Materialökologische Anforderungen: Dämmstoffe in Innenräumen
Informationen zu den Anforderungen an Dämmstoffe in Innenräumen
Besondere Hinweise und Hintergrundinformationen zu den Anforderungen an Dämmstoffe in Innenräumen Inhalt aufklappen | |
Im Rahmen der Bewertung nach BNB_BN_1.1.6 (Risiken für die lokale Umwelt, Erläuterungen s.u. "Allgemeine Informationen ..." + "Lokale Umwelt") werden Anforderungen in Bezug auf 6 Schadstoffgruppen formuliert. Für mineralische und nicht mineralische Dämmstoffe in Innenräumen sind demnach die hervorgehobenen Schadstoffgruppen zu bewerten: 1 Gefährliche und besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) Geltungsbereich / Interpretation Pos. 36bKriteriensteckbrief 1.1.6 nennt in Pos. 36b als betroffene Bauproduktgruppe "Dämmstoffe", als Bauprodukttyp "mineralische und nicht mineralische Innendämmungen". Im typischen Einsatzbereich, der als beispielhaft und nicht als erschöpfend angesehen werden muss, werden "Innendämmungen in Aufenthaltsräumen an Wand, Decke, Bodenplatte, Raumtrennwänden, bei Holzrahmen- und Holztafelbauweise" genannt. Eine Interpretation, dass die Anforderung deshalb nur in Aufenthaltsräumen gilt, lässt diese Darstellung u.E. nicht zu. Die Anforderung wird daher in Wecobis für Dämmstoffe in Innenräumen formuliert, wie z.B. Trittschalldämmungen, Dämmstoffe in Ständerwänden oder für akustische Zwecke. Verlegeunterlagen können hier nicht gemeint sein, da diese nicht im Geltungsbereich des Blauen Engel DE-UZ 132 liegen, der aber in QN5 gefordert wird, s.u. zusätzlicher Hinweis zur Trittschalldämmung und Verlegeunterlagen. Die folgenden Textbausteine gelten daher für Dämmstoffe in Innenräumen (z.B. Wand, Decke, Bodenplatte, Raumtrennwände, Holzrahmen- und Holztafelbauweise). Sie gelten nicht für Verlegewerkstoffe oder Dämmstoffe für die Haustechnik. Blauer Engel DE-UZ 132 - Für welche Materialien ist ein Gleichwertigkeitsnachweis nötig bzw. möglich? | |
Wo finde ich weitere Hilfestellung und Informationen zur Umwelt- und Gesundheitsrelevanz von Dämmstoffen in Innenräumen? Gibt es auch eine Übersicht mit Umweltzeichen (z.B. Blauer Engel) oder anderen Deklarationen (z.B. GISCODE, EPD)? Inhalt aufklappen | |
Weitere ausführliche Informationen finden sich in WECOBIS in den jeweiligen Produktgruppen zu den verschiedenen Dämmstoffarten (Dämmstoffe aus mineralischen, nachwachsenden oder synthetischen Rohstoffen) und dort z.B. in den Reitern Ausschreibung, Bewertungssysteme, Zeichen & Deklarationen oder zum Lebenszyklus. |
Allgemeine Informationen + FAQ zu den Anforderungen und Textbausteinen
Worauf basieren die materialökologischen Anforderungen und Textbausteine für Planung und Ausschreibung in WECOBIS? Inhalt aufklappen | |
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren derzeit im Wesentlichen auf den Kriteriensteckbriefen zu "Risiken für die lokale Umwelt" (BNB_BN_1.1.6), zur "Innenraumlufthygiene" (BNB_BN_3.1.3), zu "Rückbau, Trennung und Verwertung" (BNB_BN_4.1.4) sowie gegebenenfalls zu anderen baustoffrelevanten Einzelaspekten des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMI) / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau. In den Reitern "Innenraumluft" oder "Rückbau, Klima ... " (Erläuterung s.u.) werden ggf. auch mögliche weitergehende Anforderungen zur Emissions- und Schadstoffminderung dargestellt. Grundlage dafür bilden allgemeine Nachhaltigkeitsaspekte (z.B. Förderung nachwachsender Rohstoffe, Ressourcenschonung, kreislaufgerechtes Bauen / Cradle-to-Cradle) Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt"Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6 zielt auf die Reduktion bzw. Vermeidung von Bauprodukten, die aufgrund ihrer Schadstoffgehalte oder Schadstofffreisetzungen ein Risikopotenzial für die Umweltmedien Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft sowie gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Anreicherung in den Nahrungsketten oder Verunreinigung der Innenraumluft verursachen können. Dies bezieht sich auf die Verarbeitung auf der Baustelle und auf die Nutzungsphase sowohl innen als auch außen liegender Produkte. Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 "Innenraumlufthygiene"Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 zielt auf die Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten, damit es zu keinen negativen Effekten hinsichtlich der Befindlichkeit und gesundheitlichen Beeinträchtigung der Raumnutzer aufgrund verunreinigter Innenraumluft kommt. Kriteriensteckbrief BNB_BN_4.1.4 "Rückbau, Trennung, Verwertung"Kriteriensteckbrief BNB_BN 4.1.4 "Rückbau, Trennung und Verwertung" zielt auf die Einsparung von Deponieraum, Rohstoffen und Produktionsenergie. Im Rahmen der Bewertung des Kriteriensteckbriefs werden die Bauelemente eines Gebäudes deshalb eingestuft bezüglich ihrer
Die Bauprodukte müssen außerdem so beschaffen sein, dass beim Abriss keine gefährlichen Abfälle anfallen. Hinweis zur Bewertung nach BNB: Tipp für die PlanungIm Reiter "BNB-Kriterien" der Standard-Datenblätter in WECOBIS wird die jeweilige Bauproduktgruppe (z.B. Dispersionslackfarben) hinsichtlich BNB-Kriterien eingeordnet. Damit lassen sich z.B. folgende Fragen beantworten: Welche Einzelkriterien kann eine Produktgruppe, z.B. Dispersionslackfarben, i.d.R. erfüllen oder auch nicht erfüllen? Welche Einschränkungen bestehen für eine Produktgruppe? | |
Was hat es mit "QNG" und dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude auf sich? Warum sind manche Anforderungen damit markiert? Inhalt aufklappen | |
BEG + KFN - Förderung für Nachhaltigkeits-Klasse und Klimafreundlichen Neubau mit dem QNGDer Bund fördert im Rahmen der "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) seit 1. Juli 2021 Nachhaltigkeitszertifizierungen bei Neubauten (= Klimafreundlicher Neubau mit QNG) und bei der Sanierung von Nichtwohngebäuden (NH-Klasse). Der erforderliche Nachweis für die Förderung erfolgt über die Vergabe des gebäudebezogenen QNG. Das QNG („Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“) ist ein staatliches Qualitätssiegel für Gebäude. Voraussetzung für die Vergabe des Qualitätssiegels ist ein Nachweis der Erfüllung allgemeiner und besonderer Anforderungen an die ökologische, soziokulturelle und ökonomische Qualität von Gebäuden. Anforderungen an die Schadstoffvermeidung in BaumaterialienDazu gehören auch materialökologische Anforderungen, die auf den Anforderungen in Kriteriensteckbrief BNB_1.1.6 (s.o.) basieren. Eine Übersichtstabelle zu den "Qualitätsanforderungen an die Schadstoffvermeidung in Baumaterialien" findet man im QNG-Anforderungskatalog / Anhangdokument 313. In der Regel folgen diese besonderen QNG-Anforderungen einem mittleren Niveau in BNB_1.1.6.. Markierung der QNG-Anforderungen in WECOBISDa die Anforderungen an Baumaterialien im QNG mit bestimmten BNB-Anforderungen (i.d.R. QN3) übereinstimmen, sind die jeweiligen QNG-Anforderungen im Reiter "Lokale Umwelt" produktgruppenspezifisch markiert, zum einen in der Bezeichnung des Unterreiters (z.B. QN3 = QNG), zum anderen im Unterreiter "Übersicht" in der Übersichtstabelle. | |
Ich will mein Gebäude gar nicht zertifizieren. Was nützen mir dann materialökologische Anforderungen nach BNB? Inhalt aufklappen | |
Auch wenn ein Gebäude nicht im Rahmen eines Bewertungssystems zertifiziert werden soll, bilden die einzelnen Kriteriensteckbriefe eine gute Grundlage, Orientierung und Hilfestellung für die Umsetzung ökologischer Aspekte in der Gebäudeplanung. Das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMI) ist ein öffentlich zugängliches und transparentes Instrument. Alle Kriteriensteckbriefe können auch einzeln abgerufen und frei verwendet werden. In den WECOBIS Planungs- und Ausschreibungshilfen gibt es deshalb Anforderungen und Textbausteine, die sich an materialrelevanten Einzelkriterien des Bewertungssystems orientieren (z.B. Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt" und Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 "Innenraumlufthygiene"). Die verschiedenen Qualitätsniveaus in den Kriteriensteckbriefen bieten zudem die Möglichkeit, sich - abhängig von den projektspezifischen Anforderungen und Möglichkeiten - für ein Anforderungsniveau zu entscheiden. Es wird jedoch empfohlen, soweit möglich ein hohes Anforderungsniveau anzustreben. Denn um die Risiken für die lokale Umwelt möglichst gering zu halten bzw. eine gute Luftqualität sicherzustellen, ist eine sorgfältige Auswahl schadstoff-und emissionsarmer Bauprodukte erforderlich. Tipp für die Planung: | |
Welche Informationen findet man in den Reitern "Lokale Umwelt", "Innenraumluft", "Rückbau, Klima ..."? Warum sieht man nicht immer alle Reiter? Inhalt aufklappen | |
Die in WECOBIS dargestellten materialökologischen Anforderungen sind in verschiedene Themenbereiche untergliedert. Diese sind derzeit "Lokale Umwelt", "Innenraumluft" und "Rückbau, Klima ...". | |
Wo finde ich Textbausteine? Wie sind die Textbausteine aufgebaut? Inhalt aufklappen | |
Textbausteine finden sich in den jeweiligen Themenreitern (z.B. "Lokale Umwelt", "Innenraumluft", "Rückbau, Klima ..."). Dort wird nach Anwählen des Reiters zunächst eine Übersicht aufgerufen, die alle ggf. folgenden Anforderungen als Kurztext mit den wichtigsten Nachweismöglichkeiten darstellt. Über den Button "Textbaustein kopieren" besteht die Möglichkeit, die einfach formatierte kurze Leistungsbeschreibung in die Zwischenablage zu kopieren und anschließend direkt in ein Ausschreibungsprogramm einzufügen. | |
Wie können die Textbausteine konkret genutzt werden? Inhalt aufklappen | |
Anwendungsmöglichkeiten der Textbausteine
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Allgemeine Hinweise zu Dokumentation und Nachweisen, sowie zu Nachweisen über geeignete Umweltzeichen oder Gütesiegel Inhalt aufklappen | |
Allgemeine Hinweise zu Dokumentation und NachweisenIn Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6 finden sich Informationen zur Dokumentation und den erforderlichen Nachweisen. In Abhängigkeit von Produkt- und Schadstoffgruppe können das zum Beispiel Herstellerauskunft nach REACH, Leistungserklärung zur CE-Kennzeichnung,allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ), PDB (Produktdatenblatt), TM (technisches Merkblatt), SDB (Sicherheitsdatenblatt), begründete Herstellererklärung oder EPDs (Umwelt-Produktdeklaration) sein. Unter anderem sind dort auch der Umfang der Dokumentationspflicht, die einzelnen Nachweisdokumente und geeignete Analysemethoden erläutert. Zu beachten ist immer, dass bei freiwilligen Unterlagen, die nicht gesetzlich oder durch Verordnung vorgeschriebenen sind, die Angaben zu relevanten Schadstoffen unterschiedlich oder eventuell auch gar nicht enthalten sein können. Das bedeutet, dass beispielsweise PDB oder TM nur zum Nachweis durch den Hersteller dienen können, wenn hier auch hinreichende Angaben zu einer bestimmten Schadstoffgruppe gemacht werden. Das Fehlen von Angaben zu einer Schadstoffgruppe in diesen oder ähnlichen Dokumenten stellt keinesfalls sicher, dass diese in dem Produkt nicht enthalten sind, da es keine verbindlichen Vorgaben zu diesen Dokumenten gibt. Auch ein Sicherheitsdatenblatt unterliegt keiner Regelung über seinen Inhalt, wenn es für eine Produktgruppe nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Leistungserklärung, abZ und Sicherheitsdatenblatt werden in WECOBIS i.d.R. nur als Nachweismöglichkeit angegeben, wenn sie gesetzlich vorgeschrieben sind. Hinweise zur Nachweisführung über geeignete Umweltzeichen oder DeklarationenEin Konformitätsnachweis kann auch durch geeignete Umweltzeichen oder Gütesiegel, z. B. Blauer Engel, natureplus-Qualitätszeichen, Österreichisches Umweltzeichen oder andere Produktdeklarationen erfolgen. Bekannte Nachweismöglichkeiten über Umweltzeichen und Gütesiegel sind jeweils am Ende der stofflichen Anforderungen aufgeführt. Sie haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Daher kann es durchaus weitere Umweltzeichen oder Gütesiegel geben, die als Konformitätsnachweis geeignet sind. | |
Rechtliche Hinweise für die Verwendung der Textbausteine Inhalt aufklappen | |
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren derzeit im Wesentlichen auf den Kriteriensteckbriefen zu "Risiken für die lokale Umwelt" (BNB_BN_1.1.6), zur "Innenraumlufthygiene" (BNB_BN_3.1.3), zu "Rückbau, Trennung und Verwertung" (BNB_BN_4.1.4) sowie gegebenenfalls zu anderen baustoffrelevanten Einzelaspekten des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMI) / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau. Die gestellten Anforderungen zur Reduktion von problematischen Stoffen in Bauprodukten beziehen sich auf Maßnahmen, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Die Einhaltung aller gesetzlichen Regelungen im Hinblick auf Schadstoffe wird vorausgesetzt. Werden die Textbausteine einer Angebotseinholung oder Ausschreibung zugrunde gelegt und in die Leistungsbeschreibung eingearbeitet, hat der Ersteller der Leistungsbeschreibung und / oder die ausschreibende Stelle die Rechtssicherheit und die Aktualität der Texte eigenverantwortlich zu prüfen. Die Texte müssen der Struktur und dem Aufbau der jeweiligen Leistungsbeschreibung angepasst werden. Sowohl die inhaltlichen Grundlagen der Textbausteine als auch die Rechtslage sind in einer ständigen Entwicklung. Die Betreiber und die Geschäftsstelle von WECOBIS lehnen daher jede Verantwortung für die Aktualität und die Rechtssicherheit ab. Bei vollständiger Verwendung der Textbausteine wird empfohlen, den Planungs- bzw. den Ausschreibungsunterlagen ggf. die jeweiligen Kriteriensteckbriefe als Anlage beizufügen oder zumindest auf diese zu verweisen. |
Infos zum Reiter "Lokale Umwelt"
Worum geht es im Reiter "Lokale Umwelt"? Inhalt aufklappen | |
Im Reiter "Lokale Umwelt" wird das von Bauprodukten ausgehende Risiko für die Umweltmedien Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft sowie für gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Anreicherung in den Nahrungsketten oder für Verunreinigung der Innenraumluft behandelt. Die Anforderungen basieren auf Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt" des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des BMI / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau. Der Steckbrief teilt die Anforderungen in 5 Qualitätsniveaus (QN1 – QN5) ein, wobei QN5 das höchste Qualitätsniveau mit den strengsten Anforderungen darstellt. Tipp für die PlanungIm Reiter "Bewertungssysteme" der Standard-Datenblätter in WECOBIS wird die jeweilige Bauproduktgruppe (z.B. Elastomer-Bodenbeläge) hinsichtlich BNB-Kriterien eingeordnet. Damit lassen sich z.B. folgende Fragen beantworten: Welche Einzelkriterien kann eine Produktgruppe, z.B. Elastomer-Bodenbeläge, i.d.R. erfüllen oder auch nicht erfüllen? Welche Einschränkungen bestehen für eine Produktgruppe? | |
Was helfen mir die Übersichtstabellen? Was bedeutet BNB, QNG, QN1, QN2 usw.? Warum fehlt manchmal ein QN? Welche Bedeutung haben die Icons in der Mitte der detaillierten Übersichtstabelle? Inhalt aufklappen | |
