Materialökologische Anforderungen: Holzwerkstoffe
Informationen zu den Anforderungen an Holzwerkstoffe
| Besondere Hinweise und Hintergrundinformationen zu den Anforderungen an Holzwerkstoffe Inhalt aufklappen | |
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Im Rahmen der Bewertung nach BNB_BN_1.1.6 (Risiken für die lokale Umwelt, Erläuterungen s.u. "Allgemeine Informationen ..." + "Lokale Umwelt") werden Anforderungen in Bezug auf 6 Schadstoffgruppen formuliert. Für Holzwerkstoffe in Innenräumen sind demnach die hervorgehobenen Schadstoffgruppen zu bewerten: 1 Gefährliche und besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) Planungshinweis hinsichtlich InnenraumluftqualitätSoll ein Gebäude nach BNB zertifiziert werden, ist es im Rahmen von Kriteriensteckbrief 3.1.3 (Innenraumlufthygiene, Erläuterungen s.u. "Allgemeine Informationen" + "Innenraumluft") u.a. erforderlich, eine Raumluftmessung durchzuführen. Auch ohne Gebäudezertifizierung ist es inzwischen bei vielen öffentlichen Auftraggebern üblich, vor Aufnahme der Gebäudenutzung eine sog. "Freimessung" durchzuführen. Erfahrungsgemäß lassen sich die geforderten Raumluftwerte dann erreichen, wenn die Auswahl und Verwendung der eingesetzten Materialien auf einem ganzheitlichen Konzept zur Vermeidung von Emissionen aus Bauprodukten basiert. In der Regel wird dies mit den Anforderungen unter "Lokale Umwelt" / QN5 umgesetzt. Für eine höhere Planungssicherheit bezüglich der gewünschten Raumluftqualität kann es aber auch sinnvoll sein, höhere Anforderungen an die Produktauswahl zu stellen. Infos und ggf. zusätzliche Anforderungen finden sich im Reiter "Innenraumluft". Im Fall der Holzwerkstoffe ist es möglich, dass abhängig von Raumbeladung und Lüftungssituation die alleinige Einhaltung der gesetzlichen Mindestanforderungen in Europa (E1-Platten mit max. 0,1ppm Formaldehyd) nicht zum gewünschten Ergebnis bei der Messung / Raumluftqualität führt. Neben den maßgeblich für mögliche Formaldehydemissionen verantwortlichen Bindemitteln und Leimen können aus Holzwerkstoffen wie auch aus Naturholz zudem diverse flüchtige organische Substanzen (VOC) freigesetzt werden, die über E1 nicht geregelt sind. In den Anforderungen unter "Lokale Umwelt" müssen ab QN5 höhere Anforderungen entsprechend den Grenzwerten des Blauen Engels DE-UZ 76 für Formaldehyd-, VOC- und SVOC-Emissionen eingehalten werden. Insbesondere bei hohen Raumbeladungen empfehlen sich jedoch zusätzliche Anforderungen siehe → Reiter Innenraumluft Aktueller Hinweis zu bauaufsichtlichen Anforderungen an kunstharzgebundene Spanplatten und OSB!Gemäß Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVVTB 2019/1 / A 3.2.1 in Verbindung mit Anhang 8) müssen kunstharzgebundene Spanplatten und OSB bei Verwendung in Aufenthaltsräumen u.a. eine Emissionsprüfung zur quantitativen Bestimmung und Bewertung flüchtiger (VOC) und schwer flüchtiger (SVOC) Verbindungen auf Basis und mit Einhaltung des AgBB-Bewertungsschemas nachweisen. Aktueller Hinweis zu E1 in Deutschland!Zum 01.01.2020 hat sich in Deutschland das Referenzverfahren für die Emissionsmessung zum Nachweis von E1 mit max. 0,1 ppm Formaldehyd gemäß Chemikalien-Verbotsverordnung geändert (→ Bundesanzeiger v. 11/18), was dazu führt, dass die Formaldehydergebnisse von Platten, die nach dem "alten" Verfahren (EN 717-1) gemessen werden, verdoppelt werden müssen und trotzdem nur maximal 0,1 ppm betragen dürfen. Die tatsächlichen Formaldehyd-Konzentrationen im Gebäude werden durch die gesamte Einbausituation (Raumbeladung, evtl. Lochung der Platten) und den Luftwechsel beeinflußt. Es können daher auch bei der Verwendung zugelassener Werkstoffe entsprechend der Emissionsklasse E1, bei entsprechend ungünstigen Einbaubedingungen durchaus erhebliche Formaldehydkonzentrationen auftreten. Folgen der Änderung des Referenzverfahrens für E1 in der deutschen Chemikalien-Verbotsverordnung für die Anforderungen ab QN3Gemessen nach EN 717-1 dürfen Holzwerkstoffe für die Erreichung von E1 in Deutschland nun nicht mehr max. 0,1 ppm, sondern nur noch max. 0,05 ppm Formaldehyd emittieren, da der Messwert verdoppelt werden muss. Ein nach EN 717-1 erreichter Wert von 0,065 ppm, wie in QN3 aktuell noch gefordert, wäre demnach in Deutschland gar nicht mehr zulässig, die in QN4 geforderten max. 0,05 ppm entsprechen nun der gesetzlichen Mindestanforderung E1. Eine einfache Halbierung auch dieser Grenzwerte ist denkbar, wäre dann aber in QN4 hinsichtlich Formaldehyd bereits strenger als derzeit im Blauen Engel, der wiederum in QN5 gefordert wird und für Formaldehyd gemessen nach EN 717-1 max. 0,03 ppm zulässt. Wie verhält sich E1 nun zu den Anforderungen im Blauen Engel DE-UZ 76?Zunächst ist wichtig zu beachten, dass E1 nur das Verhalten hinsichtlich Formaldehydemissionen beschreibt. Der Blaue Engel oder andere Umweltzeichen regeln nicht nur Formaldehydemissionen, sondern auch andere VOC-Emissionen und gefährliche Inhaltsstoffe. |
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| Wo finde ich weitere Hilfestellung und Informationen zur Umwelt- und Gesundheitsrelevanz von Holzwerkstoffen? Gibt es auch eine Übersicht mit Umweltzeichen (z.B. Blauer Engel) oder anderen Deklarationen (z.B. GISCODE, EPD)? Inhalt aufklappen | |
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Weitere ausführliche Informationen zu Holzwerkstoffen finden sich in WECOBIS z.B. in den Reitern Ausschreibung, Bewertungssysteme, Zeichen & Deklarationen oder Lebenszyklus des Datenblatts. Im Reiter Zeichen & Deklarationen findet sich eine Übersichtstabelle z.B. mit Umweltzeichen, GISCODES oder Umweltproduktdeklarationen für die jeweilige Produktgruppe. Unter Service / Sonderthemen finden sich zudem folgende Fachartikel: |
Allgemeine Informationen + FAQ zu den Anforderungen und Textbausteinen
| Worauf basieren die materialökologischen Anforderungen und Textbausteine für Planung und Ausschreibung in WECOBIS? Inhalt aufklappen | |
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Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren derzeit im Wesentlichen auf den Kriteriensteckbriefen zu "Risiken für die lokale Umwelt" (BNB_BN_1.1.6), zur "Innenraumlufthygiene" (BNB_BN_3.1.3), zu "Rückbau, Trennung und Verwertung" (BNB_BN_4.1.4) sowie gegebenenfalls zu anderen baustoffrelevanten Einzelaspekten des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau. In den Reitern "Innenraumluft" oder "Rückbau, Klima ... " (Erläuterung s.u.) werden ggf. auch mögliche weitergehende Anforderungen zur Emissions- und Schadstoffminderung dargestellt. Grundlage dafür bilden allgemeine Nachhaltigkeitsaspekte (z.B. Förderung nachwachsender Rohstoffe, Ressourcenschonung, kreislaufgerechtes Bauen / Cradle-to-Cradle) Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt"Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6 zielt auf die Reduktion bzw. Vermeidung von Bauprodukten, die aufgrund ihrer Schadstoffgehalte oder Schadstofffreisetzungen ein Risikopotenzial für die Umweltmedien Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft sowie gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Anreicherung in den Nahrungsketten oder Verunreinigung der Innenraumluft verursachen können. Dies bezieht sich auf die Verarbeitung auf der Baustelle und auf die Nutzungsphase sowohl innen als auch außen liegender Produkte. Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 "Innenraumlufthygiene"Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 zielt auf die Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten, damit es zu keinen negativen Effekten hinsichtlich der Befindlichkeit und gesundheitlichen Beeinträchtigung der Raumnutzer aufgrund verunreinigter Innenraumluft kommt. Kriteriensteckbrief BNB_BN_4.1.4 "Rückbau, Trennung, Verwertung"Kriteriensteckbrief BNB_BN 4.1.4 "Rückbau, Trennung und Verwertung" zielt auf die Einsparung von Deponieraum, Rohstoffen und Produktionsenergie. Im Rahmen der Bewertung des Kriteriensteckbriefs werden die Bauelemente eines Gebäudes deshalb eingestuft bezüglich ihrer
Die Bauprodukte müssen außerdem so beschaffen sein, dass beim Abriss keine gefährlichen Abfälle anfallen. Hinweis zur Bewertung nach BNB: Tipp für die PlanungIm Reiter "BNB-Kriterien" der Standard-Datenblätter in WECOBIS wird die jeweilige Bauproduktgruppe (z.B. Dispersionslackfarben) hinsichtlich BNB-Kriterien eingeordnet. Damit lassen sich z.B. folgende Fragen beantworten: Welche Einzelkriterien kann eine Produktgruppe, z.B. Dispersionslackfarben, i.d.R. erfüllen oder auch nicht erfüllen? Welche Einschränkungen bestehen für eine Produktgruppe? |
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| Was hat es mit "QNG" und dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude auf sich? Warum sind manche Anforderungen damit markiert? Inhalt aufklappen | |
BEG + KFN - Förderung für Nachhaltigkeits-Klasse und Klimafreundlichen Neubau mit dem QNGDer Bund fördert im Rahmen der "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) seit 1. Juli 2021 Nachhaltigkeitszertifizierungen bei Neubauten (= Klimafreundlicher Neubau mit QNG) und bei der Sanierung von Nichtwohngebäuden (NH-Klasse). Der erforderliche Nachweis für die Förderung erfolgt über die Vergabe des gebäudebezogenen QNG. Das QNG („Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“) ist ein staatliches Qualitätssiegel für Gebäude. Voraussetzung für die Vergabe des Qualitätssiegels ist ein Nachweis der Erfüllung allgemeiner und besonderer Anforderungen an die ökologische, soziokulturelle und ökonomische Qualität von Gebäuden auf Basis einer vollständigen Zertifizierung mit einem der für QNG registrierten Zertifizierungssysteme. Anforderungen an die Schadstoffvermeidung in BaumaterialienDazu gehören auch materialökologische Anforderungen, die auf den Anforderungen in Kriteriensteckbrief BNB_1.1.6 (s.o.) basieren. Eine Übersichtstabelle zu den "Qualitätsanforderungen an die Schadstoffvermeidung in Baumaterialien" findet man im QNG-Anforderungskatalog / Anhangdokument 313. In der Regel folgen diese besonderen QNG-Anforderungen einem mittleren Niveau in BNB_1.1.6.. Markierung der QNG-Anforderungen in WECOBISDa die Anforderungen an Baumaterialien im QNG mit bestimmten BNB-Anforderungen (i.d.R. QN2) übereinstimmen, sind die jeweiligen QNG-Anforderungen im Reiter "Lokale Umwelt" produktgruppenspezifisch markiert, zum einen in der Bezeichnung des Unterreiters (z.B. QN2 = QNG), zum anderen im Unterreiter "Übersicht" in der Übersichtstabelle. |
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| Ich will mein Gebäude gar nicht zertifizieren. Was nützen mir dann materialökologische Anforderungen nach BNB? Inhalt aufklappen | |
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Auch wenn ein Gebäude nicht im Rahmen eines Bewertungssystems zertifiziert werden soll, bilden die einzelnen Kriteriensteckbriefe eine gute Grundlage, Orientierung und Hilfestellung für die Umsetzung ökologischer Aspekte in der Gebäudeplanung. Das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude ist ein öffentlich zugängliches und transparentes Instrument. Alle Kriteriensteckbriefe können auch einzeln abgerufen und frei verwendet werden. In den WECOBIS Planungs- und Ausschreibungshilfen gibt es deshalb Anforderungen und Textbausteine, die sich an materialrelevanten Einzelkriterien des Bewertungssystems orientieren (z.B. Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt" und Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 "Innenraumlufthygiene"). Die verschiedenen Qualitätsniveaus in den Kriteriensteckbriefen bieten zudem die Möglichkeit, sich - abhängig von den projektspezifischen Anforderungen und Möglichkeiten - für ein Anforderungsniveau zu entscheiden. Es wird jedoch empfohlen, soweit möglich ein hohes Anforderungsniveau anzustreben. Denn um die Risiken für die lokale Umwelt möglichst gering zu halten bzw. eine gute Luftqualität sicherzustellen, ist eine sorgfältige Auswahl schadstoff-und emissionsarmer Bauprodukte erforderlich. Tipp für die Planung: |
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| Welche Informationen findet man in den Reitern "Lokale Umwelt", "Innenraumluft", "Rückbau, Klima ..."? Warum sieht man nicht immer alle Reiter? Inhalt aufklappen | |
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Die in WECOBIS dargestellten materialökologischen Anforderungen sind in verschiedene Themenbereiche untergliedert. Diese sind derzeit "Lokale Umwelt", "Innenraumluft" und "Rückbau, Klima ...". |
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| Wo finde ich Textbausteine? Wie sind die Textbausteine aufgebaut? Inhalt aufklappen | |
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Textbausteine finden sich in den jeweiligen Themenreitern (z.B. "Lokale Umwelt", "Innenraumluft", "Rückbau, Klima ..."). Dort wird nach Anwählen des Reiters zunächst eine Übersicht aufgerufen, die alle ggf. folgenden Anforderungen als Kurztext mit den wichtigsten Nachweismöglichkeiten darstellt. Über den Button "Textbaustein kopieren" besteht die Möglichkeit, die einfach formatierte kurze Leistungsbeschreibung in die Zwischenablage zu kopieren und anschließend direkt in ein Ausschreibungsprogramm einzufügen. |
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| Wie können die Textbausteine konkret genutzt werden? Inhalt aufklappen | |
Anwendungsmöglichkeiten der Textbausteine
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| Wo finde ich weitere Hilfestellung und Informationen zur Umwelt- und Gesundheitsrelevanz von Bauproduktgruppen? Gibt es auch eine Übersicht mit Umweltzeichen (z.B. Blauer Engel) oder anderen Deklarationen (z.B. GISCODE, EPD)? Inhalt aufklappen | |
| Weitere ausführliche Informationen finden sich in WECOBIS in den jeweiligen Baustoffinformationen (verlinkt im rechten Navigationsbalken) und dort z.B. in den Reitern Planungsgrundlagen, Zeichen & Deklarationen, Bewertungssysteme oder zum Lebenszyklus. Im Reiter Zeichen & Deklarationen findet sich eine Übersichtstabelle z.B. mit Umweltzeichen, GISCODES oder Umweltproduktdeklarationen für die jeweilige Produktgruppe. | |
| Allgemeine Hinweise zu Dokumentation und Nachweisen, sowie zu Nachweisen über geeignete Umweltzeichen oder Gütesiegel Inhalt aufklappen | |
