Materialökologische Anforderungen: Kleb- + Dichtstoffe zur Herstellung der Luftdichtigkeit a.d. Fassade
Informationen zu den Anforderungen an Kleb- und Dichtstoffe
| Besondere Hinweise und Hintergrundinformationen zu den Anforderungen an Kleb- und Dichtstoffe Inhalt aufklappen | |
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Im Rahmen der Bewertung nach Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6 (Risiken für die lokale Umwelt, Erläuterungen s.u. "Allgemeine Informationen ..." + "Lokale Umwelt") werden Anforderungen in Bezug auf 6 Schadstoffgruppen formuliert. Für Kleb- und Dichtstoffe zur Herstellung der Luftdichtigkeit an der Fassade (innen und außen) sind demnach die hervorgehobenen Schadstoffgruppen zu bewerten: 1 Gefährliche und besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) Planungshinweis hinsichtlich InnenraumluftqualitätSoll ein Gebäude nach BNB zertifiziert werden, ist es im Rahmen von Kriteriensteckbrief 3.1.3 (Innenraumlufthygiene, Erläuterungen s.u. "Allgemeine Informationen" + "Innenraumluft") u.a. erforderlich, eine Raumluftmessung durchzuführen. Auch ohne Gebäudezertifizierung ist es inzwischen bei vielen öffentlichen Auftraggebern üblich, vor Aufnahme der Gebäudenutzung eine sog. "Freimessung" durchzuführen. Erfahrungsgemäß lassen sich die geforderten Raumluftwerte dann erreichen, wenn die Auswahl und Verwendung der eingesetzten Materialien auf einem ganzheitlichen Konzept zur Vermeidung von Emissionen aus Bauprodukten basiert. In der Regel wird dies mit den Anforderungen unter "Lokale Umwelt" / QN5 umgesetzt. Für eine höhere Planungssicherheit bezüglich der gewünschten Raumluftqualität kann es aber auch sinnvoll sein, höhere Anforderungen an die Produktauswahl zu stellen. Infos und ggf. zusätzliche Anforderungen finden sich im Reiter "Innenraumluft". Im Fall der Kleb- und Dichtstoffe zur Herstellung der Luftdichtigkeit der Fassade wird auch in QN5 lediglich der VOC-Gehalt reguliert. Weitere Anforderungen bestehen aufgrund der "oder"-Regelung nicht (Erläuterung s.u.). "Emicode oder VOC-Gehalt < 10g/l" / Was bedeutet die "oder"-Regelung ab QN4 für die Einzelanforderungen zum Gleichwertigkeitsnachweis?Die Anforderung in BNB_BN_1.1.6 lautet "Emicode EC1/EC1plus oder VOC-Gehalt < 10g/l". Durch den Nachweis des VOC-Gehalts ist die Anforderung aufgrund der "oder"-Regelung bereits erfüllt. Der Nachweis des Umweltzeichens oder einer Gleichwertigkeit zu den zugehörigen deutlich umfangreicheren Anforderungen (z.B. SVHC-Ausschluss, Emissionsprüfung) ist deshalb nicht Teil der Anforderung. Hinweis zum GeltungsbereichDie folgenden materialökologischen Anforderungen betreffen Vor-Ort verarbeitete Kleb- und Dichtstoffe (Dichtungsmassen, Fugendichtstoffe) für punkt- und linienförmige Verklebungen von Bauteilen zur Herstellung der Luftdichtigkeit an der Fassade (innen und außen, einschließlich Fenster + Außentüren), z.B. aus PU, PU-Hybrid, MS-Polymer, SMP o.ä.. siehe hierzu Kleb- + Dichtstoffe in Innenräumen incl. TGA |
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| Wo finde ich weitere Hilfestellung und Informationen zur Umwelt- und Gesundheitsrelevanz von Kleb- und Dichtstoffen? Gibt es auch eine Übersicht mit Umweltzeichen (z.B. Blauer Engel) oder anderen Deklarationen (z.B. GISCODE, EPD)? Inhalt aufklappen | |
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Weitere ausführliche Informationen finden sich in WECOBIS in den jeweiligen Produktgruppen zu Klebstoffen und zu Dichtstoffen (oft handelt es sich um dieselben Produkte, die für beide Anwendungsfälle eingesetzt werden können) und dort z.B. in den Reitern Planungsgrundlagen, Bewertungssysteme, Zeichen & Deklarationen oder zum Lebenszyklus. Im Reiter Zeichen & Deklarationen findet sich eine Übersichtstabelle z.B. mit Umweltzeichen, GISCODES oder Umweltproduktdeklarationen für die jeweilige Produktgruppe. → Dispersions-Klebstoffe |
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", verwendete Version / Stand Stand 24.11.2019: Version V 2015 (Textteil)
Die Angaben zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) beziehen sich auf
- QNG-Anforderungskatalog / Anhangdokument 3.1.3 / Schadstoffvermeidung in Baumaterialien Version 1.3 vom 18.04.2023
Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e.V. (GEV): GEV – Einstufungskriterien / Anforderungen an emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte und Vergabe des EMICODE, Stand 27.04.2020
Übersicht Qualitätsniveau - Anforderungen - Nachweismöglichkeiten
Kleb- + Dichtstoffe zur Herstellung der Luftdichtigkeit der Fassade nach BNB_BN_1.1.6, Anlage 1, Pos. 9 + QNG-313, Pos. 4.3
| QN | Anforderungen | typische Nachweise |
| QN1 = QNG |
Dokumentation + Deklaration SVHC | PDB, TM, SDB |
| QN2 |
Ausschluss von Chlorparaffinen (CP); Für QNG zusätzlich: |
SDB, Herstellererklärung |
| QN3 = QNG |
||
| QN4 |
Beschränkung des VOC-Gehalts auf unter 10g/l oder |
Emicode, SDB, Herstellererklärung |
| QN5 |
QN = Qualitätsniveau / QNG = Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude / SVHC = besonders besorgniserregende Stoffe nach REACH / PDB = Produktdatenblatt / TM = Technisches Merkblatt, auch: TD = Technisches Datenblatt / NDB = Nachhaltigkeitsdatenblatt / SDB = Sicherheitsdatenblatt / abZ = allgemeine bauaufsichtliche Zulassung / LE = Leistungerklärung
Die Übersicht zeigt die unterschiedlichen Anforderungen zu den Qualitätsniveaus (QN) gemäß Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) / Kriterium 1.1.6 (Risiken für die lokale Umwelt) an die jeweilige Bauproduktgruppe, sowie (mögliche) typische Nachweisdokumente, die üblicherweise zu Dokumentation und Nachweis dienen. Je nach Bauproduktgruppe gelten die gleichen Anforderungen ggf. für mehrere Qualitätsniveaus, siehe Übersichtstabelle. Textbausteine finden sich dann nur für das jeweils höchste QN (z.B. nur QN3 und kein QN2, wenn die Anforderungen von QN2 und QN3 gleich sind).
Die Mindestanforderungen an die Dokumentation und Deklaration sind grundsätzlich einzuhalten.
QNs mit Hyperlinkfunktion verweisen direkt auf die entsprechenden Textbausteine, aktive Anforderungen mit Hyperlinkfunktion auf Seiten zur Produktrecherche.
Bei der mit "= QNG" markierten Anforderung handelt es sich auch um die für diese Produktgruppe relevante Qualitätsanforderung an die Schadstoffvermeidung in Baumaterialien für das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG) entsprechend QNG-Anforderungskatalog / Anhangdokument 313. Auch hierfür gelten immer die Mindestanforderungen an die Dokumentation und Deklaration. Weitere Informationen siehe → Reiter Erläuterung
Der Planer kann anhand der kurzen Übersicht entscheiden, welche Anforderungsqualität (QN) Planungsziel sein soll. Dabei ist zu prüfen, ob geeignete Produkte am Markt verfügbar sind, die auch die weiteren Planungsanforderungen erfüllen. Soweit Anforderungen mit Verweis auf Umweltzeichen oder Labels definiert sind, kann über diese nach geeigneten Produkten recherchiert werden.
Die Textbausteine / Leistungsschreibung der Anforderungen und detaillierte Anforderungsbeschreibungen findet man in den Unterreitern
Übersichtstabelle | Textbausteine QN ... I QN ...
