Materialökologische Anforderungen: Bauprodukte aus Kunststoffen
Informationen zu den Anforderungen an PVC-Produkte
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Im Rahmen der Bewertung nach BNB_BN_1.1.6 (Risiken für die lokale Umwelt, Erläuterungen s.u. "Allgemeine Informationen ..." + "Lokale Umwelt") werden Anforderungen in Bezug auf 6 Schadstoffgruppen formuliert. Für Bauprodukte aus PVC sind demnach die hervorgehobenen Schadstoffgruppen zu bewerten: 1 Gefährliche und besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) Die folgenden materialökologischen Anforderungen gelten übergreifend für alle Bauprodukte aus PVC. Dazu gehören beispielsweise Wandbeläge, Fassadenelemente, Lichtkuppeln, Fensterprofile, Rinnen, Rohre, Kanäle und Kabel aus PVC sowie PVC-Folien zur Abdichtung an Dach und Außenwänden UG. Zum Ausschluss von Cadmium- und BleistabilisatorenCadmium in Kunstofferzeugnissen ist gemäß REACH, Annex XVII, Nr. 23 beschränkt (Grenzwert 0,01%, sofern das Erzeugnis Recyclingmaterial enthält 0,1%). Diese Beschränkung hat hohe Relevanz für Bauprodukte aus PVC, die vielfach im Bau eingesetzt werden (Rohre, Bodenbeläge, Folien, usw.). Fußnote c) zur Anforderung Pos. 29 im Kriteriensteckbrief 1.1.6: |
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| Wo finde ich weitere Hilfestellung und Informationen zur Umwelt- und Gesundheitsrelevanz von Bauprodukten aus PVC? Gibt es auch eine Übersicht mit Umweltzeichen (z.B. Blauer Engel) oder anderen Deklarationen (z.B. GISCODE, EPD)? Inhalt aufklappen | |
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Weitere ausführliche Informationen finden sich in WECOBIS in den jeweiligen Produktgruppen, die aus PVC (Polyvinylchlorid, Marktbezeichnung inzwischen: Vinyl) bestehen können und dort z.B. in den Reitern Ausschreibung, Zeichen & Deklarationen, Bewertungssysteme oder zum Lebenszyklus. Im Reiter Zeichen & Deklarationen findet sich eine Übersichtstabelle z.B. mit Umweltzeichen, GISCODES oder Umweltproduktdeklarationen für die jeweilige Produktgruppe. Zu Bauprodukten aus PVC finden sich in WECOBIS folgende Baustoffinformationen: Zu weiteren möglichen Bauprodukten aus PVC, wie Fassadenelementen, Lichtkuppeln, Fensterprofilen, Rinnen, Rohren, Kanälen oder Kabeln gibt es derzeit noch keine Baustoffinformationen in WECOBIS. |
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", verwendete Version / Stand Stand 24.11.2019: Version V 2015 (Textteil)
Die Angaben zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) beziehen sich auf
- QNG-Anforderungskatalog / Anhangdokument 3.1.3 / Schadstoffvermeidung in Baumaterialien Version 1.3 vom 18.04.2023
Übersicht Qualitätsniveau - Anforderungen - Nachweismöglichkeiten
Bauprodukte aus Kunststoffen nach BNB_BN_1.1.6, Anlage 1, Pos. 29 + QNG-313, Pos. 11.1+13.1
| QN | Anforderungen | typische Nachweise |
|
QN1 |
Dokumentation + Deklaration SVHC; Dekorative Wandbekleidungen und dickschichtige Wandbeschichtungen: |
PDB, TM, LE, ETA oder Gutachten DIBt |
| QN2 |
Ausschluss von Cadmium- und Blei-Stabilisatoren Für QNG gilt zusätzlich: |
PDB, TM, Herstellererklärung |
| QN3 | ||
| QN4 | ||
| QN5 = QNG |
QN = Qualitätsniveau / QNG = Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude / SVHC = besonders besorgniserregende Stoffe nach REACH / PDB = Produktdatenblatt / TM = Technisches Merkblatt, auch: TD = Technisches Datenblatt / NDB = Nachhaltigkeitsdatenblatt / SDB = Sicherheitsdatenblatt / abZ = allgemeine bauaufsichtliche Zulassung / LE = Leistungerklärung
Die Übersicht zeigt die unterschiedlichen Anforderungen zu den Qualitätsniveaus (QN) gemäß Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) / Kriterium 1.1.6 (Risiken für die lokale Umwelt) an die jeweilige Bauproduktgruppe, sowie (mögliche) typische Nachweisdokumente, die üblicherweise zu Dokumentation und Nachweis dienen. Je nach Bauproduktgruppe gelten die gleichen Anforderungen ggf. für mehrere Qualitätsniveaus, siehe Übersichtstabelle. Textbausteine finden sich dann nur für das jeweils höchste QN (z.B. nur QN3 und kein QN2, wenn die Anforderungen von QN2 und QN3 gleich sind).
