Materialökologische Anforderungen: Dämmstoffe in Wärmedämmverbundsystemen

Informationen zu den Anforderungen an Dämmstoffe in WDVS

   
  Besondere Hinweise und Hintergrundinformationen zu den Anforderungen an Dämmstoffe in WDVS Inhalt aufklappen
 

Im Rahmen der Bewertung nach BNB_BN_1.1.6 (Risiken für die lokale Umwelt, Erläuterungen s.u. "Allgemeine Informationen ..." + "Lokale Umwelt") werden Anforderungen in Bezug auf 6 Schadstoffgruppen formuliert. Für Dämmstoffe in WDVS sind demnach die hervorgehobenen Schadstoffgruppen zu bewerten:

1 Gefährliche und besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC)
2 Gefährliche Stoffe, die ausgelaugt werden können
Schwermetalle (bei Bodenbelägen als Stabilisatoren in Kunststoffen)
4 Flüchtige organische Verbindungen (VOC) einschließlich organische Lösemittel
5 Halogenierte Kälte- und Treibmittel
6 Biozide

Geltungsbereich

Die folgenden Textbausteine gelten für Außenwanddämmungen in Wärmedämmverbundsystemen (WDVS).
Für Spritz- und Montageschäume, die ggf. zur Verklebung oder Verfugung von Dämmstoffen eingesetzt werden, gibt es eigene materialökologische Anforderungen.
WDV-Systeme bestehen aus verschiedenen Material-Komponenten. Abhängig vom jeweiligen WDVS können Komponenten enthalten sein, für die zur Erfüllung von BNB-Kriterium 1.1.6 weitere Anforderungen gelten, z.B. Klebstoffe, Putze, Anstriche, die dann ebenfalls zu berücksichtigen sind. Die zugehörigen Textbausteine sind jeweils im rechten Navigationsbalken unter "weitere Anforderungen" verlinkt. Die Anforderungen an Kunstschaum-Dämmstoffe und Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen sind hier bereits zusammengeführt.

Hinweis zum Blauen Engel DE-UZ 140 und dem Gleichwertigkeitsnachweis

DE-UZ 140 gilt für das gesamte Wärmedämmverbundsystem einschließlich Befestigung, Dämmung, Armierung und Oberputz. Die vorliegende Anforderung gilt jedoch nur für den Dämmstoff. Es werden daher in der detaillierten Anforderungsbeschreibung nur die für den Dämmstoff relevanten Anforderungen aufgeführt.
WDV-Systeme mit dem Blauen Engel DE-UZ 140 erfüllen mit allen Komponenten die Anforderungen bis einschließlich QN5. Allerdings sind dafür derzeit i.W. mineralische Systeme zertifiziert. Für Systeme mit nachwachsenden Rohstoffen müsste also der Gleichwertigkeitsnachweis erbracht werden, was möglich ist. Produkte mit dem natureplus-Qualitätszeichen erfüllen ebenfalls alle Anforderungen.
Systeme mit Kunstschaum-Dämmstoffen können die Anforderungen von DE-UZ 140 nicht vollständig erfüllen und sind damit in QN4/QN5 ausgeschlossen.

  Wo finde ich weitere Hilfestellung und Informationen zur Umwelt- und Gesundheitsrelevanz von Außenwanddämmungen? Gibt es auch eine Übersicht mit Umweltzeichen (z.B. Blauer Engel) oder anderen Deklarationen (z.B. GISCODE, EPD)? Inhalt aufklappen
 

Weitere ausführliche Informationen finden sich in WECOBIS in den jeweiligen Produktgruppen zu den verschiedenen Dämmstoffarten (Dämmstoffe aus mineralischen, nachwachsenden oder synthetischen Rohstoffen) bzw. in den Baustoffinformationen zu Wärmedämmverbundsystemen und dort z.B. in den Reitern Ausschreibung, BNB-Kriterien, Zeichen & Deklarationen oder zum Lebenszyklus.

Links zu einzelnen Produktgruppen siehe Navigationsbalken rechts mit Links zur Produktgruppe.

Quellen

für BNB / QNG anzeigen . . .

Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:

Die Angaben zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) beziehen sich auf

für Dämmstoffe in Wärmedämmverbundsystemen anzeigen . . .

RAL Vergabegrundlage für Umweltzeichen: Blauer Engel DE-UZ 140 Umweltfreundliche Wärmedämmverbundsysteme; Ausgabe 2019 (Version 7 / Zugriff 08/2024) 

Übersicht Qualitätsniveau - Anforderungen - Nachweismöglichkeiten

Dämmstoffe in Wärmedämmverbundssystemen nach BNB_BN_1.1.6, Anlage 1, Pos. 32a, 36a, 46b + QNG-313, Pos. 12.1, 12.3, 12.4

QN Anforderungen typische Nachweise
QN1
=
QNG
Dokumentation + Deklaration SVHC;
Deklaration biozider Wirkstoffe für Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen; Mineralwolle-Dämmstoffe nur mit RAL-Gütezeichen (GefStoffV)
PDB, TM, LE,
Herstellererklärung, RAL-Gütezeichen für "Erzeugnisse aus Mineralwolle"
QN2

Kunstschaum-Dämmstoffe:
Ausschluss halogenierter Treibmittel.

Dämmstoffe aus EPS / XPS:
Ausschluss von HBCDD.

Dämmstoffe aus PUR/PIR:
Ausschluss von TCEP.

Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen:
Ausschluss reproduktionstoxischer Borverbindungen.
PDB, TM, LE,
Herstellererklärung
QN3
=
QNG
QN4 Produkte gemäß Blauer Engel DE-UZ 140 oder gleichwertig. Umweltzeichen DE-UZ 140 o. glw.
QN5
Hinweis zur Nutzung

QN = Qualitätsniveau / QNG = Qualitätssiegel Nachhaltiges GebäudeSVHC = besonders besorgniserregende Stoffe nach REACH / PDB = Produktdatenblatt / TM = Technisches Merkblatt, auch: TD = Technisches Datenblatt / NDB = Nachhaltigkeitsdatenblatt / SDB = SicherheitsdatenblattabZ = allgemeine bauaufsichtliche Zulassung / LE = Leistungerklärung

Die Übersicht zeigt die unterschiedlichen Anforderungen zu den Qualitätsniveaus (QN) gemäß Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) / Kriterium 1.1.6 (Risiken für die lokale Umwelt) an die jeweilige Bauproduktgruppe, sowie (mögliche) typische Nachweisdokumente, die üblicherweise zu Dokumentation und Nachweis dienen. Je nach Bauproduktgruppe gelten die gleichen Anforderungen ggf. für mehrere Qualitätsniveaus, siehe Übersichtstabelle. Textbausteine finden sich dann nur für das jeweils höchste QN (z.B. nur QN3 und kein QN2, wenn die Anforderungen von QN2 und QN3 gleich sind).
Die Mindestanforderungen an die Dokumentation und Deklaration sind grundsätzlich einzuhalten.
QNs mit Hyperlinkfunktion verweisen direkt auf die entsprechenden Textbausteine, aktive Anforderungen mit Hyperlinkfunktion auf Seiten zur Produktrecherche.