Nachstehende detaillierte Übersichtstabelle zeigt die Einzelanforderung sowie ggf. weitere mögliche Nachweisdokumente zu diesen auf.
Das Icon
kennzeichnet dabei Anforderungen, welche die Innenraumluftqualität massgeblich verbessern können.
Allgemeine Informationen, sowie grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung der Textbausteine, FAQ) siehe oben → Reiter Erläuterung
Produktgruppenspezifische Informationen zu den Anforderungen siehe unten → "Spezifische Hinweise zu Geltungsbereich, Anforderung, Dokumentation + Deklaration"
Detaillierte Übersichtstabelle
anzeigen . . .
| Materialökologische Anforderungen Vor-Ort verarbeitete punkt- und linienförmige Verklebungen von Bauteilen (Dichtungsmassen, Fugendichtstoffe, Klebstoffe) zur Herstellung der Luftdichtigkeit an der Fassade (innen und außen, einschl. Fenster, Außentüren) / z.B. PU, PU-Hybrid, MS-Polymer, SMP2 Stand 10/2020 |
Nachweismöglichkeiten entsprechend Anforderung | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6 | |||||||||
| Kurztext | Anforderungen gemäß Pos. 9 in Qualitätsniveau (QN) | Hauptziel der Anforderung | Standardnachweise entsprechend Anforderung | Umweltzeichen (sofern nicht Standardnachweis) | Sonstige | ||||
| QN1 | QN2 | QN3 | QN4 | QN5 | |||||
| Mindestanforderungen QN1 - QN5 | |||||||||
| Allgemeine Produktdokumentation | + | + | + | + | + | Produktdatenblatt (PDB), Technisches Merkblatt (TM), Sicherheits-datenblatt (SDB) |
./. | EPD (wenn vorh.) |
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| Deklaration besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) > 0,1% * Hinweis: SVHC sind ab QN4 ausgeschlossen. |
+ | + | + | -* | -* | Sicherheitsdatenblatt (SDB) |
Emicode: SVHC dürfen in Produkten mit Emicode nicht enthalten sein | PDB/TM mit Einschränkung1, EPD (wenn vorh.) |
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| Anforderungen ab QN2: | |||||||||
| Ausschluss von Chlorparaffinen C10-C>17 (CP = SCCP, MCCP, LCCP) > 0,1% Hinweis: nur SCCP sind SVHC |
- | + | + | + | + | Sicherheitsdatenblatt (SDB)3, Herstellererklärung |
nicht alle CP sind SVHC, daher sind nicht alle über den Emicode ausgeschlossen | PDB/TM mit Einschränkung1, EPD mit Einschränkung1 |
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| Für PU-Klebstoffe gilt: Ausschluss von TCEP > 0,1% |
- | + | + | + | + | Sicherheitsdatenblatt (SDB)3 |
Emicode EC1 (-R), EC1plus (-R) über SVHC-Ausschluss | Herstellererklärung, ggf. zusätzl. Analyseergebnisse, PDB/TM mit Einschränkung1, EPD (wenn vorh.) |
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| weitere Anforderungen ab QN4: Emicode EC1 / EC1plus oder VOC-Gehalt < 10g/l = mind. VOC-Gehalt < 10g/l4 |
|||||||||
| Begrenzung des VOC-Gehalts auf < 10 g/l4 | - | - | - | + | + | PDB/TM/EPD, SDB, Emicode EC1 (-R), EC1plus (-R) | - | - | |
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Diese Anforderung dient dem Schutz der lokalen Umwelt (Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft). Inhaltlich eingeschlossen ist auch der Gesundheitsaspekt Arbeitshygiene und im Prinzip auch die Innenraumluft. Diese wird allerdings mit einem eigenen Icon zusätzlich markiert. |
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Diese Anforderung dient der Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten. Sie trägt damit auch zu einem höheren Erfüllungsgrad bei der Bewertung der Raumluftqualität nach BNB_BN_3.1.3 bei. |
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Mit dieser Anforderung werden auch Umwelt- und Gesundheitsaspekte im Zuge von Rückbau und Verwertung berücksichtigt. |
1 Produktdatenblätter (PDB) oder Technische Merkblätter (TM) folgen keinerlei Regeln und können nur als Nachweis herangezogen werden, wenn die erforderlichen Informationen auch prüfbar (d.h. z.B. das Fehlen von ausgeschlossenen Stoffen muss genannt sein) enthalten sind.
EPD: die angeführten Kriterien sind auch keine standardisierten Parameter einer EPD (Umweltproduktdeklaration) gemäß EN 15804 Grundregeln für die Produktkategorie Bauprodukte. In der Regel werden solche Informationen - wenn überhaupt - dann auch nur bei Produktdeklarationen und nicht bei Branchendeklarationen zu finden sein.
2 Die hier aufgeführten Anforderungen betreffen Vor-Ort verarbeitete Dichtungsmassen, Fugendichtstoffe oder Klebstoffe zur Verwendung bei punkt- und linienförmige Verklebungen zur Herstellung der Luftdichtigkeit an der Fassade. Dabei kann es sich ggf. um dieselben Produkte handeln, die in beiden Anwendungsfällen (Klebstoff oder Dichtstoff) verwendet werden können.
3 Das Sicherheitsdatenblatt (SDB) kann als Nachweis dienen, wenn entweder die CAS-Nummern oder die entsprechenden H-Sätze oder R-Sätze der ausgeschlossenen Stoffe (s. Textbausteine) nicht genannt sind, bzw. lässt das SDB Rückschlüsse auf Nichterfüllung der Anforderungen zu bei Nennung der jeweiligen CAS-Nr. oder der H- oder R-Sätze. Für Nennung oder Nichtnennung werden die Kennzeichnungs- oder Einstufungsgrenzwerte herangezogen, die für die jeweiligen Stoffe gelten. Diese können im Einzelfall jedoch auch über 0,1% liegen.
4 "Emicode oder VOC-Gehalt < 10g/l" / Was bedeutet die "oder"-Regelung für die Einzelanforderungen zum Gleichwertigkeitsnachweis?
Die Anforderung in BNB_BN_1.1.6 lautet "Emicode EC1/EC1plus oder VOC-Gehalt < 10g/l". Durch den Nachweis des VOC-Gehalts ist die Anforderung aufgrund der "oder"-Regelung bereits erfüllt. Der Nachweis des Umweltzeichens oder einer Gleichwertigkeit zu den zugehörigen deutlich umfangreicheren Anforderungen (z.B. SVHC-Ausschluss, Emissionsprüfung) ist deshalb nicht Teil der Anforderung.
In der detaillierten Anforderungsbeschreibung findet sich deshalb auch nur die einfache Anforderung zum VOC-Gehalt, die durch die Vorlage eines gültigen Emicode-Zertifikats dann natürlich auch (über-) erfüllt ist.
Stehen Produkte entsprechend Emicode EC1plus oder auch Blauer Engel DE-UZ 123 für den jeweiligen Anwendungsfall zur Verfügung, sollten diese im Sinne einer guten Innenraumluftqualität jedoch bevorzugt verwendet werden (s. Reiter Innenraumluft).
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", verwendete Version / Stand Stand 24.11.2019: Version V 2015 (Textteil)
Die Angaben zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) beziehen sich auf
- QNG-Anforderungskatalog / Anhangdokument 3.1.3 / Schadstoffvermeidung in Baumaterialien Version 1.3 vom 18.04.2023
Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e.V. (GEV): GEV – Einstufungskriterien / Anforderungen an emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte und Vergabe des EMICODE, Stand 27.04.2020
Übersicht alternativer Textbausteine, allgemeine Produktdokumentation
nach BNB_BN_1.1.6, Anlage 1, Pos. 0, QN1 + QNG-313, Pos. 1.1 / BNB_BN_5.2.2 oder weitergehend
Textbaustein Dokumentation (Mindestanforderung)
Alternative 1 / Anforderungen an die Produktdokumentation für bestimmte Bauprodukte nach Anlage 1 des BNB-Kriteriums 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt" als Mindestanforderung für die Zertifizierung nach BNB, erforderlich auch für den Nachweis der QNG-Anforderungen.
