Materialökologische Anforderungen: Holzschutzmittel
Informationen zu den Anforderungen an Holzschutzmittel
Besondere Hinweise und Hintergrundinformationen zu den Anforderungen an Holzschutzmittel Inhalt aufklappen | |
Im Rahmen der Bewertung nach BNB_BN_1.1.6 (Risiken für die lokale Umwelt, Erläuterungen s.u. "Allgemeine Informationen ..." + "Lokale Umwelt") werden Anforderungen in Bezug auf 6 Schadstoffgruppen formuliert. Für Holzschutzmittel sind demnach die hervorgehobenen Schadstoffgruppen zu bewerten: 1 Gefährliche und besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) Die folgenden materialökologischen Anforderungen gelten für den Holzschutz von Holzbauteilen in verschiedenen Einsatzbereichen. Die Anforderungen betreffen zum einen die Verwendung, zum anderen die Inhaltsstoffe, falls Holzschutzmittel zur Anwendung kommen. Minimierungsgebot und Verwendung von HolzschutzmittelnGemäß Minimierungsgebot auf Basis DIN 68800 in Verbindung mit GefStoffVO und BiozidVO besteht grundsätzlich die Verpflichtung, bauliche Maßnahmen vorrangig vor dem Einsatz von chemischem Holzschutz zu prüfen. Die Notwendigkeit der Verwendung chemischer Holzschutzmittel ist nachzuweisen! Ist der Einsatz von chemischem Holzschutz erforderlich, dürfen gemäß Biozid-VO 528/2012 nur Holzschutzmittel (Biozide) mit Zulassung durch BAuA oder DIBt verwendet werden. Die bioziden Wirkstoffe sind zu deklarieren. Für Holzbauteile, die mit Holzschutzmitteln behandelt wurden, müssen durch den Anwender Begleitpapiere nach DIN 68800-3:2012-02 Abschn. 7 vorgelegt werden. Zu den Einzelanforderungen in den Pos. 24, 25 + 26Der Einsatz von Bioziden für Holzbauteile ist sowieso nur zulässig, wenn konstruktive Maßnahmen oder der Einsatz dauerhafter Hölzer nicht möglich sind. Dies ist immer prioritär zu prüfen. Sofern der Einsatz von Bioziden unumgänglich ist, dürfen sowieso nur zugelassene Produkte (BAuA oder DIBt) verwendet werden. In der Gebrauchsklasse 0 ist der Einsatz chemischer Holzschutzmittel sowieso ausgeschlossen In Pos. 26 wird im Gegensatz zu Pos. 24 und 25 die Zulassung nach DIBt nicht in der Anforderung genannt. Ein Grund ist nicht ersichtlich. Zum Geltungsbereich Pos. 24Die Anforderungen lt. Pos. 24 gelten für "tragende Holzbauteile in Innenräumen nebst Auskragungen nach außen". Lt. Pos. 24 wird als typischer Einsatzbereich "in feuchtigkeitsrelevanten Innenräumen (z.b. unbeheizten Atrien und Schwimmhallen)" aufgeführt. Allerdings werden Anforderungen ab GK0 formuliert. GK0 oder GK1 gilt jedoch nur für Bauteile, die auch nicht gelegentlich feucht sind, GK 2 nur für gelegentlich feuchte Bauteile. Insofern kann es sich hier jedenfalls nicht nur um feuchtigkeitsrelevante Innenräume handeln, der Hinweis wird als Beispiel verstanden. | |
Wo finde ich weitere Hilfestellung und Informationen zur Umwelt- und Gesundheitsrelevanz von Holzschutzmitteln? Gibt es auch eine Übersicht mit Umweltzeichen (z.B. Blauer Engel) oder anderen Deklarationen (z.B. GISCODE, EPD)? Inhalt aufklappen | |
Weitere ausführliche Informationen finden sich in WECOBIS in den jeweiligen Produktgruppen zu Holzschutzmitteln und dort z.B. in den Reitern Ausschreibung, Bewertungssysteme, Zeichen & Deklarationen oder zum Lebenszyklus. |
Allgemeine Informationen + FAQ zu den Anforderungen und Textbausteinen
Worauf basieren die materialökologischen Anforderungen und Textbausteine für Planung und Ausschreibung in WECOBIS? Inhalt aufklappen | |
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren derzeit im Wesentlichen auf den Kriteriensteckbriefen zu "Risiken für die lokale Umwelt" (BNB_BN_1.1.6), zur "Innenraumlufthygiene" (BNB_BN_3.1.3), zu "Rückbau, Trennung und Verwertung" (BNB_BN_4.1.4) sowie gegebenenfalls zu anderen baustoffrelevanten Einzelaspekten des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMI) / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau. In den Reitern "Innenraumluft" oder "Rückbau, Klima ... " (Erläuterung s.u.) werden ggf. auch mögliche weitergehende Anforderungen zur Emissions- und Schadstoffminderung dargestellt. Grundlage dafür bilden allgemeine Nachhaltigkeitsaspekte (z.B. Förderung nachwachsender Rohstoffe, Ressourcenschonung, kreislaufgerechtes Bauen / Cradle-to-Cradle) Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt"Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6 zielt auf die Reduktion bzw. Vermeidung von Bauprodukten, die aufgrund ihrer Schadstoffgehalte oder Schadstofffreisetzungen ein Risikopotenzial für die Umweltmedien Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft sowie gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Anreicherung in den Nahrungsketten oder Verunreinigung der Innenraumluft verursachen können. Dies bezieht sich auf die Verarbeitung auf der Baustelle und auf die Nutzungsphase sowohl innen als auch außen liegender Produkte. Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 "Innenraumlufthygiene"Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 zielt auf die Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten, damit es zu keinen negativen Effekten hinsichtlich der Befindlichkeit und gesundheitlichen Beeinträchtigung der Raumnutzer aufgrund verunreinigter Innenraumluft kommt. Kriteriensteckbrief BNB_BN_4.1.4 "Rückbau, Trennung, Verwertung"Kriteriensteckbrief BNB_BN 4.1.4 "Rückbau, Trennung und Verwertung" zielt auf die Einsparung von Deponieraum, Rohstoffen und Produktionsenergie. Im Rahmen der Bewertung des Kriteriensteckbriefs werden die Bauelemente eines Gebäudes deshalb eingestuft bezüglich ihrer
Die Bauprodukte müssen außerdem so beschaffen sein, dass beim Abriss keine gefährlichen Abfälle anfallen. Hinweis zur Bewertung nach BNB: Tipp für die PlanungIm Reiter "BNB-Kriterien" der Standard-Datenblätter in WECOBIS wird die jeweilige Bauproduktgruppe (z.B. Dispersionslackfarben) hinsichtlich BNB-Kriterien eingeordnet. Damit lassen sich z.B. folgende Fragen beantworten: Welche Einzelkriterien kann eine Produktgruppe, z.B. Dispersionslackfarben, i.d.R. erfüllen oder auch nicht erfüllen? Welche Einschränkungen bestehen für eine Produktgruppe? | |
Was hat es mit "QNG" und dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude auf sich? Warum sind manche Anforderungen damit markiert? Inhalt aufklappen | |
BEG + KFN - Förderung für Nachhaltigkeits-Klasse und Klimafreundlichen Neubau mit dem QNGDer Bund fördert im Rahmen der "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) seit 1. Juli 2021 Nachhaltigkeitszertifizierungen bei Neubauten (= Klimafreundlicher Neubau mit QNG) und bei der Sanierung von Nichtwohngebäuden (NH-Klasse). Der erforderliche Nachweis für die Förderung erfolgt über die Vergabe des gebäudebezogenen QNG. Das QNG („Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“) ist ein staatliches Qualitätssiegel für Gebäude. Voraussetzung für die Vergabe des Qualitätssiegels ist ein Nachweis der Erfüllung allgemeiner und besonderer Anforderungen an die ökologische, soziokulturelle und ökonomische Qualität von Gebäuden. Anforderungen an die Schadstoffvermeidung in BaumaterialienDazu gehören auch materialökologische Anforderungen, die auf den Anforderungen in Kriteriensteckbrief BNB_1.1.6 (s.o.) basieren. Eine Übersichtstabelle zu den "Qualitätsanforderungen an die Schadstoffvermeidung in Baumaterialien" findet man im QNG-Anforderungskatalog / Anhangdokument 313. In der Regel folgen diese besonderen QNG-Anforderungen einem mittleren Niveau in BNB_1.1.6.. Markierung der QNG-Anforderungen in WECOBISDa die Anforderungen an Baumaterialien im QNG mit bestimmten BNB-Anforderungen (i.d.R. QN3) übereinstimmen, sind die jeweiligen QNG-Anforderungen im Reiter "Lokale Umwelt" produktgruppenspezifisch markiert, zum einen in der Bezeichnung des Unterreiters (z.B. QN3 = QNG), zum anderen im Unterreiter "Übersicht" in der Übersichtstabelle. | |
Ich will mein Gebäude gar nicht zertifizieren. Was nützen mir dann materialökologische Anforderungen nach BNB? Inhalt aufklappen | |
Auch wenn ein Gebäude nicht im Rahmen eines Bewertungssystems zertifiziert werden soll, bilden die einzelnen Kriteriensteckbriefe eine gute Grundlage, Orientierung und Hilfestellung für die Umsetzung ökologischer Aspekte in der Gebäudeplanung. Das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMI) ist ein öffentlich zugängliches und transparentes Instrument. Alle Kriteriensteckbriefe können auch einzeln abgerufen und frei verwendet werden. In den WECOBIS Planungs- und Ausschreibungshilfen gibt es deshalb Anforderungen und Textbausteine, die sich an materialrelevanten Einzelkriterien des Bewertungssystems orientieren (z.B. Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt" und Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 "Innenraumlufthygiene"). Die verschiedenen Qualitätsniveaus in den Kriteriensteckbriefen bieten zudem die Möglichkeit, sich - abhängig von den projektspezifischen Anforderungen und Möglichkeiten - für ein Anforderungsniveau zu entscheiden. Es wird jedoch empfohlen, soweit möglich ein hohes Anforderungsniveau anzustreben. Denn um die Risiken für die lokale Umwelt möglichst gering zu halten bzw. eine gute Luftqualität sicherzustellen, ist eine sorgfältige Auswahl schadstoff-und emissionsarmer Bauprodukte erforderlich. Tipp für die Planung: | |
Welche Informationen findet man in den Reitern "Lokale Umwelt", "Innenraumluft", "Rückbau, Klima ..."? Warum sieht man nicht immer alle Reiter? Inhalt aufklappen | |
Die in WECOBIS dargestellten materialökologischen Anforderungen sind in verschiedene Themenbereiche untergliedert. Diese sind derzeit "Lokale Umwelt", "Innenraumluft" und "Rückbau, Klima ...". | |
Wo finde ich Textbausteine? Wie sind die Textbausteine aufgebaut? Inhalt aufklappen | |
Textbausteine finden sich in den jeweiligen Themenreitern (z.B. "Lokale Umwelt", "Innenraumluft", "Rückbau, Klima ..."). Dort wird nach Anwählen des Reiters zunächst eine Übersicht aufgerufen, die alle ggf. folgenden Anforderungen als Kurztext mit den wichtigsten Nachweismöglichkeiten darstellt. Über den Button "Textbaustein kopieren" besteht die Möglichkeit, die einfach formatierte kurze Leistungsbeschreibung in die Zwischenablage zu kopieren und anschließend direkt in ein Ausschreibungsprogramm einzufügen. | |
Wie können die Textbausteine konkret genutzt werden? Inhalt aufklappen | |
Anwendungsmöglichkeiten der Textbausteine
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Allgemeine Hinweise zu Dokumentation und Nachweisen, sowie zu Nachweisen über geeignete Umweltzeichen oder Gütesiegel Inhalt aufklappen | |
