Materialökologische Anforderungen: Polymerbitumenbahnen

Informationen zu den Anforderungen an Polymerbitumenbahnen

   
  Besondere Hinweise und Hintergrundinformationen zu den Anforderungen an Polymerbitumenbahnen Inhalt aufklappen
 

Im Rahmen der Bewertung nach BNB_BN_1.1.6 (Risiken für die lokale Umwelt, Erläuterungen s.u. "Allgemeine Informationen ..." + "Lokale Umwelt") werden Anforderungen in Bezug auf 6 Schadstoffgruppen formuliert. Für Polymerbitumenbahnen (gilt in BNB nicht für Gründächer) sind demnach die hervorgehobenen Schadstoffgruppen zu bewerten:

1 Gefährliche und besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC)
2 Gefährliche Stoffe, die ausgelaugt werden können
Schwermetalle
4 Flüchtige organische Verbindungen (VOC) einschließlich organische Lösemittel
5 Halogenierte Kälte- und Treibmittel
6 Biozide

Wurzelfestigkeit von Dachabdichtungsbahnen + Biozide

Polymerbitumen-Dichtungsbahnen, die als oberste Lage bei begrünten Flachdächern verwendet werden, müssen, wenn ein Eindringen der Wurzel verhindert werden soll, i.d.R. mit durchwurzelungshemmenden Stoffen (Bioziden) ausgerüstet sein. Diese können zu Emissionen der eingesetzten Herbizide wie z.B. Mecoprop im Dachabwasser führen (genaue Ausführungen dazu siehe WECOBIS Baustoffinformationen zu Polymerbitumenbahnen / Kapitel "Schadstoffabgabe / Emissionen in den Außenraum" im Reiter "Lebenszyklus / Nutzung").
Mit Bioziden ausgerüstete Polymerbitumen-Dichtungsbahnen sollten daher nur zum Einsatz kommen, wenn eine Dachbegrünung vorgesehen ist und alternative biozidfreie Lösungen dafür nicht zur Verfügung stehen.

Entsprechend BNB_BN_1.1.6 / Pos. 37 sind durchwurzelungshemmende Wirkstoffe in Polymerbitumenbahnen nur in Gründächern zulässig bzw. in allen anderen Dächern ausgeschlossen.
Allerdings sollten auch Gründächer bevorzugt ohne Biozide geplant werden. Als biozidfreie Alternative im Gründachbereich können Produkte auf EPDM- oder FPO-Basis (Kunststoff-Dichtungsbahnen) erwogen werden, die die Wurzelfestigkeit i.d.R. ohne Zusatz von Bioziden erreichen. Es gibt inzwischen aber auch sog. Plastomer-Bitumenbahnen, die als wurzelfest ohne Biozide angegeben werden, sodass auch ein Gründach mit Bitumenabdichtung biozidfrei ausgeführt werden kann.
Eine weitere Möglichkeit wäre eine zusätzliche reine Wurzelschutzbahn (FLL-geprüft) aus biozidfreiem, wurzelfestem PELD auf der biozidfreien Polymerbitumenbahn zur Dachabdichtung (Funktionstrennung).
Der Bundesverband GebäudeGrün e.V. (BuGG) veröffentlicht regelmäßig eine Liste wurzelfester Produkte nach FLL für die Abdichtung begrünter Flachdächer.

  Wo finde ich weitere Hilfestellung und Informationen zur Umwelt- und Gesundheitsrelevanz von Bitumen-Dichtungsbahnen? Gibt es auch eine Übersicht mit Umweltzeichen (z.B. Blauer Engel) oder anderen Deklarationen (z.B. GISCODE, EPD)? Inhalt aufklappen
 

Weitere ausführliche Informationen finden sich in WECOBIS in den jeweiligen Produktgruppen zu Abdichtungsbahnen und dort z.B. in den Reitern Ausschreibung, Bewertungssysteme, Zeichen & Deklarationen oder zum Lebenszyklus. Im Reiter Zeichen & Deklarationen findet sich eine Übersichtstabelle z.B. mit UmweltzeichenGISCODES oder Umweltproduktdeklarationen für die jeweilige Produktgruppe.

 

Quellen

für BNB / QNG anzeigen . . .

Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:

Die Angaben zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) beziehen sich auf

Übersicht Qualitätsniveau - Anforderungen - Nachweismöglichkeiten

Polymerbitumenbahnen nach BNB_BN_1.1.6, Anlage 1, Pos. 37 + QNG-313, Pos. 10.3

QN Anforderungen typische Nachweise
QN1
=
QNG

Dokumentation + Deklaration SVHC + Deklaration biozider Wirkstoffe (sofern eingesetzt);
keine CMR-Stoffe 1A/1B; Eluat kumulierter Austrag: Mecoprop <= 47,0 mg/m3 (bauaufsichtliche Mindestanforderung lt. MVVTB / Anhang 10).

