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R-Sätze (Gefahrenhinweise)

Standardisierte Hinweise deuten bei der Kennzeichnung von Gefahrstoffen auf die Hauptgefahren sowie die Gefahren, welche sich aus anderen gefährlichen Eigenschaften ergeben, hin.

Im Zuge der GHS-Verordnung (Globally Harmonised System) werden die R-Sätze ab 1. Dezember 2010 für Stoffe und ab 1. Juni 2015 für Zubereitungen durch die H-Sätze ersetzt.

siehe auch GefStoffV, S-Sätze, P-Sätze

externe Links

  • Über die Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) können alle Vorschriften und Richtlinien im Zusammenhang mit Gefahrstoffen heruntergeladen werden: www.baua.de

 

15.12.2021 / LK