Planungs- & Ausschreibungshilfen: Brandschutzspachtelmassen, -coatings, -silikone
Materialökologische Anforderungen für Planung und Ausschreibung
Allgemeine Informationen und Hinweise zu den Anforderungen und Textbausteinen in WECOBIS
Worauf basieren die materialökologischen Anforderungen und Textbausteine für Planung und Ausschreibung in WECOBIS? Inhalt aufklappen | |
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren derzeit auf den Kriteriensteckbriefen zu "Risiken für die lokale Umwelt" (BNB_BN_1.1.6), zur "Innenraumlufthygiene" (BNB_BN_3.1.3), zu "Rückbau, Trennung und Verwertung" (BNB_BN_4.1.4) sowie gegebenenfalls zu anderen baustoffrelevanten Einzelaspekten des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMI) / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau. Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt"Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6 zielt auf die Reduktion bzw. Vermeidung von Bauprodukten, die aufgrund ihrer Schadstoffgehalte oder Schadstofffreisetzungen ein Risikopotenzial für die Umweltmedien Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft sowie gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Anreicherung in den Nahrungsketten oder Verunreinigung der Innenraumluft verursachen können. Dies bezieht sich auf die Verarbeitung auf der Baustelle und auf die Nutzungsphase sowohl innen als auch außen liegender Produkte. Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 "Innenraumlufthygiene"Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 zielt auf die Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten, damit es zu keinen negativen Effekten hinsichtlich der Befindlichkeit und gesundheitlichen Beeinträchtigung der Raumnutzer aufgrund verunreinigter Innenraumluft kommt. Kriteriensteckbrief BNB_BN_4.1.4 "Rückbau, Trennung, Verwertung"Kriteriensteckbrief BNB_BN 4.1.4 "Rückbau, Trennung und Verwertung" zielt auf die Einsparung von Deponieraum, Rohstoffen und Produktionsenergie. Im Rahmen der Bewertung des Kriteriensteckbriefs werden die Bauelemente eines Gebäudes deshalb eingestuft bezüglich ihrer
Die Bauprodukte müssen außerdem so beschaffen sein, dass beim Abriss keine gefährlichen Abfälle anfallen. Hinweis zur Bewertung nach BNB: Tipp für die PlanungIm Reiter "Bewertungssysteme" der Standard-Datenblätter in WECOBIS wird die jeweilige Bauproduktgruppe (z.B. Elastomer-Bodenbeläge) hinsichtlich BNB-Kriterien eingeordnet. Damit lassen sich z.B. folgende Fragen beantworten: Welche Einzelkriterien kann eine Produktgruppe, z.B. Linoleum-Bodenbeläge, i.d.R. erfüllen oder auch nicht erfüllen? Welche Einschränkungen bestehen für eine Produktgruppe? | |
Ich will mein Gebäude gar nicht zertifizieren. Was nützen mir dann materialökologische Anforderungen nach BNB? Inhalt aufklappen | |
Auch wenn ein Gebäude nicht im Rahmen eines Bewertungssystems zertifiziert werden soll, bilden die einzelnen Kriteriensteckbriefe eine gute Grundlage, Orientierung und Hilfestellung für die Umsetzung ökologischer Aspekte in der Gebäudeplanung. Das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMI) ist ein öffentlich zugängliches und transparentes Instrument. Alle Kriteriensteckbriefe können auch einzeln abgerufen und frei verwendet werden. In den WECOBIS Planungs- und Ausschreibungshilfen gibt es deshalb Anforderungen und Textbausteine, die sich an materialrelevanten Einzelkriterien des Bewertungssystems orientieren (z.B. Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt" und Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 "Innenraumlufthygiene"). Die verschiedenen Qualitätsniveaus in den Kriteriensteckbriefen bieten zudem die Möglichkeit, sich - abhängig von den projektspezifischen Anforderungen und Möglichkeiten - für ein Anforderungsniveau zu entscheiden. Es wird jedoch empfohlen, soweit möglich ein hohes Anforderungsniveau anzustreben. Denn um die Risiken für die lokale Umwelt möglichst gering zu halten bzw. eine gute Luftqualität sicherzustellen, ist eine sorgfältige Auswahl schadstoff-und emissionsarmer Bauprodukte erforderlich. | |
Welche Informationen findet man in den Reitern "Lokale Umwelt", "Innenraumluft", "Rückbau", "Sonstiges"? Warum sieht man nicht immer alle Reiter? Inhalt aufklappen | |
Die in WECOBIS dargestellten materialökologischen Anforderungen sind in verschiedene Themenbereiche untergliedert. Diese sind derzeit "Lokale Umwelt","Innenraumluft", "Rückbau" und "Sonstiges". Der Reiter "Innenraumluft" erscheint nur, wenn die Produktgruppe innenraumrelevant ist, der Reiter "Rückbau" nur, wenn hier auf Baustoffebene Aussagen getroffen werden können. Im Reiter "Sonstiges" finden sich gegebenenfalls noch Anforderungen zu weiteren umwelt- und gesundheitsrelevanten Aspekten für Baumaterialien. Lokale UmweltIm Reiter "Lokale Umwelt" wird das von Bauprodukten ausgehende Risiko für die Umweltmedien Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft sowie für gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Anreicherung in den Nahrungsketten oder für Verunreinigung der Innenraumluft behandelt. Die Anforderungen basieren auf Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt". Der Steckbrief teilt die Anforderungen in 5 Qualitätsniveaus (QN1 – QN5) ein, wobei QN5 das höchste Qualitätsniveau mit den strengsten Anforderungen darstellt. Auch die Textbausteine in WECOBIS werden deshalb entsprechend den jeweiligen Qualitätsniveaus dargestellt. InnenraumluftIm Reiter "Innenraumluft" finden sich Anforderungen, die zur Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten beitragen sollen. WECOBIS orientiert sich hier an den Anforderungen von Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 "Innenraumlufthygiene" . Ein Textbaustein, mit dem Planungs- und Baubeteiligte gewerkeübergreifend über die geplante Raumluftmessung informiert werden können, befindet sich im Datenblatt "Planungsziele Innenraumluft". RückbauIm Reiter "Rückbau" finden sich Anforderungen, die zur Schonung der natürlichen Ressourcen, der Vermeidung von Abfällen, der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung unvermeidbarer Abfälle sowie der gemeinwohlverträglichen Beseitigung nicht verwertbarer Abfälle beitragen sollen. WECOBIS orientiert sich hier an den Anforderungen von Kriteriensteckbrief BNB_BN 4.1.4 "Rückbau, Trennung und Verwertung". | |
Wo finde ich Textbausteine? Wie sind die Textbausteine aufgebaut? Inhalt aufklappen | |
Textbausteine finden sich in den jeweiligen Themenreitern (z.B. "Lokale Umwelt", "Innenraumluft"). Dort wird nach Anwählen des Reiters zunächst eine Übersichtstabelle aufgerufen, die alle folgenden Anforderungen als Kurztext mit den zugehörigen Nachweismöglichkeiten darstellt. | |
Wie können die Textbausteine konkret genutzt werden? Inhalt aufklappen | |
Anwendungsmöglichkeiten der Textbausteine
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Allgemeine Hinweise zu Dokumentation und Nachweisen, sowie zu Nachweisen über geeignete Umweltzeichen oder Gütesiegel Inhalt aufklappen | |
Allgemeine Hinweise zu Dokumentation und NachweisenIn Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6 finden sich Informationen zur Dokumentation und den erforderlichen Nachweisen. In Abhängigkeit von Produkt- und Schadstoffgruppe können das zum Beispiel Herstellerauskunft nach REACH, Leistungserklärung zur CE-Kennzeichnung,allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ), PDB (Produktdatenblatt), TM (technisches Merkblatt), SDB (Sicherheitsdatenblatt), begründete Herstellererklärung oder EPDs (Umwelt-Produktdeklaration) sein. Unter anderem sind dort auch der Umfang der Dokumentationspflicht, die einzelnen Nachweisdokumente und geeignete Analysemethoden erläutert. Zu beachten ist immer, dass bei freiwilligen Unterlagen, die nicht gesetzlich oder durch Verordnung vorgeschriebenen sind, die Angaben zu relevanten Schadstoffen unterschiedlich oder eventuell auch gar nicht enthalten sein können. Das bedeutet, dass beispielsweise PDB oder TM nur zum Nachweis durch den Hersteller dienen können, wenn hier auch hinreichende Angaben zu einer bestimmten Schadstoffgruppe gemacht werden. Das Fehlen von Angaben zu einer Schadstoffgruppe in diesen oder ähnlichen Dokumenten stellt keinesfalls sicher, dass diese in dem Produkt nicht enthalten sind, da es keine verbindlichen Vorgaben zu diesen Dokumenten gibt. Auch ein Sicherheitsdatenblatt unterliegt keiner Regelung über seinen Inhalt, wenn es für eine Produktgruppe nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Leistungserklärung, abZ und Sicherheitsdatenblatt werden in WECOBIS i.d.R. nur als Nachweismöglichkeit angegeben, wenn sie gesetzlich vorgeschrieben sind. (siehe Reiter Übersichtstabelle) Hinweise zur Nachweisführung über geeignete Umweltzeichen oder DeklarationenEin Konformitätsnachweis kann auch durch geeignete Umweltzeichen oder Gütesiegel, z. B. Blauer Engel, natureplus-Qualitätszeichen, Österreichisches Umweltzeichen oder andere Produktdeklarationen erfolgen. Bekannte Nachweismöglichkeiten über Umweltzeichen und Gütesiegel sind jeweils am Ende der stofflichen Anforderungen aufgeführt. Sie haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Daher kann es durchaus weitere Umweltzeichen oder Gütesiegel geben, die als Konformitätsnachweis geeignet sind. | |
