Produktgruppeninformation
Begriffsdefinition
Fliesenkleber auf mineralischer Basis dienen zur Befestigung (Verklebung) keramischer Platten auf ebenflächigem, mineralisch gebundenem Untergrund. Der Auftrag erfolgt im Dünnbettverfahren.
Wesentliche Bestandteile
- Zement
- Gesteinskörnung
- organische Zusätze
Charakteristik
Der Fliesenkleber muss in der Lage sein, die Spannungen, die sich aus der mechanischen Beanspruchung der Fliesen und aus unterschiedlichen Längenänderungen von Fliesenbelag und Untergrund ergeben, auf den Untergrund abzuleiten, ohne dass sich der Fliesenbelag ablöst. Dazu muss der Verlegemörtel ausreichend fest sein und eine gute Haftung sowohl am Untergrund wie auch an der Rückseite der Fliesen aufweisen.
Besonders wichtige Eigenschaft hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz
Zement kann zu Verätzungen der Haut und der Augen führen.
Aus ökologischer Sicht sind Fliesenkleber mit möglichst geringer Kunststoffmodifikation zu bevorzugen.1
Des Weiteren ist im Sanierungsfall zu beachten, dass manchen Fliesenklebern früher Asbest zugesetzt worden ist1, was zusätzliche Schutzmaßnahmen beim Rückbau erforderlich macht.
Lieferzustand
- pulverförmig als Werktrockenmörtel
Anwendungsbereiche (Besonderheiten)
- Kleben von keramischen Fliesen
- Verlegen von Fliesen und Platten
- Universalkleber für Mörtel- und Betonteile, innen und außen
Für keramische Beläge verwendet man auch
- Dispersions-Klebstoffe
- Reaktions-Klebstoffe → Epoxidharz-Klebstoffe, Polyurethan-Klebstoffe
Beschreibungssystematik
Hydraulisch erhärtende Fliesenkleber (Dünnbettmörtel im Sinne der DIN 18 157) sind Gemische aus hydraulischen Bindemitteln, mineralischen Zuschlägen von i.d.R. bis zu 0,5 mm Korngröße (in Sonderfällen auch darüber) und organischen Zusätzen. Von Dünnbettmörteln nach DIN 1053, Teil 1 unterscheiden sie sich im wesentlichen durch den höheren Anteil an organischen Zusätzen (bei Dünnbettmörteln nach DIN 1053-1, T. 1 auf ≤ 2 M.-% begrenzt).
Quellen
1Zwiener, Mötzl: Ökologisches Baustofflexikon, 2006, 3. Auflage, C.F. Müller Verlag, Heidelberg
Planungs- und Ausschreibungshilfen
WECOBIS informiert produktneutral. An verschiedenen Stellen bietet WECOBIS jedoch auch Unterstützung dazu, wie sich Produkte innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer ökologischen Eigenschaften unterscheiden lassen.
Informationen hier im Reiter Planungsgrundlagen:
- Links zu materialökologischen Anforderungen und Textbausteinen für Planung und Ausschreibung im WECOBIS-Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen,
- Hinweise auf mögliche Quellen und Nachweisdokumente zu Planungs- und Ausschreibungskriterien
Übersicht Planungs- und Ausschreibungshilfen: Mauermörtel und mineralischer Fliesenkleber
Stand 06/2015
Dünnbettmörtel | Leichtmörtel | Normalmörtel | Mineralischer Fliesenkleber | ||
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Material- ökologische Anforderungen | Im neuen Modul "Planungs- & Ausschreibungshilfen" bietet WECOBIS eine Übersicht zu möglichen materialökologischen Anforderungen und Textbausteine für Planung und Ausschreibung Inhalt aufklappen | ||||
Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS | - | Verlegewerkstoffe für Fliesen und Platten | |||
Mögliche Quellen | Die hier genannten Quellen, insbesondere BNB, bilden die Grundlage für Planungs- und Ausschreibungshilfen bzw. materialökologische Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS. Inhalt aufklappen | ||||
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) des BMI / Kriterium 1.1.6 (Risiken für die lokale Umwelt) | Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) des BMI steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung. Auch wenn ein Gebäude nicht zertifiziert werden soll, bilden die einzelnen Kriteriensteckbriefe eine gute Grundlage, Orientierung und Hilfestellung für die Umsetzung ökologischer Aspekte in der Gebäudeplanung. | ||||
