Materialökologische Anforderungen: werkseitige Oberflächenbeschichtungen

Informationen zu den Anforderungen an werkseitige Oberflächenbeschichtungen / Verlegewerkstoffe

   
  Besondere Hinweise zu den Anforderungen an werkseitige Oberflächenbeschichtungen bzw. werkseitig aufgebrachte Verlegewerkstoffe Inhalt aufklappen
 

Im Rahmen der Bewertung nach BNB_BN_1.1.6 (Risiken für die lokale Umwelt, Erläuterungen s.u. "Allgemeine Informationen ..." + "Lokale Umwelt") gilt als Anforderung für werkseitige Oberflächenbeschichtungen bzw. werkseitig aufgebrachte Verlegewerkstoffe zunächst nur die Einhaltung der 31. BIMSchV bzw. TA-Luft.
Wird kein Nachweis für deren Einhaltung erbracht, gelten jedoch dieselben Anforderungen vollständig wie für Vor-Ort aufgebrachte Beschichtungen. Detaillierte Informationen dazu finden sich in den jeweiligen spezifischen materialökologischen Anforderungen: 

Planungshinweis hinsichtlich Innenraumluftqualität

Soll ein Gebäude nach BNB zertifiziert werden, ist es im Rahmen von Kriteriensteckbrief 3.1.3 (Innenraumlufthygiene, Erläuterungen s.u. "Allgemeine Informationen" + "Innenraumluft") u.a. erforderlich, eine Raumluftmessung auf den Formaldehyd- und TVOC-Gehalt durchzuführen. Auch ohne Gebäudezertifizierung ist es inzwischen bei vielen öffentlichen Auftraggebern üblich, vor Aufnahme der Gebäudenutzung eine sog. "Freimessung" durchzuführen. Erfahrungsgemäß lassen sich die geforderten Raumluftwerte dann erreichen, wenn die Auswahl und Verwendung der eingesetzten Materialien auf einem ganzheitlichen Konzept zur Vermeidung von Emissionen aus Bauprodukten basiert.
Bei werkseitigen Beschichtungen geht man davon aus, dass diese eine ausreichend lange Zeit zurückliegen und keine Emissionen mehr zu erwarten sind. Dies kann aber aus unterschiedlichen Gründen abhängig von der Art der Beschichtung (z.B. Werkstattbeschichtung von Schreinerelementen kurz vor dem Einbau im Gegensatz zu im Werk pulverbeschichteten Metallelementen) auch einmal nicht der Fall sein.
Entsprechend kann es auch bei werkseitigen Oberflächenbeschichtungen sinnvoll sein, Anforderungen für emissionsarme Produkte zu stellen wie sie für Vor-Ort-Beschichtungen notwendig wären, um eine höhere Planungssicherheit bezüglich der gewünschten Raumluftqualität und der damit in Verbindung stehenden Raumluftmessung zu erreichen.
Entsprechende Infos zu möglichen Anforderungen finden sich in den jeweiligen spezifischen materialökologischen Anforderungen (s.o.) und dort insbesondere im Reiter "Innenraumluft".

Hinweis zu bauaufsichtlichen Anforderungen

Gemäß Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVVTB 2019/1 / A 3.2.1 in Verbindung mit Anhang 8) müssen Oberflächenbeschichtungen für Holzfußböden, Bodenbelagsklebstoffe und Klebstoffe für strukturelle Verbunde bei Verwendung in Aufenthaltsräumen u.a. eine Emissionsprüfung zur quantitativen Bestimmung und Bewertung flüchtiger (VOC) und schwer flüchtiger (SVOC) Verbindungen auf Basis und mit Einhaltung des AgBB-Bewertungsschemas nachweisen. Da es für diese keine europäische Norm gibt, benötigen sie nach wie vor eine abZ aus Gesundheitsschutzgründen (genaue Erläuterung siehe Lexikon abZ). Der Nachweis gehört daher zur allgemeinen Produktdokumentation ab QN1.
Eine Liste aktuell gültiger Zulassungen findet man beim DIBt:
Verzeichnis der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen / Zulassungsbereich: Oberflächenbeschichtungen für Parkette und Holzfußböden
Verzeichnis der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen / Zulassungsbereich: Klebstoffe