Die Mindestanforderungen an die Dokumentation und Deklaration sind grundsätzlich einzuhalten.
QNs mit Hyperlinkfunktion verweisen direkt auf die entsprechenden Textbausteine, aktive Anforderungen mit Hyperlinkfunktion auf Seiten zur Produktrecherche.
Bei der mit "= QNG" markierten Anforderung handelt es sich auch um die für diese Produktgruppe relevante Qualitätsanforderung an die Schadstoffvermeidung in Baumaterialien für das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG) entsprechend QNG-Anforderungskatalog / Anhangdokument 313. Auch hierfür gelten immer die Mindestanforderungen an die Dokumentation und Deklaration. Weitere Informationen siehe → Reiter Erläuterung
Der Planer kann anhand der kurzen Übersicht entscheiden, welche Anforderungsqualität (QN) Planungsziel sein soll. Dabei ist zu prüfen, ob geeignete Produkte am Markt verfügbar sind, die auch die weiteren Planungsanforderungen erfüllen. Soweit Anforderungen mit Verweis auf Umweltzeichen oder Labels definiert sind, kann über diese nach geeigneten Produkten recherchiert werden.
Die Textbausteine / Leistungsschreibung der Anforderungen und detaillierte Anforderungsbeschreibungen findet man in den Unterreitern
Übersichtstabelle | Textbausteine QN ... I QN ...
Nachstehende detaillierte Übersichtstabelle zeigt die Einzelanforderung sowie ggf. weitere mögliche Nachweisdokumente zu diesen auf.
Das Icon
kennzeichnet dabei Anforderungen, welche die Innenraumluftqualität massgeblich verbessern können.
Allgemeine Informationen, sowie grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung der Textbausteine, FAQ) siehe oben → Reiter Erläuterung
Produktgruppenspezifische Informationen zu den Anforderungen siehe unten → "Spezifische Hinweise zu Geltungsbereich, Anforderung, Dokumentation + Deklaration"
Detaillierte Übersichtstabelle
anzeigen . . .