Allgemeine Hinweise zu Dokumentation und NachweisenIn Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6 finden sich Informationen zur Dokumentation und den erforderlichen Nachweisen. In Abhängigkeit von Produkt- und Schadstoffgruppe können das zum Beispiel Herstellerauskunft nach REACH, Leistungserklärung zur CE-Kennzeichnung,allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ), PDB (Produktdatenblatt), TM (technisches Merkblatt), SDB (Sicherheitsdatenblatt), begründete Herstellererklärung oder EPDs (Umwelt-Produktdeklaration) sein. Unter anderem sind dort auch der Umfang der Dokumentationspflicht, die einzelnen Nachweisdokumente und geeignete Analysemethoden erläutert. Zu beachten ist immer, dass bei freiwilligen Unterlagen, die nicht gesetzlich oder durch Verordnung vorgeschriebenen sind, die Angaben zu relevanten Schadstoffen unterschiedlich oder eventuell auch gar nicht enthalten sein können. Das bedeutet, dass beispielsweise PDB oder TM nur zum Nachweis durch den Hersteller dienen können, wenn hier auch hinreichende Angaben zu einer bestimmten Schadstoffgruppe gemacht werden. Das Fehlen von Angaben zu einer Schadstoffgruppe in diesen oder ähnlichen Dokumenten stellt keinesfalls sicher, dass diese in dem Produkt nicht enthalten sind, da es keine verbindlichen Vorgaben zu diesen Dokumenten gibt. Auch ein Sicherheitsdatenblatt unterliegt keiner Regelung über seinen Inhalt, wenn es für eine Produktgruppe nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Leistungserklärung, abZ und Sicherheitsdatenblatt werden in WECOBIS i.d.R. nur als Nachweismöglichkeit angegeben, wenn sie gesetzlich vorgeschrieben sind. Hinweise zur Nachweisführung über geeignete Umweltzeichen oder DeklarationenEin Konformitätsnachweis kann auch durch geeignete Umweltzeichen oder Gütesiegel, z. B. Blauer Engel, natureplus-Qualitätszeichen, Österreichisches Umweltzeichen oder andere Produktdeklarationen erfolgen. Bekannte Nachweismöglichkeiten über Umweltzeichen und Gütesiegel sind jeweils am Ende der stofflichen Anforderungen aufgeführt. Sie haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Daher kann es durchaus weitere Umweltzeichen oder Gütesiegel geben, die als Konformitätsnachweis geeignet sind. | |
Rechtliche Hinweise für die Verwendung der Textbausteine Inhalt aufklappen | |
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren derzeit im Wesentlichen auf den Kriteriensteckbriefen zu "Risiken für die lokale Umwelt" (BNB_BN_1.1.6), zur "Innenraumlufthygiene" (BNB_BN_3.1.3), zu "Rückbau, Trennung und Verwertung" (BNB_BN_4.1.4) sowie gegebenenfalls zu anderen baustoffrelevanten Einzelaspekten des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMI) / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau. Die gestellten Anforderungen zur Reduktion von problematischen Stoffen in Bauprodukten beziehen sich auf Maßnahmen, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Die Einhaltung aller gesetzlichen Regelungen im Hinblick auf Schadstoffe wird vorausgesetzt. Werden die Textbausteine einer Angebotseinholung oder Ausschreibung zugrunde gelegt und in die Leistungsbeschreibung eingearbeitet, hat der Ersteller der Leistungsbeschreibung und / oder die ausschreibende Stelle die Rechtssicherheit und die Aktualität der Texte eigenverantwortlich zu prüfen. Die Texte müssen der Struktur und dem Aufbau der jeweiligen Leistungsbeschreibung angepasst werden. Sowohl die inhaltlichen Grundlagen der Textbausteine als auch die Rechtslage sind in einer ständigen Entwicklung. Die Betreiber und die Geschäftsstelle von WECOBIS lehnen daher jede Verantwortung für die Aktualität und die Rechtssicherheit ab. Bei vollständiger Verwendung der Textbausteine wird empfohlen, den Planungs- bzw. den Ausschreibungsunterlagen ggf. die jeweiligen Kriteriensteckbriefe als Anlage beizufügen oder zumindest auf diese zu verweisen. |
Infos zum Reiter "Lokale Umwelt"
Worum geht es im Reiter "Lokale Umwelt"? Inhalt aufklappen | |
Im Reiter "Lokale Umwelt" wird das von Bauprodukten ausgehende Risiko für die Umweltmedien Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft sowie für gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Anreicherung in den Nahrungsketten oder für Verunreinigung der Innenraumluft behandelt. Die Anforderungen basieren auf Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt" des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des BMI / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau. Der Steckbrief teilt die Anforderungen in 5 Qualitätsniveaus (QN1 – QN5) ein, wobei QN5 das höchste Qualitätsniveau mit den strengsten Anforderungen darstellt. Tipp für die PlanungIm Reiter "Bewertungssysteme" der Standard-Datenblätter in WECOBIS wird die jeweilige Bauproduktgruppe (z.B. Elastomer-Bodenbeläge) hinsichtlich BNB-Kriterien eingeordnet. Damit lassen sich z.B. folgende Fragen beantworten: Welche Einzelkriterien kann eine Produktgruppe, z.B. Elastomer-Bodenbeläge, i.d.R. erfüllen oder auch nicht erfüllen? Welche Einschränkungen bestehen für eine Produktgruppe? | |
Was helfen mir die Übersichtstabellen? Was bedeutet BNB, QNG, QN1, QN2 usw.? Warum fehlt manchmal ein QN? Welche Bedeutung haben die Icons in der Mitte der detaillierten Übersichtstabelle? Inhalt aufklappen | |
Die Übersichtstabellen im Reiter "Lokale Umwelt" zeigen die materialökologischen Einzelanforderungen des Kriteriensteckbriefs BNB_BN_1.1.6 „Risiken für die lokale Umwelt" des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des BMI. Der Kriteriensteckbrief teilt die Anforderungen in 5 Qualitätsniveaus (QN1 – QN5) ein. QN5 ist dabei das höchste Qualitätsniveau mit den strengsten Anforderungen. QN1 betrifft ausschließlich die Produktdokumentation und -deklaration und gilt als Mindestanforderung. Die qualitative Bewertung der Bauprodukte erfolgt erst ab QN2 bis QN5. Voraussetzung für QN2 bis QN5 ist immer auch die Erfüllung der Mindestanforderungen gemäß QN1. Es wird nicht empfohlen, allein QN1 als Ziel für die Bauproduktauswahl zu definieren. Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)Erläuterungen zum QNG siehe oben "Allgemeine Informationen" / zweite Frage "Fehlende" QNsIn einigen Fällen gibt es keinen Unterschied in den Anforderungen von verschiedenen Qualitätsniveaus. Das lässt sich auch in den Übersichtstabellen ablesen. Textbausteine finden sich dann nur für das jeweils höchste QN (z.B. nur QN5 und kein QN4, wenn die Anforderungen von QN4 und QN5 gleich sind). Erläuterung der Tabellenstruktur der "Detaillierten Übersichtstabelle"In der Vertikalen teilt sich die Tabelle in 2 Hauptbereiche. In der linken Hälfte der Tabelle finden sich die materialökologischen Anforderungen. Neben der Anforderung selbst gibt die Tabelle noch Auskunft darüber, für welches Qualitätsniveau die jeweilige Anforderung besteht und welches Schutzziel damit angestrebt wird. Die rechte Hälfte der Tabelle gibt darüber Auskunft, wie der Nachweis für die jeweilige Einzelanforderung erbracht werden kann. Dabei wird zunächst der Standardnachweis entsprechend der Anforderung genannt. Das kann auch der Blaue Engel sein, wenn dieser als Anforderung genannt ist. Anschließend folgen Hinweise auf weitere Nachweismöglichkeiten wie z.B. weitere Umweltzeichen, andere Produktdeklarationen oder chem. Analysen. In der Horizontalen gliedert sich die Tabelle in sinnvolle Abschnitte, die den ansteigenden Qualitätsniveaus im Kriteriensteckbrief 1.1.6 folgen. IconsDie Icons in der Spalte "Hauptziel der Anforderung" verdeutlichen übersichtlich, welches Schutzziel mit einer Anforderung angesprochen wird (siehe Legende unter der Übersichtstabelle). Letztlich ist es fast nie so, dass mit einer Anforderung nur ein Schutzziel angestrebt wird. Meist sind mehrere Bereiche oft auch indirekt betroffen. Die Icons dürfen deshalb nur zur Orientierung dienen - ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Ausschließlichkeit. Auch die sorgfältige Dokumentation der verwendeten Baumaterialien und Stoffe leistet einen indirekten Beitrag und ist deshalb grundsätzlich mit dem Baum für "lokale Umwelt" markiert. Nachweismöglichkeiten über geeignete Umweltzeichen oder DeklarationenZum Teil werden in Kriteriensteckbrief 1.1.6. freiwillige Produktkennzeichnungen, z.B. der „Blaue Engel" genannt (s. ggf. Spalte "Standardnachweise entsprechend Anforderung"). Gleichwertige Produkte, d.h. Produkte, welche die Anforderungen erfüllen, aber nicht mit dem „Blauen Engel" gekennzeichnet sind, sind hier zugelassen. Der Nachweis der Gleichwertigkeit ist dabei nur für die in Kriteriensteckbrief 1.1.6 genannten Schadstoffgruppen erforderlich. Aus diesem Grund werden für die Anforderung „Blauer Engel" hier die relevanten Einzelanforderungen aus den jeweiligen Vergaberichtlinien genannt. Produkte mit dem „Blauen Engel" erfüllen diese Einzelanforderungen automatisch. Wenn auch andere Zeichen oder Deklarationen bekannt sind, die diese Anforderungen erfüllen, sind sie bei der jeweiligen Einzelanforderung in der Spalte "Umweltzeichen" aufgeführt. Sie haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Daher kann es durchaus weitere Umweltzeichen oder Gütesiegel geben, die als Konformitätsnachweis geeignet sind. Tipp für die PlanungEine umfangreiche Übersicht zu Umweltzeichen und Deklarationen mit vielen Erklärungen findet sich in jeder Produktgruppe im Reiter Zeichen & Deklarationen. | |
Wo finde ich die Textbausteine? Inhalt aufklappen | |
Die Übersichtstabellem zeigen alle Anforderungen zum Thema "Lokale Umwelt" in Kurzform. Im Reiter "Erläuterung" finden sich neben allgemeinen Hinweisen zur Verwendung der Anforderungen und Textbausteine auch besondere Hinweise und Hintergrundinformationen zur jeweiligen Produktgruppe. QN1 betrifft ausschließlich die Produktdokumentation und -deklaration und gilt als Mindestanforderung. Die qualitative Bewertung der Bauprodukte erfolgt erst ab QN2 bis QN5. Werden in mehreren aufeinanderfolgenden QNs dieselben Anforderungen gestellt, ist nur das höchste dieser QNs dargestellt (z.B. bei gleichen Anforderungen in QN2-4 nur QN4). Voraussetzung für QN2 bis QN5 ist immer auch die Erfüllung der Mindestanforderungen gemäß QN1. Es wird nicht empfohlen, allein QN1 als Ziel für die Bauproduktauswahl zu definieren. BeispielIm Reiter QN5 finden sich die Textbausteine für alle Anforderungen, die zur Erfüllung von Qualitätsniveau 5 gemäß Kriteriensteckbrief 1.1.6 erforderlich sind, einschließlich der Mindestanforderungen aus QN1. "Fehlende" QNsIn einigen Fällen gibt es keinen Unterschied in den Anforderungen von verschiedenen Qualitätsniveaus. Das lässt sich auch in der Übersichtstabelle ablesen. Textbausteine finden sich dann nur für das jeweils höchste QN (z.B. nur QN5 und kein QN4, wenn die Anforderungen von QN4 und QN5 gleich sind). | |
Warum können die Textbausteine zu den einzelnen QNs nicht kürzer gefasst werden? Inhalt aufklappen | |
In Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt"(BNB_BN_1.1.6) des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) wird oft ersatzweise für Einzelanforderungen auf freiwillige Produktkennzeichnungen wie Umweltzeichen (z.B. Blauer Engel) als Hauptanforderung verwiesen. Diese stellen meist umfangreiche materialökologische Anforderungen an das Produkt. Im Rahmen der Zertifizierung nach BNB ist es zulässig, vergleichbare Nachweise heranzuziehen. Dieser Konformitätsnachweis kann z.B. direkt über andere Produktkennzeichnungen mit denselben Anforderungen erfolgen. (Hilfe dazu s. Reiter Übersicht und Nachweis in den Textbausteinen). Hat das Produkt jedoch keine passende Produktkennzeichnung, muss jede relevante Einzelanforderung der ursprünglich geforderten Produktkennzeichnung nachgewiesen werden. Einem privaten Auftraggeber steht es u.U. frei, ein Produkt zu fordern, das über die entsprechende Produktkennzeichnung verfügt, ohne dass er hierzu auch den gesamten Anforderungskatalog aufzählen muss. Er kann dann die Textbausteine mit den materialökologischen Anforderungen, mit Bezugnahme auf die entsprechende Produktkennzeichnung, erheblich verkürzen. Sind solche Produktkennzeichnungen den Anforderungen zugrunde gelegt, so werden diese zu Beginn der Textbausteine benannt. Tipps für weitere Informationen zum Thema
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Infos zum Reiter "Innenraumluft"
Worum geht es im Reiter "Innenraumluft"? Inhalt aufklappen | |
Der Reiter "Innenraumluft" soll darüber Auskunft geben, inwieweit Anforderungen an die jeweilige Bauproduktgruppe hinsichtlich Innenraumluftqualität bereits in den Anforderungen zur "Lokalen Umwelt" berücksichtigt sind. Gegebenenfalls werden hier zusätzliche produktgruppenspezifische Anforderungen an besonders emissionsarme Produkte genannt, die zur weitergehenden Absicherung eines hohen Erfüllungsgrades bei der Bewertung der Raumluftqualität beitragen können. Die Anforderungen an Bauprodukte hinsichtlich Innenraumluftqualität sollen zur Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten beitragen, damit es zu keinen negativen Effekten hinsichtlich der Befindlichkeit und gesundheitlichen Beeinträchtigung der Raumnutzer aufgrund verunreinigter Innenraumluft kommt. In WECOBIS wird nur die Raumluftmessung auf den Formaldehyd- und TVOC-Gehalt des Kriteriensteckbriefs 3.1.3 betrachtet, da diese materialrelevant ist. Kriteriensteckbrief 3.1.3 selbst stellt keine direkten Materialanforderungen. Der Erfüllungsnachweis erfolgt über die Ergebniskontrolle. Erfahrungsgemäß lassen sich die Referenz- und Zielwerte aber dann erreichen, wenn die Auswahl und Verwendung der eingesetzten Materialien auf einem ganzheitlichen Konzept zur Vermeidung von Emissionen aus Bauprodukten basiert. In der Regel lassen die Anforderungen des höchsten Qualitätsniveaus QN5 des Kriteriensteckbriefs BNB_BN_1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt" (siehe Reiter "Lokale Umwelt") in Bezug auf VOC und Formaldehyd-Emissionen auch einen hohen Erfüllungsgrad für Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 erwarten. Zum Teil werden aber auch weitergehende Produktanforderungen genannt, die über die Anforderungen in QN5 hinausgehen. Diese werden dann im Reiter "Innenraumluft" als zusätzliche Anforderungen / Textbausteine TBplusi dargestellt. Im Unterreiter "Anforderungen / Textbausteine" findet man den vollständigen Textbaustein (TBplusi = QN5 + empfohlene Zusatzanforderung). Ein Textbaustein, mit dem Planungs- und Baubeteiligte gewerkeübergreifend über die geplante Raumluftmessung informiert werden können, findet sich unter "Planungsziele Innenraumluft". Hinweis zur Bewertung nach BNB: Tipp für produktgruppenspezifische HintergrundinfosIm Reiter "Erläuterung" finden sich neben allgemeinen Hinweisen zur Verwendung der Anforderungen und Textbausteine auch besondere Hinweise und ggf. wichtige Hintergrundinformationen zur jeweiligen Produktgruppe. Diese können z.B. auch die Innenraumluftqualität betreffen. | |
Was helfen mir die Übersichtstabellen? Welche Bedeutung haben die Icons in der Mitte der detaillierten Übersichtstabelle? Inhalt aufklappen | |
Die Übersichtstabellen im Reiter "Innenraumluft" zeigen die materialökologischen Anforderungen in Anlehnung an Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 „Innenraumlufthygiene" des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des BMI. Erläuterung der Tabellenstruktur der detaillierten ÜbersichtstabelleIn der Vertikalen teilt sich die Tabelle in 2 Hauptbereiche. In der linken Hälfte der Tabelle finden sich die materialökologischen Anforderungen. Neben der Anforderung selbst gibt die Tabelle noch Auskunft darüber, welches Schutzziel damit angestrebt wird. Die rechte Hälfte der Tabelle gibt darüber Auskunft, wie der Nachweis für die jeweilige Einzelanforderung erbracht werden kann. Dabei werden zunächst ggf. vorhandene Umweltzeichen genannt, die einen einfachen Konformitätsnachweis ermöglichen. Anschließend folgen Hinweise auf weitere Nachweismöglichkeiten wie z.B. andere Produktdeklarationen oder chem. Analysen. In der Horizontalen gliedert sich die Tabelle in 2 Abschnitte. Zwischen den Anforderungen unter "Lokale Umwelt" (gemäß BNB_BN_1.1.6) und unter "Innenraumluft" (gemäß BNB_BN_3.1.3) besteht ein enger Zusammenhang. Im ersten Abschnitt werden daher ggf. Anforderungen genannt, die unter "Lokale Umwelt" zu finden sind und bereits zu einem höheren Erfüllungsgrad bei der Bewertung der Raumluftqualität nach BNB_BN_3.1.3 beitragen. IconsDie Icons in der Spalte "Hauptziel der Anforderung" verdeutlichen übersichtlich, welches Schutzziel mit einer Anforderung angesprochen wird (siehe Legende unter der Übersichtstabelle). Letztlich ist es fast nie so, dass mit einer Anforderung nur ein Schutzziel angestrebt wird. Meist sind mehrere Bereiche oft auch indirekt betroffen. Die Icons dürfen deshalb nur zur Orientierung dienen - ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Ausschließlichkeit. Auch die sorgfältige Dokumentation der verwendeten Baumaterialien und Stoffe leistet einen indirekten Beitrag und ist deshalb grundsätzlich mit dem Baum für "lokale Umwelt" markiert. | |
Wann und wo finde ich Textbausteine im Reiter "Innenraumluft"? Inhalt aufklappen | |
Die Übersichtstabellen zeigen alle Anforderungen zum Thema "Innenraumluft" in Kurzform. | |
Wie sind die Textbausteine zur Innenraumlufthygiene aufgebaut? Was bedeutet Textbausteine Teil 1 (Planungsziele Innenraumluft) und Textbausteine Teil 2 (Produktanforderungen zur Innenraumlufthygiene)? Inhalt aufklappen | |
In WECOBIS werden Empfehlungen zu Material- und Produktanforderungen gegeben, die zu einer guten Luftqualität und damit zu einem guten Ergebnis der Raumluftmessung der VOC- und Formaldehyd-Konzentration im Innenraum gemäß Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 "Innenraumlufthygiene" des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) beitragen sollen. Die Textbausteine werden in 2 separaten Textteilen angeboten:
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Wie können die Textbausteine Teil 1 "Planungsziele Innenraumluft" verwendet werden? Inhalt aufklappen | |
Hinweis: Bei Textbaustein Teil 1 handelt es sich um einen gewerkeübergreifenden Textbaustein. Er befindet sich in einem eigenen Datenblatt. Textbausteine Teil 1 - Allgemeine Standardbeschreibung und Ankündigung RaumluftmessungDer Textbaustein kann verwendet werden, um sämtliche Planungs- und Baubeteiligte über die Bewertung und Sicherstellung der Innenraumlufthygiene durch Raumluftmessung in Bezug auf flüchtige organische Verbindungen (VOC) und Formaldehyd gemäß Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 "Innenraumlufthygiene" des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) in Kenntnis zu setzen. Gemessen werden die flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) und Formaldehyd. Die Planungs- und Baubeteiligten werden durch die Beschreibung und Ankündigung der Raumluftmessung über ihre Durchführung, die Zielvorgaben und die etwaigen Auswirkungen bei Nichteinhaltung der damit verbundenen relevanten Produktanforderung informiert. Der Textbaustein kann zur allgemeinen Beschreibung der Planungs- und Qualitätssicherungsstandards sowie als Teil der allgemeinen Beschreibung der Bauaufgabe, als Hinweistext oder als Vorbemerkung in Leistungsverzeichnissen verwendet werden. Zu den Anforderungen von Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 in Bezug auf Kohlendioxidgehalt (Außenluftvolumenstrom) und mikrobiologische Situation werden in WECOBIS keine Angaben gemacht, da es sich nicht um materialspezifische Eigenschaften handelt, siehe hierzu auch oben stehende "Allgemeine Informationen und Hinweise zu den Textbausteinen". In Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 wird die Raumluftmessung zu VOC und Formaldehyd im Innenraum wie folgt bewertet: Wichtiger Hinweis zum Formaldehyd-Richtwert: Auch wenn ein Gebäude nicht nach BNB zertifiziert werden soll, sollten Planungsziele zugrunde gelegt werden, die sich z.B. an diesen Qualitätsniveaus orientieren können. In Textbausteine Teil 1 werden daher die Anforderungen für alle 3 Qualitätsniveaus angegeben. Der Anwender soll dabei eine Auswahl treffen, welches Ziel (QN) für das Projekt als Zielvorgabe festgelegt ist. | |
Wie können die Textbausteine Teil 2 "Produktanforderungen zur Innenraumlufthygiene" verwendet werden? Inhalt aufklappen | |
Textbausteine Teil 2 - Produktanforderungen InnenraumlufthygieneDie Textbausteine enthalten Empfehlungen für bauproduktgruppenspezifische Materialanforderungen, die geeignet sind - unter gleichzeitiger Beachtung der Anforderungen an den Kohlendioxidgehalt und die mikrobiologische Situation - eine gute Luftqualität im Innenraum sicherzustellen und die Erfüllung eines hohen Anforderungsniveaus (hohe Punktezahl) gemäß Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3, Teilkriterium " Flüchtige organische Stoffe (VOC) und Formaldehyd" zu ermöglichen. Mit Hilfe der Textbausteine können die Materialanforderungen in Entwurfs- / Ausführungs- und Detailplanung sowie in den Leistungsverzeichnissen des Bauvertrages beschrieben werden. Die Anforderung, möglichst emissionsarme Baumaterialien zu verwenden, wird häufig bereits durch die höheren Qualitätsniveaus des Kriteriensteckbriefs BNB_BN_1.1.6 "Lokale Umwelt" vorgegeben. Bei einzelnen Bauprodukten und Anwendungen können aber weitergehende Spezifikationen oder zusätzliche Anforderungen sinnvoll sein. Im Rahmen des Kriteriensteckbriefs BNB_BN_3.1.3 "Innenraumlufthygiene" werden Raumluftmessungen in exemplarischen Räumen bewertet. Es bestimmt daher immer die Summe der Emissionen aller hierfür relevanten Materialien und Bauprodukte insgesamt das Ergebnis. |
Infos zum Reiter "Rückbau, Klima ..."
Worum geht es im Reiter "Rückbau, Klima ..."? Inhalt aufklappen | |
Der Reiter "Rückbau, Klima ..." soll darüber Auskunft geben, inwieweit neben "Lokale Umwelt" und "Innenraumluft" Anforderungen hinsichtlich weiterer Nachhaltigkeitsaspekte (z.B. Förderung nachwachsender Rohstoffe, Ressourcenschonung, kreislaufgerechtes Bauen / Cradle-to-Cradle) für die jeweilige Produktgruppe auf Baustoffebene relevant sein und ggf. zusätzlich berücksichtigt werden können. Mögliche Themen sind hier z.B.
