrekt) in PU10 oder PU20 eingestuften PU-Beschichtungen mehr. Diese müssen inzwischen in PU40 bzw. PU50 eingestuft werden. Die Anforderung kann daher von Flüssigabdichtungen auf PU-Basis bereits ab QN2 nicht eingehalten werden. Der GISCODE Einstufungskatalog für Polyurethanharz-Produkte (Stand 08/2008) ist lt. Auskunft GISBAU derzeit noch in Überarbeitung (Stand 05/2021).

Flüssigabdichtungen / nicht auf PU-Basis:

Mit entsprechenden Produkten aus der Gruppe der Flüssigfolien ist es möglich, die Anforderungen bis einschließlich QN5 zu erfüllen. Es gibt einige Produkte, die das EMICODE-Siegel (Anforderung ab QN4) tragen.

Gemäß Minimierungs- und Substitutionsgebot der GefStoffV ist grundsätzlich das Produkt mit den geringstmöglichen Belastungen für die Verarbeiter zu verwenden. Mit den Anforderungen ab QN2 gemäß Pos. 11 ist das erfüllt, gilt aber ganz unabhängig von BNB z.B. auch für die Verarbeitung von Abdichtungen im Außenraum. Da die Einzelkomponenten nach dem Aufbringen reagieren, sind ausgasende Koppelprodukte unvermeidlich. Auch sind viele der flüssigen Komponenten reizend oder sensibilisierend. Gegen beide Gefahren sind bei der Verarbeitung persönliche Schutzvorkehrungen zu treffen. Der Einsatz von Flüssigfolien ist in der Regel technisch begründet.

→ zu den Anforderungen und Textbausteinen

Tabelle 1.5.3: Übersicht der erreichbaren Qualitätsniveaus / Abdichtungsanstriche und -beläge
1 Entsprechende Produkte vorausgesetzt, die die jeweiligen Einzelanforderungen erfüllen. Sofern nichts anderes vermerkt (s. ggf. Erläuterungen), ist eine ausreichende Produktverfügbarkeit gegeben.

→ Planungs- und Ausschreibungshilfen mit Textbausteinen

Tabellarische Übersichten mit allen Einzelanforderungen sind im WECOBIS Modul Planung & Ausschreibung (P&A) zu finden. Man findet dort auch detaillierte Informationen zu den Nachweismöglichkeiten (z.B. über andere Produktkennzeichnungen) und damit zur Prüfung der angebotenen Produkte, außerdem ausführliche Erläuterungen zu den Anforderungen und die zugehörigen Textbausteine (auch als PDF-Download):
Bitumenbeschichtungen, kalt verarbeitet
Flüssigabdichtungen auf EP-, PU-, Dispersions-, PMMA-Basis in Innenräumen

BNB-Kriterium BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung)

 
   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BK_1.1.6 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

Im Falle einer Sanierungsmaßnahme wird BN_1.1.6 ergänzt durch das BNB-Kriterium BK_1.1.6. Dieses zielt auf die Adressierung und Ausschleusung von Materialien in der bestehenden Bausubstanz, die ein Risikopotenzial für Mensch und Umwelt darstellen. Die Bewertung erfolgt anhand einer Einstufung der Baumaterialien in ein vorgegebenes Schadstoffkataster mit 14 Schadstoffgruppen aufgrund ihres Schädigungspotentials und der jeweiligen Sanierungsmaßnahmen. Das Kriterium teilt die Anforderungen in 4 Qualitätsniveaus ein. Die Einordnung orientiert sich an Aufwand und Schwierigkeitsgrad der praktischen Umsetzung sowie an der ökologischen Bedeutung er Substitution eines Stoffes.

Weitere Informationen zu den Einzelkriterien im Bestand siehe BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung). Für den Einbau von neuen Materialien gilt BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau).

Die in den WECOBIS-Baustoffinformationen beschriebenen Produktgruppen behandeln nur aktuell am Markt befindliche Baustoffe. Dabei handelt es sich in aller Regel nicht mehr um dieselben Produkte, die z.B. einem Schadstoffkataster gemäß BNB-Kriteriensteckbrief BK_1.1.6 zugeordnet werden müssen.
Eine Einordnung hinsichtlich BK_1.1.6 erfolgt daher in WECOBIS in eigenen Datenblättern zum Bestand. Dort findet man Informationen zu Materialien, die in der Regel nicht mehr auf dem Markt sind, jedoch bei Umbau- oder Renovierungsmaßnahmen als Rückbaumaterial anfallen können.

Einordnung Dichtungen, Abdichtungen im Bestand

Für Abdichtungsbahnen, Abdichtungsanstriche und Dampfsperren findet man die entsprechenden Informationen gesammelt für die ganze Obergruppe unter Dichtungen, Abdichtungen im Bestand.

Neue Oxidationsbitumen-Dichtungsbahnen enthalten kein Teer (PAK) mehr, bis 1980 war dies teilweise der Fall. Auch alte Polymerbitumen-Dichtungsbahnen enthalten nach derzeitigem Kenntnisstand keine Schadstoffe, welche in der bestehenden Bausubstanz relevant sein könnten.
Kunststoff-Dichtungsbahnen können Weichmacher auf Phtalatbasis (DEHP) enthalten. Gemäß EU Verordnung Nr. 143/2011 vom 17. Februar 2011 wird DEHP als reproduktionstoxisch klassifiziert. Seit dem  21. Januar 2015 ist das Inverkehrbringen und der Gebrauch der Substanz ohne Zulassung verboten.
Bei Flüssigfolien als Bauprodukte handelt es sich um eine relativ neue Entwicklung. Sie enthalten keine der für BNB_BK_1.1.6 relevanten Schadstoffe.

BNB-Kriterium BN_3.1.3 - Innenraumhygiene

   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_3.1.3 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

Ziel des BNB-Kriteriums 3.1.3 ist die Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten, die zu keinen negativen Effekten hinsichtlich der Befindlichkeit der Raumnutzer führt, die hygienische Sicherheit garantiert und somit möglichst auch eine empfundene hohe olfaktorische Luftqualität gewährleistet.
Die Bewertung erfolgt anhand der Berechnung der personenbezogenen Luftwechselrate sowie anhand von Raumluftmessungen auf den Formaldehyd- und TVOC-Gehalt.
Erfahrungsgemäß lassen sich die Referenz- und Zielwerte dann erreichen, wenn die Auswahl und Verwendung der eingesetzten Materialien auf einem ganzheitlichen Konzept zur Vermeidung von Emissionen aus Bauprodukten basiert und der Einsatz emissionsarmer Materialien die Bauphase begleitend dokumentiert wird. BNB-Kriterium 3.1.3 steht deshalb in engem Zusammenhang mit der Erfüllung der Einzelkriterien für BNB-Kriterium 1.1.6.
Weitere Informationen zu den Einzelkriterien siehe BN_3.1.3 Innenraumhygiene (Neubau)

An dieser Stelle findet man eine grobe Übersicht zu den in BNB_BN_3.1.3 adressierten Emissionen. Sofern relevant, finden sich ausführlichere Informationen in anderen WECOBIS-Reitern:
→ Reiter Planungsgrundlagen / ggf. Infos zu Alternativen hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz
→ Reiter Verarbeitung, Nutzung, Nachnutzung / lebenszyklusspezifische Informationen
Hinweis:
Neben der inhaltlichen Zusammensetzung kann für die Wirkung eines Baustoffes immer auch die Einbausituation vor Ort (eingebaute Menge, Raumgröße, Klima, Temperaturen etc.), sowie die Verarbeitung und Wechselwirkung mit anderen Materialien entscheidend sein.

