Biologischer Arbeitsplatzgrenzwert

Der Biologische Arbeitsplatzgrenzwert (BGW-Wert, früher: Biologischer Arbeitsplatztoleranzwert BAT-Wert) ist die Konzentration eines Stoffes oder seines Umwandlungsproduktes im Körper oder die dadurch ausgelöste Abweichung eines biologischen Indikators von seiner Norm, bei der i. a. die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht beeinträchtigt wird (§ 3 Abs. 7 GefStoffV).

Die Biologischen Arbeitsplatzgrenzwerte sind in der TRGS 903 aufgeführt. BGW-Werte sind Grenzwerte im Harn oder Blut, die Auskunft über die tatsächliche Belastung der einzelnen Person durch Gefahrstoffe geben. Dadurch können unterschiedliche Arbeitsplatzbedingungen oder aber individuelle Unterschiede einzelner Personen bei der Aufnahme und der Reaktion von Gefahrstoffen im Körper berücksichtigt werden.

siehe auch  Arbeitsplatzgrenzwert, SVHC, SVOC

externe Links
  • Über die Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) können alle Vorschriften und Richtlinien im Zusammenhang mit Gefahrstoffen heruntergeladen werden. Außerdem finden Sie eine Übersicht über die Bekanntmachungen zu den technischen Regeln und Beschlüssen: www.baua.de

 

29.03.21 / LK