Rückbau, Trennung, VerwertungDie Anforderungen zum Thema "Rückbau" dienen der
Ziele sind somit die Einsparung von Deponieraum, Rohstoffen und Produktionsenergie. WECOBIS orientiert sich hier an den Anforderungen von Kriteriensteckbrief BNB_BN 4.1.4 "Rückbau, Trennung und Verwertung" des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des BMI / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau. Gemäß Kriteriensteckbrief 4.1.4 werden die Bauelemente eines Gebäudes eingestuft bezüglich ihrer
Die Bauprodukte müssen außerdem so beschaffen sein, dass beim Abriss keine gefährlichen Abfälle anfallen. Anforderungen zur Verwertbarkeit in WECOBIS Aussagen zur Trennbarkeit in WECOBIS Keine Aussagen zur Rückbaufähigkeit in WECOBIS Hinweis zur Bewertung nach BNB: | |
Was helfen mir die Übersichtstabellen? Welche Bedeutung haben die Icons in der Mitte der detaillierten Übersichtstabelle? Inhalt aufklappen | |
Die Übersichtstabellen im Reiter "Rückbau, Klima ..." zeigen materialökologische Anforderungen in Anlehnung an Kriteriensteckbrief BNB_BN 4.1.4 "Rückbau, Trennung und Verwertung" des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des BMI, sowie ggf. weitere Nachhaltigkeitsaspekte betreffende Anforderungen. (genaue Erläuterung siehe oben "Worum geht es im Reiter "Rückbau"?) Erläuterung der Tabellenstruktur der detaillierten ÜbersichtstabelleIn der Vertikalen teilt sich die Tabelle in 2 Hauptbereiche. In der linken Hälfte der Tabelle finden sich die materialökologischen Anforderungen. Neben der Anforderung selbst gibt die Tabelle noch Auskunft darüber, welches Schutzziel damit angestrebt wird. Die rechte Hälfte der Tabelle gibt darüber Auskunft, wie der Nachweis für die jeweilige Einzelanforderung erbracht werden kann. Dabei werden zunächst ggf. vorhandene Umweltzeichen genannt, die einen einfachen Konformitätsnachweis ermöglichen. Anschließend folgen Hinweise auf weitere Nachweismöglichkeiten wie z.B. andere Produktdeklarationen oder chem. Analysen. In der Horizontalen gliedert sich die Tabelle in 2 Abschnitte. Zwischen den Anforderungen unter "Lokale Umwelt" (gemäß BNB_BN_1.1.6) und unter "Rückbau" (gemäß BNB_BN 4.1.4) besteht bereits ein Zusammenhang. Im ersten Abschnitt werden daher Anforderungen genannt, die unter "Lokale Umwelt" zu finden sind und bereits zu einem höheren Erfüllungsgrad bei der Bewertung der Verwertbarkeit nach BNB_BN 4.1.4 beitragen. IconsDie Icons in der Spalte "Hauptziel der Anforderung" verdeutlichen übersichtlich, welches Schutzziel mit einer Anforderung angesprochen wird (siehe Legende unter der Übersichtstabelle). Letztlich ist es fast nie so, dass mit einer Anforderung nur ein Schutzziel angestrebt wird. Meist sind mehrere Bereiche oft auch indirekt betroffen. Die Icons dürfen deshalb nur zur Orientierung dienen - ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Ausschließlichkeit. | |
Wann und wo finde ich Textbausteine im Reiter "Rückbau, Klima ..."? Inhalt aufklappen | |
Die Übersichtstabellen zeigen Anforderungen zum Thema "Rückbau, Klima ..." in Kurzform. |
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", verwendete Version / Stand Stand 24.11.2019: Version V 2015 (Textteil)
Die Angaben zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) beziehen sich auf
- QNG-Anforderungskatalog / Anhangdokument 3.1.3 / Schadstoffvermeidung in Baumaterialien Version 1.3 vom 18.04.2023
Übersicht Qualitätsniveau - Anforderungen - Nachweismöglichkeiten
Holzschutzmittel nach BNB_BN_1.1.6, Anlage 1, Pos. 24, 25, 26, 46a + QNG-313, Pos. 8.1, 8.2, 8.3
QN | Anforderungen | typische Nachweise |
QN1 | Dokumentation + Deklaration SVHC + Biozide2 s. Det. Übersicht DIN 68800 / MVVTB / GefStoffVO / BiozidVO:kein chemischer Holzschutz in GK 0; GK 1 - 4: vor dem Einsatz von Bioziden immer prioritär konstruktiven Holzschutz oder Hölzer mit natürlicher Dauerhaftigkeit prüfen; bei Einsatz von Bioziden: nur zugelassene Biozidprodukte nach 528/2012/EG (Produktart 8) / 1907/2006/EG | PDB, TM, SDB, Zulassung nach 528/2012/EG (Produktart 8) / 1907/2006/EG, z.B durch BAuA oder DIBt2 s. Det. Übersicht, Begleitpapiere nach DIN 68800-3, Kap.7 für mit Holzschutzmitteln behandelte Hölzer |
QN2 | Ausschluss reproduktionstoxischer Borverbindungen. tragende Holzbauteile in Innenräumen:3 s. Det. Übersicht außenliegende tragende Holzbauteile: Holzfenster + nichttragende Holzbauteile außen: | PDB, TM, SDB, Auszüge aus LVs / Konstruktionsplänen |
QN3 = QNG | Ausschluss reproduktionstoxischer Borverbindungen. tragende Holzbauteile in Innenräumen: GK 0 + 1: Holzschutz nur konstruktiv. für QNG gilt zusätzlich für nichttragende Holzbauteile innen (außer Fenster): | PDB, TM, SDB, Auszüge aus LVs / Konstruktionsplänen |
QN4 | Ausschluss reproduktionstoxischer Borverbindungen. tragende Holzbauteile in Innenräumen: außenliegende tragende Holzbauteile: Holzfenster + nichttragende Holzbauteile außen: | PDB, TM, SDB, Auszüge aus LVs / Konstruktionsplänen |
QN5 | Ausschluss reproduktionstoxischer Borverbindungen. tragende Holzbauteile in Innenräumen: außenliegende tragende Holzbauteile: Holzfenster + nichttragende Holzbauteile außen: | PDB, TM, SDB, |
QN = Qualitätsniveau / QNG = Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude / SVHC = besonders besorgniserregende Stoffe nach REACH / PDB = Produktdatenblatt / TM = Technisches Merkblatt / SDB = Sicherheitsdatenblatt / abZ = allgemeine bauaufsichtliche Zulassung / LE = Leistungerklärung
Die Übersicht zeigt die unterschiedlichen Anforderungen zu den Qualitätsniveaus (QN) gemäß Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) / Kriterium 1.1.6 (Risiken für die lokale Umwelt) an die jeweilige Bauproduktgruppe, sowie (mögliche) typische Nachweisdokumente, die üblicherweise zu Dokumentation und Nachweis dienen. Je nach Bauproduktgruppe gelten die gleichen Anforderungen ggf. für mehrere Qualitätsniveaus, siehe Übersichtstabelle. Textbausteine finden sich dann nur für das jeweils höchste QN (z.B. nur QN5 und kein QN4, wenn die Anforderungen von QN4 und QN5 gleich sind).
Die Mindestanforderungen an die Dokumentation und Deklaration aus QN1 sind grundsätzlich, d.h. auch in höheren QNs, einzuhalten.
QNs mit Hyperlinkfunktion verweisen direkt auf die entsprechenden Textbausteine, aktive Anforderungen mit Hyperlinkfunktion auf Seiten zur Produktrecherche.
Bei der mit "= QNG" markierten Anforderung handelt es sich auch um die für diese Produktgruppe relevante Qualitätsanforderung an die Schadstoffvermeidung in Baumaterialien für das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG) entsprechend QNG-Anforderungskatalog / Anhangdokument 313. Auch hierfür gelten immer zusätzlich die Dokumentations- und Deklarationsanforderungen aus QN1. Weitere Informationen siehe → Reiter Erläuterung
Der Planer kann anhand der kurzen Übersicht entscheiden, welche Anforderungsqualität (QN) Planungsziel sein soll. Dabei ist zu prüfen, ob geeignete Produkte am Markt verfügbar sind, die auch die weiteren Planungsanforderungen erfüllen. Soweit Anforderungen mit Verweis auf Umweltzeichen oder Labels definiert sind, kann über diese nach geeigneten Produkten recherchiert werden.
Die Textbausteine / Leistungsschreibung der Anforderungen und detaillierte Anforderungsbeschreibungen findet man in den Reitern
Übersichtstabelle | Textbausteine Qualitätsniveau QN1 (mindestens) | QN2 | QN3 | QN4 | QN5.
Nachstehende detaillierte Übersichtstabelle zeigt die Einzelanforderung sowie ggf. weitere mögliche Nachweisdokumente zu diesen auf.
Das Icon kennzeichnet dabei Anforderungen, welche die Innenraumluftqualität massgeblich verbessern können.
Besondere Hinweise + Hintergrundinformationen zu den spezifischen Anforderungen, sowie weitere grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung, FAQ) siehe oben → Reiter Erläuterung und
→ Muster-Leistungsverzeichnis mit Beispielen bzw. Fußnoten unter der Übersichtstabelle.
Detaillierte Übersichtstabelle
anzeigen . . .
Materialökologische Anforderungen Holzschutzmittel Stand 11/2020 | Nachweismöglichkeiten | ||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6 | |||||||||
Kurztext | Anforderungen gemäß Pos. 24, 25, 26 und 46a in Qualitätsniveau (QN) | Hauptziel der Anforderung | Standardnachweise entsprechend Anforderung | Umweltzeichen (sofern nicht Standardnachweis) | Sonstige | ||||
QN1 | QN2 | QN3 | QN4 | QN5 | |||||
Mindestanforderungen QN1 - QN5 | |||||||||
Allgemeine Produktdokumentation (Dokumentation des Präparats, falls verwendet) | + | + | + | + | + | Produktdatenblatt (PDB), Technisches Merkblatt (TM), Sicherheits-datenblatt (SDB) | ./. | EPD (wenn vorh.) | |
Deklaration besonders besorgniserregender Stoffe und biozider Wirkstoffe (SVHC) > 0,1% | + | + | + | + | + | Sicherheitsdatenblatt (SDB) | ./. | EPD, PDB/TM mit Einschränkung1 | |
Falls Biozide verwendet werden müssen2: lt. Biozid-VO 528/2012 dürfen nur zugelassene Biozidprodukte verwendet werden. | + | + | + | + | + | Zulassung nach 528/2012/EG (Produktart 8) / 1907/2006/EG z.B. durch BAuA oder DIBt; Begleitpapiere nach DIN 68800-3, Kap.7 für mit Holzschutzmitteln behandelte Hölzer | ./. | ./. | |
Keine chemischer Holzschutz in GK0 (DIN 68800 + Minimierungsgebot lt. GefStoffVO + Biozid-VO)4 | + | + | + | + | + | Herstellererklärung zum Holzbauteil | ./. | ./. | |
Pos. 46a: Anforderungen ab QN2 unabhängig vom Einsatzbereich | |||||||||
Reproduktionstoxische Borverbindungen < 0,1% | - | + | + | + | + | Sicherheitsdatenblatt (SDB) (wenn dort keine genannt sind) | - | - | |
Pos. 24: weitere Anforderungen QN2 - QN5 an tragende Holzbauteile in Innenräumen nebst Auskragungen nach außen3 | |||||||||
GK 0: Holzschutz nur konstruktiv nach DIN 68800-2 Hinweis: bauaufsichtliche Mindestanforderung4 bereits ab QN1 | + | + | + | + | + | Auszüge aus LVs, Konstruktionsplänen- und -beschreibungen | - | - | |
GK 1: Holzschutz nur konstruktiv nach DIN 68800-2 Hinweis: Konstruktive Maßnahmen oder der Einsatz dauerhafter Hölzer ist sowieso immer prioritär vor dem Einsatz von Bioziden zu prüfen!2 | (+) | (+) | + | + | + | Auszüge aus LVs, Konstruktionsplänen- und -beschreibungen | - | - | |
GK 2 + 3: Holzschutz nur konstruktiv nach DIN 68800-2 oder Einsatz von Hölzern mit natürlicher Dauerhaftigkeit nach DIN EN 350 Hinweis: Konstruktive Maßnahmen oder der Einsatz dauerhafter Hölzer ist sowieso immer prioritär vor dem Einsatz von Bioziden zu prüfen!2 | (+) | (+) | (+) | + | + | Auszüge aus LVs, Konstruktionsplänen- und -beschreibungen | - | - | |
Falls Biozidprodukte verwendet werden (nur GK 1-3) [müssen]: nur zugelassene Biozidprodukte2 nach BAuA2 oder DIBT Hinweis: lt. Biozid-VO 528/2012 dürfen sowieso nur zugelassene Biozide verwendet werden. Das gilt bereits ab QN1.2 * ab QN4 keine Biozide mehr zugelassen | (+) | + | + | -* | -* | Zulassung lt. BAuA oder DIBt; Begleitpapiere nach DIN 68800-3, Kap.7 für mit Holzschutzmitteln behandelte Hölzer | - | - | |
Pos. 25: weitere Anforderungen QN2 - QN5 an außenliegende tragende Holzbauteile | |||||||||