  Wo finde ich weitere Hilfestellung und Informationen zur Umwelt- und Gesundheitsrelevanz von werkseitigen Oberflächenbeschichtungen bzw. werkseitig aufgebrachten Verlegewerkstoffen? Gibt es auch eine Übersicht mit Umweltzeichen (z.B. Blauer Engel) oder anderen Deklarationen (z.B. GISCODE, EPD)? Inhalt aufklappen
 

Weitere ausführliche Informationen finden sich in WECOBIS in den jeweiligen Produktgruppen und dort z.B. in den Reitern Ausschreibung, BNB-Kriterien, Zeichen & Deklarationen oder zum Lebenszyklus. Im Reiter Zeichen & Deklarationen findet sich eine Übersichtstabelle z.B. mit UmweltzeichenGISCODES oder Umweltproduktdeklarationen für die jeweilige Produktgruppe.

Für werkseitige Oberflächenbeschichtungen auf nicht mineralischen Untergründen sind das derzeit Informationen zu Metalloberflächenbehandlungen. Allerdings gelten die folgenden Anforderungen für alle Arten von Oberflächenbeschichtungen oder Verlegewerkstoffen, die bereits im Werk und nicht erst vor-Ort aufgetragen werden. Das können auch andere Oberflächenbeschichtungen wie Epoxidharzfarben, Holzlasuren, Klarlacke, Lackfarben lösemittelverdünnbar oder Lackfarben wasserverdünnbar sein, oder Verlegewerkstoffe wie Dispersions-KlebstoffeEpoxidharz-KlebstoffeLösemittel-KlebstoffePolyurethan-Klebstoffe oder Silanmodifizierte Polymerklebstoffe.

Quellen

für BNB / QNG anzeigen . . .

Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:

Die Angaben zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) beziehen sich auf

Übersicht Qualitätsniveau - Anforderungen - Nachweismöglichkeiten

Werkseitige Oberflächenbeschichtung nach BNB_BN_1.1.6, Anlage 1, Pos.3a+b, 10b, 13-16, 23

QN Anforderungen typische Nachweise
QN1

Dokumentation + Deklaration SVHC;
Einhaltung der 31. BImSchV bzw. TA-Luft.

PDB, TM, SDB, abZ3 (s. Det. Übersicht)
Herstellererklärung
QN2
QN3
QN4
QN5
ab
QN2
- QN5
falls der Nachweis für BIMSchV bzw. TA-Luft nicht erbracht wird, gelten alle
Einzelanforderungen und -nachweise der jeweiligen materialökologischen Anforderungen für Vor-Ort-Beschichtungen:

Lacke, Lasuren, Beizen inkl. Grundbeschichtungen (für nicht mineralische Oberflächen)
Beschichtungen von Holz-Bodenbelägen
Öle und Wachse (für Holzoberflächen)
Verlegewerkstoffe für Boden- und Wandbeläge
Korrosionsschutzbeschichtungen

Hinweise zur Nutzung der Übersicht

QN = Qualitätsniveau / QNG = Qualitätssiegel Nachhaltiges GebäudeSVHC = besonders besorgniserregende Stoffe nach REACH / PDB = Produktdatenblatt / TM = Technisches Merkblatt, auch: TD = Technisches Datenblatt / NDB = Nachhaltigkeitsdatenblatt / SDB = SicherheitsdatenblattabZ = allgemeine bauaufsichtliche Zulassung / LE = Leistungerklärung

Die Übersicht zeigt die unterschiedlichen Anforderungen zu den Qualitätsniveaus (QN) gemäß Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) / Kriterium 1.1.6 (Risiken für die lokale Umwelt) an die jeweilige Bauproduktgruppe, sowie (mögliche) typische Nachweisdokumente, die üblicherweise zu Dokumentation und Nachweis dienen. Je nach Bauproduktgruppe gelten die gleichen Anforderungen ggf. für mehrere Qualitätsniveaus, siehe Übersichtstabelle. Textbausteine finden sich dann nur für das jeweils höchste QN (z.B. nur QN3 und kein QN2, wenn die Anforderungen von QN2 und QN3 gleich sind).
Die Mindestanforderungen an die Dokumentation und Deklaration sind grundsätzlich einzuhalten.
QNs mit Hyperlinkfunktion verweisen direkt auf die entsprechenden Textbausteine, aktive Anforderungen mit Hyperlinkfunktion auf Seiten zur Produktrecherche.

