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Bitumen-Dampfsperren

Produktgruppeninformation

Begriffsdefinition

Dampfsperren oder Dampfbremsen sind fast vollständig dampfdichte Folien und lassen somit keinen Wasserdampf durch die Folie dringen. Im Gebäude werden sie eingesetzt, um eine Kondensation von Wasserdampf in der Dämmschicht der Außenwand oder des Daches zu verhindern. Falls Wasserdampf aus dem Innern des Gebäudes oder der Trocknung von Massivbaustoffen in die Dämmung diffundieren kann, kondensiert er bei tiefen Außentemperaturen durch das Temperaturgefälle in der Dämmschicht und durchfeuchtet den Dämmstoff.

Gelegentlich wird eine Unterscheidung in Dampfsperren und Dampfbremsen vorgenommen. Nach dieser Nomenklatur sollen Dampfsperren vollständig dichte Folien bezeichnen, während Dampfbremsen nur "ausreichend" dichte Folien bezeichnen. Diese begriffliche Trennung ist in der Praxis praktisch bedeutungslos, da eine Dampfsperre im eingebauten Zustand immer in gewissem Masse undicht sein wird, und sie findet auch in der Sprachpraxis im Bau keine Anwendung. Die Begriffe Dampfsperre und Dampfbremse werden weitgehend synonym verwendet und bieten keinen Anhaltspunkt über den sd-Wert eines Produkts.

Wesentliche Bestandteile

Bitumen-Dampfsperren bestehen aus einer Trägereinlage aus Glasfaser- und/oder Polyestervlies, in der Regel im Verbund mit einer Aluminiumeinlage, die beidseitig mit Oxidationsbitumen oder Polymerbitumen beschichtet ist. Das Bitumen ist die Komponente mit dem grössten Gewichtsanteil. Danach folgen die mineralischen Füllstoffe als zweitwichtigste Komponente und Sand- und Talk-Abstreuungen. Aluminiumfolien gewährleisten einen höheren Wasser­dampfdiffusionswiderstand. Die Trägermaterialien machen nur wenige Gewichtsprozente aus.

Bei den Polymerbitumenbahnen wird unterschieden nach Elastomerbitumenbahnen und Plastomerbitumenbahnen, die sich durch die Zusammensetzung der Polymerbitumendeckschichten unterscheiden. Elastomerbitumen besteht aus Destillationsbitumen, das mit 5 - 15 % SBS-Kautschuk (→ Elastomere) versetzt ist. Als Plastomerbitumen wird Destillationsbitumen bezeichnet, das mit ataktischem Polypropylen modifiziert wurde. Im Unterschied dazu weisen herkömmliche Bitumenbahnen Deckschichten aus Oxidationsbitumen ohne Polymerzugabe auf.

Charakteristik

Durch die Verwendung von Bitumenbahnen mit Metallbandeinlage und Metall-Kunststoff-Verbund-Einlage werden hohe Dampfsperrwirkungen erzielt. Bei manchen Produkten ist die Aluminiumfolie auf die Deckschicht aufkaschiert. Die Trägereinlage bestimmt u.a. das mechanische Verhalten in Bezug auf die Reißfestigkeit. Die Deck­schicht ist zum Schutz vor mechanischer Belastung mit einer mineralischen Bestreuung (Sand, Talk) versehen. Die mineralische Bestreuung verhindert auch das Verkleben der Bahn auf der Rolle. Bitumen-Dampfsperren werden entweder mittels Gieß- und Einrollverfahren, durch Aufschweißen oder als kaltselbstklebende Bahnen auf den Untergrund aufgebracht. Je nach Verfahren ist die Unterseite der Dampfsperre talkumiert, mit einer Schweißfolie oder mit Kaltselbstklebemasse versehen.

Lieferzustand

In Rollen (Rollenbreite ca. 1 m, Rollenlänge 7,5 - 50 m)

Anwendungsbereiche (Besonderheiten)

Bitumen-Dampfsperren werden vorwiegend bei Flachdächern im Zusammenhang mit Bitumen-Abdichtungsbahnen einge­setzt. Die Bahnen liegen in der Regel witterungsgeschützt unter der Wärmedämmung, wodurch sie nur kleinen Temperaturschwankungen und keinerlei Witterungseinflüssen ausgesetzt sind. Während der Bauphase dienen die Bitumendampfsperren gleichzeitig als Notdach, bis der endgültige Dachaufbau erfolgt.

Quellen

Technische Merkblätter und Sicherheitsdatenblätter deutscher Hersteller und Händler.

Bitumen-Dampfsperren
Bitumen-Dampfsperren

Planungs- und Ausschreibungshilfen

WECOBIS informiert produktneutral. An verschiedenen Stellen bietet WECOBIS jedoch auch Unterstützung dazu, wie sich Produkte innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer ökologischen Eigenschaften unterscheiden lassen.

Informationen hier im Reiter Planungsgrundlagen:

  • Links zu materialökologischen Anforderungen und Textbausteinen für Planung und Ausschreibung im WECOBIS-Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen,
  • Hinweise auf mögliche Quellen und Nachweisdokumente zu Planungs- und Ausschreibungskriterien,
  • ggf. weitere planungs- und ausschreibungsrelevante Informationen, z.B. Hinweise zu Verwendungseinschränkungen hinsichtlich Gefahrstoffverordnung (bei Stoffen / Gemischen), zu Alternativen oder zu besonderen Eigenschaften hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz.

Übersicht Planungsgrundlagen: Dampfsperrren

Stand 07/2024

    Bitumen-Dampfsperren Kunststoff-Dampfsperren
       
  Material-
ökologische Anforderungen
Im Modul "Planung & Ausschreibung" bietet WECOBIS eine Übersicht zu möglichen materialökologischen Anforderungen und Textbausteine für Planung und Ausschreibung. Inhalt aufklappen
   
Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS Textbausteine in WECOBIS basieren derzeit auf dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) / Kriterium 1.1.6 (Risiken für die lokale Umwelt). Kriteriensteckbrief 1.1.6 stellt derzeit keine Anforderungen an Dampfsperren.
  Quellen für material-
ökologische Anforderungen
Die hier genannten Quellen, insbesondere BNB, bilden die Grundlage für Planungs- und Ausschreibungshilfen bzw. materialökologische Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS. Inhalt aufklappen
   
Bewertungssystem
Nachhaltiges Bauen

(BNB) /
Kriterium 1.1.6 (Risiken für die lokale Umwelt)

Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung.
Das BNB zeichnet sich durch einen Kriterienkatalog aus, mit dem Gebäude nach ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Qualitäten, sowie den technischen und prozessualen Aspekten bewertet werden. Im Rahmen des Bewertungssystems gibt es auch einige Kriteriensteckbriefe, die sich direkt oder indirekt auf Baustoffe beziehen. Die o.g. Textbausteine und materialökologischen Anforderungen in WECOBIS basieren derzeit auf Kriteriensteckbrief 1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt. Dieser steht in engem Zusammehang mit Kriteriensteckbrief 3.1.3 Innenraumhygiene.

Auch wenn ein Gebäude nicht zertifiziert werden soll, bilden die einzelnen Kriteriensteckbriefe eine gute Grundlage, Orientierung und Hilfestellung für die Umsetzung ökologischer Aspekte in der Gebäudeplanung.

