Materialökologische Anforderungen: Kunstschaum-Dämmstoffe für Gebäude und Haustechnik

Informationen zu den Anforderungen an Kunstschaum-Dämmstoffe

   
  Besondere Hinweise zu den übergreifenden Anforderungen an Kunstschaum-Dämmstoffe Inhalt aufklappen
 

Im Rahmen der Bewertung nach BNB_BN_1.1.6 (Risiken für die lokale Umwelt, Erläuterungen s.u. "Allgemeine Informationen ..." + "Lokale Umwelt") werden Anforderungen in Bezug auf 6 Schadstoffgruppen formuliert. Für alle im Gebäude verwendeten Kunstschaum-Dämmstoffe (Gebäude und Haustechnik) sind demnach die hervorgehobenen Schadstoffgruppen zu bewerten.

1 Gefährliche und besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC)
2 Gefährliche Stoffe, die ausgelaugt werden können
Schwermetalle (bei Bodenbelägen als Stabilisatoren in Kunststoffen)
4 Flüchtige organische Verbindungen (VOC) einschließlich organische Lösemittel
5 Halogenierte Kälte- und Treibmittel
6 Biozide

Geltungsbereich

Die nachfolgenden Anforderungen gelten zunächst übergreifend für alle Kunstschaum-Dämmstoffe (Gebäude + Haustechnik), die im Gebäude zur Verwendung kommen. Für Kunstschaum-Dämmstoffe in WDVS bzw. in Innenräumen gelten weitergehende Anforderungen (z.B. für alle Außenwanddämmungen in WDVS ab QN4 die Anforderungen entsprechend Blauer Engel DE-UZ 140). 

Für spezifische Anwendungen gibt es daher eigene materialökologische Anforderungen / Textbausteine,
in denen die hier genannten Grundanforderungen ebenfalls enthalten sind und die für alle Dämmstoffe (mineralisch, synthetisch, nachwachsend) gelten:
-> Dämmstoffe in WDVS
-> Dämmstoffe in Innenräumen
Die folgenden Textbausteine gelten nicht für Spritz- und Montageschäume, siehe hierzu:
-> Spritz- und Montageschäume

Hinweis zu bauaufsichtlichen Anforderungen an Verlegeunterlagen

Die Anforderungen gemäß BNB_BN_1.1.6 gelten auch für Trittschalldämmstoffe, die unter dem Estrich verlegt werden. Die i.d.R. dünneren Verlegeunterlagen mit trittschalldämmenden Eigenschaften, die direkt unter dem Bodenbelag verlegt werden, sind in 1.1.6 derzeit noch nicht adressiert. Sie benötigen jedoch gemäß Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVVTB 2019/1 / A 3.2.1 in Verbindung mit Anhang 8) aus Gründen des Gesundheitsschutzes und ggf. des Brandschutzes eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ), mit der die Einhaltung des AgBB-Schemas bestätigt wird. Diese Regelung für Verlegeunterlagen ist nicht vom EuGH-Urteil betroffen und gilt weiterhin. 
Eine Liste aktuell gültiger Zulassungen findet man beim DIBt:
Verzeichnis der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen / Zulassungsbereich: Verlegeunterlagen

  Wo finde ich weitere Hilfestellung und Informationen zur Umwelt- und Gesundheitsrelevanz von Kunstschaum-Dämmstoffen? Gibt es auch eine Übersicht mit Umweltzeichen (z.B. Blauer Engel) oder anderen Deklarationen (z.B. GISCODE, EPD)? Inhalt aufklappen
 

Weitere ausführliche Informationen finden sich in WECOBIS in den jeweiligen Produktgruppen zu Dämmstoffen aus synthetischen Rohstoffen und dort z.B. in den Reitern Ausschreibung, Bewertungssysteme, Zeichen & Deklarationen oder zum Lebenszyklus.

Expandierter Polystyrolschaum (EPS)
Extrudierter Polystyrolschaum (XPS)
Polyurethan-Hartschaum (PUR/PIR)
Schäume aus Melamin- und Phenolharz
→ Spritzschaum (PUR, UF)
Montageschäume

Quellen

für BNB / QNG anzeigen . . .

Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:

Die Angaben zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) beziehen sich auf

Übersicht Qualitätsniveau - Anforderungen - Nachweismöglichkeiten

Kunstschaum-Dämmstoffe für Gebäude und Haustechnik nach BNB_BN_1.1.6, Anlage 1, Pos. 32a + 32b + QNG-313, Pos. 12.1, 12.2

QN Anforderungen typische Nachweise

QN1
=
QNG

Dokumentation + Deklaration SVHC;

Phenolharzschäume und UF-Ortschäume:
Einhaltung AgBB-Bewertungsschema (bauaufsichtliche Mindestanforderung lt. MVVTB / Anhang 8).

PDB, TM, LE, ETA oder Gutachten DIBt bzw. abZ
QN2

Dämmstoffe aus EPS / XPS / PUR / PIR, Melamin- und Phenolharzschäume:
Ausschluss halogenierter Treibmittel.

Dämmstoffe aus EPS / XPS:
Ausschluss von Hexabromcyclododecan (HBCDD).

Dämmstoffe aus PUR/PIR:
Ausschluss von Tris(2-chlorethyl)phosphat (TCEP).

Dämmstoffe auf Kautschuk-, PP/PE/EPDM-Basis in Innenräumen:
Frei von Altreifengranulat;
Ausschluss von Chlorparaffinen (CP); 
Ausschluss Polybromierter Diphenylether (PBDE).