Rechtliche Hinweise für die Verwendung der Textbausteine Inhalt aufklappen | |
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren derzeit auf den Kriteriensteckbriefen zu "Risiken für die lokale Umwelt" (BNB_BN_1.1.6) und zur "Innenraumlufthygiene" (BNB_BN_3.1.3) des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMI) / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau. Künftig sollen noch weitere Kriterien die Textbausteine ergänzen, z.B. zu Rückbau, Trennung, Verwertung (BNB_BN_4.1.4) oder zu anderen umwelt- und gesundheitsrelevanten Materialaspekten. Die gestellten Anforderungen zur Reduktion von problematischen Stoffen in Bauprodukten beziehen sich auf Maßnahmen, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Die Einhaltung aller gesetzlichen Regelungen für Schadstoffe wird vorausgesetzt. Werden die Textbausteine einer Angebotseinholung oder Ausschreibung zugrunde gelegt und in die Leistungsbeschreibung eingearbeitet, hat der Ersteller der Leistungsbeschreibung und / oder die ausschreibende Stelle die Rechtssicherheit und die Aktualität der Texte eigenverantwortlich zu prüfen. Die Texte müssen der Struktur und dem Aufbau der jeweiligen Leistungsbeschreibung angepasst werden. Sowohl die inhaltlichen Grundlagen der Textbausteine als auch die Rechtslage sind in einer ständigen Entwicklung. Die Betreiber und die Geschäftsstelle von WECOBIS lehnen daher jede Verantwortung für die Aktualität und die Rechtssicherheit ab. Bei vollständiger Verwendung der Textbausteine wird empfohlen, den Planungs- bzw. den Ausschreibungsunterlagen die jeweiligen Kriteriensteckbriefe als Anlage beizufügen oder zumindest auf diese zu verweisen. |
Informationen zu Brandschutzprodukten in WECOBIS
Wo finde ich weitere Hilfestellung und Informationen zur Umwelt- und Gesundheitsrelevanz von Brandschutzspachtelmassen, Brandschutzcoatings für Kabel oder Brandschutzsilikonen? Gibt es auch eine Übersicht mit Umweltzeichen (z.B. Blauer Engel) oder anderen Deklarationen (z.B. GISCODE, EPD)? Inhalt aufklappen | |
Für Brandschutzspachtelmassen, Brandschutzcoatings für Kabel oder Brandschutzsilikone, wie sie hier in den materialökologischen Anforderungen adressiert sind, gibt es derzeit noch keine passenden WECOBIS-Baustoffinformationen zur Umwelt- und Gesundheitsrelevanz im Lebenszyklus. |
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 3.1.3 "Innenraumlufthygiene", verwendete Version / Stand 01.03.2017: BNB_BN_3.1.3 Version V 2015
- Kriteriensteckbrief 4.1.4 "Rückbau, Trennung und Verwertung", verwendete Version / Stand 01.03.2017: BNB_BN 4.1.4 Version V2015
Materialökologische Anforderungen für Planung und Ausschreibung
Allgemeine Informationen und Hinweise zum Reiter "Lokale Umwelt"
Worum geht es im Reiter "Lokale Umwelt"? Inhalt aufklappen | |
Im Reiter "Lokale Umwelt" wird das von Bauprodukten ausgehende Risiko für die Umweltmedien Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft sowie für gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Anreicherung in den Nahrungsketten oder für Verunreinigung der Innenraumluft behandelt. Die Anforderungen basieren auf Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt" des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des BMI / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau. Der Steckbrief teilt die Anforderungen in 5 Qualitätsniveaus (QN1 – QN5) ein, wobei QN5 das höchste Qualitätsniveau mit den strengsten Anforderungen darstellt. Tipp für die PlanungIm Reiter "Bewertungssysteme" der Standard-Datenblätter in WECOBIS wird die jeweilige Bauproduktgruppe (z.B. Elastomer-Bodenbeläge) hinsichtlich BNB-Kriterien eingeordnet. Damit lassen sich z.B. folgende Fragen beantworten: Welche Einzelkriterien kann eine Produktgruppe, z.B. Linoleum-Bodenbeläge, i.d.R. erfüllen oder auch nicht erfüllen? Welche Einschränkungen bestehen für eine Produktgruppe? | |
Was hilft mir die folgende Übersichtstabelle? Was bedeutet BNB, QN1, QN2 usw.? Warum fehlt manchmal ein QN? Welche Bedeutung haben die Icons in der Mitte? Inhalt aufklappen | |
Die folgende Übersichtstabelle zeigt die materialökologischen Einzelanforderungen des Kriteriensteckbriefs BNB_BN_1.1.6 „Risiken für die lokale Umwelt" des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des BMI. Der Kriteriensteckbrief teilt die Anforderungen in 5 Qualitätsniveaus (QN1 – QN5) ein. QN5 ist dabei das höchste Qualitätsniveau mit den strengsten Anforderungen. QN1 betrifft ausschließlich die Produktdokumentation und -deklaration und gilt als Mindestanforderung. Die qualitative Bewertung der Bauprodukte erfolgt erst ab QN2 bis QN5. Voraussetzung für QN2 bis QN5 ist immer auch die Erfüllung der Mindestanforderungen gemäß QN1. Es wird nicht empfohlen, allein QN1 als Ziel für die Bauproduktauswahl zu definieren. "Fehlende" QNsIn einigen Fällen gibt es keinen Unterschied in den Anforderungen von verschiedenen Qualitätsniveaus. Das lässt sich auch in der Übersichtstabelle ablesen. Textbausteine finden sich dann nur für das jeweils höchste QN (z.B. nur QN5 und kein QN4, wenn die Anforderungen von QN4 und QN5 gleich sind). Erläuterung der TabellenstrukturIn der Vertikalen teilt sich die Tabelle in 2 Hauptbereiche. In der linken Hälfte der Tabelle finden sich die materialökologischen Anforderungen. Neben der Anforderung selbst gibt die Tabelle noch Auskunft darüber, für welches Qualitätsniveau die jeweilige Anforderung besteht und welches Schutzziel damit angestrebt wird. Die rechte Hälfte der Tabelle gibt darüber Auskunft, wie der Nachweis für die jeweilige Einzelanforderung erbracht werden kann. Dabei wird zunächst der Standardnachweis entsprechend der Anforderung genannt. Das kann auch der Blaue Engel sein, wenn dieser als Anforderung genannt ist. Anschließend folgen Hinweise auf weitere Nachweismöglichkeiten wie z.B. Umweltzeichen, andere Produktdeklarationen oder chem. Analysen. In der Horizontalen gliedert sich die Tabelle in sinnvolle Abschnitte, die den ansteigenden Qualitätsniveaus im Kriteriensteckbrief 1.1.6 folgen. IconsDie Icons in der Spalte "Hauptziel der Anforderung" verdeutlichen übersichtlich, welches Schutzziel mit einer Anforderung angesprochen wird (siehe Legende unter der Übersichtstabelle). Letztlich ist es fast nie so, dass mit einer Anforderung nur ein Schutzziel angestrebt wird. Meist sind mehrere Bereiche oft auch indirekt betroffen. Die Icons dürfen deshalb nur zur Orientierung dienen - ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Ausschließlichkeit. Auch die sorgfältige Dokumentation der verwendeten Baumaterialien und Stoffe leistet einen indirekten Beitrag und ist deshalb grundsätzlich mit dem Baum für "lokale Umwelt" markiert. Nachweismöglichkeiten über geeignete Umweltzeichen oder DeklarationenZum Teil werden in Kriteriensteckbrief 1.1.6. freiwillige Produktkennzeichnungen, z.B. der „Blaue Engel" genannt (s. ggf. Spalte "Standardnachweise entsprechend Anforderung"). Gleichwertige Produkte, d.h. Produkte, welche die Anforderungen erfüllen, aber nicht mit dem „Blauen Engel" gekennzeichnet sind, sind hier zugelassen. Der Nachweis der Gleichwertigkeit ist dabei nur für die in Kriteriensteckbrief 1.1.6 genannten Schadstoffgruppen erforderlich. Aus diesem Grund werden für die Anforderung „Blauer Engel" hier die relevanten Einzelanforderungen aus den jeweiligen Vergaberichtlinien genannt. Produkte mit dem „Blauen Engel" erfüllen diese Einzelanforderungen automatisch. Wenn auch andere Zeichen oder Deklarationen bekannt sind, die diese Anforderungen erfüllen, sind sie bei der jeweiligen Einzelanforderung in der Spalte "Umweltzeichen" aufgeführt. Sie haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Daher kann es durchaus weitere Umweltzeichen oder Gütesiegel geben, die als Konformitätsnachweis geeignet sind. Tipp für die PlanungEine umfangreiche Übersicht zu Umweltzeichen und Deklarationen mit vielen Erklärungen findet sich in jeder Produktgruppe im Reiter Zeichen & Deklarationen. | |
Wo finde ich die Textbausteine? Inhalt aufklappen | |
Die Übersichtstabelle zeigt alle Anforderungen zum Thema "Lokale Umwelt" in Kurzform. Im Reiter "Erläuterung" finden sich allgemeine Hinweise zur Verwendung aller Anforderungen und Textbausteine. Die Textbausteine zur "Lokalen Umwelt" sind den Reitern QN1 bis QN5 zugeordnet, entsprechend den Qualitätsniveaus in Kriteriensteckbrief 1.1.6. Die Texte sind einfach formatiert, um möglichst unkompliziert auch in Ausschreibungsprogrammen verwendet werden zu können. QN1 betrifft ausschließlich die Produktdokumentation und -deklaration und gilt als Mindestanforderung. Die qualitative Bewertung der Bauprodukte erfolgt erst ab QN2 bis QN5. Werden in mehreren aufeinanderfolgenden QNs dieselben Anforderungen gestellt, ist nur das höchste dieser QNs dargestellt (z.B. bei gleichen Anforderungen in QN2-4 nur QN4). Voraussetzung für QN2 bis QN5 ist immer auch die Erfüllung der Mindestanforderungen gemäß QN1. Es wird nicht empfohlen, allein QN1 als Ziel für die Bauproduktauswahl zu definieren. BeispielIm Reiter QN5 finden sich die Textbausteine für alle Anforderungen, die zur Erfüllung von Qualitätsniveau 5 gemäß Kriteriensteckbrief 1.1.6 erforderlich sind, einschließlich der Mindestanforderungen aus QN1. "Fehlende" QNsIn einigen Fällen gibt es keinen Unterschied in den Anforderungen von verschiedenen Qualitätsniveaus. Das lässt sich auch in der Übersichtstabelle ablesen. Textbausteine finden sich dann nur für das jeweils höchste QN (z.B. nur QN5 und kein QN4, wenn die Anforderungen von QN4 und QN5 gleich sind). |
