x/TA-Siedlungsabfall

16.Juli 2009 ist das Gesetz außer Krat getreten.

Bei der TA-Siedlungsabfall (Technische Anleitung Siedlungsabfall (TA-Si)) handelt sich um die dritte allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Abfallgesetz. Die TA-Si enthält Anforderungen / Vorgaben zur Verwertung, Behandlung und sonstigen Entsorgung von Siedlungsabfällen. Ziel der TA-Si ist zunächst die Verringerung der zu deponierenden Abfälle. Im Hausmüll enthaltene verwertbare Abfälle (insbesondere Bioabfälle) müssen beispielsweise getrennt erfasst werden und einer geeigneten Nutzung (z. B. Kompostierung) zugeführt werden.

Danach sind Siedlungsabfälle

  • Hausmüll (auch: Restmüll)
  • Sperrmüll
  • hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, Garten- und Parkabfälle
  • Marktabfälle, Straßenkehrricht
  • Bauabfälle
  • Klärschlamm
  • Fäkalien
  • Fäkalschlamm
  • Rückstände aus Abwasseranlagen und Wasserreinigungsanlagen.

Anforderungen an das Deponiegut

Ist eine Verwertung nicht möglich, wird die Ablagerung nur bei Erfüllung abspuchsvoller Bedingungen (gemäß Anhang B) zugelassen, sodass das Deponiegut nach der Ablagerung nicht mit anderen Abfällen reagiert, keine Deponiegase bildet, die Sickerwasserbildung gering hält und Setzungen des Deponiekörpers verhindert (Entsorgungsprobleme von heute sollen nicht auf künftige Generationen verlagert werden). Um die Emissionen von Deponien zu minimieren, sind Restabfälle künftig vor der Deponierung weitestgehend zu mineralisieren, zu stabilisieren und in ihrem Volumen zu verringern.

siehe auch KrW-/AbfGDeponie, Abfallschlüssel

externe Links

 

12.04.21 / LK

x04/21

TA-Siedlungsabfall (Download) ist die Technische Anleitung Siedlungsabfall (TA-Si). Es ist die dritte allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Abfallgesetz. Die TA-Si enthält Anforderungen / Vorgaben zur Verwertung, Behandlung und sonstigen Entsorgung von Siedlungsabfällen.

Danach sind Siedlungsabfälle

  • Hausmüll (auch: Restmüll)
  • Sperrmüll
  • hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, Garten- und Parkabfälle
  • Marktabfälle, Straßenkehrricht
  • Bauabfälle (siehe KrW-/AbfG)
  • Klärschlamm
  • Fäkalien
  • Fäkalschlamm
  • Rückstände aus Abwasseranlagen und Wasserreinigungsanlagen.

Ziel der TA-Si ist zunächst die Verringerung der zu deponierenden Abfälle. Im Hausmüll enthaltene verwertbare Abfälle (insbesondere Bioabfälle) müssen beispielsweise getrennt erfasst werden und einer geeigneten Nutzung (z. B. Kompostierung) zugeführt werden.

Anforderungen an das Deponiegut

Ist eine Verwertung nicht möglich, wird die Ablagerung nur bei Erfüllung abspuchsvoller Bedingungen (gemäß Anhang B, siehe Deponie) zugelassen, sodass das Deponiegut nach der Ablagerung nicht mit anderen Abfällen reagiert, keine Deponiegase bildet, die Sickerwasserbildung gering hält und Setzungen des Deponiekörpers verhindert (Entsorgungsprobleme von heute sollen nicht auf künftige Generationen verlagert werden). Um die Emissionen von Deponien zu minimieren, sind Restabfälle künftig vor der Deponierung weitestgehend zu mineralisieren, zu stabilisieren und in ihrem Volumen zu verringern.