| Materialökologische Anforderungen Bauproduke aus PVC3 (nicht ausreichend für Bodenbeläge aus PVC siehe erweiterte Anforderungen unter Elastische Bodenbeläge) Stand 10/2017 |
Nachweismöglichkeiten entsprechend Anforderung | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6 | |||||||||
| Kurztext | Anforderungen gemäß Pos. 29 inkl. Anlage 2-E in Qualitätsniveau (QN) | Hauptziel der Anforderung | Standardnachweise entsprechend Anforderung | Umweltzeichen (sofern nicht Standardnachweis) | Sonstige | ||||
| QN1 | QN2 | QN3 | QN4 | QN5 | |||||
| Mindestanforderungen QN1 - QN5 | |||||||||
| Allgemeine Produktdokumentation | + | + | + | + | + | Produktdatenblatt (PDB), Technisches Merkblatt (TM) | - | EPD (wenn vorh.) |
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| Deklaration besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) > 0,1% | + | + | + | + | + | Leistungserklärung (kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage) | - | EPD, PDB/TM mit Einschränkung1 | |
| Anforderungen ab QN2 | |||||||||
| Ausschluss von reproduktionstoxischen Phthalaten |
- | + | + | + | + | Produktdatenblatt (PDB), Technisches Merkblatt (TM), Herstellererklärung | - | EPD mit Einschränkung1, ggf. chem. Analysen, PDB/TM mit Einschränkung1 |
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| Ausschluss von Cadmium- und Bleistabilisatoren2 | - | + | + | + | + | Herstellererklärung | - | EPD mit Einschränkung1, ggf. chem. Analysen, PDB/TM mit Einschränkung1 |
|
| zusätzliche Anforderungen ab QN2 für Elastische Bodenbeläge aus PVC (= Vinyl) / detaillierte Anforderungen + Nachweise siehe Elastische Bodenbeläge | |||||||||
| Einhaltung AgBB-Bewertungsschema | - | + | + | + | + | Emissionsprüfbericht oder abZ der Gruppen Z-156. ... Z-156.603 (PVC) |
Hinweis: Bodenbeläge aus PVC (auch: Vinyl) können sich nicht für den Blauen Engel qualifizieren. | EPD mit Einschränkung1, PDB/TM mit Einschränkung1 |
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| Anforderungen ab QN4: Blauer Engel (DE-UZ 120) Hinweis: von PVC-Bodenbelägen (Marktbezeichnung auch: Vinyl) nicht erfüllbar! |
- | - | - | + | + | Hinweis: von PVC-Bodenbelägen (Marktbezeichnung auch: Vinyl) nicht erfüllbar! detaillierte Anforderungen + Nachweise siehe Elastische Bodenbeläge |
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Diese Anforderung dient dem Schutz der lokalen Umwelt (Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft). Inhaltlich eingeschlossen ist auch der Gesundheitsaspekt Arbeitshygiene und im Prinzip auch die Innenraumluft. Diese wird allerdings mit einem eigenen Icon zusätzlich markiert. |
| Diese Anforderung dient der Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten. Sie trägt damit auch zu einem höheren Erfüllungsgrad bei der Bewertung der Raumluftqualität nach BNB_BN_3.1.3 bei. | |
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Mit dieser Anforderung werden auch Umwelt- und Gesundheitsaspekte im Zuge von Rückbau und Verwertung berücksichtigt. |
1 Produktdatenblätter (PDB) oder Technische Merkblätter (TM) folgen keinerlei Regeln und können nur als Nachweis herangezogen werden, wenn die erforderlichen Informationen auch prüfbar (d.h. z.B. das Fehlen von ausgeschlossenen Stoffen muss genannt sein) enthalten sind.
EPD: die angeführten Kriterien sind auch keine standardisierten Parameter einer EPD (Umweltproduktdeklaration) gemäß EN 15804 Grundregeln für die Produktkategorie Bauprodukte. In der Regel werden solche Informationen - wenn überhaupt - dann auch nur bei Produktdeklarationen und nicht bei Branchendeklarationen zu finden sein.
2 Cadmium in Kunstofferzeugnissen ist gemäß REACH, Annex XVII, Nr. 23 beschränkt (Grenzwert 0,01%, sofern das Erzeugnis Recyclingmaterial enthält 0,1%). Diese Beschränkung hat hohe Relevanz für Bauprodukte aus PVC, die vielfach im Bau eingesetzt werden (Rohre, Bodenbeläge, Folien, usw.).
Der Einsatz von Stabilisatoren auf Blei-Basis in PVC wurde von 2000 bis 2010 in der EU-27 um mehr als 70 % reduziert. Bis 2015 haben sich die europäischen PVC-Hersteller zu einem vollständigen Verzicht auf bleihaltige Stabilisatoren verpflichtet (VINYL 2010). Es kann aber auch nach diesem Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden, dass PVC-Produkte mit bleihaltigen Stabilisatoren aus Nicht-EU-Ländern (z.B. China) importiert werden.