An Mauermörtel stellt der BNB-Kriterienkatalog 1.1.6 keine Anforderungen. Deshalb gibt es für diese Produktgruppe auch keine Textbausteine im neuen Modul "Planungs- & Ausschreibungshilfen". | Einordung der jeweiligen Fliesenkleber hinsichtlich verschiedener Kriteriensteckbriefe siehe Reiter BNB-Kriterien in WECOBIS | ||||
Umweltbundesamt (UBA) | Auf den Internet-Seiten des Umweltbundesamtes (UBA) befindet sich der „Informationsdienst für umweltfreundliche Beschaffung“. Die Seiten werden gerade überarbeitet, sodass sich dort derzeit aus dem Baubereich nur Ausschreibungsempfehlungen zu Elastischen Bodenbelägen, Tapeten und Raufaser finden. | ||||
baubook ökologisch ausschreiben | Die Plattform baubook ökologisch ausschreiben bietet eine Sammlung von Kriterien, die derzeit vor allem in Österreich für die ökologische Ausschreibung verwendet werden. Für Mauermörtel finden sich Kriterien in der Gruppe "Mauer- und Putzmörtel → Mörtel". | Für Fliesenkleber finden sich Kriterien in der Gruppe "Kleb- und Füllstoffe → Klebstoffe für mineralische Bodenbeläge" | |||
natureplus Ausschreibungstexte | natureplus Ausschreibungstexte zu Mauermörtel oder Fliesenkleber sind derzeit (06/2015) nicht vorhanden. | ||||
Mögliche Nachweis- dokumente | weitere Nachweismöglichkeiten neben den folgend genannten sind Produktdatenblätter, Technische Merkblätter, sowie Herstellererklärungen oder ggf. ein Anhang mit Nachhaltigkeitsmerkmalen zur bauaufsichtlichen Zulassung (abZ+). Inhalt aufklappen | ||||
gesetzlich vorgeschrieben: | Welche Nachweisdokumente müssen vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden? Welcher Nachweis kann damit erbracht werden? | ||||
REACH / CLP: Sicherheitsdatenblatt (SDB) | Mauermörtel und Fliesenkleber werden als Gemisch eingestuft. Für sie muss daher ein SDB gemäß den Anforderungen in Art.31 REACH-VO in Verbindung mit Anhang II erstellt werden. (Nachweis gefährliche Stoffe, Nachweis SVHC >= 0,1 Gew.-%) | ||||
freiwillige Produktkenn-zeichnungen / -deklarationen | Für einige Bauproduktgruppen existieren freiwillige Produktkennzeichnungen oder -deklarationen wie z.B. Umweltzeichen oder Umweltproduktdeklarationen, die als Nachweis für materialökologische Anforderungen dienen können. Eine Übersichtstabelle dazu mit detaillierten Informationen zu Mauermörtel findet sich im Reiter Zeichen & Deklarationen. |
Gefahrstoffverordnung
Wenn Mineralische Fliesenkleber Zement als Bindemittel enthalten, sind sie nach Gefahrstoffverordnung kennzeichnungspflichtig mit den GHS-Symbolen „Ätzwirkung“ GHS05 und „dickes Ausrufungszeichensymbol“ GHS07 und erhalten das Signalwort „Gefahr“.
Es gelten folgende H-Sätze zur Gesundheitsgefährdung:
- H318 Verursacht schwere Augenschäden.
- H335 Kann die Atemwege reizen.
- H315 Verursacht Hautreizungen.
Diese Angaben gelten für den trockenen pulverförmigen Mörtel und den frischen Mörtel. Im abgebundenen Zustand, das heißt ausgehärteten Zustand, gehen keine Gesundheitsgefahren von Mineralischen Fliesenklebern aus.
Weitere planungs- und ausschreibungsrelevante Informationen in WECOBIS
- Reiter Zeichen & Deklarationen / Erläuterung + Links der wichtigsten Deklarationen zur jeweiligen Produktgruppe
- Reiter BNB-Kriterien / Einordnung der jeweiligen Produktgruppe gemäß Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) des BMI
Allgemeine Unterstützung zum Umgang mit Nachhaltigkeitsaspekten in Planung und Ausschreibung sowie Hinweise auf Leitfäden, Arbeitshilfen und Veröffentlichungen zum Nachhaltigen Bauen bietet das neue WECOBIS-Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen unter Allgemeine Infos.
Umweltdeklarationen
Die folgende Tabelle liefert eine Übersicht zu Zeichen & Deklarationen, die für die Produktgruppe relevant sind. Neben Herstellererklärungen, Informationen in Sicherheitsdatenblättern (SDB) oder allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) können diese den Nachweis für umwelt- und gesundheitsrelevante Kriterien in Planung und Ausschreibung (s. Reiter Planungsgrundlagen) ermöglichen. Detaillierte Informationen finden sich außerdem in den einzelnen Produktgruppen.