Informationen und Hinweise zu den Anforderungen für Brandschutzprodukte
Welche Schadstoffgruppen sind gemäß Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6 "Lokale Umwelt" für Brandschutzspachtelmassen, Brandschutzcoatings für Kabel oder Brandschutzsilikone relevant? Inhalt aufklappen | |
Im Rahmen der Bewertung nach Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6 werden Anforderungen in Bezug auf 6 Schadstoffgruppen formuliert. Für Brandschutzspachtelmassen, Brandschutzcoatings für Kabel oder Brandschutzsilikone sind die hervorgehobenen Schadstoffgruppen zu bewerten: 1 Gefährliche und besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) Die folgenden materialökologischen Anforderungen betreffen Vor-Ort verarbeitete Brandschutzspachtelmassen, Brandschutzcoatings für Kabel oder Brandschutzsilikone. Hierzu gehören auch Verklebungen bzw. Abdichtungen mit Brandschutzanforderungen. |
Übersicht möglicher Einzelanforderungen (Kurztext) für Brandschutzspachtelmassen, -coatings, -silikone
Materialökologische Anforderungen Brandschutzspachtelmassen, Brandschutzcoatings für Kabel oder Brandschutzsilikonen Stand 11/2017 | Nachweismöglichkeiten entsprechend Anforderung | ||||||||
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Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6 | |||||||||
Kurztext | Anforderungen gemäß Pos. 44 in Qualitätsniveau (QN) | Hauptziel der Anforderung | Standardnachweise entsprechend Anforderung | Umweltzeichen (sofern nicht Standardnachweis) | Sonstige | ||||
QN1 | QN2 | QN3 | QN4 | QN5 | |||||
Mindestanforderungen QN1 - QN5 | |||||||||
Allgemeine Produktdokumentation | + | + | + | + | + | ![]() | Produktdatenblatt (PDB), Technisches Merkblatt (TM), Sicherheitsdatenblatt (SDB) | ./. | EPD (wenn vorh.) |
Deklaration besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) > 0,1% | + | + | + | + | + | ![]() | Sicherheitsdatenblatt (SDB) | - | PDB/TM mit Einschränkung1, EPD (wenn vorh.) |
Anforderungen ab QN2: | |||||||||
Ausschluss von Chlorparaffinen (SCCP, MCCP, LCCP) > 0,1% | - | + | + | + | + | ![]() ![]() | Herstellererklärung | - | SDB2 (wenn keine deklariert), ggf. zusätzl. Analyseergebnisse |
Ausschluss von Polybromierten Biphenylen (PBB) > 0,1% | - | + | + | + | + | ![]() ![]() | Herstellererklärung | - | SDB2 (wenn keine deklariert), ggf. zusätzl. Analyseergebnisse |
Ausschluss von Polybromierten Diphenylether (PBDE) > 0,1% | - | + | + | + | + | Herstellererklärung | - | SDB2 (wenn keine deklariert), ggf. zusätzl. Analyseergebnisse | |
Ausschluss von Tris(2-chlorethyl)phosphat (TCEP) > 0,1% | - | + | + | + | + | ![]() ![]() | Herstellererklärung | - | SDB2 (wenn keine deklariert), ggf. zusätzl. Analyseergebnisse |
![]() | Diese Anforderung dient dem Schutz der lokalen Umwelt (Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft). Inhaltlich eingeschlossen ist auch der Gesundheitsaspekt Arbeitshygiene und im Prinzip auch die Innenraumluft. Diese wird allerdings mit einem eigenen Icon zusätzlich markiert. |
![]() | Diese Anforderung dient der Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten. Sie trägt damit auch zu einem höheren Erfüllungsgrad bei der Bewertung der Raumluftqualität nach BNB_BN_3.1.3 bei. |
![]() | Mit dieser Anforderung werden auch Umwelt- und Gesundheitsaspekte im Zuge von Rückbau und Verwertung berücksichtigt. |
EPD: die angeführten Kriterien sind auch keine standardisierten Parameter einer EPD (Umweltproduktdeklaration) gemäß EN 15804 Grundregeln für die Produktkategorie Bauprodukte. In der Regel werden solche Informationen - wenn überhaupt - dann auch nur bei Produktdeklarationen und nicht bei Branchendeklarationen zu finden sein. 2 Das Sicherheitsdatenblatt (SDB) kann als Nachweis dienen, wenn die entsprechenden CAS-Nummern, bzw. H-Sätze oder R-Sätze der ausgeschlossenen Stoffe (s. Textbausteine) nicht genannt sind, bzw. lässt das SDB Rückschlüsse auf Nichterfüllung der Anforderungen zu bei Nennung der jeweiligen CAS-Nr., H- oder R-Sätze. Für Nennung oder Nichtnennung werden die Kennzeichnungs- oder Einstufungsgrenzwerte herangezogen, die für die jeweiligen Stoffe gelten. Diese können im Einzelfall jedoch auch über 0,1% liegen.
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information)
Materialökologische Anforderungen für Planung und Ausschreibung
Allgemeine Informationen und Hinweise zu den Textbausteinen
Was bedeutet QN1, QN2 usw.? Inhalt aufklappen | |
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf dem Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt"(BNB_BN_1.1.6) des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB). Der Kriteriensteckbrief teilt die Anforderungen in 5 Qualitätsniveaus (QN1 – QN5) ein. QN5 ist dabei das höchste Qualitätsniveau mit den strengsten Anforderungen. QN1 betrifft ausschließlich die Produktdokumentation und -deklaration und gilt als Mindestanforderung. Die qualitative Bewertung der Bauprodukte erfolgt erst ab QN2 bis QN5. Voraussetzung für QN2 bis QN5 ist immer auch die Erfüllung der Mindestanforderungen gemäß QN1. Es wird nicht empfohlen, allein QN1 als Ziel für die Bauproduktauswahl zu definieren. | |
Warum können die Textbausteine zu den einzelnen QNs nicht kürzer gefasst werden? Inhalt aufklappen | |
In Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt"(BNB_BN_1.1.6) des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) wird oft ersatzweise für Einzelanforderungen auf freiwillige Produktkennzeichnungen wie Umweltzeichen (z.B. Blauer Engel) als Hauptanforderung verwiesen. Diese stellen meist umfangreiche materialökologische Anforderungen an das Produkt. Im Rahmen der Zertifizierung nach BNB ist es zulässig, vergleichbare Nachweise heranzuziehen. Dieser Konformitätsnachweis kann z.B. direkt über andere Produktkennzeichnungen mit denselben Anforderungen erfolgen. (Hilfe dazu s. Reiter Übersicht und Nachweis in den Textbausteinen). Hat das Produkt jedoch keine passende Produktkennzeichnung, muss jede relevante Einzelanforderung der ursprünglich geforderten Produktkennzeichnung nachgewiesen werden. Einem privaten Auftraggeber steht es u.U. frei, ein Produkt zu fordern, das über die entsprechende Produktkennzeichnung verfügt, ohne dass er hierzu auch den gesamten Anforderungskatalog aufzählen muss. Er kann dann die Textbausteine mit den materialökologischen Anforderungen, mit Bezugnahme auf die entsprechende Produktkennzeichnung, erheblich verkürzen. Sind solche Produktkennzeichnungen den Anforderungen zugrunde gelegt, so werden diese zu Beginn der Textbausteine benannt. Tipps für weitere Informationen zum Thema
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Allgemeine Hinweise zu Dokumentation und Nachweisen, sowie zu Nachweisen über geeignete Umweltzeichen oder Gütesiegel Inhalt aufklappen | |
Allgemeine Hinweise zu Dokumentation und NachweisenIn Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6 finden sich Informationen zur Dokumentation und den erforderlichen Nachweisen. In Abhängigkeit von Produkt- und Schadstoffgruppe können das zum Beispiel Herstellerauskunft nach REACH, Leistungserklärung zur CE-Kennzeichnung,allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ), PDB (Produktdatenblatt), TM (technisches Merkblatt), SDB (Sicherheitsdatenblatt), begründete Herstellererklärung oder EPDs (Umwelt-Produktdeklaration) sein. Unter anderem sind dort auch der Umfang der Dokumentationspflicht, die einzelnen Nachweisdokumente und geeignete Analysemethoden erläutert. Zu beachten ist immer, dass bei freiwilligen Unterlagen, die nicht gesetzlich oder durch Verordnung vorgeschriebenen sind, die Angaben zu relevanten Schadstoffen unterschiedlich oder eventuell auch gar nicht enthalten sein können. Das bedeutet, dass beispielsweise PDB oder TM nur zum Nachweis durch den Hersteller dienen können, wenn hier auch hinreichende Angaben zu einer bestimmten Schadstoffgruppe gemacht werden. Das Fehlen von Angaben zu einer Schadstoffgruppe in diesen oder ähnlichen Dokumenten stellt keinesfalls sicher, dass diese in dem Produkt nicht enthalten sind, da es keine verbindlichen Vorgaben zu diesen Dokumenten gibt. Auch ein Sicherheitsdatenblatt unterliegt keiner Regelung über seinen Inhalt, wenn es für eine Produktgruppe nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Leistungserklärung, abZ und Sicherheitsdatenblatt werden in WECOBIS i.d.R. nur als Nachweismöglichkeit angegeben, wenn sie gesetzlich vorgeschrieben sind. (siehe Reiter Übersichtstabelle) Hinweise zur Nachweisführung über geeignete Umweltzeichen oder DeklarationenEin Konformitätsnachweis kann auch durch geeignete Umweltzeichen oder Gütesiegel, z. B. Blauer Engel, natureplus-Qualitätszeichen, Österreichisches Umweltzeichen oder andere Produktdeklarationen erfolgen. Bekannte Nachweismöglichkeiten über Umweltzeichen und Gütesiegel sind jeweils am Ende der stofflichen Anforderungen aufgeführt. Sie haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Daher kann es durchaus weitere Umweltzeichen oder Gütesiegel geben, die als Konformitätsnachweis geeignet sind. |
