Materialökologische Anforderungen: Brandschutzspachtelmassen, -coatings, -silikone

Informationen zu den Anforderungen an Brandschutzprodukte

   
  Besondere Hinweise zu den Anforderungen an Brandschutzspachtelmassen, -coatings, -silikone Inhalt aufklappen
 

Im Rahmen der Bewertung nach Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6 (Risiken für die lokale Umwelt, Erläuterungen s.u. "Allgemeine Informationen ..." + "Lokale Umwelt") werden Anforderungen in Bezug auf 6 Schadstoffgruppen formuliert. Für Brandschutzspachtelmassen, Brandschutzcoatings für Kabel oder Brandschutzsilikone sind demnach die hervorgehobenen Schadstoffgruppen zu bewerten:

1 Gefährliche und besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC)
2 Gefährliche Stoffe, die ausgelaugt werden können
Schwermetalle (bei Bodenbelägen als Stabilisatoren in Kunststoffen)
4 Flüchtige organische Verbindungen (VOC) einschließlich organische Lösemittel
5 Halogenierte Kälte- und Treibmittel
6 Biozide

Planungshinweis hinsichtlich Innenraumluftqualität

Soll ein Gebäude nach BNB zertifiziert werden, ist es im Rahmen von Kriteriensteckbrief 3.1.3 (Innenraumlufthygiene, Erläuterungen s.u. "Allgemeine Informationen" + "Innenraumluft") u.a. erforderlich, eine Raumluftmessung durchzuführen. Auch ohne Gebäudezertifizierung ist es inzwischen bei vielen öffentlichen Auftraggebern üblich, vor Aufnahme der Gebäudenutzung eine sog. "Freimessung" durchzuführen. Erfahrungsgemäß lassen sich die geforderten Raumluftwerte dann erreichen, wenn die Auswahl und Verwendung der eingesetzten Materialien auf einem ganzheitlichen Konzept zur Vermeidung von Emissionen aus Bauprodukten basiert. In der Regel wird dies mit den Anforderungen unter "Lokale Umwelt" / QN5 umgesetzt. Für eine höhere Planungssicherheit bezüglich der gewünschten Raumluftqualität kann es aber auch sinnvoll sein, höhere Anforderungen an die Produktauswahl zu stellen. Infos und ggf. zusätzliche Anforderungen finden sich im Reiter "Innenraumluft".

Im Fall der Brandschutzspachtelmassen, Brandschutzcoatings für Kabel oder Brandschutzsilikone sind unter "Lokale Umwelt" lediglich bestimmte Flammschutzmittel ausgeschlossen. Vorrang haben bei diesen Produkten natürlich die Brandschutzeigenschaften, die gewährleistet sein müssen. Trotzdem kann auch hier versucht werden, Produkte mit möglichst geringem VOC- / SVOC-Gehalt auszuwählen, sowie bei den Silikonen Amin- oder Oximvernetzer zu vermeiden. Es empfiehlt sich, die entsprechende Produktverfügbarkeit im Vorfeld zu prüfen → Reiter Innenraumluft.
Weiterführende Informationen zu den Vernetzungstypen und Identifizierungsmöglichkeiten von Silikonen findet man in WECOBIS unter
Baustoffinformationen / Silikon-Dichtstoffe / Reiter Übersicht mit Erläuterungen zu den Vernetzungstypen und Identifizierungsmöglichkeiten

Hinweis zum Geltungsbereich

Die folgenden materialökologischen Anforderungen betreffen Vor-Ort verarbeitete Brandschutzspachtelmassen, Brandschutzcoatings für Kabel oder Brandschutzsilikone. Hierzu gehören auch Verklebungen bzw. Abdichtungen mit Brandschutzanforderungen.
  Wo finde ich weitere Hilfestellung und Informationen zur Umwelt- und Gesundheitsrelevanz von Brandschutzspachtelmassen, Brandschutzcoatings für Kabel oder Brandschutzsilikonen? Gibt es auch eine Übersicht mit Umweltzeichen (z.B. Blauer Engel) oder anderen Deklarationen (z.B. GISCODE, EPD)? Inhalt aufklappen
  Für Brandschutzspachtelmassen, Brandschutzcoatings für Kabel oder Brandschutzsilikone, wie sie hier in den materialökologischen Anforderungen adressiert sind, gibt es derzeit noch keine passenden WECOBIS-Baustoffinformationen zur Umwelt- und Gesundheitsrelevanz im Lebenszyklus. 

Quellen

für BNB / QNG anzeigen . . .

Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:

Die Angaben zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) beziehen sich auf

Übersicht Qualitätsniveau - Anforderungen - Nachweismöglichkeiten

Brandschutzspachtelmasse,- coatings,- silikone nach BNB_BN_1.1.6, Anlage 1, Pos. 44 + QNG-313, Pos. 13.2

QN Anforderungen typische Nachweise
QN1
=
QNG
Dokumentation + Deklaration SVHC PDB, TM, SDB
QN2 Ausschluss bestimmter gefährlicher Einzelstoffe (Flammschutzmittel):
- Chlorparaffine (CP),
- Polybromierte Diphenylether (PBDE),
- Polybromierte Biphenyle (PBB),
- Tris(2-chlorethyl)phosphat (TCEP).
Herstellererklärung
QN3
QN4
QN5
=
QNG
Hinweise zur Nutzung der Übersicht

QN = Qualitätsniveau / QNG = Qualitätssiegel Nachhaltiges GebäudeSVHC = besonders besorgniserregende Stoffe nach REACH / PDB = Produktdatenblatt / TM = Technisches Merkblatt, auch: TD = Technisches Datenblatt / NDB = Nachhaltigkeitsdatenblatt / SDB = SicherheitsdatenblattabZ = allgemeine bauaufsichtliche Zulassung / LE = Leistungerklärung

Die Übersicht zeigt die unterschiedlichen Anforderungen zu den Qualitätsniveaus (QN) gemäß Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) / Kriterium 1.1.6 (Risiken für die lokale Umwelt) an die jeweilige Bauproduktgruppe, sowie (mögliche) typische Nachweisdokumente, die üblicherweise zu Dokumentation und Nachweis dienen. Je nach Bauproduktgruppe gelten die gleichen Anforderungen ggf. für mehrere Qualitätsniveaus, siehe Übersichtstabelle. Textbausteine finden sich dann nur für das jeweils höchste QN (z.B. nur QN3 und kein QN2, wenn die Anforderungen von QN2 und QN3 gleich sind).
Die Mindestanforderungen an die Dokumentation und Deklaration sind grundsätzlich einzuhalten.
QNs mit Hyperlinkfunktion verweisen direkt auf die entsprechenden Textbausteine, aktive Anforderungen mit Hyperlinkfunktion auf Seiten zur Produktrecherche.