Die Übersichtstabellen im Reiter "Lokale Umwelt" zeigen die materialökologischen Einzelanforderungen des Kriteriensteckbriefs BNB_BN_1.1.6 „Risiken für die lokale Umwelt" des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des BMI. Der Kriteriensteckbrief teilt die Anforderungen in 5 Qualitätsniveaus (QN1 – QN5) ein. QN5 ist dabei das höchste Qualitätsniveau mit den strengsten Anforderungen. QN1 betrifft ausschließlich die Produktdokumentation und -deklaration und gilt als Mindestanforderung. Die qualitative Bewertung der Bauprodukte erfolgt erst ab QN2 bis QN5. Voraussetzung für QN2 bis QN5 ist immer auch die Erfüllung der Mindestanforderungen gemäß QN1. Es wird nicht empfohlen, allein QN1 als Ziel für die Bauproduktauswahl zu definieren. Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)Erläuterungen zum QNG siehe oben "Allgemeine Informationen" / zweite Frage "Fehlende" QNsIn einigen Fällen gibt es keinen Unterschied in den Anforderungen von verschiedenen Qualitätsniveaus. Das lässt sich auch in den Übersichtstabellen ablesen. Textbausteine finden sich dann nur für das jeweils höchste QN (z.B. nur QN5 und kein QN4, wenn die Anforderungen von QN4 und QN5 gleich sind). Erläuterung der Tabellenstruktur der "Detaillierten Übersichtstabelle"In der Vertikalen teilt sich die Tabelle in 2 Hauptbereiche. In der linken Hälfte der Tabelle finden sich die materialökologischen Anforderungen. Neben der Anforderung selbst gibt die Tabelle noch Auskunft darüber, für welches Qualitätsniveau die jeweilige Anforderung besteht und welches Schutzziel damit angestrebt wird. Die rechte Hälfte der Tabelle gibt darüber Auskunft, wie der Nachweis für die jeweilige Einzelanforderung erbracht werden kann. Dabei wird zunächst der Standardnachweis entsprechend der Anforderung genannt. Das kann auch der Blaue Engel sein, wenn dieser als Anforderung genannt ist. Anschließend folgen Hinweise auf weitere Nachweismöglichkeiten wie z.B. weitere Umweltzeichen, andere Produktdeklarationen oder chem. Analysen. In der Horizontalen gliedert sich die Tabelle in sinnvolle Abschnitte, die den ansteigenden Qualitätsniveaus im Kriteriensteckbrief 1.1.6 folgen. IconsDie Icons in der Spalte "Hauptziel der Anforderung" verdeutlichen übersichtlich, welches Schutzziel mit einer Anforderung angesprochen wird (siehe Legende unter der Übersichtstabelle). Letztlich ist es fast nie so, dass mit einer Anforderung nur ein Schutzziel angestrebt wird. Meist sind mehrere Bereiche oft auch indirekt betroffen. Die Icons dürfen deshalb nur zur Orientierung dienen - ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Ausschließlichkeit. Auch die sorgfältige Dokumentation der verwendeten Baumaterialien und Stoffe leistet einen indirekten Beitrag und ist deshalb grundsätzlich mit dem Baum für "lokale Umwelt" markiert. Nachweismöglichkeiten über geeignete Umweltzeichen oder DeklarationenZum Teil werden in Kriteriensteckbrief 1.1.6. freiwillige Produktkennzeichnungen, z.B. der „Blaue Engel" genannt (s. ggf. Spalte "Standardnachweise entsprechend Anforderung"). Gleichwertige Produkte, d.h. Produkte, welche die Anforderungen erfüllen, aber nicht mit dem „Blauen Engel" gekennzeichnet sind, sind hier zugelassen. Der Nachweis der Gleichwertigkeit ist dabei nur für die in Kriteriensteckbrief 1.1.6 genannten Schadstoffgruppen erforderlich. Aus diesem Grund werden für die Anforderung „Blauer Engel" hier die relevanten Einzelanforderungen aus den jeweiligen Vergaberichtlinien genannt. Produkte mit dem „Blauen Engel" erfüllen diese Einzelanforderungen automatisch. Wenn auch andere Zeichen oder Deklarationen bekannt sind, die diese Anforderungen erfüllen, sind sie bei der jeweiligen Einzelanforderung in der Spalte "Umweltzeichen" aufgeführt. Sie haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Daher kann es durchaus weitere Umweltzeichen oder Gütesiegel geben, die als Konformitätsnachweis geeignet sind. Tipp für die PlanungEine umfangreiche Übersicht zu Umweltzeichen und Deklarationen mit vielen Erklärungen findet sich in jeder Produktgruppe im Reiter Zeichen & Deklarationen. | |
Wo finde ich die Textbausteine? Inhalt aufklappen | |
Die Übersichtstabellem zeigen alle Anforderungen zum Thema "Lokale Umwelt" in Kurzform. Im Reiter "Erläuterung" finden sich neben allgemeinen Hinweisen zur Verwendung der Anforderungen und Textbausteine auch besondere Hinweise und Hintergrundinformationen zur jeweiligen Produktgruppe. QN1 betrifft ausschließlich die Produktdokumentation und -deklaration und gilt als Mindestanforderung. Die qualitative Bewertung der Bauprodukte erfolgt erst ab QN2 bis QN5. Werden in mehreren aufeinanderfolgenden QNs dieselben Anforderungen gestellt, ist nur das höchste dieser QNs dargestellt (z.B. bei gleichen Anforderungen in QN2-4 nur QN4). Voraussetzung für QN2 bis QN5 ist immer auch die Erfüllung der Mindestanforderungen gemäß QN1. Es wird nicht empfohlen, allein QN1 als Ziel für die Bauproduktauswahl zu definieren. BeispielIm Reiter QN5 finden sich die Textbausteine für alle Anforderungen, die zur Erfüllung von Qualitätsniveau 5 gemäß Kriteriensteckbrief 1.1.6 erforderlich sind, einschließlich der Mindestanforderungen aus QN1. "Fehlende" QNsIn einigen Fällen gibt es keinen Unterschied in den Anforderungen von verschiedenen Qualitätsniveaus. Das lässt sich auch in der Übersichtstabelle ablesen. Textbausteine finden sich dann nur für das jeweils höchste QN (z.B. nur QN5 und kein QN4, wenn die Anforderungen von QN4 und QN5 gleich sind). | |
Warum können die Textbausteine zu den einzelnen QNs nicht kürzer gefasst werden? Inhalt aufklappen | |
In Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt"(BNB_BN_1.1.6) des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) wird oft ersatzweise für Einzelanforderungen auf freiwillige Produktkennzeichnungen wie Umweltzeichen (z.B. Blauer Engel) als Hauptanforderung verwiesen. Diese stellen meist umfangreiche materialökologische Anforderungen an das Produkt. Im Rahmen der Zertifizierung nach BNB ist es zulässig, vergleichbare Nachweise heranzuziehen. Dieser Konformitätsnachweis kann z.B. direkt über andere Produktkennzeichnungen mit denselben Anforderungen erfolgen. (Hilfe dazu s. Reiter Übersicht und Nachweis in den Textbausteinen). Hat das Produkt jedoch keine passende Produktkennzeichnung, muss jede relevante Einzelanforderung der ursprünglich geforderten Produktkennzeichnung nachgewiesen werden. Einem privaten Auftraggeber steht es u.U. frei, ein Produkt zu fordern, das über die entsprechende Produktkennzeichnung verfügt, ohne dass er hierzu auch den gesamten Anforderungskatalog aufzählen muss. Er kann dann die Textbausteine mit den materialökologischen Anforderungen, mit Bezugnahme auf die entsprechende Produktkennzeichnung, erheblich verkürzen. Sind solche Produktkennzeichnungen den Anforderungen zugrunde gelegt, so werden diese zu Beginn der Textbausteine benannt. Tipps für weitere Informationen zum Thema
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Infos zum Reiter "Innenraumluft"
Worum geht es im Reiter "Innenraumluft"? Inhalt aufklappen | |
Der Reiter "Innenraumluft" soll darüber Auskunft geben, inwieweit Anforderungen an die jeweilige Bauproduktgruppe hinsichtlich Innenraumluftqualität bereits in den Anforderungen zur "Lokalen Umwelt" berücksichtigt sind. Gegebenenfalls werden hier zusätzliche produktgruppenspezifische Anforderungen an besonders emissionsarme Produkte genannt, die zur weitergehenden Absicherung eines hohen Erfüllungsgrades bei der Bewertung der Raumluftqualität beitragen können. Die Anforderungen an Bauprodukte hinsichtlich Innenraumluftqualität sollen zur Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten beitragen, damit es zu keinen negativen Effekten hinsichtlich der Befindlichkeit und gesundheitlichen Beeinträchtigung der Raumnutzer aufgrund verunreinigter Innenraumluft kommt. In WECOBIS wird nur die Raumluftmessung auf den Formaldehyd- und TVOC-Gehalt des Kriteriensteckbriefs 3.1.3 betrachtet, da diese materialrelevant ist. Kriteriensteckbrief 3.1.3 selbst stellt keine direkten Materialanforderungen. Der Erfüllungsnachweis erfolgt über die Ergebniskontrolle. Erfahrungsgemäß lassen sich die Referenz- und Zielwerte aber dann erreichen, wenn die Auswahl und Verwendung der eingesetzten Materialien auf einem ganzheitlichen Konzept zur Vermeidung von Emissionen aus Bauprodukten basiert. In der Regel lassen die Anforderungen des höchsten Qualitätsniveaus QN5 des Kriteriensteckbriefs BNB_BN_1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt" (siehe Reiter "Lokale Umwelt") in Bezug auf VOC und Formaldehyd-Emissionen auch einen hohen Erfüllungsgrad für Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 erwarten. Zum Teil werden aber auch weitergehende Produktanforderungen genannt, die über die Anforderungen in QN5 hinausgehen. Diese werden dann im Reiter "Innenraumluft" als zusätzliche Anforderungen / Textbausteine TBplusi dargestellt. Im Unterreiter "Anforderungen / Textbausteine" findet man den vollständigen Textbaustein (TBplusi = QN5 + empfohlene Zusatzanforderung). Ein Textbaustein, mit dem Planungs- und Baubeteiligte gewerkeübergreifend über die geplante Raumluftmessung informiert werden können, findet sich unter "Planungsziele Innenraumluft". Hinweis zur Bewertung nach BNB: Tipp für produktgruppenspezifische HintergrundinfosIm Reiter "Erläuterung" finden sich neben allgemeinen Hinweisen zur Verwendung der Anforderungen und Textbausteine auch besondere Hinweise und ggf. wichtige Hintergrundinformationen zur jeweiligen Produktgruppe. Diese können z.B. auch die Innenraumluftqualität betreffen. | |
Was helfen mir die Übersichtstabellen? Welche Bedeutung haben die Icons in der Mitte der detaillierten Übersichtstabelle? Inhalt aufklappen | |
Die Übersichtstabellen im Reiter "Innenraumluft" zeigen die materialökologischen Anforderungen in Anlehnung an Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 „Innenraumlufthygiene" des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des BMI. Erläuterung der Tabellenstruktur der detaillierten ÜbersichtstabelleIn der Vertikalen teilt sich die Tabelle in 2 Hauptbereiche. In der linken Hälfte der Tabelle finden sich die materialökologischen Anforderungen. Neben der Anforderung selbst gibt die Tabelle noch Auskunft darüber, welches Schutzziel damit angestrebt wird. Die rechte Hälfte der Tabelle gibt darüber Auskunft, wie der Nachweis für die jeweilige Einzelanforderung erbracht werden kann. Dabei werden zunächst ggf. vorhandene Umweltzeichen genannt, die einen einfachen Konformitätsnachweis ermöglichen. Anschließend folgen Hinweise auf weitere Nachweismöglichkeiten wie z.B. andere Produktdeklarationen oder chem. Analysen. In der Horizontalen gliedert sich die Tabelle in 2 Abschnitte. Zwischen den Anforderungen unter "Lokale Umwelt" (gemäß BNB_BN_1.1.6) und unter "Innenraumluft" (gemäß BNB_BN_3.1.3) besteht ein enger Zusammenhang. Im ersten Abschnitt werden daher ggf. Anforderungen genannt, die unter "Lokale Umwelt" zu finden sind und bereits zu einem höheren Erfüllungsgrad bei der Bewertung der Raumluftqualität nach BNB_BN_3.1.3 beitragen. IconsDie Icons in der Spalte "Hauptziel der Anforderung" verdeutlichen übersichtlich, welches Schutzziel mit einer Anforderung angesprochen wird (siehe Legende unter der Übersichtstabelle). Letztlich ist es fast nie so, dass mit einer Anforderung nur ein Schutzziel angestrebt wird. Meist sind mehrere Bereiche oft auch indirekt betroffen. Die Icons dürfen deshalb nur zur Orientierung dienen - ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Ausschließlichkeit. Auch die sorgfältige Dokumentation der verwendeten Baumaterialien und Stoffe leistet einen indirekten Beitrag und ist deshalb grundsätzlich mit dem Baum für "lokale Umwelt" markiert. | |
Wann und wo finde ich Textbausteine im Reiter "Innenraumluft"? Inhalt aufklappen | |
Die Übersichtstabellen zeigen alle Anforderungen zum Thema "Innenraumluft" in Kurzform. | |
Wie sind die Textbausteine zur Innenraumlufthygiene aufgebaut? Was bedeutet Textbausteine Teil 1 (Planungsziele Innenraumluft) und Textbausteine Teil 2 (Produktanforderungen zur Innenraumlufthygiene)? Inhalt aufklappen | |
In WECOBIS werden Empfehlungen zu Material- und Produktanforderungen gegeben, die zu einer guten Luftqualität und damit zu einem guten Ergebnis der Raumluftmessung der VOC- und Formaldehyd-Konzentration im Innenraum gemäß Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 "Innenraumlufthygiene" des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) beitragen sollen. Die Textbausteine werden in 2 separaten Textteilen angeboten:
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Wie können die Textbausteine Teil 1 "Planungsziele Innenraumluft" verwendet werden? Inhalt aufklappen | |
Hinweis: Bei Textbaustein Teil 1 handelt es sich um einen gewerkeübergreifenden Textbaustein. Er befindet sich in einem eigenen Datenblatt. Textbausteine Teil 1 - Allgemeine Standardbeschreibung und Ankündigung RaumluftmessungDer Textbaustein kann verwendet werden, um sämtliche Planungs- und Baubeteiligte über die Bewertung und Sicherstellung der Innenraumlufthygiene durch Raumluftmessung in Bezug auf flüchtige organische Verbindungen (VOC) und Formaldehyd gemäß Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 "Innenraumlufthygiene" des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) in Kenntnis zu setzen. Gemessen werden die flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) und Formaldehyd. Die Planungs- und Baubeteiligten werden durch die Beschreibung und Ankündigung der Raumluftmessung über ihre Durchführung, die Zielvorgaben und die etwaigen Auswirkungen bei Nichteinhaltung der damit verbundenen relevanten Produktanforderung informiert. Der Textbaustein kann zur allgemeinen Beschreibung der Planungs- und Qualitätssicherungsstandards sowie als Teil der allgemeinen Beschreibung der Bauaufgabe, als Hinweistext oder als Vorbemerkung in Leistungsverzeichnissen verwendet werden. Zu den Anforderungen von Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 in Bezug auf Kohlendioxidgehalt (Außenluftvolumenstrom) und mikrobiologische Situation werden in WECOBIS keine Angaben gemacht, da es sich nicht um materialspezifische Eigenschaften handelt, siehe hierzu auch oben stehende "Allgemeine Informationen und Hinweise zu den Textbausteinen". In Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 wird die Raumluftmessung zu VOC und Formaldehyd im Innenraum wie folgt bewertet: Wichtiger Hinweis zum Formaldehyd-Richtwert: Auch wenn ein Gebäude nicht nach BNB zertifiziert werden soll, sollten Planungsziele zugrunde gelegt werden, die sich z.B. an diesen Qualitätsniveaus orientieren können. In Textbausteine Teil 1 werden daher die Anforderungen für alle 3 Qualitätsniveaus angegeben. Der Anwender soll dabei eine Auswahl treffen, welches Ziel (QN) für das Projekt als Zielvorgabe festgelegt ist. | |
Wie können die Textbausteine Teil 2 "Produktanforderungen zur Innenraumlufthygiene" verwendet werden? Inhalt aufklappen | |
Textbausteine Teil 2 - Produktanforderungen InnenraumlufthygieneDie Textbausteine enthalten Empfehlungen für bauproduktgruppenspezifische Materialanforderungen, die geeignet sind - unter gleichzeitiger Beachtung der Anforderungen an den Kohlendioxidgehalt und die mikrobiologische Situation - eine gute Luftqualität im Innenraum sicherzustellen und die Erfüllung eines hohen Anforderungsniveaus (hohe Punktezahl) gemäß Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3, Teilkriterium " Flüchtige organische Stoffe (VOC) und Formaldehyd" zu ermöglichen. Mit Hilfe der Textbausteine können die Materialanforderungen in Entwurfs- / Ausführungs- und Detailplanung sowie in den Leistungsverzeichnissen des Bauvertrages beschrieben werden. Die Anforderung, möglichst emissionsarme Baumaterialien zu verwenden, wird häufig bereits durch die höheren Qualitätsniveaus des Kriteriensteckbriefs BNB_BN_1.1.6 "Lokale Umwelt" vorgegeben. Bei einzelnen Bauprodukten und Anwendungen können aber weitergehende Spezifikationen oder zusätzliche Anforderungen sinnvoll sein. Im Rahmen des Kriteriensteckbriefs BNB_BN_3.1.3 "Innenraumlufthygiene" werden Raumluftmessungen in exemplarischen Räumen bewertet. Es bestimmt daher immer die Summe der Emissionen aller hierfür relevanten Materialien und Bauprodukte insgesamt das Ergebnis. |
Infos zum Reiter "Rückbau, Klima ..."
