Produktgruppeninformation
Gipsplattenstoß 7
Begriffsdefinition
Gipsplatten (früher: Gipskartonplatten) sind Bauplatten des Innenausbaus. Sie bilden mit den Gipsfaserplatten und Gipsplatten mit Vliesarmierung die Grundlage des Trockenbaus, mit leichten Ständerwänden und abgehängten Decken. Gipsfaserplatten werden auch als Fertigteilestrich eingesetzt.
Sofern die Gipsplatten werkmäßig weiter bearbeitet werden (gelocht, geschlitzt, kaschiert, beschichtet), werden sie als werkmäßig bearbeitete Gipsplatten, sonst als bandgefertigte Gipsplatten bezeichnet. 1
Wesentliche Bestandteile
Gipsplatten bestehen aus einem Gipskern, der mit einem festhaftenden, dem Verwendungszweck entsprechenden Karton ummantelt ist. Der kartonummantelte Gipskern kann Zusätze zur Erzielung bestimmter Eigenschaften enthalten (z. B. Feuerschutzplatten, imprägnierte Platten).
Gipsfaserplatten bestehen aus Gips und recycelten Papierfasern. Diese beiden natürlichen Rohstoffe werden gemischt und nach Zugabe von Wasser, ohne weitere Bindemittel, zu Platten geformt und getrocknet. Aufgrund der Materialzusammensetzung sind die Platten sowohl universell als auch als Bau- und Feuerschutzplatte und in häuslichen Feuchträumen einsetzbar.
Gipsplatten mit Vliesarmierung bestehen aus einem abgebundenen Gipskern, verstärkt mit Matten aus gewebten oder vliesförmig angeordneten anorganischen und/oder organischen Fasern. Der Gipskern kann aufgeport sein und Zusätze zur Erzielung bestimmter Eigenschaften enthalten. Es dürfen auch Zusatzmittel, Füllstoffe und im Kern verteilte Fasern vorhanden sein. 2
Charakteristik
Wesentliche Platteneigenschaften der Gipsplatten und Gipsplatten mit Vliesarmierung resultieren aus der Verbundwirkung von Gipskern und Kartonummantelung / Vliesummantelung, wobei der Karton / das Vlies als Armierung der Zugzone wirkt und in Verbindung mit dem Gipskern den Gipsplatten die erforderliche Festigkeit und Biegesteifigkeit verleiht.
Bei Gipsfaserplatten bindet der Gips durch das Wasser ab, durchdringt und umhüllt die Zellulosefasern. Das bewirkt die hohe Stabilität von Gipsfaserplatten. Die mechanischen Eigenschaften werden durch den Verbund von Fasern und Gips erzielt, es ist im Gegensatz zur Gipsplatte keine Kartonummantelung aufgebracht.
Sowohl Gipsplatten als auch Gipsfaserplatten sind nicht brennbar, Baustoffklasse A2, s1 (kein Rauch), d0 (kein brennendes Abtropfen) nach DIN EN 520.
Mit Glasfaservlies armierte Gipsplatten gehören der Baustoffklasse A1 (nicht brennbar) nach DIN EN 13501-1 an.3
Besonders wichtige Eigenschaft hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz
Einsatz von REA-Gips (= Gips aus Rauchgasentschwefelungsanlagen) statt Naturgips?
Genaue Erläuterungen zur Entstehung von REA-Gips siehe Gips
Für die industrielle Anwendung des REA-Gipses bestanden anfangs erhebliche Akzeptanzprobleme, da Entschwefeln gedanklich mit Entgiften verbunden wurde. Nach dem Ergebnis einer mehrjährigen Studie (Beckert-Studie) ist REA-Gips ein naturidentischer Stoff und kann nach heutigem Kenntnisstand gefahrlos zur Herstellung, Verarbeitung und Anwendung von Baustoffen verwendet werden.
Diese und weitere Untersuchungen zu Nutzung und Entsorgungsmöglichkeiten haben dazu beigetragen, dass der Rohstoff REA-Gips von der OECD-Abfallliste und aus dem Europäischen Abfallkatalog gestrichen und im Rahmen der von der EU-Kommission zur Novellierung der Abfallrahmen-Richtlinie untersuchten Beispiele als Produkt anerkannt wurde.
Der Gesamtgipsbedarf kann derzeit weder mit Natur- noch rein mit REA-Gips gedeckt werden. Die künftige Verfügbarkeit von REA-Gips steht in engem Zusammenhang mit der Zukunft der Kohlekraftwerke, aus denen er im Wesentlichen stammt.
Nach Herstellerangabe wird so viel REA-Gips wie möglich verarbeitet. Zur wirtschaftlichen Verarbeitung und um Transportkosten einzusparen, wurden bereits Gipswerke in der Nähe von Kraftwerken errichtet. Die meisten bestehenden Gipswerke befinden sich aus denselben Gründen in Naturgipsabbaugebieten.
Zwangsläufig wird ein Teil der Bauplatten aus Gips zu 100% aus REA-Gips, ein Teil zu 100% aus Naturgips, ein Teil aus gemischten Anteilen hergestellt.
Da aus diesem Grund kein Hersteller von Bauplatten aus Gips garantieren kann, welcher Rohstoff im Einzelfall eingesetzt wird, kann eine Forderung nach Naturgips-freien Bauplatten nach derzeitigem Stand der Technik nicht erfüllt werden. (Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Berlin, 2013)
Seitens verschiedener Umweltzeichen und Labels wird trotzdem für eine Auszeichnung ein Nachweis für einen überwiegenden Anteil an REA-Gips in den Bauplatten aus Gips gefordert. Diese Forderung begründet beispielsweise natureplus e.V. damit, dass die REA-Gips und Sekundärgipsquellen derzeit nicht vollständig ausgenutzt werden und der Abbau von Naturgips Steinbruch / Tagebau im Einzelfall erhebliche Eingriffe in die Landschaft nach sich ziehen und wertvolle Biotope zerstören kann. (natureplus e.V., Fakten u. Hintergründe z. Thema Naturgipsabbau und Artenschutz)
Seitens der Gipsindustrie wird dagegen angeführt, dass die Eingriffe nur temporär sind und die Abbauflächen nach der Nutzung renaturiert oder rekultiviert werden. Zukünftig soll ein Biodiversitätsmanagement für die Betriebsphase der Steinbrüche entwickelt werden. Es wird zudem auf einen positiven Effekt auf die Artenvielfalt innerhalb der in Deutschland vorherrschenden Kulturlandschaft durch die Abbauflächen in Form von Steinbrüche verwiesen. (Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Berlin, 2013)
Lieferzustand
Gipsplatten - Standardabmessungen [mm]:
Dicke 9,5 - 25, Länge 2000 - 4000, Breite 625 bzw. 1250
Bandgefertigte Gipsplatten haben kartonummantelte Längskanten, die je nach Einsatzgebiet und Verspachtelungstechnik unterschiedlich profiliert ausgebildet werden können. Die Querkanten der Platten sind nicht mit Karton ummantelt.
Gipsfaserplatten - Standardabmessungen [mm]:
Dicke 10 - 42 (abhängig vom Produktionsverfahren), Länge 1500 - 3100, Breite 1000 - 1250
Die Kanten der Gipsfaserplatten sind vollkantig oder profiliert ausgebildet.
Gipsplatten mit Vliesarmierung - Standardabmessungen [mm]:
Dicke 12,5 - 30 (mehrlagig bis 70), Länge 2000, Breite 1250 4
Anwendungsbereiche (Besonderheiten)
Gipsplatten werden vorwiegend im trockenen Innenausbau verwendet. Gipsplatten bilden die Beplankung für nicht tragende Innenwände, Vorsatzschalen, Schachtwände, Dachschrägen und abgehängte Decken. Viele Konstruktionen mit Gipsplatten erfüllen Schall- und Brandschutzanforderungen. Konstruktionen mit gelochten und geschlitzten Gipsplatten dienen der Regelung der Raumakustik.
Mit Gipsfaserplatten lassen sich im Bereich Wand und Decke Beplankung von Außen-, Gebäudeabschluss-, Innen- und Wohnungstrennwänden in Holztafelbauart, Beplankung von Wänden mit Metall- und Holzunterkonstruktionen, Bestandteile von Decken- und Dachscheiben und im Dachgeschossausbau, Bekleidung von Bauteilen (Stützen, Träger, Schächte …) und Verbundplatten zur Wärmedämmung herstellen.
Gipsfaserplatten sind als Boden für die Systeme Fertigteil-/Trockenestriche, Hohlböden und Doppelböden besonders geeignet und können mit allen üblichen Bodenbelägen belegt werden. Systeme mit Gipsfaserplatten können verschiedensten Brand- und Schallschutzanforderungen erfüllen.
Gipsplatten mit Vliesarmierung sind besonders für Bereiche im Trockenbau geeignet, für die erhöhte Anforderungen an den Brandschutz bestehen oder werden in besonders geringer Plattendicke in geschwungenen Konstruktionen eingesetzt.5
Einteilungssystematik
Gipsplatten Typ A nach DIN EN 520 bzw. Typ GKB nach DIN 18180 sind Gipsplatten, die nach DIN als „Bauplatte“ bezeichnet wird, für alle Standardanwendungen.
Eine Kombination mit anderen Typbezeichnungen ist hier nicht möglich.
Gipsplatten Typ F (Gipsplatte mit verbessertem Gefügezusammenhalt des Kerns bei hohen Temperaturen) nach DIN EN 520 sind Feuerschutzplatten, bei denen zur Verbesserung des Gefügezusammenhalts bei hohen Temperaturen (Brandfall) der Gipskern dieser Platten mineralische Fasern und/oder andere Zusätze enthält.
Gipsplatten Typ H (Gipsplatte mit reduzierter Wasseraufnahmefähigkeit) nach DIN EN 520 beschreibt die Plattenart mit imprägnierenden Zusätzen zur Reduzierung der Wasseraufnahmefähigkeit;
Sie kann für Anwendungszwecke geeignet sein, bei denen die Reduzierung der Wasseraufnahmefähigkeit zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Platte erforderlich ist.