Für QNG gilt zuzsätzlich:
Ausschluss halogenierter Treibmittel;
Ausschluss polybromierter Biphenyle (PBB).

weitergehende Anforderungen gelten für Spritz- und Montageschäume, Dämmstoffe in WDVS, Dämmstoffe in Innenräumen.
PDB, TM, LE, Herstellererklärung
QN3
QN4
QN5
=
QNG
Hinweis zur Nutzung

QN = Qualitätsniveau / QNG = Qualitätssiegel Nachhaltiges GebäudeSVHC = besonders besorgniserregende Stoffe nach REACH / PDB = Produktdatenblatt / TM = Technisches Merkblatt, auch: TD = Technisches Datenblatt / NDB = Nachhaltigkeitsdatenblatt / SDB = SicherheitsdatenblattabZ = allgemeine bauaufsichtliche Zulassung / LE = Leistungerklärung

Die Übersicht zeigt die unterschiedlichen Anforderungen zu den Qualitätsniveaus (QN) gemäß Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) / Kriterium 1.1.6 (Risiken für die lokale Umwelt) an die jeweilige Bauproduktgruppe, sowie (mögliche) typische Nachweisdokumente, die üblicherweise zu Dokumentation und Nachweis dienen. Je nach Bauproduktgruppe gelten die gleichen Anforderungen ggf. für mehrere Qualitätsniveaus, siehe Übersichtstabelle. Textbausteine finden sich dann nur für das jeweils höchste QN (z.B. nur QN3 und kein QN2, wenn die Anforderungen von QN2 und QN3 gleich sind).
Die Mindestanforderungen an die Dokumentation und Deklaration sind grundsätzlich einzuhalten.
QNs mit Hyperlinkfunktion verweisen direkt auf die entsprechenden Textbausteine, aktive Anforderungen mit Hyperlinkfunktion auf Seiten zur Produktrecherche.

Bei der mit "= QNG" markierten Anforderung handelt es sich auch um die für diese Produktgruppe relevante Qualitätsanforderung an die Schadstoffvermeidung in Baumaterialien für das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG) entsprechend QNG-Anforderungskatalog / Anhangdokument 313. Auch hierfür gelten immer die Mindestanforderungen an die Dokumentation und Deklaration. Weitere Informationen siehe → Reiter Erläuterung

Der Planer kann anhand der kurzen Übersicht entscheiden, welche Anforderungsqualität (QN) Planungsziel sein soll. Dabei ist zu prüfen, ob geeignete Produkte am Markt verfügbar sind, die auch die weiteren Planungsanforderungen erfüllen. Soweit Anforderungen mit Verweis auf Umweltzeichen oder Labels definiert sind, kann über diese nach geeigneten Produkten recherchiert werden.

Die Textbausteine / Leistungsschreibung der Anforderungen und detaillierte Anforderungsbeschreibungen findet man in den Unterreitern
Übersichtstabelle | Textbausteine QN ... I QN ...

Nachstehende detaillierte Übersichtstabelle zeigt die Einzelanforderung sowie ggf. weitere mögliche Nachweisdokumente zu diesen auf.
Das Icon  kennzeichnet dabei Anforderungen, welche die Innenraumluftqualität massgeblich verbessern können.

Allgemeine Informationen, sowie grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung der Textbausteine, FAQ) siehe oben → Reiter Erläuterung

Produktgruppenspezifische Informationen zu den Anforderungen siehe unten → "Spezifische Hinweise zu Geltungsbereich, Anforderung, Dokumentation + Deklaration"

Detaillierte Übersichtstabelle

anzeigen . . .

Materialökologische Anforderungen
Kunstschaum-Dämmstoffe für Gebäude und Haustechnik (z.B. Wand-, Decken-, Bodendämmung, flexible TGA-Dämmung) innen und außen (andere bzw. erweiterte Anforderungen gelten für Spritz- und Montageschäume Dämmstoffe in WDVS , sowie Dämmstoffe in Innenräumen)
Stand 11/2020
Nachweismöglichkeiten entsprechend Anforderung
Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6  
Kurztext Anforderungen gemäß Pos. 32a + 32b in Qualitätsniveau (QN) Hauptziel der Anforderung Standardnachweise entsprechend Anforderung Umweltzeichen (sofern nicht Standardnachweis) Sonstige
QN1 QN2 QN3 QN4 QN5
Mindestanforderungen QN1 - QN5
Allgemeine Produktdokumentation + + + + + Symbol lokale Umwelt ./. EPD
(wenn vorh.)
Deklaration besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) > 0,1% + + + + + Symbol lokale Umwelt Österr. UZ 43
nur für Verlegeunterlagen:
Blauer Engel (DE-UZ 156)3EmicodeSVHC
dürfen in Produkten mit diesen Zeichen nicht enthalten sein.
EPD, PDB/TM mit Einschränkung1
Übergreifende Anforderungen ab QN2 für alle Kunstschaum-Dämmstoffe: 
Für Dämmstoffe aus EPS / XPS / PUR / PIR, Melamin- und Phenolharzschäume gilt:
Ausschluss halogenierter Treibmittel
- + + + + Symbol lokale Umwelt Österr. UZ 43
nur für Verlegeunterlagen:
Blauer Engel (DE-UZ 156)
EPD mit Einschränkung1, PDB/TM mit Einschränkung1
Für Dämmstoffe aus EPS / XPS gilt:
Ausschluss bestimmter Flammschutzmittel (HBCDD) > 0,1%
Info s. Umweltbundesamt: 
Hintergrundpapier zu HBCD
- + + + + Symbol lokale UmweltSymbol Rückbau + Verwertung Österr. UZ 43
nur für Verlegeunterlagen:
Blauer Engel (DE-UZ 156)3Emicode EC1, EC1plus
EPD, wenn dort kein HBCDD (=SVHC) deklariert ist.