Allgemeine Hinweise zu Dokumentation und NachweisenIn Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6 finden sich Informationen zur Dokumentation und den erforderlichen Nachweisen. In Abhängigkeit von Produkt- und Schadstoffgruppe können das zum Beispiel Herstellerauskunft nach REACH, Leistungserklärung zur CE-Kennzeichnung, allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ), PDB (Produktdatenblatt), TM (technisches Merkblatt), SDB (Sicherheitsdatenblatt), begründete Herstellererklärung oder EPDs (Umwelt-Produktdeklaration) sein. Unter anderem sind dort auch der Umfang der Dokumentationspflicht, die einzelnen Nachweisdokumente und geeignete Analysemethoden erläutert. Zu beachten ist immer, dass bei freiwilligen Unterlagen, die nicht gesetzlich oder durch Verordnung vorgeschriebenen sind, die Angaben zu relevanten Schadstoffen unterschiedlich oder eventuell auch gar nicht enthalten sein können. Das bedeutet, dass beispielsweise PDB oder TM nur zum Nachweis durch den Hersteller dienen können, wenn hier auch hinreichende Angaben zu einer bestimmten Schadstoffgruppe gemacht werden. Das Fehlen von Angaben zu einer Schadstoffgruppe in diesen oder ähnlichen Dokumenten stellt keinesfalls sicher, dass diese in dem Produkt nicht enthalten sind, da es keine verbindlichen Vorgaben zu diesen Dokumenten gibt. Auch ein Sicherheitsdatenblatt unterliegt keiner Regelung über seinen Inhalt, wenn es für eine Produktgruppe nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Leistungserklärung, abZ und Sicherheitsdatenblatt werden in WECOBIS i.d.R. nur als Nachweismöglichkeit angegeben, wenn sie gesetzlich vorgeschrieben sind. Hinweise zur Nachweisführung über geeignete Umweltzeichen oder DeklarationenEin Konformitätsnachweis kann auch durch geeignete Umweltzeichen oder Gütesiegel, z. B. Blauer Engel, natureplus-Qualitätszeichen, Österreichisches Umweltzeichen oder andere Produktdeklarationen erfolgen. Bekannte Nachweismöglichkeiten über Umweltzeichen und Gütesiegel sind jeweils am Ende der stofflichen Anforderungen aufgeführt. Sie haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Daher kann es durchaus weitere Umweltzeichen oder Gütesiegel geben, die als Konformitätsnachweis geeignet sind. |
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| Rechtliche Hinweise für die Verwendung der Textbausteine Inhalt aufklappen | |
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Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren derzeit im Wesentlichen auf den Kriteriensteckbriefen zu "Risiken für die lokale Umwelt" (BNB_BN_1.1.6), zur "Innenraumlufthygiene" (BNB_BN_3.1.3), zu "Rückbau, Trennung und Verwertung" (BNB_BN_4.1.4) sowie gegebenenfalls zu anderen baustoffrelevanten Einzelaspekten des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau. Die gestellten Anforderungen zur Reduktion von problematischen Stoffen in Bauprodukten beziehen sich auf Maßnahmen, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Die Einhaltung aller gesetzlichen Regelungen im Hinblick auf Schadstoffe wird vorausgesetzt. Werden die Textbausteine einer Angebotseinholung oder Ausschreibung zugrunde gelegt und in die Leistungsbeschreibung eingearbeitet, hat der Ersteller der Leistungsbeschreibung und / oder die ausschreibende Stelle die Rechtssicherheit und die Aktualität der Texte eigenverantwortlich zu prüfen. Die Texte müssen der Struktur und dem Aufbau der jeweiligen Leistungsbeschreibung angepasst werden. Sowohl die inhaltlichen Grundlagen der Textbausteine als auch die Rechtslage sind in einer ständigen Entwicklung. Die Betreiber und die Geschäftsstelle von WECOBIS lehnen daher jede Verantwortung für die Aktualität und die Rechtssicherheit ab. Bei vollständiger Verwendung der Textbausteine wird empfohlen, den Planungs- bzw. den Ausschreibungsunterlagen ggf. die jeweiligen Kriteriensteckbriefe als Anlage beizufügen oder zumindest auf diese zu verweisen. |
Infos zum Reiter "Lokale Umwelt"
| Worum geht es im Reiter "Lokale Umwelt"? Inhalt aufklappen | |
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Im Reiter "Lokale Umwelt" wird das von Bauprodukten ausgehende Risiko für die Umweltmedien Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft sowie für gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Anreicherung in den Nahrungsketten oder für Verunreinigung der Innenraumluft behandelt. Die Anforderungen basieren auf Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt" des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau. Der Steckbrief teilt die Anforderungen in 3 Qualitätsniveaus (QN1 – QN3) ein, wobei QN3 das höchste Qualitätsniveau mit den strengsten Anforderungen darstellt. Tipp für die PlanungIm Reiter "Bewertungssysteme" der Standard-Datenblätter in WECOBIS wird die jeweilige Bauproduktgruppe (z.B. Elastomer-Bodenbeläge) hinsichtlich BNB-Kriterien eingeordnet. Damit lassen sich z.B. folgende Fragen beantworten: Welche Einzelkriterien kann eine Produktgruppe, z.B. Elastomer-Bodenbeläge, i.d.R. erfüllen oder auch nicht erfüllen? Welche Einschränkungen bestehen für eine Produktgruppe? |
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| Was helfen mir die Übersichtstabellen? Was bedeutet BNB, QNG, QN1, QN2 usw.? Warum fehlt manchmal ein QN? Welche Bedeutung haben die Icons in der Mitte der detaillierten Übersichtstabelle? Inhalt aufklappen |
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Die Übersichtstabellen im Reiter "Lokale Umwelt" zeigen die materialökologischen Einzelanforderungen des Kriteriensteckbriefs BNB_BN_1.1.6 „Risiken für die lokale Umwelt" des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB). Der Kriteriensteckbrief teilt die Anforderungen in 3 Qualitätsniveaus (QN1 – QN3) ein. QN3 ist dabei das höchste Qualitätsniveau mit den strengsten Anforderungen. Als Mindestanforderung gilt die übergreifende Pos. 1.1 mit Anforderungen an die Produktdokumentation und die Deklaration von SVHC. Die qualitative Bewertung der Bauprodukte erfolgt in den produktgruppenspezfischen Positionen in 3 Qualitätsniveaus. Voraussetzung für QN1 bis QN3 ist immer auch die Erfüllung der Mindestanforderungen gemäß Pos. 1.1. Es wird nicht empfohlen, allein Pos. 1.1 als Ziel für die Bauproduktauswahl zu definieren. Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)Erläuterungen zum QNG siehe oben "Allgemeine Informationen" / zweite Frage "Fehlende" QNsIn einigen Fällen gibt es keinen Unterschied in den Anforderungen von verschiedenen Qualitätsniveaus. Das lässt sich auch in den Übersichtstabellen ablesen. Textbausteine finden sich dann nur für das jeweils höchste QN (z.B. nur QN3 und kein QN2, wenn die Anforderungen von QN3 und QN2 gleich sind). Erläuterung der Tabellenstruktur der "Detaillierten Übersichtstabelle"In der Vertikalen teilt sich die Tabelle in 2 Hauptbereiche. In der linken Hälfte der Tabelle finden sich die materialökologischen Anforderungen. Neben der Anforderung selbst gibt die Tabelle noch Auskunft darüber, für welches Qualitätsniveau die jeweilige Anforderung besteht und welches Schutzziel damit angestrebt wird. Die rechte Hälfte der Tabelle gibt darüber Auskunft, wie der Nachweis für die jeweilige Einzelanforderung erbracht werden kann. Dabei wird zunächst der Standardnachweis entsprechend der Anforderung genannt. Das kann auch der Blaue Engel sein, wenn dieser als Anforderung genannt ist. Anschließend folgen Hinweise auf weitere Nachweismöglichkeiten wie z.B. weitere Umweltzeichen, andere Produktdeklarationen oder chem. Analysen. In der Horizontalen gliedert sich die Tabelle in sinnvolle Abschnitte, die den ansteigenden Qualitätsniveaus im Kriteriensteckbrief 1.1.6 folgen. IconsDie Icons in der Spalte "Hauptziel der Anforderung" verdeutlichen übersichtlich, welches Schutzziel mit einer Anforderung angesprochen wird (siehe Legende unter der Übersichtstabelle). Letztlich ist es fast nie so, dass mit einer Anforderung nur ein Schutzziel angestrebt wird. Meist sind mehrere Bereiche oft auch indirekt betroffen. Die Icons dürfen deshalb nur zur Orientierung dienen - ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Ausschließlichkeit. Auch die sorgfältige Dokumentation der verwendeten Baumaterialien und Stoffe leistet einen indirekten Beitrag und ist deshalb grundsätzlich mit dem Baum für "lokale Umwelt" markiert. Nachweismöglichkeiten über geeignete Umweltzeichen oder DeklarationenZum Teil werden in Kriteriensteckbrief 1.1.6. freiwillige Produktkennzeichnungen, z.B. der „Blaue Engel" genannt (s. ggf. Spalte "Standardnachweise entsprechend Anforderung"). Gleichwertige Produkte, d.h. Produkte, welche die Anforderungen erfüllen, aber nicht mit dem „Blauen Engel" gekennzeichnet sind, sind hier zugelassen. Der Nachweis der Gleichwertigkeit ist dabei nur für die in Kriteriensteckbrief 1.1.6 genannten Schadstoffgruppen erforderlich. Aus diesem Grund werden für die Anforderung „Blauer Engel" hier die relevanten Einzelanforderungen aus den jeweiligen Vergaberichtlinien genannt. Produkte mit dem „Blauen Engel" erfüllen diese Einzelanforderungen automatisch. Wenn auch andere Zeichen oder Deklarationen bekannt sind, die diese Anforderungen erfüllen, sind sie bei der jeweiligen Einzelanforderung in der Spalte "Umweltzeichen" aufgeführt. Sie haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Daher kann es durchaus weitere Umweltzeichen oder Gütesiegel geben, die als Konformitätsnachweis geeignet sind. Tipp für die PlanungEine umfangreiche Übersicht zu Umweltzeichen und Deklarationen mit vielen Erklärungen findet sich in jeder Produktgruppe im Reiter Zeichen & Deklarationen. |
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| Wo finde ich die Textbausteine? Inhalt aufklappen | |
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Die Übersichtstabelle zeigt alle Anforderungen zum Thema "Lokale Umwelt" in Kurzform. Unter der Übersichtstabelle findet man produktgruppenspezifische Hinweise zum Geltungsbereich, den Anforderungen oder zur Dokumentation und Deklaration. Werden in mehreren aufeinanderfolgenden QNs dieselben Anforderungen gestellt, ist nur das höchste dieser QNs dargestellt (z.B. bei gleichen Anforderungen in QN2+3 nur QN3). Voraussetzung für QN1 bis QN3 ist immer auch die Erfüllung der Mindestanforderungen gemäß Pos. 1.1. hinsichtlich Dokumentation und Deklaration. Es wird nicht empfohlen, allein Pos. 1.1 als Ziel für die Bauproduktauswahl zu definieren. BeispielIm Reiter QN3 finden sich die Textbausteine für alle Anforderungen, die zur Erfüllung von Qualitätsniveau 3 gemäß Kriteriensteckbrief 1.1.6 erforderlich sind, in der detaillierten Anforderungsbeschreibung einschließlich der Mindestanforderungen aus Pos. 1.1. "Fehlende" QNsIn einigen Fällen gibt es keinen Unterschied in den Anforderungen von verschiedenen Qualitätsniveaus. Das lässt sich auch in der Übersichtstabelle ablesen. Textbausteine finden sich dann nur für das jeweils höchste QN (z.B. nur QN3 und kein QN2, wenn die Anforderungen von QN2 und QN3 gleich sind). |
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| Warum können die Textbausteine zu den einzelnen QNs nicht kürzer gefasst werden? Inhalt aufklappen | |
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In Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt"(BNB_BN_1.1.6) des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) wird oft ersatzweise für Einzelanforderungen auf freiwillige Produktkennzeichnungen wie Umweltzeichen (z.B. Blauer Engel) als Hauptanforderung verwiesen. Diese stellen meist umfangreiche materialökologische Anforderungen an das Produkt. Im Rahmen der Zertifizierung nach BNB ist es zulässig, vergleichbare Nachweise heranzuziehen. Dieser Konformitätsnachweis kann z.B. direkt über andere Produktkennzeichnungen mit denselben Anforderungen erfolgen. (Hilfe dazu s. Reiter Übersicht und Nachweis in den Textbausteinen). Hat das Produkt jedoch keine passende Produktkennzeichnung, muss jede relevante Einzelanforderung der ursprünglich geforderten Produktkennzeichnung nachgewiesen werden. Einem privaten Auftraggeber steht es u.U. frei, ein Produkt zu fordern, das über die entsprechende Produktkennzeichnung verfügt, ohne dass er hierzu auch den gesamten Anforderungskatalog aufzählen muss. Er kann dann die Textbausteine mit den materialökologischen Anforderungen, mit Bezugnahme auf die entsprechende Produktkennzeichnung, erheblich verkürzen. Sind solche Produktkennzeichnungen den Anforderungen zugrunde gelegt, so werden diese zu Beginn der Textbausteine benannt. Tipps für weitere Informationen zum Thema
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Infos zum Reiter "Innenraumluft"
| Worum geht es im Reiter "Innenraumluft"? Inhalt aufklappen | |
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Der Reiter "Innenraumluft" soll darüber Auskunft geben, inwieweit Anforderungen an die jeweilige Bauproduktgruppe hinsichtlich Innenraumluftqualität bereits in den Anforderungen zur "Lokalen Umwelt" berücksichtigt sind. Gegebenenfalls werden hier zusätzliche produktgruppenspezifische Anforderungen an besonders emissionsarme Produkte genannt, die zur weitergehenden Absicherung eines hohen Erfüllungsgrades bei der Bewertung der Raumluftqualität beitragen können. Die Anforderungen an Bauprodukte hinsichtlich Innenraumluftqualität sollen zur Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten beitragen, damit es zu keinen negativen Effekten hinsichtlich der Befindlichkeit und gesundheitlichen Beeinträchtigung der Raumnutzer aufgrund verunreinigter Innenraumluft kommt. In WECOBIS wird nur die Raumluftmessung auf den Formaldehyd- und TVOC-Gehalt des Kriteriensteckbriefs 3.1.3 betrachtet, da diese materialrelevant ist. Kriteriensteckbrief 3.1.3 selbst stellt keine direkten Materialanforderungen. Der Erfüllungsnachweis erfolgt über die Ergebniskontrolle. Erfahrungsgemäß lassen sich die Referenz- und Zielwerte aber dann erreichen, wenn die Auswahl und Verwendung der eingesetzten Materialien auf einem ganzheitlichen Konzept zur Vermeidung von Emissionen aus Bauprodukten basiert. In der Regel lassen die Anforderungen des höchsten Qualitätsniveaus QN3 des Kriteriensteckbriefs BNB_BN_1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt" (siehe Reiter "Lokale Umwelt") in Bezug auf VOC und Formaldehyd-Emissionen auch einen hohen Erfüllungsgrad für Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 erwarten. Zum Teil werden aber auch weitergehende Produktanforderungen genannt, die über die Anforderungen in QN3 hinausgehen. Diese werden dann im Reiter "Innenraumluft" als zusätzliche Anforderungen / Textbausteine TBplusi dargestellt. Im Unterreiter "Anforderungen / Textbausteine" findet man den vollständigen Textbaustein (TBplusi = QN3 + empfohlene Zusatzanforderung). Ein Textbaustein, mit dem Planungs- und Baubeteiligte gewerkeübergreifend über die geplante Raumluftmessung informiert werden können, findet sich unter "Planungsziele Innenraumluft". Hinweis zur Bewertung nach BNB: Tipp für produktgruppenspezifische HintergrundinfosIm Reiter "Erläuterung" finden sich neben allgemeinen Hinweisen zur Verwendung der Anforderungen und Textbausteine auch besondere Hinweise und ggf. wichtige Hintergrundinformationen zur jeweiligen Produktgruppe. Diese können z.B. auch die Innenraumluftqualität betreffen. |
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| Was helfen mir die Übersichtstabellen? Welche Bedeutung haben die Icons in der Mitte der detaillierten Übersichtstabelle? Inhalt aufklappen | |