Einordung der jeweiligen Dampfsperren hinsichtlich verschiedener Kriteriensteckbriefe siehe Reiter BNB-Kriterien in WECOBIS.

baubook BNB/QNG Produktinformationen baubook bietet u.a. eine Plattform mit Produktinformationen zu BNB und QNG. Man findet dort Produkte, die den Anforderungen von BNB 1.1.6 und QNG 313 entsprechen. Hersteller können ihre Produkte in der Plattform deklarieren und die Nachweisdokumente hinterlegen. Durch baubook erfolgt eine Prüfung der Einhaltung der Anforderungen vor Freischaltung. → baubook Produktinformationen zu BNB und QNG
Umweltbundesamt
(UBA)
Auf den Internet-Seiten des Umweltbundesamtes (UBA) befindet sich der „Informationsdienst für umweltfreundliche Beschaffung“. Man findet dort auch Empfehlungen für die Ausschreibung u.a. für die Gebäudeinnenausstattung(z.B. div. Bodenbeläge, Bodenbelagsklebstoffe, Innenputze + -wandfarben, Tapeten).
baubook ÖkoBauKriterien Mit der Plattform ÖkoBauKriterien bietet baubook eine Sammlung von Kriterien, die derzeit vor allem in Österreich, insbesondere in der Stadt Wien, für die ökologische Ausschreibung verwendet werden.Für Dampfsperren finden sich Produktdeklarationen in der Gruppe der Dichtungsbahnen, Dampfsperren, Folien & Vliese.
  Mögliche Nachweis-
dokumente
Mithilfe von Nachweisdokumenten müssen die gestellten materialökologischen Anforderungen geprüft und dokumentiert werden. Zum Teil sind diese auch gesetzlich vorgeschrieben. Neben den folgend genannten gehören auch Produktdatenblätter, Technische Merkblätter, sowie Herstellererklärungen zu möglichen Dokumentationsunterlagen. Inhalt aufklappen
   
gesetzlich vorgeschrieben:  
REACH / CLP:
Sicherheitsdatenblatt (SDB)
Dampfsperren werden als Erzeugnis eingestuft. Für Erzeugnisse ist kein SDB vorgeschrieben. Die pflichtgemäße Leistungserklärung zur CE-Kennzeichnung für Bauprodukte, die unter den Geltungsbereich der BauPVO fallen, muss Angaben über SVHC enthalten. Für alle Bauprodukte (Erzeugnisse), also auch solche, die nicht im Geltungsbereich der BauPVO liegen, besteht ein Auskunftsrecht für SVHC. Für die Anfrage an den Hersteller steht auf dem Informationsportal des Umweltbundesamtes zu REACH ein Musterbrief zum Download zur Verfügung.
Leistungserklärung gemäß BauPVO mit Angaben zu SVHC + +
freiwillige Produktkenn-zeichnungen / -deklarationen;
Emissionsprüfberichte
Für einige Bauproduktgruppen existieren freiwillige Produktkennzeichnungen oder -deklarationen wie z.B. Umweltzeichen oder Umweltproduktdeklarationen, die als Nachweis für materialökologische Anforderungen dienen können. Eine Übersichtstabelle dazu mit detaillierten Informationen zu Dampfsperren findet sich im Reiter Zeichen & Deklarationen. Emissionsprüfberichte (ohne Umweltzeichenzertifizierung) können zwar hilfreich sein, sind aber oft nicht leicht zu interpretieren. Insbesondere ist auf die Rahmenbedingungen zu achten, die der Prüfung zugrunde lagen und ob diese mit denen der Anforderung übereinstimmen.

Weitere planungs- und ausschreibungsrelevante Informationen in WECOBIS

Allgemeine Unterstützung zum Umgang mit Nachhaltigkeitsaspekten in Planung und Ausschreibung sowie Hinweise auf Leitfäden, Arbeitshilfen und Veröffentlichungen zum Nachhaltigen Bauen bietet das neue WECOBIS-Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen unter Allgemeine Infos.

Bitumen-Dampfsperren

Umweltdeklarationen

Die folgende Tabelle liefert eine Übersicht zu Zeichen & Deklarationen, die für die Produktgruppe relevant sind. Neben Herstellererklärungen, Informationen in Sicherheitsdatenblättern (SDB) oder allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) können diese den Nachweis für umwelt- und gesundheitsrelevante Kriterien in Planung und Ausschreibung (s. Reiter Planungsgrundlagen) ermöglichen. Detaillierte Informationen finden sich außerdem in den einzelnen Produktgruppen.

Übersicht Umweltdeklarationen: Dampfsperren

Stand 07/2024

    Bitumen-Dampfsperren Kunststoff-Dampfsperren
       
  Umweltzeichen Umweltzeichen gehören zu den freiwilligen Produktkennzeichnungen. Sie bieten die Möglichkeit, Unterschiede von Produkten innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer Umwelt- und Gesundheitsrelevanz festzustellen, auch wenn sie keine allgemeinverbindlichen Gebote oder Verbote aufstellen können. Inhalt aufklappen
   
Blauer Engel - -
Österreichisches Umweltzeichen -
EU Ecolabel (Blume) - -
Nordic Swan Ecolabel  -
natureplus
Umweltzeichen
(nur für Produkte aus nachwachsenden und/oder umweltverträglich gewonnenen mineral. Rohstoffen / mind. 85 Masse%)

x

x

Cradle to Cradle2Built Environment and Furnishings 

-

-

  GISBAU Klassifizierungs-system

Das GISBAU Klassifizierungssystem ermöglicht es durch den GISCODE oder GISBAU Produktcode, Produkte von denen die gleichen Gesundheitsgefahren ausgehen, in einer Gruppe zusammenzufassen. Die Klassifizierung ist auf den Arbeitsschutz ausgerichtet. Gemäß Minimierungs- und Substitutionsgebot der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist grundsätzlich das Produkt mit den geringstmöglichen Belastungen zu verwenden. (siehe unten: Ersatzproduktgruppe prüfen?) Inhalt aufklappen

   

GISBAU Produkt-Code / GISCODE

Dampfsperren sind nicht im GISBAU-System klassifiziert. Informationen zu arbeitshygienischen Risiken siehe Reiter Verarbeitung.

  Umweltprodukt-deklaration (EPD)

Die Umweltproduktdeklaration (EPD = Environmental Product Declaration) eines Produktes macht Aussagen zum Energie- und Ressourceneinsatz und in welchem Ausmaß ein Produkt zu Treibhauseffekt, Versauerung, Überdüngung, Zerstörung der Ozonschicht und Smogbildung beiträgt. Außerdem werden Angaben zu technischen Eigenschaften gemacht, die für die Einschätzung der Performance des Bauproduktes im Gebäude benötigt werden, wie Lebensdauer, Wärme- und Schallisolierung oder den Einfluss auf die Qualität der Innenraumluft.1 Inhalt aufklappen

   
EPD1 - -
Branchen-EPD1 - -
  Umweltindikatoren

Einheitliche Werte zu Umweltindikatoren wie z.B Primärenergieaufwand, Abfall, Abiotischer Ressourcenverbrauch, Ozonabbaupotential, Treibhauspotential usw. liefert die Datenbank ÖKOBAUDAT des Informationsportals Nachhaltiges BauenInhalt aufklappen

   
ÖKOBAUDAT-Datensätze

-

6.6.02 Dampfbremse / Dampfsperre

Hinweis:
Da sich die verfügbare Datensatzanzahl regelmäßig ändert, werden an dieser Stelle nur die vorgesehenen Gliederungspunkte in den Kategorien der Datenbank genannt und keine Aussagen zur Verfügbarkeit von Datensätzen gemacht. Der Link ÖKOBAUDAT-Datensätze führt zur Datenbank, im "Kategorienbrowser" kann dann über die Gliederungspunkte nach aktuellen Datensätzen gesucht werden.

  Sonstige freiwillige Produkt-
Deklaration
Die Plattform baubook beispielsweise bietet für Händler und Hersteller von Bauprodukten die Möglichkeit einer online-Deklaration z.B. anhand der deutschen BNB/QNG-Kriterien oder der österreichischen ÖkoBauKriterien. Inhalt aufklappen
   
baubook BNB/QNG Produktinformationen Unter "BNB und QNG Produktinfos" findet man Produkte, die den Anforderungen von BNB 1.1.6 und QNG 313 entsprechen. Hersteller können ihre Produkte in der Plattform deklarieren und die Nachweisdokumente hinterlegen. Durch baubook erfolgt eine Prüfung der Einhaltung der Anforderungen vor Freischaltung.
siehe baubook Produktinformationen zu BNB und QNG
baubook ÖkoBauKriterien Unter "ÖkoBauKriterien" findet man eine Sammlung von Kriterien und Produkten, die derzeit vor allem in Österreich, insbesondere in der Stadt Wien, für die ökologische Ausschreibung verwendet werden. 
siehe baubook ÖkoBauKriterien / Produkte / Dichtungsbahnen, Dampfsperren, Folien
+ Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe vorhanden
(+) derzeit kein Produkt aus dieser Produktgruppe zertifiziert
- Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe nicht vorhanden
./. Zeichen / Label für diese Produktgruppe nicht relevant
x Produkte aus dieser Produktgruppe können die Kriterien des Zeichens/Labels definitionsgemäß nicht erfüllen

1 Die hier als vorhanden markierten EPDs und Branchen-EPDs sind als Auswahl ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu verstehen und finden sich z.B. auf den Seiten der ÖKOBAUDAT Datenlieferanten.
2 Bei Cradle to Cradle-Zertifizierungen gibt es insgesamt 4 Bewertungsstufen von Bronze bis Platin in 5 Kategorien. Zur Einordnung der Qualität gehört also immer auch das tatsächlich erreichte Bewertungsniveau, was z.B. bei Bronze (insbesondere in Material Health) noch relativ niedrig ist!