Einordnung Dichtungen, Abdichtungen

Produktgruppe Zu erwartende VOC-Emissionen Zu erwartende Formaldehyd-­Emissionen
bituminöse Voranstriche1 möglich keine
Flüssigfolien2 möglich keine
Gussasphalt und Asphaltmastix3 möglich keine
Oxidationsbitumen-Dichtungsbahnen4 keine keine
Polymerbitumen-Dichtungsbahnen4

keine

keine
Kunststoff-Dichtungsbahnen5 möglich keine
Bitumen-Dachbahnen keine keine
Kunststoff-Dachbahnen keine keine
Bitumen-Dampfsperren6 keine keine
Kunststoff-Dampfsperren6 keine keine
 
Tabelle 1.5.8: Übersicht möglicher VOC- und Formaldehyd-Emissionen
 
keine
Die Produktgruppe enthält kein Formaldehyd oder keine VOC.
möglich
Die Produkte der Produktgruppe unterscheiden sich bezüglich der zu erwartenden VOC- oder Formaldehyd-Emissionen.
hoch
Die Produktgruppe verursacht grundsätzlich hohe VOC-Emissionen oder Formaldehyd-Emissionen. Alternativen sind vorzugsweise in der Wahl funktional gleichwertiger Baustoffe anderer Produktgruppen oder anderer Konstruktionen zu suchen.

1 Bituminöse Voranstriche werden in der Regel außen und nicht in bewohnten Innenräumen eingesetzt. Aus diesem Grund spielen sie für die Bewertung nach BNB 3.1.3 in der Regel keine Rolle. Sollte ein derartiger Voranstrich trotzdem in einem beheizten Innenraum vorhanden sein, sind VOC-Emissionen grundsätzlich möglich. Es sollten dann zumindest, sofern technisch möglich, immer lösemittelarme Bitumenemulsionen gemäß GISCODE BBP10 verwendet werden.
2 Sofern Flüssigfolien als Alternative zu konventionellen Abdichtungen im Außenraum eingesetzt werden, sind sie für die Beurteilung von BNB 3.1.3 nicht relevant. Bei Flüssigfolien, die im Innenraum eingesetzt werden, sind VOC-Emissionen möglich. Insbesondere in Folge von unsachgemäßer Verarbeitung sind Emissionen zu erwarten. Eine möglichst geringe Belastung kann z. B. durch die Verwendung von Produkten mit dem EMICODE EC1plus "sehr emissionsarm" erreicht werden.
Sofern Gussasphalt und Asphaltmastix als Abdichtung im Außenraum eingesetzt werden, spielen sie für die Bewertung nach BNB 3.1.3 keine Rolle.
Bei Gussasphaltestrichen im Innenraum können VOC-Emissionen nicht ausgeschlossen werden.
4  Sofern Bitumendichtungsbahnen gemäß ihrer vorgesehenen Anwendung im Außenraum eingesetzt werden, spielen sie für die Bewertung nach BNB 3.1.3 keine Rolle.
5 Polyolefin-/EPDM-Dichtungsbahnen: Aufgrund der Zusammensetzung sind keine relevanten Emissionen zu erwarten.
PVC-/ EVA-Dichtungsbahnen: Der in PVC- und EVA-Bahnen möglicherweise eingesetzte Weichmacher DEHP (Di(ethylhexyl)phthalat) kann über längere Zeit abgebaut werden. Das Reaktionsprodukt 2-Ethylhexanol ist ein VOC und kann in die Raumluft gelangen. Messungen für PVC-Beläge älteren Datums [Zellweger et al., 1997] zeigen, dass diese erhebliche VOC-Emissionen aufweisen können. Für neu eingebaute PVC-Dichtungsbahnen sind messbare VOC-Emissionen zu erwarten.
6 Bitumen- und Kunststoff-Dampfsperren werden bei Ständerkonstuktionen in der Regel zwischen der Wärmedämmung und der Innenverkleidung der Aussenwände eingesetzt. Bei massiven Wänden oder Decken liegen sie zwischen der Wand, bzw. Decke und der Wärmedämmung. Sie bilden die dampfundurchlässige Trennschicht zwischen Innen- und Aussenraum. Sie können je nach Konstruktion mit der Innenraumluft in Kontakt stehen. Als Quelle relevanter Innenraumbelastungen sind Dampfsperren jedoch wenig wahrscheinlich. Bei unsachgemässer Verarbeitung könnten höchstens die Verklebungen zu Emissionen führen.

BNB-Kriterium BN_4.1.4 - Rückbau, Trennung, Verwertung

   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_4.1.4 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

Im BNB Kriteriensteckbrief 4.1.4 werden Konstruktionen nach ihrer Rückbaubarkeit, Trennbarkeit und Verwertbarkeit eingestuft.
WECOBIS kann eine aktuelle Information über mögliche Umwelt- und Gesundheitsgefährdungsaspekte im Zuge von Rückbau und Entsorgung auf Bauproduktgruppenebene geben. Eine Betrachtung von ganzen Konstruktionen kann derzeit in WECOBIS noch nicht erfolgen. Ein Bauteilmodul ist jedoch in planung. Ergänzend zu Leitfäden und Arbeitshilfen helfen die bauproduktgruppenspezifischen Aspekte dem Koordinator jedoch auch jetzt schon, die Komponenten Umwelt und Gesundheit für den Steckbrief 4.1.4 einzuordnen.
Weitere Informationen zu den Einzelkriterien siehe BN_4.1.4 – Rückbau, Trennung, Vewertung

Für die Bewertung der Rückbaubarkeit wirkt sich der Einsatz abfallarmer Konstruktionen, die die Möglichkeit eines sortenreines Rückbaus erlauben, günstig aus. Die Rückbaubarkeit beschreibt den Aufwand, der für Demontage oder Abbruch eines Bauteils aus dem Gebäudeverband nötig ist. Die Sortenreinheit beschreibt den Aufwand, der für die sortenreine Trennung mehrschichtiger und / oder inhomogener Bauteile anfällt.
Für die Bewertung der Verwertbarkeit der Baustofffraktionen gelten die zur Zeit der Bewertung am Markt aktuell verfügbaren technischen Verfahren. Eine bessere Verwertbarkeit / höherwertige Verwertung führt tendenziell zu einer Aufwertung. Eine theoretische aber nicht realisierte Verwertbarkeit führt tendenziell zu einer Abwertung. Alternativ können bei Bauteilen mit langer zu erwartender Nutzungsdauer Forschungsvorhaben, die praktikable Lösungsmöglichkeiten in absehbarer Zeit zur Verfügung stellen können, positiv bewertet werden.

Weitere Informationen z.B. zu den Verwertungsmöglichkeiten, Deponieverhalten, Abfallschlüssel → Reiter Nachnutzung

Einordnung Dichtungen, Abdichtungen

Rückbaubarkeit Geringer Rückbauaufwand => hoher Rückbauaufwand
Konstruktionsweise lose Verlegung mechanische Fixierung (vollflächige) Verklebung
Bituminöse Voranstriche1, Flüssigfolien2, Gussasphalt, Asphaltmastix     X
Oxidationsbitumen-Dichtungsbahnen     X
Polymerbitumen-Dichtungsbahnen  X X X
Bitumen-Dachbahnen, Kunststoff-Dachbahnen   X X
Bitumen-Dampfsperren3, Kunststoff-Dampfsperren    X  X

Tabelle 1.5.10-1: Übersicht Rückbaubarkeit
1Bituminöse Voranstriche haften bedingt durch ihre Funktion auf dem Untergrund. Die Rückbaubarkeit ist grundsätzlich nicht gegeben.
Bituminöse Voranstriche können nicht sortenrein zurückgebaut werden. Sie treten im Rückbau als Anhaftungen an anderen Baustoffen in Erscheinung und können die Recyclingfähigkeit dieser Baustoffe vermindern.
2 Flüssigfolien haften auf dem Untergrund, weshalb ihr Rückbau grundsätzlich mit einem besonders hohen Aufwand verbunden ist.
3 Bitumen-Dampfsperren werden nur an den Nähten verklebt und punktuell mechanisch fixiert oder vollflächig verklebt. In Falle der mechanischen Fixierung ist der Rückbau mit einem mittleren Aufwand verbunden. Falls die Dampfsperren vollflächig verklebt werden, so ist die Trennung aufwändig bis unmöglich. Bitumen-Dampfsperren bestehen zudem aus einem Trägermaterial (Vlies, Gewebe) mit Deckschichten aus Polymerbitumen und einer mineralischen Bestreuung oder Abdeckung mit einem Kunststofffaservlies. Sie sind somit ein Stoffgemisch und lassen sich nur mit erheblichen Aufwand in sortenreine Fraktionen auftrennen.

