Materialökologische Anforderungen: Mehrschichtiges Holz-, Bambus-, oder Laminatparkett

Informationen zu den Anforderungen an Bodenbeläge aus Holz oder Holzwerkstoffen

   
  Besondere Hinweise und Hintergrundinformationen zu den Anforderungen an Bodenbeläge aus Holz und/oder Holzwerkstoffen Inhalt aufklappen
 

Im Rahmen der Bewertung nach BNB_BN_1.1.6 (Risiken für die lokale Umwelt, Erläuterungen s.u. "Allgemeine Informationen ..." + "Lokale Umwelt") werden Anforderungen in Bezug auf 6 Schadstoffgruppen formuliert. Für Bodenbeläge aus Holz- oder Holzwerkstoffen sind demnach die hervorgehobenen Schadstoffgruppen zu bewerten:

1 Gefährliche und besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC)
2 Gefährliche Stoffe, die ausgelaugt werden können
3 Schwermetalle
4 Flüchtige organische Verbindungen (VOC) einschließlich organische Lösemittel
5 Halogenierte Kälte- und Treibmittel
6 Biozide

Planungshinweis hinsichtlich Innenraumluftqualität

Soll ein Gebäude nach BNB zertifiziert werden, ist es im Rahmen von Kriteriensteckbrief 3.1.3 (Innenraumlufthygiene, Erläuterungen s.u. "Allgemeine Informationen" + "Innenraumluft") u.a. erforderlich, eine Raumluftmessung durchzuführen. Auch ohne Gebäudezertifizierung ist es inzwischen bei vielen öffentlichen Auftraggebern üblich, vor Aufnahme der Gebäudenutzung eine sog. "Freimessung" durchzuführen. Erfahrungsgemäß lassen sich die geforderten Raumluftwerte dann erreichen, wenn die Auswahl und Verwendung der eingesetzten Materialien auf einem ganzheitlichen Konzept zur Vermeidung von Emissionen aus Bauprodukten basiert. In der Regel wird dies mit den Anforderungen unter "Lokale Umwelt" / QN5 umgesetzt. Für eine höhere Planungssicherheit bezüglich der gewünschten Raumluftqualität kann es aber auch sinnvoll sein, höhere Anforderungen an die Produktauswahl zu stellen. Infos und ggf. zusätzliche Anforderungen finden sich im Reiter "Innenraumluft".

Im Fall der Bodenbeläge aus Holz und/oder Holzwerkstoffen (Achtung! s.u. Hinweis zum Geltungsbereich) werden für QN4+5 gemäß Kriteriensteckbrief 1.1.6 Anforderungen entsprechend den Grenzwerten des Blauen Engels DE-UZ 176 für Formaldehyd-, VOC- und SVOC-Emissionen gestellt. Hier sind die zulässigen Höchstwerte für die wesentlichen VOC- und SVOC-Emissionen auf ca. 1/3 der Werte nach AgBB-Bewertungsschema (= bauaufsichtliche Mindestanforderung für Fertigparkett / Mehrschichtparkett s.u.) beschränkt. Neben dem Blauen Engel erfüllen beispielsweise auch Produkte mit dem natureplus-Qualitätszeichen oder dem Österreichischen Umweltzeichen diese Anforderungen für QN4+5.

Besonderheit Produktgruppe / Hinweis zu bauaufsichtlichen Anforderungen

Bodenbeläge und Bodenbelagskonstruktionen benötigten bis 16.10.2016 bei der Verwendung in Aufenthaltsräumen einschließlich zugehöriger Nebenräume eine abZ aus Gesundheitsschutzgründen (genaue Erläuterung siehe Lexikon abZ). Sie umfasste u.a. eine Emissionsprüfung zur quantitativen Bestimmung und Bewertung flüchtiger (VOC) und schwer flüchtiger (SVOC) Verbindungen auf Basis des AgBB-Bewertungsschemas. Inhaltlich ist dieser Nachweis auch lt. aktueller Bauordnung (siehe Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen MVVTB 2019/1 / A 3.2.1 in Verbindung mit Anhang 8) nach wie vor erforderlich, nur nicht mehr über das Ü-Zeichen bzw. zwingend über eine abZ des DIBt (s.u. mögliche Nachweise).
Die bauaufsichtliche Anforderung gilt u.a. für Parkette und Holzfußböden (Fertigparkett / Mehrschichtparkett), Laminate und Verbundbodenbeläge.
Der gemäß BNB_BN_1.1.6 erst ab QN2 geforderte Nachweis der Einhaltung des AgBB-Schemas ist für diese Bodenbeläge also bereits ab QN1 vorzulegen. Für geräuchertes Holz bestehen außerdem Beschränkungen hinsichtlich Ammoniakemissionen (Ammoniak28d <= 0,10mg/m3), deren Einhaltung nachzuweisen ist.
Detaillierte Erläuterungen zum bauaufsichtlichen Rahmen und zu den möglichen Technischen Nachweisen:
DIBt / Bauprodukte und Bauarten / Parkette und Holzfußböden
DIBt / Flyer Technische Nachweise

Geltungsbereich der Anforderung - AgBB-Schema oder Umweltzeichen auch für Massivholzparkett?

Die bauaufsichtliche Anforderung zu VOC und SVOC (= Nachweis AgBB-Schema / Emissionsprüfbericht) besteht für Parkette und Holzfußböden (Fertigparkett / Mehrschichtparkett), Laminate und Verbundbodenbeläge. Auch der Geltungsbereich des Blauen Engel DE-UZ 176 baut auf dieser bauaufsichtlichen Zulassung auf und betrifft dementsprechend Parkette im Sinne von Mehrschichtparketten, Furnierböden oder Böden mit lackierten Oberflächen, sowie Laminate oder andere Böden auf Holzwerkstoffträgern (mind. 60 Vol.%).
Von einem klassischen Massivholzparkett, das vor Ort verklebt und oberflächenbeschichtet wird, liegen solche Unterlagen nachvollziehbar i.d.R. nicht vor und können auch nicht erwartet werden.
Für Massivholzparkett, dem wenn möglich auch aus ökologischer Sicht (Haltbarkeit, Renovierbarkeit) der Vorzug gegeben werden sollte, können Anforderungen an die Einzelschichten (Klebstoff, nachhaltige Holzqualität, Oberflächenbeschichtung, Öle und Wachse) gestellt werden.
Der Geltungsbereich der vorliegenden Anforderung gemäß BNB_BN_1.1.6 / Pos. 2b kann sich daher nur auf Mehrschichtparkett, Laminate oder Systeme auf Holzwerkstoffträgern beziehen und nicht auf Massivholzparkett.

  Wo finde ich weitere Hilfestellung und Informationen zur Umwelt- und Gesundheitsrelevanz von Bodenbelägen aus Holz und/oder Holzwerkstoffen? Gibt es auch eine Übersicht mit Umweltzeichen (z.B. Blauer Engel) oder anderen Deklarationen (z.B. GISCODE, EPD)? Inhalt aufklappen
 

Weitere ausführliche Informationen finden sich in WECOBIS in den jeweiligen Produktgruppen zu Bodenbelägen aus Holz und/oder Holzwerkstoffen und dort z.B. in den Reitern Planungsgrundlagen, Zeichen & Deklarationen, Bewertungssysteme oder zum Lebenszyklus. Im Reiter Zeichen & Deklarationen findet sich eine Übersichtstabelle z.B. mit Umweltzeichen, GISCODES oder Umweltproduktdeklarationen für die jeweilige Produktgruppe.

Bodenbeläge aus Holz
Laminat-Bodenbeläge

Allgemeine Informationen + FAQ zu den Anforderungen und Textbausteinen

   
  Worauf basieren die materialökologischen Anforderungen und Textbausteine für Planung und Ausschreibung in WECOBIS? Inhalt aufklappen
 

Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren derzeit im Wesentlichen auf den Kriteriensteckbriefen zu "Risiken für die lokale Umwelt" (BNB_BN_1.1.6), zur "Innenraumlufthygiene" (BNB_BN_3.1.3), zu "Rückbau, Trennung und Verwertung" (BNB_BN_4.1.4) sowie gegebenenfalls zu anderen baustoffrelevanten Einzelaspekten des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau.

In den Reitern "Innenraumluft" oder "Rückbau, Klima ... " (Erläuterung s.u.) werden ggf. auch mögliche weitergehende Anforderungen zur Emissions- und Schadstoffminderung dargestellt. Grundlage dafür bilden allgemeine Nachhaltigkeitsaspekte (z.B. Förderung nachwachsender Rohstoffe, Ressourcenschonung, kreislaufgerechtes Bauen / Cradle-to-Cradle)

Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt"

Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6 zielt auf die Reduktion bzw. Vermeidung von Bauprodukten, die aufgrund ihrer Schadstoffgehalte oder Schadstofffreisetzungen ein Risikopotenzial für die Umweltmedien Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft sowie gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Anreicherung in den Nahrungsketten oder Verunreinigung der Innenraumluft verursachen können. Dies bezieht sich auf die Verarbeitung auf der Baustelle und auf die Nutzungsphase sowohl innen als auch außen liegender Produkte.
Der Steckbrief teilt die Anforderungen in 3 Qualitätsniveaus (QN1 – QN3) ein, wobei QN3 das höchste Qualitätsniveau mit den strengsten Anforderungen darstellt. Voraussetzung für QN1 bis QN3 ist immer auch die Erfüllung der Mindestanforderungen an Dokumentation und Deklaration gemäß Pos. 1.1.
Um die Risiken für die lokale Umwelt möglichst gering zu halten, ist eine sorgfältige Auswahl schadstoff-und emissionsarmer Bauprodukte erforderlich. Es wird daher empfohlen für Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6 soweit möglich Qualitätsniveau QN3 zu realisieren.

Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 "Innenraumlufthygiene"

Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 zielt auf die Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten, damit es zu keinen negativen Effekten hinsichtlich der Befindlichkeit und gesundheitlichen Beeinträchtigung der Raumnutzer aufgrund verunreinigter Innenraumluft kommt.
Dabei erfolgt die Gesamtbewertung über eine Raumluftmessung auf den Formaldehyd- und TVOC-Gehalt sowie über den Kohlendioxidgehalt der Innenraumluft (personenbezogenen Außenluftvolumenstrom), welche jeweils zu 50 % in die Bewertung eingehen. Zudem ist die mikrobiologische Situation zu prüfen und zu dokumentieren. In WECOBIS wird nur die Raumluftmessung auf den Formaldehyd- und TVOC-Gehalt des Kriteriensteckbriefs 3.1.3 betrachtet, da diese materialrelevant ist.
Der Kriteriensteckbrief selbst stellt keine direkten Materialanforderungen. Der Erfüllungsnachweis erfolgt über die Ergebniskontrolle (i.e. Raumluftmessung). Erfahrungsgemäß lassen sich die Referenz- und Zielwerte aber dann erreichen, wenn die Auswahl und Verwendung der eingesetzten Materialien auf einem ganzheitlichen Konzept zur Vermeidung von Emissionen aus Bauprodukten basiert.
Bei Anwendung der in WECOBIS dargestellten Material- und Produktanforderungen kann - unter gleichzeitiger Beachtung der Anforderungen an den Kohlendioxidgehalt und die mikrobiologischen Situation - mit einer guten Luftqualität im Innenraum und der Erfüllung eines hohen Anforderungsniveaus (hohe Punktezahl) im Kriterium gerechnet werden.

Kriteriensteckbrief BNB_BN_4.1.4 "Rückbau, Trennung, Verwertung"

Kriteriensteckbrief BNB_BN 4.1.4 "Rückbau, Trennung und Verwertung" zielt auf die Einsparung von Deponieraum, Rohstoffen und Produktionsenergie. Im Rahmen der Bewertung des Kriteriensteckbriefs werden die Bauelemente eines Gebäudes deshalb eingestuft bezüglich ihrer

  • Rückbaufähigkeit = Aufwand für Abbruch / Rückbau aus dem Gebäudeverband
  • Trennbarkeit = Aufwand für die sortenreine Trennung mehrschichtiger und / oder inhomogener Bauteile
  • Verwertbarkeit = Nutzbarkeit der Baustofffraktionen nach derzeit technischen Möglichkeiten

Die Bauprodukte müssen außerdem so beschaffen sein, dass beim Abriss keine gefährlichen Abfälle anfallen.

Hinweis zur Bewertung nach BNB:
Zur Einordnung und Gewichtung der vollständigen Anforderungen der Kriteriensteckbriefe ist eine weitergehende Kenntnis der Inhalte erforderlich.

Tipp für die Planung

Im Reiter "BNB-Kriterien" der Standard-Datenblätter in WECOBIS wird die jeweilige Bauproduktgruppe (z.B. Dispersionslackfarben) hinsichtlich BNB-Kriterien eingeordnet. Damit lassen sich z.B. folgende Fragen beantworten: Welche Einzelkriterien kann eine Produktgruppe, z.B. Dispersionslackfarben, i.d.R. erfüllen oder auch nicht erfüllen? Welche Einschränkungen bestehen für eine Produktgruppe?

  Was hat es mit "QNG" und dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude auf sich? Warum sind manche Anforderungen damit markiert? Inhalt aufklappen
 

BEG + KFN - Förderung für Nachhaltigkeits-Klasse und Klimafreundlichen Neubau mit dem QNG

Der Bund fördert im Rahmen der "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) seit 1. Juli 2021 Nachhaltigkeitszertifizierungen bei Neubauten (= Klimafreundlicher Neubau mit QNG) und bei der Sanierung von Nichtwohngebäuden (NH-Klasse). Der erforderliche Nachweis für die Förderung erfolgt über die Vergabe des gebäudebezogenen QNG. Das QNG („Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“) ist ein staatliches Qualitätssiegel für Gebäude. Voraussetzung für die Vergabe des Qualitätssiegels ist ein Nachweis der Erfüllung allgemeiner und besonderer Anforderungen an die ökologische, soziokulturelle und ökonomische Qualität von Gebäuden auf Basis einer vollständigen Zertifizierung mit einem der für QNG registrierten Zertifizierungssysteme.
ausführliche Infos → Infoseite zum QNG

Anforderungen an die Schadstoffvermeidung in Baumaterialien

Dazu gehören auch materialökologische Anforderungen, die auf den Anforderungen in Kriteriensteckbrief BNB_1.1.6 (s.o.) basieren. Eine Übersichtstabelle zu den "Qualitätsanforderungen an die Schadstoffvermeidung in Baumaterialien" findet man im QNG-Anforderungskatalog / Anhangdokument 313. In der Regel folgen diese besonderen QNG-Anforderungen einem mittleren Niveau in BNB_1.1.6..

Markierung der QNG-Anforderungen in WECOBIS

Da die Anforderungen an Baumaterialien im QNG mit bestimmten BNB-Anforderungen (i.d.R. QN2) übereinstimmen, sind die jeweiligen QNG-Anforderungen im Reiter "Lokale Umwelt" produktgruppenspezifisch markiert, zum einen in der Bezeichnung des Unterreiters (z.B. QN2 = QNG), zum anderen im Unterreiter "Übersicht" in der Übersichtstabelle.

  Ich will mein Gebäude gar nicht zertifizieren. Was nützen mir dann materialökologische Anforderungen nach BNB? Inhalt aufklappen
 

Auch wenn ein Gebäude nicht im Rahmen eines Bewertungssystems zertifiziert werden soll, bilden die einzelnen Kriteriensteckbriefe eine gute Grundlage, Orientierung und Hilfestellung für die Umsetzung ökologischer Aspekte in der Gebäudeplanung. Das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude ist ein öffentlich zugängliches und transparentes Instrument. Alle Kriteriensteckbriefe können auch einzeln abgerufen und frei verwendet werden.