Textbaustein Dokumentation für alle Bauprodukte
Alternative 2 / Produktdokumentation für alle Bauprodukte nach BNB-Kriterium 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", Seite B1, höchstes Anforderungsniveau
Textbaustein Dokumentation + Ausschluss von SVHC und Bioziden
Alternative 3 / Produktdokumentation für alle Bauprodukte, weitergehende Anforderung mit Ausschluss besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) und von Bioziden für alle Produktgruppen
Auswahl und Anpassung
In der Übersicht werden 3 alternative Textbausteine / Leistungsbeschreibungen für die Produktdokumentation angezeigt und über Links (Hrefs) zum download angeboten. Nachfolgend sind diese kurz beschrieben. Die Textbausteine sind durch den Nutzer zu vervollständigen und an seine eigenen Bedürfnisse anzupassen. Die Hinweise zu den einzelnen Textbausteinen sind dabei zu berücksichtigen.
Alternative 1 / Dokumentation (Mindestanforderung) für bestimmte Bauprodukte
Die Produktdokumentation und -deklaration (SVHC und ggf. Biozide) ist als Mindestanforderung (= QN1) für alle im Kriteriensteckbrief BNB 1.1.6 / Anlage 1 aufgeführten Bauproduktgruppen zu erbringen und gilt grundsätzlich, d.h. auch für höhere QNs. Fehlt diese, oder hat sie "Lücken", kann das Gebäude insgesamt nicht nach BNB zertifiziert werden! Die Dokumentation der eingesetzten Produkte und deren Eigenschaften dient dem vollständigen Nachweis der eingebauten Materialien und als Grundlage zur Bewertung der relevanten Bauprodukte. Die qualitative Bewertung der Bauprodukte erfolgt erst ab QN2 bis QN5. Es wird daher nicht empfohlen, allein QN1 als Ziel für die Bauproduktauswahl zu definieren. (produktgruppenspezifisch s.u.)
Die hier beschriebene Dokumentation und Deklaration gehört auch zu den Anforderungen zur Schadstoffvermeidung in Baumaterialien für das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG). weitere Infos zum QNG → Reiter Erläuterung
Alternative 2 / Dokumentation für alle Bauprodukte
Als weitergehende Anforderung wird eine umfassende Dokumentation für alle verbauten Materialien gefordert. Dies entspricht BNB-Kriterium 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", Seite B1 / höchstes Anforderungsniveau.
Alternative 3 / Dokumentation + Ausschluss SVHC + Ausschluss Biozide
Anstelle der Deklaration wird weitergehend und zusätzlich zur Dokumentation auch der Ausschluss aller SVHC (REACH Artikel 59) und Biozide (außer zur Topfkonservierung) verlangt.
Diese Anforderung entspricht in der Regel auch den bauproduktgruppenspezifischen Einzelanforderungen, die in höheren Qualitätsniveaus nach BNB_BN_1.1.6 jeweils für bestimmte Bauprodukte verlangt werden. Diese über BNB_BN_1.1.6 hinausgehende Anforderung erscheint im Sinne des Schutzes der (lokalen) Umwelt und einer Wiederverwertbarkeit der Baustoffe grundsätzlich sinnvoll.
Spezifische Anforderungsbeschreibung Dokumentation + Deklaration
anzeigen . . .
Abgrenzung Produktgruppe
Nachfolgende Anforderungen an die Produkt-Dokumentation und -Deklaration sind für Vor-Ort verarbeitete Kleb- und Dichtstoffe (Dichtungsmassen, Fugendichtstoffe) für punkt- und linienförmige Verklebungen von Bauteilen zur Herstellung der Luftdichtigkeit an der Fassade (innen und außen, einschließlich Fenster + Außentüren), z.B. aus PU, PU-Hybrid, MS-Polymer, SMP o.ä., einzuhalten.
Für Kleb- + Dichtstoffe im Innenraum, die nicht der Herstellung der Luftdichtigkeit der Fassade dienen, gibt es eigene Anforderungen → Kleb- + Dichtstoffe in Innenräumen incl. TGA
Produktdokumentation
Mindestens vorzulegen sind hierfür:
- Produktdatenblatt (PDB) / Technisches Merkblatt (TM) mit Herstellername und Produktbezeichnung
- Sicherheitsdatenblatt (SDB)
Deklaration besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC)
Deklaration von Stoffen, die unter der Chemikalienverordnung REACH (EG/1906/2006) als besonders besorgniserregend (SVHC) identifiziert und in die gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste (sogenannte „Kandidatenliste“) aufgenommen wurden, ab 0,1 Gewichtsprozenten pro Einzelstoff.
Nachweismöglichkeiten:
- Sicherheitsdatenblatt (SDB)
- Sind bei einem Produkt mit Umweltzeichen oder Gütesiegel (z. B.: Emicode) SVHC ausgeschlossen, muss kein weiterer Nachweis für die Deklaration der SVHC erhoben werden.
- EPD
- PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", verwendete Version / Stand Stand 24.11.2019: Version V 2015 (Textteil)
Die Angaben zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) beziehen sich auf
- QNG-Anforderungskatalog / Anhangdokument 3.1.3 / Schadstoffvermeidung in Baumaterialien Version 1.3 vom 18.04.2023
Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e.V. (GEV): GEV – Einstufungskriterien / Anforderungen an emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte und Vergabe des EMICODE, Stand 27.04.2020
Textbaustein / Leistungsbeschreibung
Kleb- + Dichtstoffe zur Herstellung der Luftdichtigkeit der Fassade nach BNB_BN_1.1.6, Anlage 1, Pos. 9, QN3 + QNG-313, Pos. 4.3
Ausschluss von Chlorparaffinen C10-C>17 / CP (maximal zulässiger Grenzwert 0,1 Massenprozent);
Ausschluss von Tris(2-chlorethyl)phosphat / TCEP (maximal zulässiger Grenzwert 0,1 Massenprozent) für PU-Klebstoffe;
Für QNG gilt zusätzlich:
Ausschluss von Polybromierten Biphenylen / PBB und Polybromierten Diphenylether / PBDE (maximal zulässiger Grenzwert jeweils 0,1 Massenprozent) für PU-/ PU-Hybrid-/ MS-Polymer-/ SMP-Klebstoffe.
Im Abschnitt "Textbaustein / Leistungsbeschreibung ..." sind die Anforderungen als kurze Leistungsbeschreibung zusammengefasst.
Im Abschnitt "Detaillierte Anforderungsbeschreibung" werden die Anforderungen genauer erläutert und mögliche Nachweisdokumente benannt.
Die Textbausteine und Anforderungen können als PDF heruntergeladen und als Anhang zum Leistungsverzeichnis bereitgestellt werden, um damit dem Bieter die Kriterien zum Nachweis der Gleichwertigkeit mit dem geforderten Umwelt- / Gütezeichen zur Verfügung zu stellen.
Für die Erfüllung von QN3 werden im Fall der Kleb- und Dichtstoffe keine höheren Anforderungen gestellt als für QN2. Es finden sich deshalb nur unter QN3 Textbausteine, die die Anforderungen von QN2 automatisch mit erfüllen.
Zusätzlich gelten grundsätzlich die Anforderungen an die Dokumentation und Deklaration gemäß QN1.
Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)
Bei dieser Anforderung handelt es sich auch um die für diese Produktgruppe relevante Qualitätsanforderungen an die Schadstoffvermeidung in Baumaterialien für das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG) entsprechend QNG-Anforderungskatalog / Anhangdokument 313. Hinzu kommen auch hier die Anforderungen an Dokumentation und Deklaration gemäß QN1. Weitere Informationen siehe → Reiter Erläuterung
Die folgenden materialökologischen Anforderungen betreffen Vor-Ort verarbeitete Kleb- und Dichtstoffe (Dichtungsmassen, Fugendichtstoffe) für punkt- und linienförmige Verklebungen von Bauteilen zur Herstellung der Luftdichtigkeit an der Fassade (innen und außen, einschließlich Fenster + Außentüren), z.B. aus PU, PU-Hybrid, MS-Polymer, SMP o.ä..
Für Kleb- + Dichtstoffe im Innenraum, die nicht der Herstellung der Luftdichtigkeit der Fassade dienen, gibt es eigene Anforderungen:
-> Kleb- + Dichtstoffe im Innenraum
Besondere Hinweise + ggf. Hintergrundinformationen zu den spezifischen Anforderungen, sowie weitere grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung, FAQ) siehe auch → Reiter Erläuterung und → Muster-Leistungsverzeichnis mit Beispielen.