Verwertungs-/ Beseitigungswege Hochwertige Verwertung Minderwertige Verwertung Energetische Verwertung Deponierung
Flüssigfolien nicht möglich nicht möglich momentan der übliche Beseitigungsweg nicht zulässig
Gussasphalt, Asphaltmastix möglich 1 möglich 1 nicht möglich möglich
Oxidationsbitumen-Dichtungsbahnen nicht möglich nicht möglich  momentan der übliche Beseitigungsweg nicht zulässig
Polymerbitumen-Dichtungsbahnen nicht möglich in Ausnahmefällen 2 momentan der übliche Beseitigungsweg nicht zulässig
Kunststoff-Dichtungsbahnen nicht möglich möglich sofern Rücknahmesystem vorhanden 3 momentan der übliche Beseitigungsweg nicht zulässig
Bitumen-Dachbahnen nicht möglich  nicht möglich momentan der übliche Beseitigungsweg nicht zulässig
Kunststoff-Dampfsperren nicht möglich in Ausnahmefällen 4 momentan der übliche Beseitigungsweg nicht zulässig
 
Tabelle 1.5.10-2: Übersicht Verwertbarkeit
 
Hochwertige Verwertung
Die Produktgruppe wird zur Herstellung gleichwertiger Produkte als wesentlicher Bestandteil des Endprodukts eingesetzt.
Minderwertige Verwertung
Die Produktgruppe wird zur Herstellung untergeordneter Produkte als wesentlicher Bestandteil des Endprodukts eingesetzt.
Energetische Verwertung
Die Produktgruppe wird in einer Verbrennungsanlage energetisch verwertet.
Deponierung
Die Porduktgruppe wird ggf. nach thermischer Vorbehandlung deponiert

1 Nur möglich sofern frei von Schadstoffen (PAK). Gegenwärtig ist jedoch Bitumen als Nebenprodukt der Erdöldestillation relativ kostengünstig und das Angebot an Asphaltabbruch aus dem Straßenbau groß, so dass für eine Verwertung von Gussasphalt und Asphaltmastix kein ökonomischer Anreiz besteht.
2 Für Polymerbitumenbahnen sind derzeit nur kleinere Anlagen in Betrieb. Ein Rücknahmesystem welches von Herstellern angeboten wird, ist derzeit noch nicht vorhanden.
3 Für Kunststoff-Dichtungsbahnen existiert ein europäisches Rücknahmesystem, das derzeit jedoch nur für PVC- und EVA-Bahnen ein kostenlose Rücknahme anbietet. Angesichts der hohen Anteile Weichmacher und Stabilisatoren ist das PVC-Recycling jedoch aus ökologischer Sicht mit Vorbehalt zu betrachten. Es gibt gute Gründe dafür, die umweltgefährdenden Bestandteile zu vernichten resp. kontrolliert abzulagern (Filterstaub) als sie einer weiteren Nutzung zuzuführen. Bei homogenen Kunststoff-Dichtungsbahnen ist im besten Fall eine minderwertige Verwertung möglich. Sofern dies nicht möglich ist, können sie einer energetischen Verwertung zugeführt werden.
4 Nur für homogene Dachbahnen möglich (z.B. PE-Spinnvlies) und sofern eine Rücknahmesystem vorhanden ist.

Quellen

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Kriterium 1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt, abrufbar unter BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Online-Quelle)

Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Version 2011_1, Kriterium 3.1.3 Innenraumhygiene, abrufbar unter BNB_BN2011-1_313 (Online-Quelle)

Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Version 2011_1, Kriterium 4.1.4 Rückbau, Trennung und Verwertung, abrufbar unter BNB_BN2011-1_414 (Online-Quelle)

Flüssigfolien

Technisches

Technische Daten

 
Kunststoff-Basis
 
 
PUR
 
PMMA Epoxidharz UP
 
Verbrauch
 
 2 – 8 kg/m2 ~ 2.5 – 4 kg/m2  ~ 1 – 3 kg/m2 ~ 2,8 – 3,6 kg/m2
 
Schichtdicke
 
 
 
2 – 4 mm
 
 
~ 2 mm  1 – 2 mm ~ 2 mm
 
Rohdichte ρ
 
 1 – 1,4 kg/l  ~ 1,2 kg/l  ~ 1.2 kg/l  k. A. v.
 
Wasserdampfdiffusionswiderstandszahl μ
 
 ~ 8'000  ~ 8'000 – 10'000  ~ 40'000 ~ 11'000
 
Baustoffklasse nach DIN 4102-1
 
 k.A.v  k. A. v.  k.A.v B2
 
Euroklasse nach DIN EN 13501-1
 
 k.A.v E  k.A.v E
 
Färbung (ohne zusätzl. Farbstoffe)
 
grau grau  grau farblos

k. A. v.: keine Angaben verfügbar

Alle Angabe sind Richtangaben, die aus einer beschränkten Anzahl von Technischen Merkblättern zitiert sind. Vor Anwendung sind auf jeden Fall die Angaben der verwendeten Produkte in Erfahrung zu bringen.

Technische Baubestimmung

Die allgemeinen Anforderungen an bauliche Anlagen und die Verwendung von Bauprodukten werden in den Landesbauordnungen geregelt. Bei Bedarf können diese allgemeinen Vorgaben durch Technische Baubestimmungen konkretisiert werden. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) macht im Auftrag der Länder die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) bekannt, die als Grundlage für die Umsetzung in Landesrecht dient.
Weitere Informationen dazu bzw. produkt- und bauartspezifische Informationen siehe
DIBt / Informationsportal Bauprodukte und Bauarten
DIBt / Zulassungs- und Genehmigungsverzeichnisse

Technische Regeln (DIN, EN)

DIN 18195 Bauwerksabdichtungen

CE-Zeichen

Seit 2008

Bauregelliste

Das Deutsche Institut für Bautechnik stellt in den Bauregellisten A, B und C die technischen Regeln für Bauprodukte und Bauarten sowie bauaufsichtlich geregelte und nicht geregelte Bauprodukte und Bauarten auf.
Nach Zustimmung der obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder wird die Bauregelliste bekannt gegeben. Erwerb und weiterführende Informationen zu Bauregelliste und ihren Regelungsbereichen siehe unter → www.dibt.de
Eine Darstellung und Erläuterungen zur Klassifizierung von Bauprodukten siehe im Lexikon → Klassifizierung von Bauprodukten

Flüssigfolien sind in der Bauregelliste unter den zwei folgenden Titeln geführt:

  • Dachabdichtungen mit Flüssigkunststoffen
  • Bauwerksabdichtung mit Flüssigkunststoffen
Flüssigfolien

Literaturtipps

Fix, Wilhelm, Remes, Friedrich, Spirgatis, Rainer (2009): Handbuch der Bauwerksabdichtung: Normen, Regeln, Technik ; mit 81 Tabellen, Hrsg.: Deutscher Holz- und Bautenschutzverband e.V. (DHBV), Köln

Meier-Westhues, U. (2007): Polyurethane, Lacke, Kleb- und Dichtstoffe, Vincentz Network

Poth, Ulrich, Schwalm, Reinhold, Schwartz, Manfred (2011): Acrylatharze, Vincentz Network

Schumann, Hans (2005): Kunstharzbeläge – mangelfreie Ausführung und bauphysikalische Grundlagen, Frauenhofer IRB Verlag, Stuttgart

Flüssigfolien

Rohstoffe / Ausgangsstoffe

Hauptbestandteile

Flüssigfolien 2.1.1

Abb. 1: Zusammensetzung nach Funktionen

Die Grafik zeigt eine mögliche Beispielrezeptur für eine Flüssigfolie. Die Anteile der Komponenten können in einem weiten Bereich streuen, wie die Zusammenstellung in unten stehender Tabelle zeigt.

