Produktgruppeninformation
Begriffsdefinition
Textile Bodenbeläge sind definiert als "ein Erzeugnis mit einer Nutzschicht aus textilen Faserstoffen, das im Allgemeinen zum Belegen des Fußbodens benutzt wird“ (DIN ISO 2424).
Nach Art der Oberflächenkonstruktion werden textile Bodenbeläge in Polteppiche und Flachteppiche unterschieden. Polteppiche können gewebt, getuftet, gewirkt, geflockt, genadelt oder geknüpft werden. Die wichtigsten Vertreter der textilen Bodenbelägen aus Chemiefaser sind Tuftingteppiche (63 %), Nadelvliesbeläge (35 %) und Webware (ca. 2 %).
Quelle: Gesundheits- und Umweltkriterien bei der Umsetzung der EG-Bauprodukten-Richtlinie (BPR), UFOPLAN 200 62 311, DIBt, 2004
Wesentliche Bestandteile
Polteppiche
Polteppiche bestehen aus Nutzschicht, Trägerschicht und Rückenschicht:
- Für die Nutzschicht (Flor oder Schlinge) werden hauptsächlich Polyamid und Polypropylen verwendet. Daneben spielen auch Polyacrylnitril, Polyester und Polyacryl eine Rolle.
Chemiefaser aus Zellulose (Viskose) wird heute in Teppichböden kaum noch eingesetzt. Sie finden aber häufig noch Anwendung in abgepassten Teppichen (baunetzwissen.de).
Textile Bodenbeläge aus Chemiefasern können auch Beimengungen aus Naturfaser (v.a. Schafwolle) enthalten (Informationen zu Naturfasern: ⇒ Textile Bodenbeläge aus Naturfasern). - Als Trägermaterialien dienen Gewebe oder Vliese aus Polypropylen oder Polyester sowie Polypropylenbändchengewebe. Die Faserkonstruktion wird zumeist mit einer Klebermasse aus Latex im Trägergewebe fixiert.
- Als Rückenschicht kommen Textilrücken aus Polypropylengewebe, selten aus Jute, zur Anwendung. Die früher übliche Schaumrücken aus Syntheselatex (SBR Styrol-Butadien-Kautschuk) oder Polyurethanschaum werden kaum mehr verwendet.
- Meist verbinden Klebstoffschicht aus Syntheselatex die einzelnen Schichten (Vorstrich, Kaschierstrich).
Hinzu kommen diverse Ausrüstungen (Additive) zur Erzielung spezifischer technischer Eigenschaften wie Flammschutzmittel (Aluminiumhydroxid), Antistatika, Antisoilings (Verhindern von Anschmutzung) sowie antimikrobielle Zusatzausrüstungen.
Nadelvliesbeläge
- Für die Nadelvliesherstellung werden vor allem synthetische Spinnfasern aus Polyamid (PA) und Polypropylen (PP) sowie Mischungen aus beiden verwendet - seltener Polyesterfasern (PES).
- Für die Verfestigung kommt Syntheselatex (Styrol-Butadien oder Styrol/Acrylat-Copolymer) mit Flammschutz auf Basis von Aluminiumhydroxid zum Einsatz (GuT 2010).
- Bei mehrschichtigen Nadelvliesbelägen wird eine Grundschicht aus Recyclingfasern mit Trägergewebe aus Polypropylen (PP) oder Polyester (PES) hergestellt.
Durch entsprechende Zusätze in der Imprägnierung kann der Belag antistatisch, schwer entflammbar oder schmutzabweisend ausgerüstet werden. Als Antistatika werden Fettsäureamide, als antimikrobielle Zusatzausrüstung quarternäre Ammoniumverbindungen eingesetzt (Zwiener/Mötzl,2006).
Spezielle textile Beläge
- Leitfähige Beläge entstehen durch Beimischung von leitfähigen Fasern aus Metall, Kohle, Silber oder ionisiertem PA bei der mechanischen Verfestigung.
- Textile Fliesen sind meist mit einer Schwerbeschichtungen (SB) versehen. Gebräuchliche Beschichtungsmaterialien sind Bitumen (SB-B), Alfapolyolefin (SB-APO) oder ataktisches Polypropylen (SB-aPP).
- Selbsthaftende Fliesen werden werkseitig an der Unterseite mit einem Trockenkleber beschichtet.
Charakteristik
Textile Bodenbeläge zeichnen sich durch gute wärme- und schalltechnische Eigenschaften und eine vielfältige Produktpalette aus.
Textile Bodenbeläge haben oft eine relativ kurze Lebensdauer und sind nur mit erhöhtem Reinigungsaufwand hygienisch sauber zu halten.
Besonders wichtige Eigenschaft hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz
Die Herstellung der Chemiefasern ist aufwendig und ökologisch bedenklich. Darüber hinaus gelten verschiedene Ausrüstungen als problematisch.
Charakteristisch für textile Bodenbeläge aus Chemiefaser ist der oft auftretende Neugeruch, jedoch hat die Geruchsintensität von Teppichen in den letzten Jahren tendenziell abgenommen, da kaum noch Schaumrücken aus SBR-Kautschuk vorkommen.
Im Vergleich zu den anderen Kunststoffen gilt Polypropylen als relativ umweltverträglich.
Für die Rückenbeschichtung ist ein Textilrücken aus Jutenetzen oder Polypropylengewebe empfehlenswert. Schaumrücken sollten wegen möglicher gesundheitsrelevanter Ausgasungen nicht eingesetzt werden. Auf PVC-Rücken sollte wegen der vielfachen Risiken für Umwelt und Gesundheit, die von PVC ausgehen, ebenfalls verzichtet werden.
Da die Bodenbeläge großflächig in Innenräumen verlegt werden, ist es von großer Bedeutung, auf Emissionsarmut zu achten. Hierzu gehört die Auswahl emissionsarmer textiler Bodenbeläge (⇒Zeichen und Deklarationen) als auch die fachgerechte Verlegung und die Verwendung emissionsarmer Spachtelmassen, Bodenbelagsklebstoffe und Vorstriche (EMICODE EC1, Blauer Engel DE-UZ 113). Wann immer möglich sollte auf eine vollflächige Verklebung der Bodenbeläge verzichtet werden. Für Textile Bodenbeläge bieten sich eine Reihe von alternativen Verlegeverfahren an (⇒ Technische Hinweise / Verarbeitungsempfehlungen).
Lieferzustand
Textile Bodenbeläge aus Chemiefasern gelangen als Auslegeware (Bahnen) und Fliesen in Dicken von 5 -12 mm in den Handel.
Nadelvlies-Bodenbeläge werden überwiegend als 2 Meter breite Bahnenware zur vollflächigen Verklebung angeboten - vereinzelt auch in 4 Meter Breite.
Nadelvlies-Fliesen sind im Format 50 x 50 cm, seltener in den Formaten 40 x 40 cm oder 61 x 61 cm erhältlich.
Anwendungsbereiche (Besonderheiten)
Textile Bodenbeläge können in Beanspruchungsklassen unterteilt werden. Die Unterteilung erfolgt auf Basis der DIN EN ISO 10874 (Elastische, textile und Laminat-Bodenbeläge - Klassifizierung) zusammen mit der jeweiligen Bodenbelagsnorm - also z. B. DIN EN 1470 für Nadelvlies-Bodenbeläge. Für jede Beanspruchungsklasse sind Raumbeispiele angegeben.
EN 1470 für Nadelvlies- und EN 13297 für Polvlies-Bodenbeläge teilen die möglichen Beanspruchungen für einen Bodenbelag in vier Klassen auf:
- Klasse 1: "leichte Beanspruchung" (z. B. häusliches Schlafzimmer)
- Klasse 2: "normale Beanspruchung" (z. B. normaler Wohnbereich)
- Klasse 3: "starke Beanspruchung" (z. B. intensiv genutzter Wohnbereich oder normal beanspruchter Geschäftsbereich)
- Klasse 4: "extreme Beanspruchung" (z. B. stark beanspruchter Geschäftsbereich)
Wohnbereich | Geschäftsbereich | |||
Klasse | Beanspruchung | Klasse | Beanspruchung | Beispiel |
21 | mäßig / gering | W: Schlafzimmer | ||
22 | normal / mittel | W: Wohnräume, Eingangsbereich | ||
22+ | normal | 31 | mäßig | W: Wohnräume, Eingangsbereich G: Einzelbüros |
23 | stark | 32 | normal | W: Wohnräume, Eingangsbereich, G: Arztpraxen |
33 | stark | G: Kaufhäuser, Großraumbüros |
Die Einstufung richtet sich nach drei Kriterien: Verschleiß, Aussehensveränderung und "allgemeine Widerstandsfähigkeit".
Bei Nadelvlies-Bodenbelägen ist die Einstufung in Beanspruchungsbereiche von der Nutzschicht- bzw. Faservliesmasse abhängig (siehe technische Daten).
Nadelvlies-Beläge fallen in der Regel in deutlich höhere Beanspruchungsklassen als beispielsweise Tufting-Teppichböden. Nadelvlies-Bodenbeläge der Gebrauchsklasse 33 stellen den überwiegenden Marktanteil dar (Gemeinschaft umweltfreundlicher Teppichboden (GuT) e.V.). Dem steht ein deutlich niedriger Komfortwert gegenüber. Für Nadelvlies-Bodenbeläge sieht die EN 1470 gar keine Komfortwerteinstufung vor. Für Polvlies-Beläge sind nach EN 13297 vier Komfortklassen von LC1 bis LC4 definiert. Die anspruchsvolle Komfortklasse LC5 ist nur für Polteppichböden vorgesehen.
Neben der grundsätzlichen Einstufung textiler Bodenbeläge in Beanspruchungs- und Komfortklassen werden auch Zusatzeigenschaften von Textilen Bodenbelägen wie die Eignung für Feuchträume, Fußbodenheizung, Stuhlrollen, Treppen, antistatische Eigenschaften und die Schnittkantenfestigkeit beschrieben. Diese Zusatzeigenschaften können durch Zusammensetzung, Materialwahl und Verarbeitung erreicht werden.
Die Floor Covering Standard Symbols (FCSS) stellen die in europäischen Normen für elastische, textile und Laminat-Bodenbeläge definierten Gebrauchsklassen in graphischen Symbolen dar. Diese Symbole sind durch die CEN urheberrechtlich geschützt und dürfen nur verwendet werden, wenn das Produkt im Einklang mit der entsprechenden Norm geprüft oder klassifiziert wurde .
Marktentwicklung
Textile Bodenbeläge aus Chemiefasern werden in Deutschland seit Mitte der sechziger Jahre hergestellt. Davor spielten textile Bodenbeläge und im Speziellen solche aus Chemiefasern nur eine untergeordnete Rolle. Erst mit der Entwicklung der Tuftingtechnik haben sie eine weite Verbreitung gefunden. In den letzten Jahren ist eine rückläufige Tendenz bei der Produktion textiler Bodenbelägen in Deutschland zu verzeichnen. Nach den vorläufigen Ergebnissen der Erhebungen des Statistischen Bundesamts (Destatis) für das Jahr 2012 ging die Produktion von Teppichen seit 2005 um 21,8 % zurück (bei gleichzeitig sehr hohem Produktionsniveau für Bodenbeläge generell).
⇒ Marktsituation Bodenbeläge Deutschland
Quellen
ZWIENER, Gerd / MÖTZL, Hildegund (2006): Ökologisches Baustofflexikon. C.F. Müller, 2006
Gemeinschaft umweltfreundlicher Teppichboden (GUT) e.V.: Umwelt-Produktdeklarationen für Textile Bodenbeläge. Institut für Bauen und Umwelt:
- EPD-GUT-2010611-D, 30-04-2010: Nadelvlies, homogen, Nutzschicht aus PP mit Beimischung aus PA 6, Verfestigung mit Latexbinder
- EPD-GUT-2010711-D, 30-04-2010: Nadelvlies, Nutzschicht aus PA 6 mit Beimischung aus PP, Grundschicht aus Recyclingfasern, Verfestigung mit Latexbinder
Planungs- und Ausschreibungshilfen
WECOBIS informiert produktneutral. An verschiedenen Stellen bietet WECOBIS jedoch auch Unterstützung dazu, wie sich Produkte innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer ökologischen Eigenschaften unterscheiden lassen.