3 Die hier dargestellten materialökologischen Anforderungen gemäß Pos. 29 / Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6 betreffen alle Bauprodukte aus PVC.
Dazu gehören beispielsweise Wandbeläge, Fassadenelemente, Lichtkuppeln, Fensterprofile, Rinnen, Rohre, Kanäle und Kabel aus PVC sowie PVC-Folien zur Abdichtung an Dach und Außenwänden UG.
Bodenbeläge aus PVC (Marktbezeichnung auch: Vinyl) sind unter "Elastische Bodenbeläge" mitgeregelt. Materialökologische Anforderungen finden sich unter Elastische Bodenbeläge.
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", verwendete Version / Stand Stand 24.11.2019: Version V 2015 (Textteil)
Die Angaben zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) beziehen sich auf
- QNG-Anforderungskatalog / Anhangdokument 3.1.3 / Schadstoffvermeidung in Baumaterialien Version 1.3 vom 18.04.2023
Übersicht alternative Textbausteine / Allgemeine Produktdokumentation
nach BNB_BN_1.1.6, Anlage 1, Pos. 0, QN1 + QNG-313, Pos. 1.1 / BNB_BN_5.2.2 oder weitergehend
Textbaustein Dokumentation (Mindestanforderung)
Alternative 1 / Anforderungen an die Produktdokumentation für bestimmte Bauprodukte nach Anlage 1 des BNB-Kriteriums 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt" als Mindestanforderung für die Zertifizierung nach BNB, erforderlich auch für den Nachweis der QNG-Anforderungen.
Textbaustein Dokumentation für alle Bauprodukte
Alternative 2 / Produktdokumentation für alle Bauprodukte nach BNB-Kriterium 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", Seite B1, höchstes Anforderungsniveau
Textbaustein Dokumentation + Ausschluss von SVHC und Bioziden
Alternative 3 / Produktdokumentation für alle Bauprodukte, weitergehende Anforderung mit Ausschluss besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) und von Bioziden für alle Produktgruppen
Auswahl und Anpassung
In der Übersicht werden 3 alternative Textbausteine / Leistungsbeschreibungen für die Produktdokumentation angezeigt und über Links (Hrefs) zum download angeboten. Nachfolgend sind diese kurz beschrieben. Die Textbausteine sind durch den Nutzer zu vervollständigen und an seine eigenen Bedürfnisse anzupassen. Die Hinweise zu den einzelnen Textbausteinen sind dabei zu berücksichtigen.
Alternative 1 / Dokumentation (Mindestanforderung) für bestimmte Bauprodukte
Die Produktdokumentation und -deklaration (SVHC und ggf. Biozide) ist als Mindestanforderung (= QN1) für alle im Kriteriensteckbrief BNB 1.1.6 / Anlage 1 aufgeführten Bauproduktgruppen zu erbringen und gilt grundsätzlich, d.h. auch für höhere QNs. Fehlt diese, oder hat sie "Lücken", kann das Gebäude insgesamt nicht nach BNB zertifiziert werden! Die Dokumentation der eingesetzten Produkte und deren Eigenschaften dient dem vollständigen Nachweis der eingebauten Materialien und als Grundlage zur Bewertung der relevanten Bauprodukte. Die qualitative Bewertung der Bauprodukte erfolgt erst ab QN2 bis QN5. Es wird daher nicht empfohlen, allein QN1 als Ziel für die Bauproduktauswahl zu definieren. (produktgruppenspezifisch s.u.)
Die hier beschriebene Dokumentation und Deklaration gehört auch zu den Anforderungen zur Schadstoffvermeidung in Baumaterialien für das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG). weitere Infos zum QNG → Reiter Erläuterung
Alternative 2 / Dokumentation für alle Bauprodukte
Als weitergehende Anforderung wird eine umfassende Dokumentation für alle verbauten Materialien gefordert. Dies entspricht BNB-Kriterium 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", Seite B1 / höchstes Anforderungsniveau.