Bei der mit "= QNG" markierten Anforderung handelt es sich auch um die für diese Produktgruppe relevante Qualitätsanforderung an die Schadstoffvermeidung in Baumaterialien für das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG) entsprechend QNG-Anforderungskatalog / Anhangdokument 313. Auch hierfür gelten immer die Mindestanforderungen an die Dokumentation und Deklaration. Weitere Informationen siehe → Reiter Erläuterung

Der Planer kann anhand der kurzen Übersicht entscheiden, welche Anforderungsqualität (QN) Planungsziel sein soll. Dabei ist zu prüfen, ob geeignete Produkte am Markt verfügbar sind, die auch die weiteren Planungsanforderungen erfüllen. Soweit Anforderungen mit Verweis auf Umweltzeichen oder Labels definiert sind, kann über diese nach geeigneten Produkten recherchiert werden.

Die Textbausteine / Leistungsschreibung der Anforderungen und detaillierte Anforderungsbeschreibungen findet man in den Unterreitern
Übersichtstabelle | Textbausteine QN ... I QN ...

Nachstehende detaillierte Übersichtstabelle zeigt die Einzelanforderung sowie ggf. weitere mögliche Nachweisdokumente zu diesen auf.
Das Icon  kennzeichnet dabei Anforderungen, welche die Innenraumluftqualität massgeblich verbessern können.

Allgemeine Informationen, sowie grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung der Textbausteine, FAQ) siehe oben → Reiter Erläuterung

Produktgruppenspezifische Informationen zu den Anforderungen siehe unten → "Spezifische Hinweise zu Geltungsbereich, Anforderung, Dokumentation + Deklaration"

Detaillierte Übersichtstabelle

anzeigen . . . 

Materialökologische Anforderungen
werkseitige Oberflächenbeschichtungen / Verlegewerkstoffe2 auf nicht mineralischen Oberflächen (z.B. Holz, Metall, einschl. Korrosionsschutzbeschichtungen, gilt nicht für Feuerverzinkungen)
Stand 08/2018
Nachweismöglichkeiten entsprechend Anforderung
Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6  
Kurztext Anforderungen gemäß Pos. 3a, 3b, 10b, 13, 14, 15, 16, 23 in Qualitätsniveau (QN) Hauptziel der Anforderung Standardnachweise entsprechend Anforderung Umweltzeichen (sofern nicht Standardnachweis) Sonstige
QN1 QN2 QN3 QN4 QN5
Mindestanforderungen QN1 - QN5
Allgemeine Produktdokumentation + + + + + Symbol lokale Umwelt ./. EPD
(wenn vorh.)
Deklaration besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) > 0,1% + + + + + Symbol lokale Umwelt ./. EPD, PDB/TM mit Einschränkung1
Einhaltung der 31. BImSchV bzw. TA-Luft + + + + + Symbol lokale Umwelt ./. ./.
Anforderungen ab QN2, gültig sofern der Nachweis zu BIMSchV bzw. TA-Luft nicht erbracht wird:2
es gelten alle Anforderungen wie für die jeweiligen Vor-Ort-Beschichtungen entsprechend2:

Lacke, Lasuren, Beizen inkl. Grundbeschichtungen (für nicht mineralische Oberflächen, z.B. Holz, Metall)

Öle und Wachse (für Holzoberflächen)

Hilfsstoffe zur Herstellung von Fertigbodenelementen (Verlegewerkstoffe)

diverse Korrosionsschutz-beschichtungen
- + + + + Symbol lokale Umwelt
 
Symbol lokale Umwelt
Diese Anforderung dient dem Schutz der lokalen Umwelt (Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft). Inhaltlich eingeschlossen ist auch der Gesundheitsaspekt Arbeitshygiene und im Prinzip auch die Innenraumluft. Diese wird allerdings mit einem eigenen Icon zusätzlich markiert.
Symbol Innenraumluft
Diese Anforderung dient der Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten. Sie trägt damit auch zu einem höheren Erfüllungsgrad bei der Bewertung der Raumluftqualität nach BNB_BN_3.1.3 bei.
Symbol Rückbau + Verwertung
Mit dieser Anforderung werden auch Umwelt- und Gesundheitsaspekte im Zuge von Rückbau und Verwertung berücksichtigt.