Informationen hier im Reiter Planungsgrundlagen:
- Links zu materialökologischen Anforderungen und Textbausteinen für Planung und Ausschreibung im WECOBIS-Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen,
- Hinweise auf mögliche Quellen und Nachweisdokumente zu Planungs- und Ausschreibungskriterien,
- ggf. weitere planungs- und ausschreibungsrelevante Informationen, z.B. Hinweise zu Verwendungseinschränkungen hinsichtlich Gefahrstoffverordnung (bei Stoffen / Gemischen), zu Alternativen oder zu besonderen Eigenschaften hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz.
Übersicht Planungsgrundlagen: Textile Bodenbeläge
Stand 07/2024
Textile-Bodenbeläge aus Chemiefaser | Naturfaser-Teppichböden | ||
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Material- ökologische Anforderungen |
Im Modul "Planung & Ausschreibung" bietet WECOBIS eine Übersicht zu möglichen materialökologischen Anforderungen und Textbausteine für Planung und Ausschreibung Inhalt aufklappen | ||
Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS | Textile Bodenbeläge und damit in Zusammenhang Verlegewerkstoffe für Boden- und Wandbeläge. | ||
Quellen für material- ökologische Anforderungen |
Die hier genannten Quellen, insbesondere BNB, bilden die Grundlage für Planungs- und Ausschreibungshilfen bzw. materialökologische Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS. Inhalt aufklappen | ||
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) / Kriterium 1.1.6 (Risiken für die lokale Umwelt) |
Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung. Auch wenn ein Gebäude nicht zertifiziert werden soll, bilden die einzelnen Kriteriensteckbriefe eine gute Grundlage, Orientierung und Hilfestellung für die Umsetzung ökologischer Aspekte in der Gebäudeplanung. Einordung der jeweiligen textilen Bodenbeläge hinsichtlich verschiedener Kriteriensteckbriefe siehe Reiter BNB-Kriterien in WECOBIS. |
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baubook BNB/QNG Produktinformationen | baubook bietet u.a. eine Plattform mit Produktinformationen zu BNB und QNG. Man findet dort Produkte, die den Anforderungen von BNB 1.1.6 und QNG 313 entsprechen. Hersteller können ihre Produkte in der Plattform deklarieren und die Nachweisdokumente hinterlegen. Durch baubook erfolgt eine Prüfung der Einhaltung der Anforderungen vor Freischaltung. → baubook Produktinformationen zu BNB und QNG | ||
Umweltbundesamt (UBA) |
Auf den Internet-Seiten des Umweltbundesamtes (UBA) befindet sich der „Informationsdienst für umweltfreundliche Beschaffung“. Man findet dort auch Empfehlungen für die Ausschreibung u.a. für die Gebäudeinnenausstattung(z.B. div. Bodenbeläge, Bodenbelagsklebstoffe, Innenputze + -wandfarben, Tapeten). | ||
baubook ÖkoBauKriterien | Mit der Plattform ÖkoBauKriterien bietet baubook eine Sammlung von Kriterien, die derzeit vor allem in Österreich, insbesondere in der Stadt Wien, für die ökologische Ausschreibung verwendet werden. Für textile Bodenbeläge finden sich Produktdeklarationen in der Gruppe der Boden- und Wandbeläge. | ||
Mögliche Nachweis- dokumente |
Mithilfe von Nachweisdokumenten müssen die gestellten materialökologischen Anforderungen geprüft und dokumentiert werden. Zum Teil sind diese auch gesetzlich vorgeschrieben. Neben den folgend genannten gehören auch Produktdatenblätter, Technische Merkblätter, sowie Herstellererklärungen zu möglichen Dokumentationsunterlagen. Inhalt aufklappen | ||
gesetzlich vorgeschrieben: | |||
REACH / CLP: Sicherheitsdatenblatt (SDB) |
Textile Bodenbeläge werden als Erzeugnis eingestuft. Für Erzeugnisse ist kein SDB vorgeschrieben. Die pflichtgemäße Leistungserklärung zur CE-Kennzeichnung für Bauprodukte, die unter den Geltungsbereich der BauPVO fallen, muss Angaben über SVHC enthalten oder mitliefern (kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage). Für alle Bauprodukte (Erzeugnisse), also auch solche, die nicht im Geltungsbereich der BauPVO liegen, besteht ein Auskunftsrecht für SVHC. Für die Anfrage an den Hersteller steht auf dem Informationsportal des Umweltbundesamtes zu REACH ein Musterbrief zum Download zur Verfügung. Die meisten Bodenbeläge fallen in den Geltungsbereich der BauPVO (s. Listung in Bauregelliste B Teil 1 / 1.18). |
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Leistungserklärung gemäß BauPVO mit Angaben zu SVHC (kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage) | + | + | |
Nachweis bauaufsichtlicher Anforderungen1 aus Gesundheits- schutzgründen |
ehemals abZ der Gruppe Z-156.601 (textile Bodenbeläge) | ||
1Textile Bodenbeläge benötigen lt. MVVTB / A 3.2.1 in Verbindung mit Anhang 9 aus Gesundheitsschutzgründen einen Nachweis hinsichtlich gefährlicher Stoffe und Emissionen (früher: abZ). Dieser enthält u.a. eine Emissionsprüfung zur quantitativen Bestimmung und Bewertung flüchtiger (VOC) und schwer flüchtiger (SVOC) Verbindungen auf Basis des AgBB-Bewertungsschemas. Detaillierte Erläuterungen zum bauaufsichtlichen Rahmen und zu den möglichen Technischen Nachweisen: → DIBt / Bauprodukte und Bauarten / Elastische, textile und Laminatbodenbeläge → DIBt / Flyer Technische Nachweise |
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freiwillige Produktkenn-zeichnungen / -deklarationen; Emissionsprüfberichte |
Für einige Bauproduktgruppen existieren freiwillige Produktkennzeichnungen oder -deklarationen wie z.B. Umweltzeichen oder Umweltproduktdeklarationen, die als Nachweis für materialökologische Anforderungen dienen können. Eine Übersichtstabelle dazu mit detaillierten Informationen zu textilen Bodenbelägen findet sich im Reiter Zeichen & Deklarationen. Emissionsprüfberichte (ohne Umweltzeichenzertifizierung) können zwar hilfreich sein, sind aber oft nicht leicht zu interpretieren. Insbesondere ist auf die Rahmenbedingungen zu achten, die der Prüfung zugrunde lagen und ob diese mit denen der Anforderung übereinstimmen. |
Übersicht Lebenszyklusinformationen: Textile Bodenbeläge
Textile-Bodenbeläge aus Chemiefaser | Naturfaser-Teppichböden | ||
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Rohstoffe | Inhalt aufklappen (detailliertere Informationen siehe Reiter Rohstoffe) | ||
Hauptbestandteile nach Rohstoffherkunft (gemäß Beispielrezeptur) | |||
Anteil fossiler Rohstoffe | 39 M-% | 5 M-% | |
Anteil mineralischer Rohstofffe | 61 M-% | 40 M-% | |
Anteil erneuerbarer Rohstoffe | 0 M-% | 55 M-% | |
Charakteristische Inhaltsstoffe | |||
Nutzschicht | zum überwiegenden Anteil Polyamid, häufig auch Polypropylen, selten Polyacrylnitril, Polyester und Polyacryl | Wolle (hauptsächlich Schafschurwolle) Kokos, Sisal oder Jute; in geringeren Mengen auch Seegras, Baumwolle, Seide oder Ziegenhaare | |
Trägergewebe | meist Polypropylen (PP) oder Polyester (PES), selten Jute | Baumwoll- oder Jutekette | |
Beschichtung/Bindemittel | Synthese-Kautschuk | Natur- oder Synthese-Kautschuk | |
Problematische Inhaltsstoffe | |||
Potenziell gefährliche Inhaltsstoffe | Bestimmte Farbstoffe, Weichmacher, Biozide, Flammschutzmittel, sonstige Ausrüstungen wie Antistatika oder Antisoilings | Bestimmte Ausrüstungen (z. B. flüchtige Mottenschutzmittel) können problematisch sein. | |
Sonstige | Textile Bodenbeläge mit Schaumrücken aus SBR-Kautschuk oder PVC-Schicht vermeiden. | - | |
Sonstiges | |||
Verwendung von erneuerbaren und Sekundär-Rohstoffen |
Die Nutzschicht von Polteppichen kann aus bis zu 100 % PA6 Recyclingfaser bestehen. In der Träger- und Rückenschicht von Polteppichen kann PET aus recyclierten Flaschen eingesetzt werden. |
Naturfaser-Teppichböden bestehen häufig ausschließlich aus erneuerbaren Rohstoffen. Der Einsatz von Recyclingfasern ist grundsätzlich möglich. Anfallende Reste bei der Produktion werden eher zu weniger anspruchsvollen Textilien (Filzmatten) verarbeitet. |
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Herstellung | Inhalt aufklappen (detailliertere Informationen siehe Reiter Herstellung) | ||
ÖKOBAUDAT-Datensätze | siehe 6.2.02 Kunststoffe / Bodenbeläge / Textile Bodenbeläge |
Derzeit keine Ökobau.dat-Datensätze vorhanden. Nachwachsende Rohstoffe benötigen relativ wenig Energie zu ihrer Gewinnung, da die Rohstoffe weitestgehend solar generiert sind. Der Wasserverbrauch kann allerdings beträchtlich sein. | |
Verarbeitung | Inhalt aufklappen (detailliertere Informationen siehe Reiter Verarbeitung, zu ggf. vorhandenen verarbeitungsspezifischen Produktkennzeichnungen wie z.B. Giscode, siehe Reiter Zeichen & Deklarationen) | ||
Arbeitshygienische Risiken |
Arbeitshygienische Risiken können durch VOC-Emissionen aus dem Klebstoff verursacht werden. Textile Bodenbeläge können aber auch lose verlegt oder mittels Nagelleisten verspannt werden. |
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Nutzung | Inhalt aufklappen (detailliertere Informationen siehe Reiter Nutzung, zur Innenraumhygiene nach BNB siehe siehe Reiter BNB-Kriterien, zu ggf. vorhandenen innenraumrelevanten Produktkennzeichnungen wie z.B. Blauer Engel, siehe Reiter Zeichen & Deklarationen) | ||
Emissionen |
Textile Bodenbeläge können flüchtige organische Verbindungen (VOC) und schwer flüchtiger (SVOC) Verbindungen emittieren. In Deutschland war bis 16.10.2016 die Emissionsprüfung zur quantitativen Bestimmung und Bewertung auf Basis des AgBB-Bewertungsschemas Teil der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (genaue Erläuterung siehe Lexikon abZ). Eine Reihe von textilen Bodenbelägen ist mit Umweltzeichen (z.B. GuT-Gütesiegel), welche in der Regel die VOC- und Formaldehydemissionen aus textilen Bodenbelägen überprüfen, ausgezeichnet. |
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Geruch |
Textile Bodenbeläge aus Chemiefaser haben oft einen charakteristischen Neugeruch, die Geruchsintensität hat jedoch in den letzten Jahren tendenziell abgenommen. |
Manche Naturfasern weisen einen charakteristischen Geruch auf. |
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Nachnutzung | Inhalt aufklappen (detailliertere Informationen siehe Reiter Nachnutzung) | ||
Rückbaubarkeit / Trennbarkeit | Lose verlegte, verspannte oder fixierte textile Bodenbeläge können problemlos wiederverwendet werden. Bei Verklebung mit dem Untergrund ist die saubere Trennung aufwändig oder gar nicht möglich. | ||
Verwertbarkeit / Recyclingfähigkeit |
Es gibt recyclierbare textile Bodenbeläge, Recycling wird bereits von einzelnen Herstellern praktiziert. Ein niederländischer Hersteller bietet z.B. eine internationale Sammlung und Rücknahme aller Arten von Teppichabfällen mit Ausnahme von PVC-haltigen Teppichen an. |
Recycling von Naturfaser-Bodenbelägen findet eher nicht statt, da Verunreinigungen und die geringe Zahl an Produktions-stätten hohen technischen und logistischen Aufwand verursachen. |
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Typischer Entsorgungsweg | Verbrennung | Verbrennung | |
Energiegewinnung möglich? | ja (in dafür zugelassenen Anlagen) | ja (in dafür zugelassenen Anlagen) |
Alternativen hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz
Die Herstellung der Chemiefasern ist aufwendig und ökologisch bedenklich. Darüber hinaus gelten verschiedene Ausrüstungen als problematisch.