Informationen und Hinweise zu den Textbausteinen für QN1 / Brandschutzspachtelmassen, -coatings, -silikone
Welche Anforderungen werden in QN1 an Brandschutzspachtelmassen, Brandschutzcoatings für Kabel oder Brandschutzsilikone gestellt? Was kann damit erreicht werden? Inhalt aufklappen | |
QN1 betrifft die Produktdokumentation. Die Deklaration besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) ist hier grundsätzlich gefordert. Diese Dokumentation und Deklaration dient zum einen dem vollständigen Nachweis der eingebauten Materialien und zum anderen als Grundlage zur Bewertung der relevanten Bauprodukte. Die qualitative Bewertung der Bauprodukte erfolgt erst ab QN2 bis QN5. Voraussetzung für die Erfüllung von QN2 bis QN5 ist immer auch die Erfüllung der Mindestanforderungen gemäß QN1. Es wird daher nicht empfohlen, allein QN1 als Ziel für die Bauproduktauswahl zu definieren. | |
Wie können die Anforderungen für QN1 erfüllt bzw. die Erfüllung nachgewiesen werden? Inhalt aufklappen | |
Qualitätsniveau (QN)1 umfasst die Dokumentation und Deklaration der Bauprodukte und muss immer erfüllt werden. Bei Brandschutzspachtelmassen, Brandschutzcoatings für Kabel oder Brandschutzsilikonen sind dafür mindestens das Produktdatenblatt (PDB) und/oder Technisches Merkblatt (TM), sowie die Vorlage des Sicherheitsdatenblatts (Deklaration ggf. vorhandener SVHC, gesetzlich vorgeschrieben) erforderlich. |
Textbausteine Qualitätsniveau 1 / BNB_BN_1.1.6 für Brandschutzspachtelmassen, -coatings -silikone
Hinweise:
Die folgenden materialökologischen Anforderungen betreffen flammhemmend ausgerüstete, vor-Ort verarbeitete Oberflächenbeschichtungen und Spachtelmassen auf überwiegend nicht mineralischen Oberflächen. Dazu gehören auch Verklebungen bzw. Abdichtungen mit Brandschutzanforderungen.
Nachfolgende Anforderungen an die Produkt-Dokumentation und -Deklaration sind für Brandschutzspachtelmassen, Brandschutzcoatings für Kabel oder Brandschutzsilikone einzuhalten:
Allgemeine Produktdokumentation
Die Dokumentation der eingesetzten Produkte und deren Eigenschaften dient dem vollständigen Nachweis der eingebauten Materialien und als Grundlage zur Bewertung der relevanten Bauprodukte.
Mindestens vorzulegen sind hierfür:
- Produktdatenblatt (PDB) / Technisches Merkblatt (TM) mit Herstellername und Produktbezeichnung
- Sicherheitsdatenblatt (SDB)
Deklaration besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC)
Deklaration von Stoffen, die unter der Chemikalienverordnung REACH (EG/1906/2006) als besonders besorgniserregend (SVHC) identifiziert und in die gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste (sogenannte „Kandidatenliste“) aufgenommen wurden, ab 0,1 Gewichtsprozenten pro Einzelstoff.
Nachweismöglichkeiten:
- Sicherheitsdatenblatt (SDB)
- EPD
- PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information)
Materialökologische Anforderungen für Planung und Ausschreibung
Allgemeine Informationen und Hinweise zu den Textbausteinen
Was bedeutet QN1, QN2 usw.? Inhalt aufklappen | |
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf dem Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt"(BNB_BN_1.1.6) des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB). Der Kriteriensteckbrief teilt die Anforderungen in 5 Qualitätsniveaus (QN1 – QN5) ein. QN5 ist dabei das höchste Qualitätsniveau mit den strengsten Anforderungen. QN1 betrifft ausschließlich die Produktdokumentation und -deklaration und gilt als Mindestanforderung. Die qualitative Bewertung der Bauprodukte erfolgt erst ab QN2 bis QN5. Voraussetzung für QN2 bis QN5 ist immer auch die Erfüllung der Mindestanforderungen gemäß QN1. Es wird nicht empfohlen, allein QN1 als Ziel für die Bauproduktauswahl zu definieren. | |
Warum können die Textbausteine zu den einzelnen QNs nicht kürzer gefasst werden? Inhalt aufklappen | |
In Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt"(BNB_BN_1.1.6) des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) wird oft ersatzweise für Einzelanforderungen auf freiwillige Produktkennzeichnungen wie Umweltzeichen (z.B. Blauer Engel) als Hauptanforderung verwiesen. Diese stellen meist umfangreiche materialökologische Anforderungen an das Produkt. Im Rahmen der Zertifizierung nach BNB ist es zulässig, vergleichbare Nachweise heranzuziehen. Dieser Konformitätsnachweis kann z.B. direkt über andere Produktkennzeichnungen mit denselben Anforderungen erfolgen. (Hilfe dazu s. Reiter Übersicht und Nachweis in den Textbausteinen). Hat das Produkt jedoch keine passende Produktkennzeichnung, muss jede relevante Einzelanforderung der ursprünglich geforderten Produktkennzeichnung nachgewiesen werden. Einem privaten Auftraggeber steht es u.U. frei, ein Produkt zu fordern, das über die entsprechende Produktkennzeichnung verfügt, ohne dass er hierzu auch den gesamten Anforderungskatalog aufzählen muss. Er kann dann die Textbausteine mit den materialökologischen Anforderungen, mit Bezugnahme auf die entsprechende Produktkennzeichnung, erheblich verkürzen. Sind solche Produktkennzeichnungen den Anforderungen zugrunde gelegt, so werden diese zu Beginn der Textbausteine benannt. Tipps für weitere Informationen zum Thema
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Allgemeine Hinweise zu Dokumentation und Nachweisen, sowie zu Nachweisen über geeignete Umweltzeichen oder Gütesiegel Inhalt aufklappen | |
Allgemeine Hinweise zu Dokumentation und NachweisenIn Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6 finden sich Informationen zur Dokumentation und den erforderlichen Nachweisen. In Abhängigkeit von Produkt- und Schadstoffgruppe können das zum Beispiel Herstellerauskunft nach REACH, Leistungserklärung zur CE-Kennzeichnung,allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ), PDB (Produktdatenblatt), TM (technisches Merkblatt), SDB (Sicherheitsdatenblatt), begründete Herstellererklärung oder EPDs (Umwelt-Produktdeklaration) sein. Unter anderem sind dort auch der Umfang der Dokumentationspflicht, die einzelnen Nachweisdokumente und geeignete Analysemethoden erläutert. Zu beachten ist immer, dass bei freiwilligen Unterlagen, die nicht gesetzlich oder durch Verordnung vorgeschriebenen sind, die Angaben zu relevanten Schadstoffen unterschiedlich oder eventuell auch gar nicht enthalten sein können. Das bedeutet, dass beispielsweise PDB oder TM nur zum Nachweis durch den Hersteller dienen können, wenn hier auch hinreichende Angaben zu einer bestimmten Schadstoffgruppe gemacht werden. Das Fehlen von Angaben zu einer Schadstoffgruppe in diesen oder ähnlichen Dokumenten stellt keinesfalls sicher, dass diese in dem Produkt nicht enthalten sind, da es keine verbindlichen Vorgaben zu diesen Dokumenten gibt. Auch ein Sicherheitsdatenblatt unterliegt keiner Regelung über seinen Inhalt, wenn es für eine Produktgruppe nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Leistungserklärung, abZ und Sicherheitsdatenblatt werden in WECOBIS i.d.R. nur als Nachweismöglichkeit angegeben, wenn sie gesetzlich vorgeschrieben sind. (siehe Reiter Übersichtstabelle) Hinweise zur Nachweisführung über geeignete Umweltzeichen oder DeklarationenEin Konformitätsnachweis kann auch durch geeignete Umweltzeichen oder Gütesiegel, z. B. Blauer Engel, natureplus-Qualitätszeichen, Österreichisches Umweltzeichen oder andere Produktdeklarationen erfolgen. Bekannte Nachweismöglichkeiten über Umweltzeichen und Gütesiegel sind jeweils am Ende der stofflichen Anforderungen aufgeführt. Sie haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Daher kann es durchaus weitere Umweltzeichen oder Gütesiegel geben, die als Konformitätsnachweis geeignet sind. |
Informationen und Hinweise zu den Textbausteinen für QN5 (einschließlich QN4) / Brandschutzspachtelmassen, -coatings, -silikone
Welche Anforderungen werden in QN5 (einschließlich QN4) an Brandschutzspachtelmassen, Brandschutzcoatings für Kabel oder Brandschutzsilikone gestellt? Was kann damit erreicht werden? Inhalt aufklappen | |
Neben den Anforderungen zur Dokumentation und Deklaration gemäß QN1 sind von Brandschutzspachtelmassen, Brandschutzcoatings für Kabel oder Brandschutzsilikonen ab QN2 Anforderungen zur Beschränkung bestimmter gefährlicher Flammschutzmittel einzuhalten. | |
Wie können die Anforderungen für QN5 (einschließlich QN2 bis QN4) erfüllt bzw. die Erfüllung nachgewiesen werden? Inhalt aufklappen | |
Qualitätsniveau (QN)1 umfasst die Dokumentation und Deklaration der Bauprodukte und muss immer erfüllt werden. Bei Brandschutzspachtelmassen, Brandschutzcoatings für Kabel oder Brandschutzsilikonen sind dafür mindestens das Produktdatenblatt (PDB) und/oder Technisches Merkblatt (TM), sowie die Vorlage des Sicherheitsdatenblatts (Deklaration ggf. vorhandener SVHC, gesetzlich vorgeschrieben) erforderlich. |
Textbausteine Qualitätsniveau 5 / BNB_BN_1.1.6 für Brandschutzspachtelmassen, -coatings -silikone
Hinweise:
Die folgenden materialökologischen Anforderungen betreffen flammhemmend ausgerüstete, vor-Ort verarbeitete Oberflächenbeschichtungen und Spachtelmassen auf überwiegend nicht mineralischen Oberflächen. Dazu gehören auch Verklebungen bzw. Abdichtungen mit Brandschutzanforderungen.
