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gefährliche Stoffe

Gefährliche Stoffe sind solche Chemikalien, von denen bestimmte Gefahren aufgrund ihrer physikalischen oder (öko)toxikologischen Eigenschaften ausgehen können. Im europäischen Chemikalienrecht werden diese Eigenschaften in der CLP-Verordnung zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen ((EG) Nr. 1272/2008) definiert. In Erzeugnissen müssen gefährliche Stoffe, die keine SVHC (besonders besorgniserregende Stoffe) sind, nicht gekennzeichnet sein.

siehe auch CLP-VerordnungGefahrstoff (= gefährliche Stoffe), REACHSicherheitsdatenblatt, Stoffe, Gemische, ErzeugnisseSVHC (besonders besorgniserregende Stoffe)

externe Links

  • ausführliche Informationen zu REACH und CLP finden Sie hier: REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesbehörden
  • Informationsportal des Umweltbundesamtes www.reach-info.de
  • Über die Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) können alle Vorschriften und Richtlinien im Zusammenhang mit Gefahrstoffen heruntergeladen werden: www.baua.de

Quellen

 

14.12.2021 / LK