GK 1: Holzschutz nur konstruktiv nach DIN 68800-2 Hinweis: Konstruktive Maßnahmen oder der Einsatz dauerhafter Hölzer ist sowieso immer prioritär vor dem Einsatz von Bioziden zu prüfen!2 | (+) | + | + | + | + | Auszüge aus LVs, Konstruktionsplänen- und -beschreibungen | - | - | |
GK 2: Holzschutz nur konstruktiv nach DIN 68800-2 oder Einsatz von Hölzern mit natürlicher Dauerhaftigkeit nach DIN EN 350 Hinweis: Konstruktive Maßnahmen oder der Einsatz dauerhafter Hölzer ist sowieso immer prioritär vor dem Einsatz von Bioziden zu prüfen!2 | (+) | (+) | + | + | + | Auszüge aus LVs, Konstruktionsplänen- und -beschreibungen | - | - | |
GK 3: Holzschutz nur konstruktiv nach DIN 68800-2 oder Einsatz von Hölzern mit natürlicher Dauerhaftigkeit nach DIN EN 350 Hinweis: Konstruktive Maßnahmen oder der Einsatz dauerhafter Hölzer ist sowieso immer prioritär vor dem Einsatz von Bioziden zu prüfen!2 | (+) | (+) | (+) | + | + | Auszüge aus LVs, Konstruktionsplänen- und -beschreibungen | - | - | |
GK 4: Holzschutz nur konstruktiv nach DIN 68800-2 oder Einsatz von Hölzern mit natürlicher Dauerhaftigkeit nach DIN EN 350 Hinweis: Konstruktive Maßnahmen oder der Einsatz dauerhafter Hölzer ist sowieso immer prioritär vor dem Einsatz von Bioziden zu prüfen!2 | (+) | (+) | (+) | (+) | + | Auszüge aus LVs, Konstruktionsplänen- und -beschreibungen | - | - | |
Falls Biozidprodukte verwendet werden (nur GK 2-4): nur zugelassene Biozidprodukte nach 528/2012/EG (Produktart 8) / 1907/2006/EG, z.B. durch BAuA2 oder DIBT Hinweis: lt. Biozid-VO 528/2012 dürfen sowieso nur zugelassene Biozide verwendet werden. Das gilt bereits ab QN1.2 * ab QN5 keine Biozide mehr zugelassen | (+) | + | + | + | -* | Zulassung nach 528/2012/EG (Produktart 8) / 1907/2006/EG, z.B. durch BAuA oder DIBt; Begleitpapiere nach DIN 68800-3, Kap.7 für mit Holzschutzmitteln behandelte Hölzer | |||
Pos. 26: weitere Anforderungen QN2 - QN5 an Holzfenster und nichttragende Holzbauteile außen | |||||||||
Für Fenster und außenliegende Holzbauteile gilt: nur zugelassene Biozidprodukte nach 528/2012/EG (Produktart 8) / 1907/2006/EG, z.B. durch BAuA2 oder RAL-GZ 830* *Hinweis: Das Gütezeichen RAL-GZ 830 wird seit 01.01.2017 nicht mehr vergeben! Hinweis: lt. Biozid-VO 528/2012 dürfen sowieso nur zugelassene Biozide verwendet werden. Das gilt bereits ab QN1.2 | (+) | + | + | - | - | Zulassung nach 528/2012/EG (Produktart 8) / 1907/2006/EG, z.B. durch BAuA oder DIBt; Begleitpapiere nach DIN 68800-3, Kap.7 für mit Holzschutzmitteln behandelte Hölzer | - | - | |
Für Fenster GK2 und außenliegende Holzbauteile gilt ab QN4: kein chemischer Holzschutz Hinweis: Konstruktive Maßnahmen oder der Einsatz dauerhafter Hölzer ist sowieso immer prioritär vor dem Einsatz von Bioziden zu prüfen!2 | (+) | (+) | (+) | + | + | Auszüge aus LVs, Konstruktionsplänen- und -beschreibungen | - | - | |
Fenster GK3 : nur zugelassene Biozidprodukte nach 528/2012/EG (Produktart 8) / 1907/2006/EG, z.B. durch BAuA2 oder RAL-GZ 830* *Hinweis: Das Gütezeichen RAL-GZ 830 wird seit 01.01.2017 nicht mehr vergeben! Hinweis: lt. Biozid-VO 528/2012 dürfen sowieso nur zugelassene Biozide verwendet werden. Das gilt bereits ab QN1.2 | (+) | + | + | + | + | Zulassung nach 528/2012/EG (Produktart 8) / 1907/2006/EG, z.B. durch BAuA oder DIBt; Begleitpapiere nach DIN 68800-3, Kap.7 für mit Holzschutzmitteln behandelte Hölzer | - | - |
Diese Anforderung dient dem Schutz der lokalen Umwelt (Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft). Inhaltlich eingeschlossen ist auch der Gesundheitsaspekt Arbeitshygiene und im Prinzip auch die Innenraumluft. Diese wird allerdings mit einem eigenen Icon zusätzlich markiert. | |
Diese Anforderung dient der Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten. Sie trägt damit auch zu einem höheren Erfüllungsgrad bei der Bewertung der Raumluftqualität nach BNB_BN_3.1.3 bei. | |
Mit dieser Anforderung werden auch Umwelt- und Gesundheitsaspekte im Zuge von Rückbau und Verwertung berücksichtigt. |
EPD: die angeführten Kriterien sind auch keine standardisierten Parameter einer EPD (Umweltproduktdeklaration) gemäß EN 15804 Grundregeln für die Produktkategorie Bauprodukte. In der Regel werden solche Informationen - wenn überhaupt - dann auch nur bei Produktdeklarationen und nicht bei Branchendeklarationen zu finden sein. 2 zur Anforderung "zugelassene Biozidprodukte nach nach 528/2012/EG (Produktart 8) / 1907/2006/EG, z.B. BAuA oder DIBt": Der Einsatz von Bioziden für Holzbauteile ist sowieso nur zulässig, wenn konstruktive Maßnahmen oder der Einsatz dauerhafter Hölzer nicht möglich sind (Minimierungsgebot lt. DIN 68800, GefStoffVO, Biozid-VO!). Dies ist immer prioritär zu prüfen. Sofern der Einsatz von Bioziden unumgänglich ist, dürfen lt. Biozid-VO 528/2012 sowieso nur zugelassene Produkte (z.B. BAuA oder DIBt) verwendet werden. Das gilt grundsätzlich ab QN1 und nicht erst in höheren QNs.
siehe enstprechende Listen BAuA - zugelassene Biozidprodukte + DIBt - Verzeichnis zugelassener Holzschutzmittel
In Pos. 26 wird im Gegensatz zu Pos. 24 und 25 die Zulassung nach DIBt nicht in der Anforderung genannt. Ein Grund ist nicht ersichtlich.
Infos zum bauaufsichtlichen Rahmen siehe auch DIBt - Holzschutzmittel 3 zum Geltungsbereich Pos. 24: Die Anforderungen lt. Pos. 24 gelten für "tragende Holzbauteile in Innenräumen nebst Auskragungen nach außen". Lt. Pos. 24 wird als typischer Einsatzbereich "in feuchtigkeitsrelevanten Innenräumen (z.b. unbeheizten Atrien und Schwimmhallen)" aufgeführt. Allerdings werden Anforderungen ab GK0 formuliert. GK0 oder GK1 gilt jedoch nur für Bauteile, die auch nicht gelegentlich feucht sind, GK 2 nur für gelegentlich feuchte Bauteile. Insofern kann es sich hier jedenfalls nicht nur um feuchtigkeitsrelevante Innenräume handeln, der Hinweis wird als Beispiel verstanden.
-> Die Anforderung lt. Pos. 24 gilt daher in der vorliegenden Interpretation für alle tragenden Holzbauteile in Innenräumen. 4 zur Anforderung "Holzschutz nur konstruktiv in GK0": In der Gebrauchsklasse 0 ist der Einsatz chemischer Holzschutzmittel lt. DIN 68800 sowieso ausgeschlossen. Insofern handelt es sich hier um eine bauaufsichtliche Mindestanforderung, die bereits ab QN1 gilt. Erst in GK1 bis GK4 ist der Einsatz von Holzschutzmitteln möglich und auch dort nur sofern konstruktive Holzschutzmaßnahmen oder der Einsatz entsprechend dauerhafter Holzarten nicht möglich ist.
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", verwendete Version / Stand Stand 24.11.2019: Version V 2015 (Textteil)
Die Angaben zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) beziehen sich auf
- QNG-Anforderungskatalog / Anhangdokument 3.1.3 / Schadstoffvermeidung in Baumaterialien Version 1.3 vom 18.04.2023
Übersicht alternative Textbausteine / Allgemeine Produktdokumentation
nach BNB_BN_1.1.6, Anlage 1, Pos. 0, QN1 + QNG-313, Pos. 1.1 / BNB_BN_5.2.2 oder weitergehend
Textbaustein Dokumentation (Mindestanforderung)
Alternative 1 / Anforderungen an die Produktdokumentation für bestimmte Bauprodukte nach Anlage 1 des BNB-Kriteriums 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt" als Mindestanforderung für die Zertifizierung nach BNB, erforderlich auch für den Nachweis der QNG-Anforderungen.
Textbaustein Dokumentation für alle Bauprodukte
Alternative 2 / Produktdokumentation für alle Bauprodukte nach BNB-Kriterium 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", Seite B1, höchstes Anforderungsniveau
Textbaustein Dokumentation + Ausschluss von SVHC und Bioziden
Alternative 3 / Produktdokumentation für alle Bauprodukte, weitergehende Anforderung mit Ausschluss besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) und von Bioziden für alle Produktgruppen
Auswahl und Anpassung
In der Übersicht werden 3 alternative Textbausteine / Leistungsbeschreibungen für die Produktdokumentation angezeigt und über Links (Hrefs) zum download angeboten. Nachfolgend sind diese kurz beschrieben. Die Textbausteine sind durch den Nutzer zu vervollständigen und an seine eigenen Bedürfnisse anzupassen. Die Hinweise zu den einzelnen Textbausteinen sind dabei zu berücksichtigen.
Alternative 1 / Dokumentation (Mindestanforderung) für bestimmte Bauprodukte
Die Produktdokumentation und -deklaration (SVHC und ggf. Biozide) ist als Mindestanforderung (= QN1) für alle im Kriteriensteckbrief BNB 1.1.6 / Anlage 1 aufgeführten Bauproduktgruppen zu erbringen und gilt grundsätzlich, d.h. auch für höhere QNs. Fehlt diese, oder hat sie "Lücken", kann das Gebäude insgesamt nicht nach BNB zertifiziert werden! Die Dokumentation der eingesetzten Produkte und deren Eigenschaften dient dem vollständigen Nachweis der eingebauten Materialien und als Grundlage zur Bewertung der relevanten Bauprodukte. Die qualitative Bewertung der Bauprodukte erfolgt erst ab QN2 bis QN5. Es wird daher nicht empfohlen, allein QN1 als Ziel für die Bauproduktauswahl zu definieren. (produktgruppenspezifisch s.u.)
Die hier beschriebene Dokumentation und Deklaration gehört auch zu den Anforderungen zur Schadstoffvermeidung in Baumaterialien für das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG). weitere Infos zum QNG → Reiter Erläuterung
Alternative 2 / Dokumentation für alle Bauprodukte
Als weitergehende Anforderung wird eine umfassende Dokumentation für alle verbauten Materialien gefordert. Dies entspricht BNB-Kriterium 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", Seite B1 / höchstes Anforderungsniveau.
Alternative 3 / Dokumentation + Ausschluss SVHC + Ausschluss Biozide
Anstelle der Deklaration wird weitergehend und zusätzlich zur Dokumentation auch der Ausschluss aller SVHC (REACH Artikel 59) und Biozide (außer zur Topfkonservierung) verlangt.
Diese Anforderung entspricht in der Regel auch den bauproduktgruppenspezifischen Einzelanforderungen, die in höheren Qualitätsniveaus nach BNB_BN_1.1.6 jeweils für bestimmte Bauprodukte verlangt werden. Diese über BNB_BN_1.1.6 hinausgehende Anforderung erscheint im Sinne des Schutzes der (lokalen) Umwelt und einer Wiederverwertbarkeit der Baustoffe grundsätzlich sinnvoll.
Spezifische Anforderungsbeschreibung Dokumentation + Deklaration
anzeigen . . .
Abgrenzung Produktgruppe
Die folgenden materialökologischen Anforderungen gelten für den Holzschutz von Holzbauteilen in verschiedenen Einsatzbereichen. Die Anforderungen betreffen zum einen die Verwendung, zum anderen die Inhaltsstoffe, falls Holzschutzmittel zur Anwendung kommen.
Besonderheit Produktgruppe
Gemäß Minimierungsgebot auf Basis DIN 68800 in Verbindung mit GefStoffVO und BiozidVO besteht grundsätzlich die Verpflichtung, bauliche Maßnahmen vorrangig vor dem Einsatz von chemischem Holzschutz zu prüfen. Die Notwendigkeit der Verwendung chemischer Holzschutzmittel ist nachzuweisen.
Der Einsatz von chemischen Holzschutzmitteln ist nur in den in DIN 68800-1 festgelegten Gebrauchsklassen GK 1 bis GK 4 möglich, und auch dort nur sofern konstruktive Holzschutzmaßnahmen oder der Einsatz entsprechend dauerhafter Holzarten nicht möglich ist.