Komponente Masse-Anteil
Bindemittel (PUR, PMMA, Epoxidharz, UP) 30 - 80 % 2)
Füllstoffe (mineralisch, z.B. Talkmehl)

≤ 20 % in riss-überbrückenden Systemen 1)

≤ 50 % in harten, starren Belägen 1)

Pigmente (u. a. Ruß, Aluminiumpulver oder Titandioxid) 0 – 10 % 1)
Lösemittel > 0 – 40% 2)
Hilfsstoffe (Katalysatoren, Entlüftungsadditive, Weichmacher, Stabilisatoren und Flammschutzmittel) 0.5 – 25 % 2)

1) Schuhmann 2005

2) Auswertung Sicherheitsdatenblätter und Herstellerinformationen

Die Systeme weisen je nach Bindemittel-Art Besonderheiten in der Zusammensetzung auf:

  • 1-komponentige PUR-Systeme enthalten eher höhere Lösemittelanteile als 2-komponentige PUR-Systeme.
  • PMMA-Systeme sind weitgehend lösemittelfrei. Bei der Verarbeitung können jedoch reaktive Gase entstehen.

Umwelt- und Gesundheitsrelevanz

Flüssigfolien 2.1.2

Abb. 2: Zusammensetzung nach Rohstoffherkunft

Gewinnung der Primärrohstoffe

Die reaktiven Komponenten sowie die Hilfsstoffe von Flüssigfolien stammen aus den großen chemischen Industriebetrieben. Sie basieren auf Erdöl-, Erdgas- und teilweise Kohlederivaten. Die Kunststoffherstellung benötigt insgesamt rund 4% des weltweit geförderten Erdöls und Erdgases.
Die Füllstoffe stammen aus mineralischen Rohstoffen. Diese stammen aus weltweit verteilten Gesteinsvorkommen.
Die Gewinnung der fossilen Rohstoffe aus Erdöl, Erdgas und Kohle wie auch der mineralischen Rohstoffe ist mit Umweltrisiken verbunden.

Weitere Angaben zur Gewinnung der Primärrohstoffe finden sich auch in den zugehörigen Kapiteln über die Kunststoffe Polyurethan, Polymethylmethacrylat, Epoxidharz und Polyester.

Verfügbarkeit

Mit der allmählichen Erschöpfung der Erdölvorräte vermindert sich auch das Potential zur Gewinnung von Kunststoffen in wenigen Jahrzehnten. Allerdings könnten die Rohstoffe zur Herstellung von Kunststoffen auch aus Kohle hergestellt werden, was jedoch mit einem größeren Energieaufwand verbunden wäre. Die mineralischen Rohstoffe sind alle auch längerfristig gut verfügbar, erfordern für ihre Aufbereitung und Verarbeitung jedoch gut verfügbare Energiequellen.

Verwendung von Recyclingmaterialien / Produktionsabfällen

Nach der Mischung der Komponenten oder der Zugabe der Katalysatoren zu den Harzen können die Produkte nicht mehr als Rohstoffe für die Produktion verwendet werden.

Radioaktivität

Flüssigfolien sind nicht radioaktiv. Sie können verwendet werden, um Gebäude vor eindringendem Radon zu schützen. Die Diffusionslängen von Radon in PUR- oder Epoxid-Folien betragen weniger als 0.7 mm (Keller et al 2001). Radon gelangt aus dem Untergrund zuerst in die Kellergeschosse eines Gebäudes und von dort in das restliche Gebäude. Über die Entstehung von Radon im Untergrund und die damit einhergehende Radonproblematik informiert der Lexikonbegriff natürliche Strahlenexposition ausführlich.

Bei Neubauten in Gebieten mit erhöhter Radon-Belastung soll die Belastung am Baustandort abgeklärt werden. Falls eine erhöhte Radonbelastung festgestellt wird, sind Maßnahmen vorzusehen, um die Belastung des Innenraums mit Radon niedrig zu halten. Alle Flüssigfolien und Abdichtungsbahnen sind grundsätzlich für die Radonabdichtung geeignet. Wesentlich für den Erfolg der Maßnahme ist die Radon-dichte Ausführung aller Anschlüsse und Nähte.

Im Bestand steht als Alternativen zur Abdichtung des Baugrundes die Abdichtung des Fundaments von innen oder die Abdichtung des Erdgeschosses gegenüber dem Keller mit Absaugung der Kellerluft zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Radioaktivität sind auf der Webseite des Bundesamts für Strahlenschutz abrufbar.

Landinanspruchnahme (Landuse)

Die Kunststoff-Produktion ist mit geringem Flächenverbrauch für die Erdölgewinnung und die Raffineriestandorte verbunden. Durch Leckagen während der Erdöl-Förderung oder des Erdöl-Transports können allerdings die Ökosysteme beträchtlicher Flächen längerfristig geschädigt werden. Die mineralischen Rohstoffe stammen aus Gesteinen, die meist im Tagebau abgebaut werden, was zu dauerhaften Veränderungen der betroffenen Ökosysteme führt.

Quellen

Keller, G., Hoffmann, B., Feigenspan, T. (2001): Radon permeability and radon exhalation of building materials, The Science of the Total Environment, 272, S. 85-89

Schumann, Hans (2005): Kunstharzbeläge – mangelfreie Ausführung und bauphysikalische Grundlagen, Frauenhofer IRB Verlag, Stuttgart

Flüssigfolien

Herstellung

Prozesskette

Prozessketten für die Herstellung der Kunststoffe Polyurethan PUR, Polymethylmethacrylat PMMA, Epoxidharze und Polyester sind in den Informationen zu den Kunststoffen abgebildet. Auf eine erneute Wiedergabe an dieser Stelle wird verzichtet, um die Übersichtlichkeit dieser Seite zu erhalten.

Herstellungsprozess

Die Herstellung der Ausgangsstoffe (Einzelkomponenten) erfolgt in chemischen Großbetrieben. Die anschließende Formulierung der Flüssigfolien kann auch in kleineren Betrieben geschehen. Dabei werden die Ausgangsstoffe gemäß Rezeptur in Rührreaktoren miteinander vermischt.

Die Herstellung der flüssigen Kunststoffsysteme unterscheidet sich von der industriellen Fertigung des ausgehärteten Endprodukts bei den Polyurethanen und Epoxidharzen darin, dass die Reaktion zum fertigen Produkt erst bei der Anwendung der flüssigen Kunststoffe erfolgt. Die Komponenten der Flüssigkunststoffe müssen deshalb durch Hilfsstoffe stabilisiert werden, damit sie nicht weiter reagieren und bis zur Anwendung gelagert werden können.

Für die Herstellung von Flüssigkunststoffen auf PMMA-Basis werden die Monomere Methylmethacrylat und 2-Ethylhexylacrylat chemisch stabilisiert und die Weiterreaktion durch Zugabe von Inhibitoren verhindert. Durch die Zugabe des Katalysators (organisches Peroxid) wird diese Stabilisierung aufgelöst und die Komponenten reagieren zum fertigen Kunststoff. Dabei entstehen leicht flüchtige, entzündliche Gase.

Umweltindikatoren / Herstellung

Einheitliche Werte zu Umweltindikatoren (z.B. Primärenergieaufwand, Treibhauspotential) liefert die Online-Datenbank ÖKOBAUDAT des Informationsportals Nachhaltiges Bauen. Die Plattform ÖKOBAUDAT stellt Umweltprofile für Bauprodukte bereit, die als erforderliche Datengrundlage für die Ökobilanzierung (Lebenszyklusanalyse) von Gebäuden eingesetzt werden. Für Bauprodukte gibt es dort Herstellungs- und End-of-Live-Datensätze. → Datenbank der ÖKOBAUDAT
In der Herstellung von Bauprodukten ist ein großer Anteil der verursachten Umweltbelastungen auf den Verbrauch von nicht erneuerbaren Energieträgern zurückzuführen. Der in den Datensätzen geführte "kumulierte Primärenergieaufwand nicht erneuerbar" (Graue Energie, PENRT) ist daher ein wichtiger Umweltindikator für den Ressourcenverbrauch und i.d.R. gleichgerichtet mit dem Treibhauspotential (GWP), einem wichtigen Indikator der Umwelt(aus)wirkungen.
Informationen zu ÖKOBAUDAT-Datensätzen im Zusammenhang mit dieser Produktgruppe finden sich in WECOBIS unter Fachinformationen / Reiter Zeichen & Deklarationen → Übersicht Umweltdeklarationen / Umweltindikatoren.