Bei der mit "= QNG" markierten Anforderung handelt es sich auch um die für diese Produktgruppe relevante Qualitätsanforderung an die Schadstoffvermeidung in Baumaterialien für das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG) entsprechend QNG-Anforderungskatalog / Anhangdokument 313. Auch hierfür gelten immer die Mindestanforderungen an die Dokumentation und Deklaration. Weitere Informationen siehe → Reiter Erläuterung

Der Planer kann anhand der kurzen Übersicht entscheiden, welche Anforderungsqualität (QN) Planungsziel sein soll. Dabei ist zu prüfen, ob geeignete Produkte am Markt verfügbar sind, die auch die weiteren Planungsanforderungen erfüllen. Soweit Anforderungen mit Verweis auf Umweltzeichen oder Labels definiert sind, kann über diese nach geeigneten Produkten recherchiert werden.

Die Textbausteine / Leistungsschreibung der Anforderungen und detaillierte Anforderungsbeschreibungen findet man in den Unterreitern
Übersichtstabelle | Textbausteine QN ... I QN ...

Nachstehende detaillierte Übersichtstabelle zeigt die Einzelanforderung sowie ggf. weitere mögliche Nachweisdokumente zu diesen auf.
Das Icon  kennzeichnet dabei Anforderungen, welche die Innenraumluftqualität massgeblich verbessern können.

Allgemeine Informationen, sowie grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung der Textbausteine, FAQ) siehe oben → Reiter Erläuterung

Produktgruppenspezifische Informationen zu den Anforderungen siehe unten → "Spezifische Hinweise zu Geltungsbereich, Anforderung, Dokumentation + Deklaration"

Detaillierte Übersichtstabelle

anzeigen . . . 

Materialökologische Anforderungen
Brandschutzspachtelmassen, Brandschutzcoatings für Kabel oder Brandschutzsilikonen
Stand 11/2020
Nachweismöglichkeiten entsprechend Anforderung
Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6  
Kurztext Anforderungen gemäß Pos. 44 in Qualitätsniveau (QN) Hauptziel der Anforderung  Standardnachweise entsprechend Anforderung Umweltzeichen (sofern nicht Standardnachweis) Sonstige
QN1 QN2 QN3 QN4 QN5
Mindestanforderungen QN1 - QN5
Allgemeine Produktdokumentation + + + + + Symbol lokale Umwelt ./. EPD
(wenn vorh.)
Deklaration besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) > 0,1% + + + + + Symbol lokale Umwelt  - PDB/TM mit Einschränkung1,
EPD (wenn vorh.)
Anforderungen ab QN2:
Ausschluss von Chlorparaffinen (SCCP, MCCP, LCCP) > 0,1%
Hinweis:
Nur SCCP sind SVHC.
- + + + + Symbol lokale UmweltSymbol Innenraumluft - SDB2 nur für SVHC
(wenn keine deklariert), ggf. zusätzl. Analyseergebnisse
Ausschluss von Polybromierten Biphenylen (PBB) > 0,1%
Hinweis: PBB sind keine SVHC.
- + + + + Symbol lokale UmweltSymbol Innenraumluft - ggf. zusätzl. Analyseergebnisse
Ausschluss von Polybromierten Diphenylether (PBDE) > 0,1%
Hinweis: Die meisten sind keine SVHC.
- + + + +

Symbol lokale UmweltSymbol Innenraumluft

- SDB2 nur für SVHC (wenn keine deklariert), ggf. zusätzl. Analyseergebnisse
Ausschluss von Tris(2-chlorethyl)phosphat (TCEP) > 0,1%
Hinweis: TCEP ist ein SVHC.
- + + + + Symbol lokale UmweltSymbol Innenraumluft - SDB2 (wenn keine SVHC deklariert), ggf. zusätzl. Analyseergebnisse
 
Symbol lokale Umwelt
Diese Anforderung dient dem Schutz der lokalen Umwelt (Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft). Inhaltlich eingeschlossen ist auch der Gesundheitsaspekt Arbeitshygiene und im Prinzip auch die Innenraumluft. Diese wird allerdings mit einem eigenen Icon zusätzlich markiert.
Symbol Innenraumluft
Diese Anforderung dient der Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten. Sie trägt damit auch zu einem höheren Erfüllungsgrad bei der Bewertung der Raumluftqualität nach BNB_BN_3.1.3 bei.
Symbol Rückbau + Verwertung
Mit dieser Anforderung werden auch Umwelt- und Gesundheitsaspekte im Zuge von Rückbau und Verwertung berücksichtigt.

1 Produktdatenblätter (PDB) oder Technische Merkblätter (TM) folgen keinerlei Regeln und können nur als Nachweis herangezogen werden, wenn die erforderlichen Informationen auch prüfbar (d.h. z.B. das Fehlen von ausgeschlossenen Stoffen muss genannt sein) enthalten sind.
EPD: die angeführten Kriterien sind auch keine standardisierten Parameter einer EPD (Umweltproduktdeklaration) gemäß EN 15804 Grundregeln für die Produktkategorie Bauprodukte. In der Regel werden solche Informationen - wenn überhaupt - dann auch nur bei Produktdeklarationen und nicht bei Branchendeklarationen zu finden sein.

2 Das Sicherheitsdatenblatt (SDB) kann als Nachweis dienen, wenn die entsprechenden CAS-Nummern, bzw. H-Sätze oder R-Sätze der ausgeschlossenen Stoffe (s. Textbausteine) nicht genannt sind, bzw. lässt das SDB Rückschlüsse auf Nichterfüllung der Anforderungen zu bei Nennung der jeweiligen CAS-Nr., H- oder R-Sätze. Für Nennung oder Nichtnennung werden die Kennzeichnungs- oder Einstufungsgrenzwerte herangezogen, die für die jeweiligen Stoffe gelten. Diese können im Einzelfall jedoch auch über 0,1% liegen.

Quellen

für BNB / QNG anzeigen . . .

Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:

Die Angaben zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) beziehen sich auf

Übersicht alternativer Textbausteine / allgemeine Produktdokumentation

nach BNB_BN_1.1.6, Anlage 1, Pos. 0, QN1 + QNG-313, Pos. 1.1 / BNB_BN_5.2.2 oder weitergehend

Textbaustein Dokumentation (Mindestanforderung)

Alternative 1 / Anforderungen an die Produktdokumentation für bestimmte Bauprodukte nach Anlage 1 des BNB-Kriteriums 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt" als Mindestanforderung für die Zertifizierung nach BNB, erforderlich auch für den Nachweis der QNG-Anforderungen.