1 Produktdatenblätter (PDB) oder Technische Merkblätter (TM) folgen keinerlei Regeln und können nur als Nachweis herangezogen werden, wenn die erforderlichen Informationen auch prüfbar (d.h. z.B. das Fehlen von ausgeschlossenen Stoffen muss genannt sein) enthalten sind.
EPD: die angeführten Kriterien sind auch keine standardisierten Parameter einer EPD (Umweltproduktdeklaration) gemäß EN 15804 Grundregeln für die Produktkategorie Bauprodukte. In der Regel werden solche Informationen - wenn überhaupt - dann auch nur bei Produktdeklarationen und nicht bei Branchendeklarationen zu finden sein.

Für alle Beschichtungen, die werkseitig aufgetragen werden, gelten jedoch dieselben Anforderungen wie für gleichartige Vor-Ort-Beschichtungen, wenn vom Hersteller der Nachweis für die Einhaltung der 31. BIMSchV bzw. TA-Luft nicht erbracht wird.
Gemäß Zitat BNB_BN_1.1.6 gilt hier:
"
Werkseitig verarbeitete flüssige und pastöse Bauprodukte (hier: Oberflächenbeschichtungen und Verlegewerkstoffe) stellen nur dann ein Risiko für die lokale Umwelt dar, sofern keine werkseitigen technischen Schutzmaßnahmen (z. B. Absaugung, Filterung, Abscheiden oder genehmigungspflichtige Anlage) gemäß 31. BIMSchV bzw. TA-Luft nachgewiesen werden können. In diesem Fall sind die entsprechenden Bauprodukte gemäß den Anforderungen für Vor-Ort verarbeiteten Bauprodukte einzustufen und nachzuweisen. 
Die Nachweise zur Einhaltung der 31. BIMSchV bzw. TA-Luft für werkseitig verarbeitete Oberflächenbeschichtungen und Verlegewerkstoffe sind in schriftlicher Form beim Hersteller oder Verarbeiter einzufordern."
3 Gemäß Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVVTB 2019/1 / A 3.2.1 in Verbindung mit Anhang 8) müssen Oberflächenbeschichtungen für Holzfußböden, Bodenbelagsklebstoffe und Klebstoffe für strukturelle Verbunde bei Verwendung in Aufenthaltsräumen u.a. eine Emissionsprüfung zur quantitativen Bestimmung und Bewertung flüchtiger (VOC) und schwer flüchtiger (SVOC) Verbindungen auf Basis und mit Einhaltung des AgBB-Bewertungsschemas nachweisen. Da es für diese keine europäische Norm gibt, benötigen sie nach wie vor eine abZ aus Gesundheitsschutzgründen (genaue Erläuterung siehe Lexikon abZ). Der Nachweis gehört daher zur allgemeinen Produktdokumentation ab QN1.
Eine Liste aktuell gültiger Zulassungen findet man beim DIBt:
Verzeichnis der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen / Zulassungsbereich: Oberflächenbeschichtungen für Parkette und Holzfußböden
Verzeichnis der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen / Zulassungsbereich: Klebstoffe

Quellen

für BNB / QNG anzeigen . . .

Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:

Die Angaben zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) beziehen sich auf

Übersicht alternativer Textbausteine / Allgemeine Produktdokumentation

nach BNB_BN_1.1.6 QN1 / BNB_BN_5.2.2 oder weitergehend

Textbaustein Dokumentation (Mindestanforderung)

Alternative 1 / Anforderungen an die Produktdokumentation für bestimmte Bauprodukte nach Anlage 1 des BNB-Kriteriums 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt" als Mindestanforderung für die Zertifizierung nach BNB, erforderlich auch für den Nachweis der QNG-Anforderungen.

Textbaustein Dokumentation für alle Bauprodukte 

Alternative 2 / Produktdokumentation für alle Bauprodukte nach BNB-Kriterium 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", Seite B1, höchstes Anforderungsniveau

Textbaustein Dokumentation + Ausschluss von SVHC und Bioziden

Alternative 3 / Produktdokumentation für alle Bauprodukte, weitergehende Anforderung mit Ausschluss besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) und von Bioziden für alle Produktgruppen

Hinweise zur Nutzung und Auswahl

Auswahl und Anpassung
In der Übersicht werden 3 alternative Textbausteine / Leistungsbeschreibungen für die Produktdokumentation angezeigt und über Links (Hrefs) zum download angeboten. Nachfolgend sind diese kurz beschrieben. Die Textbausteine sind durch den Nutzer zu vervollständigen und an seine eigenen Bedürfnisse anzupassen. Die Hinweise zu den einzelnen Textbausteinen sind dabei zu berücksichtigen. 

