Materialökologische Anforderungen: Glasfasergewebe und Malervliese

Informationen zu den Anforderungen an Glasfasergewebe und Malervliese

   
  Besondere Hinweise zu den Anforderungen an Glasfasergewebe und Malervliese Inhalt aufklappen
 

Im Rahmen der Bewertung nach Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6 (Risiken für die lokale Umwelt, Erläuterungen s.u. "Allgemeine Informationen ..." + "Lokale Umwelt") werden Anforderungen in Bezug auf 6 Schadstoffgruppen formuliert. Für Glasfasergewebe und Malervliese sind demnach die hervorgehobenen Schadstoffgruppen zu bewerten:

1 Gefährliche und besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC)
2 Gefährliche Stoffe, die ausgelaugt werden können
Schwermetalle (bei Bodenbelägen als Stabilisatoren in Kunststoffen)
4 Flüchtige organische Verbindungen (VOC) einschließlich organische Lösemittel
5 Halogenierte Kälte- und Treibmittel
6 Biozide

Planungshinweis hinsichtlich Innenraumluftqualität

Soll ein Gebäude nach BNB zertifiziert werden, ist es im Rahmen von Kriteriensteckbrief 3.1.3 (Innenraumlufthygiene, Erläuterungen s.u. "Allgemeine Informationen" + "Innenraumluft") u.a. erforderlich, eine Raumluftmessung durchzuführen. Auch ohne Gebäudezertifizierung ist es inzwischen bei vielen öffentlichen Auftraggebern üblich, vor Aufnahme der Gebäudenutzung eine sog. "Freimessung" durchzuführen. Erfahrungsgemäß lassen sich die geforderten Raumluftwerte dann erreichen, wenn die Auswahl und Verwendung der eingesetzten Materialien auf einem ganzheitlichen Konzept zur Vermeidung von Emissionen aus Bauprodukten basiert. In der Regel wird dies mit den Anforderungen unter "Lokale Umwelt" / QN5 umgesetzt. Für eine höhere Planungssicherheit bezüglich der gewünschten Raumluftqualität kann es aber auch sinnvoll sein, höhere Anforderungen an die Produktauswahl zu stellen. Infos und ggf. zusätzliche Anforderungen finden sich im Reiter "Innenraumluft".

Im Fall der Glasfasergewebe und Malervliese sind unter "Lokale Umwelt" keine Anforderungen hinsichtlich Innenraumluftqualität formuliert. Da es jedoch Vliese gibt, die formaldehydgebunden sind, besteht die Möglichkeit einer Zusatzanforderung für formaldehydfreie oder emissionsgeprüfte Produkte → Reiter Innenraumluft.

Geltungsbereich

Die folgenden materialökologischen Anforderungen betreffen Vor-Ort verarbeitete Glasfasergewebe und Malervliese für Wandbekleidungen und Trockenbauwände. Die in BNB_BN_1.1.6 unter Pos. 45 formulierten Anforderungen, die im Reiter "Lokale Umwelt" abgebildet werden, betreffen ausschließlich Vliese, die flammhemmend ausgerüstet sind. Zusätzliche Anforderungen, z.B. im Reiter "Innenraumluft" gelten allgemein für Glasfasergewebe und Malervliese.

  Wo finde ich weitere Hilfestellung und Informationen zur Umwelt- und Gesundheitsrelevanz von Glasfasergeweben und Malervliesen? Gibt es auch eine Übersicht mit Umweltzeichen (z.B. Blauer Engel) oder anderen Deklarationen (z.B. GISCODE, EPD)? Inhalt aufklappen
  Für Glasfasergewebe und Malervliese, wie sie hier in den materialökologischen Anforderungen adressiert sind, gibt es derzeit noch keine passenden WECOBIS-Baustoffinformationen zur Umwelt- und Gesundheitsrelevanz im Lebenszyklus.

Quellen

für BNB / QNG anzeigen . . .

Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:

Die Angaben zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) beziehen sich auf

Übersicht Qualitätsniveau - Anforderungen - Nachweismöglichkeiten

Glasfasergewebe und Malervliese nach BNB_BN_1.1.6, Anlage 1, Pos. 45 + QNG-313, Pos. 5.4

QN Anforderungen typische Nachweise

QN1
=
QNG

Dokumentation + Deklaration SVHC PDB, TM, LE, EPD
QN2

Ausschluss von Chlorparaffinen (CP), PBDE, TCEP;

für QNG zusätzlich:
Ausschluss von PBB.

Herstellererklärung
QN3
QN4
QN5
=
QNG
Hinweis zur Nutzung

QN = Qualitätsniveau / QNG = Qualitätssiegel Nachhaltiges GebäudeSVHC = besonders besorgniserregende Stoffe nach REACH / PDB = Produktdatenblatt / TM = Technisches Merkblatt, auch: TD = Technisches Datenblatt / NDB = Nachhaltigkeitsdatenblatt / SDB = SicherheitsdatenblattabZ = allgemeine bauaufsichtliche Zulassung / LE = Leistungerklärung

Die Übersicht zeigt die unterschiedlichen Anforderungen zu den Qualitätsniveaus (QN) gemäß Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) / Kriterium 1.1.6 (Risiken für die lokale Umwelt) an die jeweilige Bauproduktgruppe, sowie (mögliche) typische Nachweisdokumente, die üblicherweise zu Dokumentation und Nachweis dienen. Je nach Bauproduktgruppe gelten die gleichen Anforderungen ggf. für mehrere Qualitätsniveaus, siehe Übersichtstabelle. Textbausteine finden sich dann nur für das jeweils höchste QN (z.B. nur QN3 und kein QN2, wenn die Anforderungen von QN2 und QN3 gleich sind).
Die Mindestanforderungen an die Dokumentation und Deklaration sind grundsätzlich einzuhalten.
QNs mit Hyperlinkfunktion verweisen direkt auf die entsprechenden Textbausteine, aktive Anforderungen mit Hyperlinkfunktion auf Seiten zur Produktrecherche.