Bei der mit "= QNG" markierten Anforderung handelt es sich auch um die für diese Produktgruppe relevante Qualitätsanforderung an die Schadstoffvermeidung in Baumaterialien für das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG) entsprechend QNG-Anforderungskatalog / Anhangdokument 313. Auch hierfür gelten immer die Mindestanforderungen an die Dokumentation und Deklaration. Weitere Informationen siehe → Reiter Erläuterung

Der Planer kann anhand der kurzen Übersicht entscheiden, welche Anforderungsqualität (QN) Planungsziel sein soll. Dabei ist zu prüfen, ob geeignete Produkte am Markt verfügbar sind, die auch die weiteren Planungsanforderungen erfüllen. Soweit Anforderungen mit Verweis auf Umweltzeichen oder Labels definiert sind, kann über diese nach geeigneten Produkten recherchiert werden.

Die Textbausteine / Leistungsschreibung der Anforderungen und detaillierte Anforderungsbeschreibungen findet man in den Unterreitern
Übersichtstabelle | Textbausteine QN ... I QN ...

Nachstehende detaillierte Übersichtstabelle zeigt die Einzelanforderung sowie ggf. weitere mögliche Nachweisdokumente zu diesen auf.
Das Icon  kennzeichnet dabei Anforderungen, welche die Innenraumluftqualität massgeblich verbessern können.

Allgemeine Informationen, sowie grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung der Textbausteine, FAQ) siehe oben → Reiter Erläuterung

Produktgruppenspezifische Informationen zu den Anforderungen siehe unten → "Spezifische Hinweise zu Geltungsbereich, Anforderung, Dokumentation + Deklaration"

Detaillierte Übersichtstabelle

anzeigen . . . 

Materialökologische Anforderungen
mineralische und nicht mineralische Dämmstoffe in WDVS
Stand 11/2020
Nachweismöglichkeiten entsprechend Anforderung
Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6  
Kurztext Anforderungen gemäß Pos. 32a, 36a, 46b in Qualitätsniveau (QN) Hauptziel der Anforderung Standardnachweise entsprechend Anforderung Umweltzeichen (sofern nicht Standardnachweis) Sonstige
QN1 QN2 QN3 QN4 QN5
Mindestanforderungen QN1 - QN5
Allgemeine Produktdokumentation + + + + + Symbol lokale Umwelt ./. EPD
(wenn vorh.)
Deklaration besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) > 0,1%
*Hinweis:
Ab QN4 sind SVHC ausgeschlossen3
+ + + -* -* Symbol lokale Umwelt Blauer Engel (DE-UZ 140)3, natureplus Qualitätszeichen (RL0100ffRL0300ff
RL0400ff), Österr. UZ 43Österr. UZ 44SVHC dürfen in Produkten mit diesen Zeichen nicht enthalten sein.
EPD, PDB/TM mit Einschränkung1
Deklaration biozider Wirkstoffe
*Hinweis:
Ab QN4 sind Biozide ausgeschlossen
+ + + -* -* Symbol lokale Umwelt Blauer Engel (DE-UZ 140): WDVS mit diesem Zeichen dürfen keine Biozide enthalten. EPD mit Einschränkung1, PDB/TM mit Einschränkung1
Anforderungen ab QN2:
Für (alle) Kunstschaum-Dämmstoffe gilt:
Ausschluss halogenierter Treibmittel
- + + + + Symbol lokale Umwelt Österr. UZ 43 EPD mit Einschränkung1, PDB/TM mit Einschränkung1
Für Dämmstoffe aus EPS / XPS gilt:
Ausschluss bestimmter Flammschutzmittel (HBCDD) > 0,1%
Info s. Umweltbundesamt: 
Hintergrundpapier zu HBCD
- + + + +

Symbol lokale UmweltSymbol Rückbau + Verwertung

Österr. UZ 43 EPD, wenn dort kein HBCDD (=SVHC) deklariert ist.
Für EPS: BFA Qualitätssiegel, PDB/TM mit Einschränkung1
Für Dämmstoffe aus Polyurethan (PUR / PIR ) gilt:
Ausschluss bestimmter Flammschutzmittel (TCEP) > 0,1%
- + + + + Symbol lokale UmweltSymbol Rückbau + Verwertung - EPD, wenn dort kein TCEP (=SVHC) deklariert ist.

pure life-Siegel der ÜGPU e.V. (Überwachungs-gemeinschaft Polyurethan-Hartschaum e.V.), ggf. zusätzliche Analyseergebnisse, PDB/TM mit Einschränkung1
Für Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen gilt:
Ausschluss bestimmter Flammschutzmittel 
(reproduktionstoxische
Borverbindungen) > 0,1%
*Hinweis: ab QN4 über CMR-Ausschluss des BE
- + + +* +* Symbol lokale UmweltSymbol Rückbau + Verwertung natureplus Qualitätszeichen (RL0100ffRL0300ff), 
Österr. UZ 44, Blauer Engel (DE-UZ 140)
EPD, wenn dort keine Borate (=SVHC) deklariert sind, PDB/TM mit Einschränkung1
Anforderungen ab QN 4: 
Blauer Engel DE-UZ 140
2 (von Systemen mit Kunstschaum-Dämmstoffen derzeit nicht vollständig erfüllbar)
Ausschluss besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) - - - + + Symbol lokale UmweltSymbol Rückbau + Verwertung Blauer Engel (DE-UZ 140) natureplus Qualitätszeichen4
(RL0100ffRL0300ff
RL0400ff)
EPD mit Einschränkung, Herstellererklärung, PDB/TM mit Einschränkung1
Ausschluss4 von CMR-Stoffen der EU-Kat. 1A, 1B gemäß EG-VO 1272/2008, Kat 1 gemäß TRGS 905 - - - + + Symbol lokale Umwelt Blauer Engel (DE-UZ 140) natureplus Qualitätszeichen4
(RL0100ffRL0300ff
RL0400ff)
EPD mit Einschränkung1, Herstellererklärung, PDB/TM mit Einschränkung1
Ausschluss4
akut toxischer, bestimmter toxischer und bestimmter gewässergefährdender Stoffe gemäß EG-VO 1272/2008
- - - + + Symbol lokale Umwelt Blauer Engel (DE-UZ 140) natureplus Qualitätszeichen4 
(
RL0100ffRL0300ff
RL0400ff)
EPD mit Einschränkung1, Herstellererklärung, PDB/TM mit Einschränkung1
Für geschäumte Dämmstoffe gilt:
Ausschluss halogenierter organischer Verbindungen als Treibmittel (z.B. H-FKW)
*Ausschluss halogenierter Treibmittel gilt bereits ab QN2
- +* +* + + Symbol lokale Umwelt Blauer Engel (DE-UZ 140)
natureplus Qualitätszeichen (RL0300ff, RL0400ff) EPD mit Einschränkung1, Herstellererklärung, PDB/TM mit Einschränkung1
Ausschluss von als PBT- bzw. vPvB-Stoffe (SVHC) eingestuften Flammschutzmitteln - - - + + Symbol lokale UmweltSymbol Rückbau + Verwertung Blauer Engel (DE-UZ 140) natureplus Qualitätszeichen4 
(
RL0100ffRL0300ff
RL0400ff)
EPD mit Einschränkung1, Herstellererklärung, PDB/TM mit Einschränkung1
Ausschluss von halogenierten organischen Verbindungen als Flammschutzmittel - - - + + Symbol lokale UmweltSymbol Rückbau + Verwertung Blauer Engel (DE-UZ 140) natureplus Qualitätszeichen4 
(
RL0100ffRL0300ff
RL0400ff)
EPD mit Einschränkung1, Herstellererklärung, PDB/TM mit Einschränkung1
Ausschluss von Bioziden - - - + + Symbol lokale UmweltSymbol Rückbau + Verwertung Blauer Engel (DE-UZ 140) natureplus Qualitätszeichen4 
(
RL0100ffRL0300ff
RL0400ff)
EPD mit Einschränkung1, Herstellererklärung, PDB/TM mit Einschränkung1
 