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Die Übersichtstabellen im Reiter "Innenraumluft" zeigen die materialökologischen Anforderungen in Anlehnung an Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 „Innenraumlufthygiene" des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude. Erläuterung der Tabellenstruktur der detaillierten ÜbersichtstabelleIn der Vertikalen teilt sich die Tabelle in 2 Hauptbereiche. In der linken Hälfte der Tabelle finden sich die materialökologischen Anforderungen. Neben der Anforderung selbst gibt die Tabelle noch Auskunft darüber, welches Schutzziel damit angestrebt wird. Die rechte Hälfte der Tabelle gibt darüber Auskunft, wie der Nachweis für die jeweilige Einzelanforderung erbracht werden kann. Dabei werden zunächst ggf. vorhandene Umweltzeichen genannt, die einen einfachen Konformitätsnachweis ermöglichen. Anschließend folgen Hinweise auf weitere Nachweismöglichkeiten wie z.B. andere Produktdeklarationen oder chem. Analysen. In der Horizontalen gliedert sich die Tabelle in 2 Abschnitte. Zwischen den Anforderungen unter "Lokale Umwelt" (gemäß BNB_BN_1.1.6) und unter "Innenraumluft" (gemäß BNB_BN_3.1.3) besteht ein enger Zusammenhang. Im ersten Abschnitt werden daher ggf. Anforderungen genannt, die unter "Lokale Umwelt" zu finden sind und bereits zu einem höheren Erfüllungsgrad bei der Bewertung der Raumluftqualität nach BNB_BN_3.1.3 beitragen. IconsDie Icons in der Spalte "Hauptziel der Anforderung" verdeutlichen übersichtlich, welches Schutzziel mit einer Anforderung angesprochen wird (siehe Legende unter der Übersichtstabelle). Letztlich ist es fast nie so, dass mit einer Anforderung nur ein Schutzziel angestrebt wird. Meist sind mehrere Bereiche oft auch indirekt betroffen. Die Icons dürfen deshalb nur zur Orientierung dienen - ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Ausschließlichkeit. Auch die sorgfältige Dokumentation der verwendeten Baumaterialien und Stoffe leistet einen indirekten Beitrag und ist deshalb grundsätzlich mit dem Baum für "lokale Umwelt" markiert. |
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| Wann und wo finde ich Textbausteine im Reiter "Innenraumluft"? Inhalt aufklappen | |
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Die Übersichtstabellen zeigen alle Anforderungen zum Thema "Innenraumluft" in Kurzform. |
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| Wie sind die Textbausteine zur Innenraumlufthygiene aufgebaut? Was bedeutet Textbausteine Teil 1 (Planungsziele Innenraumluft) und Textbausteine Teil 2 (Produktanforderungen zur Innenraumlufthygiene)? Inhalt aufklappen | |
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In WECOBIS werden Empfehlungen zu Material- und Produktanforderungen gegeben, die zu einer guten Luftqualität und damit zu einem guten Ergebnis der Raumluftmessung der VOC- und Formaldehyd-Konzentration im Innenraum gemäß Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 "Innenraumlufthygiene" des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) beitragen sollen. Die Textbausteine werden in 2 separaten Textteilen angeboten:
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| Wie können die Textbausteine Teil 1 "Planungsziele Innenraumluft" verwendet werden? Inhalt aufklappen | |
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Hinweis: Bei Textbaustein Teil 1 handelt es sich um einen gewerkeübergreifenden Textbaustein. Er befindet sich in einem eigenen Datenblatt. Textbausteine Teil 1 - Allgemeine Standardbeschreibung und Ankündigung RaumluftmessungDer Textbaustein kann verwendet werden, um sämtliche Planungs- und Baubeteiligte über die Bewertung und Sicherstellung der Innenraumlufthygiene durch Raumluftmessung in Bezug auf flüchtige organische Verbindungen (VOC) und Formaldehyd gemäß Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 "Innenraumlufthygiene" des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) in Kenntnis zu setzen. Gemessen werden die flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) und Formaldehyd. Die Planungs- und Baubeteiligten werden durch die Beschreibung und Ankündigung der Raumluftmessung über ihre Durchführung, die Zielvorgaben und die etwaigen Auswirkungen bei Nichteinhaltung der damit verbundenen relevanten Produktanforderung informiert. Der Textbaustein kann zur allgemeinen Beschreibung der Planungs- und Qualitätssicherungsstandards sowie als Teil der allgemeinen Beschreibung der Bauaufgabe, als Hinweistext oder als Vorbemerkung in Leistungsverzeichnissen verwendet werden. Zu den Anforderungen von Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 in Bezug auf Kohlendioxidgehalt (Außenluftvolumenstrom) und mikrobiologische Situation werden in WECOBIS keine Angaben gemacht, da es sich nicht um materialspezifische Eigenschaften handelt, siehe hierzu auch oben stehende "Allgemeine Informationen und Hinweise zu den Textbausteinen". In Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 wird die Raumluftmessung zu VOC und Formaldehyd im Innenraum wie folgt bewertet:
Wichtiger Hinweis zum Formaldehyd-Richtwert: Auch wenn ein Gebäude nicht nach BNB zertifiziert werden soll, sollten Planungsziele zugrunde gelegt werden, die sich z.B. an diesen Qualitätsniveaus orientieren können. In Textbausteine Teil 1 werden daher die Anforderungen für alle 3 Qualitätsniveaus angegeben. Der Anwender soll dabei eine Auswahl treffen, welches Ziel (QN) für das Projekt als Zielvorgabe festgelegt ist. |
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| Wie können die Textbausteine Teil 2 "Produktanforderungen zur Innenraumlufthygiene" verwendet werden? Inhalt aufklappen | |
Textbausteine Teil 2 - Produktanforderungen InnenraumlufthygieneDie Textbausteine enthalten Empfehlungen für bauproduktgruppenspezifische Materialanforderungen, die geeignet sind - unter gleichzeitiger Beachtung der Anforderungen an den Kohlendioxidgehalt und die mikrobiologische Situation - eine gute Luftqualität im Innenraum sicherzustellen und die Erfüllung eines hohen Anforderungsniveaus (hohe Punktezahl) gemäß Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3, Teilkriterium " Flüchtige organische Stoffe (VOC) und Formaldehyd" zu ermöglichen. Mit Hilfe der Textbausteine können die Materialanforderungen in Entwurfs- / Ausführungs- und Detailplanung sowie in den Leistungsverzeichnissen des Bauvertrages beschrieben werden. Die Anforderung, möglichst emissionsarme Baumaterialien zu verwenden, wird häufig bereits durch die höheren Qualitätsniveaus des Kriteriensteckbriefs BNB_BN_1.1.6 "Lokale Umwelt" vorgegeben. Bei einzelnen Bauprodukten und Anwendungen können aber weitergehende Spezifikationen oder zusätzliche Anforderungen sinnvoll sein. Im Rahmen des Kriteriensteckbriefs BNB_BN_3.1.3 "Innenraumlufthygiene" werden Raumluftmessungen in exemplarischen Räumen bewertet. Es bestimmt daher immer die Summe der Emissionen aller hierfür relevanten Materialien und Bauprodukte insgesamt das Ergebnis. |
Infos zum Reiter "Rückbau, Klima ..."
| Worum geht es im Reiter "Rückbau, Klima ..."? Inhalt aufklappen | |
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Der Reiter "Rückbau, Klima ..." soll darüber Auskunft geben, inwieweit neben "Lokale Umwelt" und "Innenraumluft" Anforderungen hinsichtlich weiterer Nachhaltigkeitsaspekte (z.B. Förderung nachwachsender Rohstoffe, Ressourcenschonung, kreislaufgerechtes Bauen / Cradle-to-Cradle) für die jeweilige Produktgruppe auf Baustoffebene relevant sein und ggf. zusätzlich berücksichtigt werden können. Mögliche Themen sind hier z.B.
Rückbau, Trennung, VerwertungDie Anforderungen zum Thema "Rückbau" dienen der
Ziele sind somit die Einsparung von Deponieraum, Rohstoffen und Produktionsenergie. WECOBIS orientiert sich hier an den Anforderungen von Kriteriensteckbrief BNB_BN 4.1.4 "Rückbau, Trennung und Verwertung" des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau. Gemäß Kriteriensteckbrief 4.1.4 werden die Bauelemente eines Gebäudes eingestuft bezüglich ihrer
Die Bauprodukte müssen außerdem so beschaffen sein, dass beim Abriss keine gefährlichen Abfälle anfallen. Anforderungen zur Verwertbarkeit in WECOBIS Aussagen zur Trennbarkeit in WECOBIS Keine Aussagen zur Rückbaufähigkeit in WECOBIS Hinweis zur Bewertung nach BNB: |
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| Was helfen mir die Übersichtstabellen? Welche Bedeutung haben die Icons in der Mitte der detaillierten Übersichtstabelle? Inhalt aufklappen | |
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Die Übersichtstabellen im Reiter "Rückbau, Klima ..." zeigen materialökologische Anforderungen in Anlehnung an Kriteriensteckbrief BNB_BN 4.1.4 "Rückbau, Trennung und Verwertung" des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude, sowie ggf. weitere Nachhaltigkeitsaspekte betreffende Anforderungen. (genaue Erläuterung siehe oben "Worum geht es im Reiter "Rückbau"?) Erläuterung der Tabellenstruktur der detaillierten ÜbersichtstabelleIn der Vertikalen teilt sich die Tabelle in 2 Hauptbereiche. In der linken Hälfte der Tabelle finden sich die materialökologischen Anforderungen. Neben der Anforderung selbst gibt die Tabelle noch Auskunft darüber, welches Schutzziel damit angestrebt wird. Die rechte Hälfte der Tabelle gibt darüber Auskunft, wie der Nachweis für die jeweilige Einzelanforderung erbracht werden kann. Dabei werden zunächst ggf. vorhandene Umweltzeichen genannt, die einen einfachen Konformitätsnachweis ermöglichen. Anschließend folgen Hinweise auf weitere Nachweismöglichkeiten wie z.B. andere Produktdeklarationen oder chem. Analysen. In der Horizontalen gliedert sich die Tabelle in 2 Abschnitte. Zwischen den Anforderungen unter "Lokale Umwelt" (gemäß BNB_BN_1.1.6) und unter "Rückbau" (gemäß BNB_BN 4.1.4) besteht bereits ein Zusammenhang. Im ersten Abschnitt werden daher Anforderungen genannt, die unter "Lokale Umwelt" zu finden sind und bereits zu einem höheren Erfüllungsgrad bei der Bewertung der Verwertbarkeit nach BNB_BN 4.1.4 beitragen. IconsDie Icons in der Spalte "Hauptziel der Anforderung" verdeutlichen übersichtlich, welches Schutzziel mit einer Anforderung angesprochen wird (siehe Legende unter der Übersichtstabelle). Letztlich ist es fast nie so, dass mit einer Anforderung nur ein Schutzziel angestrebt wird. Meist sind mehrere Bereiche oft auch indirekt betroffen. Die Icons dürfen deshalb nur zur Orientierung dienen - ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Ausschließlichkeit. |
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| Wann und wo finde ich Textbausteine im Reiter "Rückbau, Klima ..."? Inhalt aufklappen | |
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Die Übersichtstabellen zeigen Anforderungen zum Thema "Rückbau, Klima ..." in Kurzform. |
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", verwendete Version / Stand Stand 24.11.2019: Version V 2015 (Textteil)
Die Angaben zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) beziehen sich auf
- QNG-Anforderungskatalog / Anhangdokument 3.1.3 / Schadstoffvermeidung in Baumaterialien Version 1.3 vom 18.04.2023
RAL Vergabegrundlage für Umweltzeichen: Blauer Engel (DE-UZ 76) - Emissionsarme plattenförmige Werkstoffe (Bau- und Möbelplatten) für den Innenausbau
Ausgabe Februar 2016 (Zugriff am 22.06.2017)
Übersicht Qualitätsniveau - Anforderungen - Nachweismöglichkeiten
Holzwerkstoffe nach BNB_BN_1.1.6 V2015-konsolidiert, Anlage 1, QNG-313 / Pos. 9.1, 9.2
| QN | Anforderungen | typische Nachweise |
| Pos.1.1 |
Dokumentation + Deklaration SVHC |
PDB, TM, LE, E1 + PCP Nachweis, z.T. ETA / DIBt-Gutachen (spez. HInweise s.u.) |
| QN1 |
Einhaltung des AgBB-Bewertungsschemas für HPL (bauaufsichtliche Mindestanforderung, hier: für Holzbau und Innenausbau); |
LE zu E1, TM, Herstellererklärung zu Inhaltsstoffen, bauaufsichtliche Nachweise |
| QN2 = QNG |
Einhaltung des AgBB-Bewertungsschemas für HPL (bauaufsichtliche Mindestanforderung, hier: für Holzbau und Innenausbau); |
Emissionsprüfbericht, |
| QN3 | Formaldehydemissionen <= 0,065 ppm + Ausschluss reproduktionstoxischer Borverbindungen für Massivholzplatten und zementgebundene Spanplatten. Produkte gemäß Blauer Engel DE-UZ 76 oder gleichwertig für kunstharzgebundene Spanplatten, HPL, OSB, Tischler-, Faser-, Furnierplatten. |
Umweltzeichen DE-UZ 76 oder glw. |
QN = Qualitätsniveau / QNG = Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude / SVHC = besonders besorgniserregende Stoffe nach REACH / PDB = Produktdatenblatt / TM = Technisches Merkblatt, auch: TD = Technisches Datenblatt / NDB = Nachhaltigkeitsdatenblatt / SDB = Sicherheitsdatenblatt / abZ = allgemeine bauaufsichtliche Zulassung / LE = Leistungserklärung
Die Übersicht zeigt die unterschiedlichen Anforderungen zu den Qualitätsniveaus (QN) gemäß Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) / Kriterium 1.1.6 (Risiken für die lokale Umwelt) an die jeweilige Bauproduktgruppe, sowie (mögliche) typische Nachweisdokumente, die üblicherweise zu Dokumentation und Nachweis dienen. Je nach Bauproduktgruppe gelten die gleichen Anforderungen ggf. für mehrere Qualitätsniveaus, siehe Übersichtstabelle. Textbausteine finden sich dann nur für das jeweils höchste QN (z.B. nur QN3 und kein QN2, wenn die Anforderungen von QN2 und QN3 gleich sind).
Die Mindestanforderungen an die Dokumentation und Deklaration sind grundsätzlich einzuhalten.
QNs mit Hyperlinkfunktion verweisen direkt auf die entsprechenden Textbausteine, aktive Anforderungen mit Hyperlinkfunktion auf Seiten zur Produktrecherche.
Bei der mit "= QNG" markierten Anforderung handelt es sich auch um die für diese Produktgruppe relevante Qualitätsanforderung an die Schadstoffvermeidung in Baumaterialien für das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG) entsprechend QNG-Anforderungskatalog / Anhangdokument 313. Auch hierfür gelten immer die Mindestanforderungen an die Dokumentation und Deklaration. Weitere Informationen siehe → Reiter Erläuterung
Die Planenden können anhand der kurzen Übersicht entscheiden, welche Anforderungsqualität (QN) Planungsziel sein soll. Dabei ist zu prüfen, ob geeignete Produkte am Markt verfügbar sind, die auch die weiteren Planungsanforderungen erfüllen. Soweit Anforderungen mit Verweis auf Umweltzeichen oder Labels definiert sind, kann über diese nach geeigneten Produkten recherchiert werden.
Die Textbausteine / Leistungsschreibung der Anforderungen und detaillierte Anforderungsbeschreibungen findet man in den Unterreitern
Übersichtstabelle | Textbausteine QN ... I QN ...
Nachstehende detaillierte Übersichtstabelle zeigt die Einzelanforderungen sowie ggf. weitere mögliche Nachweisdokumente zu diesen auf.
Das Icon
kennzeichnet dabei Anforderungen, welche die Innenraumluftqualität massgeblich verbessern können.
Allgemeine Informationen, sowie grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung der Textbausteine, FAQ) siehe oben → Reiter Erläuterung
Spezifische Hinweise zu Geltungsbereich, Anforderung, Dokumentation + Deklaration
anzeigen . . .
Geltungsbereich + betrachtete Schadstoffe
Die Anforderungen gelten für alle Holzwerkstoffe (kunstharzgebundene Spanplatten, OSB, Hochdruckschichtstoff- (HPL), Tischler-, Faser-, Furnier-, Massivholzplatten und zementgebundene Spanplatten) für den Holzbau und Innenausbau (wie z. B. Trockenbau, Innenwände, Bekleidungen an Decke/ Wand, Einbaumöbel etc.). Ausgenommen sind Türen und Sanitärtrennwände.
Betrachtete Stoffe für Einzelnachweise oder Nachweis Gleichwertigkeit:
Formaldehyd / VOC / Emissionen / gefährliche Stoffe / SVHC: Borverbindungen
Besonderheit Produktgruppe / Hinweise zu chemikalienrechtlichen bzw. bauaufsichtlichen Anforderungen
Aufgrund der Chemikalien-Verbotsverordnung sind in Deutschland nur Platten entsprechend E1 (max. 0,1 ppm Formaldehyd) und mit weniger als 5 ppm PCP-Gehalt zugelassen.
Die tatsächlichen Formaldehyd-Konzentrationen im Gebäude werden allerdings durch die gesamte Einbausituation (Raumbeladung, evtl. Lochung der Platten) und den Luftwechsel beeinflußt. Es können daher auch bei der Verwendung zugelassener Werkstoffe entsprechend der Emissionsklasse E1, bei entsprechend ungünstigen Einbaubedingungen durchaus erhebliche Formaldehydkonzentrationen auftreten.
