Materialökologische Anforderungen: Dämmstoffe in Innenräumen

Informationen zu den Anforderungen an Dämmstoffe in Innenräumen

   
  Besondere Hinweise und Hintergrundinformationen zu den Anforderungen an Dämmstoffe in Innenräumen Inhalt aufklappen
 

Im Rahmen der Bewertung nach BNB_BN_1.1.6 (Risiken für die lokale Umwelt, Erläuterungen s.u. "Allgemeine Informationen ..." + "Lokale Umwelt") werden Anforderungen in Bezug auf 6 Schadstoffgruppen formuliert. Für mineralische und nicht mineralische Dämmstoffe in Innenräumen sind demnach  die hervorgehobenen Schadstoffgruppen zu bewerten:

1 Gefährliche und besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC)
2 Gefährliche Stoffe, die ausgelaugt werden können
Schwermetalle (bei Bodenbelägen als Stabilisatoren in Kunststoffen)
4 Flüchtige organische Verbindungen (VOC) einschließlich organische Lösemittel
5 Halogenierte Kälte- und Treibmittel
6 Biozide

Geltungsbereich / Interpretation Pos. 36b

Kriteriensteckbrief 1.1.6 nennt in Pos. 36b als betroffene Bauproduktgruppe "Dämmstoffe", als Bauprodukttyp "mineralische und nicht mineralische Innendämmungen". Im typischen Einsatzbereich, der als beispielhaft und nicht als erschöpfend angesehen werden muss, werden "Innendämmungen in Aufenthaltsräumen an Wand, Decke, Bodenplatte, Raumtrennwänden, bei Holzrahmen- und Holztafelbauweise" genannt. Eine Interpretation, dass die Anforderung deshalb nur in Aufenthaltsräumen gilt, lässt diese Darstellung u.E. nicht zu. Die Anforderung wird daher in Wecobis für Dämmstoffe in Innenräumen formuliert, wie z.B. Trittschalldämmungen, Dämmstoffe in Ständerwänden oder für akustische Zwecke. Verlegeunterlagen können hier nicht gemeint sein, da diese nicht im Geltungsbereich des Blauen Engel DE-UZ 132 liegen, der aber in QN5 gefordert wird, s.u. zusätzlicher Hinweis zur Trittschalldämmung und Verlegeunterlagen.
Wir gehen außerdem davon aus, dass der Bezug in QN2-4 auf Pos. 32b für gummiartige Dämmprodukte sich in Pos. 36b nicht auf Dämmstoffe für die Haustechnik bezieht, da auch diese Produkte im Blauen Engel DE-UZ 132 nicht adressiert sind.

Die folgenden Textbausteine gelten daher für Dämmstoffe in Innenräumen (z.B. Wand, Decke, Bodenplatte, Raumtrennwände, Holzrahmen- und Holztafelbauweise). Sie gelten nicht für Verlegewerkstoffe oder Dämmstoffe für die Haustechnik.
Für Spritz- und Montageschäume, die ggf. ebenfalls in Innenräumen eingesetzt werden, gibt es eigene materialökologische Anforderungen.
Die Anforderungen an Kunstschaum-Dämmstoffe und Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen sind hier bereits zusammengeführt.
Dämmstoffe mit dem Blauen Engel DE-UZ 132 erfüllen alle Anforderungen bis einschließlich QN5. Da sich Kunstschaum-Dämmstoffe allerdings aufgrund des Ausschlusses halogenierter organischer Verbindungen grundsätzlich nicht für den Blauen Engel zertifizieren können, wird dieser bei den jeweiligen Anforderungen (aufgrund fehlender Produkte) auch nicht als Nachweismöglichkeit angegeben.

Blauer Engel DE-UZ 132 - Für welche Materialien ist ein Gleichwertigkeitsnachweis nötig bzw. möglich?
Kunstschaum-Dämmstoffe können QN5 i.d.R. nicht erfüllen, Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen benötigen meistens einen Gleichwertigkeitsnachweis!

Ab QN5 wird der Blaue Engel DE-UZ 132 "Wärmedämmstoffe und Unterdecken" oder gleichwertig gefordert. In dessen Geltungsbereich gehören gemäß den Anwendungsbereichen der DIN 4108-10, einschließlich Anwendungsbereich DES – Innendämmung der Decke oder Bodenplatte (oberseitig) mit Schallschutzanforderungen gem. DIN 4108-10 Dämmstoffe aus Mineralwolle, EPS, PUR, Phenoharzschaum, Kork und Holzfasern. Derzeit sind für den Blauen Engel DE-UZ 132 allerdings im Wesentlichen Dämmstoffe aus mineralischen Rohstoffen zertifiziert (Mineralwolle bzw. Mineralschaum). Kunstschaum-Dämmstoffe können die Anforderungen i.d.R. aufgrund der enthaltenen Flammschutzmittel nicht vollständig erfüllen.
Aus dem Bereich der nachwachsenden Rohstoffe findet sich derzeit kein mit dem Blauen Engel zertifiziertes Produkt (Stand 03/2021, s.u. Neuversionierung!). Allerdings war auch für die Vorversion (gültig bis 31.12.2020) nur 1 Produkt aus Holzwolle und 1 Produkt aus Seegras zertifiziert.

Für Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen muss daher zur Einhaltung von QN5 derzeit grundsätzlich der Gleichwertigkeitsnachweis erbracht werden.
Förderung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen
Im Sinne von Ressourcen- und Klimaschutz sollten jedoch wo möglich Produkte aus nachwachsenden Rohstoffen verwendet werden. In vielen Anforderungskatalogen öffentlicher Auftraggeber ist dies bereits so formuliert. Leider gibt es derzeit aber keinen Dämmstoff aus nachwachsenden Rohstoffen mit dem Blauen Engel (s.o.). Diese finden sich z.B. beim natureplus-Qualitätszeichen, dessen Anforderungen aber nicht ganz mit denen des Blauen Engels übereinstimmen (s. Det. Übersichtstabelle / Reiter Lokale Umwelt). Der Gleichwertigkeitsnachweis sollte hier aber trotzdem, z.B. anhand der vorliegenden Prüfberichte, möglich sein.

Hinweise zur neuen Version Blauer Engel DE-UZ 132 / Ausgabe 2020 ersetzt Ausgabe 2010 (gültig bis 12/2020)

Die Vergabekriterien für einen Blauen Engel werden immer nur für eine befristete Zeit von der Jury Umweltzeichen beschlossen. Diese beträgt i.d.R. 3-5 Jahre, kann aber auch verlängert werden. Anschließend gibt es eine Neuversionierung, für die die Hersteller auch wieder neue Anträge stellen und Nachweise erbringen müssen. Vor der endgültigen Einführung der Neuversion (und "Abschaltung" der Altversion) gibt es eine Übergangsfrist, in der dann eine alte und eine neue Version gleichzeitig existieren und auch noch beide gültig sind. Die Zahl der zur Verfügung stehenden neu zertifizierten Produkte ist abhängig von der Anzahl der gestellten Neuanträge, dem Zeitpunkt der Antragstellung und dem damit verbundenen jeweiligen Prüfungsfortschritt beim RAL. Auf der Seite des Blauen Engel findet man eine vollständige Liste der Vergabekriterien mit Angabe der jeweiligen Laufzeit.
Für die alte Ausgabe des DE-UZ 132 von 2010 ist die Übergangsfrist mit dem 31.12.2020 abgelaufen. Für die Neuversion (Ausgabe 2020) gibt es derzeit (Stand 03/2021) noch nicht so viele zertifizierte Produkte wie für die Vorversion. Nach Ablauf der Gültigkeit einer Version dürfen Produkte, die bis zum Ablaufdatum produziert wurden (hier: 12/2020), noch mit dem Blauen Engel der Vorversion abverkauft werden.

Welche Version eines Umweltzeichens gilt für den Nachweis der Gleichwertigkeit zur Anforderung in BNB_BN_1.1.6?

Im Kriteriensteckbrief selbst findet sich kein Hinweis auf den Umgang mit Versionierungen. Der einfache Nachweis über das Umweltzeichenzertifikat sollte demnach mit jeder noch gültigen Version (s.o., zeitweise kann es 2 gültige Versionen gleichzeitig geben) möglich sein. Produkte, die bis zum Ablaufdatum einer Versionierung produziert wurden, dürfen noch als Produkte mit dem Blauen Engel abverkauft werden. Ob Zertifizierungen nach nicht mehr gültigen Versionen z.B. aufgrund geringer Produktverfügbarkeit in der Neuversion als Nachweis anerkannt werden können, sollte projektspezifisch geklärt werden.
Bei der Darstellung der detaillierten Anforderungsbeschreibung für den Gleichwertigkeitsnachweis ohne Umweltzeichen werden in WECOBIS die Anforderungen der jeweils am längsten am Markt befindlichen gültigen Umweltzeichenversion dargestellt. Die Angabe der verwendeten Version findet man jeweils unter "Quellen".

Hinweis zu Dämmstoffen für die Trittschalldämmung und zu bauaufsichtlichen Anforderungen an Verlegeunterlagen

Pos. 36b gilt auch für Trittschalldämmstoffe, die unter dem Estrich verlegt werden. Die i.d.R. dünneren Verlegeunterlagen mit trittschalldämmenden Eigenschaften, die direkt unter dem Bodenbelag verlegt werden, sind in 1.1.6  derzeit noch nicht adressiert.  Sie benötigen jedoch gemäß Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVVTB 2019/1 / A 3.2.1 in Verbindung mit Anhang 8) aus Gründen des Gesundheitsschutzes und ggf. des Brandschutzes  eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ), mit der die Einhaltung des AgBB-Schemas bestätigt wird. Diese Regelung für Verlegeunterlagen ist nicht vom EuGH-Urteil betroffen und gilt weiterhin. 
Eine Liste von Verlegeunterlagen mit abZ kann auf der Seite des DIBt heruntergeladen werden.
DIBt - Verzeichnis zugelassener Verlegeunterlagen
Für Verlegeunterlagen aus Holzfaser, Kautschuk, Korkgranulat, Pappe, PE-, PS oder PU-Schaum gibt es zudem einen Blauen Engel DE-UZ 156 "Verlegeunterlagen". Außerdem können sich Verlegeunterlagen für den EMICODE qualifizieren. Der Blaue Engel und der Emicode EC1plus garantieren die Einhaltung strengerer Grenzwerte für die Innenraumluft als für die abZ erforderlich.

  Wo finde ich weitere Hilfestellung und Informationen zur Umwelt- und Gesundheitsrelevanz von Dämmstoffen in Innenräumen? Gibt es auch eine Übersicht mit Umweltzeichen (z.B. Blauer Engel) oder anderen Deklarationen (z.B. GISCODE, EPD)? Inhalt aufklappen
 

Weitere ausführliche Informationen finden sich in WECOBIS in den jeweiligen Produktgruppen zu den verschiedenen Dämmstoffarten (Dämmstoffe aus mineralischen, nachwachsenden oder synthetischen Rohstoffen) und dort z.B. in den Reitern Ausschreibung, Bewertungssysteme, Zeichen & Deklarationen oder zum Lebenszyklus.

Allgemeine Informationen + FAQ zu den Anforderungen und Textbausteinen

   
  Worauf basieren die materialökologischen Anforderungen und Textbausteine für Planung und Ausschreibung in WECOBIS? Inhalt aufklappen
 

Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren derzeit im Wesentlichen auf den Kriteriensteckbriefen zu "Risiken für die lokale Umwelt" (BNB_BN_1.1.6), zur "Innenraumlufthygiene" (BNB_BN_3.1.3), zu "Rückbau, Trennung und Verwertung" (BNB_BN_4.1.4) sowie gegebenenfalls zu anderen baustoffrelevanten Einzelaspekten des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMI) / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau.

In den Reitern "Innenraumluft" oder "Rückbau, Klima ... " (Erläuterung s.u.) werden ggf. auch mögliche weitergehende Anforderungen zur Emissions- und Schadstoffminderung dargestellt. Grundlage dafür bilden allgemeine Nachhaltigkeitsaspekte (z.B. Förderung nachwachsender Rohstoffe, Ressourcenschonung, kreislaufgerechtes Bauen / Cradle-to-Cradle)

Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt"

Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6 zielt auf die Reduktion bzw. Vermeidung von Bauprodukten, die aufgrund ihrer Schadstoffgehalte oder Schadstofffreisetzungen ein Risikopotenzial für die Umweltmedien Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft sowie gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Anreicherung in den Nahrungsketten oder Verunreinigung der Innenraumluft verursachen können. Dies bezieht sich auf die Verarbeitung auf der Baustelle und auf die Nutzungsphase sowohl innen als auch außen liegender Produkte.
Der Steckbrief teilt die Anforderungen in 5 Qualitätsniveaus (QN1 – QN5) ein, wobei QN5 das höchste Qualitätsniveau mit den strengsten Anforderungen darstellt. QN1 betrifft ausschließlich die Produktdokumentation und -deklaration und gilt als Mindestanforderung. Die qualitative Bewertung der Bauprodukte erfolgt erst ab QN2 bis QN5. Voraussetzung für QN2 bis QN5 ist immer auch die Erfüllung der Mindestanforderungen gemäß QN1.
Um die Risiken für die lokale Umwelt möglichst gering zu halten, ist eine sorgfältige Auswahl schadstoff-und emissionsarmer Bauprodukte erforderlich. Es wird daher empfohlen für Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6 soweit möglich Qualitätsniveau QN4 oder QN5 zu realisieren.

Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 "Innenraumlufthygiene"

Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 zielt auf die Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten, damit es zu keinen negativen Effekten hinsichtlich der Befindlichkeit und gesundheitlichen Beeinträchtigung der Raumnutzer aufgrund verunreinigter Innenraumluft kommt.
Dabei erfolgt die Gesamtbewertung über eine Raumluftmessung auf den Formaldehyd- und TVOC-Gehalt sowie über den Kohlendioxidgehalt der Innenraumluft (personenbezogenen Außenluftvolumenstrom), welche jeweils zu 50 % in die Bewertung eingehen. Zudem ist die mikrobiologische Situation zu prüfen und zu dokumentieren. In WECOBIS wird nur die Raumluftmessung auf den Formaldehyd- und TVOC-Gehalt des Kriteriensteckbriefs 3.1.3 betrachtet, da diese materialrelevant ist.
Der Kriteriensteckbrief selbst stellt keine direkten Materialanforderungen. Der Erfüllungsnachweis erfolgt über die Ergebniskontrolle (i.e. Raumluftmessung). Erfahrungsgemäß lassen sich die Referenz- und Zielwerte aber dann erreichen, wenn die Auswahl und Verwendung der eingesetzten Materialien auf einem ganzheitlichen Konzept zur Vermeidung von Emissionen aus Bauprodukten basiert.
Bei Anwendung der in WECOBIS dargestellten Material- und Produktanforderungen kann - unter gleichzeitiger Beachtung der Anforderungen an den Kohlendioxidgehalt und die mikrobiologischen Situation - mit einer guten Luftqualität im Innenraum und der Erfüllung eines hohen Anforderungsniveaus (hohe Punktezahl) im Kriterium gerechnet werden.

Kriteriensteckbrief BNB_BN_4.1.4 "Rückbau, Trennung, Verwertung"

Kriteriensteckbrief BNB_BN 4.1.4 "Rückbau, Trennung und Verwertung" zielt auf die Einsparung von Deponieraum, Rohstoffen und Produktionsenergie. Im Rahmen der Bewertung des Kriteriensteckbriefs werden die Bauelemente eines Gebäudes deshalb eingestuft bezüglich ihrer

  • Rückbaufähigkeit = Aufwand für Abbruch / Rückbau aus dem Gebäudeverband
  • Trennbarkeit = Aufwand für die sortenreine Trennung mehrschichtiger und / oder inhomogener Bauteile
  • Verwertbarkeit = Nutzbarkeit der Baustofffraktionen nach derzeit technischen Möglichkeiten

Die Bauprodukte müssen außerdem so beschaffen sein, dass beim Abriss keine gefährlichen Abfälle anfallen.

Hinweis zur Bewertung nach BNB:
Zur Einordnung und Gewichtung der vollständigen Anforderungen der Kriteriensteckbriefe ist eine weitergehende Kenntnis der Inhalte erforderlich.

Tipp für die Planung

Im Reiter "BNB-Kriterien" der Standard-Datenblätter in WECOBIS wird die jeweilige Bauproduktgruppe (z.B. Dispersionslackfarben) hinsichtlich BNB-Kriterien eingeordnet. Damit lassen sich z.B. folgende Fragen beantworten: Welche Einzelkriterien kann eine Produktgruppe, z.B. Dispersionslackfarben, i.d.R. erfüllen oder auch nicht erfüllen? Welche Einschränkungen bestehen für eine Produktgruppe?

  Was hat es mit "QNG" und dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude auf sich? Warum sind manche Anforderungen damit markiert? Inhalt aufklappen
 

BEG + KFN - Förderung für Nachhaltigkeits-Klasse und Klimafreundlichen Neubau mit dem QNG

Der Bund fördert im Rahmen der "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) seit 1. Juli 2021 Nachhaltigkeitszertifizierungen bei Neubauten (= Klimafreundlicher Neubau mit QNG) und bei der Sanierung von Nichtwohngebäuden (NH-Klasse). Der erforderliche Nachweis für die Förderung erfolgt über die Vergabe des gebäudebezogenen QNG. Das QNG („Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“) ist ein staatliches Qualitätssiegel für Gebäude. Voraussetzung für die Vergabe des Qualitätssiegels ist ein Nachweis der Erfüllung allgemeiner und besonderer Anforderungen an die ökologische, soziokulturelle und ökonomische Qualität von Gebäuden.
ausführliche Infos → Infoseite zum QNG

Anforderungen an die Schadstoffvermeidung in Baumaterialien

Dazu gehören auch materialökologische Anforderungen, die auf den Anforderungen in Kriteriensteckbrief BNB_1.1.6 (s.o.) basieren. Eine Übersichtstabelle zu den "Qualitätsanforderungen an die Schadstoffvermeidung in Baumaterialien" findet man im QNG-Anforderungskatalog / Anhangdokument 313. In der Regel folgen diese besonderen QNG-Anforderungen einem mittleren Niveau in BNB_1.1.6..

Markierung der QNG-Anforderungen in WECOBIS

Da die Anforderungen an Baumaterialien im QNG mit bestimmten BNB-Anforderungen (i.d.R. QN3) übereinstimmen, sind die jeweiligen QNG-Anforderungen im Reiter "Lokale Umwelt" produktgruppenspezifisch markiert, zum einen in der Bezeichnung des Unterreiters (z.B. QN3 = QNG), zum anderen im Unterreiter "Übersicht" in der Übersichtstabelle.

  Ich will mein Gebäude gar nicht zertifizieren. Was nützen mir dann materialökologische Anforderungen nach BNB? Inhalt aufklappen
 

Auch wenn ein Gebäude nicht im Rahmen eines Bewertungssystems zertifiziert werden soll, bilden die einzelnen Kriteriensteckbriefe eine gute Grundlage, Orientierung und Hilfestellung für die Umsetzung ökologischer Aspekte in der Gebäudeplanung. Das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMI) ist ein öffentlich zugängliches und transparentes Instrument. Alle Kriteriensteckbriefe können auch einzeln abgerufen und frei verwendet werden.

In den WECOBIS Planungs- und Ausschreibungshilfen gibt es deshalb Anforderungen und Textbausteine, die sich an materialrelevanten Einzelkriterien des Bewertungssystems orientieren (z.B. Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt" und Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 "Innenraumlufthygiene"). Die verschiedenen Qualitätsniveaus in den Kriteriensteckbriefen bieten zudem die Möglichkeit, sich - abhängig von den projektspezifischen Anforderungen und Möglichkeiten - für ein Anforderungsniveau zu entscheiden.