Für die Erfüllung von QN5 werden im Fall der Brandschutzspachtelmassen, Brandschutzcoatings für Kabel oder Brandschutzsilikone keine höheren Anforderungen gestellt als für QN2 bis QN4. Es finden sich deshalb nur unter QN5 Textbausteine, die die Anforderungen der niedrigeren Qualitätsniveaus automatisch mit erfüllen.
Produktanforderung
Ausschluss bestimmter gefährlicher Flammschutzmittel (ab 0,1 Gewichtsprozent):
- Chlorparaffine (SCCP, MCCP, LCCP)
- Polybromierte Diphenylether (PBDE)
- Polybromierte Biphenyle (PBB)
- Tris(2-chlorethyl)phosphat (TCEP)
Nachfolgende detaillierte Anforderungen an die Produkt-Dokumentation und -Deklaration, sowie an bestimmte Inhaltsstoffe sind von Brandschutzspachtelmassen, Brandschutzcoatings für Kabel oder Brandschutzsilikonen einzuhalten:
Allgemeine Produktdokumentation
Die Dokumentation der eingesetzten Produkte und deren Eigenschaften dient dem vollständigen Nachweis der eingebauten Materialien und als Grundlage zur Bewertung der relevanten Bauprodukte.
Mindestens vorzulegen sind hierfür:
- Produktdatenblatt (PDB) / Technisches Merkblatt (TM) mit Herstellername und Produktbezeichnung
- Sicherheitsdatenblatt (SDB)
Deklaration besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC)
Deklaration von Stoffen, die unter der Chemikalienverordnung REACH (EG/1906/2006) als besonders besorgniserregend (SVHC) identifiziert und in die gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste (sogenannte „Kandidatenliste“) aufgenommen wurden, ab 0,1 Gewichtsprozenten pro Einzelstoff.
Nachweismöglichkeiten:
- Sicherheitsdatenblatt (SDB)
- EPD
- PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Ausschluss bestimmter gefährlicher Flammschutzmittel
Brandschutzspachtelmassen, Brandschutzcoatings für Kabel oder Brandschutzsilikone dürfen folgende Flammschutzmittel nicht enthalten:
- Chlorparaffine C10-C>17 (CP)
- Polybromierte Biphenyle (PBB)
- Polybromierte Diphenylether (PBDE)
- Tris(2-chlorethyl)phosphat (TCEP)
Verunreinigungen sind bis höchstens 0,1 Gewichtsprozent erlaubt.
Nachweismöglichkeiten:
- Herstellererklärung, dass keine entsprechenden Stoffe enthalten sind
- Sicherheitsdatenblatt (SDB) (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
- EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Hintergrundinformation / CAS-Nummern:
- Chlorparaffine: 85535-84-8 (SCCP), 85535-85-9 (MCCP), 85535-86-0 (LCCP)
- Polybromierte Biphenyle (Auswahl): 40088-45-7 (TetraBB), 56307-79-0 (PentaBB), 59080-40-9, 59536-65-1 (HexaBB), 67733-52-2, 6355-01-8 (HeptaBB), 27858-07-7 (OctaBB), 27753-52-2, 69278-62-2, 119264-62-9, 119264-63-0 (NonaBB), 13654-09-6 (DecaBB)
- Polybromierte Diphenylether: 40088-47-9 (TetraBDE), 32534-81-9 (PentaBDE), 36483-60-0 (HexaBDE), 68928-80-3 (HeptaBDE), 32536-52-0 (OctaBDE), 63936-56-1 (NonaBDE), 1163-19-5 (DecaBDE)
- Tris(2-chlorethyl)phosphat: 115-96-8 (TCEP)
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information)
Materialökologische Anforderungen für Planung und Ausschreibung
Allgemeine Informationen und Hinweise zum Reiter "Innenraumluft"
Worum geht es im Reiter "Innenraumluft"? Inhalt aufklappen | |
Im Reiter "Innenraumluft" finden sich Anforderungen, die zur Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten beitragen sollen, damit es zu keinen negativen Effekten hinsichtlich der Befindlichkeit und gesundheitlichen Beeinträchtigung der Raumnutzer aufgrund verunreinigter Innenraumluft kommt. In WECOBIS wird nur die Raumluftmessung auf den Formaldehyd- und TVOC-Gehalt des Kriteriensteckbriefs 3.1.3 betrachtet, da diese materialrelevant ist. Der Kriteriensteckbrief selbst stellt keine direkten Materialanforderungen. Der Erfüllungsnachweis erfolgt über die Ergebniskontrolle. Erfahrungsgemäß lassen sich die Referenz- und Zielwerte aber dann erreichen, wenn die Auswahl und Verwendung der eingesetzten Materialien auf einem ganzheitlichen Konzept zur Vermeidung von Emissionen aus Bauprodukten basiert. In der Regel lassen die Anforderungen des höchsten Qualitätsniveaus von Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt" (siehe Reiter "Lokale Umwelt") in Bezug auf VOC und Formaldehyd-Emissionen auch einen hohen Erfüllungsgrad für Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 erwarten. Zum Teil werden aber auch weitergehende Produktanforderungen empfohlen. Diese werden dann hier im Reiter "Innenraumluft" dargestellt. Hinweis zur Bewertung nach BNB: | |
Was hilft mir die folgende Übersichtstabelle? Welche Bedeutung haben die Icons in der Mitte? Inhalt aufklappen | |
Die folgende Übersichtstabelle zeigt materialökologische Anforderungen in Anlehnung an Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 „Innenraumlufthygiene" des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des BMI. Erläuterung der TabellenstrukturIn der Vertikalen teilt sich die Tabelle in 2 Hauptbereiche. In der linken Hälfte der Tabelle finden sich die materialökologischen Anforderungen. Neben der Anforderung selbst gibt die Tabelle noch Auskunft darüber, welches Schutzziel damit angestrebt wird. Die rechte Hälfte der Tabelle gibt darüber Auskunft, wie der Nachweis für die jeweilige Einzelanforderung erbracht werden kann. Dabei werden zunächst ggf. vorhandene Umweltzeichen genannt, die einen einfachen Konformitätsnachweis ermöglichen. Anschließend folgen Hinweise auf weitere Nachweismöglichkeiten wie z.B. andere Produktdeklarationen oder chem. Analysen. In der Horizontalen gliedert sich die Tabelle in 2 Abschnitte. Zwischen den Anforderungen unter "Lokale Umwelt" (gemäß BNB_BN_1.1.6) und unter "Innenraumluft" (gemäß BNB_BN_3.1.3) besteht ein enger Zusammenhang. Im ersten Abschnitt werden daher ggf. Anforderungen genannt, die unter "Lokale Umwelt" zu finden sind und bereits zu einem höheren Erfüllungsgrad bei der Bewertung der Raumluftqualität nach BNB_BN_3.1.3 beitragen. IconsDie Icons in der Spalte "Hauptziel der Anforderung" verdeutlichen übersichtlich, welches Schutzziel mit einer Anforderung angesprochen wird (siehe Legende unter der Übersichtstabelle). Letztlich ist es fast nie so, dass mit einer Anforderung nur ein Schutzziel angestrebt wird. Meist sind mehrere Bereiche oft auch indirekt betroffen. Die Icons dürfen deshalb nur zur Orientierung dienen - ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Ausschließlichkeit. Auch die sorgfältige Dokumentation der verwendeten Baumaterialien und Stoffe leistet einen indirekten Beitrag und ist deshalb grundsätzlich mit dem Baum für "lokale Umwelt" markiert. | |
Wo finde ich die Textbausteine? Inhalt aufklappen | |
Die Übersichtstabelle zeigt alle Anforderungen zum Thema "Innenraumluft" in Kurzform. Im Reiter "Erläuterung" finden sich allgemeine Hinweise zur Verwendung aller Anforderungen und Textbausteine. Die Textbausteine zur "Innenraumluft" sind im Reiter "Anforderungen" zu finden. Die Texte sind einfach formatiert, um möglichst unkompliziert auch in Ausschreibungsprogrammen verwendet werden zu können. |
Übersicht möglicher Einzelanforderungen (Kurztext) für Brandschutzspachtelmassen, -coatings, -silikone
Materialökologische Anforderungen Brandschutzspachtelmassen, Brandschutzcoatings für Kabel oder Brandschutzsilikone Stand 11/2017 | Nachweismöglichkeiten | ||
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Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 Innenraumlufthygiene | |||
Kurztext | Hauptziel der Anforderung | Umweltzeichen | Sonstige |
Anforderungen gemäß BNB_BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt, die bereits zu einer höheren Qualität der Innenraumluft beitragen. | |||
Anforderungen gemäß QN1 (Mindestanforderung): Dokumentation Erläuterung: Die Dokumentation selbst trägt zwar noch nicht zu einer höheren Qualität der Innenraumluft bei, erleichtert aber ggf. die Suche nach Verursachern von Raumluftproblemen und dient der Qualitätskontrolle. | ./. | Produktdatenblatt (PDB), Technisches Merkblatt (TM), Sicherheitsdatenblatt (SDB) + ggf. Nachweise / Herstellererklärungen für weitere Anforderungen, EPD (wenn vorh.) | |
Ausschluss von bestimmten gefährlichen Flammschutzmitteln > 0,1%: - Chlorparaffinen (SCCP, MCCP, LCCP) - Polybromierten Diphenylether (PBDE) - Tris(2-chlorethyl)phosphat (TCEP) | ![]() ![]() ![]() | ./. | PDB/TM mit Einschränkung1, Sicherheitsdatenblatt, Herstellererklärung, ggf. zusätzl. Analyseergebnisse |
Weitergehende Anforderungen an besonders emissionsarme Produkte, die zu einer hohen Qualität der Innenraumluft beitragen. | |||
zusätzliche Anforderungen: - Beschränkung des VOC- und SVOC-Gehalts - Ausschluss von amin- oder oximvernetzenden Silikon-Dichtstoffen | ![]() | ./. | Emissionsprüfbericht, SDB/PDB/TM/EPD mit Einschränkung1, Herstellererklärung |
![]() | Diese Anforderung dient dem Schutz der lokalen Umwelt (Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft). Inhaltlich eingeschlossen ist auch der Gesundheitsaspekt Arbeitshygiene und im Prinzip auch die Innenraumluft. Diese wird allerdings mit einem eigenen Icon zusätzlich markiert. |
![]() | Diese Anforderung dient der Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten. Sie trägt damit auch zu einem höheren Erfüllungsgrad bei der Bewertung der Raumluftqualität nach BNB_BN_3.1.3 bei. |
![]() | Mit dieser Anforderung werden auch Umwelt- und Gesundheitsaspekte im Zuge von Rückbau und Verwertung berücksichtigt. |
1 Produktdatenblätter (PDB) oder Technische Merkblätter (TM) folgen keinerlei Regeln und können nur als Nachweis herangezogen werden, wenn die erforderlichen Informationen auch prüfbar (d.h. z.B. das Fehlen von ausgeschlossenen Stoffen muss genannt sein) enthalten sind.