Alternative 3 / Dokumentation + Ausschluss SVHC + Ausschluss Biozide
Anstelle der Deklaration wird weitergehend und zusätzlich zur Dokumentation auch der Ausschluss aller SVHC (REACH Artikel 59) und Biozide (außer zur Topfkonservierung) verlangt.
Diese Anforderung entspricht in der Regel auch den bauproduktgruppenspezifischen Einzelanforderungen, die in höheren Qualitätsniveaus nach BNB_BN_1.1.6 jeweils für bestimmte Bauprodukte verlangt werden. Diese über BNB_BN_1.1.6 hinausgehende Anforderung erscheint im Sinne des Schutzes der (lokalen) Umwelt und einer Wiederverwertbarkeit der Baustoffe grundsätzlich sinnvoll.
Spezifische Anforderungsbeschreibung Dokumentation + Deklaration
anzeigen . . .
Abgrenzung Produktgruppe
Die folgenden materialökologischen Anforderungen gelten übergreifend für alle Bauprodukte aus PVC. Dazu gehören beispielsweise Wandbeläge, Fassadenelemente, Lichtkuppeln, Fensterprofile, Rinnen, Rohre, Kanäle und Kabel aus PVC sowie PVC-Folien zur Abdichtung an Dach und Außenwänden UG. Bei Bauprodukten haustechnischer Installationen (Kabel, Leitungen, Lerrrohre sowie Kabelkanäle und Kabelrinnen) gelten die Anforderungen für alle Kunststoffe.
Für Bodenbeläge aus PVC (Marktbezeichnung auch: Vinyl) gelten ab QN2 weitere Anforderungen, die insbesondere die Innenraumlufthygiene betreffen. Materialökologische Anforderungen finden sich nicht in diesem Datenblatt, sondern unter > Elastische Bodenbeläge.
Besonderheit Produktgruppe
Dekorative Wandbekleidungen und - dickschichtige Wandbeschichtungen auf Kunststoffbasis unterliegen Anforderungen gemäß MVVTB / Anhang 8 "Anforderungen an bauliche Anlagen bezüglich des Gesundheitsschutzes (ABG)" hinsichtlich Inhaltsstoffen und Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen entsprechend dem AgBB-Bewertungsschema. Der Nachweis muss über eine ETA oder ein Gutachten gemäß MVVTB / D3 Technische Dokumentation erfolgen.
Allgemeine Produktdokumentation
Mindestens vorzulegen sind hierfür:
- Produktdatenblatt (PDB) / Technisches Merkblatt (TM) mit Herstellername und Produktbezeichnung
- Leistungserklärung
- ETA oder Gutachten gemäß MVVTB / D3 Technische Dokumentation
Deklaration besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC)
Folgende Einsatzstoffe sind zu deklarieren, wenn sie im Produkt enthalten sind:
Stoffe, die unter der Chemikalienverordnung REACH (EG/1906/2006) als besonders besorgniserregend (SVHC) identifiziert und in die gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste (sogenannte „Kandidatenliste“) aufgenommen wurden (ab 0,1 Gewichtsprozenten pro Einzelstoff).
Nachweismöglichkeiten:
- Leistungserklärung (mit aussagekräftiger Information zu SVHC, kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage )
- EPD
- PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", verwendete Version / Stand Stand 24.11.2019: Version V 2015 (Textteil)
Die Angaben zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) beziehen sich auf
- QNG-Anforderungskatalog / Anhangdokument 3.1.3 / Schadstoffvermeidung in Baumaterialien Version 1.3 vom 18.04.2023
Textbaustein / Leistungsbeschreibung
Bauprodukte aus Kunststoff nach BNB_BN_1.1.6, Anlage1, Pos.29, QN5 + QNG-313, Pos. 11.1+13.1
Ausschluss von reproduktionstoxischen Phthalaten;
Ausschluss von Cadmium- und Blei-Stabilisatoren.