Es wird jedoch empfohlen, soweit möglich ein hohes Anforderungsniveau anzustreben. Denn um die Risiken für die lokale Umwelt möglichst gering zu halten bzw. eine gute Luftqualität sicherzustellen, ist eine sorgfältige Auswahl schadstoff-und emissionsarmer Bauprodukte erforderlich.

Tipp für die Planung:
Im Reiter "Planungsgrundlagen" der Standard-Datenblätter in WECOBIS wird die jeweilige Bauproduktgruppe (z.B. Dispersionslackfarben) hinsichtlich ihrer Umwelt- und Gesundheitsrelevanz und eventueller Alternativen eingeordnet.

  Welche Informationen findet man in den Reitern "Lokale Umwelt", "Innenraumluft", "Rückbau, Klima ..."? Warum sieht man nicht immer alle Reiter? Inhalt aufklappen
 

Die in WECOBIS dargestellten materialökologischen Anforderungen sind in verschiedene Themenbereiche untergliedert. Diese sind derzeit "Lokale Umwelt", "Innenraumluft" und "Rückbau, Klima ...".
→ siehe auch "Worauf basieren die materialökologischen Anforderungen für Planung und Ausschreibung in WECOBIS?"
Der Reiter "Innenraumluft" erscheint nur, wenn die Produktgruppe innenraumrelevant ist.
Jedes Thema beginnt zunächst mit einer Übersicht zu möglichen materialökologischen Produktanforderungen und den zugehörigen Nachweismöglichkeiten. Die vollständigen Textbausteine für Planung und Ausschreibung folgen ggf. in einem weiteren Unterreiter "Anforderungen / Textbausteine".
→ Details zu den einzelnen Inhalten siehe unten "Infos zum Reiter ..."

  Wo finde ich Textbausteine? Wie sind die Textbausteine aufgebaut? Inhalt aufklappen
 

Textbausteine finden sich in den jeweiligen Themenreitern (z.B. "Lokale Umwelt", "Innenraumluft", "Rückbau, Klima ..."). Dort wird nach Anwählen des Reiters zunächst eine Übersicht aufgerufen, die alle ggf. folgenden Anforderungen als Kurztext mit den wichtigsten Nachweismöglichkeiten darstellt.
In einem weiteren Unterreiter "Anforderungen /Textbausteine" finden sich die Textbausteine. Im Reiter "Lokale Umwelt" sind diese Anforderungen noch einmal nach Qualitätsniveaus "Textbausteine / QN ..." unterteilt. Bei den Anforderungen in den Reitern "Innenraumluft" und "Rückbau, Klima ..." handelt es sich ggf. um zusätzliche Anforderungen, die grundsätzlich auf den höchsten Anforderungen (QN5) im Reiter "Lokale Umwelt" aufbauen.

Über den Button "Textbaustein kopieren" besteht die Möglichkeit, die einfach formatierte kurze Leistungsbeschreibung in die Zwischenablage zu kopieren und anschließend direkt in ein Ausschreibungsprogramm einzufügen.
Im Textfeld "Detaillierte Anforderungsbeschreibung" werden die Anforderungen genauer erläutert und mögliche Nachweisdokumente benannt.
→ Erläuterungen zu den Inhalten der Themenreiter siehe unten unter "Infos zum Reiter ..."

  Wie können die Textbausteine konkret genutzt werden? Inhalt aufklappen
 

Anwendungsmöglichkeiten der Textbausteine

  • Definition der materialökologischen Anforderungen in Bauteilschichtenfolge und Regeldetails
    Bereits in der Vorentwurfs- und Entwurfsplanung helfen die Texte, zusammen mit der Übersichtstabelle und den Hinweisen und ggf. Hintergrundinformationen im Reiter "Erläuterung" (siehe oben), die möglichen Anforderungsstandards auszuwählen und zu vergleichen. Damit können z.B. Entscheidungen für bestimmte Qualitätsniveaus und Planungsziele begründet getroffen werden. Den Baukosten-(Grob-) Elementen und den Regeldetails können diese Anforderungen zugrunde gelegt werden. Planungsstandards können bezüglich ihrer materialökologischen Qualität eingeordnet und ggfs. angepasst werden.
  • Textliche Beschreibung der Materialanforderungen in Werk- und Detailplanung
    Teile der Texte können in die Detailplanung als Anforderungen an bestimmte Materialien übernommen werden.
    Durch die schriftliche Ergänzung mit oder auch durch den Verweis auf die jeweiligen Textblöcke und Qualitätsniveaus können die materialökologischen Anforderungen umfassend in der Detailplanung festgelegt werden.
    Bei der Marktrecherche und der Verfügbarkeitsprüfung für geeignete Bauprodukte können die Textbausteine Herstelleranfragen zugrunde gelegt werden.
  • Kommunikation zwischen den Planungsbeteiligten
    An den Schnittstellen der unterschiedlichen Planungsbeteiligten, insbesondere zwischen Planung, Werkplanung und Ausschreibung (Vorbereitung der Vergabe, Vergabe) sowie Bauplanung - und Baudurchführung können mithilfe dieser Textbausteine die materialökologischen Anforderungen zwischen den verschiedenen Planungs- und Baubeteiligten in einheitlicher und effektiver Form übergeben und kommuniziert werden.
  • Leistungsbeschreibung in Leistungsverzeichnissen
    Die Textbausteine sind einfach formatiert und können als kurze Leistungsbeschreibung entweder per Kopieren in die Zwischenablage (Button "Textbaustein kopieren") oder per Download (Button "Download Gesamt-pdf") in der ausführlichen Version ("Detaillierte Anforderungsbeschreibung") als PDF-Dokument heruntergeladen werden. Damit ist eine Übernahme in unterschiedlichste Textbearbeitungs- und AVA-Programme mit geringem Bearbeitungsaufwand möglich.
    Die Texte können in Vertragsbedingungen, Hinweistexten oder Standardbeschreibungen als Vorbemerkung oder als Beschreibung einer Teilleistung eingefügt werden. Denkbar ist auch eine Bündelung der materialökologischen Anforderungen als Anlage zum Leistungsverzeichnis. Dies erfordert dann aber eine eindeutige Zuordnung zur jeweiligen materialökologischen Anforderung dieser Anlage in der Leistungsbeschreibung selbst.
    Grundsätzlich muss der Ersteller der Leistungsbeschreibung entscheiden, wie, an welcher Stelle und in welcher Form er die Texte in ein Leistungsverzeichnis einbindet. Insbesondere bei öffentlichen Auftraggebern ist er in diesen Fragen an die rechtlichen und formalen Vorgaben der VOB gebunden, siehe auch VOB und Vergabehandbuch des Bundes oder die Vergabehandbücher der Länder. Auch die Verwendung des Standardleistungsbuches kann eine spezielle Struktur des Leistungsverzeichnisses erfordern, siehe auch Informationen und Downloads auf der Internetseite des GAEB (Gemeinsamer Ausschuss für Elektronik im Bauwesen).
    Hilfreiche Informationen findet man dazu auch auf den Seiten den Umweltbundesamtes (UBA). Das UBA hat für öffentliche Auftraggeber Schulungsskripte für die Beschaffung umweltfreundlicher Produkte (auch Bauprodukte) herausgegeben, die auch die Möglichkeiten in der Ausschreibung erörtern.
 
  Allgemeine Hinweise zu Dokumentation und Nachweisen, sowie zu Nachweisen über geeignete Umweltzeichen oder Gütesiegel Inhalt aufklappen
 

Allgemeine Hinweise zu Dokumentation und Nachweisen

In Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6 finden sich Informationen zur Dokumentation und den erforderlichen Nachweisen. In Abhängigkeit von Produkt- und Schadstoffgruppe können das zum Beispiel Herstellerauskunft nach REACH, Leistungserklärung zur CE-Kennzeichnung,allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ), PDB (Produktdatenblatt), TM (technisches Merkblatt), SDB (Sicherheitsdatenblatt), begründete Herstellererklärung oder EPDs (Umwelt-Produktdeklaration) sein. Unter anderem sind dort auch der Umfang der Dokumentationspflicht, die einzelnen Nachweisdokumente und geeignete Analysemethoden erläutert.
→ Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6 / Tabelle 2, Übersicht der grundsätzlich relevanten Nachweisdokumente
→ Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6 / Anlage 1, Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß Qualitätsniveau 1 bis 5.

Zu beachten ist immer, dass bei freiwilligen Unterlagen, die nicht gesetzlich oder durch Verordnung vorgeschriebenen sind, die Angaben zu relevanten Schadstoffen unterschiedlich oder eventuell auch gar nicht enthalten sein können. Das bedeutet, dass beispielsweise PDB oder TM nur zum Nachweis durch den Hersteller dienen können, wenn hier auch hinreichende Angaben zu einer bestimmten Schadstoffgruppe gemacht werden. Das Fehlen von Angaben zu einer Schadstoffgruppe in diesen oder ähnlichen Dokumenten stellt keinesfalls sicher, dass diese in dem Produkt nicht enthalten sind, da es keine verbindlichen Vorgaben zu diesen Dokumenten gibt. Auch ein Sicherheitsdatenblatt unterliegt keiner Regelung über seinen Inhalt, wenn es für eine Produktgruppe nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Leistungserklärung, abZ und Sicherheitsdatenblatt werden in WECOBIS i.d.R. nur als Nachweismöglichkeit angegeben, wenn sie gesetzlich vorgeschrieben sind.

Hinweise zur Nachweisführung über geeignete Umweltzeichen oder Deklarationen

Ein Konformitätsnachweis kann auch durch geeignete Umweltzeichen oder Gütesiegel, z. B. Blauer Engel, natureplus-Qualitätszeichen, Österreichisches Umweltzeichen oder andere Produktdeklarationen erfolgen. Bekannte Nachweismöglichkeiten über Umweltzeichen und Gütesiegel sind jeweils am Ende der stofflichen Anforderungen aufgeführt. Sie haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Daher kann es durchaus weitere Umweltzeichen oder Gütesiegel geben, die als Konformitätsnachweis geeignet sind.
Eine umfangreiche Übersicht zu Umweltzeichen und Deklarationen mit vielen Erklärungen findet sich in jeder Produktgruppe im Reiter Zeichen & Deklarationen.
Wird als Anforderung ein GISCODE genannt, sind für das jeweilige Qualitätsniveau nur Produkte mit der genannten GISCODE-Eigenschaft zugelassen. Da es sich beim GISCODE um eine Selbsteinstufung durch den Hersteller (kein Umweltzeichen, sondern die Einordnung in ein bestimmtes Eigenschaftsprofil) handelt, kann diese auch bereits über die zur Dokumentation erforderlichen Unterlagen (SDB, PDB, TM) nachgewiesen werden. Enthalten diese dazu keine Informationen, ist eine zusätzliche Herstellererklärung erforderlich.

  Rechtliche Hinweise für die Verwendung der Textbausteine Inhalt aufklappen
 

Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren derzeit im Wesentlichen auf den Kriteriensteckbriefen zu "Risiken für die lokale Umwelt" (BNB_BN_1.1.6), zur "Innenraumlufthygiene" (BNB_BN_3.1.3), zu "Rückbau, Trennung und Verwertung" (BNB_BN_4.1.4) sowie gegebenenfalls zu anderen baustoffrelevanten Einzelaspekten des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMI) / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau.

Die gestellten Anforderungen zur Reduktion von problematischen Stoffen in Bauprodukten beziehen sich auf Maßnahmen, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Die Einhaltung aller gesetzlichen Regelungen im Hinblick auf Schadstoffe wird vorausgesetzt.

Werden die Textbausteine einer Angebotseinholung oder Ausschreibung zugrunde gelegt und in die Leistungsbeschreibung eingearbeitet, hat der Ersteller der Leistungsbeschreibung und / oder die ausschreibende Stelle die Rechtssicherheit und die Aktualität der Texte eigenverantwortlich zu prüfen. Die Texte müssen der Struktur und dem Aufbau der jeweiligen Leistungsbeschreibung angepasst werden. Sowohl die inhaltlichen Grundlagen der Textbausteine als auch die Rechtslage sind in einer ständigen Entwicklung. Die Betreiber und die Geschäftsstelle von WECOBIS lehnen daher jede Verantwortung für die Aktualität und die Rechtssicherheit ab.

Bei vollständiger Verwendung der Textbausteine wird empfohlen, den Planungs- bzw. den Ausschreibungsunterlagen ggf. die jeweiligen Kriteriensteckbriefe als Anlage beizufügen oder zumindest auf diese zu verweisen.

Infos zum Reiter "Lokale Umwelt"

   
  Worum geht es im Reiter "Lokale Umwelt"? Inhalt aufklappen
 

Im Reiter "Lokale Umwelt" wird das von Bauprodukten ausgehende Risiko für die Umweltmedien Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft sowie für gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Anreicherung in den Nahrungsketten oder für Verunreinigung der Innenraumluft behandelt. Die Anforderungen basieren auf Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt" des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des BMI / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau. Der Steckbrief teilt die Anforderungen in 5 Qualitätsniveaus (QN1 – QN5) ein, wobei QN5 das höchste Qualitätsniveau mit den strengsten Anforderungen darstellt.
Auch die Textbausteine in WECOBIS werden deshalb entsprechend den jeweiligen Qualitätsniveaus dargestellt.
→ weitere Erläuterungen zu BNB siehe oben unter "Worauf basieren die materialökologischen Anforderungen für Planung und Ausschreibung in WECOBIS?"

Tipp für die Planung

Im Reiter "Bewertungssysteme" der Standard-Datenblätter in WECOBIS wird die jeweilige Bauproduktgruppe (z.B. Elastomer-Bodenbeläge) hinsichtlich BNB-Kriterien eingeordnet. Damit lassen sich z.B. folgende Fragen beantworten: Welche Einzelkriterien kann eine Produktgruppe, z.B. Elastomer-Bodenbeläge, i.d.R. erfüllen oder auch nicht erfüllen? Welche Einschränkungen bestehen für eine Produktgruppe?

  Was helfen mir die Übersichtstabellen? Was bedeutet BNB, QNG, QN1, QN2 usw.? Warum fehlt manchmal ein QN?
Welche Bedeutung haben die Icons in der Mitte der detaillierten Übersichtstabelle? Inhalt aufklappen
 

Die Übersichtstabellen im Reiter "Lokale Umwelt" zeigen die materialökologischen Einzelanforderungen des Kriteriensteckbriefs BNB_BN_1.1.6 „Risiken für die lokale Umwelt" des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des BMI. Der Kriteriensteckbrief teilt die Anforderungen in 5 Qualitätsniveaus (QN1 – QN5) ein. QN5 ist dabei das höchste Qualitätsniveau mit den strengsten Anforderungen. QN1 betrifft ausschließlich die Produktdokumentation und -deklaration und gilt als Mindestanforderung. Die qualitative Bewertung der Bauprodukte erfolgt erst ab QN2 bis QN5. Voraussetzung für QN2 bis QN5 ist immer auch die Erfüllung der Mindestanforderungen gemäß QN1. Es wird nicht empfohlen, allein QN1 als Ziel für die Bauproduktauswahl zu definieren.
In der detaillierten Übersichtstabelle werden die einzelnen Anforderungen etwas genauer dargestellt und z.T. wichtige Hintergründe in den Fußnoten erläutert.

Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)

Erläuterungen zum QNG siehe oben "Allgemeine Informationen" / zweite Frage

"Fehlende" QNs

In einigen Fällen gibt es keinen Unterschied in den Anforderungen von verschiedenen Qualitätsniveaus. Das lässt sich auch in den Übersichtstabellen ablesen. Textbausteine finden sich dann nur für das jeweils höchste QN (z.B. nur QN5 und kein QN4, wenn die Anforderungen von QN4 und QN5 gleich sind).

Erläuterung der Tabellenstruktur der "Detaillierten Übersichtstabelle"

In der Vertikalen teilt sich die Tabelle in 2 Hauptbereiche. In der linken Hälfte der Tabelle finden sich die materialökologischen Anforderungen. Neben der Anforderung selbst gibt die Tabelle noch Auskunft darüber, für welches Qualitätsniveau die jeweilige Anforderung besteht und welches Schutzziel damit angestrebt wird. Die rechte Hälfte der Tabelle gibt darüber Auskunft, wie der Nachweis für die jeweilige Einzelanforderung erbracht werden kann. Dabei wird zunächst der Standardnachweis entsprechend der Anforderung genannt. Das kann auch der Blaue Engel sein, wenn dieser als Anforderung genannt ist. Anschließend folgen Hinweise auf weitere Nachweismöglichkeiten wie z.B. weitere Umweltzeichen, andere Produktdeklarationen oder chem. Analysen. In der Horizontalen gliedert sich die Tabelle in sinnvolle Abschnitte, die den ansteigenden Qualitätsniveaus im Kriteriensteckbrief 1.1.6 folgen.

Icons

Die Icons in der Spalte "Hauptziel der Anforderung" verdeutlichen übersichtlich, welches Schutzziel mit einer Anforderung angesprochen wird (siehe Legende unter der Übersichtstabelle). Letztlich ist es fast nie so, dass mit einer Anforderung nur ein Schutzziel angestrebt wird. Meist sind mehrere Bereiche oft auch indirekt betroffen. Die Icons dürfen deshalb nur zur Orientierung dienen - ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Ausschließlichkeit.

Auch die sorgfältige Dokumentation der verwendeten Baumaterialien und Stoffe leistet einen indirekten Beitrag und ist deshalb grundsätzlich mit dem Baum für "lokale Umwelt" markiert.

Nachweismöglichkeiten über geeignete Umweltzeichen oder Deklarationen

Zum Teil werden in Kriteriensteckbrief 1.1.6. freiwillige Produktkennzeichnungen, z.B. der „Blaue Engel" genannt (s. ggf. Spalte "Standardnachweise entsprechend Anforderung"). Gleichwertige Produkte, d.h. Produkte, welche die Anforderungen erfüllen, aber nicht mit dem „Blauen Engel" gekennzeichnet sind, sind hier zugelassen. Der Nachweis der Gleichwertigkeit ist dabei nur für die in Kriteriensteckbrief 1.1.6 genannten Schadstoffgruppen erforderlich. Aus diesem Grund werden für die Anforderung „Blauer Engel" hier die relevanten Einzelanforderungen aus den jeweiligen Vergaberichtlinien genannt. Produkte mit dem „Blauen Engel" erfüllen diese Einzelanforderungen automatisch. Wenn auch andere Zeichen oder Deklarationen bekannt sind, die diese Anforderungen erfüllen, sind sie bei der jeweiligen Einzelanforderung in der Spalte "Umweltzeichen" aufgeführt. Sie haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Daher kann es durchaus weitere Umweltzeichen oder Gütesiegel geben, die als Konformitätsnachweis geeignet sind.
Wird als Anforderung ein GISCODE genannt, sind für das jeweilige Qualitätsniveau nur Produkte mit der genannten GISCODE-Eigenschaft zugelassen. Da es sich beim GISCODE um eine Selbsteinstufung durch den Hersteller (kein Umweltzeichen, sondern die Einordnung in ein bestimmtes Eigenschaftsprofil) handelt, kann diese auch bereits über die zur Dokumentation erforderlichen Unterlagen (SDB, PDB, TM) nachgewiesen werden. Enthalten diese dazu keine Informationen, ist eine zusätzliche Herstellererklärung erforderlich.

Tipp für die Planung

Eine umfangreiche Übersicht zu Umweltzeichen und Deklarationen mit vielen Erklärungen findet sich in jeder Produktgruppe im Reiter Zeichen & Deklarationen.

