Materialökologische Anforderungen: Kunstschaum-Dämmstoffe für Gebäude und Haustechnik
Informationen zu den Anforderungen an Kunstschaum-Dämmstoffe
| Besondere Hinweise zu den übergreifenden Anforderungen an Kunstschaum-Dämmstoffe Inhalt aufklappen | |
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Im Rahmen der Bewertung nach BNB_BN_1.1.6 (Risiken für die lokale Umwelt, Erläuterungen s.u. "Allgemeine Informationen ..." + "Lokale Umwelt") werden Anforderungen in Bezug auf 6 Schadstoffgruppen formuliert. Für alle im Gebäude verwendeten Kunstschaum-Dämmstoffe (Gebäude und Haustechnik) sind demnach die hervorgehobenen Schadstoffgruppen zu bewerten. 1 Gefährliche und besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) GeltungsbereichDie nachfolgenden Anforderungen gelten zunächst übergreifend für alle Kunstschaum-Dämmstoffe (Gebäude + Haustechnik), die im Gebäude zur Verwendung kommen. Für Kunstschaum-Dämmstoffe in WDVS bzw. in Innenräumen gelten weitergehende Anforderungen (z.B. für alle Außenwanddämmungen in WDVS ab QN4 die Anforderungen entsprechend Blauer Engel DE-UZ 140). Für spezifische Anwendungen gibt es daher eigene materialökologische Anforderungen / Textbausteine, Hinweis zu bauaufsichtlichen Anforderungen an VerlegeunterlagenDie Anforderungen gemäß BNB_BN_1.1.6 gelten auch für Trittschalldämmstoffe, die unter dem Estrich verlegt werden. Die i.d.R. dünneren Verlegeunterlagen mit trittschalldämmenden Eigenschaften, die direkt unter dem Bodenbelag verlegt werden, sind in 1.1.6 derzeit noch nicht adressiert. Sie benötigen jedoch gemäß Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVVTB 2019/1 / A 3.2.1 in Verbindung mit Anhang 8) aus Gründen des Gesundheitsschutzes und ggf. des Brandschutzes eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ), mit der die Einhaltung des AgBB-Schemas bestätigt wird. Diese Regelung für Verlegeunterlagen ist nicht vom EuGH-Urteil betroffen und gilt weiterhin. |
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| Wo finde ich weitere Hilfestellung und Informationen zur Umwelt- und Gesundheitsrelevanz von Kunstschaum-Dämmstoffen? Gibt es auch eine Übersicht mit Umweltzeichen (z.B. Blauer Engel) oder anderen Deklarationen (z.B. GISCODE, EPD)? Inhalt aufklappen | |
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Weitere ausführliche Informationen finden sich in WECOBIS in den jeweiligen Produktgruppen zu Dämmstoffen aus synthetischen Rohstoffen und dort z.B. in den Reitern Ausschreibung, Bewertungssysteme, Zeichen & Deklarationen oder zum Lebenszyklus. → Expandierter Polystyrolschaum (EPS) |
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", verwendete Version / Stand Stand 24.11.2019: Version V 2015 (Textteil)
Die Angaben zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) beziehen sich auf
- QNG-Anforderungskatalog / Anhangdokument 3.1.3 / Schadstoffvermeidung in Baumaterialien Version 1.3 vom 18.04.2023
Übersicht Qualitätsniveau - Anforderungen - Nachweismöglichkeiten
Kunstschaum-Dämmstoffe für Gebäude und Haustechnik nach BNB_BN_1.1.6, Anlage 1, Pos. 32a + 32b + QNG-313, Pos. 12.1, 12.2
| QN | Anforderungen | typische Nachweise |
|
QN1 |
Dokumentation + Deklaration SVHC; Phenolharzschäume und UF-Ortschäume: |
PDB, TM, LE, ETA oder Gutachten DIBt bzw. abZ |
| QN2 |
Dämmstoffe aus EPS / XPS / PUR / PIR, Melamin- und Phenolharzschäume: Dämmstoffe aus EPS / XPS: Dämmstoffe aus PUR/PIR: Dämmstoffe auf Kautschuk-, PP/PE/EPDM-Basis in Innenräumen: Für QNG gilt zuzsätzlich: |
PDB, TM, LE, Herstellererklärung |
| QN3 | ||
| QN4 | ||
| QN5 = QNG |
QN = Qualitätsniveau / QNG = Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude / SVHC = besonders besorgniserregende Stoffe nach REACH / PDB = Produktdatenblatt / TM = Technisches Merkblatt, auch: TD = Technisches Datenblatt / NDB = Nachhaltigkeitsdatenblatt / SDB = Sicherheitsdatenblatt / abZ = allgemeine bauaufsichtliche Zulassung / LE = Leistungerklärung
Die Übersicht zeigt die unterschiedlichen Anforderungen zu den Qualitätsniveaus (QN) gemäß Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) / Kriterium 1.1.6 (Risiken für die lokale Umwelt) an die jeweilige Bauproduktgruppe, sowie (mögliche) typische Nachweisdokumente, die üblicherweise zu Dokumentation und Nachweis dienen. Je nach Bauproduktgruppe gelten die gleichen Anforderungen ggf. für mehrere Qualitätsniveaus, siehe Übersichtstabelle. Textbausteine finden sich dann nur für das jeweils höchste QN (z.B. nur QN3 und kein QN2, wenn die Anforderungen von QN2 und QN3 gleich sind).
Die Mindestanforderungen an die Dokumentation und Deklaration sind grundsätzlich einzuhalten.
QNs mit Hyperlinkfunktion verweisen direkt auf die entsprechenden Textbausteine, aktive Anforderungen mit Hyperlinkfunktion auf Seiten zur Produktrecherche.