Symbol lokale Umwelt
Diese Anforderung dient dem Schutz der lokalen Umwelt (Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft). Inhaltlich eingeschlossen ist auch der Gesundheitsaspekt Arbeitshygiene und im Prinzip auch die Innenraumluft. Diese wird allerdings mit einem eigenen Icon zusätzlich markiert.
Symbol Innenraumluft
Diese Anforderung dient der Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten. Sie trägt damit auch zu einem höheren Erfüllungsgrad bei der Bewertung der Raumluftqualität nach BNB_BN_3.1.3 bei.
Symbol Rückbau + Verwertung
Mit dieser Anforderung werden auch Umwelt- und Gesundheitsaspekte im Zuge von Rückbau und Verwertung berücksichtigt.

1 Produktdatenblätter (PDB) oder Technische Merkblätter (TM) folgen keinerlei Regeln und können nur als Nachweis herangezogen werden, wenn die erforderlichen Informationen auch prüfbar (d.h. z.B. das Fehlen von ausgeschlossenen Stoffen muss genannt sein) enthalten sind.
EPD: die angeführten Kriterien sind auch keine standardisierten Parameter einer EPD (Umweltproduktdeklaration) gemäß EN 15804 Grundregeln für die Produktkategorie Bauprodukte. In der Regel werden solche Informationen - wenn überhaupt - dann auch nur bei Produktdeklarationen und nicht bei Branchendeklarationen zu finden sein.

2 Sofern innerhalb der Qualitätsniveaus auf aggregierte Produktkennzeichnungen verwiesen wird (GiscodeEmicodeBlauer Engel etc.), ist es zulässig vergleichbare Nachweise (weitere Umweltzeichen, Angaben in Sicherheits- oder Produktdatenblättern etc.) heranzuziehen. Dabei bezieht sich die Vergleichbarkeit nur auf die Anforderungen hinsichtlich der jeweiligen Schadstoffgruppen gemäß Anlage 1 + 2 / BNB Kriterium 1.1.6.. Bei den Einzelanforderungen werden deshalb nur die für die Vergleichbarkeit notwendigen Anforderungen genannt.

3 Der Blaue Engel (DE-UZ 140) schließt über seine Stoffausschlüsse auch alle SVHC (incl. HBCD, Borate) als "konstitutionelle Bestandteile" aus. Dies kann im Einzelfall zum geforderten Deklarations- oder Ausschluss-Grenzwert 0,1% differieren. Wer letztlich mehr ausschließt, kann nicht pauschal beurteilt werden. Die Unterschiede dürften aber gering sein.
4 Die ausgeschlossenen Stoffe dürfen nicht als konstitutionelle Bestandteile enthalten sein. Definition "konstitutionell" gemäß den Anforderungen des Blauen Engels siehe Lexikon / konstitutionelle Bestandteile. Bei unterschiedlichen Bezeichnungen der Stoffausschlüsse ohne Angabe eines Grenzwerts ist der Vergleich der Gleichwertigkeit mit anderen Umweltzeichen schwierig. Im natureplus Qualitätszeichen sind dieselben Stoffe ausgeschlossen. Ob der Ausschluss letztendlich deckungsgleich ist, kann nicht abschließend beurteilt werden. Die Unterschiede dürften aber wenn überhaupt sehr gering sein.

Quellen

für BNB / QNG anzeigen . . .

Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:

Die Angaben zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) beziehen sich auf

für Dämmstoffe in Wärmedämmverbundsystemen anzeigen . . .

RAL Vergabegrundlage für Umweltzeichen: Blauer Engel DE-UZ 140 Umweltfreundliche Wärmedämmverbundsysteme; Ausgabe 2019 (Version 7 / Zugriff 08/2024) 

Übersicht alternative Textbausteine / Allgemeine Produktdokumentation

nach BNB_BN_1.1.6, Anlage 1, Pos. 0, QN1 + QNG-313, Pos. 1.1 / BNB_BN_5.2.2 oder weitergehend

Textbaustein Dokumentation (Mindestanforderung)

Alternative 1 / Anforderungen an die Produktdokumentation für bestimmte Bauprodukte nach Anlage 1 des BNB-Kriteriums 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt" als Mindestanforderung für die Zertifizierung nach BNB, erforderlich auch für den Nachweis der QNG-Anforderungen.

Textbaustein Dokumentation für alle Bauprodukte 

Alternative 2 / Produktdokumentation für alle Bauprodukte nach BNB-Kriterium 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", Seite B1, höchstes Anforderungsniveau

Textbaustein Dokumentation + Ausschluss von SVHC und Bioziden

Alternative 3 / Produktdokumentation für alle Bauprodukte, weitergehende Anforderung mit Ausschluss besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) und von Bioziden für alle Produktgruppen

Hinweise zur Nutzung und Auswahl

Auswahl und Anpassung
In der Übersicht werden 3 alternative Textbausteine / Leistungsbeschreibungen für die Produktdokumentation angezeigt und über Links (Hrefs) zum download angeboten. Nachfolgend sind diese kurz beschrieben. Die Textbausteine sind durch den Nutzer zu vervollständigen und an seine eigenen Bedürfnisse anzupassen. Die Hinweise zu den einzelnen Textbausteinen sind dabei zu berücksichtigen. 

Alternative 1 / Dokumentation (Mindestanforderung) für bestimmte Bauprodukte
Die Produktdokumentation und -deklaration (SVHC und ggf. Biozide) ist als Mindestanforderung (= QN1) für alle im Kriteriensteckbrief BNB 1.1.6 / Anlage 1 aufgeführten Bauproduktgruppen zu erbringen und gilt grundsätzlich, d.h. auch für höhere QNs. Fehlt diese, oder hat sie "Lücken", kann das Gebäude insgesamt nicht nach BNB zertifiziert werden! Die Dokumentation der eingesetzten Produkte und deren Eigenschaften dient dem vollständigen Nachweis der eingebauten Materialien und als Grundlage zur Bewertung der relevanten Bauprodukte. Die qualitative Bewertung der Bauprodukte erfolgt erst ab QN2 bis QN5. Es wird daher nicht empfohlen, allein QN1 als Ziel für die Bauproduktauswahl zu definieren. (produktgruppenspezifisch s.u.)
Die hier beschriebene Dokumentation und Deklaration gehört auch zu den Anforderungen zur Schadstoffvermeidung in Baumaterialien für das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG). weitere Infos zum QNG → Reiter Erläuterung

Alternative 2 / Dokumentation für alle Bauprodukte
Als weitergehende Anforderung wird eine umfassende Dokumentation für alle verbauten Materialien gefordert. Dies entspricht BNB-Kriterium 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", Seite B1 / höchstes Anforderungsniveau.