Für EPS: 
BFA Qualitätssiegel, PDB/TM mit Einschränkung1
Für Dämmstoffe aus PUR, PIR gilt:
Ausschluss bestimmter Flammschutzmittel (TCEP) > 0,1%
- + + + +

Symbol lokale UmweltSymbol Rückbau + Verwertung

nur für Verlegeunterlagen: 
Blauer Engel (DE-UZ 156), Emicode EC1, EC1plus
EPD, wenn dort kein TCEP (=SVHC) deklariert ist.

pure life-Siegel der ÜGPU e.V. 
(Überwachungs-gemeinschaft Polyurethan-Hartschaum e.V.), ggf. zusätzliche Analyseergebnisse, PDB/TM mit Einschränkung1
Für gummiartige Dämmprodukte auf Kautschuk- und PP/PE/EPDM-Basis im Innenraum gilt:
Ausschluss Altreifengranulat
- + + + + Symbol lokale UmweltSymbol Rückbau + Verwertung Hinweis: 
auch im Blauen Engel DE-UZ 156 für Verlegeunterlagen nicht explizit ausgeschlossen
EPD mit Einschränkung1, PDB/TM mit Einschränkung1
Für gummiartige Dämmprodukte auf Kautschuk- und PP/PE/EPDM-Basis im Innenraum gilt:
Ausschluss bestimmter Flammschutzmittel (CP, PBDE) > 0,1%
- + + + + Symbol lokale UmweltSymbol Rückbau + Verwertung Herstellererklärung (Leistungserklärung genügt nicht, da nicht alle SVHC) nur für Verlegeunterlagen:
Blauer Engel (DE-UZ 156)
EPD mit Einschränkung1, ggf. zusätzliche Analyseergebnisse, PDB/TM mit Einschränkung1
zusätzliche Anforderungen ab QN4 für Dämmstoffe in WDVS: 
Blauer Engel DE-UZ 1402 (von Systemen mit Kunstschaum-Dämmstoffen derzeit nicht vollständig erfüllbar)
Blauer Engel DE-UZ 140
*Hinweis: von Systemen mit Kunstschaum-Dämmstoffen derzeit nicht vollständig erfüllbar.
alle Einzelanforderungen siehe Dämmstoffe in WDVS
- - - (+)* (+)* Symbol lokale UmweltSymbol Rückbau + Verwertung

./.

alle Einzelnachweise
siehe Textbausteine
Außenwanddämmung
zusätzliche Anforderungen ab QN2 bzw. QN4 für Spritz- + Montageschäume
Verwendungsverbot von UF-Schäumen - + + + + Symbol lokale UmweltSymbol InnenraumluftSymbol Rückbau + Verwertung Dokumentation der verwendeten Bauprodukte
Verwendungsverbot von Spritz- und Montageschäumen auf der Baustelle (außer bei Fugen mit wärmetechnischer Anforderung gemäß abZ)
alle Einzelanforderungen siehe Spritz- + Montageschäume
- - - + + Symbol lokale UmweltSymbol InnenraumluftSymbol Rückbau + Verwertung Hinweis: 
Das Verbot muss auf der Baustelle kontrolliert und die Einhaltung des Verbots sichergestellt werden.

zusätzliche Anforderungen ab QN4 für alle (mineralischen und nicht mineralischen) Dämmstoffe in Innenräumen
Einhaltung AgBB-Bewertungsschema - - - + + Symbol Innenraumluft Emissions-Prüfbericht Blauer Engel
DE-UZ 1323
EPD mit Einschränkung1, für PU-Dämmstoffe:
pure life-Siegel der ÜGPU e.V. (Überwachungs-gemeinschaft Polyurethan-Hartschaum e.V.)
Blauer Engel DE-UZ 1322
*Hinweis: von Kunstschaum-Dämmstoffen aus EPS/XPS/PUR/PIR derzeit nicht vollständig erfüllbar.
Einzelanforderungen siehe Dämmstoffe in Innenräumen
- - - - (+)* Symbol lokale UmweltSymbol InnenraumluftSymbol Rückbau + Verwertung Blauer Engel 
DE-UZ 1323
 ./. alle Einzelnachweise siehe Textbausteine
Dämmstoffe in Aufenthaltsräumen
 
Symbol lokale Umwelt
Diese Anforderung dient dem Schutz der lokalen Umwelt (Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft). Inhaltlich eingeschlossen ist auch der Gesundheitsaspekt Arbeitshygiene und im Prinzip auch die Innenraumluft. Diese wird allerdings mit einem eigenen Icon zusätzlich markiert.
Symbol Innenraumluft
Diese Anforderung dient der Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten. Sie trägt damit auch zu einem höheren Erfüllungsgrad bei der Bewertung der Raumluftqualität nach BNB_BN_3.1.3 bei.
Symbol Rückbau + Verwertung
Mit dieser Anforderung werden auch Umwelt- und Gesundheitsaspekte im Zuge von Rückbau und Verwertung berücksichtigt.

1 Produktdatenblätter (PDB) oder Technische Merkblätter (TM) folgen keinerlei Regeln und können nur als Nachweis herangezogen werden, wenn die erforderlichen Informationen auch prüfbar (d.h. z.B. das Fehlen von ausgeschlossenen Stoffen muss genannt sein) enthalten sind.
EPD: die angeführten Kriterien sind auch keine standardisierten Parameter einer EPD (Umweltproduktdeklaration) gemäß EN 15804 Grundregeln für die Produktkategorie Bauprodukte. In der Regel werden solche Informationen - wenn überhaupt - dann auch nur bei Produktdeklarationen und nicht bei Branchendeklarationen zu finden sein.

2 Sofern innerhalb der Qualitätsniveaus auf aggregierte Produktkennzeichnungen verwiesen wird (GiscodeEmicodeBlauer Engel etc.), ist es zulässig vergleichbare Nachweise (weitere Umweltzeichen, Angaben in Sicherheits- oder Produktdatenblättern etc.) heranzuziehen. Dabei bezieht sich die Vergleichbarkeit nur auf die Anforderungen hinsichtlich der jeweiligen Schadstoffgruppen gemäß Anlage 1 + 2 / BNB Kriterium 1.1.6.. Bei den Einzelanforderungen werden deshalb nur die für die Vergleichbarkeit notwendigen Anforderungen genannt. 