Hinweis zu E1 in Deutschland:
Zum 01.01.2020 hat sich in Deutschland das Referenzverfahren (jetzt: DIN EN 16516) für die Emissionsmessung zum Nachweis von E1 mit max. 0,1 ppm Formaldehyd gemäß Chemikalien-Verbotsverordnung geändert (→ Bundesanzeiger v. 11/18), was dazu führt, dass die Formaldehydergebnisse von Platten, die nach dem "alten" Verfahren (EN 717-1) gemessen werden, verdoppelt werden müssen und trotzdem nur maximal 0,1 ppm betragen dürfen.
→ detaillierte aktuelle Infos dazu siehe auch Umweltbundesamt / FAQ zu Regelungen von Formaldehyd in Holzwerkstoffen und Möbeln
Hinweis zu bauaufsichtlichen Anforderungen an kunstharzgebundene Spanplatten und OSB:
Gemäß Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVVTB / A 3.2.1 in Verbindung mit Anhang 8) müssen kunstharzgebundene Spanplatten, OSB und HPL bei Verwendung in Aufenthaltsräumen u.a. eine Emissionsprüfung zur quantitativen Bestimmung und Bewertung flüchtiger (VOC) und schwer flüchtiger (SVOC) Verbindungen auf Basis des AgBB-Bewertungsschemas nachweisen. Für kunstharzgebundene Spanplatten und OSB gilt davon inzwischen in Folge diverser Klagen seitens MVVTB nur noch die Begrenzung karzinogener VOC (Kat. 1A/1B). Allerdings wird in den Gutachten meistens trotzdem das gesamte AgBB-Schema nachgewiesen.
→ Mitteilung DIBt zu VOC Emissionsmessungen von OSB und kunstharzgebundenen Spanplatten / Juli 2020
→ DIBt / Flyer Technische Nachweise
Mindestanforderung Produktdokumentation
Mindestens vorzulegen sind hierfür:
- Produktdatenblatt (PDB) / Technisches Merkblatt/Datenblatt (TM/TD) / Nachhaltigkeitsdatenblatt (NDB, sofern vorhanden) jeweils mit Herstellername und Produktbezeichnung
- Leistungserklärung
- Nachweis Emissionsklasse E1 + PCP-Gehalt < 5ppm (entsprechend Chemikalien-Verbotsverordnung)
- kunstharzgebundene Spanplatten, OSB, HPL: ETA oder DIBt-Gutachten zum Nachweis der Einhaltung von Grenzwerten des AgBB-Bewertungsschemas (entsprechend MVVTB / Anhang 8)
Mindestanforderung Deklaration besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC)
Folgende Einsatzstoffe sind zu deklarieren, wenn sie im Produkt enthalten sind:
Stoffe, die unter der Chemikalienverordnung REACH (EG/1906/2006) als besonders besorgniserregend (SVHC) identifiziert und in die gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste (sogenannte „Kandidatenliste“) aufgenommen wurden (ab 0,1 Gewichtsprozenten pro Einzelstoff).
Nachweismöglichkeiten:
- Leistungserklärung (mit aussagekräftiger Information zu SVHC, kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage oder zus. Herstellererklärung)
- Sind bei einem Produkt mit Umweltzeichen oder Gütesiegel (z. B.:Blauer Engel DE-UZ 76, natureplus Qualitätszeichen, Österr. UZ 07 ) SVHC ausgeschlossen, muss kein weiterer Nachweis für die Deklaration der SVHC erhoben werden.
- EPD
- PDB, TM / TD / NDB (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Detaillierte Übersichtstabelle
anzeigen . . .
| Materialökologische Anforderungen Holzwerkstoffe für den Holzbau und Innenausbau |
Nachweismöglichkeiten gemäß Anforderungen | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6 V2015-konsolidiert | |||||||||
| Kurztext | Anforderungen vorh. in Qualitätsniveau (QN) | Hauptziel der Anforderung | Standardnachweise entsprechend Anforderung | Umweltzeichen (sofern nicht Standardnachweis) | Sonstige | ||||
| QN1 | QN2 | QN3 | |||||||
| Übergreifende Mindestanforderungen nach Pos. 1.1 | |||||||||
| Allgemeine Produktdokumentation einschl. Nachweis E1; kunstharzgebundene Spanplatten, OSB + HPL: Nachweis bauaufsichtlicher Anforderungen |
+ | + | + | Produktdatenblatt (PDB), Technisches Merkblatt (TM), Nachweis E1 + PCP < 5ppm 3, kunstharzgeb. Spanplatten, OSB + HPL: ETA / DIBt-Gutachten3 | ./. | EPD (wenn vorh.) |
|||
| Deklaration besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) > 0,1% * Hinweis: SVHC sind ab QN3 ausgeschlossen. |
+ | + | -* | Leistungserklärung (kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage) |
Blauer Engel (DE-UZ 76), natureplus Qualitätszeichen, Österr. UZ 07 (SVHC dürfen nicht enthalten sein) |
EPD, PDB/TM mit Einschränkung1 | |||
| Pos. 9.1 + 9.2 / Anforderungen ab QN1: | |||||||||
| HPL: Einhaltung AgBB-Schema kunstharzgeb. Spanplatten + OSB: VOC Karzinogen (Kat. 1A/1B) ≤ 0,01 mg/m3 (nach 3T), ≤ 0,001 mg/m3 (nach 28T) *Hinweis: Ab QN3 höhere Anforderungen. |
+ | + | +* | |
ETA / DIBt-Gutachten3 | Blauer Engel (DE-UZ 76), natureplus Qualitätszeichen, Österr. UZ 07 |
EPD mit Einschränkung1 | ||
| Formaldehydemissionen max. 0,1ppm (E1) *Hinweis: Ab QN2 höhere Anforderungen. |
+ | +* | +* | Leistungserklärung (kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage) |
Blauer Engel (DE-UZ 76), natureplus Qualitätszeichen, Österr. UZ 07 |
EPD mit Einschränkung1, Prüfzeugnis zur Einhaltung QDF-Richtlinie A-01 (s. auch QDF-Positivliste) |
|||
| Ausschluss Reproduktionstoxischer Borverbindungen > 0,1 % * Hinweis: über Blauen Engel nachgewiesen |
+ | + | +* | Herstellerauskunft zu Inhaltsstoffen, ggf. Leistungserklärung (kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage), ggf. Anlayseergebnisse |
Blauer Engel (DE-UZ 76), natureplus Qualitätszeichen, Österr. UZ 07 |
EPD, Herstellererklärung, PDB/TM mit Einschränkung1 | |||
| weitere Anforderungen in QN2 + QN3: | |||||||||
| Formaldehydemissionen max. 0,08ppm | - | +3,4 | - | Emissionsprüfbericht zu Formaldehyd | Blauer Engel (DE-UZ 76), natureplus Qualitätszeichen, Österr. UZ 07 |
EPD mit Einschränkung1, Prüfzeugnis zur Einhaltung QDF-Richtlinie A-01 (s. auch QDF-Positivliste) |
|||
| Massivholzplatten + zementgebundene Spanplatten: Formaldehydemissionen max. 0,065ppm |
- | - | + | Emissionsprüfbericht zu Formaldehyd | Blauer Engel (DE-UZ 76), natureplus Qualitätszeichen, Österr. UZ 07 |
EPD mit Einschränkung1, Prüfzeugnis zur Einhaltung QDF-Richtlinie A-01 (s. auch QDF-Positivliste) | |||
| weitere Anforderungen ab QN3 für kunstharzgeb. Spanplatten, HPL, OSB, Tischler-, Faser-, Furnierplatten: Blauer Engel (DE-UZ 76)2 |
oder gleichwertig2 hinsichtlich der Anforderungen zu Formaldehyd, VOC, Emissionen, gefährlichen Stoffen, SVHC | ||||||||
| Ausschluss besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) | - | - | + | Blauer Engel (DE-UZ 76) | natureplus Qualitätszeichen, Österr. UZ 07 |
EPD, Herstellererklärung, PDB/TM mit Einschränkung1 | |||
| Ausschluss von CMR-Stoffen der EU-Kat. 1+2 nach TRGS 905 bzw. Kat. 1A, 1B gemäß EG-VO 1272/2008 | - | - | + | Blauer Engel (DE-UZ 76) | natureplus Qualitätszeichen, Österr. UZ 07 mit Einschränkung5 |
EPD mit Einschränkung1, Herstellererklärung, PDB/TM mit Einschränkung1 | |||
| Ausschluss bestimmter gefährlicher Stoffe mit toxischen, akut toxischen und sensibilisierenden Eigenschaften | - | - | + | Blauer Engel (DE-UZ 76) | natureplus Qualitätszeichen, Österr. UZ 07 |
EPD mit Einschränkung1, Herstellererklärung, PDB/TM mit Einschränkung1 | |||
| Ausschluss bestimmter umweltgefährdender Stoffe mit gewässergefährdenden Eigenschaften | - | - | + | Blauer Engel (DE-UZ 76) | natureplus Qualitätszeichen, Österr. UZ 07 mit Einschränkung5 |
EPD mit Einschränkung1, Herstellererklärung, PDB/TM mit Einschränkung1 | |||
| Ausschluss halogenierter organischer Verbindungen | - | - | + | Blauer Engel (DE-UZ 76) | natureplus Qualitätszeichen, Österr. UZ 07 |
EPD mit Einschränkung1, Herstellererklärung, PDB/TM mit Einschränkung1 | |||
| Beschränkung der Flammschutzmittel auf Ammoniumphosphate, wasserabspaltende Minerale oder Blähgrafit | - | - | + | Blauer Engel (DE-UZ 76) | natureplus Qualitätszeichen mit Einschränkung5, Österr. UZ 07 |
EPD mit Einschränkung1, Herstellererklärung, PDB/TM mit Einschränkung1 | |||
| Ausschluss von Bioziden (mit Ausnahme bestimmter Topfkonservierer bei Beschichtungen) | - | - | + | Blauer Engel (DE-UZ 76) | natureplus Qualitätszeichen, Österr. UZ 07 |
EPD mit Einschränkung1, Herstellererklärung, PDB/TM mit Einschränkung1 | |||
| Beschränkung verschiedener Emissionen (u.a. VOC, SVOC) | - | - | + | Blauer Engel (DE-UZ 76) |
natureplus Qualitätszeichen mit Einschränkung5 |
Emissionsprüfbericht, EPD mit Einschränkung1 |
|||
| Formaldehydemissionen4 max. 0,065ppm nach DIN EN 16516 bzw. max. 0,03 ppm nach EN 717-1 |
- | - | + | Blauer Engel (DE-UZ 76) | natureplus Qualitätszeichen mit Einschränkung5 |
Emissionsprüfbericht, EPD mit Einschränkung1, Prüfzeugnis zur Einhaltung QDF-Richtlinie A-01 (s. auch QDF-Positivliste) |
|||
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Diese Anforderung dient dem Schutz der lokalen Umwelt (Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft). Inhaltlich eingeschlossen ist auch der Gesundheitsaspekt Arbeitshygiene und im Prinzip auch die Innenraumluft. Diese wird allerdings mit einem eigenen Icon zusätzlich markiert. |
| Diese Anforderung dient der Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten. Sie trägt damit auch zu einem höheren Erfüllungsgrad bei der Bewertung der Raumluftqualität nach BNB_BN_3.1.3 bei. | |
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Mit dieser Anforderung werden auch Umwelt- und Gesundheitsaspekte im Zuge von Rückbau und Verwertung berücksichtigt. |
1 Produktdatenblätter (PDB) oder Technische Merkblätter (TM) folgen keinerlei Regeln und können nur als Nachweis herangezogen werden, wenn die erforderlichen Informationen auch prüfbar (d.h. z.B. das Fehlen von ausgeschlossenen Stoffen muss genannt sein) enthalten sind.
EPD: die angeführten Kriterien sind auch keine standardisierten Parameter einer EPD (Umweltproduktdeklaration) gemäß EN 15804 Grundregeln für die Produktkategorie Bauprodukte. In der Regel werden solche Informationen - wenn überhaupt - dann auch nur bei Produktdeklarationen und nicht bei Branchendeklarationen zu finden sein.
2 Sofern innerhalb der Qualitätsniveaus auf aggregierte Produktkennzeichnungen verwiesen wird (Giscode, Emicode, Blauer Engel etc.), ist es zulässig vergleichbare Nachweise (weitere Umweltzeichen, Angaben in Sicherheits- oder Produktdatenblättern etc.) heranzuziehen. Dabei bezieht sich die Vergleichbarkeit nur auf die Anforderungen hinsichtlich der jeweiligen Schadstoffgruppen gemäß Anlage 1 / BNB Kriterium 1.1.6.. Bei den Einzelanforderungen werden deshalb nur die für die Vergleichbarkeit notwendigen Anforderungen genannt.
3 Für Pos. 1.1 besteht seitens BNB_BN_1.1.6 keine spezifische Anforderung, es geht hier nur allgemein um die Dokumentation und Deklaration von SVHC. Allerdings sind aufgrund der Chemikalien-Verbotsverordnung in Deutschland nur Platten entsprechend E1 (max. 0,1 ppm Formaldehyd) und mit weniger als 5 ppm PCP-Gehalt zugelassen.
Hinweis zu E1 in Deutschland:
Zum 01.01.2020 hat sich in Deutschland das Referenzverfahren (jetzt: DIN EN 16516) für die Emissionsmessung zum Nachweis von E1 mit max. 0,1 ppm Formaldehyd gemäß Chemikalien-Verbotsverordnung geändert (→ Bundesanzeiger v. 11/18), was dazu führt, dass die Formaldehydergebnisse von Platten, die nach dem "alten" Verfahren (EN 717-1) gemessen werden, verdoppelt werden müssen und trotzdem nur maximal 0,1 ppm betragen dürfen.
→ detaillierte aktuelle Infos dazu siehe auch Umweltbundesamt / FAQ zu Regelungen von Formaldehyd in Holzwerkstoffen und Möbeln
Hinweis zu bauaufsichtlichen Anforderungen an kunstharzgebundene Spanplatten und OSB:
Gemäß Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVVTB / A 3.2.1 in Verbindung mit Anhang 8) müssen kunstharzgebundene Spanplatten, OSB und HPL bei Verwendung in Aufenthaltsräumen u.a. eine Emissionsprüfung zur quantitativen Bestimmung und Bewertung flüchtiger (VOC) und schwer flüchtiger (SVOC) Verbindungen auf Basis des AgBB-Bewertungsschemas nachweisen. Für kunstharzgebundene Spanplatten und OSB gilt davon inzwischen in Folge diverser Klagen seitens MVVTB nur noch die Begrenzung karzinogener VOC (Kat. 1A/1B). Allerdings wird in den Gutachten meistens trotzdem das gesamte AgBB-Schema nachgewiesen.
→ Mitteilung DIBt zu VOC Emissionsmessungen von OSB und kunstharzgebundenen Spanplatten / Juli 2020
→ DIBt / Flyer Technische Nachweise
4 Der hier in der Übersichtstabelle angegebene Grenzwert von 0,065ppm für Formaldehyd beim Blauen Engel DE-UZ 76 bezieht sich auf Messungen nach DIN EN 16516 und setzt eine Raumbeladung von 1,4 m2/m3 mit Luftwechsel von 0,5/h in der Prüfkammer voraus.
Wird nach EN 717-1 gemessen, ist ein niedrigerer Grenzwert von 0,03ppm einzuhalten.
Wie verhält sich E1 zu den Anforderungen im Blauen Engel DE-UZ 76?
Zunächst ist wichtig zu beachten, dass E1 nur das Verhalten hinsichtlich Formaldehydemissionen beschreibt. Der Blaue Engel oder andere Umweltzeichen regeln nicht nur Formaldehydemissionen, sondern auch andere VOC-Emissionen und gefährliche Inhaltsstoffe.
Für E1 sind 0,1ppm nach DIN EN 16516 (bzw. 0,05ppm nach EN 717-1) einzuhalten, allerdings bei einer etwas höheren Raumbeladung von 1,8 m2/m3.
5 Die als alternative Nachweismöglichkeiten genannten Umweltzeichen sind an den bezeichneten Stellen nicht ganz deckungsgleich mit den Anforderungen des Blauen Engels, auch wenn der jeweilige Bereich ähnlich abgedeckt ist. Das Österreichische Umweltzeichen UZ 07 unterscheidet beispielsweise in seinen Stoffausschlüssen den maximal zulässigen Grenzwert, der zum Teil auch bei 1 Masse% (statt 0,1) liegen darf. Das Zeichen kann allerdings sowieso nicht als vollständiger Nachweis für QN3 verwendet werden, da die Emissionsgrenzwerte nicht mit dem BE übereinstimmen.Das natureplus Qualitätszeichen schließt Borverbindungen als Flammschutzmittel aus, macht aber keine Angabe, was verwendet werden darf, sodass die Anforderung nicht ganz vergleichbar ist. Man müsste hier ergänzend eine Deklaration der verwendeten Flammschutzmittel fordern. Die Prüfbedingungen für die Emissionsprüfung unterscheiden sich von denjenigen des BE, wenn auch der Grenzwert identisch ist. Die Unterschiede sind hier vermutlich sehr gering, weshalb das Zeichen mit geringen Einschränkungen auch als vollständiger Nachweis angegeben ist.