Detaillierte Anforderungsbeschreibung
anzeigen . . .
Nachfolgende detaillierte Anforderungen an die Produkt-Dokumentation und -Deklaration, sowie zusätzliche Anforderungen an die Inhaltsstoffe sind für vor Ort verarbeitete punkt- und lineinförmige Verklebungen von Bauteilen zur Herstellung der Luftdichtigkeit an der Fassade (innen und außen, einschließlich Fenster + Außentüren) einzuhalten:
Produktdokumentation
gemäß Produktdokumentation BNB_BN_1.1.6, Textbausteine Qualitätsniveau QN1
Die spezifische Anforderungsbeschreibung zur Dokumentation, z.B. abZ oder ähnliches in Abhängigkeit von der jeweiligen Bauproduktgruppe, ist dabei zu beachten.
Deklaration besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC)
Deklaration von Stoffen, die unter der Chemikalienverordnung REACH (EG/1906/2006) als besonders besorgniserregend (SVHC) identifiziert und in die gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste (sogenannte „Kandidatenliste“) aufgenommen wurden, ab 0,1 Gewichtsprozenten pro Einzelstoff.
Nachweismöglichkeiten:
- Sicherheitsdatenblatt (SDB)
- Sind bei einem Produkt mit Umweltzeichen oder Gütesiegel (z. B.: Emicode) SVHC ausgeschlossen, muss kein weiterer Nachweis für die Deklaration der SVHC erhoben werden.
- EPD
- PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Ausschluss bestimmter gefährlicher Einzelstoffe (CP, TCEP, PBB, PBDE)
Für die verwendeten Kleb- und Dichtstoffe ist nachzuweisen, dass diese keinen der folgenden Stoffe enthalten:
- Chlorparaffine C10-C>17 (CP)
Hinweise: Nur SCCP sind SVHC, deshalb nicht vollständig über SVHC-Ausschluss erfasst.
CAS-Nummern: 85535-84-8 (SCCP), 85535-85-9 (MCCP), 85535-86-0 (LCCP) - Tris(2-chlorethyl)phosphat (TCEP)
Hinweise: TCEP ist ein SVHC.
CAS-Nummer: 115-96-8
Für QNG ist zusätzlich nachzuweisen, dass die Produkte keinen der folgenden Stoffe enthalten:
- Polybromierte Biphenyhle (PBB)
CAS-Nummern (Auswahl): 40088-45-7 (TetraBB), 56307-79-0 (PentaBB), 59080-40-9, 59536-65-1 (HexaBB), 27858-07-7 (OctaBB), 67733-52-2, 6355-01-8 (HeptaBB), 27753-52-2, 69278-62-2, 119264-62-9, 119264-63-0 (NonaBB), 13654-09-6 (DecaBB) - Polybromierte Diphenylether (PBDE)
Hinweise: Die meisten PBDE sind keine SVHC.
CAS-Nummern (Auswahl): 40088-47-9 (TetraBDE), 32534-81-9 (PentaBDE), 36483-60-0 (HexaBDE), 68928-80-3 (HeptaBDE), 32536-52-0 (OctaBDE), 63936-56-1 (NonaBDE), 1163-19-5 (DecaBDE)
Als Verunreinigungen dürfen nicht mehr als 0,1 Massenprozent im Produkt enthalten sein.
Nachweismöglichkeiten:
- Herstellererklärung, dass keine entsprechenden Stoffe enthalten sind
- Sicherheitsdatenblatt (SDB) (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind, z.B. zu SVHC)
- EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", verwendete Version / Stand Stand 24.11.2019: Version V 2015 (Textteil)
Die Angaben zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) beziehen sich auf
- QNG-Anforderungskatalog / Anhangdokument 3.1.3 / Schadstoffvermeidung in Baumaterialien Version 1.3 vom 18.04.2023
Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e.V. (GEV): GEV – Einstufungskriterien / Anforderungen an emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte und Vergabe des EMICODE, Stand 27.04.2020
Textbaustein / Leistungsbeschreibung
Kleb- + Dichtstoffe zur Herstellung der Luftdichtigkeit der Fassade nach BNB_BN_1.1.6, Anlage 1, Pos. 9, QN5
Beschränkung des VOC-Gehalts auf unter 10g/l oder Produkte gemäß Emicode EC1 (-R), EC1plus (-R);
Ausschluss von Chlorparaffinen C10-C>17 / CP (maximal zulässiger Grenzwert 0,1 Massenprozent);
Ausschluss von Tris(2-chlorethyl)phosphat / TCEP (maximal zulässiger Grenzwert 0,1 Massenprozent) für Polyurethan-Klebstoffe.
Im Abschnitt "Textbaustein / Leistungsbeschreibung ..." sind die Anforderungen als kurze Leistungsbeschreibung zusammengefasst.
Im Abschnitt "Detaillierte Anforderungsbeschreibung" werden die Anforderungen genauer erläutert und mögliche Nachweisdokumente benannt.
Die Textbausteine und Anforderungen können als PDF heruntergeladen und als Anhang zum Leistungsverzeichnis bereitgestellt werden, um damit dem Bieter die Kriterien zum Nachweis der Gleichwertigkeit mit dem geforderten Umwelt- / Gütezeichen zur Verfügung zu stellen.
Für die Erfüllung von QN5 werden im Fall der Kleb- und Dichtstoffe keine höheren Anforderungen gestellt als für QN4. Es finden sich deshalb nur unter QN5 Textbausteine, die die Anforderungen von QN4 automatisch mit erfüllen.
Die folgenden materialökologischen Anforderungen betreffen Vor-Ort verarbeitete Kleb- und Dichtstoffe (Dichtungsmassen, Fugendichtstoffe) für punkt- und linienförmige Verklebungen von Bauteilen zur Herstellung der Luftdichtigkeit an der Fassade (innen und außen, einschließlich Fenster + Außentüren), z.B. aus PU, PU-Hybrid, MS-Polymer, SMP o.ä..
Für Kleb- + Dichtstoffe im Innenraum, die nicht der Herstellung der Luftdichtigkeit der Fassade dienen, gibt es eigene Anforderungen:
-> Kleb- + Dichtstoffe im Innenraum
"Emicode oder VOC-Gehalt < 10g/l" / Was bedeutet die "oder"-Regelung für die Einzelanforderungen zum Gleichwertigkeitsnachweis?
Die Anforderung in BNB_BN_1.1.6 lautet "Emicode EC1/EC1plus oder VOC-Gehalt < 10g/l". Durch den Nachweis des VOC-Gehalts ist die Anforderung aufgrund der "oder"-Regelung bereits erfüllt. Der Nachweis des Umweltzeichens oder einer Gleichwertigkeit zu den zugehörigen deutlich umfangreicheren Anforderungen (z.B. SVHC-Ausschluss, Emissionsprüfung) ist deshalb nicht Teil der Anforderung.
In der detaillierten Anforderungsbeschreibung findet sich deshalb auch nur die einfache Anforderung zum VOC-Gehalt, die durch die Vorlage eines gültigen Emicode-Zertifikats dann natürlich auch (über-) erfüllt ist.
Stehen Produkte entsprechend Emicode EC1plus oder auch Blauer Engel DE-UZ 123 für den jeweiligen Anwendungsfall zur Verfügung, sollten diese im Sinne einer guten Innenraumluftqualität jedoch bevorzugt verwendet werden (s. Reiter Innenraumluft).
Anforderungen für die es im Reiter "Innenraumluft" Anforderungen gibt, die zur weitergehenden Absicherung eines hohen Erfüllungsgrades bei der Bewertung der Raumluftqualität beitragen können und die durch diese Anforderungen ersetzt werden können, sind mit dem Icon "Innenraumluft" markiert.
Besondere Hinweise + ggf. Hintergrundinformationen zu den spezifischen Anforderungen, sowie weitere grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung, FAQ) siehe auch → Reiter Erläuterung und → Muster-Leistungsverzeichnis mit Beispielen.
Detaillierte Anforderungsbeschreibung
anzeigen . . .