In den WECOBIS Planungs- und Ausschreibungshilfen gibt es deshalb Anforderungen und Textbausteine, die sich an materialrelevanten Einzelkriterien des Bewertungssystems orientieren (z.B. Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt" und Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 "Innenraumlufthygiene"). Die verschiedenen Qualitätsniveaus in den Kriteriensteckbriefen bieten zudem die Möglichkeit, sich - abhängig von den projektspezifischen Anforderungen und Möglichkeiten - für ein Anforderungsniveau zu entscheiden.

Es wird jedoch empfohlen, soweit möglich ein hohes Anforderungsniveau anzustreben. Denn um die Risiken für die lokale Umwelt möglichst gering zu halten bzw. eine gute Luftqualität sicherzustellen, ist eine sorgfältige Auswahl schadstoff-und emissionsarmer Bauprodukte erforderlich.

Tipp für die Planung:
Im Reiter "Planungsgrundlagen" der Standard-Datenblätter in WECOBIS wird die jeweilige Bauproduktgruppe (z.B. Dispersionslackfarben) hinsichtlich ihrer Umwelt- und Gesundheitsrelevanz und eventueller Alternativen eingeordnet.

  Welche Informationen findet man in den Reitern "Lokale Umwelt", "Innenraumluft", "Rückbau, Klima ..."? Warum sieht man nicht immer alle Reiter? Inhalt aufklappen
 

Die in WECOBIS dargestellten materialökologischen Anforderungen sind in verschiedene Themenbereiche untergliedert. Diese sind derzeit "Lokale Umwelt", "Innenraumluft" und "Rückbau, Klima ...".
→ siehe auch "Worauf basieren die materialökologischen Anforderungen für Planung und Ausschreibung in WECOBIS?"
Der Reiter "Innenraumluft" erscheint nur, wenn die Produktgruppe innenraumrelevant ist.
Jedes Thema beginnt zunächst mit einer Übersicht zu möglichen materialökologischen Produktanforderungen und den zugehörigen Nachweismöglichkeiten. Die vollständigen Textbausteine für Planung und Ausschreibung folgen ggf. in einem weiteren Unterreiter "Anforderungen / Textbausteine".
→ Details zu den einzelnen Inhalten siehe unten "Infos zum Reiter ..."

  Wo finde ich Textbausteine? Wie sind die Textbausteine aufgebaut? Inhalt aufklappen
 

Textbausteine finden sich in den jeweiligen Themenreitern (z.B. "Lokale Umwelt", "Innenraumluft", "Rückbau, Klima ..."). Dort wird nach Anwählen des Reiters zunächst eine Übersicht aufgerufen, die alle ggf. folgenden Anforderungen als Kurztext mit den wichtigsten Nachweismöglichkeiten darstellt.
In einem weiteren Unterreiter "Anforderungen /Textbausteine" finden sich die Textbausteine. Im Reiter "Lokale Umwelt" sind diese Anforderungen noch einmal nach Qualitätsniveaus "Textbausteine / QN ..." unterteilt. Bei den Anforderungen in den Reitern "Innenraumluft" und "Rückbau, Klima ..." handelt es sich ggf. um zusätzliche Anforderungen, die grundsätzlich auf den höchsten Anforderungen (QN5) im Reiter "Lokale Umwelt" aufbauen.

Über den Button "Textbaustein kopieren" besteht die Möglichkeit, die einfach formatierte kurze Leistungsbeschreibung in die Zwischenablage zu kopieren und anschließend direkt in ein Ausschreibungsprogramm einzufügen.
Im Textfeld "Detaillierte Anforderungsbeschreibung" werden die Anforderungen genauer erläutert und mögliche Nachweisdokumente benannt.
→ Erläuterungen zu den Inhalten der Themenreiter siehe unten unter "Infos zum Reiter ..."

  Wie können die Textbausteine konkret genutzt werden? Inhalt aufklappen
 

Anwendungsmöglichkeiten der Textbausteine

  • Definition der materialökologischen Anforderungen in Bauteilschichtenfolge und Regeldetails
    Bereits in der Vorentwurfs- und Entwurfsplanung helfen die Texte, zusammen mit der Übersichtstabelle und den Hinweisen und ggf. Hintergrundinformationen im Reiter "Erläuterung" (siehe oben), die möglichen Anforderungsstandards auszuwählen und zu vergleichen. Damit können z.B. Entscheidungen für bestimmte Qualitätsniveaus und Planungsziele begründet getroffen werden. Den Baukosten-(Grob-) Elementen und den Regeldetails können diese Anforderungen zugrunde gelegt werden. Planungsstandards können bezüglich ihrer materialökologischen Qualität eingeordnet und ggfs. angepasst werden.
  • Textliche Beschreibung der Materialanforderungen in Werk- und Detailplanung
    Teile der Texte können in die Detailplanung als Anforderungen an bestimmte Materialien übernommen werden.
    Durch die schriftliche Ergänzung mit oder auch durch den Verweis auf die jeweiligen Textblöcke und Qualitätsniveaus können die materialökologischen Anforderungen umfassend in der Detailplanung festgelegt werden.
    Bei der Marktrecherche und der Verfügbarkeitsprüfung für geeignete Bauprodukte können die Textbausteine Herstelleranfragen zugrunde gelegt werden.
  • Kommunikation zwischen den Planungsbeteiligten
    An den Schnittstellen der unterschiedlichen Planungsbeteiligten, insbesondere zwischen Planung, Werkplanung und Ausschreibung (Vorbereitung der Vergabe, Vergabe) sowie Bauplanung - und Baudurchführung können mithilfe dieser Textbausteine die materialökologischen Anforderungen zwischen den verschiedenen Planungs- und Baubeteiligten in einheitlicher und effektiver Form übergeben und kommuniziert werden.
  • Leistungsbeschreibung in Leistungsverzeichnissen
    Die Textbausteine sind einfach formatiert und können als kurze Leistungsbeschreibung entweder per Kopieren in die Zwischenablage (Button "Textbaustein kopieren") oder per Download (Button "Download Gesamt-pdf") in der ausführlichen Version ("Detaillierte Anforderungsbeschreibung") als PDF-Dokument heruntergeladen werden. Damit ist eine Übernahme in unterschiedlichste Textbearbeitungs- und AVA-Programme mit geringem Bearbeitungsaufwand möglich.
    Die Texte können in Vertragsbedingungen, Hinweistexten oder Standardbeschreibungen als Vorbemerkung oder als Beschreibung einer Teilleistung eingefügt werden. Denkbar ist auch eine Bündelung der materialökologischen Anforderungen als Anlage zum Leistungsverzeichnis. Dies erfordert dann aber eine eindeutige Zuordnung zur jeweiligen materialökologischen Anforderung dieser Anlage in der Leistungsbeschreibung selbst.
    Grundsätzlich muss der Ersteller der Leistungsbeschreibung entscheiden, wie, an welcher Stelle und in welcher Form er die Texte in ein Leistungsverzeichnis einbindet. Insbesondere bei öffentlichen Auftraggebern ist er in diesen Fragen an die rechtlichen und formalen Vorgaben der VOB gebunden, siehe auch VOB und Vergabehandbuch des Bundes oder die Vergabehandbücher der Länder. Auch die Verwendung des Standardleistungsbuches kann eine spezielle Struktur des Leistungsverzeichnisses erfordern, siehe auch Informationen und Downloads auf der Internetseite des GAEB (Gemeinsamer Ausschuss für Elektronik im Bauwesen).
    Hilfreiche Informationen findet man dazu auch auf den Seiten den Umweltbundesamtes (UBA). Das UBA hat für öffentliche Auftraggeber Schulungsskripte für die Beschaffung umweltfreundlicher Produkte (auch Bauprodukte) herausgegeben, die auch die Möglichkeiten in der Ausschreibung erörtern.
 
  Wo finde ich weitere Hilfestellung und Informationen zur Umwelt- und Gesundheitsrelevanz von Bauproduktgruppen? Gibt es auch eine Übersicht mit Umweltzeichen (z.B. Blauer Engel) oder anderen Deklarationen (z.B. GISCODE, EPD)? Inhalt aufklappen
  Weitere ausführliche Informationen finden sich in WECOBIS in den jeweiligen Baustoffinformationen (verlinkt im rechten Navigationsbalken) und dort z.B. in den Reitern Planungsgrundlagen, Zeichen & Deklarationen, Bewertungssysteme oder zum Lebenszyklus. Im Reiter Zeichen & Deklarationen findet sich eine Übersichtstabelle z.B. mit Umweltzeichen, GISCODES oder Umweltproduktdeklarationen für die jeweilige Produktgruppe.
  Allgemeine Hinweise zu Dokumentation und Nachweisen, sowie zu Nachweisen über geeignete Umweltzeichen oder Gütesiegel Inhalt aufklappen
 

Allgemeine Hinweise zu Dokumentation und Nachweisen

In Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6 finden sich Informationen zur Dokumentation und den erforderlichen Nachweisen. In Abhängigkeit von Produkt- und Schadstoffgruppe können das zum Beispiel Herstellerauskunft nach REACH, Leistungserklärung zur CE-Kennzeichnung, allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ), PDB (Produktdatenblatt), TM (technisches Merkblatt), SDB (Sicherheitsdatenblatt), begründete Herstellererklärung oder EPDs (Umwelt-Produktdeklaration) sein. Unter anderem sind dort auch der Umfang der Dokumentationspflicht, die einzelnen Nachweisdokumente und geeignete Analysemethoden erläutert.
→ Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6 / Tabelle 2, Übersicht der grundsätzlich relevanten Nachweisdokumente
→ Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6 / Anlage 1, Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß Qualitätsniveau 1 bis 5.

Zu beachten ist immer, dass bei freiwilligen Unterlagen, die nicht gesetzlich oder durch Verordnung vorgeschriebenen sind, die Angaben zu relevanten Schadstoffen unterschiedlich oder eventuell auch gar nicht enthalten sein können. Das bedeutet, dass beispielsweise PDB oder TM nur zum Nachweis durch den Hersteller dienen können, wenn hier auch hinreichende Angaben zu einer bestimmten Schadstoffgruppe gemacht werden. Das Fehlen von Angaben zu einer Schadstoffgruppe in diesen oder ähnlichen Dokumenten stellt keinesfalls sicher, dass diese in dem Produkt nicht enthalten sind, da es keine verbindlichen Vorgaben zu diesen Dokumenten gibt. Auch ein Sicherheitsdatenblatt unterliegt keiner Regelung über seinen Inhalt, wenn es für eine Produktgruppe nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Leistungserklärung, abZ und Sicherheitsdatenblatt werden in WECOBIS i.d.R. nur als Nachweismöglichkeit angegeben, wenn sie gesetzlich vorgeschrieben sind.

Hinweise zur Nachweisführung über geeignete Umweltzeichen oder Deklarationen

Ein Konformitätsnachweis kann auch durch geeignete Umweltzeichen oder Gütesiegel, z. B. Blauer Engel, natureplus-Qualitätszeichen, Österreichisches Umweltzeichen oder andere Produktdeklarationen erfolgen. Bekannte Nachweismöglichkeiten über Umweltzeichen und Gütesiegel sind jeweils am Ende der stofflichen Anforderungen aufgeführt. Sie haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Daher kann es durchaus weitere Umweltzeichen oder Gütesiegel geben, die als Konformitätsnachweis geeignet sind.
Eine umfangreiche Übersicht zu Umweltzeichen und Deklarationen mit vielen Erklärungen findet sich in jeder Produktgruppe im Reiter Zeichen & Deklarationen.
Wird als Anforderung ein GISCODE genannt, sind für das jeweilige Qualitätsniveau nur Produkte mit der genannten GISCODE-Eigenschaft zugelassen. Da es sich beim GISCODE um eine Selbsteinstufung durch den Hersteller (kein Umweltzeichen, sondern die Einordnung in ein bestimmtes Eigenschaftsprofil) handelt, kann diese auch bereits über die zur Dokumentation erforderlichen Unterlagen (SDB, PDB, TM) nachgewiesen werden. Enthalten diese dazu keine Informationen, ist eine zusätzliche Herstellererklärung erforderlich.

  Rechtliche Hinweise für die Verwendung der Textbausteine Inhalt aufklappen
 

Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren derzeit im Wesentlichen auf den Kriteriensteckbriefen zu "Risiken für die lokale Umwelt" (BNB_BN_1.1.6), zur "Innenraumlufthygiene" (BNB_BN_3.1.3), zu "Rückbau, Trennung und Verwertung" (BNB_BN_4.1.4) sowie gegebenenfalls zu anderen baustoffrelevanten Einzelaspekten des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau.

Die gestellten Anforderungen zur Reduktion von problematischen Stoffen in Bauprodukten beziehen sich auf Maßnahmen, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Die Einhaltung aller gesetzlichen Regelungen im Hinblick auf Schadstoffe wird vorausgesetzt.

Werden die Textbausteine einer Angebotseinholung oder Ausschreibung zugrunde gelegt und in die Leistungsbeschreibung eingearbeitet, hat der Ersteller der Leistungsbeschreibung und / oder die ausschreibende Stelle die Rechtssicherheit und die Aktualität der Texte eigenverantwortlich zu prüfen. Die Texte müssen der Struktur und dem Aufbau der jeweiligen Leistungsbeschreibung angepasst werden. Sowohl die inhaltlichen Grundlagen der Textbausteine als auch die Rechtslage sind in einer ständigen Entwicklung. Die Betreiber und die Geschäftsstelle von WECOBIS lehnen daher jede Verantwortung für die Aktualität und die Rechtssicherheit ab.

Bei vollständiger Verwendung der Textbausteine wird empfohlen, den Planungs- bzw. den Ausschreibungsunterlagen ggf. die jeweiligen Kriteriensteckbriefe als Anlage beizufügen oder zumindest auf diese zu verweisen.

Infos zum Reiter "Lokale Umwelt"

   
  Worum geht es im Reiter "Lokale Umwelt"? Inhalt aufklappen
 

Im Reiter "Lokale Umwelt" wird das von Bauprodukten ausgehende Risiko für die Umweltmedien Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft sowie für gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Anreicherung in den Nahrungsketten oder für Verunreinigung der Innenraumluft behandelt. Die Anforderungen basieren auf Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt" des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau. Der Steckbrief teilt die Anforderungen in 3 Qualitätsniveaus (QN1 – QN3) ein, wobei QN3 das höchste Qualitätsniveau mit den strengsten Anforderungen darstellt.
Auch die Textbausteine in WECOBIS werden deshalb entsprechend den jeweiligen Qualitätsniveaus dargestellt.
→ weitere Erläuterungen zu BNB siehe oben unter "Worauf basieren die materialökologischen Anforderungen für Planung und Ausschreibung in WECOBIS?"

Tipp für die Planung

Im Reiter "Bewertungssysteme" der Standard-Datenblätter in WECOBIS wird die jeweilige Bauproduktgruppe (z.B. Elastomer-Bodenbeläge) hinsichtlich BNB-Kriterien eingeordnet. Damit lassen sich z.B. folgende Fragen beantworten: Welche Einzelkriterien kann eine Produktgruppe, z.B. Elastomer-Bodenbeläge, i.d.R. erfüllen oder auch nicht erfüllen? Welche Einschränkungen bestehen für eine Produktgruppe?