Der ggf. noch ergänzend verwendete Zusatz D weist Gipsplatten mit einer definierten Dichte von mindestens 800 kg/m³ aus,
der Zusatz E eine spezielle Eignung für Beplankungen
der Zusatz I eine erhöhte Oberflächenhärte,
der Zusatz R eine erhöhte (Biegezug-) Festigkeit
Die Ökobilanzen dieser Produkte richten sich weitgehend nach der Zuordnung zum Typ F bzw. H.
Gipsplatten mit Vliesarmierung nach DIN EN 15283 -1 erhalten zu Kennzeichnungszwecken die Bezeichnung GM. Die Typenzusätze F / H / I / R bei Gipsplatten mit Vliesarmierung entsprechen den gleichen Eigenschaften, wie bei den Gipsplatten (z.B. GM - I = Gipsplatte mit Vliesarmierung mit erhöhter Oberflächenhärte). 6
Gipsfaserplatten nach DIN EN 15238-2 erhalten zu Kennzeichnungszwecken die Bezeichnung GF. Die Typenzusätze H / D / I / R bei Gipsplatten mit Vliesarmierung entsprechen den gleichen Eigenschaften, wie bei den Gipsplatten (z.B. GF - I = Gipsplatte mit Vliesarmierung mit erhöhter (Biegezug-) Festigkeit). Die Typenzusätze W1 / W2 kommen nur bei Gipsfaserplatten vor und definiert eine verringerte Wasseraufnahme der Plattenoberfläche. Vorgefertigte Elemente aus zwei Schichten Gipsfaserplatten werden als Trockenestrichelemente angeboten.
Quellen
1,2,3,5,6,7 Bundesverband der Gipsindustrie e. V, Berlin, 2013, s.a. gips.de
Planungs- und Ausschreibungshilfen
WECOBIS informiert produktneutral. An verschiedenen Stellen bietet WECOBIS jedoch auch Unterstützung dazu, wie sich Produkte innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer ökologischen Eigenschaften unterscheiden lassen.
Informationen hier im Reiter Planungsgrundlagen:
- Links zu materialökologischen Anforderungen und Textbausteinen für Planung und Ausschreibung im WECOBIS-Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen,
- Hinweise auf mögliche Quellen und Nachweisdokumente zu Planungs- und Ausschreibungskriterien,
- ggf. weitere planungs- und ausschreibungsrelevante Informationen, z.B. Hinweise zu Verwendungseinschränkungen hinsichtlich Gefahrstoffverordnung (bei Stoffen / Gemischen), zu Alternativen oder zu besonderen Eigenschaften hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz.
Übersicht Planungsgrundlagen: Bauplatten
Stand 07/2024
Gipsplatten und Gipsfaserplatten | Gips-Wandbauplatten | Hochdruck-Schichtpressstoff- platten |
Faserzement-Tafeln | Silikat-Brandschutz- platten |
Bauplatten aus Holz → Holzwerkstoffe | ||
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Material- ökologische Anforderungen |
Im Modul "Planung & Ausschreibung" bietet WECOBIS eine Übersicht zu möglichen materialökologischen Anforderungen und Textbausteine für Planung und Ausschreibung. Inhalt aufklappen | ||||||
Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS |
Textbausteine in WECOBIS basieren auf Kriteriensteckbrief 1.1.6 des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB). Dieser stellt derzeit keine Anforderungen an Bauplatten aus Gips, Ton, Zement oder Kunststoff. |
Holzwerkstoffe in Innenräumen | |||||
Quellen für material- ökologische Anforderungen |
Die hier genannten Quellen, insbesondere BNB, bilden die Grundlage für Planungs- und Ausschreibungshilfen bzw. materialökologische Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS. Inhalt aufklappen | ||||||
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) / Kriterium 1.1.6 (Risiken für die lokale Umwelt) |
Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung. Auch wenn ein Gebäude nicht zertifiziert werden soll, bilden die einzelnen Kriteriensteckbriefe eine gute Grundlage, Orientierung und Hilfestellung für die Umsetzung ökologischer Aspekte in der Gebäudeplanung. Einordung der jeweiligen Bauplatten hinsichtlich verschiedener Kriteriensteckbriefe siehe Reiter BNB-Kriterien in WECOBIS |
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baubook BNB/QNG Produktinformationen |
baubook bietet u.a. eine Plattform mit Produktinformationen zu BNB und QNG. Man findet dort Produkte, die den Anforderungen von BNB 1.1.6 und QNG 313 entsprechen. Hersteller können ihre Produkte in der Plattform deklarieren und die Nachweisdokumente hinterlegen. Durch baubook erfolgt eine Prüfung der Einhaltung der Anforderungen vor Freischaltung. → baubook Produktinformationen zu BNB und QNG |
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Umweltbundesamt (UBA) |
Auf den Internet-Seiten des Umweltbundesamtes (UBA) befindet sich der „Informationsdienst für umweltfreundliche Beschaffung“. Man findet dort auch Empfehlungen für die Ausschreibung u.a. für die Gebäudeinnenausstattung (z.B. div. Bodenbeläge, Bodenbelagsklebstoffe, Innenputze + -wandfarben, Tapeten). | ||||||
baubook ÖkoBauKriterien | Mit der Plattform ÖkoBauKriterien bietet baubook eine Sammlung von Kriterien, die derzeit vor allem in Österreich, insbesondere in der Stadt Wien, für die ökologische Ausschreibung verwendet werden. Für Bauplatten finden sich Produktdeklarationen in der Gruppe der Bauplatten . | ||||||
Mögliche Nachweis- dokumente |
Mithilfe von Nachweisdokumenten müssen die gestellten materialökologischen Anforderungen geprüft und dokumentiert werden. Zum Teil sind diese auch gesetzlich vorgeschrieben. Neben den folgend genannten gehören auch Produktdatenblätter, Technische Merkblätter, sowie Herstellererklärungen zu möglichen Dokumentationsunterlagen. Inhalt aufklappen | ||||||
gesetzlich vorgeschrieben: | |||||||
REACH / CLP: Sicherheitsdatenblatt (SDB) |
Bauplatten werden als Erzeugnis eingestuft. Für Erzeugnisse ist kein Sicherheitsdatenblatt (SDB) vorgeschrieben. Die pflichtgemäße Leistungserklärung zur CE-Kennzeichnung für Bauprodukte, die unter den Geltungsbereich der BauPVO fallen, muss Angaben über SVHC > 0,1 Gew.-% enthalten oder mitliefern (kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage). Für alle Bauprodukte (Erzeugnisse), also auch solche, die nicht im Geltungsbereich der BauPVO liegen, besteht ein Auskunftsrecht für SVHC. Informationen und Unterstützung zu den Auskunftsrechten findet man beim Umweltbundesamt / REACH / Auskunftspflichten. Für die Anfrage an den Hersteller steht dort auch ein Musterbrief zum Download zur Verfügung. |
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Leistungserklärung gemäß BauPVO mit Angaben zu SVHC (kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage) | + | + | + | + | + | + | |
Nachweis bauaufsichtlicher Anforderungen1 aus Gesundheits- |
- |
- |
HPL (Kompakt- + Mehrschicht-Verbundplatten) nach EN 4381 |
- | - | Spanplatten und OSB nach DIN EN 139861 | |
1 HPL sowie Spanplatten und OSB benötigen lt. MVVTB / A 3.2.1 in Verbindung mit Anhang 8 aus Gesundheitsschutzgründen einen Nachweis hins. gefährlicher Stoffe und Emissionen (früher: abZ). Dieser enthält u.a. eine Emissionsprüfung zur quantitativen Bestimmung und Bewertung flüchtiger (VOC) und schwer flüchtiger (SVOC) Verbindungen auf Basis des AgBB-Bewertungsschemas. | |||||||
freiwillige Produktkenn-zeichnungen / -deklarationen; Emissionsprüfberichte |
Für einige Bauproduktgruppen existieren freiwillige Produktkennzeichnungen oder -deklarationen wie z.B. Umweltzeichen oder Umweltproduktdeklarationen, die als Nachweis für materialökologische Anforderungen dienen können. Eine Übersichtstabelle dazu mit detaillierten Informationen zu Bauplatten findet sich im Reiter Zeichen & Deklarationen. Emissionsprüfberichte (ohne Umweltzeichenzertifizierung) können zwar hilfreich sein, sind aber oft nicht leicht zu interpretieren. Insbesondere ist auf die Rahmenbedingungen zu achten, die der Prüfung zugrunde lagen und ob diese mit denen der Anforderung übereinstimmen. |
Besonders wichtige Eigenschaft hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz
Einsatz von REA-Gips (= Gips aus Rauchgasentschwefelungsanlagen) statt Naturgips?
Genaue Erläuterungen zur Entstehung von REA-Gips siehe Gips
Für die industrielle Anwendung des REA-Gipses bestanden anfangs erhebliche Akzeptanzprobleme, da Entschwefeln gedanklich mit Entgiften verbunden wurde. Nach dem Ergebnis einer mehrjährigen Studie (Beckert-Studie) ist REA-Gips ein naturidentischer Stoff und kann nach heutigem Kenntnisstand gefahrlos zur Herstellung, Verarbeitung und Anwendung von Baustoffen verwendet werden.
Diese und weitere Untersuchungen zu Nutzung und Entsorgungsmöglichkeiten haben dazu beigetragen, dass der Rohstoff REA-Gips von der OECD-Abfallliste und aus dem Europäischen Abfallkatalog gestrichen und im Rahmen der von der EU-Kommission zur Novellierung der Abfallrahmen-Richtlinie untersuchten Beispiele als Produkt anerkannt wurde.
Der Gesamtgipsbedarf kann derzeit weder mit Natur- noch rein mit REA-Gips gedeckt werden. Die künftige Verfügbarkeit von REA-Gips steht in engem Zusammenhang mit der Zukunft der Kohlekraftwerke, aus denen er im Wesentlichen stammt.
Nach Herstellerangabe wird so viel REA-Gips wie möglich verarbeitet. Zur wirtschaftlichen Verarbeitung und um Transportkosten einzusparen, wurden bereits Gipswerke in der Nähe von Kraftwerken errichtet. Die meisten bestehenden Gipswerke befinden sich aus denselben Gründen in Naturgipsabbaugebieten.
Zwangsläufig wird ein Teil der Bauplatten aus Gips zu 100% aus REA-Gips, ein Teil zu 100% aus Naturgips, ein Teil aus gemischten Anteilen hergestellt.