Übersicht Umweltdeklarationen: Mauer- + Klebemörtel
Stand 08/2024
Mineralischer Fliesenkleber | Normalmörtel | ||||
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Umweltzeichen | Umweltzeichen gehören zu den freiwilligen Produktkennzeichnungen. Sie bieten die Möglichkeit, Unterschiede von Produkten innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer Umwelt- und Gesundheitsrelevanz festzustellen, auch wenn sie keine allgemeinverbindlichen Gebote oder Verbote aufstellen können. Inhalt aufklappen | ||||
Blauer Engel DE-UZ 113 / Emissionsarme Bodenbelagsklebstoffe (Ausgabe 2019) | - | - | + (gemäß DIN EN 13888) | - | |
Österreichisches Umweltzeichen | - | - | - | - | |
EU Ecolabel (Blume) | - | - | - | - | |
Nordic Swan Ecolabel | - | - | - | - | |
natureplus Umweltzeichen / Mauer- + Putzmörtel (nur für Produkte aus nachwachsenden und/oder umweltverträglich gewonnenen mineral. Rohstoffen / mind. 85 Masse%) | + | - | + | - | |
IBO-Prüfzeichen | + | + | + | + | |
eco-INSTITUT-Label / Mineralische Bauprodukte | + | - | - | - | |
EMICODE / Raumlufthygiene | (+) | (+) | + | (+) | |
(+) | (+) | (+) | (+) | ||
GISBAU Klassifizierungs-system | Das GISBAU Klassifizierungssystem ermöglicht es durch den GISCODE oder GISBAU Produktcode, Produkte von denen die gleichen Gesundheitsgefahren ausgehen, in einer Gruppe zusammenzufassen. Die Klassifizierung ist auf den Arbeitsschutz ausgerichtet. Gemäß Minimierungs- und Substitutionsgebot der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist grundsätzlich das Produkt mit den geringstmöglichen Belastungen zu verwenden. (siehe unten: Ersatzproduktgruppe prüfen?) Inhalt aufklappen | ||||
Mauer- und Klebemörtel sind nicht im GISBAU-System klassifiziert. | |||||
Umweltprodukt-deklaration (EPD) | Die Umweltproduktdeklaration (EPD = Environmental Product Declaration) eines Produktes macht Aussagen zum Energie- und Ressourceneinsatz und in welchem Ausmaß ein Produkt zu Treibhauseffekt, Versauerung, Überdüngung, Zerstörung der Ozonschicht und Smogbildung beiträgt. Außerdem werden Angaben zu technischen Eigenschaften gemacht, die für die Einschätzung der Performance des Bauproduktes im Gebäude benötigt werden, wie Lebensdauer, Wärme- und Schallisolierung oder den Einfluss auf die Qualität der Innenraumluft.1 Inhalt aufklappen | ||||
EPD1 | - | - | - | - | |
Branchen-EPD1 | + | - | - | - | |
Umweltindikatoren | Einheitliche Werte zu Umweltindikatoren wie z.B Primärenergieaufwand, Abfall, Abiotischer Ressourcenverbrauch, Ozonabbaupotential, Treibhauspotential usw. liefert die Datenbank ÖKOBAUDAT des Informationsportals Nachhaltiges Bauen. Inhalt aufklappen | ||||
ÖKOBAUDAT-Datensätze | 1.4.02 Mauermörtel | 1.4.02 Mauermörtel | 1.4.05 Kleber und Klebemörtel | 1.4.02 Mauermörtel | |
Hinweis: Da sich die verfügbare Datensatzanzahl regelmäßig ändert, werden an dieser Stelle nur die vorgesehenen Gliederungspunkte in den Kategorien der Datenbank genannt und keine Aussagen zur Verfügbarkeit von Datensätzen gemacht. Der Link ÖKOBAUDAT-Datensätze führt zur Datenbank, im "Kategorienbrowser" kann dann über die Gliederungspunkte nach aktuellen Datensätzen gesucht werden. | |||||
Sonstige freiwillige Produkt-Deklarationen | Die Plattform baubook beispielsweise bietet für Händler und Hersteller von Bauprodukten die Möglichkeit einer online-Deklaration z.B. anhand der deutschen BNB/QNG-Kriterien oder der österreichischen ÖkoBauKriterien. Inhalt aufklappen | ||||
baubook BNB/QNG Produktinformationen | Unter "BNB und QNG Produktinfos" findet man Produkte, die den Anforderungen von BNB 1.1.6 und QNG 313 entsprechen. Hersteller können ihre Produkte in der Plattform deklarieren und die Nachweisdokumente hinterlegen. Durch baubook erfolgt eine Prüfung der Einhaltung der Anforderungen vor Freischaltung. siehe baubook Produktinformationen zu BNB und QNG | ||||
baubook ÖkoBauKriterien | Unter "ÖkoBauKriterien" findet man eine Sammlung von Kriterien und Produkten, die derzeit vor allem in Österreich, insbesondere in der Stadt Wien, für die ökologische Ausschreibung verwendet werden. siehe baubook ÖkoBauKriterien / Produkte / Mauer- & Putzmörtel / Mauermörtel. |
+ | Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe vorhanden |
(+) | derzeit kein Produkt aus dieser Produktgruppe zertifiziert bzw. recherchierbar |
- | Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe nicht vorhanden bzw. Produktgruppe nicht im Geltungsbereich |
./. | Zeichen / Label für diese Produktgruppe nicht relevant |
x | Produkte aus dieser Produktgruppe können die Kriterien des Zeichens/Labels definitionsgemäß nicht erfüllen |
Bewertungssystem
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Wofür steht das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)? Inhalt aufklappen | |
Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) des BMI steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung. | |
Welche Informationen liefert WECOBIS für BNB im Reiter BNB-Kriterien? Inhalt aufklappen | |