3 Der Blaue Engel (DE-UZ 132, 156 + 140) schließt über seine Stoffausschlüsse auch alle SVHC (incl. HBCD, Borate) als "konstitutionelle Bestandteile" aus. Dies kann im Einzelfall zum geforderten Deklarations- oder Ausschluss-Grenzwert 0,1% differieren. Wer letztlich mehr ausschließt, kann nicht pauschal beurteilt werden. Die Unterschiede dürften aber gering sein.
Kunstschaum-Dämmstoffe aus EPS/XPS/PUR/PIR können die Anforderung "Ausschluss halogenierter organischer Verbindungen" aus DE-UZ 132 und 140 aufgrund der enthaltenen Flammschutzmittel nicht erfüllen. Das gilt auch für die derzeit bekannten HBCD-Ersatzstoffe aus bromierten Polymeren. 

Quellen

für BNB / QNG anzeigen . . .

Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:

Die Angaben zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) beziehen sich auf

Übersicht alternative Textbausteine / Allgemeine Produktdokumentation

nach BNB_BN_1.1.6, Anlage 1, Pos. 0, QN1 + QNG-313, Pos. 1.1 / BNB_BN_5.2.2 oder weitergehend

Textbaustein Dokumentation (Mindestanforderung)

Alternative 1 / Anforderungen an die Produktdokumentation für bestimmte Bauprodukte nach Anlage 1 des BNB-Kriteriums 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt" als Mindestanforderung für die Zertifizierung nach BNB, erforderlich auch für den Nachweis der QNG-Anforderungen.

Textbaustein Dokumentation für alle Bauprodukte 

Alternative 2 / Produktdokumentation für alle Bauprodukte nach BNB-Kriterium 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", Seite B1, höchstes Anforderungsniveau

Textbaustein Dokumentation + Ausschluss von SVHC und Bioziden

Alternative 3 / Produktdokumentation für alle Bauprodukte, weitergehende Anforderung mit Ausschluss besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) und von Bioziden für alle Produktgruppen

Hinweise zur Nutzung und Auswahl

Auswahl und Anpassung
In der Übersicht werden 3 alternative Textbausteine / Leistungsbeschreibungen für die Produktdokumentation angezeigt und über Links (Hrefs) zum download angeboten. Nachfolgend sind diese kurz beschrieben. Die Textbausteine sind durch den Nutzer zu vervollständigen und an seine eigenen Bedürfnisse anzupassen. Die Hinweise zu den einzelnen Textbausteinen sind dabei zu berücksichtigen. 

Alternative 1 / Dokumentation (Mindestanforderung) für bestimmte Bauprodukte
Die Produktdokumentation und -deklaration (SVHC und ggf. Biozide) ist als Mindestanforderung (= QN1) für alle im Kriteriensteckbrief BNB 1.1.6 / Anlage 1 aufgeführten Bauproduktgruppen zu erbringen und gilt grundsätzlich, d.h. auch für höhere QNs. Fehlt diese, oder hat sie "Lücken", kann das Gebäude insgesamt nicht nach BNB zertifiziert werden! Die Dokumentation der eingesetzten Produkte und deren Eigenschaften dient dem vollständigen Nachweis der eingebauten Materialien und als Grundlage zur Bewertung der relevanten Bauprodukte. Die qualitative Bewertung der Bauprodukte erfolgt erst ab QN2 bis QN5. Es wird daher nicht empfohlen, allein QN1 als Ziel für die Bauproduktauswahl zu definieren. (produktgruppenspezifisch s.u.)
Die hier beschriebene Dokumentation und Deklaration gehört auch zu den Anforderungen zur Schadstoffvermeidung in Baumaterialien für das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG). weitere Infos zum QNG → Reiter Erläuterung

Alternative 2 / Dokumentation für alle Bauprodukte
Als weitergehende Anforderung wird eine umfassende Dokumentation für alle verbauten Materialien gefordert. Dies entspricht BNB-Kriterium 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", Seite B1 / höchstes Anforderungsniveau.

Alternative 3 / Dokumentation + Ausschluss SVHC + Ausschluss Biozide
Anstelle der Deklaration wird weitergehend und zusätzlich zur Dokumentation auch der Ausschluss aller SVHC (REACH Artikel 59) und Biozide (außer zur Topfkonservierung) verlangt. 
Diese Anforderung entspricht in der Regel auch den bauproduktgruppenspezifischen Einzelanforderungen, die in höheren Qualitätsniveaus nach BNB_BN_1.1.6 jeweils für bestimmte Bauprodukte verlangt werden. Diese über BNB_BN_1.1.6 hinausgehende Anforderung erscheint im Sinne des Schutzes der (lokalen) Umwelt und einer Wiederverwertbarkeit der Baustoffe grundsätzlich sinnvoll.

Spezifische Anforderungsbeschreibung Dokumentation + Deklaration

anzeigen . . . 

Abgrenzung Produktgruppe

Nachfolgende übergreifende Anforderungen an die Produkt-Dokumentation und -Deklaration sind für Kunstschaum-Dämmstoffe (EPS /XPS /PUR/PIR Dämmprodukte, Melamin- und Phenolharzschäume sowie gummiartige Dämmprodukte auf Kautschuk- und PP/PE/EPDM-Basis etc.) einzuhalten.
Weitergehende Anforderungen an Dämmstoffe siehe Spritz- und Montageschäume, Dämmstoffe in WDVS, Dämmstoffe in Innenräumen.

Besonderheit Produktgruppe

Phenolharzschaumplatten und gespritzter UF-Dämmschaum unterliegen Anforderungen gemäß MVVTB / Anhang 8 "Anforderungen an bauliche Anlagen bezüglich des Gesundheitsschutzes (ABG)" hinsichtlich Inhaltsstoffen und Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen entsprechend dem AgBB-Bewertungsschema. Der Nachweis muss über eine ETA oder ein Gutachten gemäß MVVTB / D3 Technische Dokumentation bzw. eine abZ erfolgen.