In der Gebrauchsklasse 0 ist der Einsatz chemischer Holzschutzmittel ausgeschlossen.
Ist der Einsatz von chemischem Holzschutz erforderlich, dürfen gemäß BiozidVO nur Holzschutzmittel (Biozide) mit Zulassung durch durch BAuA oder DIBt verwendet werden. Die bioziden Wirkstoffe sind zu deklarieren.
Für Holzbauteile, die mit Holzschutzmitteln behandelt wurden, müssen durch den Anwender Begleitpapiere nach DIN 68800-3:2012-02 Abschn. 7 vorgelegt werden.
Produktdokumentation
Mindestens vorzulegen sind hierfür:
- Auszüge aus Leistungsbeschreibung (LV), Konstruktionsplänen und -beschreibung / Nachweis für rein baulichen Holzschutz mindestens in GK0
nach DIN 68800-1 - Produktdatenblatt (PDB) / Technisches Merkblatt (TM) mit Herstellername und Produktbezeichnung
- Sicherheitsdatenblatt (SDB)
- Zulassung des Biozidprodukts durch BAuA oder DIBt.
- Begleitpapiere nach DIN 68800-3:2012-02 für mit Holzschutzmitteln behandelte Holzbauteile
Deklaration gefährlicher und besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) und biozider Wirkstoffe
Folgende Einsatzstoffe sind zu deklarieren, wenn sie im Produkt enthalten sind:
- Stoffe, die unter der Chemikalienverordnung REACH (EG/1906/2006) als besonders besorgniserregend (SVHC) identifiziert und in die gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste (sogenannte „Kandidatenliste“) aufgenommen wurden (ab 0,1 Gewichtsprozenten pro Einzelstoff).
- Stoffe oder Produkte, die nach Biozid-Produkte-Verordnung 528/2012/EU als Biozidprodukte oder biozide Wirkstoffe einzustufen sind.
Nachweismöglichkeiten:
- Sicherheitsdatenblatt (SDB)
- EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", verwendete Version / Stand Stand 24.11.2019: Version V 2015 (Textteil)
Die Angaben zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) beziehen sich auf
- QNG-Anforderungskatalog / Anhangdokument 3.1.3 / Schadstoffvermeidung in Baumaterialien Version 1.3 vom 18.04.2023
Textbaustein / Leistungsbeschreibung
Holzschutzmittel nach BNB_BN_1.1.6, Anlage 1, Pos. 24, 25, 26, 46a, QN2
Ausschluss reproduktionstoxischer Borverbindungen.
für tragende Holzbauteile in Innenräumen gilt:
GK 0: Holzschutz nur konstruktiv nach DIN 68800-2 (baurechtliche Mindestanforderung).
GK 1 - 3: nur zugelassenes Biozidprodukt durch BAuA oder DIBt (baurechtliche Mindestanforderung).
für außenliegende tragende Holzbauteile gilt:
GK 1: Holzschutz nur konstruktiv nach DIN 68800-2.
GK 2 - 4: nur zugelassenes Biozidprodukt durch BAuA oder DIBt (baurechtliche Mindestanforderung).
für Holzfenster + nichttragende Holzbauteile außen gilt:
nur zugelassenes Biozidprodukt durch BAuA oder DIBt (baurechtliche Mindestanforderung).
Im Abschnitt "Textbaustein / Leistungsbeschreibung ..." sind die Anforderungen als kurze Leistungsbeschreibung zusammengefasst.
Im Abschnitt "Detaillierte Anforderungsbeschreibung" werden die Anforderungen genauer erläutert und mögliche Nachweisdokumente benannt.
Die Textbausteine und Anforderungen können als PDF heruntergeladen und als Anhang zum Leistungsverzeichnis bereitgestellt werden, um damit dem Bieter die Kriterien zum Nachweis der Gleichwertigkeit mit dem geforderten Umwelt- / Gütezeichen zur Verfügung zu stellen.
Gemäß Minimierungsgebot auf Basis DIN 68800 in Verbindung mit GefStoffVO und BiozidVO besteht grundsätzlich die Verpflichtung, bauliche Maßnahmen vorrangig vor dem Einsatz von chemischem Holzschutz zu prüfen. Die Notwendigkeit der Verwendung chemischer Holzschutzmittel ist nachzuweisen.
Der Einsatz von chemischen Holzschutzmitteln ist nur in den in DIN 68800-1 festgelegten Gebrauchsklassen GK 1 bis GK 4 möglich, und auch dort nur sofern konstruktive Holzschutzmaßnahmen oder der Einsatz entsprechend dauerhafter Holzarten nicht möglich ist.
Hinweise zu den Anforderungen:
In der Gebrauchsklasse 0 ist der Einsatz chemischer Holzschutzmittel sowieso ausgeschlossen.
Ist der Einsatz von chemischem Holzschutz erforderlich, dürfen gemäß BiozidVO sowieso nur Holzschutzmittel (Biozide) mit Zulassung durch durch BAuA oder DIBt verwendet werden. Die bioziden Wirkstoffe sind zu deklarieren.
Insofern handelt es sich dabei um baurechtliche Mindestanforderungen, die nicht erst ab QN2 sondern grundsätzlich gelten.
Das im Kriteriensteckbrief außerdem genannte Gütezeichen RAL GZ 830 wird seit 01.01.2017 nicht mehr vergeben und wird deshalb hier nicht mehr aufgeführt.
Für Holzbauteile, die mit Holzschutzmitteln behandelt wurden, müssen durch den Anwender Begleitpapiere nach DIN 68800-3:2012-02 Abschn. 7 vorgelegt werden.
Besondere Hinweise + ggf. Hintergrundinformationen zu den spezifischen Anforderungen, sowie weitere grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung, FAQ) siehe auch → Reiter Erläuterung und → Muster-Leistungsverzeichnis mit Beispielen.
Detaillierte Anforderungsbeschreibung
anzeigen . . .
Nachfolgende detaillierte Anforderungen an die Verwendung sowie an die Produkt-Dokumentation und -Deklaration und an die Inhaltsstoffe sind für Holzschutzmittel einzuhalten:
Produktdokumentation
gemäß Produktdokumentation BNB_BN_1.1.6, Textbausteine Qualitätsniveau QN1
Die spezifische Anforderungsbeschreibung zur Dokumentation, z.B. abZ oder ähnliches in Abhängigkeit von der jeweiligen Bauproduktgruppe, ist dabei zu beachten.
Deklaration gefährlicher, besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) und biozider Stoffe
Folgende Einsatzstoffe sind zu deklarieren, wenn sie im Produkt enthalten sind:
- Stoffe, die unter der Chemikalienverordnung REACH (EG/1906/2006) als besonders besorgniserregend (SVHC) identifiziert und in die gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste (sogenannte „Kandidatenliste“) aufgenommen wurden (ab 0,1 Gewichtsprozenten pro Einzelstoff).
- Stoffe oder Produkte, die nach Biozid-Produkte-Verordnung 528/2012/EU als Biozidprodukte oder biozide Wirkstoffe einzustufen sind.
Nachweismöglichkeiten:
- Sicherheitsdatenblatt (SDB)
- EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Ausschluss bestimmter gefährlicher Einzelstoffe (reproduktionstoxische Borverbindungen)
Holzschutzmittel dürfen unabhängig vom Einsatzbereich keine reproduktionstoxische Borverbindungen enthalten, wie z.B.:
- Borsäure (CAS 10043-35-3, 11113-50-1)
- Dibortrioxid (CAS 1303-86-2)
- Tetrabordinatriumheptaoxid (CAS 12267-73-1)
- Dinatriumtetraborat (CAS 1303-96-4, 1330-43-4, 12179-04-3)
Verunreinigungen sind bis höchstens 0,1 Masseprozent erlaubt.
Nachweismöglichkeiten:
- Sicherheitsdatenblatt (SDB) (wenn dort keine Borate deklariert sind)
- EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Anforderungen an den Holzschutz von tragenden Holzbauteilen in Innenräumen
Für tragende Holzbauteile in Innenräumen (z. B. ungeheizten Atrien, Schwimmhallen) nebst Auskragungen nach außen gelten in Abhängigkeit von der Gebrauchsklasse die baurechtlichen Mindestanforderungen zum Einsatz von Holzschutzmitteln:
- für die Gebrauchsklasse GK 0 ausschließlich konstruktiv nach DIN 68800-2
- für die Gebrauchsklassen GK 1-3 auch durch Holzschutzmittel, sofern ein baulicher Holzschutz nicht möglich ist, was nachzuweisen ist. Die ggf. verwendeten Biozidprodukte benötigen entsprechend Biozid-Verordnung eine Zulassung durch BAuA oder DIBT.
Nachweismöglichkeiten:
- Leistungsbeschreibung (LV), Konstruktionspläne und -beschreibung
- ggf. Nachweis der Erfordernis von Holzschutzmitteln in GK 1-3
- Zulassung des Biozidprodukts durch BAuA oder DIBt.
- Begleitpapiere nach DIN 68800-3:2012-02 für mit Holzschutzmitteln behandelte Holzbauteile
Anforderungen an den Holzschutz von außenliegenden tragenden Holzbauteilen
Für außenliegende tragende Holzbauteile ist der Holzschutz in Abhängigkeit von der Gebrauchsklasse wie folgt sicherzustellen:
- für die Gebrauchsklasse GK 1 ausschließlich konstruktiv nach DIN 68800-2
- für die Gebrauchsklassen GK 2-4 auch durch Holzschutzmittel, sofern ein baulicher Holzschutz nicht möglich ist, was nachzuweisen ist. Die verwendeten Biozidprodukte benötigen entsprechend Biozid-Verordnung eine Zulassung durch BAuA oder DIBT.
Nachweismöglichkeiten:
- Leistungsbeschreibung (LV), Konstruktionspläne und -beschreibung
- ggf. Nachweis der Erfordernis von Holzschutzmitteln in GK 1-3
- Zulassung des Biozidprodukts durch BAuA oder DIBt.
- Begleitpapiere nach DIN 68800-3:2012-02 für mit Holzschutzmitteln behandelte Holzbauteile
Anforderungen an den Holzschutz von Holzfenstern und nichttragenden Holzbauteilen außen
Für außenliegende nichttragende Holzbauteile und Holzfenster gelten die baurechtlichen Mindestanforderungen zum Einsatz von Holzschutzmitteln.
- Der Einsatz von Holzschutzmitteln ist nur zulässig, sofern ein baulicher Holzschutz nicht möglich ist, was nachzuweisen ist. Die ggf. verwendeten Biozidprodukte benötigen entsprechend Biozid-Verordnung eine Zulassung durch BAuA oder DIBT.
Nachweismöglichkeiten:
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", verwendete Version / Stand Stand 24.11.2019: Version V 2015 (Textteil)
Textbaustein / Leistungsbeschreibung
Holzschutzmittel nach BNB_BN_1.1.6, Anlage 1, Pos. 24, 25, 26, 46a, QN3 + QNG-313, Pos. 8.1, 8.2, 8.3
Ausschluss reproduktionstoxischer Borverbindungen.
für tragende Holzbauteile in Innenräumen gilt:
GK 0 + 1: Holzschutz nur konstruktiv nach DIN 68800-2.
GK 2 + 3: nur zugelassenes Biozidprodukt nach 528/2012/EG (Produktart 8) / 1907/2006/EG (baurechtliche Mindestanforderung).
für tragende Holzbauteile im Außenbereich und bei QNG zusätzlich in Innenräumen mit dauerhaft hoher Luftfeuchtigkeit gilt:
GK 1 + 2: Holzschutz nur konstruktiv nach DIN 68800-2 oder Hölzer mit natürlicher Dauerhaftigkeit nach DIN EN 350-2.
GK 3 + 4: nur zugelassenes Biozidprodukt nach 528/2012/EG (Produktart 8) / 1907/2006/EG (baurechtliche Mindestanforderung).
für Holzfenster + nichttragende Holzbauteile außen gilt:
nur zugelassenes Biozidprodukt durch BAuA oder DIBt (baurechtliche Mindestanforderung).
für QNG gilt zusätzlich für nichttragende Holzbauteile innen (außer Fenster):
keine Biozide zugelassen.
Im Abschnitt "Textbaustein / Leistungsbeschreibung ..." sind die Anforderungen als kurze Leistungsbeschreibung zusammengefasst.
Im Abschnitt "Detaillierte Anforderungsbeschreibung" werden die Anforderungen genauer erläutert und mögliche Nachweisdokumente benannt.
Die Textbausteine und Anforderungen können als PDF heruntergeladen und als Anhang zum Leistungsverzeichnis bereitgestellt werden, um damit dem Bieter die Kriterien zum Nachweis der Gleichwertigkeit mit dem geforderten Umwelt- / Gütezeichen zur Verfügung zu stellen.