Charakteristisch für textile Bodenbeläge aus Chemiefaser ist der oft auftretende Neugeruch, jedoch hat die Geruchsintensität von Teppichen in den letzten Jahren tendenziell abgenommen, da kaum noch Schaumrücken aus SBR-Kautschuk vorkommen.
Im Vergleich zu den anderen Kunststoffen gilt Polypropylen als relativ umweltverträglich.
Für die Rückenbeschichtung ist ein Textilrücken aus Jutenetzen oder Polypropylengewebe empfehlenswert. Schaumrücken sollten wegen möglicher gesundheitsrelevanter Ausgasungen nicht eingesetzt werden. Auf PVC-Rücken sollte wegen der vielfachen Risiken für Umwelt und Gesundheit, die von PVC ausgehen, ebenfalls verzichtet werden.
Da die Bodenbeläge großflächig in Innenräumen verlegt werden, ist es von großer Bedeutung, auf Emissionsarmut zu achten. Hierzu gehört die Auswahl emissionsarmer textiler Bodenbeläge (⇒Zeichen und Deklarationen) als auch die fachgerechte Verlegung und die Verwendung emissionsarmer Spachtelmassen, Bodenbelagsklebstoffe und Vorstriche (EMICODE EC1, Blauer Engel DE-UZ 113). Wann immer möglich sollte auf eine vollflächige Verklebung der Bodenbeläge verzichtet werden. Für Textile Bodenbeläge bieten sich eine Reihe von alternativen Verlegeverfahren an (⇒ Technische Hinweise / Verarbeitungsempfehlungen).
Weitere planungs- und ausschreibungsrelevante Informationen in WECOBIS
- Reiter Übersicht / Anwendungsbereiche
- Reiter Zeichen & Deklarationen / Erläuterung + Links der wichtigsten Deklarationen zur jeweiligen Produktgruppe
- Reiter BNB-Kriterien / Einordnung der jeweiligen Produktgruppe gemäß Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Allgemeine Unterstützung zum Umgang mit Nachhaltigkeitsaspekten in Planung und Ausschreibung sowie Hinweise auf Leitfäden, Arbeitshilfen und Veröffentlichungen zum Nachhaltigen Bauen bietet das neue WECOBIS-Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen unter Allgemeine Infos.
Umweltdeklarationen
Die folgende Tabelle liefert eine Übersicht zu Zeichen & Deklarationen, die für die Produktgruppe relevant sind. Neben Herstellererklärungen, Informationen in Sicherheitsdatenblättern (SDB) oder allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) können diese den Nachweis für umwelt- und gesundheitsrelevante Kriterien in Planung und Ausschreibung (s. Reiter Planungsgrundlagen) ermöglichen. Detaillierte Informationen finden sich außerdem in den einzelnen Produktgruppen.
Übersicht Umweltdeklarationen: Textile Bodenbeläge
Stand 07/2024
Textile-Bodenbeläge aus Chemiefaser |
Naturfaser-Teppichböden | ||
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Umweltzeichen |
Umweltzeichen gehören zu den freiwilligen Produktkennzeichnungen. Sie bieten die Möglichkeit, Unterschiede von Produkten innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer Umwelt- und Gesundheitsrelevanz festzustellen, auch wenn sie keine allgemeinverbindlichen Gebote oder Verbote aufstellen können. |
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Blauer Engel DE-UZ 128 Emissionsarme textile Bodenbeläge |
+ | + | |
Österreichisches Umweltzeichen / Richtlinie UZ 35 Textile Fußbodenbeläge | (+) | (+) | |
EU Ecolabel (Blume) | - | - | |
Nordic Swan Ecolabel / Floor coverings(Bodenbeläge: mind. 50% erneuerbare Rohstoffe) | x
(Bodenbeläge: mind. 50% erneuerbare Rohstoffe) |
(+) Produktverfügbarkeit nicht prüfbar |
|
natureplus Umweltzeichen / Textile Bodenbeläge RL1400 (nur für Produkte aus nachwachsenden und/oder umweltverträglich gewonnenen mineral. Rohstoffen / mind. 85 Masse%) | x | (+) | |
eco-INSTITUT-Label |
- |
- | |
GUT-Label / PRODIS für Teppiche und Teppichböden | + | + | |
Cradle to Cradle2 / Built Environment and Furnishings | - | - | |
GISBAU Klassifizierungs-system |
Das GISBAU Klassifizierungssystem ermöglicht es durch den GISCODE oder GISBAU Produktcode, Produkte von denen die gleichen Gesundheitsgefahren ausgehen, in einer Gruppe zusammenzufassen. Die Klassifizierung ist auf den Arbeitsschutz ausgerichtet. Gemäß Minimierungs- und Substitutionsgebot der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist grundsätzlich das Produkt mit den geringstmöglichen Belastungen zu verwenden. |
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Textile Bodenbeläge sind nicht im GISBAU-System klassifiziert. Informationen zu möglichen arbeitshygienischen Risiken siehe Reiter Verarbeitung. |
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Umweltprodukt-deklaration (EPD) |
Die Umweltproduktdeklaration (EPD = Environmental Product Declaration) eines Produktes macht Aussagen zum Energie- und Ressourceneinsatz und in welchem Ausmaß ein Produkt zu Treibhauseffekt, Versauerung, Überdüngung, Zerstörung der Ozonschicht und Smogbildung beiträgt. Außerdem werden Angaben zu technischen Eigenschaften gemacht, die für die Einschätzung der Performance des Bauproduktes im Gebäude benötigt werden, wie Lebensdauer, Wärme- und Schallisolierung oder den Einfluss auf die Qualität der Innenraumluft.1 |
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EPD1 | + | + | |
Branchen-EPD1 | + | - | |
Umweltindikatoren |
Einheitliche Werte zu Umweltindikatoren wie z.B Primärenergieaufwand, Abfall, Abiotischer Ressourcenverbrauch, Ozonabbaupotential, Treibhauspotential usw. liefert die Datenbank ÖKOBAUDAT des Informationsportals Nachhaltiges Bauen. |
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ÖKOBAUDAT-Datensätze | 6.2.05. Textile Bodenbeläge | - | |
Hinweis: Da sich die verfügbare Datensatzanzahl regelmäßig ändert, werden an dieser Stelle nur die vorgesehenen Gliederungspunkte in den Kategorien der Datenbank genannt und keine Aussagen zur Verfügbarkeit von Datensätzen gemacht. Der Link ÖKOBAUDAT-Datensätze führt zur Datenbank, im "Kategorienbrowser" kann dann über die Gliederungspunkte nach aktuellen Datensätzen gesucht werden. |
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Sonstige freiwillige Produkt-Deklarationen | Die Plattform baubook beispielsweise bietet für Händler und Hersteller von Bauprodukten die Möglichkeit einer online-Deklaration z.B. anhand der deutschen BNB/QNG-Kriterien oder der österreichischen ÖkoBauKriterien. Inhalt aufklappen | ||
baubook BNB/QNG Produktinformationen | Unter "BNB und QNG Produktinfos" findet man Produkte, die den Anforderungen von BNB 1.1.6 und QNG 313 entsprechen. Hersteller können ihre Produkte in der Plattform deklarieren und die Nachweisdokumente hinterlegen. Durch baubook erfolgt eine Prüfung der Einhaltung der Anforderungen vor Freischaltung. siehe baubook Produktinformationen zu BNB und QNG |
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baubook ÖkoBauKriterien | Unter "ÖkoBauKriterien" findet man eine Sammlung von Kriterien und Produkten, die derzeit vor allem in Österreich, insbesondere in der Stadt Wien, für die ökologische Ausschreibung verwendet werden. siehe baubook ÖkoBauKriterien / Produkte / Boden- und Wandbeläge |
+ | Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe vorhanden |
(+) | derzeit kein Produkt aus dieser Produktgruppe zertifiziert |
- | Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe nicht vorhanden bzw. Produktgruppe nicht im Geltungsbereich |
./. | Zeichen / Label für diese Produktgruppe nicht relevant |
x | Produkte aus dieser Produktgruppe können die Kriterien des Zeichens/Labels definitionsgemäß nicht erfüllen |
1 Die hier als vorhanden markierten EPDs und Branchen-EPDs sind als Auswahl ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu verstehen und finden sich z.B. auf den Seiten der ÖKOBAUDAT Datenlieferanten. 2 Bei Cradle to Cradle-Zertifizierungen gibt es insgesamt 4 Bewertungsstufen von Bronze bis Platin in 5 Kategorien. Zur Einordnung der Qualität gehört also immer auch das tatsächlich erreichte Bewertungsniveau, was z.B. bei Bronze (insbesondere in Material Health) noch relativ niedrig ist!
Bewertungssystem
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Wofür steht das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)? Inhalt aufklappen | |
Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung. |
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Welche Informationen liefert WECOBIS für BNB im Reiter BNB-Kriterien? Inhalt aufklappen | |
WECOBIS führt in den Datenblättern der Bauproduktgruppen umfangreiche Informationen zur Beantwortung der verschiedenen Fragestellungen im Hinblick auf Umwelt- und Gesundheitsaspekte. Im Reiter BNB-Kriterien bietet WECOBIS gezielt Antworten auf Fragestellungen baustoffrelevanter BNB-Kriteriensteckbriefe. Durch die Bündelung von Aspekten z.B. bzgl. der Risiken für die lokale Umwelt, Fragen zur Innenraumlufthygiene und der Thematik Rückbau, Trennung, Verwertung gibt WECOBIS gezielte Hilfestellung bei der Einordnung einzelner Baustoffe. Tiefergehende Informationen finden sich über die Verknüpfungen in den jeweiligen Datenblättern. |
BNB-Kriterium BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau)
Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_1.1.6 verfolgt? Inhalt aufklappen | |
BNB-Kriterium BN_1.1.6 zielt auf die Reduzierung bzw. Vermeidung von Stoffen und Produkten beim Neubau, die aufgrund ihrer stofflichen Eigenschaften oder Rezepturbestandteile ein Risikopotenzial für Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft (auch Innenraumluft) enthalten. Das Kriterium teilt die Anforderungen in 5 Qualitätsniveaus ein. Die Einordnung orientiert sich an Aufwand und Schwierigkeitsgrad der praktischen Umsetzung sowie an der ökologischen Bedeutung der Substitution eines Stoffes. Für den Umgang mit Materialien im Bestand und deren Einordnung ist Kriteriensteckbrief BK_1.1.6. heranzuziehen. |
Einordnung Textile Bodenbeläge
Stand 05/2022 (Steckbriefversion V 2015)
Übersicht 1.1.6-Positionen + WECOBIS-Produktgruppen | Qualitätsniveau erreichbar?1 | |||||
1 | Textile Bodenbeläge → Erläuterungen s.u. |
QN1 | QN2 | QN3 | QN4 | QN5 |
Textile Bodenbeläge aus Chemiefasern (* nur ohne PVC-Rückenschicht) |
ja | ja | ja | ja | ja* | |
Naturfaser-Teppichböden |
ja | ja | ja | ja | ja* | |
Mögliche Einschränkungen bei der Produktauswahl / Erläuterungen zu erreichbaren QNs | ||||||
Textile Bodenbeläge Inhalt aufklappen | ||||||
Die Verwendung von textilen Bodenbelägen mit PVC-Rückenschicht ist ab QN5 ausgeschlossen. Ansonsten ist es möglich, bei Verwendung der entsprechenden Produkte, mit allen anderen textilen Bodenbelägen die Anforderungen bis einschließlich QN5 (Blauer Engel DE-UZ 128 oder GuT-Gütesiegel oder gleichwertig) zu erfüllen. Es gibt eine große Anzahl von emissionsarmen textilen Bodenbelägen, die mit dem Blauen Engel DE-UZ 128 ausgezeichnet sind (Stand Mai 2022) und damit alle Anforderungen automatisch erfüllen. Es finden sich auch zahlreiche Produkte mit dem GuT-Gütesiegel, das PVC-Rückenschichten aber nicht grundsätzlich ausschließt, sodass dieser Nachweis hier noch zusätzlich erbracht werden muss. Produkte ohne eines dieser Labels müssen die entsprechenden Anforderungen einzeln nachweisen. |
Tabelle 1.5.3: Übersicht der erreichbaren Qualitätsniveaus / Textile Bodenbeläge 1 Entsprechende Produkte vorausgesetzt, die die jeweiligen Einzelanforderungen erfüllen. Sofern nichts anderes vermerkt (s. ggf. Erläuterungen), ist eine ausreichende Produktverfügbarkeit gegeben.