Produktdokumentation

Mindestens vorzulegen sind hierfür:

  • Produktdatenblatt (PDB) / Technisches Merkblatt (TM) mit Herstellername und Produktbezeichnung
  • Leistungserklärung
  • ETA oder Gutachten gemäß MVVTB / D3 Technische Dokumentation bzw. abZ

Deklaration besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC)

Deklaration von Stoffen, die unter der Chemikalienverordnung REACH (EG/1906/2006) als besonders besorgniserregend (SVHC) identifiziert und in die gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste (sogenannte „Kandidatenliste“) aufgenommen wurden, ab 0,1 Gewichtsprozenten pro Einzelstoff.

Nachweismöglichkeiten:

  • Leistungserklärung (mit aussagekräftiger Information zu SVHC, kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage )
  • Sind bei einem Produkt mit Umweltzeichen oder Gütesiegel (z. B.: Blauer Engel DE-UZ 156Österr. UZ 43Emicode) SVHC ausgeschlossen, muss kein weiterer Nachweis für die Deklaration der SVHC erhoben werden.
  • EPD
  • PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)

Quellen

für BNB / QNG anzeigen . . .

Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:

Die Angaben zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) beziehen sich auf

Textbaustein / Leistungsbeschreibung

Kunstschaum-Dämmstoffe für Gebäude und Haustechnik nach BNB_BN_1.1.6, Anlage 1, Pos. 32a + 32b, QN5 + QNG-313, Pos. 12.1, 12.2

Ausschluss halogenierter Treibmittel für Kunstschaum-Dämmstoffe aus EPS / XPS / PUR / PIR, Melamin- und Phenolharzschäume;
Ausschluss von Hexabromcyclododecan (HBCDD), maximal zulässiger Grenzwert 0,1 Gewichtsprozent, für Kunstschaum-Dämmstoffe aus EPS und XPS;
Ausschluss von Tris(2-chlorethyl)phosphat (TCEP), maximal zulässiger Grenzwert 0,1 Gewichtsprozent, für Kunstschaum-Dämmstoffe aus PUR, PIR;
Ausschluss von Chlorparaffinen (SCCP, MCCP, LCCP) und Polybromierter Diphenylether (PBDE), maximal zulässiger Grenzwert jeweils 0,1 Gewichtsprozent, sowie Ausschluss von Altreifengranulat für Dämmstoffe auf Kautschuk-, PP/PE/EPDM-Basis in Innenräumen.
Für QNG gilt zusätzlich:
Ausschluss von Polybromierten Biphenylen (PBB), maximal zulässiger Grenzwert 0,1 Massenprozent und Ausschluss halogenierter Treibmittel für Dämmstoffe auf Kautschuk-, PP/PE/EPDM-Basis in Innenräumen; langkettige Chlorparaffine (LCCP) sind in Kunstschaum-Dämmstoffen zulässig.

Hinweis zur Nutzung

Im Abschnitt "Textbaustein / Leistungsbeschreibung ..." sind die Anforderungen als kurze Leistungsbeschreibung zusammengefasst.
Im Abschnitt "Detaillierte Anforderungsbeschreibung" werden die Anforderungen genauer erläutert und mögliche Nachweisdokumente benannt.

Die Textbausteine und Anforderungen können als PDF heruntergeladen und als Anhang zum Leistungsverzeichnis bereitgestellt werden, um damit dem Bieter die Kriterien zum Nachweis der Gleichwertigkeit mit dem geforderten Umwelt- / Gütezeichen zur Verfügung zu stellen.

Für die Erfüllung von QN5 werden im Fall der Kunstschaum-Dämmstoffe keine höheren Anforderungen gestellt als für QN2,3+4. Es finden sich deshalb nur unter QN5 Textbausteine, die die Anforderungen von QN2-4 automatisch mit erfüllen. 
Zusätzlich gelten grundsätzlich die Anforderungen an die Dokumentation und Deklaration gemäß QN1.

Die nachfolgenden Anforderungen gelten übergreifend für alle Kunstschaum-Dämmstoffe (Gebäude + Haustechnik), die im Gebäude zur Verwendung kommen. Für Kunstschaum-Dämmstoffe in WDVS bzw. in Innenräumen gelten weitergehende Anforderungen (z.B. gelten für alle Außenwanddämmungen in WDVS ab QN4 die Anforderungen entsprechend Blauer Engel DE-UZ 140). 
Für spezifische Anwendungen gibt es daher eigene materialökologische Anforderungen / Textbausteine, in denen die hier genannten Grundanforderungen ebenfalls enthalten sind:
-> Dämmstoffe in WDVS
-> Dämmstoffe in Innenräumen
Die folgenden Textbausteine gelten nicht für Spritz- und Montageschäume, siehe hierzu:
-> Spritz- und Montageschäume

Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)
Bei dieser Anforderung handelt es sich auch um die für diese Produktgruppe relevante Qualitätsanforderungen an die Schadstoffvermeidung in Baumaterialien für das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG) entsprechend QNG-Anforderungskatalog / Anhangdokument 313. Hinzu kommen auch hier die Anforderungen an Dokumentation und Deklaration gemäß QN1. Weitere Informationen siehe → Reiter Erläuterung

Besondere Hinweise + ggf. Hintergrundinformationen zu den spezifischen Anforderungen, sowie weitere grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung, FAQ) siehe auch → Reiter Erläuterung und → Muster-Leistungsverzeichnis mit Beispielen.

Download Gesamt-PDF

Detaillierte Anforderungsbeschreibung

anzeigen . . . 

Nachfolgende detaillierte übergreifende Anforderungen an die Produkt-Dokumentation und -Deklaration sowie an die Inhaltsstoffe sind für Kunstschaum-Dämmstoffe (EPS/ XPS/ PUR/ PIR Dämmprodukte, Melamin- und Phenolharzschäume sowie gummiartige Dämmprodukte auf Kautschuk- und PP/PE/EPDM-Basis etc.) einzuhalten:

Produktdokumentation

gemäß Produktdokumentation BNB_BN_1.1.6, Textbausteine Qualitätsniveau QN1 
Die spezifische Anforderungsbeschreibung zur Dokumentation, z.B. abZ oder ähnliches in Abhängigkeit von der jeweiligen Bauproduktgruppe, ist dabei zu beachten.