Bei der mit "= QNG" markierten Anforderung handelt es sich auch um die für diese Produktgruppe relevante Qualitätsanforderung an die Schadstoffvermeidung in Baumaterialien für das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG) entsprechend QNG-Anforderungskatalog / Anhangdokument 313. Auch hierfür gelten immer die Mindestanforderungen an die Dokumentation und Deklaration. Weitere Informationen siehe → Reiter Erläuterung
Der Planer kann anhand der kurzen Übersicht entscheiden, welche Anforderungsqualität (QN) Planungsziel sein soll. Dabei ist zu prüfen, ob geeignete Produkte am Markt verfügbar sind, die auch die weiteren Planungsanforderungen erfüllen. Soweit Anforderungen mit Verweis auf Umweltzeichen oder Labels definiert sind, kann über diese nach geeigneten Produkten recherchiert werden.
Die Textbausteine / Leistungsschreibung der Anforderungen und detaillierte Anforderungsbeschreibungen findet man in den Unterreitern
Übersichtstabelle | Textbausteine QN ... I QN ...
Nachstehende detaillierte Übersichtstabelle zeigt die Einzelanforderung sowie ggf. weitere mögliche Nachweisdokumente zu diesen auf.
Das Icon
kennzeichnet dabei Anforderungen, welche die Innenraumluftqualität massgeblich verbessern können.
Allgemeine Informationen, sowie grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung der Textbausteine, FAQ) siehe oben → Reiter Erläuterung
Produktgruppenspezifische Informationen zu den Anforderungen siehe unten → "Spezifische Hinweise zu Geltungsbereich, Anforderung, Dokumentation + Deklaration"
Detaillierte Übersichtstabelle
anzeigen . . .
| Materialökologische Anforderungen Kunstschaum-Dämmstoffe für Gebäude und Haustechnik (z.B. Wand-, Decken-, Bodendämmung, flexible TGA-Dämmung) innen und außen (andere bzw. erweiterte Anforderungen gelten für Spritz- und Montageschäume, Dämmstoffe in WDVS , sowie Dämmstoffe in Innenräumen) Stand 11/2020 |
Nachweismöglichkeiten entsprechend Anforderung | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6 | |||||||||
| Kurztext | Anforderungen gemäß Pos. 32a + 32b in Qualitätsniveau (QN) | Hauptziel der Anforderung | Standardnachweise entsprechend Anforderung | Umweltzeichen (sofern nicht Standardnachweis) | Sonstige | ||||
| QN1 | QN2 | QN3 | QN4 | QN5 | |||||
| Mindestanforderungen QN1 - QN5 | |||||||||
| Allgemeine Produktdokumentation | + | + | + | + | + | Produktdatenblatt (PDB), Technisches Merkblatt (TM) | ./. | EPD (wenn vorh.) |
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| Deklaration besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) > 0,1% | + | + | + | + | + | Leistungserklärung (kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage) | Österr. UZ 43, nur für Verlegeunterlagen: Blauer Engel (DE-UZ 156)3, Emicode: SVHC dürfen in Produkten mit diesen Zeichen nicht enthalten sein. |
EPD, PDB/TM mit Einschränkung1 | |
| Übergreifende Anforderungen ab QN2 für alle Kunstschaum-Dämmstoffe: | |||||||||
| Für Dämmstoffe aus EPS / XPS / PUR / PIR, Melamin- und Phenolharzschäume gilt: Ausschluss halogenierter Treibmittel |
- | + | + | + | + | Herstellererklärung | Österr. UZ 43 nur für Verlegeunterlagen: Blauer Engel (DE-UZ 156) |
EPD mit Einschränkung1, PDB/TM mit Einschränkung1 | |
| Für Dämmstoffe aus EPS / XPS gilt: Ausschluss bestimmter Flammschutzmittel (HBCDD) > 0,1% Info s. Umweltbundesamt: Hintergrundpapier zu HBCD |
- | + | + | + | + | Leistungserklärung (wenn in/mit dieser keine HBCDD oder keine SVHC benannt sind; kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage) |
Österr. UZ 43 nur für Verlegeunterlagen: Blauer Engel (DE-UZ 156)3, Emicode EC1, EC1plus |
EPD, wenn dort kein HBCDD (=SVHC) deklariert ist. Für EPS: BFA Qualitätssiegel, PDB/TM mit Einschränkung1 |
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| Für Dämmstoffe aus PUR, PIR gilt: Ausschluss bestimmter Flammschutzmittel (TCEP) > 0,1% |
- | + | + | + | + |
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Leistungserklärung (wenn in/mit dieser keineTCEP oder keine SVHC benannt sind; kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage) |
nur für Verlegeunterlagen: Blauer Engel (DE-UZ 156), Emicode EC1, EC1plus |
EPD, wenn dort kein TCEP (=SVHC) deklariert ist. pure life-Siegel der ÜGPU e.V. (Überwachungs-gemeinschaft Polyurethan-Hartschaum e.V.), ggf. zusätzliche Analyseergebnisse, PDB/TM mit Einschränkung1 |
| Für gummiartige Dämmprodukte auf Kautschuk- und PP/PE/EPDM-Basis im Innenraum gilt: Ausschluss Altreifengranulat |
- | + | + | + | + | Herstellererklärung | Hinweis: auch im Blauen Engel DE-UZ 156 für Verlegeunterlagen nicht explizit ausgeschlossen |
EPD mit Einschränkung1, PDB/TM mit Einschränkung1 | |
| Für gummiartige Dämmprodukte auf Kautschuk- und PP/PE/EPDM-Basis im Innenraum gilt: Ausschluss bestimmter Flammschutzmittel (CP, PBDE) > 0,1% |
- | + | + | + | + | Herstellererklärung (Leistungserklärung genügt nicht, da nicht alle SVHC) | nur für Verlegeunterlagen: Blauer Engel (DE-UZ 156) |
EPD mit Einschränkung1, ggf. zusätzliche Analyseergebnisse, PDB/TM mit Einschränkung1 | |
| zusätzliche Anforderungen ab QN4 für Dämmstoffe in WDVS: Blauer Engel DE-UZ 1402 (von Systemen mit Kunstschaum-Dämmstoffen derzeit nicht vollständig erfüllbar) |
