H-Sätze (Hazard Statements)

Die H-Sätze (Hazard Statements) beschreiben Gefährdungen (engl. hazard), die von chemischen Stoffen oder Zubereitungen ausgehen.

Die Kennzeichnung mit H-Sätzen wurde im Zuge der GHS-Verordnung (Globally Harmonised System) in der EU ab 1. Dezember 2010 für Stoffe und ab 1. Juni 2015 für Zubereitungen verpflichtend. Für die Umzusetzung wurden Übergangsfristen festgelegt, während der die Chemikalien auch noch nach der Gefahrstoffverordnung gekennzeichnet werden dürfen. Die H-Sätze lösen somit die in Deutschland zuvor geltenden R-Sätze ab.

14.12.2021 / LK