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", verwendete Version / Stand Stand 24.11.2019: Version V 2015 (Textteil)
Die Angaben zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) beziehen sich auf
- QNG-Anforderungskatalog / Anhangdokument 3.1.3 / Schadstoffvermeidung in Baumaterialien Version 1.3 vom 18.04.2023
RAL Vergabegrundlage für Umweltzeichen: Blauer Engel (DE-UZ 76) - Emissionsarme plattenförmige Werkstoffe (Bau- und Möbelplatten) für den Innenausbau
Ausgabe Februar 2016 (Zugriff am 22.06.2017)
Textbaustein / Leistungsbeschreibung
Holzwerkstoffe nach BNB_BN_1.1.6 V2015-konsolidiert, Anlage 1, QN1 / Pos. 9.1, 9.2
Produktdokumentation und Deklaration SVHC;
Einhaltung des AgBB-Bewertungsschemas für HPL (bauaufsichtliche Mindestanforderung, hier: für Holzbau und Innenausbau);
Emissionen von karzinogenen VOC (Kat. 1A/1B) maximal 0,01mg/m3 nach 3 Tagen und maximal 0,001 mg/m3 nach 28 Tagen für OSB und kunstharzgebundene Spanplatten (bauaufsichtliche Mindestanforderung, hier: für Holzbau und Innenausbau);
Formaldehydemissionen maximal 0,1 ppm (= E1, chemikalienrechtliche Mindestanforderung);
Ausschluss reproduktionstoxischer Borverbindungen (maximal zulässiger Grenzwert 0,1 Massenprozent).
Im Abschnitt "Textbaustein / Leistungsbeschreibung" sind die Anforderungen als kurze Leistungsbeschreibung zusammengefasst.
Im Abschnitt "Detaillierte Anforderungsbeschreibung" werden die Anforderungen genauer erläutert und mögliche Nachweisdokumente benannt.
Die Textbausteine und Anforderungen können als PDF heruntergeladen und als Anhang zum Leistungsverzeichnis bereitgestellt werden, um damit dem Bieter die Einzelkriterien zum Nachweis der Gleichwertigkeit mit den geforderten Umwelt- / Gütezeichen zur Verfügung zu stellen.
Allgemeine Informationen, sowie grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung der Textbausteine, FAQ) siehe oben → Reiter Erläuterung
Detaillierte Anforderungsbeschreibung
anzeigen . . .
Nachfolgende detaillierte Anforderungen an die Produkt-Dokumentation und -Deklaration sowie an die Inhaltsstoffe sind für alle Holzwerkstoffe (kunstharzgebundene Spanplatten, OSB, Hochdruckschichtstoff- (HPL), Tischler-, Faser-, Furnier-, Massivholzplatten und zementgebundene Spanplatten) für den Holzbau und Innenausbau (wie z. B. Trockenbau, Innenwände, Bekleidungen an Decke/ Wand, Einbaumöbel etc.) ausgenommen Türen und Sanitärtrennwände einzuhalten:
Produktdokumentation (spezifische Anforderungsbeschreibung)
als übergeordnete Anforderung siehe Produktdokumentation BNB_BN_1.1.6, Textbausteine Qualitätsniveau Pos. 1.1
Mindestens vorzulegen sind hierfür:
- Produktdatenblatt (PDB) / Technisches Merkblatt/Datenblatt (TM/TD) / Nachhaltigkeitsdatenblatt (NDB, sofern vorhanden) jeweils mit Herstellername und Produktbezeichnung
- Leistungserklärung
- Nachweis Emissionsklasse E1 + PCP-Gehalt < 5ppm (entsprechend Chemikalien-Verbotsverordnung)
- kunstharzgebundene Spanplatten, OSB, HPL: ETA oder DIBt-Gutachten zum Nachweis der Einhaltung von Grenzwerten des AgBB-Bewertungsschemas (entsprechend MVVTB / Anhang 8)
Deklaration besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC)
Folgende Einsatzstoffe sind zu deklarieren, wenn sie im Produkt enthalten sind:
Stoffe, die unter der Chemikalienverordnung REACH (EG/1906/2006) als besonders besorgniserregend (SVHC) identifiziert und in die gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste (sogenannte „Kandidatenliste“) aufgenommen wurden (ab 0,1 Gewichtsprozenten pro Einzelstoff).
Nachweismöglichkeiten:
- Leistungserklärung (mit aussagekräftiger Information zu SVHC, kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage oder zus. Herstellererklärung)
- Sind bei einem Produkt mit Umweltzeichen oder Gütesiegel (z. B.:Blauer Engel DE-UZ 76, natureplus Qualitätszeichen, Österr. UZ 07 ) SVHC ausgeschlossen, muss kein weiterer Nachweis für die Deklaration der SVHC erhoben werden.
- EPD
- PDB, TM / TD / NDB (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Einhaltung von Grenzwerten auf Basis des AgBB-Bewertungsschemas für HPL, kunstharzgebundene Spanplatten + OSB
Für alle Hochdruckschichtstoff- (HPL) Platten ist bei Verwendung im Holzbau und Innenausbau ein Emissionsprüfbericht vorzulegen, der die Einhaltung des AgBB-Bewertungsschemas zur quantitativen Bestimmung und Bewertung flüchtiger (VOC) und schwer flüchtiger (SVOC) Verbindungen nachweist. Für kunstharzgebundene Spanplatten und OSB ist auf Basis des AgBB-Bewertungsschemas nachzuweisen, dass die Emissionen karzinogener (Kat. 1A/1B) VOC nach 3 Tagen maximal 0,01mg/m3 und nach 28 Tagen maximal 0,001mg/m3 betragen.
Hinweis:
Hierbei handelt es sich um bauaufsichtliche Mindestanforderungen, die grundsätzlich bei Verwendung in Aufenthaltsräumen einschl. zugehöriger Nebenräume nachzuweisen sind. Die Anforderung hier gilt für die Verwendung im gesamten Holzbau und Innenausbau.
Nachweismöglichkeiten:
- ETA, DIBt-Gutachten oder anderer geeigneter Nachweis für die Einhaltung der bauaufsichtlichen Anforderungen entsprechend MVVTB (u.a. Einhaltung des AgBB-Bewertungsschemas)
Beschränkung der Emissionen von Formaldehyd auf maximal 0,1 ppm (nach DIN EN 16516)
Für die Produkte darf die Formaldehyd-Ausgleichskonzentration in der Luft eines Prüfraums, bestimmt über ein Prüfkammerverfahren nach DIN EN 16516, folgenden Grenzwert nicht überschreiten:
- Formaldehyd maximal 0,1 ppm (0,125 mg/m3) nach 28 Tagen (Endwert), entsprechend E1.
HInweis:
Zum 01.01.2020 hat sich in Deutschland das Referenzverfahren (jetzt: DIN EN 16516) für die Emissionsmessung zum Nachweis von E1 mit max. 0,1 ppm Formaldehyd gemäß Chemikalien-Verbotsverordnung geändert (→ Bundesanzeiger v. 11/18), was dazu führt, dass die Formaldehydergebnisse von Platten, die nach dem "alten" Verfahren (EN 717-1) gemessen werden, verdoppelt werden müssen und trotzdem nur maximal 0,1 ppm betragen dürfen.
→ detaillierte aktuelle Infos dazu siehe auch Umweltbundesamt / FAQ zu Regelungen von Formaldehyd in Holzwerkstoffen und Möbeln
Nachweismöglichkeiten:
- Leistungserklärung (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
- Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B.: Blauer Engel DE-UZ 76, natureplus Qualitätszeichen, Österr. UZ 07, Eintrag in die aktuelle QDF-Positivliste)
- EPD (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
- Prüfgutachten gemäß dem vor beschriebenen Prüfverfahren
Ausschluss bestimmter gefährlicher Einzelstoffe (reproduktionstoxische Borverbindungen)
Bei der Herstellung der Holzwerkstoffe dürfen keine reproduktionstoxischen Borverbindungen eingesetzt werden, wie z.B.:
- Borsäure
- Dibortrioxid
- Tetrabordinatriumheptaoxid,
- Dinatriumtetraborat
Hinweis: Borate werden in Holzwerkstoffen ggf. als Flammschutzmittel eingesetzt. Alle hier genannten Borate sind SVHC.
CAS-Nummern: 10043-35-3, 11113-50-1 (Borsäure) 1303-86-2 (Dibortrioxid,) 12267-73-1 (Tetrabordinatriumheptaoxid) 1303-96-4, 1330-43-4, 12179-04-3 (Dinatriumtetraborat).
Als Verunreinigungen dürfen nicht mehr als 0,1 Massenprozent Borate im Holzwerkstoff enthalten sein.
Nachweismöglichkeiten:
- Leistungserklärung (wenn in/mit dieser keine Borate benannt sind; kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage)
- Herstellererklärung, ggf. zusätzlich Analysenergebnisse
- Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B.: Blauer Engel DE-UZ 76, natureplus Qualitätszeichen, Österr. UZ 07)
- EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", verwendete Version / Stand Stand 24.11.2019: Version V 2015 (Textteil)
Die Angaben zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) beziehen sich auf
- QNG-Anforderungskatalog / Anhangdokument 3.1.3 / Schadstoffvermeidung in Baumaterialien Version 1.3 vom 18.04.2023
RAL Vergabegrundlage für Umweltzeichen: Blauer Engel (DE-UZ 76) - Emissionsarme plattenförmige Werkstoffe (Bau- und Möbelplatten) für den Innenausbau
Ausgabe Februar 2016 (Zugriff am 22.06.2017)
Textbaustein / Leistungsbeschreibung
Holzwerkstoffe nach BNB_BN_1.1.6 V2015-konsolidiert, Anlage 1, QN2 + QNG-313 / Pos. 9.1, 9.2
Produktdokumentation und Deklaration SVHC;
Einhaltung des AgBB-Bewertungsschemas für HPL (bauaufsichtliche Mindestanforderung, hier: für Holzbau und Innenausbau);
Emissionen von karzinogenen VOC (Kat. 1A/1B) maximal 0,01mg/m3 nach 3 Tagen und maximal 0,001 mg/m3 nach 28 Tagen für OSB und kunstharzgebundene Spanplatten (bauaufsichtliche Mindestanforderung, hier: für Holzbau und Innenausbau);
Formaldehydemissionen maximal 0,08 ppm;
Ausschluss reproduktionstoxischer Borverbindungen (maximal zulässiger Grenzwert 0,1 Massenprozent).
Im Abschnitt "Textbaustein / Leistungsbeschreibung" sind die Anforderungen als kurze Leistungsbeschreibung zusammengefasst.
Im Abschnitt "Detaillierte Anforderungsbeschreibung" werden die Anforderungen genauer erläutert und mögliche Nachweisdokumente benannt.
Die Textbausteine und Anforderungen können als PDF heruntergeladen und als Anhang zum Leistungsverzeichnis bereitgestellt werden, um damit dem Bieter die Einzelkriterien zum Nachweis der Gleichwertigkeit mit den geforderten Umwelt- / Gütezeichen zur Verfügung zu stellen.
Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)
Bei dieser Anforderung handelt es sich auch um die für diese Produktgruppe relevante Qualitätsanforderungen an die Schadstoffvermeidung in Baumaterialien für das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG) entsprechend QNG-Anforderungskatalog / Anhangdokument 313. Hinzu kommen auch hier die Anforderungen an Dokumentation und Deklaration gemäß Pos. 1.1. Weitere Informationen siehe → Reiter Erläuterung
Allgemeine Informationen, sowie grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung der Textbausteine, FAQ) siehe oben → Reiter Erläuterung
Detaillierte Anforderungsbeschreibung
anzeigen . . .
Nachfolgende detaillierte Anforderungen an die Produkt-Dokumentation und -Deklaration sowie an die Inhaltsstoffe sind für alle Holzwerkstoffe (kunstharzgebundene Spanplatten, OSB, Hochdruckschichtstoff- (HPL), Tischler-, Faser-, Furnier-, Massivholzplatten und zementgebundene Spanplatten) für den Holzbau und Innenausbau (wie z. B. Trockenbau, Innenwände, Bekleidungen an Decke/ Wand, Einbaumöbel etc.) ausgenommen Türen und Sanitärtrennwände einzuhalten:
Produktdokumentation (spezifische Anforderungsbeschreibung)
als übergeordnete Anforderung siehe Produktdokumentation BNB_BN_1.1.6, Textbausteine Qualitätsniveau Pos. 1.1
Mindestens vorzulegen sind hierfür:
- Produktdatenblatt (PDB) / Technisches Merkblatt/Datenblatt (TM/TD) / Nachhaltigkeitsdatenblatt (NDB, sofern vorhanden) jeweils mit Herstellername und Produktbezeichnung
- Leistungserklärung
- Nachweis Emissionsklasse E1 + PCP-Gehalt < 5ppm (entsprechend Chemikalien-Verbotsverordnung)
- kunstharzgebundene Spanplatten, OSB, HPL: ETA oder DIBt-Gutachten zum Nachweis der Einhaltung von Grenzwerten des AgBB-Bewertungsschemas (entsprechend MVVTB / Anhang 8)
Deklaration besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC)
Folgende Einsatzstoffe sind zu deklarieren, wenn sie im Produkt enthalten sind:
Stoffe, die unter der Chemikalienverordnung REACH (EG/1906/2006) als besonders besorgniserregend (SVHC) identifiziert und in die gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste (sogenannte „Kandidatenliste“) aufgenommen wurden (ab 0,1 Gewichtsprozenten pro Einzelstoff).
Nachweismöglichkeiten:
- Leistungserklärung (mit aussagekräftiger Information zu SVHC, kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage oder zus. Herstellererklärung)
- Sind bei einem Produkt mit Umweltzeichen oder Gütesiegel (z. B.: Blauer Engel DE-UZ 76, natureplus Qualitätszeichen, Österr. UZ 07) SVHC ausgeschlossen, muss kein weiterer Nachweis für die Deklaration der SVHC erhoben werden.
- EPD
- PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Einhaltung von Grenzwerten auf Basis des AgBB-Bewertungsschemas für HPL, kunstharzgebundene Spanplatten + OSB
Für alle Hochdruckschichtstoff- (HPL) Platten ist bei Verwendung im Holzbau und Innenausbau ein Emissionsprüfbericht vorzulegen, der die Einhaltung des AgBB-Bewertungsschemas zur quantitativen Bestimmung und Bewertung flüchtiger (VOC) und schwer flüchtiger (SVOC) Verbindungen nachweist. Für kunstharzgebundene Spanplatten und OSB ist auf Basis des AgBB-Bewertungsschemas nachzuweisen, dass die Emissionen karzinogener (Kat. 1A/1B) VOC nach 3 Tagen maximal 0,01mg/m3 und nach 28 Tagen maximal 0,001mg/m3 betragen.
Hinweis:
Hierbei handelt es sich um bauaufsichtliche Mindestanforderungen, die grundsätzlich bei Verwendung in Aufenthaltsräumen einschl. zugehöriger Nebenräume nachzuweisen sind. Die Anforderung hier gilt für die Verwendung im gesamten Holzbau und Innenausbau.
Nachweismöglichkeiten:
- ETA, DIBt-Gutachten oder anderer geeigneter Nachweis für die Einhaltung der bauaufsichtlichen Anforderungen entsprechend MVVTB (u.a. Einhaltung des AgBB-Bewertungsschemas)
Beschränkung der Emissionen von Formaldehyd auf maximal 0,08 ppm (nach DIN EN 16516)
Für die Produkte darf die Formaldehyd-Ausgleichskonzentration in der Luft eines Prüfraums, bestimmt über ein Prüfkammerverfahren nach DIN EN 16516, folgenden Grenzwert nicht überschreiten:
- Formaldehyd maximal 0,08 ppm (0,10 mg/m3) nach 28 Tagen (Endwert).
Hinweis:
Formaldehydergebnisse von Platten, die nach EN 717-1 gemessen werden, müssen verdoppelt werden.