Alternative 3 / Dokumentation + Ausschluss SVHC + Ausschluss Biozide
Anstelle der Deklaration wird weitergehend und zusätzlich zur Dokumentation auch der Ausschluss aller SVHC (REACH Artikel 59) und Biozide (außer zur Topfkonservierung) verlangt. 
Diese Anforderung entspricht in der Regel auch den bauproduktgruppenspezifischen Einzelanforderungen, die in höheren Qualitätsniveaus nach BNB_BN_1.1.6 jeweils für bestimmte Bauprodukte verlangt werden. Diese über BNB_BN_1.1.6 hinausgehende Anforderung erscheint im Sinne des Schutzes der (lokalen) Umwelt und einer Wiederverwertbarkeit der Baustoffe grundsätzlich sinnvoll.

Spezifische Anforderungsbeschreibung Dokumentation + Deklaration

anzeigen . . . 

Abgrenzung Produktgruppe

Nachfolgende Anforderungen an die Produkt-Dokumentation und -Deklaration sind für mineralische und nicht mineralische Dämmstoffe in Wärmedämmverbundsystemen einzuhalten.

Besonderheit Produktgruppe

Dämmstoffe aus Mineralwolle dürfen in Deutschland gemäß GefStoffV §3 nur mit Nachweis der Einhaltung eines der "Freizeichnungskriterien" in Verkehr gebracht bzw. verwendet werden. Der Nachweis kann z.B. über das RAL-Gütezeichen "Erzeugnisse aus Mineralwolle" erbracht werden.

Produktdokumentation

Mindestens vorzulegen sind hierfür:

  • Produktdatenblatt (PDB) / Technisches Merkblatt (TM) mit Herstellername und Produktbezeichnung
  • Leistungserklärung
  • Sicherheitsdatenblatt (SDB) (falls vorhanden, für Erzeugnisse nicht verpflichtend)
  • RAL-Gütezeichen für Mineralwolle-Dämmstoffe

Deklaration besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC)

Deklaration von Stoffen, die unter der Chemikalienverordnung REACH (EG/1906/2006) als besonders besorgniserregend (SVHC) identifiziert und in die gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste (sogenannte „Kandidatenliste“) aufgenommen wurden, ab 0,1 Gewichtsprozenten pro Einzelstoff.

Nachweismöglichkeiten:

Deklaration biozider Wirkstoffe für Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen

Deklaration aller Biozide und bioziden Wirkstoffe gemäß Biozid-Verordnung: Angabe der vorhandenen bioziden Eigenschaften sowie die Bezeichnung aller enthaltenen bioziden Wirkstoffe, ggf. Bezeichnung von Nanomaterialien und einschlägige Verwendungsvorschriften (inklusive etwaiger Vorsichtsmaßnahmen).
Wenn keine Rückstände der bioziden Wirkstoffe mehr in der behandelten Ware vorhanden sind, muss das Produkt nicht gekennzeichnet werden.

Die Definition von „Biozid“ entspricht dabei der Biozid-Verordnung in geltender Fassung.

Nachweismöglichkeiten:

  • Herstellererklärung
  • Etikette
  • Sind bei einem Produkt mit Umweltzeichen oder Gütesiegel (z. B.: Blauer Engel DE-UZ 140) Biozide ausgeschlossen, muss kein weiterer Nachweis für die Deklaration der Biozide erhoben werden.
  • EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)

Quellen

für BNB / QNG anzeigen . . .

Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:

Die Angaben zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) beziehen sich auf

für Dämmstoffe in Wärmedämmverbundsystemen anzeigen . . .

RAL Vergabegrundlage für Umweltzeichen: Blauer Engel DE-UZ 140 Umweltfreundliche Wärmedämmverbundsysteme; Ausgabe 2019 (Version 7 / Zugriff 08/2024) 

Textbaustein / Leistungsbeschreibung

Dämmstoffe in Wärmedämmverbundssystemen nach BNB_BN_1.1.6, Anlage 1, Pos. 32a, 36a, 46b, QN3 + QNG-313, Pos. 12.1, 12.3, 12.4

Ausschluss halogenierter Treibmittel für Kunstschaum-Dämmstoffe;
Ausschluss von HBCDD (maximal zulässiger Grenzwert 0,1 Gewichtsprozent) für Kunstschaum-Dämmstoffe aus EPS und XPS;
Ausschluss von TCEP (maximal zulässiger Grenzwert 0,1 Gewichtsprozent) für Kunstschaum-Dämmstoffe aus PUR, PIR;
Ausschluss reproduktionstoxischer Borverbindungen (maximal zulässiger Grenzwert 0,1 Gewichtsprozent) für Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen.

Hinweis zur Nutzung

Im Abschnitt "Textbaustein / Leistungsbeschreibung ..." sind die Anforderungen als kurze Leistungsbeschreibung zusammengefasst.
Im Abschnitt "Detaillierte Anforderungsbeschreibung" werden die Anforderungen genauer erläutert und mögliche Nachweisdokumente benannt.

Die Textbausteine und Anforderungen können als PDF heruntergeladen und als Anhang zum Leistungsverzeichnis bereitgestellt werden, um damit dem Bieter die Kriterien zum Nachweis der Gleichwertigkeit mit dem geforderten Umwelt- / Gütezeichen zur Verfügung zu stellen.

Für die Erfüllung von QN3 werden im Fall der Außenwanddämmungen keine höheren Anforderungen gestellt als für QN2. Es finden sich deshalb nur unter QN3 Textbausteine, die die Anforderungen von QN2 automatisch mit erfüllen. 
Zusätzlich gelten grundsätzlich die Anforderungen an die Dokumentation und Deklaration gemäß QN1.

Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)
Bei dieser Anforderung handelt es sich auch um die für diese Produktgruppe relevante Qualitätsanforderungen an die Schadstoffvermeidung in Baumaterialien für das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG) entsprechend QNG-Anforderungskatalog / Anhangdokument 313. Hinzu kommen auch hier die Anforderungen an Dokumentation und Deklaration gemäß QN1. Weitere Informationen siehe → Reiter Erläuterung

Die folgenden Textbausteine gelten für mineralische und nicht mineralische Außenwanddämmungen in Wärmedämmverbundsystemen (WDVS).
Für Spritz- und Montageschäume, die ggf. zur Verklebung oder Verfugung von Dämmstoffen eingesetzt werden, gibt es eigene materialökologische Anforderungen.
WDV-Systeme bestehen aus verschiedenen Material-Komponenten. Abhängig vom jeweiligen WDVS können Komponenten enthalten sein, für die zur Erfüllung von BNB-Kriterium 1.1.6 weitere Anforderungen gelten, z.B. Klebstoffe, Putze, Anstriche, die dann ebenfalls zu berücksichtigen sind. Die zugehörigen Textbausteine sind jeweils im rechten Navigationsbalken unter "weitere Anforderungen" verlinkt. Die Anforderungen an Kunstschaum-Dämmstoffe und Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen sind hier bereits zusammengeführt.