Graue Energie

Flüssigfolie PUR PMMA Epoxid UP
Flächengewicht für Berechnung [kg / m2] 2.5  2.5  2  3
Herstellungsenergie Kunststoff [MJ / m2] 90 100  70 80
Herstellungsenergie Füllstoffe [MJ / m2]  0.4  0.4  0.4  0.4
Herstellungsenergie Additive inkl. Lösungsmittel [MJ / m2]  25  25  20  30
Herstellungsenergie Total [MJ/m2]  105  125  90  110

Die jeweiligen Herstellungsenergien sind als Primärenergieaufwand nicht erneuerbar (Graue Energie) angegeben. Im Vergleich zur Herstellungsenergie der Ausgangsstoffe ist der Energieaufwand zur Endverarbeitung (Formulierung) der Flüssigfolien relativ gering. Er liegt in der Größenordnung von 0,06 kWh Endenergie/kg Flüssigfolie. Zu beachten ist, dass die Anwendungsbereiche der aufgeführten Folien nicht deckungsgleich sein müssen! Insbesondere werden Epoxidharz-Folien nicht im Außenraum eingesetzt, respektive Epoxidharz nur als Grundierung vorgelegt.

Die Graue Energie für die Herstellung wird wesentlich durch den Anteil mineralischer Füllstoffe bestimmt.  Wird der Anteil mineralischer Füllstoffe in einem Produkt erhöht, so verringert sich die benötigte Herstellungsenergie. Für die oben stehende Berechnung wurde mit einem Füllstoffanteil von 50% gerechnet, für Epoxidharz-Folien mit 60%. Bei vergleichbaren Füllstoffanteilen ist die Graue Energie des eingesetzten Kunststoffes relevant. PMMA benötigt am meisten Energie zur Herstellung, Epoxidharze am wenigsten.

Flüssigabdichtsysteme sind aufgrund des Flächen­gewichts oft weniger energie­intensiv als Polymerbitumenbahnen, die ein Flächengewicht zwischen 6 - 7 kg/m2 aufweisen. Hingegen sind FPO–Dichtungsbahnen pro Flächeneinheit oft leichter als Flüssigfolien und beinhalten in diesen Fällen auch weniger Graue Energie.

Charakteristische Emissionen

Zu möglichen Emissionen in der Produktion siehe Informationen bei den zugehörigen Kunststoffen: PUR, PMMA, Epoxidharze, Polyester

Maßnahmen Gesundheitsschutz

Maßnahmen zum Gesundheitsschutz in der Produktion siehe Informationen bei den zugehörigen Kunststoffen: PUR, PMMA, Epoxidharze, Polyester

Verarbeitung auf der Baustelle siehe Reiter "Verarbeitung".

Maßnahmen Umweltschutz

Notwendige Maßnahmen zum Umweltschutz in der Produktion siehe Informationen bei den zugehörigen Kunststoffen: PUR, PMMA, Epoxidharze, Polyester

Verarbeitung auf der Baustelle siehe Reiter "Verarbeitung".

Transport

Die Produktion der Flüssigkunststoffe beinhaltet den Transport von Gefahrstoffen gemäß ADR (genaue Informationen siehe Kunststoffe / PUR, PMMA, Epoxidharze, Polyester). Die Komponenten der Flüssigfolien unterliegen teilweise ebenfalls Transporteinschränkungen, wie in unten stehender Tabelle aufgeführt.

Transporteinschränkungen für Flüssigfolien in verarbeitungsfertigem Lagergebinde

Bindemittel PUR PMMA Epoxidharz UP
Gefahrgut ADR

Polyol-Komponente: Klasse 9: Umweltgefährdender Stoff, flüssig

Isocyanat-Komponente: keine

Klasse 3: Entzündbare flüssige Stoffe kein Gefahrgut  kein Gefahrgut
UN-Nummer

Polyol-Komponente: UN3082

Isocyanat-Komponente: keine

UN1263 keine

 UN1866

nur für Luftfracht

Quellen

Herstellungsenergie Kunststoffe: EPD PlasticsEurope

Herstellungsenergie mineralische Füllstoffe & Hilfsstoffe: ecoinvent v 2.2

Transport: European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road, ADR applicable as from 1 January 2013

Flüssigfolien

Verarbeitung

Technische Hinweise / Verarbeitungsempfehlungen

Generell können Flüssigfolien, mit Ausnahme von hochreaktiven Systemen, durch Rollen, Streichen oder mittels Kratzspachtel auf­gebracht werden. Die frisch applizierte Schicht wird dann mit einer Stachelwalze entlüftet. Eine andere Applikationstechnik, die vor allem bei Zwei-Komponenten Systemen eingesetzt wird, ist das Spritzverfahren. Vor der Beschichtung sollten Betonoberflächen kugelgestrahlt werden. Sehr glatte Flächen sind anderweitig aufzurauen. Fett- oder ölhaltige Verunreinigungen müssen entfernt werden. Wichtig ist, dass die Restfeuchtigkeit des Untergrunds nicht über 4% hinausgeht. Vor der Applikation der Flüssigfolie wird oft ein Primer oder eine Grundierung aufgebracht um eine gute Haftung zu gewährleisten. Als Grundierung werden oft Systeme mit Epoxidharzen gewählt.

Unten stehende Tabelle gibt typische Werte für die einzuhaltenden Verarbeitungsbedingungen der Flüssigfolien, getrennt nach Kunststoffbasis wieder. Diese Angaben sind Richtwerte und können das Studium der Herstellervorgaben für die effektiv eingesetzten Produkte nicht ersetzen.

 
Kunststoff-Basis
 
 
PUR
 
PMMA Epoxidharz UP
 
Verbrauch
 
 2 – 8 kg/m2 ~ 2.5 – 4 kg/m2  ~ 1 – 3 kg/m2 ~ 2,8 – 3,6 kg/m2
 
Schichtdicke
 
 
 
2 – 4 mm
 
 
~ 2 mm  1 – 2 mm ~ 2 mm
 
Umgebungstemperatur bei Verarbeitung
 
 
8 – 40 °C
 
 
-5 – 35°C
 
 > 10 °C  
> 5 °C
 
 
Untergrundtemperatur bei Verarbeitung
 
8 – 40 °C und 3 °C über Taupunkttemperatur -5 – 35°C (trocken und eisfrei) und 3 °C über Taupunkttemperatur  > 10 °C  
3 °C über Taupunkttemperatur
 
 
Luftfeuchtigkeit bei Verarbeitung
 
 
 ≤ 75 – 85 %
 
 ≤ 90 %  k.A.v  k. A. v.
 
Zulässige Untergrundfeuchte bei der Verarbeitung
 
 
< 4 %
 
 
< 5 %
 
 < 4 %  k. A. v.
 
Verarbeitungszeit (20°-23° / 50% Luftfeuchtigkeit)
 
 
10 - 40 Min.
 
~ 15 Min.  ~ 60 Min. ~ 15 Min.
 
Regenfest (20°-23° / 50% Luftfeuchtigkeit)
 
 ~ 2 Std. ~ 30 Min. Anwendung im Innenraum ~ 30 Min.
 
Überarbeitbarkeit (20°-23° / 50% Luftfeuchtigkeit)
 
 
0,5 – 32 Std.
 
~ 45 Min. – 1 Std.  ~ 12 Std.  
~ 6 Std.
 
 
Aushärtung
 
16 – 32 Std. 1) ~ 3 – 12 Std.  ~ 7 Tage ~ 3 Tage
 
Wasserdampfdiffusionswiderstandszahl μ
 
 ~ 8'000  ~ 8'000 – 10'000  ~ 40'000 ~ 11'000
 
Baustoffklasse nach DIN 4102-1
 
 k.A.v  k. A. v.  k.A.v B2
 
Euroklasse nach DIN EN 13501-1
 
 k.A.v E  k.A.v E
 
Färbung (ohne zusätzl. Farbstoffe)
 
grau grau  grau farblos

k. A. v.: keine Angaben verfügbar

1) Literaturquelle [Schuhmann 2005]

Arbeitshygienische Risiken

Allgemeines

Die Flüssigfolien weisen je nach Kunststoff verschiedene arbeitshygienische Risiken auf. Allen Flüssigfolien ist jedoch gemein, dass Risiken bestehen und sich die Arbeiter davor mit geeigneten Vorkehrung schützen müssen. Die Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, die Gefahren der Anwendung abzuklären und ihre Mitarbeiter entsprechend zu informieren und auszurüsten. Zu jedem Produkt stellen die Hersteller ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung. Dieses ist unbedingt zu konsultieren.