→ detaillierte aktuelle Infos dazu siehe auch Umweltbundesamt / FAQ zu Regelungen von Formaldehyd in Holzwerkstoffen und Möbeln
Nachweismöglichkeiten:
- Leistungserklärung (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
- Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B.: Blauer Engel DE-UZ 76, natureplus Qualitätszeichen, Österr. UZ 07, Eintrag in die aktuelle QDF-Positivliste)
- EPD (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
- Prüfgutachten gemäß dem vor beschriebenen Prüfverfahren
Ausschluss bestimmter gefährlicher Einzelstoffe (reproduktionstoxische Borverbindungen)
Bei der Herstellung der Holzwerkstoffe dürfen keine reproduktionstoxischen Borverbindungen eingesetzt werden, wie z.B.:
- Borsäure
- Dibortrioxid
- Tetrabordinatriumheptaoxid,
- Dinatriumtetraborat
Hinweis: Borate werden in Holzwerkstoffen ggf. als Flammschutzmittel eingesetzt. Alle hier genannten Borate sind SVHC.
CAS-Nummern: 10043-35-3, 11113-50-1 (Borsäure) 1303-86-2 (Dibortrioxid,) 12267-73-1 (Tetrabordinatriumheptaoxid) 1303-96-4, 1330-43-4, 12179-04-3 (Dinatriumtetraborat).
Als Verunreinigungen dürfen nicht mehr als 0,1 Massenprozent Borate im Holzwerkstoff enthalten sein.
Nachweismöglichkeiten:
- Leistungserklärung (wenn in/mit dieser keine Borate benannt sind; kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage)
- Herstellererklärung, ggf. zusätzlich Analysenergebnisse
- Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B.: Blauer Engel DE-UZ 76, natureplus Qualitätszeichen, Österr. UZ 07)
- EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", verwendete Version / Stand Stand 24.11.2019: Version V 2015 (Textteil)
Die Angaben zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) beziehen sich auf
- QNG-Anforderungskatalog / Anhangdokument 3.1.3 / Schadstoffvermeidung in Baumaterialien Version 1.3 vom 18.04.2023
RAL Vergabegrundlage für Umweltzeichen: Blauer Engel (DE-UZ 76) - Emissionsarme plattenförmige Werkstoffe (Bau- und Möbelplatten) für den Innenausbau
Ausgabe Februar 2016 (Zugriff am 22.06.2017)
Textbaustein / Leistungsbeschreibung
Holzwerkstoffe nach BNB_BN_1.1.6 V2015-konsolidiert, Anlage 1, QN3 / Pos. 9.1, 9.2
Produktdokumentation;
Formaldehydemissionen maximal 0,08 ppm und Ausschluss reproduktionstoxischer Borverbindungen (maximal zulässiger Grenzwert 0,1 Massenprozent) für Massivholzplatten und zementgebundene Spanplatten.
Produkte gemäß Blauer Engel DE-UZ 76
oder gleichwertig hinsichtlich der Anforderungen zu Formaldehyd, VOC, Emissionen, gefährlichen Stoffen, SVHC für kunstharzgebundene Spanplatten, HPL, OSB, Tischler-, Faser- und Furnierplatten.
Im Abschnitt "Textbaustein / Leistungsbeschreibung" sind die Anforderungen als kurze Leistungsbeschreibung zusammengefasst.
Im Abschnitt "Detaillierte Anforderungsbeschreibung" werden die Anforderungen genauer erläutert und mögliche Nachweisdokumente benannt.
Die Textbausteine und Anforderungen können als PDF heruntergeladen und als Anhang zum Leistungsverzeichnis bereitgestellt werden, um damit dem Bieter die Einzelkriterien zum Nachweis der Gleichwertigkeit mit den geforderten Umwelt- / Gütezeichen zur Verfügung zu stellen.
Allgemeine Informationen, sowie grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung der Textbausteine, FAQ) siehe oben → Reiter Erläuterung
Detaillierte Anforderungsbeschreibung
anzeigen . . .
Nachfolgende detaillierte Anforderungen an die Produkt-Dokumentation und -Deklaration sowie an die Emissionen und Inhaltsstoffe gemäß Blauer Engel DE- UZ 76, sowie zusätzliche Anforderungen an die Inhaltsstoffe sind für alle Holzwerkstoffe (kunstharzgebundene Spanplatten, OSB, Hochdruckschichtstoff- (HPL), Tischler-, Faser-, Furnier-, Massivholzplatten und zementgebundene Spanplatten) für den Holzbau und Innenausbau (wie z. B. Trockenbau, Innenwände, Bekleidungen an Decke/ Wand, Einbaumöbel etc.) ausgenommen Türen und Sanitärtrennwände einzuhalten:
Produktdokumentation (spezifische Anforderungsbeschreibung)
als übergeordnete Anforderung siehe Produktdokumentation BNB_BN_1.1.6, Textbausteine Qualitätsniveau Pos. 1.1
Mindestens vorzulegen sind hierfür:
- Produktdatenblatt (PDB) / Technisches Merkblatt/Datenblatt (TM/TD) / Nachhaltigkeitsdatenblatt (NDB, sofern vorhanden) jeweils mit Herstellername und Produktbezeichnung
- Leistungserklärung
- Nachweis Emissionsklasse E1 + PCP-Gehalt < 5ppm (entsprechend Chemikalien-Verbotsverordnung)
- kunstharzgebundene Spanplatten, OSB, HPL: ETA oder DIBt-Gutachten zum Nachweis der Einhaltung von Grenzwerten des AgBB-Bewertungsschemas (entsprechend MVVTB / Anhang 8)
Beschränkung der Emissionen von Formaldehyd auf maximal 0,065 ppm (nach DIN EN 16516) für zementgebundene Spanplatten und Massivholzplatten
Für die Produkte darf die Formaldehyd-Ausgleichskonzentration in der Luft eines Prüfraums, bestimmt über ein Prüfkammerverfahren nach DIN EN 16516, folgenden Grenzwert nicht überschreiten:
- Formaldehyd maximal 0,065 ppm (0,08 mg/m3) nach 28 Tagen (Endwert).
HInweis:
Formaldehydergebnisse von Platten, die nach EN 717-1 gemessen werden, müssen verdoppelt werden.
→ detaillierte aktuelle Infos dazu siehe auch Umweltbundesamt / FAQ zu Regelungen von Formaldehyd in Holzwerkstoffen und Möbeln
Nachweismöglichkeiten:
- Leistungserklärung (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
- Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B.: Blauer Engel DE-UZ 76, natureplus Qualitätszeichen, Österr. UZ 07, Eintrag in die aktuelle QDF-Positivliste)
- EPD (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
- Prüfgutachten gemäß dem vor beschriebenen Prüfverfahren
Ausschluss bestimmter gefährlicher Einzelstoffe (reproduktionstoxische Borverbindungen) für zementgebundene Spanplatten und Massivholzplatten
Bei der Herstellung der Holzwerkstoffe dürfen keine reproduktionstoxischen Borverbindungen eingesetzt werden, wie z.B.:
- Borsäure
- Dibortrioxid
- Tetrabordinatriumheptaoxid,
- Dinatriumtetraborat
Hinweis: Borate werden in Holzwerkstoffen ggf. als Flammschutzmittel eingesetzt. Alle hier genannten Borate sind SVHC.
CAS-Nummern: 10043-35-3, 11113-50-1 (Borsäure) 1303-86-2 (Dibortrioxid,) 12267-73-1 (Tetrabordinatriumheptaoxid) 1303-96-4, 1330-43-4, 12179-04-3 (Dinatriumtetraborat).
Als Verunreinigungen dürfen nicht mehr als 0,1 Massenprozent Borate im Holzwerkstoff enthalten sein.
Nachweismöglichkeiten:
- Leistungserklärung (wenn in/mit dieser keine Borate benannt sind; kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage)
- Herstellererklärung, ggf. zusätzlich Analysenergebnisse
- Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B.: Blauer Engel DE-UZ 76, natureplus Qualitätszeichen, Österr. UZ 07)
- EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Alle folgenden Anforderungen gemäß Blauer Engel DE-UZ 76 für kunstharzgebundene Spanplatten, HPL, OSB, Tischler-, Faser- und Furnierplatten:
Ausschluss besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC)
Stoffe, die unter der Chemikalienverordnung REACH (EG/1906/2006) als besonders besorgniserregend (SVHC) identifiziert und in die gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste (sogenannte „Kandidatenliste“) aufgenommen wurden, dürfen nicht enthalten sein. Die Anforderung gilt für alle konstitutionellen Bestandteile (d.h. Stoffe, die im Endprodukt verbleiben und in diesem eine Funktion erfüllen). Es gilt die jeweils aktuelle Fassung der Kandidatenliste.
Nachweismöglichkeiten:
- Leistungserklärung (mit aussagekräftiger Information zu SVHC, kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage oder zus. Herstellererklärung)
- Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B.: Blauer Engel DE-UZ 76, natureplus Qualitätszeichen, Österr. UZ 07)
- EPD (wenn dort keine SVHC deklariert sind)
- PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Ausschluss krebserzeugender, erbgutverändernder, fortpflanzungsgefährdender (CMR-)Stoffe
Es dürfen keine Stoffe mit folgenden Eigenschaften als konstitutionelle Bestandteile (d.h. Stoffe, die im Endprodukt verbleiben und in diesem eine Funktion erfüllen) enthalten sein:
- Stoffe, die gemäß den Kriterien der EG-Verordnung 1272/2008 eingestuft sind als
karzinoge
n (krebserzeugend) der Kategorie Carc. 1A oder Carc. 1B, keimzellmutagen (erbgutverändernd) der Kategorie Muta. 1A oder Muta. 1B, reproduktionstoxisch (fortpflanzungsgefährdend) der Kategorie Repr. 1A oder Repr. 1B.
Diesen Gefahrenkategorien entsprechen folgende H-Sätze:
- H340: Kann genetische Defekte verursachen.
- H350: Kann Krebs erzeugen.
- H350i: Kann beim Einatmen Krebs erzeugen.
- H360D: Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
- H360F: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
- H360FD: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
- H360Fd: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
- H360Df: Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
- Stoffe, die in der TRGS 905 eingestuft sind als:
- krebserzeugend (K1A, K1B, K2)
- erbgutverändernd (M1A, M1B, M2)
- fortpflanzungsgefährdend (RF1A, RF1B, RF2, RD1A, RD1B, RD2)
Von dieser allgemeinen Anforderung ausgenommen ist:
- Formaldehyd, da für diese Substanz gesonderte Anforderungen gelten.
Nachweismöglichkeiten:
- Herstellererklärung, dass keine entsprechenden Stoffe enthalten sind
- Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B.: Blauer Engel DE-UZ 76, natureplus Qualitätszeichen, eingeschränkt auch Österr. UZ 07)
- EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Ausschluss toxischer, akut toxischer und sensibilisierender Stoffe
Es dürfen keine Stoffe mit folgenden Eigenschaften als konstitutionelle Bestandteile (d.h. Stoffe, die im Endprodukt verbleiben und in diesem eine Funktion erfüllen) enthalten sein:
- Stoffe, die gemäß den Kriterien der EG-Verordnung 1272/2008 eingestuft sind als akut toxisch (giftig) der Kategorie Acute Tox.1, Acute Tox.2 oder Acute Tox.3, toxisch für spezifische Zielorgane der Kategorie STOT SE.1, STOT SE.2, STOT RE.1 oder STOT RE.2, sensibilisierend für die Atemwege der Kategorie Resp. Sens.1, Resp. Sens. 1A oder Resp. Sens. 1B.
Diesen Gefahrenkategorien entsprechen folgende H-Sätze:
- H300: Lebensgefahr bei Verschlucken
- H301: Giftig bei Verschlucken
- H310: Lebensgefahr bei Hautkontakt
- H311: Giftig bei Hautkontakt
- H330: Lebensgefahr bei Einatmen
- H331: Giftig bei Einatmen
- H334: Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen
- H370: Schädigt die Organe.
- H371: Kann die Organe schädigen.
- H372: Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition.
- H373: Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
Nachweismöglichkeiten:
- Herstellererklärung, dass keine entsprechenden Stoffe enthalten sind
- Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B.: Blauer Engel DE-UZ 76, natureplus Qualitätszeichen, nicht vollständig identisch: Österr. UZ 07)
- EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Ausschluss bestimmter umweltgefährdender Stoffe
Es dürfen keine Stoffe mit folgenden Eigenschaften als konstitutionelle Bestandteile (d.h. Stoffe, die im Endprodukt verbleiben und in diesem eine Funktion erfüllen) enthalten sein:
- Stoffe, die gemäß den Kriterien der EG-Verordnung 1272/2008 eingestuft sind als gewässergefährdend der Kategorie Aquatic Chronic 1.
Dieser Gefahrenkategorie entspricht folgender H-Satz:
- H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung
Nachweismöglichkeiten:
- Herstellererklärung, dass keine entsprechenden Stoffe enthalten sind
- Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B.: Blauer Engel DE-UZ 76, natureplus Qualitätszeichen, höherer Grenzwert: Österr. UZ 07)
- EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Ausschluss von halogenierten organischen Verbindungen und Bioziden, Beschränkung von Flammschutzmitteln
Für die Produkte gelten folgende Stoffbeschränkungen:
- Bei der Herstellung der Werkstoffplatten einschließlich der für die Herstellung eingesetzten Materialien dürfen keine halogenierten organischen Verbindungen (z.B. als Bindemittel, Flammschutzmittel) eingesetzt werden.
-
Der Einsatz von Bioziden gemäß Biozidverordnung ist nicht zulässig. Hiervon ausgenommen sind Biozide, die allein zur Topfkonservierung in wässrigen Beschichtungsstoffen und Leimen eingesetzt werden.
- Werden Flammschutzmittel eingesetzt, so sind nur anorganische Ammoniumphosphate (Diammoniumphosphat, Ammoniumpolyphosphat etc.), andere wasserabspaltende Minerale (Aluminiumhydroxid, Magnesiumhydroxid o.ä.) oder Blähgrafit zulässig.
Nachweismöglichkeiten:
- Herstellererklärung, dass keine entsprechenden Stoffe enthalten sind
- Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B. Blauer Engel DE-UZ 76, natureplus Qualitätszeichen + Herstellererklärung Flammschutzmittel, Österr. UZ 07 + Herstellererklärung halogenorganische Verbindungen)
- EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
- Chemische Analysen (wenn vorhanden)
Grenzwerte für Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) und Formaldehyd
Die Holzwerkstoffplatten dürfen in Anlehnung an die vom Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB) erarbeitete „Vorgehensweise bei der gesundheitlichen Bewertung der Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC und SVOC) aus Bauprodukten“ folgende Emissionswerte in der Prüfkammer nicht überschreiten Die Messung der Emissionen erfolgt gemäß DIN EN 16516.15 Die Beladung der Prüfkammer beträgt einheitlich 1,4 m²/m³:
- Summe flüchtiger organischer Verbindungen, Retentionsbereich C6 - C16 (TVOC):
maximal 3 mg je m3 nach 3 Tagen
maximal 0,8 mg je m3 nach 28 Tagen - Summe schwer flüchtiger organischer Verbindungen, Retentionsbereich > C16 - C26 (TSVOC):
maximal 0,1 mg je m3 nach 28 Tagen - krebserzeugende Stoffe (K1A und K1B nach TRGS 905 bzw. Karz. 1A und Karz. 1B nach CLP-Verordnung 1272/2008):
maximal 0,01 mg je m3 nach 3 Tagen, maximal 0,001 mg je m3 nach 28 Tagen - Summe aller VOC ohne NIK: maximal 0,1 mg je m3 nach 28 Tagen
R-Wert: maximal 1 nach 28 Tagen - Formaldehyd: maximal 0,08 mg je m3 (= 0,065ppm) nach 28 Tagen
Die angegebenen Werte für Formaldehyd beziehen sich auf Messungen nach dem DIN EN 16516. Formaldehyd darf auch weiterhin nach der EN 717-1 gemessen werden. Wird nach der EN 717-1 gemessen ist ein Wert von 0,03 ppm (0,0375 mg je m3) einzuhalten. (in Anlehnung an das WKI-Rechenmodell für Formaldehyd).