oder gleichwertig2 hinsichtlich der Anforderungen zu gefährlichen Stoffen und SVHC, Bioziden sowie halogenierten Treibmitteln | ||||||||
| Blauer Engel DE-UZ 140 *Hinweis: von Systemen mit Kunstschaum-Dämmstoffen derzeit nicht vollständig erfüllbar. alle Einzelanforderungen siehe Dämmstoffe in WDVS |
- | - | - | (+)* | (+)* | Blauer Engel DE-UZ 1403 |
./. |
alle Einzelnachweise siehe Textbausteine Außenwanddämmung |
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| zusätzliche Anforderungen ab QN2 bzw. QN4 für Spritz- + Montageschäume | |||||||||
| Verwendungsverbot von UF-Schäumen | - | + | + | + | + | Dokumentation der verwendeten Bauprodukte | |||
| Verwendungsverbot von Spritz- und Montageschäumen auf der Baustelle (außer bei Fugen mit wärmetechnischer Anforderung gemäß abZ) alle Einzelanforderungen siehe Spritz- + Montageschäume |
- | - | - | + | + | Hinweis: Das Verbot muss auf der Baustelle kontrolliert und die Einhaltung des Verbots sichergestellt werden. |
|||
| zusätzliche Anforderungen ab QN4 für alle (mineralischen und nicht mineralischen) Dämmstoffe in Innenräumen | oder gleichwertig2 hinsichtlich der Anforderungen zu gefährlichen Stoffen und SVHC, Bioziden sowie halogenierten Treibmitteln | ||||||||
| Einhaltung AgBB-Bewertungsschema | - | - | - | + | + | Emissions-Prüfbericht | Blauer Engel DE-UZ 1323 |
EPD mit Einschränkung1, für PU-Dämmstoffe: pure life-Siegel der ÜGPU e.V. (Überwachungs-gemeinschaft Polyurethan-Hartschaum e.V.) |
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| Blauer Engel DE-UZ 1322 *Hinweis: von Kunstschaum-Dämmstoffen aus EPS/XPS/PUR/PIR derzeit nicht vollständig erfüllbar. Einzelanforderungen siehe Dämmstoffe in Innenräumen |
- | - | - | - | (+)* | Blauer Engel DE-UZ 1323 |
./. | alle Einzelnachweise siehe Textbausteine Dämmstoffe in Aufenthaltsräumen |
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Diese Anforderung dient dem Schutz der lokalen Umwelt (Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft). Inhaltlich eingeschlossen ist auch der Gesundheitsaspekt Arbeitshygiene und im Prinzip auch die Innenraumluft. Diese wird allerdings mit einem eigenen Icon zusätzlich markiert. |
| Diese Anforderung dient der Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten. Sie trägt damit auch zu einem höheren Erfüllungsgrad bei der Bewertung der Raumluftqualität nach BNB_BN_3.1.3 bei. | |
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Mit dieser Anforderung werden auch Umwelt- und Gesundheitsaspekte im Zuge von Rückbau und Verwertung berücksichtigt. |
1 Produktdatenblätter (PDB) oder Technische Merkblätter (TM) folgen keinerlei Regeln und können nur als Nachweis herangezogen werden, wenn die erforderlichen Informationen auch prüfbar (d.h. z.B. das Fehlen von ausgeschlossenen Stoffen muss genannt sein) enthalten sind.
EPD: die angeführten Kriterien sind auch keine standardisierten Parameter einer EPD (Umweltproduktdeklaration) gemäß EN 15804 Grundregeln für die Produktkategorie Bauprodukte. In der Regel werden solche Informationen - wenn überhaupt - dann auch nur bei Produktdeklarationen und nicht bei Branchendeklarationen zu finden sein.
2 Sofern innerhalb der Qualitätsniveaus auf aggregierte Produktkennzeichnungen verwiesen wird (Giscode, Emicode, Blauer Engel etc.), ist es zulässig vergleichbare Nachweise (weitere Umweltzeichen, Angaben in Sicherheits- oder Produktdatenblättern etc.) heranzuziehen. Dabei bezieht sich die Vergleichbarkeit nur auf die Anforderungen hinsichtlich der jeweiligen Schadstoffgruppen gemäß Anlage 1 + 2 / BNB Kriterium 1.1.6.. Bei den Einzelanforderungen werden deshalb nur die für die Vergleichbarkeit notwendigen Anforderungen genannt.
3 Der Blaue Engel (DE-UZ 132, 156 + 140) schließt über seine Stoffausschlüsse auch alle SVHC (incl. HBCD, Borate) als "konstitutionelle Bestandteile" aus. Dies kann im Einzelfall zum geforderten Deklarations- oder Ausschluss-Grenzwert 0,1% differieren. Wer letztlich mehr ausschließt, kann nicht pauschal beurteilt werden. Die Unterschiede dürften aber gering sein.
Kunstschaum-Dämmstoffe aus EPS/XPS/PUR/PIR können die Anforderung "Ausschluss halogenierter organischer Verbindungen" aus DE-UZ 132 und 140 aufgrund der enthaltenen Flammschutzmittel nicht erfüllen. Das gilt auch für die derzeit bekannten HBCD-Ersatzstoffe aus bromierten Polymeren.
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", verwendete Version / Stand Stand 24.11.2019: Version V 2015 (Textteil)
Die Angaben zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) beziehen sich auf
- QNG-Anforderungskatalog / Anhangdokument 3.1.3 / Schadstoffvermeidung in Baumaterialien Version 1.3 vom 18.04.2023
Übersicht alternative Textbausteine / Allgemeine Produktdokumentation
nach BNB_BN_1.1.6, Anlage 1, Pos. 0, QN1 + QNG-313, Pos. 1.1 / BNB_BN_5.2.2 oder weitergehend
Textbaustein Dokumentation (Mindestanforderung)
Alternative 1 / Anforderungen an die Produktdokumentation für bestimmte Bauprodukte nach Anlage 1 des BNB-Kriteriums 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt" als Mindestanforderung für die Zertifizierung nach BNB, erforderlich auch für den Nachweis der QNG-Anforderungen.