Alternative 1 / Dokumentation (Mindestanforderung) für bestimmte Bauprodukte
Die Produktdokumentation und -deklaration (SVHC und ggf. Biozide) ist als Mindestanforderung (= QN1) für alle im Kriteriensteckbrief BNB 1.1.6 / Anlage 1 aufgeführten Bauproduktgruppen zu erbringen und gilt grundsätzlich, d.h. auch für höhere QNs. Fehlt diese, oder hat sie "Lücken", kann das Gebäude insgesamt nicht nach BNB zertifiziert werden! Die Dokumentation der eingesetzten Produkte und deren Eigenschaften dient dem vollständigen Nachweis der eingebauten Materialien und als Grundlage zur Bewertung der relevanten Bauprodukte. Die qualitative Bewertung der Bauprodukte erfolgt erst ab QN2 bis QN5. Es wird daher nicht empfohlen, allein QN1 als Ziel für die Bauproduktauswahl zu definieren. (produktgruppenspezifisch s.u.)
Die hier beschriebene Dokumentation und Deklaration gehört auch zu den Anforderungen zur Schadstoffvermeidung in Baumaterialien für das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG). weitere Infos zum QNG → Reiter Erläuterung

Alternative 2 / Dokumentation für alle Bauprodukte
Als weitergehende Anforderung wird eine umfassende Dokumentation für alle verbauten Materialien gefordert. Dies entspricht BNB-Kriterium 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", Seite B1 / höchstes Anforderungsniveau.

Alternative 3 / Dokumentation + Ausschluss SVHC + Ausschluss Biozide
Anstelle der Deklaration wird weitergehend und zusätzlich zur Dokumentation auch der Ausschluss aller SVHC (REACH Artikel 59) und Biozide (außer zur Topfkonservierung) verlangt. 
Diese Anforderung entspricht in der Regel auch den bauproduktgruppenspezifischen Einzelanforderungen, die in höheren Qualitätsniveaus nach BNB_BN_1.1.6 jeweils für bestimmte Bauprodukte verlangt werden. Diese über BNB_BN_1.1.6 hinausgehende Anforderung erscheint im Sinne des Schutzes der (lokalen) Umwelt und einer Wiederverwertbarkeit der Baustoffe grundsätzlich sinnvoll.

Spezifische Anforderungsbeschreibung Dokumentation + Deklaration

anzeigen . . . 

Geltungsbereich + betrachtete Schadstoffe

Die Anforderungen gelten für werkseitig verarbeitete flüssige und pastöse Bauprodukte (hier: Oberflächenbeschichtungen, Verlegewerkstoffe).

Besonderheit Produktgruppe / Hinweis zu bauaufsichtlichen Anforderungen

Gemäß Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVVTB 2019/1 / A 3.2.1 in Verbindung mit Anhang 8) müssen Oberflächenbeschichtungen für Holzfußböden, Bodenbelagsklebstoffe und Klebstoffe für strukturelle Verbunde bei Verwendung in Aufenthaltsräumen u.a. eine Emissionsprüfung zur quantitativen Bestimmung und Bewertung flüchtiger (VOC) und schwer flüchtiger (SVOC) Verbindungen auf Basis und mit Einhaltung des AgBB-Bewertungsschemas nachweisen. Da es für diese keine europäische Norm gibt, benötigen sie nach wie vor eine abZ aus Gesundheitsschutzgründen (genaue Erläuterung siehe Lexikon abZ). Der Nachweis gehört daher zur allgemeinen Produktdokumentation ab QN1.
Eine Liste aktuell gültiger Zulassungen findet man beim DIBt:
Verzeichnis der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen / Zulassungsbereich: Oberflächenbeschichtungen für Parkette und Holzfußböden
Verzeichnis der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen / Zulassungsbereich: Klebstoffe

Mindestanforderung Produktdokumentation

Mindestens vorzulegen sind hierfür:

  • Produktdatenblatt (PDB) / Technisches Merkblatt (TM) mit Herstellername und Produktbezeichnung
  • Sicherheitsdatenblatt (SDB)
  • abZ der Gruppe Z-157.10 (Oberflächenbehandlungsmittel für Parkette / Holzfußböden), Z-155.10 (Parkettbodenbelagsklebstoffe), Z-155.20 (Universalbodenbelagsklebstoffe)

Mindestanforderung Deklaration gefährlicher und besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC)

Folgende Einsatzstoffe sind zu deklarieren, wenn sie im Produkt enthalten sind:
Stoffe, die unter der Chemikalienverordnung REACH (EG/1906/2006) als besonders besorgniserregend (SVHC) identifiziert und in die gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste (sogenannte „Kandidatenliste“) aufgenommen wurden (ab 0,1 Gewichtsprozenten pro Einzelstoff).