Deklaration besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC)

Deklaration von Stoffen, die unter der Chemikalienverordnung REACH (EG/1906/2006) als besonders besorgniserregend (SVHC) identifiziert und in die gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste (sogenannte „Kandidatenliste“) aufgenommen wurden, ab 0,1 Gewichtsprozenten pro Einzelstoff.

Nachweismöglichkeiten:

  • Leistungserklärung (mit aussagekräftiger Information zu SVHC, kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage )
  • Sind bei einem Produkt mit Umweltzeichen oder Gütesiegel (z. B.: Blauer Engel DE-UZ 156Österr. UZ 43Emicode) SVHC ausgeschlossen, muss kein weiterer Nachweis für die Deklaration der SVHC erhoben werden.
  • EPD
  • PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)

Ausschluss halogenierter Treibmittel
für Kunstschaum-Dämmstoffe aus EPS / XPS / PUR / PIR, Melamin- und Phenolharzschäume
und in QNG für Dämmstoffe auf Kautschuk- und PP/PE/EPDM-Basis

Für Kunstschaum-Dämmstoffe aus EPS / XPS / PUR / PIR, Melamin- und Phenolharzschäume ist nachzuweisen, dass diese frei sind von

  • halogenierten Treibmitteln

Für QNG ist dies auch für Dämmstoffe auf Kautschuk- und PP/PE/EPDM-Basis nachzuweisen.

Nachweismöglichkeiten:

  • Herstellererklärung
  • Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B.:Österr. UZ 43)
  • EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)

Ausschluss bestimmter gefährlicher Einzelstoffe (HBCDD)
für Kunstschaum-Dämmstoffe aus EPS oder XPS

Für Kunstschaum-Dämmstoffe aus EPS oder XPS ist nachzuweisen, dass diese keine der folgenden Stoffe als konstitutionelle Bestandteile (d.h. als Stoffe, die unverändert im Endprodukt verbleiben und in diesem eine Funktion erfüllen) enthalten oder abspalten:

  • Hexabromcyclododecan (HBCDD)

    Hinweise: HBCDD wird regelmäßig als Flammschutzmittel verwendet. HBCDD sind SVHC.
    CAS-Nummern: 25637-99-4, 3194-55-6, (134237-50-6), (134237-51-7), (134237-52-8)

Verunreinigungen sind bis höchstens 0,1 Gewichtsprozent erlaubt.

Nachweismöglichkeiten:

  • Leistungserklärung (wenn in/mit dieser keine HBCDD oder keine SVHC benannt sind; kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage)
  • Herstellererklärung, ggf. zusätzlich Analysenergebnisse
  • Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B.: Österr. UZ 43
  • EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)

Ausschluss bestimmter gefährlicher Einzelstoffe (TCEP) 
für Kunstschaum-Dämmstoffe aus PUR, PIR

Für Kunstschaum-Dämmstoffe aus PUR, PIR ist nachzuweisen, dass diese keine der folgenden Stoffe als konstitutionelle Bestandteile (d.h. als Stoffe, die unverändert im Endprodukt verbleiben und in diesem eine Funktion erfüllen) enthalten oder abspalten:

  • Tris(2-chlorethyl)phosphat (TCEP)
    Hinweise: TCEP wird regelmäßig als Flammschutzmittel verwendet. TCEP sind SVHC.
    CAS-Nummer: 115-96-8

Verunreinigungen sind bis höchstens 0,1 Gewichtsprozent erlaubt.

Nachweismöglichkeiten:

  • Leistungserklärung (wenn in/mit dieser keine TCEP oder keine SVHC benannt sind; kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage)
  • Herstellererklärung, ggf. zusätzlich Analysenergebnisse
  • Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B.: Österr. UZ 43)
  • EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)

Ausschluss von Altreifengranulat
für Kunstschaum-Dämmstoffe auf Kautschuk- und PP/PE/EPDM-Basis in Innenräumen

Für Kunstschaum-Dämmstoffe auf Kautschuk- und PP/PE/EPDM-Basis in Innenräumen ist nachzuweisen, dass sie frei sind von

  • Altreifengranulat

Nachweismöglichkeiten:

  • Herstellererklärung
  • EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)

Ausschluss bestimmter gefährlicher Einzelstoffe (CP, PBDE,PBB) 
für Kunstschaum-Dämmstoffe auf Kautschuk- und PP/PE/EPDM-Basis in Innenräumen

Für Kunstschaum-Dämmstoffe auf Kautschuk- und PP/PE/EPDM-Basis in Innenräumen ist nachzuweisen, dass diese keine der folgenden Stoffe als konstitutionelle Bestandteile (d.h. als Stoffe, die unverändert im Endprodukt verbleiben und in diesem eine Funktion erfüllen) enthalten oder abspalten:

  • Chlorparaffine C10-C>17 (SCCP, MCCP, LCCP), Ausschluss gilt in QNG nur für SCCP und MCCP.
    Hinweise: Nur SCCP sind SVHC, deshalb nicht vollständig über SVHC-Ausschluss erfasst.
    CAS-Nummern: 85535-84-8 (SCCP), 85535-85-9 (MCCP), 85535-86-0 (LCCP))
  • Polybromierte Diphenylether (PBDE)
    Hinweise: Die meisten PBDE sind keine SVHC.
    CAS-Nummern (Auswahl): 40088-47-9 (TetraBDE), 32534-81-9 (PentaBDE), 36483-60-0 (HexaBDE), 68928-80-3 (HeptaBDE), 32536-52-0 (OctaBDE), 63936-56-1 (NonaBDE), 1163-19-5 (DecaBDE)

Für QNG zusätzlich:

  • Polybromierte Biphenyhle (PBB)
    CAS-Nummern (Auswahl): 40088-45-7 (TetraBB), 56307-79-0 (PentaBB), 59080-40-9, 59536-65-1 (HexaBB), 27858-07-7 (OctaBB), 67733-52-2, 6355-01-8 (HeptaBB), 27753-52-2, 69278-62-2, 119264-62-9, 119264-63-0 (NonaBB), 13654-09-6 (DecaBB)

Verunreinigungen sind jeweils bis höchstens 0,1 Gewichtsprozent erlaubt.