EPD: die angeführten Kriterien sind auch keine standardisierten Parameter einer EPD (Umweltproduktdeklaration) gemäß EN 15804 Grundregeln für die Produktkategorie Bauprodukte. In der Regel werden solche Informationen - wenn überhaupt - dann auch nur bei Produktdeklarationen und nicht bei Branchendeklarationen zu finden sein.
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 3.1.3 "Innenraumlufthygiene", verwendete Version / Stand 01.03.2017: BNB_BN_3.1.3 Version V 2015
Materialökologische Anforderungen für Planung und Ausschreibung
Allgemeine Informationen und Hinweise zum Reiter "Innenraumluft"
Worum geht es im Reiter "Innenraumluft"? Inhalt aufklappen | |
Im Reiter "Innenraumluft" finden sich Anforderungen, die zur Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten beitragen sollen. In WECOBIS wird nur die Raumluftmessung auf den Formaldehyd- und TVOC-Gehalt des Kriteriensteckbriefs 3.1.3 betrachtet, da diese materialrelevant ist. Der Kriteriensteckbrief selbst stellt keine direkten Materialanforderungen. Der Erfüllungsnachweis erfolgt über die Ergebniskontrolle. Erfahrungsgemäß lassen sich die Referenz- und Zielwerte aber dann erreichen, wenn die Auswahl und Verwendung der eingesetzten Materialien auf einem ganzheitlichen Konzept zur Vermeidung von Emissionen aus Bauprodukten basiert. In der Regel lassen die Anforderungen des höchsten Qualitätsniveaus von Kriteriensteckbrief 1.1.6 (s. Reiter "Lokale Umwelt") in Bezug auf VOC und Formaldehyd-Emissionen auch einen hohen Erfüllungsgrad für Kriteriensteckbrief 3.1.3 erwarten. Zum Teil werden aber auch weitergehende Produktanforderungen empfohlen. Diese werden dann hier im Reiter "Innenraumluft" dargestellt. Hinweis zur Bewertung nach BNB: |
Allgemeine Informationen und Hinweise zu den Textbausteinen zur Innenraumlufthygiene (BNB_BN_3.1.3)
Wie sind die Textbausteine zur Innenraumlufthygiene aufgebaut? Was bedeutet Textbausteine Teil 1 (Planungsziele Innenraumluft) und Textbausteine Teil 2 (Produktanforderungen zur Innenraumlufthygiene)? Inhalt aufklappen | |
In WECOBIS werden Empfehlungen zu Material- und Produktanforderungen gegeben, die zu einer guten Luftqualität und damit zu einem guten Ergebnis der Raumluftmessung der VOC- und Formaldehyd-Konzentration im Innenraum gemäß Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 "Innenraumlufthygiene" des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) beitragen sollen. Die Textbausteine werden in 2 separaten Textteilen angeboten:
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Wie können die Textbausteine Teil 1 "Planungsziele Innenraumluft" verwendet werden? Inhalt aufklappen | |
Hinweis: Bei Textbaustein Teil 1 handelt es sich um einen gewerkeübergreifenden Textbaustein. Er befindet sich in einem eigenen Datenblatt. Textbausteine Teil 1 - Allgemeine Standardbeschreibung und Ankündigung RaumluftmessungDer Textbaustein kann verwendet werden, um sämtliche Planungs- und Baubeteiligte über die Bewertung und Sicherstellung der Innenraumlufthygiene durch Raumluftmessung in Bezug auf flüchtige organische Verbindungen (VOC) und Formaldehyd gemäß Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 "Innenraumlufthygiene" des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) in Kenntnis zu setzen. Gemessen werden die flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) und Formaldehyd. Die Planungs- und Baubeteiligten werden durch die Beschreibung und Ankündigung der Raumluftmessung über ihre Durchführung, die Zielvorgaben und die etwaigen Auswirkungen bei Nichteinhaltung der damit verbundenen relevanten Produktanforderung informiert. Der Textbaustein kann zur allgemeinen Beschreibung der Planungs- und Qualitätssicherungsstandards sowie als Teil der allgemeinen Beschreibung der Bauaufgabe, als Hinweistext oder als Vorbemerkung in Leistungsverzeichnissen verwendet werden. Zu den Anforderungen von Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 in Bezug auf Kohlendioxidgehalt (Außenluftvolumenstrom) und mikrobiologische Situation werden in WECOBIS keine Angaben gemacht, da es sich nicht um materialspezifische Eigenschaften handelt, siehe hierzu auch oben stehende "Allgemeine Informationen und Hinweise zu den Textbausteinen". In Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 wird die Raumluftmessung zu VOC und Formaldehyd im Innenraum wie folgt bewertet: Wichtiger Hinweis zum Formaldehyd-Richtwert: Auch wenn ein Gebäude nicht nach BNB zertifiziert werden soll, sollten Planungsziele zugrunde gelegt werden, die sich z.B. an diesen Qualitätsniveaus orientieren können. In Textbausteine Teil 1 werden daher die Anforderungen für alle 3 Qualitätsniveaus angegeben. Der Anwender soll dabei eine Auswahl treffen, welches Ziel (QN) für das Projekt als Zielvorgabe festgelegt ist. | |
Wie können die Textbausteine Teil 2 "Produktanforderungen zur Innenraumlufthygiene" verwendet werden? Inhalt aufklappen | |
Textbausteine Teil 2 - Produktanforderungen InnenraumlufthygieneDie Textbausteine enthalten Empfehlungen für bauproduktgruppenspezifische Materialanforderungen, die geeignet sind - unter gleichzeitiger Beachtung der Anforderungen an den Kohlendioxidgehalt und die mikrobiologische Situation - eine gute Luftqualität im Innenraum sicherzustellen und die Erfüllung eines hohen Anforderungsniveaus (hohe Punktezahl) gemäß Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3, Teilkriterium " Flüchtige organische Stoffe (VOC) und Formaldehyd" zu ermöglichen. Mit Hilfe der Textbausteine können die Materialanforderungen in Entwurfs- / Ausführungs- und Detailplanung sowie in den Leistungsverzeichnissen des Bauvertrages beschrieben werden. Die Anforderung, möglichst emissionsarme Baumaterialien zu verwenden, wird in der Regel bereits durch die höheren Qualitätsniveaus des Kriteriensteckbriefs BNB_BN_1.1.6 "Lokale Umwelt" vorgegeben. Bei einzelnen Bauprodukten und Anwendungen können aber weitergehende Spezifikationen oder zusätzliche Anforderungen sinnvoll sein. Im Rahmen des Kriteriensteckbriefs BNB_BN_3.1.3 "Innenraumlufthygiene" werden Raumluftmessungen in exemplarischen Räumen bewertet. Es bestimmt daher immer die Summe der Emissionen aller hierfür relevanten Materialien und Bauprodukte insgesamt das Ergebnis. | |
Wie soll mit ggf. angegebenen Alternativen im nachfolgenden Textbaustein verfahren werden? Warum werden manchmal keine Alternativen genannt? Inhalt aufklappen | |
Der nachfolgende Textbaustein enthält gegebenenfalls alternative Anforderungen, aus denen der Nutzer auswählen muss. Die einzelnen Alternativen sind sofern vorhanden durch einen Hinweistext gekennzeichnet. Bei der Verwendung in einer Leistungsbeschreibung ist jeweils nur der Text der gewünschten Alternative zu verwenden. Alternative 1 beschreibt in solch einem Fall die Grundanforderung zur Verbesserung der Qualität der Innenraumluft. Sie entspricht in den meisten Fällen materialökologischen Anforderungen aus Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt für diese Bauproduktgruppe. Alternative 2 beschreibt weitergehende Anforderungen, die die Grundanforderung ergänzen bzw. in Einzelpositionen (nicht alle Positionen!) ersetzen. Auch hier kann es sich um materialökologische Anforderungen aus Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt für diese Bauproduktgruppe handeln. Es können aber auch zusätzliche Anforderungen sein. Stellt jedoch Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6 bereits sehr weitgehende Anforderungen an eine Materialgruppe hinsichtlich Innenraumlufthygiene, wird auch nur diese Anforderung genannt ohne die Angabe einer darüber hinausgehenden Alternative. |
Textbausteine Teil 2 / Produktanforderungen zur Innenraumlufthygiene (BNB_BN_3.1.3) für Brandschutzspachtelmassen, -coatings, -silikone
Hinweise:
Textbaustein Teil 1 siehe Raumluftmessung Hinweistext, BNB_BN_3.1.3 Teil 1 (Erläuterung siehe oben)
Die folgenden materialökologischen Anforderungen betreffen Brandschutzspachtelmassen, Brandschutzcoatings für Kabel oder Brandschutzsilikone.