Bitumen-Dampfsperren

Bewertungssystem

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)

   
  Wofür steht das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)? Inhalt aufklappen
 

Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung.
Das BNB zeichnet sich durch einen Kriterienkatalog aus, mit dem Gebäude nach ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Qualitäten, sowie den technischen und prozessualen Aspekten bewertet werden. Im Rahmen des Bewertungssystems gibt es auch einige Kriteriensteckbriefe, die sich direkt oder indirekt auf Baustoffe beziehen.
Ausführliche Informationen zum BNB-System siehe www.bnb-nachhaltigesbauen.de

  Welche Informationen liefert WECOBIS für BNB im Reiter BNB-Kriterien? Inhalt aufklappen
 

WECOBIS führt in den Datenblättern der Bauproduktgruppen umfangreiche Informationen zur Beantwortung der verschiedenen Fragestellungen im Hinblick auf Umwelt- und Gesundheitsaspekte. Im Reiter BNB-Kriterien bietet WECOBIS gezielt Antworten auf Fragestellungen baustoffrelevanter BNB-Kriteriensteckbriefe. Durch die Bündelung von Aspekten z.B. bzgl. der Risiken für die lokale Umwelt, Fragen zur Innenraumlufthygiene und der Thematik Rückbau, Trennung, Verwertung gibt WECOBIS gezielte Hilfestellung bei der Einordnung einzelner Baustoffe. Tiefergehende Informationen finden sich über die Verknüpfungen in den jeweiligen Datenblättern.
Hinweis: Eine abschließende Beurteilung im Rahmen des Bewertungssystems und der genannten Kriterien erfolgt jedoch grundsätzlich in Abhängigkeit weiterer baulicher Gegebenheiten (z.B. eingebaute Menge).

BNB-Kriterium BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau)

   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_1.1.6 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

BNB-Kriterium BN_1.1.6 zielt auf die Reduzierung bzw. Vermeidung von Stoffen und Produkten beim Neubau, die aufgrund ihrer stofflichen Eigenschaften oder Rezepturbestandteile ein Risikopotenzial für Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft (auch Innenraumluft) enthalten. Das Kriterium teilt die Anforderungen in 5 Qualitätsniveaus ein. Die Einordnung orientiert sich an Aufwand und Schwierigkeitsgrad der praktischen Umsetzung sowie an der ökologischen Bedeutung der Substitution eines Stoffes.

Für den Umgang mit Materialien im Bestand und deren Einordnung ist Kriteriensteckbrief BK_1.1.6. heranzuziehen.
Weitere Informationen zu den Einzelkriterien siehe BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau) und BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung)

Einordnung Dach- und Dichtungsbahnen aus Bitumen

Stand 05/2022 (Steckbriefversion V 2015)

Für Oxidationsbitumen-Dichtungsbahnen, Bitumen-Dachbahnen oder Bitumen-Dampfsperren gelten zur Zeit keine spezifischen Anforderungen hinsichtlich BNB-Kriterium 1.1.6. Es empfiehlt sich aber auch hier mindestens die gemäß Qualitätsniveau 1 geforderte Dokumentation der eingesetzten Produkte (s.u. Link zu Textbausteinen).
Die vollständige Dokumentation der verbauten Materialien ist ein wichtiger Baustein des kreislauffähigen Bauens. In BNB_5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung" wird damit das höchste Anforderungsniveau erfüllt.

Für Polymerbitumen-Dichtungsbahnen gelten hingegen Anforderungen gemäß Pos. 37 "Polymerbitumenbahnen".

Übersicht 1.1.6-Positionen + WECOBIS-Produktgruppen Qualitätsniveau erreichbar?1
37 Polymerbitumenbahnen → Erläuterungen s.u.
QN1 QN2 QN3 QN4 QN5
  Polymerbitumen-Dichtungsbahnen ja ja ja ja ja
  Mögliche Einschränkungen bei der Produktauswahl / Erläuterungen zu erreichbaren QNs
  Polymerbitumenbahnen Inhalt aufklappen
 

Damit Polymerbitumenbahnen wurzelfest sind, enthalten diese i.d.R. durchwurzelungshemmende Wirkstoffe wie z.B. Mecoprop. Für die Abdichtung nicht begrünter Dächer, bei denen durchwurzelungshemmende Eigenschaften nicht gefordert sind, sind diese Wirkstoffe ab QN3 ausgeschlossen. Entsprechende Produkte für nicht begrünte Dächer sind am Markt verfügbar. Es gibt zudem inzwischen neue Entwicklungen von Polymerbitumenbahnen, die auch ohne durchwurzelungshemmende Wirkstoffe wurzelfest sind.

→ zu den Anforderungen und Textbausteinen

Tabelle 1.5.3: Übersicht der erreichbaren Qualitätsniveaus / Polymerbitumen-Dichtungsbahnen
1 Entsprechende Produkte vorausgesetzt, die die jeweiligen Einzelanforderungen erfüllen. Sofern nichts anderes vermerkt (s. ggf. Erläuterungen), ist eine ausreichende Produktverfügbarkeit gegeben.

→ Planungs- und Ausschreibungshilfen mit Textbausteinen

Tabellarische Übersichten mit allen Einzelanforderungen sind im WECOBIS Modul Planung & Ausschreibung (P&A) zu finden. Man findet dort auch detaillierte Informationen zu den Nachweismöglichkeiten (z.B. über andere Produktkennzeichnungen) und damit zur Prüfung der angebotenen Produkte, außerdem ausführliche Erläuterungen zu den Anforderungen und die zugehörigen Textbausteine (auch als PDF-Download):
QN1 Produktdokumentation als übergeordnete Anforderung
→ Polymerbitumenbahnen

BNB-Kriterium BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung)

 
   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BK_1.1.6 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

Im Falle einer Sanierungsmaßnahme wird BN_1.1.6 ergänzt durch das BNB-Kriterium BK_1.1.6. Dieses zielt auf die Adressierung und Ausschleusung von Materialien in der bestehenden Bausubstanz, die ein Risikopotenzial für Mensch und Umwelt darstellen. Die Bewertung erfolgt anhand einer Einstufung der Baumaterialien in ein vorgegebenes Schadstoffkataster mit 14 Schadstoffgruppen aufgrund ihres Schädigungspotentials und der jeweiligen Sanierungsmaßnahmen. Das Kriterium teilt die Anforderungen in 4 Qualitätsniveaus ein. Die Einordnung orientiert sich an Aufwand und Schwierigkeitsgrad der praktischen Umsetzung sowie an der ökologischen Bedeutung er Substitution eines Stoffes.

Weitere Informationen zu den Einzelkriterien im Bestand siehe BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung). Für den Einbau von neuen Materialien gilt BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau).

Die in den WECOBIS-Baustoffinformationen beschriebenen Produktgruppen behandeln nur aktuell am Markt befindliche Baustoffe. Dabei handelt es sich in aller Regel nicht mehr um dieselben Produkte, die z.B. einem Schadstoffkataster gemäß BNB-Kriteriensteckbrief BK_1.1.6 zugeordnet werden müssen.
Eine Einordnung hinsichtlich BK_1.1.6 erfolgt daher in WECOBIS in eigenen Datenblättern zum Bestand. Dort findet man Informationen zu Materialien, die in der Regel nicht mehr auf dem Markt sind, jedoch bei Umbau- oder Renovierungsmaßnahmen als Rückbaumaterial anfallen können.