Besondere Hinweise + ggf. Hintergrundinformationen zu den spezifischen Anforderungen, sowie weitere grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung, FAQ) siehe auch → Reiter Erläuterung und → Muster-Leistungsverzeichnis mit Beispielen.

Download Gesamt-PDF

Detaillierte Anforderungsbeschreibung

anzeigen . . . 

Nachfolgende Anforderungen an die Produkt-Dokumentation und -Deklaration sowie an die Inhaltsstoffe sind für mineralische und nicht mineralische Dämmstoffe in Wärmedämmverbundsystemen einzuhalten:

Produktdokumentation

gemäß Produktdokumentation BNB_BN_1.1.6, Textbausteine Qualitätsniveau QN1 
Die spezifische Anforderungsbeschreibung zur Dokumentation, z.B. abZ oder ähnliches in Abhängigkeit von der jeweiligen Bauproduktgruppe, ist dabei zu beachten.

Deklaration besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC)

Deklaration von Stoffen, die unter der Chemikalienverordnung REACH (EG/1906/2006) als besonders besorgniserregend (SVHC) identifiziert und in die gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste (sogenannte „Kandidatenliste“) aufgenommen wurden, ab 0,1 Gewichtsprozenten pro Einzelstoff.

Nachweismöglichkeiten:

Deklaration biozider Wirkstoffe

Deklaration aller Biozide und bioziden Wirkstoffe gemäß Biozid-Verordnung: Angabe der vorhandenen bioziden Eigenschaften sowie die Bezeichnung aller enthaltenen bioziden Wirkstoffe, ggf. Bezeichnung von Nanomaterialien und einschlägige Verwendungsvorschriften (inklusive etwaiger Vorsichtsmaßnahmen).
Wenn keine Rückstände der bioziden Wirkstoffe mehr in der behandelten Ware vorhanden sind, muss das Produkt nicht gekennzeichnet werden.

Die Definition von „Biozid“ entspricht dabei der Biozid-Verordnung in geltender Fassung.

Nachweismöglichkeiten:

  • Herstellererklärung
  • Etikette
  • Sind bei einem Produkt mit Umweltzeichen oder Gütesiegel (z. B.: Blauer Engel DE-UZ 140) Biozide ausgeschlossen, muss kein weiterer Nachweis für die Deklaration der Biozide erhoben werden.
  • EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)

Ausschluss halogenierter Treibmittel für Kunstschaum-Dämmstoffe

Für Kunstschaum-Dämmstoffe ist nachzuweisen, dass diese frei sind von

  • halogenierten Treibmitteln

Nachweismöglichkeiten:

  • Herstellererklärung
  • Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B.:Österr. UZ 43)
  • EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)

Ausschluss bestimmter gefährlicher Einzelstoffe (HBCDD)
für Kunstschaum-Dämmstoffe aus EPS oder XPS

Für Kunstschaum-Dämmstoffe aus EPS oder XPS ist nachzuweisen, dass diese keine der folgenden Stoffe als konstitutionelle Bestandteile (d.h. als Stoffe, die unverändert im Endprodukt verbleiben und in diesem eine Funktion erfüllen) enthalten oder abspalten:

  • Hexabromcyclododecan (HBCDD)

    Hinweise: HBCDD wird regelmäßig als Flammschutzmittel verwendet. HBCDD sind SVHC.
    CAS-Nummern: 25637-99-4, 3194-55-6, (134237-50-6), (134237-51-7), (134237-52-8)

Verunreinigungen sind bis höchstens 0,1 Gewichtsprozent erlaubt.

Nachweismöglichkeiten:

  • Leistungserklärung (wenn in/mit dieser keine HBCDD oder keine SVHC benannt sind; kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage)
  • Herstellererklärung, ggf. zusätzlich Analysenergebnisse
  • Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B.: Österr. UZ 43
  • EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)

Ausschluss bestimmter gefährlicher Einzelstoffe (TCEP) 
für Kunstschaum-Dämmstoffe aus PUR, PIR

Für Kunstschaum-Dämmstoffe aus PUR, PIR ist nachzuweisen, dass diese keine der folgenden Stoffe als konstitutionelle Bestandteile (d.h. als Stoffe, die unverändert im Endprodukt verbleiben und in diesem eine Funktion erfüllen) enthalten oder abspalten:

  • Tris(2-chlorethyl)phosphat (TCEP)
    Hinweise: TCEP wird regelmäßig als Flammschutzmittel verwendet. TCEP sind SVHC.
    CAS-Nummer: 115-96-8

Verunreinigungen sind bis höchstens 0,1 Gewichtsprozent erlaubt.

Nachweismöglichkeiten:

  • Leistungserklärung (wenn in/mit dieser keine TCEP oder keine SVHC benannt sind; kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage)
  • Herstellererklärung, ggf. zusätzlich Analysenergebnisse
  • Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B.: Österr. UZ 43)
  • EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)

Ausschluss bestimmter gefährlicher Einzelstoffe (reproduktionstoxische Borverbindungen)
für Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen

Für Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen ist nachzuweisen, dass diese keine der folgenden Stoffe als konstitutionelle Bestandteile (d.h. als Stoffe, die unverändert im Endprodukt verbleiben und in diesem eine Funktion erfüllen) enthalten oder abspalten:

  • Borsäure
  • Dibortrioxid
  • Tetrabordinatriumheptaoxid,
  • Dinatriumtetraborat

Hinweise: Alle genannten Borate sind SVHC.
CAS-Nummern: 10043-35-3, 11113-50-1 (Borsäure) 1303-86-2 (Dibortrioxid,) 12267-73-1 (Tetrabordinatriumheptaoxid) 1303-96-4, 1330-43-4, 12179-04-3 (Dinatriumtetraborat).

Verunreinigungen sind jeweils bis höchstens 0,1 Gewichtsprozent erlaubt.

Nachweismöglichkeiten:

  • Leistungserklärung (wenn in/mit dieser keine Borate oder keine SVHC benannt sind; kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage
  • Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B.: Blauer Engel DE-UZ 132DE-UZ 140DE-UZ 156, natureplus Qualitätszeichen RL0100ffRL0300ffÖsterr. UZ 44Emicode )
  • Herstellererklärung
  • EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)

Quellen

für BNB / QNG anzeigen . . .

Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:

Die Angaben zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) beziehen sich auf

für Dämmstoffe in Wärmedämmverbundsystemen anzeigen . . .

RAL Vergabegrundlage für Umweltzeichen: Blauer Engel DE-UZ 140 Umweltfreundliche Wärmedämmverbundsysteme; Ausgabe 2019 (Version 7 / Zugriff 08/2024) 

Textbaustein / Leistungsbeschreibung

Dämmstoffe in Wärmedämmverbundssystemen nach BNB_BN_1.1.6, Anlage 1, Pos. 32a, 36a, 46b, QN5

Produkte gemäß Blauer Engel DE-UZ 140 oder gleichwertig hinsichtlich der Anforderungen zu gefährlichen Stoffen und SVHC, Bioziden sowie halogenierten Treibmitteln.