Textbaustein Dokumentation für alle Bauprodukte
Alternative 2 / Produktdokumentation für alle Bauprodukte nach BNB-Kriterium 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", Seite B1, höchstes Anforderungsniveau
Textbaustein Dokumentation + Ausschluss von SVHC und Bioziden
Alternative 3 / Produktdokumentation für alle Bauprodukte, weitergehende Anforderung mit Ausschluss besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) und von Bioziden für alle Produktgruppen
Auswahl und Anpassung
In der Übersicht werden 3 alternative Textbausteine / Leistungsbeschreibungen für die Produktdokumentation angezeigt und über Links (Hrefs) zum download angeboten. Nachfolgend sind diese kurz beschrieben. Die Textbausteine sind durch den Nutzer zu vervollständigen und an seine eigenen Bedürfnisse anzupassen. Die Hinweise zu den einzelnen Textbausteinen sind dabei zu berücksichtigen.
Alternative 1 / Dokumentation (Mindestanforderung) für bestimmte Bauprodukte
Die Produktdokumentation und -deklaration (SVHC und ggf. Biozide) ist als Mindestanforderung (= QN1) für alle im Kriteriensteckbrief BNB 1.1.6 / Anlage 1 aufgeführten Bauproduktgruppen zu erbringen und gilt grundsätzlich, d.h. auch für höhere QNs. Fehlt diese, oder hat sie "Lücken", kann das Gebäude insgesamt nicht nach BNB zertifiziert werden! Die Dokumentation der eingesetzten Produkte und deren Eigenschaften dient dem vollständigen Nachweis der eingebauten Materialien und als Grundlage zur Bewertung der relevanten Bauprodukte. Die qualitative Bewertung der Bauprodukte erfolgt erst ab QN2 bis QN5. Es wird daher nicht empfohlen, allein QN1 als Ziel für die Bauproduktauswahl zu definieren. (produktgruppenspezifisch s.u.)
Die hier beschriebene Dokumentation und Deklaration gehört auch zu den Anforderungen zur Schadstoffvermeidung in Baumaterialien für das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG). weitere Infos zum QNG → Reiter Erläuterung
Alternative 2 / Dokumentation für alle Bauprodukte
Als weitergehende Anforderung wird eine umfassende Dokumentation für alle verbauten Materialien gefordert. Dies entspricht BNB-Kriterium 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", Seite B1 / höchstes Anforderungsniveau.
Alternative 3 / Dokumentation + Ausschluss SVHC + Ausschluss Biozide
Anstelle der Deklaration wird weitergehend und zusätzlich zur Dokumentation auch der Ausschluss aller SVHC (REACH Artikel 59) und Biozide (außer zur Topfkonservierung) verlangt.
Diese Anforderung entspricht in der Regel auch den bauproduktgruppenspezifischen Einzelanforderungen, die in höheren Qualitätsniveaus nach BNB_BN_1.1.6 jeweils für bestimmte Bauprodukte verlangt werden. Diese über BNB_BN_1.1.6 hinausgehende Anforderung erscheint im Sinne des Schutzes der (lokalen) Umwelt und einer Wiederverwertbarkeit der Baustoffe grundsätzlich sinnvoll.
Spezifische Anforderungsbeschreibung Dokumentation + Deklaration
anzeigen . . .
Abgrenzung Produktgruppe
Nachfolgende übergreifende Anforderungen an die Produkt-Dokumentation und -Deklaration sind für Kunstschaum-Dämmstoffe (EPS /XPS /PUR/PIR Dämmprodukte, Melamin- und Phenolharzschäume sowie gummiartige Dämmprodukte auf Kautschuk- und PP/PE/EPDM-Basis etc.) einzuhalten.
Weitergehende Anforderungen an Dämmstoffe siehe Spritz- und Montageschäume, Dämmstoffe in WDVS, Dämmstoffe in Innenräumen.
Besonderheit Produktgruppe
Phenolharzschaumplatten und gespritzter UF-Dämmschaum unterliegen Anforderungen gemäß MVVTB / Anhang 8 "Anforderungen an bauliche Anlagen bezüglich des Gesundheitsschutzes (ABG)" hinsichtlich Inhaltsstoffen und Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen entsprechend dem AgBB-Bewertungsschema. Der Nachweis muss über eine ETA oder ein Gutachten gemäß MVVTB / D3 Technische Dokumentation bzw. eine abZ erfolgen.
Produktdokumentation
Mindestens vorzulegen sind hierfür:
- Produktdatenblatt (PDB) / Technisches Merkblatt (TM) mit Herstellername und Produktbezeichnung
- Leistungserklärung
- ETA oder Gutachten gemäß MVVTB / D3 Technische Dokumentation bzw. abZ
Deklaration besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC)
Deklaration von Stoffen, die unter der Chemikalienverordnung REACH (EG/1906/2006) als besonders besorgniserregend (SVHC) identifiziert und in die gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste (sogenannte „Kandidatenliste“) aufgenommen wurden, ab 0,1 Gewichtsprozenten pro Einzelstoff.
Nachweismöglichkeiten:
- Leistungserklärung (mit aussagekräftiger Information zu SVHC, kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage )
- Sind bei einem Produkt mit Umweltzeichen oder Gütesiegel (z. B.: Blauer Engel DE-UZ 156, Österr. UZ 43, Emicode) SVHC ausgeschlossen, muss kein weiterer Nachweis für die Deklaration der SVHC erhoben werden.