Da aus diesem Grund kein Hersteller von Bauplatten aus Gips garantieren kann, welcher Rohstoff im Einzelfall eingesetzt wird, kann eine Forderung nach Naturgips-freien Bauplatten nach derzeitigem Stand der Technik nicht erfüllt werden. (Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Berlin, 2013)
Seitens verschiedener Umweltzeichen und Labels wird trotzdem für eine Auszeichnung ein Nachweis für einen überwiegenden Anteil an REA-Gips in den Bauplatten aus Gips gefordert. Diese Forderung begründet beispielsweise natureplus e.V. damit, dass die REA-Gips und Sekundärgipsquellen derzeit nicht vollständig ausgenutzt werden und der Abbau von Naturgips Steinbruch / Tagebau im Einzelfall erhebliche Eingriffe in die Landschaft nach sich ziehen und wertvolle Biotope zerstören kann. (natureplus e.V., Fakten u. Hintergründe z. Thema Naturgipsabbau und Artenschutz)
Seitens der Gipsindustrie wird dagegen angeführt, dass die Eingriffe nur temporär sind und die Abbauflächen nach der Nutzung renaturiert oder rekultiviert werden. Zukünftig soll ein Biodiversitätsmanagement für die Betriebsphase der Steinbrüche entwickelt werden. Es wird zudem auf einen positiven Effekt auf die Artenvielfalt innerhalb der in Deutschland vorherrschenden Kulturlandschaft durch die Abbauflächen in Form von Steinbrüche verwiesen. (Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Berlin, 2013)
Weitere planungs- und ausschreibungsrelevante Informationen in WECOBIS
- Reiter Übersicht / Anwendungsbereiche
- Reiter Zeichen & Deklarationen / Erläuterung + Links der wichtigsten Deklarationen zur jeweiligen Produktgruppe
- Reiter BNB-Kriterien / Einordnung der jeweiligen Produktgruppe gemäß Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Allgemeine Unterstützung zum Umgang mit Nachhaltigkeitsaspekten in Planung und Ausschreibung sowie Hinweise auf Leitfäden, Arbeitshilfen und Veröffentlichungen zum Nachhaltigen Bauen bietet das neue WECOBIS-Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen unter Allgemeine Infos.
Umweltdeklarationen
Die folgende Tabelle liefert eine Übersicht zu Zeichen & Deklarationen, die für die Produktgruppe relevant sind. Neben Herstellererklärungen, Informationen in Sicherheitsdatenblättern (SDB) oder allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) können diese den Nachweis für umwelt- und gesundheitsrelevante Kriterien in Planung und Ausschreibung (s. Reiter Planungsgrundlagen) ermöglichen. Detaillierte Informationen finden sich außerdem in den einzelnen Produktgruppen.
Übersicht Umweltdeklarationen: Bauplatten
Stand 04/2023
Lehm- platten |
Faserzement-Tafeln | Silikat-Brandschutz- platten |
Bauplatten aus Holz → Holzwerkstoffe | |||||
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Umweltzeichen |
Umweltzeichen gehören zu den freiwilligen Produktkennzeichnungen. Sie bieten die Möglichkeit, Unterschiede von Produkten innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer Umwelt- und Gesundheitsrelevanz festzustellen, auch wenn sie keine allgemeinverbindlichen Gebote oder Verbote aufstellen können. Inhalt aufklappen |
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Blauer Engel DE-UZ 76 / Emissionsarme plattenförmige Werkstoffe (Ausgabe 2016) | - |
- | - |
+ |
- | - | + | |
Österreichisches Umweltzeichen | - | - | - | - | - | - | - | |
EU Ecolabel (Blume) | - |
- | - | - | - | - | - | |
Nordic Swan Ecolabel | - | - | - | - | - | - | - | |
natureplus Umweltzeichen / Trockenbauplatten RL1000 (nur für Produkte aus nachwachsenden und/oder umweltverträglich gewonnenen mineral. Rohstoffen / mind. 85 Masse%) |
(+) |
(+) |
+ Bauplatten |
x | - | - | + |
|
IBO-Prüfzeichen | + | + | - | - | + | - | + | |
eco-INSTITUT-Label: Bauprodukte / Holzwerkstoffe und Ausbauplatten |
+ | (+) | - | (+) | + (derzeit nur zement- gebundene Platte) |
+ | (+) | |
Cradle to Cradle2 / Built Environment and Furnishings | +2 | (+) | - | (+) | (+) | (+) | +2 | |
GISBAU Klassifizierungs-system |
Das GISBAU Klassifizierungssystem ermöglicht es durch den GISCODE oder GISBAU Produktcode, Produkte von denen die gleichen Gesundheitsgefahren ausgehen, in einer Gruppe zusammenzufassen. Die Klassifizierung ist auf den Arbeitsschutz ausgerichtet. Gemäß Minimierungs- und Substitutionsgebot der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist grundsätzlich das Produkt mit den geringstmöglichen Belastungen zu verwenden. (siehe unten: Ersatzproduktgruppe prüfen?) Inhalt aufklappen |
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Bauplatten sind nicht im GISBAU-System klassifiziert. Informationen zu möglichen arbeitshygienischen Risiken (z.B. durch Staub beim Schneiden) siehe Reiter Verarbeitung. | ||||||||
Umweltprodukt-deklaration (EPD) |
Die Umweltproduktdeklaration (EPD = Environmental Product Declaration) eines Produktes macht Aussagen zum Energie- und Ressourceneinsatz und in welchem Ausmaß ein Produkt zu Treibhauseffekt, Versauerung, Überdüngung, Zerstörung der Ozonschicht und Smogbildung beiträgt. Außerdem werden Angaben zu technischen Eigenschaften gemacht, die für die Einschätzung der Performance des Bauproduktes im Gebäude benötigt werden, wie Lebensdauer, Wärme- und Schallisolierung oder den Einfluss auf die Qualität der Innenraumluft.1 Inhalt aufklappen |
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EPD1 | - | - | + | - | + | - |
+ z.B. für zementgebundene Spanplatten |
|
Branchen-EPD1 |
+ Branchen-EPDs der Forschungsvereinigung der Gipsindutrie e.V. zu allen Platten und diversen Wandkonstruktionen (Systemdeklarationen für Metallständerwände incl. Mineralwolle-Dämmstoff und Zubehör wie Anschlussprofilen, Schrauben, Nägeln und Anschlussdichtungen) (Download)
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+ |
+ |
- | - |
+ für MDF, HDF und diverse Spanplatten |
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Umweltindikatoren |
Einheitliche Werte zu Umweltindikatoren wie z.B Primärenergieaufwand, Abfall, Abiotischer Ressourcenverbrauch, Ozonabbaupotential, Treibhauspotential usw. liefert die Datenbank ÖKOBAUDAT des Informationsportals Nachhaltiges Bauen. Inhalt aufklappen |
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ÖKOBAUDAT-Datensätze |
1.3.13. Gipsplatten
|
- |
- | 1.3.12. Faserzement | - | 3.2. Holzwerkstoffe | ||
Hinweis: Da sich die verfügbare Datensatzanzahl regelmäßig ändert, werden an dieser Stelle nur die vorgesehenen Gliederungspunkte in den Kategorien der Datenbank genannt und keine Aussagen zur Verfügbarkeit von Datensätzen gemacht. Der Link ÖKOBAUDAT-Datensätze führt zur Datenbank, im "Kategorienbrowser" kann dann über die Gliederungspunkte nach aktuellen Datensätzen gesucht werden. |
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Sonstige freiwillige Produkt-Deklarationen |
Die Plattform baubook beispielsweise bietet für Händler und Hersteller von Bauprodukten die Möglichkeit einer online-Deklaration z.B. anhand der deutschen BNB/QNG-Kriterien oder der österreichischen ÖkoBauKriterien. Inhalt aufklappen |
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baubook BNB/QNG Produktinformationen |
Unter "BNB und QNG Produktinfos" findet man Produkte, die den Anforderungen von BNB 1.1.6 und QNG 313 entsprechen. Hersteller können ihre Produkte in der Plattform deklarieren und die Nachweisdokumente hinterlegen. Durch baubook erfolgt eine Prüfung der Einhaltung der Anforderungen vor Freischaltung. |
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baubook ÖkoBauKriterien | Unter "ÖkoBauKriterien" findet man eine Sammlung von Kriterien und Produkten, die derzeit vor allem in Österreich, insbesondere in der Stadt Wien, für die ökologische Ausschreibung verwendet werden. |
+ | Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe vorhanden |
(+) | derzeit kein Produkt aus dieser Produktgruppe zertifiziert |
- | Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe nicht vorhanden bzw. Produktgruppe nicht im Geltungsbereich |
./. | Zeichen / Label für diese Produktgruppe nicht relevant |
x | Produkte aus dieser Produktgruppe können die Kriterien des Zeichens/Labels definitionsgemäß nicht erfüllen |
1 Die hier als vorhanden markierten EPDs und Branchen-EPDs sind als Auswahl ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu verstehen und finden sich z.B. auf den Seiten der ÖKOBAUDAT Datenlieferanten. 2 Bei Cradle to Cradle-Zertifizierungen gibt es insgesamt 4 Bewertungsstufen von Bronze bis Platin in 5 Kategorien. Zur Einordnung der Qualität gehört also immer auch das tatsächlich erreichte Bewertungsniveau, was z.B. bei Bronze (insbesondere in Material Health) noch relativ niedrig ist!