Bei der mit "= QNG" markierten Anforderung handelt es sich auch um die für diese Produktgruppe relevante Qualitätsanforderung an die Schadstoffvermeidung in Baumaterialien für das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG) entsprechend QNG-Anforderungskatalog / Anhangdokument 313. Auch hierfür gelten immer die Mindestanforderungen an die Dokumentation und Deklaration. Weitere Informationen siehe → Reiter Erläuterung

Der Planer kann anhand der kurzen Übersicht entscheiden, welche Anforderungsqualität (QN) Planungsziel sein soll. Dabei ist zu prüfen, ob geeignete Produkte am Markt verfügbar sind, die auch die weiteren Planungsanforderungen erfüllen. Soweit Anforderungen mit Verweis auf Umweltzeichen oder Labels definiert sind, kann über diese nach geeigneten Produkten recherchiert werden.

Die Textbausteine / Leistungsschreibung der Anforderungen und detaillierte Anforderungsbeschreibungen findet man in den Unterreitern
Übersichtstabelle | Textbausteine QN ... I QN ...

Nachstehende detaillierte Übersichtstabelle zeigt die Einzelanforderung sowie ggf. weitere mögliche Nachweisdokumente zu diesen auf.
Das Icon  kennzeichnet dabei Anforderungen, welche die Innenraumluftqualität massgeblich verbessern können.

Allgemeine Informationen, sowie grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung der Textbausteine, FAQ) siehe oben → Reiter Erläuterung

Produktgruppenspezifische Informationen zu den Anforderungen siehe unten → "Spezifische Hinweise zu Geltungsbereich, Anforderung, Dokumentation + Deklaration"

Detaillierte Übersichtstabelle

anzeigen . . . 

Materialökologische Anforderungen
Flammhemmend ausgerüstete Glasfasergewebe und Malervliese für Wandbekleidungen und Trockenbauwände
Stand 11/2020
Nachweismöglichkeiten entsprechend Anforderung
Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6  
Kurztext Anforderungen gemäß Pos. 45 in Qualitätsniveau (QN) Hauptziel der Anforderung  Standardnachweise entsprechend Anforderung Umweltzeichen (sofern nicht Standardnachweis) Sonstige
QN1 QN2 QN3 QN4 QN5
Mindestanforderungen QN1 - QN5
Allgemeine Produktdokumentation + + + + + Symbol lokale Umwelt ./. EPD
(wenn vorh.)
Deklaration besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) > 0,1% + + + + + Symbol lokale Umwelt Leistungserklärung
(kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage)
 ./. EPD
Anforderungen ab QN2:  
Ausschluss von Chlorparaffinen (SCCP, MCCP, LCCP) > 0,1%
Hinweis:
Nur SCCP sind SVHC.
- + + + + Symbol lokale UmweltSymbol Innenraumluft - PDB/TM mit Einschränkung1, ggf. zusätzl. Analyseergebnisse
Ausschluss von Polybromierten Diphenylether (PBDE) > 0,1%
Hinweis: Die meisten sind keine SVHC.
- + + + +

Symbol lokale UmweltSymbol Innenraumluft

- PDB/TM mit Einschränkung1, ggf. zusätzl. Analyseergebnisse
Ausschluss von Tris(2-chlorethyl)phosphat (TCEP) > 0,1%
Hinweis: TCEP ist ein SVHC.
- + + + + Symbol lokale UmweltSymbol Innenraumluft - PDB/TM mit Einschränkung1, ggf. zusätzl. Analyseergebnisse
 
Symbol lokale Umwelt
Diese Anforderung dient dem Schutz der lokalen Umwelt (Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft). Inhaltlich eingeschlossen ist auch der Gesundheitsaspekt Arbeitshygiene und im Prinzip auch die Innenraumluft. Diese wird allerdings mit einem eigenen Icon zusätzlich markiert.
Symbol Innenraumluft
Diese Anforderung dient der Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten. Sie trägt damit auch zu einem höheren Erfüllungsgrad bei der Bewertung der Raumluftqualität nach BNB_BN_3.1.3 bei.
Symbol Rückbau + Verwertung
Mit dieser Anforderung werden auch Umwelt- und Gesundheitsaspekte im Zuge von Rückbau und Verwertung berücksichtigt.

1 Produktdatenblätter (PDB) oder Technische Merkblätter (TM) folgen keinerlei Regeln und können nur als Nachweis herangezogen werden, wenn die erforderlichen Informationen auch prüfbar (d.h. z.B. das Fehlen von ausgeschlossenen Stoffen muss genannt sein) enthalten sind.
EPD: die angeführten Kriterien sind auch keine standardisierten Parameter einer EPD (Umweltproduktdeklaration) gemäß EN 15804 Grundregeln für die Produktkategorie Bauprodukte. In der Regel werden solche Informationen - wenn überhaupt - dann auch nur bei Produktdeklarationen und nicht bei Branchendeklarationen zu finden sein.

Quellen

für BNB / QNG anzeigen . . .

Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:

Die Angaben zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) beziehen sich auf

Übersicht alternativer Textbausteine / Allgemeine Produktdokumentation

nach BNB_BN_1.1.6, Anlage 1, Pos. 0, QN1 + QNG-313, Pos. 1.1 / BNB_BN_5.2.2 oder weitergehend

Textbaustein Dokumentation (Mindestanforderung)

Alternative 1 / Anforderungen an die Produktdokumentation für bestimmte Bauprodukte nach Anlage 1 des BNB-Kriteriums 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt" als Mindestanforderung für die Zertifizierung nach BNB, erforderlich auch für den Nachweis der QNG-Anforderungen.

Textbaustein Dokumentation für alle Bauprodukte 

Alternative 2 / Produktdokumentation für alle Bauprodukte nach BNB-Kriterium 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", Seite B1, höchstes Anforderungsniveau

Textbaustein Dokumentation + Ausschluss von SVHC und Bioziden

Alternative 3 / Produktdokumentation für alle Bauprodukte, weitergehende Anforderung mit Ausschluss besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) und von Bioziden für alle Produktgruppen

Hinweise zur Nutzung und Auswahl

Auswahl und Anpassung
In der Übersicht werden 3 alternative Textbausteine / Leistungsbeschreibungen für die Produktdokumentation angezeigt und über Links (Hrefs) zum download angeboten. Nachfolgend sind diese kurz beschrieben. Die Textbausteine sind durch den Nutzer zu vervollständigen und an seine eigenen Bedürfnisse anzupassen. Die Hinweise zu den einzelnen Textbausteinen sind dabei zu berücksichtigen. 

Alternative 1 / Dokumentation (Mindestanforderung) für bestimmte Bauprodukte
Die Produktdokumentation und -deklaration (SVHC und ggf. Biozide) ist als Mindestanforderung (= QN1) für alle im Kriteriensteckbrief BNB 1.1.6 / Anlage 1 aufgeführten Bauproduktgruppen zu erbringen und gilt grundsätzlich, d.h. auch für höhere QNs. Fehlt diese, oder hat sie "Lücken", kann das Gebäude insgesamt nicht nach BNB zertifiziert werden! Die Dokumentation der eingesetzten Produkte und deren Eigenschaften dient dem vollständigen Nachweis der eingebauten Materialien und als Grundlage zur Bewertung der relevanten Bauprodukte. Die qualitative Bewertung der Bauprodukte erfolgt erst ab QN2 bis QN5. Es wird daher nicht empfohlen, allein QN1 als Ziel für die Bauproduktauswahl zu definieren. (produktgruppenspezifisch s.u.)
Die hier beschriebene Dokumentation und Deklaration gehört auch zu den Anforderungen zur Schadstoffvermeidung in Baumaterialien für das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG). weitere Infos zum QNG → Reiter Erläuterung

Alternative 2 / Dokumentation für alle Bauprodukte
Als weitergehende Anforderung wird eine umfassende Dokumentation für alle verbauten Materialien gefordert. Dies entspricht BNB-Kriterium 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", Seite B1 / höchstes Anforderungsniveau.

Alternative 3 / Dokumentation + Ausschluss SVHC + Ausschluss Biozide
Anstelle der Deklaration wird weitergehend und zusätzlich zur Dokumentation auch der Ausschluss aller SVHC (REACH Artikel 59) und Biozide (außer zur Topfkonservierung) verlangt. 
Diese Anforderung entspricht in der Regel auch den bauproduktgruppenspezifischen Einzelanforderungen, die in höheren Qualitätsniveaus nach BNB_BN_1.1.6 jeweils für bestimmte Bauprodukte verlangt werden. Diese über BNB_BN_1.1.6 hinausgehende Anforderung erscheint im Sinne des Schutzes der (lokalen) Umwelt und einer Wiederverwertbarkeit der Baustoffe grundsätzlich sinnvoll.

Spezifische Anforderungsbeschreibung Dokumentation + Deklaration

anzeigen . . . 

Abgrenzung Produktgruppe

Nachfolgende Anforderungen an die Produkt-Dokumentation und -Deklaration sind von flammhemmend ausgerüsteten Glasfasergeweben und Malervliesen in Wandbekleidungen und Trockenbauwänden einzuhalten: 

Produktdokumentation

Mindestens vorzulegen sind hierfür:

  • Produktdatenblatt (PDB) / Technisches Merkblatt (TM) mit Herstellername und Produktbezeichnung
  • Leistungserklärung

Deklaration besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC)

Deklaration von Stoffen, die unter der Chemikalienverordnung REACH (EG/1906/2006) als besonders besorgniserregend (SVHC) identifiziert und in die gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste (sogenannte „Kandidatenliste“) aufgenommen wurden, ab 0,1 Gewichtsprozenten pro Einzelstoff.

Nachweismöglichkeiten:

  • Leistungserklärung (mit aussagekräftiger Information zu SVHC, kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage )
  • EPD
  • PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)

Quellen

für BNB / QNG anzeigen . . .

Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:

Die Angaben zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) beziehen sich auf

Textbaustein / Leistungsbeschreibung

Glasfasergewebe und Malervliese nach BNB_BN_1.1.6, Anlage 1, Pos. 45, QN5 + QNG-313, Pos. 5.4

Ausschluss von Chlorparaffinen (CP), maximal zulässiger Grenzwert 0,1 Massenprozent;
Ausschluss Polybromierter Diphenylether (PBDE), maximal zulässiger Grenzwert 0,1 Massenprozent;
Ausschluss von Tris(2-chlorethyl)phosphat (TCEP), maximal zulässiger Grenzwert 0,1 Massenprozent;
Für QNG gilt zusätzlich:
Ausschluss von Polybromierten Biphenylen (PBB), maximal zulässiger Grenzwert 0,1 Massenprozent.