→ Planungs- und Ausschreibungshilfen mit Textbausteinen
Tabellarische Übersichten mit allen Einzelanforderungen sind im WECOBIS Modul Planung & Ausschreibung (P&A) zu finden. Man findet dort auch detaillierte Informationen zu den Nachweismöglichkeiten (z.B. über andere Produktkennzeichnungen) und damit zur Prüfung der angebotenen Produkte, außerdem ausführliche Erläuterungen zu den Anforderungen und die zugehörigen Textbausteine (auch als PDF-Download):
→ Textile Bodenbeläge
BNB-Kriterium BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung)
Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BK_1.1.6 verfolgt? Inhalt aufklappen | |
Im Falle einer Sanierungsmaßnahme wird BN_1.1.6 ergänzt durch das BNB-Kriterium BK_1.1.6. Dieses zielt auf die Adressierung und Ausschleusung von Materialien in der bestehenden Bausubstanz, die ein Risikopotenzial für Mensch und Umwelt darstellen. Die Bewertung erfolgt anhand einer Einstufung der Baumaterialien in ein vorgegebenes Schadstoffkataster mit 14 Schadstoffgruppen aufgrund ihres Schädigungspotentials und der jeweiligen Sanierungsmaßnahmen. Das Kriterium teilt die Anforderungen in 4 Qualitätsniveaus ein. Die Einordnung orientiert sich an Aufwand und Schwierigkeitsgrad der praktischen Umsetzung sowie an der ökologischen Bedeutung er Substitution eines Stoffes. Weitere Informationen zu den Einzelkriterien im Bestand siehe BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung). Für den Einbau von neuen Materialien gilt BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau). |
Die in den WECOBIS-Baustoffinformationen beschriebenen Produktgruppen behandeln nur aktuell am Markt befindliche Baustoffe. Dabei handelt es sich in aller Regel nicht mehr um dieselben Produkte, die z.B. einem Schadstoffkataster gemäß BNB-Kriteriensteckbrief BK_1.1.6 zugeordnet werden müssen.
Eine Einordnung hinsichtlich BK_1.1.6 erfolgt daher in WECOBIS in eigenen Datenblättern zum Bestand. Dort findet man Informationen zu Materialien, die in der Regel nicht mehr auf dem Markt sind, jedoch bei Umbau- oder Renovierungsmaßnahmen als Rückbaumaterial anfallen können.
Einordnung Bodenbeläge im Bestand
Die Einordnung von Materialien im Bestand erfolgt in WECOBIS jeweils gesammelt für die ganze Obergruppe der Bodenbeläge. Siehe dazu Bodenbeläge im Bestand.
BNB-Kriterium BN_3.1.3 - Innenraumhygiene
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Ziel des BNB-Kriteriums 3.1.3 ist die Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten, die zu keinen negativen Effekten hinsichtlich der Befindlichkeit der Raumnutzer führt, die hygienische Sicherheit garantiert und somit möglichst auch eine empfundene hohe olfaktorische Luftqualität gewährleistet. |
An dieser Stelle findet man eine grobe Übersicht zu den in BNB_BN_3.1.3 adressierten Emissionen. Sofern relevant, finden sich ausführlichere Informationen in anderen WECOBIS-Reitern:
→ Reiter Planungsgrundlagen / ggf. Infos zu Alternativen hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz
→ Reiter Verarbeitung, Nutzung, Nachnutzung / lebenszyklusspezifische Informationen
Hinweis:
Neben der inhaltlichen Zusammensetzung kann für die Wirkung eines Baustoffes immer auch die Einbausituation vor Ort (eingebaute Menge, Raumgröße, Klima, Temperaturen etc.), sowie die Verarbeitung und Wechselwirkung mit anderen Materialien entscheidend sein.
Einordnung Textile Bodenbeläge
Textile Bodenbeläge benötigen lt. MVVTB / A 3.2.1 in Verbindung mit Anhang 9 aus Gesundheitsschutzgründen einen Nachweis hinsichtlich gefährlicher Stoffe und Emissionen (früher: abZ). Dieser enthält u.a. eine Emissionsprüfung zur quantitativen Bestimmung und Bewertung flüchtiger (VOC) und schwer flüchtiger (SVOC) Verbindungen auf Basis des AgBB-Bewertungsschemas.
Detaillierte Erläuterungen zum bauaufsichtlichen Rahmen und zu den möglichen Technischen Nachweisen:
→ DIBt / Bauprodukte und Bauarten / Elastische, textile und Laminatbodenbeläge
→ DIBt / Flyer Technische Nachweise
Bei den textilen Bodenbelägen gibt es viele emissions- und schadstoffgeprüfte Produkte mit Umweltzeichen (z.B. Blauer Engel DE-UZ 128), detaillierte Informationen siehe Reiter "Zeichen & Deklarationen".
Um das Risiko für Emissionen zu minimieren bzw. die Quelle für auftretende Emissionen zu finden, muss allerdings der gesamte Fußbodenaufbau betrachtet werden. Auch Verlegewerkstoffe können verschiedene Substanzen emittieren. Sofern technisch möglich ist aus öko- und humantoxikologischen Gründen die lose Verlegung oder das Verspannen textiler Bodenbeläge dem Fixieren oder vollflächigen Verkleben vorzuziehen. Falls vollflächiges Verkleben technisch erforderlich ist, sollten emissionsarme Dispersions-Klebstoffe mit Blauem Engel DE-UZ 113 oder EMICODE EC1plus verwendet werden.
Produktgruppe | Zu erwartende VOC-Emissionen | Zu erwartende Formaldehyd-Emissionen |
Textile Bodenbeläge aus Chemiefaser | möglich | möglich |
Textile Bodenbeläge aus Naturfaser2 | möglich | keine |
Tabelle 1.5.8: Übersicht möglicher VOC- und Formaldehyd-Emissionen | |
keine | Die Produktgruppe enthält kein Formaldehyd oder keine VOC. |
möglich | Die Produkte der Produktgruppe unterscheiden sich bezüglich der zu erwartenden VOC- oder Formaldehyd-Emissionen. |
hoch | Die Produktgruppe verursacht grundsätzlich hohe VOC-Emissionen oder Formaldehyd-Emissionen. Alternativen sind vorzugsweise in der Wahl funktional gleichwertiger Baustoffe anderer Produktgruppen oder anderer Konstruktionen zu suchen. |
2 Teppichbodenbeläge aus Naturfasern können Zusatzstoffe wie Mottenschutzmittel (z. B. Permethrin) oder andere Biozide enthalten, deren Umweltrelevanz geprüft werden muss und die während der Nutzungsdauer auch an die Umwelt emittiert werden können.
BNB-Kriterium BN_4.1.4 - Rückbau, Trennung, Verwertung
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Im BNB Kriteriensteckbrief 4.1.4 werden Konstruktionen nach ihrer Rückbaubarkeit, Trennbarkeit und Verwertbarkeit eingestuft. |
Für die Bewertung der Rückbaubarkeit wirkt sich der Einsatz abfallarmer Konstruktionen, die die Möglichkeit eines sortenreines Rückbaus erlauben, günstig aus. Die Rückbaubarkeit beschreibt den Aufwand, der für Demontage oder Abbruch eines Bauteils aus dem Gebäudeverband nötig ist. Die Sortenreinheit beschreibt den Aufwand, der für die sortenreine Trennung mehrschichtiger und / oder inhomogener Bauteile anfällt.
Für die Bewertung der Verwertbarkeit der Baustofffraktionen gelten die zur Zeit der Bewertung am Markt aktuell verfügbaren technischen Verfahren. Eine bessere Verwertbarkeit / höherwertige Verwertung führt tendenziell zu einer Aufwertung. Eine theoretische aber nicht realisierte Verwertbarkeit führt tendenziell zu einer Abwertung. Alternativ können bei Bauteilen mit langer zu erwartender Nutzungsdauer Forschungsvorhaben, die praktikable Lösungsmöglichkeiten in absehbarer Zeit zur Verfügung stellen können, positiv bewertet werden.
Weitere Informationen z.B. zu den Verwertungsmöglichkeiten, Deponieverhalten, Abfallschlüssel → Reiter Nachnutzung
Einordnung elastische, textile, mineralische, Laminat-, Holz-Bodenbeläge
Die Rückbaubarkeit von Bodenbelägen hängt stark von der Art der Verlegung ab.
Rückbaubarkeit |
>> zunehmender Rückbauaufwand >> |
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Verlegeart |
lose verlegt |
verspannt |
vernagelt |
streifenweise verklebt |
vermörtelt |
vollflächig verklebt |
(x) z.T. möglich als Fertigdielen |
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Bodenbeläge aus Holz: Dielenboden |
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Bodenbeläge aus Holz: Massivparkett |
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Tabelle 1.5.10-1: Übersicht Rückbaubarkeit
1 Da Elastische Bodenbeläge i. d. R. vollflächig verklebt werden, ist deren Rückbau mit hohem Aufwand verbunden. Aufgrund der daraus resultierenden Beschädigung des Bodenbelags ist eine Weiterverwendung nicht möglich. Definierte Trennvliese können hier ggf. zu besserer Trennbarkeit beitragen.
2 Zu beachten ist hier allerdings die Lebensdauer der Beläge, die z.B. bei textilen Bodenbelägen mit ca. 10 Jahren, Laminat-Bodenbelägen mit ca. 20 Jahren, bei einem (verklebten) Massivholzparkett oder mineralischen Belägen hingegen mit über 50 Jahren veranschlagt wird.
3 Die Demontage von mineralischen Bodenbelägen ist mit hohem Aufwand verbunden. Ein Ausnahme bilden Lehmböden, die normalerweise sortenrein von den angrenzenden Schichten getrennt werden können.
4 Laminat-Bodenbeläge werden fast immer schwimmend verlegt. Bei verklebtem Laminat ist eine zerstörungsfreie Trennung und damit eine Wiederverwendung nicht möglich.