WECOBIS führt in den Datenblättern der Bauproduktgruppen umfangreiche Informationen zur Beantwortung der verschiedenen Fragestellungen im Hinblick auf Umwelt- und Gesundheitsaspekte. Im Reiter BNB-Kriterien bietet WECOBIS gezielt Antworten auf Fragestellungen baustoffrelevanter Steckbriefe. Durch die Bündelung von Aspekten z.B. bzgl. der Risiken für die lokale Umwelt, Fragen zur Innenraumhygiene und der Thematik Rückbau, Trennung, Verwertung gibt WECOBIS gezielte Hilfestellung bei der Einordnung einzelner Baustoffe. Tiefergehende Informationen finden sich über die Verknüpfungen in den jeweiligen Datenblättern. |
BNB-Kriterium BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau)
Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_1.1.6 verfolgt? Inhalt aufklappen | |
BNB-Kriterium BN_1.1.6 zielt auf die Reduzierung bzw. Vermeidung von Stoffen und Produkten beim Neubau, die aufgrund ihrer stofflichen Eigenschaften oder Rezepturbestandteile ein Risikopotenzial für Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft (auch Innenraumluft) enthalten. Das Kriterium teilt die Anforderungen in 5 Qualitätsniveaus ein. Die Einordnung orientiert sich an Aufwand und Schwierigkeitsgrad der praktischen Umsetzung sowie an der ökologischen Bedeutung der Substitution eines Stoffes. Für den Umgang mit Materialien im Bestand und deren Einordnung ist Kriteriensteckbrief BK_1.1.6. heranzuziehen. |
Einordnung der mineralischen Fliesenkleber
Für die Bewertung nach Kriterium BNB_BN_1.1.6 (Version V 2014_1) werden sechs potenzielle Schadstoffgruppen1 betrachtet. Für die Einordnung der mineralischen Fliesenkleber auf überwiegend mineralischen Untergründen im Außenraum gemäß 1.1.6 sind die hervorgehobenen Schadstoffgruppen 1 und 4 relevant:
1 Gefährliche und besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC)
2 Gefährliche Stoffe, die ausgelaugt werden können
3 Schwermetalle (bei Bodenbelägen als Stabilisatoren in Kunststoffen)
4 Flüchtige organische Verbindungen (VOC) 1 einschließlich organische Lösemittel
5 Halogenierte Kälte- und Treibmittel
6 Biozide
Mineralische Fliesenkleber werden in 1.1.6 über folgende Einsatzbereiche adressiert (s. BNB_BN_1.1.6 Anlage 1 / Allgemeine Anforderungsliste, Anlage 2 / Anforderungen an Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften):
- Pos.10 Verlegewerkstoffe für Fliesen und Platten
Im Folgenden werden die Anforderungen an die Verwendung von mineralischen Fliesenklebern dargestellt.
Qualitätsniveau (QN) | Anforderungen an |
1 | Produktdokumentation1 incl. Deklaration von SVHC der Kandidatenliste > 0,1 Gew.-% |
2 (zusätzlich zu QN1) | Verwendung mineralischer Fliesenkleber oder GISCODE D1, RU0,5, RU1, RE1 oder RS10 |
3 (zusätzlich zu QN1) | Die Anforderungen der Label EMICODE2 EC1 bzw. EC1 plus (sehr emissionsarm) oder DE-UZ 1132 (Blauer Engel - weil emissionsarm) müssen erfüllt werden. |
4 (zusätzlich zu QN1) | |
5 (zusätzlich zu QN1) | |
Kommentierung | Alle mineralischen Fliesenkleber erfüllen die Anforderungen bis einschließlich QN2. Es ist möglich, mit entsprechenden Produkten aus der Gruppe der mineralischen Fliesenkleber auch die Anforderungen bis einschließlich QN5 zu erfüllen. Der Blaue Engel ist nicht für mineralische Fliesenkleber definiert, allerdings finden sich einige Produkte aus der Gruppe der mineralischen Fliesenkleber mit Emicode. |
1 Die Produktdokumentation (z.B. über Produktdatenblätter, Technische Merkblätter, Sicherheitsdatenblätter) ist die Mindestanforderung, die für alle durch BNB 1.1.6 betroffenen Produktgruppen erfüllt sein muss. Zusätzlich ist für alle diese Produktgruppen immer auch die Deklaration von SVHC der Kandidatenliste nach REACH (z.B. über Sicherheitsdatenblätter, Herstellererklärung) erforderlich.
2 Sofern innerhalb der Qualitätsniveaus auf aggregierte Produktkennzeichnungen verwiesen wird (Emicode, Blauer Engel, etc.), ist es zulässig vergleichbare Nachweise (weitere Umweltzeichen, Angaben in Sicherheits- oder Produktdatenblätter etc.) heranzuziehen. Dabei bezieht sich die Vergleichbarkeit nur auf die Anforderungen hinsichtlich der jeweiligen zu betrachtenden Schadstoffgruppen.
Planungs- und Ausschreibungshilfen mit Textbausteinen
Eine tabellarische Übersicht mit allen Einzelkriterien für Planung und Ausschreibung ist im neuen Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen für Verlegewerkstoffe für Fliesen und Platten zu finden. Die Tabellen dort enthalten auch detaillierte Informationen zu den Nachweismöglichkeiten (z.B. über andere Produktkennzeichnungen) und damit zur Prüfung der angebotenen Produkte. Außerdem finden sich dort auch die für die verschiedenen Qualitätsniveaus zugehörigen Textbausteine.
BNB-Kriterium BN_4.1.4 - Rückbau, Trennung, Verwertung
Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_4.1.4 verfolgt? Inhalt aufklappen | |
Im BNB Kriteriensteckbrief 4.1.4 werden Konstruktionen nach ihrer Rückbaubarkeit, Trennbarkeit und Verwertbarkeit eingestuft. |
Rückbaubarkeit
Für die Bewertung gemäß BNB 4.1.4 wirkt sich der Einsatz abfallarmer Konstruktionen, die die Möglichkeit eines sortenreinen Rückbaus erlauben, günstig aus. Die Rückbaubarkeit beschreibt den Aufwand, der für Demontage oder Abbruch eines Bauteils aus dem Gebäudeverband nötig ist.