Nachweismöglichkeiten:

Quellen

für BNB / QNG anzeigen . . .

Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:

Die Angaben zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) beziehen sich auf

Textbaustein / Leistungsbeschreibung

Werkseitige Oberflächenbeschichtung nach BNB_BN_1.1.6, Anlage 1, Pos.3a+b, 10b, 13-16, 23, QN5

Einhaltung der 31. BIMSchV bzw. TA-Luft.

Hinweis zur Nutzung

Im Abschnitt "Textbaustein / Leistungsbeschreibung ..." sind die Anforderungen als kurze Leistungsbeschreibung zusammengefasst.
Im Abschnitt "Detaillierte Anforderungsbeschreibung" werden die Anforderungen genauer erläutert und mögliche Nachweisdokumente benannt.

Die Textbausteine und Anforderungen können als PDF heruntergeladen und als Anhang zum Leistungsverzeichnis bereitgestellt werden, um damit dem Bieter die Kriterien zum Nachweis der Gleichwertigkeit mit dem geforderten Umwelt- / Gütezeichen zur Verfügung zu stellen.

Für die Erfüllung von QN5 werden im Fall der werkseitig aufgebrachten Beschichtungen oder Verlegewerkstoffe keine höheren Anforderungen gestellt als für QN1-4. Es finden sich deshalb nur unter QN5 Textbausteine, die die Anforderungen von QN1-4 automatisch mit erfüllen.

Die vorliegenden materialökologischen Anforderungen betreffen werkseitig aufgetragene Beschichtungen. Für sie ist neben den Anforderungen zur Dokumentation in QN1-5 nur die Einhaltung der 31. BIMSchV bzw. TA-Luft nachzuweisen.
Kann dieser Nachweis jedoch nicht erbracht werden, gelten vollständig alle Einzelanforderungen an die Beschichtung entsprechend den Anforderungen an Vor-Ort-Beschichtungen. Für Vor-Ort verarbeitete Beschichtungen nicht mineralischer Oberflächen wie Lacke, Lasuren, Beizen inkl. Grundbeschichtungen (für nicht mineralische Oberflächen, z.B. Holz, Metall, keine Bodenbeläge), Beschichtungen von Holz-BodenbelägenÖle und Wachse zur Behandlung von HolzoberflächenKorrosionsschutzbeschichtungen, sowie Verlegewerkstoffe für Boden- und Wandbeläge gibt es eigene materialökologische Anforderungen.

Besondere Hinweise + ggf. Hintergrundinformationen zu den spezifischen Anforderungen, sowie weitere grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung, FAQ) siehe auch → Reiter Erläuterung und → Muster-Leistungsverzeichnis mit Beispielen.

 

Download Gesamt-PDF

Detaillierte Anforderungsbeschreibung

anzeigen . . .

Nachfolgende Anforderungen an die Produkt-Dokumentation und -Deklaration sind für werkseitig verarbeitete flüssige und pastöse Bauprodukte (hier: Oberflächenbeschichtungen, Verlegewerkstoffe) einzuhalten:

Produktdokumentation

gemäß Produktdokumentation BNB_BN_1.1.6, Textbausteine Qualitätsniveau QN1 
Die spezifische Anforderungsbeschreibung zur Dokumentation, z.B. abZ oder ähnliches in Abhängigkeit von der jeweiligen Bauproduktgruppe, ist dabei zu beachten.

Deklaration gefährlicher und besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC)

Folgende Einsatzstoffe sind zu deklarieren, wenn sie im Produkt enthalten sind:
Stoffe, die unter der Chemikalienverordnung REACH (EG/1906/2006) als besonders besorgniserregend (SVHC) identifiziert und in die gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste (sogenannte „Kandidatenliste“) aufgenommen wurden (ab 0,1 Gewichtsprozenten pro Einzelstoff).

Nachweismöglichkeiten:

Einhaltung der 31. BIMSchV bzw. TA-Luft

Für werkseitig aufgebrachte Beschichtungen sind Nachweise zur Einhaltung der 31. BIMSchV bzw. TA-Luft in schriftlicher Form vorzulegen.