Verwertungs- / Beseitigungswege | Hochwertige Verwertung | Minderwertige Verwertung | Energetische Verwertung | Deponierung |
Elastische Bodenbeläge | ||||
Elastomer-Bodenbeläge | Nicht möglich wegen Verklebung | Möglich | Momentan der übliche Beseitigungsweg | Nicht zulässig, Vorbehandlung nötig |
Linoleum-Bodenbeläge | Nicht möglich wegen Verklebung | Möglich, wirtschaftlich nicht attraktiv | Momentan der übliche Verwertungsweg | Nicht zulässig, Vorbehandlung nötig |
Polyolefin-Bodenbeläge | Nicht möglich wegen Verklebung | Möglich, wirtschaftlich nicht attraktiv | Momentan der übliche Verwertungsweg | Nicht zulässig, Vorbehandlung nötig |
PVC-Bodenbeläge | Nicht möglich wegen Verklebung | Möglich, Rücknahmesysteme vorhanden, steigend1 wegen fehlender ökologischer Behandlungsalternativen | Thermische bzw. mechanische Abfallbehandlung in mechanisch-biologischen Aufbereitungsanlagen momentan der übliche Beseitigungsweg2 | Nicht zulässig, Vorbehandlung nötig |
Textile Bodenbeläge | ||||
Textile Bodenbeläge aus Chemiefaser | Bedingt möglich3 | Möglich | Momentan der übliche Verwertungsweg | Nicht zulässig, Vorbehandlung nötig |
Textile Bodenbeläge aus Naturfaser | Bedingt möglich3 | Möglich, wirtschaftlich nicht attraktiv | Momentan der übliche Verwertungsweg | Nicht zulässig, Vorbehandlung nötig |
Mineralische Bodenbeläge | ||||
Keramik-Fliesen und -Platten |
Theoretisch möglich4 | Möglich | Nicht möglich | Momentan der übliche Beseitigungsweg (Inertabfall) |
Kunststein | Theoretisch möglich4 | Bedingt möglich5 | Nicht möglich | Momentan der übliche Beseitigungsweg6 |
Lehmböden | möglich7 | möglich7 | nicht möglich | Momentan der übliche Beseitigungsweg |
Naturstein | Theoretisch möglich4 | Möglich | Nicht möglich | Momentan der übliche Beseitigungsweg (Inertabfall) |
Holz und Laminat-Bodenbeläge | ||||
Bodenbeläge aus Holz | Möglich, wenn vom Untergrund trennbar3 | Bedingt möglich3 | Momentan der übliche Verwertungsweg | Nicht zulässig, Vorbehandlung nötig |
Fertigpakett, Laminat-Bodenbeläge |
Möglich3 | Bedingt möglich | Momentan der übliche Verwertungsweg | Nicht zulässig, Vorbehandlung nötig |
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Hochwertige Verwertung | Die Produktgruppe wird zur Herstellung gleichwertiger Produkte als wesentlicher Bestandteil des Endprodukts eingesetzt. | ||
Minderwertige Verwertung | Die Produktgruppe wird zur Herstellung untergeordneter Produkte als wesentlicher Bestandteil des Endprodukts eingesetzt. | ||
Energetische Verwertung | Die Produktgruppe wird in einer Verbrennungsanlage energetisch verwertet. | ||
Deponierung | Die Produktgruppe wird ggf. nach thermischer Vorbehandlung deponiert. |
1 Der Anteil an Nachgebrauchsabfällen ("post-consumer") lag 2007 bei ca. 403.000. Davon wurden ca. 77.000 Tonnen werkstofflich und rohstofflich recycelt. Dies entspricht einer Recyclingquote von 19 % bei Gesamt-PVC. Aussagen zu PVC-Bodenbelägen liegen nicht vor.
2 Geringer Energiegewinn; hauptverantwortlich für Chloreintrag in Verbrennungsanlagen
3 Je nach Verlegungsart. Verunreinigungen durch Kleber oder Beschichtungen können auftreten.
4 Intakte Fliesen/Steine könnten gesäubert und wiederverwendet werden.
5 Zementgebundene Kunststeine können als Splittersatz stofflich verwertet werden. Die stoffliche Verwertbarkeit kunstharzgebundener Steine ist wegen der Kunstharzanteile begrenzt.
6 Zementgebundene Werksteine können als Inertabfall, kunstharzgebundene Steine je nach Erfüllung der Zuordnungskriterien in Deponien der Klasse I bis III bzw. erst nach Vorbehandlung deponiert werden.
7 Lehmböden haben hier deutliche Vorteile gegenüber herkömmlichen Estrichen:Lehmböden können normalerweise sortenrein von den angrenzenden Schichten getrennt werden.Sie können durch Wasserzugabe wiederaufbereitet und neu geformt werden. Die Polsterhölzer und Holzfußböden können sortenrein von der Lehmmischung getrennt werden. Voraussetzung für die hervorragende Recyclingfähigkeit der Lehmbaustoffe ist, dass der Lehm nicht mit anderen Bindemitteln wie z.B. Zement vermengt wird. Die Zugabe anderer Bindemittel ist in der traditionellen Stampflehmbauweise in Mitteleuropa nicht üblich, ist aber immer wieder Forschungsgegenstand.
Quellen
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Kriterium 1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt, abrufbar unter BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Online-Quelle)
Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Version 2011_1, Kriterium 3.1.3 Innenraumhygiene, abrufbar unter BNB_BN2011-1_313 (Online-Quelle)
Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Version 2011_1, Kriterium 4.1.4 Rückbau, Trennung und Verwertung, abrufbar unter BNB_BN2011-1_414 (Online-Quelle)
Mötzl, Pladerer et al.: Assessment of Buildings and Constructions (ABC) – Disposal. Maßzahlen für die Entsorgungseigenschaften von Gebäuden und Konstruktionen für die Lebenszyklusbewertung. Berichte aus Energie- und Umweltforschung, 30.12.2009.
Zwiener/Mötzl: Ökologisches Baustofflexikon 3. Auflage 2006
Technisches
Technische Daten
-
Flächengewicht [kg/m²] 0,4 bis 5,123, abhängig von der Art des Bodenbelags und der Komfortklasse
-
Anmerkung zu Euroklasse nach DIN EN 13501-1
Wenn der Hersteller keine Angaben über die Brandklasse machen kann, muss er sein Produkt mit dem Piktogramm Ffl (darf in Deutschland nicht eingesetzt werden) kennzeichnen.
Baustoffklasse nach DIN 4102-1
B1 - B2
Euroklasse nach DIN EN 13501-1
Privater Bereich: Efl, Objektbereich: Bfl-s1, Cfl-s1
Die technischen Eigenschaften eines Nadelvliesbelags hängen neben dem Aufbau entscheidend von den eingesetzten Fasern ab. Jede Faserart verfügt über spezifische Eigenschaften, die sich in den Gebrauchseigenschaften des Belags niederschlagen:
Eigenschaft | Polyamid-Faser | Polypropylen-Faser | Polyester-Faser |
Verschleißverhalten | hoch | mäßig | gut |
Wiedererholvermögen | hoch | mäßig | gut |
Anschmutzverhalten | gering | sehr gering | mäßig |
Statische Aufladung | gering | Neigung zur statischen Aufladung | Neigung zur statischen Aufladung |
Feuchtigkeitsaufnahme | hoch (neigt zu Dimensionsänderung) | gering (dimensionsstabil) | mäßig (bedingt dimensionsstabil) |
Preis | preiswert | relativ teuer |
Bei einschichtigen Nadelvliesbelägen sind Faserart, Farbe und Beschaffenheit über die gesamte Belagdicke identisch. Solche Beläge ohne Träger basieren häufig auf Fasermischungen, um die gewünschten technischen Eigenschaften bereitzustellen. Hintergrund: Ein gängiges Mischungsverhältnis ist 70 % PP zu 30 % PA.
Mehrschichtige Nadelvliesbeläge bestehen aus Schichten mit unterschiedlicher Faserart, Farbe und Beschaffenheit. Eine gängige Variante sind Nadelvlies-Bodenbeläge mit einer Nutzschicht aus 100 % PA in Kombination mit Polyamid-Grobfasern und einer Trägerschicht aus Polypropylen-, Polyester- oder Polyacryl-Fasern.
Quelle: raumausstattung.de
Technische Regeln (DIN, EN)
DIN ISO 2424:1999
|
Textile Bodenbeläge - Begriffe (ISO 2424:1992) Norm 1999-01 ISO 2424 |
DIN ISO 2424:2007
|
Textile Bodenbeläge – Begriffe, Ausgabe 2007-02
Originalsprache: Englisch, Französisch |
DIN EN 1307:2012 1) | Normentwurf: Textile Bodenbeläge - Einstufung; Deutsche Fassung prEN 1307:2012 |
DIN EN 1307 1)
|
Textile Bodenbeläge - Einstufung von Polteppichen; Deutsche Fassung EN 1307:2008
|
DIN EN 1470 1)
|
Textile Bodenbeläge - Einstufung von Nadelvlies-Bodenbelägen, ausgenommen Polvlies-Bodenbeläge; Deutsche Fassung EN 1470:2008
|
DIN EN 132971)
|
Textile Bodenbeläge - Einstufung von Polvlies-Bodenbelägen; Deutsche Fassung EN 13297:2007
|
DIN EN 13297, Berichtigung 1)
|
Textile Bodenbeläge - Einstufung von Polvlies-Bodenbelägen; Deutsche Fassung EN 13297:2007, Berichtigung zu DIN EN 13297:2007-12; Deutsche Fassung EN 13297:2007/AC:2008
|
DIN EN 15114 1)
|
Textile Bodenbeläge - Einstufung textiler Bodenbeläge ohne Pol; Deutsche Fassung EN 15114:2006+A1:2008
|
DIN EN 15114/A2 2) | Normentwurf: DIN EN 15114/A2 Textile Bodenbeläge - Einstufung textiler Bodenbeläge ohne Pol; Deutsche Fassung EN 15114:2006+A1:2008/prA2:2011 |
DIN EN ISO 21868 | Normentwurf: Textile Bodenbeläge - Richtlinien für die Pflege und Reinigung (ISO/DIS 21868:2009); Deutsche Fassung prEN ISO 21868:2009 |
DIN EN ISO 10874 | Elastische, textile und Laminat-Bodenbeläge - Klassifizierung (ISO 10874:2009); Deutsche Fassung EN ISO 10874:2012 |
DIN EN 14041 | Elastische, textile und Laminat-Bodenbeläge - Wesentliche Eigenschaften; Deutsche Fassung EN 14041:2004+AC:2005+AC:2006 |
1) Die DIN EN 1307:2012 "Textile Bodenbeläge - Einstufung" liegt derzeit (Mai 2013) nur als Norm-Entwurf (prEN 1307, Ausgabe 2012-09) vor. Sie soll zukünftig folgende Normen ersetzen: DIN EN 1307:2008-08, DIN EN 1470:2009-02, DIN EN 13297:2007-12, DIN EN 13297 Berichtigung 1:2009-01 und DIN EN 15114:2008-11 (Quelle: http://www.fnk.din.de, 31.05.2013)
2) Die DIN EN 15114/prA2:2011 "Einstufung textiler Bodenbeläge ohne Pol" liegt derzeit (Mai 2013) nur als Norm-Entwurf vor. Sie ist vorgesehen als Änderung von DIN EN 15114:2008-11 (Quelle: http://www.fnk.din.de, 31.05.2013)
Bauregelliste
Das Deutsche Institut für Bautechnik stellt in den Bauregellisten A, B und C die technischen Regeln für Bauprodukte und Bauarten sowie bauaufsichtlich geregelte und nicht geregelte Bauprodukte und Bauarten auf.