Nachfolgende detaillierte Anforderungen an die Produkt-Dokumentation und -Deklaration, sowie zusätzliche Anforderungen an die Inhaltsstoffe und den VOC-Gehalt sind für vor Ort verarbeitete punkt- und linienförmige Verklebungen von Bauteilen zur Herstellung der Luftdichtigkeit an der Fassade (innen und außen, einschließlich Fenster + Außentüren) einzuhalten:
Produktdokumentation
gemäß Produktdokumentation BNB_BN_1.1.6, Textbausteine Qualitätsniveau QN1
Die spezifische Anforderungsbeschreibung zur Dokumentation, z.B. abZ oder ähnliches in Abhängigkeit von der jeweiligen Bauproduktgruppe, ist dabei zu beachten.
Deklaration besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC)
Deklaration von Stoffen, die unter der Chemikalienverordnung REACH (EG/1906/2006) als besonders besorgniserregend (SVHC) identifiziert und in die gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste (sogenannte „Kandidatenliste“) aufgenommen wurden, ab 0,1 Gewichtsprozenten pro Einzelstoff.
Nachweismöglichkeiten:
- Sicherheitsdatenblatt (SDB)
- Sind bei einem Produkt mit Umweltzeichen oder Gütesiegel (z. B.: Emicode, Blauer Engel DE-UZ 123) SVHC ausgeschlossen, muss kein weiterer Nachweis für die Deklaration der SVHC erhoben werden.
- EPD
Beschränkung des VOC-Gehalts auf < 10 g/l oder Produkte gemäß Emicode EC1 oder EC1plus
Es dürfen nur Produkte eingesetzt werden, deren Gehalt an flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) unter 10 Gramm pro Liter liegt. Der Nachweis ist von Produkten mit dem Emicode EC1 oder EC1plus automatisch erbracht.
Nachweismöglichkeiten:
- Sicherheitsdatenblatt (SDB) (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
- Produktdatenblatt (PDB) / Technisches Merkblatt (TM) (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
- Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B. Blauer Engel DE-UZ 123, Emicode EC1 (-R), EC1plus (-R))
- Herstellererklärung
Ausschluss bestimmter gefährlicher Einzelstoffe (CP)
Für die verwendeten Kleb- und Dichtstoffe ist nachzuweisen, dass diese keinen der folgenden Stoffe enthalten:
- Chlorparaffine C10-C>17 (CP)
Hinweise: Nur SCCP sind SVHC, deshalb nicht vollständig über SVHC-Ausschluss erfasst.
CAS-Nummern: 85535-84-8 (SCCP), 85535-85-9 (MCCP), 85535-86-0 (LCCP)
Als Verunreinigungen dürfen nicht mehr als 0,1 Massenprozent im Produkt enthalten sein.
Nachweismöglichkeiten:
- Sicherheitsdatenblatt (SDB) (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind, z.B. zu SVHC)
- Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B. Blauer Engel DE-UZ 123, Emicode EC1 (-R), EC1plus (-R))
- Herstellererklärung, dass keine entsprechenden Stoffe enthalten sind
- EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Ausschluss bestimmter gefährlicher Einzelstoffe (TCEP)
für Polyurethan (PU) -Klebstoffe
Für PU-Klebstoffe ist nachzuweisen, dass diese keinen der folgenden Stoffe enthalten:
- Tris(2-chlorethyl)phosphat (TCEP)
Hinweise: TCEP ist ein SVHC.
CAS-Nummer: 115-96-8
Als Verunreinigungen dürfen nicht mehr als 0,1 Massenprozent im Produkt enthalten sein.
Nachweismöglichkeiten:
- Sicherheitsdatenblatt (SDB) (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind, z.B. zu SVHC)
- Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B. Blauer Engel DE-UZ 123, Emicode EC1 (-R), EC1plus (-R))
- Herstellererklärung, dass keine entsprechenden Stoffe enthalten sind
- EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", verwendete Version / Stand Stand 24.11.2019: Version V 2015 (Textteil)
Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e.V. (GEV): GEV – Einstufungskriterien / Anforderungen an emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte und Vergabe des EMICODE, Stand 27.04.2020
Übersicht - Anforderungen Innenraumlufthygiene - Nachweismöglichkeiten
Kleb- + Dichtstoffe zur Herstellung der Luftdichtigkeit der Fassade + Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3
| QN / TB | Anforderung | typische Nachweise |
| QN5 |
aus "Lokale Umwelt": Beschränkung des VOC-Gehalts auf unter 10g/l oder |
Emicode, SDB, Herstellererklärung |
| weitergehende Anforderungen "Innenraumluft": | ||
| TBplusi |
→ Kleb- und Dichtstoffe in Innenräumen / TBplusi: Produkte gemäß Blauer Engel DE-UZ 123 oder Emicode EC1plus (-R) oder gleichwertig;Ausschluss amin- oder oximvernetzender Silikone; Ausschluss von Chlorparaffinen (CP); für Polyurethan (PU)-Klebstoffe gilt zusätzlich: Ausschluss von Tris(2-chlorethyl)phosphat (TCEP). |
Umweltzeichen DE-UZ 123, Emicode EC1plus oder glw., Herstellererklärung |
| - | gewerkeübergreifender Textbaustein → Planungsziele Innenraumluft | - |
QN = Qualitätsniveau aus BNB_BN_1.1.6 "Lokale Umwelt" / TB = Textbaustein / SVHC = besonders besorgniserregende Stoffe nach REACH / PDB = Produktdatenblatt / TM = Technisches Merkblatt, auch TD = Technisches Datenblatt / NDB = Nachhaltigkeitsdatenblatt / SDB = Sicherheitsdatenblatt / abZ = allgemeine bauaufsichtliche Zulassung / LE = Leistungerklärung /
TBplusi = mögliche weitergehende Anforderungen / Textbausteine hins. Innenraumluftqualität, die über die in BNB 1.1.6 ggf. bereits berücksichtigten Anforderungen hins. Innenraumluftqualität hinausgehen.
Der Reiter "Innenraumluft" soll darüber Auskunft geben, inwieweit Anforderungen hinsichtlich Innenraumluftqualität bereits in den Anforderungen zur "Lokalen Umwelt" berücksichtigt sind. Gegebenenfalls werden hier zusätzliche produktgruppenspezifische Anforderungen an besonders emissionsarme Produkte genannt, die zur weitergehenden Absicherung eines hohen Erfüllungsgrades bei der Bewertung der Raumluftqualität beitragen können. Diese erfolgt im Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) in Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 „Innenraumlufthygiene". Bei vielen öffentlichen Auftraggebern ist es inzwischen auch ohne Gebäudezertifizierung üblich, vor Aufnahme der Gebäudenutzung eine Raumluftmessung, sog. "Freimessung", durchzuführen.
Darstellung der Ziele hinsichtlich Innenraumluftqualität für alle Projektbeteiligten:
→ gewerkeübergreifender Textbaustein Teil 1 / Planungsziele Innenraumluft
Der Bezug wird jeweils nur zum höchsten Qualitätsniveau aus BNB_BN_1.1.6 "Lokale Umwelt" hergestellt. Werden zusätzliche Anforderungen genannt, findet man wie unter "Lokale Umwelt" (mögliche) typische Nachweisdokumente und einen direkten Link zu den produktgruppenspezifischen Textbausteinen Teil 2 über den Link "TBplusi". Die Anforderungen zum höchsten Qualitätsniveau aus BNB_BN_1.1.6 sind in diesen Textbausteinen TBplusi vollständig enthalten, werden also miterfüllt:
TBplusi = höchstes QN aus 1.1.6 + Zusatzanforderungen Innenraumluft
Der Planer kann anhand dieser Übersicht entscheiden, welche zusätzlichen Anforderungen ggf. Planungsziel sein sollen. Dabei ist zu prüfen, ob geeignete Produkte am Markt verfügbar sind, die auch die weiteren Planungsanforderungen erfüllen. Soweit Anforderungen mit Verweis auf Umweltzeichen oder Labels definiert sind, kann über diese nach geeigneten Produkten recherchiert werden.
Die Textbausteine / Leistungsschreibung der Anforderungen und detaillierte Anforderungsbeschreibungen findet man in den Reitern
Übersichtstabelle | Anforderungen / Textbausteine.
Werden keine weitergehenden Anforderungen empfohlen, gibt es keinen Unterreiter "Anforderungen / Textbausteine". In diesem Fall erfolgt lediglich ein Verweis auf die Textbausteine unter "Lokale Umwelt" / QN ....
Nachstehende detaillierte Übersichtstabelle zeigt etwas genauer die ggf. relevanten Einzelanforderung aus "Lokale Umwelt" sowie die ggf. genannten Zusatzanforderung mit Erläuterungen.