  Wo finde ich die Textbausteine? Inhalt aufklappen
 

Die Übersichtstabellem zeigen alle Anforderungen zum Thema "Lokale Umwelt" in Kurzform. Im Reiter "Erläuterung" finden sich neben allgemeinen Hinweisen zur Verwendung der Anforderungen und Textbausteine auch besondere Hinweise und Hintergrundinformationen zur jeweiligen Produktgruppe.
Die Textbausteine zur "Lokalen Umwelt" sind den Reitern QN1 bis QN5 zugeordnet, entsprechend den Qualitätsniveaus in Kriteriensteckbrief 1.1.6. Die Texte sind einfach formatiert, um möglichst unkompliziert auch in Ausschreibungsprogrammen verwendet werden zu können.

QN1 betrifft ausschließlich die Produktdokumentation und -deklaration und gilt als Mindestanforderung. Die qualitative Bewertung der Bauprodukte erfolgt erst ab QN2 bis QN5. Werden in mehreren aufeinanderfolgenden QNs dieselben Anforderungen gestellt, ist nur das höchste dieser QNs dargestellt (z.B. bei gleichen Anforderungen in QN2-4 nur QN4). Voraussetzung für QN2 bis QN5 ist immer auch die Erfüllung der Mindestanforderungen gemäß QN1. Es wird nicht empfohlen, allein QN1 als Ziel für die Bauproduktauswahl zu definieren.

Beispiel

Im Reiter QN5 finden sich die Textbausteine für alle Anforderungen, die zur Erfüllung von Qualitätsniveau 5 gemäß Kriteriensteckbrief 1.1.6 erforderlich sind, einschließlich der Mindestanforderungen aus QN1.

"Fehlende" QNs

In einigen Fällen gibt es keinen Unterschied in den Anforderungen von verschiedenen Qualitätsniveaus. Das lässt sich auch in der Übersichtstabelle ablesen. Textbausteine finden sich dann nur für das jeweils höchste QN (z.B. nur QN5 und kein QN4, wenn die Anforderungen von QN4 und QN5 gleich sind).

  Warum können die Textbausteine zu den einzelnen QNs nicht kürzer gefasst werden? Inhalt aufklappen
 

In Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt"(BNB_BN_1.1.6) des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) wird oft ersatzweise für Einzelanforderungen auf freiwillige Produktkennzeichnungen wie Umweltzeichen (z.B. Blauer Engel) als Hauptanforderung verwiesen. Diese stellen meist umfangreiche materialökologische Anforderungen an das Produkt.

Im Rahmen der Zertifizierung nach BNB ist es zulässig, vergleichbare Nachweise heranzuziehen. Dieser Konformitätsnachweis kann z.B. direkt über andere Produktkennzeichnungen mit denselben Anforderungen erfolgen. (Hilfe dazu s. Reiter Übersicht und Nachweis in den Textbausteinen). Hat das Produkt jedoch keine passende Produktkennzeichnung, muss jede relevante Einzelanforderung der ursprünglich geforderten Produktkennzeichnung nachgewiesen werden.
Auch unabhängig von einer Zertifizierung müssen öffentliche Auftraggeber aus vergaberechtlichen Gründen Produkte zulassen, die zwar die geforderte Produktkennzeichnung nicht führen, jedoch entsprechende Konformitätsnachweise für die gewünschten Anforderungen vorlegen können. (s. dazu auch Informationen unten zur öffentlichen Beschaffung)
Daher genügt ein einfacher Verweis auf die gewünschte Produktkennzeichnung nicht. Um Nachweis und Prüfung zu ermöglichen, müssen die jeweiligen Einzelanforderungen der Produktkennzeichnung bekannt und benannt sein. Entsprechend umfangreich fällt daher ggf. die Beschreibung der materialökologischen Anforderungen aus.

Einem privaten Auftraggeber steht es u.U. frei, ein Produkt zu fordern, das über die entsprechende Produktkennzeichnung verfügt, ohne dass er hierzu auch den gesamten Anforderungskatalog aufzählen muss. Er kann dann die Textbausteine mit den materialökologischen Anforderungen, mit Bezugnahme auf die entsprechende Produktkennzeichnung, erheblich verkürzen.

Sind solche Produktkennzeichnungen den Anforderungen zugrunde gelegt, so werden diese zu Beginn der Textbausteine benannt.

Tipps für weitere Informationen zum Thema

  • Weitere ausführliche Information zu Inhalt, Aufbau und Verwendung der Textbausteine siehe Reiter Erläuterung.
  • Tabellarische Übersicht zu den jeweiligen materialökologischen Anforderungen und Nachweismöglichkeiten (auch zu Alternativen) siehe Reiter Übersichtstabelle
  • Das Umweltbundesamt hat für öffentliche Auftraggeber Schulungsskripte für die Beschaffung umweltfreundlicher Produkte (auch Bauprodukte) herausgegeben. Skript 3 enthält ausführliche Informationen zum Umgang mit Produktkriterien aus Umweltzeichen.
 

Infos zum Reiter "Innenraumluft"

   
  Worum geht es im Reiter "Innenraumluft"? Inhalt aufklappen
 

Der Reiter "Innenraumluft" soll darüber Auskunft geben, inwieweit Anforderungen an die jeweilige Bauproduktgruppe hinsichtlich Innenraumluftqualität bereits in den Anforderungen zur "Lokalen Umwelt" berücksichtigt sind. Gegebenenfalls werden hier zusätzliche produktgruppenspezifische Anforderungen an besonders emissionsarme Produkte genannt, die zur weitergehenden Absicherung eines hohen Erfüllungsgrades bei der Bewertung der Raumluftqualität beitragen können.

Die Anforderungen an Bauprodukte hinsichtlich Innenraumluftqualität sollen zur Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten beitragen, damit es zu keinen negativen Effekten hinsichtlich der Befindlichkeit und gesundheitlichen Beeinträchtigung der Raumnutzer aufgrund verunreinigter Innenraumluft kommt.
WECOBIS orientiert sich hier an Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 "Innenraumlufthygiene" des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des BMI / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau.
Dort erfolgt die Gesamtbewertung über eine Raumluftmessung auf den Formaldehyd- und TVOC-Gehalt sowie über den Kohlendioxidgehalt der Innenraumluft (personenbezogenen Außenluftvolumenstrom), welche jeweils zu 50 % in die Bewertung eingehen. Zudem ist die mikrobiologische Situation zu prüfen und zu dokumentieren.
→ weitere Erläuterungen zu BNB siehe oben unter "Worauf basieren die materialökologischen Anforderungen für Planung und Ausschreibung in WECOBIS?"

In WECOBIS wird nur die Raumluftmessung auf den Formaldehyd- und TVOC-Gehalt des Kriteriensteckbriefs 3.1.3 betrachtet, da diese materialrelevant ist. Kriteriensteckbrief 3.1.3 selbst stellt keine direkten Materialanforderungen. Der Erfüllungsnachweis erfolgt über die Ergebniskontrolle. Erfahrungsgemäß lassen sich die Referenz- und Zielwerte aber dann erreichen, wenn die Auswahl und Verwendung der eingesetzten Materialien auf einem ganzheitlichen Konzept zur Vermeidung von Emissionen aus Bauprodukten basiert.
Bei Anwendung der in WECOBIS dargestellten Material- und Produktanforderungen kann - unter gleichzeitiger Beachtung der Anforderungen an den Kohlendioxidgehalt und die mikrobiologischen Situation - mit einer guten Luftqualität im Innenraum und der Erfüllung eines hohen Anforderungsvieaus (hohe Punktezahl) im Kriterium gerechnet werden.

In der Regel lassen die Anforderungen des höchsten Qualitätsniveaus QN5 des Kriteriensteckbriefs BNB_BN_1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt" (siehe Reiter "Lokale Umwelt") in Bezug auf VOC und Formaldehyd-Emissionen auch einen hohen Erfüllungsgrad für Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 erwarten. Zum Teil werden aber auch weitergehende Produktanforderungen genannt, die über die Anforderungen in QN5 hinausgehen. Diese werden dann im Reiter "Innenraumluft" als zusätzliche Anforderungen / Textbausteine TBplusi dargestellt. Im Unterreiter "Anforderungen / Textbausteine" findet man den vollständigen Textbaustein (TBplusi = QN5 + empfohlene Zusatzanforderung).

Ein Textbaustein, mit dem Planungs- und Baubeteiligte gewerkeübergreifend über die geplante Raumluftmessung informiert werden können, findet sich unter "Planungsziele Innenraumluft".

Hinweis zur Bewertung nach BNB:
Zur Einordnung und Gewichtung der vollständigen Anforderungen der Kriteriensteckbriefe ist eine weitergehende Kenntnis der Inhalte erforderlich.

Tipp für produktgruppenspezifische Hintergrundinfos

Im Reiter "Erläuterung" finden sich neben allgemeinen Hinweisen zur Verwendung der Anforderungen und Textbausteine auch besondere Hinweise und ggf. wichtige Hintergrundinformationen zur jeweiligen Produktgruppe. Diese können z.B. auch die Innenraumluftqualität betreffen.

  Was helfen mir die Übersichtstabellen? Welche Bedeutung haben die Icons in der Mitte der detaillierten Übersichtstabelle? Inhalt aufklappen
 

Die Übersichtstabellen im Reiter "Innenraumluft" zeigen die materialökologischen Anforderungen in Anlehnung an Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 „Innenraumlufthygiene" des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des BMI.
→ weitere Erläuterungen siehe oben unter "Worum geht es im Reiter Innenraumluft?"

Erläuterung der Tabellenstruktur der detaillierten Übersichtstabelle

In der Vertikalen teilt sich die Tabelle in 2 Hauptbereiche. In der linken Hälfte der Tabelle finden sich die materialökologischen Anforderungen. Neben der Anforderung selbst gibt die Tabelle noch Auskunft darüber, welches Schutzziel damit angestrebt wird. Die rechte Hälfte der Tabelle gibt darüber Auskunft, wie der Nachweis für die jeweilige Einzelanforderung erbracht werden kann. Dabei werden zunächst ggf. vorhandene Umweltzeichen genannt, die einen einfachen Konformitätsnachweis ermöglichen. Anschließend folgen Hinweise auf weitere Nachweismöglichkeiten wie z.B. andere Produktdeklarationen oder chem. Analysen.

In der Horizontalen gliedert sich die Tabelle in 2 Abschnitte. Zwischen den Anforderungen unter "Lokale Umwelt" (gemäß BNB_BN_1.1.6) und unter "Innenraumluft" (gemäß BNB_BN_3.1.3) besteht ein enger Zusammenhang. Im ersten Abschnitt werden daher ggf. Anforderungen genannt, die unter "Lokale Umwelt" zu finden sind und bereits zu einem höheren Erfüllungsgrad bei der Bewertung der Raumluftqualität nach BNB_BN_3.1.3 beitragen.
Im zweiten Abschnitt werden zusätzliche Anforderungen an besonders emissionsarme Produkte genannt, die zur weitergehenden Absicherung eines hohen Erfüllungsgrades bei der Bewertung der Raumluftqualität beitragen können.

Icons

Die Icons in der Spalte "Hauptziel der Anforderung" verdeutlichen übersichtlich, welches Schutzziel mit einer Anforderung angesprochen wird (siehe Legende unter der Übersichtstabelle). Letztlich ist es fast nie so, dass mit einer Anforderung nur ein Schutzziel angestrebt wird. Meist sind mehrere Bereiche oft auch indirekt betroffen. Die Icons dürfen deshalb nur zur Orientierung dienen - ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Ausschließlichkeit.

Auch die sorgfältige Dokumentation der verwendeten Baumaterialien und Stoffe leistet einen indirekten Beitrag und ist deshalb grundsätzlich mit dem Baum für "lokale Umwelt" markiert.

  Wann und wo finde ich Textbausteine im Reiter "Innenraumluft"? Inhalt aufklappen
 

Die Übersichtstabellen zeigen alle Anforderungen zum Thema "Innenraumluft" in Kurzform.
Werden hier weitergehende Anforderungen (→ TBplusi) genannt, die über die Anforderungen im Reiter "Lokale Umwelt" / QN5 hinausgehen, gibt es einen Unterreiter "Textbausteine / Anforderungen". Die Anforderungen zu QN5 / BNB_BN_1.1.6 sind in den Textbausteinen TBplusi vollständig enthalten, werden also miterfüllt:
TBplusi = QN5 + Zusatzanforderungen Innenraumluft
Werden keine weitergehenden Anforderungen genannt, gibt es keinen Unterreiter "Anforderungen / Textbausteine". In diesem Fall erfolgt lediglich ein Verweis auf die Textbausteine unter "Lokale Umwelt" / QN5.

  Wie sind die Textbausteine zur Innenraumlufthygiene aufgebaut? Was bedeutet Textbausteine Teil 1 (Planungsziele Innenraumluft) und Textbausteine Teil 2 (Produktanforderungen zur Innenraumlufthygiene)? Inhalt aufklappen
 

In WECOBIS werden Empfehlungen zu Material- und Produktanforderungen gegeben, die zu einer guten Luftqualität und damit zu einem guten Ergebnis der Raumluftmessung der VOC- und Formaldehyd-Konzentration im Innenraum gemäß Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 "Innenraumlufthygiene" des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) beitragen sollen.
Diese Qualität der Innenraumluft soll erreicht werden, ohne einen unnötig hohen (energetischen) Aufwand für den Luftwechsel zu betreiben, da sich dieser wiederum negativ auf die Energiebilanz des Gebäudes auswirken würde.

Die Textbausteine werden in 2 separaten Textteilen angeboten:

  • Planungsziele Innenraumluft= Textbausteine Teil 1: Ankündigung und Beschreibung der Raumluftmessung am Ende der Bauphase und der gewünschten Qualitäten, die hierbei erreicht werden sollen (Zieldefinition). Dem Anwender der Textbausteine werden mögliche Qualitätsziele zur Innenraumluftqualität dargestellt, aus denen das angestrebte Ziel auszuwählen ist. Dieser Textbaustein ist unabhängig von den jeweiligen Bauproduktgruppen immer identisch und dient der Information sämtlicher Baubeteiligter.
    Achtung!
    Die Verwendung von Teil 1 der Textbausteine allein gewährleistet noch keine Verbesserung der Raumluftqualität. Es handelt sich nur um die Ankündigung und Beschreibung geplanter Kontrollmaßnahmen für die Einhaltung einer Zieldefinition.
  • Produktanforderungen zur Innenraumlufthygiene = Textbausteine Teil 2: Bauproduktgruppenspezifische Materialanforderungen, die geeignet sind, ein hohes Qualitätsniveau bei der Raumluftmessung sicherzustellen.
    Im WECOBIS-Modul Planungs- und Ausschreibungshilfen finden sich Produktanforderungen zu zahlreichen umwelt- und gesundheitsrelevanten Bauproduktgruppen (z.B. Kleb- und Dichtstoffe im Innenraum, Verlegewerkstoffe für Boden- und Wandbeläge, Elastische Bodenbeläge).
 
  Wie können die Textbausteine Teil 1 "Planungsziele Innenraumluft" verwendet werden? Inhalt aufklappen
 

Hinweis: Bei Textbaustein Teil 1 handelt es sich um einen gewerkeübergreifenden Textbaustein. Er befindet sich in einem eigenen Datenblatt.
Planungsziele Innenraumluft (Textbaustein Teil 1)

Textbausteine Teil 1 - Allgemeine Standardbeschreibung und Ankündigung Raumluftmessung

Der Textbaustein kann verwendet werden, um sämtliche Planungs- und Baubeteiligte über die Bewertung und Sicherstellung der Innenraumlufthygiene durch Raumluftmessung in Bezug auf flüchtige organische Verbindungen (VOC) und Formaldehyd gemäß Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 "Innenraumlufthygiene" des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) in Kenntnis zu setzen.
Achtung! Die Verwendung von Teil 1 der Textbausteine allein gewährleistet noch keine Verbesserung der Raumluftqualität. Es handelt sich nur um die Beschreibung geplanter Kontrollmaßnahmen für die Einhaltung einer Zieldefinition .

Gemessen werden die flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) und Formaldehyd. Die Planungs- und Baubeteiligten werden durch die Beschreibung und Ankündigung der Raumluftmessung über ihre Durchführung, die Zielvorgaben und die etwaigen Auswirkungen bei Nichteinhaltung der damit verbundenen relevanten Produktanforderung informiert. Der Textbaustein kann zur allgemeinen Beschreibung der Planungs- und Qualitätssicherungsstandards sowie als Teil der allgemeinen Beschreibung der Bauaufgabe, als Hinweistext oder als Vorbemerkung in Leistungsverzeichnissen verwendet werden. Zu den Anforderungen von Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 in Bezug auf Kohlendioxidgehalt (Außenluftvolumenstrom) und mikrobiologische Situation werden in WECOBIS keine Angaben gemacht, da es sich nicht um materialspezifische Eigenschaften handelt, siehe hierzu auch oben stehende "Allgemeine Informationen und Hinweise zu den Textbausteinen". In Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 wird die Raumluftmessung zu VOC und Formaldehyd im Innenraum wie folgt bewertet:

Wichtiger Hinweis zum Formaldehyd-Richtwert:
Im August 2016 wurde durch den Ausschuss für Innnenraumrichtwerte des Umweltbundesamtes (AIR) im Bundesgesundheitsblatt der neue Richtwert RW I (Vorsorgewert) für Formaldehyd in Höhe von 100 µg/m³ (0,1 mg/m³ statt bisher 0,12mg/m³) veröffentlicht.
aktuelle Liste der Richtwerte → Umweltbundesamt / Ausschuss für Innenraumrichtwerte
ausführliche Informationen zum neuen Richtwert auch in WECOBIS → Sonderthemen / Formaldehyd - Gesundheitliche Bedeutung / Innenraumrichtwerte

Auch wenn ein Gebäude nicht nach BNB zertifiziert werden soll, sollten Planungsziele zugrunde gelegt werden, die sich z.B. an diesen Qualitätsniveaus orientieren können. In Textbausteine Teil 1 werden daher die Anforderungen für alle 3 Qualitätsniveaus angegeben. Der Anwender soll dabei eine Auswahl treffen, welches Ziel (QN) für das Projekt als Zielvorgabe festgelegt ist.
Es wird nicht empfohlen, die Mindestanforderung entsprechend QN0 (hygienisch auffällig) als Planungsziel zu definieren.
Ein Unterschreiten der Mindestanforderung QN0 ist unbedingt zu vermeiden. Das Gebäude wäre dann als "hygienisch bedenklich" für den Nutzer einzustufen.

  Wie können die Textbausteine Teil 2 "Produktanforderungen zur Innenraumlufthygiene" verwendet werden? Inhalt aufklappen
 

Textbausteine Teil 2 - Produktanforderungen Innenraumlufthygiene

Die Textbausteine enthalten Empfehlungen für bauproduktgruppenspezifische Materialanforderungen, die geeignet sind - unter gleichzeitiger Beachtung der Anforderungen an den Kohlendioxidgehalt und die mikrobiologische Situation - eine gute Luftqualität im Innenraum sicherzustellen und die Erfüllung eines hohen Anforderungsniveaus (hohe Punktezahl) gemäß Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3, Teilkriterium " Flüchtige organische Stoffe (VOC) und Formaldehyd" zu ermöglichen.

Mit Hilfe der Textbausteine können die Materialanforderungen in Entwurfs- / Ausführungs- und Detailplanung sowie in den Leistungsverzeichnissen des Bauvertrages beschrieben werden.

Die Anforderung, möglichst emissionsarme Baumaterialien zu verwenden, wird häufig bereits durch die höheren Qualitätsniveaus des Kriteriensteckbriefs BNB_BN_1.1.6 "Lokale Umwelt" vorgegeben. Bei einzelnen Bauprodukten und Anwendungen können aber weitergehende Spezifikationen oder zusätzliche Anforderungen sinnvoll sein. Im Rahmen des Kriteriensteckbriefs BNB_BN_3.1.3 "Innenraumlufthygiene" werden Raumluftmessungen in exemplarischen Räumen bewertet. Es bestimmt daher immer die Summe der Emissionen aller hierfür relevanten Materialien und Bauprodukte insgesamt das Ergebnis.