Nachweismöglichkeiten:

  • Herstellererklärung in aussagekräftiger schriftlicher Form, ggf. mit zusätzlichen Unterlagen, dass die Anforderungen eingehalten werden.

Falls der Nachweis nicht erbracht wird, gelten alle Anforderungen für die entsprechenden Vor-Ort-Beschichtungen. Textbausteine siehe Lacke, Lasuren, Beizen inkl. Grundbeschichtungen (für nicht mineralische Oberflächen, z.B. Holz, Metall, keine Bodenbeläge), Beschichtungen von Holz-BodenbelägenÖle und Wachse zur Behandlung von HolzoberflächenKorrosionsschutzbeschichtungen, sowie Verlegewerkstoffe für Boden- und Wandbeläge.

Quellen

für BNB anzeigen . . .

Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:

Hinweis zu werkseitig aufgebrachten Beschichtungen und Innenraumluft

An werkseitig aufgebrachte Oberflächenbeschichtungen oder Verlegewerkstoffe (z.B. in Fertigbodenelementen) werden gemäß BNB_BN_1.1.6 zunächst keine materialökologischen Anforderungen gestellt. Es genügt hier ein schriftlicher Nachweis zur Einhaltung der 31. BIMSchV bzw. TA-Luft. Wird dieser Nachweis erbracht, gelten für diese werkseitig aufgebrachten flüssigen oder pastösen Bauprodukte keine weiteren Anforderungen.

Soll ein Gebäude nach BNB zertifiziert werden, ist es im Rahmen von Kriteriensteckbrief 3.1.3 (Innenraumlufthygiene, Erläuterungen s. Reiter "Erläuterung") u.a. erforderlich, eine Raumluftmessung auf den Formaldehyd- und TVOC-Gehalt durchzuführen. Auch ohne Gebäudezertifizierung ist es inzwischen bei vielen öffentlichen Auftraggebern üblich, vor Aufnahme der Gebäudenutzung eine sog. "Freimessung" durchzuführen. Erfahrungsgemäß lassen sich die geforderten Raumluftwertedann erreichen, wenn die Auswahl und Verwendung der eingesetzten Materialien auf einem ganzheitlichen Konzept zur Vermeidung von Emissionen aus Bauprodukten basiert.

Bei werkseitigen Beschichtungen geht man davon aus, dass diese eine ausreichend lange Zeit zurückliegen und keine Emissionen mehr zu erwarten sind. Dies kann aber aus unterschiedlichen Gründen abhängig von der Art der Beschichtung (z.B. Werkstattbeschichtung von Schreinerelementen kurz vor dem Einbau im Gegensatz zu im Werk pulverbeschichteten Metallelementen) auch einmal nicht der Fall sein.
Entsprechend kann es auch bei werkseitigen Oberflächenbeschichtungen sinnvoll sein, Anforderungen für emissionsarme Produkte zu stellen wie sie für Vor-Ort-Beschichtungen notwendig wären, um eine höhere Planungssicherheit bezüglich der gewünschten Raumluftqualität und der damit in Verbindung stehenden Raumluftmessung zu erreichen.
Entsprechende Infos zu möglichen materialökologischen Anforderungen finden sich in den spezifischen materialökologischen Anforderungen der jeweiligen Vor-Ort-Beschichtungen und dort insbesondere im Reiter "Innenraumluft":

Hinweis zu werkseitig aufgebrachten Beschichtungen und weitergehenden Anforderungen, z.B. zum Rückbau

Werkseitig aufgebrachte Beschichtungen haften funktionsbedingt auf dem damit beschichteten oder verklebten Bauteil, eine möglichst starke und andauernde Haftung auf dem Untergrund ist gewünscht. Sie können nicht getrennt und auch nicht sortenrein zurückgebaut werden. 
Im Rückbau treten Beschichtungen daher als Anhaftungen (Störstoffe) in Erscheinung.

Entsprechende Infos zu möglichen materialökologischen Anforderungen, z.B. an die Inhaltsstoffe, um eine spätere Verwertbarkeit der beschichteten Bauteile nicht zu behindern, finden sich in den spezifischen materialökologischen Anforderungen der jeweiligen Vor-Ort-Beschichtungen und dort insbesondere im Reiter "Rückbau, Klima ...":