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Schwermetalle

Schwermetalle sind Metalle mit einer Dichte über 5,0 g / cm³. Zu den Schwermetallen zählen z. B. Blei, Cadmium, Chrom, Eisen, Kupfer, Mangan, Nickel, Quecksilber, Zink und Zinn.

Verwendung

Schwermetalle wurden bzw. werden in der Industrie verwendet, z. B. bei der Herstellung von Kunststoffen als Additive (Blei, Zinn, Cadmium), zur Metallveredelung, als Pigmente und Sikkative in Lacken, im Korrosionsschutz (Chrom) oder in Holzschutzmitteln (Chrom, Kupfer), für Trinkwasserleitungen (Kupfer, Eisen, Zink, Blei), für Dächer (Kupfer, Zink, Blei), Regenrinnen, Fallrohre usw..

Umwelt- und Gesundheitsgefährdung

Schwermetalle sind nicht abbaubar und können sich in der Nahrungskette anreichern (z. B. Quecksilber in Fischen, Cadmium in Wurzelgemüse und Innereien). Kupfer im Abfall von Müllverbrennungsanlagen begünstigt als Katalysator die Entstehung polychlorierter Dioxine und Furane. Abgesehen von Eisen sind alle Schwermetalle mehr oder weniger umwelt- und gesundheitsgefährdend, wobei selbstverständlich sehr unterschiedliche Dosis-Wirkungsbeziehungen bestehen. Durch Inhalation der Metalle in Pulverform können die Schwermetalle in die Lunge gelangen und gesundheitliche Beeinträchtigungen verursachen. 

Zu hohe Konzentrationen von Schwermetallen in Luft, Wasser, Boden sind schädlich für die menschliche Gesundheit und für andere Lebewesen.

Einträge von Schwermetallen in die Umwelt – z. B. durch Korrosion, Abwitterung und Beseitigungsprozesse (End of Life) – betreffen die Metalle Zink, Chrom, Kupfer, Blei, Zinn und – historisch – Cadmium.

Blei

Bauprodukte aus Blei siehe auch WECOBIS Baustoffinformationen / Metalle / Blei

Verwendung

z.B. Farbpigmente, Korrosionsschutzanstriche, Akkumulatoren, Einblechungen von Kaminen und Gebäudeanschlüssen, Bleiglas, Strahlenschutz, bis 1970 Trinkwasserleitungen.
Es bestehen Verwendungsverbote und -beschränkungen nach REACH, siehe GESTIS.

Insbesondere durch vorort aufgebrachte Beschichtungen können unterschiedliche Bauplatten, insbesondere Gipsbauplatten durch Blei belastet sein. In Bereichen mit Röntgendiagnostik und Strahlentherapie, insbesondere in Krankenhäusern, Ärztehäusern und Praxen werden Gipsbauplatten, eventuell auch andere Bauplatten mit Bleikaschierung verwendet, um den Strahlenschutz von Wänden und Decken sicherzustellen. Bei Abbruch, Rückbau oder Umbau kann entsprechend bleihaltiger Staub frei gesetzt werden.

Gesundheits-/Umweltgefährdung, Einstufungen

EU-GHS-Einstufung nach Verordnung (EG) 1272/2008:
- Reproduktionstoxizität, Kategorie 1A; H360FD
- Reproduktionstoxizität, Zusatzkategorie für Wirkungen auf oder über Laktation; H362
- Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition), Kategorie 1; H372
- Gewässergefährdend, Akut + chronisch, Kategorie 1; H400 + H410
- Signalwort: "Gefahr"
weiter siehe GESTIS-Stoffdatenbank / Blei

Falls mit Blei belastete Baustoffe bearbeitet oder entfernt werden müssen, ist die TRGS 505 "Blei" zu beachten und entsprechende Schutzmassnahmen vorzusehen.

Cadmium

Verwendung

z.B. Stabilisatoren, Pigmente, galvanische Beschichtungen, Batterien und Akkus.
Es bestehen Verwendungsverbote und -beschränkungen nach REACH, siehe GESTIS.

Gesundheits-/Umweltgefährdung, Einstufungen

EU-GHS-Einstufung nach Verordnung (EG) 1272/2008:
- Akute Toxizität, Kategorie 2, Einatmen; H330
- Keimzellmutagenität, Kategorie 2; H341
- Karzinogenität, Kategorie 1B; H350
- Reproduktionstoxizität, Kategorie 2; H361fd
- Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition), Kategorie 1; H372
- Gewässergefährdend, Akut + chronisch, Kategorie 1; H400 + H410
- Signalwort: "Gefahr"
weiter siehe GESTIS-Stoffdatenbank / Cadmium

Chrom

Verwendung

z.B. Veredelung von Metalloberflächen (Verchromung), Legierungsbestandteil von Stahl, Farbpigmente, Katalysatoren, Holzimprägnierung, Lederverarbeitung (Gerbstoff).

Gesundheits-/Umweltgefährdung, Einstufungen

Dreiwertiges Chrom (Chrom (III)) ist ein essentielles Spurenelement für Mensch und Tier.
Sechswertige Chromverbindungen (Chromate, Dichromate) sind krebserregend und verursachen allergische und asthmatische Reaktionen. Bei Arbeitern, die mit chromhaltigen Materialien zu tun hatten ist Lungenkrebs als Berufskrankheit anerkannt. Mit Chrom verunreinigte Zemente führen zu Zementekzemen.

Kupfer

Bauprodukte aus Kupfer siehe auch WECOBIS Baustoffinformationen / Metalle / Kupfer

Verwendung

z.B. Kupferblech für Dächer, Fassaden u.a. Abdeckungen, Kupferrohre, elektrische Leiter, chemischer Holzschutz.

Gesundheits-/Umweltgefährdung, Einstufungen

Kupfer steht unter dem Verdacht  bei der Verbrennung katalytisch die Entstehung von Dioxinen und Furanen zu begünstigen.

EU-GHS-Einstufung nach Verordnung (EG) 1272/2008:
- Entzündbare Feststoffe, Kategorie 1; H228
- Gewässergefährdend, Akut + chronisch, Kategorie 1; H400 + H410
- Signalwort: "Gefahr"
weiter siehe GESTIS-Stoffdatenbank / Kupfer

Quecksilber

Nicht brennbarer Stoff, praktisch unlöslich in Wasser, schwerer als Wasser, schwer oder sehr schwer flüchtig. Durch allmähliches Verdampfen bei Raumtemperatur können in geschlossenen Räumen gefährliche Konzentrationen in der Atemluft entstehen.
Viele Metalle, außer z.B. Eisen, lösen sich in Quecksilber in begrenzter Menge, bauen es in erheblicher Menge in ihr Kristallgitter ein oder bilden intermetallische Phasen (Amalgame).

Verwendung

z.B. Thermometer, Batterien, Schalter, Leuchtstofflampen, Farbpigment "Zinnoberrot", Holzschutzmittel.
Es bestehen Verwendungsverbote und -beschränkungen nach REACH, siehe GESTIS.

Gesundheits-/Umweltgefährdung, Einstufungen

EU-GHS-Einstufung nach Verordnung (EG) 1272/2008:
- Akute Toxizität, Kategorie 2, Einatmen; H330
- Reproduktionstoxizität, Kategorie 1B; H360D
- Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition), Kategorie 1; H372
- Gewässergefährdend, Akut + chronisch Kategorie 1; H400 + H410
- Signalwort: "Gefahr"
weiter siehe GESTIS-Stoffdatenbank / Quecksilber

Zink

Bauprodukte aus Zink siehe auch WECOBIS Baustoffinformationen / Metalle / Zink

Verwendung

z.B. Verzinkung von Stahlblech, Zinkblech, Zinkfarben.

Gesundheits-/Umweltgefährdung, Einstufungen

EU-GHS-Einstufung nach Verordnung (EG) 1272/2008:
- Gewässergefährdend, Akut + chronisch, Kategorie 1; H400 + H410
- Signalwort: "Gefahr"
weiter siehe GESTIS-Stoffdatenbank / Zink

Externe Links und Quellen

 

12/2023