Einordnung Dichtungen, Abdichtungen im Bestand

Für Abdichtungsbahnen, Abdichtungsanstriche und Dampfsperren findet man die entsprechenden Informationen gesammelt für die ganze Obergruppe unter Dichtungen, Abdichtungen im Bestand.

Neue Oxidationsbitumen-Dichtungsbahnen enthalten kein Teer (PAK) mehr, bis 1980 war dies teilweise der Fall. Auch alte Polymerbitumen-Dichtungsbahnen enthalten nach derzeitigem Kenntnisstand keine Schadstoffe, welche in der bestehenden Bausubstanz relevant sein könnten.
Kunststoff-Dichtungsbahnen können Weichmacher auf Phtalatbasis (DEHP) enthalten. Gemäß EU Verordnung Nr. 143/2011 vom 17. Februar 2011 wird DEHP als reproduktionstoxisch klassifiziert. Seit dem  21. Januar 2015 ist das Inverkehrbringen und der Gebrauch der Substanz ohne Zulassung verboten.
Bei Flüssigfolien als Bauprodukte handelt es sich um eine relativ neue Entwicklung. Sie enthalten keine der für BNB_BK_1.1.6 relevanten Schadstoffe.

BNB-Kriterium BN_3.1.3 - Innenraumhygiene

   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_3.1.3 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

Ziel des BNB-Kriteriums 3.1.3 ist die Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten, die zu keinen negativen Effekten hinsichtlich der Befindlichkeit der Raumnutzer führt, die hygienische Sicherheit garantiert und somit möglichst auch eine empfundene hohe olfaktorische Luftqualität gewährleistet.
Die Bewertung erfolgt anhand der Berechnung der personenbezogenen Luftwechselrate sowie anhand von Raumluftmessungen auf den Formaldehyd- und TVOC-Gehalt.
Erfahrungsgemäß lassen sich die Referenz- und Zielwerte dann erreichen, wenn die Auswahl und Verwendung der eingesetzten Materialien auf einem ganzheitlichen Konzept zur Vermeidung von Emissionen aus Bauprodukten basiert und der Einsatz emissionsarmer Materialien die Bauphase begleitend dokumentiert wird. BNB-Kriterium 3.1.3 steht deshalb in engem Zusammenhang mit der Erfüllung der Einzelkriterien für BNB-Kriterium 1.1.6.
Weitere Informationen zu den Einzelkriterien siehe BN_3.1.3 Innenraumhygiene (Neubau)

An dieser Stelle findet man eine grobe Übersicht zu den in BNB_BN_3.1.3 adressierten Emissionen. Sofern relevant, finden sich ausführlichere Informationen in anderen WECOBIS-Reitern:
→ Reiter Planungsgrundlagen / ggf. Infos zu Alternativen hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz
→ Reiter Verarbeitung, Nutzung, Nachnutzung / lebenszyklusspezifische Informationen
Hinweis:
Neben der inhaltlichen Zusammensetzung kann für die Wirkung eines Baustoffes immer auch die Einbausituation vor Ort (eingebaute Menge, Raumgröße, Klima, Temperaturen etc.), sowie die Verarbeitung und Wechselwirkung mit anderen Materialien entscheidend sein.

Einordnung Dichtungen, Abdichtungen

Produktgruppe Zu erwartende VOC-Emissionen Zu erwartende Formaldehyd-­Emissionen
bituminöse Voranstriche1 möglich keine
Flüssigfolien2 möglich keine
Gussasphalt und Asphaltmastix3 möglich keine
Oxidationsbitumen-Dichtungsbahnen4 keine keine
Polymerbitumen-Dichtungsbahnen4

keine

keine
Kunststoff-Dichtungsbahnen5 möglich keine
Bitumen-Dachbahnen keine keine
Kunststoff-Dachbahnen keine keine
Bitumen-Dampfsperren6 keine keine
Kunststoff-Dampfsperren6 keine keine
 
Tabelle 1.5.8: Übersicht möglicher VOC- und Formaldehyd-Emissionen
 
keine
Die Produktgruppe enthält kein Formaldehyd oder keine VOC.
möglich
Die Produkte der Produktgruppe unterscheiden sich bezüglich der zu erwartenden VOC- oder Formaldehyd-Emissionen.
hoch
Die Produktgruppe verursacht grundsätzlich hohe VOC-Emissionen oder Formaldehyd-Emissionen. Alternativen sind vorzugsweise in der Wahl funktional gleichwertiger Baustoffe anderer Produktgruppen oder anderer Konstruktionen zu suchen.

1 Bituminöse Voranstriche werden in der Regel außen und nicht in bewohnten Innenräumen eingesetzt. Aus diesem Grund spielen sie für die Bewertung nach BNB 3.1.3 in der Regel keine Rolle. Sollte ein derartiger Voranstrich trotzdem in einem beheizten Innenraum vorhanden sein, sind VOC-Emissionen grundsätzlich möglich. Es sollten dann zumindest, sofern technisch möglich, immer lösemittelarme Bitumenemulsionen gemäß GISCODE BBP10 verwendet werden.
2 Sofern Flüssigfolien als Alternative zu konventionellen Abdichtungen im Außenraum eingesetzt werden, sind sie für die Beurteilung von BNB 3.1.3 nicht relevant. Bei Flüssigfolien, die im Innenraum eingesetzt werden, sind VOC-Emissionen möglich. Insbesondere in Folge von unsachgemäßer Verarbeitung sind Emissionen zu erwarten. Eine möglichst geringe Belastung kann z. B. durch die Verwendung von Produkten mit dem EMICODE EC1plus "sehr emissionsarm" erreicht werden.
Sofern Gussasphalt und Asphaltmastix als Abdichtung im Außenraum eingesetzt werden, spielen sie für die Bewertung nach BNB 3.1.3 keine Rolle.
Bei Gussasphaltestrichen im Innenraum können VOC-Emissionen nicht ausgeschlossen werden.
4  Sofern Bitumendichtungsbahnen gemäß ihrer vorgesehenen Anwendung im Außenraum eingesetzt werden, spielen sie für die Bewertung nach BNB 3.1.3 keine Rolle.
5 Polyolefin-/EPDM-Dichtungsbahnen: Aufgrund der Zusammensetzung sind keine relevanten Emissionen zu erwarten.
PVC-/ EVA-Dichtungsbahnen: Der in PVC- und EVA-Bahnen möglicherweise eingesetzte Weichmacher DEHP (Di(ethylhexyl)phthalat) kann über längere Zeit abgebaut werden. Das Reaktionsprodukt 2-Ethylhexanol ist ein VOC und kann in die Raumluft gelangen. Messungen für PVC-Beläge älteren Datums [Zellweger et al., 1997] zeigen, dass diese erhebliche VOC-Emissionen aufweisen können. Für neu eingebaute PVC-Dichtungsbahnen sind messbare VOC-Emissionen zu erwarten.
6 Bitumen- und Kunststoff-Dampfsperren werden bei Ständerkonstuktionen in der Regel zwischen der Wärmedämmung und der Innenverkleidung der Aussenwände eingesetzt. Bei massiven Wänden oder Decken liegen sie zwischen der Wand, bzw. Decke und der Wärmedämmung. Sie bilden die dampfundurchlässige Trennschicht zwischen Innen- und Aussenraum. Sie können je nach Konstruktion mit der Innenraumluft in Kontakt stehen. Als Quelle relevanter Innenraumbelastungen sind Dampfsperren jedoch wenig wahrscheinlich. Bei unsachgemässer Verarbeitung könnten höchstens die Verklebungen zu Emissionen führen.