  Was helfen mir die Übersichtstabellen? Was bedeutet BNB, QNG, QN1, QN2 usw.? Warum fehlt manchmal ein QN?
Welche Bedeutung haben die Icons in der Mitte der detaillierten Übersichtstabelle? Inhalt aufklappen
 

Die Übersichtstabellen im Reiter "Lokale Umwelt" zeigen die materialökologischen Einzelanforderungen des Kriteriensteckbriefs BNB_BN_1.1.6 „Risiken für die lokale Umwelt" des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB). Der Kriteriensteckbrief teilt die Anforderungen in 3 Qualitätsniveaus (QN1 – QN3) ein. QN3 ist dabei das höchste Qualitätsniveau mit den strengsten Anforderungen. Als Mindestanforderung gilt die übergreifende Pos. 1.1 mit Anforderungen an die Produktdokumentation und die Deklaration von SVHC. Die qualitative Bewertung der Bauprodukte erfolgt in den produktgruppenspezfischen Positionen in 3 Qualitätsniveaus. Voraussetzung für QN1 bis QN3 ist immer auch die Erfüllung der Mindestanforderungen gemäß Pos. 1.1. Es wird nicht empfohlen, allein Pos. 1.1 als Ziel für die Bauproduktauswahl zu definieren.
In der detaillierten Übersichtstabelle werden die einzelnen Anforderungen etwas genauer dargestellt und z.T. wichtige Hintergründe in den Fußnoten erläutert.

Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)

Erläuterungen zum QNG siehe oben "Allgemeine Informationen" / zweite Frage

"Fehlende" QNs

In einigen Fällen gibt es keinen Unterschied in den Anforderungen von verschiedenen Qualitätsniveaus. Das lässt sich auch in den Übersichtstabellen ablesen. Textbausteine finden sich dann nur für das jeweils höchste QN (z.B. nur QN3 und kein QN2, wenn die Anforderungen von QN3 und QN2 gleich sind).

Erläuterung der Tabellenstruktur der "Detaillierten Übersichtstabelle"

In der Vertikalen teilt sich die Tabelle in 2 Hauptbereiche. In der linken Hälfte der Tabelle finden sich die materialökologischen Anforderungen. Neben der Anforderung selbst gibt die Tabelle noch Auskunft darüber, für welches Qualitätsniveau die jeweilige Anforderung besteht und welches Schutzziel damit angestrebt wird. Die rechte Hälfte der Tabelle gibt darüber Auskunft, wie der Nachweis für die jeweilige Einzelanforderung erbracht werden kann. Dabei wird zunächst der Standardnachweis entsprechend der Anforderung genannt. Das kann auch der Blaue Engel sein, wenn dieser als Anforderung genannt ist. Anschließend folgen Hinweise auf weitere Nachweismöglichkeiten wie z.B. weitere Umweltzeichen, andere Produktdeklarationen oder chem. Analysen. In der Horizontalen gliedert sich die Tabelle in sinnvolle Abschnitte, die den ansteigenden Qualitätsniveaus im Kriteriensteckbrief 1.1.6 folgen.

Icons

Die Icons in der Spalte "Hauptziel der Anforderung" verdeutlichen übersichtlich, welches Schutzziel mit einer Anforderung angesprochen wird (siehe Legende unter der Übersichtstabelle). Letztlich ist es fast nie so, dass mit einer Anforderung nur ein Schutzziel angestrebt wird. Meist sind mehrere Bereiche oft auch indirekt betroffen. Die Icons dürfen deshalb nur zur Orientierung dienen - ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Ausschließlichkeit.

Auch die sorgfältige Dokumentation der verwendeten Baumaterialien und Stoffe leistet einen indirekten Beitrag und ist deshalb grundsätzlich mit dem Baum für "lokale Umwelt" markiert.

Nachweismöglichkeiten über geeignete Umweltzeichen oder Deklarationen

Zum Teil werden in Kriteriensteckbrief 1.1.6. freiwillige Produktkennzeichnungen, z.B. der „Blaue Engel" genannt (s. ggf. Spalte "Standardnachweise entsprechend Anforderung"). Gleichwertige Produkte, d.h. Produkte, welche die Anforderungen erfüllen, aber nicht mit dem „Blauen Engel" gekennzeichnet sind, sind hier zugelassen. Der Nachweis der Gleichwertigkeit ist dabei nur für die in Kriteriensteckbrief 1.1.6 genannten Schadstoffgruppen erforderlich. Aus diesem Grund werden für die Anforderung „Blauer Engel" hier die relevanten Einzelanforderungen aus den jeweiligen Vergaberichtlinien genannt. Produkte mit dem „Blauen Engel" erfüllen diese Einzelanforderungen automatisch. Wenn auch andere Zeichen oder Deklarationen bekannt sind, die diese Anforderungen erfüllen, sind sie bei der jeweiligen Einzelanforderung in der Spalte "Umweltzeichen" aufgeführt. Sie haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Daher kann es durchaus weitere Umweltzeichen oder Gütesiegel geben, die als Konformitätsnachweis geeignet sind.
Wird als Anforderung ein GISCODE genannt, sind für das jeweilige Qualitätsniveau nur Produkte mit der genannten GISCODE-Eigenschaft zugelassen. Da es sich beim GISCODE um eine Selbsteinstufung durch den Hersteller (kein Umweltzeichen, sondern die Einordnung in ein bestimmtes Eigenschaftsprofil) handelt, kann diese auch bereits über die zur Dokumentation erforderlichen Unterlagen (SDB, PDB, TM) nachgewiesen werden. Enthalten diese dazu keine Informationen, ist eine zusätzliche Herstellererklärung erforderlich.

Tipp für die Planung

Eine umfangreiche Übersicht zu Umweltzeichen und Deklarationen mit vielen Erklärungen findet sich in jeder Produktgruppe im Reiter Zeichen & Deklarationen.

  Wo finde ich die Textbausteine? Inhalt aufklappen
 

Die Übersichtstabelle zeigt alle Anforderungen zum Thema "Lokale Umwelt" in Kurzform. Unter der Übersichtstabelle findet man produktgruppenspezifische Hinweise zum Geltungsbereich, den Anforderungen oder zur Dokumentation und Deklaration.
Die Textbausteine zur "Lokalen Umwelt" sind den Reitern QN1 bis QN3 zugeordnet, entsprechend den Qualitätsniveaus in Kriteriensteckbrief 1.1.6. Die Texte sind einfach formatiert, um möglichst unkompliziert auch in Ausschreibungsprogrammen verwendet werden zu können.

Werden in mehreren aufeinanderfolgenden QNs dieselben Anforderungen gestellt, ist nur das höchste dieser QNs dargestellt (z.B. bei gleichen Anforderungen in QN2+3 nur QN3). Voraussetzung für QN1 bis QN3 ist immer auch die Erfüllung der Mindestanforderungen gemäß Pos. 1.1. hinsichtlich Dokumentation und Deklaration. Es wird nicht empfohlen, allein Pos. 1.1 als Ziel für die Bauproduktauswahl zu definieren.

Beispiel

Im Reiter QN3 finden sich die Textbausteine für alle Anforderungen, die zur Erfüllung von Qualitätsniveau 3 gemäß Kriteriensteckbrief 1.1.6 erforderlich sind, in der detaillierten Anforderungsbeschreibung einschließlich der Mindestanforderungen aus Pos. 1.1.

"Fehlende" QNs

In einigen Fällen gibt es keinen Unterschied in den Anforderungen von verschiedenen Qualitätsniveaus. Das lässt sich auch in der Übersichtstabelle ablesen. Textbausteine finden sich dann nur für das jeweils höchste QN (z.B. nur QN3 und kein QN2, wenn die Anforderungen von QN2 und QN3 gleich sind).

  Warum können die Textbausteine zu den einzelnen QNs nicht kürzer gefasst werden? Inhalt aufklappen
 

In Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt"(BNB_BN_1.1.6) des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) wird oft ersatzweise für Einzelanforderungen auf freiwillige Produktkennzeichnungen wie Umweltzeichen (z.B. Blauer Engel) als Hauptanforderung verwiesen. Diese stellen meist umfangreiche materialökologische Anforderungen an das Produkt.

Im Rahmen der Zertifizierung nach BNB ist es zulässig, vergleichbare Nachweise heranzuziehen. Dieser Konformitätsnachweis kann z.B. direkt über andere Produktkennzeichnungen mit denselben Anforderungen erfolgen. (Hilfe dazu s. Reiter Übersicht und Nachweis in den Textbausteinen). Hat das Produkt jedoch keine passende Produktkennzeichnung, muss jede relevante Einzelanforderung der ursprünglich geforderten Produktkennzeichnung nachgewiesen werden.
Auch unabhängig von einer Zertifizierung müssen öffentliche Auftraggeber aus vergaberechtlichen Gründen Produkte zulassen, die zwar die geforderte Produktkennzeichnung nicht führen, jedoch entsprechende Konformitätsnachweise für die gewünschten Anforderungen vorlegen können. (s. dazu auch Informationen unten zur öffentlichen Beschaffung)
Daher genügt ein einfacher Verweis auf die gewünschte Produktkennzeichnung nicht. Um Nachweis und Prüfung zu ermöglichen, müssen die jeweiligen Einzelanforderungen der Produktkennzeichnung bekannt und benannt sein. Entsprechend umfangreich fällt daher ggf. die Beschreibung der materialökologischen Anforderungen aus.

Einem privaten Auftraggeber steht es u.U. frei, ein Produkt zu fordern, das über die entsprechende Produktkennzeichnung verfügt, ohne dass er hierzu auch den gesamten Anforderungskatalog aufzählen muss. Er kann dann die Textbausteine mit den materialökologischen Anforderungen, mit Bezugnahme auf die entsprechende Produktkennzeichnung, erheblich verkürzen.

Sind solche Produktkennzeichnungen den Anforderungen zugrunde gelegt, so werden diese zu Beginn der Textbausteine benannt.

Tipps für weitere Informationen zum Thema

  • Tabellarische Übersicht zu den jeweiligen materialökologischen Anforderungen und Nachweismöglichkeiten (auch zu Alternativen) siehe Reiter Übersichtstabelle
  • Das Umweltbundesamt hat für öffentliche Auftraggeber Schulungsskripte für die Beschaffung umweltfreundlicher Produkte (auch Bauprodukte) herausgegeben. Skript 3 enthält ausführliche Informationen zum Umgang mit Produktkriterien aus Umweltzeichen.
 

Infos zum Reiter "Innenraumluft"

   
  Worum geht es im Reiter "Innenraumluft"? Inhalt aufklappen
 

Der Reiter "Innenraumluft" soll darüber Auskunft geben, inwieweit Anforderungen an die jeweilige Bauproduktgruppe hinsichtlich Innenraumluftqualität bereits in den Anforderungen zur "Lokalen Umwelt" berücksichtigt sind. Gegebenenfalls werden hier zusätzliche produktgruppenspezifische Anforderungen an besonders emissionsarme Produkte genannt, die zur weitergehenden Absicherung eines hohen Erfüllungsgrades bei der Bewertung der Raumluftqualität beitragen können.

Die Anforderungen an Bauprodukte hinsichtlich Innenraumluftqualität sollen zur Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten beitragen, damit es zu keinen negativen Effekten hinsichtlich der Befindlichkeit und gesundheitlichen Beeinträchtigung der Raumnutzer aufgrund verunreinigter Innenraumluft kommt.
WECOBIS orientiert sich hier an Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 "Innenraumlufthygiene" des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau.
Dort erfolgt die Gesamtbewertung über eine Raumluftmessung auf den Formaldehyd- und TVOC-Gehalt sowie über den Kohlendioxidgehalt der Innenraumluft (personenbezogenen Außenluftvolumenstrom), welche jeweils zu 50 % in die Bewertung eingehen. Zudem ist die mikrobiologische Situation zu prüfen und zu dokumentieren.
→ weitere Erläuterungen zu BNB siehe oben unter "Worauf basieren die materialökologischen Anforderungen für Planung und Ausschreibung in WECOBIS?"

In WECOBIS wird nur die Raumluftmessung auf den Formaldehyd- und TVOC-Gehalt des Kriteriensteckbriefs 3.1.3 betrachtet, da diese materialrelevant ist. Kriteriensteckbrief 3.1.3 selbst stellt keine direkten Materialanforderungen. Der Erfüllungsnachweis erfolgt über die Ergebniskontrolle. Erfahrungsgemäß lassen sich die Referenz- und Zielwerte aber dann erreichen, wenn die Auswahl und Verwendung der eingesetzten Materialien auf einem ganzheitlichen Konzept zur Vermeidung von Emissionen aus Bauprodukten basiert.
Bei Anwendung der in WECOBIS dargestellten Material- und Produktanforderungen kann - unter gleichzeitiger Beachtung der Anforderungen an den Kohlendioxidgehalt und die mikrobiologischen Situation - mit einer guten Luftqualität im Innenraum und der Erfüllung eines hohen Anforderungsvieaus (hohe Punktezahl) im Kriterium gerechnet werden.

In der Regel lassen die Anforderungen des höchsten Qualitätsniveaus QN3 des Kriteriensteckbriefs BNB_BN_1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt" (siehe Reiter "Lokale Umwelt") in Bezug auf VOC und Formaldehyd-Emissionen auch einen hohen Erfüllungsgrad für Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 erwarten. Zum Teil werden aber auch weitergehende Produktanforderungen genannt, die über die Anforderungen in QN3 hinausgehen. Diese werden dann im Reiter "Innenraumluft" als zusätzliche Anforderungen / Textbausteine TBplusi dargestellt. Im Unterreiter "Anforderungen / Textbausteine" findet man den vollständigen Textbaustein (TBplusi = QN3 + empfohlene Zusatzanforderung).

Ein Textbaustein, mit dem Planungs- und Baubeteiligte gewerkeübergreifend über die geplante Raumluftmessung informiert werden können, findet sich unter "Planungsziele Innenraumluft".

Hinweis zur Bewertung nach BNB:
Zur Einordnung und Gewichtung der vollständigen Anforderungen der Kriteriensteckbriefe ist eine weitergehende Kenntnis der Inhalte erforderlich.

Tipp für produktgruppenspezifische Hintergrundinfos

Im Reiter "Erläuterung" finden sich neben allgemeinen Hinweisen zur Verwendung der Anforderungen und Textbausteine auch besondere Hinweise und ggf. wichtige Hintergrundinformationen zur jeweiligen Produktgruppe. Diese können z.B. auch die Innenraumluftqualität betreffen.

  Was helfen mir die Übersichtstabellen? Welche Bedeutung haben die Icons in der Mitte der detaillierten Übersichtstabelle? Inhalt aufklappen
 

Die Übersichtstabellen im Reiter "Innenraumluft" zeigen die materialökologischen Anforderungen in Anlehnung an Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 „Innenraumlufthygiene" des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude.
→ weitere Erläuterungen siehe oben unter "Worum geht es im Reiter Innenraumluft?"

Erläuterung der Tabellenstruktur der detaillierten Übersichtstabelle

In der Vertikalen teilt sich die Tabelle in 2 Hauptbereiche. In der linken Hälfte der Tabelle finden sich die materialökologischen Anforderungen. Neben der Anforderung selbst gibt die Tabelle noch Auskunft darüber, welches Schutzziel damit angestrebt wird. Die rechte Hälfte der Tabelle gibt darüber Auskunft, wie der Nachweis für die jeweilige Einzelanforderung erbracht werden kann. Dabei werden zunächst ggf. vorhandene Umweltzeichen genannt, die einen einfachen Konformitätsnachweis ermöglichen. Anschließend folgen Hinweise auf weitere Nachweismöglichkeiten wie z.B. andere Produktdeklarationen oder chem. Analysen.

In der Horizontalen gliedert sich die Tabelle in 2 Abschnitte. Zwischen den Anforderungen unter "Lokale Umwelt" (gemäß BNB_BN_1.1.6) und unter "Innenraumluft" (gemäß BNB_BN_3.1.3) besteht ein enger Zusammenhang. Im ersten Abschnitt werden daher ggf. Anforderungen genannt, die unter "Lokale Umwelt" zu finden sind und bereits zu einem höheren Erfüllungsgrad bei der Bewertung der Raumluftqualität nach BNB_BN_3.1.3 beitragen.
Im zweiten Abschnitt werden zusätzliche Anforderungen an besonders emissionsarme Produkte genannt, die zur weitergehenden Absicherung eines hohen Erfüllungsgrades bei der Bewertung der Raumluftqualität beitragen können.