Textbaustein Dokumentation für alle Bauprodukte 

Alternative 2 / Produktdokumentation für alle Bauprodukte nach BNB-Kriterium 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", Seite B1, höchstes Anforderungsniveau

Textbaustein Dokumentation + Ausschluss von SVHC und Bioziden

Alternative 3 / Produktdokumentation für alle Bauprodukte, weitergehende Anforderung mit Ausschluss besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) und von Bioziden für alle Produktgruppen

Hinweise zur Nutzung und Auswahl

Auswahl und Anpassung
In der Übersicht werden 3 alternative Textbausteine / Leistungsbeschreibungen für die Produktdokumentation angezeigt und über Links (Hrefs) zum download angeboten. Nachfolgend sind diese kurz beschrieben. Die Textbausteine sind durch den Nutzer zu vervollständigen und an seine eigenen Bedürfnisse anzupassen. Die Hinweise zu den einzelnen Textbausteinen sind dabei zu berücksichtigen. 

Alternative 1 / Dokumentation (Mindestanforderung) für bestimmte Bauprodukte
Die Produktdokumentation und -deklaration (SVHC und ggf. Biozide) ist als Mindestanforderung (= QN1) für alle im Kriteriensteckbrief BNB 1.1.6 / Anlage 1 aufgeführten Bauproduktgruppen zu erbringen und gilt grundsätzlich, d.h. auch für höhere QNs. Fehlt diese, oder hat sie "Lücken", kann das Gebäude insgesamt nicht nach BNB zertifiziert werden! Die Dokumentation der eingesetzten Produkte und deren Eigenschaften dient dem vollständigen Nachweis der eingebauten Materialien und als Grundlage zur Bewertung der relevanten Bauprodukte. Die qualitative Bewertung der Bauprodukte erfolgt erst ab QN2 bis QN5. Es wird daher nicht empfohlen, allein QN1 als Ziel für die Bauproduktauswahl zu definieren. (produktgruppenspezifisch s.u.)
Die hier beschriebene Dokumentation und Deklaration gehört auch zu den Anforderungen zur Schadstoffvermeidung in Baumaterialien für das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG). weitere Infos zum QNG → Reiter Erläuterung

Alternative 2 / Dokumentation für alle Bauprodukte
Als weitergehende Anforderung wird eine umfassende Dokumentation für alle verbauten Materialien gefordert. Dies entspricht BNB-Kriterium 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", Seite B1 / höchstes Anforderungsniveau.

Alternative 3 / Dokumentation + Ausschluss SVHC + Ausschluss Biozide
Anstelle der Deklaration wird weitergehend und zusätzlich zur Dokumentation auch der Ausschluss aller SVHC (REACH Artikel 59) und Biozide (außer zur Topfkonservierung) verlangt. 
Diese Anforderung entspricht in der Regel auch den bauproduktgruppenspezifischen Einzelanforderungen, die in höheren Qualitätsniveaus nach BNB_BN_1.1.6 jeweils für bestimmte Bauprodukte verlangt werden. Diese über BNB_BN_1.1.6 hinausgehende Anforderung erscheint im Sinne des Schutzes der (lokalen) Umwelt und einer Wiederverwertbarkeit der Baustoffe grundsätzlich sinnvoll.

Spezifische Anforderungsbeschreibung Dokumentation + Deklaration

anzeigen . . .

Geltungsbereich + betrachtete Schadstoffe

Die Anforderungen gelten für Brandschutzspachtelmassen, Brandschutzcoatings für Kabel oder Brandschutzsilikone.
Betrachtete Stoffe für Einzelnachweise oder Nachweis Gleichwertigkeit:
gefährliche Stoffe

Mindestanforderung Produktdokumentation

Mindestens vorzulegen sind hierfür:

Mindestanforderung Deklaration besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC)

Deklaration von Stoffen, die unter der Chemikalienverordnung REACH (EG/1906/2006) als besonders besorgniserregend (SVHC) identifiziert und in die gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste (sogenannte „Kandidatenliste“) aufgenommen wurden, ab 0,1 Gewichtsprozenten pro Einzelstoff.

Nachweismöglichkeiten:

Quellen

für BNB / QNG anzeigen . . .

Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:

Die Angaben zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) beziehen sich auf

Textbaustein / Leistungsbeschreibung

Brandschutzspachtelmasse,- coatings,- silikone nach BNB_BN_1.1.6, Anlage 1, Pos. 44, QN5 + QNG-313, Pos. 13.2

Ausschluss von Chlorparaffinen C10-C>17 / CP (maximal zulässiger Grenzwert 0,1 Massenprozent);
Ausschluss von Polybromierten Biphenylen / PBB (maximal zulässiger Grenzwert 0,1 Massenprozent);
Ausschluss Polybromierter Diphenylether / PBDE (maximal zulässiger Grenzwert 0,1 Massenprozent);
Ausschluss von Tris(2-chlorethyl)phosphat / TCEP (maximal zulässiger Grenzwert 0,1 Massenprozent).

Hinweise zur Nutzung

Im Abschnitt "Textbaustein / Leistungsbeschreibung ..." sind die Anforderungen als kurze Leistungsbeschreibung zusammengefasst.
Im Abschnitt "Detaillierte Anforderungsbeschreibung" werden die Anforderungen genauer erläutert und mögliche Nachweisdokumente benannt.

Die Textbausteine und Anforderungen können als PDF heruntergeladen und als Anhang zum Leistungsverzeichnis bereitgestellt werden, um damit dem Bieter die Kriterien zum Nachweis der Gleichwertigkeit mit dem geforderten Umwelt- / Gütezeichen zur Verfügung zu stellen.

Für die Erfüllung von QN5 werden im Fall der Brandschutzspachtelmassen, Brandschutzcoatings für Kabel oder Brandschutzsilikone keine höheren Anforderungen gestellt als für QN2 bis QN4. Es finden sich deshalb nur unter QN5 Textbausteine, die die Anforderungen der niedrigeren Qualitätsniveaus automatisch mit erfüllen.
Zusätzlich gelten grundsätzlich die Anforderungen an die Dokumentation und Deklaration gemäß QN1.

Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)
Bei dieser Anforderung handelt es sich auch um die für diese Produktgruppe relevante Qualitätsanforderungen an die Schadstoffvermeidung in Baumaterialien für das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG) entsprechend QNG-Anforderungskatalog / Anhangdokument 313. Hinzu kommen auch hier die Anforderungen an Dokumentation und Deklaration gemäß QN1. Weitere Informationen siehe → Reiter Erläuterung

Die folgenden materialökologischen Anforderungen betreffen flammhemmend ausgerüstete, vor-Ort verarbeitete Oberflächenbeschichtungen und Spachtelmassen auf überwiegend nicht mineralischen Oberflächen. Dazu gehören auch Verklebungen bzw. Abdichtungen mit Brandschutzanforderungen.