Gemäß Minimierungsgebot auf Basis DIN 68800 in Verbindung mit GefStoffVO und BiozidVO besteht grundsätzlich die Verpflichtung, bauliche Maßnahmen vorrangig vor dem Einsatz von chemischem Holzschutz zu prüfen. Die Notwendigkeit der Verwendung chemischer Holzschutzmittel ist nachzuweisen.
Der Einsatz von chemischen Holzschutzmitteln ist nur in den in DIN 68800-1 festgelegten Gebrauchsklassen GK 1 bis GK 4 möglich, und auch dort nur sofern konstruktive Holzschutzmaßnahmen oder der Einsatz entsprechend dauerhafter Holzarten nicht möglich ist.
Hinweise zu den Anforderungen:
Ist der Einsatz von chemischem Holzschutz erforderlich, dürfen gemäß BiozidVO sowieso nur Holzschutzmittel (Biozide) mit Zulassung nach 528/2012/EG (Produktart 8) / 1907/2006/EG, z.B. durch BAuA oder DIBt verwendet werden. Die bioziden Wirkstoffe sind zu deklarieren.
Insofern handelt es sich dabei um baurechtliche Mindestanforderungen, die nicht erst ab QN3 sondern grundsätzlich gelten.
Das im Kriteriensteckbrief außerdem genannte Gütezeichen RAL GZ 830 wird seit 01.01.2017 nicht mehr vergeben und wird deshalb hier nicht mehr aufgeführt.
Für Holzbauteile, die mit Holzschutzmitteln behandelt wurden, müssen durch den Anwender Begleitpapiere nach DIN 68800-3:2012-02 Abschn. 7 vorgelegt werden.
Besondere Hinweise + ggf. Hintergrundinformationen zu den spezifischen Anforderungen, sowie weitere grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung, FAQ) siehe auch → Reiter Erläuterung und → Muster-Leistungsverzeichnis mit Beispielen.
Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)
Bei dieser Anforderung handelt es sich auch um die für diese Produktgruppe relevante Qualitätsanforderungen an die Schadstoffvermeidung in Baumaterialien für das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG) entsprechend QNG-Anforderungskatalog / Anhangdokument 313. Hinzu kommen auch hier die Anforderungen an Dokumentation und Deklaration gemäß QN1. Weitere Informationen siehe → Reiter Erläuterung
Detaillierte Anforderungsbeschreibung
anzeigen . . .
Nachfolgende detaillierte Anforderungen an die Verwendung sowie an die Produkt-Dokumentation und -Deklaration und an die Inhaltsstoffe sind für Holzschutzmittel einzuhalten:
Produktdokumentation
gemäß Produktdokumentation BNB_BN_1.1.6, Textbausteine Qualitätsniveau QN1
Die spezifische Anforderungsbeschreibung zur Dokumentation, z.B. abZ oder ähnliches in Abhängigkeit von der jeweiligen Bauproduktgruppe, ist dabei zu beachten.
Deklaration gefährlicher, besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) und biozider Stoffe
Folgende Einsatzstoffe sind zu deklarieren, wenn sie im Produkt enthalten sind:
- Stoffe, die unter der Chemikalienverordnung REACH (EG/1906/2006) als besonders besorgniserregend (SVHC) identifiziert und in die gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste (sogenannte „Kandidatenliste“) aufgenommen wurden (ab 0,1 Gewichtsprozenten pro Einzelstoff).
- Stoffe oder Produkte, die nach Biozid-Produkte-Verordnung 528/2012/EU als Biozidprodukte oder biozide Wirkstoffe einzustufen sind.
Nachweismöglichkeiten:
Ausschluss bestimmter gefährlicher Einzelstoffe, (reproduktionstoxische Borverbindungen)
Holzschutzmittel dürfen unabhängig vom Einsatzbereich keine reproduktionstoxische Borverbindungen enthalten, wie z.B.:
- Borsäure (CAS 10043-35-3, 11113-50-1)
- Dibortrioxid (CAS 1303-86-2)
- Tetrabordinatriumheptaoxid (CAS 12267-73-1)
- Dinatriumtetraborat (CAS 1303-96-4, 1330-43-4, 12179-04-3)
Verunreinigungen sind bis höchstens 0,1 Masseprozent erlaubt.
Nachweismöglichkeiten:
- Sicherheitsdatenblatt (SDB) (wenn dort keine Borate deklariert sind)
- EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Anforderungen an den Holzschutz von tragenden Holzbauteilen in Innenräumen
Für tragende Holzbauteile in Innenräumen (z. B. ungeheizten Atrien, Schwimmhallen) nebst Auskragungen nach außen ist der Holzschutz in Abhängigkeit von der Gebrauchsklasse wie folgt sicherzustellen:
- für die Gebrauchsklassen GK 0-1 ausschließlich konstruktiv nach DIN 68800-2
- für die Gebrauchsklassen GK 2-3 entsprechend der baurechtlichen Mindestanforderung auch durch Holzschutzmittel, sofern ein baulicher Holzschutz nicht möglich ist, was nachzuweisen ist. Die ggf. verwendeten Biozidprodukte benötigen entsprechend Biozid-Verordnung eine Zulassung durch BAuA oder DIBT.
Nachweismöglichkeiten:
- Leistungsbeschreibung (LV), Konstruktionspläne und -beschreibung
- ggf. Nachweis der Erfordernis von Holzschutzmitteln
- Zulassung des Biozidprodukts durch BAuA oder DIBt.
- Begleitpapiere nach DIN 68800-3:2012-02 für mit Holzschutzmitteln behandelte Holzbauteile
Anforderungen an den Holzschutz von außenliegenden tragenden Holzbauteilen
Für außenliegende tragende Holzbauteile ist der Holzschutz in Abhängigkeit von der Gebrauchsklasse wie folgt sicherzustellen:
- für die Gebrauchsklassen GK 1-2 ausschliesslich konstruktiv nach DIN 68800-2 oder über den Einsatz von Hölzern mit natürlicher Dauerhaftigkeit nach DIN EN 350-2
- für die Gebrauchsklassen GK 3-4 entsprechend der baurechtlichen Mindestanforderung auch durch Holzschutzmittel, sofern ein baulicher Holzschutz nicht möglich ist, was nachzuweisen ist. Die ggf. verwendeten Biozidprodukte benötigen entsprechend Biozid-Verordnung eine Zulassung durch BAuA oder DIBT.
Nachweismöglichkeiten:
- Leistungsbeschreibung (LV), Konstruktionspläne und -beschreibung
- ggf. Nachweis der Erfordernis von Holzschutzmitteln
- Zulassung des Biozidprodukts durch BAuA oder DIBt.
- Begleitpapiere nach DIN 68800-3:2012-02 für mit Holzschutzmitteln behandelte Holzbauteile
Anforderungen an den Holzschutz von Holzfenstern und nichttragenden Holzbauteilen außen
Entsprechend den baurechtlichen Mindestanforderungen ist der Einsatz von Holzschutzmitteln nur zulässig, wenn er nachweislich erforderlich ist und die verwendeten Biozidprodukte eine Zulassung durch BAuA oder DIBt nachweisen.
Nachweismöglichkeiten:
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", verwendete Version / Stand Stand 24.11.2019: Version V 2015 (Textteil)
Die Angaben zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) beziehen sich auf
- QNG-Anforderungskatalog / Anhangdokument 3.1.3 / Schadstoffvermeidung in Baumaterialien Version 1.3 vom 18.04.2023
Textbaustein / Leistungsbeschreibung
Holzschutzmittel nach BNB_BN_1.1.6, Anlage 1, Pos. 24, 25, 26, 46a, QN4
Ausschluss reproduktionstoxischer Borverbindungen.
für tragende Holzbauteile in Innenräumen gilt:
GK 0 - 3: Holzschutz nur konstruktiv nach DIN 68800-2 oder Hölzer mit natürlicher Dauerhaftigkeit nach DIN EN 350-2.
für außenliegende tragende Holzbauteile gilt:
GK 1: Holzschutz nur konstruktiv nach DIN 68800-2.
GK 2 + 3: Holzschutz nur konstruktiv nach DIN 68800-2 oder Hölzer mit natürlicher Dauerhaftigkeit nach DIN EN 350-2.
GK 4: nur zugelassenes Biozidprodukt durch BAuA oder DIBt (baurechtliche Mindestanforderung).
für Holzfenster + nichttragende Holzbauteile außen gilt:
kein chemischer Holzschutz;
Ausnahme Fenster GK 3: nur zugelassenes Biozidprodukt durch BAuA oder DIBt (baurechtliche Mindestanforderung).
Im Abschnitt "Textbaustein / Leistungsbeschreibung ..." sind die Anforderungen als kurze Leistungsbeschreibung zusammengefasst.
Im Abschnitt "Detaillierte Anforderungsbeschreibung" werden die Anforderungen genauer erläutert und mögliche Nachweisdokumente benannt.
Die Textbausteine und Anforderungen können als PDF heruntergeladen und als Anhang zum Leistungsverzeichnis bereitgestellt werden, um damit dem Bieter die Kriterien zum Nachweis der Gleichwertigkeit mit dem geforderten Umwelt- / Gütezeichen zur Verfügung zu stellen.
Gemäß Minimierungsgebot auf Basis DIN 68800 in Verbindung mit GefStoffVO und BiozidVO besteht grundsätzlich die Verpflichtung, bauliche Maßnahmen vorrangig vor dem Einsatz von chemischem Holzschutz zu prüfen. Die Notwendigkeit der Verwendung chemischer Holzschutzmittel ist nachzuweisen.
Der Einsatz von chemischen Holzschutzmitteln ist nur in den in DIN 68800-1 festgelegten Gebrauchsklassen GK 1 bis GK 4 möglich, und auch dort nur sofern konstruktive Holzschutzmaßnahmen oder der Einsatz entsprechend dauerhafter Holzarten nicht möglich ist.
Hinweise zu den Anforderungen:
Ist der Einsatz von chemischem Holzschutz erforderlich, dürfen gemäß BiozidVO sowieso nur Holzschutzmittel (Biozide) mit Zulassung durch durch BAuA oder DIBt verwendet werden. Die bioziden Wirkstoffe sind zu deklarieren.
Insofern handelt es sich dabei um baurechtliche Mindestanforderungen, die nicht erst ab QN4 sondern grundsätzlich gelten.
Für Holzbauteile, die mit Holzschutzmitteln behandelt wurden, müssen durch den Anwender Begleitpapiere nach DIN 68800-3:2012-02 Abschn. 7 vorgelegt werden.
Besondere Hinweise + ggf. Hintergrundinformationen zu den spezifischen Anforderungen, sowie weitere grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung, FAQ) siehe auch → Reiter Erläuterung und → Muster-Leistungsverzeichnis mit Beispielen.
Detaillierte Anforderungsbeschreibung
anzeigen . . .
Nachfolgende detaillierte Anforderungen an die Verwendung sowie an die Produkt-Dokumentation und -Deklaration und an die Inhaltsstoffe sind für Holzschutzmittel einzuhalten:
Produktdokumentation
gemäß Produktdokumentation BNB_BN_1.1.6, Textbausteine Qualitätsniveau QN1
Die spezifische Anforderungsbeschreibung zur Dokumentation, z.B. abZ oder ähnliches in Abhängigkeit von der jeweiligen Bauproduktgruppe, ist dabei zu beachten.
Deklaration gefährlicher, besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) und biozider Stoffe
Folgende Einsatzstoffe sind zu deklarieren, wenn sie im Produkt enthalten sind:
- Stoffe, die unter der Chemikalienverordnung REACH (EG/1906/2006) als besonders besorgniserregend (SVHC) identifiziert und in die gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste (sogenannte „Kandidatenliste“) aufgenommen wurden (ab 0,1 Gewichtsprozenten pro Einzelstoff).
- Stoffe oder Produkte, die nach Biozid-Produkte-Verordnung 528/2012/EU als Biozidprodukte oder biozide Wirkstoffe einzustufen sind.
Nachweismöglichkeiten:
Ausschluss bestimmter gefährlicher Einzelstoffe, (reproduktionstoxische Borverbindungen)
Holzschutzmittel dürfen unabhängig vom Einsatzbereich keine reproduktionstoxische Borverbindungen enthalten, wie z.B.:
- Borsäure (CAS 10043-35-3, 11113-50-1)
- Dibortrioxid (CAS 1303-86-2)
- Tetrabordinatriumheptaoxid (CAS 12267-73-1)
- Dinatriumtetraborat (CAS 1303-96-4, 1330-43-4, 12179-04-3)
Verunreinigungen sind bis höchstens 0,1 Masseprozent erlaubt.