Infos zum Reiter "Rückbau, Klima ..."

   
  Worum geht es im Reiter "Rückbau, Klima ..."? Inhalt aufklappen
 

Der Reiter "Rückbau, Klima ..." soll darüber Auskunft geben, inwieweit neben "Lokale Umwelt" und "Innenraumluft" Anforderungen hinsichtlich weiterer Nachhaltigkeitsaspekte  (z.B. Förderung nachwachsender Rohstoffe, Ressourcenschonung, kreislaufgerechtes Bauen / Cradle-to-Cradle) für die jeweilige Produktgruppe auf Baustoffebene relevant sein und ggf. zusätzlich berücksichtigt werden können. Mögliche Themen sind hier z.B.

  • Rückbau, Trennung, Verwertung (detaillierte Erläuterung s.u.)
  • Globale Umwelt / Klimaschutz
  • Sozialstandards
  • ...

Rückbau, Trennung, Verwertung 

Die Anforderungen zum Thema "Rückbau" dienen der

  • Schonung der natürlichen Ressourcen,
  • Vermeidung von Abfällen,
  • ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung unvermeidbarer Abfälle,
  • gemeinwohlverträglichen Beseitigung nicht verwertbarer Abfälle.

Ziele sind somit die Einsparung von Deponieraum, Rohstoffen und Produktionsenergie. WECOBIS orientiert sich hier an den Anforderungen von Kriteriensteckbrief BNB_BN 4.1.4 "Rückbau, Trennung und Verwertung" des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des BMI / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau.
→ weitere Erläuterungen zu BNB siehe oben unter "Worauf basieren die materialökologischen Anforderungen für Planung und Ausschreibung in WECOBIS?"

Gemäß Kriteriensteckbrief 4.1.4 werden die Bauelemente eines Gebäudes eingestuft bezüglich ihrer

  • Rückbaufähigkeit = Aufwand für Abbruch / Rückbau aus dem Gebäudeverband
  • Trennbarkeit = Aufwand für die sortenreine Trennung mehrschichtiger und / oder inhomogener Bauteile
  • Verwertbarkeit = Nutzbarkeit der Baustofffraktionen nach derzeit technischen Möglichkeiten

Die Bauprodukte müssen außerdem so beschaffen sein, dass beim Abriss keine gefährlichen Abfälle anfallen.

Anforderungen zur Verwertbarkeit in WECOBIS
WECOBIS betrachtet nur den einzelnen Baustoff, keine Bauelemente mit mehreren Schichten. Daher können dort ausschließlich baustoffrelevante Anforderungen aufgeführt werden, die immer nur Anforderungen in Bezug auf eine bessere Verwertbarkeit darstellen.

Aussagen zur Trennbarkeit in WECOBIS
Zusätzlich werden, wenn möglich, tendenzielle Aussagen zur Auswirkung der Stoffe in Bauteilen und Schichtenfolgen, somit zur Beurteilung der Sortenreinheit gegeben, sofern diese Aussagen relevant für die Planung sein können.

Keine Aussagen zur Rückbaufähigkeit in WECOBIS
Aussagen zur Rückbaufähigkeit können auf Baustoffebene nicht getroffen werden, weil hierzu das gesamte Gebäude, nicht der einzelne Baustoff zu betrachten wäre.

Hinweis zur Bewertung nach BNB:
Zur Einordnung und Gewichtung der vollständigen Anforderungen der Kriteriensteckbriefe ist eine weitergehende Kenntnis der Inhalte erforderlich.

  Was helfen mir die Übersichtstabellen? Welche Bedeutung haben die Icons in der Mitte der detaillierten Übersichtstabelle? Inhalt aufklappen
 

Die Übersichtstabellen im Reiter "Rückbau, Klima ..." zeigen materialökologische Anforderungen in Anlehnung an Kriteriensteckbrief BNB_BN 4.1.4 "Rückbau, Trennung und Verwertung" des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des BMI, sowie ggf. weitere Nachhaltigkeitsaspekte betreffende Anforderungen. (genaue Erläuterung siehe oben "Worum geht es im Reiter "Rückbau"?)

Erläuterung der Tabellenstruktur der detaillierten Übersichtstabelle

In der Vertikalen teilt sich die Tabelle in 2 Hauptbereiche. In der linken Hälfte der Tabelle finden sich die materialökologischen Anforderungen. Neben der Anforderung selbst gibt die Tabelle noch Auskunft darüber, welches Schutzziel damit angestrebt wird. Die rechte Hälfte der Tabelle gibt darüber Auskunft, wie der Nachweis für die jeweilige Einzelanforderung erbracht werden kann. Dabei werden zunächst ggf. vorhandene Umweltzeichen genannt, die einen einfachen Konformitätsnachweis ermöglichen. Anschließend folgen Hinweise auf weitere Nachweismöglichkeiten wie z.B. andere Produktdeklarationen oder chem. Analysen.

In der Horizontalen gliedert sich die Tabelle in 2 Abschnitte. Zwischen den Anforderungen unter "Lokale Umwelt" (gemäß BNB_BN_1.1.6) und unter "Rückbau" (gemäß BNB_BN 4.1.4) besteht bereits ein Zusammenhang. Im ersten Abschnitt werden daher Anforderungen genannt, die unter "Lokale Umwelt" zu finden sind und bereits zu einem höheren Erfüllungsgrad bei der Bewertung der Verwertbarkeit nach BNB_BN 4.1.4 beitragen.
Auch die sorgfältige Dokumentation der verwendeten Baumaterialien und Stoffe ermöglicht die Beurteilung der Verwertbarkeit und leistet dadurch einen indirekten Beitrag. Sie ist deshalb auch grundsätzlich mit dem Baum für "Lokale Umwelt" markiert (s.u. Icons).
Im zweiten Abschnitt werden gegebenenfalls zusätzliche weitergehende Anforderungen in Bezug auf die Verwertbarkeit nach dem Rückbau an die Produkte gestellt.

Icons

Die Icons in der Spalte "Hauptziel der Anforderung" verdeutlichen übersichtlich, welches Schutzziel mit einer Anforderung angesprochen wird (siehe Legende unter der Übersichtstabelle). Letztlich ist es fast nie so, dass mit einer Anforderung nur ein Schutzziel angestrebt wird. Meist sind mehrere Bereiche oft auch indirekt betroffen. Die Icons dürfen deshalb nur zur Orientierung dienen - ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Ausschließlichkeit.

  Wann und wo finde ich Textbausteine im Reiter "Rückbau, Klima ..."? Inhalt aufklappen
 

Die Übersichtstabellen zeigen Anforderungen zum Thema "Rückbau, Klima ..." in Kurzform.
Werden hier weitergehende Anforderungen (→ TBplus) genannt, die über die Anforderungen im Reiter "Lokale Umwelt" / QN5 hinausgehen, gibt es einen Unterreiter "Textbausteine / Anforderungen". Die Anforderungen zu QN5 / BNB_BN_1.1.6 sowie ggf. zur Innenraumlufthygiene (TBplusi) sind in den Textbausteinen TBplus vollständig enthalten, werden also miterfüllt:
TBplus = QN5 + ggf. TBplusi (Zusatzanforderungen Innenraumluft) + ggf. Zusatzanforderungen Rückbau, Klima ...

Werden keine weitergehenden Anforderungen empfohlen, gibt es keinen Unterreiter "Anforderungen / Textbausteine". In diesem Fall erfolgt lediglich ein Verweis auf die Textbausteine unter "Lokale Umwelt" / QN5 bzw. sofern vorhanden TBplusi im Reiter "Innenraumluft".

Quellen

für BNB / QNG anzeigen . . .

Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:

Die Angaben zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) beziehen sich auf

für Dämmstoffe in Innenräumen anzeigen . . .

RAL Vergabegrundlage für Umweltzeichen: Blauer Engel DE-UZ 132 Emissionsarme Wärmedämmstoffe und Unterdecken für die Anwendung in Gebäuden Ausgabe Januar 2020 (Zugriff 03/2021)

Übersicht Qualitätsniveau - Anforderungen - Nachweismöglichkeiten

Dämmstoffe in Innenräumen nach BNB_BN_1.1.6, Anlage 1, Pos. 36b + QNG-313, Pos. 12.1, 12.3, 12.4

QN Anforderung typische Nachweise
QN1
=
QNG
Dokumentation + Deklaration SVHC; Deklaration biozider Wirkstoffe für Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen;
Mineralwolle-Dämmstoffe nur mit RAL-Gütezeichen (GefStoffV).
PDB, TM, LE, Herstellererklärung, RAL-Gütezeichen für "Erzeugnisse aus Mineralwolle"
QN2

Dämmstoffe aus EPS / XPS / PUR / PIR, Melamin- und Phenolharzschäume:
Ausschluss halogenierter Treibmittel.

Dämmstoffe aus EPS / XPS:
Ausschluss von HBCDD.

Dämmstoffe aus PUR/PIR:
Ausschluss von TCEP.

Dämmstoffe auf Kautschuk-, PP/PE/EPDM-Basis:
Frei von Altreifengranulat;
Ausschluss von Chlorparaffinen und PBDE.

Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen:
Ausschluss reproduktionstoxischer Borverbindungen.
PDB, TM, LE, Herstellererklärung
QN3
=
QNG
QN4

Einhaltung des AgBB-Bewertungsschemas;

Dämmstoffe aus EPS / XPS / PUR / PIR, Melamin- und Phenolharzschäume zusätzlich:
Ausschluss halogenierter Treibmittel;

Dämmstoffe aus EPS / XPS zusätzlich:
Ausschluss von HBCDD;

Dämmstoffe aus PUR/PIR zusätzlich:
Ausschluss von TCEP;

Dämmstoffe auf Kautschuk-, PP/PE/EPDM-Basis zusätzlich:
Frei von Altreifengranulat;
Ausschluss von Chlorparaffinen und PBDE;

Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen zusätzlich:
Ausschluss reproduktionstoxischer Borverbindungen.
PDB, TM, LE, Herstellererklärung,
Emissionsprüfbericht
QN5 Produkte gemäß Blauer Engel DE-UZ 132 oder gleichwertig. Umweltzeichen DE-UZ 132 oder glw.
Hinweis zur Nutzung

QN = Qualitätsniveau / QNG = Qualitätssiegel Nachhaltiges GebäudeSVHC = besonders besorgniserregende Stoffe nach REACH / PDB = Produktdatenblatt / TM = Technisches Merkblatt / SDB = Sicherheitsdatenblatt  / abZ = allgemeine bauaufsichtliche Zulassung / LE = Leistungerklärung

Die Übersicht zeigt die unterschiedlichen Anforderungen zu den Qualitätsniveaus (QN) gemäß Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) / Kriterium 1.1.6 (Risiken für die lokale Umwelt) an die jeweilige Bauproduktgruppe, sowie (mögliche) typische Nachweisdokumente, die üblicherweise zu Dokumentation und  Nachweis dienen. Je nach Bauproduktgruppe gelten die gleichen Anforderungen ggf. für mehrere Qualitätsniveaus, siehe Übersichtstabelle. Textbausteine finden sich dann nur für das jeweils höchste QN (z.B. nur QN5 und kein QN4, wenn die Anforderungen von QN4 und QN5 gleich sind).
Die Mindestanforderungen an die Dokumentation und Deklaration aus QN1 sind grundsätzlich, d.h. auch in höheren QNs, einzuhalten.
QNs mit Hyperlinkfunktion verweisen direkt auf die entsprechenden Textbausteine, aktive Anforderungen mit Hyperlinkfunktion auf Seiten zur Produktrecherche.

Bei der mit "= QNG" markierten Anforderung handelt es sich auch um die für diese Produktgruppe relevante Qualitätsanforderung an die Schadstoffvermeidung in Baumaterialien für das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG) entsprechend QNG-Anforderungskatalog / Anhangdokument 313. Auch hierfür gelten immer zusätzlich die Dokumentations- und Deklarationsanforderungen aus QN1. Weitere Informationen siehe → Reiter Erläuterung

Der Planer kann anhand der kurzen Übersicht entscheiden, welche Anforderungsqualität (QN) Planungsziel sein soll. Dabei ist zu prüfen, ob geeignete Produkte am Markt verfügbar sind, die auch die weiteren Planungsanforderungen erfüllen. Soweit Anforderungen mit Verweis auf Umweltzeichen oder Labels definiert sind, kann über diese nach geeigneten Produkten recherchiert werden.

Die Textbausteine / Leistungsschreibung der Anforderungen und detaillierte Anforderungsbeschreibungen findet man in den Reitern
Übersichtstabelle | Textbausteine Qualitätsniveau QN1 (mindestens) | QN2 | QN3 | QN4 | QN5.

Nachstehende detaillierte Übersichtstabelle zeigt die Einzelanforderung sowie ggf. weitere mögliche Nachweisdokumente zu diesen auf.
Das Icon  kennzeichnet dabei Anforderungen, welche die Innenraumluftqualität massgeblich verbessern können.

Besondere Hinweise + Hintergrundinformationen zu den spezifischen Anforderungen, sowie weitere grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung, FAQ) siehe oben → Reiter Erläuterung und 
→ Muster-Leistungsverzeichnis mit Beispielen bzw. Fußnoten unter der Übersichtstabelle.

Detaillierte Übersichtstabelle

anzeigen . . . 

Materialökologische Anforderungen
mineralische und nicht mineralische Dämmstoffe in Innenräumen (einschl. Trittschalldämmung; gilt nicht für Verlegeunterlagen und Dämmstoffe für die Haustechnik)
Stand 11/2020
Nachweismöglichkeiten entsprechend Anforderung
Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6  
Kurztext Anforderungen gemäß Pos. 36b in Qualitätsniveau (QN) Hauptziel der Anforderung Standardnachweise entsprechend Anforderung Umweltzeichen (sofern nicht Standardnachweis) Sonstige
QN1 QN2 QN3 QN4 QN5
Mindestanforderungen QN1 - QN5
Allgemeine Produktdokumentation + + + + + Symbol lokale Umwelt ./. EPD
(wenn vorh.)
Deklaration besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) > 0,1%
*Hinweis:
ab QN5 sind SVHC über den Blauen Engel zum Großteil, aber nicht vollständig ausgeschlossen.
+ + + + +* Symbol lokale Umwelt SVHC dürfen in Produkten mit diesen Zeichen nicht enthalten sein:
Blauer Engel (DE-UZ 132) nur mit Einschränkungen3
Österr. UZ 43
Österr. UZ 44
Österr. UZ 45,
natureplus Qualitätszeichen (RL0100ffRL0300ff
RL0400ff) mit Einschränkung bei Zellulose-Dämmstoffen4
EPD, PDB/TM mit Einschränkung1
Anforderungen ab QN2 entsprechend Pos. 32a, 32b, 46b:
Für Dämmstoffe aus EPS / XPS / PUR / PIR, Melamin- und Phenolharzschäume gilt:
Ausschluss halogenierter Treibmittel
- + + + + Symbol lokale Umwelt Österr. UZ 43 EPD mit Einschränkung1, PDB/TM mit Einschränkung1
Für Dämmstoffe aus Polystyrol (EPS / XPS) gilt:
Ausschluss bestimmter Flammschutzmittel (HBCDD) > 0,1%
Info s. Umweltbundesamt: 
Hintergrundpapier zu HBCD
- + + + +

Symbol lokale UmweltSymbol Rückbau + Verwertung

Österr. UZ 43 EPD, wenn dort kein HBCDD (=SVHC) deklariert ist.
Für EPS: BFA Qualitätssiegel, PDB/TM mit Einschränkung1
Für Dämmstoffe aus Polyurethan (PUR / PIR ) gilt:
Ausschluss bestimmter Flammschutzmittel (TCEP) > 0,1%
- + + + + Symbol lokale UmweltSymbol Rückbau + Verwertung - EPD, wenn dort kein TCEP (=SVHC) deklariert ist.

pure life-Siegel der ÜGPU e.V. (Überwachungs-gemeinschaft Polyurethan-Hartschaum e.V.), ggf. zusätzliche Analyseergebnisse, PDB/TM mit Einschränkung1
Für gummiartige Dämmprodukte auf Kautschuk- und PP/PE/EPDM-Basis gilt:
Ausschluss Altreifengranulat
- + + + + Symbol lokale UmweltSymbol Rückbau + Verwertung - EPD mit Einschränkung1, PDB/TM mit Einschränkung1
Für gummiartige Dämmprodukte auf Kautschuk- und PP/PE/EPDM-Basis gilt:
Ausschluss bestimmter Flammschutzmittel (CP, PBDE) > 0,1%
- + + + + Symbol lokale UmweltSymbol Rückbau + Verwertung Herstellererklärung (Leistungserklärung genügt nicht, da nicht alle SVHC) - EPD mit Einschränkung1, ggf. zusätzliche Analyseergebnisse, PDB/TM mit Einschränkung1
Für Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen gilt:
Ausschluss bestimmter Flammschutzmittel (reproduktionstoxische Borverbindungen) > 0,1%
*Hinweis: ab QN5 über CMR-Ausschluss des BE erfasst
- + + + +* Symbol lokale UmweltSymbol Rückbau + Verwertung Blauer Engel (DE-UZ 132), natureplus Qualitätszeichen (RL0100ff), allerdings nicht bei Zellulose-Dämmstoffen4, Österr. UZ 44
EPD, wenn dort keine Borate (=SVHC) deklariert sind, PDB/TM mit Einschränkung1
weitere Anforderungen ab QN4: 
Einhaltung des AgBB-Bewertungsschemas
*Hinweis:
ab QN5 gelten höhere Anforderungen
- - - + (+)* Symbol lokale UmweltSymbol Innenraumluft Blauer Engel (DE-UZ 132), natureplus Qualitätszeichen (RL0100ffRL0400ff) EPD, PDB/TM mit Einschränkung1
Anforderungen ab QN5: 
Blauer Engel DE-UZ 132
2 (von Kunstschaum-Dämmstoffen derzeit i.d.R. nicht vollständig erfüllbar)
Ausschluss besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) - - - - + Symbol lokale UmweltSymbol Rückbau + Verwertung Blauer Engel (DE-UZ 132) natureplus Qualitätszeichen4 
(
RL0100ffRL0400ff) mit Einschränkungen bei Zellulose-Dämmstoffen5
Österr. UZ 43Österr. UZ 44Österr. UZ 45
EPD mit Einschränkung, Herstellererklärung, PDB/TM mit Einschränkung1
Ausschluss4 von CMR-Stoffen der EU-Kat. 1A, 1B gemäß EG-VO 1272/2008, Kat 1 gemäß TRGS 905 - - - - + Symbol lokale Umwelt Blauer Engel (DE-UZ 132) natureplus Qualitätszeichen4 
(
RL0100ffRL0400ff) mit Einschränkungen bei Zellulose-Dämmstoffen5
Österr. UZ 43Österr. UZ 44Österr. UZ 45
EPD mit Einschränkung1, Herstellererklärung, PDB/TM mit Einschränkung1
Ausschluss4 akut toxischer, bestimmter toxischer und bestimmter gewässergefährdender Stoffe gemäß EG-VO 1272/2008 - - - - + Symbol lokale Umwelt Blauer Engel (DE-UZ 132) natureplus Qualitätszeichen4 
(
RL0100ffRL0400ff), 
Österr. UZ 43Österr. UZ 44Österr. UZ 45
EPD mit Einschränkung1, Herstellererklärung, PDB/TM mit Einschränkung1
Ausschluss halogenierter organischer Verbindungen

*Ausschluss halogenierter Treibmittel gilt bereits ab QN2
- (+)* (+)* (+)* + Symbol lokale UmweltSymbol Rückbau + Verwertung Blauer Engel (DE-UZ 132)
natureplus Qualitätszeichen 
(RL0100ffRL0400ff), 
Österr. UZ 43
EPD mit Einschränkung1, Herstellererklärung, PDB/TM mit Einschränkung1
Ausschluss bestimmter Flammschutzmittel - - -

-

+ Symbol lokale UmweltSymbol Rückbau + Verwertung Blauer Engel (DE-UZ 132) natureplus Qualitätszeichen 
(RL0100ffRL0400ff), 
Österr. UZ 43
EPD mit Einschränkung1, Herstellererklärung, PDB/TM mit Einschränkung1
Ausschluss bestimmter Weichmacher - - - - + Symbol lokale UmweltSymbol Innenraumluft Blauer Engel (DE-UZ 132) natureplus Qualitätszeichen 
(RL0100ffRL0400ff), 
Österr. UZ 43
EPD mit Einschränkung1, Herstellererklärung, PDB/TM mit Einschränkung1
Ausschluss von Bioziden im Dämmstoff und in Beschichtungen - - - - + Symbol lokale UmweltSymbol Rückbau + Verwertung Blauer Engel (DE-UZ 132) natureplus Qualitätszeichen 
(RL0100ffRL0400ff)
EPD mit Einschränkung1, Herstellererklärung, PDB/TM mit Einschränkung1
Beschränkung der Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) und Formaldehyd -  +  Symbol lokale UmweltSymbol Innenraumluft Blauer Engel (DE-UZ 132) natureplus Qualitätszeichen 
(RL0100ffRL0400ff) mit Einschränkungen6
 
 
Symbol lokale Umwelt
Diese Anforderung dient dem Schutz der lokalen Umwelt (Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft). Inhaltlich eingeschlossen ist auch der Gesundheitsaspekt Arbeitshygiene und im Prinzip auch die Innenraumluft. Diese wird allerdings mit einem eigenen Icon zusätzlich markiert.
Symbol Innenraumluft
Diese Anforderung dient der Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten. Sie trägt damit auch zu einem höheren Erfüllungsgrad bei der Bewertung der Raumluftqualität nach BNB_BN_3.1.3 bei.
Symbol Rückbau + Verwertung
Mit dieser Anforderung werden auch Umwelt- und Gesundheitsaspekte im Zuge von Rückbau und Verwertung berücksichtigt.