BNB-Kriterium BN_4.1.4 - Rückbau, Trennung, Verwertung

   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_4.1.4 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

Im BNB Kriteriensteckbrief 4.1.4 werden Konstruktionen nach ihrer Rückbaubarkeit, Trennbarkeit und Verwertbarkeit eingestuft.
WECOBIS kann eine aktuelle Information über mögliche Umwelt- und Gesundheitsgefährdungsaspekte im Zuge von Rückbau und Entsorgung auf Bauproduktgruppenebene geben. Eine Betrachtung von ganzen Konstruktionen kann derzeit in WECOBIS noch nicht erfolgen. Ein Bauteilmodul ist jedoch in planung. Ergänzend zu Leitfäden und Arbeitshilfen helfen die bauproduktgruppenspezifischen Aspekte dem Koordinator jedoch auch jetzt schon, die Komponenten Umwelt und Gesundheit für den Steckbrief 4.1.4 einzuordnen.
Weitere Informationen zu den Einzelkriterien siehe BN_4.1.4 – Rückbau, Trennung, Vewertung

Für die Bewertung der Rückbaubarkeit wirkt sich der Einsatz abfallarmer Konstruktionen, die die Möglichkeit eines sortenreines Rückbaus erlauben, günstig aus. Die Rückbaubarkeit beschreibt den Aufwand, der für Demontage oder Abbruch eines Bauteils aus dem Gebäudeverband nötig ist. Die Sortenreinheit beschreibt den Aufwand, der für die sortenreine Trennung mehrschichtiger und / oder inhomogener Bauteile anfällt.
Für die Bewertung der Verwertbarkeit der Baustofffraktionen gelten die zur Zeit der Bewertung am Markt aktuell verfügbaren technischen Verfahren. Eine bessere Verwertbarkeit / höherwertige Verwertung führt tendenziell zu einer Aufwertung. Eine theoretische aber nicht realisierte Verwertbarkeit führt tendenziell zu einer Abwertung. Alternativ können bei Bauteilen mit langer zu erwartender Nutzungsdauer Forschungsvorhaben, die praktikable Lösungsmöglichkeiten in absehbarer Zeit zur Verfügung stellen können, positiv bewertet werden.

Weitere Informationen z.B. zu den Verwertungsmöglichkeiten, Deponieverhalten, Abfallschlüssel → Reiter Nachnutzung

Einordnung Dampfsperren

Rückbaubarkeit und Sortenreinheit

Bitumen-Dampfsperren werden nur an den Nähten verklebt und punktuell mechanisch fixiert oder vollflächig verklebt. In Falle der mechanischen Fixierung ist der Rückbau mit einem mittleren Aufwand verbunden. Falls die Dampfsperren vollflächig verklebt werden, so ist die Trennung aufwändig bis unmöglich.
Bitumen-Dampfsperren bestehen aus einem Trägermaterial (Vlies, Gewebe) mit Deckschichten aus Polymerbitumen und einer mineralischen Bestreuung oder Abdeckung mit einem Kunststofffaservlies. Sie sind somit ein Stoffgemisch und lassen sich nur mit erheblichen Aufwand in sortenreine Fraktionen auftrennen.

Rückbaubarkeit Geringer Rückbauaufwand => hoher Rückbauaufwand
Konstruktionsweise lose Verlegung mechanische Fixierung (vollflächige) Verklebung
Bitumen-Dampfsperren   X X
Kunststoff-Dampfsperren   X X

 Verwertbarkeit

Bitumen-Dampfsperren werden in der Regel energetisch verwertet. Eine stoffliche Verwertung ist gegenwärtig nicht wirtschaftlich. Die Deponierung ist nicht zulässig.

Verwertungs-/ Beseitigungswege Hochwertige Verwertung Minderwertige Verwertung Energetische Verwertung Deponierung
Bitumen-Dampfsperren nicht möglich nicht möglich momentan der übliche Beseitigungsweg nicht zulässig
Kunststoff-Dampfsperren nicht möglich nicht möglich momentan der übliche Beseitigungsweg nicht zulässig
Hochwertige Verwertung
Die Produktgruppe wird zur Herstellung gleichwertiger Produkte als wesentlicher Bestandteil des Endprodukts eingesetzt.
Minderwertige Verwertung
Die Produktgruppe wird zur Herstellung untergeordneter Produkte als wesentlicher Bestandteil des Endprodukts eingesetzt.
Energetische Verwertung
Die Produktgruppe wird in einer Verbrennungsanlage energetisch verwertet.
Deponierung
Die Porduktgruppe wird ggf. nach thermischer Vorbehandlung deponiert

1) Nur möglich sofern frei von Schadstoffen (PAK). Gegenwärtig ist jedoch Bitumen als Nebenprodukt der Erdöldestillation relativ kostengünstig und das Angebot an Asphaltabbruch aus dem Straßenbau groß, so dass für eine Verwertung von Gussasphalt und Asphaltmastix kein ökonomischer Anreiz besteht.
2) Für Polymerbitumenbahnen sind derzeit nur kleinere Anlagen in Betrieb. Ein Rücknahmesystem welches von Herstellern angeboten wird, ist derzeit noch nicht vorhanden.
3) Für Kunststoff-Dichtungsbahnen existiert ein europäisches Rücknahmesystem, das derzeit jedoch nur für PVC- und EVA-Bahnen ein kostenlose Rücknahme anbietet. Angesichts der hohen Anteile Weichmacher und Stabilisatoren ist das PVC-Recycling jedoch aus ökologischer Sicht mit Vorbehalt zu betrachten. Es gibt gute Gründe dafür, die umweltgefährdenden Bestandteile zu vernichten resp. kontrolliert abzulagern (Filterstaub) als sie einer weiteren Nutzung zuzuführen. Bei homogenen Kunststoff-Dichtungsbahnen ist im besten Fall eine minderwertige Verwertung möglich. Sofern dies nicht möglich ist, können sie einer energetischen Verwertung zugeführt werden.

Weitere Informationen zur energetischen Verwertung von Bitumen-Dampfsperren finden sich im Reiter Nachnutzung.

Quellen

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Kriterium 1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt, abrufbar unter BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Online-Quelle)

Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Version 2011_1, Kriterium 3.1.3 Innenraumhygiene, abrufbar unter BNB_BN2011-1_313 (Online-Quelle)

Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Version 2011_1, Kriterium 4.1.4 Rückbau, Trennung und Verwertung, abrufbar unter BNB_BN2011-1_414 (Online-Quelle)

Bitumen-Dampfsperren

Technisches

Technische Daten

 
Technische Daten Bitumen-Dampfsperren
 
 
Kennwert
 
 
Flächengewicht [kg/m2]
 
 
ca. 3 bis 5
 
 
Kaltbiegeverhalten [°C]
 
 
≤ -40 bis ≤ 0
 
 
Wärmestandfestigkeit [°C]
 
 
80 bis 100
 
 
max. Zugkraft [N/50 mm]
 
 
längs: 400 bis 1000
 
 
quer: 300 bis 1000
 
 
Dehnung [%]
 
 
2 bis 4
 
 
Wasserdampfdurchlässigkeit
 
sd-Wert [m]
 
 
≥ 1500
 

Beständigkeit

Beständig gegenüber wässrigen Laugen, Säuren und Salzen. Unbeständig gegenüber organischen Lösemitteln, Benzinen und Mineralölen

Technische Baubestimmung

Die allgemeinen Anforderungen an bauliche Anlagen und die Verwendung von Bauprodukten werden in den Landesbauordnungen geregelt. Bei Bedarf können diese allgemeinen Vorgaben durch Technische Baubestimmungen konkretisiert werden. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) macht im Auftrag der Länder die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) bekannt, die als Grundlage für die Umsetzung in Landesrecht dient.
Weitere Informationen dazu bzw. produkt- und bauartspezifische Informationen siehe
DIBt / Informationsportal Bauprodukte und Bauarten
DIBt / Zulassungs- und Genehmigungsverzeichnisse

Technische Regeln (DIN, EN)

DIN EN 13970 Abdichtungsbahnen – Bitumen-Dampfsperren – Definition und Eigenschaften
DIN V 20000-201 Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken - Teil 201: Anwendungsnorm für Abdichtungsbahnen nach Europäischen Produktnormen zur Verwendung in Dachabdichtungen
DIN V 20000-202 Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken - Teil 202: Anwendungsnorm für Abdichtungsbahnen nach Europäischen Produktnormen zur Verwendung in Bauwerksabdichtungen