Icons

Die Icons in der Spalte "Hauptziel der Anforderung" verdeutlichen übersichtlich, welches Schutzziel mit einer Anforderung angesprochen wird (siehe Legende unter der Übersichtstabelle). Letztlich ist es fast nie so, dass mit einer Anforderung nur ein Schutzziel angestrebt wird. Meist sind mehrere Bereiche oft auch indirekt betroffen. Die Icons dürfen deshalb nur zur Orientierung dienen - ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Ausschließlichkeit.

Auch die sorgfältige Dokumentation der verwendeten Baumaterialien und Stoffe leistet einen indirekten Beitrag und ist deshalb grundsätzlich mit dem Baum für "lokale Umwelt" markiert.

  Wann und wo finde ich Textbausteine im Reiter "Innenraumluft"? Inhalt aufklappen
 

Die Übersichtstabellen zeigen alle Anforderungen zum Thema "Innenraumluft" in Kurzform.
Werden hier weitergehende Anforderungen (→ TBplusi) genannt, die über die Anforderungen im Reiter "Lokale Umwelt" / QN3 hinausgehen, gibt es einen Unterreiter "Textbausteine / Anforderungen". Die Anforderungen zu QN3 / BNB_BN_1.1.6 sind in den Textbausteinen TBplusi vollständig enthalten, werden also miterfüllt:
TBplusi = QN3 + Zusatzanforderungen Innenraumluft
Werden keine weitergehenden Anforderungen genannt, gibt es keinen Unterreiter "Anforderungen / Textbausteine". In diesem Fall erfolgt lediglich ein Verweis auf die Textbausteine unter "Lokale Umwelt" / QN3.

  Wie sind die Textbausteine zur Innenraumlufthygiene aufgebaut? Was bedeutet Textbausteine Teil 1 (Planungsziele Innenraumluft) und Textbausteine Teil 2 (Produktanforderungen zur Innenraumlufthygiene)? Inhalt aufklappen
 

In WECOBIS werden Empfehlungen zu Material- und Produktanforderungen gegeben, die zu einer guten Luftqualität und damit zu einem guten Ergebnis der Raumluftmessung der VOC- und Formaldehyd-Konzentration im Innenraum gemäß Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 "Innenraumlufthygiene" des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) beitragen sollen.
Diese Qualität der Innenraumluft soll erreicht werden, ohne einen unnötig hohen (energetischen) Aufwand für den Luftwechsel zu betreiben, da sich dieser wiederum negativ auf die Energiebilanz des Gebäudes auswirken würde.

Die Textbausteine werden in 2 separaten Textteilen angeboten:

  • Planungsziele Innenraumluft= Textbausteine Teil 1: Ankündigung und Beschreibung der Raumluftmessung am Ende der Bauphase und der gewünschten Qualitäten, die hierbei erreicht werden sollen (Zieldefinition). Dem Anwender der Textbausteine werden mögliche Qualitätsziele zur Innenraumluftqualität dargestellt, aus denen das angestrebte Ziel auszuwählen ist. Dieser Textbaustein ist unabhängig von den jeweiligen Bauproduktgruppen immer identisch und dient der Information sämtlicher Baubeteiligter.
    Achtung!
    Die Verwendung von Teil 1 der Textbausteine allein gewährleistet noch keine Verbesserung der Raumluftqualität. Es handelt sich nur um die Ankündigung und Beschreibung geplanter Kontrollmaßnahmen für die Einhaltung einer Zieldefinition.
  • Produktanforderungen zur Innenraumlufthygiene = Textbausteine Teil 2: Bauproduktgruppenspezifische Materialanforderungen, die geeignet sind, ein hohes Qualitätsniveau bei der Raumluftmessung sicherzustellen.
    Im WECOBIS-Modul Planungs- und Ausschreibungshilfen finden sich Produktanforderungen zu zahlreichen umwelt- und gesundheitsrelevanten Bauproduktgruppen (z.B. Kleb- und Dichtstoffe im Innenraum, Verlegewerkstoffe für Boden- und Wandbeläge, Elastische Bodenbeläge).
 
  Wie können die Textbausteine Teil 1 "Planungsziele Innenraumluft" verwendet werden? Inhalt aufklappen
 

Hinweis: Bei Textbaustein Teil 1 handelt es sich um einen gewerkeübergreifenden Textbaustein. Er befindet sich in einem eigenen Datenblatt.
Planungsziele Innenraumluft (Textbaustein Teil 1)

Textbausteine Teil 1 - Allgemeine Standardbeschreibung und Ankündigung Raumluftmessung

Der Textbaustein kann verwendet werden, um sämtliche Planungs- und Baubeteiligte über die Bewertung und Sicherstellung der Innenraumlufthygiene durch Raumluftmessung in Bezug auf flüchtige organische Verbindungen (VOC) und Formaldehyd gemäß Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 "Innenraumlufthygiene" des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) in Kenntnis zu setzen.
Achtung! Die Verwendung von Teil 1 der Textbausteine allein gewährleistet noch keine Verbesserung der Raumluftqualität. Es handelt sich nur um die Beschreibung geplanter Kontrollmaßnahmen für die Einhaltung einer Zieldefinition .

Gemessen werden die flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) und Formaldehyd. Die Planungs- und Baubeteiligten werden durch die Beschreibung und Ankündigung der Raumluftmessung über ihre Durchführung, die Zielvorgaben und die etwaigen Auswirkungen bei Nichteinhaltung der damit verbundenen relevanten Produktanforderung informiert. Der Textbaustein kann zur allgemeinen Beschreibung der Planungs- und Qualitätssicherungsstandards sowie als Teil der allgemeinen Beschreibung der Bauaufgabe, als Hinweistext oder als Vorbemerkung in Leistungsverzeichnissen verwendet werden. Zu den Anforderungen von Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 in Bezug auf Kohlendioxidgehalt (Außenluftvolumenstrom) und mikrobiologische Situation werden in WECOBIS keine Angaben gemacht, da es sich nicht um materialspezifische Eigenschaften handelt, siehe hierzu auch oben stehende "Allgemeine Informationen und Hinweise zu den Textbausteinen". In Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 wird die Raumluftmessung zu VOC und Formaldehyd im Innenraum wie folgt bewertet:

Wichtiger Hinweis zum Formaldehyd-Richtwert:
Im August 2016 wurde durch den Ausschuss für Innnenraumrichtwerte des Umweltbundesamtes (AIR) im Bundesgesundheitsblatt der neue Richtwert RW I (Vorsorgewert) für Formaldehyd in Höhe von 100 µg/m³ (0,1 mg/m³ statt bisher 0,12mg/m³) veröffentlicht.
aktuelle Liste der Richtwerte → Umweltbundesamt / Ausschuss für Innenraumrichtwerte
ausführliche Informationen zum neuen Richtwert auch in WECOBIS → Sonderthemen / Formaldehyd - Gesundheitliche Bedeutung / Innenraumrichtwerte

Auch wenn ein Gebäude nicht nach BNB zertifiziert werden soll, sollten Planungsziele zugrunde gelegt werden, die sich z.B. an diesen Qualitätsniveaus orientieren können. In Textbausteine Teil 1 werden daher die Anforderungen für alle 3 Qualitätsniveaus angegeben. Der Anwender soll dabei eine Auswahl treffen, welches Ziel (QN) für das Projekt als Zielvorgabe festgelegt ist.
Es wird nicht empfohlen, die Mindestanforderung entsprechend QN0 (hygienisch auffällig) als Planungsziel zu definieren.
Ein Unterschreiten der Mindestanforderung QN0 ist unbedingt zu vermeiden. Das Gebäude wäre dann als "hygienisch bedenklich" für den Nutzer einzustufen.

  Wie können die Textbausteine Teil 2 "Produktanforderungen zur Innenraumlufthygiene" verwendet werden? Inhalt aufklappen
 

Textbausteine Teil 2 - Produktanforderungen Innenraumlufthygiene

Die Textbausteine enthalten Empfehlungen für bauproduktgruppenspezifische Materialanforderungen, die geeignet sind - unter gleichzeitiger Beachtung der Anforderungen an den Kohlendioxidgehalt und die mikrobiologische Situation - eine gute Luftqualität im Innenraum sicherzustellen und die Erfüllung eines hohen Anforderungsniveaus (hohe Punktezahl) gemäß Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3, Teilkriterium " Flüchtige organische Stoffe (VOC) und Formaldehyd" zu ermöglichen.

Mit Hilfe der Textbausteine können die Materialanforderungen in Entwurfs- / Ausführungs- und Detailplanung sowie in den Leistungsverzeichnissen des Bauvertrages beschrieben werden.

Die Anforderung, möglichst emissionsarme Baumaterialien zu verwenden, wird häufig bereits durch die höheren Qualitätsniveaus des Kriteriensteckbriefs BNB_BN_1.1.6 "Lokale Umwelt" vorgegeben. Bei einzelnen Bauprodukten und Anwendungen können aber weitergehende Spezifikationen oder zusätzliche Anforderungen sinnvoll sein. Im Rahmen des Kriteriensteckbriefs BNB_BN_3.1.3 "Innenraumlufthygiene" werden Raumluftmessungen in exemplarischen Räumen bewertet. Es bestimmt daher immer die Summe der Emissionen aller hierfür relevanten Materialien und Bauprodukte insgesamt das Ergebnis.

Infos zum Reiter "Rückbau, Klima ..."

   
  Worum geht es im Reiter "Rückbau, Klima ..."? Inhalt aufklappen
 

Der Reiter "Rückbau, Klima ..." soll darüber Auskunft geben, inwieweit neben "Lokale Umwelt" und "Innenraumluft" Anforderungen hinsichtlich weiterer Nachhaltigkeitsaspekte (z.B. Förderung nachwachsender Rohstoffe, Ressourcenschonung, kreislaufgerechtes Bauen / Cradle-to-Cradle) für die jeweilige Produktgruppe auf Baustoffebene relevant sein und ggf. zusätzlich berücksichtigt werden können. Mögliche Themen sind hier z.B.

  • Rückbau, Trennung, Verwertung (detaillierte Erläuterung s.u.)
  • Globale Umwelt / Klimaschutz
  • Sozialstandards
  • ...

Rückbau, Trennung, Verwertung 

Die Anforderungen zum Thema "Rückbau" dienen der

  • Schonung der natürlichen Ressourcen,
  • Vermeidung von Abfällen,
  • ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung unvermeidbarer Abfälle,
  • gemeinwohlverträglichen Beseitigung nicht verwertbarer Abfälle.

Ziele sind somit die Einsparung von Deponieraum, Rohstoffen und Produktionsenergie. WECOBIS orientiert sich hier an den Anforderungen von Kriteriensteckbrief BNB_BN 4.1.4 "Rückbau, Trennung und Verwertung" des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau.
→ weitere Erläuterungen zu BNB siehe oben unter "Worauf basieren die materialökologischen Anforderungen für Planung und Ausschreibung in WECOBIS?"

Gemäß Kriteriensteckbrief 4.1.4 werden die Bauelemente eines Gebäudes eingestuft bezüglich ihrer

  • Rückbaufähigkeit = Aufwand für Abbruch / Rückbau aus dem Gebäudeverband
  • Trennbarkeit = Aufwand für die sortenreine Trennung mehrschichtiger und / oder inhomogener Bauteile
  • Verwertbarkeit = Nutzbarkeit der Baustofffraktionen nach derzeit technischen Möglichkeiten

Die Bauprodukte müssen außerdem so beschaffen sein, dass beim Abriss keine gefährlichen Abfälle anfallen.

Anforderungen zur Verwertbarkeit in WECOBIS
WECOBIS betrachtet nur den einzelnen Baustoff, keine Bauelemente mit mehreren Schichten. Daher können dort ausschließlich baustoffrelevante Anforderungen aufgeführt werden, die immer nur Anforderungen in Bezug auf eine bessere Verwertbarkeit darstellen.

Aussagen zur Trennbarkeit in WECOBIS
Zusätzlich werden, wenn möglich, tendenzielle Aussagen zur Auswirkung der Stoffe in Bauteilen und Schichtenfolgen, somit zur Beurteilung der Sortenreinheit gegeben, sofern diese Aussagen relevant für die Planung sein können.

Keine Aussagen zur Rückbaufähigkeit in WECOBIS
Aussagen zur Rückbaufähigkeit können auf Baustoffebene nicht getroffen werden, weil hierzu das gesamte Gebäude, nicht der einzelne Baustoff zu betrachten wäre.

Hinweis zur Bewertung nach BNB:
Zur Einordnung und Gewichtung der vollständigen Anforderungen der Kriteriensteckbriefe ist eine weitergehende Kenntnis der Inhalte erforderlich.

  Was helfen mir die Übersichtstabellen? Welche Bedeutung haben die Icons in der Mitte der detaillierten Übersichtstabelle? Inhalt aufklappen
 

Die Übersichtstabellen im Reiter "Rückbau, Klima ..." zeigen materialökologische Anforderungen in Anlehnung an Kriteriensteckbrief BNB_BN 4.1.4 "Rückbau, Trennung und Verwertung" des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude, sowie ggf. weitere Nachhaltigkeitsaspekte betreffende Anforderungen. (genaue Erläuterung siehe oben "Worum geht es im Reiter "Rückbau"?)

Erläuterung der Tabellenstruktur der detaillierten Übersichtstabelle

In der Vertikalen teilt sich die Tabelle in 2 Hauptbereiche. In der linken Hälfte der Tabelle finden sich die materialökologischen Anforderungen. Neben der Anforderung selbst gibt die Tabelle noch Auskunft darüber, welches Schutzziel damit angestrebt wird. Die rechte Hälfte der Tabelle gibt darüber Auskunft, wie der Nachweis für die jeweilige Einzelanforderung erbracht werden kann. Dabei werden zunächst ggf. vorhandene Umweltzeichen genannt, die einen einfachen Konformitätsnachweis ermöglichen. Anschließend folgen Hinweise auf weitere Nachweismöglichkeiten wie z.B. andere Produktdeklarationen oder chem. Analysen.

In der Horizontalen gliedert sich die Tabelle in 2 Abschnitte. Zwischen den Anforderungen unter "Lokale Umwelt" (gemäß BNB_BN_1.1.6) und unter "Rückbau" (gemäß BNB_BN 4.1.4) besteht bereits ein Zusammenhang. Im ersten Abschnitt werden daher Anforderungen genannt, die unter "Lokale Umwelt" zu finden sind und bereits zu einem höheren Erfüllungsgrad bei der Bewertung der Verwertbarkeit nach BNB_BN 4.1.4 beitragen.
Auch die sorgfältige Dokumentation der verwendeten Baumaterialien und Stoffe ermöglicht die Beurteilung der Verwertbarkeit und leistet dadurch einen indirekten Beitrag. Sie ist deshalb auch grundsätzlich mit dem Baum für "Lokale Umwelt" markiert (s.u. Icons).
Im zweiten Abschnitt werden gegebenenfalls zusätzliche weitergehende Anforderungen in Bezug auf die Verwertbarkeit nach dem Rückbau an die Produkte gestellt.

Icons

Die Icons in der Spalte "Hauptziel der Anforderung" verdeutlichen übersichtlich, welches Schutzziel mit einer Anforderung angesprochen wird (siehe Legende unter der Übersichtstabelle). Letztlich ist es fast nie so, dass mit einer Anforderung nur ein Schutzziel angestrebt wird. Meist sind mehrere Bereiche oft auch indirekt betroffen. Die Icons dürfen deshalb nur zur Orientierung dienen - ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Ausschließlichkeit.