Hinweis zur Nutzung

Im Abschnitt "Textbaustein / Leistungsbeschreibung" sind die Anforderungen als kurze Leistungsbeschreibung zusammengefasst.
Im Abschnitt "Detaillierte Anforderungsbeschreibung" werden die Anforderungen genauer erläutert und mögliche Nachweisdokumente benannt.

Die Textbausteine und Anforderungen können als PDF heruntergeladen und als Anhang zum Leistungsverzeichnis bereitgestellt werden, um damit dem Bieter die Einzelkriterien mit Nachweismöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.

Für die Erfüllung von QN5 werden im Fall der Glasfasergewebe und Malervliese keine höheren Anforderungen gestellt als für QN2 bis QN4. Es finden sich deshalb nur unter QN5 Textbausteine, die die Anforderungen der niedrigeren Qualitätsniveaus automatisch mit erfüllen.
Zusätzlich gelten grundsätzlich die Anforderungen an die Dokumentation und Deklaration gemäß QN1.

Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)
Bei dieser Anforderung handelt es sich auch um die für diese Produktgruppe relevante Qualitätsanforderungen an die Schadstoffvermeidung in Baumaterialien für das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG) entsprechend QNG-Anforderungskatalog / Anhangdokument 313. Hinzu kommen auch hier die Anforderungen an Dokumentation und Deklaration gemäß QN1. Weitere Informationen siehe → Reiter Erläuterung

Besondere Hinweise + ggf. Hintergrundinformationen zu den spezifischen Anforderungen, sowie weitere grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung, FAQ) siehe auch → Reiter Erläuterung und → Muster-Leistungsverzeichnis mit Beispielen.

Download Gesamt-PDF

Detaillierte Anforderungsbeschreibung

anzeigen . . . 

Nachfolgende detaillierte Anforderungen an die Produkt-Dokumentation und -Deklaration, sowie an bestimmte Inhaltsstoffe sind von flammhemmend ausgerüsteten Glasfasergeweben und Malervliesen in Wandbekleidungen und Trockenbauwänden einzuhalten:

Produktdokumentation

gemäß Produktdokumentation BNB_BN_1.1.6, Textbausteine Qualitätsniveau QN1 
Die spezifische Anforderungsbeschreibung zur Dokumentation, z.B. abZ oder ähnliches in Abhängigkeit von der jeweiligen Bauproduktgruppe, ist dabei zu beachten.

Deklaration besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC)

Deklaration von Stoffen, die unter der Chemikalienverordnung REACH (EG/1906/2006) als besonders besorgniserregend (SVHC) identifiziert und in die gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste (sogenannte „Kandidatenliste“) aufgenommen wurden, ab 0,1 Gewichtsprozenten pro Einzelstoff.

Nachweismöglichkeiten:

  • Leistungserklärung (mit aussagekräftiger Information zu SVHC, kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage )
  • EPD
  • PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)

Ausschluss bestimmter gefährlicher Einzelstoffe (CP, PBDE, TCEP, PBB)

Für Glasfasergewebe und Malervliese ist nachzuweisen, dass diese keines der folgenden Flammschutzmittel enthalten:

  • Chlorparaffine C10-C>17 (CP)
    Hinweise: Nur SCCP sind SVHC, deshalb nicht vollständig über SVHC-Ausschluss erfasst.
    CAS-Nummern: 85535-84-8 (SCCP), 85535-85-9 (MCCP), 85535-86-0 (LCCP))
  • Polybromierte Diphenylether (PBDE)
    Hinweise: Die meisten PBDE sind keine SVHC.
    CAS-Nummern (Auswahl): 40088-47-9 (TetraBDE), 32534-81-9 (PentaBDE), 36483-60-0 (HexaBDE), 68928-80-3 (HeptaBDE), 32536-52-0 (OctaBDE), 63936-56-1 (NonaBDE), 1163-19-5 (DecaBDE)
  • Tris(2-chlorethyl)phosphat (TCEP)
    Hinweise: TCEP ist ein SVHC.
    CAS-Nummer: 115-96-8

Für QNG ist zusätzlich nachzuweisen, dass die Produkte keinen der folgenden Stoffe enthalten:

  • Polybromierte Biphenyhle (PBB)
    CAS-Nummern (Auswahl): 40088-45-7 (TetraBB), 56307-79-0 (PentaBB), 59080-40-9, 59536-65-1 (HexaBB), 27858-07-7 (OctaBB), 67733-52-2, 6355-01-8 (HeptaBB), 27753-52-2, 69278-62-2, 119264-62-9, 119264-63-0 (NonaBB), 13654-09-6 (DecaBB)

Als Verunreinigungen dürfen nicht mehr als 0,1 Masseprozent im Produkt enthalten sein.

Nachweismöglichkeiten:

  • Herstellererklärung, dass keine entsprechenden Stoffe enthalten sind
  • Leistungserklärung (mit aussagekräftiger Information zu SVHC (hier derzeit: TCEP, SCCP, DecaBDE), kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage )
  • EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)

 

Quellen

für BNB / QNG anzeigen . . .

Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:

Die Angaben zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) beziehen sich auf

Übersicht - Anforderungen Innenraumlufthygiene - Nachweismöglichkeiten

Glasfasergewebe und Malervliese + Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3

QN / TB Anforderungen typische Nachweise
QN5

aus "Lokale Umwelt":

Ausschluss bestimmter gefährlicher Einzelstoffe (Flammschutzmittel):
- Chlorparaffine (SCCP, MCCP, LCCP), 
- Polybromierte Diphenylether (PBDE),
- Tris(2-chlorethyl)phosphat (TCEP).