Bewertungssystem
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Wofür steht das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)? Inhalt aufklappen | |
Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung. |
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Welche Informationen liefert WECOBIS für BNB im Reiter BNB-Kriterien? Inhalt aufklappen | |
WECOBIS führt in den Datenblättern der Bauproduktgruppen umfangreiche Informationen zur Beantwortung der verschiedenen Fragestellungen im Hinblick auf Umwelt- und Gesundheitsaspekte. Im Reiter BNB-Kriterien bietet WECOBIS gezielt Antworten auf Fragestellungen baustoffrelevanter BNB-Kriteriensteckbriefe. Durch die Bündelung von Aspekten z.B. bzgl. der Risiken für die lokale Umwelt, Fragen zur Innenraumlufthygiene und der Thematik Rückbau, Trennung, Verwertung gibt WECOBIS gezielte Hilfestellung bei der Einordnung einzelner Baustoffe. Tiefergehende Informationen finden sich über die Verknüpfungen in den jeweiligen Datenblättern. |
BNB-Kriterium BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau)
Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_1.1.6 verfolgt? Inhalt aufklappen | |
BNB-Kriterium BN_1.1.6 zielt auf die Reduzierung bzw. Vermeidung von Stoffen und Produkten beim Neubau, die aufgrund ihrer stofflichen Eigenschaften oder Rezepturbestandteile ein Risikopotenzial für Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft (auch Innenraumluft) enthalten. Das Kriterium teilt die Anforderungen in 5 Qualitätsniveaus ein. Die Einordnung orientiert sich an Aufwand und Schwierigkeitsgrad der praktischen Umsetzung sowie an der ökologischen Bedeutung der Substitution eines Stoffes. Für den Umgang mit Materialien im Bestand und deren Einordnung ist Kriteriensteckbrief BK_1.1.6. heranzuziehen. |
Einordnung Bauplatten (ohne Holzwerkstoffe)
Stand 05/2021 (Steckbriefversion V 2015)
Für Bauplatten aus Gips, Hochdruck-Schichtpressstoffplatten ohne Holzwerkstoff (reine Kunststoffplatten / HPL-Kompaktplatten), Faserzementplatten und Silikat-Brandschutzplatten gelten zur Zeit keine spezifischen Anforderungen hinsichtlich BNB-Kriterium 1.1.6. Es empfiehlt sich aber auch hier mindestens die gemäß Qualitätsniveau 1 geforderte Dokumentation der eingesetzten Produkte (s.u. Link zu Textbausteinen).
Die vollständige Dokumentation der verbauten Materialien ist ein wichtiger Baustein des kreislauffähigen Bauens. In BNB_5.2.2 "Qualitässicherung der Bauausführung" wird damit das höchste Anforderungsniveau erfüllt.
Für alle Holzwerkstoffe, einschließlich zementgebundener Spanplatten und einschließlich der Holzwerkstoffe in HPL-Mehrschicht-Verbundplatten gelten die Anforderungen für "Holzwerkstoffe in Innenräumen" (s.u.).
→ Planungs- und Ausschreibungshilfen mit Textbausteinen
Tabellarische Übersichten mit allen Einzelanforderungen sind im WECOBIS Modul Planung & Ausschreibung (P&A) zu finden. Man findet dort auch detaillierte Informationen zu den Nachweismöglichkeiten (z.B. über andere Produktkennzeichnungen) und damit zur Prüfung der angebotenen Produkte, außerdem ausführliche Erläuterungen zu den Anforderungen und die zugehörigen Textbausteine (auch als PDF-Download):
→ QN1 Produktdokumentation als übergeordnete Anforderung
→ Holzwerkstoffe in Innenräumen
BNB-Kriterium BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung)
Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BK_1.1.6 verfolgt? Inhalt aufklappen | |
Im Falle einer Sanierungsmaßnahme wird BN_1.1.6 ergänzt durch das BNB-Kriterium BK_1.1.6. Dieses zielt auf die Adressierung und Ausschleusung von Materialien in der bestehenden Bausubstanz, die ein Risikopotenzial für Mensch und Umwelt darstellen. Die Bewertung erfolgt anhand einer Einstufung der Baumaterialien in ein vorgegebenes Schadstoffkataster mit 14 Schadstoffgruppen aufgrund ihres Schädigungspotentials und der jeweiligen Sanierungsmaßnahmen. Das Kriterium teilt die Anforderungen in 4 Qualitätsniveaus ein. Die Einordnung orientiert sich an Aufwand und Schwierigkeitsgrad der praktischen Umsetzung sowie an der ökologischen Bedeutung er Substitution eines Stoffes. Weitere Informationen zu den Einzelkriterien im Bestand siehe BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung). Für den Einbau von neuen Materialien gilt BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau). |
Die in den WECOBIS-Baustoffinformationen beschriebenen Produktgruppen behandeln nur aktuell am Markt befindliche Baustoffe. Dabei handelt es sich in aller Regel nicht mehr um dieselben Produkte, die z.B. einem Schadstoffkataster gemäß BNB-Kriteriensteckbrief BK_1.1.6 zugeordnet werden müssen.
Eine Einordnung hinsichtlich BK_1.1.6 erfolgt daher in WECOBIS in eigenen Datenblättern zum Bestand. Dort findet man Informationen zu Materialien, die in der Regel nicht mehr auf dem Markt sind, jedoch bei Umbau- oder Renovierungsmaßnahmen als Rückbaumaterial anfallen können.
Einordnung Bauplatten im Bestand
Die Einordnung von Materialien im Bestand erfolgt in WECOBIS jeweils gesammelt für die ganze Obergruppe. Für Bauplatten siehe dazu Bauplatten im Bestand.
BNB-Kriterium BN_3.1.3 - Innenraumhygiene
Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_3.1.3 verfolgt? Inhalt aufklappen | |
Ziel des BNB-Kriteriums 3.1.3 ist die Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten, die zu keinen negativen Effekten hinsichtlich der Befindlichkeit der Raumnutzer führt, die hygienische Sicherheit garantiert und somit möglichst auch eine empfundene hohe olfaktorische Luftqualität gewährleistet. |
An dieser Stelle findet man eine grobe Übersicht zu den in BNB_BN_3.1.3 adressierten Emissionen. Sofern relevant, finden sich ausführlichere Informationen in anderen WECOBIS-Reitern:
→ Reiter Planungsgrundlagen / ggf. Infos zu Alternativen hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz
→ Reiter Verarbeitung, Nutzung, Nachnutzung / lebenszyklusspezifische Informationen
Hinweis:
Neben der inhaltlichen Zusammensetzung kann für die Wirkung eines Baustoffes immer auch die Einbausituation vor Ort (eingebaute Menge, Raumgröße, Klima, Temperaturen etc.), sowie die Verarbeitung und Wechselwirkung mit anderen Materialien entscheidend sein.
Einordnung Bauplatten (ohne Holzwerkstoffe)
Aus Bauplatten aus Gips oder Zement selbst ist produktionsbedingt keine relevante VOC- / Formaldehyd-Abgabe zu erwarten. Das gleiche gilt für mineralische Mörtel. Dies sind in der Regel Mörtel, Kleber, Spachtelmassen etc. die trocken, in Pulverform konfektioniert sind und mit Wasser angerührt werden. Es müssen aber auch die Hilfsstoffe, der gesamte Wandaufbau und alle unter diese Gruppe fallenden Produkte betrachtet werden. Insbesondere pasteuse Mörtel, Kleber, Spachtelmassen staubbindenden Anstrichen und Imprägnierungen enthalten in der Regel Kunstharzbindemittel. Hier kann die VOC- / Formaldehyd-Emission sehr unterschiedlich ausfallen.
Hochdruck-Schichtpressstoffplatten (HPL) nach EN 438-7 benötigen lt. MVVTB / A 3.2.1 in Verbindung mit Anhang 8 aus Gesundheitsschutzgründen einen Nachweis hinsichtlich gefährlicher Stoffe und Emissionen (früher: abZ). Dieser enthält u.a. eine Emissionsprüfung zur quantitativen Bestimmung und Bewertung flüchtiger (VOC) und schwer flüchtiger (SVOC) Verbindungen auf Basis des AgBB-Bewertungsschemas.
Produktgruppe | Zu erwartende VOC-Emissionen | Zu erwartende Formaldehyd-Emissionen |
Gipsplatten und Gipsfaserplatten | keine | keine |
Gipsplatten mit Vliesarmierung | keine1 | im Einzelfall möglich1 |
Gips-Wandbauplatten | keine | keine |
Hochdruck-Schichtpressstoffplatten | keine | keine |
Faserzement-Tafeln | keine | keine |
Lehmplatten | keine | keine |
Silikat-Brandschutzbauplatten2 | vermutlich keine | vermutlich keine |
Tabelle 1.5.8: Übersicht möglicher VOC- und Formaldehyd-Emissionen | |
keine | Die Produktgruppe enthält kein Formaldehyd oder keine VOC. |
möglich | Die Produkte der Produktgruppe unterscheiden sich bezüglich der zu erwartenden VOC- oder Formaldehyd-Emissionen. |
hoch | Die Produktgruppe verursacht grundsätzlich hohe VOC-Emissionen oder Formaldehyd-Emissionen. Alternativen sind vorzugsweise in der Wahl funktional gleichwertiger Baustoffe anderer Produktgruppen oder anderer Konstruktionen zu suchen. |
1 Nach dem Handbuch Gebäudeschadstoffe und Gesunde Innenraumluft, Herausgeber Zwiener / Lange, Berlin 2012, können Glasfaser-Vliesumantelungen, Vliesarmierungen oder Vliesauflagen aufgrund ihrer Bindemittel Formaldehyd abgeben. Entsprechend der Gipsprodukte - Umwelt-Produktdeklaration, Juni 2009, Bundesverband der Gipsindustrie e.V. / Forschungsvereinigung der Gipsindustrie e. V., können aber alle hier angeführten Bauplatten aus Gips als sehr schadstoffarm in Bezug auf VOC und Formaldehyd angesehen werden.
2 Die Einordnung der Silikat-Brandschutzbauplatten ist unsicher, da keine Deklaration oder Dokumentation zu VOC- /Formaldehyd-Emissionen des führenden Herstellers zu finden ist. Aufgrund der nach Herstellerangaben verwendeten Grundstoffe und deren Verhalten im Nutzungszustand ist nach heutigem Kenntnisstand keine relevante VOC-Abgabe und Formaldehyd-Abgabe zu erwarten. siehe auch Hinweise zu Hilfsstoffen1
BNB-Kriterium BN_4.1.4 - Rückbau, Trennung, Verwertung
Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_4.1.4 verfolgt? Inhalt aufklappen | |
Im BNB Kriteriensteckbrief 4.1.4 werden Konstruktionen nach ihrer Rückbaubarkeit, Trennbarkeit und Verwertbarkeit eingestuft. |
Für die Bewertung der Rückbaubarkeit wirkt sich der Einsatz abfallarmer Konstruktionen, die die Möglichkeit eines sortenreines Rückbaus erlauben, günstig aus. Die Rückbaubarkeit beschreibt den Aufwand, der für Demontage oder Abbruch eines Bauteils aus dem Gebäudeverband nötig ist. Die Sortenreinheit beschreibt den Aufwand, der für die sortenreine Trennung mehrschichtiger und / oder inhomogener Bauteile anfällt.