  Wann und wo finde ich Textbausteine im Reiter "Rückbau, Klima ..."? Inhalt aufklappen
 

Die Übersichtstabellen zeigen Anforderungen zum Thema "Rückbau, Klima ..." in Kurzform.
Werden hier weitergehende Anforderungen (→ TBplus) genannt, die über die Anforderungen im Reiter "Lokale Umwelt" / QN3 hinausgehen, gibt es einen Unterreiter "Textbausteine / Anforderungen". Die Anforderungen zu QN3 / BNB_BN_1.1.6 sowie ggf. zur Innenraumlufthygiene (TBplusi) sind in den Textbausteinen TBplus vollständig enthalten, werden also miterfüllt:
TBplus = QN3 + ggf. TBplusi (Zusatzanforderungen Innenraumluft) + ggf. Zusatzanforderungen Rückbau, Klima ...

Werden keine weitergehenden Anforderungen empfohlen, gibt es keinen Unterreiter "Anforderungen / Textbausteine". In diesem Fall erfolgt lediglich ein Verweis auf die Textbausteine unter "Lokale Umwelt" / QN3 bzw. sofern vorhanden TBplusi im Reiter "Innenraumluft".

Quellen

für BNB / QNG anzeigen . . .

Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:

Die Angaben zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) beziehen sich auf

für Bodenbeläge aus Holz / Holzwerkstoffen anzeigen . . .

RAL Vergabegrundlage für Umweltzeichen: Blauer Engel DE-UZ 176 Emissionsarme Bodenbeläge, Paneele und Türen aus Holz und Holzwerkstoffen für Innenräume. Ausgabe Januar 2013 (Zugriff am 19.03.2015)

Übersicht Qualitätsniveau - Anforderungen - Nachweismöglichkeiten

Mehrschichtiges Holz-, Bambus- oder Laminatparkett nach BNB_BN_1.1.6 V2015-konsolidiert, Anlage 1, QNG-313 / Pos. 2.3

QN Anforderungen typische Nachweise
Pos.1.1
Dokumentation + Deklaration SVHC
(→ Textbausteine übergreifende Mindestanforderung / BNB+QNG, spez. Hinweise s.u.)
PDB, TM, LE, ETA / DIBt-Gutachten (s.u. spez. Hinweise)
QN1 Einhaltung des AgBB-Bewertungsschemas (bauaufsichtliche Mindestanforderung, hier: in allen Innenräumen);
Begrenzung von Ammoniak-Emissionen zusätzlich für geräuchertes Holz (bauaufsichtliche Mindestanforderung, hier: in allen Innenräumen).
ETA, DIBt-Gutachten o.a. (s.u. spez. Hinweise), Emissionsprüfbericht

QN2
=
QNG

QN3 Produkte gemäß Blauer Engel DE-UZ 176 oder eco-INSTITUT-Label oder natureplus Qualitätszeichen. Umweltzeichen oder glw. Einzelnachweise (s. Det. Übersicht + Textbausteine)
Hinweise zur Nutzung

QN = Qualitätsniveau / QNG = Qualitätssiegel Nachhaltiges GebäudeSVHC = besonders besorgniserregende Stoffe nach REACH / PDB = Produktdatenblatt / TM = Technisches Merkblatt, auch: TD = Technisches Datenblatt / NDB = Nachhaltigkeitsdatenblatt / SDB = SicherheitsdatenblattabZ = allgemeine bauaufsichtliche Zulassung / LE = Leistungserklärung

Die Übersicht zeigt die unterschiedlichen Anforderungen zu den Qualitätsniveaus (QN) gemäß Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) / Kriterium 1.1.6 (Risiken für die lokale Umwelt) an die jeweilige Bauproduktgruppe, sowie (mögliche) typische Nachweisdokumente, die üblicherweise zu Dokumentation und Nachweis dienen. Je nach Bauproduktgruppe gelten die gleichen Anforderungen ggf. für mehrere Qualitätsniveaus, siehe Übersichtstabelle. Textbausteine finden sich dann nur für das jeweils höchste QN (z.B. nur QN3 und kein QN2, wenn die Anforderungen von QN2 und QN3 gleich sind).
Die Mindestanforderungen an die Dokumentation und Deklaration sind grundsätzlich einzuhalten.
QNs mit Hyperlinkfunktion verweisen direkt auf die entsprechenden Textbausteine, aktive Anforderungen mit Hyperlinkfunktion auf Seiten zur Produktrecherche.

Bei der mit "= QNG" markierten Anforderung handelt es sich auch um die für diese Produktgruppe relevante Qualitätsanforderung an die Schadstoffvermeidung in Baumaterialien für das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG) entsprechend QNG-Anforderungskatalog / Anhangdokument 313. Auch hierfür gelten immer die Mindestanforderungen an die Dokumentation und Deklaration. Weitere Informationen siehe → Reiter Erläuterung

Die Planenden können anhand der kurzen Übersicht entscheiden, welche Anforderungsqualität (QN) Planungsziel sein soll. Dabei ist zu prüfen, ob geeignete Produkte am Markt verfügbar sind, die auch die weiteren Planungsanforderungen erfüllen. Soweit Anforderungen mit Verweis auf Umweltzeichen oder Labels definiert sind, kann über diese nach geeigneten Produkten recherchiert werden.

Die Textbausteine / Leistungsschreibung der Anforderungen und detaillierte Anforderungsbeschreibungen findet man in den Unterreitern
Übersichtstabelle | Textbausteine QN ... I QN ...

Nachstehende detaillierte Übersichtstabelle zeigt die Einzelanforderungen sowie ggf. weitere mögliche Nachweisdokumente zu diesen auf.
Das Icon  kennzeichnet dabei Anforderungen, welche die Innenraumluftqualität massgeblich verbessern können.

Allgemeine Informationen, sowie grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung der Textbausteine, FAQ) siehe oben → Reiter Erläuterung

Spezifische Hinweise zu Geltungsbereich, Anforderung, Dokumentation + Deklaration

anzeigen . . .

Geltungsbereich + betrachtete Schadstoffe

Die Anforderungen gelten für alle mehrschichtigen Bodenbeläge aus Holz/Holzwerkstoffen, Bambus und Laminaten inkl. der werkseitigen Oberflächenbeschichtungen und Verklebungen.
Die Anforderung gilt nicht für Massivholzparkett, das ausschließlich vor Ort verklebt und beschichtet wird. Hierfür sind die Anforderungen an die Einzelschichten (Klebstoff, nachhaltige Holzqualität, Oberflächenbeschichtung, Öle und Wachse) zu beachten.

Betrachtete Stoffe für Einzelnachweise oder Nachweis Gleichwertigkeit:
VOC / Emissionen / gefährliche Stoffe / Ammoniak

Besonderheit Produktgruppe / Hinweis zu bauaufsichtlichen Anforderungen

Bodenbeläge, Bodenbelagskonstruktionen sowie deren Komponenten benötigten bis 2016 bei der Verwendung in Aufenthaltsräumen einschließlich zugehöriger Nebenräume eine abZ aus Gesundheitsschutzgründen (genaue Erläuterung siehe Lexikon abZ). Sie umfasste u.a. eine Emissionsprüfung zur quantitativen Bestimmung und Bewertung flüchtiger (VOC) und schwer flüchtiger (SVOC) Verbindungen auf Basis des AgBB-Bewertungsschemas. Inhaltlich ist dieser Nachweis auch lt. aktueller Bauordnung (siehe Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen MVVTB / A 3.2.1 in Verbindung mit Anhang 8) nach wie vor erforderlich, nur nicht mehr über das Ü-Zeichen bzw. zwingend über eine abZ des DIBt (s.u. mögliche Nachweise).
Die bauaufsichtliche Anforderung gilt u.a. für Parkette und Holzfußböden (Fertigparkett / Mehrschichtparkett), Laminate und Verbundbodenbeläge.
Für geräuchertes Holz bestehen außerdem Beschränkungen hinsichtlich Ammoniakemissionen (Ammoniak28d <= 0,10mg/m3), deren Einhaltung nachzuweisen ist.
Detaillierte Erläuterungen zum bauaufsichtlichen Rahmen und zu den möglichen Technischen Nachweisen:
DIBt / Bauprodukte und Bauarten / Parkette und Holzfußböden
DIBt / Flyer Technische Nachweise

Mindestanforderung Produktdokumentation

Mindestens vorzulegen sind hierfür:

  • Produktdatenblatt (PDB) / Technisches Merkblatt/Datenblatt (TM/TD) / Nachhaltigkeitsdatenblatt (NDB, sofern vorhanden) jeweils mit Herstellername und Produktbezeichnung
  • Leistungserklärung
  • ETA, DIBt-Gutachten oder anderer geeigneter Nachweis für die Einhaltung der bauaufsichtlichen Anforderungen entsprechend MVVTB (u.a. Einhaltung des AgBB-Bewertungsschemas)

Mindestanforderung Deklaration besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC)

Folgende Einsatzstoffe sind zu deklarieren, wenn sie im Produkt enthalten sind:
Stoffe, die unter der Chemikalienverordnung REACH (EG/1906/2006) als besonders besorgniserregend (SVHC) identifiziert und in die gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste (sogenannte „Kandidatenliste“) aufgenommen wurden, ab 0,1 Gewichtsprozenten pro Einzelstoff. Sofern in der Leistungsbeschreibung für bestimmte oder alle Produktgruppen SVHC oder biozide Wirkstoffe ausgeschlossen wurden, ist anstelle einer Deklaration der Nachweis zu erbringen, dass diese Stoffe nicht enthalten sind;

Nachweismöglichkeiten:

  • Leistungserklärung (mit aussagekräftiger Information zu SVHC, kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage oder zus. Herstellererklärung)
  • Sind bei einem Produkt mit Umweltzeichen oder Gütesiegel (z. B.: Österr. UZ 07, natureplus Qualitätszeichen) SVHC ausgeschlossen, muss kein weiterer Nachweis für die Deklaration der SVHC erhoben werden.
    Hinweis: Der Blaue Engel DE-UZ 176 schließt SVHC nur für die Beschichtungssysteme aus und nicht für die Grundmaterialien, bei denen es sich auch um verarbeitete Werkstoffe handeln kann.
  • EPD

Übergeordneter Textbaustein für die Mindestanforderung Dokumentation und Deklaration → Produktdokumentation als übergeordnete Anforderung

Detaillierte Übersichtstabelle

anzeigen . . . 

Materialökologische Anforderungen
Mehrschichtiges Holz-, Bambus- oder Laminatparkett
Nachweismöglichkeiten entsprechend Anforderung
Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6 V2015-konsolidiert  
Kurztext Anforderungen vorh. in Qualitätsniveau (QN) Hauptziel der Anforderung Standardnachweise entsprechend Anforderung Umweltzeichen (sofern nicht Standardnachweis) Sonstige
QN1 QN2 QN3
Übergreifende Mindestanforderungen nach Pos. 1.1
Allgemeine Produktdokumentation
Hinweis:
Nachweis AgBB-Schema und für geräuchertes Holz Begrenzung von Ammoniak-Emissionen = bauaufsichtliche Mindestanforderungen3
+ + + Symbol lokale Umwelt ./. EPD
(wenn vorh.)
Deklaration besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) > 0,1% + + + Symbol lokale Umwelt Österr. UZ 07, natureplus Qualitätszeichen
(SVHC dürfen in Produkten mit diesen Zeichen nicht enthalten sein)

Blauer Engel (DE-UZ 176): SVHC sind dort nur für die Beschichtungssysteme ausgeschlossen.
EPD, PDB/TM/ mit Einschränkung1
Pos. 2.3 / Anforderungen ab QN1: 
Einhaltung AgBB-Schema und für geräuchertes Holz zusätzlich Begrenzung von Ammmoniak-Emissionen
(= bauaufsichtliche Mindestanforderung 3,4)
*höhere Anforderungen ab QN3 gemäß DE-UZ 176
+3 + -* Symbol Innenraumluft Blauer Engel (DE-UZ 176), Österr. UZ 07, natureplus Qualitätszeichen EPD mit Einschränkung1
Für Vor-Ort Beschichtungen gilt Pos. 6.2 + 6.5 ./. ./. ./.

Symbol lokale UmweltSymbol Innenraumluft

weitere Anforderungen ab QN3:
Blauer Engel (DE-UZ 176), eco-INSTITUT-Label oder natureplus-Qualitätszeichen 2,4
Ausschluss halogenierter organischer Verbindungen - - + Symbol lokale Umwelt Blauer Engel (DE-UZ 176)eco-INSTITUT-Label, natureplus Qualitätszeichen Österr. UZ 07 Herstellererklärung,
PDB/TM/EPD mit Einschränkung1
Beschränkung auf bestimmte Flammschutzmittel - - + Symbol lokale Umwelt Blauer Engel (DE-UZ 176)eco-INSTITUT-Label, natureplus Qualitätszeichen Österr. UZ 07 Herstellererklärung,
PDB/TM/EPD mit Einschränkung1
Ausschluss von Bioziden (außer zur Topfkonservierung) - - + Symbol lokale Umwelt Blauer Engel (DE-UZ 176)eco-INSTITUT-Label, natureplus Qualitätszeichen Österr. UZ 07 Herstellererklärung,
PDB/TM/EPD mit Einschränkung1
Beschränkung der Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC + SVOC) und Formaldehyd - - + Symbol Innenraumluft Blauer Engel (DE-UZ 176)eco-INSTITUT-Label, natureplus Qualitätszeichen Österr. UZ 07 EPD mit Einschränkung1, Prüfbericht zu
Prüfkammer-
untersuchung
Anforderung an Holzwerkstoffplatten: 
Beschränkung der Emissionen von Formaldehyd (< 0,1 ppm)
*Hinweis:
entspricht der gesetzlichen Anforderung E1, deshalb sowieso ab QN1 erforderlich.
+* +* + Symbol Innenraumluft Blauer Engel (DE-UZ 176)eco-INSTITUT-Label, natureplus Qualitätszeichen Österr. UZ 07 EPD mit Einschränkung1, Prüfbericht zu
Prüfkammer-
untersuchung
Anforderung an die Beschichtung:
Ausschluss besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC)
- - + Symbol lokale UmweltSymbol Rückbau + Verwertung Blauer Engel (DE-UZ 176)eco-INSTITUT-Label, natureplus Qualitätszeichen Österr. UZ 07 Herstellererklärung,
PDB/TM/EPD mit Einschränkung1
Anforderung an die Beschichtung:
Ausschluss von CMR-Stoffen der EU-Kat. 1 und 2 nach GefStoffVOTRGS 905 und MAK-Liste bzw. Kat. 1A, 1B gemäß EG-VO 1272/2008
- - + Symbol lokale Umwelt Blauer Engel (DE-UZ 176)eco-INSTITUT-Label, natureplus Qualitätszeichen Österr. UZ 07 Herstellererklärung,
PDB/TM/EPD mit Einschränkung1
Diese Anforderung dient dem Schutz der lokalen Umwelt (Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft). Inhaltlich eingeschlossen ist auch der Gesundheitsaspekt Arbeitshygiene und im Prinzip auch die Innenraumluft. Diese wird allerdings mit einem eigenen Icon zusätzlich markiert.
Diese Anforderung dient der Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten. Sie trägt damit auch zu einem höheren Erfüllungsgrad bei der Bewertung der Raumluftqualität nach BNB_BN_3.1.3 bei.
Mit dieser Anforderung werden auch Umwelt- und Gesundheitsaspekte im Zuge von Rückbau und Verwertung berücksichtigt.