CE-Zeichen

Seit 2005

Bitumen-Dampfsperren

Literaturtipps

IBirkner, Ch., et al. (2012): Technische Regeln für die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit Polymerbitumen- und Bitumenbahnen, In: abc der Bitumenbahnen, Hrsg: vdd Industrieverband Bitumen-Dach- und Dichtungsbahnen e.V., Frankfurt/Main, 5. überarbeitete Auflage

Schmidt, H. (1992 / 1993): Emissionen polycyclischer, aromatischer Kohlenwasserstoffe beim Verarbeiten von Bitumen und Polymerbitumen-Bahnen, In: Bitumen 2/1992 u. 2/1993. Untersuchungen des Instituts für Arbeits- und Sozialmedizin der Justus-Liebig-Universität, Gießen

Ecomed Verlag (o.A.): Expositionsbeschreibungen zur Überwachung von Arbeitsbereichen „Schweißen von Bitumenbahnen", In: Handbuch Bauchemikalien,  Landsberg

Sonntag, H. (1989): Gutachterliche Stellungnahme zur Frage der gesundheitlichen Relevanz von Emissionen aus Bitumen-Dachbahnen bei Temperaturen von bis zu 80 °C, Hygiene-Institut der Universität Heidelberg, November 1989

Sonntag, H., Erdinger, L. (1992): Gutachterliche Stellungnahme zur Frage der gesundheitlichen Bedeutung von Emissionen mutagener Verbindungen aus Heißbitumen bei 190 °C. Hygiene-Institut der Universität Heidelberg, September 1992

Knecht, U., Stahl, S., Woitowitz, H.-J. (o.A.): „Handelsübliche Bitumensorten: PAH-Messgehalte und temperaturabhängiges Emissionsverhalten unter standardisierten Bedingungen", In: Gefahrstoffe – Reinhaltung der Luft, S. 429 – 434.

Bitumen-Dampfsperren

Rohstoffe / Ausgangsstoffe

Hauptbestandteile

Folgende Tabelle zeigt die Zusammensetzung einiger typischer Bitumen-Dampfsperren.

 
 
 
 
VA4
Bitumenbahn
 
 
Alu80
Bitumenbahn
 
 
EVA4
Polymer­bitumenbahn
 
 
EAlu80
Polymer­bitumenbahn
 
 
Flächengewicht
 
 
5 kg/m2
 
 
2,6 kg/m2
 
 
5,2 kg/m2
 
 
2,6 kg/m2
 
 
Dicke
 
 
4 mm
 
 
2 mm
 
 
4 mm
 
 
2 mm
 
 
Trägereinlage
 
 
Glasfaservlies, Aluminium-
 
Polyester­folie
125 g/m2
 
 
Aluminiumfolie
208 g/m2
 
 
Glasfaservlies, Aluminium- Polyesterfolie
130 g/m2
 
 
Aluminiumfolie
208 g/m2
 
 
Deckschichten
 
 
Oxidations­bitumen
 
3,35 kg/m2
 
Kalkstein- und Schiefermehl - Filler 1,1 kg/m2
 
 
Oxidations­bitumen
 
1,5 kg/m2
 
Kalkstein- und Schiefermehl - Filler 494 g/m2
 
 
Polymerbitumen
3,25 kg/m2
 
Kalkstein- und Schiefermehl - Filler
 
1,3 kg/m2
 
 
Polymerbitumen
1,43 kg/m2
 
Kalkstein- und Schiefermehl - Filler
 
572 g/m2
 
 
Abstreuung
 
 
Sand/Talkum
400 g/m2
 
 
Sand/Talkum
390 g/m2
 
 
Sand/Talkum
520 g/m2
 
 
Sand/Talkum
390 g/m2
 

Der Bitumenanteil in bituminösen Dampfsperren beträgt ca. 55 – 70 Massen-%. Es handelt sich um Oxidationsbitumen oder Polymerbitumen (Bitumen). Ein weiterer wichtiger Bestandteil sind mineralische Füllstoffe (gemahlene Gesteine). Ihr Anteil beträgt ca. 20 - 25 Massen-%. Die Abstreuung der Deckschicht mit Sand oder Talkum macht ca. 5 - 15 Massen-% aus und dient zur Verhinderung des Zusammenklebens der Bahnen auf der Rolle. Der Anteil der Trägereinlagen liegt meistens bei 3 - 8 Massen-%. Oft werden Glasfaser- oder Polyestervliese in Kombination mit einer Aluminiumfolie verwendet. Polyestervliese weisen in der Regel im Vergleich zu anderen Trägereinlagen eine höhere Zugfestigkeit auf.

Umwelt- und Gesundheitsrelevanz

Gewinnung der Primärrohstoffe

Bitumen werden ausschließlich aus fossilen Rohstoffen hergestellt. Die Gewinnung der fossilen Rohstoffe aus Erdöl, Erdgas und Kohle wie auch der mineralischen Rohstoffe ist mit Umweltrisiken verbunden. Die mineralischen Rohstoffe Gesteine, Sand, Talk (Speckstein) werden meist im Tagebau abgebaut. Dabei werden natürliche Flächen langerfristig umgewandelt.

Verfügbarkeit

Die Rohstoffverfügbarkeit von Bitumen ist an die Erdölförderung gekoppelt. Mit der allmählichen Erschöpfung der Erdölvorräte vermindert sich auch das Potential zur Gewinnung von Bitumen in wenigen Jahrzehnten. Die minera­lischen Füllstoffe (gemahlene Sande und Gesteine) sind als Rohstoffe relativ gut ver­fügbar.

Verwendung von Recyclingmaterialien / Produktionsabfällen

End-user-Abfälle können für die Produktion von Bitumen-Dampfsperren nicht verwendet werden. Über die Verwendung von Produktionsabfällen ist nichts bekannt.

Radioaktivität

Bitumen weisen keine erhöhte Radioaktivität auf. Da Dampfsperren nicht zur Abdichtung gegen das Erdreich eingesetzt werden, spielen sie für die Abdichtung des Gebäudes gegen eindringendes Radon keine Rolle. Über die Entstehung von Radon im Untergrund und die damit einhergehende Radonproblematik informiert der Lexikonbegriff natürliche Strahlenexposition ausführlich.

Weitere Informationen zur Radioaktivität sind auf der Webseite des Bundesamts für Strahlenschutz abrufbar.

Landinanspruchnahme (Landuse)

Die Erdölgewinnung für die Bitumenherstellung ist mit geringem Flächenverbrauch für die Erdölgewinnung und die Raffineriestandorte verbunden. Durch Leckagen während der Erdöl-Förderung oder des Erdöl-Transports können allerdings die Ökosysteme beträchtlicher Flächen längerfristig geschädigt werden. Der Abbau von mineralischen Rohstoffen führt zur permanenten Umwandlung der betroffenen Flächen.

Quellen

Technische Merkblätter und Sicherheitsdatenblätter deutscher Hersteller und Händler.

Bitumen-Dampfsperren

Herstellung

Prozesskette

Prozesskette Bitumen-Dampfsperren

Die Herstellung der Bitumen-Dampfsperren beinhaltet keine chemischen Prozesse. Das Trägermaterial wird als Bahn abgewickelt und mit erhitztem Oxidations- oder Polymerbitumen vorimprägniert, gewalzt und schließlich in einer Wanne mit den Deck­massen aus Oxidations- oder Polymerbitumen versehen. Vor dem Abkühlen und Auf­wickeln der Bahnen zu Rollen wird die Abstreuung aufgebracht.

Umweltindikatoren / Herstellung

Einheitliche Werte zu Umweltindikatoren (z.B. Primärenergieaufwand, Treibhauspotential) liefert die Online-Datenbank ÖKOBAUDAT des Informationsportals Nachhaltiges Bauen. Die Plattform ÖKOBAUDAT stellt Umweltprofile für Bauprodukte bereit, die als erforderliche Datengrundlage für die Ökobilanzierung (Lebenszyklusanalyse) von Gebäuden eingesetzt werden. Für Bauprodukte gibt es dort Herstellungs- und End-of-Live-Datensätze. → Datenbank der ÖKOBAUDAT
In der Herstellung von Bauprodukten ist ein großer Anteil der verursachten Umweltbelastungen auf den Verbrauch von nicht erneuerbaren Energieträgern zurückzuführen. Der in den Datensätzen geführte "kumulierte Primärenergieaufwand nicht erneuerbar" (Graue Energie, PENRT) ist daher ein wichtiger Umweltindikator für den Ressourcenverbrauch und i.d.R. gleichgerichtet mit dem Treibhauspotential (GWP), einem wichtigen Indikator der Umwelt(aus)wirkungen.
Informationen zu ÖKOBAUDAT-Datensätzen im Zusammenhang mit dieser Produktgruppe finden sich in WECOBIS unter Fachinformationen / Reiter Zeichen & Deklarationen → Übersicht Umweltdeklarationen / Umweltindikatoren.