Für alle Arbeiten mit Flüssigfolien jedweden Typs sind folgende Arbeitsschutz-Maßnahmen einzusetzen:

  • Ausreichende Belüftung: Der Arbeitsplatz ist ausreichend zu belüften. Besonders bei Arbeiten im Innenraum ist diesem Punkt besondere Beachtung zu schenken, aber auch Arbeiten im Rohbau können mit einer ungenügenden Belüftungssituation einhergehen.
  • Atemschutz: Falls eine ausreichende Belüftung nicht gewährleistet ist, muss persönlicher Atemschutz eingesetzt werden. Die Sicherheitsdatenblätter der verwendeten Produkte geben Auskunft darüber, welche Masken einzusetzen sind. Bei der Verarbeitung von PUR-Flüssigfolien wird immer Atemschutz empfohlen.
  • Augenschutz: In jedem Fall Gestellbrille tragen, während Spritzarbeiten Korbbrille.
  • Hautschutz: Handschuhe (geeignetes Material im Sicherheitsdatenblatt abklären) und vollständig bedeckende Kleidung (langärmlige Oberteile und lange Hosen, gutes Schuhwerk) tragen. Für Spritzarbeiten Gesichtsschutz. Offene Hautpartien mit fettfreier oder fettarmer Hautschutzsalbe schützen.
  • Kleidung: Arbeitskleidung und Privatkleidung getrennt halten. Schmutzige Kleider waschen und erst nach Reinigung wieder tragen.
  • Arbeitsplatz: Am Arbeitsplatz weder essen noch trinken, schnupfen oder rauchen. Keine Lebensmittel am Arbeits- oder Mischplatz aufbewahren. Waschgelegenheit und Augendusche zur Verfügung stellen.
  • Persönliche Hygiene: Vor Pausen und nach der Arbeit sind die Hände gründlich zu waschen. Je nach Produkt bestehen Einschränkungen bezüglich der Waschmittel. Nach der Arbeit mit Epoxidharzen dürfen keinesfalls Löse- oder Verdünnungsmittel zur Hautreinigung eingesetzt werden. Nach dem Reinigen sind die Hände mit einer rückfettenden Crème einzusalben.

AGW-Werte

Je nach Bindemittel sind andere Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) von Bedeutung. Die Erläuterungen erfolgen deshalb getrennt nach Kunststoff-Typen. Informationen zu den geltenden Arbeitsplatzgrenzwerten sind den Sicherheitsdatenblättern der Produkte zu entnehmen. Vor der Verwendung von Flüssigfolien ist daher immer das Sicherheitsdatenblatt des Herstellers zu beziehen und zu konsultieren. Für eine vollständige Darstellung der Stoff-Einträge siehe TRGS 900. Eine detaillierte Aufstellung der AGW findet sich auch in den GISBAU Produktdatenblättern auf WINGIS online (s.u. GISBAU Produkt-Codes).

Epoxidharz

Je nach Produkt werden Lösemittel und Einzelkomponenten eingesetzt, für die AGW-Werte existieren.

Polyurethan PUR

Bei der Verarbeitung von PUR-Flüssigfolien kann ein Gemisch von Isocyanat-Monomeren und Polymeren unterschiedlicher Länge in der Atemluft vorliegen. Die TRGS 430 (Isocyanate - Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen) definiert deshalb einen Expositionsleitwert (ELW) für die Summe aller reaktionsfähigen Isocyanatgruppen (NCO) in der Atemluft. Die Einhaltung dieses Expositionsleitwerts bedeutet immer, dass auch die Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten werden.

Expositionsleitwert ELW für die Atemluft: 0.018 mg NCO/m3

Polymethylmethacrylat PMMA

Für die Einzelkomponenten des Bindemittels und den Katalysator existieren AGW-Grenzwerte.

Ungesättigte Polymere UP

Flüssigfolien auf Basis von UP enthalten Styrol, bei dessen Verarbeitung Arbeitsplatzgrenzwerte einzuhalten sind. Zudem können Lösemittel und Isocyanate vorliegen, welche ebenfalls reguliert sind. 

REACH / CLP - Informationspflicht zu SVHC

Flüssige, pastöse, pulvrige Bauprodukte oder deren Ausgangsstoffe (z.B. Dichtmassen, Klebstoffe, Beschichtungen, Farben, Mörtel + Estriche, Schüttungen, Frischbeton, Betonzusatzmittel, Bindemittel, Kunststoffe usw.) werden als Gemisch eingestuft.

Die europäische Chemikalienverordnung REACH unterscheidet Produkte in Stoffe, Gemische und Erzeugnisse. Zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, dient die CLP-Verordnung (Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen), um ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu gewährleisten.
Wird ein Produkt als Stoff oder Gemisch eingestuft, ist für Informationen zu Gefahrstoffen und Einstufungen nach CLP ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) erforderlich.
Produkt bezogene Informationen gemäß CLP-Verordnung (z.B. Nachweis gefährliche Stoffe, Nachweis besonders besorgniserregender Stoffe SVHC >=  0,1 Gew.-%) müssen hierfür in den Sicherheitsdatenblättern (SDB) der jeweiligen Produkte ausgewiesen sein.

Einstufungen und Gesundheitsgefahren nach GISBAU

Epoxidharz-Systeme

Epoxidharze werden aufgrund des Lösemittelgehalts des Gesamtsystems in lösemittelfreie, lösemittelarme und lösemittelhaltige Systeme eingeteilt. Eine weitere Unterscheidung ergibt sich daraus, dass einige Harz-Systeme sensibilisierend sind, also Allergien auslösen können. Die Systeme mit den höchsten Klassifizierungen sind zusätzlich im flüssigen Zustand giftig bei der Berührung mit der Haut. Die Links in den Tabellentiteln führen zu den detailierten Produktbeschreibungen auf WINGIS online.

GISBAU Produkt-Codes RE0 RE1 RE2 RE2.5 RE3 RE4 RE5 RE6 RE7
Produkt­gruppe    Epoxidharz-Dispersionen Epoxidharzprodukte  
löse­mittel­­arm löse­mittel­­­frei löse­mittel­­arm löse­mittel­­haltig löse­mittel­­arm löse­mittel­­haltig  löse­mittel­­arm löse­mittel­­haltig 
  sensibilisierend   sensibilisierend  
  giftige Einzel­komponente  giftig
Lösemittel­gehalt  < 5 %  ≤ 0.5 % TVOC oder Massen­­verlust nach 24 h ≤ 1 %  ≤ 5 %  > 5 % ≤ 5 %  > 5 % ≤ 5 % > 5 %

 

PUR-Systeme

PUR-Flüssigfolien können allergische Reaktionen hervorrufen. Einmal sensibilisierte Personen reagieren schon im Kontakt mit geringen Mengen mit allergischen Reaktionen wie Reizung der Augen, der Atemwege oder der Haut. Zudem sind Systeme, welche reaktive Isocyanatgruppen oberhalb der Kennzeichnungspflicht enthalten, gesundheitsschädlich. Sie sind mit den R-Sätzen 20/21/22 und/oder 65 gekennzeichnet. Die Systeme mit den GISBAU Produkt-Codes PU50 und PU60 enthalten zudem Bestandteile die im Verdacht stehen, Krebs auslösen zu können. Die Details der Gesundheitsgefährdung und der erforderlichen Schutzmassnahmen können über die Links in der Titelzeile der Tabelle auf WINGIS online eingesehen werden.