- EPD
- PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", verwendete Version / Stand Stand 24.11.2019: Version V 2015 (Textteil)
Die Angaben zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) beziehen sich auf
- QNG-Anforderungskatalog / Anhangdokument 3.1.3 / Schadstoffvermeidung in Baumaterialien Version 1.3 vom 18.04.2023
Textbaustein / Leistungsbeschreibung
Kunstschaum-Dämmstoffe für Gebäude und Haustechnik nach BNB_BN_1.1.6, Anlage 1, Pos. 32a + 32b, QN5 + QNG-313, Pos. 12.1, 12.2
Ausschluss halogenierter Treibmittel für Kunstschaum-Dämmstoffe aus EPS / XPS / PUR / PIR, Melamin- und Phenolharzschäume;
Ausschluss von Hexabromcyclododecan (HBCDD), maximal zulässiger Grenzwert 0,1 Gewichtsprozent, für Kunstschaum-Dämmstoffe aus EPS und XPS;
Ausschluss von Tris(2-chlorethyl)phosphat (TCEP), maximal zulässiger Grenzwert 0,1 Gewichtsprozent, für Kunstschaum-Dämmstoffe aus PUR, PIR;
Ausschluss von Chlorparaffinen (SCCP, MCCP, LCCP) und Polybromierter Diphenylether (PBDE), maximal zulässiger Grenzwert jeweils 0,1 Gewichtsprozent, sowie Ausschluss von Altreifengranulat für Dämmstoffe auf Kautschuk-, PP/PE/EPDM-Basis in Innenräumen.
Für QNG gilt zusätzlich:
Ausschluss von Polybromierten Biphenylen (PBB), maximal zulässiger Grenzwert 0,1 Massenprozent und Ausschluss halogenierter Treibmittel für Dämmstoffe auf Kautschuk-, PP/PE/EPDM-Basis in Innenräumen; langkettige Chlorparaffine (LCCP) sind in Kunstschaum-Dämmstoffen zulässig.
Im Abschnitt "Textbaustein / Leistungsbeschreibung ..." sind die Anforderungen als kurze Leistungsbeschreibung zusammengefasst.
Im Abschnitt "Detaillierte Anforderungsbeschreibung" werden die Anforderungen genauer erläutert und mögliche Nachweisdokumente benannt.
Die Textbausteine und Anforderungen können als PDF heruntergeladen und als Anhang zum Leistungsverzeichnis bereitgestellt werden, um damit dem Bieter die Kriterien zum Nachweis der Gleichwertigkeit mit dem geforderten Umwelt- / Gütezeichen zur Verfügung zu stellen.
Für die Erfüllung von QN5 werden im Fall der Kunstschaum-Dämmstoffe keine höheren Anforderungen gestellt als für QN2,3+4. Es finden sich deshalb nur unter QN5 Textbausteine, die die Anforderungen von QN2-4 automatisch mit erfüllen.
Zusätzlich gelten grundsätzlich die Anforderungen an die Dokumentation und Deklaration gemäß QN1.
Die nachfolgenden Anforderungen gelten übergreifend für alle Kunstschaum-Dämmstoffe (Gebäude + Haustechnik), die im Gebäude zur Verwendung kommen. Für Kunstschaum-Dämmstoffe in WDVS bzw. in Innenräumen gelten weitergehende Anforderungen (z.B. gelten für alle Außenwanddämmungen in WDVS ab QN4 die Anforderungen entsprechend Blauer Engel DE-UZ 140).
Für spezifische Anwendungen gibt es daher eigene materialökologische Anforderungen / Textbausteine, in denen die hier genannten Grundanforderungen ebenfalls enthalten sind:
-> Dämmstoffe in WDVS
-> Dämmstoffe in Innenräumen
Die folgenden Textbausteine gelten nicht für Spritz- und Montageschäume, siehe hierzu:
-> Spritz- und Montageschäume
Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)
Bei dieser Anforderung handelt es sich auch um die für diese Produktgruppe relevante Qualitätsanforderungen an die Schadstoffvermeidung in Baumaterialien für das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG) entsprechend QNG-Anforderungskatalog / Anhangdokument 313. Hinzu kommen auch hier die Anforderungen an Dokumentation und Deklaration gemäß QN1. Weitere Informationen siehe → Reiter Erläuterung
Besondere Hinweise + ggf. Hintergrundinformationen zu den spezifischen Anforderungen, sowie weitere grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung, FAQ) siehe auch → Reiter Erläuterung und → Muster-Leistungsverzeichnis mit Beispielen.
Detaillierte Anforderungsbeschreibung
anzeigen . . .
Nachfolgende detaillierte übergreifende Anforderungen an die Produkt-Dokumentation und -Deklaration sowie an die Inhaltsstoffe sind für Kunstschaum-Dämmstoffe (EPS/ XPS/ PUR/ PIR Dämmprodukte, Melamin- und Phenolharzschäume sowie gummiartige Dämmprodukte auf Kautschuk- und PP/PE/EPDM-Basis etc.) einzuhalten:
Produktdokumentation
gemäß Produktdokumentation BNB_BN_1.1.6, Textbausteine Qualitätsniveau QN1
Die spezifische Anforderungsbeschreibung zur Dokumentation, z.B. abZ oder ähnliches in Abhängigkeit von der jeweiligen Bauproduktgruppe, ist dabei zu beachten.
Deklaration besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC)
Deklaration von Stoffen, die unter der Chemikalienverordnung REACH (EG/1906/2006) als besonders besorgniserregend (SVHC) identifiziert und in die gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste (sogenannte „Kandidatenliste“) aufgenommen wurden, ab 0,1 Gewichtsprozenten pro Einzelstoff.
Nachweismöglichkeiten:
- Leistungserklärung (mit aussagekräftiger Information zu SVHC, kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage )
- Sind bei einem Produkt mit Umweltzeichen oder Gütesiegel (z. B.: Blauer Engel DE-UZ 156, Österr. UZ 43, Emicode) SVHC ausgeschlossen, muss kein weiterer Nachweis für die Deklaration der SVHC erhoben werden.