Mit mineralischem Fliesenkleber verlegte Wand- oder Bodenfliesen können mit geringem Aufwand vom Untergrund getrennt werden. Ein zerstörungsfreier Rückbau ist aber, wenn überhaupt, nur mit besonderen Vorkehrungsmaßnahmen möglich.
Weitere Informationen siehe Reiter Nachnutzung / Rückbaubarkeit und Sortenreinheit
Sortenreinheit
Beschreibt den Aufwand, der für die sortenreine Trennung mehrschichtiger und / oder inhomogener Bauteile anfällt. Eine hohe Sortenreinheit z. B. durch homogene Baustoffe und leicht trennbare Bauteilschichten führt tendenziell zur Aufwertung in der Bewertung nach Kriterium 4.1.4.
Mineralischer Fliesenkleber wird als Bestandteil mineralischen Bauschutts deponiert oder verwertet; üblicherweise erfolgt keine sortenreine Trennung.
Weitere Informationen siehe Reiter Nachnutzung / Rückbaubarkeit und Sortenreinheit
Verwertbarkeit
Für die Bewertung der Verwertbarkeit der Baustofffraktionen gelten die zur Zeit der Bewertung am Markt aktuell verfügbaren technischen Verfahren. Eine bessere Verwertbarkeit / höherwertige Verwertung führt tendenziell zu einer Aufwertung. Eine theoretische aber nicht realisierte Verwertbarkeit führt tendenziell zu einer Abwertung. Alternativ können bei Bauteilen mit langer zu erwartender Nutzungsdauer Forschungsvorhaben, die praktikable Lösungsmöglichkeiten in absehbarer Zeit zur Verfügung stellen können, positiv bewertet werden.
Mineralischer Fliesenkleber kann als Bestandteil mineralischen Bauschutts verwertet werden (z.B. als Splittersatz oder Magerungsmittel). In der Regel ist von der Deponierung auszugehen. Erschwert wird die Deponierbarkeit durch den im Vergleich zu Dünnbett- oder Leichtmörtel höheren Anteil an organischen Zusatzstoffen.
Verwertungs- / Beseitigungswege | Hochwertige Verwertung | Minderwertige Verwertung | Energetische Verwertung | Deponierung |
Dünnbettmörtel | Nicht möglich | Möglich | Nicht möglich | Momentan der übliche Beseitigungsweg1 |
Leichtmörtel | Nicht möglich | Möglich | Nicht möglich | Momentan der übliche Beseitigungsweg1 2 |
Mineralische Fliesenkleber | Nicht möglich | Möglich | Nicht möglich | Momentan der übliche Beseitigungsweg1 |
Normalmörtel | Nicht möglich | Möglich | Nicht möglich | Momentan der übliche Beseitigungsweg1 |
Hochwertige Verwertung | Die Produktgruppe wird zur Herstellung gleichwertiger Produkte als wesentlicher Bestandteil des Endprodukts eingesetzt. |
Minderwertige Verwertung | Die Produktgruppe wird zur Herstellung untergeordneter Produkte als wesentlicher Bestandteil des Endprodukts eingesetzt. |
Energetische Verwertung | Die Produktgruppe wird in einer Verbrennungsanlage energetisch verwertet. |
Deponierung | Die Produktgruppe wird ggf. nach thermischer Vorbehandlung deponiert. |
2 abhängig vom Anteil organischer Zuschlagstoffe ev. Vorbehandlung nötig
Weitere Informationen siehe Reiter Nachnutzung / Stoffliche Verwertung, Energetische Verwertung
Quellen
Schneider, U.; Böck, M.; Mötzl, H. et al.: recyclingfähig konstruieren. Subprojekt 3 zum Leitprojekt „gugler! build & print triple zero“, Berichte aus Energie- und Umweltforschung 21/2011. Hrsg.: Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, online verfügbar: Download, abgerufen am 10.3.2015
Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Version 2011_1, Kriterium 1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt, abrufbar unter BNB_BN_1.1.6 Version V 2014_1, (Online-Quelle in Überarbeitung)
Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Version 2011_1, Kriterium 4.1.4 Rückbau, Trennung und Verwertung, abrufbar unter BNB_BN2011-1_414 (Online-Quelle),abgerufen 29.10.2014
Technisches
Baustoffklasse nach DIN 4102-1
abhängig von den Brandprüfungen und der Prüfung der bei einem Schwelbrand entstehenden Gase auf eine ev. Toxizität, z.B. kunststoffvergüteter Mörtel (20 M.-% Kunststoff bez. auf Zementgewicht): Klasse A2, nicht brennbar
Technische Baubestimmung
Die allgemeinen Anforderungen an bauliche Anlagen und die Verwendung von Bauprodukten werden in den Landesbauordnungen geregelt. Bei Bedarf können diese allgemeinen Vorgaben durch Technische Baubestimmungen konkretisiert werden. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) macht im Auftrag der Länder die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) bekannt, die als Grundlage für die Umsetzung in Landesrecht dient.