1 Produktdatenblätter (PDB) oder Technische Merkblätter (TM) folgen keinerlei Regeln und können nur als Nachweis herangezogen werden, wenn die erforderlichen Informationen auch prüfbar (d.h. z.B. das Fehlen von ausgeschlossenen Stoffen muss genannt sein) enthalten sind.
EPD: die angeführten Kriterien sind auch keine standardisierten Parameter einer EPD (Umweltproduktdeklaration) gemäß EN 15804 Grundregeln für die Produktkategorie Bauprodukte. In der Regel werden solche Informationen - wenn überhaupt - dann auch nur bei Produktdeklarationen und nicht bei Branchendeklarationen zu finden sein.

2 Sofern innerhalb der Qualitätsniveaus auf aggregierte Produktkennzeichnungen verwiesen wird (GiscodeEmicodeBlauer Engel etc.), ist es zulässig vergleichbare Nachweise (weitere Umweltzeichen, Angaben in Sicherheits- oder Produktdatenblättern etc.) heranzuziehen. Dabei bezieht sich die Vergleichbarkeit nur auf die Anforderungen hinsichtlich der jeweiligen Schadstoffgruppen gemäß Anlage 1 + 2 / BNB Kriterium 1.1.6.. Bei den Einzelanforderungen werden deshalb nur die für die Vergleichbarkeit notwendigen Anforderungen genannt.
Hinweis: 
Ab QN5 wird der Blaue Engel DE-UZ 132 "Wärmedämmstoffe und Unterdecken" oder gleichwertig gefordert. Derzeit sind im Wesentlichen Dämmstoffe aus mineralischen Rohstoffen für den Blauen Engel DE-UZ 132 zertifiziert (Mineralwolle bzw. Mineralschaum). Aus dem Bereich der nachwachsenden Rohstoffe findet sich nur ein Produkt aus Holzwolle und eines aus Seegras.
Für alle anderen Dämmstoffe muss daher zur Einhaltung von QN5 der Gleichwertigkeitsnachweis erbracht werden. Kunstschaum-Dämmstoffe können die Anforderungen derzeit allerdings sowieso nicht vollständig erfüllen.

3 Der Blaue Engel (DE-UZ 132) schließt über seine Stoffausschlüsse CMR-Stoffe (nicht generell SVHC, aber incl. HBCD, Borate) als "konstitutionelle Bestandteile" aus. Dies kann im Einzelfall zum geforderten Deklarations- oder Ausschluss-Grenzwert 0,1% differieren. Wer letztlich mehr ausschließt ("konstitutionell" oder "0,1%"), kann nicht pauschal beurteilt werden. Die Unterschiede dürften aber gering sein. Allerdings schließt der BE keine PBT / vPvB-Stoffe aus, weshalb der SVHC-Nachweis damit auch nicht automatisch erbracht ist. Das gilt auch für BE 140!
4 Die ausgeschlossenen Stoffe dürfen nicht als konstitutionelle Bestandteile enthalten sein. Definition "konstitutionell" gemäß den Anforderungen des Blauen Engels siehe Lexikon / konstitutionelle Bestandteile. Bei unterschiedlichen Bezeichnungen der Stoffausschlüsse ohne Angabe eines Grenzwerts ist der Vergleich der Gleichwertigkeit mit anderen Umweltzeichen schwierig. Im natureplus Qualitätszeichen sind dieselben Stoffe >1M-% ausgeschlossen. Ob der Ausschluss letztendlich deckungsgleich ist, kann nicht abschließend beurteilt werden. Die Unterschiede dürften aber gering sein.
5 Im natureplus-Qualitätszeichen sind über den allgemeinen Stoffausschluss der Basiskriterien SVHC >0,1% ausgeschlossen. Bei Flachs-, Hanf-, Holzfaser- und Schafwolle-Dämmstoffen sind zusätzlich alle Borverbindungen als Flammschutzmittel ausgeschlossen, d.h. auch diejenigen, die zwar als reproduktionstoxisch, aber noch nicht als SVHC eingestuft sind. Das Qualitätszeichen kann deshalb bei diesen Dämmstoffen als Nachweis für den Ausschluss von Boraten dienen.
Bei Zellulose-Dämmstoffen macht natureplus hinsichtlich Borverbindungen aber eine Ausnahme. Sie sind bis zu 5,5% als Flammschutzmittel zugelassen, auch wenn es sich um SVHC handelt. Für Zellulose-Dämmstoffe kann daher das natureplus-Qualitätszeichen nicht als Nachweis verwendet werden. Für den Nachweis der möglichen Boratfreiheit ist hier ggf. zusätzlich eine Herstellererklärung erforderlich.
6 Die Emissionsgrenzwerte des Blauen Engel DE-UZ 132 und des natureplus Qualitätszeichens sind nicht identisch. Hinsichtlich VOC ist der Blaue Engel strenger, hinsichtlich Formaldehyd das natureplus-Qualitätszeichen. Beim natureplus-Qualitätszeichen werden wiederum mehr Einzelwerte abgeprüft. Trotzdem kann das natureplus-Qualitätszeichen in diesem Punkt nicht automatisch als gleichwertiger Nachweis angesehen werden. Der Hersteller könnte aber ggf. über den Emissionsprüfbericht für die natureplus-Zertifizierung die Einhaltung der niedrigeren Grenzwerte des BE nachweisen.
7 Geltungsbereich:
Kriteriensteckbrief 1.1.6 nennt hier als betroffene Bauproduktgruppe "Dämmstoffe", als Bauprodukttyp "mineralische und nicht mineralische Innendämmungen". Im typischen Einsatzbereich, der als beispielhaft und nicht erschöpfend angesehen werden muss, werden "Innendämmungen in Aufenthaltsräumen an Wand, Decke, Bodenplatte, Raumtrennwänden, bei Holzrahmen- und Holztafelbauweise" genannt. Eine Interpretation, dass die Anforderung nur in Aufenthaltsräumen gilt, lässt diese Darstellung u.E. nicht zu. Die Anforderung wird daher in Wecobis für Dämmstoffe in Innenräumen formuliert, wie z.B. Trittschalldämmungen, Dämmstoffe in Ständerwänden oder für akustische Zwecke. Verlegeunterlagen können hier nicht gemeint sein, da diese nicht im Geltungsbereich des Blauen Engel DE-UZ 132 liegen, der in QN5 gefordert wird. Für Verlegeunterlagen gibt es einen eigenen Blauen Engel DE-UZ 156. Sie sind thematisch eher den Verlegewerkstoffen zuzuordnen (s. eigene Anforderungen). Wir gehen außerdem davon aus, dass der Bezug in QN2-4 auf Pos. 32b für gummiartige Dämmprodukte sich in Pos. 36b nicht auf Dämmstoffe für die Haustechnik bezieht, da auch diese Produkte im Blauen Engel DE-UZ 132 nicht adressiert sind.

Quellen

für BNB / QNG anzeigen . . .

Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:

Die Angaben zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) beziehen sich auf

für Dämmstoffe in Innenräumen anzeigen . . .

RAL Vergabegrundlage für Umweltzeichen: Blauer Engel DE-UZ 132 Emissionsarme Wärmedämmstoffe und Unterdecken für die Anwendung in Gebäuden Ausgabe Januar 2020 (Zugriff 03/2021)

Übersicht alternative Textbausteine / Allgemeine Produktdokumentation

nach BNB_BN_1.1.6, Anlage 1, Pos. 0, QN1 + QNG-313, Pos. 1.1 / BNB_BN_5.2.2 oder weitergehend

Textbaustein Dokumentation (Mindestanforderung)

Alternative 1 / Anforderungen an die Produktdokumentation für bestimmte Bauprodukte nach Anlage 1 des BNB-Kriteriums 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt" als Mindestanforderung für die Zertifizierung nach BNB, erforderlich auch für den Nachweis der QNG-Anforderungen.

Textbaustein Dokumentation für alle Bauprodukte 

Alternative 2 / Produktdokumentation für alle Bauprodukte nach  BNB-Kriterium 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", Seite B1, höchstes Anforderungsniveau

Textbaustein Dokumentation + Ausschluss von SVHC und Bioziden

Alternative 3 / Produktdokumentation für alle Bauprodukte, weitergehende Anforderung mit Ausschluss besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) und von Bioziden für alle Produktgruppen

Hinweise zur Nutzung und Auswahl

Auswahl und Anpassung
In der Übersicht werden 3 alternative Textbausteine / Leistungsbeschreibungen für die Produktdokumentation angezeigt und über Links (Hrefs) zum download angeboten. Nachfolgend sind diese kurz beschrieben. Die Textbausteine sind durch den Nutzer zu vervollständigen und an seine eigenen Bedürfnisse anzupassen. Die Hinweise zu den einzelnen Textbausteinen sind dabei zu berücksichtigen. 

Alternative 1 / Dokumentation (Mindestanforderung) für bestimmte Bauprodukte
Die Produktdokumentation und -deklaration (SVHC und ggf. Biozide) ist als Mindestanforderung (= QN1) für alle im Kriteriensteckbrief  BNB 1.1.6 / Anlage 1 aufgeführten Bauproduktgruppen zu erbringen und gilt grundsätzlich, d.h. auch für höhere QNs. Fehlt diese, oder hat sie "Lücken", kann das Gebäude insgesamt nicht nach BNB zertifiziert werden! Die Dokumentation der eingesetzten Produkte und deren Eigenschaften dient dem vollständigen Nachweis der eingebauten Materialien und als Grundlage zur Bewertung der relevanten Bauprodukte. Die qualitative Bewertung der Bauprodukte erfolgt erst ab QN2 bis QN5. Es wird daher nicht empfohlen, allein QN1 als Ziel für die Bauproduktauswahl zu definieren. (produktgruppenspezifisch s.u.)
Die hier beschriebene Dokumentation und Deklaration gehört auch zu den Anforderungen zur Schadstoffvermeidung in Baumaterialien für das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG). weitere Infos zum QNG → Reiter Erläuterung

Alternative 2 / Dokumentation für alle Bauprodukte
Als weitergehende Anforderung wird eine umfassende Dokumentation für alle verbauten Materialien gefordert. Dies entspricht BNB-Kriterium 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", Seite B1 / höchstes Anforderungsniveau.

Alternative 3 / Dokumentation + Ausschluss SVHC + Ausschluss Biozide
Anstelle der Deklaration wird weitergehend und zusätzlich zur Dokumentation auch der Ausschluss aller SVHC (REACH Artikel 59) und Biozide (außer zur Topfkonservierung) verlangt. 
Diese Anforderung entspricht in der Regel auch den bauproduktgruppenspezifischen Einzelanforderungen, die in höheren Qualitätsniveaus nach BNB_BN_1.1.6 jeweils für bestimmte Bauprodukte verlangt werden. Diese über BNB_BN_1.1.6 hinausgehende Anforderung erscheint im Sinne des Schutzes der (lokalen) Umwelt und einer Wiederverwertbarkeit der Baustoffe grundsätzlich sinnvoll.

Spezifische Anforderungsbeschreibung Dokumentation + Deklaration

anzeigen . . . 

Abgrenzung Produktgruppe

Nachfolgende Anforderungen an die Produkt-Dokumentation und -Deklaration sind für Dämmstoffe in Innenräumen (z.B. Wand, Decke, Bodenplatte, Raumtrennwände, Holzrahmen- und Holztafelbauweise) einzuhalten. Die Anforderungen gelten z.B. auch für Trittschalldämmung, sie gelten aber nicht für Verlegeunterlagen oder Dämmstoffe für die Haustechnik.

Besonderheit Produktgruppe

Dämmstoffe aus Mineralwolle dürfen in Deutschland gemäß GefStoffV §3 nur mit Nachweis der Einhaltung eines der "Freizeichnungskriterien" in Verkehr gebracht bzw. verwendet werden. Der Nachweis kann z.B. über das RAL-Gütezeichen "Erzeugnisse aus Mineralwolle" erbracht werden.

Produktdokumentation

Mindestens vorzulegen sind hierfür:

  • Produktdatenblatt (PDB) / Technisches Merkblatt (TM) mit Herstellername und Produktbezeichnung
  • Leistungserklärung
  • Sicherheitsdatenblatt (SDB) (falls vorhanden, für Erzeugnisse nicht verpflichtend)
  • RAL-Gütezeichen für Mineralwolle-Dämmstoffe

Deklaration besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) und biozider Wirkstoffe

Folgende Einsatzstoffe sind zu deklarieren, wenn sie im Produkt enthalten sind:

  • Stoffe, die unter der Chemikalienverordnung REACH (EG/1906/2006) als besonders besorgniserregend (SVHC) identifiziert und in die gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste (sogenannte „Kandidatenliste“) aufgenommen wurden (ab 0,1 Gewichtsprozenten pro Einzelstoff).
  • Stoffe oder Produkte, die nach Biozid-Produkte-Verordnung 528/2012/EU als Biozidprodukte oder biozide Wirkstoffe einzustufen sind.

Nachweismöglichkeiten:

Quellen

für BNB / QNG anzeigen . . .

Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:

Die Angaben zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) beziehen sich auf

für Dämmstoffe in Innenräumen anzeigen . . .

RAL Vergabegrundlage für Umweltzeichen: Blauer Engel DE-UZ 132 Emissionsarme Wärmedämmstoffe und Unterdecken für die Anwendung in Gebäuden Ausgabe Januar 2020 (Zugriff 03/2021)

Textbaustein / Leistungsbeschreibung

Dämmstoffe in Innenräumen nach BNB_BN_1.1.6, Anlage 1, Pos. 36b, QN3 + QNG-313, Pos. 12.1, 12.3, 12.4

Ausschluss halogenierter Treibmittel für Kunstschaum-Dämmstoffe aus EPS / XPS / PUR / PIR, Melamin- und Phenolharzschäume;
Ausschluss von HBCDD (maximal zulässiger Grenzwert 0,1 Gewichtsprozent) für Kunstschaum-Dämmstoffe aus EPS und XPS;
Ausschluss von TCEP (maximal zulässiger Grenzwert 0,1 Gewichtsprozent) für Kunstschaum-Dämmstoffe aus PUR, PIR;
Ausschluss von Altreifengranulat, sowie von Chlorparaffinen und PBDE (maximal zulässiger Grenzwert jeweils 0,1 Gewichtsprozent) für Dämmstoffe auf Kautschuk- und  PP/PE/EPDM-Basis;
Ausschluss reproduktionstoxischer Borverbindungen (maximal zulässiger Grenzwert 0,1 Gewichtsprozent) für Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen.

Hinweis zur Nutzung

Im Abschnitt "Textbaustein / Leistungsbeschreibung ..." sind die Anforderungen als kurze Leistungsbeschreibung zusammengefasst.
Im Abschnitt "Detaillierte Anforderungsbeschreibung" werden die Anforderungen genauer erläutert und mögliche Nachweisdokumente benannt.

Die Textbausteine und Anforderungen können als PDF heruntergeladen und als Anhang zum Leistungsverzeichnis bereitgestellt werden, um damit dem Bieter die Kriterien zum Nachweis der Gleichwertigkeit mit dem geforderten Umwelt- / Gütezeichen zur Verfügung zu stellen.

Für die Erfüllung von QN3 werden im Fall der Dämmstoffe in Innenräumen keine höheren Anforderungen gestellt als für QN2. Es finden sich deshalb nur unter QN3 Textbausteine, die die Anforderungen von QN2 automatisch mit erfüllen. 
Zusätzlich gelten grundsätzlich die Anforderungen an die Dokumentation und Deklaration gemäß QN1.

Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)
Bei dieser Anforderung handelt es sich auch um die für diese Produktgruppe relevante Qualitätsanforderungen an die Schadstoffvermeidung in Baumaterialien für das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG) entsprechend QNG-Anforderungskatalog / Anhangdokument 313. Hinzu kommen auch hier die Anforderungen an Dokumentation und Deklaration gemäß QN1. Weitere Informationen siehe → Reiter Erläuterung

zum Geltungsbereich / Interpretation Pos. 36b
Kriteriensteckbrief 1.1.6 nennt in Pos. 36b als betroffene Bauproduktgruppe "Dämmstoffe", als Bauprodukttyp "mineralische und nicht mineralische Innendämmungen". Im typischen Einsatzbereich, der als beispielhaft und nicht als erschöpfend angesehen werden muss, werden "Innendämmungen in Aufenthaltsräumen an Wand, Decke, Bodenplatte, Raumtrennwänden, bei Holzrahmen- und Holztafelbauweise" genannt. Eine Interpretation, dass die Anforderung deshalb nur in Aufenthaltsräumen gilt, lässt diese Darstellung u.E. nicht zu. Die Anforderung wird daher in Wecobis für Dämmstoffe in Innenräumen formuliert, wie z.B. Trittschalldämmungen, Dämmstoffe in Ständerwänden oder für akustische Zwecke. Verlegeunterlagen können hier nicht gemeint sein, da diese nicht im Geltungsbereich des Blauen Engel DE-UZ 132 liegen, der in QN5 aber gefordert wird. Für Verlegeunterlagen gibt es einen eigenen Blauen Engel DE-UZ 156. Sie sind thematisch eher den Verlegewerkstoffen zuzuordnen. Wir gehen außerdem davon aus, dass der Bezug in QN2-4 auf Pos. 32b für gummiartige Dämmprodukte sich in Pos. 36b nicht auf Dämmstoffe für die Haustechnik bezieht, da auch diese Produkte im Blauen Engel DE-UZ 132 nicht adressiert sind.

Die folgenden Textbausteine gelten daher für Dämmstoffe in Innenräumen (z.B. Wand, Decke, Bodenplatte, Raumtrennwände, Holzrahmen- und Holztafelbauweise). Sie gelten nicht Verlegewerkstoffe oder Dämmstoffe für die Haustechnik.
Für Spritz- und Montageschäume, die ggf. ebenfalls in Innenräumen eingesetzt werden, gibt es eigene materialökologische Anforderungen.
Die Anforderungen an Kunstschaum-Dämmstoffe und Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen sind hier bereits zusammengeführt.
Dämmstoffe mit dem Blauen Engel DE-UZ 132 erfüllen alle Anforderungen bis einschließlich QN5. Da sich Kunstschaum-Dämmstoffe allerdings aufgrund des Ausschlusses halogenierter organischer Verbindungen grundsätzlich nicht für den Blauen Engel zertifizieren können, wird dieser bei den jeweiligen Anforderungen (aufgrund fehlender Produkte) auch nicht als Nachweismöglichkeit angegeben.

Besondere Hinweise + ggf. Hintergrundinformationen zu den spezifischen Anforderungen, sowie weitere grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung, FAQ) siehe auch → Reiter Erläuterung und → Muster-Leistungsverzeichnis mit Beispielen.

Download Gesamt-PDF

Detaillierte Anforderungsbeschreibung

anzeigen . . . 

Nachfolgende detaillierte Anforderungen an die Produkt-Dokumentation und -Deklaration sowie an die Inhaltsstoffe sind für Dämmstoffe in Innenräumen (z.B. Wand, Decke, Bodenplatte, Raumtrennwände, Holzrahmen- und Holztafelbauweise)  einzuhalten:

Produktdokumentation

gemäß Produktdokumentation BNB_BN_1.1.6, Textbausteine Qualitätsniveau QN1 
Die spezifische Anforderungsbeschreibung zur Dokumentation, z.B. abZ oder ähnliches in Abhängigkeit von der jeweiligen Bauproduktgruppe, ist dabei zu beachten.

Deklaration besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC)

Deklaration von Stoffen, die unter der Chemikalienverordnung REACH (EG/1906/2006) als besonders besorgniserregend (SVHC) identifiziert und in die gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste (sogenannte „Kandidatenliste“) aufgenommen wurden, ab 0,1 Gewichtsprozenten pro Einzelstoff.

Nachweismöglichkeiten:

Ausschluss halogenierter Treibmittel
für Kunstschaum-Dämmstoffe aus EPS / XPS / PUR / PIR, Melamin- und Phenolharzschäume

Für Kunstschaum-Dämmstoffe aus EPS / XPS / PUR / PIR, Melamin- und Phenolharzschäume ist nachzuweisen, dass diese frei sind von

  • halogenierten Treibmitteln

Nachweismöglichkeiten:

  • Herstellererklärung
  • Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B.:Österr. UZ 43)
  • EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)

Ausschluss bestimmter gefährlicher Einzelstoffe (HBCDD) 
für Kunstschaum-Dämmstoffe aus EPS oder XPS

Für Kunstschaum-Dämmstoffe aus EPS oder XPS ist nachzuweisen, dass diese keine der folgenden Stoffe als konstitutionelle Bestandteile (d.h. als Stoffe, die unverändert im Endprodukt verbleiben und in diesem eine Funktion erfüllen) enthalten oder abspalten:

  • Hexabromcyclododecan (HBCDD)

    Hinweise: HBCDD wird regelmäßig als Flammschutzmittel verwendet. HBCDD sind SVHC.
    CAS-Nummern: 25637-99-4, 3194-55-6, (134237-50-6), (134237-51-7), (134237-52-8)

Verunreinigungen sind bis höchstens 0,1 Gewichtsprozent erlaubt.

Nachweismöglichkeiten:

  • Leistungserklärung (wenn in/mit dieser keine HBCDD oder keine SVHC benannt sind; kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage)
  • Herstellererklärung, ggf. zusätzlich Analysenergebnisse
  • Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B.: Österr. UZ 43
  • EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)

Ausschluss bestimmter gefährlicher Einzelstoffe (TCEP) 
für Kunstschaum-Dämmstoffe aus PUR, PIR

Für Kunstschaum-Dämmstoffe aus PUR, PIR ist nachzuweisen, dass diese keine der folgenden Stoffe als konstitutionelle Bestandteile (d.h. als Stoffe, die unverändert im Endprodukt verbleiben und in diesem eine Funktion erfüllen) enthalten oder abspalten:

  • Tris(2-chlorethyl)phosphat (TCEP)
    Hinweise: TCEP wird regelmäßig als Flammschutzmittel verwendet. TCEP sind SVHC.
    CAS-Nummer: 115-96-8

Verunreinigungen sind bis höchstens 0,1 Gewichtsprozent erlaubt.

Nachweismöglichkeiten:

  • Leistungserklärung (wenn in/mit dieser keine TCEP oder keine SVHC benannt sind; kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage)
  • Herstellererklärung, ggf. zusätzlich Analysenergebnisse
  • Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B.: Österr. UZ 43)
  • EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)

Ausschluss von Altreifengranulat
für Kunstschaum-Dämmstoffe auf Kautschuk- und PP/PE/EPDM-Basis

Für Kunstschaum-Dämmstoffe auf Kautschuk- und PP/PE/EPDM-Basis ist nachzuweisen, dass sie frei sind von

  • Altreifengranulat

Nachweismöglichkeiten:

  • Herstellererklärung
  • EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)

Ausschluss bestimmter gefährlicher Stoffe (CP, PBDE) 
für Kunstschaum-Dämmstoffe auf Kautschuk- und PP/PE/EPDM-Basis

Für Kunstschaum-Dämmstoffe auf Kautschuk- und PP/PE/EPDM-Basis ist nachzuweisen, dass diese keine der folgenden Stoffe als konstitutionelle Bestandteile (d.h. als Stoffe, die unverändert im Endprodukt verbleiben und in diesem eine Funktion erfüllen) enthalten oder abspalten:

  • Chlorparaffine C10-C>17 (CP)
    Hinweise: Nur SCCP sind SVHC, deshalb nicht vollständig über SVHC-Ausschluss erfasst.
    CAS-Nummern: 85535-84-8 (SCCP), 85535-85-9 (MCCP), 85535-86-0 (LCCP))
  • Polybromierte Diphenylether (PBDE)
    Hinweise: Die meisten PBDE sind keine SVHC.
    CAS-Nummern (Auswahl): 40088-47-9 (TetraBDE), 32534-81-9 (PentaBDE), 36483-60-0 (HexaBDE), 68928-80-3 (HeptaBDE), 32536-52-0 (OctaBDE), 63936-56-1 (NonaBDE), 1163-19-5 (DecaBDE)

Verunreinigungen sind jeweils bis höchstens 0,1 Gewichtsprozent erlaubt.

Nachweismöglichkeiten:

  • nur für SVHC: Leistungserklärung (wenn in/mit dieser keine SVHC benannt sind; kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage)
  • Herstellererklärung, ggf. zusätzlich Analysenergebnisse
  • Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B.: Österr. UZ 43)
  • EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)

Ausschluss bestimmter gefährlicher Einzelstoffe (reproduktionstoxische Borverbindungen)
für Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen

Für  Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen ist nachzuweisen, dass diese keine der folgenden Stoffe als konstitutionelle Bestandteile (d.h. als Stoffe, die unverändert im Endprodukt verbleiben und in diesem eine Funktion erfüllen) enthalten oder abspalten:

  • Borsäure
  • Dibortrioxid
  • Tetrabordinatriumheptaoxid,
  • Dinatriumtetraborat

Hinweise: Alle genannten Borate sind SVHC.
CAS-Nummern: 10043-35-3, 11113-50-1 (Borsäure) 1303-86-2 (Dibortrioxid,) 12267-73-1 (Tetrabordinatriumheptaoxid) 1303-96-4, 1330-43-4, 12179-04-3 (Dinatriumtetraborat).

Verunreinigungen sind jeweils bis höchstens 0,1 Gewichtsprozent erlaubt.

Nachweismöglichkeiten:

  • Leistungserklärung (wenn in/mit dieser keine Borate oder keine SVHC benannt sind; kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage
  • ggf. Sicherheitsdatenblatt (SDB) bei losen Dämmstoffen (wenn dort keine SVHC deklariert sind)
  • Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B.: Blauer Engel DE-UZ 132DE-UZ 140DE-UZ 156, natureplus Qualitätszeichen RL0100ffRL0300ffÖsterr. UZ 44Emicode )
    Hinweis: Für Zellulose-Dämmstoffe genügt es nicht, den Nachweis über das natureplus-Qualitätszeichen zu führen, da dort ausnahmsweise Borverbindungen (z.T. SVHC) bis 5,5% zugelassen sind.
  • Herstellererklärung
  • EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)

Quellen

für BNB / QNG anzeigen . . .

Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:

Die Angaben zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) beziehen sich auf

für Dämmstoffe in Innenräumen anzeigen . . .

RAL Vergabegrundlage für Umweltzeichen: Blauer Engel DE-UZ 132 Emissionsarme Wärmedämmstoffe und Unterdecken für die Anwendung in Gebäuden Ausgabe Januar 2020 (Zugriff 03/2021)

Textbaustein / Leistungsbeschreibung

Dämmstoffe in Innenräumen nach BNB_BN_1.1.6, Anlage 1, Pos. 36b, QN4

Einhaltung des AgBB-Bewertungsschemas;
Ausschluss halogenierter Treibmittel für Kunstschaum-Dämmstoffe aus EPS / XPS / PUR / PIR, Melamin- und Phenolharzschäume;
Ausschluss von HBCDD (maximal zulässiger Grenzwert 0,1 Gewichtsprozent) für Kunstschaum-Dämmstoffe aus EPS und XPS;
Ausschluss von TCEP (maximal zulässiger Grenzwert 0,1 Gewichtsprozent) für Kunstschaum-Dämmstoffe aus PUR, PIR;
Ausschluss von Altreifengranulat, sowie von Chlorparaffinen und PBDE (maximal zulässiger Grenzwert jeweils 0,1 Gewichtsprozent) für Dämmstoffe auf Kautschuk- und  PP/PE/EPDM-Basis;
Ausschluss reproduktionstoxischer Borverbindungen (maximal zulässiger Grenzwert 0,1 Gewichtsprozent) für Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen.

Hinweis zur Nutzung

Im Abschnitt "Textbaustein / Leistungsbeschreibung ..." sind die Anforderungen als kurze Leistungsbeschreibung zusammengefasst.
Im Abschnitt "Detaillierte Anforderungsbeschreibung" werden die Anforderungen genauer erläutert und mögliche Nachweisdokumente benannt.

Die Textbausteine und Anforderungen können als PDF heruntergeladen und als Anhang zum Leistungsverzeichnis bereitgestellt werden, um damit dem Bieter die Kriterien zum Nachweis der Gleichwertigkeit mit dem geforderten Umwelt- / Gütezeichen zur Verfügung zu stellen.

zum Geltungsbereich / Interpretation Pos. 36b
Kriteriensteckbrief 1.1.6 nennt in Pos. 36b als betroffene Bauproduktgruppe "Dämmstoffe", als Bauprodukttyp "mineralische und nicht mineralische Innendämmungen". Im typischen Einsatzbereich, der als beispielhaft und nicht als erschöpfend angesehen werden muss, werden "Innendämmungen in Aufenthaltsräumen an Wand, Decke, Bodenplatte, Raumtrennwänden, bei Holzrahmen- und Holztafelbauweise" genannt. Eine Interpretation, dass die Anforderung deshalb nur in Aufenthaltsräumen gilt, lässt diese Darstellung u.E. nicht zu. Die Anforderung wird daher in Wecobis für Dämmstoffe in Innenräumen formuliert, wie z.B. Trittschalldämmungen, Dämmstoffe in Ständerwänden oder für akustische Zwecke. Verlegeunterlagen können hier nicht gemeint sein, da diese nicht im Geltungsbereich des Blauen Engel DE-UZ 132 liegen, der in QN5 aber gefordert wird. Für Verlegeunterlagen gibt es einen eigenen Blauen Engel DE-UZ 156. Sie sind thematisch eher den Verlegewerkstoffen zuzuordnen. Wir gehen außerdem davon aus, dass der Bezug in QN2-4 auf Pos. 32b für gummiartige Dämmprodukte sich in Pos. 36b nicht auf Dämmstoffe für die Haustechnik bezieht, da auch diese Produkte im Blauen Engel DE-UZ 132 nicht adressiert sind.

Die folgenden Textbausteine gelten daher für Dämmstoffe in Innenräumen (z.B. Wand, Decke, Bodenplatte, Raumtrennwände, Holzrahmen- und Holztafelbauweise). Sie gelten nicht Verlegewerkstoffe oder Dämmstoffe für die Haustechnik.
Für Spritz- und Montageschäume, die ggf. ebenfalls in Innenräumen eingesetzt werden, gibt es eigene materialökologische Anforderungen.
Die Anforderungen an Kunstschaum-Dämmstoffe und Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen sind hier bereits zusammengeführt.
Dämmstoffe mit dem Blauen Engel DE-UZ 132 erfüllen alle Anforderungen bis einschließlich QN5. Da sich Kunstschaum-Dämmstoffe allerdings aufgrund des Ausschlusses halogenierter organischer Verbindungen grundsätzlich nicht für den Blauen Engel zertifizieren können, wird dieser bei den jeweiligen Anforderungen (aufgrund fehlender Produkte) auch nicht als Nachweismöglichkeit angegeben.

Besondere Hinweise + ggf. Hintergrundinformationen zu den spezifischen Anforderungen, sowie weitere grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung, FAQ) siehe auch → Reiter Erläuterung und → Muster-Leistungsverzeichnis mit Beispielen.

Download Gesamt-PDF

Detaillierte Anforderungsbeschreibung

anzeigen . . . 

Nachfolgende detaillierte Anforderungen an die Produkt-Dokumentation und -Deklaration sowie an die Inhaltsstoffe sind für Dämmstoffe in Innenräumen einzuhalten:

Produktdokumentation

gemäß Produktdokumentation BNB_BN_1.1.6, Textbausteine Qualitätsniveau QN1 
Die spezifische Anforderungsbeschreibung zur Dokumentation, z.B. abZ oder ähnliches in Abhängigkeit von der jeweiligen Bauproduktgruppe, ist dabei zu beachten.

Deklaration besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC)

Deklaration von Stoffen, die unter der Chemikalienverordnung REACH (EG/1906/2006) als besonders besorgniserregend (SVHC) identifiziert und in die gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste (sogenannte „Kandidatenliste“) aufgenommen wurden, ab 0,1 Gewichtsprozenten pro Einzelstoff.

Nachweismöglichkeiten:

Ausschluss halogenierter Treibmittel
für Kunstschaum-Dämmstoffe aus EPS / XPS / PUR / PIR, Melamin- und Phenolharzschäume

Für Kunstschaum-Dämmstoffe aus EPS / XPS / PUR / PIR, Melamin- und Phenolharzschäume ist nachzuweisen, dass diese frei sind von

  • halogenierten Treibmitteln

Nachweismöglichkeiten:

  • Herstellererklärung
  • Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B.:Österr. UZ 43)
  • EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)

Ausschluss bestimmter gefährlicher Einzelstoffe (HBCDD)
für Kunstschaum-Dämmstoffe aus EPS oder XPS

Für Kunstschaum-Dämmstoffe aus EPS oder XPS ist nachzuweisen, dass diese keine der folgenden Stoffe als konstitutionelle Bestandteile (d.h. als Stoffe, die unverändert im Endprodukt verbleiben und in diesem eine Funktion erfüllen) enthalten oder abspalten:

  • Hexabromcyclododecan (HBCDD)

    Hinweise: HBCDD wird regelmäßig als Flammschutzmittel verwendet. HBCDD sind SVHC.
    CAS-Nummern: 25637-99-4, 3194-55-6, (134237-50-6), (134237-51-7), (134237-52-8)

Verunreinigungen sind bis höchstens 0,1 Gewichtsprozent erlaubt.

Nachweismöglichkeiten:

  • Leistungserklärung (wenn in/mit dieser keine HBCDD oder keine SVHC benannt sind; kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage)
  • Herstellererklärung, ggf. zusätzlich Analysenergebnisse
  • Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B.: Österr. UZ 43
  • EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)

Ausschluss bestimmter gefährlicher Einzelstoffe (TCEP) 
für Kunstschaum-Dämmstoffe aus PUR, PIR

Für Kunstschaum-Dämmstoffe aus PUR, PIR ist nachzuweisen, dass diese keine der folgenden Stoffe als konstitutionelle Bestandteile (d.h. als Stoffe, die unverändert im Endprodukt verbleiben und in diesem eine Funktion erfüllen) enthalten oder abspalten:

  • Tris(2-chlorethyl)phosphat (TCEP)
    Hinweise: TCEP wird regelmäßig als Flammschutzmittel verwendet. TCEP sind SVHC.
    CAS-Nummer: 115-96-8

Verunreinigungen sind bis höchstens 0,1 Gewichtsprozent erlaubt.

Nachweismöglichkeiten:

  • Leistungserklärung (wenn in/mit dieser keine TCEP oder keine SVHC benannt sind; kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage)
  • Herstellererklärung, ggf. zusätzlich Analysenergebnisse
  • Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B.: Österr. UZ 43)
  • EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)

Ausschluss von Altreifengranulat
für Kunstschaum-Dämmstoffe auf Kautschuk- und PP/PE/EPDM-Basis

Für Kunstschaum-Dämmstoffe auf Kautschuk- und PP/PE/EPDM-Basis ist nachzuweisen, dass sie frei sind von

  • Altreifengranulat

Nachweismöglichkeiten:

  • Herstellererklärung
  • EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)

Ausschluss bestimmter gefährlicher Einzelstoffe (CP, PBDE) 
für Kunstschaum-Dämmstoffe auf Kautschuk- und PP/PE/EPDM-Basis

Für Kunstschaum-Dämmstoffe auf Kautschuk- und PP/PE/EPDM-Basis ist nachzuweisen, dass diese keine der folgenden Stoffe als konstitutionelle Bestandteile (d.h. als Stoffe, die unverändert im Endprodukt verbleiben und in diesem eine Funktion erfüllen) enthalten oder abspalten:

  • Chlorparaffine C10-C>17 (CP)
    Hinweise: Nur SCCP sind SVHC, deshalb nicht vollständig über SVHC-Ausschluss erfasst.
    CAS-Nummern: 85535-84-8 (SCCP), 85535-85-9 (MCCP), 85535-86-0 (LCCP))
  • Polybromierte Diphenylether (PBDE)
    Hinweise: Die meisten PBDE sind keine SVHC.
    CAS-Nummern (Auswahl): 40088-47-9 (TetraBDE), 32534-81-9 (PentaBDE), 36483-60-0 (HexaBDE), 68928-80-3 (HeptaBDE), 32536-52-0 (OctaBDE), 63936-56-1 (NonaBDE), 1163-19-5 (DecaBDE)

Verunreinigungen sind jeweils bis höchstens 0,1 Gewichtsprozent erlaubt.

Nachweismöglichkeiten:

  • nur für SVHC: Leistungserklärung (wenn in/mit dieser keine SVHC benannt sind; kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage)
  • Herstellererklärung, ggf. zusätzlich Analysenergebnisse
  • Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B.: Österr. UZ 43)
  • EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)

Ausschluss bestimmter gefährlicher Einzelstoffe (Borverbindungen)
für Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen

Für  Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen ist nachzuweisen, dass diese keine der folgenden Stoffe als konstitutionelle Bestandteile (d.h. als Stoffe, die unverändert im Endprodukt verbleiben und in diesem eine Funktion erfüllen) enthalten oder abspalten:

  • Borsäure
  • Dibortrioxid
  • Tetrabordinatriumheptaoxid,
  • Dinatriumtetraborat

Hinweise: Alle genannten Borate sind SVHC.
CAS-Nummern: 10043-35-3, 11113-50-1 (Borsäure) 1303-86-2 (Dibortrioxid,) 12267-73-1 (Tetrabordinatriumheptaoxid) 1303-96-4, 1330-43-4, 12179-04-3 (Dinatriumtetraborat).

