gefährliche Stoffe
Gefährliche Stoffe sind solche Chemikalien, von denen bestimmte Gefahren aufgrund ihrer physikalischen oder (öko)toxikologischen Eigenschaften ausgehen können. Im europäischen Chemikalienrecht werden diese Eigenschaften in der CLP-Verordnung zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen ((EG) Nr. 1272/2008) definiert. In Erzeugnissen müssen gefährliche Stoffe, die keine SVHC (besonders besorgniserregende Stoffe) sind, nicht gekennzeichnet sein.
siehe auch CLP-Verordnung, Gefahrstoff (= gefährliche Stoffe), REACH, Sicherheitsdatenblatt, Stoffe, Gemische, Erzeugnisse, SVHC (besonders besorgniserregende Stoffe)
externe Links
- ausführliche Informationen zu REACH und CLP finden Sie hier: REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesbehörden
- Informationsportal des Umweltbundesamtes www.reach-info.de
- Über die Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) können alle Vorschriften und Richtlinien im Zusammenhang mit Gefahrstoffen heruntergeladen werden: www.baua.de
Quellen
- Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude, Kriterium 1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt; BMVBS, Version 2013_3
14.12.2021 / LK