Für die Bewertung der Verwertbarkeit der Baustofffraktionen gelten die zur Zeit der Bewertung am Markt aktuell verfügbaren technischen Verfahren. Eine bessere Verwertbarkeit / höherwertige Verwertung führt tendenziell zu einer Aufwertung. Eine theoretische aber nicht realisierte Verwertbarkeit führt tendenziell zu einer Abwertung. Alternativ können bei Bauteilen mit langer zu erwartender Nutzungsdauer Forschungsvorhaben, die praktikable Lösungsmöglichkeiten in absehbarer Zeit zur Verfügung stellen können, positiv bewertet werden.
Weitere Informationen z.B. zu den Verwertungsmöglichkeiten, Deponieverhalten, Abfallschlüssel → Reiter Nachnutzung
Einordnung Bauplatten (ohne Holzwerkstoffe)
Die Rückbaubarkeit und die Sortenreinheit von Bauplatten hängt von der Art der Gesamtkonstruktion des Bauteils ab. Trockenbau mit Bauplatten aus Gips oder verschraubte Konstruktionen, z.B. mit HPL oder Faserzementplatten, ermöglichen in der Regel einfache, wirtschaftliche Änderungen beim raumbildenden Ausbau und entsprechend einen einfachen Rückbau. Ständerwände und Deckenkonstruktionen lassen sich in der Regel weitgehend sortenrein trennen. Auch aufgeklebte Trockenputze lassen sich weitgehend von mineralischen Untergründen trennen, allerdings bleiben ggf. anhaftende Gips- oder Klebereste.
Vollflächig auf andere Trägerplatten aufgeklebte Hochdruck-Schichtpressstoffplatten werden sich von diesen nur aufwendig trennen lassen.
Rückbaubarkeit | Geringer Rückbauaufwand → hoher Rückbauaufwand | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Konstruktion |
ohne Unterkonst. homogenes Element |
auf Unterkonst. |
auf Unterkonst. verdeckt befestigt |
auf Unterkonst. |
punktf. |
im Dünnbett mineralisch |
vollflächig |
Gipsplatten und Gipsfaserplatten, Gipsplatten mit Vliesarmierung |
- |
(x)1 |
- |
x |
x |
x |
(x)2 |
x |
- | - | - | - | - | - | |
x |
x |
x |
- |
x |
- |
x (Mehrschicht-Verbund) |
|
- |
x |
x |
x |
- |
- |
(x)2 |
|
Lehmplatten |
- |
x |
x |
x |
- |
- |
x3 |
- |
(x)1 |
- |
x |
x |
x |
(x)2 |
Tabelle 1.5.10-1: Übersicht Rückbaubarkeit
1 Unübliche Konstruktion, beschränkt auf temporäre (Staub-) Schutzwände und ähnliches.
2 z. B. als Untergrund für aufgeklebte und auflaminierte dekorative Oberflächen. Der Rückbau des entstehenden Verbundwerkstoffes in seine einzelnen Bestandteile wird in der Regel wirtschaftlich kaum möglich sein.
3 Auf tragfähigen Untergründen wie bestehenden, fest haftenden Putzflächen oder geradem Mauerwerk kann die Lehmbauplatte als Trockenputzplatte mit einem Lehm-Klebe- und Armierungsmörtel vollflächig verklebt werden. Verklebungen mit Lehmmörtel sind in der Regel einfach zu lösen.
Verwertungs- / Beseitigungswege und -möglichkeiten | Hochwertige Verwertung | Minderwertige Verwertung | Energetische Verwertung | Deponierung |
Gipsfaserplatten, Gipsplatten, Gipsplatten mit Vliesarmierung, Gips-Wandbauplatten |
möglich (Recyclingsystem im Aufbau) | eingeschränkt möglich (z.B. Rekultivierungsmaßnahmen) | nicht möglich | momentan der übliche Entsorgungsweg |
möglich (aufwändig) | - | momentan der übliche Entsorgungsweg | nicht zulässig | |
nicht möglich | möglich | nicht möglich | möglich | |
Lehmplatten |
möglich | möglich | nicht möglich | möglich |
(möglich) | (möglich) | nicht möglich | momentan der übliche Entsorgungsweg |
Tabelle 1.5.10-2: Übersicht Verwertbarkeit | |
Hochwertige Verwertung | Die Produktgruppe wird zur Herstellung gleichwertiger Produkte als wesentlicher Bestandteil des Endprodukts eingesetzt. |
Minderwertige Verwertung | Die Produktgruppe wird zur Herstellung untergeordneter Produkte als wesentlicher Bestandteil des Endprodukts eingesetzt. |
Energetische Verwertung | Die Produktgruppe wird in einer Verbrennungsanlage energetisch verwertet. |
Deponierung | Die Produktgruppe wird ggf. nach thermischer Vorbehandlung deponiert. |
1 Aufgrund der stofflichen Zusammensetzung erscheint die Verwertung möglich, Aussagen des marktführenden Herstellers zur Verwertung fehlen derzeit.
Quellen
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Kriterium 1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt, abrufbar unter BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Online-Quelle)
Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Version 2011_1, Kriterium 3.1.3 Innenraumhygiene, abrufbar unter BNB_BN2011-1_313 (Online-Quelle)
Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Version 2011_1, Kriterium 4.1.4 Rückbau, Trennung und Verwertung, abrufbar unter BNB_BN2011-1_414 (Online-Quelle)
GIPS-Datenbuch 2013, Bundesverband der Gipsindustrie e. V., Berlin, www.gips.de
Gebäudeschadstoffe und Gesunde Innenraumluft, Herausgeber Gerd Zwiener und Frank-Michael Lange, Erich Schmidt Verlag GmbH+Co, Berlin 2012
Gipsprodukte - Umwelt-Produktdeklaration, Juni 2009, Darmstadt, Bundesverband der Gipsindustrie e.V. / Forschungsvereinigung der Gipsindustrie e. V.
Technisches
Technische Daten
Gipsplatten
Rohdichte [kg/m3]: | ca. 900 |
Masse / Fläche [kg/m2], Dicke 12,5mm: | Typ A: 9,8 Typ DF: ca. 10 - 13 |
Wärmeleitfähigkeit λ [W/(m*K)] | 0,25 |
Baustoffklasse nach DIN 4102-1 | A2 (nicht brennbar) |
Euroklasse nach DIN EN 13501-1 | A2-s1,d0 |
Gipsfaserplatten
Rohdichte [kg/m3]: | 1000 - 1250 |
Masse / Fläche [kg/m2], Dicke 12,5mm: | ca. 15 |
Wärmeleitfähigkeit λ [W/(m*K)] | 0,29 - 0,44* |
Baustoffklasse nach DIN 4102-1 | A2 (nicht brennbar) |
Euroklasse nach DIN EN 13501-1 | A2-s1,d0 |
* abhängig vom Produktionsverfahren
Gipsplatten mit Vliesarmierung
Rohdichte [kg/m3]: | 800 - 900 |
Masse / Fläche [kg/m2], Dicke 15mm: | ca. 12 |
Wärmeleitfähigkeit λ [W/(m*K)] | 0,22 |
Baustoffklasse nach DIN 4102-1 | A1 (nicht brennbar) |
Euroklasse nach DIN EN 13501-1 | A1 |
Technische Baubestimmung
Die allgemeinen Anforderungen an bauliche Anlagen und die Verwendung von Bauprodukten werden in den Landesbauordnungen geregelt. Bei Bedarf können diese allgemeinen Vorgaben durch Technische Baubestimmungen konkretisiert werden. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) macht im Auftrag der Länder die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) bekannt, die als Grundlage für die Umsetzung in Landesrecht dient.
Weitere Informationen dazu bzw. produkt- und bauartspezifische Informationen siehe
→ DIBt / Informationsportal Bauprodukte und Bauarten
→ DIBt / Zulassungs- und Genehmigungsverzeichnisse
Technische Regeln (DIN, EN)
DIN EN 520 | Gipsplatten – Begriffe, Anforderungen und Prüfverfahren |
DIN 18181 | Gipsplatten im Hochbau – Verarbeitung |
DIN EN 15238-1 | Faserverstärkte Gipsplatten – Begriffe, Anforderungen und Prüfverfahren – Teil 1: Gipsplatten mit Vliesarmierung |
DIN EN 15238-2 | Faserverstärkte Gipsplatten – Begriffe, Anforderungen und Prüfverfahren – Teil 2: Gipsfaserplatten |
Gegenüberstellung der gebräuchlichsten Plattenbezeichnungen nach DN 18180 (alt) und DIN EN 520 (neu):
Gipsplattentyp: | Kurzbezeichnung nach DIN 18180 (alt)*: |
Kurzbezeichnung nach DIN EN 520 (neu): |
Kartonfarbe: | Aufdruckfarbe der Kennzeichnung: |
Bauplatten |
GKB |
Typ A |
Sichtseite weiß bis gelblich |
blau |
Feuerschutzplatten |
GKF |
Typ DF |
Sichtseite weiß bis gelblich |
rot |
Bauplatten (imprägniert) |
GKBI |
Typ H2 |
grünlich |
blau |
Feuerschutzplatten (imprägniert) |
GKFI |
Typ DFH2 |
grünlich |
rot |
Putzträgerplatten |
GKP |
Typ P |
grau |
blau, rot |
Quelle: Bundesverband der Gipsindustrie e.V.; Gips-Datenbuch; 2006; Darmstadt
*Die Koexistenzphase, während der DIN 18180 (Gipsplatten - Arten und Anforderungen) und DIN EN 520 gleichermaßen galten ist seit 01.03.2007 abgelaufen.