PDB, TM, LE, ETA oder Gutachten DIBt
QN2
QN3 Produkte ohne Zusatz von durchwurzelungshemmenden Wirkstoffen wie z.B. Mecoprop (gilt nicht für Gründächer). PDB, TM, Herstellererklärung
QN4
QN5
=
QNG
Hinweis zur Nutzung

QN = Qualitätsniveau / QNG = Qualitätssiegel Nachhaltiges GebäudeSVHC = besonders besorgniserregende Stoffe nach REACH / PDB = Produktdatenblatt / TM = Technisches Merkblatt, auch: TD = Technisches Datenblatt / NDB = Nachhaltigkeitsdatenblatt / SDB = SicherheitsdatenblattabZ = allgemeine bauaufsichtliche Zulassung / LE = Leistungerklärung

Die Übersicht zeigt die unterschiedlichen Anforderungen zu den Qualitätsniveaus (QN) gemäß Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) / Kriterium 1.1.6 (Risiken für die lokale Umwelt) an die jeweilige Bauproduktgruppe, sowie (mögliche) typische Nachweisdokumente, die üblicherweise zu Dokumentation und Nachweis dienen. Je nach Bauproduktgruppe gelten die gleichen Anforderungen ggf. für mehrere Qualitätsniveaus, siehe Übersichtstabelle. Textbausteine finden sich dann nur für das jeweils höchste QN (z.B. nur QN3 und kein QN2, wenn die Anforderungen von QN2 und QN3 gleich sind).
Die Mindestanforderungen an die Dokumentation und Deklaration sind grundsätzlich einzuhalten.
QNs mit Hyperlinkfunktion verweisen direkt auf die entsprechenden Textbausteine, aktive Anforderungen mit Hyperlinkfunktion auf Seiten zur Produktrecherche.

Bei der mit "= QNG" markierten Anforderung handelt es sich auch um die für diese Produktgruppe relevante Qualitätsanforderung an die Schadstoffvermeidung in Baumaterialien für das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG) entsprechend QNG-Anforderungskatalog / Anhangdokument 313. Auch hierfür gelten immer die Mindestanforderungen an die Dokumentation und Deklaration. Weitere Informationen siehe → Reiter Erläuterung

Der Planer kann anhand der kurzen Übersicht entscheiden, welche Anforderungsqualität (QN) Planungsziel sein soll. Dabei ist zu prüfen, ob geeignete Produkte am Markt verfügbar sind, die auch die weiteren Planungsanforderungen erfüllen. Soweit Anforderungen mit Verweis auf Umweltzeichen oder Labels definiert sind, kann über diese nach geeigneten Produkten recherchiert werden.

Die Textbausteine / Leistungsschreibung der Anforderungen und detaillierte Anforderungsbeschreibungen findet man in den Unterreitern
Übersichtstabelle | Textbausteine QN ... I QN ...

Nachstehende detaillierte Übersichtstabelle zeigt die Einzelanforderung sowie ggf. weitere mögliche Nachweisdokumente zu diesen auf.
Das Icon  kennzeichnet dabei Anforderungen, welche die Innenraumluftqualität massgeblich verbessern können.

Allgemeine Informationen, sowie grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung der Textbausteine, FAQ) siehe oben → Reiter Erläuterung

Produktgruppenspezifische Informationen zu den Anforderungen siehe unten → "Spezifische Hinweise zu Geltungsbereich, Anforderung, Dokumentation + Deklaration"

Detaillierte Übersichtstabelle

anzeigen . . . 

Materialökologische Anforderungen
Polymerbitumenbahnen (gilt nicht für Gründächer)
Stand 08/2017
Nachweismöglichkeiten entsprechend Anforderung
Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6  
Kurztext Anforderungen gemäß Pos. 37 in Qualitätsniveau (QN) Hauptziel der Anforderung Standardnachweise entsprechend Anforderung Umweltzeichen (sofern nicht Standardnachweis) Sonstige
QN1 QN2 QN3 QN4 QN5
Mindestanforderungen QN1 - QN5
Allgemeine Produktdokumentation + + + + + Symbol lokale Umwelt - EPD
(wenn vorh.)
Deklaration besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) > 0,1% + + + + + Symbol lokale Umwelt - EPD, PDB/TM mit Einschränkung1
Anforderungen ab QN3:
kein Zusatz von durchwurzelungshemmenden Wirkstoffen wie z.B. Mecoprop - - + + + Symbol lokale UmweltSymbol Rückbau + Verwertung - EPD mit Einschränkung1, ggf. chem. Analyse
 
Symbol lokale Umwelt
Diese Anforderung dient dem Schutz der lokalen Umwelt (Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft). Inhaltlich eingeschlossen ist auch der Gesundheitsaspekt Arbeitshygiene und im Prinzip auch die Innenraumluft. Diese wird allerdings mit einem eigenen Icon zusätzlich markiert.
Symbol Innenraumluft
Diese Anforderung dient der Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten. Sie trägt damit auch zu einem höheren Erfüllungsgrad bei der Bewertung der Raumluftqualität nach BNB_BN_3.1.3 bei.
Symbol Rückbau + Verwertung
Mit dieser Anforderung werden auch Umwelt- und Gesundheitsaspekte im Zuge von Rückbau und Verwertung berücksichtigt.