GISBAU Produkt-Codes  PU10  PU20  PU30 PU40 PU50 PU60
Produktgruppe    PU-Systeme PU-Systeme, Reaktionskomponente auf Aminbasis
lösemittelfrei lösemittelhaltig lösemittelfrei lösemittelhaltig lösemittelfrei
   gesundheitsschädlich
    sensibilisierend
 Verarbeitung Spritzen im Freien

Spritzen im Freien

Beim Spritzen dieser Produkte können feine Sprühnebel entstehen, deren Bestandteile zum Teil im Verdacht stehen, Krebs zu erzeugen!

Lösemittelgehalt ≤ 0.5 % oder Massenverlust nach 24 h ≤ 1 % > 0.5 % oder Massenverlust nach 24h > 1 % Produkte enthalten Lösemittel, die zu einer Kennzeichnung als gesundheits-schädlich führen ≤ 0.5 % oder Massenverlust nach 24 h ≤ 1 %   > 0.5 % oder Massenverlust nach 24h > 1 %  ≤ 0.5 % oder Massenverlust nach 24 h ≤ 1 %
Isocyanatgehalt < 1 % 1) ≥ 1 % 1)

 1) Gemäß VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008, Anhang 1, Teil 3, Tabelle 3.4.3

PMMA-Systeme

Für PMMA-Flüssigfolien sind die GISBAU Produkt-Codes RMA10 und RMA20 zutreffend. Die Unterscheidung der GISBAU Produkt-Codes richtet sich nach der Einstufung der Produkte nach GefStoffV als reizend oder als gesundheitsschädlich. Alle PMMA-Systeme können durch Hautkontakt Sensibilisierungen auslösen, mit RMA20 gekennzeichnete auch beim Einatmen. Einmal sensibilisierte Personen reagieren schon bei geringem Kontakt mit der Substanz mit gesundheitlichen Beschwerden. Genauere Angaben sind auf WINGIS online verfügbar.

GISBAU Produkt-Codes RMA10 RMA20
Produktgruppe Beschichtungen, methylmethacrylathaltig Beschichtungen, methylmethacrylathaltig
reizend gesundheitsschädlich

 

UP-Systeme

Die UP-Systeme sind Bestandteil der Branchenregelung Säureschutzbau der GISBAU. Alle UP-Systeme enthalten Styrol und sind somit gesundheitsschädlich. Nur die Produkte mit GISBAU Produkt-Code SB-STY10 sind nicht sensibilisierend. Die anderen Systeme können durch Einatmen oder Hautkontakt Sensibilisierungen auslösen. Einmal sensibilisierte Personen reagieren schon bei geringem Kontakt mit der Substanz mit gesundheitlichen Beschwerden. Der GISBAU Produkt-Code SB-STY30 bezeichnet Systeme, die eine Einzelkomponente aufweisen, die im Verdacht steht, Krebs auslösen zu können.

GISBAU Produkt-Codes SB-STY10 SB-STY20 SB-STY30
Produktgruppe Styrolhaltige Reaktionsharze Styrolhaltige Reaktionsharze Styrolhaltige Reaktionsharze
gesundheitsschädlich
  sensibilisierend
  krebsverdächtige Einzelkomponente
Verarbeitung Spritzen

Spritzen

Tätigkeiten mit Stoffen, die im Verdacht stehen, Krebs erzeugen zu können!

Emissionen

Von Bedeutung für die Verarbeiter von Flüssigfolien jedweden Typs sind Lösemittel-Emissionen: lösemittelhaltige Systeme können bis zu 1000 g/m2 Lösemittel emittieren.

Epoxidharz-Dämpfe können beim Einatmen zu Gesundheitsschäden führen. Die Dämpfe sind schwerer als Luft. Es ist deshalb auf eine ausreichende Belüftung auch des Bodenbereichs zu achten.

Die Isocyanat-Dämpfe von PUR-Flüssigfolien können zu Gesundheitsschäden führen. Durch Einatmen ist eine Sensibilisierung möglich, die danach bereits bei kleinsten Expositionen zu Gesundheitsproblemen führen kann.

Bei der Verarbeitung von PMMA-Flüssigfolien können sich explosive Dämpfe bilden. Die Dämpfe sind schwerer als Luft und können sich am Boden, in Gruben, Kanälen etc. sammeln. Die Flüssigkomponente riecht stechend. Bei höheren Konzentrationen können Gesundheitsstörungen auftreten (z. B. Magenschleimhautentzündung, Gehirnleistungsstörungen) bis hin zu tödlichem Atem- oder Herz-Kreislaufstillstand!

UP-Produkte sind entzündlich und können mit Luft entzündliche Dämpfe bilden. Die Dämpfe können zu einer getrübten Wahrnehmung mit Schwindel, Kopfschmerzen und Konzentrationsstörungen führen. Bei höheren Konzentrationen Atem- oder Herz-Kreislaufstillstand mit Todesfolge möglich!

Umweltrelevante Informationen

Umweltgefährdung durch verarbeitungsfähige Komponenten

Die flüssigen Komponenten aller Flüssigfolien sind schädlich für Wasserorganismen und dürfen nicht in die Kanalisation gelangen. Bei der Reinigung von Arbeitsgerät ist darauf zu achten, dass keine größeren Rückstands-Mengen in den Ausguss gelangen. Bei der Reinigung anfallende Lösungen müssen als Sonderabfall entsorgt werden. Tücher etc. nach Gebrauch in die Müllverbrennung entsorgen. Reste sollten im korrekten Verhältnis vermischt und ausgehärtet werden. Nicht ausgehärtete Komponenten sind Sondermüll.

Flüssigfolien

Nutzung

Umwelt- und Gesundheitsrisiken Neuzustand

Schadstoffabgabe / Emissionen in den Innenraum

Während der Aushärtung geben Flüssigfolien VOC in die Luft ab. Durch ungenaue Dosierung oder Verarbeitungsfehler können auch langfristig auftretende Emissionen entstehen.

Schadstoffabgabe / Emissionen in den Außenraum

Während der Aushärtung geben die Flüssigfolien diverse VOC in die Luft ab. Ungenaue Dosierung, Verarbeitungsfehler, einsetzender Regen, zu hohe Luftfeuchtigkeit oder zu tiefe Umgebungstemperaturen können die Aushärtung der Produkte behindern und zu langfristig auftretenden Emissionen führen.

Umwelt- und Gesundheitsrisiken bei bestimmungsgemäßer Nutzung

Schadstoffabgabe / Emissionen in den Innenraum

Die Schadstoffabgabe hängt vom einzelnen Produkt ab. Aus punktuellen Messungen in der Prüfkammer muss man davon ausgehen, dass bei Flüssigfolien das Risiko längerfristiger Schadstoffabgabe nicht ausgeschlossen werden kann. Die Verarbeitung von mehrkomponentigen Harzen ist anspruchsvoll. Bei unsachgemäßer Verarbeitung von Mehrkomponentensystemen können durch ungenügende oder chemisch unvollständige Aushärtung längerfristige, geruchsintensive Emissionen entstehen, insbesondere wenn die Mischungsverhältnisse oder die Einschränkungen bezüglich Verarbeitungstemperaturen und Luftfeuchtigkeit zu wenig genau beachtet werden.

Schadstoffabgabe / Emissionen in den Außenraum

Flüssigfolien können je nach Anwendungsbereich Flammschutzmittel enthalten. Es handelt sich um bromierte und chlorierte Verbindungen (teilweise durch den Einsatz von bromierten und chlorierten Polyolen), welche die Brennbarkeit des Kunststoffs verringern. Die Verbindungen sind stabil, jedoch entstehen im Brandfall toxische Stoffe wie Halogensäuren und halogenierte Folgeprodukte. Durch Verarbeitungsfehler oder ungeignete Umweltbedingungen unvollständig ausgehärtete Systeme können gewässergefährdende Stoffe abgeben. Umweltrelevante Bestandteile können durch Abwitterung, Versprödung, Diffusion oder bei der Renovierung (z.B. durch Schleifen) in die Umwelt gelangen.

Umwelt- und Gesundheitsrisiken im Schadensfall

Brandfall


Epoxidharze

Da es sich bei vernetzten Epoxidharzen um einen duroplastischen Kunststoff handelt, schmilzt dieser nicht und tropft nicht ab, womit die Harze nicht zur Brandausbreitung beitragen. Hingegen ist die Brennbarkeit der vernetzten Epoxidharze größer als die anderer Duroplaste. Beim Brand können sich u.a. Formaldehyd und Phenole bilden. Die enthaltenen bromierten Flammschutzmittel können zur Entstehung weiterer giftiger Brandgase führen.