Verunreinigungen sind jeweils bis höchstens 0,1 Gewichtsprozent erlaubt.

Nachweismöglichkeiten:

  • Leistungserklärung (wenn in/mit dieser keine Borate oder keine SVHC benannt sind; kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage
  • ggf. Sicherheitsdatenblatt (SDB) bei losen Dämmstoffen (wenn dort keine SVHC deklariert sind)
  • Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B.: Blauer Engel DE-UZ 132DE-UZ 140DE-UZ 156, natureplus Qualitätszeichen RL0100ffRL0300ffÖsterr. UZ 44Emicode )
    Hinweis: Für Zellulose-Dämmstoffe genügt es nicht, den Nachweis über das natureplus-Qualitätszeichen zu führen, da dort ausnahmsweise Borverbindungen (z.T. SVHC) bis 5,5% zugelassen sind.
  • Herstellererklärung
  • EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)

Einhaltung des AgBB-Bewertungsschemas

Für die verwendeten Produkte ist bei Verwendung in Aufenthaltsräumen einschließlich zugehöriger Nebenräume ein Emissions-Prüfbericht vorzulegen, der die Einhaltung des  AgBB-Bewertungsschemas zur quantitativen Bestimmung und Bewertung flüchtiger (VOC) und schwer flüchtiger (SVOC) Verbindungen nachweist.

Nachweismöglichkeiten:

  • Emissions-Prüfbericht
  • Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B. Blauer Engel DE-UZ 132, natureplus Qualitätszeichen RL0100ffRL0300ff)

Quellen

für BNB anzeigen . . .

Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:

für Dämmstoffe in Innenräumen anzeigen . . .

RAL Vergabegrundlage für Umweltzeichen: Blauer Engel DE-UZ 132 Emissionsarme Wärmedämmstoffe und Unterdecken für die Anwendung in Gebäuden Ausgabe Januar 2020 (Zugriff 03/2021)

Textbaustein / Leistungsbeschreibung

Dämmstoffe in Innenräumen nach BNB_BN_1.1.6, Anlage 1, Pos. 36b, QN5

Produkte gemäß Blauer Engel DE-UZ 132 oder gleichwertig hinsichtlich der Anforderungen zu gefährlichen Stoffen und SVHC, Bioziden, halogenierten Treibmitteln sowie VOC und Formaldehyd.

Hinweis zur Nutzung

Im Abschnitt "Textbaustein / Leistungsbeschreibung ..." sind die Anforderungen als kurze Leistungsbeschreibung zusammengefasst.
Im Abschnitt "Detaillierte Anforderungsbeschreibung" werden die Anforderungen genauer erläutert und mögliche Nachweisdokumente benannt.

Die Textbausteine und Anforderungen können als PDF heruntergeladen und als Anhang zum Leistungsverzeichnis bereitgestellt werden, um damit dem Bieter die Kriterien zum Nachweis der Gleichwertigkeit mit dem geforderten Umwelt- / Gütezeichen zur Verfügung zu stellen.

zum Geltungsbereich / Interpretation Pos. 36b
Kriteriensteckbrief 1.1.6 nennt in Pos. 36b als betroffene Bauproduktgruppe "Dämmstoffe", als Bauprodukttyp "mineralische und nicht mineralische Innendämmungen". Im typischen Einsatzbereich, der als beispielhaft und nicht als erschöpfend angesehen werden muss, werden "Innendämmungen in Aufenthaltsräumen an Wand, Decke, Bodenplatte, Raumtrennwänden, bei Holzrahmen- und Holztafelbauweise" genannt. Eine Interpretation, dass die Anforderung deshalb nur in Aufenthaltsräumen gilt, lässt diese Darstellung u.E. nicht zu. Die Anforderung wird daher in Wecobis für Dämmstoffe in Innenräumen formuliert, wie z.B. Trittschalldämmungen, Dämmstoffe in Ständerwänden oder für akustische Zwecke. Verlegeunterlagen können hier nicht gemeint sein, da diese nicht im Geltungsbereich des Blauen Engel DE-UZ 132 liegen, der in QN5 aber gefordert wird. Für Verlegeunterlagen gibt es einen eigenen Blauen Engel DE-UZ 156. Sie sind thematisch eher den Verlegewerkstoffen zuzuordnen. Wir gehen außerdem davon aus, dass der Bezug in QN2-4 auf Pos. 32b für gummiartige Dämmprodukte sich in Pos. 36b nicht auf Dämmstoffe für die Haustechnik bezieht, da auch diese Produkte im Blauen Engel DE-UZ 132 nicht adressiert sind.

Die folgenden Textbausteine gelten daher für Dämmstoffe in Innenräumen (z.B. Wand, Decke, Bodenplatte, Raumtrennwände, Holzrahmen- und Holztafelbauweise). Sie gelten nicht Verlegewerkstoffe oder Dämmstoffe für die Haustechnik.
Für Spritz- und Montageschäume, die ggf. ebenfalls in Innenräumen eingesetzt werden, gibt es eigene materialökologische Anforderungen.
Die Anforderungen an Kunstschaum-Dämmstoffe und Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen sind hier bereits zusammengeführt.
Dämmstoffe mit dem Blauen Engel DE-UZ 132 erfüllen alle Anforderungen bis einschließlich QN5. Da sich Kunstschaum-Dämmstoffe allerdings aufgrund des Ausschlusses halogenierter organischer Verbindungen grundsätzlich nicht für den Blauen Engel zertifizieren können, wird dieser bei den jeweiligen Anforderungen (aufgrund fehlender Produkte) auch nicht als Nachweismöglichkeit angegeben.

Besondere Hinweise + ggf. Hintergrundinformationen zu den spezifischen Anforderungen, sowie weitere grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung, FAQ) siehe auch → Reiter Erläuterung und → Muster-Leistungsverzeichnis mit Beispielen.

Download Gesamt-PDF

Detaillierte Anforderungsbeschreibung

anzeigen . . . 

Nachfolgende detaillierte Anforderungen an die Produkt-Dokumentation und -Deklaration sowie an die Inhaltsstoffe sind gemäß Blauer Engel (DE-UZ 132) für Dämmstoffe in Innenräumen einzuhalten:

Produktdokumentation

gemäß Produktdokumentation BNB_BN_1.1.6, Textbausteine Qualitätsniveau QN1 
Die spezifische Anforderungsbeschreibung zur Dokumentation, z.B. abZ oder ähnliches in Abhängigkeit von der jeweiligen Bauproduktgruppe, ist dabei zu beachten.

Ausschluss besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) nach REACH-Verordnung 

Stoffe oder Gemische, die unter der Chemikalienverordnung REACH (EG/1906/2006) als besonders besorgniserregend identifiziert  und in die gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste (sogenannte „Kandidatenliste“) aufgenommen wurden, dürfen in den Komponenten des Dämmstoffs nicht enthalten sein. Die Anforderung gilt für alle konstitutionellen Bestandteile (d.h. Stoffe, die im Endprodukt verbleiben und in diesem eine Funktion erfüllen). Es gilt die jeweils aktuelle Fassung der Kandidatenliste.

Nachweismöglichkeiten: 

  • Herstellererklärung, dass keine entsprechenden Stoffe enthalten sind
  • Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B.: Blauer Engel DE-UZ 132natureplus Qualitätszeichen (RL0100ffRL0400ff) mit Einschränkungen bei Zellulose-Dämmstoffen, Österr. UZ 43Österr. UZ 44Österr. UZ 45)
  • EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)

Ausschluss krebserzeugender, erbgutverändernder, fortpflanzungsgefährdender (CMR-)Stoffe

Es dürfen keine Stoffe mit folgenden Eigenschaften als konstitutionelle Bestandteile (d.h. als Stoffe, die unverändert im Endprodukt verbleiben und in diesem eine Funktion erfüllen) enthalten sein oder abgespalten werden:
Stoffe, die gemäß der EG-VO 1272/2008 (CLP-Verordnung) in die folgenden Gefahrenkategorien eingestuft sind oder die Kriterien für eine solche Einstufung erfüllen:

  • karzinogen (krebserzeugend) der Kategorie Carc. 1A, Carc. 1B
    H350: Kann Krebs erzeugen 
    H350i: Kann bei Einatmen Krebs erzeugen
  • keimzellmutagen (erbgutverändernd) der Kategorie Muta. 1A, Muta. 1B
    H340: Kann genetische Defekte verursachen

  • reproduktionstoxisch (fortpflanzungsgefährdend) der Kategorie Repr. 1A, Repr. 1B
    H360D: Kann das Kind im Mutterleib schädigen 
    H360F: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen 
    H360FD: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen / Kann das Kind im Mutterleib schädigen 
    H360Fd: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen / Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen 
    H360Df: Kann das Kind im Mutterleib schädigen / Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen

Stoffe, die in der TRGS 905 eingestuft sind als:

  • krebserzeugend (K1A, K1B)
  • erbgutverändernd (M1A, M1B)
  • fortpflanzungsgefährdend (RF1A, RF1B)
  • fruchtschädigend (RD1A, RD1B)

Nachweismöglichkeiten: 

  • Herstellererklärung, dass keine entsprechenden Stoffe enthalten sind
  • Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B.: Blauer Engel DE-UZ 132natureplus Qualitätszeichen (RL0100ffRL0400ff) mit Einschränkungen bei Zellulose-Dämmstoffen, Österr. UZ 43Österr. UZ 44Österr. UZ 45)
  • EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)

Ausschluss bestimmter toxischer, akut toxischer und gewässergefährdender Stoffe

Es dürfen keine Stoffe mit folgenden Eigenschaften als konstitutionelle Bestandteile (d.h. Stoffe, die im Endprodukt verbleiben und in diesem eine Funktion erfüllen) enthalten sein:
Stoffe, die gemäß der EG-VO 1272/2008 (CLP-Verordnung) in die folgenden Gefahrenkategorien eingestuft sind oder die Kriterien für eine solche Einstufung erfüllen:

  • akut toxisch (giftig) der Kategorie Acute Tox 1, Acute Tox. 2, Acute Tox.3
    H300: Lebensgefahr bei Verschlucken
    H310: Lebensgefahr bei Hautkontakt
    H330: Lebensgefahr bei Einatmen
    H301: Giftig bei Verschlucken
    H311: Giftig bei Hautkontakt
    H331: Giftig bei Einatmen
  • toxisch mit spezifischer Zielorgan-Toxität der Kategorie STOT SE 1, STOT RE 1
    H370: Schädigt die Organe
    H372: Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition
  • gewässergefährdend der Kategorie Aquatic Acute 1, Aquatic Chronic1, Aquatic Cronic 2
    H400: Sehr giftig für Wasserorganismen
    H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung
    H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung

Nachweismöglichkeiten: 

Ausschluss halogenierter organischer Verbindungen

Bei der Herstellung der Dämmstoffe dürfen keine halogenierten organischen Verbindungen, z.B. als Bindemittel, Flammschutzmittel, Antischmutzausrüstung oder Treibmittel (z.B. fluorierte Treibhausgase [H-FKW] oder teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe [H-FCKW]) eingesetzt werden.

Nachweismöglichkeiten:  

  • Herstellererklärung, dass keine entsprechenden Stoffe enthalten sind
  • Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B.: Blauer Engel DE-UZ 132, natureplus Qualitätszeichen RL0100ffRL0400ff)
  • EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
  • Kann die Einhaltung bezüglich halogenierter organischer Verbindungen als Flammschutzmittel nicht erklärt werden, ist der Gehalt der Halogene Fluor, Chlor und Brom durch Verbrennungsanalyse (Totalaufschluss) zu bestimmen und darf als Anteil tolerierbarer Verunreinigungen 1 g/kg nicht überschreiten.

Ausschluss bestimmter Flammschutzmittel

Dämmstoffe dürfen keine Flammschutzmittel enthalten, die als persistente, bioakkumulierbare und toxische (PBT-) Stoffe oder als sehr persistente und sehr bioakkumulierbare (vPvB-) Stoffe nach den Kriterien der Verordnung 1907/2006/EC (REACH), Annex XIII, identifiziert sind. 
Die Produkte dürfen ferner keine halogenierten organischen Verbindungen als Flammschutzmittel enthalten (s.o.).

Nachweismöglichkeiten:  

  • Herstellererklärung, dass keine entsprechenden Stoffe enthalten sind
  • Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B.: Blauer Engel DE-UZ 132, natureplus Qualitätszeichen RL0100ffRL0400ff)
  • EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)

Ausschluss bestimmter Weichmacher

Produkte, die weichmachende Substanzen aus der Gruppe der Phthalate oder aus der Gruppe der Organophosphate enthalten, oder vergleichbare andere hochsiedende Stoffe als Weichmacher gemäß VdL-Richtlinie 01 dürfen den Dämmstoffen nicht zugesetzt werden.

Nachweismöglichkeiten: 

  • Herstellererklärung, dass keine entsprechenden Stoffe enthalten sind, ggf. chem. Analyse (Im Falle eines Nachweises ist der Gehalt an Phthalaten durch Extraktion einer Materialprobe und Analyse mit GC/MS zu bestimmen. Die quantitative Bestimmung der Zielsubstanzen erfolgt mit internem Standard und Vergleichsgemisch.)
  • Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechend (z. B.: Blauer Engel DE-UZ 132Österr. UZ 43)
  • EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)

Ausschluss von Bioziden

Die Dämmstoffe dürfen keine Biozide enthalten. Die Definition von „Biozid“ entspricht dabei der Biozid-Verordnung in geltender Fassung.

Nachweismöglichkeiten: 

  • Herstellererklärung, dass keine entsprechenden Stoffe enthalten sind
  • Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechend (z. B.: Blauer Engel DE-UZ 132, natureplus Qualitätszeichen (RL0100ff, RL0400ff)
  • EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)

Grenzwerte für flüchtige organische Verbindungen (VOC) einschließlich organische Lösemittel und Formaldehyd entsprechend Blauer Engel DE-UZ 132

Die Produkte dürfen in Anlehnung an die vom Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB) erarbeitete „Vorgehensweise bei der gesundheitlichen Bewertung der Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC und SVOC) aus Bauprodukten“ folgende Emissionswerte in der Prüfkammer nicht überschreiten:

  • Summe flüchtiger organischer Verbindungen C6 - C16 (TVOC):
    maximal 0,1 mg je m3 nach 28 Tagen
  • Summe schwer flüchtiger organischer Verbindungen C16 - C22 (TSVOC):
    maximal 0,02 mg je m3 nach 28 Tagen
  • Essigsäure maximal 0,14 mg je m3 nach 28 Tagen
  • krebserzeugende Stoffe (K1 und 2 nach Richtlinie 67/548/EWG bzw. Klassen 1A und 1B nach CLP-Verordnung 1272/2008):
    maximal 0,001 mg je m3 nach 28 Tagen je Einzelwert
  • Summe aller VOC ohne NIK: maximal 0,05 mg je m3 nach 28 Tagen
  • R-Wert: maximal 1 nach 28 Tagen
  • Formaldehyd: maximal 0,06 mg je m3 nach 28 Tagen
  • Acetaldehyd: maximal 0,12 mg je m3 nach 28 Tagen

Die Prüfung kann ab dem 7. Tag nach Beladung abgebrochen werden, wenn die geforderten Endwerte des 28. Tages vorzeitig erreicht werden und im Vergleich zur Messung am 3. Tag kein Konzentrationsanstieg einer der nachgewiesenen Substanzen feststellbar ist.

Nachweismöglichkeiten:

  • Emissions-Prüfbericht gemäß Teil II der Grundsätze des DIBt zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten in Innenräumen, basierend auf der Norm DIN EN ISO 16000-9, das die Einhaltung dieser Anforderung bestätigt
  • Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechend (z. B.: Blauer Engel DE-UZ 132)
  • EPD (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)

Quellen

für BNB anzeigen . . .

Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:

für Dämmstoffe in Innenräumen anzeigen . . .

RAL Vergabegrundlage für Umweltzeichen: Blauer Engel DE-UZ 132 Emissionsarme Wärmedämmstoffe und Unterdecken für die Anwendung in Gebäuden Ausgabe Januar 2020 (Zugriff 03/2021)

Übersicht - Anforderungen Innenraumlufthygiene - Nachweismöglichkeiten

Dämmstoffe in Innenräumen + Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3

QN / TB
Anforderungen aus "Lokale Umwelt" typische Nachweise
QN5 Produkte gemäß Blauer Engel DE-UZ 132 oder gleichwertig. Umweltzeichen
DE-UZ 132 oder glw.
Symbol Innenraumluft Weitergehende Anforderungen "Innenraumluft"  
-

derzeit keine → QN5

gewerkeübergreifender Textbaustein → Planungsziele Innenraumluft
-
Hinweise zur Nutzung

QN5 = höchstes Qualitätsniveau aus BNB_BN_1.1.6 "Lokale Umwelt" / TB = Textbaustein / SVHC = besonders besorgniserregende Stoffe nach REACH / PDB = Produktdatenblatt / TM = Technisches Merkblatt / SDB = Sicherheitsdatenblatt  / abZ = allgemeine bauaufsichtliche Zulassung / LE = Leistungerklärung /
TBplusi = mögliche weitergehende Anforderungen / Textbausteine hins. Innenraumluftqualität, die über die in QN5 ggf. bereits berücksichtigten Anforderungen hins. Innenraumluftqualität hinausgehen.

Der Reiter "Innenraumluft" soll darüber Auskunft geben, inwieweit Anforderungen hinsichtlich Innenraumluftqualität bereits in den Anforderungen zur "Lokalen Umwelt" berücksichtigt sind. Gegebenenfalls werden hier zusätzliche produktgruppenspezifische Anforderungen an besonders emissionsarme Produkte genannt, die zur weitergehenden Absicherung eines hohen Erfüllungsgrades bei der Bewertung der Raumluftqualität beitragen können. Diese erfolgt im Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) in Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 „Innenraumlufthygiene".
Darstellung der Ziele hinsichtlich Innenraumluftqualität für alle Projektbeteiligten:
gewerkeübergreifender Textbaustein Teil 1 / Planungsziele Innenraumluft

Der Bezug wird jeweils nur zum höchsten Qualitätsniveau QN5 aus BNB_BN_1.1.6 "Lokale Umwelt" hergestellt. Werden zusätzliche Anforderungen genannt, findet man wie unter "Lokale Umwelt" (mögliche) typische Nachweisdokumente und einen direkten Link zu den produktgruppenspezifischen Textbausteinen Teil 2 über den Link "TBplusi". Die Anforderungen zu QN5 / BNB_BN_1.1.6 sind in diesen Textbausteinen TBplusi vollständig enthalten, werden also miterfüllt:
TBplusi = QN5 + Zusatzanforderungen Innenraumluft

Der Planer kann anhand dieser Übersicht entscheiden, welche zusätzlichen Anforderungen ggf. Planungsziel sein sollen. Dabei ist zu prüfen, ob geeignete Produkte am Markt verfügbar sind, die auch die weiteren Planungsanforderungen erfüllen. Soweit Anforderungen mit Verweis auf Umweltzeichen oder Labels definiert sind, kann über diese nach geeigneten Produkten recherchiert werden.

Die Textbausteine / Leistungsschreibung der Anforderungen und detaillierte Anforderungsbeschreibungen findet man in den Reitern
Übersichtstabelle | Anforderungen / Textbausteine.
Werden keine weitergehenden Anforderungen empfohlen, gibt es keinen Unterreiter "Anforderungen / Textbausteine". In diesem Fall erfolgt lediglich ein Verweis auf die Textbausteine unter "Lokale Umwelt" / QN5.