Grundanforderungen zur Verbesserung der Qualität der Innenraumluft
Alternative 1
Produktanforderung
Ausschluss bestimmter gefährlicher Flammschutzmittel (ab 0,1 Gewichtsprozent):
- Chlorparaffine (SCCP, MCCP, LCCP)
- Polybromierte Diphenylether (PBDE)
- Polybromierte Biphenyle (PBB)
- Tris(2-chlorethyl)phosphat (TCEP)
Hinweise:
Die Anforderungen entsprechen denjenigen gemäß BNB_BN_1.1.6 „Risiken für die lokale Umwelt" / QN 5. Die einzelnen Anforderungen werden hier nicht mehr im Detail aufgeführt. Der entsprechende Textbaustein findet sich im Reiter "Lokale Umwelt" / Unterreiter QN5:
Link zum Textbaustein "Lokale Umwelt / QN5"
Weitergehende Anforderung zur Verbesserung der Qualität der Innenraumluft
Alternative 2
Produktanforderung
Ausschluss bestimmter gefährlicher Flammschutzmittel (ab 0,1 Gewichtsprozent):
- Chlorparaffine (SCCP, MCCP, LCCP)
- Polybromierte Diphenylether (PBDE)
- Polybromierte Biphenyle (PBB)
- Tris(2-chlorethyl)phosphat (TCEP)
Beschränkung des VOC- und SVOC-Gehalts auf 6 Massenprozent
Ausschluss von amin- oder oximvernetzenden Silikonen
Hinweise:
Die Grundanforderungen zur Verbesserung der Innenraumluft entsprechen den Anforderungen gemäß BNB_BN_1.1.6 „Risiken für die lokale Umwelt" / QN 5 (einschließlich QN 2 bis 4). Die einzelnen Anforderungen werden hier nicht mehr im Detail aufgeführt. Der entsprechende Textbaustein findet sich im Reiter "Lokale Umwelt" / Unterreiter QN5:
Link zum Textbaustein "Lokale Umwelt / QN5"
Zusätzlich ist im Textbaustein nachfolgende Anforderung zur Vermeidung von Emissionen in die Innenraumluft zu ergänzen:
Beschränkung des VOC- und SVOC-Gehalts auf 6 Massenprozent
Der Gesamt-VOC-Gehalt (Summe aus VOC und SVOC) von Produkten, die im Innenraum angewandt werden, darf maximal 6 Gewichtsprozent betragen.
Nachweismöglichkeiten:
- Herstellererklärung, dass keine entsprechenden Stoffe enthalten sind
- Sicherheitsdatenblatt, PDB, TM, EPD (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
- Chemische Analysen (wenn vorhanden)
Ausschluss von amin- oder oximvernetzenden Silikonen
Die Verwendung von amin- oder oximvernetzenden Silikon-Dichtstoffen ist ausgeschlossen.
Nachweismöglichkeiten:
- Herstellererklärung, dass keine entsprechenden Stoffe enthalten sind
- Sicherheitsdatenblatt, PDB, TM, EPD (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
- Chemische Analysen (wenn vorhanden)
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 3.1.3 "Innenraumlufthygiene", verwendete Version / Stand 01.03.2017: BNB_BN_3.1.3 Version V 2015
TÜV Nord: Prüfungs- und Beurteilungskriterien zur Erteilung des TÜV NORD Prüfzeichens TÜV GEPRÜFTER WAND- UND DECKENBELAG für Glasfasergewebe (Stand 05/13). Zugriff am 3.11.2017: www.tuev-nord.de/fileadmin/Content/TUEV.../raumluft-glasfasergewebe.pdf
Materialökologische Anforderungen für Planung und Ausschreibung
Allgemeine Informationen und Hinweise zum Reiter Rückbau
Worum geht es im Reiter "Rückbau"? Inhalt aufklappen | |
Die Anforderungen im Reiter "Rückbau" dienen der
Ziele sind somit die Einsparung von Deponieraum, Rohstoffen und Produktionsenergie. WECOBIS orientiert sich hier an den Anforderungen von Kriteriensteckbrief BNB_BN 4.1.4 "Rückbau, Trennung und Verwertung" des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des BMI / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau. Gemäß diesem Kriteriensteckbrief werden die Bauelemente eines Gebäudes eingestuft bezüglich ihrer
Die Bauprodukte müssen außerdem so beschaffen sein, dass beim Abriss keine gefährlichen Abfälle anfallen. Anforderungen zur Verwertbarkeit in WECOBIS Aussagen zur Trennbarkeit in WECOBIS Keine Aussagen zur Rückbaufähigkeit in WECOBIS Hinweis zur Bewertung nach BNB: | |
Was hilft mir die folgende Übersichtstabelle? Welche Bedeutung haben die Icons in der Mitte? Inhalt aufklappen | |
Die folgende Übersichtstabelle zeigt materialökologische Anforderungen in Anlehnung an Kriteriensteckbrief BNB_BN 4.1.4 "Rückbau, Trennung und Verwertung" des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des BMI. (genaue Erläuterung siehe oben "Worum geht es im Reiter "Rückbau"?) Erläuterung der TabellenstrukturIn der Vertikalen teilt sich die Tabelle in 2 Hauptbereiche. In der linken Hälfte der Tabelle finden sich die materialökologischen Anforderungen. Neben der Anforderung selbst gibt die Tabelle noch Auskunft darüber, welches Schutzziel damit angestrebt wird. Die rechte Hälfte der Tabelle gibt darüber Auskunft, wie der Nachweis für die jeweilige Einzelanforderung erbracht werden kann. Dabei werden zunächst ggf. vorhandene Umweltzeichen genannt, die einen einfachen Konformitätsnachweis ermöglichen. Anschließend folgen Hinweise auf weitere Nachweismöglichkeiten wie z.B. andere Produktdeklarationen oder chem. Analysen. In der Horizontalen gliedert sich die Tabelle in 2 Abschnitte. Zwischen den Anforderungen unter "Lokale Umwelt" (gemäß BNB_BN_1.1.6) und unter "Rückbau" (gemäß BNB_BN 4.1.4) besteht bereits ein Zusammenhang. Im ersten Abschnitt werden daher Anforderungen genannt, die unter "Lokale Umwelt" zu finden sind und bereits zu einem höheren Erfüllungsgrad bei der Bewertung der Verwertbarkeit nach BNB_BN 4.1.4 beitragen. IconsDie Icons in der Spalte "Hauptziel der Anforderung" verdeutlichen übersichtlich, welches Schutzziel mit einer Anforderung angesprochen wird (siehe Legende unter der Übersichtstabelle). Letztlich ist es fast nie so, dass mit einer Anforderung nur ein Schutzziel angestrebt wird. Meist sind mehrere Bereiche oft auch indirekt betroffen. Die Icons dürfen deshalb nur zur Orientierung dienen - ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Ausschließlichkeit. | |
Wo finde ich die Textbausteine? Inhalt aufklappen | |
Die Übersichtstabelle zeigt alle Anforderungen zum Thema "Rückbau" in Kurzform. Im Reiter Erläuterung finden sich allgemeine Hinweise zur Verwendung aller Anforderungen und Textbausteine. Die Textbausteine zum "Rückbau" sind im Reiter Anforderungen zu finden. Die Texte sind einfach formatiert, um möglichst unkompliziert auch in Ausschreibungsprogrammen verwendet werden zu können. |
Übersicht möglicher Einzelanforderungen (Kurztext) für Brandschutzspachtelmassen, -coatings, -silikone
Materialökologische Anforderungen Brandschutzspachtelmassen, Brandschutzcoatings für Kabel oder Brandschutzsilikonen Stand 11/2017 | Nachweismöglichkeiten | ||
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Kriteriensteckbrief BNB_BN_4.1.4 Rückbau, Trennung, Verwertung | |||
Kurztext | Hauptziel der Anforderung | Umweltzeichen | Sonstige |
Grundsätzliche Aussage zur Trennbarkeit und Verwertbarkeit als Planungshinweis | |||
Die Produkte werden aufgrund der Verlegeweise in der Regel nicht sortenrein rückgebaut, sondern fallen als Verunreinigung der Schicht, der sie anhaften, an. Entsprechend sollten sie so beschaffen sein, dass die Verwertung der angrenzenden Schichten möglichst wenig beeinträchtigt wird. | ![]() | ./. | ./. |
Gips schränkt die Recyclingmöglichkeiten anderer mineralischer Baurestmassen ein. Da Gipsspachtelmassen nur mit sehr hohem Aufwand vom mineralischen Untergrund trennbar sind, wird empfohlen keine Brandschutzspachtelmassen auf Gipsbasis auf mineralischen Untergründen (außer Gips) aufzubringen. | ![]() | ./. | ./. |
Anforderungen mit dem Ziel einer besseren Verwertbarkeit gemäß den Anforderungen aus BNB_BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt | |||