Worum geht es im Reiter "Rückbau, Klima ..."? Inhalt aufklappen | |
Der Reiter "Rückbau, Klima ..." soll darüber Auskunft geben, inwieweit neben "Lokale Umwelt" und "Innenraumluft" Anforderungen hinsichtlich weiterer Nachhaltigkeitsaspekte (z.B. Förderung nachwachsender Rohstoffe, Ressourcenschonung, kreislaufgerechtes Bauen / Cradle-to-Cradle) für die jeweilige Produktgruppe auf Baustoffebene relevant sein und ggf. zusätzlich berücksichtigt werden können. Mögliche Themen sind hier z.B.
Rückbau, Trennung, VerwertungDie Anforderungen zum Thema "Rückbau" dienen der
Ziele sind somit die Einsparung von Deponieraum, Rohstoffen und Produktionsenergie. WECOBIS orientiert sich hier an den Anforderungen von Kriteriensteckbrief BNB_BN 4.1.4 "Rückbau, Trennung und Verwertung" des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des BMI / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau. Gemäß Kriteriensteckbrief 4.1.4 werden die Bauelemente eines Gebäudes eingestuft bezüglich ihrer
Die Bauprodukte müssen außerdem so beschaffen sein, dass beim Abriss keine gefährlichen Abfälle anfallen. Anforderungen zur Verwertbarkeit in WECOBIS Aussagen zur Trennbarkeit in WECOBIS Keine Aussagen zur Rückbaufähigkeit in WECOBIS Hinweis zur Bewertung nach BNB: | |
Was helfen mir die Übersichtstabellen? Welche Bedeutung haben die Icons in der Mitte der detaillierten Übersichtstabelle? Inhalt aufklappen | |
Die Übersichtstabellen im Reiter "Rückbau, Klima ..." zeigen materialökologische Anforderungen in Anlehnung an Kriteriensteckbrief BNB_BN 4.1.4 "Rückbau, Trennung und Verwertung" des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des BMI, sowie ggf. weitere Nachhaltigkeitsaspekte betreffende Anforderungen. (genaue Erläuterung siehe oben "Worum geht es im Reiter "Rückbau"?) Erläuterung der Tabellenstruktur der detaillierten ÜbersichtstabelleIn der Vertikalen teilt sich die Tabelle in 2 Hauptbereiche. In der linken Hälfte der Tabelle finden sich die materialökologischen Anforderungen. Neben der Anforderung selbst gibt die Tabelle noch Auskunft darüber, welches Schutzziel damit angestrebt wird. Die rechte Hälfte der Tabelle gibt darüber Auskunft, wie der Nachweis für die jeweilige Einzelanforderung erbracht werden kann. Dabei werden zunächst ggf. vorhandene Umweltzeichen genannt, die einen einfachen Konformitätsnachweis ermöglichen. Anschließend folgen Hinweise auf weitere Nachweismöglichkeiten wie z.B. andere Produktdeklarationen oder chem. Analysen. In der Horizontalen gliedert sich die Tabelle in 2 Abschnitte. Zwischen den Anforderungen unter "Lokale Umwelt" (gemäß BNB_BN_1.1.6) und unter "Rückbau" (gemäß BNB_BN 4.1.4) besteht bereits ein Zusammenhang. Im ersten Abschnitt werden daher Anforderungen genannt, die unter "Lokale Umwelt" zu finden sind und bereits zu einem höheren Erfüllungsgrad bei der Bewertung der Verwertbarkeit nach BNB_BN 4.1.4 beitragen. IconsDie Icons in der Spalte "Hauptziel der Anforderung" verdeutlichen übersichtlich, welches Schutzziel mit einer Anforderung angesprochen wird (siehe Legende unter der Übersichtstabelle). Letztlich ist es fast nie so, dass mit einer Anforderung nur ein Schutzziel angestrebt wird. Meist sind mehrere Bereiche oft auch indirekt betroffen. Die Icons dürfen deshalb nur zur Orientierung dienen - ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Ausschließlichkeit. | |
Wann und wo finde ich Textbausteine im Reiter "Rückbau, Klima ..."? Inhalt aufklappen | |
Die Übersichtstabellen zeigen Anforderungen zum Thema "Rückbau, Klima ..." in Kurzform. |
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", verwendete Version / Stand Stand 24.11.2019: Version V 2015 (Textteil)
Die Angaben zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) beziehen sich auf
- QNG-Anforderungskatalog / Anhangdokument 3.1.3 / Schadstoffvermeidung in Baumaterialien Version 1.3 vom 18.04.2023
RAL Vergabegrundlage für Umweltzeichen: Blauer Engel DE-UZ 132 Emissionsarme Wärmedämmstoffe und Unterdecken für die Anwendung in Gebäuden Ausgabe Januar 2020 (Version 6 / Zugriff 08/2024)
Übersicht Qualitätsniveau - Anforderungen - Nachweismöglichkeiten
Dämmstoffe in Innenräumen nach BNB_BN_1.1.6, Anlage 1, Pos. 36b + QNG-313, Pos. 12.1, 12.3, 12.4
QN | Anforderungen | typische Nachweise |
QN1 = QNG | Dokumentation + Deklaration SVHC; Deklaration biozider Wirkstoffe für Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen; Mineralwolle-Dämmstoffe nur mit RAL-Gütezeichen (GefStoffV). | PDB, TM, LE, Herstellererklärung, RAL-Gütezeichen für "Erzeugnisse aus Mineralwolle" |
QN2 | Dämmstoffe aus EPS / XPS / PUR / PIR, Melamin- und Phenolharzschäume: Dämmstoffe aus EPS / XPS: Dämmstoffe aus PUR/PIR: Dämmstoffe auf Kautschuk-, PP/PE/EPDM-Basis: Ausschluss reproduktionstoxischer Borverbindungen. | PDB, TM, LE, Herstellererklärung |
QN3 = QNG | ||
QN4 | Einhaltung des AgBB-Bewertungsschemas; Dämmstoffe aus EPS / XPS / PUR / PIR, Melamin- und Phenolharzschäume zusätzlich: Dämmstoffe aus EPS / XPS zusätzlich: Dämmstoffe aus PUR/PIR zusätzlich: Dämmstoffe auf Kautschuk-, PP/PE/EPDM-Basis zusätzlich: Ausschluss reproduktionstoxischer Borverbindungen. | PDB, TM, LE, Herstellererklärung, Emissionsprüfbericht |
QN5 | Produkte gemäß Blauer Engel DE-UZ 132 oder gleichwertig. | Umweltzeichen DE-UZ 132 oder glw. |
QN = Qualitätsniveau / QNG = Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude / SVHC = besonders besorgniserregende Stoffe nach REACH / PDB = Produktdatenblatt / TM = Technisches Merkblatt / SDB = Sicherheitsdatenblatt / abZ = allgemeine bauaufsichtliche Zulassung / LE = Leistungerklärung
Die Übersicht zeigt die unterschiedlichen Anforderungen zu den Qualitätsniveaus (QN) gemäß Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) / Kriterium 1.1.6 (Risiken für die lokale Umwelt) an die jeweilige Bauproduktgruppe, sowie (mögliche) typische Nachweisdokumente, die üblicherweise zu Dokumentation und Nachweis dienen. Je nach Bauproduktgruppe gelten die gleichen Anforderungen ggf. für mehrere Qualitätsniveaus, siehe Übersichtstabelle. Textbausteine finden sich dann nur für das jeweils höchste QN (z.B. nur QN5 und kein QN4, wenn die Anforderungen von QN4 und QN5 gleich sind).
Die Mindestanforderungen an die Dokumentation und Deklaration aus QN1 sind grundsätzlich, d.h. auch in höheren QNs, einzuhalten.
QNs mit Hyperlinkfunktion verweisen direkt auf die entsprechenden Textbausteine, aktive Anforderungen mit Hyperlinkfunktion auf Seiten zur Produktrecherche.
Bei der mit "= QNG" markierten Anforderung handelt es sich auch um die für diese Produktgruppe relevante Qualitätsanforderung an die Schadstoffvermeidung in Baumaterialien für das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG) entsprechend QNG-Anforderungskatalog / Anhangdokument 313. Auch hierfür gelten immer zusätzlich die Dokumentations- und Deklarationsanforderungen aus QN1. Weitere Informationen siehe → Reiter Erläuterung
Der Planer kann anhand der kurzen Übersicht entscheiden, welche Anforderungsqualität (QN) Planungsziel sein soll. Dabei ist zu prüfen, ob geeignete Produkte am Markt verfügbar sind, die auch die weiteren Planungsanforderungen erfüllen. Soweit Anforderungen mit Verweis auf Umweltzeichen oder Labels definiert sind, kann über diese nach geeigneten Produkten recherchiert werden.
Die Textbausteine / Leistungsschreibung der Anforderungen und detaillierte Anforderungsbeschreibungen findet man in den Reitern
Übersichtstabelle | Textbausteine Qualitätsniveau QN1 (mindestens) | QN2 | QN3 | QN4 | QN5.
Nachstehende detaillierte Übersichtstabelle zeigt die Einzelanforderung sowie ggf. weitere mögliche Nachweisdokumente zu diesen auf.
Das Icon kennzeichnet dabei Anforderungen, welche die Innenraumluftqualität massgeblich verbessern können.
Besondere Hinweise + Hintergrundinformationen zu den spezifischen Anforderungen, sowie weitere grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung, FAQ) siehe oben → Reiter Erläuterung und
→ Muster-Leistungsverzeichnis mit Beispielen bzw. Fußnoten unter der Übersichtstabelle.
Detaillierte Übersichtstabelle
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Materialökologische Anforderungen mineralische und nicht mineralische Dämmstoffe in Innenräumen (einschl. Trittschalldämmung; gilt nicht für Verlegeunterlagen und Dämmstoffe für die Haustechnik) Stand 11/2020 | Nachweismöglichkeiten entsprechend Anforderung | ||||||||
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Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6 | |||||||||
Kurztext | Anforderungen gemäß Pos. 36b in Qualitätsniveau (QN) | Hauptziel der Anforderung | Standardnachweise entsprechend Anforderung | Umweltzeichen (sofern nicht Standardnachweis) | Sonstige | ||||
QN1 | QN2 | QN3 | QN4 | QN5 | |||||
Mindestanforderungen QN1 - QN5 | |||||||||
Allgemeine Produktdokumentation | + | + | + | + | + | Produktdatenblatt (PDB), Technisches Merkblatt (TM) | ./. | EPD (wenn vorh.) | |
Deklaration besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) > 0,1% *Hinweis: ab QN5 sind SVHC über den Blauen Engel zum Großteil, aber nicht vollständig ausgeschlossen. | + | + | + | + | +* | Leistungserklärung (kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage) | SVHC dürfen in Produkten mit diesen Zeichen nicht enthalten sein: Blauer Engel (DE-UZ 132) nur mit Einschränkungen3, Österr. UZ 43, Österr. UZ 44, Österr. UZ 45, natureplus Qualitätszeichen (RL0100ff, RL0300ff, RL0400ff) mit Einschränkung bei Zellulose-Dämmstoffen4 | EPD, PDB/TM mit Einschränkung1 | |
Anforderungen ab QN2 entsprechend Pos. 32a, 32b, 46b: | |||||||||
Für Dämmstoffe aus EPS / XPS / PUR / PIR, Melamin- und Phenolharzschäume gilt: Ausschluss halogenierter Treibmittel | - | + | + | + | + | Herstellererklärung | Österr. UZ 43 | EPD mit Einschränkung1, PDB/TM mit Einschränkung1 | |
Für Dämmstoffe aus Polystyrol (EPS / XPS) gilt: Ausschluss bestimmter Flammschutzmittel (HBCDD) > 0,1% Info s. Umweltbundesamt: Hintergrundpapier zu HBCD | - | + | + | + | + | Leistungserklärung (wenn in/mit dieser keine HBCDD oder keine SVHC benannt sind; kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage) | Österr. UZ 43 | EPD, wenn dort kein HBCDD (=SVHC) deklariert ist. Für EPS: BFA Qualitätssiegel, PDB/TM mit Einschränkung1 | |
Für Dämmstoffe aus Polyurethan (PUR / PIR ) gilt: Ausschluss bestimmter Flammschutzmittel (TCEP) > 0,1% | - | + | + | + | + | Leistungserklärung (wenn in/mit dieser keineTCEP oder keine SVHC benannt sind; kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage) | - | EPD, wenn dort kein TCEP (=SVHC) deklariert ist. pure life-Siegel der ÜGPU e.V. (Überwachungs-gemeinschaft Polyurethan-Hartschaum e.V.), ggf. zusätzliche Analyseergebnisse, PDB/TM mit Einschränkung1 | |
Für gummiartige Dämmprodukte auf Kautschuk- und PP/PE/EPDM-Basis gilt: Ausschluss Altreifengranulat | - | + | + | + | + | Herstellererklärung | - | EPD mit Einschränkung1, PDB/TM mit Einschränkung1 | |
Für gummiartige Dämmprodukte auf Kautschuk- und PP/PE/EPDM-Basis gilt: Ausschluss bestimmter Flammschutzmittel (CP, PBDE) > 0,1% | - | + | + | + | + | Herstellererklärung (Leistungserklärung genügt nicht, da nicht alle SVHC) | - | EPD mit Einschränkung1, ggf. zusätzliche Analyseergebnisse, PDB/TM mit Einschränkung1 | |
Für Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen gilt: Ausschluss bestimmter Flammschutzmittel (reproduktionstoxische Borverbindungen) > 0,1% *Hinweis: ab QN5 über CMR-Ausschluss des BE erfasst | - | + | + | + | +* | Leistungserklärung (wenn in/mit dieser keine Borate oder keine SVHC benannt sind; kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage) | Blauer Engel (DE-UZ 132), natureplus Qualitätszeichen (RL0100ff), allerdings nicht bei Zellulose-Dämmstoffen4, Österr. UZ 44 | EPD, wenn dort keine Borate (=SVHC) deklariert sind, PDB/TM mit Einschränkung1 | |
weitere Anforderungen ab QN4: | |||||||||
Einhaltung des AgBB-Bewertungsschemas *Hinweis: ab QN5 gelten höhere Anforderungen | - | - | - | + | (+)* | Emissionsprüfbericht | Blauer Engel (DE-UZ 132), natureplus Qualitätszeichen (RL0100ff, RL0400ff) | EPD, PDB/TM mit Einschränkung1 | |
Anforderungen ab QN5: Blauer Engel DE-UZ 1322 (von Kunstschaum-Dämmstoffen derzeit i.d.R. nicht vollständig erfüllbar) | oder gleichwertig2 hinsichtlich der Anforderungen zu gefährlichen Stoffen und SVHC, VOC + Formaldehyd, Bioziden sowie halogenierten Treibmitteln | ||||||||
Ausschluss besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) | - | - | - | - | + | Blauer Engel (DE-UZ 132) | natureplus Qualitätszeichen4 (RL0100ff, RL0400ff) mit Einschränkungen bei Zellulose-Dämmstoffen5, Österr. UZ 43, Österr. UZ 44, Österr. UZ 45 | EPD mit Einschränkung, Herstellererklärung, PDB/TM mit Einschränkung1 | |
Ausschluss4 von CMR-Stoffen der EU-Kat. 1A, 1B gemäß EG-VO 1272/2008, Kat 1 gemäß TRGS 905 | - | - | - | - | + | Blauer Engel (DE-UZ 132) | natureplus Qualitätszeichen4 (RL0100ff, RL0400ff) mit Einschränkungen bei Zellulose-Dämmstoffen5, Österr. UZ 43, Österr. UZ 44, Österr. UZ 45 | EPD mit Einschränkung1, Herstellererklärung, PDB/TM mit Einschränkung1 | |
Ausschluss4 akut toxischer, bestimmter toxischer und bestimmter gewässergefährdender Stoffe gemäß EG-VO 1272/2008 | - | - | - | - | + | Blauer Engel (DE-UZ 132) | natureplus Qualitätszeichen4 (RL0100ff, RL0400ff), Österr. UZ 43, Österr. UZ 44, Österr. UZ 45 | EPD mit Einschränkung1, Herstellererklärung, PDB/TM mit Einschränkung1 | |
Ausschluss halogenierter organischer Verbindungen *Ausschluss halogenierter Treibmittel gilt bereits ab QN2 | - | (+)* | (+)* | (+)* | + | Blauer Engel (DE-UZ 132) | natureplus Qualitätszeichen (RL0100ff, RL0400ff), Österr. UZ 43 | EPD mit Einschränkung1, Herstellererklärung, PDB/TM mit Einschränkung1 | |
Ausschluss bestimmter Flammschutzmittel | - | - | - | - | + | Blauer Engel (DE-UZ 132) | natureplus Qualitätszeichen (RL0100ff, RL0400ff), Österr. UZ 43 | EPD mit Einschränkung1, Herstellererklärung, PDB/TM mit Einschränkung1 | |
Ausschluss bestimmter Weichmacher | - | - | - | - | + | Blauer Engel (DE-UZ 132) | natureplus Qualitätszeichen (RL0100ff, RL0400ff), Österr. UZ 43 | EPD mit Einschränkung1, Herstellererklärung, PDB/TM mit Einschränkung1 | |
Ausschluss von Bioziden im Dämmstoff und in Beschichtungen | - | - | - | - | + | Blauer Engel (DE-UZ 132) | natureplus Qualitätszeichen (RL0100ff, RL0400ff) | EPD mit Einschränkung1, Herstellererklärung, PDB/TM mit Einschränkung1 | |
Beschränkung der Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) und Formaldehyd | - | - | - | - | + | Blauer Engel (DE-UZ 132) | natureplus Qualitätszeichen (RL0100ff, RL0400ff) mit Einschränkungen6 |
Diese Anforderung dient dem Schutz der lokalen Umwelt (Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft). Inhaltlich eingeschlossen ist auch der Gesundheitsaspekt Arbeitshygiene und im Prinzip auch die Innenraumluft. Diese wird allerdings mit einem eigenen Icon zusätzlich markiert. | |
Diese Anforderung dient der Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten. Sie trägt damit auch zu einem höheren Erfüllungsgrad bei der Bewertung der Raumluftqualität nach BNB_BN_3.1.3 bei. | |
Mit dieser Anforderung werden auch Umwelt- und Gesundheitsaspekte im Zuge von Rückbau und Verwertung berücksichtigt. |
EPD: die angeführten Kriterien sind auch keine standardisierten Parameter einer EPD (Umweltproduktdeklaration) gemäß EN 15804 Grundregeln für die Produktkategorie Bauprodukte. In der Regel werden solche Informationen - wenn überhaupt - dann auch nur bei Produktdeklarationen und nicht bei Branchendeklarationen zu finden sein. 2 Sofern innerhalb der Qualitätsniveaus auf aggregierte Produktkennzeichnungen verwiesen wird (Giscode, Emicode, Blauer Engel etc.), ist es zulässig vergleichbare Nachweise (weitere Umweltzeichen, Angaben in Sicherheits- oder Produktdatenblättern etc.) heranzuziehen. Dabei bezieht sich die Vergleichbarkeit nur auf die Anforderungen hinsichtlich der jeweiligen Schadstoffgruppen gemäß Anlage 1 + 2 / BNB Kriterium 1.1.6.. Bei den Einzelanforderungen werden deshalb nur die für die Vergleichbarkeit notwendigen Anforderungen genannt.
Hinweis:
Ab QN5 wird der Blaue Engel DE-UZ 132 "Wärmedämmstoffe und Unterdecken" oder gleichwertig gefordert. Derzeit sind im Wesentlichen Dämmstoffe aus mineralischen Rohstoffen für den Blauen Engel DE-UZ 132 zertifiziert (Mineralwolle bzw. Mineralschaum). Aus dem Bereich der nachwachsenden Rohstoffe findet sich nur ein Produkt aus Holzwolle und eines aus Seegras.
Für alle anderen Dämmstoffe muss daher zur Einhaltung von QN5 der Gleichwertigkeitsnachweis erbracht werden. Kunstschaum-Dämmstoffe können die Anforderungen derzeit allerdings sowieso nicht vollständig erfüllen. 3 Der Blaue Engel (DE-UZ 132) schließt über seine Stoffausschlüsse CMR-Stoffe (nicht generell SVHC, aber incl. HBCD, Borate) als "konstitutionelle Bestandteile" aus. Dies kann im Einzelfall zum geforderten Deklarations- oder Ausschluss-Grenzwert 0,1% differieren. Wer letztlich mehr ausschließt ("konstitutionell" oder "0,1%"), kann nicht pauschal beurteilt werden. Die Unterschiede dürften aber gering sein. Allerdings schließt der BE keine PBT / vPvB-Stoffe aus, weshalb der SVHC-Nachweis damit auch nicht automatisch erbracht ist. Das gilt auch für BE 140!
4 Die ausgeschlossenen Stoffe dürfen nicht als konstitutionelle Bestandteile enthalten sein. Definition "konstitutionell" gemäß den Anforderungen des Blauen Engels siehe Lexikon / konstitutionelle Bestandteile. Bei unterschiedlichen Bezeichnungen der Stoffausschlüsse ohne Angabe eines Grenzwerts ist der Vergleich der Gleichwertigkeit mit anderen Umweltzeichen schwierig. Im natureplus Qualitätszeichen sind dieselben Stoffe >1M-% ausgeschlossen. Ob der Ausschluss letztendlich deckungsgleich ist, kann nicht abschließend beurteilt werden. Die Unterschiede dürften aber gering sein.
5 Im natureplus-Qualitätszeichen sind über den allgemeinen Stoffausschluss der Basiskriterien SVHC >0,1% ausgeschlossen. Bei Flachs-, Hanf-, Holzfaser- und Schafwolle-Dämmstoffen sind zusätzlich alle Borverbindungen als Flammschutzmittel ausgeschlossen, d.h. auch diejenigen, die zwar als reproduktionstoxisch, aber noch nicht als SVHC eingestuft sind. Das Qualitätszeichen kann deshalb bei diesen Dämmstoffen als Nachweis für den Ausschluss von Boraten dienen.
Bei Zellulose-Dämmstoffen macht natureplus hinsichtlich Borverbindungen aber eine Ausnahme. Sie sind bis zu 5,5% als Flammschutzmittel zugelassen, auch wenn es sich um SVHC handelt. Für Zellulose-Dämmstoffe kann daher das natureplus-Qualitätszeichen nicht als Nachweis verwendet werden. Für den Nachweis der möglichen Boratfreiheit ist hier ggf. zusätzlich eine Herstellererklärung erforderlich.6 Die Emissionsgrenzwerte des Blauen Engel DE-UZ 132 und des natureplus Qualitätszeichens sind nicht identisch. Hinsichtlich VOC ist der Blaue Engel strenger, hinsichtlich Formaldehyd das natureplus-Qualitätszeichen. Beim natureplus-Qualitätszeichen werden wiederum mehr Einzelwerte abgeprüft. Trotzdem kann das natureplus-Qualitätszeichen in diesem Punkt nicht automatisch als gleichwertiger Nachweis angesehen werden. Der Hersteller könnte aber ggf. über den Emissionsprüfbericht für die natureplus-Zertifizierung die Einhaltung der niedrigeren Grenzwerte des BE nachweisen.7 Geltungsbereich:
Kriteriensteckbrief 1.1.6 nennt hier als betroffene Bauproduktgruppe "Dämmstoffe", als Bauprodukttyp "mineralische und nicht mineralische Innendämmungen". Im typischen Einsatzbereich, der als beispielhaft und nicht erschöpfend angesehen werden muss, werden "Innendämmungen in Aufenthaltsräumen an Wand, Decke, Bodenplatte, Raumtrennwänden, bei Holzrahmen- und Holztafelbauweise" genannt. Eine Interpretation, dass die Anforderung nur in Aufenthaltsräumen gilt, lässt diese Darstellung u.E. nicht zu. Die Anforderung wird daher in Wecobis für Dämmstoffe in Innenräumen formuliert, wie z.B. Trittschalldämmungen, Dämmstoffe in Ständerwänden oder für akustische Zwecke. Verlegeunterlagen können hier nicht gemeint sein, da diese nicht im Geltungsbereich des Blauen Engel DE-UZ 132 liegen, der in QN5 gefordert wird. Für Verlegeunterlagen gibt es einen eigenen Blauen Engel DE-UZ 156. Sie sind thematisch eher den Verlegewerkstoffen zuzuordnen (s. eigene Anforderungen). Wir gehen außerdem davon aus, dass der Bezug in QN2-4 auf Pos. 32b für gummiartige Dämmprodukte sich in Pos. 36b nicht auf Dämmstoffe für die Haustechnik bezieht, da auch diese Produkte im Blauen Engel DE-UZ 132 nicht adressiert sind.
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", verwendete Version / Stand Stand 24.11.2019: Version V 2015 (Textteil)
Die Angaben zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) beziehen sich auf
- QNG-Anforderungskatalog / Anhangdokument 3.1.3 / Schadstoffvermeidung in Baumaterialien Version 1.3 vom 18.04.2023
RAL Vergabegrundlage für Umweltzeichen: Blauer Engel DE-UZ 132 Emissionsarme Wärmedämmstoffe und Unterdecken für die Anwendung in Gebäuden Ausgabe Januar 2020 (Version 6 / Zugriff 08/2024)
Übersicht alternative Textbausteine / Allgemeine Produktdokumentation
nach BNB_BN_1.1.6, Anlage 1, Pos. 0, QN1 + QNG-313, Pos. 1.1 / BNB_BN_5.2.2 oder weitergehend
Textbaustein Dokumentation (Mindestanforderung)
Alternative 1 / Anforderungen an die Produktdokumentation für bestimmte Bauprodukte nach Anlage 1 des BNB-Kriteriums 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt" als Mindestanforderung für die Zertifizierung nach BNB, erforderlich auch für den Nachweis der QNG-Anforderungen.
Textbaustein Dokumentation für alle Bauprodukte
Alternative 2 / Produktdokumentation für alle Bauprodukte nach BNB-Kriterium 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", Seite B1, höchstes Anforderungsniveau
Textbaustein Dokumentation + Ausschluss von SVHC und Bioziden
Alternative 3 / Produktdokumentation für alle Bauprodukte, weitergehende Anforderung mit Ausschluss besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) und von Bioziden für alle Produktgruppen
Auswahl und Anpassung
In der Übersicht werden 3 alternative Textbausteine / Leistungsbeschreibungen für die Produktdokumentation angezeigt und über Links (Hrefs) zum download angeboten. Nachfolgend sind diese kurz beschrieben. Die Textbausteine sind durch den Nutzer zu vervollständigen und an seine eigenen Bedürfnisse anzupassen. Die Hinweise zu den einzelnen Textbausteinen sind dabei zu berücksichtigen.
Alternative 1 / Dokumentation (Mindestanforderung) für bestimmte Bauprodukte
Die Produktdokumentation und -deklaration (SVHC und ggf. Biozide) ist als Mindestanforderung (= QN1) für alle im Kriteriensteckbrief BNB 1.1.6 / Anlage 1 aufgeführten Bauproduktgruppen zu erbringen und gilt grundsätzlich, d.h. auch für höhere QNs. Fehlt diese, oder hat sie "Lücken", kann das Gebäude insgesamt nicht nach BNB zertifiziert werden! Die Dokumentation der eingesetzten Produkte und deren Eigenschaften dient dem vollständigen Nachweis der eingebauten Materialien und als Grundlage zur Bewertung der relevanten Bauprodukte. Die qualitative Bewertung der Bauprodukte erfolgt erst ab QN2 bis QN5. Es wird daher nicht empfohlen, allein QN1 als Ziel für die Bauproduktauswahl zu definieren. (produktgruppenspezifisch s.u.)
Die hier beschriebene Dokumentation und Deklaration gehört auch zu den Anforderungen zur Schadstoffvermeidung in Baumaterialien für das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG). weitere Infos zum QNG → Reiter Erläuterung
Alternative 2 / Dokumentation für alle Bauprodukte
Als weitergehende Anforderung wird eine umfassende Dokumentation für alle verbauten Materialien gefordert. Dies entspricht BNB-Kriterium 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", Seite B1 / höchstes Anforderungsniveau.
Alternative 3 / Dokumentation + Ausschluss SVHC + Ausschluss Biozide
Anstelle der Deklaration wird weitergehend und zusätzlich zur Dokumentation auch der Ausschluss aller SVHC (REACH Artikel 59) und Biozide (außer zur Topfkonservierung) verlangt.
Diese Anforderung entspricht in der Regel auch den bauproduktgruppenspezifischen Einzelanforderungen, die in höheren Qualitätsniveaus nach BNB_BN_1.1.6 jeweils für bestimmte Bauprodukte verlangt werden. Diese über BNB_BN_1.1.6 hinausgehende Anforderung erscheint im Sinne des Schutzes der (lokalen) Umwelt und einer Wiederverwertbarkeit der Baustoffe grundsätzlich sinnvoll.
Spezifische Anforderungsbeschreibung Dokumentation + Deklaration
anzeigen . . .
Abgrenzung Produktgruppe
Nachfolgende Anforderungen an die Produkt-Dokumentation und -Deklaration sind für Dämmstoffe in Innenräumen (z.B. Wand, Decke, Bodenplatte, Raumtrennwände, Holzrahmen- und Holztafelbauweise) einzuhalten. Die Anforderungen gelten z.B. auch für Trittschalldämmung, sie gelten aber nicht für Verlegeunterlagen oder Dämmstoffe für die Haustechnik.
Besonderheit Produktgruppe
Dämmstoffe aus Mineralwolle dürfen in Deutschland gemäß GefStoffV §3 nur mit Nachweis der Einhaltung eines der "Freizeichnungskriterien" in Verkehr gebracht bzw. verwendet werden. Der Nachweis kann z.B. über das RAL-Gütezeichen "Erzeugnisse aus Mineralwolle" erbracht werden.
Produktdokumentation
Mindestens vorzulegen sind hierfür:
- Produktdatenblatt (PDB) / Technisches Merkblatt (TM) mit Herstellername und Produktbezeichnung
- Leistungserklärung
- Sicherheitsdatenblatt (SDB) (falls vorhanden, für Erzeugnisse nicht verpflichtend)
- RAL-Gütezeichen für Mineralwolle-Dämmstoffe
Deklaration besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) und biozider Wirkstoffe
Folgende Einsatzstoffe sind zu deklarieren, wenn sie im Produkt enthalten sind:
- Stoffe, die unter der Chemikalienverordnung REACH (EG/1906/2006) als besonders besorgniserregend (SVHC) identifiziert und in die gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste (sogenannte „Kandidatenliste“) aufgenommen wurden (ab 0,1 Gewichtsprozenten pro Einzelstoff).
- Stoffe oder Produkte, die nach Biozid-Produkte-Verordnung 528/2012/EU als Biozidprodukte oder biozide Wirkstoffe einzustufen sind.
Nachweismöglichkeiten:
- Leistungserklärung (mit aussagekräftiger Information zu SVHC, kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage )
- Sicherheitsdatenblatt (SDB) (falls vorhanden, für Erzeugnisse nicht verpflichtend)
- Sind bei einem Produkt mit Umweltzeichen oder Gütesiegel (z. B.: Blauer Engel DE-UZ 132, natureplus Qualitätszeichen RL0100ff, RL0300ff, RL0400ff, Österr. UZ 43, Österr. UZ 44, Österr. UZ 45) SVHC ausgeschlossen, muss kein weiterer Nachweis für die Deklaration der SVHC erhoben werden.
- EPD
- PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind), Herstellerklärung
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", verwendete Version / Stand Stand 24.11.2019: Version V 2015 (Textteil)
Die Angaben zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) beziehen sich auf
- QNG-Anforderungskatalog / Anhangdokument 3.1.3 / Schadstoffvermeidung in Baumaterialien Version 1.3 vom 18.04.2023
RAL Vergabegrundlage für Umweltzeichen: Blauer Engel DE-UZ 132 Emissionsarme Wärmedämmstoffe und Unterdecken für die Anwendung in Gebäuden Ausgabe Januar 2020 (Version 6 / Zugriff 08/2024)
Textbaustein / Leistungsbeschreibung
Dämmstoffe in Innenräumen nach BNB_BN_1.1.6, Anlage 1, Pos. 36b, QN3 + QNG-313, Pos. 12.1, 12.3, 12.4
Ausschluss halogenierter Treibmittel für Kunstschaum-Dämmstoffe aus EPS / XPS / PUR / PIR, Melamin- und Phenolharzschäume;
Ausschluss von HBCDD (maximal zulässiger Grenzwert 0,1 Gewichtsprozent) für Kunstschaum-Dämmstoffe aus EPS und XPS;
Ausschluss von TCEP (maximal zulässiger Grenzwert 0,1 Gewichtsprozent) für Kunstschaum-Dämmstoffe aus PUR, PIR;
Ausschluss von Altreifengranulat, sowie von Chlorparaffinen und PBDE (maximal zulässiger Grenzwert jeweils 0,1 Gewichtsprozent) für Dämmstoffe auf Kautschuk- und PP/PE/EPDM-Basis;
Ausschluss reproduktionstoxischer Borverbindungen (maximal zulässiger Grenzwert 0,1 Gewichtsprozent) für Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen.
Im Abschnitt "Textbaustein / Leistungsbeschreibung ..." sind die Anforderungen als kurze Leistungsbeschreibung zusammengefasst.
Im Abschnitt "Detaillierte Anforderungsbeschreibung" werden die Anforderungen genauer erläutert und mögliche Nachweisdokumente benannt.
Die Textbausteine und Anforderungen können als PDF heruntergeladen und als Anhang zum Leistungsverzeichnis bereitgestellt werden, um damit dem Bieter die Kriterien zum Nachweis der Gleichwertigkeit mit dem geforderten Umwelt- / Gütezeichen zur Verfügung zu stellen.
Für die Erfüllung von QN3 werden im Fall der Dämmstoffe in Innenräumen keine höheren Anforderungen gestellt als für QN2. Es finden sich deshalb nur unter QN3 Textbausteine, die die Anforderungen von QN2 automatisch mit erfüllen.
Zusätzlich gelten grundsätzlich die Anforderungen an die Dokumentation und Deklaration gemäß QN1.
Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)
Bei dieser Anforderung handelt es sich auch um die für diese Produktgruppe relevante Qualitätsanforderungen an die Schadstoffvermeidung in Baumaterialien für das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG) entsprechend QNG-Anforderungskatalog / Anhangdokument 313. Hinzu kommen auch hier die Anforderungen an Dokumentation und Deklaration gemäß QN1. Weitere Informationen siehe → Reiter Erläuterung
zum Geltungsbereich / Interpretation Pos. 36b
Kriteriensteckbrief 1.1.6 nennt in Pos. 36b als betroffene Bauproduktgruppe "Dämmstoffe", als Bauprodukttyp "mineralische und nicht mineralische Innendämmungen". Im typischen Einsatzbereich, der als beispielhaft und nicht als erschöpfend angesehen werden muss, werden "Innendämmungen in Aufenthaltsräumen an Wand, Decke, Bodenplatte, Raumtrennwänden, bei Holzrahmen- und Holztafelbauweise" genannt. Eine Interpretation, dass die Anforderung deshalb nur in Aufenthaltsräumen gilt, lässt diese Darstellung u.E. nicht zu. Die Anforderung wird daher in Wecobis für Dämmstoffe in Innenräumen formuliert, wie z.B. Trittschalldämmungen, Dämmstoffe in Ständerwänden oder für akustische Zwecke. Verlegeunterlagen können hier nicht gemeint sein, da diese nicht im Geltungsbereich des Blauen Engel DE-UZ 132 liegen, der in QN5 aber gefordert wird. Für Verlegeunterlagen gibt es einen eigenen Blauen Engel DE-UZ 156. Sie sind thematisch eher den Verlegewerkstoffen zuzuordnen. Wir gehen außerdem davon aus, dass der Bezug in QN2-4 auf Pos. 32b für gummiartige Dämmprodukte sich in Pos. 36b nicht auf Dämmstoffe für die Haustechnik bezieht, da auch diese Produkte im Blauen Engel DE-UZ 132 nicht adressiert sind.
Die folgenden Textbausteine gelten daher für Dämmstoffe in Innenräumen (z.B. Wand, Decke, Bodenplatte, Raumtrennwände, Holzrahmen- und Holztafelbauweise). Sie gelten nicht Verlegewerkstoffe oder Dämmstoffe für die Haustechnik.
Für Spritz- und Montageschäume, die ggf. ebenfalls in Innenräumen eingesetzt werden, gibt es eigene materialökologische Anforderungen.
Die Anforderungen an Kunstschaum-Dämmstoffe und Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen sind hier bereits zusammengeführt.
Dämmstoffe mit dem Blauen Engel DE-UZ 132 erfüllen alle Anforderungen bis einschließlich QN5. Da sich Kunstschaum-Dämmstoffe allerdings aufgrund des Ausschlusses halogenierter organischer Verbindungen grundsätzlich nicht für den Blauen Engel zertifizieren können, wird dieser bei den jeweiligen Anforderungen (aufgrund fehlender Produkte) auch nicht als Nachweismöglichkeit angegeben.
Besondere Hinweise + ggf. Hintergrundinformationen zu den spezifischen Anforderungen, sowie weitere grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung, FAQ) siehe auch → Reiter Erläuterung und → Muster-Leistungsverzeichnis mit Beispielen.
Detaillierte Anforderungsbeschreibung
anzeigen . . .
Nachfolgende detaillierte Anforderungen an die Produkt-Dokumentation und -Deklaration sowie an die Inhaltsstoffe sind für Dämmstoffe in Innenräumen (z.B. Wand, Decke, Bodenplatte, Raumtrennwände, Holzrahmen- und Holztafelbauweise) einzuhalten:
Produktdokumentation
gemäß Produktdokumentation BNB_BN_1.1.6, Textbausteine Qualitätsniveau QN1
Die spezifische Anforderungsbeschreibung zur Dokumentation, z.B. abZ oder ähnliches in Abhängigkeit von der jeweiligen Bauproduktgruppe, ist dabei zu beachten.
Deklaration besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC)
Deklaration von Stoffen, die unter der Chemikalienverordnung REACH (EG/1906/2006) als besonders besorgniserregend (SVHC) identifiziert und in die gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste (sogenannte „Kandidatenliste“) aufgenommen wurden, ab 0,1 Gewichtsprozenten pro Einzelstoff.
Nachweismöglichkeiten:
- Leistungserklärung (mit aussagekräftiger Information zu SVHC, kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage )
- Sicherheitsdatenblatt (SDB) (falls vorhanden, für Erzeugnisse nicht verpflichtend)
- Sind bei einem Produkt mit Umweltzeichen oder Gütesiegel (z. B.: Blauer Engel DE-UZ 132, natureplus Qualitätszeichen RL0100ff, RL0300ff, RL0400ff, Österr. UZ 43, Österr. UZ 44, Österr. UZ 45) SVHC ausgeschlossen, muss kein weiterer Nachweis für die Deklaration der SVHC erhoben werden.
- EPD
- PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Ausschluss halogenierter Treibmittel
für Kunstschaum-Dämmstoffe aus EPS / XPS / PUR / PIR, Melamin- und Phenolharzschäume
Für Kunstschaum-Dämmstoffe aus EPS / XPS / PUR / PIR, Melamin- und Phenolharzschäume ist nachzuweisen, dass diese frei sind von
- halogenierten Treibmitteln
Nachweismöglichkeiten:
- Herstellererklärung
- Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B.:Österr. UZ 43)
- EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Ausschluss bestimmter gefährlicher Einzelstoffe (HBCDD)
für Kunstschaum-Dämmstoffe aus EPS oder XPS
Für Kunstschaum-Dämmstoffe aus EPS oder XPS ist nachzuweisen, dass diese keine der folgenden Stoffe als konstitutionelle Bestandteile (d.h. als Stoffe, die unverändert im Endprodukt verbleiben und in diesem eine Funktion erfüllen) enthalten oder abspalten:
-
Hexabromcyclododecan (HBCDD)
Hinweise: HBCDD wird regelmäßig als Flammschutzmittel verwendet. HBCDD sind SVHC.
CAS-Nummern: 25637-99-4, 3194-55-6, (134237-50-6), (134237-51-7), (134237-52-8)
Verunreinigungen sind bis höchstens 0,1 Gewichtsprozent erlaubt.
Nachweismöglichkeiten:
- Leistungserklärung (wenn in/mit dieser keine HBCDD oder keine SVHC benannt sind; kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage)
- Herstellererklärung, ggf. zusätzlich Analysenergebnisse
- Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B.: Österr. UZ 43)
- EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Ausschluss bestimmter gefährlicher Einzelstoffe (TCEP)
für Kunstschaum-Dämmstoffe aus PUR, PIR
Für Kunstschaum-Dämmstoffe aus PUR, PIR ist nachzuweisen, dass diese keine der folgenden Stoffe als konstitutionelle Bestandteile (d.h. als Stoffe, die unverändert im Endprodukt verbleiben und in diesem eine Funktion erfüllen) enthalten oder abspalten:
- Tris(2-chlorethyl)phosphat (TCEP)
Hinweise: TCEP wird regelmäßig als Flammschutzmittel verwendet. TCEP sind SVHC.
CAS-Nummer: 115-96-8
Verunreinigungen sind bis höchstens 0,1 Gewichtsprozent erlaubt.
Nachweismöglichkeiten:
- Leistungserklärung (wenn in/mit dieser keine TCEP oder keine SVHC benannt sind; kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage)
- Herstellererklärung, ggf. zusätzlich Analysenergebnisse
- Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B.: Österr. UZ 43)
- EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Ausschluss von Altreifengranulat
für Kunstschaum-Dämmstoffe auf Kautschuk- und PP/PE/EPDM-Basis
Für Kunstschaum-Dämmstoffe auf Kautschuk- und PP/PE/EPDM-Basis ist nachzuweisen, dass sie frei sind von
- Altreifengranulat
Nachweismöglichkeiten:
- Herstellererklärung
- EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Ausschluss bestimmter gefährlicher Stoffe (CP, PBDE)
für Kunstschaum-Dämmstoffe auf Kautschuk- und PP/PE/EPDM-Basis
Für Kunstschaum-Dämmstoffe auf Kautschuk- und PP/PE/EPDM-Basis ist nachzuweisen, dass diese keine der folgenden Stoffe als konstitutionelle Bestandteile (d.h. als Stoffe, die unverändert im Endprodukt verbleiben und in diesem eine Funktion erfüllen) enthalten oder abspalten:
- Chlorparaffine C10-C>17 (CP)
Hinweise: Nur SCCP sind SVHC, deshalb nicht vollständig über SVHC-Ausschluss erfasst.
CAS-Nummern: 85535-84-8 (SCCP), 85535-85-9 (MCCP), 85535-86-0 (LCCP)) -
Polybromierte Diphenylether (PBDE)
Hinweise: Die meisten PBDE sind keine SVHC.
CAS-Nummern (Auswahl): 40088-47-9 (TetraBDE), 32534-81-9 (PentaBDE), 36483-60-0 (HexaBDE), 68928-80-3 (HeptaBDE), 32536-52-0 (OctaBDE), 63936-56-1 (NonaBDE), 1163-19-5 (DecaBDE)
Verunreinigungen sind jeweils bis höchstens 0,1 Gewichtsprozent erlaubt.
Nachweismöglichkeiten:
- nur für SVHC: Leistungserklärung (wenn in/mit dieser keine SVHC benannt sind; kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage)
- Herstellererklärung, ggf. zusätzlich Analysenergebnisse
- Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B.: Österr. UZ 43)
- EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Ausschluss bestimmter gefährlicher Einzelstoffe (reproduktionstoxische Borverbindungen)
für Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen
Für Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen ist nachzuweisen, dass diese keine der folgenden Stoffe als konstitutionelle Bestandteile (d.h. als Stoffe, die unverändert im Endprodukt verbleiben und in diesem eine Funktion erfüllen) enthalten oder abspalten:
- Borsäure
- Dibortrioxid
- Tetrabordinatriumheptaoxid,
- Dinatriumtetraborat
Hinweise: Alle genannten Borate sind SVHC.
CAS-Nummern: 10043-35-3, 11113-50-1 (Borsäure) 1303-86-2 (Dibortrioxid,) 12267-73-1 (Tetrabordinatriumheptaoxid) 1303-96-4, 1330-43-4, 12179-04-3 (Dinatriumtetraborat).
Verunreinigungen sind jeweils bis höchstens 0,1 Gewichtsprozent erlaubt.
Nachweismöglichkeiten:
- Leistungserklärung (wenn in/mit dieser keine Borate oder keine SVHC benannt sind; kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage
- ggf. Sicherheitsdatenblatt (SDB) bei losen Dämmstoffen (wenn dort keine SVHC deklariert sind)
- Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B.: Blauer Engel DE-UZ 132, DE-UZ 140, DE-UZ 156, natureplus Qualitätszeichen RL0100ff, RL0300ff, Österr. UZ 44, Emicode )
Hinweis: Für Zellulose-Dämmstoffe genügt es nicht, den Nachweis über das natureplus-Qualitätszeichen zu führen, da dort ausnahmsweise Borverbindungen (z.T. SVHC) bis 5,5% zugelassen sind. - Herstellererklärung
- EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", verwendete Version / Stand Stand 24.11.2019: Version V 2015 (Textteil)
Die Angaben zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) beziehen sich auf
- QNG-Anforderungskatalog / Anhangdokument 3.1.3 / Schadstoffvermeidung in Baumaterialien Version 1.3 vom 18.04.2023
RAL Vergabegrundlage für Umweltzeichen: Blauer Engel DE-UZ 132 Emissionsarme Wärmedämmstoffe und Unterdecken für die Anwendung in Gebäuden Ausgabe Januar 2020 (Version 6 / Zugriff 08/2024)
Textbaustein / Leistungsbeschreibung
Dämmstoffe in Innenräumen nach BNB_BN_1.1.6, Anlage 1, Pos. 36b, QN4
Einhaltung des AgBB-Bewertungsschemas;
Ausschluss halogenierter Treibmittel für Kunstschaum-Dämmstoffe aus EPS / XPS / PUR / PIR, Melamin- und Phenolharzschäume;
Ausschluss von HBCDD (maximal zulässiger Grenzwert 0,1 Gewichtsprozent) für Kunstschaum-Dämmstoffe aus EPS und XPS;
Ausschluss von TCEP (maximal zulässiger Grenzwert 0,1 Gewichtsprozent) für Kunstschaum-Dämmstoffe aus PUR, PIR;
Ausschluss von Altreifengranulat, sowie von Chlorparaffinen und PBDE (maximal zulässiger Grenzwert jeweils 0,1 Gewichtsprozent) für Dämmstoffe auf Kautschuk- und PP/PE/EPDM-Basis;
Ausschluss reproduktionstoxischer Borverbindungen (maximal zulässiger Grenzwert 0,1 Gewichtsprozent) für Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen.
Im Abschnitt "Textbaustein / Leistungsbeschreibung ..." sind die Anforderungen als kurze Leistungsbeschreibung zusammengefasst.
Im Abschnitt "Detaillierte Anforderungsbeschreibung" werden die Anforderungen genauer erläutert und mögliche Nachweisdokumente benannt.
Die Textbausteine und Anforderungen können als PDF heruntergeladen und als Anhang zum Leistungsverzeichnis bereitgestellt werden, um damit dem Bieter die Kriterien zum Nachweis der Gleichwertigkeit mit dem geforderten Umwelt- / Gütezeichen zur Verfügung zu stellen.
zum Geltungsbereich / Interpretation Pos. 36b
Kriteriensteckbrief 1.1.6 nennt in Pos. 36b als betroffene Bauproduktgruppe "Dämmstoffe", als Bauprodukttyp "mineralische und nicht mineralische Innendämmungen". Im typischen Einsatzbereich, der als beispielhaft und nicht als erschöpfend angesehen werden muss, werden "Innendämmungen in Aufenthaltsräumen an Wand, Decke, Bodenplatte, Raumtrennwänden, bei Holzrahmen- und Holztafelbauweise" genannt. Eine Interpretation, dass die Anforderung deshalb nur in Aufenthaltsräumen gilt, lässt diese Darstellung u.E. nicht zu. Die Anforderung wird daher in Wecobis für Dämmstoffe in Innenräumen formuliert, wie z.B. Trittschalldämmungen, Dämmstoffe in Ständerwänden oder für akustische Zwecke. Verlegeunterlagen können hier nicht gemeint sein, da diese nicht im Geltungsbereich des Blauen Engel DE-UZ 132 liegen, der in QN5 aber gefordert wird. Für Verlegeunterlagen gibt es einen eigenen Blauen Engel DE-UZ 156. Sie sind thematisch eher den Verlegewerkstoffen zuzuordnen. Wir gehen außerdem davon aus, dass der Bezug in QN2-4 auf Pos. 32b für gummiartige Dämmprodukte sich in Pos. 36b nicht auf Dämmstoffe für die Haustechnik bezieht, da auch diese Produkte im Blauen Engel DE-UZ 132 nicht adressiert sind.
Die folgenden Textbausteine gelten daher für Dämmstoffe in Innenräumen (z.B. Wand, Decke, Bodenplatte, Raumtrennwände, Holzrahmen- und Holztafelbauweise). Sie gelten nicht Verlegewerkstoffe oder Dämmstoffe für die Haustechnik.
Für Spritz- und Montageschäume, die ggf. ebenfalls in Innenräumen eingesetzt werden, gibt es eigene materialökologische Anforderungen.
Die Anforderungen an Kunstschaum-Dämmstoffe und Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen sind hier bereits zusammengeführt.
Dämmstoffe mit dem Blauen Engel DE-UZ 132 erfüllen alle Anforderungen bis einschließlich QN5. Da sich Kunstschaum-Dämmstoffe allerdings aufgrund des Ausschlusses halogenierter organischer Verbindungen grundsätzlich nicht für den Blauen Engel zertifizieren können, wird dieser bei den jeweiligen Anforderungen (aufgrund fehlender Produkte) auch nicht als Nachweismöglichkeit angegeben.
Besondere Hinweise + ggf. Hintergrundinformationen zu den spezifischen Anforderungen, sowie weitere grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung, FAQ) siehe auch → Reiter Erläuterung und → Muster-Leistungsverzeichnis mit Beispielen.
Detaillierte Anforderungsbeschreibung
anzeigen . . .
Nachfolgende detaillierte Anforderungen an die Produkt-Dokumentation und -Deklaration sowie an die Inhaltsstoffe sind für Dämmstoffe in Innenräumen einzuhalten:
Produktdokumentation
gemäß Produktdokumentation BNB_BN_1.1.6, Textbausteine Qualitätsniveau QN1
Die spezifische Anforderungsbeschreibung zur Dokumentation, z.B. abZ oder ähnliches in Abhängigkeit von der jeweiligen Bauproduktgruppe, ist dabei zu beachten.
Deklaration besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC)
Deklaration von Stoffen, die unter der Chemikalienverordnung REACH (EG/1906/2006) als besonders besorgniserregend (SVHC) identifiziert und in die gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste (sogenannte „Kandidatenliste“) aufgenommen wurden, ab 0,1 Gewichtsprozenten pro Einzelstoff.
Nachweismöglichkeiten:
- Leistungserklärung (mit aussagekräftiger Information zu SVHC, kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage )
- Sicherheitsdatenblatt (SDB) (falls vorhanden, für Erzeugnisse nicht verpflichtend)
- Sind bei einem Produkt mit Umweltzeichen oder Gütesiegel (z. B.: Blauer Engel DE-UZ 132, natureplus Qualitätszeichen RL0100ff, RL0300ff, RL0400ff, Österr. UZ 43, Österr. UZ 44) SVHC ausgeschlossen, muss kein weiterer Nachweis für die Deklaration der SVHC erhoben werden.
- EPD
- PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Ausschluss halogenierter Treibmittel
für Kunstschaum-Dämmstoffe aus EPS / XPS / PUR / PIR, Melamin- und Phenolharzschäume
Für Kunstschaum-Dämmstoffe aus EPS / XPS / PUR / PIR, Melamin- und Phenolharzschäume ist nachzuweisen, dass diese frei sind von
- halogenierten Treibmitteln
Nachweismöglichkeiten:
- Herstellererklärung
- Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B.:Österr. UZ 43)
- EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Ausschluss bestimmter gefährlicher Einzelstoffe (HBCDD)
für Kunstschaum-Dämmstoffe aus EPS oder XPS
Für Kunstschaum-Dämmstoffe aus EPS oder XPS ist nachzuweisen, dass diese keine der folgenden Stoffe als konstitutionelle Bestandteile (d.h. als Stoffe, die unverändert im Endprodukt verbleiben und in diesem eine Funktion erfüllen) enthalten oder abspalten:
-
Hexabromcyclododecan (HBCDD)
Hinweise: HBCDD wird regelmäßig als Flammschutzmittel verwendet. HBCDD sind SVHC.
CAS-Nummern: 25637-99-4, 3194-55-6, (134237-50-6), (134237-51-7), (134237-52-8)
Verunreinigungen sind bis höchstens 0,1 Gewichtsprozent erlaubt.
Nachweismöglichkeiten:
- Leistungserklärung (wenn in/mit dieser keine HBCDD oder keine SVHC benannt sind; kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage)
- Herstellererklärung, ggf. zusätzlich Analysenergebnisse
- Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B.: Österr. UZ 43)
- EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Ausschluss bestimmter gefährlicher Einzelstoffe (TCEP)
für Kunstschaum-Dämmstoffe aus PUR, PIR
Für Kunstschaum-Dämmstoffe aus PUR, PIR ist nachzuweisen, dass diese keine der folgenden Stoffe als konstitutionelle Bestandteile (d.h. als Stoffe, die unverändert im Endprodukt verbleiben und in diesem eine Funktion erfüllen) enthalten oder abspalten:
- Tris(2-chlorethyl)phosphat (TCEP)
Hinweise: TCEP wird regelmäßig als Flammschutzmittel verwendet. TCEP sind SVHC.
CAS-Nummer: 115-96-8
Verunreinigungen sind bis höchstens 0,1 Gewichtsprozent erlaubt.
Nachweismöglichkeiten:
- Leistungserklärung (wenn in/mit dieser keine TCEP oder keine SVHC benannt sind; kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage)
- Herstellererklärung, ggf. zusätzlich Analysenergebnisse
- Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B.: Österr. UZ 43)
- EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Ausschluss von Altreifengranulat
für Kunstschaum-Dämmstoffe auf Kautschuk- und PP/PE/EPDM-Basis
Für Kunstschaum-Dämmstoffe auf Kautschuk- und PP/PE/EPDM-Basis ist nachzuweisen, dass sie frei sind von
- Altreifengranulat
Nachweismöglichkeiten:
- Herstellererklärung
- EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Ausschluss bestimmter gefährlicher Einzelstoffe (CP, PBDE)
für Kunstschaum-Dämmstoffe auf Kautschuk- und PP/PE/EPDM-Basis
Für Kunstschaum-Dämmstoffe auf Kautschuk- und PP/PE/EPDM-Basis ist nachzuweisen, dass diese keine der folgenden Stoffe als konstitutionelle Bestandteile (d.h. als Stoffe, die unverändert im Endprodukt verbleiben und in diesem eine Funktion erfüllen) enthalten oder abspalten:
- Chlorparaffine C10-C>17 (CP)
Hinweise: Nur SCCP sind SVHC, deshalb nicht vollständig über SVHC-Ausschluss erfasst.
CAS-Nummern: 85535-84-8 (SCCP), 85535-85-9 (MCCP), 85535-86-0 (LCCP)) -
Polybromierte Diphenylether (PBDE)
Hinweise: Die meisten PBDE sind keine SVHC.
CAS-Nummern (Auswahl): 40088-47-9 (TetraBDE), 32534-81-9 (PentaBDE), 36483-60-0 (HexaBDE), 68928-80-3 (HeptaBDE), 32536-52-0 (OctaBDE), 63936-56-1 (NonaBDE), 1163-19-5 (DecaBDE)
Verunreinigungen sind jeweils bis höchstens 0,1 Gewichtsprozent erlaubt.
Nachweismöglichkeiten:
- nur für SVHC: Leistungserklärung (wenn in/mit dieser keine SVHC benannt sind; kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage)
- Herstellererklärung, ggf. zusätzlich Analysenergebnisse
- Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B.: Österr. UZ 43)
- EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Ausschluss bestimmter gefährlicher Einzelstoffe (Borverbindungen)
für Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen
Für Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen ist nachzuweisen, dass diese keine der folgenden Stoffe als konstitutionelle Bestandteile (d.h. als Stoffe, die unverändert im Endprodukt verbleiben und in diesem eine Funktion erfüllen) enthalten oder abspalten:
- Borsäure
- Dibortrioxid
- Tetrabordinatriumheptaoxid,
- Dinatriumtetraborat
Hinweise: Alle genannten Borate sind SVHC.
CAS-Nummern: 10043-35-3, 11113-50-1 (Borsäure) 1303-86-2 (Dibortrioxid,) 12267-73-1 (Tetrabordinatriumheptaoxid) 1303-96-4, 1330-43-4, 12179-04-3 (Dinatriumtetraborat).
Verunreinigungen sind jeweils bis höchstens 0,1 Gewichtsprozent erlaubt.
Nachweismöglichkeiten:
- Leistungserklärung (wenn in/mit dieser keine Borate oder keine SVHC benannt sind; kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage
- ggf. Sicherheitsdatenblatt (SDB) bei losen Dämmstoffen (wenn dort keine SVHC deklariert sind)
- Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B.: Blauer Engel DE-UZ 132, DE-UZ 140, DE-UZ 156, natureplus Qualitätszeichen RL0100ff, RL0300ff, Österr. UZ 44, Emicode )
Hinweis: Für Zellulose-Dämmstoffe genügt es nicht, den Nachweis über das natureplus-Qualitätszeichen zu führen, da dort ausnahmsweise Borverbindungen (z.T. SVHC) bis 5,5% zugelassen sind. - Herstellererklärung
- EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Einhaltung des AgBB-Bewertungsschemas
Für die verwendeten Produkte ist bei Verwendung in Aufenthaltsräumen einschließlich zugehöriger Nebenräume ein Emissions-Prüfbericht vorzulegen, der die Einhaltung des AgBB-Bewertungsschemas zur quantitativen Bestimmung und Bewertung flüchtiger (VOC) und schwer flüchtiger (SVOC) Verbindungen nachweist.
Nachweismöglichkeiten:
- Emissions-Prüfbericht
- Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B. Blauer Engel DE-UZ 132, natureplus Qualitätszeichen RL0100ff, RL0300ff)
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", verwendete Version / Stand Stand 24.11.2019: Version V 2015 (Textteil)
RAL Vergabegrundlage für Umweltzeichen: Blauer Engel DE-UZ 132 Emissionsarme Wärmedämmstoffe und Unterdecken für die Anwendung in Gebäuden Ausgabe Januar 2020 (Version 6 / Zugriff 08/2024)
Textbaustein / Leistungsbeschreibung
Dämmstoffe in Innenräumen nach BNB_BN_1.1.6, Anlage 1, Pos. 36b, QN5
Produkte gemäß Blauer Engel DE-UZ 132 oder gleichwertig hinsichtlich der Anforderungen zu gefährlichen Stoffen und SVHC, Bioziden, halogenierten Treibmitteln sowie VOC und Formaldehyd.
Im Abschnitt "Textbaustein / Leistungsbeschreibung ..." sind die Anforderungen als kurze Leistungsbeschreibung zusammengefasst.
Im Abschnitt "Detaillierte Anforderungsbeschreibung" werden die Anforderungen genauer erläutert und mögliche Nachweisdokumente benannt.
Die Textbausteine und Anforderungen können als PDF heruntergeladen und als Anhang zum Leistungsverzeichnis bereitgestellt werden, um damit dem Bieter die Kriterien zum Nachweis der Gleichwertigkeit mit dem geforderten Umwelt- / Gütezeichen zur Verfügung zu stellen.
zum Geltungsbereich / Interpretation Pos. 36b
Kriteriensteckbrief 1.1.6 nennt in Pos. 36b als betroffene Bauproduktgruppe "Dämmstoffe", als Bauprodukttyp "mineralische und nicht mineralische Innendämmungen". Im typischen Einsatzbereich, der als beispielhaft und nicht als erschöpfend angesehen werden muss, werden "Innendämmungen in Aufenthaltsräumen an Wand, Decke, Bodenplatte, Raumtrennwänden, bei Holzrahmen- und Holztafelbauweise" genannt. Eine Interpretation, dass die Anforderung deshalb nur in Aufenthaltsräumen gilt, lässt diese Darstellung u.E. nicht zu. Die Anforderung wird daher in Wecobis für Dämmstoffe in Innenräumen formuliert, wie z.B. Trittschalldämmungen, Dämmstoffe in Ständerwänden oder für akustische Zwecke. Verlegeunterlagen können hier nicht gemeint sein, da diese nicht im Geltungsbereich des Blauen Engel DE-UZ 132 liegen, der in QN5 aber gefordert wird. Für Verlegeunterlagen gibt es einen eigenen Blauen Engel DE-UZ 156. Sie sind thematisch eher den Verlegewerkstoffen zuzuordnen. Wir gehen außerdem davon aus, dass der Bezug in QN2-4 auf Pos. 32b für gummiartige Dämmprodukte sich in Pos. 36b nicht auf Dämmstoffe für die Haustechnik bezieht, da auch diese Produkte im Blauen Engel DE-UZ 132 nicht adressiert sind.
Die folgenden Textbausteine gelten daher für Dämmstoffe in Innenräumen (z.B. Wand, Decke, Bodenplatte, Raumtrennwände, Holzrahmen- und Holztafelbauweise). Sie gelten nicht Verlegewerkstoffe oder Dämmstoffe für die Haustechnik.
Für Spritz- und Montageschäume, die ggf. ebenfalls in Innenräumen eingesetzt werden, gibt es eigene materialökologische Anforderungen.
Die Anforderungen an Kunstschaum-Dämmstoffe und Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen sind hier bereits zusammengeführt.
Dämmstoffe mit dem Blauen Engel DE-UZ 132 erfüllen alle Anforderungen bis einschließlich QN5. Da sich Kunstschaum-Dämmstoffe allerdings aufgrund des Ausschlusses halogenierter organischer Verbindungen grundsätzlich nicht für den Blauen Engel zertifizieren können, wird dieser bei den jeweiligen Anforderungen (aufgrund fehlender Produkte) auch nicht als Nachweismöglichkeit angegeben.
Besondere Hinweise + ggf. Hintergrundinformationen zu den spezifischen Anforderungen, sowie weitere grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung, FAQ) siehe auch → Reiter Erläuterung und → Muster-Leistungsverzeichnis mit Beispielen.
Detaillierte Anforderungsbeschreibung
anzeigen . . .
Nachfolgende detaillierte Anforderungen an die Produkt-Dokumentation und -Deklaration sowie an die Inhaltsstoffe sind gemäß Blauer Engel (DE-UZ 132) für Dämmstoffe in Innenräumen einzuhalten:
Produktdokumentation
gemäß Produktdokumentation BNB_BN_1.1.6, Textbausteine Qualitätsniveau QN1
Die spezifische Anforderungsbeschreibung zur Dokumentation, z.B. abZ oder ähnliches in Abhängigkeit von der jeweiligen Bauproduktgruppe, ist dabei zu beachten.
Ausschluss besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) nach REACH-Verordnung
Stoffe oder Gemische, die unter der Chemikalienverordnung REACH (EG/1906/2006) als besonders besorgniserregend identifiziert und in die gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste (sogenannte „Kandidatenliste“) aufgenommen wurden, dürfen in den Komponenten des Dämmstoffs nicht enthalten sein. Die Anforderung gilt für alle konstitutionellen Bestandteile (d.h. Stoffe, die im Endprodukt verbleiben und in diesem eine Funktion erfüllen). Es gilt die jeweils aktuelle Fassung der Kandidatenliste.
Nachweismöglichkeiten:
- Herstellererklärung, dass keine entsprechenden Stoffe enthalten sind
- Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B.: Blauer Engel DE-UZ 132, natureplus Qualitätszeichen (RL0100ff, RL0400ff) mit Einschränkungen bei Zellulose-Dämmstoffen, Österr. UZ 43, Österr. UZ 44, Österr. UZ 45)
- EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Ausschluss krebserzeugender, erbgutverändernder, fortpflanzungsgefährdender (CMR-)Stoffe
Es dürfen keine Stoffe mit folgenden Eigenschaften als konstitutionelle Bestandteile (d.h. als Stoffe, die unverändert im Endprodukt verbleiben und in diesem eine Funktion erfüllen) enthalten sein oder abgespalten werden:
Stoffe, die gemäß der EG-VO 1272/2008 (CLP-Verordnung) in die folgenden Gefahrenkategorien eingestuft sind oder die Kriterien für eine solche Einstufung erfüllen:
- karzinogen (krebserzeugend) der Kategorie Carc. 1A, Carc. 1B
H350: Kann Krebs erzeugen
H350i: Kann bei Einatmen Krebs erzeugen -
keimzellmutagen (erbgutverändernd) der Kategorie Muta. 1A, Muta. 1B
H340: Kann genetische Defekte verursachen -
reproduktionstoxisch (fortpflanzungsgefährdend) der Kategorie Repr. 1A, Repr. 1B
H360D: Kann das Kind im Mutterleib schädigen
H360F: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen
H360FD: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen / Kann das Kind im Mutterleib schädigen
H360Fd: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen / Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen
H360Df: Kann das Kind im Mutterleib schädigen / Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen
Stoffe, die in der TRGS 905 eingestuft sind als:
- krebserzeugend (K1A, K1B)
- erbgutverändernd (M1A, M1B)
- fortpflanzungsgefährdend (RF1A, RF1B)
- fruchtschädigend (RD1A, RD1B)
Nachweismöglichkeiten:
- Herstellererklärung, dass keine entsprechenden Stoffe enthalten sind
- Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B.: Blauer Engel DE-UZ 132, natureplus Qualitätszeichen (RL0100ff, RL0400ff) mit Einschränkungen bei Zellulose-Dämmstoffen, Österr. UZ 43, Österr. UZ 44, Österr. UZ 45)
- EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Ausschluss bestimmter toxischer, akut toxischer und gewässergefährdender Stoffe
Es dürfen keine Stoffe mit folgenden Eigenschaften als konstitutionelle Bestandteile (d.h. Stoffe, die im Endprodukt verbleiben und in diesem eine Funktion erfüllen) enthalten sein:
Stoffe, die gemäß der EG-VO 1272/2008 (CLP-Verordnung) in die folgenden Gefahrenkategorien eingestuft sind oder die Kriterien für eine solche Einstufung erfüllen:
- akut toxisch (giftig) der Kategorie Acute Tox 1, Acute Tox. 2, Acute Tox.3
H300: Lebensgefahr bei Verschlucken
H310: Lebensgefahr bei Hautkontakt
H330: Lebensgefahr bei Einatmen
H301: Giftig bei Verschlucken
H311: Giftig bei Hautkontakt
H331: Giftig bei Einatmen - toxisch mit spezifischer Zielorgan-Toxität der Kategorie STOT SE 1, STOT RE 1
H370: Schädigt die Organe
H372: Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition - gewässergefährdend der Kategorie Aquatic Acute 1, Aquatic Chronic1, Aquatic Cronic 2
H400: Sehr giftig für Wasserorganismen
H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung
H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung
Nachweismöglichkeiten:
- Herstellererklärung, dass keine entsprechenden Stoffe enthalten sind
- Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B.: Blauer Engel DE-UZ 132, natureplus Qualitätszeichen (RL0100ff, RL0400ff), Österr. UZ 43, Österr. UZ 44, Österr. UZ 45)
- EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Ausschluss halogenierter organischer Verbindungen
Bei der Herstellung der Dämmstoffe dürfen keine halogenierten organischen Verbindungen, z.B. als Bindemittel, Flammschutzmittel, Antischmutzausrüstung oder Treibmittel (z.B. fluorierte Treibhausgase [H-FKW] oder teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe [H-FCKW]) eingesetzt werden.
Nachweismöglichkeiten:
- Herstellererklärung, dass keine entsprechenden Stoffe enthalten sind
- Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B.: Blauer Engel DE-UZ 132, natureplus Qualitätszeichen RL0100ff, RL0400ff)
- EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
- Kann die Einhaltung bezüglich halogenierter organischer Verbindungen als Flammschutzmittel nicht erklärt werden, ist der Gehalt der Halogene Fluor, Chlor und Brom durch Verbrennungsanalyse (Totalaufschluss) zu bestimmen und darf als Anteil tolerierbarer Verunreinigungen 1 g/kg nicht überschreiten.
Ausschluss bestimmter Flammschutzmittel
Dämmstoffe dürfen keine Flammschutzmittel enthalten, die als persistente, bioakkumulierbare und toxische (PBT-) Stoffe oder als sehr persistente und sehr bioakkumulierbare (vPvB-) Stoffe nach den Kriterien der Verordnung 1907/2006/EC (REACH), Annex XIII, identifiziert sind.
Die Produkte dürfen ferner keine halogenierten organischen Verbindungen als Flammschutzmittel enthalten (s.o.).
Nachweismöglichkeiten:
- Herstellererklärung, dass keine entsprechenden Stoffe enthalten sind
- Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B.: Blauer Engel DE-UZ 132, natureplus Qualitätszeichen RL0100ff, RL0400ff)
- EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Ausschluss bestimmter Weichmacher
Produkte, die weichmachende Substanzen aus der Gruppe der Phthalate oder aus der Gruppe der Organophosphate enthalten, oder vergleichbare andere hochsiedende Stoffe als Weichmacher gemäß VdL-Richtlinie 01 dürfen den Dämmstoffen nicht zugesetzt werden.
Nachweismöglichkeiten:
- Herstellererklärung, dass keine entsprechenden Stoffe enthalten sind, ggf. chem. Analyse (Im Falle eines Nachweises ist der Gehalt an Phthalaten durch Extraktion einer Materialprobe und Analyse mit GC/MS zu bestimmen. Die quantitative Bestimmung der Zielsubstanzen erfolgt mit internem Standard und Vergleichsgemisch.)
- Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechend (z. B.: Blauer Engel DE-UZ 132, Österr. UZ 43)
- EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Ausschluss von Bioziden
Die Dämmstoffe dürfen keine Biozide enthalten. Die Definition von „Biozid“ entspricht dabei der Biozid-Verordnung in geltender Fassung.
Nachweismöglichkeiten:
- Herstellererklärung, dass keine entsprechenden Stoffe enthalten sind
- Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechend (z. B.: Blauer Engel DE-UZ 132, natureplus Qualitätszeichen (RL0100ff, RL0400ff)
- EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Grenzwerte für flüchtige organische Verbindungen (VOC) einschließlich organische Lösemittel und Formaldehyd entsprechend Blauer Engel DE-UZ 132
Die Produkte dürfen in Anlehnung an die vom Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB) erarbeitete „Vorgehensweise bei der gesundheitlichen Bewertung der Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC und SVOC) aus Bauprodukten“ folgende Emissionswerte in der Prüfkammer nicht überschreiten:
- Summe flüchtiger organischer Verbindungen C6 - C16 (TVOC):
maximal 0,1 mg je m3 nach 28 Tagen - Summe schwer flüchtiger organischer Verbindungen C16 - C22 (TSVOC):
maximal 0,02 mg je m3 nach 28 Tagen - Essigsäure maximal 0,14 mg je m3 nach 28 Tagen
- krebserzeugende Stoffe (K1 und 2 nach Richtlinie 67/548/EWG bzw. Klassen 1A und 1B nach CLP-Verordnung 1272/2008):
maximal 0,001 mg je m3 nach 28 Tagen je Einzelwert - Summe aller VOC ohne NIK: maximal 0,05 mg je m3 nach 28 Tagen
- R-Wert: maximal 1 nach 28 Tagen
- Formaldehyd: maximal 0,06 mg je m3 nach 28 Tagen
- Acetaldehyd: maximal 0,12 mg je m3 nach 28 Tagen
Die Prüfung kann ab dem 7. Tag nach Beladung abgebrochen werden, wenn die geforderten Endwerte des 28. Tages vorzeitig erreicht werden und im Vergleich zur Messung am 3. Tag kein Konzentrationsanstieg einer der nachgewiesenen Substanzen feststellbar ist.
Nachweismöglichkeiten:
- Emissions-Prüfbericht gemäß Teil II der Grundsätze des DIBt zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten in Innenräumen, basierend auf der Norm DIN EN ISO 16000-9, das die Einhaltung dieser Anforderung bestätigt
- Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechend (z. B.: Blauer Engel DE-UZ 132)
- EPD (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", verwendete Version / Stand Stand 24.11.2019: Version V 2015 (Textteil)
RAL Vergabegrundlage für Umweltzeichen: Blauer Engel DE-UZ 132 Emissionsarme Wärmedämmstoffe und Unterdecken für die Anwendung in Gebäuden Ausgabe Januar 2020 (Version 6 / Zugriff 08/2024)
Übersicht - Anforderungen Innenraumlufthygiene - Nachweismöglichkeiten
Dämmstoffe in Innenräumen + Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3
QN / TB | Anforderungen | typische Nachweise |
QN5 | aus "Lokale Umwelt": Produkte gemäß Blauer Engel DE-UZ 132 oder gleichwertig. | Umweltzeichen DE-UZ 132 oder glw. |
weitergehende Anforderungen "Innenraumluft": | ||
- | derzeit keine → QN5 gewerkeübergreifender Textbaustein → Planungsziele Innenraumluft | - |
QN5 = höchstes Qualitätsniveau aus BNB_BN_1.1.6 "Lokale Umwelt" / TB = Textbaustein / SVHC = besonders besorgniserregende Stoffe nach REACH / PDB = Produktdatenblatt / TM = Technisches Merkblatt / SDB = Sicherheitsdatenblatt / abZ = allgemeine bauaufsichtliche Zulassung / LE = Leistungerklärung /
TBplusi = mögliche weitergehende Anforderungen / Textbausteine hins. Innenraumluftqualität, die über die in QN5 ggf. bereits berücksichtigten Anforderungen hins. Innenraumluftqualität hinausgehen.
Der Reiter "Innenraumluft" soll darüber Auskunft geben, inwieweit Anforderungen hinsichtlich Innenraumluftqualität bereits in den Anforderungen zur "Lokalen Umwelt" berücksichtigt sind. Gegebenenfalls werden hier zusätzliche produktgruppenspezifische Anforderungen an besonders emissionsarme Produkte genannt, die zur weitergehenden Absicherung eines hohen Erfüllungsgrades bei der Bewertung der Raumluftqualität beitragen können. Diese erfolgt im Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) in Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 „Innenraumlufthygiene".
Darstellung der Ziele hinsichtlich Innenraumluftqualität für alle Projektbeteiligten:
→ gewerkeübergreifender Textbaustein Teil 1 / Planungsziele Innenraumluft
Der Bezug wird jeweils nur zum höchsten Qualitätsniveau QN5 aus BNB_BN_1.1.6 "Lokale Umwelt" hergestellt. Werden zusätzliche Anforderungen genannt, findet man wie unter "Lokale Umwelt" (mögliche) typische Nachweisdokumente und einen direkten Link zu den produktgruppenspezifischen Textbausteinen Teil 2 über den Link "TBplusi". Die Anforderungen zu QN5 / BNB_BN_1.1.6 sind in diesen Textbausteinen TBplusi vollständig enthalten, werden also miterfüllt:
TBplusi = QN5 + Zusatzanforderungen Innenraumluft
Der Planer kann anhand dieser Übersicht entscheiden, welche zusätzlichen Anforderungen ggf. Planungsziel sein sollen. Dabei ist zu prüfen, ob geeignete Produkte am Markt verfügbar sind, die auch die weiteren Planungsanforderungen erfüllen. Soweit Anforderungen mit Verweis auf Umweltzeichen oder Labels definiert sind, kann über diese nach geeigneten Produkten recherchiert werden.
Die Textbausteine / Leistungsschreibung der Anforderungen und detaillierte Anforderungsbeschreibungen findet man in den Reitern
Übersichtstabelle | Anforderungen / Textbausteine.
Werden keine weitergehenden Anforderungen empfohlen, gibt es keinen Unterreiter "Anforderungen / Textbausteine". In diesem Fall erfolgt lediglich ein Verweis auf die Textbausteine unter "Lokale Umwelt" / QN5.
Nachstehende detaillierte Übersichtstabelle zeigt etwas genauer die ggf. relevanten Einzelanforderung aus "Lokale Umwelt" sowie die ggf. genannten Zusatzanforderung mit Erläuterungen.
Das Icon kennzeichnet dabei Anforderungen, welche die Innenraumluftqualität massgeblich verbessern können.
Besondere Hinweise + Hintergrundinformationen zu den spezifischen Anforderungen und Produktgruppen, sowie weitere grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung, FAQ) siehe oben → Reiter Erläuterung und
→ Muster-Leistungsverzeichnis mit Beispielen bzw. Fußnoten unter der Übersichtstabelle.
Detaillierte Übersichtstabelle
anzeigen . . .
Materialökologische Anforderungen Dämmstoffe in Innenräumen (einschließlich Trittschalldämmung) Stand 01/2021 | Nachweismöglichkeiten | ||
---|---|---|---|
Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 Innenraumlufthygiene | |||
Kurztext | Hauptziel der Anforderung | Umweltzeichen | Sonstige |
Anforderungen gemäß BNB_BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt, die bereits zu einer höheren Qualität der Innenraumluft beitragen. | |||
Anforderungen gemäß QN1 (Mindestanforderung): Dokumentation Erläuterung: Die Dokumentation selbst trägt zwar noch nicht zu einer höheren Qualität der Innenraumluft bei, erleichtert aber ggf. die Suche nach Verursachern von Raumluftproblemen und dient der Qualitätskontrolle. | Zertifizierungsnachweis sofern vorhanden | Produktdatenblatt (PDB), Technisches Merkblatt (TM), Sicherheitsdatenblatt (SDB) + ggf. Nachweise / Herstellererklärungen für weitere Anforderungen, EPD (wenn vorh.) | |
Anforderungen gemäß QN4: Einhaltung AgBB-Schema | Emissions-Prüfbericht | EPD mit Einschränkung1, für PU-Dämmstoffe: pure life-Siegel der ÜGPU e.V. (Überwachungsgemeinschaft Polyurethan-Hartschaum e.V.) | |
höhere Anforderungen gemäß QN5: Blauer Engel DE-UZ 1322 (Einzelanforderungen siehe Lokale Umwelt) Hinweis: Die Anforderungen gemäß QN5 / Pos. 36b (DE-UZ 132) sind von Kunstschaum-Dämmstoffen derzeit nicht vollständig erfüllbar. Der Blaue Engel schließt halogenierte organische Verbindungen als Flammschutzmittel aus, die in Kunstschaum-Dämmstoffen aber enthalten sind. | Blauer Engel DE-UZ 132 | EPD/PDB/TM mit Einschränkung1, div. Herstellererklärungen, Emissionsprüfbericht | |
weitergehende Anforderungen an besonders emissionsarme Produkte, die zu einer hohen Qualität der Innenraumluft beitragen. | |||
Dämmstoffe aus mineralischen oder nachwachsenden Rohstoffen: keine weitergehenden Anforderungen3 | - | - | - |
Sofern Kunstschaum-Dämmstoffe eingesetzt werden sollen3: Einhaltung der Anforderungen von Lokale Umwelt / QN5 (gemäß Blauer Engel DE-UZ 132), außer "Ausschluss halogenierter organischer Verbindungen als Flammschutzmittel" | - | Emissions-Prüfbericht |
Diese Anforderung dient dem Schutz der lokalen Umwelt (Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft). Inhaltlich eingeschlossen ist auch der Gesundheitsaspekt Arbeitshygiene und im Prinzip auch die Innenraumluft. Diese wird allerdings mit einem eigenen Icon zusätzlich markiert. | |
Diese Anforderung dient der Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten. Sie trägt damit auch zu einem höheren Erfüllungsgrad bei der Bewertung der Raumluftqualität nach BNB_BN_3.1.3 bei. | |
Mit dieser Anforderung werden auch Umwelt- und Gesundheitsaspekte im Zuge von Rückbau und Verwertung berücksichtigt. |
1 Produktdatenblätter (PDB) oder Technische Merkblätter (TM) folgen keinerlei Regeln und können nur als Nachweis herangezogen werden, wenn die erforderlichen Informationen auch prüfbar (d.h. z.B. das Fehlen von ausgeschlossenen Stoffen muss genannt sein) enthalten sind.