1 Produktdatenblätter (PDB) oder Technische Merkblätter (TM) folgen keinerlei Regeln und können nur als Nachweis herangezogen werden, wenn die erforderlichen Informationen auch prüfbar (d.h. z.B. das Fehlen von ausgeschlossenen Stoffen muss genannt sein) enthalten sind.
EPD: die angeführten Kriterien sind auch keine standardisierten Parameter einer EPD (Umweltproduktdeklaration) gemäß EN 15804 Grundregeln für die Produktkategorie Bauprodukte. In der Regel werden solche Informationen - wenn überhaupt - dann auch nur bei Produktdeklarationen und nicht bei Branchendeklarationen zu finden sein.

Quellen

für BNB / QNG anzeigen . . .

Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:

Die Angaben zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) beziehen sich auf

Übersicht alternative Textbausteine / Allgemeine Produktdokumentation

nach BNB_BN_1.1.6, Anlage 1, Pos. 0, QN1 + QNG-313, Pos. 1.1 / BNB_BN_5.2.2 oder weitergehend

Textbaustein Dokumentation (Mindestanforderung)

Alternative 1 / Anforderungen an die Produktdokumentation für bestimmte Bauprodukte nach Anlage 1 des BNB-Kriteriums 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt" als Mindestanforderung für die Zertifizierung nach BNB, erforderlich auch für den Nachweis der QNG-Anforderungen.

Textbaustein Dokumentation für alle Bauprodukte 

Alternative 2 / Produktdokumentation für alle Bauprodukte nach BNB-Kriterium 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", Seite B1, höchstes Anforderungsniveau

Textbaustein Dokumentation + Ausschluss von SVHC und Bioziden

Alternative 3 / Produktdokumentation für alle Bauprodukte, weitergehende Anforderung mit Ausschluss besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) und von Bioziden für alle Produktgruppen

Hinweise zur Nutzung und Auswahl

Auswahl und Anpassung
In der Übersicht werden 3 alternative Textbausteine / Leistungsbeschreibungen für die Produktdokumentation angezeigt und über Links (Hrefs) zum download angeboten. Nachfolgend sind diese kurz beschrieben. Die Textbausteine sind durch den Nutzer zu vervollständigen und an seine eigenen Bedürfnisse anzupassen. Die Hinweise zu den einzelnen Textbausteinen sind dabei zu berücksichtigen. 

Alternative 1 / Dokumentation (Mindestanforderung) für bestimmte Bauprodukte
Die Produktdokumentation und -deklaration (SVHC und ggf. Biozide) ist als Mindestanforderung (= QN1) für alle im Kriteriensteckbrief BNB 1.1.6 / Anlage 1 aufgeführten Bauproduktgruppen zu erbringen und gilt grundsätzlich, d.h. auch für höhere QNs. Fehlt diese, oder hat sie "Lücken", kann das Gebäude insgesamt nicht nach BNB zertifiziert werden! Die Dokumentation der eingesetzten Produkte und deren Eigenschaften dient dem vollständigen Nachweis der eingebauten Materialien und als Grundlage zur Bewertung der relevanten Bauprodukte. Die qualitative Bewertung der Bauprodukte erfolgt erst ab QN2 bis QN5. Es wird daher nicht empfohlen, allein QN1 als Ziel für die Bauproduktauswahl zu definieren. (produktgruppenspezifisch s.u.)
Die hier beschriebene Dokumentation und Deklaration gehört auch zu den Anforderungen zur Schadstoffvermeidung in Baumaterialien für das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG). weitere Infos zum QNG → Reiter Erläuterung

Alternative 2 / Dokumentation für alle Bauprodukte
Als weitergehende Anforderung wird eine umfassende Dokumentation für alle verbauten Materialien gefordert. Dies entspricht BNB-Kriterium 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", Seite B1 / höchstes Anforderungsniveau.

Alternative 3 / Dokumentation + Ausschluss SVHC + Ausschluss Biozide
Anstelle der Deklaration wird weitergehend und zusätzlich zur Dokumentation auch der Ausschluss aller SVHC (REACH Artikel 59) und Biozide (außer zur Topfkonservierung) verlangt. 
Diese Anforderung entspricht in der Regel auch den bauproduktgruppenspezifischen Einzelanforderungen, die in höheren Qualitätsniveaus nach BNB_BN_1.1.6 jeweils für bestimmte Bauprodukte verlangt werden. Diese über BNB_BN_1.1.6 hinausgehende Anforderung erscheint im Sinne des Schutzes der (lokalen) Umwelt und einer Wiederverwertbarkeit der Baustoffe grundsätzlich sinnvoll.

