EU-Abfall-Verordnung

Zweck der EU-Abfall-Verordnung ist es einen Rechtsrahmen für den Umgang mit Abfällen in der Gemeinschaft fest zu legen. Sie soll zum Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit beitragen, indem die schädlichen Auswirkungen der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen vermieden werden.
Um das Wirtschaftswachstum von der Abfallerzeugung abzukoppeln, legt die Europäische Union einen Rahmen fest, mit dem der gesamte Abfallzyklus überwacht werden soll, von der Abfallerzeugung bis zur -beseitigung. Dabei wird der Abfallverwertung und dem Recycling besondere Bedeutung beigemessen.

Nicht unter den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen:

  • gasförmige Ableitungen,
  • radioaktive Abfälle,
  • ausgesonderte Sprengstoffe,
  • Fäkalien,
  • Abwässer,
  • tierische Nebenprodukte,
  • Körper von Tieren, die nicht durch Schlachtung zu Tode gekommen sind,
  • Abfälle aus mineralischen Ressourcen.


siehe auch Abfallschlüssel, Beseitigung, Entsorgung

Quelle

europa.eu (Online-Quelle)

30.03.21 / LK