Besondere Hinweise + ggf. Hintergrundinformationen zu den spezifischen Anforderungen, sowie weitere grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung, FAQ) siehe auch → Reiter Erläuterung und → Muster-Leistungsverzeichnis mit Beispielen.

Download Gesamt-PDF

Detaillierte Anforderungsbeschreibung

anzeigen . . .

Nachfolgende detaillierte Anforderungen an die Produkt-Dokumentation und -Deklaration, sowie an bestimmte Inhaltsstoffe sind von Brandschutzspachtelmassen, Brandschutzcoatings für Kabel oder Brandschutzsilikonen einzuhalten:

Produktdokumentation

gemäß Produktdokumentation BNB_BN_1.1.6, Textbausteine Qualitätsniveau QN1 
Die spezifische Anforderungsbeschreibung zur Dokumentation, z.B. abZ oder ähnliches in Abhängigkeit von der jeweiligen Bauproduktgruppe, ist dabei zu beachten.

Deklaration besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC)

Deklaration von Stoffen, die unter der Chemikalienverordnung REACH (EG/1906/2006) als besonders besorgniserregend (SVHC) identifiziert und in die gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste (sogenannte „Kandidatenliste“) aufgenommen wurden, ab 0,1 Gewichtsprozenten pro Einzelstoff.

Nachweismöglichkeiten:

Ausschluss bestimmter gefährlicher Einzelstoffe (CP, PBDE, TCEP)

Für Brandschutzspachtelmassen, Brandschutzcoatings für Kabel oder Brandschutzsilikone ist nachzuweisen, dass diese keines der folgenden Flammschutzmittel enthalten:

  • Chlorparaffine C10-C>17 (CP)
    Hinweise: Nur SCCP sind SVHC, deshalb nicht vollständig über SVHC-Ausschluss erfasst.
    CAS-Nummern: 85535-84-8 (SCCP), 85535-85-9 (MCCP), 85535-86-0 (LCCP))
  • Polybromierte Biphenyle (PBB)
    Hinweise: PBB sind keine SVHC.
    CAS-Nummern (Auswahl): 40088-45-7 (TetraBB), 56307-79-0 (PentaBB), 59080-40-9, 59536-65-1 (HexaBB), 67733-52-2, 6355-01-8 (HeptaBB), 27858-07-7 (OctaBB), 27753-52-2, 69278-62-2, 119264-62-9, 119264-63-0 (NonaBB), 13654-09-6 (DecaBB)
  • Polybromierte Diphenylether (PBDE)
    Hinweise: Die meisten PBDE sind keine SVHC.
    CAS-Nummern (Auswahl): 40088-47-9 (TetraBDE), 32534-81-9 (PentaBDE), 36483-60-0 (HexaBDE), 68928-80-3 (HeptaBDE), 32536-52-0 (OctaBDE), 63936-56-1 (NonaBDE), 1163-19-5 (DecaBDE)
  • Tris(2-chlorethyl)phosphat (TCEP)
    Hinweise: TCEP ist ein SVHC.
    CAS-Nummer: 115-96-8

Als Verunreinigungen dürfen nicht mehr als 0,1 Massenprozent im Produkt enthalten sein.

Nachweismöglichkeiten:

  • Herstellererklärung, dass keine entsprechenden Stoffe enthalten sind
  • Sicherheitsdatenblatt (SDB) (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind, z.B. zu SVHC)
  • EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)

Quellen

für BNB / QNG anzeigen . . .

Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:

Die Angaben zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) beziehen sich auf

Übersicht - Anforderungen Innenraumlufthygiene - Nachweismöglichkeiten

Brandschutzspachtelmassen, -coatings, -silikone + Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3

QN / TB Anforderungen typische Nachweise
QN5

aus "Lokale Umwelt":

Ausschluss bestimmter gefährlicher Einzelstoffe (Flammschutzmittel):
- Chlorparaffine (CP),
- Polybromierte Diphenylether (PBDE),
- Polybromierte Biphenyle (PBB),
- Tris(2-chlorethyl)phosphat (TCEP).

Herstellererklärung
Symbol Innenraumluft weitergehende Anforderungen "Innenraumluft":  
TBplusi

+ Beschränkung des VOC- und SVOC-Gehalts auf max. 6 Gewichtsprozent;

Produktverfügbarkeit evtl. eingeschränkt:
+ Ausschluss von amin- oder oximvernetzenden Silikon-Dichtstoffen.

Herstellererklärung
- gewerkeübergreifender Textbaustein → Planungsziele Innenraumluft -
Hinweise zur Nutzung

QN = Qualitätsniveau aus BNB_BN_1.1.6 "Lokale Umwelt" / TB = Textbaustein / SVHC = besonders besorgniserregende Stoffe nach REACH / PDB = Produktdatenblatt / TM = Technisches Merkblatt, auch TD = Technisches Datenblatt / NDB = Nachhaltigkeitsdatenblatt / SDB = SicherheitsdatenblattabZ = allgemeine bauaufsichtliche Zulassung / LE = Leistungerklärung /
TBplusi = mögliche weitergehende Anforderungen / Textbausteine hins. Innenraumluftqualität, die über die in BNB 1.1.6 ggf. bereits berücksichtigten Anforderungen hins. Innenraumluftqualität hinausgehen.

Der Reiter "Innenraumluft" soll darüber Auskunft geben, inwieweit Anforderungen hinsichtlich Innenraumluftqualität bereits in den Anforderungen zur "Lokalen Umwelt" berücksichtigt sind. Gegebenenfalls werden hier zusätzliche produktgruppenspezifische Anforderungen an besonders emissionsarme Produkte genannt, die zur weitergehenden Absicherung eines hohen Erfüllungsgrades bei der Bewertung der Raumluftqualität beitragen können. Diese erfolgt im Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) in Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 „Innenraumlufthygiene". Bei vielen öffentlichen Auftraggebern ist es inzwischen auch ohne Gebäudezertifizierung üblich, vor Aufnahme der Gebäudenutzung eine Raumluftmessung, sog. "Freimessung", durchzuführen.

Darstellung der Ziele hinsichtlich Innenraumluftqualität für alle Projektbeteiligten:
gewerkeübergreifender Textbaustein Teil 1 / Planungsziele Innenraumluft

Der Bezug wird jeweils nur zum höchsten Qualitätsniveau aus BNB_BN_1.1.6 "Lokale Umwelt" hergestellt. Werden zusätzliche Anforderungen genannt, findet man wie unter "Lokale Umwelt" (mögliche) typische Nachweisdokumente und einen direkten Link zu den produktgruppenspezifischen Textbausteinen Teil 2 über den Link "TBplusi". Die Anforderungen zum höchsten Qualitätsniveau aus BNB_BN_1.1.6 sind in diesen Textbausteinen TBplusi vollständig enthalten, werden also miterfüllt:
TBplusi = höchstes QN aus 1.1.6 + Zusatzanforderungen Innenraumluft

Der Planer kann anhand dieser Übersicht entscheiden, welche zusätzlichen Anforderungen ggf. Planungsziel sein sollen. Dabei ist zu prüfen, ob geeignete Produkte am Markt verfügbar sind, die auch die weiteren Planungsanforderungen erfüllen. Soweit Anforderungen mit Verweis auf Umweltzeichen oder Labels definiert sind, kann über diese nach geeigneten Produkten recherchiert werden.