Herstellererklärung
Symbol Innenraumluft weitergehende Anforderungen "Innenraumluft":  
TBplusi + formaldehydfreie Produkte oder
Beschränkung der Emissionen von Formaldehyd auf max. 0,01 mg/m3 nach 28 Tagen.
Herstellererklärung, TÜV Nord Prüfzeichen, Emissionsprüfbericht
-

gewerkeübergreifender Textbaustein → Planungsziele Innenraumluft

-
Hinweis zur Nutzung

QN = Qualitätsniveau aus BNB_BN_1.1.6 "Lokale Umwelt" / TB = Textbaustein / SVHC = besonders besorgniserregende Stoffe nach REACH / PDB = Produktdatenblatt / TM = Technisches Merkblatt, auch TD = Technisches Datenblatt / NDB = Nachhaltigkeitsdatenblatt / SDB = SicherheitsdatenblattabZ = allgemeine bauaufsichtliche Zulassung / LE = Leistungerklärung /
TBplusi = mögliche weitergehende Anforderungen / Textbausteine hins. Innenraumluftqualität, die über die in BNB 1.1.6 ggf. bereits berücksichtigten Anforderungen hins. Innenraumluftqualität hinausgehen.

Der Reiter "Innenraumluft" soll darüber Auskunft geben, inwieweit Anforderungen hinsichtlich Innenraumluftqualität bereits in den Anforderungen zur "Lokalen Umwelt" berücksichtigt sind. Gegebenenfalls werden hier zusätzliche produktgruppenspezifische Anforderungen an besonders emissionsarme Produkte genannt, die zur weitergehenden Absicherung eines hohen Erfüllungsgrades bei der Bewertung der Raumluftqualität beitragen können. Diese erfolgt im Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) in Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 „Innenraumlufthygiene". Bei vielen öffentlichen Auftraggebern ist es inzwischen auch ohne Gebäudezertifizierung üblich, vor Aufnahme der Gebäudenutzung eine Raumluftmessung, sog. "Freimessung", durchzuführen.

Darstellung der Ziele hinsichtlich Innenraumluftqualität für alle Projektbeteiligten:
gewerkeübergreifender Textbaustein Teil 1 / Planungsziele Innenraumluft

Der Bezug wird jeweils nur zum höchsten Qualitätsniveau aus BNB_BN_1.1.6 "Lokale Umwelt" hergestellt. Werden zusätzliche Anforderungen genannt, findet man wie unter "Lokale Umwelt" (mögliche) typische Nachweisdokumente und einen direkten Link zu den produktgruppenspezifischen Textbausteinen Teil 2 über den Link "TBplusi". Die Anforderungen zum höchsten Qualitätsniveau aus BNB_BN_1.1.6 sind in diesen Textbausteinen TBplusi vollständig enthalten, werden also miterfüllt:
TBplusi = höchstes QN aus 1.1.6 + Zusatzanforderungen Innenraumluft

Der Planer kann anhand dieser Übersicht entscheiden, welche zusätzlichen Anforderungen ggf. Planungsziel sein sollen. Dabei ist zu prüfen, ob geeignete Produkte am Markt verfügbar sind, die auch die weiteren Planungsanforderungen erfüllen. Soweit Anforderungen mit Verweis auf Umweltzeichen oder Labels definiert sind, kann über diese nach geeigneten Produkten recherchiert werden.

Die Textbausteine / Leistungsschreibung der Anforderungen und detaillierte Anforderungsbeschreibungen findet man in den Reitern
Übersichtstabelle | Anforderungen / Textbausteine.
Werden keine weitergehenden Anforderungen empfohlen, gibt es keinen Unterreiter "Anforderungen / Textbausteine". In diesem Fall erfolgt lediglich ein Verweis auf die Textbausteine unter "Lokale Umwelt" / QN ....

Nachstehende detaillierte Übersichtstabelle zeigt etwas genauer die ggf. relevanten Einzelanforderung aus "Lokale Umwelt" sowie die ggf. genannten Zusatzanforderung mit Erläuterungen.
Das Icon  kennzeichnet dabei Anforderungen, welche die Innenraumluftqualität massgeblich verbessern können.

Allgemeine Informationen, sowie grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung der Textbausteine, FAQ) siehe oben → Reiter Erläuterung

Detaillierte Übersichtstabelle

anzeigen . . . 

Materialökologische Anforderungen
Glasfasergewebe und Malervliese für Wandbekleidungen und Trockenbauwände
Stand 11/2020
Nachweismöglichkeiten
Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 Innenraumlufthygiene  
Kurztext Hauptziel der Anforderung Umweltzeichen Sonstige
Anforderungen gemäß BNB_BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt, die bereits zu einer höheren Qualität der Innenraumluft beitragen.
Anforderungen gemäß QN1 (Mindestanforderung): Dokumentation
Erläuterung: 
Die Dokumentation selbst trägt zwar noch nicht zu einer höheren Qualität der Innenraumluft bei, erleichtert aber ggf. die Suche nach Verursachern von Raumluftproblemen und dient der Qualitätskontrolle.

