R-Sätze (Gefahrenhinweise)
Standardisierte Hinweise deuten bei der Kennzeichnung von Gefahrstoffen auf die Hauptgefahren sowie die Gefahren, welche sich aus anderen gefährlichen Eigenschaften ergeben, hin.
Im Zuge der GHS-Verordnung (Globally Harmonised System) werden die R-Sätze ab 1. Dezember 2010 für Stoffe und ab 1. Juni 2015 für Zubereitungen durch die H-Sätze ersetzt.
siehe auch GefStoffV, S-Sätze, P-Sätze
externe Links
- Über die Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) können alle Vorschriften und Richtlinien im Zusammenhang mit Gefahrstoffen heruntergeladen werden: www.baua.de
15.12.2021 / LK