Die Textbausteine / Leistungsschreibung der Anforderungen und detaillierte Anforderungsbeschreibungen findet man in den Reitern
Übersichtstabelle | Anforderungen / Textbausteine.
Werden keine weitergehenden Anforderungen empfohlen, gibt es keinen Unterreiter "Anforderungen / Textbausteine". In diesem Fall erfolgt lediglich ein Verweis auf die Textbausteine unter "Lokale Umwelt" / QN ....

Nachstehende detaillierte Übersichtstabelle zeigt etwas genauer die ggf. relevanten Einzelanforderung aus "Lokale Umwelt" sowie die ggf. genannten Zusatzanforderung mit Erläuterungen.
Das Icon  kennzeichnet dabei Anforderungen, welche die Innenraumluftqualität massgeblich verbessern können.

Allgemeine Informationen, sowie grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung der Textbausteine, FAQ) siehe oben → Reiter Erläuterung

Detaillierte Übersichtstabelle

anzeigen . . . 

Materialökologische Anforderungen
Brandschutzspachtelmassen, Brandschutzcoatings für Kabel oder Brandschutzsilikone
Stand 11/2020
Nachweismöglichkeiten
Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 Innenraumlufthygiene  
Kurztext Hauptziel der Anforderung Umweltzeichen Sonstige
Anforderungen gemäß BNB_BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt, die bereits zu einer höheren Qualität der Innenraumluft beitragen.
Anforderungen gemäß QN1 (Mindestanforderung): Dokumentation
Erläuterung: 
Die Dokumentation selbst trägt zwar noch nicht zu einer höheren Qualität der Innenraumluft bei, erleichtert aber ggf. die Suche nach Verursachern von Raumluftproblemen und dient der Qualitätskontrolle.

Symbol lokale Umwelt

Produktdatenblatt (PDB), Technisches Merkblatt (TM), Sicherheitsdatenblatt (SDB) + ggf. Nachweise / Herstellererklärungen für weitere Anforderungen,
EPD (wenn vorh.)
Ausschluss von bestimmten gefährlichen Flammschutzmitteln > 0,1%: 
- Chlorparaffinen (SCCP, MCCP, LCCP)
- Polybromierten Diphenylether (PBDE)
- Tris(2-chlorethyl)phosphat (TCEP)
Symbol lokale UmweltSymbol InnenraumluftSymbol Rückbau + Verwertung

 
PDB/TM mit Einschränkung1, Sicherheitsdatenblatt, Herstellererklärung, 
ggf. zusätzl. Analyseergebnisse
Weitergehende Anforderungen an besonders emissionsarme Produkte, die zu einer hohen Qualität der Innenraumluft beitragen.
+ Ausschluss von amin- oder oximvernetzenden Silikon-Dichtstoffen;
+ Beschränkung des VOC- und SVOC-Gehalts auf max. 6 Gewichtsprozent
Symbol Innenraumluft Herstellererklärung, SDB/PDB/TM/EPD mit Einschränkung1

 
Symbol lokale Umwelt
Diese Anforderung dient dem Schutz der lokalen Umwelt (Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft). Inhaltlich eingeschlossen ist auch der Gesundheitsaspekt Arbeitshygiene und im Prinzip auch die Innenraumluft. Diese wird allerdings mit einem eigenen Icon zusätzlich markiert.
Symbol Innenraumluft
Diese Anforderung dient der Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten. Sie trägt damit auch zu einem höheren Erfüllungsgrad bei der Bewertung der Raumluftqualität nach BNB_BN_3.1.3 bei.
Symbol Rückbau + Verwertung
Mit dieser Anforderung werden auch Umwelt- und Gesundheitsaspekte im Zuge von Rückbau und Verwertung berücksichtigt.

1 Produktdatenblätter (PDB) oder Technische Merkblätter (TM) folgen keinerlei Regeln und können nur als Nachweis herangezogen werden, wenn die erforderlichen Informationen auch prüfbar (d.h. z.B. das Fehlen von ausgeschlossenen Stoffen muss genannt sein) enthalten sind.
EPD: die angeführten Kriterien sind auch keine standardisierten Parameter einer EPD (Umweltproduktdeklaration) gemäß EN 15804 Grundregeln für die Produktkategorie Bauprodukte. In der Regel werden solche Informationen - wenn überhaupt - dann auch nur bei Produktdeklarationen und nicht bei Branchendeklarationen zu finden sein.

Quellen

für BNB anzeigen . . .

Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:

Textbausteine / Leistungsbeschreibung

Brandschutzspachtelmassen, -coatings, -silikone / Produktanforderungen Innenraumlufthygiene

Ausschluss von amin- oder oximvernetzenden Silikon-Dichtstoffen [Produktverfügbarkeit prüfen];
Ausschluss bestimmter gefährlicher Einzelstoffe (Flammschutzmittel):
- Chlorparaffine (CP),
- Polybromierte Diphenylether (PBDE),
- Polybromierte Biphenyle (PBB),
- Tris(2-chlorethyl)phosphat (TCEP);
Beschränkung des VOC- und SVOC-Gehalts auf max. 6 Gewichtsprozent.

Hinweis zur Nutzung

Im Abschnitt "Textbaustein / Leistungsbeschreibung" sind die Anforderungen als kurze Leistungsbeschreibung zusammengefasst.
Im Abschnitt "Detaillierte Anforderungsbeschreibung" werden die Anforderungen genauer erläutert und mögliche Nachweisdokumente benannt.

Die Textbausteine und Anforderungen können als PDF heruntergeladen und als Anhang zum Leistungsverzeichnis bereitgestellt werden, um damit dem Bieter die Kriterien zum Nachweis der Gleichwertigkeit mit dem geforderten Umwelt- / Gütezeichen zur Verfügung zu stellen.

Die Anforderungen zu QN5 / BNB_BN_1.1.6 sind in den Textbausteinen vollständig enthalten, werden also miterfüllt. Anforderungen, die nicht Planungsziel sein sollen, müssen vom Nutzer enstprechend projektspezifisch gestrichen werden.