Kurzzeichen für Gipsplatten mit Vliesarmierung nach DIN EN 15238-1:
GM | = Gipsplatte mit Vliesarmierung |
GM-H1, GM-H2 | = GM mit verringerter Wasseraufnahmefähigkeit |
GM-F | = GM mit verbessertem Gefügezusammenhalt bei hohen Temperaturen |
GM-I | = GM mit erhöhter Oberflächenhärte |
GM-R | = GM mit erhöhter Festigkeit |
Kurzzeichen für Gipsfaserplatten nach DIN EN 15238-2
GF | = Gipsfaserplatten |
GF-H | = GF mit verringerter Wasseraufnahmefähigkeit |
GF-W1, GF-W2 | = GF mit verringerter Wasseraufnahme der Plattenoberfläche |
GF-D | = GF mit erhöhter Dichte |
GF-I | = GF mit erhöhter Oberflächenhärte |
GF-R1, GF-R2 | = GF mit erhöhter Festigkeit |
Literaturtipps
Website des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V.:
- GIPS-Datenbuch, Bundesverband der Gipsindustrie e. V., Berlin 2013
- Gips-Wandbauplatten - eine Klasse für sich, Bundesverband der Gipsindustrie e. V. Industriegruppe Wandbauplatten, Berlin 2012
siehe auch Bauplatten aus Gips
Rohstoffe / Ausgangsstoffe
Hauptbestandteile
Wesentliche Rohstoffe in Masse-% und Stofferläuterung der Hauptbestandteile, ggf. von Hilfsstoffen und Zusatzmitteln
Gipsplatten
Bindemittel: | ca. 95% gebrannter Gips = Stuckgips (Naturgips oder REA-Gips) |
davon Rezyklat: |
REA-Gips in unterschiedlichen Anteilen, gipshaltige Produktionsrückstände |
Wasser | |
Ummantelung: | ca. 5% Karton |
davon Rezyklat: |
100% Altpapier |
Zusatzstoffe im Gipskern: | Stärke |
bei imprägnierten Platten: |
wasserdispergierte Polysiloxane (auch: Silikone / elektrisch nicht leitend, wasserabstoßend) = vollsynthetische Kunststoffe oder Wachse |
bei Feuerschutzplatten: | Glasfasern zur Verbesserung des Gefügezusammenhalts im Brandfall |
Gipsplatten mit Vliesarmierung
Bindemittel: | ca. 95% gebrannter Gips = Stuckgips (Naturgips oder REA-Gips) |
davon Rezyklat: |
REA-Gips in unterschiedlichen Anteilen; gipshaltige Produktionsrückstände; z. T. auch saubere Baustellenabfälle (Reste, beschädigte Platten, Verschnitt) |
Wasser | |
Armierung: | ca. 5% Glasvlies |
davon Rezyklat: | 100% Altpapier |
ggf. im Gipskern: |
Glasfasern |
Gipsfaserplatten
Bindemittel: | 80 - 85% gebrannter Gips = Stuckgips (Naturgips oder REA-Gips) |
davon Rezyklat: |
REA-Gips in unterschiedlichen Anteilen; gipshaltige Produktionsrückstände; z. T. auch saubere Baustellenabfälle (Reste, beschädigte Platten, Verschnitt) |
Armierung: | 15 - 20% Zellulosefasern |
davon Rezyklat: |
100% Altpapier |
ggf. Leichtzuschlag: | Blähperlit |
Wasser | |
Staubbindemittel: | Stärke (Dextrin = Derivat der Kartoffelstärke) |
Imprägnierung: | wasserdispergierte Polysiloxane (auch: Silikone / elektrisch nicht leitend, wasserabstoßend) = vollsynthetische Kunststoffe bzw. Kunststoffdispersion basierend auf einem Vinyl-Acetat-Copolymer |
Umwelt- und Gesundheitsrelevanz
Gewinnung der Primärrohstoffe
Rohstoffe sind Naturgips und REA-Gips, siehe Gips + Bauplatten aus Gips
Verfügbarkeit
Die Hauptbestandteile Naturgips und REA-Gips (Gips aus Rauchgasentschwefelungsanlagen) sind nur begrenzt vorhanden. Der Einsatz von REA-Gips schont die natürlichen Gips-Ressourcen und verhindert die Deponierung des hochwertigen Materials.1
Verwendung von Recyclingmaterialien / Produktionsabfällen
Gipsbauplatten:
REA-Gips siehe oben
Der verwendete Karton besteht zu 100% aus Altpapier und wird nach Angabe von zwei marktführenden Herstellern nicht fungizid ausgestattet. Die grünliche Eigenfärbung dient lediglich der Kennzeichnung von imprägnierten Platten.
Gipshaltige Produktionsrückstände (Schleifstäube, Gipsschlamm) werden nach Herstellerangabe dem Fertigungsprozess zu 100% wieder zugeführt.
Gipsfaserplatten:
REA-Gips siehe oben
Ausgangsstoff für die Zellulosefaser ist zu 100% Altpapier aus Zeitungen und Illustrierten (i. d. R. von lokal tätigen Altpapiersammlern). Aus dem Einsatz von Altpapier ergibt sich zwangsläufig ein Gehalt an Schwermetallen, der nach Herstellerangabe jedoch unter bzw. knapp bei der Nachweisgrenze liegt.
Nach Angabe eines Herstellers werden bei der Fertigung von Gipsfaserplatten derzeit ca. 30% des Gipsanteils aus recycliertem Material zugeführt. Dabei handelt es sich um gipshaltige Produktionsrückstände (Schleifstäube, Gipsschlamm), die dem Fertigungsprozess vollständig wieder zugeführt werden, aber auch um zurückgebrachte Plattenabfälle.2
Radioaktivität
Radionuklide in Baumaterialien
Natürlich Radionuklide in Baustoffen können vorkommen in Abhängigkeit von Material und Zuschlagstoffen. Zum Schutz der Bevölkerung vor Strahlenbelastungen werden in Deutschland seit mehr als 20 Jahren Untersuchungen und Bewertungen der radioaktiven Stoffe in Baumaterialien durchgeführt. Nach einer Studie des BfS wurden in Deutschland keine zu Bauzwecken verwendbaren Materialien festgestellt, die infolge erhöhter Uran- und Radiumkonzentrationen zu höheren Konzentrationen des Radon-222 (Radon) in Räumen führen könnten.
Bei den derzeit handelsüblichen Bauproduktgruppen sind aus der Sicht des Strahlenschutzes keine Einschränkungen erforderlich. Allerdings ist auch weiterhin die vorgegebene Beschränkung des Anteils industrieller Rückstände als Zuschlag zu beachten, siehe ausführliche BfS-Informationen zu Baumaterialien.
Die verschiedenen Bauplatten aus Gips, somit auch die Gips-, Gipsplatten mit Vliesarmierung und Gipsfaserplatten tragen aufgrund ihrer möglichen Dosisbeiträge und ihrer geringen Gesamtschichtdicke nur unwesentlich zur Strahlenexposition der Bewohner bei.3
Landinanspruchnahme (Landuse)
Das Flächenäquivalent für Gips- und Anhydritsteinabbau für die gesamte Gipserzeugung in der BRD liegt unterhalb von 1% des Flächenäquivalents für Bausand- und Baukiesabbaus, kann im Einzelfall aber einen erheblichen Eingriff in die Landschaft darstellen, siehe Bauplatten aus Gips.4
Sonstiges
Glasfasern
Die bei den Gipsplatten mit Vliesarmierung eingelegten Glasvliese und die z.T. im Gipskern zugefügten Glasfasern bei Feuerschutzplatten verbessern den Gefügezusammenhalt im Brandfall.
Nach Angabe des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. handelt es sich hier grundsätzlich um Endlosfilamentfasern (auch Glasfaserrovings genannt), deren Durchmesser über 3 μm liegt (Nenndurchmesser 8, 10 und 13 μm) und deren Be- oder Verarbeitung auch keine Änderung dieses Durchmessers bewirkt.
Es handelt sich damit nach heutigem Kenntnisstand nicht um möglicherweise krebserregende Fasern.
Quellen
1,2 Bundesverband der Gipsindustrie e.V.
3 Bundesamt für Strahlenschutz, Fachbereich Strahlenschutz und Umwelt
4 Dr. Werner Gwosdz, Dr. Simone Röhling,
Flächenbedarf für den Abbau von oberflächennahen Rohstoffen
Herstellung
Prozesskette
Prozesskette Gipsplatte und Gipsplatte mit Vliesarmierung
Prozesskette Gipsfaserplatte
Herstellungsprozess
Gipsplatten werden auf großen Bandanlagen, die z. T. Produktionsleistungen von über 100 m / min aufweisen, im kontinuierlichen Betrieb als 1,25 m breites Endlosband hergestellt.
Der Stuckgips wird mit Wasser und Zusatzstoffen vermischt und stellt damit das Bindemittel für die Gipsplatten dar. Der Gipsbrei wird auf der Bandstraße zwischen zwei Kartonlagen aufgetragen und verteilt. Er erstarrt hier rasch unter Ausbildung eines stabilen Gipsgefüges. Daher können die Endlosplatten am Ende der Abbindestrecke bereits auf Länge geschnitten werden. Die Einzelplatten passieren schließlich noch einen Mehretagentrockner, in dem das Überschusswasser entfernt wird. In der Besäumanlage werden die Stirnseiten abgefräst und die Platte erhält die geforderte Abmessung. Anschließend sind die Platten einsetzbar.
Gipsplatten mit Vliesarmierung werden im gleichen Verfahren hergestellt wie Gipsplatten DF. Anstelle des Kartons wird das Glasvlies eingearbeitet.
Für Gipsfaserplatten wird in der Schnitzelmühle das Altpapier in kleine Stücke zerrissen und anschließend in einer Fasermühle fein gemahlen.
Der Gips, die zerkleinerten Papierfasern und evtl. Zuschlagstoffe werden vermischt und - ggf. 3-schichtig - als trockenes Gemisch über eine Streumaschine in einer Breite von ca. 2,60 m auf ein kontinuierlich laufendes Band (Formstation) getragen. Hier wird die erforderliche Materialmenge - je nach Plattendicke - abgewogen.
Danach gelangt das Gemisch in die Bewässerungsstrecke. Hier wird von oben Wasser aufgegeben.