1 Produktdatenblätter (PDB) oder Technische Merkblätter (TM) folgen keinerlei Regeln und können nur als Nachweis herangezogen werden, wenn die erforderlichen Informationen auch prüfbar (d.h. z.B. das Fehlen von ausgeschlossenen Stoffen muss genannt sein) enthalten sind.
EPD: die angeführten Kriterien sind auch keine standardisierten Parameter einer EPD (Umweltproduktdeklaration) gemäß EN 15804 Grundregeln für die Produktkategorie Bauprodukte. In der Regel werden solche Informationen - wenn überhaupt - dann auch nur bei Produktdeklarationen und nicht bei Branchendeklarationen zu finden sein.

2 Sofern innerhalb der Qualitätsniveaus auf aggregierte Produktkennzeichnungen verwiesen wird (GiscodeEmicodeBlauer Engel etc.), ist es zulässig vergleichbare Nachweise (weitere Umweltzeichen, Angaben in Sicherheits- oder Produktdatenblättern etc.) heranzuziehen. Dabei bezieht sich die Vergleichbarkeit nur auf die Anforderungen hinsichtlich der jeweiligen Schadstoffgruppen gemäß Anlage 1 / BNB Kriterium 1.1.6.. Bei den Einzelanforderungen werden deshalb nur die für die Vergleichbarkeit notwendigen Anforderungen genannt.

3 Bodenbeläge, Bodenbelagskonstruktionen sowie deren Komponenten benötigten bis 2016 bei der Verwendung in Aufenthaltsräumen einschließlich zugehöriger Nebenräume eine abZ aus Gesundheitsschutzgründen (genaue Erläuterung siehe Lexikon abZ). Sie umfasste u.a. eine Emissionsprüfung zur quantitativen Bestimmung und Bewertung flüchtiger (VOC) und schwer flüchtiger (SVOC) Verbindungen auf Basis des AgBB-Bewertungsschemas. Inhaltlich ist dieser Nachweis auch lt. aktueller Bauordnung (siehe Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen MVVTB / A 3.2.1 in Verbindung mit Anhang 8) nach wie vor erforderlich, nur nicht mehr über das Ü-Zeichen bzw. zwingend über eine abZ des DIBt (s.u. mögliche Nachweise).
Die bauaufsichtliche Anforderung gilt u.a. für Parkette und Holzfußböden (Fertigparkett / Mehrschichtparkett), Laminate und Verbundbodenbeläge.
Für geräuchertes Holz bestehen außerdem Beschränkungen hinsichtlich Ammoniakemissionen (Ammoniak28d <= 0,10mg/m3), deren Einhaltung nachzuweisen ist.
Detaillierte Erläuterungen zum bauaufsichtlichen Rahmen und zu den möglichen Technischen Nachweisen:
DIBt / Bauprodukte und Bauarten / Parkette und Holzfußböden
DIBt / Flyer Technische Nachweise

Die bauaufsichtliche Anforderung zu VOC und SVOC (= Nachweis AgBB-Schema / Emissionsprüfbericht) besteht für Parkette und Holzfußböden (Fertigparkett / Mehrschichtparkett), Laminate und Verbundbodenbeläge. Auch der Geltungsbereich des Blauen Engel DE-UZ 176 baut auf dieser bauaufsichtlichen Zulassung auf und betrifft dementsprechend Parkette im Sinne von Mehrschichtparketten, Furnierböden oder Böden mit lackierten Oberflächen, sowie Laminate oder andere Böden auf Holzwerkstoffträgern (mind. 60 Vol.%).
Von einem klassischen Massivholzparkett, das vor Ort verklebt und oberflächenbeschichtet wird, liegen solche Unterlagen nachvollziehbar i.d.R. nicht vor und können auch nicht erwartet werden.
Für Massivholzparkett, dem wenn möglich auch aus ökologischer Sicht (Haltbarkeit, Renovierbarkeit) der Vorzug gegeben werden sollte, können Anforderungen an die Einzelschichten (Klebstoff, nachhaltige Holzqualität, Oberflächenbeschichtung, Öle und Wachse) gestellt werden.

Quellen

für BNB / QNG anzeigen . . .

Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:

Die Angaben zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) beziehen sich auf

für Bodenbeläge aus Holz / Holzwerkstoffen anzeigen . . .

RAL Vergabegrundlage für Umweltzeichen: Blauer Engel DE-UZ 176 Emissionsarme Bodenbeläge, Paneele und Türen aus Holz und Holzwerkstoffen für Innenräume. Ausgabe Januar 2013 (Zugriff am 19.03.2015)

Textbaustein / Leistungsbeschreibung

Mehrschichtiges Holz-, Bambus-, oder Laminatparkett nach BNB_BN_1.1.6 V2015-konsolidiert, Anlage 1, QN2 + QNG-313 / Pos. 2.3

Produktdokumentation und Deklaration SVHC;
Einhaltung des AgBB-Bewertungsschemas (bauaufsichtliche Mindestanforderung);
Begrenzung von Ammoniakemissionen auf maximal 0,10 mg/m3 zusätzlich für geräuchertes Holz (bauaufsichtliche Mindestanforderung).

Hinweis zur Nutzung

Im Abschnitt "Textbaustein / Leistungsbeschreibung" sind die Anforderungen als kurze Leistungsbeschreibung zusammengefasst.
Im Abschnitt "Detaillierte Anforderungsbeschreibung" werden die Anforderungen genauer erläutert und mögliche Nachweisdokumente benannt.

Die Textbausteine und Anforderungen können als PDF heruntergeladen und als Anhang zum Leistungsverzeichnis bereitgestellt werden, um damit dem Bieter die Einzelkriterien zum Nachweis der Gleichwertigkeit mit den geforderten Umwelt- / Gütezeichen zur Verfügung zu stellen.

Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)
Bei dieser Anforderung handelt es sich auch um die für diese Produktgruppe relevante Qualitätsanforderungen an die Schadstoffvermeidung in Baumaterialien für das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG) entsprechend QNG-Anforderungskatalog / Anhangdokument 313. Hinzu kommen auch hier die Anforderungen an Dokumentation und Deklaration gemäß Pos. 1.1. Weitere Informationen siehe → Reiter Erläuterung

Allgemeine Informationen, sowie grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung der Textbausteine, FAQ) siehe oben → Reiter Erläuterung

Download Gesamt-PDF

Detaillierte Anforderungsbeschreibung

anzeigen . . . 

Nachfolgende detaillierte Anforderungen an die Produkt-Dokumentation und -Deklaration sowie an die Inhaltsstoffe sind für mehrschichtige Bodenbeläge aus Holz/Holzwerkstoffen, Bambus und Laminaten inkl. der werkseitigen Oberflächenbeschichtungen und Verklebungen einzuhalten.

Produktdokumentation (spezifische Anforderungsbeschreibung)

als übergeordnete Anforderung siehe Produktdokumentation BNB_BN_1.1.6, Textbausteine Qualitätsniveau Pos. 1.1

Mindestens vorzulegen sind hierfür:

  • Produktdatenblatt (PDB) / Technisches Merkblatt/Datenblatt (TM/TD) / Nachhaltigkeitsdatenblatt (NDB, sofern vorhanden) jeweils mit Herstellername und Produktbezeichnung
  • Leistungserklärung
  • ETA, DIBt-Gutachten oder anderer geeigneter Nachweis für die Einhaltung der bauaufsichtlichen Anforderungen entsprechend MVVTB (u.a. Einhaltung des AgBB-Bewertungsschemas)

Deklaration besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC)

Folgende Einsatzstoffe sind zu deklarieren, wenn sie im Produkt enthalten sind:
Stoffe, die unter der Chemikalienverordnung REACH (EG/1906/2006) als besonders besorgniserregend (SVHC) identifiziert und in die gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste (sogenannte „Kandidatenliste“) aufgenommen wurden (ab 0,1 Gewichtsprozenten pro Einzelstoff).

Nachweismöglichkeiten:

  • Leistungserklärung (mit aussagekräftiger Information zu SVHC, kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage oder zus. Herstellererklärung)
  • Sind bei einem Produkt mit Umweltzeichen oder Gütesiegel (z. B.: Österr. UZ 07, natureplus Qualitätszeichen ) SVHC ausgeschlossen, muss kein weiterer Nachweis für die Deklaration der SVHC erhoben werden.
    Hinweis: Der Blaue Engel (DE-UZ 176) schließt SVHC nur für die Beschichtungsstoffe aus.
  • EPD
  • PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)

Einhaltung des AgBB-Bewertungsschemas und für geräuchertes Holz zusätzlich Begrenzung von Ammoniakemissionen in Innenräumen

Für alle mehrschichtigen Bodenbeläge aus Holz/Holzwerkstoffen, Bambus und Laminaten inkl. der werkseitigen Oberflächenbeschichtungen und Verklebungen ist bei Verwendung in Innenräumen ein Emissionsprüfbericht vorzulegen, der die Einhaltung des AgBB-Bewertungsschemas zur quantitativen Bestimmung und Bewertung flüchtiger (VOC) und schwer flüchtiger (SVOC) Verbindungen nachweist. Für geräuchertes Holz besteht außerdem eine Beschränkung von Ammoniak-Emissionen (Ammoniak28d <= 0,10mg/m3).

Hinweis:
Hierbei handelt es sich um bauaufsichtliche Mindestanforderungen, die grundsätzlich bei Verwendung in Aufenthaltsräumen einschl. zugehöriger Nebenräume nachzuweisen sind. Die Anforderung hier gilt für die Verwendung in allen Innenräumen.

Nachweismöglichkeiten:

  • ETA, DIBt-Gutachten oder anderer geeigneter Nachweis für die Einhaltung der bauaufsichtlichen Anforderungen entsprechend MVVTB (u.a. Einhaltung des AgBB-Bewertungsschemas)

Quellen

für BNB / QNG anzeigen . . .

Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:

Die Angaben zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) beziehen sich auf

für Bodenbeläge aus Holz / Holzwerkstoffen anzeigen . . .

RAL Vergabegrundlage für Umweltzeichen: Blauer Engel DE-UZ 176 Emissionsarme Bodenbeläge, Paneele und Türen aus Holz und Holzwerkstoffen für Innenräume. Ausgabe Januar 2013 (Zugriff am 19.03.2015)

Textbaustein / Leistungsbeschreibung

Mehrschichtiges Holz-, Bambus-, oder Laminatparkett nach BNB_BN_1.1.6 V2015-konsolidiert, Anlage 1, QN3 / Pos. 2.3

Produktdokumentation;
Produkte gemäß Blauer Engel DE-UZ 176eco-INSTITUT-Label oder natureplus Qualitätszeichen 
oder gleichwertig hinsichtlich der Anforderungen zu VOC, Emissionen, gefährlichen Stoffen, Ammoniak.

Hinweis zur Nutzung

Im Abschnitt "Textbaustein / Leistungsbeschreibung" sind die Anforderungen als kurze Leistungsbeschreibung zusammengefasst.
Im Abschnitt "Detaillierte Anforderungsbeschreibung" werden die Anforderungen genauer erläutert und mögliche Nachweisdokumente benannt.

Die Textbausteine und Anforderungen können als PDF heruntergeladen und als Anhang zum Leistungsverzeichnis bereitgestellt werden, um damit dem Bieter die Einzelkriterien zum Nachweis der Gleichwertigkeit mit den geforderten Umwelt- / Gütezeichen zur Verfügung zu stellen.

Allgemeine Informationen, sowie grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung der Textbausteine, FAQ) siehe oben → Reiter Erläuterung

Download Gesamt-PDF

Detaillierte Anforderungsbeschreibung

anzeigen . . . 

Nachfolgende detaillierte Anforderungen an die Produkt-Dokumentation und -Deklaration sowie an die Inhaltsstoffe und Emissionen gemäß Blauer Engel DE-UZ 176eco-INSTITUT-Label oder natureplus Qualitätszeichen sind für mehrschichtige Bodenbeläge aus Holz/Holzwerkstoffen, Bambus und Laminaten inkl. der werkseitigen Oberflächenbeschichtungen und Verklebungen einzuhalten.

Produktdokumentation (spezifische Anforderungsbeschreibung)

als übergeordnete Anforderung siehe Produktdokumentation BNB_BN_1.1.6, Textbausteine Qualitätsniveau Pos. 1.1

Mindestens vorzulegen sind hierfür:

  • Produktdatenblatt (PDB) / Technisches Merkblatt/Datenblatt (TM/TD) / Nachhaltigkeitsdatenblatt (NDB, sofern vorhanden) jeweils mit Herstellername und Produktbezeichnung
  • Leistungserklärung
  • ETA, DIBt-Gutachten oder anderer geeigneter Nachweis für die Einhaltung der bauaufsichtlichen Anforderungen entsprechend MVVTB (u.a. Einhaltung des AgBB-Bewertungsschemas)

Deklaration besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC)

Folgende Einsatzstoffe sind zu deklarieren, wenn sie im Produkt enthalten sind:
Stoffe, die unter der Chemikalienverordnung REACH (EG/1906/2006) als besonders besorgniserregend (SVHC) identifiziert und in die gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste (sogenannte „Kandidatenliste“) aufgenommen wurden (ab 0,1 Gewichtsprozenten pro Einzelstoff).

Nachweismöglichkeiten:

  • Leistungserklärung (mit aussagekräftiger Information zu SVHC, kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage oder zus. Herstellererklärung)
  • Sind bei einem Produkt mit Umweltzeichen oder Gütesiegel (z. B.: eco-INSTITUT-Label, natureplus QualitätszeichenÖsterr. UZ 07 ) SVHC ausgeschlossen, muss kein weiterer Nachweis für die Deklaration der SVHC erhoben werden.
    Hinweis: Der Blaue Engel (DE-UZ 176) schließt SVHC nur für die Beschichtungsstoffe aus.
  • EPD
  • PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)

Stoffbeschränkungen für Bodenbeläge aus Holz und/oder Holzwerkstoffen

Für Bodenbeläge aus Holz und/oder Holzwerkstoffen gelten folgende Stoffbeschränkungen:

  • Bei der Herstellung der Produkte einschließlich der für die Herstellung eingesetzten Materialien (Holzwerkstoffe, Klebstoffe, Beschichtungen usw.) dürfen keine halogenierten organischen Verbindungen (z. B. als Bindemittel, Flammschutzmittel) eingesetzt werden.
  • Als Flammschutzmittel dürfen ausschließlich anorganischen Ammoniumphosphate (Diammoniumphosphat, Ammoniumpolyphosphat etc.), andere wasserabspaltende Minerale (Aluminiumhydroxyt o.ä.) oder Blähgrafit eingesetzt werden.
  • Der Einsatz von Bioziden ist nicht zulässig. Hiervon ausgenommen sind Biozide, die allein zur Topfkonservierung in wässrigen Beschichtungsstoffen und Leimen eingesetzt werden oder die oben erwähnten Flammschutzmittel.

Nachweismöglichkeiten:

Grenzwerte für Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC und SVOC) und Formaldehyd

Hinweis:
Für alle mehrschichtige Bodenbeläge aus Holz/Holzwerkstoffen ist bei Verwendung in Aufenthaltsräumen einschließlich zugehöriger Nebenräume die Einhaltung der bauaufsichtlichen Anforderungen, u.a. Einhaltung des AgBB-Bewertungsschemas nachzuweisen, s.o.. Die Anforderung für QN3 gehen aber über diese Mindestanforderungen hinaus und gelten hier in allen Innenräumen.

Der Nachweis ist wahlweise nach den Grenzwerten und Nachweisverfahren entsprechend Blauer Engel DE-UZ 176, eco-INSTITUT-Label, oder natureplus Qualitätszeichen zu führen.
Nachfolgend aufgeführt sind die Grenzwerte und Angaben des Blauen Engel, die mit den alternativ genannten Umweltzeichen ebenso erfüllt sind.