Die Produktverfügbarkeit für Brandschutzsilikon-Produkte, die keine Amin- oder Oximvernetzer sind, könnte eingeschränkt sein und sollte im Vorfeld geprüft werden.
Weiterführende Informationen zu den Vernetzungstypen und Identifizierungsmöglichkeiten von Silikonen findet man in WECOBIS unter
Baustoffinformationen / Silikon-Dichtstoffe / Reiter Übersicht mit Erläuterungen zu den Vernetzungstypen und Identifizierungsmöglichkeiten

Besondere Hinweise + Hintergrundinformationen zu den spezifischen Anforderungen und zur Produktgruppe, sowie weitere grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung, FAQ) siehe auch → Reiter Erläuterung und → Muster-Leistungsverzeichnis mit Beispielen.

Download Gesamt-PDF

Detaillierte Anforderungsbeschreibung

anzeigen . . . 

Nachfolgende detaillierte Anforderungen an die Produkt-Dokumentation und -Deklaration, sowie an bestimmte Inhaltsstoffe sind von Brandschutzspachtelmassen, Brandschutzcoatings für Kabel oder Brandschutzsilikonen einzuhalten:

Produktdokumentation

gemäß Produktdokumentation BNB_BN_1.1.6, Textbausteine Qualitätsniveau QN1 
Die spezifische Anforderungsbeschreibung zur Dokumentation, z.B. abZ oder ähnliches in Abhängigkeit von der jeweiligen Bauproduktgruppe, ist dabei zu beachten.

Verwendungsausschluss amin- oder oximvernetzender Silikone [Produktverfügbarkeit prüfen]

Die Verwendung von aminvernetzenden oder oximvernetzenden Silikon-Dichtstoffen ist ausgeschlossen.

Nachweismöglichkeiten:

  • Herstellererklärung
  • Sicherheitsdatenblatt, PDB, TM, EPD (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
  • Chemische Analysen (wenn vorhanden)

Deklaration besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC)

Deklaration von Stoffen, die unter der Chemikalienverordnung REACH (EG/1906/2006) als besonders besorgniserregend (SVHC) identifiziert und in die gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste (sogenannte „Kandidatenliste“) aufgenommen wurden, ab 0,1 Gewichtsprozenten pro Einzelstoff.

Nachweismöglichkeiten:

Ausschluss bestimmter gefährlicher Einzelstoffe (CP, PBDE, TCEP)

Für Brandschutzspachtelmassen, Brandschutzcoatings für Kabel oder Brandschutzsilikone ist nachzuweisen, dass diese keines der folgenden Flammschutzmittel enthalten:

  • Chlorparaffine C10-C>17 (CP)
    Hinweise: Nur SCCP sind SVHC, deshalb nicht vollständig über SVHC-Ausschluss erfasst.
    CAS-Nummern: 85535-84-8 (SCCP), 85535-85-9 (MCCP), 85535-86-0 (LCCP))
  • Polybromierte Biphenyle (PBB)
    Hinweise: PBB sind keine SVHC.
    CAS-Nummern (Auswahl): 40088-45-7 (TetraBB), 56307-79-0 (PentaBB), 59080-40-9, 59536-65-1 (HexaBB), 67733-52-2, 6355-01-8 (HeptaBB), 27858-07-7 (OctaBB), 27753-52-2, 69278-62-2, 119264-62-9, 119264-63-0 (NonaBB), 13654-09-6 (DecaBB)
  • Polybromierte Diphenylether (PBDE)
    Hinweise: Die meisten PBDE sind keine SVHC.
    CAS-Nummern (Auswahl): 40088-47-9 (TetraBDE), 32534-81-9 (PentaBDE), 36483-60-0 (HexaBDE), 68928-80-3 (HeptaBDE), 32536-52-0 (OctaBDE), 63936-56-1 (NonaBDE), 1163-19-5 (DecaBDE)
  • Tris(2-chlorethyl)phosphat (TCEP)
    Hinweise: TCEP ist ein SVHC.
    CAS-Nummer: 115-96-8

Als Verunreinigungen dürfen nicht mehr als 0,1 Massenprozent im Produkt enthalten sein.

Nachweismöglichkeiten:

  • Herstellererklärung, dass keine entsprechenden Stoffe enthalten sind
  • Sicherheitsdatenblatt (SDB) (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind, z.B. zu SVHC)
  • EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)

Beschränkung des VOC- und SVOC-Gehalts auf maximal 6 Gewichtsprozent

Der Gesamt-VOC-Gehalt (Summe aus VOC und SVOC) von Produkten, die im Innenraum angewandt werden, darf maximal 6 Gewichtsprozent betragen.

Nachweismöglichkeiten:

  • Herstellererklärung
  • Sicherheitsdatenblatt, PDB, TM, EPD (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
  • Chemische Analysen (wenn vorhanden)

Quellen

für BNB anzeigen . . .

Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:

Übersicht - weitergehende Anforderungen - Nachweismöglichkeiten

Brandschutzspachtelmassen, -coatings, silikone und Rückbau, Klimaschutz, ...

QN / TB Anforderungen typische Nachweise
QN5

aus "Lokale Umwelt":

Ausschluss bestimmter gefährlicher Einzelstoffe (Flammschutzmittel):
- Chlorparaffine (CP),
- Polybromierte Diphenylether (PBDE),
- Polybromierte Biphenyle (PBB),
- Tris(2-chlorethyl)phosphat (TCEP).

Herstellererklärung
Symbol Innenraumluft weitergehende Anforderungen "Innenraumluft":
 
TBplusi

+ Beschränkung des VOC- und SVOC-Gehalts auf max. 6 Gewichtsprozent;

Produktverfügbarkeit evtl. eingeschränkt:
+ Ausschluss von amin- oder oximvernetzenden Silikon-Dichtstoffen.

Herstellererklärung
-

gewerkeübergreifender Textbaustein → Planungsziele Innenraumluft

-
  weitergehende Anforderungen "Rückbau, Globale Umwelt":
 
TBplus

+ Ausschluss besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC).

SDB, Herstellererklärung
-

projektbezogen / Planungsanforderung:
+ keine Brandschutzspachtelmassen auf Gipsbasis auf mineralischen Untergründen außer auf Gips (Erläuterung s. Det. Übersicht)

Planungsunterlagen
Hinweis zur Nutzung

QN = Qualitätsniveau aus BNB_BN_1.1.6 "Lokale Umwelt" / TB = Textbaustein / SVHC = besonders besorgniserregende Stoffe nach REACH / PDB = Produktdatenblatt / TM = Technisches Merkblatt, auch TD = Technisches Datenblatt / NDB = Nachhaltigkeitsdatenblatt / SDB = SicherheitsdatenblattabZ = allgemeine bauaufsichtliche Zulassung / LE = Leistungerklärung /
TBplus = mögliche weitergehende Anforderungen / Textbausteine hins. Rückbau, Klima ..., die über die in BNB 1.1.6 ggf. bereits berücksichtigten Anforderungen hinausgehen

Der Reiter "Rückbau, Klima ..." soll darüber Auskunft geben, inwieweit neben "Lokale Umwelt" und "Innenraumluft" Anforderungen hinsichtlich weiterer Nachhaltigkeitsaspekte (z.B. Förderung nachwachsender Rohstoffe, Ressourcenschonung, kreislaufgerechtes Bauen / Cradle-to-Cradle) für die jeweilige Produktgruppe auf Baustoffebene relevant sein und ggf. zusätzlich berücksichtigt werden können. Mögliche Themen sind hier z.B.