Symbol lokale Umwelt

Produktdatenblatt (PDB), Technisches Merkblatt (TM) + ggf. Nachweise / Herstellererklärungen für weitere Anforderungen,
EPD (wenn vorh.)
Ausschluss von bestimmten gefährlichen Flammschutzmitteln > 0,1%: 
- Chlorparaffinen (SCCP, MCCP, LCCP)
- Polybromierten Diphenylether (PBDE)
- Tris(2-chlorethyl)phosphat (TCEP)
Symbol lokale UmweltSymbol InnenraumluftSymbol Rückbau + Verwertung PDB/TM mit Einschränkung1, Herstellererklärung, 
ggf. zusätzl. Analyseergebnisse
weitergehende Anforderungen an besonders emissionsarme Produkte, die zu einer hohen Qualität der Innenraumluft beitragen.
+ Formaldehydfreie Produkte oder Beschränkung der Emissionen von Formaldehyd auf max. 0,01mg/m3 nach 28 Tagen Symbol Innenraumluft EPD/PDB/TM mit Einschränkung1, Herstellererklärung, 
Emissionsprüfbericht

 
Symbol lokale Umwelt
Diese Anforderung dient dem Schutz der lokalen Umwelt (Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft). Inhaltlich eingeschlossen ist auch der Gesundheitsaspekt Arbeitshygiene und im Prinzip auch die Innenraumluft. Diese wird allerdings mit einem eigenen Icon zusätzlich markiert.
Symbol Innenraumluft
Diese Anforderung dient der Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten. Sie trägt damit auch zu einem höheren Erfüllungsgrad bei der Bewertung der Raumluftqualität nach BNB_BN_3.1.3 bei.
Symbol Rückbau + Verwertung
Mit dieser Anforderung werden auch Umwelt- und Gesundheitsaspekte im Zuge von Rückbau und Verwertung berücksichtigt.

1 Produktdatenblätter (PDB) oder Technische Merkblätter (TM) folgen keinerlei Regeln und können nur als Nachweis herangezogen werden, wenn die erforderlichen Informationen auch prüfbar (d.h. z.B. das Fehlen von ausgeschlossenen Stoffen muss genannt sein) enthalten sind.
EPD: die angeführten Kriterien sind auch keine standardisierten Parameter einer EPD (Umweltproduktdeklaration) gemäß EN 15804 Grundregeln für die Produktkategorie Bauprodukte. In der Regel werden solche Informationen - wenn überhaupt - dann auch nur bei Produktdeklarationen und nicht bei Branchendeklarationen zu finden sein.

Quellen

für BNB anzeigen . . .

Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:

Textbausteine / Leistungsbeschreibung

Glasfasergewebe und Malervliese / Produktanforderungen Innenraumlufthygiene

Ausschluss bestimmter gefährlicher Einzelstoffe (Flammschutzmittel):
- Chlorparaffine (SCCP, MCCP, LCCP), 
- Polybromierte Diphenylether (PBDE),
- Tris(2-chlorethyl)phosphat (TCEP);

formaldehydfreie Produkte oder Beschränkung der Emissionen von Formaldehyd auf max. 0,01 mg/m3 nach 28 Tagen.

Hinweis zur Nutzung

Im Abschnitt "Textbaustein / Leistungsbeschreibung" sind die Anforderungen als kurze Leistungsbeschreibung zusammengefasst.
Im Abschnitt "Detaillierte Anforderungsbeschreibung" werden die Anforderungen genauer erläutert und mögliche Nachweisdokumente benannt.

Die Textbausteine und Anforderungen können als PDF heruntergeladen und als Anhang zum Leistungsverzeichnis bereitgestellt werden, um damit dem Bieter die Kriterien zum Nachweis der Gleichwertigkeit mit dem geforderten Umwelt- / Gütezeichen zur Verfügung zu stellen.

Die Anforderungen zu QN5 / BNB_BN_1.1.6 sind in den Textbausteinen vollständig enthalten, werden also miterfüllt.

Besondere Hinweise + Hintergrundinformationen zu den spezifischen Anforderungen, sowie weitere grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung, FAQ) siehe auch → Reiter Erläuterung und → Muster-Leistungsverzeichnis mit Beispielen.

Download Gesamt-PDF

Detaillierte Anforderungsbeschreibung

anzeigen . . . 

Nachfolgende detaillierte Anforderungen an die Produkt-Dokumentation und -Deklaration, sowie an bestimmte Inhaltsstoffe sind von Glasfasergeweben und Malervliesen in Wandbekleidungen und Trockenbauwänden einzuhalten:

Produktdokumentation

gemäß Produktdokumentation BNB_BN_1.1.6, Textbausteine Qualitätsniveau QN1 
Die spezifische Anforderungsbeschreibung zur Dokumentation, z.B. abZ oder ähnliches in Abhängigkeit von der jeweiligen Bauproduktgruppe, ist dabei zu beachten.

Deklaration besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC)

Deklaration von Stoffen, die unter der Chemikalienverordnung REACH (EG/1906/2006) als besonders besorgniserregend (SVHC) identifiziert und in die gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste (sogenannte „Kandidatenliste“) aufgenommen wurden, ab 0,1 Gewichtsprozenten pro Einzelstoff.

Nachweismöglichkeiten:

  • Leistungserklärung (mit aussagekräftiger Information zu SVHC, kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage )
  • EPD
  • PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)

Ausschluss bestimmter gefährlicher Einzelstoffe (CP, PBDE, TCEP)

Für Glasfasergewebe und Malervliese ist nachzuweisen, dass diese keines der folgenden Flammschutzmittel enthalten:

  • Chlorparaffine C10-C>17 (CP)
    Hinweise: Nur SCCP sind SVHC, deshalb nicht vollständig über SVHC-Ausschluss erfasst.
    CAS-Nummern: 85535-84-8 (SCCP), 85535-85-9 (MCCP), 85535-86-0 (LCCP))
  • Polybromierte Diphenylether (PBDE)
    Hinweise: Die meisten PBDE sind keine SVHC.
    CAS-Nummern (Auswahl): 40088-47-9 (TetraBDE), 32534-81-9 (PentaBDE), 36483-60-0 (HexaBDE), 68928-80-3 (HeptaBDE), 32536-52-0 (OctaBDE), 63936-56-1 (NonaBDE), 1163-19-5 (DecaBDE)
  • Tris(2-chlorethyl)phosphat (TCEP)
    Hinweise: TCEP ist ein SVHC.
    CAS-Nummer: 115-96-8

Als Verunreinigungen dürfen nicht mehr als 0,1 Masseprozent im Produkt enthalten sein.