Das Icon
kennzeichnet dabei Anforderungen, welche die Innenraumluftqualität massgeblich verbessern können.
Allgemeine Informationen, sowie grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung der Textbausteine, FAQ) siehe oben → Reiter Erläuterung
Detaillierte Übersichtstabelle
anzeigen . . .
| Materialökologische Anforderungen Vor-Ort verarbeitete punkt- und linienförmige Verklebungen von Bauteilen (Dichtungsmassen, Fugendichtstoffe, Klebstoffe) zur Herstellung der Luftdichtigkeit an der Fassade (innen und außen, einschl. Fenster, Außentüren) / z.B. PU, PU-Hybrid, MS-Polymer, SMP3 Stand 01/2021 |
Nachweismöglichkeiten | ||
|---|---|---|---|
| Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 Innenraumlufthygiene | |||
| Kurztext | Hauptziel der Anforderung | Umweltzeichen | Sonstige |
| Anforderungen gemäß BNB_BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt, die bereits zu einer höheren Qualität der Innenraumluft beitragen. | |||
| Anforderungen gemäß QN1 (Mindestanforderung): Dokumentation Erläuterung: Die Dokumentation selbst trägt zwar noch nicht zu einer höheren Qualität der Innenraumluft bei, erleichtert aber ggf. die Suche nach Verursachern von Raumluftproblemen und dient der Qualitätskontrolle. |
|
Zertifizierungsnachweis sofern vorhanden | Produktdatenblatt (PDB), Technisches Merkblatt (TM), Sicherheitsdatenblatt (SDB) + ggf. Nachweise / Herstellererklärungen für weitere Anforderungen, EPD (wenn vorh.) |
| Anforderungen gemäß QN5: Beschränkung des VOC-Gehalts auf < 10g/l Erläuterung: Die Anforderung lautet im Originaltext EC1, EC1plus oder VOC-Gehalt < 10g/l, was jedoch dazu führt, dass der VOC-Gehalt als Mindestnachweis genügt. |
PDB/TM/EPD, SDB, Emicode EC1 (-R), EC1plus (-R) | - | |
| weitergehende Anforderungen an besonders emissionsarme Produkte, die zu einer hohen Qualität der Innenraumluft beitragen. | |||
| Blauer Engel DE-UZ 1232 oder EC1plus (-R) + Ausschluss amin- oder oximvernetzender Silikone Erläuterung: Für Blauer Engel DE-UZ 123 oder Emicode EC1plus gelten strengere und umfangreichere Grenzwerte als für EC1. Z.B. wird nur hier der R-Wert zur Beurteilung kombinatorischer Effekte von Stoffen angesetzt, der im AgBB-Bewertungsschema zu den Mindestanforderungen gehört. |
Emicode EC1plus (-R) Hinweis: Der Ausschluss amin- oder oximvernetzender Systeme ist zusätzlich nachzuweisen. |
EPD/PDB/TM mit Einschränkung1, div. Herstellererklärungen, Emissionsprüfbericht |
|
|
|
Diese Anforderung dient dem Schutz der lokalen Umwelt (Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft). Inhaltlich eingeschlossen ist auch der Gesundheitsaspekt Arbeitshygiene und im Prinzip auch die Innenraumluft. Diese wird allerdings mit einem eigenen Icon zusätzlich markiert. |
|
|
Diese Anforderung dient der Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten. Sie trägt damit auch zu einem höheren Erfüllungsgrad bei der Bewertung der Raumluftqualität nach BNB_BN_3.1.3 bei. |
|
|
Mit dieser Anforderung werden auch Umwelt- und Gesundheitsaspekte im Zuge von Rückbau und Verwertung berücksichtigt. |
1 Produktdatenblätter (PDB) oder Technische Merkblätter (TM) folgen keinerlei Regeln und können nur als Nachweis herangezogen werden, wenn die erforderlichen Informationen auch prüfbar (d.h. z.B. das Fehlen von ausgeschlossenen Stoffen muss genannt sein) enthalten sind.
EPD: die angeführten Kriterien sind auch keine standardisierten Parameter einer EPD (Umweltproduktdeklaration) gemäß EN 15804 Grundregeln für die Produktkategorie Bauprodukte. In der Regel werden solche Informationen - wenn überhaupt - dann auch nur bei Produktdeklarationen und nicht bei Branchendeklarationen zu finden sein. 2 Sofern innerhalb der Qualitätsniveaus auf aggregierte Produktkennzeichnungen verwiesen wird (Giscode, Emicode, Blauer Engel etc.), ist es zulässig vergleichbare Nachweise (weitere Umweltzeichen, Angaben in Sicherheits- oder Produktdatenblättern etc.) heranzuziehen. Dabei bezieht sich die Vergleichbarkeit nur auf die Anforderungen hinsichtlich der jeweiligen Schadstoffgruppen gemäß Anlage 1 + 2 / BNB Kriterium 1.1.6.. Bei den Einzelanforderungen werden deshalb nur die für die Vergleichbarkeit notwendigen Anforderungen genannt. Hinweise zur neuen Version Blauer Engel DE-UZ 123 / Ausgabe 2019 ersetzt Ausgabe 2009 (gültig bis 12/2019) Die Vergabekriterien für einen Blauen Engel werden immer nur für eine befristete Zeit von der Jury Umweltzeichen beschlossen. Diese beträgt i.d.R. 3-5 Jahre, kann aber auch verlängert werden. Anschließend gibt es eine Neuversionierung, für die die Hersteller auch wieder neue Anträge stellen und Nachweise erbringen müssen. Vor der endgültigen Einführung der Neuversion (und "Abschaltung" der Altversion) gibt es eine Übergangsfrist, in der dann eine alte und eine neue Version gleichzeitig existieren und auch noch beide gültig sind. Die Zahl der zur Verfügung stehenden Produkte ist abhängig von der Anzahl der gestellten Neuanträge und dem jeweiligen Prüfungsfortschritt. Auf der Seite des Blauen Engel findet man eine vollständige Liste der Vergabekriterien mit Angabe der jeweiligen Laufzeit.
Für die alte Ausgabe des DE-UZ 123 von 2009 ist die Übergangsfrist mit dem 31.12.2019 abgelaufen. Zertifikate für diese Version haben ihre Gültigkeit verloren. Nach Ablauf der Gültigkeit einer Version dürfen Produkte, die bis zum Ablaufdatum produziert wurden (hier: 12/2019), noch mit dem Blauen Engel der Vorversion abverkauft werden. Für die Neuversion gibt es inzwischen (Stand 02/2021) zwar einige Produkte, allerdings ausschließlich Acryl-Dichtmassen. Der Emicode hat hier derzeit eine größere Produktbandbreite. 3 Die hier aufgeführten Anforderungen betreffen Vor-Ort verarbeitete Dichtungsmassen, Fugendichtstoffe oder Klebstoffe zur Verwendung bei punkt- und linienförmige Verklebungen zur Herstellung der Luftdichtigkeit an der Fassade. Dabei kann es sich ggf. um dieselben Produkte handeln, die in beiden Anwendungsfällen (Klebstoff oder Dichtstoff) verwendet werden können.
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", verwendete Version / Stand Stand 24.11.2019: Version V 2015 (Textteil)
Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e.V. (GEV): GEV – Einstufungskriterien / Anforderungen an emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte und Vergabe des EMICODE, Stand 27.04.2020
Anforderungen an Kleb- + Dichtstoffe zur Herstellung der Luftdichtigkeit der Fassade
Der Einfluss von Kleb- und Dichtstoffen auf die Innenraumluftqualität kann relevant sein. Auch für den Anwendungsbereich zur Herstellung der Luftdichtigkeit der Fassade stehen Kleb- und Dichtstoffprodukte mit Emicode EC1plus oder Blauem Engel DE-UZ 123 zur Verfügung. Im Sinne einer guten Innenraumluftqualität sollten deshalb bei Eignung für den spezifischen Anwendungsfall auch hier Produkte gemäß dieser Umweltzeichenanforderungen verwendet werden.