Hinweis zur Nutzung

Im Abschnitt "Textbaustein / Leistungsbeschreibung ..." sind die Anforderungen als kurze Leistungsbeschreibung zusammengefasst.
Im Abschnitt "Detaillierte Anforderungsbeschreibung" werden die Anforderungen genauer erläutert und mögliche Nachweisdokumente benannt.

Die Textbausteine und Anforderungen können als PDF heruntergeladen und als Anhang zum Leistungsverzeichnis bereitgestellt werden, um damit dem Bieter die Kriterien zum Nachweis der Gleichwertigkeit mit dem geforderten Umwelt- / Gütezeichen zur Verfügung zu stellen.

Für die Erfüllung von QN5 werden im Fall der Außenwanddämmungen in Wärmedämmverbundsystemen (WDVS) keine höheren Anforderungen gestellt als für QN4. Es finden sich deshalb nur unter QN5 Textbausteine, die die Anforderungen von QN4 automatisch mit erfüllen. 

Die folgenden Textbausteine gelten für mineralische und nicht mineralische Außenwanddämmungen in Wärmedämmverbundsystemen (WDVS).
Für Spritz- und Montageschäume, die ggf. zur Verklebung oder Verfugung von Dämmstoffen eingesetzt werden, gibt es eigene materialökologische Anforderungen.
WDV-Systeme bestehen aus verschiedenen Material-Komponenten. Abhängig vom jeweiligen WDVS können Komponenten enthalten sein, für die zur Erfüllung von BNB-Kriterium 1.1.6 weitere Anforderungen gelten, z.B. Klebstoffe, Putze, Anstriche, die dann ebenfalls zu berücksichtigen sind. Die zugehörigen Textbausteine sind jeweils im rechten Navigationsbalken unter "weitere Anforderungen" verlinkt. Die Anforderungen an Kunstschaum-Dämmstoffe und Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen sind hier bereits zusammengeführt.

Hinweis zum Blauen Engel DE-UZ 140 und dem damit verbundenen Ausschluss von Kunstschaum-Dämmstoffen in QN4+QN5:
DE-UZ 140 gilt für das gesamte Wärmedämmverbundsystem einschließlich Befestigung, Dämmung, Armierung und Oberputz. Die vorliegende Anforderung gilt jedoch nur für den Dämmstoff. Es werden daher in der detaillierten Anforderungsbeschreibung nur die für den Dämmstoff relevanten Anforderungen aufgeführt. Die Anforderungen sind derzeit von Kunstschaum-Dämmstoffen nicht vollständig erfüllbar.

Besondere Hinweise + ggf. Hintergrundinformationen zu den spezifischen Anforderungen, sowie weitere grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung, FAQ) siehe auch → Reiter Erläuterung und → Muster-Leistungsverzeichnis mit Beispielen.

Download Gesamt-PDF

Detaillierte Anforderungsbeschreibung

anzeigen . . . 

Nachfolgende detaillierte Anforderungen an die Produkt-Dokumentation und -Deklaration sowie an die Inhaltsstoffe sind gemäß Blauer Engel (DE-UZ 140) für Dämmstoffe in Wärmedämmverbundsystemen einzuhalten:

Produktdokumentation

gemäß Produktdokumentation BNB_BN_1.1.6, Textbausteine Qualitätsniveau QN1 
Die spezifische Anforderungsbeschreibung zur Dokumentation, z.B. abZ oder ähnliches in Abhängigkeit von der jeweiligen Bauproduktgruppe, ist dabei zu beachten.

Ausschluss besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) nach REACH-Verordnung 

Stoffe, die unter der Chemikalienverordnung REACH (EG/1906/2006) als besonders besorgniserregend identifiziert und in die gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste (sogenannte „Kandidatenliste“) aufgenommen wurden, dürfen in den Komponenten des Dämmstoffs nicht enthalten sein. Die Anforderung gilt für alle konstitutionellen Bestandteile (d.h. Stoffe, die im Endprodukt verbleiben und in diesem eine Funktion erfüllen). Es gilt die jeweils aktuelle Fassung der Kandidatenliste.

Nachweismöglichkeiten: 

  • Herstellererklärung, dass keine entsprechenden Stoffe enthalten sind
  • Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B.: Blauer Engel DE-UZ 140, natureplus Qualitätszeichen RL0100ffRL0300ffRL0400ff)
  • EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)

Ausschluss krebserzeugender, erbgutverändernder, fortpflanzungsgefährdender (CMR-)Stoffe

Es dürfen keine Stoffe mit folgenden Eigenschaften als konstitutionelle Bestandteile (d.h. als Stoffe, die unverändert im Endprodukt verbleiben und in diesem eine Funktion erfüllen) enthalten sein oder abgespalten werden:
Stoffe, die gemäß der EG-VO 1272/2008 (CLP-Verordnung) in die folgenden Gefahrenkategorien eingestuft sind oder die Kriterien für eine solche Einstufung erfüllen:

  • karzinogen (krebserzeugend) der Kategorie Carc. 1A, Carc. 1B
    H350: Kann Krebs erzeugen 
    H350i: Kann bei Einatmen Krebs erzeugen
  • keimzellmutagen (erbgutverändernd) der Kategorie Muta. 1A, Muta. 1B
    H340: Kann genetische Defekte verursachen

  • reproduktionstoxisch (fortpflanzungsgefährdend) der Kategorie Repr. 1A, Repr. 1B
    H360D: Kann das Kind im Mutterleib schädigen 
    H360F: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen 
    H360FD: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen / Kann das Kind im Mutterleib schädigen 
    H360Fd: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen / Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen 
    H360Df: Kann das Kind im Mutterleib schädigen / Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen

Stoffe, die in der TRGS 905 eingestuft sind als:

  • krebserzeugend (K1A, K1B)
  • erbgutverändernd (M1A, M1B)
  • fortpflanzungsgefährdend (RF1A, RF1B)
  • fruchtschädigend (RD1A, RD1B)

Nachweismöglichkeiten: 

  • Herstellererklärung, dass keine entsprechenden Stoffe enthalten sind
  • Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B.: Blauer Engel DE-UZ 140, natureplus Qualitätszeichen RL0100ffRL0300ffRL0400ff)
  • EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)

Ausschluss bestimmter toxischer, akut toxischer und gewässergefährdender Stoffe

Es dürfen keine Stoffe mit folgenden Eigenschaften als konstitutionelle Bestandteile (d.h. Stoffe, die im Endprodukt verbleiben und in diesem eine Funktion erfüllen) enthalten sein:
Stoffe, die gemäß der EG-VO 1272/2008 (CLP-Verordnung) in die folgenden Gefahrenkategorien eingestuft sind oder die Kriterien für eine solche Einstufung erfüllen:

