Bundes-Immisionsschutzgesetz (BImSchG )

Zweck des Bundesimmisionsschutzgesetzes (BImSchG)  ist der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigung, Geräuschen, Erschütterungen und ähnlichem.
Zusammen mit den darauf gestützten Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften ist es das zentrale bundeseinheitliche Vorschriftensystem zur Lärmbekämpfung. Es enthält u.a. Bestimmungen über die Luftreinhaltung und die Errichtung und den Betrieb von industriellen und gewerblichen Anlagen als auch über den Lärmschutz beim Bau oder der wesentlichen Änderung von Straßen und Schienenwegen. Es enthält Bestimmungen über Beschaffenheit und Betrieb von Fahrzeugen, die im Zusammenhang mit verkehrsrechtlichen Vorschriften (z. B. Straßenverkehrsordnung, Straßenverkehrs-Zulassungsordnung) Lärmschutzanforderungen für Fahrzeuge festlegen als auch von Rechtsverordnungen über bestimmte Grenzwerte, die zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche nicht überschritten werden dürfen.
Darüber hinaus regelt es die Anforderungen zur Aufstellung von Lärmschutzplänen durch die Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden in Gebieten, in denen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche hervorgerufen werden oder zu erwarten sind.

externe Links 
  • auf der Homepage des BMU können steht der Gesetzestext zum Download verfügbar: Download

 

30.03.21 / LK