Graue Energie

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Graue Energie von einigen Bitumen–Dampfsperren (für die Zusammensetzung siehe Abschnitt Ausgangsstoffe). Die Graue Energie für Kunststoff-Dampfsperren bewegt sich im Vergleich dazu im Bereich von 20 – 55 MJ/m2.

 
 
 
 
VA4
Bitumenbahn
 
 
Alu80
Bitumenbahn
 
 
EVA4
Polymer­bitumenbahn
 
 
EAlu80
Polymer­bitumenbahn
 
 
Flächengewicht [kg/m2]
 
 
5
 
 
2,6
 
 
5,2
 
 
2,6
 
 
Dicke [mm]
 
 
4
 
 
2
 
 
4
 
 
2
 
 
Graue Energie [MJ/m2]
 
 
250
 
 
124
 
 
263
 
 
126
 

Quelle: ecoinvent 2010

Charakteristische Emissionen

Besondere Risiken sind bei der Herstellung der Bitumen-Dampfsperren nicht vorhanden. Die Emissionen an flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) können als verhältnismäßig gering eingeschätzt werden, obwohl dazu keine zuverlässigen Zahlen verfügbar sind. Pro Kilogramm heiß zu verarbeitenden Bitumen wird mit 1 – 2 g VOC-Emissionen gerechnet.

Maßnahmen Gesundheitsschutz

Die VOC-Emissionen in der Produktion betragen schätzungsweise wenige g/kg verarbeitetes Heißbitumen. Bei der Verwendung von Heißbitumen in der Produktion von Bahnen entstehen gewisse Dämpfe und Aerosole die zu Gesundheitsschädigungen führen können. Allerdings ist heute Heißbitumen nicht mehr mit Teer verschnitten und wird deshalb nicht mehr als krebserzeugend eingestuft. Heißbitumen ist nach Gefahrstoffverordnung nicht als gesundheitsschädlich kennzeichnungspflichtig (Bitumen).

Maßnahmen Umweltschutz

Die VOC-Emissionen in der Produktion betragen schätzungsweise wenige g/kg verarbeitetes Heißbitumen. Sie stellen eine Luftbelastung dar, die allerdings im Vergleich zu anderen industriellen Quellen kaum ins Gewicht fällt.

Transport

Die Transportwege in der Produktion werden durch die Transporte des Erdöls und der Erdölprodukte bestimmt. Diese werden global gehandelt und transportiert. Die mineralischen Füllstoffe stammen eher aus regionalen Quellen.

Quellen

Technische Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 900 (2013): Arbeitsplatzgrenzwerte, Ausgabe: Januar 2006 zuletzt geändert und ergänzt: GMBl 2013 S. 363-364 v. 4.4.2013 [Nr. 17]

GISBAU (2013): GISBAU Information Bitumen, Unternehmer-Version 01/2013.24, Online-Quelle

ecoinvent Centre (2010), ecoinvent data v2.2, Swiss Centre for Life Cycle Inventories, Dübendorf, Online-Quelle

Bitumen-Dampfsperren

Verarbeitung

Technische Hinweise / Verarbeitungsempfehlungen

Für die Funktionsfähigkeit der Dampfsperren ist eine luftdichte Verarbeitung wichtig. Dampfsperrbahnen können teil- oder vollflächig verklebt, lose verlegt oder mechanisch befestigt werden. Auf alle Fälle ist darauf zu achten, dass die Überdeckungen der Dampfsperren voll verklebt oder verschweißt und damit abgedichtet sind. Dampfsperren sind an An- und Abschlüssen und Durchdringungen über die Dämmschicht hoch zu führen und dicht anzuschließen. Bitumendampfsperren werden bei Betonunter­konstruktionen in der Regel auf den Voranstrich aufgeschweißt.

Das Verschweißen der Bahnen erfordert weniger Material, dafür mehr Erfahrung. Die untere Bahn wird bis zur Schmelze der Oberfläche mit Propangas erhitzt. Durch anschließendes Walzen entsteht eine homogene Verbindung zwischen den beiden Bahnen. Je nach Material und atmosphärischen Bedingungen werden 60-120 g/m2 Propangas benötigt, was einer Energiemenge von ca. 3-5 MJ/m2 entspricht.

Beim Gieß- und Einrollverfahren wird Heißbitumen auf die Unterlage ausgestrichen und die obere Bahn darauf verklebt. Man rechnet mit 1,1-1,5 kg Heißbitumen / m2.

Arbeitshygienische Risiken

Allgemeines

Von den Bitumen-Dampfsperren gehen keine arbeitshygienischen Risiken aus. Heißbitumen ist nach GefStoffV nicht als gesundheitsschädlich kennzeichnungspflichtig (→ Bitumen).
Die Risiken bei der Verarbeitung sind allein von der Befestigungstechnik abhängig. Die arbeitshygienischen Risiken gehen beim Schweißen zum einen vom Einsatz der Propangasbrennern aus. Unsachgemäßer Umgang kann zu Bränden führen. Der Körper ist vor der Hitzeeinwirkung zu schützen. Zum anderen sind die Emissionen gesundheitsgefährdender Dämpfe und Aerosole zu beachten. Der Gesprächskreis Bitumen der GISBAU legt als Beurteilungswert einen maximalen Luftgrenzwert von 10mg/m3 fest. Beim Arbeiten ist für ausreichend Frischluftzufuhr zu sorgen. Zutritt von Wasser muss ausgeschlossen werden. Zur persönlichen Schutzausrüstung gehören eine Gestellbrille sowie bei erhöhter Spritzgefahr Gesichtsschutz.

Kaltselbstklebende Dampfsperren sind auf der Unterseite mit einer Klebemasse versehen und können nach Abziehen der Trennfolie direkt auf den Untergrund aufgebracht werden. Die arbeitshygienischen Risiken sind entsprechend geringer.

AGW-Werte

Für Bitumen sind keine Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) festgelegt. Die TRGS 900 legt jedoch Grenzwerte für Kohlenwasserstoffgemische fest. Heißbitumen ist heute nicht mehr mit Teer verschnitten und wird deshalb nicht mehr als krebserzeugend eingestuft.

REACH / CLP - Informationspflicht zu SVHC

Bauprodukte wie z.B. Bauplatten, Bodenbeläge, Dämmstoffe, Mauersteine, Betonfertigteile oder Verglasungen werden als Erzeugnis eingestuft.

Die europäische Chemikalienverordnung REACH unterscheidet Produkte in Stoffe, Gemische und Erzeugnisse. Zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, dient die CLP-Verordnung (Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen).
Wird ein Produkt nicht als Stoff oder Gemisch, sondern als Erzeugnis eingestuft, ist kein Sicherheitsdatenblatt (SDB) erforderlich und Gefahrstoffbezeichnungen entfallen. Lediglich besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) > 0,1 Gew.-% müssen ausgewiesen werden. Für diese Informationen besteht eine Auskunftspflicht, die allerdings für alle Bauprodukte (Gemische und Erzeugnisse) gilt, die unter den Geltungsbereich der Bauproduktenverordnung (BauPVO) fallen. Sie müssen für Erzeugnisse aber nicht in Form eines Sicherheitsdatenblattes nach den Kriterien des Anhangs II der REACH-Verordnung gegeben werden.

Für Verbraucher muss die Informationsweitergabe auch nur auf Anfrage beim Hersteller erfolgen. Informationen und Unterstützung zu den Auskunftsrechten findet man beim Umweltbundesamt / REACH / Auskunftspflichten.