Nachweismöglichkeiten:
- Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B.: Blauer Engel DE-UZ 76, natureplus Qualitätszeichen mit etwas anderen Prüfbedingungen)
- Prüfgutachten gemäß dem vor beschriebenen Prüfverfahren
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", verwendete Version / Stand Stand 24.11.2019: Version V 2015 (Textteil)
RAL Vergabegrundlage für Umweltzeichen: Blauer Engel (DE-UZ 76) - Emissionsarme plattenförmige Werkstoffe (Bau- und Möbelplatten) für den Innenausbau
Ausgabe Februar 2016 (Zugriff am 22.06.2017)
Übersicht - Anforderungen Innenraumlufthygiene - Nachweismöglichkeiten
Holzwerkstoffe in Innenräumen + Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3
| QN / TB | Anforderungen | typische Nachweise |
| QN3 |
aus "Lokale Umwelt": Produkte gemäß Blauer Engel DE-UZ 76 oder gleichwertig. |
Umweltzeichen DE-UZ 76 oder glw. |
| weitergehende Anforderungen "Innenraumluft": | ||
| TBplusi | + formaldeydfreie Bindemittel und/oder Leime. | Herstellererklärung |
| - | gewerkeübergreifender Textbaustein → Planungsziele Innenraumluft | - |
QN = Qualitätsniveau aus BNB_BN_1.1.6 "Lokale Umwelt" / TB = Textbaustein / SVHC = besonders besorgniserregende Stoffe nach REACH / PDB = Produktdatenblatt / TM = Technisches Merkblatt, auch TD = Technisches Datenblatt / NDB = Nachhaltigkeitsdatenblatt / SDB = Sicherheitsdatenblatt / abZ = allgemeine bauaufsichtliche Zulassung / LE = Leistungerklärung /
TBplusi = mögliche weitergehende Anforderungen / Textbausteine hins. Innenraumluftqualität, die über die in BNB 1.1.6 ggf. bereits berücksichtigten Anforderungen hins. Innenraumluftqualität hinausgehen.
Der Reiter "Innenraumluft" soll darüber Auskunft geben, inwieweit Anforderungen hinsichtlich Innenraumluftqualität bereits in den Anforderungen zur "Lokalen Umwelt" berücksichtigt sind. Gegebenenfalls werden hier zusätzliche produktgruppenspezifische Anforderungen an besonders emissionsarme Produkte genannt, die zur weitergehenden Absicherung eines hohen Erfüllungsgrades bei der Bewertung der Raumluftqualität beitragen können. Diese erfolgt im Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) in Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 „Innenraumlufthygiene". Bei vielen öffentlichen Auftraggebern ist es inzwischen auch ohne Gebäudezertifizierung üblich, vor Aufnahme der Gebäudenutzung eine Raumluftmessung, sog. "Freimessung", durchzuführen.
Darstellung der Ziele hinsichtlich Innenraumluftqualität für alle Projektbeteiligten:
→ gewerkeübergreifender Textbaustein Teil 1 / Planungsziele Innenraumluft
Der Bezug wird jeweils nur zum höchsten Qualitätsniveau aus BNB_BN_1.1.6 "Lokale Umwelt" hergestellt. Werden zusätzliche Anforderungen genannt, findet man wie unter "Lokale Umwelt" (mögliche) typische Nachweisdokumente und einen direkten Link zu den produktgruppenspezifischen Textbausteinen Teil 2 über den Link "TBplusi". Die Anforderungen zum höchsten Qualitätsniveau aus BNB_BN_1.1.6 sind in diesen Textbausteinen TBplusi vollständig enthalten, werden also miterfüllt:
TBplusi = höchstes QN aus 1.1.6 + Zusatzanforderungen Innenraumluft
Die Planenden können anhand dieser Übersicht entscheiden, welche zusätzlichen Anforderungen ggf. Planungsziel sein sollen. Dabei ist zu prüfen, ob geeignete Produkte am Markt verfügbar sind, die auch die weiteren Planungsanforderungen erfüllen. Soweit Anforderungen mit Verweis auf Umweltzeichen oder Labels definiert sind, kann über diese nach geeigneten Produkten recherchiert werden.
Die Textbausteine / Leistungsschreibung der Anforderungen und detaillierte Anforderungsbeschreibungen findet man ggf. in den Reitern
Übersichtstabelle | Anforderungen / Textbausteine.
Werden keine weitergehenden Anforderungen empfohlen, gibt es keinen Unterreiter "Anforderungen / Textbausteine". In diesem Fall erfolgt lediglich ein Verweis auf die Textbausteine unter "Lokale Umwelt" / QN ....
Nachstehende detaillierte Übersichtstabelle zeigt etwas genauer die ggf. relevanten Einzelanforderung aus "Lokale Umwelt" sowie die ggf. genannten Zusatzanforderung mit Erläuterungen.
Das Icon
kennzeichnet dabei Anforderungen, welche die Innenraumluftqualität massgeblich verbessern können.
Allgemeine Informationen, sowie grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung der Textbausteine, FAQ) siehe oben → Reiter Erläuterung
Planungshinweis zur Innenraumluftqualität
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Gemäß Chemikalien-Verbotsverordnung dürfen in Deutschland u.a. "beschichtete und unbeschichtete Holzwerkstoffe (Spanplatten, Tischlerplatten, Furnierplatten, und Faserplatten) ... nicht in den Verkehr gebracht werden, wenn die durch den Holzwerkstoff verursachte Ausgleichskonzentration des Formaldehyds in der Luft eines Prüfraumes 0,1 ml/cbm (ppm) überschreitet." Holzwerkstoffe, die den Grenzwert einhalten, werden mit der Emissionsklasse E1 bezeichnet.
Die tatsächlichen Formaldehyd-Konzentrationen im Gebäude werden jedoch durch die gesamte Einbausituation (Raumbeladung, evtl. Lochung der Platten) und den Luftwechsel beeinflußt. Im Fall der Holzwerkstoffe ist es möglich, dass abhängig von Raumbeladung und Lüftungssituation die alleinige Einhaltung der gesetzlichen Mindestanforderungen (E1-Platten mit max. 0,1ppm Formaldehyd) nicht zum gewünschten Ergebnis bei der Messung / Raumluftqualität führt. Neben den maßgeblich für mögliche Formaldehydemissionen verantwortlichen Bindemitteln und Leimen können aus Holzwerkstoffen wie auch aus Naturholz zudem diverse flüchtige organische Substanzen (VOC) freigesetzt werden, die über E1 nicht geregelt sind.
In der Summe können sich diese Emissionen im Rahmen einer Raumluftmessung deutlich negativ bemerkbar machen, insbesondere bei entsprechend hohem Verhältnis von Holzwerkstoffoberfläche zu Innenraumvolumen (z.B. bei gelochten oder genuteten Platten für akustische Zwecke) oder in Kombination mit anderen VOC-Quellen. Emissionen sind zudem von der Holzart, aber auch von der Dauer der Lagerung abhängig. Für Nadelholz, insbesondere Kiefernholz ist im Vergleich zu anderen Holzarten mit höheren VOC-Emissionen zu rechnen. Entsprechend können Holzwerkstoffe, insbesondere solche mit hohem Kiefernholzanteil (z.B. OSB-Platten, Seekieferplatten) für die Raumluftmessung relevante Mengen an VOC emittieren.
Weitere Infos zur Thematik in WECOBIS unter Service / Sonderthemen:
→ „VOC und Formaldehyd aus Holz und Holzwerkstoffen“ mit ausführlicher Erläuterung der möglichen Emissionen und Grenzwerte
→ „Formaldehyd - Eigenschaften, Verwendung, Regelung, Sanierung“ u.a. mit Unterkapiteln zu "Formaldehyd in Holzwerkstoffen".
In den Anforderungen unter "Lokale Umwelt" müssen ab QN3 höhere Anforderungen entsprechend den Grenzwerten des Blauen Engels DE-UZ 76 für Formaldehyd-, VOC- und SVOC-Emissionen eingehalten werden. Insbesondere bei hohen Raumbeladungen empfehlen sich jedoch zusätzliche Anforderungen.
Hintergrund:
Soll ein Gebäude nach BNB zertifiziert werden, ist es im Rahmen von Kriteriensteckbrief 3.1.3 "Innenraumlufthygiene" u.a. erforderlich, eine Raumluftmessung durchzuführen. Auch ohne Gebäudezertifizierung ist es inzwischen bei vielen öffentlichen Auftraggebern üblich, vor Aufnahme der Gebäudenutzung eine sog. "Freimessung" durchzuführen. Erfahrungsgemäß lassen sich die geforderten Raumluftwerte dann erreichen, wenn die Auswahl und Verwendung der eingesetzten Materialien auf einem ganzheitlichen Konzept zur Vermeidung von Emissionen aus Bauprodukten basiert. In der Regel wird dies mit den Anforderungen im höchsten Qualitätsniveau unter "Lokale Umwelt" umgesetzt. Für eine höhere Planungssicherheit bezüglich der gewünschten Raumluftqualität kann es aber auch sinnvoll sein, höhere Anforderungen an die Produktauswahl zu stellen. Infos und ggf. zusätzliche Anforderungen finden sich dann hier im Reiter "Innenraumluft".
Darstellung der Ziele hinsichtlich Innenraumluftqualität für alle Projektbeteiligten:
→ gewerkeübergreifender Textbaustein Teil 1 / Planungsziele Innenraumluft
Detaillierte Übersichtstabelle
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| Materialökologische Anforderungen Holzwerkstoffe für den Holzbau und Innenausbau |
Nachweismöglichkeiten | ||
|---|---|---|---|
| Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 Innenraumlufthygiene | |||
| Kurztext | Hauptziel der Anforderung | Umweltzeichen | Sonstige |
| Anforderungen gemäß BNB_BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt, die bereits zu einer höheren Qualität der Innenraumluft beitragen. | |||
| Anforderungen gemäß Pos. 1.1 (Mindestanforderung): Dokumentation Erläuterung: Die Dokumentation selbst trägt zwar noch nicht zu einer höheren Qualität der Innenraumluft bei, erleichtert aber ggf. die Suche nach Verursachern von Raumluftproblemen und dient der Qualitätskontrolle. |
|
Zertifizierungsnachweis sofern vorhanden |
Produktdatenblatt (PDB), Technisches Merkblatt (TM), Nachweis E1 + PCP < 5ppm 3, kunstharzgeb. Spanplatten, OSB + HPL: ETA / DIBt-Gutachten3, EPD (wenn vorh.) |
| Anforderungen gemäß QN2: u.a. Formaldehydemissionen max. 0,08 ppm |
Blauer Engel (DE-UZ 76), natureplus Qualitätszeichen, Österr. UZ 07 | EPD/PDB/TM mit Einschränkung1, div. Herstellererklärungen, Emissionsprüfbericht, Prüfzeugnis zur Einhaltung QDF-Richtlinie A-01 (s. auch QDF-Positivliste) | |
| Anforderungen gemäß QN3: Produkte entsprechend Blauer Engel DE-UZ 762, u.a. mit Beschränkung verschiedener Emissionen (u.a. VOC, SVOC) sowie Beschränkung der Emissionen von Formaldehyd4 auf max. 0,065ppm nach DIN EN 16516 bzw. max. 0,03 ppm nach EN 717-1 |
Blauer Engel (DE-UZ 76) | EPD/PDB/TM mit Einschränkung1, div. Herstellererklärungen, Emissionsprüfbericht (nicht nur für Formaldehyd) | |
| weitergehende Anforderungen an besonders emissionsarme Produkte, die zu einer hohen Qualität der Innenraumluft beitragen. | |||
| mögliche zusätzliche Anforderung über QN3 hinaus, sofern für den vorgesehenen Einsatzzweck und die Produktgruppe entsprechende Erzeugnisse auf dem Markt verfügbar sind: Produkte entsprechend Blauer Engel DE-UZ 76 2 und mit formaldehydfreien Bindemitteln und/oder Leimen |
Blauer Engel (DE-UZ 76) allein genügt nicht. | EPD/PDB/TM mit Einschränkung1, Herstellererklärung | |
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Diese Anforderung dient dem Schutz der lokalen Umwelt (Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft). Inhaltlich eingeschlossen ist auch der Gesundheitsaspekt Arbeitshygiene und im Prinzip auch die Innenraumluft. Diese wird allerdings mit einem eigenen Icon zusätzlich markiert. |
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Diese Anforderung dient der Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten. Sie trägt damit auch zu einem höheren Erfüllungsgrad bei der Bewertung der Raumluftqualität nach BNB_BN_3.1.3 bei. |
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Mit dieser Anforderung werden auch Umwelt- und Gesundheitsaspekte im Zuge von Rückbau und Verwertung berücksichtigt. |
1 Produktdatenblätter (PDB) oder Technische Merkblätter (TM) folgen keinerlei Regeln und können nur als Nachweis herangezogen werden, wenn die erforderlichen Informationen auch prüfbar (d.h. z.B. das Fehlen von ausgeschlossenen Stoffen muss genannt sein) enthalten sind.
EPD: die angeführten Kriterien sind auch keine standardisierten Parameter einer EPD (Umweltproduktdeklaration) gemäß EN 15804 Grundregeln für die Produktkategorie Bauprodukte. In der Regel werden solche Informationen - wenn überhaupt - dann auch nur bei Produktdeklarationen und nicht bei Branchendeklarationen zu finden sein. 2 Sofern innerhalb der Qualitätsniveaus auf aggregierte Produktkennzeichnungen verwiesen wird (Giscode, Emicode, Blauer Engel etc.), ist es zulässig vergleichbare Nachweise (weitere Umweltzeichen, Angaben in Sicherheits- oder Produktdatenblättern etc.) heranzuziehen. Dabei bezieht sich die Vergleichbarkeit nur auf die Anforderungen hinsichtlich der jeweiligen Schadstoffgruppen gemäß Anlage 1 / BNB Kriterium 1.1.6.. Bei den Einzelanforderungen werden deshalb nur die für die Vergleichbarkeit notwendigen Anforderungen genannt. 3 Für Pos. 1.1 besteht seitens BNB_BN_1.1.6 keine spezifische Anforderung, es geht hier nur allgemein um die Dokumentation und Deklaration von SVHC. Allerdings sind aufgrund der Chemikalien-Verbotsverordnung in Deutschland nur Platten entsprechend E1 (max. 0,1 ppm Formaldehyd) und mit weniger als 5 ppm PCP-Gehalt zugelassen. Hinweis zu E1 in Deutschland: Zum 01.01.2020 hat sich in Deutschland das Referenzverfahren (jetzt: DIN EN 16516) für die Emissionsmessung zum Nachweis von E1 mit max. 0,1 ppm Formaldehyd gemäß Chemikalien-Verbotsverordnung geändert (→ Bundesanzeiger v. 11/18), was dazu führt, dass die Formaldehydergebnisse von Platten, die nach dem "alten" Verfahren (EN 717-1) gemessen werden, verdoppelt werden müssen und trotzdem nur maximal 0,1 ppm betragen dürfen. → detaillierte aktuelle Infos dazu siehe auch Umweltbundesamt / FAQ zu Regelungen von Formaldehyd in Holzwerkstoffen und Möbeln Hinweis zu bauaufsichtlichen Anforderungen an kunstharzgebundene Spanplatten und OSB: Gemäß Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVVTB / A 3.2.1 in Verbindung mit Anhang 8) müssen kunstharzgebundene Spanplatten, OSB und HPL bei Verwendung in Aufenthaltsräumen u.a. eine Emissionsprüfung zur quantitativen Bestimmung und Bewertung flüchtiger (VOC) und schwer flüchtiger (SVOC) Verbindungen auf Basis des AgBB-Bewertungsschemas nachweisen. Für kunstharzgebundene Spanplatten und OSB gilt davon inzwischen in Folge diverser Klagen seitens MVVTB nur noch die Begrenzung karzinogener VOC (Kat. 1A/1B). Allerdings wird in den Gutachten meistens trotzdem das gesamte AgBB-Schema nachgewiesen. → Mitteilung DIBt zu VOC Emissionsmessungen von OSB und kunstharzgebundenen Spanplatten / Juli 2020
→ DIBt / Flyer Technische Nachweise 4 Der hier in der Übersichtstabelle angegebene Grenzwert von 0,065ppm für Formaldehyd beim Blauen Engel DE-UZ 76 bezieht sich auf Messungen nach DIN EN 16516 und setzt eine Raumbeladung von 1,4 m2/m3 mit Luftwechsel von 0,5/h in der Prüfkammer voraus. Wird nach EN 717-1 gemessen, ist ein niedrigerer Grenzwert von 0,03ppm einzuhalten. Wie verhält sich E1 zu den Anforderungen im Blauen Engel DE-UZ 76? Zunächst ist wichtig zu beachten, dass E1 nur das Verhalten hinsichtlich Formaldehydemissionen beschreibt. Der Blaue Engel oder andere Umweltzeichen regeln nicht nur Formaldehydemissionen, sondern auch andere VOC-Emissionen und gefährliche Inhaltsstoffe. Für E1 sind 0,1ppm nach DIN EN 16516 (bzw. 0,05ppm nach EN 717-1) einzuhalten, allerdings bei einer etwas höheren Raumbeladung von 1,8 m2/m3.