Nachweismöglichkeiten:

  • Herstellererklärung, dass keine entsprechenden Stoffe enthalten sind
  • Leistungserklärung (mit aussagekräftiger Information zu SVHC (hier derzeit: TCEP, SCCP, DecaBDE), kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage )
  • EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)

Formaldehydfreie Produkte oder Beschränkung der Emissionen von Formaldehyd

Die für Wandbekleidungen oder im Trockenbau eingesetzten Gewebe oder Vliese müssen entweder formalehydfrei verfestigt sein oder folgende Anforderungen erfüllen:

Die Produkte dürfen in Anlehnung an die vom Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB) erarbeitete „Vorgehensweise bei der gesundheitlichen Bewertung der Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC und SVOC) aus Bauprodukten“ folgende Emissionswerte in der Prüfkammer nicht überschreiten:

  • Formaldehyd
    maximal 0,05 mg je m3 nach 3Tagen
    maximal 0,01 mg je m3 nach 28 Tagen

Die Prüfung kann ab dem 7. Tag nach Beladung abgebrochen werden, wenn die geforderten Endwerte des 28. Tages vorzeitig erreicht werden und im Vergleich zur Messung am 3. Tag kein Konzentrationsanstieg einer der nachgewiesenen Substanzen feststellbar ist.

Die Prüfkammeruntersuchung kann auch für das gesamte System (z.B. inkl. Gipskartonplatten und Spachtelmasse) erfolgen.

Nachweismöglichkeiten:

  • Emissions-Prüfbericht in Anlehnung an das AgBB-Schema
  • Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B. TÜV Nord Prüfzeichen "TÜV-geprüfter Wand- und Deckenbelag für Glasfaservliese)
  • Herstellererklärung oder EPD (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind) zur Formaldehydfreiheit

Quellen

für BNB anzeigen . . .

Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:

Übersicht - Anforderungen Innenraumlufthygiene - Nachweismöglichkeiten

Glasfasergewebe und Malervliese und Rückbau, Klimaschutz, ...

QN / TB Anforderungen typische Nachweise
QN5

aus "Lokale Umwelt":

Ausschluss bestimmter gefährlicher Einzelstoffe (Flammschutzmittel):
- Chlorparaffine (SCCP, MCCP, LCCP), 
- Polybromierte Diphenylether (PBDE),
- Tris(2-chlorethyl)phosphat (TCEP).

Herstellererklärung
Symbol Innenraumluft weitergehende Anforderungen "Innenraumluft":  
TBplusi + formaldehydfreie Produkte oder Einhaltung der Emissionsgrenzwerte für Formaldehyd EPD/PDB/TM mit Einschränkung1, Herstellererklärung, 
Emissionsprüfbericht
- gewerkeübergreifender Textbaustein → Planungsziele Innenraumluft -
 

weitergehende Anforderungen "Rückbau, Globale Umwelt":

 
- derzeit keine → QN5 / Lokale Umwelt oder TBplusi / Innenraumluft -
Hinweis zur Nutzung

QN = Qualitätsniveau aus BNB_BN_1.1.6 "Lokale Umwelt" / TB = Textbaustein / SVHC = besonders besorgniserregende Stoffe nach REACH / PDB = Produktdatenblatt / TM = Technisches Merkblatt, auch TD = Technisches Datenblatt / NDB = Nachhaltigkeitsdatenblatt / SDB = SicherheitsdatenblattabZ = allgemeine bauaufsichtliche Zulassung / LE = Leistungerklärung /
TBplus = mögliche weitergehende Anforderungen / Textbausteine hins. Rückbau, Klima ..., die über die in BNB 1.1.6 ggf. bereits berücksichtigten Anforderungen hinausgehen

Der Reiter "Rückbau, Klima ..." soll darüber Auskunft geben, inwieweit neben "Lokale Umwelt" und "Innenraumluft" Anforderungen hinsichtlich weiterer Nachhaltigkeitsaspekte (z.B. Förderung nachwachsender Rohstoffe, Ressourcenschonung, kreislaufgerechtes Bauen / Cradle-to-Cradle) für die jeweilige Produktgruppe auf Baustoffebene relevant sein und ggf. zusätzlich berücksichtigt werden können. Mögliche Themen sind hier z.B.

  • Rückbau, Trennung, Verwertung (in Anlehnung an Kriteriensteckbrief BNB_BN_4.1.4 und darüber hinaus)
  • Globale Umwelt / Klimaschutz
  • Sozialstandards
  • ...

Der Bezug wird jeweils nur zum höchsten Qualitätsniveau aus BNB_BN_1.1.6 "Lokale Umwelt" hergestellt. Werden zusätzliche materialökologische Anforderungen genannt, findet man wie unter "Lokale Umwelt" (mögliche) typische Nachweisdokumente und einen direkten Link zu den Textbausteinen über den Link "TBplus". Die Anforderungen zum höchsten Qualitätsniveau aus BNB_BN_1.1.6 sowie ggf. zur Innenraumlufthygiene (TBplusi) sind in den Textbausteinen vollständig enthalten, werden also miterfüllt:
TBplus = höchstes QN aus 1.1.6 + ggf. TBplusi (Zusatzanforderungen Innenraumluft) + ggf. Zusatzanforderungen Rückbau, Klima ...