Für QNG zusätzlich:
Ausschluss von Zinnstabilisatoren;
Ausschluss Polybromierter Diphenylether (PBDE), maximal zulässiger Grenzwert 0,1 Massenprozent;
Ausschluss von Polybromierten Biphenylen (PBB), maximal zulässiger Grenzwert 0,1 Massenprozent.
Im Abschnitt "Textbaustein / Leistungsbeschreibung ..." sind die Anforderungen als kurze Leistungsbeschreibung zusammengefasst.
Im Abschnitt "Detaillierte Anforderungsbeschreibung" werden die Anforderungen genauer erläutert und mögliche Nachweisdokumente benannt.
Die Textbausteine und Anforderungen können als PDF heruntergeladen und als Anhang zum Leistungsverzeichnis bereitgestellt werden, um damit dem Bieter die Kriterien zum Nachweis der Gleichwertigkeit mit dem geforderten Umwelt- / Gütezeichen zur Verfügung zu stellen.
Für die Erfüllung von QN5 werden im Fall der Bauprodukte aus PVC keine höheren Anforderungen gestellt als für QN2+3+4. Es finden sich deshalb nur unter QN5 Textbausteine, die die Anforderungen von QN2+3+4 automatisch mit erfüllen.
Zusätzlich gelten grundsätzlich die Anforderungen an die Dokumentation und Deklaration gemäß QN1.
Die folgenden materialökologischen Anforderungen gelten übergreifend für alle Bauprodukte aus PVC. Dazu gehören beispielsweise Wandbeläge, Fassadenelemente, Lichtkuppeln, Fensterprofile, Rinnen, Rohre, Kanäle und Kabel aus PVC sowie PVC-Folien zur Abdichtung an Dach und Außenwänden UG. Bei Bauprodukten haustechnischer Installationen (Kabel, Leitungen, Lerrrohre sowie Kabelkanäle und Kabelrinnen) gelten die Anforderungen für alle Kunststoffe.
Für Bodenbeläge aus PVC (Marktbezeichnung auch: Vinyl) gelten ab QN2-QN3 weitere Anforderungen, z.B. zur Innenraumlufthygiene.
Bodenbeläge aus PVC können höchstens die Anforderungen für QN3 erfüllen! Die höheren Anforderungen an elastische Bodenbläge entsprechend den Anforderungen des Blauen Engels sind für Bodenbeläge aus PVC nicht erfüllbar.
Die detaillierten materialökologischen Anforderungen finden sich unter > Elastische Bodenbeläge.
Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)
Bei dieser Anforderung handelt es sich auch um die für diese Produktgruppe relevante Qualitätsanforderungen an die Schadstoffvermeidung in Baumaterialien für das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG) entsprechend QNG-Anforderungskatalog / Anhangdokument 313. Hinzu kommen auch hier die Anforderungen an Dokumentation und Deklaration gemäß QN1. Weitere Informationen siehe → Reiter Erläuterung
Besondere Hinweise + ggf. Hintergrundinformationen zu den spezifischen Anforderungen, sowie weitere grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung, FAQ) siehe auch → Reiter Erläuterung und → Muster-Leistungsverzeichnis mit Beispielen.
Detaillierte Anforderungsbeschreibung
anzeigen . . .
Nachfolgende detaillierte Anforderungen an die Produkt-Dokumentation und -Deklaration sind übergreifend für alle Bauprodukte aus PVC einzuhalten. Dazu gehören beispielsweise Wandbeläge, Fassadenelemente, Lichtkuppeln, Fensterprofile, Rinnen, Rohre, Kanäle und Kabel aus PVC sowie PVC-Folien zur Abdichtung an Dach und Außenwänden UG.
Für Bodenbeläge aus PVC (Marktbezeichnung auch: Vinyl) gelten ab QN2 weitere Anforderungen, die insbesondere die Innenraumlufthygiene betreffen. Materialökologische Anforderungen finden sich unter > Elastische Bodenbeläge.