- EPD
- PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Ausschluss halogenierter Treibmittel
für Kunstschaum-Dämmstoffe aus EPS / XPS / PUR / PIR, Melamin- und Phenolharzschäume
und in QNG für Dämmstoffe auf Kautschuk- und PP/PE/EPDM-Basis
Für Kunstschaum-Dämmstoffe aus EPS / XPS / PUR / PIR, Melamin- und Phenolharzschäume ist nachzuweisen, dass diese frei sind von
- halogenierten Treibmitteln
Für QNG ist dies auch für Dämmstoffe auf Kautschuk- und PP/PE/EPDM-Basis nachzuweisen.
Nachweismöglichkeiten:
- Herstellererklärung
- Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B.:Österr. UZ 43)
- EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Ausschluss bestimmter gefährlicher Einzelstoffe (HBCDD)
für Kunstschaum-Dämmstoffe aus EPS oder XPS
Für Kunstschaum-Dämmstoffe aus EPS oder XPS ist nachzuweisen, dass diese keine der folgenden Stoffe als konstitutionelle Bestandteile (d.h. als Stoffe, die unverändert im Endprodukt verbleiben und in diesem eine Funktion erfüllen) enthalten oder abspalten:
-
Hexabromcyclododecan (HBCDD)
Hinweise: HBCDD wird regelmäßig als Flammschutzmittel verwendet. HBCDD sind SVHC.
CAS-Nummern: 25637-99-4, 3194-55-6, (134237-50-6), (134237-51-7), (134237-52-8)
Verunreinigungen sind bis höchstens 0,1 Gewichtsprozent erlaubt.
Nachweismöglichkeiten:
- Leistungserklärung (wenn in/mit dieser keine HBCDD oder keine SVHC benannt sind; kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage)
- Herstellererklärung, ggf. zusätzlich Analysenergebnisse
- Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B.: Österr. UZ 43)
- EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Ausschluss bestimmter gefährlicher Einzelstoffe (TCEP)
für Kunstschaum-Dämmstoffe aus PUR, PIR
Für Kunstschau
m-Dämmstoffe aus PUR, PIR ist nachzuweisen, dass diese keine der folgenden Stoffe als konstitutionelle Bestandteile (d.h. als Stoffe, die unverändert im Endprodukt verbleiben und in diesem eine Funktion erfüllen) enthalten oder abspalten:
- Tris(2-chlorethyl)phosphat (TCEP)
Hinweise: TCEP wird regelmäßig als Flammschutzmittel verwendet. TCEP sind SVHC.
CAS-Nummer: 115-96-8
Verunreinigungen sind bis höchstens 0,1 Gewichtsprozent erlaubt.
Nachweismöglichkeiten:
- Leistungserklärung (wenn in/mit dieser keine TCEP oder keine SVHC benannt sind; kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage)
- Herstellererklärung, ggf. zusätzlich Analysenergebnisse
- Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B.: Österr. UZ 43)
- EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Ausschluss von Altreifengranulat
für Kunstschaum-Dämmstoffe auf Kautschuk- und PP/PE/EPDM-Basis in Innenräumen
Für Kunstschau
m-Dämmstoffe auf Kautschuk- und PP/PE/EPDM-Basis in Innenräumen ist nachzuweisen, dass sie frei sind von
- Altreifengranulat
Nachweismöglichkeiten:
- Herstellererklärung
- EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Ausschluss bestimmter gefährlicher Einzelstoffe (CP, PBDE,PBB)
für Kunstschaum-Dämmstoffe auf Kautschuk- und PP/PE/EPDM-Basis in Innenräumen
Für Kunstschau
m-Dämmstoffe auf Kautschuk- und PP/PE/EPDM-Basis in Innenräumen ist nachzuweisen, dass diese keine der folgenden Stoffe als konstitutionelle Bestandteile (d.h. als Stoffe, die unverändert im Endprodukt verbleiben und in diesem eine Funktion erfüllen) enthalten oder abspalten:
- Chlorparaffine C10-C>17 (SCCP, MCCP, LCCP), Ausschluss gilt in QNG nur für SCCP und MCCP.
Hinweise: Nur SCCP sind SVHC, deshalb nicht vollständig über SVHC-Ausschluss erfasst.
CAS-Nummern: 85535-84-8 (SCCP), 85535-85-9 (MCCP), 85535-86-0 (LCCP)) -
Polybromierte Diphenylether (PBDE)
Hinweise: Die meisten PBDE sind keine SVHC.
CAS-Nummern (Auswahl): 40088-47-9 (TetraBDE), 32534-81-9 (PentaBDE), 36483-60-0 (HexaBDE), 68928-80-3 (HeptaBDE), 32536-52-0 (OctaBDE), 63936-56-1 (NonaBDE), 1163-19-5 (DecaBDE)
Für QNG zusätzlich:
- Polybromierte Biphenyhle (PBB)
CAS-Nummern (Auswahl): 40088-45-7 (TetraBB), 56307-79-0 (PentaBB), 59080-40-9, 59536-65-1 (HexaBB), 27858-07-7 (OctaBB), 67733-52-2, 6355-01-8 (HeptaBB), 27753-52-2, 69278-62-2, 119264-62-9, 119264-63-0 (NonaBB), 13654-09-6 (DecaBB)
Verunreinigungen sind jeweils bis höchstens 0,1 Gewichtsprozent erlaubt.
Nachweismöglichkeiten:
- nur für SVHC: Leistungserklärung (wenn in/mit dieser keine SVHC benannt sind; kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage)
- Herstellererklärung, ggf. zusätzlich Analysenergebnisse
- Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B.: Österr. UZ 43)
- EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Für Kunstschaum-Dämmstoffe in Wärmedämmverbundsystemen bzw. in Innenräumen gelten weitergehende Anforderungen, siehe hierzu die materialökologischen Anforderungen / Textbausteine für Dämmstoffe in WDVS bzw. Dämmstoffe in Innenräumen.