Weitere Informationen dazu bzw. produkt- und bauartspezifische Informationen siehe
→ DIBt / Informationsportal Bauprodukte und Bauarten
→ DIBt / Zulassungs- und Genehmigungsverzeichnisse
Technische Regeln (DIN, EN)
siehe auch Mörtel + Estriche
DIN 18157 | Ausführung keramischer Bekleidungen im Dünnbettverfahren | |
-1 | 1979 | Teil 1: Hydraulisch erhärtende Dünnbettmörtel |
-2 | 1982 | Teil 2: Dispersionsklebstoffe |
-3 | 1986 | Teil 3: Epoxidharzklebstoffe |
DIN EN 12004 | 2007+ A1:2012 | Mörtel und Klebstoffe für Fliesen und Platten - Anforderungen, Konformitätsbewertung, Klassifizierung und Bezeichnung |
Rohstoffe / Ausgangsstoffe
Hauptbestandteile
- Polymerdispersionen/Dispersionspulver (vornehmlich aus: Vinylacetat, Vinylester, Styrol, Acrylsäureester, Ethylen, Butadien)
- Polymer-Dispersionspulver werden in mineralischen Fliesenklebern i. d. R. mit 5-6 M-%, maximal bis zu 15 M.-% eingesetzt.
Gesteinskörnung
Natürliche Gesteinskörnungen: z. B.: Quarzsand, Quarzmehl
Wasser
Zusatzstoffe
→ Betonzusatzstoffe
Je nach Produkt sind einer oder mehrere der folgenden Zusätze enthalten, z. B.: Kalksteinmehl, Trass, Silicastaub, Bentonit, Pigmente
Zusatzmittel
→ Betonzusatzmittel
Je nach Produkt sind einer oder mehrere der folgenden Zusätze enthalten, z. B.: Dispergiermittel und Tenside, Entschäumer, Wasserrückhaltemittel (Methylcellulosen), Hydrophobierungsmittel, Casein. In den Fertigprodukten werden
- Dispergierhilfen i. a. zwischen 0,05 M.-% und 0,5 M.-%,
- Entschäumer üblicherweise unter 0,5 M.-%,
- Hydrophobierungsmittel i.a. zwischen 0,1 M.-% und 0,5 M.-% zugesetzt.
Organische Bindemittel, Zusatzstoffe und Zusatzmittel modifizieren die Eigenschaften der mineralischen Mörtel, z. B. Verarbeitungszeit, Haftung, Fließfähigkeit, Wasserrückhaltevermögen usw.
Umwelt- und Gesundheitsrelevanz
Gewinnung der Primärrohstoffe
Zement
Die Rohstoffe (Kalkstein, Ton und Kalkmergel) werden ausschließlich im Tagebau gefördert:
Gesteinskörnung
Gesteinskörnungen werden ausschließlich im Tagebau (Abbau in Gruben oder Nassbaggerung in Seen) gewonnen. Damit verbunden sind Umweltbelastungen durch Eingriffe in Natur und Landschaft.
Verfügbarkeit
Zement
Die Rohstoffe sind (noch) in ausreichendem Maße vorhanden. Teilweise muss ein Teilrohstoff (Quarz, Kalk), der in den Abbaustätten nicht (mehr) vorhanden ist, aus der weiteren Umgebung angeliefert werden. Dies führt zu einer erhöhten Belastung der Umwelt (höherer Energieverbrauch, erhöhte Lärm- und Schadstoffemission, etc.). Teilweise werden auch Sekundärrohstoffe wie Kalkschlämme oder Gießerei-Altsande verwendet. Statt des reinen Portlandzementes (CEM I) werden inzwischen standardmäßig Portlandkomposit- bzw. -hüttenzemente (CEM II bzw. CEM III) angeboten und verwendet, um Primärrohstoffe zu schonen.
Gesteinskörnung
Natürliche Gesteinskörnungen sind (noch) in ausreichendem Maß vorhanden.
Verwendung von Recyclingmaterialien / Produktionsabfällen
Zement
Teilweise werden Sekundärrohstoffe wie Kalkschlämme oder Gießerei-Altsande verwendet. Statt des reinen Portlandzementes (CEM I) werden inzwischen standardmäßig Portlandkomposit- bzw. -hüttenzemente (CEM II bzw. CEM III) angeboten und verwendet, um Primärrohstoffe zu schonen.
Radioaktivität
Natürlich Radionuklide in Baustoffen können vorkommen in Abhängigkeit von Material und Zuschlagstoffen. Zum Schutz der Bevölkerung vor Strahlenbelastungen werden in Deutschland seit mehr als 20 Jahren Untersuchungen und Bewertungen der radioaktiven Stoffe in Baumaterialien durchgeführt. Nach einer Studie des BfS wurden in Deutschland keine zu Bauzwecken verwendbaren Materialien festgestellt, die infolge erhöhter Uran- und Radiumkonzentrationen zu höheren Konzentrationen des Radon-222 (Radon) in Räumen führen könnten.
Bei den derzeit handelsüblichen Bauproduktgruppen sind aus der Sicht des Strahlenschutzes keine Einschränkungen erforderlich. Allerdings ist auch weiterhin die vorgegebene Beschränkung des Anteils industrieller Rückstände als Zuschlag zu beachten, siehe ausführliche BfS-Informationen zu Baustoffen unter http://www.bfs.de/de/ion/anthropg/baustoffe.html.