Nach Zustimmung der obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder wird die Bauregelliste bekannt gegeben. Erwerb und weiterführende Informationen zu Bauregelliste und ihren Regelungsbereichen siehe unter → www.dibt.de
Eine Darstellung und Erläuterungen zur Klassifizierung von Bauprodukten siehe im Lexikon → Klassifizierung von Bauprodukten
Bauregelliste 2014/1, 7. März 2014:
- B Teil 1, 1.18.1 Elastische, textile und Laminat-Bodenbeläge
- C Teil 2 Bauprodukte für den Ausbau, 2.9 Bodenbeläge
Quellen
PECH, Anton; PÖHN, Christian: Bauphysik. Band 1 von Baukonstruktionen / Baukonstruktionen. Springer DE, 2004
Gemeinschaft umweltfreundlicher Teppichboden (GuT) e.V.: Umwelt-Produktdeklarationen für Textile Bodenbeläge. Institut für Bauen und Umwelt:
- EPD-GUT-2009111-D, 08-01-2012: Getuftete Nutzschicht 100% PA6, Bitumenrücken mit Vliesabdeckung, Flammschutz auf Basis von Aluminiumhydroxid
- EPD-GUT-2009211-D, 08-01-2012: Getuftete Nutzschicht 100% PA6, textiler Geweberücken, Flammschutz auf Basis von Aluminiumhydroxid
- EPD-GUT-2009311-D, 08-01-2012: Getuftete Nutzschicht 100% PA6.6, textiler Geweberücken, Flammschutz auf Basis von Aluminiumhydroxid
- EPD-GUT-2009411-D, 07-01-2012: Getuftete Nutzschicht 100% PA6.6, Bitumenrücken mit Vliesabdeckung, Flammschutz auf Basis von Aluminiumhydroxid
- EPD-GUT-2009511-D, 08-01-2012: Getuftete Nutzschicht 100% PA6, textiler Geweberücken
- EPD-GUT-2010611-D, 30-04-2010: Nadelvlies, homogen, Nutzschicht aus PP mit Beimischung aus PA 6, Verfestigung mit Latexbinder
- EPD-GUT-2010711-D, 30-04-2010: Nadelvlies, Nutzschicht aus PA 6 mit Beimischung aus PP, Grundschicht aus Recyclingfasern, Verfestigung mit Latexbinder
- EPD-GUT-2010811-D, 30-04-2010: Getuftete Nutzschicht 100% PP, Bitumenrücken mit Vliesabdeckung, Flammschutz auf Basis von Aluminiumhydroxid
- EPD-GUT-2010911-D, 30-04-2010: Getuftete Nutzschicht 100% PP, textiler Geweberücken, Flammschutz auf Basis von Aluminiumhydroxid
Literaturtipps
Bodenbeläge im Bürobau: Vergleich über 50 Jahre. KBOB/IPB-Empfehlung 2000/1, KBOB/IPB (Hrsg.), 2000. ⇒„Publikationen“ ⇒ „Empfehlungen Nachhaltiges Bauen“ ⇒ „Empfehlungen 1999 - 2003“ ⇒ Bodenbeläge im Bürobau - Vergleich über 50 Jahre, Nr. 2000/1
Gesundheits- und Umweltkriterien bei der Umsetzung der EG-Bauprodukten-Richtlinie (BPR), UFOPLAN 200 62 311, DIBt, 2004
Zellweger, C. et al: Schadstoffemissionsverhalten von Baustoffen. Methodik und Resultate, Bundesamt für Energiewirtschaft, 1995, Zürich
Öko-HAUS (Test: Teppichböden, Kunststoff) Heft 3/2000
ÖKO-TEST Ratgeber Bauen, Wohnen, Renovieren 7: 2005
Test: Fußbodenbeläge und -kleber, 11.04.2005
ÖKO-TEST Jahrbuch Bauen, Wohnen, Renovieren für 2004
Test: Gütezeichen/Prüfzeichen, Bodenbeläge, 12.01.2004
Stiftung Warentest 5/2003 „Bodenbeläge“ S. 70-74
Mötzl, H., Bauer, B., et al.: Planungsleitfaden: Ökologische Baustoffauswahl, Interreg III A - Projekt Ökologisches Bauen und Beschaffen für Kommunen in der Bodensee-Region, IBO - Österreichisches Institut für Baubiologie und -ökologie GmbH, 2007
TEXTILE BODENBELÄGE –STOFFFLUSSANALYSE UND BEWERTUNG, Ergebnisse des Gemeinschaftsausschusses „Analyse und Bewertung von Stoffströmen der Chemie in der Industriegesellschaft“, DECHEMA und GDCh unter Mitarbeit von GUT und TFI, 2004 ► kann bei Frau Locherer (DECHEMA) locherer@dechema.de geordert werden
Ökologische Bilanzierung von Teppichböden - Teil 1: Von der Wiege bis zum Fabriktor, Auftraggeber: Gemeinschaft umweltfreundlicher Teppichboden (GUT) e.V., Aachen, August 2004 und Teil 2: Kritische Begutachtung, Laufzeit: 09/04 - 05/06
Deutsches Teppich-Forschungsinstitut e.V.
Winkler, J.-Chr. , Janetzki, U.: Ökoinventare sichern Marktzugang
Rohstoffe / Ausgangsstoffe
Hauptbestandteile
Beispielhafte Zusammensetzung eines Textilen Bodenbelags (Polyamid, Bitumen-SB)
Tuftingbeläge
Nutzschicht: zum überwiegenden Anteil Polyamid, häufig auch Polypropylen, selten Polyacrylnitril, Polyester und Polyacryl
Trägermaterialien: meist Polypropylen (PP) oder Polyester (PES)
Vorstrich und Kaschierstrich: Syntheselatex mit Kreide als Füllstoff, Vorstrich ggf. mit Aluminiumhydroxid (ATH) als Flammschutzmittel
Schwerbeschichtung (SB) bei selbstliegenden Fliesen: glasfaserbewehrte Bitumenmasse (ersetzt Kaschierstrich)
Rückenschicht: textiles Gewebe aus Polypropylen (PP) oder Polyester (PES), selten aus Jute
Nadelvliesbeläge
Nutzschicht bzw, Faservlies: Spinnfasern aus Polyamid (PA6 oder PA6.6) und Polypropylen (PP), meist Mischung der beiden; seltener Polyesterfasern (PES)
Grundschicht (bei mehrschichtigen Belägen): Recyclingfasern sowie Trägergewebe aus Polypropylen (PP) oder Polyester (PES)
Bindemittel: Syntheselatex mit Flammschutz auf Basis von Aluminiumhydroxid (ATH), Teilimprägnierung (Bindemittel erreicht nicht die obere Nutzschicht) oder Vollimprägnierung (Bindemittel durchdringt die gesamte Dicke)
Umwelt- und Gesundheitsrelevanz
Beispielhafte Zusammensetzung eines textilen Bodenbelags aus Chemiefaser nach Rohstoffherkunft
Gewinnung der Primärrohstoffe
Polyamid 6 (PA 6)
Polyamide (PA) sind thermoplastische Kunststoffe, welche durch Polykondensation von einer Carboxylgruppe und einer Aminogruppe entstehen. Polyamid 6 (PA 6) leiten sich von Caprolactam, einem aliphatischen Kohlenwasserstoff, ab. Polyamid 6.6 (PA6.6) wird auf Basis von Adipinsäure und Hexamethylendiamin hergestellt.
Polypropylen (PP)Polypropylen bzw. Polypropen (PP) ist ein thermoplastischer Kunststoff, der durch Polymerisation von Proylen (Propen) hergestellt wird. Im Vergleich zu anderen Kunststoffen gilt Polypropylen als vergleichsweise umweltverträglich.
Polyester (PES)Polyester (PES) sind Esterbindungen, die biogenen wie synthetischen Ursprungs sein können. Zu den Polyestern gehört das technisch wichtige Polyethylenterephthalat (PET).
Latex
Der eingesetzte Binder basiert auf einer wässrigen Dispersion aus Styrol/Butadien- oder Styrol/Acrylat-Copolymeren.
Styrol-Butadien ist der bedeutendste Syntheselatexvertreter. Er wird durch Copolymerisation von Butadien und Styrol im Verhältnis von ca. 3:1 hergestellt.
Glasfasern
Glasfasern werden hergestellt, indem geschmolzenes Glas zu dünnen Fasern gezogen wird.
Bitumen
Bitumen fällt bei der Mineralölverarbeitung als Rückstand an. Die Zusammensetzung schwankt in Abhängigkeit vom eingesetzten Rohöl.
Kreide
Kreide ist eine weichere Form von weißem oder hellgrauem Kalkstein, der sich in der jüngeren Kreidezeit im Meer hauptsächlich aus Kalkschalen abgestorbener Foraminiferen gebildet hat.
Aluminiumhydroxid (ATH)
Aluminiumhydroxid (ATH) ist das mengenmäßig bedeutendste Flammschutzmittel. Es muss in hohen Mengen eingesetzt werden und hat damit auch Füllstoffcharakter. Es wird aus Bauxit durch Aufschluss mit Natronlauge hergestellt. Aluminiumhydroxid gilt als weitgehend unbedenkliches Flammschutzmittel.
Quellen:
- Gemeinschaft umweltfreundlicher Teppichboden (GuT) e.V.
- ZWIENER, Gerd / MÖTZL, Hildegund (2006)
Verfügbarkeit
Textile Bodenbeläge aus Chemiefaser bestehen zu einem großen Anteil aus fossilen, begrenzt verfügbaren Rohstoffen.
Die mineralischen Füllstoffe (Kreide, Aluminiumhydroxid) sind ausreichend verfügbar.
Verwendung von Recyclingmaterialien / Produktionsabfällen
Eine Reihe von Herstellern bieten Polteppiche mit einer Nutzschicht aus 100 % PA6 Recyclingfaser an. Als Rohmaterial für die Recyclingfaser dienen interne und externe Produktionsabfälle, aber auch post-consumer Abfälle aus Teppichfasern und andere Materialien mit hohen PA6-Gehalt wie z.B. Fischernetze. Die PA6 Abfälle können chemisch wieder aufbereitet werden, indem das Polyamid zu Caprolactam depolymerisiert und anschließend wieder zu neuem PA6 Granulat polymerisiert wird (EPD-BAL-2011111-E).
In der Träger- und Rückenschicht von Polteppichen kann PET, das aus post-consumer Flaschen rückgewonnen wurde, eingesetzt werden. Die PET Flaschen werden sortiert, gewaschen, zerschnitzelt und getrocknet. Die Schnitzel werden geschmolzen und entweder zu Faser für die vernadelte Rückenschicht extrudiert oder für das PES Trägerschichtvlies verwendet (EPD-BAL-2011111-E).
Für die Grundschicht von mehrschichtigen Nadelvliesbelägen können Reißfasern aus post-consumer Textilabfällen oder Faserabfälle aus der Teppichbodenproduktion eingesetzt werden. Das Recyclingmaterial besteht aus Chemiefasern und geringem Anteil an Baumwolle/Viskose-Fasern (EPD-GUT-2010711).
Radioaktivität
Textile Bodenbeläge enthalten keine relevanten Rohstoffe mit radioaktiven Eigenschaften.
Landinanspruchnahme (Landuse)
Die Landinanspruchnahme für die Bereitstellung von fossilen Rohstoffen ist hoch.
Quellen
Gemeinschaft umweltfreundlicher Teppichboden (GuT) e.V.: Umwelt-Produktdeklarationen für Textile Bodenbeläge. Institut für Bauen und Umwelt:
- EPD-GUT-2009111-D, 08-01-2012: Getuftete Nutzschicht 100% PA6, Bitumenrücken mit Vliesabdeckung, Flammschutz auf Basis von Aluminiumhydroxid
- EPD-GUT-2009211-D, 08-01-2012: Getuftete Nutzschicht 100% PA6, textiler Geweberücken, Flammschutz auf Basis von Aluminiumhydroxid
- EPD-GUT-2009311-D, 08-01-2012: Getuftete Nutzschicht 100% PA6.6, textiler Geweberücken, Flammschutz auf Basis von Aluminiumhydroxid
- EPD-GUT-2009411-D, 07-01-2012: Getuftete Nutzschicht 100% PA6.6, Bitumenrücken mit Vliesabdeckung, Flammschutz auf Basis von Aluminiumhydroxid
- EPD-GUT-2009511-D, 08-01-2012: Getuftete Nutzschicht 100% PA6, textiler Geweberücken
- EPD-GUT-2010611-D, 30-04-2010: Nadelvlies, homogen, Nutzschicht aus PP mit Beimischung aus PA 6, Verfestigung mit Latexbinder
- EPD-GUT-2010711-D, 30-04-2010: Nadelvlies, Nutzschicht aus PA 6 mit Beimischung aus PP, Grundschicht aus Recyclingfasern, Verfestigung mit Latexbinder
- EPD-GUT-2010811-D, 30-04-2010: Getuftete Nutzschicht 100% PP, Bitumenrücken mit Vliesabdeckung, Flammschutz auf Basis von Aluminiumhydroxid
- EPD-GUT-2010911-D, 30-04-2010: Getuftete Nutzschicht 100% PP, textiler Geweberücken, Flammschutz auf Basis von Aluminiumhydroxid
EPD-BAL-2011111-E: Re.Source - Tufted, loop-pile carpet tiles. Umwelt-Produktdeklaration. Hersteller: Balsan Surface textiles. Institut für Bauen und Umwelt. 12-10-2011
ZWIENER Gerd, MÖTZL Hildegund (2006): Ökologisches Baustofflexikon. C.F. Müller, 3. völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage, Heidelberg 2006
Herstellung
Prozesskette
Herstellungsprozess
Es kann zwischen der Herstellung von Polteppichen (Tufting, Webware) und Vliesteppichen (Nadelvlies) unterschieden werden.