Anforderungen gemäß QN1 (Mindestanforderung): Dokumentation (Grundlage zur Beurteilung der Verwertbarkeit) | ./. | Einzelnachweise siehe Lokale Umwelt | |
Anforderungen gemäß QN5 (einschließlich QN2 bis QN5): Ausschluss bestimmter gefährlicher Flammschutzmittel >0,1% (Einzelanforderungen siehe Lokale Umwelt) | ![]() ![]() ![]() | ./. | Einzelnachweise siehe Lokale Umwelt |
Ergänzende Anforderungen im Sinne einer besseren Verwertbarkeit | |||
Ausschluss besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) | ![]() | ./. | SDB (wenn keine deklariert), ggf. zusätzl. Analyseergebnisse |
![]() | Diese Anforderung dient dem Schutz der lokalen Umwelt (Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft). Inhaltlich eingeschlossen ist auch der Gesundheitsaspekt Arbeitshygiene und im Prinzip auch die Innenraumluft. Diese wird allerdings mit einem eigenen Icon zusätzlich markiert. |
![]() | Diese Anforderung dient der Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten. Sie trägt damit auch zu einem höheren Erfüllungsgrad bei der Bewertung der Raumluftqualität nach BNB_BN_3.1.3 bei. |
![]() | Mit dieser Anforderung werden auch Umwelt- und Gesundheitsaspekte im Zuge von Rückbau und Verwertung berücksichtigt. |
Quelle
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 3.1.3 "Innenraumlufthygiene", verwendete Version / Stand 01.03.2017: BNB_BN_3.1.3 Version V 2015
- Kriteriensteckbrief 4.1.4 "Rückbau, Trennung und Verwertung", verwendete Version / Stand 17.12.2015: BNB_BN_414 Version V 2015
Materialökologische Anforderungen für Planung und Ausschreibung
Allgemeine Informationen und Hinweise zum Reiter Rückbau
Worum geht es im Reiter "Rückbau"? Inhalt aufklappen | |
Die Anforderungen im Reiter "Rückbau" dienen der
Ziele sind somit die Einsparung von Deponieraum, Rohstoffen und Produktionsenergie. WECOBIS orientiert sich hier an den Anforderungen von Kriteriensteckbrief BNB_BN 4.1.4 "Rückbau, Trennung und Verwertung" des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des BMI / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau. Gemäß diesem Kriteriensteckbrief werden die Bauelemente eines Gebäudes eingestuft bezüglich ihrer
Die Bauprodukte müssen außerdem so beschaffen sein, dass beim Abriss keine gefährlichen Abfälle anfallen. Anforderungen zur Verwertbarkeit in WECOBIS Aussagen zur Trennbarkeit in WECOBIS Keine Aussagen zur Rückbaufähigkeit in WECOBIS Hinweis zur Bewertung nach BNB: |
Textbausteine Rückbau, Trennung, Verwertung für Brandschutzspachtelmassen, -coatings, -silikone
Hinweise:
Die folgenden materialökologischen Anforderungen betreffen Brandschutzspachtelmassen, Brandschutzcoatings für Kabel oder Brandschutzsilikone.
Grundsätzliche Aussage zur besseren Trennbarkeit und Verwertbarkeit als Planungshinweis:
Gips schränkt die Recyclingmöglichkeiten anderer mineralischer Baurestmassen ein. Da Gipsspachtelmassen nur mit sehr hohem Aufwand vom mineralischen Untergrund trennbar sind, wird empfohlen, keine Brandschutzspachtelmassen auf Gipsbasis auf mineralischen Untergründen (außer Gips) aufzubringen.
Die Produkte werden aufgrund der Verlegeweise in der Regel nicht sortenrein rückgebaut, sondern fallen als Verunreinigung der Schicht, der sie anhaften, an. Entsprechend sollten sie so beschaffen sein, dass die Verwertung der angrenzenden Schichten möglichst wenig beeinträchtigt wird. Sind in den Brandschutzprodukten besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) enthalten, kann die Verwertbarkeit der verbundenen Schichten weiter herabgesetzt werden. Der Ausschluss von SVHC ist über BNB_BN_1.1.6 / QN5 noch nicht abgedeckt.
Die folgende Anforderung kann die Anforderungen gemäß BNB_BN_1.1.6 / QN5 hinsichtlich einer besseren Verwertbarkeit deshalb ergänzen. SVHC sind nun nicht mehr zu deklarieren, sondern überhaupt ausgeschlossen.
Produktanforderung für eine bessere Verwertbarkeit
Ausschluss bestimmter gefährlicher Flammschutzmittel (ab 0,1 Gewichtsprozent):
- Chlorparaffine (SCCP, MCCP, LCCP)
- Polybromierte Diphenylether (PBDE)
- Tris(2-chlorethyl)phosphat (TCEP)
Ausschluss besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC)
Nachfolgende detaillierte Anforderungen an die Produkt-Dokumentation und -Deklaration, sowie an bestimmte Inhaltsstoffe sind von Brandschutzspachtelmassen, Brandschutzcoatings für Kabel oder Brandschutzsilikonen einzuhalten:
Allgemeine Produktdokumentation
Die Dokumentation der eingesetzten Produkte und deren Eigenschaften dient dem vollständigen Nachweis der eingebauten Materialien und als Grundlage zur Bewertung der relevanten Bauprodukte.
Mindestens vorzulegen sind hierfür:
- Produktdatenblatt (PDB) / Technisches Merkblatt (TM) mit Herstellername und Produktbezeichnung
- Sicherheitsdatenblatt (SDB)
Ausschluss bestimmter gefährlicher Flammschutzmittel
Brandschutzspachtelmassen, Brandschutzcoatings für Kabel oder Brandschutzsilikone dürfen folgende Flammschutzmittel nicht enthalten:
- Chlorparaffine C10-C>17 (CP)
- Polybromierte Biphenyle (PBB)
- Polybromierte Diphenylether (PBDE)
- Tris(2-chlorethyl)phosphat (TCEP)
Verunreinigungen sind bis höchstens 0,1 Gewichtsprozent erlaubt.
Nachweismöglichkeiten:
- Herstellererklärung, dass keine entsprechenden Stoffe enthalten sind
- Sicherheitsdatenblatt (SDB) (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
- EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Hintergrundinformation / CAS-Nummern:
- Chlorparaffine: 85535-84-8 (SCCP), 85535-85-9 (MCCP), 85535-86-0 (LCCP)
- Polybromierte Biphenyle (Auswahl): 40088-45-7 (TetraBB), 56307-79-0 (PentaBB), 59080-40-9, 59536-65-1 (HexaBB), 67733-52-2, 6355-01-8 (HeptaBB), 27858-07-7 (OctaBB), 27753-52-2, 69278-62-2, 119264-62-9, 119264-63-0 (NonaBB), 13654-09-6 (DecaBB)
- Polybromierte Diphenylether: 40088-47-9 (TetraBDE), 32534-81-9 (PentaBDE), 36483-60-0 (HexaBDE), 68928-80-3 (HeptaBDE), 32536-52-0 (OctaBDE), 63936-56-1 (NonaBDE), 1163-19-5 (DecaBDE)
- Tris(2-chlorethyl)phosphat: 115-96-8 (TCEP)
Ausschluss besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC)
Stoffe, die unter der Chemikalienverordnung REACH (EG/1906/2006) als besonders besorgniserregend identifiziert und in die gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste (sogenannte „Kandidatenliste") aufgenommen wurden, dürfen in den Produkten nicht aktiv eingesetzt werden. Es gilt die jeweils aktuelle Fassung der Kandidatenliste. Aufgrund der Verwendung von technischen Rohstoffen können jedoch Verunreinigungen von jeweils bis zu 0,1 % nachweisbar sein.
Nachweismöglichkeiten:
- Herstellererklärung, dass keine entsprechenden Stoffe enthalten sind
- SDB (wenn dort keine SVHC deklariert sind)
- EPD (wenn dort keine SVHC deklariert sind)
- PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Quelle
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 3.1.3 "Innenraumlufthygiene", verwendete Version / Stand 01.03.2017: BNB_BN_3.1.3 Version V 2015
- Kriteriensteckbrief 4.1.4 "Rückbau, Trennung und Verwertung", verwendete Version / Stand 17.12.2015: BNB_BN_414 Version V 2015
Links zur Produktgruppe
weitere P & A (Auswahl)
- Planungsziele Innenraumluft
- Oberflächenbeschichtungen auf mineralischen Untergründen
- Kleb- + Dichtstoffe in Innenräumen incl. TGA
WECOBIS-Baustoffinformationen
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen
- BNB-Startseite_Info
- BNB-Kriterium_BN_1.1.6_V2015 Risiken für die lokale Umwelt
- BNB-Kriterium_BN_3.1.3_V2015 Innenraumlufthygiene
- BNB-Kriterium_BN_4.1.4_V2015 Rückbau, Trennung, Verwertung