Asbest
Asbest ist eine Sammelbezeichnung für verschiedene natürlich vorkommende, faserförmige Silikat-Minerale aus der Gruppe der:
- Kaolinit-Serpentine ((Klinochrysotil (Syn./veraltet: Chrysotil, Deweylit, Bergleder, Berghaut, Serpentin – weißer, brauner oder grüner Asbest), Orthochrysotil (Syn./veraltet: Chrysotil, Mitaxit - blaßbrauner bis grauer Asbest) sowie Parachrysotil (Syn./veraltet: Amianth, Chrysotil - gemeiner oder gewöhnlicher, meist grünlicher Asbest))
und der - Amphibole ((Aktinolith (Syn./veraltet: Amianth, Strahlstein, Byssolith; e.g. Aktinolithasbest, Amphibolasbest), Anthophyllit, Ferro-Anthophyllit (e.g. Brauner Asbest), Grunerit (Syn./veraltet: Amosit), Magnesioriebeckit (Var.: Krokydolith - Blauer Abest) sowie Tremolit (Tremolithasbest))
Da Asbest eine große Festigkeit besitzt, hitze- und säurebeständig ist und hervorragend dämmt, sowie zu Garnen versponnen und verwebt werden kann, wurden asbestartige Mineralien schon vor 2000 Jahren für vielfältige Zwecke verwendet.
Obwohl die krebserzeugende Wirkung von Asbest seit langem bekannt ist, wurde Asbest verstärkt seit den 1950er Jahren bis in die 1970er und 1980er Jahre als Baumaterial verwendet, da es für viele Einsatzzwecke sehr gut geeignet war. Dabei kam überwiegend Weißasbest (Chrysotil), Blauasbest (Krokydolith), aber auch Braunasbest (Amosit) zur Weiterverarbeitung.
Danach schränkte der Gesetzgeber die Verwendung von Asbest immer stärker ein. Bereits eingebaute Materialien wurden in der Regel nur bei akuter Gefährdung (i.d.R. schwach gebundene Asbestprodukte) sofort entfernt. Jedoch findet man auch heute noch asbesthaltige Materialien (meist fest gebundenes Asbest), die bei der Renovierung besonders sorgfältig durch speziell geschultes Fachpersonal behandelt und entfernt werden müssen, um Gesundheitsgefährdungen zu vermeiden.
Bis zum endgültigen Verbot im Jahr 1995 und vereinzelt danach muss von Asbest in vielen (Bau-) Produkten ausgegangen werden, z.B. in Spritzmassen, Gips-Spachtelmassen, Mörteln, Putzen und Zementklebern, in Schnüren und Geweben, in Leichtbauplatten, Asbestzementprodukten und Naturstein oder in Kunststoffbelägen, Kunstschäumen, Gießmassen, Kitten, Anstrichen, Leimklebern sowie Teer- Leinöl- und Gummiprodukten.
Gefährdungseinstufung und Toxizität für Asbest
nach ChemG : T (Giftig)
nach GefstoffV: R 45 Kann Krebs erzeugen, R 48/23 Auch giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch einatmen
Bei Asbest in Bauprodukten wird wie folgt unterschieden.
Fest gebundene Asbestprodukte, Asbestanteil bis 15 Gew.-%, Raumgewicht i. d. Regel über 1500 kg/m3, aber stets über 1.000 kg/m3. Die Asbestfasern sind relativ fest gebunden.
Schwach gebundener Asbest, Asbestanteil ab 60 Gew.-%, Raumgewicht i. d. Regel unter 1000 kg/m3.
Besondere Gefährdung geht dabei von schwach gebundenem Asbest aus.
Die Gefahrstoffverordnung sieht vor, dass Arbeiten an Asbestprodukten nur von Firmen ausgeführt werden dürfen, die über die personellen (insbesondere Sachkundenachweis gemäß Technischer Regel für Gefahrstoffe [TRGS 519] und betrieblichen (Spezialstaubsauger, Unterdruckgeräte) Voraussetzungen für den Umgang mit Asbest verfügen.
Sofern schwachgebundene asbesthaltige Baustoffe festgestellt werden, ist die „Richtlinie für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden" (Asbestrichtlinie) zu beachten.
externe Links und Quellen
- Umwelt Wissen - Abfall / Asbest, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), 2018 Download
- Informationsblatt 501 - Asbest (Download), Online-Quelle abgerufen am 04.12.2014
- ASBEST, Informationen über Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten, BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (in Überarbeitung)
- Schadstopp, Broschüre des Gesamtverband Schadstoffsanierung e.V., 2019 Download
- Schadstoffe in Innenräumen und an Gebäuden, Gesamtverband Schadstoffsanierung GbR (Hrsg.), Verlag Rudolf Müller, 2010
- Ökologisches Baustofflexikon Linden, Marquardt (Hrsg.), 4.Auflage, 2018
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