PUR

Da es sich beim Polyurethan um einen duroplastischen Kunststoff handelt, schmilzt dieser nicht und tropft nicht ab, womit PUR nicht zur Brandausbreitung beiträgt. Brennendes Polyurethan entwickelt viel Qualm. Durch thermischen Abbau der Polyurethane bilden sich teilweise die Isocyanate zurück. Aufgrund des Stickstoffanteils im Polyurethan entsteht im Brandfall giftige Blausäure, im Zusammenwirken mit dem bei jedem Brand entstehenden Kohlenmonoxid können sehr gefährliche Brandgase entstehen. Zusätzlich kann es durch die im Kunststoff enthaltenen Flammschutzmittel zur Entstehung giftiger Brandgase kommen. Die Brandgase von PUR weisen einen strengen Geruch auf.

PMMA

PMMA brennt knisternd und gelbleuchtend unter geringer Rauchentwicklung und tropft nicht ab. Es verbrennt nahezu rückstandsfrei. Flüssigfolien aus PMMA sind mit Brandschutzadditiven ausgerüstet. Diese können giftige Brandgase entwickeln.

UP

Ungesättigte Polyester benötigen eine Brandschutzausrüstung. Dabei handelt es sich um bromierte oder chlorierte Verbindungen, die im Brandfall giftige Gase bilden können.

Wassereinwirkung

Ausgehärtete Flüssigfolien sind gegenüber Wassereinwirkung unempfindlich. Zu hohe Wassergehalte im Untergrund unter der Flüssigfolie können zur osmotischen Blasenbildung führen. Gemäß (Schumann 2005) handelt es sich dabei um das häufigste Schadensbild bei Kunstharzbeschichtungen. Die Bildung osmotischer Blasen tritt auf, wenn Wasser aus dem Untergrund mit höherem Druck aus dem Baustoff (Beton, Unterlagsboden) austreten will, als die Haftung zwischen Flüssigfolie und Untergrund aushalten kann. Die wichtigste Maßnahme zur Verhinderung dieses Schadensbildes ist die Bestimmung der Restfeuchte im Untergrund vor dem Aufbringen der Folie und die Einhaltung der vom Hersteller vorgegebenen maximalen Restfeuchte.

Beständigkeit Nutzungszustand

Eine sachgemäße Verarbeitung vorausgesetzt, gelten Produkte aus Reaktionsharzen als sehr beständig. Dies setzt allerdings eine genügende Stabilisierung der Produkte durch entsprechende Additive (z.B. UV-Stabilisatoren als Schutz gegen Abbau durch UV-Licht) voraus. Bei direkter Exposition gegenüber dem Sonnenlicht müssen Flüssigfolien zusätzlich mit einer UV-beständigen Schutzschicht behandelt werden. Da die Produkte erst seit relativ kurzer Zeit im Bausektor eingesetzt werden, können kaum Aussagen über einen längeren Zeitraum als etwa 20 – 30 Jahre getroffen werden.

Unter der Rubrik Baustoff- und Gebäudedaten / Nutzungsdauern von Bauteilen findet sich auf dem Informationsportal Nachhaltiges Bauen eine Datenbank mit Nutzungsdauerangaben von ausgewählten Bauteilen des Hochbaus für den Leitfaden „Nachhaltiges Bauen“.

Datenbank als PDF

Instandhaltung

Der Aufwand für die Totalentfernung von beschädigten Flüssigfolien ist groß. Die Haftbarkeit auf bereits gehärteten und gealterten 2K-Systemen ist eingeschränkt. Auch die Mischung unterschiedlicher Materialien zum Beispiel durch Überstreichen einer vorhandenen Folie ist problematisch und kann durch Lösemittelunverträglichkeiten zu unvollständig ausgehärteten Produkten führen.

Quellen

Schumann, Hans (2005): Kunstharzbeläge – mangelfreie Ausführung und bauphysikalische Grundlagen, Frauenhofer IRB Verlag, Stuttgart

Flüssigfolien

Nachnutzung

Wiederverwendung / Wiederverwertung / Beseitigung

Grundsätzlich sind ausgehärtete Flüssigfolien brennbar und als nicht stofflich verwertbarer Abfall einer Verbrennung zuzuführen.

Umwelt- und Gesundheitsrisiko Rückbau

Alle Flüssigfolien können gesundheits- und umweltgefährdende Stoffe enthalten. Sie müssen grundsätzlich separat ausgebaut und einer speziellen Behandlung unterzogen bzw. an den Sammelstellen abgegeben werden und dürfen nicht als Restmüll entsorgt werden. Allerdings wird ein separate Trennung vom meist mineralischem Untergrund kaum möglich sein.

Wiederverwendung

Flüssigfolien können nicht wiederverwendet werden.

Stoffliche Verwertung

Flüssigfolien haften stark an den Bauteilen und können nur unter großem Aufwand entfernt werden. Eine sortenreine Trennung ist kaum vorstellbar. Damit sind die Voraussetzungen für ein stoffliches Recycling nicht erfüllt.

Mit Flüssigfolien behaftete Baustoffe werden in ihrer Recyclierbarkeit beeinträchtigt. Dies kann zu Qualitätseinbußen von Sekundärbaustoffen führen. Dies gilt insbesondere für mineralische Baustoffe wie Gipsbaustoffe, Mauerwerk und Beton.

Energetische Verwertung

Da die Folien auf den Bauteilen anhaften, werden sie auch mit diesen zusammen entsorgt. In Müllheizkraftwerken, Müllverbrennungsanlagen oder Schmelzwerken ergeben sich durch die Flüssigfolien keine besonderen Entsorgungsprobleme. Bei vorschriftsmäßiger Rauchgasreinigung sind keine relevanten Emissionen zu erwarten.

Beseitigung / Verhalten auf der Deponie

Flüssigfolien gelangen als organische Verunreinigung mineralischer Baustoffe auf die Deponie, wo sie über längere Zeiträume abgebaut werden. Spezifische Untersuchungen zum Verhalten der Stoffgruppe in Inertstoff-Deponien sind nicht vorhanden

EAK-Abfallschlüssel

Restentleerte Metallgebinde können als Metallschrott verwertet werden. Nicht ausgehärtete Produktreste sind als Sondermüll zu entsorgen. Auf der Baustelle ist das auswaschen der Gebinde in die Kanalisation zu vermeiden. Die umweltgerechten Entsorgungsleistungen beim Arbeiten mit Flüssigfolien sind bereits in der Ausschreibung für alle Unternehmen festzulegen.

Die Zuordnung von Abfallschlüsseln kann je nach Bundesland unterschiedlich gehandhabt werden. Zudem ist die Herkunft der Abfälle für die Zuordnung von Bedeutung. Daher ist im konkreten Fall eine Nachfrage notwendig. Die nachfolgende Tabelle listet mögliche Entsorgungswege für die Abfälle auf:  

Entsorgungsgut Zustand* Abfall-
Volumen
Entsorgung als EAK-
Abfall-
schlüssel
Entsorgung
Verpackungen
mit Resten
Reste
ausgehärtet
 gering Hausmüll - Hausmülltonne
Verpackungen
mit Resten
Reste
ausgehärtet
 hoch Kunststoff 170203 Entsorger
Verpackungen
mit Resten
Reste
ausgehärtet
 - Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten. 080409* Entsorger
Flüssigfolienreste ausgehärtet  gering Hausmüll - Hausmülltonne
Flüssigfolienreste ausgehärtet  hoch Kunststoff 170203 Entsorger
Flüssigfolienreste nicht
ausgehärtet
 - Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten. 080409* Entsorger

Bei den nicht ausgehärteten Komponenten von Flüssigfolien handelt es sich häufig um Isocyanate, die als gefährliche Abfälle mit EAK-Nummer 08 05 01 "Isocyanatabfälle" zu klassifizieren sind.

Quellen

Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung – AVV, zuletzt geändert am 24. Februar 2012). (Download)