Grenzwerte und Nachweisverfahren nach Blauer Engel DE-UZ 176

Die Produkte dürfen in Anlehnung an die vom Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB) erarbeitete „Vorgehensweise bei der gesundheitlichen Bewertung der Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC und SVOC) aus Bauprodukten“ die folgenden Emissionswerte in der Prüfkammer nicht überschreiten:

  • Summe flüchtiger organischer Verbindungen C6 - C16 (TVOC):
    maximal 3 mg je m3 nach 3 Tagen
    maximal 0,3 mg je m3 nach 28 Tagen
  • Summe schwer flüchtiger organischer Verbindungen C16 - C26 (TSVOC):
    maximal 0,1 mg je m3 nach 28 Tagen
  • krebserzeugende Stoffe (K1 und 2 nach Richtlinie 67/548/EWG bzw. Klassen 1A und 1B nach CLP-Verordnung 1272/2008):
    maximal 0,01 mg je m3 nach 3 Tagen
    maximal 0,001 mg je m3 nach 28 Tagen
  • Summe aller VOC ohne NIK:
    maximal 0,1 mg je m3 nach 28 Tagen
  • R-Wert: maximal 1 nach 28 Tagen
  • Formaldehyd: maximal 0,05 ppm
  • Ammoniak (*): maximal 0,1 mg je m3 nach 28 Tagen

(*) Eine Messung für Ammoniak ist nur für Holz erforderlich, dass mit Ammoniak behandelt wurde. Der für Ammoniak geforderte Endwert entspricht der Geruchsschwelle.

Die Prüfung kann am 7. Tag nach Beladung abgebrochen werden, wenn die geforderten Endwerte des 28. Tages erreicht werden und im Vergleich zur Messung am 3. Tag kein Konzentrationsanstieg einer der nachgewiesenen Substanzen feststellbar ist.

Nachweismöglichkeiten:

Grenzwert für Formaldehydemissionen aus Holzwerkstoffplatten

Werden für die Herstellung der Bodenbeläge Holzwerkstoffe eingesetzt, dürfen sie im Rohzustand, d.h. vor einer Bearbeitung oder Beschichtung, eine Ausgleichskonzentration für Formaldehyd von 0,1 ppm im Prüfraum nicht überschreiten.
Hinweis: entspricht der gesetzlichen Anforderung E1

Nachweismöglichkeiten:

Ausschluss besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) im Beschichtungssystem

Stoffe, die unter der Chemikalienverordnung REACH (EG/1907/2006) als besonders besorgniserregend identifiziert und in die gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste (sogenannte „Kandidatenliste“) aufgenommen wurden, dürfen im Beschichtungssystem nicht enthalten sein. Die Anforderung gilt für alle konstitutionellen Bestandteile (d.h. Stoffe, die im Endprodukt verbleiben und in diesem eine Funktion erfüllen). Es gilt die jeweils aktuelle Fassung der Kandidatenliste.

Von den Regelungen ausgenommen sind

  • prozessbedingte, technisch unvermeidbare Verunreinigungen die unterhalb der Einstufungsgrenzen für Gemische liegen.
  • Monomere oder Additive, die bei der Kunststoffherstellung zu Polymeren reagieren oder chemisch fest (kovalent) in den Kunststoff eingebunden werden, wenn ihre Restkonzentrationen unterhalb der Einstufungsgrenze für Gemische liegen.

Nachweismöglichkeiten:

Ausschluss krebserzeugender, erbgutverändernder, fortpflanzungsgefährdender (CMR-)Stoffe im Beschichtungssystem

Im Beschichtungssystem dürfen keine Stoffe mit folgenden Eigenschaften als konstitutionelle Bestandteile (d.h. Stoffe, die im Endprodukt verbleiben und in diesem eine Funktion erfüllen) enthalten sein:

  • Stoffe, die gemäß den Kriterien der EG-VO 1272/2008 eingestuft sind als 
    karzinoge
    n (krebserzeugend) der Kategorie Karz. 1A oder Karz. 1B, keimzellmutagen (erbgutverändernd) der Kategorie Muta. 1A oder Muta. 1B, reproduktionstoxisch (fortpflanzungsgefährdend) der Kategorie Repr. 1A oder Repr. 1B
    Diesen Gefahrenkategorien entsprechen folgende H-Sätze:
    - H340: Muta. 1 [A,B]
    - H350: Karz. 1 [A,B]
    - H360F: Repr. 1 [A,B]
    - H360D: Repr. 1 [A,B]
    - H360FD: Repr. 1 [A,B]
    - H360Fd: Repr. 1 [A,B]
    - H360Df: Repr. 1 [A,B]

 Von den Regelungen ausgenommen sind:

  • prozessbedingte, technisch unvermeidbare Verunreinigungen die unterhalb der Einstufungsgrenzen für Gemische liegen.
  • Monomere oder Additive, die bei der Kunststoffherstellung zu Polymeren reagieren oder chemisch fest (kovalent) in den Kunststoff eingebunden werden, wenn ihre Restkonzentrationen unterhalb der Einstufungsgrenze für Gemische liegen.

 Nachweismöglichkeiten:

Quellen

für BNB anzeigen . . .

Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:

für Bodenbeläge aus Holz / Holzwerkstoffen anzeigen . . .

RAL Vergabegrundlage für Umweltzeichen: Blauer Engel DE-UZ 176 Emissionsarme Bodenbeläge, Paneele und Türen aus Holz und Holzwerkstoffen für Innenräume. Ausgabe Januar 2013 (Zugriff am 19.03.2015)

Übersicht - Anforderungen Innenraumlufthygiene - Nachweismöglichkeiten

Mehrschichtiges Holz-, Bambus-, oder Laminatparkett + Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3

QN / TB Anforderungen typische Nachweise
QN3

aus "Lokale Umwelt":

Produkte gemäß Blauer Engel DE-UZ 176, eco-INSTITUT-Label oder natureplus Qualitätszeichen oder gleichwertig.
Umweltzeichen
DE-UZ 176 oder glw.
Symbol Innenraumluft weitergehende Anforderungen "Innenraumluft":  
TBplusi + Formaldehydemissionen maximal 0,03 ppm. Prüfzeugnis zum Umweltzeichen
- gewerkeübergreifender Textbaustein → Planungsziele Innenraumluft -
Hinweise zur Nutzung

QN = Qualitätsniveau aus BNB_BN_1.1.6 "Lokale Umwelt" / TB = Textbaustein / SVHC = besonders besorgniserregende Stoffe nach REACH / PDB = Produktdatenblatt / TM = Technisches Merkblatt, auch TD = Technisches Datenblatt / NDB = Nachhaltigkeitsdatenblatt / SDB = SicherheitsdatenblattabZ = allgemeine bauaufsichtliche Zulassung / LE = Leistungerklärung /
TBplusi = mögliche weitergehende Anforderungen / Textbausteine hins. Innenraumluftqualität, die über die in BNB 1.1.6 ggf. bereits berücksichtigten Anforderungen hins. Innenraumluftqualität hinausgehen.

Der Reiter "Innenraumluft" soll darüber Auskunft geben, inwieweit Anforderungen hinsichtlich Innenraumluftqualität bereits in den Anforderungen zur "Lokalen Umwelt" berücksichtigt sind. Gegebenenfalls werden hier zusätzliche produktgruppenspezifische Anforderungen an besonders emissionsarme Produkte genannt, die zur weitergehenden Absicherung eines hohen Erfüllungsgrades bei der Bewertung der Raumluftqualität beitragen können. Diese erfolgt im Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) in Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 „Innenraumlufthygiene". Bei vielen öffentlichen Auftraggebern ist es inzwischen auch ohne Gebäudezertifizierung üblich, vor Aufnahme der Gebäudenutzung eine Raumluftmessung, sog. "Freimessung", durchzuführen.

Darstellung der Ziele hinsichtlich Innenraumluftqualität für alle Projektbeteiligten:
gewerkeübergreifender Textbaustein Teil 1 / Planungsziele Innenraumluft

Der Bezug wird jeweils nur zum höchsten Qualitätsniveau aus BNB_BN_1.1.6 "Lokale Umwelt" hergestellt. Werden zusätzliche Anforderungen genannt, findet man wie unter "Lokale Umwelt" (mögliche) typische Nachweisdokumente und einen direkten Link zu den produktgruppenspezifischen Textbausteinen Teil 2 über den Link "TBplusi". Die Anforderungen zum höchsten Qualitätsniveau aus BNB_BN_1.1.6 sind in diesen Textbausteinen TBplusi vollständig enthalten, werden also miterfüllt:
TBplusi = höchstes QN aus 1.1.6 + Zusatzanforderungen Innenraumluft

Die Planenden können anhand dieser Übersicht entscheiden, welche zusätzlichen Anforderungen ggf. Planungsziel sein sollen. Dabei ist zu prüfen, ob geeignete Produkte am Markt verfügbar sind, die auch die weiteren Planungsanforderungen erfüllen. Soweit Anforderungen mit Verweis auf Umweltzeichen oder Labels definiert sind, kann über diese nach geeigneten Produkten recherchiert werden.

Die Textbausteine / Leistungsschreibung der Anforderungen und detaillierte Anforderungsbeschreibungen findet man ggf. in den Reitern
Übersichtstabelle | Anforderungen / Textbausteine.
Werden keine weitergehenden Anforderungen empfohlen, gibt es keinen Unterreiter "Anforderungen / Textbausteine". In diesem Fall erfolgt lediglich ein Verweis auf die Textbausteine unter "Lokale Umwelt" / QN ....

Nachstehende detaillierte Übersichtstabelle zeigt etwas genauer die ggf. relevanten Einzelanforderung aus "Lokale Umwelt" sowie die ggf. genannten Zusatzanforderung mit Erläuterungen.
Das Icon  kennzeichnet dabei Anforderungen, welche die Innenraumluftqualität massgeblich verbessern können.

Allgemeine Informationen, sowie grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung der Textbausteine, FAQ) siehe oben → Reiter Erläuterung

Planungshinweis zur Innenraumluftqualität

anzeigen . . .

Für mehrschichtige Bodenbeläge aus Holz/Holzwerkstoffen, Bambus und Laminaten werden für QN3 gemäß Kriteriensteckbrief 1.1.6 Anforderungen entsprechend den Grenzwerten für Inhaltsstoffe und Emissionen des Blauen Engels DE-UZ 176, des eco-INSTITUT-Label oder des natureplus Qualitätszeichens gestellt. Beim Blauen Engel sind u.a. die zulässigen Höchstwerte für die wesentlichen VOC-Emissionen auf ca. 1/3 der Werte nach AgBB-Bewertungsschema (= bauaufsichtliche Mindestanforderung übererfüllt) beschränkt. Der Grenzwert für Formaldehyd gemäß DE-UZ 176 beträgt 0,05ppm. Andere Umweltzeichen wie z.B. das atureplus Qualitätszeichen oder das eco-INSTITUT-Label begrenzen Formaldehydemissionen bereits auf 0,03ppm. Der Nachweis der Einhaltung des strengeren Grenzwertes kann auch bei Produkten mit dem Blauen Engel über das sowieso vorliegende Prüfzeugnis erbracht werden.

Hintergrund:
Soll ein Gebäude nach BNB zertifiziert werden, ist es im Rahmen von Kriteriensteckbrief 3.1.3 "Innenraumlufthygiene" u.a. erforderlich, eine Raumluftmessung durchzuführen. Auch ohne Gebäudezertifizierung ist es inzwischen bei vielen öffentlichen Auftraggebern üblich, vor Aufnahme der Gebäudenutzung eine sog. "Freimessung" durchzuführen. Erfahrungsgemäß lassen sich die geforderten Raumluftwerte dann erreichen, wenn die Auswahl und Verwendung der eingesetzten Materialien auf einem ganzheitlichen Konzept zur Vermeidung von Emissionen aus Bauprodukten basiert. In der Regel wird dies mit den Anforderungen im höchsten Qualitätsniveau unter "Lokale Umwelt" umgesetzt. Für eine höhere Planungssicherheit bezüglich der gewünschten Raumluftqualität kann es aber auch sinnvoll sein, höhere Anforderungen an die Produktauswahl zu stellen. Infos und ggf. zusätzliche Anforderungen finden sich dann hier im Reiter "Innenraumluft".
Darstellung der Ziele hinsichtlich Innenraumluftqualität für alle Projektbeteiligten:
gewerkeübergreifender Textbaustein Teil 1 / Planungsziele Innenraumluft

Detaillierte Übersichtstabelle

anzeigen . . . 

Materialökologische Anforderungen
Mehrschichtiges Holz-, Bambus-, oder Laminatparkett
Nachweismöglichkeiten
Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 Innenraumlufthygiene  
Kurztext Hauptziel der Anforderung Umweltzeichen Sonstige
Anforderungen gemäß BNB_BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt, die bereits zu einer höheren Qualität der Innenraumluft beitragen.
Anforderungen gemäß Pos. 1.1 (Mindestanforderung): 
Dokumentation
Erläuterung: Die Dokumentation selbst trägt zwar noch nicht zu einer höheren Qualität der Innenraumluft bei, erleichtert aber ggf. die Suche nach Verursachern von Raumluftproblemen und dient der Qualitätskontrolle.

Symbol lokale Umwelt

Produktdatenblatt (PDB), Technisches Merkblatt (TM) + ggf. Nachweise / Herstellererklärungen für weitere Anforderungen,
EPD (wenn vorh.)
höhere Anforderungen gemäß QN3: 
Blauer Engel (DE-UZ 176)(Einzelanforderungen siehe Lokale Umwelt)
Symbol lokale UmweltSymbol InnenraumluftSymbol Rückbau + Verwertung EPD/PDB/TM mit Einschränkung1, div. Herstellererklärungen, Emissionsprüfbericht
weitergehende Anforderungen an besonders emissionsarme Produkte, die zu einer hohen Qualität der Innenraumluft beitragen.
Blauer Engel (DE-UZ 176)(Einzelanforderungen siehe Lokale Umwelt)
+ Formaldehydemissionen maximal 0,03 ppm
Symbol lokale UmweltSymbol InnenraumluftSymbol Rückbau + Verwertung Emissionsprüfbericht

Symbol lokale Umwelt
Diese Anforderung dient dem Schutz der lokalen Umwelt (Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft). Inhaltlich eingeschlossen ist auch der Gesundheitsaspekt Arbeitshygiene und im Prinzip auch die Innenraumluft. Diese wird allerdings mit einem eigenen Icon zusätzlich markiert.
Symbol Innenraumluft
Diese Anforderung dient der Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten. Sie trägt damit auch zu einem höheren Erfüllungsgrad bei der Bewertung der Raumluftqualität nach BNB_BN_3.1.3 bei.
Mit dieser Anforderung werden auch Umwelt- und Gesundheitsaspekte im Zuge von Rückbau und Verwertung berücksichtigt.

1 Produktdatenblätter (PDB) oder Technische Merkblätter (TM) folgen keinerlei Regeln und können nur als Nachweis herangezogen werden, wenn die erforderlichen Informationen auch prüfbar (d.h. z.B. das Fehlen von ausgeschlossenen Stoffen muss genannt sein) enthalten sind.
EPD: die angeführten Kriterien sind auch keine standardisierten Parameter einer EPD (Umweltproduktdeklaration) gemäß EN 15804 Grundregeln für die Produktkategorie Bauprodukte. In der Regel werden solche Informationen - wenn überhaupt - dann auch nur bei Produktdeklarationen und nicht bei Branchendeklarationen zu finden sein.
2 Sofern innerhalb der Qualitätsniveaus auf aggregierte Produktkennzeichnungen verwiesen wird (GiscodeEmicodeBlauer Engel etc.), ist es zulässig vergleichbare Nachweise (weitere Umweltzeichen, Angaben in Sicherheits- oder Produktdatenblättern etc.) heranzuziehen. Dabei bezieht sich die Vergleichbarkeit nur auf die Anforderungen hinsichtlich der jeweiligen Schadstoffgruppen gemäß Anlage 1 / BNB Kriterium 1.1.6.. Bei den Einzelanforderungen werden deshalb nur die für die Vergleichbarkeit notwendigen Anforderungen genannt.