  • Rückbau, Trennung, Verwertung (in Anlehnung an Kriteriensteckbrief BNB_BN_4.1.4 und darüber hinaus)
  • Globale Umwelt / Klimaschutz
  • Sozialstandards
  • ...

Der Bezug wird jeweils nur zum höchsten Qualitätsniveau aus BNB_BN_1.1.6 "Lokale Umwelt" hergestellt. Werden zusätzliche materialökologische Anforderungen genannt, findet man wie unter "Lokale Umwelt" (mögliche) typische Nachweisdokumente und einen direkten Link zu den Textbausteinen über den Link "TBplus". Die Anforderungen zum höchsten Qualitätsniveau aus BNB_BN_1.1.6 sowie ggf. zur Innenraumlufthygiene (TBplusi) sind in den Textbausteinen vollständig enthalten, werden also miterfüllt:
TBplus = höchstes QN aus 1.1.6 + ggf. TBplusi (Zusatzanforderungen Innenraumluft) + ggf. Zusatzanforderungen Rückbau, Klima ...

Der Planer kann anhand dieser Übersicht entscheiden, welche zusätzlichen Anforderungen ggf. Planungsziel sein sollen. Dabei ist zu prüfen, ob geeignete Produkte am Markt verfügbar sind, die auch die weiteren Planungsanforderungen erfüllen. 
Die Produktverfügbarkeit kann hier ggf. eingeschränkt sein!
Soweit Anforderungen mit Verweis auf Umweltzeichen oder Labels definiert sind, kann über diese nach geeigneten Produkten recherchiert werden.

Werden zusätzliche materialökologische Anforderungen genannt, findet man die Textbausteine / Leistungsschreibung der Anforderungen und detaillierte Anforderungsbeschreibungen im Unterreiter "Anforderungen / Textbausteine".

Zum Teil - insbesondere bei Anforderungen, die den späteren Rückbau und die sortenreine Trennung ermöglichen sollen - handelt es sich um Planungsanforderungen, die entsprechend im Planungsprozess berücksichtigt und standardmäßig ausgeschrieben werden müssen.
Diese sind ggf. als "projektbezogen / Planungsanforderung" gekennzeichnet.
Werden ausschließlich Planungsanforderungen und / oder keine weitergehenden Anforderungen genannt, gibt es auch keinen Unterreiter "Anforderungen / Textbausteine". In diesem Fall erfolgt lediglich ein Verweis auf die Textbausteine unter "Lokale Umwelt" / QN... bzw. sofern vorhanden TBplusi im Reiter "Innenraumluft".

Nachstehende detaillierte Übersichtstabelle zeigt etwas genauer die ggf. relevanten Einzelanforderung aus "Lokale Umwelt" sowie die ggf. genannten Zusatzanforderung mit Erläuterungen.

Allgemeine Informationen, sowie grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung der Textbausteine, FAQ) siehe oben → Reiter Erläuterung

Detaillierte Übersichtstabelle

anzeigen . . . 

Materialökologische Anforderungen
Brandschutzspachtelmassen, Brandschutzcoatings für Kabel oder Brandschutzsilikonen
Stand 01/2021
Nachweismöglichkeiten
Anforderungen zu Rückbau, Globale Umwelt, ...  
Kurztext Hauptziel der Anforderung Umweltzeichen Sonstige
Kriteriensteckbrief BNB_BN_4.1.4 Rückbau, Trennung, Verwertung 
tendenzielle Aussagen als Planungshinweis:
zur Trennbarkeit:
Die Produkte werden aufgrund der Verlegeweise in der Regel nicht sortenrein rückgebaut, sondern fallen als Verunreinigung der Schicht, der sie anhaften, an. Entsprechend sollten sie so beschaffen sein, dass die Verwertung der angrenzenden Schichten möglichst wenig beeinträchtigt wird.

zur Verwertbarkeit:
Gips schränkt die Recyclingmöglichkeiten anderer mineralischer Baurestmassen ein. Da Gipsspachtelmassen nur mit sehr hohem Aufwand vom mineralischen Untergrund trennbar sind, wird empfohlen keine Brandschutzspachtelmassen auf Gipsbasis auf mineralischen Untergründen (außer Gips) aufzubringen.
Symbol Rückbau + Verwertung   ./.
Anforderungen gemäß BNB_BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt, die bereits zu einer besseren Verwertbarkeit beitragen.
Anforderungen gemäß QN1 (Mindestanforderung): 
Dokumentation
Erläuterung:
Die Dokumentation selbst trägt zwar noch nicht zu einer besseren Verwertbarkeit bei, bildet aber später die Grundlage zur Beurteilung der Verwertbarkeit. 

Symbol lokale Umwelt

Produktdatenblatt (PDB), Technisches Merkblatt (TM),
Sicherheitsdatenblatt (SDB) + ggf. Nachweise / Herstellererklärungen für weitere Anforderungen,
EPD (wenn vorh.)
Anforderungen gemäß QN5 (einschließlich QN2 bis QN5):
Ausschluss bestimmter gefährlicher Flammschutzmittel > 0,1% 
(Einzelanforderungen siehe Lokale Umwelt)
Symbol lokale UmweltSymbol InnenraumluftSymbol Rückbau + Verwertung Sicherheitsdatenblatt (SDB), Herstellererklärung
weitergehende Anforderungen im Sinne einer besseren Verwertbarkeit
+ Ausschluss besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC)

projektbezogen / Planungsanforderung:
keine Brandschutzspachtelmassen auf Gipsbasis auf mineralischen Untergründen außer auf Gips
Symbol lokale UmweltSymbol Rückbau + Verwertung Sicherheitsdatenblatt (SDB), Herstellererklärung
weitergehende umweltorientierte Anforderungen über den Lebenszyklus 
(s.o. Ausschluss SVHC)  -  -

 
Symbol lokale Umwelt
Diese Anforderung dient dem Schutz der lokalen Umwelt (Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft). Inhaltlich eingeschlossen ist auch der Gesundheitsaspekt Arbeitshygiene und im Prinzip auch die Innenraumluft. Diese wird allerdings mit einem eigenen Icon zusätzlich markiert.
Symbol Innenraumluft
Diese Anforderung dient der Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten. Sie trägt damit auch zu einem höheren Erfüllungsgrad bei der Bewertung der Raumluftqualität nach BNB_BN_3.1.3 bei.
Symbol Rückbau + Verwertung
Mit dieser Anforderung werden auch Umwelt- und Gesundheitsaspekte im Zuge von Rückbau und Verwertung berücksichtigt.