Textbausteine und detaillierte Anforderungen → Kleb- und Dichtstoffe in Innenräumen / TBplusi
Übersicht - weitergehende Anforderungen - Nachweismöglichkeiten
Kleb- + Dichtstoffe zur Herstellung der Luftdichtigkeit der Fassade und Rückbau, Klimaschutz, ...
| QN / TB | Anforderung | typische Nachweise |
| QN5 |
aus "Lokale Umwelt": Beschränkung des VOC-Gehalts auf unter 10g/l oder |
Emicode, SDB, Herstellererklärung |
| weitergehende Anforderungen "Innenraumluft": | ||
| TBplusi |
→ Kleb- und Dichtstoffe in Innenräumen / TBplusi: Produkte gemäß Blauer Engel DE-UZ 123 oder Emicode EC1plus (-R) oder gleichwertig;Ausschluss amin- oder oximvernetzender Silikone; Ausschluss von Chlorparaffinen (CP); für Polyurethan (PU)-Klebstoffe gilt zusätzlich: Ausschluss von Tris(2-chlorethyl)phosphat (TCEP). |
Umweltzeichen DE-UZ 123, Emicode EC1plus oder glw., Herstellererklärung |
| - | gewerkeübergreifender Textbaustein → Planungsziele Innenraumluft | - |
| weitergehende Anforderungen "Rückbau, Globale Umwelt": | ||
| TBplus | → Kleb- und Dichtstoffe in Innenräumen / TBplus: Produkte gemäß Blauer Engel DE-UZ 123 oder gleichwertig2 (s. Det. Übersicht); Ausschluss amin- oder oximvernetzender Silikone. |
div. Herstellererklärungen |
QN = Qualitätsniveau aus BNB_BN_1.1.6 "Lokale Umwelt" / TB = Textbaustein / SVHC = besonders besorgniserregende Stoffe nach REACH / PDB = Produktdatenblatt / TM = Technisches Merkblatt, auch TD = Technisches Datenblatt / NDB = Nachhaltigkeitsdatenblatt / SDB = Sicherheitsdatenblatt / abZ = allgemeine bauaufsichtliche Zulassung / LE = Leistungerklärung /
TBplus = mögliche weitergehende Anforderungen / Textbausteine hins. Rückbau, Klima ..., die über die in BNB 1.1.6 ggf. bereits berücksichtigten Anforderungen hinausgehen
Der Reiter "Rückbau, Klima ..." soll darüber Auskunft geben, inwieweit neben "Lokale Umwelt" und "Innenraumluft" Anforderungen hinsichtlich weiterer Nachhaltigkeitsaspekte (z.B. Förderung nachwachsender Rohstoffe, Ressourcenschonung, kreislaufgerechtes Bauen / Cradle-to-Cradle) für die jeweilige Produktgruppe auf Baustoffebene relevant sein und ggf. zusätzlich berücksichtigt werden können. Mögliche Themen sind hier z.B.
- Rückbau, Trennung, Verwertung (in Anlehnung an Kriteriensteckbrief BNB_BN_4.1.4 und darüber hinaus)
- Globale Umwelt / Klimaschutz
- Sozialstandards
- ...
Der Bezug wird jeweils nur zum höchsten Qualitätsniveau aus BNB_BN_1.1.6 "Lokale Umwelt" hergestellt. Werden zusätzliche materialökologische Anforderungen genannt, findet man wie unter "Lokale Umwelt" (mögliche) typische Nachweisdokumente und einen direkten Link zu den Textbausteinen über den Link "TBplus". Die Anforderungen zum höchsten Qualitätsniveau aus BNB_BN_1.1.6 sowie ggf. zur Innenraumlufthygiene (TBplusi) sind in den Textbausteinen vollständig enthalten, werden also miterfüllt:
TBplus = höchstes QN aus 1.1.6 + ggf. TBplusi (Zusatzanforderungen Innenraumluft) + ggf. Zusatzanforderungen Rückbau, Klima ...
Der Planer kann anhand dieser Übersicht entscheiden, welche zusätzlichen Anforderungen ggf. Planungsziel sein sollen. Dabei ist zu prüfen, ob geeignete Produkte am Markt verfügbar sind, die auch die weiteren Planungsanforderungen erfüllen.
Die Produktverfügbarkeit kann hier ggf. eingeschränkt sein!
Soweit Anforderungen mit Verweis auf Umweltzeichen oder Labels definiert sind, kann über diese nach geeigneten Produkten recherchiert werden.
Werden zusätzliche materialökologische Anforderungen genannt, findet man die Textbausteine / Leistungsschreibung der Anforderungen und detaillierte Anforderungsbeschreibungen im Unterreiter "Anforderungen / Textbausteine".
Zum Teil - insbesondere bei Anforderungen, die den späteren Rückbau und die sortenreine Trennung ermöglichen sollen - handelt es sich um Planungsanforderungen, die entsprechend im Planungsprozess berücksichtigt und standardmäßig ausgeschrieben werden müssen.
Diese sind ggf. als "projektbezogen / Planungsanforderung" gekennzeichnet.
Werden ausschließlich Planungsanforderungen und / oder keine weitergehenden Anforderungen genannt, gibt es auch keinen Unterreiter "Anforderungen / Textbausteine". In diesem Fall erfolgt lediglich ein Verweis auf die Textbausteine unter "Lokale Umwelt" / QN... bzw. sofern vorhanden TBplusi im Reiter "Innenraumluft".
Nachstehende detaillierte Übersichtstabelle zeigt etwas genauer die ggf. relevanten Einzelanforderung aus "Lokale Umwelt" sowie die ggf. genannten Zusatzanforderung mit Erläuterungen.
Allgemeine Informationen, sowie grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung der Textbausteine, FAQ) siehe oben → Reiter Erläuterung
Detaillierte Übersichtstabelle
anzeigen . . .
| Materialökologische Anforderungen Vor-Ort verarbeitete punkt- und linienförmige Verklebungen von Bauteilen (Dichtungsmassen, Fugendichtstoffe, Klebstoffe) zur Herstellung der Luftdichtigkeit an der Fassade (innen und außen, einschl. Fenster, Außentüren) / z.B. PU, PU-Hybrid, MS-Polymer, SMP3 Stand 01/2021 |
Nachweismöglichkeiten | ||
|---|---|---|---|
| Anforderungen zu Rückbau, Globale Umwelt, ... | |||
| Kurztext | Hauptziel der Anforderung | Umweltzeichen | Sonstige |
| Kriteriensteckbrief BNB_BN_4.1.4 Rückbau, Trennung, Verwertung | |||
| tendenzielle Aussagen als Planungshinweis: zur Trennbarkeit Die sortenreine Trennung beim Rückbau eines Gebäudes wird durch einfach zu lösende mechanische Verbindungen eher erreicht als bei Verklebungen. zur Verwertbarkeit In der Regel wird es sich bei diesen Produkten um Stoffe handeln, die beim Rückbau nicht als eigene Schicht gesondert behandelt werden, sondern die an anderen Bauteilschichten anhaften. Sie stellen somit für die sortenreine Trennung und die Verwertbarkeit dieser Schichten eine Verunreinigung dar. Entsprechend sollten sie so beschaffen sein, dass die Verwertung der angrenzenden Schichten möglichst wenig beeinträchtigt wird. |
./. | ./. | |
| Anforderungen gemäß BNB_BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt, die bereits zu einer besseren Verwertbarkeit beitragen. | |||
| Anforderungen gemäß QN1 (Mindestanforderung): Dokumentation Erläuterung: Die Dokumentation selbst trägt zwar noch nicht zu einer besseren Verwertbarkeit bei, bildet aber später die Grundlage zur Beurteilung der Verwertbarkeit. |
|
Zertifizierungsnachweis sofern vorhanden | Produktdatenblatt (PDB), Technisches Merkblatt (TM), Sicherheitsdatenblatt (SDB) + ggf. Nachweise / Herstellererklärungen für weitere Anforderungen, EPD (wenn vorh.) |
| Anforderungen gemäß QN3 + QN5: Ausschluss von Chlorparaffinen (CP); für Polyurethan (PU)-Klebstoffe gilt zusätzlich: Ausschluss von Tris(2-chlorethyl)phosphat (TCEP); Beschränkung des VOC-Gehalts auf < 10g/l Erläuterung: Die Anforderung lautet im Originaltext EC1, EC1plus oder VOC-Gehalt < 10g/l, was jedoch dazu führt, dass der VOC-Gehalt als Mindestnachweis genügt. Die zusätzlichen Stoffausschlüsse, z.B. Ausschluss von SVHC, die zum Emicode-Zertifikat gehören, müssen also nicht nachgewiesen werden. |