Polteppiche
Bei der Tuftingtechnik wird das Polgarn der Nutzschicht von zahlreichen parallel angeordnete Nadeln in eine vorgefertigte Trägerschicht eingenadelt. Auf der Rückseite entstehen Schlingen, die durch einen Latexanstrich fixiert werden. Nach Bedarf wird eine Rückenbeschichtung aus Bitumen, Latex und/oder aus Textilgewebe aufgebracht.
Bei der Webtechnik, die bei ca. 2 % der textilen Bodenbeläge aus Chemiefasern angewandt wird, werden Nutzschicht und Grundgewebe in einem Arbeitsgang auf Webstühlen hergestellt. Es gibt Webteppichböden aus Kett- und Schussfäden ohne polbildendes Fadensystem und Webteppichböden aus Grundgewebe und Polschicht. Eine Rückenbeschichtung ist nicht unbedingt notwendig.
Nadelvliesbeläge
Bei der Vliestechnik wird das lose Fasermaterial mit Hilfe einer Krempelmaschine in Faservliese gelegt, welche anschließend kreuzweise übereinander gelegt und von einer Vielzahl von Nadeln miteinander verschlungen werden. Bei zweischichtigen Belägen wird die Nutzschicht zusätzlich mit einer vorgenadelten Grundschicht vernadelt. Beim Nadelvlies kommt zu dieser mechanischen Verfestigung – im Unterschied zum ausschließlich genadelten "Nadelfilz", der kaum noch als Bodenbelag zu finden ist – noch eine chemische (adhäsive) Verfestigung hinzu. Dafür stehen die Tauchbadimprägnierung, eine vollständige Imprägnierung mit Syntheselatex, und das so genannte "Pflatschen", eine Teilimprägnierung zur chemischen Verfestigung der unteren Belagsschicht, zur Verfügung.
Mit speziellen Nadelmaschinen lassen sich auch schlingen- oder veloursartig strukturierte Oberflächen herstellen. Solche Nadelvliesbeläge mit "polartiger Oberfläche" werden als "Polvliesbeläge" bezeichnet.
Quelle: raumausstattung.de
Umweltindikatoren / Herstellung
Einheitliche Werte zu Umweltindikatoren (z.B. Primärenergieaufwand, Treibhauspotential) liefert die Online-Datenbank ÖKOBAUDAT des Informationsportals Nachhaltiges Bauen. Die Plattform ÖKOBAUDAT stellt Umweltprofile für Bauprodukte bereit, die als erforderliche Datengrundlage für die Ökobilanzierung (Lebenszyklusanalyse) von Gebäuden eingesetzt werden. Für Bauprodukte gibt es dort Herstellungs- und End-of-Live-Datensätze. → Datenbank der ÖKOBAUDAT
In der Herstellung von Bauprodukten ist ein großer Anteil der verursachten Umweltbelastungen auf den Verbrauch von nicht erneuerbaren Energieträgern zurückzuführen. Der in den Datensätzen geführte "kumulierte Primärenergieaufwand nicht erneuerbar" (Graue Energie, PENRT) ist daher ein wichtiger Umweltindikator für den Ressourcenverbrauch und i.d.R. gleichgerichtet mit dem Treibhauspotential (GWP), einem wichtigen Indikator der Umwelt(aus)wirkungen.
Informationen zu ÖKOBAUDAT-Datensätzen im Zusammenhang mit dieser Produktgruppe finden sich in WECOBIS unter Fachinformationen / Reiter Zeichen & Deklarationen → Übersicht Umweltdeklarationen / Umweltindikatoren.
Energieaufwand
Die Gewinnung und die Herstellung von Erdöl und seinen Produkten sind energieaufwendig und mit vielen Prozessschritten sowie schweren Eingriffen in die Umwelt verbunden. Dies zeigt sich auch in der Analyse des Primärenergieeinsatzes für die Herstellung von textilen Bodenbelägen aus Chemiefaser. Der Beitrag durch die Bereitstellung der Grundstoffe liegt bei Tuftigbelägen durchwegs deutlich über, bei Nadelvliesbelägen bei annähernd 80 % der Gesamtbelastungen. Die restlichen Belastungen werden durch diverse Herstellungsprozesse (Färben, mechanische Prozesse, Verfestigen, Rückenbeschichten, Verpacken) verursacht.
Der Energieaufwand zur Herstellung von textilen Bodenbelägen aus Chemiefasern ist hoch im Vergleich zu anderen Bodenbelägen. Relativ günstig schneiden Nadelvlies-Bodenbeläge und Tuftingbeläge aus Polypropylen ab. Die mehrschichtigen Nadelvlies-Bodenbeläge weisen den niedrigsten Primärenergieinhalt (PEI) auf, den höchsten PEI selbstliegende Teppichfliesen aus Polyamid mit Bitumenrücken und hoher Komfortklasse.
Der PEI erneuerbar liegt bei allen Textilen Bodenbelägen unter 2 % des PEI nicht erneuerbar.
Charakteristische Emissionen
Die Bereitstellung der Grundstoffe stellt den maßgeblichen Anteil an den Umwelteinwirkungen dar. Die textiltechnischen Prozesschritte verursachen daher anteilsmäßig nur einen geringen Prozentsatz der Emissionen der gesamten Produktionsphase. Charakteristische Emissionen aus der Belagsherstellung selbst sind flüchtige organische Verbindungen, z. B. bei der Rückenbeschichtung von getufteten Belägen oder der Verfestigung des Nadelvlies-Belags.
Maßnahmen Gesundheitsschutz
Es gilt das Regelwerk der Berufsgenossenschaften.
Transport
Die Rohstoffe werden zum Teil über weite Transportwege geliefert.
Quellen
Gemeinschaft umweltfreundlicher Teppichboden (GuT) e.V.: Umwelt-Produktdeklarationen für Textile Bodenbeläge. Institut für Bauen und Umwelt. Detaillierte Zitate siehe im Reiter Rohstoffe.
Verarbeitung
Technische Hinweise / Verarbeitungsempfehlungen
Textile Bodenbeläge können auf verschiedene Arten verlegt werden.
Für die lose Verlegung eignen sich Teppichfliesen mit Schwerbeschichtung. Auslegeware (Bahnen) können in kleinen Räumen (bis ca. 20 m²) mit geringer Beanspruchung (Wohnbereich) lose aufgelegt und nur an den Rändern und Schnittkanten mit doppelseitigem Klebeband fixiert werden.
Das Verspannen erfolgt mittels Nagelleisten. Als Unterlage wird ein Filz oder eine Schaumstofffolie verwendet. Zum Verspannen eignen sich Teppiche mit flachem Rücken.
Beim Fixieren wird ein Klebstoff mit eingeschränkter Klebkraft (in der Regel wässrige Kunstoff-Dispersionen) eingesetzt, der einen haftenden Verbund erlaubt. Für die Fixierung kann von einem Fixierstoff-Verbrauch von 200 g pro m2 ausgegangen werden (GuT 2009).
Das vollflächige Verkleben bewirkt eine feste und dauerhafte Verbindung zwischen Bodenbelag und Untergrund. Üblich sind Dispersions-Klebstoffe auf Natur- oder Kunstharzbasis. An stark beanspruchten Stellen wie im Bereich von Rundungen oder auf Treppen sind manchmal Lösemittel-Klebstoffe (30 bis 85 % Lösemittel) notwendig. Wann immer möglich, sollten aber emissionsarme Dispersions-Klebstoffe mit EMICODE EC1 oder zumindest GISCODE D1 verwendet werden. Für das vollflächige Verkleben von textilen Bodenbelägen aus Chemiefaser kann von einem Klebstoffverbrauch von 400 g pro m2 ausgegangen werden (GuT 2010).
Weitere Informationen zu Verlegewerkstoffen siehe ⇒ Datenblatt Bodenbeläge, Rubrik „Technische Hinweise / Verarbeitungsempfehlungen“
Arbeitshygienische Risiken
Allgemeines
Die Verarbeitung von Textilen Bodenbelägen ist nicht mit besonderen arbeitshygienischen Risiken verbunden. Solche bestehen allenfalls bei der Verwendung von Klebstoffen ⇒ Datenblatt Bodenbeläge, Rubrik „Technische Hinweise / Verarbeitungsempfehlungen“
AGW-Werte
Bei der Bearbeitung von textilen Bodenbelägen ist allenfalls der allgemeine Staubgrenzwert zu beachten (TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“, §2.4):
- 10 mg/m3 einatembare Fraktion (E-Staub)
- 3 mg/m3 alveolengängige Fraktion (A-Staub)
wobei von einer geringen Staubexposition ausgegangen werden kann.
REACH / CLP - Informationspflicht zu SVHC
Bauprodukte wie z.B. Bauplatten, Bodenbeläge, Dämmstoffe, Mauersteine, Betonfertigteile oder Verglasungen werden als Erzeugnis eingestuft.
Die europäische Chemikalienverordnung REACH unterscheidet Produkte in Stoffe, Gemische und Erzeugnisse. Zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, dient die CLP-Verordnung (Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen).
Wird ein Produkt nicht als Stoff oder Gemisch, sondern als Erzeugnis eingestuft, ist kein Sicherheitsdatenblatt (SDB) erforderlich und Gefahrstoffbezeichnungen entfallen. Lediglich besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) > 0,1 Gew.-% müssen ausgewiesen werden. Für diese Informationen besteht eine Auskunftspflicht, die allerdings für alle Bauprodukte (Gemische und Erzeugnisse) gilt, die unter den Geltungsbereich der Bauproduktenverordnung (BauPVO) fallen. Sie müssen für Erzeugnisse aber nicht in Form eines Sicherheitsdatenblattes nach den Kriterien des Anhangs II der REACH-Verordnung gegeben werden.
Für Verbraucher muss die Informationsweitergabe auch nur auf Anfrage beim Hersteller erfolgen. Informationen und Unterstützung zu den Auskunftsrechten findet man beim Umweltbundesamt / REACH / Auskunftspflichten.
Einstufungen und Gesundheitsgefahren nach GISBAU
Für Textile Bodenbeläge gibt es keine GISBAU-Einstufung.
GISBAU-Einstufung für Verlegewerkstoffe sind im Datenblatt „Bodenbeläge“ in der Rubrik „Einstufungen und Gesundheitsgefahren nach GISBAU“ zu finden, nähere Informationen unter http://www.wingis-online.de/wingisonline/GISCodes.aspx?GGID=1.
Informationen zu Bodenbelagsarbeiten sind in www.wingis-online.de unter Bau-Bereich "Bodenbelagsarbeiten" zu finden. Das Kapitel enthält ua Informationen zu Verarbeitung von Estrichen, Klebstoffen, Reparatur- und Vergussmassen, Spachtelmassen sowie Vorstrichen / Grundierungen.