Quellen

für BNB anzeigen . . .

Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:

für Bodenbeläge aus Holz / Holzwerkstoffen anzeigen . . .

RAL Vergabegrundlage für Umweltzeichen: Blauer Engel DE-UZ 176 Emissionsarme Bodenbeläge, Paneele und Türen aus Holz und Holzwerkstoffen für Innenräume. Ausgabe Januar 2013 (Zugriff am 19.03.2015)

Textbausteine / Leistungsbeschreibung

Bodenbeläge aus Holz und/oder Holzwerkstoffen / Produktanforderungen Innenraumlufthygiene

Produktdokumentation;
Produkte gemäß Blauer Engel DE-UZ 176eco-INSTITUT-Label oder natureplus Qualitätszeichen 
oder gleichwertig hinsichtlich der Anforderungen zu VOC, Emissionen, gefährlichen Stoffen, Ammoniak;
Formaldehydemissionen jedoch maximal 0,03 ppm.

Hinweis zur Nutzung

Im Abschnitt "Textbaustein / Leistungsbeschreibung" sind die Anforderungen als kurze Leistungsbeschreibung zusammengefasst.
Im Abschnitt "Detaillierte Anforderungsbeschreibung" werden die Anforderungen genauer erläutert und mögliche Nachweisdokumente benannt.

Die Textbausteine und Anforderungen können als PDF heruntergeladen und als Anhang zum Leistungsverzeichnis bereitgestellt werden, um damit dem Bieter die Kriterien zum Nachweis der Gleichwertigkeit mit dem geforderten Umwelt- / Gütezeichen zur Verfügung zu stellen.

Die kurze Leistungsbeschreibung umfasst hier auch alle Anforderungen aus dem höchsten Qualitätsniveau aus BNB_BN_1.1.6.
Die detaillierte Anforderungsbeschreibung enthält hier nur den ergänzenden detaillierten Textbaustein für die mögliche zusätzliche Anforderung. 

Allgemeine Informationen, sowie grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung der Textbausteine, FAQ) siehe oben → Reiter Erläuterung

Download Gesamt-PDF

Detaillierte Anforderungsbeschreibung

anzeigen . . .

Ergänzung zu "Mehrschichtiges Holz-, Bambus-, oder Laminatparkett nach BNB_BN_1.1.6, Anlage 1, QN3 / Pos. 2.3 - Detaillierte Anforderungsbeschreibung" (bitte separat herunterladen):

strengerer Grenzwert für Formaldehydemissionen (ergänzend zu den Grenzwerten der Prüfkammermessung für VOC und SVOC)

Die Produkte dürfen in Anlehnung an die vom Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB) erarbeitete „Vorgehensweise bei der gesundheitlichen Bewertung der Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC und SVOC) aus Bauprodukten“ zusätzlich folgenden Emissionswert in der Prüfkammer nicht überschreiten:

  • Formaldehyd: maximal 0,03 ppm nach 28 Tagen

Die Prüfung kann am 7. Tag nach Beladung abgebrochen werden, wenn die geforderten Endwerte des 28. Tages erreicht werden und im Vergleich zur Messung am 3. Tag kein Konzentrationsanstieg einer der nachgewiesenen Substanzen feststellbar ist.

Nachweismöglichkeiten:

  • Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechend (z. B.: Österr. UZ 07, natureplus Qualitätszeicheneco-INSTITUT-Label)
  • Emissions-Prüfbericht gemäß Teil II der Grundsätze des DIBt zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten in Innenräumen, basierend auf der Norm DIN EN ISO 16000-9, der die Einhaltung dieser Anforderung bestätigt

Quellen

für BNB anzeigen . . .

Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:

für Bodenbeläge aus Holz / Holzwerkstoffen anzeigen . . .

RAL Vergabegrundlage für Umweltzeichen: Blauer Engel DE-UZ 176 Emissionsarme Bodenbeläge, Paneele und Türen aus Holz und Holzwerkstoffen für Innenräume. Ausgabe Januar 2013 (Zugriff am 19.03.2015)

Übersicht - Anforderungen Rückbau - Nachweismöglichkeiten

Mehrschichtiges Holz-, Bambus-, oder Laminatparkett und Rückbau, Klimaschutz, ...

QN / TB Anforderungen typische Nachweise
QN3

aus "Lokale Umwelt":

Produkte gemäß Blauer Engel DE-UZ 176, eco-INSTITUT-Label oder natureplus Qualitätszeichen oder gleichwertig.
Umweltzeichen
DE-UZ 176 oder glw.
Symbol Innenraumluft weitergehende Anforderungen "Innenraumluft":  
TBplusi + Formaldehydemissionen maximal 0,03 ppm. Prüfzeugnis zum Umweltzeichen
- gewerkeübergreifender Textbaustein → Planungsziele Innenraumluft -
  weitergehende Anforderungen "Rückbau, Globale Umwelt":  
- derzeit keine → QN3 / Lokale Umwelt oder TBplusi / Innenraumluft -
Hinweise zur Nutzung

QN = Qualitätsniveau aus BNB_BN_1.1.6 "Lokale Umwelt" / TB = Textbaustein / SVHC = besonders besorgniserregende Stoffe nach REACH / PDB = Produktdatenblatt / TM = Technisches Merkblatt, auch TD = Technisches Datenblatt / NDB = Nachhaltigkeitsdatenblatt / SDB = SicherheitsdatenblattabZ = allgemeine bauaufsichtliche Zulassung / LE = Leistungerklärung /
TBplus = mögliche weitergehende Anforderungen / Textbausteine hins. Rückbau, Klima ..., die über die in BNB 1.1.6 ggf. bereits berücksichtigten Anforderungen hinausgehen

Der Reiter "Rückbau, Klima ..." soll darüber Auskunft geben, inwieweit neben "Lokale Umwelt" und "Innenraumluft" Anforderungen hinsichtlich weiterer Nachhaltigkeitsaspekte (z.B. Förderung nachwachsender Rohstoffe, Ressourcenschonung, kreislaufgerechtes Bauen / Cradle-to-Cradle) für die jeweilige Produktgruppe auf Baustoffebene relevant sein und ggf. zusätzlich berücksichtigt werden können. Mögliche Themen sind hier z.B.

  • Rückbau, Trennung, Verwertung (in Anlehnung an Kriteriensteckbrief BNB_BN_4.1.4 und darüber hinaus)
  • Globale Umwelt / Klimaschutz
  • Sozialstandards
  • ...

Der Bezug wird jeweils nur zum höchsten Qualitätsniveau aus BNB_BN_1.1.6 "Lokale Umwelt" hergestellt. Werden zusätzliche materialökologische Anforderungen genannt, findet man wie unter "Lokale Umwelt" (mögliche) typische Nachweisdokumente und einen direkten Link zu den Textbausteinen über den Link "TBplus". Die Anforderungen zum höchsten Qualitätsniveau aus BNB_BN_1.1.6 sowie ggf. zur Innenraumlufthygiene (TBplusi) sind in den Textbausteinen vollständig enthalten, werden also miterfüllt:
TBplus = höchstes QN aus 1.1.6 + ggf. TBplusi (Zusatzanforderungen Innenraumluft) + ggf. Zusatzanforderungen Rückbau, Klima ...

Die Planenden können anhand dieser Übersicht entscheiden, welche zusätzlichen Anforderungen ggf. Planungsziel sein sollen. Dabei ist zu prüfen, ob geeignete Produkte am Markt verfügbar sind, die auch die weiteren Planungsanforderungen erfüllen. 
Die Produktverfügbarkeit kann hier ggf. eingeschränkt sein!
Soweit Anforderungen mit Verweis auf Umweltzeichen oder Labels definiert sind, kann über diese nach geeigneten Produkten recherchiert werden.

Werden zusätzliche materialökologische Anforderungen genannt, findet man die Textbausteine / Leistungsschreibung der Anforderungen und detaillierte Anforderungsbeschreibungen im Unterreiter "Anforderungen / Textbausteine".

Zum Teil - insbesondere bei Anforderungen, die den späteren Rückbau und die sortenreine Trennung ermöglichen sollen - handelt es sich um Planungsanforderungen, die entsprechend im Planungsprozess berücksichtigt und standardmäßig ausgeschrieben werden müssen.
Diese sind ggf. als "projektbezogen / Planungsanforderung" gekennzeichnet.
Werden ausschließlich Planungsanforderungen und / oder keine weitergehenden Anforderungen genannt, gibt es auch keinen Unterreiter "Anforderungen / Textbausteine". In diesem Fall erfolgt lediglich ein Verweis auf die Textbausteine unter "Lokale Umwelt" / QN... bzw. sofern vorhanden TBplusi im Reiter "Innenraumluft".

Nachstehende detaillierte Übersichtstabelle zeigt etwas genauer die ggf. relevanten Einzelanforderung aus "Lokale Umwelt" sowie die ggf. genannten Zusatzanforderung mit Erläuterungen.

Allgemeine Informationen, sowie grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung der Textbausteine, FAQ) siehe oben → Reiter Erläuterung

Detaillierte Übersichtstabelle

anzeigen . . . 

Materialökologische Anforderungen
Mehrschichtiges Holz-, Bambus-, oder Laminatparkett
Nachweismöglichkeiten
Anforderungen zu Rückbau, Globale Umwelt, Sozialstandards  
Kurztext Hauptziel der Anforderung Umweltzeichen Sonstige
Kriteriensteckbrief BNB_BN_4.1.4 Rückbau, Trennung, Verwertung
tendenzielle Aussagen als Planungshinweis
zur Trennbarkeit:
Die sortenreine Trennung beim Rückbau eines Gebäudes wird durch einfach zu lösende mechanische Verbindungen oder punktuelle Fixierung eher erreicht als bei vollflächiger Verklebung.
Symbol Rückbau + Verwertung  ./.
zur Wiederverwendbarkeit:
Mechanisch befestigte Holzböden oder lösbar verbundene Parkettböden sind bei selektivem Rückbau theoretisch wiederverwendbar.
Symbol Rückbau + Verwertung  ./.
zur Verwertbarkeit:
Ist die Beschichtung frei von halogenorganischen Verbindungen, fallen alte Bodenbeläge aus Holz und Holzwerkstoffen in die Altholzkategorie A2. Um die Einstufung in die Altholzkategorie A2 sicherzustellen, sollte das Qualitätsniveau 5 nach "Lokale Umwelt, (Kriteriensteckbrief 1.1.6)" gefordert werden.
Symbol Rückbau + Verwertung  ./.
zur Renovierbarkeit:
Massive Holzbodenbeläge und Mehrschichtparkett mit ausreichend dicker Nutzschicht können mehrmals geschliffen und mit einer neuen Oberflächenbehandlung versehen werden.
Symbol Rückbau + Verwertung  ./.
Anforderungen gemäß BNB_BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt, die bereits zu einer besseren Verwertbarkeit beitragen.
Anforderungen gemäß Pos. 1.1 (Mindestanforderung): 
Dokumentation
Erläuterung:
Die Dokumentation selbst trägt zwar noch nicht zu einer besseren Verwertbarkeit bei, bildet aber später die Grundlage zur Beurteilung der Verwertbarkeit. 

Symbol lokale Umwelt

Produktdatenblatt (PDB), Technisches Merkblatt (TM),
Sicherheitsdatenblatt (SDB) + ggf. Nachweise / Herstellererklärungen für weitere Anforderungen,
EPD (wenn vorh.)
höhere Anforderungen gemäß QN3:
Blauer Engel DE-UZ 176, eco-INSTITUT-Label oder natureplus Qualitätszeichen oder gleichwertig.
Erläuterung:
Über die Zeichenanforderungen der Umweltzeichen werden SVHC, CMR und je nach Zeichen noch weitere Stoffe mit gefährlichen oder umweltbelastenden Eigenschaften wie z.B. halogenierte organische Verbindungen und Biozide ausgeschlossen.3 
Symbol lokale UmweltSymbol InnenraumluftSymbol Rückbau + Verwertung EPD/PDB/TM mit Einschränkung1, div. Herstellererklärungen, Emissionsprüfbericht
weitergehende Anforderungen im Sinne einer besseren Verwertbarkeit 
keine weitergehenden Anforderungen4  ./. ./. 
weitergehende umweltorientierte Anforderungen über den Lebenszyklus 
keine weitergehenden Anforderungen4  ./. ./. 

Symbol lokale Umwelt
Diese Anforderung dient dem Schutz der lokalen Umwelt (Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft). Inhaltlich eingeschlossen ist auch der Gesundheitsaspekt Arbeitshygiene und im Prinzip auch die Innenraumluft. Diese wird allerdings mit einem eigenen Icon zusätzlich markiert.
Symbol Innenraumluft
Diese Anforderung dient der Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten. Sie trägt damit auch zu einem höheren Erfüllungsgrad bei der Bewertung der Raumluftqualität nach BNB_BN_3.1.3 bei.
Symbol Rückbau + Verwertung
Mit dieser Anforderung werden auch Umwelt- und Gesundheitsaspekte im Zuge von Rückbau und Verwertung berücksichtigt.

1 Produktdatenblätter (PDB) oder Technische Merkblätter (TM) folgen keinerlei Regeln und können nur als Nachweis herangezogen werden, wenn die erforderlichen Informationen auch prüfbar (d.h. z.B. das Fehlen von ausgeschlossenen Stoffen muss genannt sein) enthalten sind.
EPD: die angeführten Kriterien sind auch keine standardisierten Parameter einer EPD (Umweltproduktdeklaration) gemäß EN 15804 Grundregeln für die Produktkategorie Bauprodukte. In der Regel werden solche Informationen - wenn überhaupt - dann auch nur bei Produktdeklarationen und nicht bei Branchendeklarationen zu finden sein.
2 Sofern innerhalb der Qualitätsniveaus auf aggregierte Produktkennzeichnungen verwiesen wird (GiscodeEmicodeBlauer Engel etc.), ist es zulässig vergleichbare Nachweise (weitere Umweltzeichen, Angaben in Sicherheits- oder Produktdatenblättern etc.) heranzuziehen. Dabei bezieht sich die Vergleichbarkeit nur auf die Anforderungen hinsichtlich der jeweiligen Schadstoffgruppen gemäß Anlage 1 / BNB Kriterium 1.1.6.. Bei den Einzelanforderungen werden deshalb nur die für die Vergleichbarkeit notwendigen Anforderungen genannt.
3 Bodenbeläge, die schadstofffrei beschichtet sind (keine halogenorgnische Verbindungen, keine Holzschuztmittel), fallen in die Kategorie A2 (verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz), deren Verwertung nach Aufbereitung möglich und wirtschaftlich ist.
4 Der genannten Umweltzeichen stellen bereits strenge Anforderungen zur Vermeidung von SVHC, CMR-Stoffen und halogenorganischen Verbindungen. Es werden daher keine weitergehenden Anforderungen an Bodenbeläge aus Holz oder Holzwerkstoffen gestellt.

Quellen

für BNB anzeigen . . .

Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:

für Bodenbeläge aus Holz / Holzwerkstoffen anzeigen . . .

RAL Vergabegrundlage für Umweltzeichen: Blauer Engel DE-UZ 176 Emissionsarme Bodenbeläge, Paneele und Türen aus Holz und Holzwerkstoffen für Innenräume. Ausgabe Januar 2013 (Zugriff am 19.03.2015)