Allgemeine Produktdokumentation
gemäß Produktdokumentation BNB_BN_1.1.6, Textbausteine Qualitätsniveau QN1
Die spezifische Anforderungsbeschreibung zur Dokumentation, z.B. abZ oder ähnliches in Abhängigkeit von der jeweiligen Bauproduktgruppe, ist dabei zu beachten.
Deklaration besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC)
Folgende Einsatzstoffe sind zu deklarieren, wenn sie im Produkt enthalten sind:
Stoffe, die unter der Chemikalienverordnung REACH (EG/1906/2006) als besonders besorgniserregend (SVHC) identifiziert und in die gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste (sogenannte „Kandidatenliste“) aufgenommen wurden (ab 0,1 Gewichtsprozenten pro Einzelstoff).
Nachweismöglichkeiten:
- Leistungserklärung (mit aussagekräftiger Information zu SVHC, kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage )
- EPD
- PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Ausschluss von reproduktionstoxischen Phthalaten
Bei der Herstellung von Bauprodukten aus PVC dürfen keine reproduktionstoxischen Phthalate eingesetzt werden. Dies umfasst folgende Einzelstoffe:
- Diisobutylphthalat (DIBP) CAS-Nr. 84-69-5
- Benzylbutylphthalat (BBP) CAS-Nr. 85-68-7
- Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) CAS-Nr. 117-81-7
- Dibutylphthalat (DBP) CAS-Nr. 84-74-2
- Diisopentylphthalat (DIPP) CAS-Nr. 605-50-5
- Dipentylphthalat (DPP) CAS-Nr. 131-18-0
- N-Pentylisopentylphthalat (PIPP) CAS-Nr. 776297-69-9
- Bis(2-methoxyethyl)phthalat (BMEP) CAS-Nr. 117-82-8
Als Verunreinigungen dürfen nicht mehr als 0,1 Masseprozent Phthalate im Produkt enthalten sein.
Nachweismöglichkeiten:
- Leistungserklärung (wenn mit dieser keine benannt sind, kein harmonsiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage)
- Herstellererklärung, ggf. chemische Analyse
- EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Ausschluss von Zinn-, Cadmium- und Blei-Stabilisatoren
Bauprodukte aus PVC dürfen keine Cadmium- oder Blei-Stabilisatoren enthalten.
Für QNG gilt zusätzlich, dass keine Zinnstabilisatoren enthalten sein dürfen.
Hinweis:
Für Cadmium gelten gesetzliche Beschränkung gemäß REACH, Anlage XVII, Nr. 23, für Farben und Lacken (keine Verwendung bei der Herstellung bzw. < 0,1% im Lack eines Erzeugnisses) sowie für Kunstoffe (< 0,01% für neu hergestellte Kunststoffe bzw. von ≤ 0,1% für bestimmte Bauprodukte mit Recyklatanteilen), die in jedem Fall eingehalten werden müssen. Aufgrund der hohen Bedeutung dieser Grenzwerte im Bauwesen muss ihre Einhaltung – abweichend von anderen Stoffbeschränkungen – erklärt werden.
Die Anforderung bezüglich Blei- und Zinnstabilisatoren bezieht sich zurzeit auf neu hergestellte Kunststoffe / Kunststoffanteile und müssen für diese bestätigt werden. Sofern Hersteller der genannten Bauprodukte darüber hinaus die Abwesenheit von Blei- und Zinnstabilisatoren nicht bestätigen können, da sie Rezyklatkunststoffe einsetzen, müssen sie den stattdessen den Anteil von Rezyklatkunststoff am Bauprodukt angeben.
Nachweismöglichkeiten:
- Herstellererklärung, ggf. chemische Analyse
- EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Für QNG zusätzlich: Ausschluss bestimmter gefährlicher Einzelstoffe (PBDE, PBB)
Für Bauprodukte haustechnischer Installationen (Kabel, Leitungen, Lerrrohre sowie Kabelkanäle und Kabelrinnen) aus Kunststoff ist nachzuweisen, dass diese keines der folgenden Flammschutzmittel enthalten:
- Polybromierte Diphenylether (PBDE)
Hinweise: Die meisten PBDE sind keine SVHC.
