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MAK-Wert

Am 1. Januar 2005 wurde der MAK-Wert durch den AGW-Wert abgelöst. Seit Inkrafttreten der deutschen Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) definiert diese den gesundheitsbasierten Arbeitsplatzgrenzwert (AGW).

Die Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (MAK-Kommission) veröffentlichte jährlich eine Liste der Maximalen Arbeitsplatzkonzentrationen (MAK-Wert-Liste). Die in der MAK-Wert-Liste genannten stoffbezogenen Werte und Einstufungen waren zunächst nur eine Empfehlung bzw. Bewertung der MAK-Kommission für die höchstzulässige Konzentration eines Arbeitsstoffes als Gas, Dampf oder Schwebstoff in der Luft am Arbeitsplatz, die im allgemeinen die Gesundheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigt.

siehe auch TRGS, Staub

externe Links

  • Über die Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) können alle Vorschriften und Richtlinien im Zusammenhang mit Gefahrstoffen heruntergeladen werden: www.baua.de

 

15.12.2021 / LK