  • akut toxisch (giftig) der Kategorie Acute Tox 1, Acute Tox. 2, Acute Tox.3
    H300: Lebensgefahr bei Verschlucken
    H310: Lebensgefahr bei Hautkontakt
    H330: Lebensgefahr bei Einatmen
    H301: Giftig bei Verschlucken
    H311: Giftig bei Hautkontakt
    H331: Giftig bei Einatmen
  • toxisch mit spezifischer Zielorgan-Toxität der Kategorie STOT SE 1, STOT RE 1
    H370: Schädigt die Organe
    H372: Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition
  • gewässergefährdend der Kategorie Aquatic Acute 1, Aquatic Chronic1, Aquatic Cronic 2
    H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung

Nachweismöglichkeiten: 

  • Herstellererklärung, dass keine entsprechenden Stoffe enthalten sind
  • Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B.: Blauer Engel DE-UZ 140, natureplus Qualitätszeichen RL0100ffRL0300ffRL0400ff)
  • EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)

Ausschluss halogenierter organischer Verbindungen als Treibmittel bei geschäumten Dämmstoffen

Bei der Herstellung der Dämmstoffe dürfen keine halogenierten organischen Verbindungen als Treibmittel (z. B. fluorierte Treibhausgase [H-FKW]) eingesetzt werden.

Nachweismöglichkeiten:  

  • Herstellererklärung, dass keine entsprechenden Stoffe enthalten sind
  • Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B.: Blauer Engel DE-UZ 140, natureplus Qualitätszeichen RL0300ffRL0400ff)
  • EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)

Ausschluss bestimmter Flammschutzmittel

Dämmstoffe dürfen keine Flammschutzmittel enthalten, die als persistente, bioakkumulierbare und toxische (PBT-) Stoffe oder als sehr persistente und sehr bioakkumulierbare (vPvB-) Stoffe nach den Kriterien der Verordnung 1907/2006/EC (REACH), Annex XIII, identifiziert sind. 
Wärmedämmstoffe dürfen ferner keine halogenierten organischen Verbindungen als Flammschutzmittel enthalten.

Nachweismöglichkeiten:  

  • Herstellererklärung, dass keine entsprechenden Stoffe enthalten sind
  • Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B.: Blauer Engel DE-UZ 140, natureplus Qualitätszeichen RL0100ffRL0300ffRL0400ff)
  • EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
  • Kann die Einhaltung bezüglich halogenierter organischer Verbindungen als Flammschutzmittel nicht erklärt werden, ist der Gehalt der Halogene Fluor, Chlor und Brom durch Verbrennungsanalyse (Totalaufschluss) zu bestimmen und darf als Anteil tolerierbarer Verunreinigungen 1 g/kg nicht überschreiten.

Ausschluss von Bioziden

Dämmstoffe dürfen keine Biozide enthalten. Die Definition von „Biozid“ entspricht dabei der Biozid-Verordnung in geltender Fassung.

Nachweismöglichkeiten:  

  • Herstellererklärung, dass keine entsprechenden Stoffe enthalten sind
  • Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B.: Blauer Engel DE-UZ 140)
  • EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)

Quellen

für BNB anzeigen . . .

Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:

für Dämmstoffe in Wärmedämmverbundsystemen anzeigen . . .

RAL Vergabegrundlage für Umweltzeichen: Blauer Engel DE-UZ 140 Umweltfreundliche Wärmedämmverbundsysteme; Ausgabe 2019 (Version 7 / Zugriff 08/2024) 

Dämmstoffe in Wärmedämmverbundsystemen (WDVS) und Anforderungen "Innenraumluft"

Da Wärmedämmverbundsysteme nicht in direktem Kontakt zur Innenraumluft stehen und daher i.d.R. keinen Einfluss auf die Innenraumluftqualität haben, werden hier keine Anforderungen zur Verbesserung der Innenraumlufthygiene formuliert. Eine theoretisch denkbare Flankenwirkung über Fensteröffnungen wird hier vorerst nicht betrachtet.

Übersicht - weitergehende Anforderungen - Nachweismöglichkeiten

Dämmstoffe in Wärmeverbundsystemen und Rückbau, Klimaschutz, ...

QN / TB Anforderungen typische Nachweise
QN5

aus "Lokale Umwelt":

Produkte gemäß Blauer Engel DE-UZ 140 oder gleichwertig.

Umweltzeichen DE-UZ 140 o. glw.
Symbol Innenraumluft weitergehende Anforderungen "Innenraumluft":  
- derzeit keine, da nicht in direktem Kontakt zur Innenraumluft -
  weitergehende Anforderungen "Rückbau, Globale Umwelt":  
-

derzeit keine → QN5 / Lokale Umwelt

Planungsanforderung / projektbezogen:
besser rückbaubare Alternativen prüfen, z.B. vorgehängte Fassade

Planungsunterlagen
Hinweis zur Nutzung

QN = Qualitätsniveau aus BNB_BN_1.1.6 "Lokale Umwelt" / TB = Textbaustein / SVHC = besonders besorgniserregende Stoffe nach REACH / PDB = Produktdatenblatt / TM = Technisches Merkblatt, auch TD = Technisches Datenblatt / NDB = Nachhaltigkeitsdatenblatt / SDB = SicherheitsdatenblattabZ = allgemeine bauaufsichtliche Zulassung / LE = Leistungerklärung /
TBplus = mögliche weitergehende Anforderungen / Textbausteine hins. Rückbau, Klima ..., die über die in BNB 1.1.6 ggf. bereits berücksichtigten Anforderungen hinausgehen

Der Reiter "Rückbau, Klima ..." soll darüber Auskunft geben, inwieweit neben "Lokale Umwelt" und "Innenraumluft" Anforderungen hinsichtlich weiterer Nachhaltigkeitsaspekte (z.B. Förderung nachwachsender Rohstoffe, Ressourcenschonung, kreislaufgerechtes Bauen / Cradle-to-Cradle) für die jeweilige Produktgruppe auf Baustoffebene relevant sein und ggf. zusätzlich berücksichtigt werden können. Mögliche Themen sind hier z.B.

  • Rückbau, Trennung, Verwertung (in Anlehnung an Kriteriensteckbrief BNB_BN_4.1.4 und darüber hinaus)
  • Globale Umwelt / Klimaschutz
  • Sozialstandards
  • ...

Der Bezug wird jeweils nur zum höchsten Qualitätsniveau aus BNB_BN_1.1.6 "Lokale Umwelt" hergestellt. Werden zusätzliche materialökologische Anforderungen genannt, findet man wie unter "Lokale Umwelt" (mögliche) typische Nachweisdokumente und einen direkten Link zu den Textbausteinen über den Link "TBplus". Die Anforderungen zum höchsten Qualitätsniveau aus BNB_BN_1.1.6 sowie ggf. zur Innenraumlufthygiene (TBplusi) sind in den Textbausteinen vollständig enthalten, werden also miterfüllt:
TBplus = höchstes QN aus 1.1.6 + ggf. TBplusi (Zusatzanforderungen Innenraumluft) + ggf. Zusatzanforderungen Rückbau, Klima ...