CAS-Nummern (Auswahl): 40088-47-9 (TetraBDE), 32534-81-9 (PentaBDE), 36483-60-0 (HexaBDE), 68928-80-3 (HeptaBDE), 32536-52-0 (OctaBDE), 63936-56-1 (NonaBDE), 1163-19-5 (DecaBDE)
- Polybromierte Biphenyhle (PBB)
CAS-Nummern (Auswahl): 40088-45-7 (TetraBB), 56307-79-0 (PentaBB), 59080-40-9, 59536-65-1 (HexaBB), 27858-07-7 (OctaBB), 67733-52-2, 6355-01-8 (HeptaBB), 27753-52-2, 69278-62-2, 119264-62-9, 119264-63-0 (NonaBB), 13654-09-6 (DecaBB)
Als Verunreinigungen dürfen nicht mehr als 0,1 Masseprozent im Produkt enthalten sein.
Nachweismöglichkeiten:
- Herstellererklärung, dass keine entsprechenden Stoffe enthalten sind
- Leistungserklärung (mit aussagekräftiger Information zu SVHC (hier derzeit: TCEP, SCCP, DecaBDE), kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage )
- EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", verwendete Version / Stand Stand 24.11.2019: Version V 2015 (Textteil)
Die Angaben zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) beziehen sich auf
- QNG-Anforderungskatalog / Anhangdokument 3.1.3 / Schadstoffvermeidung in Baumaterialien Version 1.3 vom 18.04.2023
Bauprodukte aus PVC und Anforderungen "Innenraumluft"
Materialökologische Anforderungen zur Verbesserung der Innenraumluftqualität finden sich für Bauprodukte aus PVC derzeit nur unter Bodenbeläge
→ Elastische Bodenbeläge.
Elastische Bodenbeläge aus PVC (Marktbezeichnung aktuell: Vinyl) können dort allerdings höchstens die Anforderungen von QN3 / Lokale Umwelt erfüllen.
Bauprodukte aus PVC und Anforderungen "Rückbau, Globale Umwelt ..."
Materialökologische Anforderungen im Sinne einer besseren Verwertbarkeit, die über die Anforderungen unter Lokale Umwelt hinausgehen, finden sich für Bauprodukte aus PVC auch nicht unter Elastische Bodenbeläge. Denn Bodenbeläge aus PVC können bereits die auch hinsichtlich Rückbau weitergehenden Anforderungen ab QN4 nicht mehr erfüllen.
Für Dichtungs- und Dachbahnen aus Kunststoffen (nicht nur PVC), ist eine weitergehende Anforderung (Ausschluss von Weichmachern und Halogenen) möglich, die aber von PVC-Dichtungsbahnen nicht erfüllt werden kann. Da es sich hierbei letztlich um einen PVC-Ausschluss handeln würde, kann dieser nicht als weitergehende Anforderung an PVC-Produkte geführt werden.
Dasselbe gilt für die Anforderung "PVC-freie oder halogenfreie Elektroinstallation" oder "kein Einsatz chlorchemischer Produkte (z.B. bei Wand- oder Fußbodenbelägen, Fenstern, Türen, Rollläden, Sanitärleitungen, Elektroinstallationen, Abdeck-/ Trennfolien, Dichtungsbahnen, Fassaden-elementen, Dachrinnen)", wie sie auch von Kommunen häufig schon praktiziert wird.
Links zur Produktgruppe
Infos zu BNB und QNG
weitere P & A (Auswahl)
WECOBIS-Baustoffinformationen
Produktdeklarationen- + verzeichnisse
- baubook - Produkte BNB+QNG
- DGNB Navigator - Produkte DGNB, teilw. BNB+QNG über SHI-Produktpass
- Building Material Scout (nur mit Anmeldung)
- SHI-Produktpass - Produkte BNB+QNG (nur eingeschränkt kostenfrei)
- DIBt - Zulassungsdownlad