In der daran anschließenden Presse wird die Matte unter hohem Druck als Endlosstrang auf die Fertigplattendicke gepresst und gleichzeitig entwässert. Nach dem Abbinden und Trocknen, sowie der Aufteilung in größere Teilstücke und Besäumung kommen die Platten in einen Etagentrockner, um die Restfeuchte zu entziehen. Zum Schluss werden die Oberflächen noch geschliffen, imprägniert, in Fertigplattenmaße aufgeteilt und abgestapelt.1
Umweltindikatoren / Herstellung
Einheitliche Werte zu Umweltindikatoren (z.B. Primärenergieaufwand, Treibhauspotential) liefert die Online-Datenbank ÖKOBAUDAT des Informationsportals Nachhaltiges Bauen. Die Plattform ÖKOBAUDAT stellt Umweltprofile für Bauprodukte bereit, die als erforderliche Datengrundlage für die Ökobilanzierung (Lebenszyklusanalyse) von Gebäuden eingesetzt werden. Für Bauprodukte gibt es dort Herstellungs- und End-of-Live-Datensätze. → Datenbank der ÖKOBAUDAT
In der Herstellung von Bauprodukten ist ein großer Anteil der verursachten Umweltbelastungen auf den Verbrauch von nicht erneuerbaren Energieträgern zurückzuführen. Der in den Datensätzen geführte "kumulierte Primärenergieaufwand nicht erneuerbar" (Graue Energie, PENRT) ist daher ein wichtiger Umweltindikator für den Ressourcenverbrauch und i.d.R. gleichgerichtet mit dem Treibhauspotential (GWP), einem wichtigen Indikator der Umwelt(aus)wirkungen.
Informationen zu ÖKOBAUDAT-Datensätzen im Zusammenhang mit dieser Produktgruppe finden sich in WECOBIS unter Fachinformationen / Reiter Zeichen & Deklarationen → Übersicht Umweltdeklarationen / Umweltindikatoren.
Energieaufwand
Der nicht erneuerbare Primärenergieaufwand für die Herstellung einer Gipsplatte liegt bei gleicher Schichtdicke in der Regel niedriger als bei Faserzementbauplatten, bei Gips-Wandbauplatten und bei Gipsfaserplatten. Es sollte aber immer der Primärenergieaufwand für die gesamte Bauteilkonstruktion betrachtet werden, da hier konstruktionsbedingt erhebliche Unterschiede auftreten können.
Der nicht erneuerbare Primärenergieaufwand für eine komplette Metallständerwand mit Mineralwollfüllung liegt bei Gipsfaserplatten bei gleichen Schichtstärken in der Beplankung ca. 10% - 25 % höher als bei Gipsplatten Typ A.2
Da aber die Gipsfaserplatten eine höhere Dichte und bessere Druck- und Zugfestigkeiten aufweisen, kann je nach Bauteilanforderungen und Plattentyp die Schichtdicken der Beplankung bei Gipsfaserplatten um bis zu 25% geringer ausfallen. Somit ist der nicht erneuerbare Primärenergieaufwand beispielsweise für die Gesamtkonstruktion einer Wand vergleichbar und kann im Einzelfall auch günstiger ausfallen.
Graue Energie
Gipsplatte 4,7 MJ/kg (Rohdichte 900-950 kg/m³ = 4.230-4.465 MJ/m³)
Werte als Grobabschätzung für deutsche Produkte aus 50 % REA-Gips + 50 % Naturgipsstein, Kartonanteil 3,7 M-% = ca. 12,5 mm Plattendicke.
Gipsplatte mit Vliesarmierung 4,3 MJ/kg (Rohdichte 1.000 kg/m³ = 4.300 MJ/m³), Produkt Schweiz 3
Gipsfaserplatte 5,5 MJ/kg (Rohdichte 1.100-1.250 kg/m³ = 6.050-6.875 MJ/m³)
Werte als Grobabschätzung für deutsche Produkte aus 50 % REA-Gips + 50 % Naturgipsstein, 82% Gips + 18% Altpapierfasern 4
Charakteristische Emissionen
Produktionsbedingte Staubentwicklung, die durch Filteranlagen reduziert werden muss.
Insbesondere beim Schleifen der getrockneten Gipsfaserplatten kann es zu einer beträchtlichen Staubentwicklung kommen, die ebenfalls durch Filteranlagen reduziert werden muss.5
Maßnahmen Gesundheitsschutz
Der Transport des Gipses erfolgt im Regelfall über geschlossene Rohrleitungen. Zur Reduzierung von Staubemissionen werden Absauganlagen eingesetzt.6
Transport
Die Herstellerwerke sind in der Regel nahe an der Rohstoffquelle, bei den Abbaustellen von Naturgips / Gipsstein oder bei Kraftwerken mit Rauchgasentschwefelungsanlagen angesiedelt um den Transportweg in der Herstellung kurz zu halten. REA-Gips wird aber zwischen den Kraftwerken in den neuen Bundesländern und Gipswerken in den alten Bundesländern transportiert, überwiegend mit dem Zug. Für die Bilanzierung wird angenommen, dass 1/3 des REA-Gipses über eine mittlere Distanz von ca. 275 km transportiert werden.7
Quellen
1,5,6 Bundesverband der Gipsindustrie e. V.
2 Umweltsystemdeklarationen (EPD) Metallständerwände mit Gipsplatten/Gipsfaserplatten und
Nichttragende Trennwände aus Gips-Wandbauplatten, Bundesverband der Gipsindustrie e. V.
Herausgeber Institut Bauen und Umwelt (IBU)
3 Kasser Ueli, Pöll Michael: Ökologische Bewertung mit Hilfe der Grauen Energie,
Schriftenreihe Umwelt Nr. 307 Ökobilanzen, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft
(BUWAL) (Hrsg.), 1999
4 Büro für Umweltchemie (Hrsg.): Graue Energie von Baustoffen, 1995, Zürich
7 Projektbericht im Rahmen des Forschungsvorhabens FKZ 01 RN 0401 im Auftrag
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, PE INTERNATIONAL GmbH
Herausgeber Netzwerk Lebenszyklusdaten, Forschungszentrum Karlsruhe GmbH
Verarbeitung
Technische Hinweise / Verarbeitungsempfehlungen
Gips-, Gipsplatten mit Vliesarmierung und Gipsfaserplatten sind leicht zu bearbeiten, siehe Bauplatten aus Gips
Arbeitshygienische Risiken
Allgemeines
Die Verarbeitung von Gips- und Gipsplatten mit Vliesarmierung ist bei staubarmer Bearbeitung (Zuschneiden mit Absaugung) nicht mit arbeitshygienischen Risiken verbunden. Von dem enthaltenen faserförmigen Gips ist aufgrund der geringen Biobeständigkeit keine Gefährdung zu erwarten.
Bei hoher Staubentwicklung (z. B. beim wenig gebräuchlichen Zuschneiden mit stark rotierendem Gerät / Kreissäge) und zu erwartender Grenzwertüberschreitung wird eine Atemschutzmaske empfohlen (siehe auch Wingis-Stoffinformationen Gips).
Beim Zuschneiden von Gipsfaserplatten wurden Gesamtstaubkonzentrationen von bis zu 80 mg / m³ gemessen. Differenzierte Messungen auf Feinstaub und Fasern liegen nicht vor. Von dem enthaltenen faserförmigen Gips ist aufgrund seiner geringen Biobeständigkeit keine Gefährdung zu erwarten. Es wird geraten, nur Sägen mit Absaugung zu verwenden. Bei hoher Staubbelastung (z. B beim Zuschneiden der Platten mit stark rotierendem Gerät) und zu erwartender Grenzwertüberschreitung wird das Tragen einer Atemschutzmaske empfohlen (siehe auch Wingis-Stoffinformationen Gips).
AGW-Werte
Arbeitsplatzgrenzwert AGW (früher: MAK-Wert)
Calciumsulfat (Gips):
A-Staub: 6 mg/m³ (Alveolengängige Fraktion, früher: Feinstaub)
Allgemeiner Staub-Grenzwert:
A-Staub: 3 mg/m³ (Alveolengängige Fraktion, früher: Feinstaub)
E-Staub: 10 mg/m³ (Einatembare Fraktion, früher: Gesamtstaub)1
REACH / CLP - Informationspflicht zu SVHC
Bauprodukte wie z.B. Bauplatten, Bodenbeläge, Dämmstoffe, Mauersteine, Betonfertigteile oder Verglasungen werden als Erzeugnis eingestuft.
Die europäische Chemikalienverordnung REACH unterscheidet Produkte in Stoffe, Gemische und Erzeugnisse. Zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, dient die CLP-Verordnung (Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen).
Wird ein Produkt nicht als Stoff oder Gemisch, sondern als Erzeugnis eingestuft, ist kein Sicherheitsdatenblatt (SDB) erforderlich und Gefahrstoffbezeichnungen entfallen. Lediglich besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) > 0,1 Gew.-% müssen ausgewiesen werden. Für diese Informationen besteht eine Auskunftspflicht, die allerdings für alle Bauprodukte (Gemische und Erzeugnisse) gilt, die unter den Geltungsbereich der Bauproduktenverordnung (BauPVO) fallen. Sie müssen für Erzeugnisse aber nicht in Form eines Sicherheitsdatenblattes nach den Kriterien des Anhangs II der REACH-Verordnung gegeben werden.
Für Verbraucher muss die Informationsweitergabe auch nur auf Anfrage beim Hersteller erfolgen. Informationen und Unterstützung zu den Auskunftsrechten findet man beim Umweltbundesamt / REACH / Auskunftspflichten.
Einstufungen und Gesundheitsgefahren nach GISBAU
Information zur Stoffgruppe Calciumsulfat (Gips) auf GISBAU
Calciumsulfat
Emissionen
Staubentwicklung ist bei der Verarbeitung möglich,
siehe auch 2.3.2.1 Allgemeines
Umweltrelevante Informationen
Energiebedarf
Bauteile in Trockenbauweise können in der Regel mit einfachen Handmaschinen mit geringem Energieaufwand erstellt werden, s. o. Technische Hinweise / Verarbeitungsempfehlungen.
Wassergefährdung
WGK1 nach Anhang 3 VwVwS, schwach wassergefährdend, siehe auch Bauplatten aus Gips
Transport
siehe Bauplatten aus Gips
Quellen
1 Bundesverband der Gipsindustrie e.V.
Nutzung
Umwelt- und Gesundheitsrisiken Neuzustand
Schadstoffabgabe / Emissionen in den Innenraum
Die Anforderungen nach dem AgBB-Bewertungsschema hinsichtlich aller dort aufgeführten Kriterien werden deutlich unterschritten, siehe Bauplatten aus Gips / Reiter Nutzung.