Quellen

für BNB anzeigen . . .

Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:

Textbausteine / Leistungsbeschreibung

Brandschutzspachtelmassen, -coatings, -silikone / Produktanforderungen incl. Rückbau, Globale Umwelt

Ausschluss von amin- oder oximvernetzenden Silikon-Dichtstoffen [Produktverfügbarkeit prüfen];
Ausschluss besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC);
Ausschluss bestimmter gefährlicher Einzelstoffe (Flammschutzmittel):
- Chlorparaffine (CP),
- Polybromierte Diphenylether (PBDE),
- Polybromierte Biphenyle (PBB),
- Tris(2-chlorethyl)phosphat (TCEP);
Beschränkung des VOC- und SVOC-Gehalts auf max. 6 Gewichtsprozent.

Hinweis zur Nutzung

Im Abschnitt "Textbaustein / Leistungsbeschreibung" sind die Anforderungen als kurze Leistungsbeschreibung zusammengefasst.
Im Abschnitt "Detaillierte Anforderungsbeschreibung" werden die Anforderungen genauer erläutert und mögliche Nachweisdokumente benannt.

Die Textbausteine und Anforderungen können als PDF heruntergeladen und als Anhang zum Leistungsverzeichnis bereitgestellt werden, um damit dem Bieter die Kriterien zum Nachweis der Gleichwertigkeit mit dem geforderten Umwelt- / Gütezeichen zur Verfügung zu stellen.

Die Anforderungen zu QN5 / BNB_BN_1.1.6 sowie QN5plusi (Zusatzanforderungen Innenraumluft / Reiter Innenraumluft) sind in den Textbausteinen vollständig enthalten, werden also miterfüllt.
Anforderungen, die nicht Planungsziel sein sollen, müssen vom Nutzer enstprechend projektspezifisch gestrichen werden.

Besondere Hinweise + Hintergrundinformationen zu den spezifischen Anforderungen und zur Produktgruppe, sowie weitere grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung, FAQ) siehe auch → Reiter Erläuterung und → Muster-Leistungsverzeichnis mit Beispielen.

Download Gesamt-PDF

Detaillierte Anforderungsbeschreibung

anzeigen . . .

Nachfolgende detaillierte Anforderungen an die Produkt-Dokumentation und -Deklaration, sowie an bestimmte Inhaltsstoffe sind von Brandschutzspachtelmassen, Brandschutzcoatings für Kabel oder Brandschutzsilikonen einzuhalten:

Produktdokumentation

gemäß Produktdokumentation BNB_BN_1.1.6, Textbausteine Qualitätsniveau QN1
Die spezifische Anforderungsbeschreibung zur Dokumentation, z.B. abZ oder ähnliches in Abhängigkeit von der jeweiligen Bauproduktgruppe, ist dabei zu beachten.

Verwendungsausschluss amin- oder oximvernetzender Silikone [Produktverfügbarkeit prüfen]

Die Verwendung von aminvernetzenden oder oximvernetzenden Silikon-Dichtstoffen ist ausgeschlossen.

Nachweismöglichkeiten:

  • Herstellererklärung
  • Sicherheitsdatenblatt, PDB, TM, EPD (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
  • Chemische Analysen (wenn vorhanden)

Ausschluss besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) nach REACH-Verordnung

Stoffe, die unter der Chemikalienverordnung REACH (EG/1906/2006) als besonders besorgniserregend identifiziert und in die gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste (sogenannte „Kandidatenliste“) aufgenommen wurden, dürfen nicht enthalten sein. Die Anforderung gilt für alle konstitutionellen Bestandteile (d.h. Stoffe, die im Endprodukt verbleiben und in diesem eine Funktion erfüllen). Es gilt die jeweils aktuelle Fassung der Kandidatenliste.

Nachweismöglichkeiten:

Ausschluss bestimmter gefährlicher Einzelstoffe (CP, PBDE, TCEP)

Für Brandschutzspachtelmassen, Brandschutzcoatings für Kabel oder Brandschutzsilikone ist nachzuweisen, dass diese keines der folgenden Flammschutzmittel enthalten:

  • Chlorparaffine C10-C>17 (CP)
    Hinweise: Nur SCCP sind SVHC, deshalb nicht vollständig über SVHC-Ausschluss erfasst.
    CAS-Nummern: 85535-84-8 (SCCP), 85535-85-9 (MCCP), 85535-86-0 (LCCP))
  • Polybromierte Biphenyle (PBB)
    Hinweise: PBB sind keine SVHC.
    CAS-Nummern (Auswahl): 40088-45-7 (TetraBB), 56307-79-0 (PentaBB), 59080-40-9, 59536-65-1 (HexaBB), 67733-52-2, 6355-01-8 (HeptaBB), 27858-07-7 (OctaBB), 27753-52-2, 69278-62-2, 119264-62-9, 119264-63-0 (NonaBB), 13654-09-6 (DecaBB)
  • Polybromierte Diphenylether (PBDE)
    Hinweise: Die meisten PBDE sind keine SVHC.
    CAS-Nummern (Auswahl): 40088-47-9 (TetraBDE), 32534-81-9 (PentaBDE), 36483-60-0 (HexaBDE), 68928-80-3 (HeptaBDE), 32536-52-0 (OctaBDE), 63936-56-1 (NonaBDE), 1163-19-5 (DecaBDE)
  • Tris(2-chlorethyl)phosphat (TCEP)
    Hinweise: TCEP ist ein SVHC.
    CAS-Nummer: 115-96-8

Als Verunreinigungen dürfen nicht mehr als 0,1 Massenprozent im Produkt enthalten sein.

Nachweismöglichkeiten:

  • Herstellererklärung, dass keine entsprechenden Stoffe enthalten sind
  • Sicherheitsdatenblatt (SDB) (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind, z.B. zu SVHC)
  • EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)

Beschränkung des VOC- und SVOC-Gehalts auf maximal 6 Gewichtsprozent

Der Gesamt-VOC-Gehalt (Summe aus VOC und SVOC) von Produkten, die im Innenraum angewandt werden, darf maximal 6 Gewichtsprozent betragen.

Nachweismöglichkeiten:

  • Herstellererklärung
  • Sicherheitsdatenblatt, PDB, TM, EPD (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
  • Chemische Analysen (wenn vorhanden)