Emissionen

Die VOC-Emissionen beim Gieß- und Einrollverfahren betragen ca. 1-22 g/m2 während sie beim Verschweißen der Dampfsperren unter 1 g/m2 liegen. Bei der Verarbeitung von Heißbitumen entstehen gewisse Dämpfe und Aerosole.

Quellen

Technische Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 900 (2013): Arbeitsplatzgrenzwerte, Ausgabe: Januar 2006 zuletzt geändert und ergänzt: GMBl 2013 S. 363-364 v. 4.4.2013 [Nr. 17]

GISBAU (2013): GISBAU Information Bitumen, Unternehmer-Version 01/2013.24, Online-Quelle

Bitumen-Dampfsperren

Nutzung

Umwelt- und Gesundheitsrisiken Neuzustand

Schadstoffabgabe / Emissionen in den Innenraum

Bitumen-Dampfsperren werden vorwiegend im Flachdach unter der Dämmschicht eingesetzt. Falls das Dach im Massivbauweise ausgeführt ist, treten keine Emissionen in den Innenraum auf. Flachdächer in Holzbauweise sind gegen den Innenraum diffusionsoffen. Während und kurz nach der Verarbeitung von Bitumendampfsperren können deshalb VOC-Emissionen im Innenraum auftreten. Dies gilt besonders bei der Verarbeitung von Schweißbahnen.

Schadstoffabgabe / Emissionen in den Außenraum

Da das Bindemittel in Bitumen-Dampfsperren nicht wassergefährdend ist (WGK 0) und da die Produkte keine Hilfsstoffe enthalten, kann eine Wassergefährdung ausgeschlossen werden.

Umwelt- und Gesundheitsrisiken bei bestimmungsgemäßer Nutzung

Schadstoffabgabe / Emissionen in den Innenraum

Die längerfristige Abgabe von Schadstoffen in die Innenraum-Luft ist bei Anwendungen auf gegen innen diffusionsoffenen Dachaufbauten zu beachten. Aufgrund von Einzelmessungen und aufgrund der chemischen Zusammen­setzung ist eine Abgabe von Bestandteilen des Bitumens über größere Zeiträume in die Luft nicht auszuschließen.

Schadstoffabgabe / Emissionen in den Außenraum

Bitumen-Dampfsperren enthalten in der Regel keine Hilfsstoffe. Das Bitumen selbst enthält keine umweltrelevanten Bestandteile.

Umwelt- und Gesundheitsrisiken im Schadensfall

Brandfall

Bitumen-Dampfsperren sind als normalentflammbar (Klasse E nach DIN EN 13501-1) ein­ge­stuft. Brennendes Bitumen ist nur schwer löschbar und brennt unter starker Rauchentwicklung.

Wassereinwirkung

Bitumen-Dampfsperren sind gegenüber Wassereinwirkung unempfindlich.

Beständigkeit Nutzungszustand

Die Beständigkeit des Bitumens ist schon aufgrund seiner Entstehungsgeschichte relativ hoch. Jedoch sind die Bedingungen in den Erdöllagern nicht dieselben wie in den Anwendungsbereichen des Hochbaus wo Sauerstoff auf die Bahnen einwirkt.

Die heute vor allem verwendeten Polymerbitumen-Dampfsperren sind gegenüber vorzeitiger Alterung beständiger als Oxidationsbitumen-Dampfsperren.

Gegenüber wässrigen Laugen, Säuren und Salzen sind Polymerbitumen-Dampfsperren beständig. Organische Lösemittel, Benzine und Mineralöle vermögen Bitumen im Gegensatz zum Steinkohleteer bis zu einem gewissen Maß anzugreifen.

Unter der Rubrik Baustoff- und Gebäudedaten / Nutzungsdauern von Bauteilen findet sich auf dem Informationsportal Nachhaltiges Bauen eine Datenbank mit Nutzungsdauerangaben von ausgewählten Bauteilen des Hochbaus für den Leitfaden „Nachhaltiges Bauen“.

Datenbank als PDF

Instandhaltung

Dampfsperren auf dem Flachdach werden unter der Dämmschicht verlegt und sind unterhaltsfrei. Ein Schadenfall geht normalerweise von undichten Dichtungsbahnen über der Dämmschicht aus. Die Dampfsperre vermag in einem solchen Fall die Abdichtung des Daches nicht sicherzustellen.

Bitumen-Dampfsperren

Nachnutzung

Umwelt- und Gesundheitsrisiko Rückbau

Beim Ausbau von Bitumen-Dampfsperren entstehen keine besonderen Gefahren.

Wiederverwendung

Einer Wiederverwendung wird in den meisten Fällen die Verschweißung oder Verklebung der Bitumen-Dampfsperren mit dem Untergrund im Wege stehen.

Stoffliche Verwertung

Die Trennbarkeit von Bitumen–Dampfsperren namentlich von mineralischen Fraktionen ist häufig eingeschränkt, da Bitumenbahnen häufig großflächig aufgeschweißt werden. Die stoffliche Verwertung von Beton oder Mauerwerksabbruch kann durch Verunreinigungen mit Bitumenresten erheblich eingeschränkt werden.

Eine stoffliche Verwertung von Bitumen–Dampfsperren ist grundsätzlich möglich. Sie können in geeigneten Anlagen zu neuem Bitumen verarbeitet werden. Voraussetzung dafür ist ein einfacher Ausbau, der nur bei lose verlegten Bitumenbahnen problemlos möglich ist. In der Regel werden Bitumenbahnen verklebt. Der neue Rohstoff Bitumen als Koppelprodukt der Erdölraffinerien gilt nicht als knapp. Deshalb bestehen aus der Sicht der Ökonomie keine Anreize, Bitumen–Dampfsperren, v.a. in kleinen Mengen, wie sie im Hochbau anfallen, zu recyclieren. Das kann sich aber bei geringerer Verfügbarkeit und höheren Preisen ändern.

Energetische Verwertung

Gemäß der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) sollen Abfälle aus Bitumen-Dampfsperren mit den Kunststoffen gesammelt und einer thermischen Verwertung zugeführt werden. Falls die Abfälle gemischt erfasst werden, sind sie einer Vorbehandlungsanlage zuzuführen. Die Verwertung ist in beiden Fällen vorgeschrieben. Mit einem Bitumengehalt von von durchschnittlich 55 - 70 % sind Abfälle aus Bitumen- und Polymerbitumenbahnen für die thermische Verwertung geeignet.  Da jedoch Bitumen einen Schwefelgehalt aufweisen, der mit demjenigen von Schweröl vergleichbar ist, darf Bitumen nur in Anlagen mit weitergehender Rauchgasreinigung verbrannt werden. Die mineralischen Bestandteile und das Aluminium der Kaschierung, die zusammen in der Regel etwa 30 - 50 % ausmachen, bleiben in der Schlacke zurück und müssen deponiert werden. Trotz dieser beiden Einschränkungen wird das Verbrennen von Bitumen mit energetischer Nutzung heute nach dem Recycling als zweitbester Entsorgungsweg angesehen.

Beseitigung / Verhalten auf der Deponie

Bitumen-Dampfsperren sind keine besonders überwachungsbedürftigen Abfälle. Ein Abbau des Bitumens unter Deponiebedingungen dürfte in Anbetracht der Entstehungsgeschichte des Bitumens höchstens in außerordentlich großen Zeiträumen erfolgen. Relevante Emissionen in Folge von Ablagerungen der Bitumenbahnen auf Deponien können in zivilisatorischen Zeiträumen ausgeschlossen werden.

EAK-Abfallschlüssel

Die Zuordnung von Abfallschlüsseln kann in der Praxis je nach Bundesland unterschiedlich gehandhabt werden. Im konkreten Fall ist immer eine Abklärung der anzuwendenden EAK-Schlüssel notwendig.

Für Bitumen-Dampfsperren können folgende EAK-Abfallschlüssel in Frage kommen:

20 02 03 Kunststoff
20 03 02 Bitumengemische
20 09 04 gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen,
die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen

Quellen

Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung – AVV, zuletzt geändert am 24. Februar 2012). Online-Quelle abgerufen am 11.7.2012

LAGA (2003): Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung (Download)