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", verwendete Version / Stand Stand 24.11.2019: Version V 2015 (Textteil)
Die Angaben zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) beziehen sich auf
- QNG-Anforderungskatalog / Anhangdokument 3.1.3 / Schadstoffvermeidung in Baumaterialien Version 1.3 vom 18.04.2023
Kunstschaum-Dämmstoffe für Gebäude und Haustechnik und Anforderungen "Innenraumluft"
Das vorliegende Datenblatt behandelt grundsätzliche Anforderungen an alle Kunstschaum-Dämmstoffe für Gebäude und Haustechnik ohne Berücksichtigung des jeweiligen Einsatzbereichs. Materialökologische Anforderungen zur Verbesserung der Innenraumluftqualität finden sich für alle Dämmstoffe unter
Übersicht - weitergehende Anforderungen - Nachweismöglichkeiten
Kunstschaumdämmstoffe für Gebäude und Haustechnik und Rückbau, Klimaschutz, ...
| QN / TB | Anforderungen | typische Nachweise |
| QN5 |
aus "Lokale Umwelt": Dämmstoffe aus EPS / XPS / PUR / PIR, Melamin- und Phenolharzschäume: Dämmstoffe aus EPS / XPS: Dämmstoffe aus PUR/PIR: Frei von Altreifengranulat; Ausschluss von Chlorparaffinen und PBDE. |
PDB, TM, LE, Herstellererklärung |
| weitergehende Anforderungen "Innenraumluft": | ||
| - | → Dämmstoffe in Innenräumen | - |
| weitergehende Anforderungen "Rückbau, Globale Umwelt": | ||
| - |
derzeit keine → QN5 bzw. Dämmstoffe in Innenräumen bzw. Dämmstoffe in WDVS + allgemeiner Ausschluss von SVHC + Bioziden→ Textbaustein Dokumentation / Alternative 3 |
- |
QN = Qualitätsniveau aus BNB_BN_1.1.6 "Lokale Umwelt" / TB = Textbaustein / SVHC = besonders besorgniserregende Stoffe nach REACH / PDB = Produktdatenblatt / TM = Technisches Merkblatt, auch TD = Technisches Datenblatt / NDB = Nachhaltigkeitsdatenblatt / SDB = Sicherheitsdatenblatt / abZ = allgemeine bauaufsichtliche Zulassung / LE = Leistungerklärung /
TBplus = mögliche weitergehende Anforderungen / Textbausteine hins. Rückbau, Klima ..., die über die in BNB 1.1.6 ggf. bereits berücksichtigten Anforderungen hinausgehen
Der Reiter "Rückbau, Klima ..." soll darüber Auskunft geben, inwieweit neben "Lokale Umwelt" und "Innenraumluft" Anforderungen hinsichtlich weiterer Nachhaltigkeitsaspekte (z.B. Förderung nachwachsender Rohstoffe, Ressourcenschonung, kreislaufgerechtes Bauen / Cradle-to-Cradle) für die jeweilige Produktgruppe auf Baustoffebene relevant sein und ggf. zusätzlich berücksichtigt werden können. Mögliche Themen sind hier z.B.
- Rückbau, Trennung, Verwertung (in Anlehnung an Kriteriensteckbrief BNB_BN_4.1.4 und darüber hinaus)
- Globale Umwelt / Klimaschutz
- Sozialstandards
- ...
Der Bezug wird jeweils nur zum höchsten Qualitätsniveau aus BNB_BN_1.1.6 "Lokale Umwelt" hergestellt. Werden zusätzliche materialökologische Anforderungen genannt, findet man wie unter "Lokale Umwelt" (mögliche) typische Nachweisdokumente und einen direkten Link zu den Textbausteinen über den Link "TBplus". Die Anforderungen zum höchsten Qualitätsniveau aus BNB_BN_1.1.6 sowie ggf. zur Innenraumlufthygiene (TBplusi) sind in den Textbausteinen vollständig enthalten, werden also miterfüllt:
TBplus = höchstes QN aus 1.1.6 + ggf. TBplusi (Zusatzanforderungen Innenraumluft) + ggf. Zusatzanforderungen Rückbau, Klima ...
Der Planer kann anhand dieser Übersicht entscheiden, welche zusätzlichen Anforderungen ggf. Planungsziel sein sollen. Dabei ist zu prüfen, ob geeignete Produkte am Markt verfügbar sind, die auch die weiteren Planungsanforderungen erfüllen.
Die Produktverfügbarkeit kann hier ggf. eingeschränkt sein!
Soweit Anforderungen mit Verweis auf Umweltzeichen oder Labels definiert sind, kann über diese nach geeigneten Produkten recherchiert werden.
Werden zusätzliche materialökologische Anforderungen genannt, findet man die Textbausteine / Leistungsschreibung der Anforderungen und detaillierte Anforderungsbeschreibungen im Unterreiter "Anforderungen / Textbausteine".
Zum Teil - insbesondere bei Anforderungen, die den späteren Rückbau und die sortenreine Trennung ermöglichen sollen - handelt es sich um Planungsanforderungen, die entsprechend im Planungsprozess berücksichtigt und standardmäßig ausgeschrieben werden müssen.
Diese sind ggf. als "projektbezogen / Planungsanforderung" gekennzeichnet.
Werden ausschließlich Planungsanforderungen und / oder keine weitergehenden Anforderungen genannt, gibt es auch keinen Unterreiter "Anforderungen / Textbausteine". In diesem Fall erfolgt lediglich ein Verweis auf die Textbausteine unter "Lokale Umwelt" / QN... bzw. sofern vorhanden TBplusi im Reiter "Innenraumluft".
Nachstehende detaillierte Übersichtstabelle zeigt etwas genauer die ggf. relevanten Einzelanforderung aus "Lokale Umwelt" sowie die ggf. genannten Zusatzanforderung mit Erläuterungen.