Nachweismöglichkeiten:

  • nur für SVHC: Leistungserklärung (wenn in/mit dieser keine SVHC benannt sind; kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage)
  • Herstellererklärung, ggf. zusätzlich Analysenergebnisse
  • Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B.: Österr. UZ 43)
  • EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)

Für Kunstschaum-Dämmstoffe in Wärmedämmverbundsystemen bzw. in Innenräumen gelten weitergehende Anforderungen, siehe hierzu die materialökologischen Anforderungen / Textbausteine für Dämmstoffe in WDVS bzw. Dämmstoffe in Innenräumen.

Quellen

für BNB / QNG anzeigen . . .

Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:

Die Angaben zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) beziehen sich auf

Kunstschaum-Dämmstoffe für Gebäude und Haustechnik und Anforderungen "Innenraumluft"

Das vorliegende Datenblatt behandelt grundsätzliche Anforderungen an alle Kunstschaum-Dämmstoffe für Gebäude und Haustechnik ohne Berücksichtigung des jeweiligen Einsatzbereichs. Materialökologische Anforderungen zur Verbesserung der Innenraumluftqualität finden sich für alle Dämmstoffe unter 

Übersicht - weitergehende Anforderungen - Nachweismöglichkeiten

Kunstschaumdämmstoffe für Gebäude und Haustechnik und Rückbau, Klimaschutz, ...

QN / TB Anforderungen typische Nachweise
QN5

aus "Lokale Umwelt":

Dämmstoffe aus EPS / XPS / PUR / PIR, Melamin- und Phenolharzschäume:
Ausschluss halogenierter Treibmittel.

Dämmstoffe aus EPS / XPS:
Ausschluss von HBCDD.

Dämmstoffe aus PUR/PIR:
Ausschluss von TCEP.

Dämmstoffe auf Kautschuk-, PP/PE/EPDM-Basis in Innenräumen:
Frei von Altreifengranulat;
Ausschluss von Chlorparaffinen und PBDE.

PDB, TM, LE,

Herstellererklärung
Symbol Innenraumluft weitergehende Anforderungen "Innenraumluft":  
- Dämmstoffe in Innenräumen -
  weitergehende Anforderungen "Rückbau, Globale Umwelt":  
-

derzeit keine → QN5 bzw. Dämmstoffe in Innenräumen bzw. Dämmstoffe in WDVS

+ allgemeiner Ausschluss von SVHC + Bioziden
Textbaustein Dokumentation / Alternative 3
-
Hinweis zur Nutzung

QN = Qualitätsniveau aus BNB_BN_1.1.6 "Lokale Umwelt" / TB = Textbaustein / SVHC = besonders besorgniserregende Stoffe nach REACH / PDB = Produktdatenblatt / TM = Technisches Merkblatt, auch TD = Technisches Datenblatt / NDB = Nachhaltigkeitsdatenblatt / SDB = SicherheitsdatenblattabZ = allgemeine bauaufsichtliche Zulassung / LE = Leistungerklärung /
TBplus = mögliche weitergehende Anforderungen / Textbausteine hins. Rückbau, Klima ..., die über die in BNB 1.1.6 ggf. bereits berücksichtigten Anforderungen hinausgehen

Der Reiter "Rückbau, Klima ..." soll darüber Auskunft geben, inwieweit neben "Lokale Umwelt" und "Innenraumluft" Anforderungen hinsichtlich weiterer Nachhaltigkeitsaspekte (z.B. Förderung nachwachsender Rohstoffe, Ressourcenschonung, kreislaufgerechtes Bauen / Cradle-to-Cradle) für die jeweilige Produktgruppe auf Baustoffebene relevant sein und ggf. zusätzlich berücksichtigt werden können. Mögliche Themen sind hier z.B.

  • Rückbau, Trennung, Verwertung (in Anlehnung an Kriteriensteckbrief BNB_BN_4.1.4 und darüber hinaus)
  • Globale Umwelt / Klimaschutz
  • Sozialstandards
  • ...

Der Bezug wird jeweils nur zum höchsten Qualitätsniveau aus BNB_BN_1.1.6 "Lokale Umwelt" hergestellt. Werden zusätzliche materialökologische Anforderungen genannt, findet man wie unter "Lokale Umwelt" (mögliche) typische Nachweisdokumente und einen direkten Link zu den Textbausteinen über den Link "TBplus". Die Anforderungen zum höchsten Qualitätsniveau aus BNB_BN_1.1.6 sowie ggf. zur Innenraumlufthygiene (TBplusi) sind in den Textbausteinen vollständig enthalten, werden also miterfüllt:
TBplus = höchstes QN aus 1.1.6 + ggf. TBplusi (Zusatzanforderungen Innenraumluft) + ggf. Zusatzanforderungen Rückbau, Klima ...

Der Planer kann anhand dieser Übersicht entscheiden, welche zusätzlichen Anforderungen ggf. Planungsziel sein sollen. Dabei ist zu prüfen, ob geeignete Produkte am Markt verfügbar sind, die auch die weiteren Planungsanforderungen erfüllen. 
Die Produktverfügbarkeit kann hier ggf. eingeschränkt sein!
Soweit Anforderungen mit Verweis auf Umweltzeichen oder Labels definiert sind, kann über diese nach geeigneten Produkten recherchiert werden.

Werden zusätzliche materialökologische Anforderungen genannt, findet man die Textbausteine / Leistungsschreibung der Anforderungen und detaillierte Anforderungsbeschreibungen im Unterreiter "Anforderungen / Textbausteine".