Nachweismöglichkeiten:
- Sicherheitsdatenblatt (SDB) (wenn dort keine Borate deklariert sind)
- EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Anforderungen an den Holzschutz von tragenden Holzbauteilen in Innenräumen
Für tragende Holzbauteile in Innenräumen (z. B. ungeheizten Atrien, Schwimmhallen) nebst Auskragungen nach außen ist der Holzschutz in Abhängigkeit von der Gebrauchsklasse wie folgt sicherzustellen:
- für die Gebrauchsklassen GK 0-3 ausschließlich konstruktiv nach DIN 68800-2 oder über den Einsatz von Hölzern mit natürlicher Dauerhaftigkeit nach DIN EN 350-2
Nachweismöglichkeiten:
- Leistungsbeschreibung (LV), Konstruktionspläne und -beschreibung
- ggf. Nachweis der Erfordernis von Holzschutzmitteln
- Zulassung des Biozidprodukts durch BAuA oder DIBt.
- Begleitpapiere nach DIN 68800-3:2012-02 für mit Holzschutzmitteln behandelte Holzbauteile
Anforderungen an den Holzschutz von außenliegenden tragenden Holzbauteilen
Für außenliegende tragende Holzbauteile ist der Holzschutz in Abhängigkeit von der Gebrauchsklasse wie folgt sicherzustellen:
- für die Gebrauchsklasse GK 1: Holzschutz nur konstruktiv nach DIN 68800-2.
- für die Gebrauchsklassen GK 2+3 ausschliesslich konstruktiv nach DIN 68800-2 oder über den Einsatz von Hölzern mit natürlicher Dauerhaftigkeit nach DIN EN 350-2
- für die Gebrauchsklasse GK 4 entsprechend der baurechtlichen Mindestanforderung auch durch Holzschutzmittel, sofern ein baulicher Holzschutz nicht möglich ist, was nachzuweisen ist. Die ggf. verwendeten Biozidprodukte benötigen entsprechend Biozid-Verordnung eine Zulassung durch BAuA oder DIBT.
Nachweismöglichkeiten:
- Leistungsbeschreibung (LV), Konstruktionspläne und -beschreibung
- ggf. Nachweis der Erfordernis von Holzschutzmitteln
- Zulassung des Biozidprodukts durch BAuA oder DIBt.
- Begleitpapiere nach DIN 68800-3:2012-02 für mit Holzschutzmitteln behandelte Holzbauteile
Anforderungen an den Holzschutz von Holzfenstern und nichttragenden Holzbauteilen außen
- kein chemischer Holzschutz
- Ausnahme Holzfenster GK3: Der Einsatz von Holzschutzmitteln ist möglich. Die ggf. verwendeten Biozidprodukte benötigen entsprechend Biozid-Verordnung eine Zulassung durch BAuA oder DIBT.
Nachweismöglichkeiten:
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", verwendete Version / Stand Stand 24.11.2019: Version V 2015 (Textteil)
Textbaustein / Leistungsbeschreibung
Holzschutzmittel nach BNB_BN_1.1.6, Anlage 1, Pos. 24, 25, 26, 46a, QN5
Ausschluss reproduktionstoxischer Borverbindungen.
tragende Holzbauteile in Innenräumen:
GK 0 - 3: Holzschutz nur konstruktiv nach DIN 68800-2 oder Hölzer mit natürlicher Dauerhaftigkeit nach DIN EN 350-2.
außenliegende tragende Holzbauteile:
GK 1: Holzschutz nur konstruktiv nach DIN 68800-2.
GK 2 - 4: Holzschutz nur konstruktiv nach DIN 68800-2 oder Hölzer mit natürlicher Dauerhaftigkeit nach DIN EN 350-2.
Holzfenster + nichttragende Holzbauteile außen:
kein chemischer Holzschutz;
Ausnahme Fenster GK 3: nur zugelassenes Biozidprodukt durch BAuA oder DIBt (baurechtliche Mindestanforderung).
Im Abschnitt "Textbaustein / Leistungsbeschreibung ..." sind die Anforderungen als kurze Leistungsbeschreibung zusammengefasst.
Im Abschnitt "Detaillierte Anforderungsbeschreibung" werden die Anforderungen genauer erläutert und mögliche Nachweisdokumente benannt.
Die Textbausteine und Anforderungen können als PDF heruntergeladen und als Anhang zum Leistungsverzeichnis bereitgestellt werden, um damit dem Bieter die Kriterien zum Nachweis der Gleichwertigkeit mit dem geforderten Umwelt- / Gütezeichen zur Verfügung zu stellen.
Gemäß Minimierungsgebot auf Basis DIN 68800 in Verbindung mit GefStoffVO und BiozidVO besteht grundsätzlich die Verpflichtung, bauliche Maßnahmen vorrangig vor dem Einsatz von chemischem Holzschutz zu prüfen. Die Notwendigkeit der Verwendung chemischer Holzschutzmittel ist nachzuweisen.
Der Einsatz von chemischen Holzschutzmitteln ist nur in den in DIN 68800-1 festgelegten Gebrauchsklassen GK 1 bis GK 4 möglich, und auch dort nur sofern konstruktive Holzschutzmaßnahmen oder der Einsatz entsprechend dauerhafter Holzarten nicht möglich ist.
Hinweise zu den Anforderungen:
Ist der Einsatz von chemischem Holzschutz erforderlich, dürfen gemäß BiozidVO sowieso nur Holzschutzmittel (Biozide) mit Zulassung durch durch BAuA oder DIBt verwendet werden. Die bioziden Wirkstoffe sind zu deklarieren.
Insofern handelt es sich dabei um baurechtliche Mindestanforderungen, die nicht erst ab QN5 sondern grundsätzlich gelten.
Für Holzbauteile, die mit Holzschutzmitteln behandelt wurden, müssen durch den Anwender Begleitpapiere nach DIN 68800-3:2012-02 Abschn. 7 vorgelegt werden.
Besondere Hinweise + ggf. Hintergrundinformationen zu den spezifischen Anforderungen, sowie weitere grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung, FAQ) siehe auch → Reiter Erläuterung und → Muster-Leistungsverzeichnis mit Beispielen.
Detaillierte Anforderungsbeschreibung
anzeigen . . .
Nachfolgende detaillierte Anforderungen an die Verwendung sowie an die Produkt-Dokumentation und -Deklaration und an die Inhaltsstoffe sind für Holzschutzmittel einzuhalten:
Allgemeine Produktdokumentation
gemäß Produktdokumentation BNB_BN_1.1.6, Textbausteine Qualitätsniveau QN1
Die spezifische Anforderungsbeschreibung zur Dokumentation, z.B. abZ oder ähnliches in Abhängigkeit von der jeweiligen Bauproduktgruppe, ist dabei zu beachten.
Deklaration gefährlicher, besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) und biozider Stoffe
Folgende Einsatzstoffe sind zu deklarieren, wenn sie im Produkt enthalten sind:
- Stoffe, die unter der Chemikalienverordnung REACH (EG/1906/2006) als besonders besorgniserregend (SVHC) identifiziert und in die gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste (sogenannte „Kandidatenliste“) aufgenommen wurden (ab 0,1 Gewichtsprozenten pro Einzelstoff).
- Stoffe oder Produkte, die nach Biozid-Produkte-Verordnung 528/2012/EU als Biozidprodukte oder biozide Wirkstoffe einzustufen sind.
Nachweismöglichkeiten:
Ausschluss bestimmter gefährlicher Einzelstoffe, (reproduktionstoxische Borverbindungen)
Holzschutzmittel dürfen unabhängig vom Einsatzbereich keine reproduktionstoxische Borverbindungen enthalten, wie z.B.:
- Borsäure (CAS 10043-35-3, 11113-50-1)
- Dibortrioxid (CAS 1303-86-2)
- Tetrabordinatriumheptaoxid (CAS 12267-73-1)
- Dinatriumtetraborat (CAS 1303-96-4, 1330-43-4, 12179-04-3)
Verunreinigungen sind bis höchstens 0,1 Masseprozent erlaubt.
Nachweismöglichkeiten:
- Sicherheitsdatenblatt (SDB) (wenn dort keine Borate deklariert sind)
- EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Anforderungen an den Holzschutz von tragenden Holzbauteilen in Innenräumen
Für tragende Holzbauteile in Innenräumen (z. B. ungeheizten Atrien, Schwimmhallen) nebst Auskragungen nach außen ist der Holzschutz in Abhängigkeit der Gebrauchsklasse wie folgt sicherzustellen:
- für die Gebrauchsklassen GK 0-3 ausschließlich konstruktiv nach DIN 68800-2 oder über den Einsatz von Hölzern mit natürlicher Dauerhaftigkeit nach DIN EN 350-2
Nachweismöglichkeiten:
- Leistungsbeschreibung (LV), Konstruktionspläne und -beschreibung
- ggf. Nachweis der Erfordernis von Holzschutzmitteln
- Zulassung des Biozidprodukts durch BAuA oder DIBt.
- Begleitpapiere nach DIN 68800-3:2012-02 für mit Holzschutzmitteln behandelte Holzbauteile
Anforderungen an den Holzschutz von außenliegenden tragenden Holzbauteilen
Für außenliegende tragende Holzbauteile ist der Holzschutz in Abhängigkeit von der Gebrauchsklasse wie folgt sicherzustellen:
- für die Gebrauchsklasse GK 1: Holzschutz nur konstruktiv nach DIN 68800-2.
- für die Gebrauchsklassen GK 2- 4 ausschliesslich konstruktiv nach DIN 68800-2 oder über den Einsatz von Hölzern mit natürlicher Dauerhaftigkeit nach DIN EN 350-2
Nachweismöglichkeiten:
- Leistungsbeschreibung (LV), Konstruktionspläne und -beschreibung
- ggf. Nachweis der Erfordernis von Holzschutzmitteln
- Zulassung des Biozidprodukts durch BAuA oder DIBt.
- Begleitpapiere nach DIN 68800-3:2012-02 für mit Holzschutzmitteln behandelte Holzbauteile
Anforderungen an den Holzschutz von Holzfenstern und nichttragenden Holzbauteilen außen
Für nichttragende Holzbauteile außen und für Holzfenster ist der Holzschutz wie folgt sicherzustellen:
- kein chemischer Holzschutz.
- Ausnahme Holzfenster GK3: Der Einsatz von Holzschutzmitteln ist möglich. Die ggf. verwendeten Biozidprodukte benötigen entsprechend Biozid-Verordnung eine Zulassung durch BAuA oder DIBT.
Nachweismöglichkeiten:
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", verwendete Version / Stand Stand 24.11.2019: Version V 2015 (Textteil)
Holzschutzmittel und Anforderungen "Innenraumluft"
Im Reiter "Innenraumluft" werden ggf. Anforderungen formuliert, die über die Anforderungen unter QN5 / "Lokale Umwelt" hinausgehen und höhere Anforderungen an die Innenraumluftghygiene stellen.
Mit Ausnahme von Fenstern (Bläueschutz, der i.d.R. erforderlich ist) sind in QN5 Holzschutzmittel in Innenräumen sowieso ausgeschlossen. Eine weitergehende Anforderung ist daher an dieser Stelle nicht erforderlich.
Infos zum Minimierungsgebot u.a. → Reiter Erläuterung
Hilfreiche Informationen zum Holzschutz → Informationsdienst Holz - Holzschutz / Bauliche Maßnahmen
Holzschutzmittel und Anforderungen "Rückbau, Globale Umwelt ..."
Im Reiter "Rückbau, Klima, ..." werden ggf. Anforderungen formuliert, die über die Anforderungen unter QN5 / "Lokale Umwelt" hinausgehen und höhere Anforderungen hinsichtlich Rückbau oder Globale Umwelt stellen.
Mit Ausnahme von Fenstern (Bläueschutz, der i.d.R. erforderlich ist) sind in QN5 Holzschutzmittel sowieso ausgeschlossen. Eine weitergehende Anforderung ist daher an dieser Stelle nicht erforderlich.
Der Einsatz von Holzschutzmitteln ist grundsätzlich auf das absolute Mindestmaß zu reduzieren, konstruktive Lösungen sind immer vorzuziehen.
Weitere Infos u.a. zum Minimierungsgebot → Reiter Erläuterung
Hilfreiche Informationen zum Holzschutz → Informationsdienst Holz - Holzschutz / Bauliche Maßnahmen
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