Spezifische Anforderungsbeschreibung Dokumentation + Deklaration

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Abgrenzung Produktgruppe

Nachfolgende Anforderungen an die Produkt-Dokumentation und -Deklaration sind für Polymerbitumenbahnen einzuhalten.

Für QN2 werden in BNB_BN_1.1.6 im Fall der Polymerbitumenbahnen keine weiteren Anforderungen gestellt, die über die Produkt-Dokumentation und -Deklaration in QN1 hinausgehen.
Allein mit der Mindestanforderung zur Dokumentation und Deklaration in QN1 wird in diesem Fall bereits QN2 erreicht.

Besonderheit Produktgruppe

Abdichtungen für Dachbauteile unterliegen Anforderungen gemäß MVVTB / Anhang 10 "Anforderungen an bauliche Anlagen bezüglich der Auswirkungen auf Boden und Gewässer (ABuG)" hinsichtlich Inhaltsstoffen und der Freisetzung gefährlicher Stoffe:
U.a. bestehen Stoffbeschränkungen hinsichtlich CMR-Stoffen der Kategorie 1A und 1B eine Beschränkung der Konzentration von Mecoprop im Eluat.
Der Nachweis muss über eine ETA oder ein Gutachten gemäß MVVTB / D3 Technische Dokumentation erfolgen.

Produktdokumentation

Mindestens vorzulegen sind hierfür:

  • Produktdatenblatt (PDB) / Technisches Merkblatt (TM) mit Herstellername und Produktbezeichnung
  • Leistungserklärung
  • ETA oder Gutachten gemäß MVVTB / D3 zum Nachweis der Einhaltung der bauaufsichtlichen Mindestanforderungen

Deklaration besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC)

Folgende Einsatzstoffe sind zu deklarieren, wenn sie im Produkt enthalten sind:
Stoffe, die unter der Chemikalienverordnung REACH (EG/1906/2006) als besonders besorgniserregend (SVHC) identifiziert und in die gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste (sogenannte „Kandidatenliste“) aufgenommen wurden (ab 0,1 Gewichtsprozenten pro Einzelstoff).

Nachweismöglichkeiten:

  • Leistungserklärung (mit aussagekräftiger Information zu SVHC, kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage )
  • EPD
  • PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)

Quellen

für BNB / QNG anzeigen . . .

Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:

Die Angaben zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) beziehen sich auf

Hinweis

Für QN2 werden in BNB_BN_1.1.6 im Fall der Polymerbitumenbahnen keine weiteren Anforderungen gestellt, die über die Produkt-Dokumentation und -Deklaration in QN1 hinausgehen.
Allein mit der Mindestanforderung zur Dokumentation und Deklaration in QN1 wird in diesem Fall bereits QN2 erreicht.
Die einzelnen Anforderungen werden hier nicht mehr im Detail aufgeführt. Der entsprechende Textbaustein findet sich im Reiter "Lokale Umwelt" / Unterreiter QN1 (Mindestanforderung) einschl. spezifischer Anforderungsbeschreibung zur Dokumentation + Deklaration:

Link zum Textbaustein "Lokale Umwelt / QN1"

Textbaustein / Leistungsbeschreibung

Polymerbitumenbahnen nach BNB_BN_1.1.6, Anlage 1, Pos. 37, QN5 + QNG-313, Pos. 10.3

Produkte ohne Zusatz von durchwurzelungshemmenden Wirkstoffen wie z.B. Mecoprop (gilt nicht für Gründächer).

Hinweis zur Nutzung

Im Abschnitt "Textbaustein / Leistungsbeschreibung ..." sind die Anforderungen als kurze Leistungsbeschreibung zusammengefasst.
Im Abschnitt "Detaillierte Anforderungsbeschreibung" werden die Anforderungen genauer erläutert und mögliche Nachweisdokumente benannt.

Die Textbausteine und Anforderungen können als PDF heruntergeladen und als Anhang zum Leistungsverzeichnis bereitgestellt werden, um damit dem Bieter die Kriterien zum Nachweis der Gleichwertigkeit mit dem geforderten Umwelt- / Gütezeichen zur Verfügung zu stellen.ä

Für die Erfüllung von QN5 werden im Fall der Polymerbitumenbahnen keine höheren Anforderungen gestellt als für QN3+4. Es finden sich deshalb nur unter QN5 Textbausteine, die die Anforderungen von QN3+4 automatisch mit erfüllen.
Zusätzlich gelten grundsätzlich die Anforderungen an die Dokumentation und Deklaration gemäß QN1.

Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)
Bei dieser Anforderung handelt es sich auch um die für diese Produktgruppe relevante Qualitätsanforderungen an die Schadstoffvermeidung in Baumaterialien für das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG) entsprechend QNG-Anforderungskatalog / Anhangdokument 313. Hinzu kommen auch hier die Anforderungen an Dokumentation und Deklaration gemäß QN1. Weitere Informationen siehe → Reiter Erläuterung

Besondere Hinweise + ggf. Hintergrundinformationen zu den spezifischen Anforderungen, sowie weitere grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung, FAQ) siehe auch → Reiter Erläuterung und → Muster-Leistungsverzeichnis mit Beispielen

Download Gesamt-PDF

Detaillierte Anforderungsbeschreibung

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Nachfolgende Anforderungen an die Produkt-Dokumentation und -Deklaration sowie an die Inhaltsstoffe sind für Polymerbitumenbahnen (gilt nicht für Gründächer) einzuhalten:

Produktdokumentation

gemäß Produktdokumentation BNB_BN_1.1.6, Textbausteine Qualitätsniveau QN1 
Die spezifische Anforderungsbeschreibung zur Dokumentation, z.B. abZ oder ähnliches in Abhängigkeit von der jeweiligen Bauproduktgruppe, ist dabei zu beachten.

Deklaration besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC)

Folgende Einsatzstoffe sind zu deklarieren, wenn sie im Produkt enthalten sind:
Stoffe, die unter der Chemikalienverordnung REACH (EG/1906/2006) als besonders besorgniserregend (SVHC) identifiziert und in die gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste (sogenannte „Kandidatenliste“) aufgenommen wurden (ab 0,1 Gewichtsprozenten pro Einzelstoff).

Nachweismöglichkeiten:

  • Leistungserklärung (mit aussagekräftiger Information zu SVHC, kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage )
  • EPD
  • PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)

Ausschluss durchwurzelungshemmender Wirkstoffe

Den verwendeten Polymerbitumenbahnen dürfen keine durchwurzelungshemmenden Wirkstoffe wie z.B. Mecoprop zugesetzt sein. Diese Anforderung gilt nicht für den Einsatz von Polymerbitumenbahnen in Gründächern.

Nachweismöglichkeiten:

  • PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
  • EPD (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
  • Herstellererklärung

Quellen

für BNB / QNG anzeigen . . .

Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:

Die Angaben zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) beziehen sich auf

Polymerbitumenbahnen und Anforderungen "Innenraumluft"

Polymerbitumenbahnen werden in der Regel im Außenraum (als Dachabdichtungen etc.) verwendet oder sie sind zumindest durch luftdichte Schichten wie Dampfbremsen von der Innenraumluft getrennt.
Da sie demnach unter üblichen Rahmenbedingungen nicht innenraumluftrelevant sind, werden hier keine Anforderungen zur Verbesserung der Innenraumlufthygiene formuliert.
Innenraumrelevant können dagegen allenfalls im System verwendete Bitumenanstriche und -klebstoffe sein.

Anforderungen hierzu siehe → Bitumenbeschichtungen, kalt verarbeitet

Planungshinweis für den Sonderfall Innenanwendung

Für den Fall, dass Bitumenbahnen ausnahmsweise in Kontakt mit der Innenraumluft stehen, gilt:

  • Unterhalb von 80 °C treten keine messbaren Emissionen von Bitumendämpfen- oder -aerosolen auf.
  • Bitumenbahnen werden für diese Zwecke überwiegend im Schweißverfahren verarbeitet. Bei Verarbeitungstemperaturen von 200°C treten kurzfristig Expositionen mit Bitumendämpfen und -aerosolen von etwa 9 mg/m3 auf.
  • Beim Kaltselbstklebeverfahren und bei mechanischen Befestigungsverfahren wie Nageln erfolgt keine Erwärmung; Dämpfe oder Aerosole
    aus Bitumen entstehen nicht.
  • Die Verlegung im Gießverfahren ist für diesen Anwendungsbereich nicht üblich.
  • Bitumenbahnen enthalten üblicherweise keine raumluftrelevanten Hilfsstoffe.

Unter den hier dargestellten üblichen Rahmenbedingungen ist eine Gefährdung der Nutzer durch gesundheitsgefährdende Emissionen in die Raumluft auch bei der Anwendung mit Kontakt zur Innenraumluft nicht zu erwarten.

Quelle:
Gesprächskreis Bitumen: Sachstandsbericht 2006. Juni 2006, überarbeitete Auflage 2001 (Zugriff August 2017)

Übersicht - weitergehende Anforderungen - Nachweismöglichkeiten

Polymerbitumbahnen und Rückbau, Klimaschutz, ...

QN / TB Anforderungen typische Nachweise
QN5

aus "Lokale Umwelt":

Produkte ohne Zusatz von durchwurzelungshemmenden Wirkstoffen wie z.B. Mecoprop (gilt nicht für Gründächer).