Der Planer kann anhand dieser Übersicht entscheiden, welche zusätzlichen Anforderungen ggf. Planungsziel sein sollen. Dabei ist zu prüfen, ob geeignete Produkte am Markt verfügbar sind, die auch die weiteren Planungsanforderungen erfüllen. 
Die Produktverfügbarkeit kann hier ggf. eingeschränkt sein!
Soweit Anforderungen mit Verweis auf Umweltzeichen oder Labels definiert sind, kann über diese nach geeigneten Produkten recherchiert werden.

Werden zusätzliche materialökologische Anforderungen genannt, findet man die Textbausteine / Leistungsschreibung der Anforderungen und detaillierte Anforderungsbeschreibungen im Unterreiter "Anforderungen / Textbausteine".

Zum Teil - insbesondere bei Anforderungen, die den späteren Rückbau und die sortenreine Trennung ermöglichen sollen - handelt es sich um Planungsanforderungen, die entsprechend im Planungsprozess berücksichtigt und standardmäßig ausgeschrieben werden müssen.
Diese sind ggf. als "projektbezogen / Planungsanforderung" gekennzeichnet.
Werden ausschließlich Planungsanforderungen und / oder keine weitergehenden Anforderungen genannt, gibt es auch keinen Unterreiter "Anforderungen / Textbausteine". In diesem Fall erfolgt lediglich ein Verweis auf die Textbausteine unter "Lokale Umwelt" / QN... bzw. sofern vorhanden TBplusi im Reiter "Innenraumluft".

Nachstehende detaillierte Übersichtstabelle zeigt etwas genauer die ggf. relevanten Einzelanforderung aus "Lokale Umwelt" sowie die ggf. genannten Zusatzanforderung mit Erläuterungen.

Allgemeine Informationen, sowie grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung der Textbausteine, FAQ) siehe oben → Reiter Erläuterung

Detaillierte Übersichtstabelle

anzeigen . . . 

Materialökologische Anforderungen
Glasfasergewebe und Malervliese für Wandbekleidungen und Trockenbauwände
Stand 11/2020
Nachweismöglichkeiten
Anforderungen zu Rückbau, Globale Umwelt, ...  
Kurztext Hauptziel der Anforderung Umweltzeichen Sonstige
Kriteriensteckbrief BNB_BN_4.1.4 Rückbau, Trennung, Verwertung 
tendenzielle Aussage zur Trennbarkeit als Planungshinweis:
Die sortenreine Trennung beim Rückbau eines Gebäudes wird durch einfach zu lösende mechanische Verbindungen eher erreicht als bei Verklebungen.
Symbol Rückbau + Verwertung  ./.
Anforderungen gemäß BNB_BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt, die bereits zu einer besseren Verwertbarkeit beitragen.
Anforderungen gemäß QN1 (Mindestanforderung): 
Dokumentation
Erläuterung:
Die Dokumentation selbst trägt zwar noch nicht zu einer besseren Verwertbarkeit bei, bildet aber später die Grundlage zur Beurteilung der Verwertbarkeit. 

Symbol lokale Umwelt

Einzelnachweise
siehe Lokale Umwelt
Anforderungen gemäß QN5 (einschließlich QN2 bis QN5):
Ausschluss bestimmter gefährlicher Flammschutzmittel > 0,1% 
(Einzelanforderungen siehe Lokale Umwelt)
Symbol lokale UmweltSymbol InnenraumluftSymbol Rückbau + Verwertung Einzelnachweise
siehe Lokale Umwelt
weitergehende Anforderungen im Sinne einer besseren Verwertbarkeit 
keine weitergehenden Anforderungen1 - -
weitergehende umweltorientierte Anforderungen über den Lebenszyklus
keine weitergehenden Anforderungen1 - -

 
Symbol lokale Umwelt
Diese Anforderung dient dem Schutz der lokalen Umwelt (Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft). Inhaltlich eingeschlossen ist auch der Gesundheitsaspekt Arbeitshygiene und im Prinzip auch die Innenraumluft. Diese wird allerdings mit einem eigenen Icon zusätzlich markiert.
Symbol Innenraumluft
Diese Anforderung dient der Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten. Sie trägt damit auch zu einem höheren Erfüllungsgrad bei der Bewertung der Raumluftqualität nach BNB_BN_3.1.3 bei.
Symbol Rückbau + Verwertung
Mit dieser Anforderung werden auch Umwelt- und Gesundheitsaspekte im Zuge von Rückbau und Verwertung berücksichtigt.

1 In der Regel werden Glasfasergewebe und Malervliese beim Rückbau nicht als eigene Schicht gesondert anfallen, sondern an anderen Bauteilschichten, z.B. den Gipskartonplatten anhaften. Sie stellen somit für die sortenreine Trennung und die Verwertbarkeit dieser Schichten eine Verunreinigung dar. Entsprechend sollten sie so beschaffen sein, dass die Verwertung der angrenzenden Schichten möglichst wenig beeinträchtigt wird.
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind Materialien mit möglichst geringen Risiken für die lokale Umwelt, somit entsprechend den Anforderungen eines 
möglichst hohen Qualitätsniveaus im Sinne des Kriteriums BNB_BN_1.1.6 zu wählen.

Quellen

für BNB anzeigen . . .

Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau: