Schimmelpilze
In Gebäuden, die z. B. über den Untergrund oder über defekte Dach- oder Fensterflächen Feuchtigkeit aufnehmen, bilden sich innerhalb kurzer Zeit dünne Schimmelbeläge, sogenannte "Schimmelrasen" an Wänden, Decken oder auf Holz-Bauteilen. Aber auch ungenügendes Lüften von Räumen kann zu Schimmelpilzbefall führen, wenn die Feuchtigkeit in den Räumen, die durch Kochen, Duschen usw. entsteht nicht abgelüftet wird.
Die Schimmelpilze nutzen Holz, Holzbestandteile in Tapeten oder organische Inhaltsstoffe in Farben und Lacken als Nährstoffe. Als deutliches Kennzeichen des Befalls tritt ein muffiger Geruch auf, es lösen sich Tapeten vom Untergrund und es bröckelt Putz ab. Auch Bauplatten aus Holzwerkstoffen und aus Gips mit Karton oder Zellstoffbestandteilen können vom Befall mit Schimmelpilz betroffen sein. Manche Schimmelpilzarten finden sich vorzugsweise auf zellstoffhaltigen Untergründen.
Gesundheitsgefährdung, Einstufungen
Von einigen Schimmelpilzen geht im Innenraum ein erhebliches Gesundheitsrisiko aus. Sie enthalten reizende oder toxische Stoffe und können Allergien, in seltenen Fällen auch Vergiftungen, Infektionen (Mykosen, Aspergillosen) auslösen. Besonders gefährdet sind Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen oder Immunsuppression.
Bei der Beseitigung von Schimmelpilzen sind Hohlräume und Innenseiten von Trockenbaukonstruktionen, Trittschalldämmungen etc. zu prüfen und zu beproben, da hier Schimmel auch nach außenseitiger Bauteiltrocknung entstehen oder vorhanden sein kann.
externe Links
- Pressemitteilung zum UBA-Schimmelleitfaden, 2017
- Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden ("UBA-Schimmelleitfaden"), Umweltbundesamt, 2017
12/2023