PDB, TM, Herstellererklärung
Symbol Innenraumluft weitergehende Anforderungen "Innenraumluft":  
- derzeit keine, da normalerweise nicht in direktem Kontakt zur Innenraumluft -
  weitergehende Anforderungen "Rückbau, Globale Umwelt":  
TBplus

+ Ausschluss besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC)

+ im Gründachbereich Produkte wurzelfest nach FLL-Richtlinie ohne Zusatz von durchwurzelungshemmenden Wirkstoffen wie z.B. Mecoprop (Erl. s. Det. Übersicht).
Herstellererklärung
Hinweis zur Nutzung

QN = Qualitätsniveau aus BNB_BN_1.1.6 "Lokale Umwelt" / TB = Textbaustein / SVHC = besonders besorgniserregende Stoffe nach REACH / PDB = Produktdatenblatt / TM = Technisches Merkblatt, auch TD = Technisches Datenblatt / NDB = Nachhaltigkeitsdatenblatt / SDB = SicherheitsdatenblattabZ = allgemeine bauaufsichtliche Zulassung / LE = Leistungerklärung /
TBplus = mögliche weitergehende Anforderungen / Textbausteine hins. Rückbau, Klima ..., die über die in BNB 1.1.6 ggf. bereits berücksichtigten Anforderungen hinausgehen

Der Reiter "Rückbau, Klima ..." soll darüber Auskunft geben, inwieweit neben "Lokale Umwelt" und "Innenraumluft" Anforderungen hinsichtlich weiterer Nachhaltigkeitsaspekte (z.B. Förderung nachwachsender Rohstoffe, Ressourcenschonung, kreislaufgerechtes Bauen / Cradle-to-Cradle) für die jeweilige Produktgruppe auf Baustoffebene relevant sein und ggf. zusätzlich berücksichtigt werden können. Mögliche Themen sind hier z.B.

  • Rückbau, Trennung, Verwertung (in Anlehnung an Kriteriensteckbrief BNB_BN_4.1.4 und darüber hinaus)
  • Globale Umwelt / Klimaschutz
  • Sozialstandards
  • ...

Der Bezug wird jeweils nur zum höchsten Qualitätsniveau aus BNB_BN_1.1.6 "Lokale Umwelt" hergestellt. Werden zusätzliche materialökologische Anforderungen genannt, findet man wie unter "Lokale Umwelt" (mögliche) typische Nachweisdokumente und einen direkten Link zu den Textbausteinen über den Link "TBplus". Die Anforderungen zum höchsten Qualitätsniveau aus BNB_BN_1.1.6 sowie ggf. zur Innenraumlufthygiene (TBplusi) sind in den Textbausteinen vollständig enthalten, werden also miterfüllt:
TBplus = höchstes QN aus 1.1.6 + ggf. TBplusi (Zusatzanforderungen Innenraumluft) + ggf. Zusatzanforderungen Rückbau, Klima ...

Der Planer kann anhand dieser Übersicht entscheiden, welche zusätzlichen Anforderungen ggf. Planungsziel sein sollen. Dabei ist zu prüfen, ob geeignete Produkte am Markt verfügbar sind, die auch die weiteren Planungsanforderungen erfüllen. 
Die Produktverfügbarkeit kann hier ggf. eingeschränkt sein!
Soweit Anforderungen mit Verweis auf Umweltzeichen oder Labels definiert sind, kann über diese nach geeigneten Produkten recherchiert werden.

Werden zusätzliche materialökologische Anforderungen genannt, findet man die Textbausteine / Leistungsschreibung der Anforderungen und detaillierte Anforderungsbeschreibungen im Unterreiter "Anforderungen / Textbausteine".

Zum Teil - insbesondere bei Anforderungen, die den späteren Rückbau und die sortenreine Trennung ermöglichen sollen - handelt es sich um Planungsanforderungen, die entsprechend im Planungsprozess berücksichtigt und standardmäßig ausgeschrieben werden müssen.
Diese sind ggf. als "projektbezogen / Planungsanforderung" gekennzeichnet.
Werden ausschließlich Planungsanforderungen und / oder keine weitergehenden Anforderungen genannt, gibt es auch keinen Unterreiter "Anforderungen / Textbausteine". In diesem Fall erfolgt lediglich ein Verweis auf die Textbausteine unter "Lokale Umwelt" / QN... bzw. sofern vorhanden TBplusi im Reiter "Innenraumluft".

Nachstehende detaillierte Übersichtstabelle zeigt etwas genauer die ggf. relevanten Einzelanforderung aus "Lokale Umwelt" sowie die ggf. genannten Zusatzanforderung mit Erläuterungen.