Herstellung
Prozesskette
Zement, Gesteinskörnung, Zusatzmittel, Zusatzstoffe
→ Trockenmischen im Werk
→ Verpacken als Sackware
→ Transport zur Baustelle
→ Anmischen mit Wasser
→ Verarbeiten
Herstellungsprozess
Fliesenkleber werden ausschließlich als Sackware, das heißt Werktrockenmörtel, hergestellt und auf die Baustelle geliefert. Auf der Baustelle wird der Trockenmörtel mit Wasser versetzt, gemischt und kann anschließend verarbeitet werden.
Umweltindikatoren / Herstellung
Einheitliche Werte zu Umweltindikatoren in WECOBIS soll zukünftig ausschließlich die Datenbank Ökobau.dat des Informationsportals Nachhaltiges Bauen des BMI liefern.
Die Ökobau.dat stellt Umweltprofile für Bauprodukte bereit, die als erforderliche Datengrundlage für die Lebenszyklusanalyse eingesetzt werden. Für Bauprodukte gibt es Herstellungs- und End-of-Live- Datensätze.
Weiterführende Informationen zur Ökobau.dat im Zusammenhang mit dieser Produktgruppe finden sich in WECOBIS unter Fachinformationen / Reiter Umweltdeklarationen → Ökobau.dat / Umweltindikatoren
Da in der Herstellung von Bauprodukten ein großer Anteil der verursachten Umweltbelastungen auf den Verbrauch von nicht erneuerbaren Energieträgern zurückzuführen ist, stellt die Graue Energie (kumulierter Primärenergieaufwand nicht erneuerbar) dafür einen guten Indikator dar.
Im Kapitel Energieaufwand finden sich ggf. allgemeine Informationen zum Thema, die die Produktgruppe prägen.
Energieaufwand
Bei der Herstellung und Verarbeitung von mineralischen Fliesenklebern wird Energie beim Mischen der Trockenkomponenten im Werk und beim Anmischen mit Wasser auf der Baustelle zu einem verarbeitbaren Kleber verbraucht. Die Energiemenge ist abhängig von den verwendeten Mischaggregaten.
Graue Energie
Die bereits in Ecobis 2000 zitierten Werte der Grauen Energie werden daher hilfsweise noch angeboten.
Mörteltyp | Zusammensetzung | Rohdichte [kg/m3] | Graue Energie [MJ/kg] |
Klebemörtel | 36.3% CEM I 32.5, 3.5% Zusatzmittel | 1900 | ca. 4,8 |
vgl. Dünnbettmörtel | 31% CEM I 32.5, 0.4% Zusatzmittel | 1900 | 2,1 |
Organische Zusatzmittel im Bereich einiger Promille haben nur einen geringen Einfluss auf die Graue Energie (< 5 %). Bei Spezialprodukten wie z.B. Klebemörtel (Anmerkung: Fliesenkleber) wird ihr Einfluss relevant (17 - 60 % der Grauen Energie).
Quelle:Büro für Umweltchemie (Hrsg.): Graue Energie von Baustoffen, 1998, Zürich
Charakteristische Emissionen
Bei der Herstellung eines mineralischen Fliesenklebers fallen Lärm- und Staubemission für die Umgebung an.
Maßnahmen Gesundheitsschutz
Es sollte persönliche Schutzausrüstung (Augen-, Atem- und Gehörschutz) getragen werden.
Maßnahmen Umweltschutz
Es liegen keine Informationen vor, dass auf der Baustelle besondere Umweltschutzmaßnahmen durchgeführt werden. Im Werk werden Emissionen durch Einhausung verringert.
Transport
Mineralische Fliesenkleber werden in Deutschland von diversen Unternehmen an verschiedenen Standorten hergestellt, so dass ein Transport auf nationaler Ebene mit relativ kurzen Transportwegen möglich ist.
Verarbeitung
Technische Hinweise / Verarbeitungsempfehlungen
In Kontakt mit Wasser erhärtet der Mörtel und das Dispersionspulver wird in der Mörtelmatrix verankert.
Arbeitshygienische Risiken
Allgemeines
Da Fliesenkleber ausschließlich als Sackware auf die Baustelle geliefert werden, ist generell darauf zu achten, dass Staubentwicklung vermieden wird.
Human- und ökotoxische Wirkungen sind von den Tensiden, Entschäumern und Hydrophobierungsmitteln, auch wegen den niedrigen Einsatzkonzentrationen, nicht zu befürchten.
Bei der Verarbeitung von Zementmörteln besteht auf Grund der Alkalität von Zement die Gefahr von Reizungen.
Berührungen mit den Augen oder der Haut sind zu vermeiden.
AGW-Werte
Portlandzement (Staub)
5 mg/m³ gemessen in der einatembaren Fraktion
REACH / CLP
Die REACH-Verordnung regelt die Herstellung, das Inverkehrbringen und den Umgang mit Industriechemikalien. Zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, dient die CLP-Verordnung (Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen), um ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu gewährleisten.
Wird ein Produkt nicht als Stoff oder Gemisch, sondern als Erzeugnis eingestuft, ist kein Sicherheitsdatenblatt (SDB) erforderlich und Gefahrstoffbezeichnungen entfallen. Lediglich besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) müssen ausgewiesen werden.