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", verwendete Version / Stand Stand 24.11.2019: Version V 2015 (Textteil)
RAL Vergabegrundlage für Umweltzeichen: Blauer Engel (DE-UZ 76) - Emissionsarme plattenförmige Werkstoffe (Bau- und Möbelplatten) für den Innenausbau
Ausgabe Februar 2016 (Zugriff am 22.06.2017)
Textbausteine / Leistungsbeschreibung
Holzwerkstoffe in Innenräumen / Produktanforderungen Innenraumlufthygiene
Produktdokumentation;
Produkte gemäß Blauer Engel DE-UZ 76
oder gleichwertig hinsichtlich der Anforderungen zu Formaldehyd, VOC, Emissionen, gefährlichen Stoffen, SVHC;
formaldehydfreie Bindemittel und/oder Leime.
Im Abschnitt "Textbaustein / Leistungsbeschreibung" sind die Anforderungen als kurze Leistungsbeschreibung zusammengefasst.
Im Abschnitt "Detaillierte Anforderungsbeschreibung" werden die Anforderungen genauer erläutert und mögliche Nachweisdokumente benannt.
Die Textbausteine und Anforderungen können als PDF heruntergeladen und als Anhang zum Leistungsverzeichnis bereitgestellt werden, um damit dem Bieter die Kriterien zum Nachweis der Gleichwertigkeit mit dem geforderten Umwelt- / Gütezeichen zur Verfügung zu stellen.
Die kurze Leistungsbeschreibung umfasst hier auch alle Anforderungen aus dem höchsten Qualitätsniveau aus BNB_BN_1.1.6.
Die detaillierte Anforderungsbeschreibung enthält hier nur den ergänzenden detaillierten Textbaustein für die mögliche zusätzliche Anforderung.
Allgemeine Informationen, sowie grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung der Textbausteine, FAQ) siehe oben → Reiter Erläuterung
Detaillierte Anforderungsbeschreibung
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Ergänzung zu "Holzwerkstoffe nach BNB_BN_1.1.6, Anlage 1, QN3 / Pos. 9.1, 9.2 - Detaillierte Anforderungsbeschreibung" (bitte separat herunterladen):
Formaldehydfreie Bindemittel und/oder Leime
Die Bindemittel, Leime oder Zuschlagsstoffe der Holzwerkstoffe dürfen kein Formaldehyd enthalten oder freisetzen.
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", verwendete Version / Stand Stand 24.11.2019: Version V 2015 (Textteil)
RAL Vergabegrundlage für Umweltzeichen: Blauer Engel (DE-UZ 76) - Emissionsarme plattenförmige Werkstoffe (Bau- und Möbelplatten) für den Innenausbau
Ausgabe Februar 2016 (Zugriff am 22.06.2017)
Übersicht - weitergehende Anforderungen - Nachweismöglichkeiten
Holzwerkstoffe in Innenräumen und Rückbau, Klimaschutz, ...
| QN / TB | Anforderungen | typische Nachweise |
| QN3 | aus "Lokale Umwelt": Produkte gemäß Blauer Engel DE-UZ 76 oder gleichwertig. |
Umweltzeichen DE-UZ 76 oder glw. |
| weitergehende Anforderungen "Innenraumluft": | ||
| TBplusi | + formaldeydfreie Bindemittel und/oder Leime | Herstellererklärung |
| - | gewerkeübergreifender Textbaustein → Planungsziele Innenraumluft | - |
| weitergehende Anforderungen "Rückbau, Globale Umwelt": | ||
| - | derzeit keine (Erl. s. Det. Übersicht) → QN3 / Lokale Umwelt oder TBplusi / Innenraumluft | - |
QN = Qualitätsniveau aus BNB_BN_1.1.6 "Lokale Umwelt" / TB = Textbaustein / SVHC = besonders besorgniserregende Stoffe nach REACH / PDB = Produktdatenblatt / TM = Technisches Merkblatt, auch TD = Technisches Datenblatt / NDB = Nachhaltigkeitsdatenblatt / SDB = Sicherheitsdatenblatt / abZ = allgemeine bauaufsichtliche Zulassung / LE = Leistungerklärung /
TBplus = mögliche weitergehende Anforderungen / Textbausteine hins. Rückbau, Klima ..., die über die in BNB 1.1.6 ggf. bereits berücksichtigten Anforderungen hinausgehen
Der Reiter "Rückbau, Klima ..." soll darüber Auskunft geben, inwieweit neben "Lokale Umwelt" und "Innenraumluft" Anforderungen hinsichtlich weiterer Nachhaltigkeitsaspekte (z.B. Förderung nachwachsender Rohstoffe, Ressourcenschonung, kreislaufgerechtes Bauen / Cradle-to-Cradle) für die jeweilige Produktgruppe auf Baustoffebene relevant sein und ggf. zusätzlich berücksichtigt werden können. Mögliche Themen sind hier z.B.
- Rückbau, Trennung, Verwertung (in Anlehnung an Kriteriensteckbrief BNB_BN_4.1.4 und darüber hinaus)
- Globale Umwelt / Klimaschutz
- Sozialstandards
- ...
Der Bezug wird jeweils nur zum höchsten Qualitätsniveau aus BNB_BN_1.1.6 "Lokale Umwelt" hergestellt. Werden zusätzliche materialökologische Anforderungen genannt, findet man wie unter "Lokale Umwelt" (mögliche) typische Nachweisdokumente und einen direkten Link zu den Textbausteinen über den Link "TBplus". Die Anforderungen zum höchsten Qualitätsniveau aus BNB_BN_1.1.6 sowie ggf. zur Innenraumlufthygiene (TBplusi) sind in den Textbausteinen vollständig enthalten, werden also miterfüllt:
TBplus = höchstes QN aus 1.1.6 + ggf. TBplusi (Zusatzanforderungen Innenraumluft) + ggf. Zusatzanforderungen Rückbau, Klima ...
Die Planenden können anhand dieser Übersicht entscheiden, welche zusätzlichen Anforderungen ggf. Planungsziel sein sollen. Dabei ist zu prüfen, ob geeignete Produkte am Markt verfügbar sind, die auch die weiteren Planungsanforderungen erfüllen.
Die Produktverfügbarkeit kann hier ggf. eingeschränkt sein!
Soweit Anforderungen mit Verweis auf Umweltzeichen oder Labels definiert sind, kann über diese nach geeigneten Produkten recherchiert werden.
Werden zusätzliche materialökologische Anforderungen genannt, findet man die Textbausteine / Leistungsschreibung der Anforderungen und detaillierte Anforderungsbeschreibungen im Unterreiter "Anforderungen / Textbausteine".
Zum Teil - insbesondere bei Anforderungen, die den späteren Rückbau und die sortenreine Trennung ermöglichen sollen - handelt es sich um Planungsanforderungen, die entsprechend im Planungsprozess berücksichtigt und standardmäßig ausgeschrieben werden müssen.
Diese sind ggf. als "projektbezogen / Planungsanforderung" gekennzeichnet.
Werden ausschließlich Planungsanforderungen und / oder keine weitergehenden Anforderungen genannt, gibt es auch keinen Unterreiter "Anforderungen / Textbausteine". In diesem Fall erfolgt lediglich ein Verweis auf die Textbausteine unter "Lokale Umwelt" / QN... bzw. sofern vorhanden TBplusi im Reiter "Innenraumluft".
Nachstehende detaillierte Übersichtstabelle zeigt etwas genauer die ggf. relevanten Einzelanforderung aus "Lokale Umwelt" sowie die ggf. genannten Zusatzanforderung mit Erläuterungen.
Allgemeine Informationen, sowie grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung der Textbausteine, FAQ) siehe oben → Reiter Erläuterung
Detaillierte Übersichtstabelle
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| Materialökologische Anforderungen Holzwerkstoffe für den Holzbau und Innenausbau |
Nachweismöglichkeiten | ||
|---|---|---|---|
| Anforderungen zu Rückbau, Globale Umwelt, ... | |||
| Kurztext | Hauptziel der Anforderung | Umweltzeichen | Sonstige |
| Kriteriensteckbrief BNB_BN_4.1.4 Rückbau, Trennung, Verwertung | |||
| tendenzielle Aussage zur Trennbarkeit als Planungshinweis: Die sortenreine Trennung beim Rückbau eines Gebäudes setzt einfach zu lösende (mechanische) Verbindungen von anderen Materialien voraus. Verbundelemente, insbesondere die Kombination mit organischen (Kunststoff-) Materialien schränken ggfs. eine hochwertige Nachnutzung ein. |
./. | ./. | |
| tendenzielle Aussage zur Wiedervewendung als Planungshinweis: Holzwerkstoffe könnten bei einem selektiven Rückbau wieder- bzw. weiterverwendet werden. Derzeit erfolgt die direkte Wiederverwendung wegen des Aufwands für eine marktgerechte Sortierung, Lagerung und Vertriebsvorbereitung nur in Ausnahmefällen. |
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./. | ./. |
| tendenzielle Aussage zur Verwertbarkeit als Planungshinweis Die Verwertung richtet sich u.a. nach hier relevanten Altholzkategorie A2, A3, A4 (nach Rückbau): |
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| A4 / Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Altholzkategorien A1 bis A3 zugeordnet werden kann, ausgenommen ist PCB-Altholz: Die Wiederverwertung ist nicht möglich, i.d. Regel thermische Verwertung mit Auflagen an die Anlagen. |
./. | ./. | |
| A3 / Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung, jedoch ohne Holzschutzmittel: Die Wiederverwertung ist wenig wirtschaftlich,i.d. Regel thermische Verwertung mit Auflagen an die Anlagen. |
./. | ./. | |
| A2 / verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz, ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel: Die Wiederverwertung ist nach Aufbereitung möglich und wirtschaftlich. → über QN3 mit abgedeckt. |
|
./. | ./. |
| Anforderungen gemäß BNB_BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt, die bereits zu einer besseren Verwertbarkeit beitragen. | |||
| Anforderungen gemäß Pos. 1.1 (Mindestanforderung): Dokumentation Erläuterung: Die Dokumentation selbst trägt zwar noch nicht zu einer besseren Verwertbarkeit bei, bildet aber später die Grundlage zur Beurteilung der Verwertbarkeit. |
|
Zertifizierungsnachweis sofern vorhanden | Produktdatenblatt (PDB), Technisches Merkblatt (TM), Sicherheitsdatenblatt (SDB) + ggf. Nachweise / Herstellererklärungen für weitere Anforderungen, EPD (wenn vorh.) |
| Anforderungen gemäß QN 1,2: Ausschluss von Boraten, Begrenzung der Formaldehydemissionen |
Blauer Engel (DE-UZ 76), natureplus Qualitätszeichen, Österr. UZ 07 | EPD/PDB/TM mit Einschränkung1, div. Herstellererklärungen, Emissionsprüfbericht | |
| falls QN3 nicht vollständig umsetzbar: Ausschluss besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) und halogenorganischer Verbindungen, Ausschluss von Bioziden (Holzschutzmittel) = Altholzkategorie A2 (s.o.) |
Blauer Engel (DE-UZ 76), natureplus Qualitätszeichen, Österr. UZ 07 | EPD/PDB/TM mit Einschränkung1, div. Herstellererklärungen | |
| höhere Anforderungen gemäß QN3: Blauer Engel (DE-UZ 76)2 Erläuterung: Über die Zeichenanforderungen des Blauen Engels werden neben SVHC und CMR-Stoffen noch weitere Stoffe mit gefährlichen oder umweltbelastenden Eigenschaften ausgeschlossen, das gilt auch für halogenorganische Verbindungen und Holzschutzmittel. |
Blauer Engel (DE-UZ 76), atureplus Qualitätszeichen mit Einschränkung3 |
EPD/PDB/TM mit Einschränkung1, div. Herstellererklärungen, Emissionsprüfbericht | |
| weitergehende Anforderungen im Sinne einer besseren Verwertbarkeit | |||
| keine weitergehenden Anforderungen4 | ./. | ./. | ./. |
| weitergehende umweltorientierte Anforderungen über den Lebenszyklus | |||
| keine weitergehenden Anforderungen4 | ./. | ./. | ./. |
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Diese Anforderung dient dem Schutz der lokalen Umwelt (Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft). Inhaltlich eingeschlossen ist auch der Gesundheitsaspekt Arbeitshygiene und im Prinzip auch die Innenraumluft. Diese wird allerdings mit einem eigenen Icon zusätzlich markiert. |
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Diese Anforderung dient der Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten. Sie trägt damit auch zu einem höheren Erfüllungsgrad bei der Bewertung der Raumluftqualität nach BNB_BN_3.1.3 bei. |
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Mit dieser Anforderung werden auch Umwelt- und Gesundheitsaspekte im Zuge von Rückbau und Verwertung berücksichtigt. |
1 Produktdatenblätter (PDB) oder Technische Merkblätter (TM) folgen keinerlei Regeln und können nur als Nachweis herangezogen werden, wenn die erforderlichen Informationen auch prüfbar (d.h. z.B. das Fehlen von ausgeschlossenen Stoffen muss genannt sein) enthalten sind.
EPD: die angeführten Kriterien sind auch keine standardisierten Parameter einer EPD (Umweltproduktdeklaration) gemäß EN 15804 Grundregeln für die Produktkategorie Bauprodukte. In der Regel werden solche Informationen - wenn überhaupt - dann auch nur bei Produktdeklarationen und nicht bei Branchendeklarationen zu finden sein. 2 Sofern innerhalb der Qualitätsniveaus auf aggregierte Produktkennzeichnungen verwiesen wird (Giscode, Emicode, Blauer Engel etc.), ist es zulässig vergleichbare Nachweise (weitere Umweltzeichen, Angaben in Sicherheits- oder Produktdatenblättern etc.) heranzuziehen. Dabei bezieht sich die Vergleichbarkeit nur auf die Anforderungen hinsichtlich der jeweiligen Schadstoffgruppen gemäß Anlage 1 / BNB Kriterium 1.1.6.. Bei den Einzelanforderungen werden deshalb nur die für die Vergleichbarkeit notwendigen Anforderungen genannt. 3 Die als alternative Nachweismöglichkeiten genannten Umweltzeichen sind an den bezeichneten Stellen nicht ganz deckungsgleich mit den Anforderungen des Blauen Engels, auch wenn der jeweilige Bereich sehr ähnlich abgedeckt ist. Das natureplus Qualitätszeichen schließt Borverbindungen als Flammschutzmittel aus, macht aber keine Angabe, was verwendet werden darf, sodass die Anforderung nicht ganz vergleichbar ist. Man müsste hier ergänzend eine Deklaration der verwendeten Flammschutzmittel fordern. Die Prüfbedingungen für die Emissionsprüfung unterscheiden sich von denjenigen des BE, wenn auch der Grenzwert identisch ist. Die Unterschiede sind hier vermutlich sehr gering, weshalb das Zeichen mit geringen Einschränkungen auch als vollständiger Nachweis angegeben ist. 4 Der Blaue Engel DE-UZ 76 stellt bereits strenge Anforderungen zur Vermeidung von SVHC, CMR-Stoffen und halogenorganischen Verbindungen. Es werden daher keine weitergehenden Anforderungen an Holzwerkstoffe gestellt.
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", verwendete Version / Stand Stand 24.11.2019: Version V 2015 (Textteil)
RAL Vergabegrundlage für Umweltzeichen: Blauer Engel (DE-UZ 76) - Emissionsarme plattenförmige Werkstoffe (Bau- und Möbelplatten) für den Innenausbau
Ausgabe Februar 2016 (Zugriff am 22.06.2017)
Links zur Produktgruppe
BNB_1.1.6 vor Konsolidierung
Infos zu BNB und QNG
weitere P & A (Auswahl)
WECOBIS-Baustoffinformationen
Zeichen / Labels
- Blauer Engel (DE-UZ 76) - Emissionsarme plattenförmige Werkstoffe (Bau- und Möbelplatten) für den Innenausbau
- natureplus - Holz- und Holzwerkstoffplatten
- Österr. Umweltzeichen (UZ 07) - Holz, Holzwerkstoffe und Fußbodenbeläge aus Holz
Produktdeklarationen + -verzeichnisse
- baubook - Produkte BNB+QNG
- DGNB Navigator - Produkte DGNB, teilw. BNB+QNG über SHI-Produktpass
- Building Material Scout (nur mit Anmeldung)
- SHI-Produktpass - Produkte BNB+QNG (nur eingeschränkt kostenfrei)
- DIBt - Zulassungsdownlad


