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AgBB-Bewertungsschema

Um die Grundlage für eine einheitliche und nachvollziehbare gesundheitliche Bewertung von Bauprodukten in Deutschland bereitzustellen, hat der „Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten“ (AgBB) ein Bewertungskonzept (AgBB-Bewertungsschema) zur gesundheitlichen Bewertung der VOC-Emissionen (VOC und SVOC) aus Bauprodukten entwickelt und bereitgestellt (siehe Quelle), da Bauprodukte eine bedeutsame Quelle für die Belastung der Innenraumluft durch flüchtige organische Verbindungen (VOC) darstellen können. 

Dieses Schema wurde vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) in die „Grundsätze zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten in Innenräumen“ übernommen. Beschichtungen für Parkette und Holzfußböden, Beschichtungen für elastische Bodenbeläge, Parkettklebstoffe, Universalklebstoffe und Verlegeunterlagen müssen diese Grundsätze beispielsweise erfüllen, um eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für die Anwendung in Aufenthaltsräumen zu erhalten (genaue Erläuterungen hierzu siehe abZ - allgemeine bauaufsichtliche Zulassung).

Für die Erfüllung der „Grundsätze zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten in Innenräumen“ finden neben weiteren verbindlichen Anforderungen auch die Kriterien des AgBB-Bewertungsschemas gemäß untenstehender Tabelle Anwendung.

Zeitpunkt der Emissionsmessung

TVOC [mg/m3]

Summe SVOC [mg/m3]

Kanzerogene 1A bzw. 1B nach GHS-System  [mg/m3]

Nach 3 Tagen

≤10

≤ 0,01

Nach 28 Tagen

≤ 1

≤ 0,1

≤ 0,001

Als weitere verbindliche Kriterien nach 28 Tagen sind festgelegt:

  • die VOC-Einzelstoffbewertung nach dem NIK-Konzept (NIK= niedrigste interessierende Stoffkonzentration) des AgBB mit dem stoffspezifischen NIK-Wert (NIKi);
  • die R-Wert-Beurteilung über R = Summe ci/NIKi ≤ 1 mit ci = gemessene VOC-Einzelstoffkonzentration(i);
  • nicht bewertbare VOC-Einzelstoffe (ohne NIK-Wert) über die Summenkonzentration ≤ 0,1 mg/m3.

Allgemein gelten für VOC-Einzelstoffe eine einheitliche analytische Nachweisgrenze von 1 µg/m³ und bei der Bewertung der Einzelstoff- bzw. der Summenkonzentration eine Berücksichtigungsgrenze von 5 µg/m³.

Quellen
  • AgBB: Gesundheitliche Bewertung der Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC und SVOC) aus Bauprodukten, Umweltbundesamt, 2012 (Download des aktuellen AgBB-Bewertungsschemas)
  • DIBt: „Grundsätze zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten in Innenräumen“, (Download)

 

29.03.21 / LK