Schadstoffabgabe / Emissionen in den Außenraum
Eingebaute Bauplatten aus Gips stehen einsatzbedingt nicht in Kontakt zum Außenraum.
Umwelt- und Gesundheitsrisiken bei bestimmungsgemäßer Nutzung
Schadstoffabgabe / Emissionen in den Innenraum
Schadstoffbelastungen / Emissionen in den Innenraum sind nicht messbar, siehe Bauplatten aus Gips / Reiter Nutzung.
Schadstoffabgabe / Emissionen in den Außenraum
Eingebaute Bauplatten aus Gips stehen einsatzbedingt nicht in Kontakt zum Außenraum.
Umwelt- und Gesundheitsrisiken im Schadensfall
Brandfall
Gipsplatten nach DIN EN 520 sind hinsichtlich Brandverhalten in der Regel A2 (= nicht brennbar)-s1 (= kein Rauch), d0 (= kein brennendes Abtropfen) klassifiziert.
Gipsplatten mit Vliesarmierung sind hinsichtlich Brandverhalten in der Regel A1 (= nicht brennbar).
Gipsfaserplatten nach DIN EN 15283 - 2 sind hinsichtlich Brandverhalten in der Regel A2 (= nicht brennbar)-s1 (= kein Rauch), d0 (= kein brennendes Abtropfen) klassifiziert.
Wassereinwirkung
Bei dauerhafter Feuchtigkeits- oder Wassereinwirkung können Konstruktionen aus Gipsplatten durch Wasseraufnahme geschädigt oder zerstört werden. Zum Gesundheitsrisiko in Folge von Schimmelbildung siehe Bauplatten aus Gips / Reiter Nutzung.
Beständigkeit Nutzungszustand
Unter der Rubrik Baustoff- und Gebäudedaten / Nutzungsdauern von Bauteilen findet sich auf dem Informationsportal Nachhaltiges Bauen eine Datenbank mit Nutzungsdauerangaben von ausgewählten Bauteilen des Hochbaus für den Leitfaden „Nachhaltiges Bauen“.
→ Datenbank als PDF
Quellen
siehe Bauplatten aus Gips und Bauplatten aus Gips / Reiter Nutzung
Nachnutzung
Rückbau / Trennung
Eine Verunreinigung anderer mineralischer Abbruchfraktionen mit Gips (Calciumsulfat) beeinträchtigt deren Aufbereitung oder Vermarktung gegebenenfalls durch die Anreicherung mit Sulfat.2
Um den mineralischen Bauschutt von Gipsresten freizuhalten, ist daher eine möglichst weitgehende Trennung gipshaltiger Baustoffreste und Abbruchmaterialien von anderen Materialien unbedingt notwendig. Dies ermöglicht zudem, den im Grundsatz gut wiederverwertbaren Gips dem Recycling zuzuführen oder ihn gesondert zu deponieren.
Verschnitt von Gips-Wandbauplatten sowie Abbruchmaterial aus Gips-Massiv-Wänden stellen materialreine Wertstoffe aus Calciumsulfat-Dihydrat dar, die weder in Fraktionen getrennt noch aufwändig sortiert werden müssen.6
Umwelt- und Gesundheitsrisiko Rückbau
Bei Rückbau und Abbruch, insbesondere im laufenden Gebäudebetrieb können, wie bei anderen Baustoffen auch, Belastungen durch Staub, eventuell mit Schimmelpilzsporen entstehen.3
Für Materialien im derzeitigen Altbestand gilt ggf. weiteres → siehe dazu auch Bauplatten im Bestand
Wiederverwendung
Gipsplatten und Gipsfaserplatten lassen sich selten zerstörungsfrei entfernen, so dass eine Wiederverwendung als Platten selten in Frage kommt. Sie haben zudem in der Regel störende Altanstriche oder Beschichtungen anhaften. Gips-Wandbauplatten können gar nicht wiederverwendet werden, da der Rückbau von Gips-Massiv-Wänden nicht zerstörungsfrei möglich ist.
Stoffliche Verwertung
Prinzipiell können die Wertstoffe aus Calciumsulfat-Dihydrat der Kreislaufwirtschaft wieder zugeführt, etwa als – chemisch betrachtet – originärer Rohstoff für die erneute Herstellung von Gipsprodukten, für Düngung und Bodenverbesserung in der Landwirtschaft oder für bergbauliche Rekultivierungen oder Renaturierungen.6
Eine Wiederaufbereitung zur erneuten Produktion von Bauplatten aus Gips findet derzeit in der Regel aber nur für Produktionsabfälle und Verschnitte statt, da nach Herstellerangaben die Sammlung und Zwischenlagerung von Rückbauabfällen im Vergleich zum Preis des Massenproduktes Bauplatte aus Gips sehr aufwendig ist.
Als problematisch erweist sich außerdem die meist fehlende Sortenreinheit von Rückbauabfällen. Für die Wiederaufbereitung zu Gipsbauplatten haben nach heutigem Stand der Technik Störstoffe wie Beton, Ziegel, Fliesen und Metalle Auswirkungen und müssen in speziellen Aufbereitungsanlagen zusammen mit dem Karton abgetrennt und gesondert verwertet oder beseitigt werden. Der aufgemahlene Gips aus dem Gipskern der Platten kann dagegen unter Einhaltung europäisch vereinbarter Qualitätsanforderungen wieder zur Plattenherstellung verwendet werden.4
Die Anforderungen an das Recyclat bezüglich Qualität und Reinheit sind hoch. Es muss in Deutschland zudem mit dem anfallenden REA-Gips als sekundären Gips konkurrieren. In anderen europäischen Ländern, insbesondere Holland gibt es bereits Erfahrungen im Recycling von ausgedienten Gipsplatten und ein flächendeckendes Sammelsystem.
Ein Recyclingsystem zur Verwertung von Abbruchgips, Gipsplatten und Baustellenabfälle befindet sich im Aufbau. Bislang werden in Deutschland mobile Gips-Recyclinganlagen eingesetzt. Derzeit wird aber die Errichtung von drei stationären Recyclingwerken an zentralen Standorten in Deutschland geplant. Damit nimmt die deutsche Gipsindustrie Ihre Produktverantwortung nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz wahr.5
Nach Aussage des Bundesverband der Gipsindustrie e.V. können bis Ende 2014 circa die Hälfte der anfallenden Rückbauabfälle wiederverwertet werden.
In beschränktem Umfang besteht für weitgehend sortenreine und behandelte Gipsplattenabfälle auch eine Verwertungsmöglichkeit bei Rekultivierungsmaßnahmen im Bergbau. Für eine Verwertung als Deponieersatzstoff sind Gipsplatten nicht geeignet. Sie eignen sich im Gegensatz zu anderen Gipsarten, z. B. REA-Gips, auch nicht zum Bergversatz.1
Eine Wiederaufbereitung zur erneuten Produktion von Gipsplatten ist auch für Gipsplatten mit Vliesarmierung möglich, da das Glasvlies in den Aufbereitungsanlagen nicht zerkleinert wird und sich so mechanisch von Gipsanteilen trennen lässt. Hierzu wird eine Zuführung zu den Anlagen, die auch für Gipsplatten geeignet sind und Gips und Karton trennen, empfohlen.
An einer effizienten Rückführung von gebrauchten Gipsfaserplatten in Produktionsprozesse zur Herstellung von Gipsprodukten wird gearbeitet. Hierzu werden die Gipsfaserplatten in den Gipsplatten-Recyclinganlagen mit aufbereitet.
Gips-Wandbauplatten können in den gleichen Brech- und Mahlanlagen verarbeitet werden, die auch für die Aufbereitung des Naturgipses vorgesehen sind. Wegen des logistischen und verfahrenstechnischen Aufwandes muss hierbei – trotz des ökologischen Vorteils – immer der wirtschaftliche Nutzen mit betrachtet und bewertet werden. Eine der Problemlagen sind verlässliche und ausreichend hohe Abnahmemengen, die kontinuierlich und in gleicher Qualität für die Verwertung zusammengestellt werden müssen.6
Energetische Verwertung
Ist nicht möglich.
Beseitigung / Verhalten auf der Deponie
Ist eine stoffliche Verwertung nicht möglich, müssen Abfälle von Gipsplatten, Gipsplatten mit Vliesarmierung und Gips-Wandbauplatten auf Deponien der Klasse I und II gemäß Abfallablagerungsverordnung bzw. Deponievereinfachungsverordnung (derzeit im Gesetzgebungsverfahren) abgelagert werden. Gipsfaserplatten überschreiten i.d.R. durch ihren Anteil an Zellulosefasern (ca. 20%) die Zuordnungswerte des organischen Anteils für Deponieklasse I + II, was im Prinzip vor der Ablagerung eine thermische Behandlung notwendig macht.
Nach der Deponievereinfachungsverordnung besteht eine Ausnahme für den TOC- und den DOC-Gehalt, um Gipsabfälle weiterhin ohne vorherige thermische Behandlung zur Reduzierung des organischen Abfalls ablagern zu können.
Nach derzeitigem Kenntnisstand führen organische Bestandteile, die in einer überwiegend mineralischen (gesteinsähnlichen) Matrix eingebunden sind, i. d. R. kaum zu relevanten Emissionen.
EAK-Abfallschlüssel
10 13 | Abfälle aus der Herstellung von Zement, Branntkalk, Gips und Erzeugnissen aus diesen |
10 13 06 | Teilchen und Staub |
17 | Bau- und Abbruchabfälle |
17 08 02 | Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 08 01 fallen |
siehe auch Lexikon / Abfallschlüssel
Quellen
1,2,5, Herstellung und Entsorgung von Gipsplatten, Bayerische Landesamt f. Umwelt, 20007 / 2009
3 Prof. Dr. Peter Heeg, Baustelle Krankenhaus, Hygiene und Umwelt Forum Siegen e. V.
4 Bundesverband der Gipsindustrie e.V, Berlin
6 Gips-Wandbauplatte nach DIN EN 12859 – Umwelt-Produktdeklaration, August 2014, Herausgeber der Deklaration:
IBU Institut Bauen und Umwelt e.V. Berlin; Inhaber der Deklaration: Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Berlin
Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung – AVV, zuletzt geändert am 24. Februar 2012, Online-Quelle abgerufen am 11.7.2012
LAGA (2003): Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung (Download)