Zum Teil - insbesondere bei Anforderungen, die den späteren Rückbau und die sortenreine Trennung ermöglichen sollen - handelt es sich um Planungsanforderungen, die entsprechend im Planungsprozess berücksichtigt und standardmäßig ausgeschrieben werden müssen.
Diese sind ggf. als "projektbezogen / Planungsanforderung" gekennzeichnet.
Werden ausschließlich Planungsanforderungen und / oder keine weitergehenden Anforderungen genannt, gibt es auch keinen Unterreiter "Anforderungen / Textbausteine". In diesem Fall erfolgt lediglich ein Verweis auf die Textbausteine unter "Lokale Umwelt" / QN... bzw. sofern vorhanden TBplusi im Reiter "Innenraumluft".

Nachstehende detaillierte Übersichtstabelle zeigt etwas genauer die ggf. relevanten Einzelanforderung aus "Lokale Umwelt" sowie die ggf. genannten Zusatzanforderung mit Erläuterungen.

Allgemeine Informationen, sowie grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung der Textbausteine, FAQ) siehe oben → Reiter Erläuterung

Detaillierte Übersichtstabelle

anzeigen . . . 

Materialökologische Anforderungen
Kunstschaum-Dämmstoffe für Gebäude und Haustechnik (z.B. Wand-, Decken-, Bodendämmung, flexible TGA-Dämmung) innen und außen (andere bzw. erweiterte Anforderungen gelten ggf. für Spritz- und MontageschäumeDämmstoffe in WDVSDämmstoffe in Innenräumen)
Stand 01/2021

Nachweismöglichkeiten
Anforderungen zu Rückbau, Globale Umwelt, ...  
Kurztext Hauptziel der Anforderung Umweltzeichen Sonstige
Kriteriensteckbrief BNB_BN_4.1.4 Rückbau, Trennung, Verwertung 
tendenzielle Aussage als Planungshinweis:
zur Trennbarkeit

Die sortenreine Trennung beim Rückbau eines Gebäudes setzt einfach zu lösende (mechanische) Verbindungen von anderen Materialien voraus. Lose aufgelegte oder mechanisch befestigte Dämmstöffe können einfacher (wirtschaftlicher) sortenrein ausgebaut werden als (vollflächig) verklebte Materialien. Auch Verbundwerkstoffe (z.B. mit Kaschierungen) schränken ggfs. eine mögliche Nachnutzung ein.
Symbol Rückbau + Verwertung  ./.
Anforderungen mit dem Ziel einer besseren Verwertbarkeit gemäß den Anforderungen aus BNB_BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt
Anforderungen gemäß QN1 (Mindestanforderung):
Dokumentation
Erläuterung: Die Dokumentation selbst trägt zwar noch nicht zu einer besseren Verwertbarkeit bei, bildet aber später die Grundlage zur Beurteilung der Verwertbarkeit. 

Symbol lokale Umwelt

Produktdatenblatt (PDB), Technisches Merkblatt (TM)
ggf. Nachweise / Herstellererklärungen für weitere Anforderungen,
EPD (wenn vorh.)
Ausschluss bestimmter (materialspezifischer) Flammschutzmittel mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften, sowie von Altreifengranulat für gummiartige Dämmprodukte.

detaillierte Einzelanforderungen siehe Textbausteine Lokale Umwelt / QN5
Symbol lokale UmweltSymbol Rückbau + Verwertung EPD/PDB/TM mit Einschränkung1, div. Herstellererklärungen, Leistungserklärung (kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage)
spezifische Anforderungen für bestimmte Einsatzbereiche:
-> Spritz- und Montageschäume
-> Dämmstoffe in WDVS
-> Dämmstoffe in Innenräumen
Symbol lokale UmweltSymbol Rückbau + VerwertungSymbol Innenraumluft s. jeweiliges Datenblatt
weitergehende Anforderungen im Sinne einer besseren Verwertbarkeit 
derzeit keine spezifischen,
im Sinne einer besseren Verwertbarkeit wird ein allgemeiner Ausschluss von SVHC + Bioziden für alle Produktgruppen empfohlen:
Textbaustein Dokumentation + Ausschluss von SVHC und Bioziden
Symbol lokale UmweltSymbol Rückbau + Verwertung -
weitergehende umweltorientierte Anforderungen über den Lebenszyklus
s.o. allgemeiner SVHC- + Biozidausschluss Symbol lokale UmweltSymbol Rückbau + Verwertung -

 
Symbol lokale Umwelt
Diese Anforderung dient dem Schutz der lokalen Umwelt (Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft). Inhaltlich eingeschlossen ist auch der Gesundheitsaspekt Arbeitshygiene und im Prinzip auch die Innenraumluft. Diese wird allerdings mit einem eigenen Icon zusätzlich markiert.
Symbol Innenraumluft
Diese Anforderung dient der Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten. Sie trägt damit auch zu einem höheren Erfüllungsgrad bei der Bewertung der Raumluftqualität nach BNB_BN_3.1.3 bei.
Symbol Rückbau + Verwertung
Mit dieser Anforderung werden auch Umwelt- und Gesundheitsaspekte im Zuge von Rückbau und Verwertung berücksichtigt.

1 Produktdatenblätter (PDB) oder Technische Merkblätter (TM) folgen keinerlei Regeln und können nur als Nachweis herangezogen werden, wenn die erforderlichen Informationen auch prüfbar (d.h. z.B. das Fehlen von ausgeschlossenen Stoffen muss genannt sein) enthalten sind.
EPD: die angeführten Kriterien sind auch keine standardisierten Parameter einer EPD (Umweltproduktdeklaration) gemäß EN 15804 Grundregeln für die Produktkategorie Bauprodukte. In der Regel werden solche Informationen - wenn überhaupt - dann auch nur bei Produktdeklarationen und nicht bei Branchendeklarationen zu finden sein.

Quellen

für BNB anzeigen . . .

Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau: