TRGS

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, hygienischen sowie arbeitswissenschaftlichen Anforderungen an Gefahrstoffe hinsichtlich Inverkehrbringen und Tätigkeiten mit Gefahrstoffen wieder.
Bei Tätigkeiten (Umgang) mit Gefahrstoffen müssen nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten getroffen werden. Durch die TRGS werden die in der GefStoffV genannten Regeln und Erkenntnisse näher bestimmt. Die TRGS werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekanntgegeben.

siehe auch Staubkrebserzeugend

externe Links
  • die Übersicht über die Bekanntmachungen zu technischen Regeln und Beschlüssen finde Sie auf der Homepage der BAuA / Technische Regeln für Gefahrstoffe
  • Über die Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) können auch alle Vorschriften und Richtlinien im Zusammenhang mit Gefahrstoffen heruntergeladen werden: www.baua.de

 

12.04.2021 / LK