Allgemeine Informationen, sowie grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung der Textbausteine, FAQ) siehe oben → Reiter Erläuterung

Detaillierte Übersichtstabelle

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Materialökologische Anforderungen
Polymerbitumenbahnen
Stand 01/2021
Nachweismöglichkeiten
Anforderungen zu Rückbau, Globale Umwelt, ...  
Kurztext Hauptziel der Anforderung Umweltzeichen Sonstige
Kriteriensteckbrief BNB_BN_4.1.4 Rückbau, Trennung, Verwertung
tendenzielle Aussage zur Trennbarkeit als Planungshinweis:
Polymerbitumenbahnen haften im Allgemeinen gut am mineralischen Untergrund und können nur unter großem Aufwand entfernt werden. Die mit Bitumenbahnen beschichteten mineralischen Baustoffe werden in ihrer Recyclingfähigkeit beeinträchtigt. Die sortenreine Trennung beim Rückbau eines Gebäudes wird z.B. durch lose verlegte EPDM-Bahnen eher erreicht als durch verklebte Bitumenbahnen.
Symbol Rückbau + Verwertung  ./.
Anforderungen mit dem Ziel einer besseren Verwertbarkeit gemäß den Anforderungen aus BNB_BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt
Anforderungen gemäß QN1 (Mindestanforderung):
Dokumentation
Erläuterung:
Die Dokumentation selbst trägt zwar noch nicht zu einer besseren Verwertbarkeit bei, bildet aber später die Grundlage zur Beurteilung der Verwertbarkeit. 

Symbol lokale Umwelt

Produktdatenblatt (PDB), Technisches Merkblatt (TM), EPD (wenn vorh.)
Anforderungen gemäß QN5:
kein Zusatz von durchwurzelungshemmenden Wirkstoffen wie z.B. Mecoprop (gilt nicht für Gründächer)
Symbol lokale UmweltSymbol Rückbau + Verwertung Produktdatenblatt (PDB), Technisches Merkblatt (TM), Herstellererklärung, EPD2
weitergehende Anforderungen im Sinne einer besseren Verwertbarkeit 
+ Ausschluss besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC)1

Symbol lokale UmweltSymbol Rückbau + Verwertung

Produktdatenblatt (PDB), Technisches Merkblatt (TM), Herstellererklärungen, EPD2
weitergehende umweltorientierte Anforderungen über den Lebenszyklus
+ im Gründachbereich Produkte wurzelfest nach FLL-Vorgaben ohne Zusatz von durchwurzelungshemmenden Wirkstoffen wie z.B. Mecoprop. Symbol lokale UmweltSymbol Rückbau + Verwertung Herstellererklärung,
BuGG - WBB-Liste (wurzelfeste Produkte)

 
Symbol lokale Umwelt
Diese Anforderung dient dem Schutz der lokalen Umwelt (Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft). Inhaltlich eingeschlossen ist auch der Gesundheitsaspekt Arbeitshygiene und im Prinzip auch die Innenraumluft. Diese wird allerdings mit einem eigenen Icon zusätzlich markiert.
Symbol Innenraumluft
Diese Anforderung dient der Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten. Sie trägt damit auch zu einem höheren Erfüllungsgrad bei der Bewertung der Raumluftqualität nach BNB_BN_3.1.3 bei.
Symbol Rückbau + Verwertung
Mit dieser Anforderung werden auch Umwelt- und Gesundheitsaspekte im Zuge von Rückbau und Verwertung berücksichtigt.

1 Bitumenbahnen sind mit dem heutigen Stand der Technik nicht verwertbar. Sind in den Bitumenbahnen besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) enthalten, kann die Verwertbarkeit der verbundenen Schichten weiter herabgesetzt werden.
Polymerbitumen-Dichtungsbahnen, die als oberste Lage bei begrünten Flachdächern verwendet werden, müssen, wenn ein Eindringen der Wurzel verhindert werden soll, i.d.R. mit durchwurzelungshemmenden Stoffen (Bioziden) ausgerüstet sein. Diese können zu Emissionen der eingesetzten Herbizide wie z.B. Mecoprop im Dachabwasser führen.
Als biozidfreie Alternative im Gründachbereich können Produkte auf EPDM- oder FPO-Basis (Kunststoff-Dichtungsbahnen) erwogen werden, die die Wurzelfestigkeit i.d.R. ohne Zusatz von Bioziden erreichen. Es gibt inzwischen aber auch sog. Plastomer-Bitumenbahnen, die als wurzelfest ohne Biozide angegeben werden (s. BuGG - WBB-Liste / wurzelfeste Produkte), sodass auch ein Gründach mit Bitumenabdichtung biozidfrei ausgeführt werden kann.
Produktdatenblätter (PDB) oder Technische Merkblätter (TM) folgen keinerlei Regeln und können nur als Nachweis herangezogen werden, wenn die erforderlichen Informationen auch prüfbar (d.h. z.B. das Fehlen von ausgeschlossenen Stoffen muss genannt sein) enthalten sind.
EPD: die angeführten Kriterien sind auch keine standardisierten Parameter einer EPD (Umweltproduktdeklaration) gemäß EN 15804 Grundregeln für die Produktkategorie Bauprodukte. In der Regel werden solche Informationen - wenn überhaupt - dann auch nur bei Produktdeklarationen und nicht bei Branchendeklarationen zu finden sein.