Blauer Engel DE-UZ 123, Emicode EC1 (-R), EC1plus (-R) | EPD/PDB/TM mit Einschränkung1, div. Herstellererklärungen | |
| weitergehende Anforderungen im Sinne einer besseren Verwertbarkeit | |||
| Anforderungen gemäß Blauer Engel DE-UZ 1232,5 Alternativ bei geringer Produktverfügbarkeit: Blauer Engel DE-UZ 1232 oder EC1plus (-R) Erläuterung: Über die Zeichenanforderungen des Blauen Engels werden neben SVHC und CMR-Stoffen noch weitere Stoffe mit gefährlichen oder umweltbelastenden Eigenschaften ausgeschlossen. Über den Ausschluss halogenorganischer Verbindungen sind auch Chlorparaffine und TCEP mit ausgeschlossen, weshalb sie hier nicht mehr extra aufgeführt werden müssen. Der Emicode schließt zumindest SVHC aus. |
Blauer Engel DE-UZ 1232,5 (derzeit aufgrund Neuversionierung nur wenige Produkte und i.W. Acryldichtstoffe, daher ggf. beschränkte Produktverfügbarkeit mit einfachem Nachweis); Emicode EC1plus (-R) |
EPD/PDB/TM mit Einschränkung1, div. Herstellererklärungen | |
| weitergehende umweltorientierte Anforderungen über den Lebenszyklus | |||
| s.o. über Anforderungen des Blauen Engel | - | - | - |
|
|
Diese Anforderung dient dem Schutz der lokalen Umwelt (Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft). Inhaltlich eingeschlossen ist auch der Gesundheitsaspekt Arbeitshygiene und im Prinzip auch die Innenraumluft. Diese wird allerdings mit einem eigenen Icon zusätzlich markiert. |
|
|
Diese Anforderung dient der Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten. Sie trägt damit auch zu einem höheren Erfüllungsgrad bei der Bewertung der Raumluftqualität nach BNB_BN_3.1.3 bei. |
|
|
Mit dieser Anforderung werden auch Umwelt- und Gesundheitsaspekte im Zuge von Rückbau und Verwertung berücksichtigt. |
1 Produktdatenblätter (PDB) oder Technische Merkblätter (TM) folgen keinerlei Regeln und können nur als Nachweis herangezogen werden, wenn die erforderlichen Informationen auch prüfbar (d.h. z.B. das Fehlen von ausgeschlossenen Stoffen muss genannt sein) enthalten sind.
EPD: die angeführten Kriterien sind auch keine standardisierten Parameter einer EPD (Umweltproduktdeklaration) gemäß EN 15804 Grundregeln für die Produktkategorie Bauprodukte. In der Regel werden solche Informationen - wenn überhaupt - dann auch nur bei Produktdeklarationen und nicht bei Branchendeklarationen zu finden sein. 2 Sofern innerhalb der Qualitätsniveaus auf aggregierte Produktkennzeichnungen verwiesen wird (Giscode, Emicode, Blauer Engel etc.), ist es zulässig vergleichbare Nachweise (weitere Umweltzeichen, Angaben in Sicherheits- oder Produktdatenblättern etc.) heranzuziehen. Dabei bezieht sich die Vergleichbarkeit nur auf die Anforderungen hinsichtlich der jeweiligen Schadstoffgruppen gemäß Anlage 1 + 2 / BNB Kriterium 1.1.6.. Bei den Einzelanforderungen werden deshalb nur die für die Vergleichbarkeit notwendigen Anforderungen genannt.
Hinweise zur neuen Version Blauer Engel DE-UZ 123 / Ausgabe 2019 ersetzt Ausgabe 2009 (gültig bis 12/2019) Die Vergabekriterien für einen Blauen Engel werden immer nur für eine befristete Zeit von der Jury Umweltzeichen beschlossen. Diese beträgt i.d.R. 3-5 Jahre, kann aber auch verlängert werden. Anschließend gibt es eine Neuversionierung, für die die Hersteller auch wieder neue Anträge stellen und Nachweise erbringen müssen. Vor der endgültigen Einführung der Neuversion (und "Abschaltung" der Altversion) gibt es eine Übergangsfrist, in der dann eine alte und eine neue Version gleichzeitig existieren und auch noch beide gültig sind. Die Zahl der zur Verfügung stehenden Produkte ist abhängig von der Anzahl der gestellten Neuanträge und dem jeweiligen Prüfungsfortschritt. Auf der Seite des Blauen Engel findet man eine vollständige Liste der Vergabekriterien mit Angabe der jeweiligen Laufzeit.
Für die alte Ausgabe des DE-UZ 123 von 2009 ist die Übergangsfrist mit dem 31.12.2019 abgelaufen. Zertifikate für diese Version haben ihre Gültigkeit verloren. Nach Ablauf der Gültigkeit einer Version dürfen Produkte, die bis zum Ablaufdatum produziert wurden (hier: 12/2019), noch mit dem Blauen Engel der Vorversion abverkauft werden. Für die Neuversion gibt es inzwischen (Stand 02/2021) zwar einige Produkte, allerdings ausschließlich Acryl-Dichtmassen. Der Emicode hat hier derzeit eine größere Produktbandbreite.
3 Die hier aufgeführten Anforderungen betreffen Vor-Ort verarbeitete Dichtungsmassen, Fugendichtstoffe oder Klebstoffe zur Verwendung bei punkt- und linienförmige Verklebungen zur Herstellung der Luftdichtigkeit an der Fassade. Dabei kann es sich ggf. um dieselben Produkte handeln, die in beiden Anwendungsfällen (Klebstoff oder Dichtstoff) verwendet werden können.
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", verwendete Version / Stand Stand 24.11.2019: Version V 2015 (Textteil)
Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e.V. (GEV): GEV – Einstufungskriterien / Anforderungen an emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte und Vergabe des EMICODE, Stand 27.04.2020
Anforderungen an Kleb- + Dichtstoffe zur Herstellung der Luftdichtigkeit der Fassade
Auch für den Anwendungsbereich zur Herstellung der Luftdichtigkeit der Fassade stehen Kleb- und Dichtstoffprodukte mit Umweltzeichen zur Verfügung. Über die Zeichenanforderungen des Blauen Engels werden neben SVHC und CMR-Stoffen noch weitere Stoffe mit gefährlichen oder umweltbelastenden Eigenschaften ausgeschlossen. Gleichzeitig werden strengere Anforderungen hinsichtlich Innenraumlufthygiene erfüllt. Bei entsprechender Produktverfügbarkeit für den spezifischen Anwendungsfall sollten daher für die Herstellung der Luftdichtigkeit der Fassade möglichst dieselben Anforderungen wie für andere Kleb- und Dichtstoffe gestellt werden. Sie werden an dieser Stelle nicht mehr extra aufgeführt.
Textbausteine und detaillierte Anforderungen → Kleb- und Dichtstoffe in Innenräumen / TBplus
Bei zu geringer Produktverfügbarkeit für Produkte gemäß Blauem Engel kann auf den Emicode mit etwas weniger Stoffausschlüssen erweitert werden.
Textbausteine und detaillierte Anforderungen → Kleb- und Dichtstoffe in Innenräumen / TBplusi
Links zur Produktgruppe
Infos zu BNB und QNG
weitere P & A (Auswahl)
- Planungsziel Innenraumluft
- Kleb- + Dichtstoffe in Innenräumen incl. TGA
- Dispersions- + PU-Klebstoffe im Außenraum
WECOBIS-Baustoffinformationen
- Dispersions-Klebstoffe
- Polyurethan-Klebstoffe
- Silanmodifizierte Polymerklebstoffe
- Acrylat-Kleb-+ Dichtstoffe
- MS Hybrid-Kleb-+ Dichtstoffe
Zeichen / Labels
Stoff-/Produktgruppen GISBAU
Produktdeklarationen- + verzeichnisse
- baubook - Produkte BNB+QNG
- DGNB Navigator - Produkte DGNB, teilw. BNB+QNG über SHI-Produktpass
- Building Material Scout (nur mit Anmeldung)
- SHI-Produktpass - Produkte BNB+QNG (nur eingeschränkt kostenfrei)
- DIBt - Zulassungsdownlad