Allgemeine Informationen, sowie grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung der Textbausteine, FAQ) siehe oben → Reiter Erläuterung
Detaillierte Übersichtstabelle
anzeigen . . .
| Materialökologische Anforderungen Kunstschaum-Dämmstoffe für Gebäude und Haustechnik (z.B. Wand-, Decken-, Bodendämmung, flexible TGA-Dämmung) innen und außen (andere bzw. erweiterte Anforderungen gelten ggf. für Spritz- und Montageschäume, Dämmstoffe in WDVS, Dämmstoffe in Innenräumen) Stand 01/2021 |
Nachweismöglichkeiten | ||
|---|---|---|---|
| Anforderungen zu Rückbau, Globale Umwelt, ... | |||
| Kurztext | Hauptziel der Anforderung | Umweltzeichen | Sonstige |
| Kriteriensteckbrief BNB_BN_4.1.4 Rückbau, Trennung, Verwertung | |||
| tendenzielle Aussage als Planungshinweis: zur Trennbarkeit Die sortenreine Trennung beim Rückbau eines Gebäudes setzt einfach zu lösende (mechanische) Verbindungen von anderen Materialien voraus. Lose aufgelegte oder mechanisch befestigte Dämmstöffe können einfacher (wirtschaftlicher) sortenrein ausgebaut werden als (vollflächig) verklebte Materialien. Auch Verbundwerkstoffe (z.B. mit Kaschierungen) schränken ggfs. eine mögliche Nachnutzung ein. |
./. | ./. | |
| Anforderungen mit dem Ziel einer besseren Verwertbarkeit gemäß den Anforderungen aus BNB_BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt | |||
| Anforderungen gemäß QN1 (Mindestanforderung): Dokumentation Erläuterung: Die Dokumentation selbst trägt zwar noch nicht zu einer besseren Verwertbarkeit bei, bildet aber später die Grundlage zur Beurteilung der Verwertbarkeit. |
|
Zertifizierungsnachweis sofern vorhanden | Produktdatenblatt (PDB), Technisches Merkblatt (TM) ggf. Nachweise / Herstellererklärungen für weitere Anforderungen, EPD (wenn vorh.) |
| Ausschluss bestimmter (materialspezifischer) Flammschutzmittel mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften, sowie von Altreifengranulat für gummiartige Dämmprodukte. detaillierte Einzelanforderungen siehe Textbausteine Lokale Umwelt / QN5 |
Zertifizierungsnachweis sofern vorhanden | EPD/PDB/TM mit Einschränkung1, div. Herstellererklärungen, Leistungserklärung (kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage) | |
| spezifische Anforderungen für bestimmte Einsatzbereiche: -> Spritz- und Montageschäume -> Dämmstoffe in WDVS -> Dämmstoffe in Innenräumen |
s. jeweiliges Datenblatt | s. jeweiliges Datenblatt | |
| weitergehende Anforderungen im Sinne einer besseren Verwertbarkeit | |||
| derzeit keine spezifischen, im Sinne einer besseren Verwertbarkeit wird ein allgemeiner Ausschluss von SVHC + Bioziden für alle Produktgruppen empfohlen: → Textbaustein Dokumentation + Ausschluss von SVHC und Bioziden |
- | - | |
| weitergehende umweltorientierte Anforderungen über den Lebenszyklus | |||
| s.o. allgemeiner SVHC- + Biozidausschluss | - | - | |
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Diese Anforderung dient dem Schutz der lokalen Umwelt (Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft). Inhaltlich eingeschlossen ist auch der Gesundheitsaspekt Arbeitshygiene und im Prinzip auch die Innenraumluft. Diese wird allerdings mit einem eigenen Icon zusätzlich markiert. |
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Diese Anforderung dient der Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten. Sie trägt damit auch zu einem höheren Erfüllungsgrad bei der Bewertung der Raumluftqualität nach BNB_BN_3.1.3 bei. |
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Mit dieser Anforderung werden auch Umwelt- und Gesundheitsaspekte im Zuge von Rückbau und Verwertung berücksichtigt. |
1 Produktdatenblätter (PDB) oder Technische Merkblätter (TM) folgen keinerlei Regeln und können nur als Nachweis herangezogen werden, wenn die erforderlichen Informationen auch prüfbar (d.h. z.B. das Fehlen von ausgeschlossenen Stoffen muss genannt sein) enthalten sind.
EPD: die angeführten Kriterien sind auch keine standardisierten Parameter einer EPD (Umweltproduktdeklaration) gemäß EN 15804 Grundregeln für die Produktkategorie Bauprodukte. In der Regel werden solche Informationen - wenn überhaupt - dann auch nur bei Produktdeklarationen und nicht bei Branchendeklarationen zu finden sein.
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", verwendete Version / Stand Stand 24.11.2019: Version V 2015 (Textteil)
Links zur Produktgruppe
Infos zu BNB und QNG
weitere P & A (Auswahl)
- Dämmstoffe in Wärmedämmverbundsystemen
- Spritz- und Montageschäume
- Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen
- Dämmstoffe in Innenräumen
WECOBIS-Baustoffinformationen
- Expandierter Polystyrolschaum (EPS)
- Extrudierter Polystyrolschaum (XPS)
- Polyurethan-Hartschaum (PUR/PIR)
- Melamin- und Phenolharzschäume
- Montageschäume
- Spritzschaum (PUR, UF)
Zeichen / Labels
Produktdeklarationen- + verzeichnisse
- baubook - Produkte BNB+QNG
- DGNB Navigator - Produkte DGNB, teilw. BNB+QNG über SHI-Produktpass
- Building Material Scout (nur mit Anmeldung)
- SHI-Produktpass - Produkte BNB+QNG (nur eingeschränkt kostenfrei)
- DIBt - Zulassungsdownlad