Emissionen
Arbeitshygienisch relevante Emissionen (VOC, SVOC) treten nur bei der Verklebung auf (siehe auch Technische Hinweise/Verarbeitungsempfehlungen).
Umweltrelevante Informationen
Der Energiebedarf für die Verarbeitung ist vernachlässigbar.
Transport
Textile Bodenbeläge aus Chemiefaser sind an wenigen Produktionsorten hergestellte Beläge, mit weiten Transportwegen ist daher zu rechnen.
Der Transport zum Endverbraucher erfolgt nahezu ausschließlich per LKW. In den Umwelt-Produktdeklarationen der Gemeinschaft umweltfreundlicher Teppichboden (GuT) e.V. wurde ein durchschnittlicher Transportweg von 700 km vom Fabrikstor bis zur Installationsstelle und eine 85%ige Auslastung angenommen.
Quellen
Gemeinschaft umweltfreundlicher Teppichboden (GuT) e.V.: Umwelt-Produktdeklarationen für Textile Bodenbeläge. Institut für Bauen und Umwelt. Detaillierte Zitate siehe unter Rohstoffe.
Nutzung
Umwelt- und Gesundheitsrisiken Neuzustand
Schadstoffabgabe / Emissionen in den Innenraum
Textile Bodenbeläge nach DIN EN 14041, die für die Verwendung in Aufenthaltsräumen in Deutschland vorgesehen sind, mussten bis 16.10.2016 zusätzlich zum CE-Zeichen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung aufweisen (genaue Erläuterung siehe Lexikon abZ). Grundlage für die Erteilung dieser Zulassung war aus Gründen des Gesundheits- und Umweltschutzes eine Emissionsprüfung zur quantitativen Bestimmung und Bewertung flüchtiger (VOC) und schwer flüchtiger (SVOC) Verbindungen auf Basis des AgBB-Bewertungsschemas. Durch eine vom DIBt anerkannte Prüfstelle wurde die Überwachung und Kontrolle der Produktspezifikation gewährleistet und mit dem Testat „Ü“ (steht für Übereinstimmung) bestätigt.
Bei Teppichbodenbelägen mit dem GuT-Siegel oder Blauen Engel (DE-UZ 128) (s. Zeichen / Labels) sind die VOC-Emissionen noch stärker beschränkt. GuT-Produkte werden neben der chemisch-analytischen Prüfung durch neutrale Testpersonen auf Geruchsintensität überprüft. Formaldehyd darf für die Herstellung solcher Produkte nicht verwendet werden.
Schadstoffabgabe / Emissionen in den Außenraum
Textile Bodenbeläge werden in Innenräumen angewandt.
Umwelt- und Gesundheitsrisiken bei bestimmungsgemäßer Nutzung
Schadstoffabgabe / Emissionen in den Innenraum
Teppichbodenbeläge aus Chemiefasern enthalten in der Regel eine Reihe von Hilfsstoffen, deren Gesundheitsrelevanz geprüft werden muss und die während der Nutzungsdauer auch an die Umwelt emittiert werden können. Als umweltrelevante Bestandteile kommen in Frage:
- ca. 0.5 % Motten- und Verrottungsschutzmittel (z. B. Permethrin, Isothiazolone), soweit Naturfasern enthalten
- ca. 1 % Antisoilingmittel (z. B. Fluorkohlenwasserstoffe)
- ev. weitere Additive in geringer Menge
- ev. spez. Farbpigmente
Umweltrelevante Bestandteile können durch Diffusion, Auswaschen (Sprühextraktion) oder Abrasion (Abrieb, Abtrag) in die Umwelt gelangen.
Charakteristisch ist der oft auftretende Geruch, jedoch hat die Geruchsintensität von Teppichen in den letzten Jahren tendenziell abgenommen. Teppichbodenbeläge mit SBR-Rücken können über einen längeren Zeitraum einen typischen Gummigeruch verbreiten, der lange andauern kann.
Bei den Azofarbstoffen gibt es einige, die durch Darmbakterien in aromatische Amine gespalten werden. Diese Acrylamine sind zum Teil als krebserregend eingestuft bzw. stehen in Verdacht, krebserregend zu sein.
Laut Deutschem Allergie- und Asthmabund ist in Räumen mit Teppich weniger Feinstaub in der Luft als bei Hartböden. Als besonders geeignet werden Teppiche mit dem Siegel "Allergiker geeignet" des TÜV Nord empfohlen.
Nadelvlies-Bodenbeläge gelten als nur schwach emittierend bzgl. flüchtiger organischer Verbindungen (VOC).
Schadstoffabgabe / Emissionen in den Außenraum
Textile Bodenbeläge werden in Innenräumen angewandt.
Umwelt- und Gesundheitsrisiken im Schadensfall
Brandfall
Die Brandschutzklasse des Produkts ist auf dem PRODIS-Label ausgewiesen.
Im Brandfall können je nach eingesetzten Chemiefasern unterschiedliche (z. T. auch giftige) Brandgase freigesetzt werden.
Wassereinwirkung
Das Einwirken großer Wassermengen auf den textilen Bodenbelag über einen längeren Zeitraum kann zu Beschädigungen führen (GuT 2009).
Es bestehen keine Umwelt- oder Gesundheitsrisiken im Schadensfall durch Wassereinwirkung.
Beständigkeit Nutzungszustand
Textile Bodenbeläge haben ein relativ schlechtes Langzeitverhalten. Sie sind schmutzempfindlicher und stärker den modischen Trends unterworfen als die meisten anderen Bodenbeläge. Die Lebenserwartung ist abhängig von Farbe, Muster, Beanspruchung, Faser und der richtigen und regelmäßigen Pflege.
In den Umwelt-Produktdeklarationen der Gemeinschaft umweltfreundlicher Teppichboden (GuT) e.V. wird von einer Mindestlebensdauer von 10 Jahren ausgegangen, wobei auch modische und ästhetische Aspekte berücksichtigt sind. Die technische Verschleißgenze könne deutlich höher liegen. Zur Vermeidung von übermäßigem Verschleiß ist darauf zu achten, dass das Einsatzgebiet keine höheren Anforderungen als in der ausgewiesenen Gebrauchsklasse stellt (GuT 2009).
Einschichtige Nadelvliesbeläge weisen in der Regel eine hohe Materialdicke und dadurch auch eine hohe Lebensdauer auf, neigen jedoch zur Laufstraßenbildung. Die Lebensdauer und das Gebrauchsverhalten der mehrschichtigen Nadelvliesbeläge fallen günstiger aus (raumausstattung.de). Die Art der Imprägnierung hat ebenfalls Auswirkungen auf die Gebrauchseigenschaften des Belags. Mit einer Vollbadimprägnierung lässt sich durch die chemische Verfestigung der Nutzschicht das Verschleißverhalten verbessern. Bei teilimprägnierten Belägen bleibt dafür der textile Charakter der Oberfläche erhalten (raumausstattung.de).
Unter der Rubrik Baustoff- und Gebäudedaten / Nutzungsdauern von Bauteilen findet sich auf dem Informationsportal Nachhaltiges Bauen eine Datenbank mit Nutzungsdauerangaben von ausgewählten Bauteilen des Hochbaus für den Leitfaden „Nachhaltiges Bauen“.
→ Datenbank als PDF
Textile Bodenbeläge fallen unter die Bauproduktgruppe Deckenbeläge (Code Nr. 352.611), für die eine Nutzungsdauer von 10 Jahren angegeben wird.
Instandhaltung
Grundsätzlich sollte das Reinigungskonzept an die Nutzung angepasst und Reinigungs- und Pflegeempfehlungen des Herstellers beachtet werden. Bei den Reinigungsmitteln ist die Ergiebigkeit zu berücksichtigen. Umweltzeichen können eine Orientierungshilfe über die Umweltverträglichkeit bieten. Zweckmäßig geplante Schmutzschleusen und die sofortige Behandlung von Flecken reduzieren den Reinigungsaufwand beträchtlich.
Die Unterhaltsreinigung von textilen Bodenbelägen erfolgt mit dem Staubsauger, mit oder ohne Bürstenvorsatz. Der Energieaufwand durch die Reinigung kann bei einer Nutzungsdauer von bis zu 10 Jahren den Herstellungsenergieaufwand übersteigen.
Die periodische Zwischenreinigung und die Grundreinigung (Shampoonieren, Trockenshampoonieren, Trockenpulverreinigen, Sprühextraktion) erhöhen in der Regel die Wiederanschmutzbarkeit. Die Fleckenentfernung ist aufwendig und führt oft zu unbefriedigenden Ergebnissen.
Der Norm-Entwurf prEN ISO 21868:2009 legt die Verfahrensweisen, Arbeitstechniken, Verfahrensabläufe, Maschinen, Geräte und Chemikalien, die für Pflege und Reinigung von textilen Bodenbelägen angewendet werden, fest. Er enthält Informationen zu zwei wichtigen Bereichen:
- erstens, das Bewusstsein hinsichtlich der Bedeutung von Reinigung und Pflege von textilen Fußbodenbelägen und guter Innenraumluftqualität zu stärken
- zweitens, spezifische Empfehlungen zu geben, die bei der Entwicklung eines geplanten regelmäßigen Reinigungs- und Pflegeprogramms helfen werden.
Quellen
Gemeinschaft umweltfreundlicher Teppichboden (GuT) e.V.: Umwelt-Produktdeklarationen für Textile Bodenbeläge. Institut für Bauen und Umwelt. Detaillierte Zitate siehe im Reiter Rohstoffe.
Nachnutzung
Umwelt- und Gesundheitsrisiko Rückbau
Beim Rückbau heute hergestellter textiler Bodenbeläge ist mit keinem besonderen Umwelt- oder Gesundheitsrisiko zu rechnen.
Wiederverwendung
Lose verlegte, verspannte oder fixierte textile Bodenbeläge können problemlos wiederverwendet werden. Bei Verklebung mit dem Untergrund ist die Weiterverwendung praktisch nicht möglich.
Stoffliche Verwertung
Bei vielen Teppichen ist wegen der Vielzahl der Inhaltsstoffe und der Verbindung unterschiedlicher Materialien eine stoffliche Verwertung aus wirtschaftlicher Sicht nicht attraktiv. Technisch ist die Trennung der Nutzschicht von den Rückenschichten aber durchaus möglich und wurde von Herstellern auch schon umgesetzt. Ein niederländischer Hersteller bietet eine internationale Sammlung und Rücknahme aller Arten von Teppichabfällen mit Ausnahme von PVC-haltigen Teppichen an (EPD-DES-2011111-E).
Energetische Verwertung
Textile Bodenbeläge aus Chemiefasern sind in dafür zugelassenen Anlagen energetisch zu verwerten. Ein Großabnehmer für Teppichabfälle ist z.B. die Zementindustrie. Der Heizwert der reinen Kunststoffe in Chemiefaserteppichen liegt zwischen 30 und 40 MJ/kg. Da der Anteil an Füllstoffen (Kreide und Aluminiumhydroxid) aber um die 50 % beträgt, ist der Heizwert des gesamten Teppichs deutlich niedriger, laut ÖKOBAU.DAT ca. 20 MJ/kg. Bei der Verbrennung entstehen daher größere Mengen Rückstände aus den Füllstoffen und Additiven.
Beseitigung / Verhalten auf der Deponie
Nach der aktuellen Gesetzgebung dürfen Abfälle aus Chemiefaserteppichen nicht mehr abgelagert werden.
EAK-Abfallschlüssel
20 |
Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen), einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen |
20 01 |
Getrennt gesammelte Fraktionen (außer 15 01) * |
20 01 11 |
Textilien |
* 15 01 Verpackungen
bzw.
17 |
Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten) |
17 02 03 |
Kunststoffe |
Quellen
oekobau.dat: Produktgruppe 6.2.05 Kunststoffe / Bodenbeläge / Textile Bodenbeläge
EPD-DES-2011111-E Carpet tiles 100% PA6. Umwelt-Produktdeklaration. Hersteller: Desso BV. Institut für Bauen und Umwelt. 03-11-2011