Mineralische Fliesenkleber werden als Gemisch eingestuft. Produkt bezogene Informationen gemäß CLP-Verordnung müssen daher in den Sicherheitsdatenblättern (SDB) der jeweiligen Produkte ausgewiesen sein.
Lediglich besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) müssen ausgewiesen werden. Produkt bezogene Informationen hierzu finden sich dann in den Sicherheitsdatenblättern (SDB) des Herstellers.
Einstufungen und Gesundheitsgefahren nach GISBAU
ZP1 Zementhaltige Produkte, chromatarm
ZP2 Zementhaltige Produkte, nicht chromatarm
Die Herstellung und Verwendung nicht chromatarmer zementhaltiger Produkte (GISCODE ZP2) ist seit dem 17. Januar 2005 verboten.
Emissionen
Bei der Verarbeitung von mineralischen Fliesenklebern kann es zu einer Staubentwicklung kommen.
Es liegen keine Informationen vor, nach denen es bei der Verarbeitung von bereits mit Wasser angemischten Fliesenklebern zu Emissionen kommt.
Umweltrelevante Informationen
Energiebedarf
Bei der Verarbeitung von mineralischen Fliesenklebern wird Energie beim Mischen zu einem verarbeitbaren Kleber verbraucht. Die Energiemenge ist abhängig von den verwendeten Mischaggregaten.
Wassergefährdung
Eindringen von verdünnter Zementsuspension (Waschwasser) in Boden, Gewässer und Kanalisation muss aufgrund Freisetzung basischer Bestandteile durch Auslaugen / Auswaschen vermieden werden (WGK 1: schwach wassergefährdend). Hierzu zählen keine Bodeninjektionen oder dergleichen, bei denen die Zemente bzw. Zementmörtel aufgrund ihrer Zusammensetzung und ihrer schnellen Erhärtung kaum eine lang andauernde Beeinträchtigung darstellen.
Nutzung
Umwelt- und Gesundheitsrisiken Neuzustand
Im eingebauten Zustand (im Neuzustand wie im Nutzungszustand) sind keine gesundheitsgefährdenden Schadstoffemissionen bekannt. Die Inhaltsstoffe sind in die Matrix des erhärteten Fliesenklebers fest eingebunden.
Umwelt- und Gesundheitsrisiken im Schadensfall
Brandfall
Mineralische Fliesenkleber bergen keine brandrelevante Gefährdung.
Freiwerdende Schwelgase sind als unbedenklich eingestuft. Aus den bekannten Ergebnissen und den Brandprüfungen lässt sich bei Einsatz von modifizierten Mörtelsystemen, selbst bei hohen Kunststoffanteilen, keine Gefährdung oder Umweltbelastung infolge Brandeinwirkung ableiten.
Wassereinwirkung
Es sind keine Umwelt- und Gesundheitsrisiken zu erwarten.
Beständigkeit Nutzungszustand
Unter der Rubrik Baustoff- und Gebäudedaten / Nutzungsdauern von Bauteilen findet sich auf dem Informationsportal Nachhaltiges Bauen eine Datenbank mit Nutzungsdauerangaben von ausgewählten Bauteilen des Hochbaus für den Leitfaden „Nachhaltiges Bauen“.
→ Datenbank als PDF
Instandhaltung
Bei sachgemäßer Herstellung sind mineralische Fliesenkleber frei von Instandhaltung. Aufgetragene Bodenbeläge müssen aber gegebenenfalls erneuert werden.
Nachnutzung
Umwelt- und Gesundheitsrisiko Rückbau
Beim Rückbau von mineralischen Fliesenklebern kann es zu Staubentwicklung kommen.
Wiederverwendung
Eine Wiederverwendung von mineralischen Fliesenklebern ist nicht möglich.
Stoffliche Verwertung
Eine stoffliche Verwertung im Rahmen der Aufbereitung von Bauschutt als rezyklierte Gesteinskörnung für Beton ist grundsätzlich möglich.
Bei Rückbau und Verwertung von Mörteln, die Dispergiermittel, Tenside, Entschäumer oder Hydrophobierungsmittel enthalten, sind aufgrund der geringen bzw. schwer eluierbaren Anteile keine umweltschädigenden Auswirkungen zu erwarten.
Beseitigung / Verhalten auf der Deponie
Eine Deponierbarkeit von Zementprodukten ist problemlos möglich bei ausschließlich mineralischen Zuschlägen.
Polymere sind biologisch schwer abbaubar; ein Abbau der in der Mörtelmatrix verankerten Polymerteilchen unter Witterungsbedingungen wurde bislang nicht beobachtet. Dasselbe gilt für die Elution.
Werden nur verhältnismäßig geringe Mengen Polymere eingesetzt, wie z.B. bei Klebern oder Spachtelmassen, können damit vergütete Mörtel nahezu wie unvergütete Zementmörtel behandelt werden.
EAK-Abfallschlüssel
17 01 01 | Gemischte Bau- und Abbruchabfälle |
(gemäß KrW-/AbfG, BestüVAbfV, überwachungsbedürftige Abfälle zur Verwertung)
Quellen
Zwiener, Mötzl: Ökologisches Baustofflexikon, 2006, 3. Auflage, C.F. Müller Verlag, Heidelberg