EPD: die angeführten Kriterien sind auch keine standardisierten Parameter einer EPD (Umweltproduktdeklaration) gemäß EN 15804 Grundregeln für die Produktkategorie Bauprodukte. In der Regel werden solche Informationen - wenn überhaupt - dann auch nur bei Produktdeklarationen und nicht bei Branchendeklarationen zu finden sein.2 Sofern innerhalb der Qualitätsniveaus auf aggregierte Produktkennzeichnungen verwiesen wird (Giscode, Emicode, Blauer Engel etc.), ist es zulässig vergleichbare Nachweise (weitere Umweltzeichen, Angaben in Sicherheits- oder Produktdatenblättern etc.) heranzuziehen. Dabei bezieht sich die Vergleichbarkeit nur auf die Anforderungen hinsichtlich der jeweiligen Schadstoffgruppen gemäß Anlage 1 + 2 / BNB Kriterium 1.1.6.. Bei den Einzelanforderungen werden deshalb nur die für die Vergleichbarkeit notwendigen Anforderungen genannt.
Die für die Innenraumluftqualität relevanten Anforderungen an Emissionsgrenzwerte des Blauen Engel DE-UZ 132 und des natureplus Qualitätszeichens sind nicht identisch. Hinsichtlich VOC ist der Blaue Engel strenger, hinsichtlich Formaldehyd das natureplus-Qualitätszeichen. Beim natureplus-Qualitätszeichen werden wiederum mehr Werte und Einzelstoffe ab einer niedrigeren Nachweisgrenze abgeprüft. Trotzdem kann das natureplus-Qualitätszeichen in diesem Punkt nicht automatisch als gleichwertig bezeichnet werden.
3 Der Blaue Engel (DE-UZ 132) stellt bereits strenge Anforderungen zur Vermeidung von VOC und Formaldehyd-Emissionen in die Innenraumluft. Es werden daher keine weitergehenden Anforderungen an Dämmstoffe aus mineralischen oder nachwachsenden Rohstoffen gestellt.
Kunstschaum-Dämmstoffe können die Anforderungen des BE nicht vollständig erfüllen. Sollen diese in Innenräumen verwendet werden, ist es zur Sicherung der Innenraumluftqualität empfehlenswert, zusätzlich zu den Anforderungen bis QN4 die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte des BE für VOC und Formaldehyd zu fordern. Diese sind auch deutlich strenger als das AgBB-Bewertungsschema, das für QN4 gefordert wird und z.B. Formaldehyd nur über den R-Wert begrenzt.
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", verwendete Version / Stand Stand 24.11.2019: Version V 2015 (Textteil)
RAL Vergabegrundlage für Umweltzeichen: Blauer Engel DE-UZ 132 Emissionsarme Wärmedämmstoffe und Unterdecken für die Anwendung in Gebäuden Ausgabe Januar 2020 (Version 6 / Zugriff 08/2024)
Übersicht - weitergehende Anforderungen - Nachweismöglichkeiten
Dämmstoffe in Innenräumen und Rückbau, Klimaschutz, ...
QN / TB | Anforderungen | typische Nachweise |
QN5 | aus "Lokale Umwelt": Produkte gemäß Blauer Engel DE-UZ 132 oder gleichwertig. | Umweltzeichen DE-UZ 132 oder glw. |
weitergehende Anforderungen "Innenraumluft": | ||
- | derzeit keine → QN5 gewerkeübergreifender Textbaustein → Planungsziele Innenraumluft | - |
weitergehende Anforderungen "Rückbau, Globale Umwelt": | ||
- | derzeit keine → QN5 Förderung des Einsatzes nachwachsender Rohstoffe und Erweiterung der Produktverfügbarkeit mit einfachem Nachweis:natureplus-Umweltzeichen als alternativen Nachweis zulassen (Erl. s. Det. Übersicht). | - |
QN5 = höchstes Qualitätsniveau aus BNB_BN_1.1.6 "Lokale Umwelt" / TB = Textbaustein / SVHC = besonders besorgniserregende Stoffe nach REACH / PDB = Produktdatenblatt / TM = Technisches Merkblatt / SDB = Sicherheitsdatenblatt / abZ = allgemeine bauaufsichtliche Zulassung / LE = Leistungerklärung /
TBplus = mögliche weitergehende Anforderungen / Textbausteine hins. Rückbau, Klima ..., die über die in QN5 bereits berücksichtigten Anforderungen hinausgehen
Der Reiter "Rückbau, Klima ..." soll darüber Auskunft geben, inwieweit neben "Lokale Umwelt" und "Innenraumluft" Anforderungen hinsichtlich weiterer Nachhaltigkeitsaspekte (z.B. Förderung nachwachsender Rohstoffe, Ressourcenschonung, kreislaufgerechtes Bauen / Cradle-to-Cradle) für die jeweilige Produktgruppe auf Baustoffebene relevant sein und ggf. zusätzlich berücksichtigt werden können. Mögliche Themen sind hier z.B.
- Rückbau, Trennung, Verwertung (in Anlehnung an Kriteriensteckbrief BNB_BN_4.1.4 und darüber hinaus)
- Globale Umwelt / Klimaschutz
- Sozialstandards
- ...
Der Bezug wird jeweils nur zum höchsten Qualitätsniveau QN5 aus BNB_BN_1.1.6 "Lokale Umwelt" hergestellt. Werden zusätzliche materialökologische Anforderungen genannt, findet man wie unter "Lokale Umwelt" (mögliche) typische Nachweisdokumente und einen direkten Link zu den Textbausteinen über den Link "TBplus". Die Anforderungen zu QN5 / BNB_BN_1.1.6 sowie ggf. zur Innenraumlufthygiene (TBplusi) sind in den Textbausteinen vollständig enthalten, werden also miterfüllt:
TBplus = QN5 + ggf. TBplusi (Zusatzanforderungen Innenraumluft) + ggf. Zusatzanforderungen Rückbau, Klima ...
Der Planer kann anhand dieser Übersicht entscheiden, welche zusätzlichen Anforderungen ggf. Planungsziel sein sollen. Dabei ist zu prüfen, ob geeignete Produkte am Markt verfügbar sind, die auch die weiteren Planungsanforderungen erfüllen.
Die Produktverfügbarkeit kann hier ggf. eingeschränkt sein!
Soweit Anforderungen mit Verweis auf Umweltzeichen oder Labels definiert sind, kann über diese nach geeigneten Produkten recherchiert werden.
Werden zusätzliche materialökologische Anforderungen genannt, findet man die Textbausteine / Leistungsschreibung der Anforderungen und detaillierte Anforderungsbeschreibungen im Unterreiter "Anforderungen / Textbausteine".
Zum Teil - insbesondere bei Anforderungen, die den späteren Rückbau und die sortenreine Trennung ermöglichen sollen - handelt es sich um Planungsanforderungen, die entsprechend im Planungsprozess berücksichtigt und standardmäßig ausgeschrieben werden müssen.
Diese sind ggf. als "projektbezogen / Planungsanforderung" gekennzeichnet.
Werden ausschließlich Planungsanforderungen und / oder keine weitergehenden Anforderungen genannt, gibt es auch keinen Unterreiter "Anforderungen / Textbausteine". In diesem Fall erfolgt lediglich ein Verweis auf die Textbausteine unter "Lokale Umwelt" / QN5 bzw. sofern vorhanden TBplusi im Reiter "Innenraumluft".
Nachstehende detaillierte Übersichtstabelle zeigt etwas genauer die ggf. relevanten Einzelanforderung aus "Lokale Umwelt" sowie die ggf. genannten Zusatzanforderung mit Erläuterungen.
Besondere Hinweise + Hintergrundinformationen zu den spezifischen Anforderungen und zur Produktgruppe, sowie weitere grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung, FAQ) siehe oben → Reiter Erläuterung und
→ Muster-Leistungsverzeichnis mit Beispielen bzw. Fußnoten unter der Übersichtstabelle.
Detaillierte Übersichtstabelle
anzeigen . . .
Materialökologische Anforderungen Dämmstoffe in Innenräumen (einschließlich Trittschalldämmung, gilt nicht für Verlegeunterlagen) Stand 01/2021 | Nachweismöglichkeiten | ||
---|---|---|---|
Anforderungen zu Rückbau, Globale Umwelt, ... | |||
Kurztext | Hauptziel der Anforderung | Umweltzeichen | Sonstige |
Kriteriensteckbrief BNB_BN_4.1.4 Rückbau, Trennung, Verwertung | |||
tendenzielle Aussage als Planungshinweis: zur Trennbarkeit Die sortenreine Trennung beim Rückbau eines Gebäudes setzt einfach zu lösende (mechanische) Verbindungen von anderen Materialien voraus. Lose aufgelegte oder mechanisch befestigte Dämmstöffe können einfacher (wirtschaftlicher) sortenrein ausgebaut werden als (vollflächig) verklebte Materialien. Auch Verbundwerkstoffe (z.B. mit Kaschierungen) schränken ggfs. eine mögliche Nachnutzung ein. | ./. | ./. | |
Anforderungen mit dem Ziel einer besseren Verwertbarkeit gemäß den Anforderungen aus BNB_BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt | |||
Anforderungen gemäß QN1 (Mindestanforderung): Dokumentation Erläuterung: Die Dokumentation selbst trägt zwar noch nicht zu einer besseren Verwertbarkeit bei, bildet aber später die Grundlage zur Beurteilung der Verwertbarkeit. | Zertifizierungsnachweis sofern vorhanden | Produktdatenblatt (PDB), Technisches Merkblatt (TM) ggf. Nachweise / Herstellererklärungen für weitere Anforderungen, EPD (wenn vorh.) | |
höhere Anforderungen gemäß QN5 für Dämmstoffe aus mineralischen oder nachwachsenden Rohstoffen: Blauer Engel DE-UZ 1322 (Einzelanforderungen siehe Lokale Umwelt) Hinweis: Die Anforderungen gemäß QN5 / Pos. 36b (DE-UZ 132) sind von Kunstschaum-Dämmstoffen derzeit nicht vollständig erfüllbar. Der Blaue Engel schließt halogenierte organische Verbindungen als Flammschutzmittel aus, die in Kunstschaum-Dämmstoffen aber enthalten sind. | Blauer Engel (DE-UZ 132) | EPD/PDB/TM mit Einschränkung1, div. Herstellererklärungen, Emissionsprüfbericht | |
weitergehende Anforderungen im Sinne einer besseren Verwertbarkeit (nur für Kunstschaum-Dämmstoffe erforderlich) | |||
derzeit keine weitergehenden Anforderungen3 | - | - | - |
weitergehende umweltorientierte Anforderungen über den Lebenszyklus | |||
Förderung des Einsatzes nachwachsender Rohstoffe als Dämmstoff (z.B. Holz, Zellulose, Hanf), deshalb natureplus-Umweltzeichen als einfachen Gleichwertigkeitsnachweis zulassen trotz geringer Abweichungen in den Einzelanforderungen. | natureplus-Umweltzeichen | - |
Diese Anforderung dient dem Schutz der lokalen Umwelt (Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft). Inhaltlich eingeschlossen ist auch der Gesundheitsaspekt Arbeitshygiene und im Prinzip auch die Innenraumluft. Diese wird allerdings mit einem eigenen Icon zusätzlich markiert. | |
Diese Anforderung dient der Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten. Sie trägt damit auch zu einem höheren Erfüllungsgrad bei der Bewertung der Raumluftqualität nach BNB_BN_3.1.3 bei. | |
Mit dieser Anforderung werden auch Umwelt- und Gesundheitsaspekte im Zuge von Rückbau und Verwertung berücksichtigt. |
1 Produktdatenblätter (PDB) oder Technische Merkblätter (TM) folgen keinerlei Regeln und können nur als Nachweis herangezogen werden, wenn die erforderlichen Informationen auch prüfbar (d.h. z.B. das Fehlen von ausgeschlossenen Stoffen muss genannt sein) enthalten sind.
EPD: die angeführten Kriterien sind auch keine standardisierten Parameter einer EPD (Umweltproduktdeklaration) gemäß EN 15804 Grundregeln für die Produktkategorie Bauprodukte. In der Regel werden solche Informationen - wenn überhaupt - dann auch nur bei Produktdeklarationen und nicht bei Branchendeklarationen zu finden sein.2 Sofern innerhalb der Qualitätsniveaus auf aggregierte Produktkennzeichnungen verwiesen wird (Giscode, Emicode, Blauer Engel etc.), ist es zulässig vergleichbare Nachweise (weitere Umweltzeichen, Angaben in Sicherheits- oder Produktdatenblättern etc.) heranzuziehen. Dabei bezieht sich die Vergleichbarkeit nur auf die Anforderungen hinsichtlich der jeweiligen Schadstoffgruppen gemäß Anlage 1 + 2 / BNB Kriterium 1.1.6.. Bei den Einzelanforderungen werden deshalb nur die für die Vergleichbarkeit notwendigen Anforderungen genannt.3 Der Blaue Engel (DE-UZ 132) stellt bereits strenge Anforderungen zur Vermeidung von SVHC, CMR-Stoffen und halogenorganischen Verbindungen. Es werden daher keine weitergehenden Anforderungen an Dämmstoffe in Innenräumen gestellt.
4 Derzeit sind für den Blauen Engel DE-UZ 132 allerdings im Wesentlichen Dämmstoffe aus mineralischen Rohstoffen zertifiziert (Mineralwolle bzw. Mineralschaum). Kunstschaum-Dämmstoffe können die Anforderungen i.d.R. aufgrund der enthaltenen Flammschutzmittel nicht vollständig erfüllen.
Aus dem Bereich der nachwachsenden Rohstoffe findet sich derzeit kein mit dem Blauen Engel zertifiziertes Produkt (Stand 03/2021, s.u. Neuversionierung!). Allerdings war auch für die Vorversion (gültig bis 31.12.2020) nur 1 Produkt aus Holzwolle und 1 Produkt aus Seegras zertifiziert.
Für Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen muss daher zur Einhaltung von QN5 derzeit grundsätzlich der Gleichwertigkeitsnachweis erbracht werden.
Förderung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen
Im Sinne von Ressourcen- und Klimaschutz sollten jedoch wo möglich Produkte aus nachwachsenden Rohstoffen verwendet werden. In vielen Anforderungskatalogen öffentlicher Auftraggeber ist dies bereits so formuliert. Leider gibt es derzeit aber keinen Dämmstoff aus nachwachsenden Rohstoffen mit dem Blauen Engel (s.o.). Diese finden sich z.B. beim natureplus-Qualitätszeichen, dessen Anforderungen zwar nicht ganz mit denen des Blauen Engels übereinstimmen (s. Det. Übersichtstabelle / Reiter Lokale Umwelt), aber insgesamt ebenfalls anspruchsvoll sind.
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", verwendete Version / Stand Stand 24.11.2019: Version V 2015 (Textteil)
RAL Vergabegrundlage für Umweltzeichen: Blauer Engel DE-UZ 132 Emissionsarme Wärmedämmstoffe und Unterdecken für die Anwendung in Gebäuden Ausgabe Januar 2020 (Version 6 / Zugriff 08/2024)
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weitere P & A (Auswahl)
- Planungsziel Innenraumluft
- Kunstschaum-Dämmstoffe für Gebäude und Haustechnik
- Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen
- Dämmstoffe in Wärmedämmverbundsystemen
WECOBIS-Baustoffinformationen
- Dämmstoffe aus mineralischen Rohstoffen
- Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen
- Dämmstoffe aus synthetischen Rohstoffen
Zeichen / Labels
- Blauer Engel (DE-UZ 132) - Wärmedämmstoffe und Unterdecken
- natureplus - Dämmstoffe aus mineralischen Rohstoffen
- natureplus - Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen
- Österr. Umweltzeichen (UZ 43) - Hartschaum-Dämmplatten aus polymeren Rohstoffen
- Österr. Umweltzeichen (UZ 44) - Wärmedämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen
- Österr. Umweltzeichen (UZ 45) - Mineralische Wärmedämmstoffe
Produktdeklarationen- + verzeichnisse
Hintergrundinfos
- UBA - AgBB - Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten
- UBA - Hintergrundpapier zu HBCD - Umweltbundesamt
- UBA - Schulungsskripten Umweltfreundliche Beschaffung
- Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)