Der Planer kann anhand dieser Übersicht entscheiden, welche zusätzlichen Anforderungen ggf. Planungsziel sein sollen. Dabei ist zu prüfen, ob geeignete Produkte am Markt verfügbar sind, die auch die weiteren Planungsanforderungen erfüllen. 
Die Produktverfügbarkeit kann hier ggf. eingeschränkt sein!
Soweit Anforderungen mit Verweis auf Umweltzeichen oder Labels definiert sind, kann über diese nach geeigneten Produkten recherchiert werden.

Werden zusätzliche materialökologische Anforderungen genannt, findet man die Textbausteine / Leistungsschreibung der Anforderungen und detaillierte Anforderungsbeschreibungen im Unterreiter "Anforderungen / Textbausteine".

Zum Teil - insbesondere bei Anforderungen, die den späteren Rückbau und die sortenreine Trennung ermöglichen sollen - handelt es sich um Planungsanforderungen, die entsprechend im Planungsprozess berücksichtigt und standardmäßig ausgeschrieben werden müssen.
Diese sind ggf. als "projektbezogen / Planungsanforderung" gekennzeichnet.
Werden ausschließlich Planungsanforderungen und / oder keine weitergehenden Anforderungen genannt, gibt es auch keinen Unterreiter "Anforderungen / Textbausteine". In diesem Fall erfolgt lediglich ein Verweis auf die Textbausteine unter "Lokale Umwelt" / QN... bzw. sofern vorhanden TBplusi im Reiter "Innenraumluft".

Nachstehende detaillierte Übersichtstabelle zeigt etwas genauer die ggf. relevanten Einzelanforderung aus "Lokale Umwelt" sowie die ggf. genannten Zusatzanforderung mit Erläuterungen.

Allgemeine Informationen, sowie grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung der Textbausteine, FAQ) siehe oben → Reiter Erläuterung

Detaillierte Übersichtstabelle

anzeigen . . . 

Materialökologische Anforderungen
mineralische und nicht mineralische Dämmstoffe in Wärmdeämmverbundsystemen (WDVS)
Stand 01/2021
Nachweismöglichkeiten
Anforderungen zu Rückbau, Globale Umwelt, ...  
Kurztext Hauptziel der Anforderung Umweltzeichen Sonstige
Kriteriensteckbrief BNB_BN_4.1.4 Rückbau, Trennung, Verwertung 
tendenzielle Aussage als Planungshinweis:
zur Trennbarkeit

In Wärmedämmverbundsystemen (WDVS) werden Materialien mit sehr unterschiedlichen Rohstoffen und Eigenschaften durch Verklebung sehr dauerhaft miteinander verbunden. Die sortenreine Trennung ist daher grundsätzlich aufwändig, so dass eine hochwertige Wiederverwertung der einzelnen Bestandteile derzeit meist nicht wirtschaftlich ist.
Im Sinne einer besseren Trennbarkeit und Verwertbarkeit sollten daher auch alternative Konstruktionen, wie z.B. vorgehängte Fassaden, überprüft werden.
Symbol Rückbau + Verwertung  ./.
Anforderungen mit dem Ziel einer besseren Verwertbarkeit gemäß den Anforderungen aus BNB_BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt
Anforderungen gemäß QN1 (Mindestanforderung):
Dokumentation
Erläuterung: Die Dokumentation selbst trägt zwar noch nicht zu einer besseren Verwertbarkeit bei, bildet aber später die Grundlage zur Beurteilung der Verwertbarkeit. 

Symbol lokale Umwelt

Produktdatenblatt (PDB), Technisches Merkblatt (TM)
ggf. Nachweise / Herstellererklärungen für weitere Anforderungen,
EPD (wenn vorh.)
höhere Anforderungen gemäß QN5:
Blauer Engel (DE-UZ 140)
Erläuterung: Über die Zeichenanforderungen des Blauen Engels werden neben SVHC und CMR-Stoffen noch weitere Stoffe mit gefährlichen oder umweltbelastenden Eigenschaften ausgeschlossen.
Symbol lokale UmweltSymbol Rückbau + Verwertung EPD/PDB/TM mit Einschränkung1, div. Herstellererklärungen, Emissionsprüfbericht
weitergehende Anforderungen im Sinne einer besseren Verwertbarkeit 
keine weitergehenden stofflichen Anforderungen3
Planungsanforderung / projektbezogen:
besser rückbaubare Alternativen prüfen, z.B. vorgehängte Fassade
./. ./.
weitergehende umweltorientierte Anforderungen über den Lebenszyklus 
derzeit keine ./. ./.

 
Symbol lokale Umwelt
Diese Anforderung dient dem Schutz der lokalen Umwelt (Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft). Inhaltlich eingeschlossen ist auch der Gesundheitsaspekt Arbeitshygiene und im Prinzip auch die Innenraumluft. Diese wird allerdings mit einem eigenen Icon zusätzlich markiert.
Symbol Innenraumluft
Diese Anforderung dient der Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten. Sie trägt damit auch zu einem höheren Erfüllungsgrad bei der Bewertung der Raumluftqualität nach BNB_BN_3.1.3 bei.
Symbol Rückbau + Verwertung
Mit dieser Anforderung werden auch Umwelt- und Gesundheitsaspekte im Zuge von Rückbau und Verwertung berücksichtigt.

1 Produktdatenblätter (PDB) oder Technische Merkblätter (TM) folgen keinerlei Regeln und können nur als Nachweis herangezogen werden, wenn die erforderlichen Informationen auch prüfbar (d.h. z.B. das Fehlen von ausgeschlossenen Stoffen muss genannt sein) enthalten sind.
EPD: die angeführten Kriterien sind auch keine standardisierten Parameter einer EPD (Umweltproduktdeklaration) gemäß EN 15804 Grundregeln für die Produktkategorie Bauprodukte. In der Regel werden solche Informationen - wenn überhaupt - dann auch nur bei Produktdeklarationen und nicht bei Branchendeklarationen zu finden sein.
2 Sofern innerhalb der Qualitätsniveaus auf aggregierte Produktkennzeichnungen verwiesen wird (GiscodeEmicodeBlauer Engel etc.), ist es zulässig vergleichbare Nachweise (weitere Umweltzeichen, Angaben in Sicherheits- oder Produktdatenblättern etc.) heranzuziehen. Dabei bezieht sich die Vergleichbarkeit nur auf die Anforderungen hinsichtlich der jeweiligen Schadstoffgruppen gemäß Anlage 1 + 2 / BNB Kriterium 1.1.6.. Bei den Einzelanforderungen werden deshalb nur die für die Vergleichbarkeit notwendigen Anforderungen genannt.
3 Der Blaue Engel (DE-UZ 140) stellt bereits strenge Anforderungen zur Vermeidung von SVHC, CMR-Stoffen und halogenorganischen Verbindungen. Es werden daher keine weitergehenden Anforderungen an Dämmstoffe in WDVS gestellt.

Quellen

für BNB anzeigen . . .

Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:

für Dämmstoffe in Wärmedämmverbundsystemen anzeigen . . .

RAL Vergabegrundlage für Umweltzeichen: Blauer Engel DE-UZ 140 Umweltfreundliche Wärmedämmverbundsysteme; Ausgabe 2019 (Version 7 / Zugriff 08/2024)