Nachstehende detaillierte Übersichtstabelle zeigt etwas genauer die ggf. relevanten Einzelanforderung aus "Lokale Umwelt" sowie die ggf. genannten Zusatzanforderung mit Erläuterungen.
Das Icon  kennzeichnet dabei Anforderungen, welche die Innenraumluftqualität massgeblich verbessern können.

Besondere Hinweise + Hintergrundinformationen zu den spezifischen Anforderungen und Produktgruppen, sowie weitere grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung, FAQ) siehe oben → Reiter Erläuterung und 
→ Muster-Leistungsverzeichnis mit Beispielen bzw. Fußnoten unter der Übersichtstabelle.

Detaillierte Übersichtstabelle

anzeigen . . . 

Materialökologische Anforderungen
Dämmstoffe in Innenräumen (einschließlich Trittschalldämmung)
Stand 01/2021
Nachweismöglichkeiten
Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 Innenraumlufthygiene  
Kurztext Hauptziel der Anforderung Umweltzeichen Sonstige
Anforderungen gemäß BNB_BN_1.1.6  Risiken für die lokale Umwelt, die bereits zu einer höheren Qualität der Innenraumluft beitragen.
Anforderungen gemäß QN1 (Mindestanforderung): 
Dokumentation
Erläuterung: 
Die Dokumentation selbst trägt zwar noch nicht zu einer höheren Qualität der Innenraumluft bei, erleichtert aber ggf. die Suche nach Verursachern von Raumluftproblemen und dient der Qualitätskontrolle.

Symbol lokale Umwelt

Produktdatenblatt (PDB), Technisches Merkblatt (TM),
Sicherheitsdatenblatt (SDB) + ggf. Nachweise / Herstellererklärungen für weitere Anforderungen,
EPD (wenn vorh.)
Anforderungen gemäß QN4: 
Einhaltung AgBB-Schema
Symbol lokale UmweltSymbol Innenraumluft EPD mit Einschränkung1, für PU-Dämmstoffe:
pure life-Siegel der ÜGPU e.V. (Überwachungsgemeinschaft Polyurethan-Hartschaum e.V.)
höhere Anforderungen gemäß QN5: 
Blauer Engel DE-UZ 1322 (Einzelanforderungen siehe Lokale Umwelt)
Hinweis:

Die Anforderungen gemäß QN5 / Pos. 36b (DE-UZ 132) sind von Kunstschaum-Dämmstoffen derzeit nicht vollständig erfüllbar. Der Blaue Engel schließt halogenierte organische Verbindungen als Flammschutzmittel aus, die in Kunstschaum-Dämmstoffen aber enthalten sind.
Symbol lokale UmweltSymbol InnenraumluftSymbol Rückbau + Verwertung EPD/PDB/TM mit Einschränkung1, div. Herstellererklärungen, Emissionsprüfbericht
weitergehende Anforderungen an besonders emissionsarme Produkte, die zu einer hohen Qualität der Innenraumluft beitragen.
Dämmstoffe aus mineralischen oder nachwachsenden Rohstoffen:
keine weitergehenden Anforderungen3
- -
Sofern Kunstschaum-Dämmstoffe eingesetzt werden sollen3:
Einhaltung der Anforderungen von Lokale Umwelt / QN5 (gemäß Blauer Engel DE-UZ 132)außer "Ausschluss halogenierter organischer Verbindungen als Flammschutzmittel"
Symbol lokale UmweltSymbol InnenraumluftSymbol Rückbau + Verwertung Emissions-Prüfbericht

 
Symbol lokale Umwelt
Diese Anforderung dient dem Schutz der lokalen Umwelt (Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft). Inhaltlich eingeschlossen ist auch der Gesundheitsaspekt Arbeitshygiene und im Prinzip auch die Innenraumluft. Diese wird allerdings mit einem eigenen Icon zusätzlich markiert.
Symbol Innenraumluft
Diese Anforderung dient der Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten. Sie trägt damit auch zu einem höheren Erfüllungsgrad bei der Bewertung der Raumluftqualität nach BNB_BN_3.1.3 bei.
Mit dieser Anforderung werden auch Umwelt- und Gesundheitsaspekte im Zuge von Rückbau und Verwertung berücksichtigt.

1 Produktdatenblätter (PDB) oder Technische Merkblätter (TM) folgen keinerlei Regeln und können nur als Nachweis herangezogen werden, wenn die erforderlichen Informationen auch prüfbar (d.h. z.B. das Fehlen von ausgeschlossenen Stoffen muss genannt sein) enthalten sind.
EPD: die angeführten Kriterien sind auch keine standardisierten Parameter einer EPD (Umweltproduktdeklaration) gemäß EN 15804 Grundregeln für die Produktkategorie Bauprodukte. In der Regel werden solche Informationen - wenn überhaupt - dann auch nur bei Produktdeklarationen und nicht bei Branchendeklarationen zu finden sein.
2 Sofern innerhalb der Qualitätsniveaus auf aggregierte Produktkennzeichnungen verwiesen wird (GiscodeEmicodeBlauer Engel etc.), ist es zulässig vergleichbare Nachweise (weitere Umweltzeichen, Angaben in Sicherheits- oder Produktdatenblättern etc.) heranzuziehen. Dabei bezieht sich die Vergleichbarkeit nur auf die Anforderungen hinsichtlich der jeweiligen Schadstoffgruppen gemäß Anlage 1 + 2 / BNB Kriterium 1.1.6.. Bei den Einzelanforderungen werden deshalb nur die für die Vergleichbarkeit notwendigen Anforderungen genannt.
Die für die Innenraumluftqualität relevanten Anforderungen an Emissionsgrenzwerte des Blauen Engel DE-UZ 132 und des natureplus Qualitätszeichens sind nicht identisch. Hinsichtlich VOC ist der Blaue Engel strenger, hinsichtlich Formaldehyd das natureplus-Qualitätszeichen. Beim natureplus-Qualitätszeichen werden wiederum mehr Werte und Einzelstoffe ab einer niedrigeren Nachweisgrenze abgeprüft. Trotzdem kann das natureplus-Qualitätszeichen in diesem Punkt nicht automatisch als gleichwertig bezeichnet werden.
Der Blaue Engel (DE-UZ 132stellt bereits strenge Anforderungen zur Vermeidung von VOC und Formaldehyd-Emissionen in die Innenraumluft. Es werden daher keine weitergehenden Anforderungen an Dämmstoffe aus mineralischen oder nachwachsenden Rohstoffen gestellt. 
Kunstschaum-Dämmstoffe können die Anforderungen des BE nicht vollständig erfüllen. Sollen diese in Innenräumen verwendet werden, ist es zur Sicherung der Innenraumluftqualität empfehlenswert, zusätzlich zu den Anforderungen bis QN4 die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte des BE für VOC und Formaldehyd zu fordern. Diese sind auch deutlich strenger als das AgBB-Bewertungsschema, das für QN4 gefordert wird und z.B. Formaldehyd nur über den R-Wert begrenzt. 

Quellen

für BNB anzeigen . . .

Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:

für Dämmstoffe in Innenräumen anzeigen . . .

RAL Vergabegrundlage für Umweltzeichen: Blauer Engel DE-UZ 132 Emissionsarme Wärmedämmstoffe und Unterdecken für die Anwendung in Gebäuden Ausgabe Januar 2020 (Zugriff 03/2021)

Übersicht - weitergehende Anforderungen - Nachweismöglichkeiten

Dämmstoffe in Innenräumen und Rückbau, Klimaschutz, ...

QN / TB
Anforderungen aus "Lokale Umwelt" typische Nachweise
QN5 Produkte gemäß Blauer Engel DE-UZ 132 oder gleichwertig. Umweltzeichen
DE-UZ 132 oder glw.
Symbol Innenraumluft Weitergehende Anforderungen "Innenraumluft"  
-

derzeit keine → QN5

gewerkeübergreifender Textbaustein → Planungsziele Innenraumluft
-
  Weitergehende Anforderungen "Rückbau, Globale Umwelt"  
-

derzeit keine → QN5

Förderung des Einsatzes nachwachsender Rohstoffe und Erweiterung der Produktverfügbarkeit mit einfachem Nachweis:
natureplus-Umweltzeichen als alternativen Nachweis zulassen (Erl. s. Det. Übersicht).
-
Hinweis zur Nutzung

QN5 = höchstes Qualitätsniveau aus BNB_BN_1.1.6 "Lokale Umwelt" / TB = Textbaustein / SVHC = besonders besorgniserregende Stoffe nach REACH / PDB = Produktdatenblatt / TM = Technisches Merkblatt / SDB = Sicherheitsdatenblatt  / abZ = allgemeine bauaufsichtliche Zulassung / LE = Leistungerklärung /
TBplus = mögliche weitergehende Anforderungen / Textbausteine hins. Rückbau, Klima ..., die über die in QN5 bereits berücksichtigten Anforderungen hinausgehen

Der Reiter "Rückbau, Klima ..." soll darüber Auskunft geben, inwieweit neben "Lokale Umwelt" und "Innenraumluft" Anforderungen hinsichtlich weiterer Nachhaltigkeitsaspekte  (z.B. Förderung nachwachsender Rohstoffe, Ressourcenschonung, kreislaufgerechtes Bauen / Cradle-to-Cradle) für die jeweilige Produktgruppe auf Baustoffebene relevant sein und ggf. zusätzlich berücksichtigt werden können. Mögliche Themen sind hier z.B.

  • Rückbau, Trennung, Verwertung (in Anlehnung an Kriteriensteckbrief BNB_BN_4.1.4 und darüber hinaus)
  • Globale Umwelt / Klimaschutz
  • Sozialstandards
  • ...

Der Bezug wird jeweils nur zum höchsten Qualitätsniveau QN5 aus BNB_BN_1.1.6 "Lokale Umwelt" hergestellt. Werden zusätzliche materialökologische Anforderungen genannt, findet man wie unter "Lokale Umwelt" (mögliche) typische Nachweisdokumente und einen direkten Link zu den Textbausteinen über den Link "TBplus". Die Anforderungen zu QN5 / BNB_BN_1.1.6 sowie ggf. zur Innenraumlufthygiene (TBplusi) sind in den Textbausteinen vollständig enthalten, werden also miterfüllt:
TBplus = QN5 + ggf. TBplusi (Zusatzanforderungen Innenraumluft) + ggf. Zusatzanforderungen Rückbau, Klima ...

Der Planer kann anhand dieser Übersicht entscheiden, welche zusätzlichen Anforderungen ggf. Planungsziel sein sollen. Dabei ist zu prüfen, ob geeignete Produkte am Markt verfügbar sind, die auch die weiteren Planungsanforderungen erfüllen. 
Die Produktverfügbarkeit kann hier ggf. eingeschränkt sein!
Soweit Anforderungen mit Verweis auf Umweltzeichen oder Labels definiert sind, kann über diese nach geeigneten Produkten recherchiert werden.

Werden zusätzliche materialökologische Anforderungen genannt, findet man die Textbausteine / Leistungsschreibung der Anforderungen und detaillierte Anforderungsbeschreibungen im Unterreiter "Anforderungen / Textbausteine".

Zum Teil - insbesondere bei Anforderungen, die den späteren Rückbau und die sortenreine Trennung ermöglichen sollen - handelt es sich um Planungsanforderungen, die entsprechend im Planungsprozess berücksichtigt und standardmäßig ausgeschrieben werden müssen.
Diese sind ggf. als "projektbezogen / Planungsanforderung" gekennzeichnet.
Werden ausschließlich Planungsanforderungen  und / oder keine weitergehenden Anforderungen genannt, gibt es auch keinen Unterreiter "Anforderungen / Textbausteine". In diesem Fall erfolgt lediglich ein Verweis auf die Textbausteine unter "Lokale Umwelt" / QN5 bzw. sofern vorhanden TBplusi im Reiter "Innenraumluft".

Nachstehende detaillierte Übersichtstabelle zeigt etwas genauer die ggf. relevanten Einzelanforderung aus "Lokale Umwelt" sowie die ggf. genannten Zusatzanforderung mit Erläuterungen.

Besondere Hinweise + Hintergrundinformationen zu den spezifischen Anforderungen und zur Produktgruppe, sowie weitere grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung, FAQ) siehe oben → Reiter Erläuterung und 
→ Muster-Leistungsverzeichnis mit Beispielen bzw. Fußnoten unter der Übersichtstabelle.

Detaillierte Übersichtstabelle

anzeigen . . . 

Materialökologische Anforderungen
Dämmstoffe in Innenräumen (einschließlich Trittschalldämmung, gilt nicht für Verlegeunterlagen)
Stand 01/2021
Nachweismöglichkeiten
Anforderungen zu Rückbau, Globale Umwelt, ...  
Kurztext Hauptziel der Anforderung Umweltzeichen Sonstige
Kriteriensteckbrief BNB_BN_4.1.4 Rückbau, Trennung, Verwertung
tendenzielle Aussage als Planungshinweis:
zur Trennbarkeit

Die sortenreine Trennung beim Rückbau eines Gebäudes setzt einfach zu lösende (mechanische) Verbindungen von anderen Materialien voraus. Lose  aufgelegte oder mechanisch befestigte Dämmstöffe können einfacher (wirtschaftlicher) sortenrein ausgebaut werden als (vollflächig) verklebte Materialien. Auch Verbundwerkstoffe (z.B. mit Kaschierungen) schränken ggfs. eine mögliche Nachnutzung ein.
Symbol Rückbau + Verwertung  ./.
Anforderungen mit dem Ziel einer besseren Verwertbarkeit gemäß den Anforderungen aus  BNB_BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt
Anforderungen gemäß QN1 (Mindestanforderung):
Dokumentation
Erläuterung: Die Dokumentation selbst trägt zwar noch nicht zu einer besseren Verwertbarkeit bei, bildet aber später die Grundlage zur Beurteilung der Verwertbarkeit. 

Symbol lokale Umwelt

Produktdatenblatt (PDB), Technisches Merkblatt (TM)
ggf. Nachweise / Herstellererklärungen für weitere Anforderungen,
EPD (wenn vorh.)
höhere Anforderungen gemäß QN5 für Dämmstoffe aus mineralischen oder nachwachsenden Rohstoffen:
Blauer Engel DE-UZ 1322 (Einzelanforderungen siehe Lokale Umwelt)
Hinweis:

Die Anforderungen gemäß QN5 / Pos. 36b (DE-UZ 132) sind von Kunstschaum-Dämmstoffen derzeit nicht vollständig erfüllbar. Der Blaue Engel schließt halogenierte organische Verbindungen als Flammschutzmittel aus, die in Kunstschaum-Dämmstoffen aber enthalten sind.
Symbol lokale UmweltSymbol InnenraumluftSymbol Rückbau + Verwertung EPD/PDB/TM mit Einschränkung1, div. Herstellererklärungen, Emissionsprüfbericht
weitergehende Anforderungen im Sinne einer besseren Verwertbarkeit 
(nur für Kunstschaum-Dämmstoffe erforderlich)
derzeit keine weitergehenden Anforderungen3

-

-
weitergehende umweltorientierte Anforderungen über den Lebenszyklus   
Förderung des Einsatzes nachwachsender Rohstoffe als Dämmstoff (z.B. Holz, Zellulose, Hanf), deshalb natureplus-Umweltzeichen als einfachen Gleichwertigkeitsnachweis zulassen trotz geringer Abweichungen in den Einzelanforderungen. Symbol lokale UmweltSymbol Rückbau + Verwertung -

 
Symbol lokale Umwelt
Diese Anforderung dient dem Schutz der lokalen Umwelt (Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft). Inhaltlich eingeschlossen ist auch der Gesundheitsaspekt Arbeitshygiene und im Prinzip auch die Innenraumluft. Diese wird allerdings mit einem eigenen Icon zusätzlich markiert.
Symbol Innenraumluft
Diese Anforderung dient der Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten. Sie trägt damit auch zu einem höheren Erfüllungsgrad bei der Bewertung der Raumluftqualität nach BNB_BN_3.1.3 bei.
Symbol Rückbau + Verwertung
Mit dieser Anforderung werden auch Umwelt- und Gesundheitsaspekte im Zuge von Rückbau und Verwertung berücksichtigt.

1 Produktdatenblätter (PDB) oder Technische Merkblätter (TM) folgen keinerlei Regeln und können nur als Nachweis herangezogen werden, wenn die erforderlichen Informationen auch prüfbar (d.h. z.B. das Fehlen von ausgeschlossenen Stoffen muss genannt sein) enthalten sind.
EPD: die angeführten Kriterien sind auch keine standardisierten Parameter einer EPD (Umweltproduktdeklaration) gemäß EN 15804 Grundregeln für die Produktkategorie Bauprodukte. In der Regel werden solche Informationen - wenn überhaupt - dann auch nur bei Produktdeklarationen und nicht bei Branchendeklarationen zu finden sein.
2 Sofern innerhalb der Qualitätsniveaus auf aggregierte Produktkennzeichnungen verwiesen wird (GiscodeEmicodeBlauer Engel etc.), ist es zulässig vergleichbare Nachweise (weitere Umweltzeichen, Angaben in Sicherheits- oder Produktdatenblättern etc.) heranzuziehen. Dabei bezieht sich die Vergleichbarkeit nur auf die Anforderungen hinsichtlich der jeweiligen Schadstoffgruppen gemäß Anlage 1 + 2 / BNB Kriterium 1.1.6.. Bei den Einzelanforderungen werden deshalb nur die für die Vergleichbarkeit notwendigen Anforderungen genannt.
Der Blaue Engel (DE-UZ 132) stellt bereits strenge Anforderungen zur Vermeidung von SVHC, CMR-Stoffen und halogenorganischen Verbindungen. Es werden daher keine weitergehenden Anforderungen an Dämmstoffe in Innenräumen gestellt.
4 Derzeit sind für den Blauen Engel DE-UZ 132 allerdings im Wesentlichen Dämmstoffe aus mineralischen Rohstoffen zertifiziert (Mineralwolle bzw. Mineralschaum). Kunstschaum-Dämmstoffe können die Anforderungen i.d.R. aufgrund der enthaltenen Flammschutzmittel nicht vollständig erfüllen.
Aus dem Bereich der nachwachsenden Rohstoffe findet sich derzeit kein mit dem Blauen Engel zertifiziertes Produkt (Stand 03/2021, s.u. Neuversionierung!). Allerdings war auch für die Vorversion (gültig bis 31.12.2020) nur 1 Produkt aus Holzwolle und 1 Produkt aus Seegras zertifiziert.

Für Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen muss daher zur Einhaltung von QN5 derzeit grundsätzlich der Gleichwertigkeitsnachweis erbracht werden.
Förderung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen
Im Sinne von Ressourcen- und Klimaschutz sollten jedoch wo möglich Produkte aus nachwachsenden Rohstoffen verwendet werden. In vielen Anforderungskatalogen öffentlicher Auftraggeber ist dies bereits so formuliert. Leider gibt es derzeit aber keinen Dämmstoff aus nachwachsenden Rohstoffen mit dem Blauen Engel (s.o.). Diese finden sich z.B. beim natureplus-Qualitätszeichen, dessen Anforderungen zwar nicht ganz mit denen des Blauen Engels übereinstimmen (s. Det. Übersichtstabelle / Reiter Lokale Umwelt), aber insgesamt ebenfalls anspruchsvoll sind.

Quellen

für BNB anzeigen . . .

Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:

für Dämmstoffe in Innenräumen anzeigen . . .

RAL Vergabegrundlage für Umweltzeichen: Blauer Engel DE-UZ 132 Emissionsarme Wärmedämmstoffe und Unterdecken für die Anwendung in Gebäuden Ausgabe Januar 2020 (Zugriff 03/2021)