Quellen

für BNB anzeigen . . .

Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:

Textbaustein / Leistungsbeschreibung

Polymerbitumbahnen / Produktanforderungen Lokale Umwelt + Rückbau, Klima ...

Produkte ohne Zusatz von durchwurzelungshemmenden Wirkstoffen wie z.B. Mecoprop; 
Ausschluss besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC).

Hinweis zur Nutzung

Im Abschnitt "Textbaustein / Leistungsbeschreibung" sind die Anforderungen als kurze Leistungsbeschreibung zusammengefasst.
Im Abschnitt "Detaillierte Anforderungsbeschreibung" werden die Anforderungen genauer erläutert und mögliche Nachweisdokumente benannt.

Die Textbausteine und Anforderungen können als PDF heruntergeladen und als Anhang zum Leistungsverzeichnis bereitgestellt werden, um damit dem Bieter die Kriterien zum Nachweis der Gleichwertigkeit mit dem geforderten Umwelt- / Gütezeichen zur Verfügung zu stellen.

Die Anforderungen zu QN5 / BNB_BN_1.1.6 sind in den Textbausteinen vollständig enthalten, werden also miterfüllt.
Anforderungen, die nicht Planungsziel sein sollen, müssen vom Nutzer enstprechend projektspezifisch gestrichen werden.

Polymerbitumen-Dichtungsbahnen, die als oberste Lage bei begrünten Flachdächern verwendet werden, müssen, wenn ein Eindringen der Wurzel verhindert werden soll, i.d.R. mit durchwurzelungshemmenden Stoffen (Bioziden) ausgerüstet sein. Diese können zu Emissionen der eingesetzten Herbizide wie z.B. Mecoprop im Dachabwasser führen.
Als biozidfreie Alternative im Gründachbereich können Produkte auf EPDM- oder FPO-Basis (Kunststoff-Dichtungsbahnen) erwogen werden, die die Wurzelfestigkeit i.d.R. ohne Zusatz von Bioziden erreichen. Es gibt unter den Polymerbitumen-Dichtungsbahnen inzwischen aber auch sog. Plastomer-Bitumenbahnen, die als wurzelfest ohne Biozide angegeben werden (s. BuGG - WBB-Liste / wurzelfeste Produkte), sodass auch ein Gründach mit Bitumenabdichtung biozidfrei ausgeführt werden kann.

Besondere Hinweise + Hintergrundinformationen zu den spezifischen Anforderungen und zur Produktgruppe, sowie weitere grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung, FAQ) siehe auch → Reiter Erläuterung und → Muster-Leistungsverzeichnis mit Beispielen.

Download Gesamt-PDF

Detaillierte Anforderungsbeschreibung

anzeigen . . . 

Nachfolgende Anforderungen an die Produkt-Dokumentation und -Deklaration sowie an die Inhaltsstoffe sind für Polymerbitumenbahnen einzuhalten:

Produktdokumentation

gemäß Produktdokumentation BNB_BN_1.1.6, Textbausteine Qualitätsniveau QN1 
Die spezifische Anforderungsbeschreibung zur Dokumentation, z.B. abZ oder ähnliches in Abhängigkeit von der jeweiligen Bauproduktgruppe, ist dabei zu beachten.

Ausschluss besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) nach REACH-Verordnung

Stoffe, die unter der Chemikalienverordnung REACH (EG/1906/2006) als besonders besorgniserregend identifiziert und in die gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste (sogenannte „Kandidatenliste“) aufgenommen wurden, dürfen im Produkt nicht enthalten sein. Die Anforderung gilt für alle konstitutionellen Bestandteile (d.h. Stoffe, die im Endprodukt verbleiben und in diesem eine Funktion erfüllen). Es gilt die jeweils aktuelle Fassung der Kandidatenliste.

Nachweismöglichkeiten:

  • Leistungserklärung (mit aussagekräftiger Information zu SVHC, kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage )
  • Herstellererklärung, dass keine entsprechenden Stoffe enthalten sind
  • EPD (wenn dort keine SVHC deklariert sind)
  • PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)

Ausschluss durchwurzelungshemmender Wirkstoffe

Den verwendeten Polymerbitumenbahnen dürfen keine durchwurzelungshemmenden Wirkstoffe wie z.B. Mecoprop zugesetzt sein. Diese Anforderung gilt auch für den Einsatz von Polymerbitumenbahnen in Gründächern, die den Nachweis der Wurzelfestigkeit nach FLL-Verfahren auch ohne Zusatz von Wurzelschutzmitteln nachweisen müssen.

Nachweismöglichkeiten:

Quellen

für BNB anzeigen . . .

Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau: